1891 / 67 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Mar 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Aufgebot betreffend Todeserklärung. Auf Antrag: 1) des Weißbinders Julius Müller zu Münden, 2) der Ehefrau des Gastwirths H. E. Müller, Marie, geb. Müller, zu Hedemünden wird die unbekannten Aufenthalts abwesende, unver⸗ ebelichte Catharine Elise Müller aus Münden, ge⸗ boren am 12. Juni 1843 zu Münden, Tochter des Weißbindergesellen Hermann Müller und dessen Ehe⸗ rau Antotnette geborene Meier, zu Münden, welche fang 1860 er Jahre Münden verlassen, um in Hamburg einen Dienst anzunehmen, von wo sie nur einmal, und zwar im Jahre 1872 geschrieber haben soll, und von deren Fortleben seit dieser Zeit otz angestellter Nachforschungen keine Kunde ein⸗ gegangen ist, aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 1. Juni 1892, Vormittags 10 Uhr, vor hiesigem Amtsgerichte anstebenden Termine zu melden, widrigenfalls dieselbe für todt erklärt, ihr Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern über⸗ wiesen werden soll. Alle Personen, welche über das Fortleben der Ver⸗

schollenen Kunde geben können, werden zu deren Mit⸗ demnächstigen

theilung, sowie für den Fall der Todeserklärung etwaige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß andernfalls bei der Ueberweisung es Vermögens der Verschollenen auf sie keine Rück⸗ sicht genommen werden soll. Münden, den 9. März 1891. Königliches Amtsgericht. III

71832] Aufgebot.

Der am 7. März 1819 zu Laudenbach im Krei Witzenhausen geborene Schlosser Konrad Korneliu Heidenreich, Sohn des verstorbenen Pfarrers Johann Michael Heidenreich daselbst, welcher, wie glaubhaft gemacht ist, nach seiner Konfirmation einen festen Wohnsitz nirgends gehabt, sondern bald hier, bald da, namentlich in Kassel, Frankershausen, Feun eebein, Großalmerode, Trubenhausen, Helsa, ich aufgehalten hat, jetzt aber seit etwa 12 Jahren verschollen ist, wird auf Antrag des Fräulein Auguste Heidenreich zu Herleshausen, seiner Nichte, aufgefordert, im Termine den 22. Mai 1891, Vormittags 11 Uhr, sich auf dem hiesigen Amts⸗ gericht zu melden oder bis zum Termin anderweite Kunde von seinem Leben zu geben. Geschieht dies nicht, so wird angenommen, der Konrad Kornelius Heidenreich sei verstorben und wird derselbe dann, dem Antrag des Fräulein Auguste Heidenreich ent⸗

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sprechend, für todt erklärt 1 Großalmerode, den 14. März 1891. Königliches Amtsgericht.

71828] Aufgebot.

Der am 4. Oktober 1839 zu Haren geborene Schiffer Adolph Held, welcher seit dem Jahre 1873 verschollen ist, wird unter dem Rechtsnachtheile, daß er im Nichtmeldungsfalle für todt erklärt, sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Rechts⸗ nachfolgern überwiesen werden wird, aufgefordert, sich bis zum 1. April 1892, Vormittags 10 Uhr, spätestens in dem auf diesen Tag hiermit anberaumten Termine bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte zu melden.

Zugleich werden alle Personen, welche über das Fortleben des ꝛc. Held Kunde geben können, zu deren Mittheilung, und für den Fall demnächstiger Todes⸗ erklärung etwaige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Ver⸗ schollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll, aufgefordert.

Meppen, den 9. März 1891.

Königliches Amtsgericht. III. [71530] Beschluß.

Ernst Richard Tobien, Sohn der am 19.

1881 hier verstorbenen unverehelichten Rosalie Tobien, geb. 13. Mai 1856 zu Königsberg in Pr., hat seit dem Monat Oktober 1880 keine Nachricht über sich und seinen Aufenthaltsort gegeben und wird seitdem vermißt.

Nach eidlicher Versicherung seiner Schwester Frau Eisenbahnsekretair Amalie Schmidt, geb. Tobien, zu Berlin weilt derselbe entweder in Deutschland oder in Amerika in unbekannter Ferne. Auf Antrag der selben wird Ernst Richard Tobien, beziehungsweise dessen Erben hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 1. April 1892, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin bei dem unterzeichneten Amtsgerichte zur Darlegung ihrer Rechte und An⸗ sprüche zu melden, widrigenfalls derselbe für todt er⸗ klärt und sein im hiesigen Herzogthum befindliches Vermögen, das z. Z. 36 949 72 beträgt, an die sich legitimirenden Erbberechtigten, bezüglich in Ermangelung solcher an den Fiskus ohne Kaution überlassen werden wird, seine Erben aber, welche sich nicht gemeldet haben, mit ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen werden.

Als eventuelle Erben treten auf die Antragstellerin als Schwester und die Ehefrau desselben, Frau Amalie Tobien zu Metz.

Außerhalb des Gerichtesitzes wohnhafte Betheiligte haben bei Strafe des Verlustes ihrer Ansprüche einen Bevollmächtigten am Sitze des Gerichts zur Annahme künftiger gerichtlicher Ausfertigungen zu bestellen.

Das Ausschlußurtheil wird in dem anberaumten Termin verkündet werden.

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist gesetzlich unzulässig.

Gotha, den 6. März 1891.

Herzogl. Sächs. Amtsgericht I.

Fleischhauer.

[71961]3 Ausfertigung.

Aufgebot.

Elisabeth, Gütlerstochter, von Unterzell, Näheres unbekannt, verschollen seit dem Jahre 1812, Dotter, Friedrich, vermuthlich 80 Jahre alt, led. Schauspieler, von Wetzlarn, ver⸗ schollen seit dem Jahre 1866, Dachs, Ignaz, ehel. Sohn der Wirths⸗ und Garkochs⸗Gatten Thomas und Katharina Dachs, von Roding, geb. 31. Juli 1847, ver⸗ schollen seit dem Jahre 1876, 4) Mayer, Joseph, geb. 23. Juni 1811, led. Kufnerssohn, von Stamsried, Näheres un⸗ bekannt, verschollen seit dem Jahre 1842,

5) Beer, Elisabeth, geb. 5. März 1816, led. Bäckerstochter, von Stamsried, Näheres un⸗ bekannt, verschollen seit dem Jahre 1828. Fuchs, Crescentia, ehel. Tochter der Schnei⸗ ders⸗Ehegatten Michgel und Franziska Fuchs, von Falkenstein, Geburtszeit unbekannt, ver⸗ schollen seit dem Jahre 1861,

Niklas, Theres, led. Söldnerstochter, von Schweinsberg, Näheres unbekannt, verschollen seit dem Jahre 1862,

Kerscher, Margaretha, geb. 4. Juli 1812, als die ehel. Tochter der Schmieds⸗Ehegatten Michael und Anna Maria Kerscher, von Trasching, verschollen seit dem Jahre 1852,

9) Fuchs, Peter, geb. 24. November 1818, als der ehel. Sohn der Ausnehmers⸗Ehegatten Georg und Elise Fuchs, letzt. geb. Gleixner, von Neubäu, verscollen seit dem Jahre 1846,

über welch Sämmtliche bei dem unterfertigten Ge⸗ richte Absenten⸗Kuratelen geführt werden, ist von Seite der nach Art. 107 des Ausf.⸗Ges. z. R.⸗C.⸗P.⸗O. antragsberechtigten gerichtlich verpflichteten Absenten⸗ Kuratoren Antrag auf Todeserklärung ihrer resp. Kuranden gestellt worden.

In Stattgebung dieser Anträge und in Gemäßheit der Art. 103 u. ff. 1 c u. §§. 824 u. ff. R⸗C.⸗P.⸗O. wird von dem unterfertigten als dem nach Art. 106 Abs. 2 1. c. zuständigen Gerichte Aufgebotstermin auf Mittwoch, 30. Dezember 1891, Vormtt⸗ tags 9 Uhr, anberaumt und ergeht hierbei die Aufforderung:

1) an die von sub 1 mit 9 bezeichneten Ver⸗ schollenen spätestens im Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich bei Gericht sich an⸗ zumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden, an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfaͤhren wahrzunehmen und

3) an alle Difejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, hierüber bei Gericht Mittheilungen zu machen.

Roding, 14 März 1891.

Königliches Amtsgericht Roding.

(8“ Für die richtige Ausfertigung:

Roding, den vierzehnten März achtzehnhundert ein und neunzig.

Der K. Sekretär.

72062 Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Conrad Carl Daniel Kotzenberg als Testamentsvollstrecker der Wittwe Henriette Friederica Christiana Behler, geb. Bösch, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Otto Meier, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

daß Alle, welche an den Nachlaß der am 26. Januar 1891 verstorbenen Wittwe Henriette Friederica Christiana Behler, geb. Bösch, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haber vermeinen, oder dem von derselben am 12. De⸗ zember 1888 vollzogenen, am 5. Februar 1891 publicirten Testament, oder der Unschreibe⸗ befugniß des Antragstellers, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 20, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 20. Mai 1891, Vor⸗ mittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termin, daselbst Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses.

Hamburg, den 12. März 1891.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung III.

Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.

[72064] Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag des Erbschaftsamts in Verwaltung der Verlassenschaft des verstorbenen Eduard Robert Denso, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Otto Meier, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

daß Alle, welche an den Nachlaß des aus Danzig gebürtigen, am 10. Januar 1891 hier ohne Testament verstorbenen Eduard Robert Denso Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder dem alleinigen Erbrechte seiner Schwestertochter, der geschiedenen Frau Caroline Julie Clara Clebsch, geb. Kletke, in Danzig oder der Umschreibebefugniß des Erbschaftsamts widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche bei dem unter⸗ zeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 20, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 20. Mai 1891, Vor⸗ mittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termin, daselbst Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses.

Hamburg, den 12. März 1891.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung III. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe. [72067] Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Caroline Zincke, geb. Hohlfeld, im Beistande ihres Ehemannes Georg August Zincke, in Coburg, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Hertz und Zacharias, wird ein Aufgebot dahin er⸗ lassen:

Alle,

(

velche an den Nachlaß der am ). Februar 1891 hieselbst verstorbenen Theresia Fosephina Hohlfeld Ansprüche irgend welcher Art zu haben vermeinen oder der alleinigen Erbberechtigung der antragstellenden Ehefrau widersprechen wollen, hiermit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 20, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 20. Mai 1891, Vor⸗ mittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termin, daselbst Parterre Zimmer Nr. 7, an⸗ zumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmäch⸗ tigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 12. März 1891. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung III. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.

[71833] Oeffentliches Aufgebot!

Auf Antrag des Wirthschaftsbesitzers Carl Preuß aus Vogelsdorf, als gerichtlich bestellten Nachlaß⸗ pflegers, werden die Nachlaßgläubiger und etwaigen

Vermächtnißnehmer des am 19. Dezember 1890 zu

Vogelsdorf verstorbenen Kohlenhändlers Gustav Lienig aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Juni 1891, Vormittags 10 Uhr, be⸗ stimmten Aufgebotstermine ihre Ansprüche und be⸗ ziehungsweise Rechte auf den Nachlaß desselben bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 18) an⸗

zumelden, widrigenfalls sie ihre Ansprüche gegen die

Benefizialerben nur noch insoweit geltend machen

können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit

dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. Landeshut, den 12. März 1891. Königliches Amtsgericht

[72077] Oeffentliche Ladung.

Alle, welchen Erb⸗ oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 7. Juni 1890 zu Frankfurt a./ M. verstorbenen Wittwe des Daniel August Damaschky, Henriette Louise, geb. Schuch, zustehen, haben solche vor dem 25. April 1891 bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die theilweise aus⸗ wärts wohnenden Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

Frankfurt a. M., den 11. März 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. 1.

[72071] Bekanntmachung.

Der Klempnermeister Hartwig Kaping und dessen Ehefrau Wilhelmine Henriette Auzuste, geb. Claus, haben in ihrem am 27. Januar 1891 publizirten Testamente vom 19. Juli 1884 die Descendenz der Frau Luise Klix, geb. Claus, bedacht.

Berlin, den 5. März 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61. [72075] Bekanntmachung.

Der Restaurateur Johann Daniel Sänger und dessen Ehefrau Sophie Pauline Florentine, geb. Schmidt, haben in ihrem am 28. Januar 1891 publizirten Testament ihre Kinder Paul, Bertha, Anna, Rudolf, Adolf und Elisabeth Sänger be⸗ dacht.

Berlin, den 5. März 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.

[72074] Bekanntmachung.

Der Königliche Stations⸗Assistent Johann Karl Heinrich Retzow hat in seinem am 3. Februar 1891 publizirten Testamente vom 14. November 1890 seinen Sohn Max bedacht.

Berlin, den 13. März 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.

[71846] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten König⸗ lichen Amtsgerichts vom 28. Februar 1891 ist der Drechsler Anton Lutterbeck von hier, Anfangs der dreißiger Jahre nach Amerika ausgewandert, für todt erklärt.

Beckum, 6 März 1891.

Königliches Amtsgericht.

[71849] Bekauntmachung.

Durch Urtheil von heute ist für kraftlos erklärt: das Schuldbuch der Sparkasse zu Gera Nr. 62 127, lautend auf Kaufmann Eduard Zimm 1 Triebes über 218 60 ₰.

Gera, 11. März 1891.

Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Civilprozeßsachen. Münch.

[7184512 Bekanntmachuuugggg. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom heutigen Tage ist der von dem Kaufmann L. Spiegel hier am 1. Oktober 1880 ausgestellte, von S. Jam acceptirte Wechsel über 284,30 ℳ, zaͤhlbar am 1. Januar 1881, für kraftlos erklärt. Berlin, den 11. März 1891. Königliches Amtsgericht. I. Abtheilung 49.

Im Namen des Königs! Verkündet am 3. März 1891. Seyser, d'ät. Gerichtsschreibergehülfe

Auf den Antrag

1) des Rentiers D. Tiedemann in Bosau,

2) der Erben des weil. Dr. med. J. C. V.

Neuber in Meldorf,

3) des C. F. Petersen in Heide als Bevoll⸗

mächtigten des J Dierks in Amerika und

4) der Geschwister Eggers in Hamburg, erkennt das Königliche Amtsgericht IJ. zu Meldorf durch den Amtsgerichts⸗Rath Muhl für Recht:

1) die Schuldurkunde der Ehefrau Anna Stahl, geb. Poppe, in Meldorf cum cur. mar. vom 4. Mai 1876 nebst Cessionsakte vom 4. Mai 1886 über 1200 eingetragen im Grundbuch von Stadt Mel⸗ dorf Bd. VII. Artikel 313,

2) die Schuldurkunde der Wittwe Catharina Nargaretha Gehrts in Meldorf vom 9. November 857 über 960 ℳ, eingetragen im Grundbuch von

Stadt Meldorf Bd. VI. Artikel 254,

3) die Schuldurkunde des Maurers Paul Gehrts in Meldorf vom 27. Juli 1868 über 360 ℳ, ein⸗ im Grundbuch von Stadt Meldorf Bd. VI. Art. 254,

4) Die Schuldurkunde des Tischlermeisters Christian Iva in Meldorf vom 19. März 1852 über 240 ℳ, eingetragen im Grundbuch von Stadt Meldorf Bd. V. Artikel 249 und

5) Der Contract des weil. Claus Hinrich Eggers in Meldorf mit seiner Ehefrau Anna Elsabea, geb. Stamer, vom 22. Januar 1856, aus welchem für Claus Joh. Hinr. Eggers 45 im Grundbuch von Stadt Meldorf Bd. X. Artikel 461 eingetragen stehen,

verden für kraftlos 1.

[71848]

[71850] Bekanntmachung.

Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 11. d. M. sind die unbekannten Berechtigten der ursprünglich auf dem Grundbuchblatte Nr. 699 Stadt Liegnitz in Abtheilung III unter Nr. 1 ein⸗ getragenen, demnächst bei der Zuschreibung dieses Grundstücks zu dem Grundstücke Nr. 696 b Stadt Liegnitz dorthin zur Mithaft übertragenen Hypotheken⸗ post von 150 Thalern rückständigen Kaufgeldern, ein⸗ getragen für den Fleischer Johann August Beyer zu Liegnitz, mit ihren Ansprüchen auf diese Post aus⸗ geschlossen, folgenden Rechtsnachfolgern des ein⸗ getragenen Gläubigers:

8 1) dem Fleischermeister Beyer zu Rügen⸗ walde i. P., 2) dem Goldarbeiter Heinrich Frey zu Liegnitz, 3) dem Fräulein Elise Frey zu Liegnitz, 4) der Frau Stadtrath Clemann, geb. Frey, zu Glogau, 5) der Frau Lieber, geb. Beyer, zu Liegnitz ihre Rechte auf die bezeichnete Post jedoch vor⸗ behalten worden. . Liegnitz, den 13. März 1891. Königliches Amtsgericht.

[718477 Im Namen des Königs! Verkündet am 21. Februar 1891. Mittelstaedt, Aktuar, als Gerichtsschreiber. In der Salomon und Markus Peilte'schen Auf⸗ gebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Exin durch den Amtsrichter Albrecht für Recht:

Die Gläubiger nachstehender im Grundbuche von Exin Blatt 69 in der dritten Abtheilung einge⸗ tragenen Posten, nämlich:

a. Nr. 1: 54 Thaler 1046 Pf. päterliches Erb⸗ theil und zwar 18 Thaler 3 Pf. für den minorennen Schmul Juda Hirsch und 18 Thaler 3 ¾ Pf. für die minorenne Feigelchen Juda Hirsch, endlich 18 Thaler 3 Pf. für

den minorennen Mortche Juda Hirsch, Nr. 2: 80 Thaler rückständige Kaufgelder für den Schuhmacher Daniel Fink, bezw. deren Rechtsnachfolger werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die gedachten Posten ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last. 8 Albrecht.

[71851] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Anna Karoline Marie Wegener, ge⸗ borene Fischer, hierselbst hat gegen ihren Ehemann, den Schneider Karl Ferdinand Ernst Wegener, bisher hierselbst wohnhaft, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Klage wegen entehrender Bestrafung desselben und wegen unüberwindlicher Abneigung erhoben mit dem Antrage:

die Ehe zu trennen und den Beklagten für den alleinschuldigen Theil zu erklären.

Gegen das hierauf ergangene, am 20. Dezember 1890 verkündete Urtheil der Civilkammer 13a des Königlichen Landgerichts I zu Berlin, durch welches die Klage kostenpflichtig abgewiesen ist, hat die Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Franz Heinitz hier, die Berufung eingelegt und beantragt:

unter Abänderung des 1. Urtheils nach dem

Klageantrage zu erkennen. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung über die Berufung auf den 10. Juli 1891, Vormittags 9 ½ Uhr, vor den III. Civil⸗ senat des Königlichen Kammergerichts, Lindenstraße 14, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu seiner Vertretung zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Berufungsschrift hiermit bekannt gemacht.

Berlin, den 13. März 1891.

Drangosch, Gerichtsschreiber des Königlichen

Kammergerichts, III. Civilsenats.

Landgericht Hamburg. . Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Helene Mathilde Ottilie Gabler, geb. Wicklein, in Reinickendorf bei Berlin, (vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Berthold in Hamburg) klagt gegen ihren Ehemann, den Brauer Joseph Gabler, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe vom Bande zu trennen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 28. Mai 1891, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 17. März 1891.

Schlieckau, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[72084]

Civilkammer

[71796] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der verehelichten Arbeiter Friedrich Marquardt, Auguste, geb. Marx, zu Gollnow, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Soen⸗ derop II zu Stargard i Pomm,, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Friedrich Marquardt, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stargard i. Pomm. auf den 13. Juni 1891 Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einern bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen und mit dem Bemerken, daß der in der bereits zugestellten Klage enthaltene Antrag werde wiederholt werden. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladungsschrift vom 6. März 1891 bekannt gemacht.

Stargard i. Pomm., den 13. März 1891.

eltz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[71795] Oeffentliche Zustellung. Karoline Amalie Ida verehel. Sobetzky, geb. Lucke in Gotha, zum Armenrechte zugelassen und vertreten durch den Rechtsanwalt Barthel in Gera, klagt gegen ihren Ehemann, den Tischler Gustav Adolf Sobetzky, früher in Pforten, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem An⸗ trage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem

Bande nach zu trennen, und ladet den Beklagten

zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des gemeinschaftlichen Land⸗ gerichts zu Gera (Reuß) auf den 17. Juni 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 14. März 1891.

Buckel, 8

Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts.

[71974]

[71793] Oeffentliche Zustellung. 8 Ernestine Lina, verehel. Sambach, geb. Urban, in Debschwitz, zum Armenrechte zugelassen und ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Büttner in Gera, klagt gegen ihren Ehemann, den Tischler Franz Louis Samba ch, zuletzt in Debschwitz jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Ver⸗ lassung, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe dem Bande nach, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera (Reuß) auf den 17. Juni 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 4 b Gera, den 14. März 1891.

Buckel, b

Gcrichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts.

[71843] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Emil Becker, Lina Sidonie, geb. Weiße, zu Elberfeld, vertreten durch Rechtsanwalt Lindenschmidt, klagt gegen ihren vorgenannten Ehe⸗ mann, früher in Denver, Colorado, jetzt ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Be⸗ leidigung, mit dem Antrage auf Ehescheidung und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die III. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld auf den 8. Juni 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.

Römer, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[71853] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Marianna Florczak, geb. Rembowska, zu Oranienburg, vertreten durch den Rechtsanwalt v. Biernacki zu Lissa i./P., klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Joseph Florezak ‚früher in Wielichowo, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, wegen böslicher Verlassung und Ehebruchs, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen, den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, ihm auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Lissa Bez. Posen auf den 20. Juni 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen „Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Kaute, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Ladungsauszug.

Behufs Ausmittelung der Heimat des Cigarren⸗ machers Josef Dietz von Deidesheim findet öffent⸗ lich mündliche Verhandlung der Kgl. Regierung der Pfalz, Kammer des Innern, zu Speyer, am Dien⸗ stag, den 26. Mai 1891, Vormittags 10 Uhr, im Regierungsgebäude, Zimmer Nr. 51, statt.

Zu diesem Termine wird der ohne bekannten Aufenthalt abwesende Josef Dietz zwecks Wahrung seiner Interessen mit dem Beifügen geladen, daß als Parteien erscheinen die Gemeinden Oggersheim und Deidesheim, ferner der Geladene selbst. Der Antrag der beschwerdeführenden Gemeinde Oggersheim geht dahin, Deidesheim als Heimat des Dietz zu erklären.

Ludwigshafen a. Rh., 13. März 1891. Conrad, Kgl. Bezirksamtmann.

8

[71975] Oeffentliche Zustellung.

Der Bankier Heinrich Kaufmann in Ellwangen, vertreten durch Rechtsanwalt Gump daselbst, klagt gegen die Erben des Bauern Josef Maier von Affalterried, Gemeinde Fachsenfeld, nämlich:

1) die Tochter Maria Viktoria, Ehefrau des

Anton Deininger in Abtsgmünd,

die Tochter Anna Maria Maier

in Amerika,

der Sohn Johannes Maier, Aufenthalt

Schlosser in Amerika, unbekannt,

die Tochter Marianne Maier

in Amerika4,

der Sohn Josef Maier, ledig in Affalterried,

der Sohn Wilhelm Maier, ledig in

Affalterried,

der Sohn Karl Maier, ledig in Affalterried, ad 6 und 7 vertreten durch ihren Pfleger Bauer Maier in Goldshöfe, aus Kauf, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten und zwar Jedes zu einem Siebentel haftend zu Bezahlung von 255 sammt 4 ½ % Zinsen aus 435 seit 21. August 1888 und die Kosten des Rechtsstreits, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Aalen auf den 30. April 1891, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Aalen, 16. März 1891.

(L. S.) Abt,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[71854] Oeffentliche Zustellung.

Der Besitzer Friedrich Sterna in Langstein, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Le Blanc in Hohen⸗ stein, klagt gegen den früheren Wirth Friedrich Schulz, früher in Langstein, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, I. C. 23,91, wegen Löschungsbewilligung der im Grundbuche von Langstein Nr. 1 Abtheilung III. Nr. 3 eingetragenen Ausstattung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, zu bewilligen,

daß die im Grundbuche von Langstein Nr. 1 Ab⸗ theilung III. Nr. 3 u löscht wird, ihm, dem Beklagten, einen Ochsen oder

eingetragene Verpflichtung ge⸗

30 Thlr. und 2 Schafe oder 4 Thlr. nach seiner Wahl zu gewähren, das Urtheil für vorläufig vollstreckbar

zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen

Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche

Ss h zu Hohenstein O.⸗Pr. auf den 4. Juni

1891, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hohenstein O.⸗Pr., den 12. März 1891. 11B1811“ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. I.

[71855] Oeffentliche Zustellung.

Die in Dresden unter der Firma Dresdner Bank⸗ verein bestehende Aktiengesellschaft, vertreten durch den Rechtsanwalt Hippe daselbst als Prozeßbevoll⸗ mächtigten, klagt im Wechselprozesse gegen den J. Hönigsberg, bisber in London, jetzt unbekannten Aufenthalts, und Genossen, aus einem Wechsel vom 2. August 1890 über 250 Pfund Sterling, mit dem Antrage, die Beklagten als Gesammtschuldner zur Bezahlung von 5142,90 nebst 6 % Zinsen seit dem 6. Dezember 1890, 17,15 Provision, 6 Uebersetzungskosten und 0,80 Porto zu ver⸗ urtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts zu Dresden, und zwar Hönigs⸗ berg'en auf den 5. Mai 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Be⸗ klagten Hönigsberg wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8

Dresden, am 16. März 1891.

Claus, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[71049] Oeffentliche Zustellung.

Auf Grund richterlicher Bewilligung wird dem Karl Kamm, Metzger von Zweibrücken, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort in Amerika abwesend, nachstehende Pfändungsbenach⸗ richtigung andurch öffentlich zugestellt:

Benachrichtigung.

Margaretha Hien, Wittwe von Johann Baptist Ciolina, in Zweibrücken wohnhaft, hat an Christian Kamm, Landwirth, allda wohnhaft, folgende Beträge zu fordern:

I. auf Grund eines vollstreckbaren Urtheils des F Amtsgerichts Zweibrücken vom 16. November 188

1) Hauptsumme 177,65 ℳ,

2) fünfjährige, nicht verjährte Zinsen hieraus vom 7. März 1891 an rückwärts und weitere Zinsen von diesem Tage an,

3) Mahnkosten 0,40 ℳ,

II. auf Grund eines vollstreckbaren Kostenfest⸗ setzungsbeschlusses desselben Gerichts vom 15. April 1882 den Betrag von 27,25

Die Gläubigerin erklärt nun gemäß §. 744 der Reichs⸗Civilprozeßordnung dem Carl Kamm, Metzger von Zweibrücken, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort in Amerika abwesend, als Dritt⸗ schuldner, daß zur Vollstreckung der obigen Schuld⸗ titel und der zu 80 avaluirten Kosten dieses Verfahrens die Pfändung desjenigen ungetheilten Vermögensantheils, welchen der Schuldner als Miterbe an der Verlassenschaft seiner zu Zweibrücken verlebten Tochter Julie Kamm von dem Dritt⸗ schuldner Carl Kamm vorgenannt zu beziehen hat, bevorstehe.

Demgemäß wird der Drittschuldner aufgefordert, bis zum Belaufe des obigen Guthabens der Gläubigerin nebst den zu achtzig Mark geschätzten Kosten dieses Verfahrens Nichts an den Schuldner Christian Kamm zu zahlen.

Zweibrücken, 11. März 1891.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts

Zweibrücken. Der Kgl. Gerichtsschreiber

Weicht, k. Sekretär.

89

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[71852] Oeffentliche Zustellung. Der Rentier Jacob Skowronski, vertreten durch

seinen General⸗Bevollmächtigten Eigenthümer Michael Skowronski zu Poslugowo, wieder vertreten durch

den Justiz⸗Rath Hahn in Wongrowitz, klagt gegen

die Wittwe und Erben des am 13. Oktober 1886

zu Janowitz verstorbenen Agenten Valentin Su⸗

walski:

1) die Wittwe Magdalena Suwalska, geborne Sikorska, zu Janowitz,

2) den Kaufmann Josef Suwalski daselbst,

3) den Müller Roman Suwalski in Amerika,

4) den Bäcker Julian Suwalski zu Mielschin,

5) die verehelichte Maler Stanislawa Pruchnicka zu Chicago,

6) den Kanonier

Sprottau,

) die minderjährigen, von der Beklagten zu 1 bevormundeten Geschwister Florian, Pauline und Helene Suwalski zu b

zu 2 und 4 vertreten durch den Rechtsanwalt

Alexander zu Wongrowitz, zu 1 und 7 vertreten durch

den Rechtsanwalt Krüger zu Wongrowitz, wegen

160 mit dem Antrage: die mitbeklagte Wittwe

Magdalena Suwalska, geborne Sikorska, nach

Kräften der mit dem verstorbenen Agenten Valentin

Suwalski bestandenen ehelichen Gütergemeinschaft

und die mitverklagten Geschwister Suwalski als

Erben des Valentin Suwalski zur Zahlung von

160 nebst 5 % Zinsen von 100 seit dem

1. Juni 1886 und von 60 seit dem 1. Juli 1886

zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig voll⸗

streckbar zu erklären, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das

Königliche Amtsgericht zu Wongrowitz auf den

14. April 1891, Vormittags 10 ½ Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht. Wongrowitz, den 12. März 1891.

W mérek, 8

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Stanislaus Suwalski zu

[71794] Oeffentliche Zustellung.

Der Schänkwirth Gottlieb Göller in Daßlitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Liebe in Gera, klagt gegen den Hausbesitzer Hermann Hemmann in Newärgerniß, aus einem Wechsel vom 20. Oktober 1890 über 650 und Proteste vom 23. Januar 1891, mit dem Antrage, Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an den Kläger 450 Wechselsumme nebst Zinsen daraus zu 6 % seit dem 23. Januar 1891 sowie 8 30 Protestkosten und Spesen zu bezahlen und das Urtheil für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera (Reuß) auf den 3. Juni 1891, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗

stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 14. März 1891. Buckel, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts.

[71960] Oeffentliche Zustellung.

Der Rudolf Kleine, Bureaudiener des Königlichen Eisenbahn⸗Betriebsamts zu Koblenz, vertreten durch Rechtsanwalt Broermann zu Ehrenbreitstein, klagt gegen die Barbara Kaufmann unbekannten Auf⸗ enthalts aus Forderung für rückständige Zinsen aus der im Grundbuche von Pfaffendorf Band VII. Artikel 313 unter 1, 2 und 3 zu ¾¼ Jdealantheil eingetragenen Hypothek von 400 mit 6 % Zinsen vom 3. Mai 1888 mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zur Zahlung z. Z. des Verhandlungstermins fälligen Zinsen des Kapitals ad 400 gerechnet zu 6 vom Hundert seit dem 3 Mai 1888, ferner zur Zahlung von 2,15 in Folge des Umstandes eutstandener Kosten, daß der Aufenthalt der Beklagten nicht zu ermitteln ist, sowie zur Tragung der weiteren Kosten, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Ehrenbreitstein auf den 5. Juni 1891, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt

gemacht. Weckmüller, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[71792] Oeffentliche Zustellung.

Die unverehelichte Anna Leeder zu Warnenhof, vertreten durch den Mühlenpächter Kroll in Narien⸗ mühle als Vormund und den Schmiedemeister Taplick in Liebstadt, diese vertreten durch den Justiz⸗ Rath Richelot zu Bartenstein, klagt gegen:

1) Curt Bader, unbekannten Aufenthalts, 2) Caesar Bader, früher in Piladelphia Pa Nord 1739 Hale Street in Nord⸗Amerika, jetzt unbekannten Aufenthalts, 3) den Gastwirth Erwin Bader in Krausen bei Bergenthal, 4) die Zahlmeisterfrau Amande Scharnick, geb. Bader, in Allenstein, im ehelichen Beistande, 5) die unverehelichte Lucia Bader in Allenstein, Oberstraße Nr. 11, 6) die unverehelichte Elma Bader in Krausen bei Bergenthal, wegen eines Zinsenrestes von einer Erbtheilsforderung von 3000 ℳ, eingetragen auf den Grundstücken Seeburg Bude Nr. 110, 111, 112 A und B, Wohn⸗ bude Nr. 226 und Bürgermeisterwiese Nr. 23 Ab⸗ theilung III. Nr. 5 bezw. 3 und 2 für die Zeit vom 1. Januar 1886 bis 1. Januar 1890 mit dem An⸗ trage, die Beklagten unter Auferlegung der Kosten zur Zahlung von 256 67 zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten Caesar Bader zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Seeburg auf den 19. Juni 1891, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Seeburg, den 12. März 1891.

1 Borchardt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

n- 8

[72078] 8

Die Ehefrau des Kaufmanns Heinrich Koch, Agnes, geborene Kraemer, Moödistin zu Köln⸗Ehrenfeld, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Dr. Carl Mayer, klagt gegen ihren Ehemann auf Güter⸗ trennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 29. Mai 1891, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte zu Köln, III. Civil⸗ kammer.

Köln, den 17. März 1891.

Der Gerichtsschreiber: Schulz. [71837]

Die Ehefrau des Tapezierers Peter Carl Niedick, Emilie geborene Schulz, ohne Geschäft, in Köln, Humboldstraße Nr. 24, Prozeßbevollmächtigter Rechts⸗ anwalt Schnaas, klagt gegen ihren Ehemann auf Güter⸗ trennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 13. Mai 1891, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte zu Köln, II. Civil⸗ kammer.

Köln, den 13. März 1891.

Der Gerichtsschreiber: Küppe

Die durch Rechtsanwalt Landé vertretene Leonore Mayer zu Elberfeld, Ehefrau des Buchbinders Adolf Feidelberg daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung. *

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 11. Mai 1891, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Römer, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[718411 1 Die durch Rechtsanwalt Justizrath König ver⸗ tretene Margarethe Färber zu Elberfeld, Ehefrau des Architekten Adolf Schönneis daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 4. Mai 1891, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt. Römer, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[71842]

Die durch Rechtsanwalt Rumpe vertretene Hulda Blocksiepen zu Elberfeld, Ehefrau des Wirthen Rudolf Müller daselbst, hat gegen diesen beim Königl. Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung.

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 4. Mai 1891, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der III. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Römer, als Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.

8 8

[72081]

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 18. Februar 1891 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Ehe⸗ leuten Joseph Boch, ohne Geschäft, und Gertrud, geborene Schmitz, zu Köln, kleinen Griechen⸗ markt 13, aufgelöst worden. Mit der Auseinander⸗ setzung ist der Notar Busch zu Köln beauftragt.

Köln, den 16. März 1891.

Der Gerichtsschreiber: Küppers.

[72079] 8

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 18. Februar 1891 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten Bäcker Wilhelm Flink und Catharina, geborene Heinemann, zu Köln, Pantaleonsmühlengasse 32, aufgelöst worden. Mit der Auseinandersetzung ist der Notar Köln beauftragt.

Köln, den 16. März 1891.

Der Gerichtsschreiber: Küppers.

72080ö0 3 Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 4. Fe⸗ bruar 1891 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten Agent Michael Joseph Knott und Catharina, geb. Breuer, zu Köln, Luxemburgerstraße 2, aufgelöst worden. Mit der Auseinandersetzung ist der Notar Wilms zu Köln beauftragt. Köln, den 16. März 1891. Der Gerichtsschreiber:

Küppers.

71836]

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 19. Januar 1891 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Ehe⸗ leuten Johann Mahlberg, Provisionsreisender, und Maria Louise, geborene Leyendecker, in Köln, Höhle Nr. 9, aufgelöst worden. Mit der Auseinander⸗ setzung ist der Notar Schaefer zu Köln beauftragt.

Köln, den 13. März 1891. Der Gerichtsschreiber: Küppers.

[71838]

Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkamm des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 11. Fe⸗ bruar 1891 ist die Gütertrennung zwischen den Ehe⸗ leuten Franz Deußen, Handelsmann, und Emilie, geb. Fix, Beide zu Düsseldorf, mit rechtlicher Wirkung vom 29. Dezember 1890 ab ausgesprochen.

Düsseldorf, den 11. März 1891.

Steinhaeuser, Gerichtsschreiber des Königl. Land

[71839]

Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 11. Fe⸗ bruar 1891 ist die Gütertrennung zwischen den Eheleuten Leopold Jünger, Stellmacher, und Bertha, geborene Lenz, beide zu Düsseldorf, mit rechtlicher Wirkung vom 3. Januar 1891 ab ausgesproch

Düsseldorf, den 10. März 1891.

Steinhaeuser, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

[71840]

Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 11. Fe⸗ bruar 1891 ist die Gütertrennung zwischen den Ehe⸗ leuten Peter Döhmen, Schankwirth und Sibilla, geb. Piro, beide zu Düsseldorf, mit rechtlicher Wirkung vom 20. Dezember 1890 ab, ausgesprochen.

Düsseldorf, den 11. März 1891.

Steinhaeuser,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[72090] 1 1““ Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 3. Februar 1891 ist zwischen den Eheleuten Josef Schillings, früher Kaufmann, jetzt ohne Geschäft, und Hubertine, geb. Everschor, zu Neuß die Gütertrennung mit recht⸗ licher Wirkung vom 5. Dezember 1890 an aus⸗

gesprochen worden. Düsseldorf, den 10. März 1891 Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[72089)

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des hiesigen Königl. Landgerichts vom 21. Januar 1891 ist zwischen den Eheleuten Wirth Louis Stauch und Anna, geb. Müller, zu Bockum be Krefeld die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 24. November 1890 ab ausgesprochen worden

Düsseldorf, den 10. März 1891.

Arand, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

[72091]

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 3. Fe⸗ bruar 1891 ist zwischen den Eheleuten Maschinen⸗ bauer Friedrich Diepers und Maria Christina, ge⸗ borene Kamper, zu Krefeld die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 8. Dezember 1890 ab ausgesprochen worden.

Düsseldorf, den 10. März 1891.

Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[72087] Gütertrennung. Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen vom 3. März 1891 in Sachen der Rebekka Oehler, gegen ihren Ehemann Peter Troendle, Metzger, Beide in Mülhausen wohnend, ist die zwischen den Parteien bestehende Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst erklärt worden. Mülhausen, den 16. März 1891. (L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Stahl.