1891 / 66 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Mar 1891 18:00:01 GMT) scan diff

71531 . Aufgebot. eex. großjährigen Dienstmagd Katharina Zirngibl, dahier, Martin⸗Behaimstraße Nr. 4, ist ein Jon der städtischen Sparkassa dahier ausgestelltes Sparkassabuch über die von Katharina Zirngibl gemachte Einlagen lt. Hauptbuch Z. Fol. 1646 nämlich: am 6. November 1888 unter Einlage Nr. 393 395 zu 100 ℳ, am 11. Februar 1889 unter Einlage Nr. 401 433 zu 50 ℳ, am 1. Mai 1890 unter Einlage Nr. 431 547 zu 50 ℳ, zusammen 200 ℳ, zu Verlust gegangen. b Auf Antrag der genannten Katharina Zirngibl wird der Inhaber des Sparkassabuchs aufgefordert, seine Rechte spätestens in dem auf Dienstag den 29. September 1891, Vormittags 10 Uhr, im Sitzungssaal 4 anberaumten Aufgebotstermine beim unterfertigten Gerichte anzumelden und das Sparkassabuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt wird. Nürnberg, den 4. März 1891. Königl. Amtsgericht, Abth. V. . Zur Beglaubigung: Nürnberg, den 13. März 1891. Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. Hacker, Königl. Sekretär.

[71528 Aufgebot. 1“

Die Großherzogliche Kammer zu Schwerin hat das Aufgebot des für sie ausgestellten Hypotheken⸗ scheines über 419 Thlr. 12 Sgr. Crt. Fol. 1 der Erbpachthufe Nr. 14 zu Lübtheen beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. November 1891, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Lübtheen, den 13. März 1891. Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

[71536] Aufgebot. 1

Im Hypothekenbuche der Bauerschaft Retzen und Papenhausen finden sich auf dem Folium des Kolo⸗ nates Nr. 12 daselbst folgende Hypotheken einge⸗ tragen, deren Erlöschen glaubhaft gemacht ist:

1) unter dem 31. Dezember 1771 für Johann Henrich Otto Lehbring zu Retzen auf Grund der Schuldurkunde vom 16. März 1771 Darlehn zu 10 Thlr.

2) unter dem 25. Februar 1772 für Johann Her⸗ mann Otto Lehbring auf Grund der Schuldurkunde vom 28. September 1766 Darlehn zu 20 Thlr.

Auf Antrag des Kolons Christoph Schäfermeier Nr. 12 in Retzen werden Alle, welche Ansprüche aus den Ingrossaten glauben herleiten zu können, aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf Freitag, den 27. November d. J, Vormittags 9 Uhr, an⸗ gesetzten Termine ihre Ansprüche bei dem unter⸗ zeichneten Amtsgerichte anzumelden und die Hypo⸗ thekenurkunden vorzulegen, widrigenfalls die Urkunden für kraftlos erklärt und die Ingrossate gtelöscht werden sollen.

Salzuflen, den 11. März 1891.

Fürstliches Amtsgericht. II. (gez.) Theopold. (8 Beglaubigt: Wolf, als Gerichtsschreiber Fürstl. Amtsgerichts. II.

[71514] Aufgebot.

Der Hüfner Johann Friedrich Christian Stolle zu Damm hat das Aufgebot der Hypotheken⸗ dokumente über die auf den dem Antragsteller ge⸗ hörigen, im Grundbuche von Damm Band I Blatt Nr. 31, von Damm Landbesitz Band I Blatt Nr. 36 und von Jüterbog Band IV art. 661 Blatt 249 verzeichneten Grundstücke Abtheilung III Nr. 1 bezw. 2 für die Jüterbog⸗Luckenwalder Kreissparkasse eingetragenen 1800 bezw. 600 beantragt.

Ersteres Dokument ist gebildet aus der Schuld⸗ urkunde vom 1. April 1876 und den Hvpotheken⸗ briefen vom 18. April 1879, und letzteres Dokument aus der Schuldurkunde vom 1. April 1879 und den Hyvpothekenbriefen vom 18. April 1879.

Die unbekannten Inhaber dieser Dokumente werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche svpätestens in dem auf den 26. Juni 1891, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Urkunden werden für kraftlos erklärt werden.

Jüterbog, den 10. März 1891.

Königliches Amtsgericht. [71526] Aumfgebot. 1

Auf den Antrag des Fleischermeisters Leon Jaskowski zu Grabow, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Radziszewski zu Schildberg, wird der im Grundbuche des Grundstücks Grabow Nr. 80 auf den Namen der Agnes Sip primo voto Lacinska, geborene Palat, eingetragene Eigenthumsantheil zum Zweck der Besitztitelberichtigung gemäß des Gesetzes vom 7. März 1845 aufgeboten. Nachstehende vom Antragsteller angezeigte, ihrem Aufenthalte nach un⸗ bekannte Eigenthumsprätendenten: Anton, Thekla, Franz, Marianna, die nicht an den Roch Kowalski verehelicht gewesene, Anna, Geschwister Palat, Kinder des zu Kraszewice, Kreis Wielum, in Russisch⸗Polen, im Jahre 1848 verstorbenen Bartholomäus Palat alias Ostrowicz, sowie alle unbekannten Eigenthums⸗ prätendenten werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf den aufgebotenen

2 L

Grundstücksantheil pätestens im Aufgebotstermin am 6. Juli 1891, Vormittags 11 Uhr, anzumelden und zu be⸗ scheinigen, widrigenfalls alle bekannten und unbe⸗ kannten Eigenthumsprätendenten mit ihren Ansprüchen auf den aufgebotenen Grundstücksantbeil werden aus⸗ geschlossen werden, und die Eintragung des Eigen⸗ thums an diesem Antheil für den Antragsteller er⸗ folgen wird. 8 Schildberg, den 8. März 1891. önigliches Amtsgericht. von Frangois.

Niederlegung von Grund⸗ und Hypotheken⸗ für die nachbezeichneten Grundstücke, nämlich as Grundstück Nr. 59 zu Klütz des Arbeits⸗ anns Joachim Kelling daselbst,

das Grundstück Nr. 123 zu Klütz des Tischlers Carl Waack daselbst, das Grundstück Nr. 130 nebst zubehörigen Ländereien Nr. 196, 207 und 301 zu Klütz des Schuhmachers Georg Zierow daselbst, das früher zum Grundstück Nr. 32 zu Klütz gehörige, von diesem abgetrennte Grundstück Nr. 345 Ia daselbst der Klützer Molkerei⸗ genossenschaft, e. G. mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht zu Klütz und Verlassung dieser Grundstücke auf deren daneben aufgeführte gegenwärtige Inhaber werden auf Antrag der letzteren Alle, welche dieser Verlassung der Grundstücke auf genannte Inhaber widersprechen zu können glauben, sowie Alle, welche solche von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommene dingliche Rechte oder privilegirte Forderungen, die einen An⸗ spruch auf Eintragung in die 2. oder 3. Abtheilung der für jene Grundstücke zu errichtenden Grund⸗ und Hypothekenbücher gewähren, zu baben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihre bezüglichen Ansprüche spätestens in dem auf Donnerstag, den 14. Mai 1891, Vormittags 11 ½ Uhr, im Gerichts⸗ lokale zu Bothmer, angesetzten Aufgebotstermin genau anzumelden, unter dem Nachtheil, daß widrigen⸗ falls die nicht angemeldeten Widerspruchsrechte, dinglichen Rechte und Rechte auf Eintragung pri⸗ vilegirter Forderungen für erloschen erklärt werden. Grevesmühlen, den 11. März 1891. Großherzogliches Amtsgericht.

[715331 Aufgebot behufs Todeserklärung. Auf Antrag des Fräulein Maria Caroline Juliane Behrensen zu Kiel wird der unbekannt abwesende Justus Heinrich Ludwig Behrensen, geb. am 17. Sep⸗ tember 1820, aus Kiel, als Sohn des Böttcher⸗ meisters Johann Friedrich Behrensen und seiner Ehefrau Anna Dorothea Henriette, geb. Kruse, auf⸗ gefordert, sich innerhalb 12 Wochen vom Tage der letzten Bekanntmachung dieses Aufgebots an gerechnet, spätestens aber in dem unten an⸗ beraumten Aufgebotstermin bei dem unterzeichneten Gerichte, Ringstraße 21 hier, Zimmer Nr. 11, zu melden, widrigenfalls derselbe füͤr todt erklärt und mit seinem Nachlaß in Gemäßheit der Verordnung vom 9. November 1798, insbesondere nach den Vorschriften des §. 2 Abs. 2 derselben, verfahren werden wird. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an das Vermögen des Abwesenden Erbansprüche oder sonstige Forderungen zu haben meinen, aufgefordert, solche innerhalb der bezeichneten 12 Wochen, spätestens aber in dem Aufgebotstermin bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte anzumelden bei Vermeidung des Ausschlusses aller ihrer etwaigen Ansprüche. Der Aufgebotstermin wird auf den 11. Juni 1891, Mittags 12 Uhr, anberaumt. Kiel, den 5. März 1891. Königliches Amtsgericht, Abth. III. [71521] Aufgebot. Auf den Antrag des Stellmachers zu Magdeburg wird dessen Bruder, der Schmied Wilhelm Brose aus Ziltendorf, welcher seit 16 Jahren seinen Aufenthalt daselbst verlassen hat, ohne weitere Lebenszeichen von sich zu geben, auf⸗ gefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin den 8. Januar 1892, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. 1— Fürstenberg a./ O., 12. März 1891. 8 Königliches Amtsgericht.

Adolf Brose

[71527] Aufgebot.

Auf Antrag des Bankiers Wilhelm Craemer in Uffenheim als Bevollmächtigter des Privatiers Wil⸗ helm Craemer in München vom 27. Februar 1891 ergeht hiermit die Aufforderung

1) an den am 7. Januar 1853 in Uffenheim als hn der Konditorseheleute Friedrich Craemer und ederika Lisette Craemer, geb. Schwarzländer, von ffenheim, gebornen Johann Louis Ernst Craemer, diger Buchdrucker, welcher um das Jahr 1872 von hier nach Amerika reiste, spätestens in dem auf Freitag, S. Januar 1892, Vorm. 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin persönlich oder schrift⸗ lich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt wird,

2) an die Erbberechtigten ihre Interessen im Auf⸗ gebotstermin wahrzunehmen,

3) an alle diejenigen, welche über das Leben des Ernst Craemer Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. .“

Uffenheim, 14. März 1891.

Königliches Amtsgericht. gez. Fischach. (L. S.) Beglaubigt: Zielbauer, Gerichtsschreiber.

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[71522] Bekanntmachung.

Es wird andurch veröffentlicht, daß Apollonia Ehrhardt, Ehefrau des Ackerers Johannes Stoebener, in Stein wohnhaft, und letzterer selbst, welche bei dem Königl. Landgerichte Landau i. d. Pfalz gegen Margaretha Ehrhardt, Tochter von Friedrich, früher in Stein wohnhaft, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, das Abwesenheitsverfahren be⸗ treiben, durch Beschluß dieses Gerichtes vom 18. Fe⸗ bruar 1891 zu dem contradiktorisch mit der Königl. Staatsanwaltschaft zu führenden Zeugenbeweise darüber zugelassen wurden:

„daß Margaretha Ehrhardt, früher in Stein wohnhaft, vor 32 Jahren nach Amerika ausgewandert ist und seitdem Nachricht über sie oder von ihr in die Heimath nicht mehr gelangt ist.“

Termin zur Beweisaufnahme ist bestimmt auf 23. März 1891, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale des Königl. Landgerichts dahier.

Landau i. d. Pfalz, den 13. März 1891.

Der Königl. Erste Staatsanwalt. Boecking.

90 Beschluß. st Richard Tobien, Sohn der am 19. April ier verstorbenen unverehelichten Rosalie Tobien, hat seit

vermißt.

Nach eidlicher Versicherung seiner Schwester Frau Eisenbahnsekretair Amalie Schmidt, geb. Tobien, zu Berlin weilt derselbe entweder in Deutschland oder in Amerika in unbekannter Ferne. Auf Antrag der selben wird Ernst Richard Tobien, beziehungsweise

anberaumten Aufgebotstermin bei dem unterzeichneten? Amtsgerichte zur Darlegung ihrer Rechte und An⸗ sprüche zu melden, widrigenfalls derselbe für todt er⸗ klärt und sein im hiesigen Herzogthum befindliches Vermögen, das z. Z. 36 949 72 beträgt, an die sich legitimirenden Erbberechtigten, bezüglich in Ermangelung solcher an den Fiskus ohne Kaution überlassen werden wird, seine Erben aber, welche sich nicht gemeldet haben, mit ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen werden. . Als eventuelle Erben treten auf die Antragstellerin als Schwester und die Ehefrau desselben, Frau Amalie Tobien zu Metz. 1 2 Außerhalb des Gerichtssitzes wohnhafte Betheiligte haben bei Strafe des Verlustes ihrer Ansprüche einen Bevollmächtigten am Sitze des Gerichts zur Annahme künftiger gerichtlicher Ausfertigungen zu bestellen. Das Ausschlußurtheil wird in dem anberaumte Termin verkündet werden. 8 Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist gesetzlich unzulässig. Gotha, den 6. März 1891.

Herzogl. Sächs. Amtsgericht I.

8— Fleischhauer.

Der Rechtsanwalt Grabower hier, Heiligegeist⸗ straße 21, als Nachlaßpfleger, hat das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer der hierselbst wohnhaft gewesenen, am 26. Oktober 1890 verstorbenen, geschieden gewesenen Drechsler Marie Scholl, geb. Zielonka, verwittwet gewesenen Goll, beantragt. Sämmtliche Nachlaßgläubiger und Ver⸗ mächtnißnehmer der Verstorbenen werden demnach aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. Mai 1891, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, an⸗ beraumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anzu⸗ melden, widrigenfalls sie dieselben gegen die Benefizial⸗ erbin nur noch in so weit geltend machen können, als der Nachlaß, mit Ausschluß aller seit dem Tode der Erblasserin aufgekommenen Nutzungen, durch Be⸗ friedigung der angemeldeten Gläubiger nicht er⸗ schöpft wird. Das Nachlaßverzeichniß kann in der Gerichtsschreiberei Zimmer 25 von 11 bis 1 Uhr Nachmittags eingesehen werden.

Berlin, den 7. März 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.

71534 1 8 Tnal giches Aufgebot unbekannter Erben. Am 3. Januar 1891 starb der hier wohnhaft gewesene Weber Mathias Reichel, dessen Vater Johann Christian Reichel aus Oberfranken stammt, ohne Hinterlassung von De⸗ oder Ascendenten. Seiten⸗ verwandte aus der mütterlichen Linie haben die Aus⸗ stellung einer Erbbescheinigung beantragt. Alle die⸗ jenigen, welche nähere oder gleichnahe Erbansprüche an den Nachlaß zu haben vermeinen, werden auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche bis zum 15. Juli 1891 anzumelden, widrigenfalls nach Ablauf des Termins eventuell die Ausstellung der Erbbescheinigung er⸗ folgen wird. Schiltigheim i./Els., den 13. März 1891. Kaiserliches Amtsgericht gezeichnet: Klein. Beglaubigt: Leue, Amtsgerichtssekretär.

[71518] Bekanntmachung.

Auf Antrag des Justizraths Schlick zu Ragnit, als des zur Ermittelung der Erben und Erhaltung des Nachlasses der am 15. März 1885 zu Witt⸗ schunen verstorbenen Wittwe Auguste Elise Josephine Diepholz, geb. Blasje, gerichtlich bestellten Pflegers, werden alle diejenigen, welche an den Nachlaß als Erben Ansprüche erheben, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 4. März 1892, Vor⸗ mittags 10 Uhr, sich bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Zimmer Nr. 4, persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen wird fordern dürfen.

Ragnit, den 5. März 1891.

Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

Dr. philos. August Carl Friedrich Matthias hat in seinem am 6. Dezember 1890 publizirten Testament vom 31. Juli 1868 die Frau Marsche in Schivelbein, das Fräulein Marie Braconier, den Herrn Herold Sally, den Bürgermeister Kampf⸗ meyer, den Herrn Ernst Danz und die Auguste Brecht bedacht.

Berlin, den 2. März 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 6. März 1891. Kornetzki, Gerichtsschreiber.

In der von Lockstaedt'schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Thorn durch den Amtsrichter Wilde für Recht:

I. der Hans Ulrich Walter von Lockstäaedt wird für todt erklärt,

II. die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus dem Nachlasse desselben zu entnehmen.

Von Rechts Wegen.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 25. Februar 1891. Trenter, Referendar, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der verwittweten Frau Major von Wolfframsdorf, Johanne, geborene Kell, zu Weißenfels, vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz⸗ rath Wilde zu Naumburg a. S, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Weißenfels für Recht:

Der am 4. Dezember 1839 zu Weißenfels geborene Johann Kuno Ludolf Kell, Sohn des verstorbenen Buchdruckereibesitzers Leopold Kell, daselbst, wird für todt erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antrag⸗ stellerin auferlegt. 8

[71563] Bekanntm achung. 8 Das unterzeichnete Gericht hat am 3. d. Mts. erkannt und verkündet:

[71575]

[71580]

Grundstück Nr. 122 zu Klütz des Schuh⸗ chers Johann Duve daselbst,

en 1. April 1892, Vormittags

dessen Erben hierdurch aufgefordert, sich spätestens in Uhr,

1) des am 15. Amtsgericht in Schroda für todt erklärten, am 19. Juli 1840 geborenen Komornikssohnes Jaku Kolanowicz,

2) der Geschwister Neumann aus Santomischel a Marie, geboren den 30. August 1832,

b. Marcus, geboren den 6. September 1834, beid durch Urtbeil des Amtsgerichts zu Schroda vom 10. Juli 1889 für todt erklärt, 1 3) des am 8. Juni 1871 in Hoboken bei New⸗ York verstorbenen Joseph von Cdrowski, Ehe mannes der am 19. Oktober 1868 in Ochowiecz verstorbenen Schwester Josepha des am 23. Sep tember 1860 in Jaskowo, Kreis Schroda, verstorbenen Wirthschaftsinspektors Johann Nepomucen von Ra⸗ kowski, werden mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß dieser Personen ausgeschlossen.

Die Nachlaßmassen sind dem Königlich Preußischen Fiskus zu verabfolgen. Die sich später meldenden Erben sind schuldig, alle Verfügungen des Erbschafts besitzers anzuerkennen und dürfen weder Rechnungs legung nach Ersatz der Nutzungen, sondern nur Heraus gabe des noch Vorhandenen fordern. Schroda, den 10. März 1891.

Khoövönigliches Amtsgericht.

[71566] Bekanntmachung. Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 7. März 1891 ist die verschollene Margaretha Katharina Schwartz aus Heiligenhafen, geboren am 27. Juni 1820, für todt erklärt und als ihr Todesta der 27. Juni 1890 festgestellt. Etwaige Erb⸗ berechtigte, welche sich nicht gemeldet und ihre An⸗ sprüche und Rechte nicht angemeldet haben, sind von dem Nachlaß ausgeschlossen. Heiligenhafen, den 12. März 1891.

Königliches Amtsgericht. Martensen.

71579 3 b, der Nachlaßgläubiger und Ver⸗ mächtnißnehmer der am 4. August 1890 zu Kedding⸗ hausen verstorbenen Wittwe Tagelöhner Heinrich Schaefers, Elisabeth, geb. Kriener, ist durch Erlaß des Ausschlußurtheils vom 26. Februar d. J. be⸗ endet.

Büren, den 12. März 1891.

Königliches Amtsgericht. Bekauntmachung. 8

J Abwesenheitsverfahren gegen Johann Mörgen und dessen Kinder Georg, Marx oder Max, Katharine, Maria Eva, Johann, Ludwig und Magda⸗ lene Mörgen, alle aus Erfweiler, hat das K. Land⸗ gericht dahier, Civilkammer, mit weiterer Entscheidung vom 26. Februar 1891 auch den in Pirmasens wohn⸗ haften Ackerer Jakob Steigner als Präsumtiverben der vorgenannten Abwesenden Vater und Kinder Mörgen gegen eine kontradiktorisch mit der K. Staatsanwaltschaft zu leistende Sicherheit in den einstweiligen Besitz und Genuß des Vermögens der⸗ selben eingewiesen.

Zweibrücken, 13. März 1891.

Der Kgl. Erste Staatsanwalt.

Tillmann.

[71571] Bekanntmachung. v Die Kassa⸗Kat.⸗Nr. bei der nach Ausschlußurtheil vom 13. Oktober vor. Js. für kraftlos erklärten Grundrenten⸗Ablssungs⸗Obligation der Expositur⸗ kirchenstiftung Unterrohrbach zu je 100 fl. mit Ser. Nr. 113 870 haben zu lauten: 196 872 und 73. München, 11. März 1891. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgericht München I, Abth. A für Civ. Sachen. 8) Horn.

Im Namen des Königs! Verkündet am 10. März 1891. Buschow, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Wittwe Miericke, Minna geborenen Böhm, und der minderjährigen Emma Ida Miericke zu Dechtow, letztere vertreten durch ihren Vormund den Bauergutsbesitzer Wilhelm Neumann zu Dechtow, erkennt das Königl. Amtsgericht zu Fehrbellin durch den Amtsgerichtsrath Haeuseler für Recht:

1) Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Fehrbellin Nr. 5389 über 346 34 ₰, aus⸗ gefertigt für den verstorbenen Arbeiter Franz Miericke zu Dechtow, wird für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt.

[71582]

[71246] 8 Durch Ausschlußurtheil des unterzeichnet tön lichen Amtsgerichts vom 7. März 1891 sind die Be⸗ rechtigten der auf Nr. 146 Seubersdorf Abth. III. Nr. 1 auf Grund des Rezesses vom 24. März 1836 für die Anna Glowatzki eingetragenen Erbtheils⸗ forderung von 50 Thlr. mit ihren Ansprüchen mit Ausnahme der Altsitzerfrau Luise Derlitzki, geb. Glowatzki, welcher das angemeldete Recht auf die Post vorbehalten ist, ausgeschlossen, das Dokument selbst, bestehend aus genanntem Rezeß, dem Hypo⸗ thekenschein vom 27./7. 1839 und dem Eintragungs⸗ vermerk vom selben Tage ist für kraftlos erklärt

worden. Osterode, den 10. März 1891. Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 10. März 1891. Rougemont, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Margarethe Louise Einst⸗ mann zu Bremen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Osnabrück, Abtheilung I., durch den Gerichts⸗ Assessor Detering, für Recht: 8

Die Urkunde über eine im Hypothekenbuche für die Stadt Osnabrück, Abtheilung I. Band 19 pag. 229 sub Nr. 1 zu Lasten des Kaufmanns Hermann Heinrich Schwietering zu New⸗York auf dem Wohnwesen Natruperstraße Nr. 4 am 22. Ja⸗ nuar 1879 auf Grund der Schuldurkunde vom 5. Dezember 1878 eingetragene, demnächst nach Band 25 Artikel 1230 Abtheilung III, Nr. 2 des Grundbuchs von Stadt Osnabrück übertragene Hy⸗ pothek über 3000 Kaufgeldrest wird für kraftlos erklärt.

[71240]

Alle unbekannten Erben und Rechtsnachfolger folgender Personen G

8

Februar 1888 vom Königlichen 1

13. November 1858 und

[71565]

Durch Urtheil des hiesigen Gerichts vom heutigen Tage wurde die Kraftloserklärung des nachstehend bezeichneten Hypothekendokuments ausgesprochen: Das über die auf Szieden Nr. 7 Abth. III Nr. 8 bis 12 für die Geschwister Jons, Heinrich, Ludwig, Josef und Anna Kryszuns eingetragenen Erbtheile und Ausstattungen gemeinschaftlich gebildete Hypotheken⸗ dokument, bestehend aus der Ausfertigung des Ver⸗ trages vom 15. April 1844, versehen mit dem Ein⸗ tragungsvermerk vom 7. Mai 1844 und verbun mit dem Hypothekenschein vom selbigen Tage.

Pillkallen, den 9. Wärz 1891.

Königliches Amtsgericht.

[71562] 8

In der Beinhoff'schen Aufgebotssache F. 3/90 hat das Königliche Amtsgericht zu Alsleben, Saale, am 10. März 1891 dahin erkannt:

Das Hypothekendokument über die auf dem den Antragstellern gleichantheiligem Eigenthum gehörigen, im Grundbuche von Belleben, Band III Artikel 142 in Abtheilung I Nr. 1 verzeichneten Grundstücke, in Abtheilung III unter Nr. 1 für den Partikulier Andreas Spelling zufolge Verfügung vom 15. Januar 1858 eingetragene Hypothek von 155, einhundert fünf und fünfzig Thaler 16 Silbergroschen 8 Pfennigen rückständiger Kaufgelder nebst 4 % Zinsen aus dem Kaufvertrage vom 10. Juni 1856, welches gebildet ist aus dem Kaufvertrage vom 10. Juni 1856 mit Hypothekenbuchsauszug vom 31. Juli 1856 nebst Ingrossationsnote vom 2. August 1856 wird für kraftlos erklärt.

den

Kuntze. [71363]

Durch Ausschlußurtheil vom 4. März d. J. ist die Hypothekenurkunde vom 23. Oktober 1875 über das im Grundbuch von Rüdinghausen Band I1 Art. 45 auf Flur IL 713/185 Abth. III. Nr. 3 ein⸗ getragene Darlehn der Wittwe Pastor Louis Bennert zu Rüdinghausen ad 4800 für kraftlos erklärt.

Dortmund, den 9. März 1891.

Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung. Urtbeil des Königlichen Amtsgerichts zu om 12. März 1891 ist für Recht erkannt 1⸗ Das Hypotheken⸗Instrument über die auf Blatt 101 und 40 Kobelwitz Abtheilung III Nr. 2 beziehungs⸗ weise 1 für den Bauer Jacob Drost zu Klodnitz eingetragenen 200 Thaler Darlehn, gebildet aus einer Ausfertigung der gerichtlichen Schuldverschreibung vom 17. Februar 1851 und dem Hypothekenscheine vom 1/16. April 1851, wird für kraftlos erklärt.

Kosel, den 12. März 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV. 8 [71568] Im Namen des Königs.

In der Christoph Brasdat⸗Michael Kruwinnus'schen Aufgebotssache III F. 10/90 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Tilsit durch den Amtsgerichtsrath Mendrzyk für Recht:

1) Die Hypothekenurkunde über die Post Ab⸗ theilung III Nr. 15 von 50 Thalern Muttererbtheil des David Kairies nebst 5 % Zinsen seit dem 18. Mai 1863 eingetragen auf Skerswethen Nr. 2 auf Grund des am 16. Juni 1863 obervormundschaftlich be⸗ stätigten Erbrezesses über den Nachlaß der Catharina Kruwinnus, geb. Kairies, vom 18. Mai 1863 zu Folge Verfügung vom 20. Juni 1863 wird zum Zwecke der Löschung der Poft für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Besitzer Michael Kruwinnus aus Werszenhoff auf⸗ erlegt. 1

Tilfit, den 10. März 1891.

Königliches Amtsgericht. III. 71578] Bekanntmchung. urch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist as Hypothekendocument über die im Grundbuche von Wlosten Bd. I Bl. 4 Abtheilung III Nr. 1 für die Mathes und Anorthe, geb. Bobromski, Sbrzesny'schen Eheleute eingetragene Kaufgeld⸗ forderung von 340 Thlrn. 10 Sgr. 6 Pfg., bestehend aus einer Ausfertigung des notariellen Kaufvertrages d. d. Johannisburg, den 8. März 1850 und dem Hypothekenschein vom 2. Juni 1853, für kraftlos erklärt. 8

Bialla, den 10. März 1891. Königliches Amtsgericht.

[71569] Im Namen des Königs!

In der Aufgebotssache des Kaufmanns und Ge⸗ werken Carl Funke zu Essen, vertreten durch Justiz⸗ rath Bendir in Werden, hat das Königliche Amts⸗ gericht zu Werden durch den Amtsrichter Schulte⸗ Uffelage am 10. März 1891 für Recht erkannt:

Die aus dem rechtskräftigen Erkenntnisse des Königl. Kreisgerichts zu Essen in der Wechselsache des Wilh. Haverkamp jun. zu Werden wider den Hauptmann a. D. Franz von Schmitz zu Essen vom 28. Mai 1867, dem Antrage vom 17. Juni 1867 und der Requisition des Königl. Kreisgerichts zu Essen vom 21. Juni 1867, sowie aus dem Auszuge aus dem Berggegen⸗ und Hypothekenbuche der Königl. Berg⸗Hypotheken⸗Kommission zu Dortmund vom 5. Juli 1867 gebildeten Hypothekenurkunde, nach welcher für den Wilhelm Haverkamp jun. zu Werden 260 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf. Hauptforderung nebst Zinsen und 3 Thlr. 11 Sgr. Kosten auf einen früher unter Nr. 34 eingetragenen, später auf den Antragsteller umschriebenen und unter Nr. 85 vermerkten Kux des Franz von Schmitz zu Essen im Grundbuche des Steinkohlenbergwerks „Pauline“ in Holsterhausen bei Werden Band VI Bl. 343— 368 Abth. III Nr. 25 eingetragen sind, wird für kraftlos erklärt.

8 Von Rechts egen.

Werden, den 10. März 1891.

8 Königliches Amtsgericht.

[71564] Im Namen des Königs! Verkündet am 10. März 1891. Referendar Bering als Gerichtsschreiber.

Auf Antrag des Kaufmanns Leser Rosenthal zu Willebadessen, vertreten durch den Kaufmann Felix Rosenthal ebendort, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Warburg durch den Amtsrichter Dr. Krönig für Recht:

Folgende Hypothekenurkunden:

1) das aus dem Hypothekenbuchs⸗Auszug vom der Urkunde vom 12. Fe⸗

8 8 11“

bruar 1858 nebst Ingrossations⸗Registratur vom

13. November 1858 bestehende Dokument über die im Grundbuche von Altenheerse Bd I Bl. 14 auf das daselbst verzeichnete Grundvermögen des Kauf⸗ manns Leser Rosenthal zu Willebadessen, in Abth. III Nr. 4 für den Kaufmann Michael Dalberg zu Brakel mit fünf Prozent verzinslich eingetragene Hypothek⸗ post von einhundert drei und dreißig Thalern,

2) das aus dem Hypothekenbuchs⸗Auszug vom 21. August 1871 und der Urkunde vom 7. August 1871 nebst Ingrossations⸗Registratur vom 6. Sep⸗ tember 1871 bestehende Dokument über die auf dem⸗ selben Grundbuchblatt für denselben Gläubiger in Abth. III Nr. 5 eingetragene Post von fünf Prozent Zinsen von den vorbezeichneten 133 Thalern seit 12. Februar 1859 nebst zehn Thalern sechs und zwanzig Silbergroschen Kosten werden für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

[71581] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts gerichts hierselbst vom heutigen Tage sind

1) die Wittwe Sommer, Elisabeth geb. und der Schiffer August Ludwig Ferdinand Sommer, sowie deren unbekannte Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die bei dem Grundstück Petersdorf Band I Bl. Nr. 11 b Abth. III Nr. 4 bezw. Nr. 5 eingetragenen Hypothekposten von 25 Thlrn. und 55 Thlrn. ausgeschlossen,

2) die über die zu 1) gedachten Hypothekposten aus dem Kaufkontrakt vom 10./18. Dezember 1847, dem Hypothekenschein vom 18. Dezember 1847 und der Ingrossationsnote von demselben Tage bzw. dem Kaufkontrakt vom 17. März 1851, dem Hypotheken⸗ schein vom 7. April 1851 und der Ingrossationsnote von demselben Tage gebildeten Hypothekendokumente,

für kraftlos erklärt worden.

Fürstenwalde, 12. März 1891.

Königliches Amtsgericht, I. Abtheilung.

[71574] Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Wirthes Martin Muth zu Jerzyce hat das unterzeichnete Gericht am 5. März 1891 für Recht erkannt:

Sämmtliche unbekannte Betheiligte werden aus⸗ geschlossen mit ihren Ansprüchen auf die im Grund⸗ buche des Grundstücks Jerzyce Nr. 5 in Abthl. III Nr. 15 für Michael, Andreas und Magdalena Ge⸗ schwister Follein in Jerzyce zu gleichen Antheilen von je 11 Thalern eingetragene Vatererbtheils⸗ Forderung von 33 Thalern (welche Post ursprünglich auf dem Grundstücke Jerzyce Nr. 6 haftete und bei Zuschreibung desselben zu dem Grundstücke Jerzyce Nr. 5 auf Letzteres übertragen wurde, demnächst aber von Jerzyce Nr. 5 noch auf Jerzyce Nr. 388 und 480 übertragen worden ist).

Posen, den 6. März 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

8 den

[71572] Bekanntmachung.

Die unbekannten Inhaber der Gläubigerrechte aus der Hypothek Abtheilung III Nr. 1 von 50 Thalern aus Bansekow Nr. 5 sind mit diesen Rechten durch unser heutiges Ausschlußurtheil ausgeschlossen.

Stolp, den 11. März 1891.

Königliches Amtsgericht.

rch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 7. März 1891 sind die Inhaber der im Grundbuch von Grunenberg Nr. 7 in Abtheilung III unter Nr. 4 eingetragenen Hypothekenvost von 100 Thaler Kaufgelderrest die Eigenthümer Joseph und Dorothea, geb. Lange, Dobiat'schen Eheleute in Grunenberg mit ihren Ansprüchen auf dieselbe ausgeschlossen.

Brannsberg, den 7. März 1891.

Königliches Amtsgericht. [70977) Im Namen des Königs!

Auf Antrag des Wirths Egidius Jarczak aus Lenka mroczeüska, vertreten durch den Rechtsanwalt Pulvermacher zu Kempen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kempen (Posen) durch den Gerichts⸗ Assessor Dr. Bloch für Recht:

Der eingetragene Gläubiger der Post Lenka mroczenska Nr. 49 Abtheilung III. Nr. 1a von 21 Thlr. 8 Sgr. nebst 5 % Zinsen, nämlich der Paul Wozniak und der eingetragene Gläubiger der Post Lenka mrocze‚nska Nr. 49 Abtheilung III. Nr. 1 b von 21 Thlr. 8 Sgr. nebst 5 % Zinsen, nämlich der Andreas Wognniak, sowie deren unbe⸗ kannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die genannten Posten ausgeschlossen und werden die Kosten des Verfahrens dem Antrag⸗ steller auferlegt. G

Verkündet am 5. März 1891. Ernsdorff, Gerichtsschreiber. [71557] Oeffentliche Zustellung. 8

Die Näherin Maria Catharina Henriette Behnke, geb. Flenker, zu Altona⸗Ottensen, vertreten durch Rechtsanwalt Löwenthal in Altona, klagt gegen ihren Ehemann, den Cigarrenarbeiter Johannes Ferdinand Behnke aus Altona, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach unter Erklärung des Beklagten für den schuldigen Theil und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Altona auf den 13. Juni 1891, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufförderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemach .

Altona, den 10. März 1891.

Leißnig, ö1“

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts [71559] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Ziegeldeckers Wilhelm Becherer, Emilie, geb. Taute, zu Wernigerode, vertreten durch den Rechtsanwalt Sußmann zu Halberstadt, klagt gegen den Ziegeldecker Wilhelm Becherer zu Wer⸗ nigerode, jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen böslicher Verlassung, unordentlicher Lebensart und Versagung des Unterhaltes, mit dem Antrage auf Ebescheidung unter Verurtheilung des Beklagten als allein schuldigen Theil und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts z

u Halberstadt auf den 13. Juli 1891, Vormittags

12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Schroeder, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[715611 SDeffentliche Zustellung.

Die ledige, großjährige Bauerstochter Christine Vierlinger von Steinhard und die Kuratel über deren außereheliches Kind „Wilhelmine“, diese ver⸗ treten durch den Söldner Leonhardt Liebhardt in Döckingen, haben unterm 9. lfd. Mts. gegen den verheiratheten Bierbrauer Georg Maurer von Steinhard, z. Zt. in Amerika, unbekannt wo, sich aufhaltend, unter Vorladung des Maurer in den zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites be⸗ stimmten, nachbezeichneten Termin zum Kgl. Amts⸗ gericht Heidenheim auf Vaterschaftsanerkennung und Leistung von Alimenten Klage gestellt, worin beantragt ist, in einem für vorläufig vollstreckbar zu erklärenden Urtheil zu Recht zu sprechen, der Be⸗ klagte sei schuldig:

1) die Vaterschaft zu dem am 12. Juli vor. Irs. geborenen Kinde der Christine Vierlinger anzu⸗ erkennen und diesem das gesetzlich beschränkte Erb⸗ recht nach preuß. Landrecht einzuräumen,

2) einen jährlichen, vierteljährig vorauszuentrich⸗ tenden Alimentationsbetrag von 55 einschließlich der Kleidungskosten bis zum zurückgelegten 14. Lebens⸗ jahre des Kindes, das halbe Schulgeld, die halben Krankheits⸗ und die ganzen Begräbnißkosten, wenn das Kind innerhalb der Alimentationsperiode er⸗ kranken oder sterben sollte, an die Klagspartei zu bezahlen,

3) sämmtliche Prozeßkosten zu weise zu erstatten.

Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streites wurde auf Freitag, den 12. Juni 1891, Vorm. 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaal bestimmt, wozu der unbekannt wo sich aufhaltende Beklagte durch gegenwärtige, gerichtlich bewilligte öffentliche Zustellung vorgeladen wird.

Heidenheim a. H., den 10. März 1891.

Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts Wirth, Sekretär.

tragen beziehungs⸗

[71542] Oeffentliche Zustellung mit Ladung.

Die ledige und großjährige Müllerstochter Barbara Koch von Birnfeld und deren Kindskuratel klagen gegen den ledigen und großjährigen Zimmermann Michael Mager von Oberlauringen, z. Z. unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Vaterschaft und Alimente ꝛc. und laden denselben zur mündlichen Verhandlung vo das Königliche Amtsgericht Hofheim zu dem anbe⸗ raumten Termin vom Donnerstag, den 30. April 1891, Vorm. 10 Uhr.

Die Klagspartei beantragt, Urtheil dahin zu er⸗ lassen:

A. Beklagter ist schuldig:

1) die Vaterschaft zu dem von der led. Müllers⸗ tochter Barbara Koch von Birnfeld am 9. Juli 1890 außerehelich geborenen Kinde „Ernst Wilhelm“ an⸗ zuerkennen,

2) einen jährlichen, in vierteljährigen Raten vor⸗ auszahlbaren Alimentationsbeitrag von 52 bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre des Kindes, dann die Hälfte des seinerzeitigen Schulgeldes und der eventl. Kur⸗ und Leichenkosten zu bezahlen,

3) die Prozeßkosten zu tragen.

B. Das Urtheil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt.

Hofheim, 13. März 1891.

Gerichtsschreiberei des Königl. Amtsgerichts.

Müller, stellv. Gerichtsschreiber. [71556] Oeffentliche Zustellung.

Die Kuratel über das außereheliche Kind der ledigen großjährigen Gütlerstochter Kunigunde Beil von Mühlhausen, namens „Johann“, vertreten durch den Vormund, Maurer Jakob Gelenius von dort und genannte Kunigunde Beil, haben gegen den ledigen großjährigen Bäcker Max Dingfelder von Mühlhausen, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Vaterschaft und Alimentation Klage erhoben mit dem Antrage:

Kgl. Amtsgericht Höchstadt a. A. wolle mit vor⸗ läufig vollstreckbarem Urtheil aussprechen:

1) der Beklagte Max Dingfelder, Bäcker von Mühlhausen, ist schuldig, die Vaterschaft zu dem von der ledigen Gütlerstochter Kunigunde Beil von Mühlhausen am 3. Januar 1891 unehelich ge⸗ borenen und auf den Namen „Johann“ getauften Kinde anzuerkennen und diesem das gesetzlich be⸗ schränkte Erbrecht einzuräumen;

2) derselbe habe für dieses Kind jährlich, in vierteljährigen Raten rorauszahlbar, achtzig Mark Alimente von der Geburt des Kindes bis zu dessen zurückgelegten 14. Lebensjahre und auch über diese Zeit hinaus, insoferne eine Alimentation wegen Abgangs der nöthigen Leibes⸗ oder Seelenkräfte er⸗ forderlich sein sollte, dann die Kur⸗ und Beerdigungs⸗ kosten, falls das Kind innerhalb der Alimentations⸗ periode erkranken oder versterben sollte, und das seinerzeitige Schulgeld zu entrichten, einhundert Mark Beitrag zu den seinerzeitigen Handwerkserlernungs⸗ kosten, vierzig Mark Niederkunfts⸗, Tauf⸗ und Kindbettkosten und einhundert Mark persönliche Ent⸗ schädigung für die verlorene jungfräuliche Ehre an die Mitklägerin Kunigunde Beil zu bezahlen und die sämmtlichen Prozeßkosten zu tragen.

Die Klagspartei ladet den Beklagten Max Ding⸗ felder zur Verhandlung dieses Rechtsstreites in den vom Kgl. Amtsgerichte Höchstadt a. A. auf Dienstag, den 26. Mai 1891, Vormittags 9 Uhr, an⸗ beraumten Termin.

Dieser Auszug der Klage nebst Ladung wird zum Zwecke der bewilligten öffentlichen Zustellung hiemit bekannt gemacht.

Höchstadt a. A., den 9. März 1891.

Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgericht.

J. V.: Mohrenhardt, Sekr.⸗Aspirant. [71552] Oeffentliche Zustellung.

Die am 18. Februar 1891 geborene Barbara Braun, Tochter der ledigen Gertrude Braun von Ladenburg, vertreten durch den Klagvormund Tag⸗ löhner Johann Braun von da, dieser vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Jordan hier, klagt gegen den ledigen Heinrich Hauck von Neckarhausen, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, auf Grund des Gesetzes vom 21. Februar 1851, „Erbrecht und Ernährung unehelicher Kinder betr.“ aus außerehelichem Bei⸗ schlaf in der gesetzlich unterstellbaren Zeit der

Empfängniß, mit dem Antrag auf vorläufig voll⸗

8— 5

streckbare und kostenfällige Verurtheilung des Be⸗

klagten zur Zahlung eines Errährungsbeitrags von

1 50 pro Woche von der Geburt des Kindes bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahre und zwar die verfallenen Beträge sofort, die künftigen in

Vierteljahrsraten vorauszahlbar, und ladet den Be⸗

klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗

streites vor das Großh. Amtsgericht V zu Mann⸗

beim zu dem auf Donnerstag, 30. April 1891,

Vormittags 8 ½ Uhr, bestimmten Termin. Zum

Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug

der Klage bekannt gemacht.

Mannheim, den 10. März 1891. Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgericht

Stalf. [71540] Oeffentliche Zustellung.

Der Ackersmann und derzeitige Rechner der Ge⸗ meinde Huttenheim in Baden, Theodor Weick, in Huttenheim wohnhaft, klagt als Gemeinderechner und Bevollmächtigter der Mitglieder des Gemeinderaths zu Huttenheim, als: des Bürgermeisters Rudolf Schmitt und der Gemeinderäthe Peter Anton Witte mann, Franz Tirolf, August Maier, Johann Haffner und Wendelin Zimmermann, alle von Huttenheim, Namens der Gemeinde Huttenheim, vertreten durch ihren Gemeinderath und bezw. ge⸗ nannten Rechner gegen Adam Derr, frühber Ge⸗ schäftsmann, in Germersheim wohnhaft, dermalen ohne bekanntes Gewerbe und ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, wegen Forderung für rückständige Zinsen aus einem durch den Beklagten Derr zur Entlastung der Eheleute Franz Baader und Carolina Goetz von Huttenheim in Anrechnung auf den Kaufpreis der auf ihn übergegangenen Liegen⸗ schaften der Letzteren der Gemeindekasse in Hutten⸗ heim schuldig gewordenen Kapitalbetrag, mit dem Antrage auf: a. Verurtheilung des Beklagten ur Zahlung der Summe von 300 für rückständige Zinsen aus erwähntem Kaufpreis, soweit solcher der Klägerin zusteht, nebst Zinsen zu 5 % aus besagten 300 vom Tage der Klage an und der Prozeßkosten, und b. vorläufige Vollstreckbarerklärung des Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Germersheim auf Freitag, den S. Mai 1891, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der bewilligten wird dieser Auszug der Klage

Germersheim, den 11. N

ichen Zustellung

Oeffentliche Zustellung. Herrmann Regel zu Au urglehn, vertreten durch den Rechtsanwalt r T t gegen den früheren Ritterguts sitzer, Rittmeister Franke, früher in Hennigsdorf, jetzt unbekannten Aufenthaltes, aus Stellung einer Pachtkaution, mit dem Antrage auf Zahlung von 150 nebst 5 % Zinsen seit 2. April 1889, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Trebnitz auf den 1. Juni 1891, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Trebnitz, den 9. März 1891. Schmidt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. I.

171555) Oeffentliche Zustellung.

8 9

[71560]

U

4 ½ A3s„ FeL * Der Käsefabrikant 9

r Kaufmann und Baumaterialienhändler Rode hierselbst, Kalenbergerstraße vertreten durch den Rechtsanwalt Stockfisch hierselbst, klagt gegen den Schlachtermeister L. Thomas hierselbst, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, aus einem Mietbvertrage mit dem Antrage auf vorläufig vollstreckbare Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 300 Konventional⸗ strafe nebst 5 % Zinsen seit Klagzustellung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Hannover, Abtheilung VF, auf den 4. Mai 1891, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 95. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus zug der Klage bekannt gemacht.

Henke, Aktuar, iber des Königlichen Amtsgerichts V F.

[71549] Oeffentliche Zustellung.

Der Rentner Johann Münch zu Wetzlar, treten durch Rechtsanwalt Kaufmann daselbst, g gegen die Wittwe Georg Rupp von Wexlar, Bahnhof, jetzt unbekannt abwesend, aus Kaufvertrag und Cession, mit dem Antrage auf kostenfällige Ver⸗ urtheilung, einzuwilligen, daß die von Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch von Gießen in Sachen Münch c a Koch (Aktenz. C. 119/89) am 24. November 1887 bei der Königlichen Regierungsbauptkasse zu Wiesbaden hinterlegten 264 nebst den inzwischen aufgelaufenen Zinsen an Kläger ausgezahlt werden und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor das Königliche Amtsgericht zu Wetzlar auf den 26. Mai 1891, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wetzlar, den 13. März 1891.

Koch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [71539] Oeffentliche Zustellung. Der Grundbesitzer Ludwig Cyll zu Babinitz, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Kitzel zu Lublinitz, klagt gegen die unverehelichte Johanna Misczok, früher zu Miyny, dann zu Lubschau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Bewilligung der Löschung der für die Beklagte auf dem Grundstücke Blatt 63, Babinitz Abthl. III unter Nr. haftenden Rest⸗ Antheilspost von 46,10 ℳ, mit dem Antrage: a. die Beklagte zu verurtheilen, die Löschung der für sie auf dem Grundstücke Blatt 63, Babinitz in Abthl. III unter Nr. eingetragenen Rest⸗Antheils⸗ post von 46,10 mütterlicher Erbegelder zu bewilligen, b. das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Lublinitz, Zimmer Nr 14, auf den 1. Juni 1891, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht Lublinitz, den 12. März 1891. Zielinski, . Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.