ath Phillis hinterlegte Testament
Napolson setzt, wie man der
telegraphirt, den Prinzen Ludwig
bonapartistischen Ansprüche ein; doch
ne des Prinzen Ludwig wegen dessen Stellung i sssi eere zweifelhaft. Die Familie Bona⸗ darte habe unmittelbar nach dem Tode des Prinzen Jérôme den Prinzen Victor als Oberhaupt anerkannt. Das Testament soll uüͤberaus heftige Ausdrücke gegen den Prinzen Victor enthalten. Die „Tribuna“ meldet aus Massovah: der Sultan des Stammes Habab, Kantibai, sei verhaftet worden, an⸗ scheinend weil er mit den Derwischen im Einvernehmen ge⸗
standen habe. Graf Antonelli werde über Zeila zurückkehren; er
habe eine längere Unterredung mit dem Negus gehabt, deren Ergebniß jedoch nicht bekannt sei. Dasselbe Blatt giebt unter Vorbehalt das Gerücht wieder, daß der Negus sich weigere, das italienische Protektorat anzuerkennen.
Portugal. Die Pairskammer hat die Finanzvorlage, be⸗ treffend die Konsolidation der schwebenden Schuld und das Tabackmonopol, angenommen. Morgen werden die Cortes
wieder geschlossen. 8 1
Der „Times“ wird aus Lissabon gemeldet: die portugie⸗ sische Regierung werde am Montag in Mozambique eine Gesellschaft konzessioniren, welche sich verpflichtet habe, ohne Garantie die Pungwe⸗Eisenbahn und andere von der Regierung verlangte Bahnen zwischen den Flüssen Sabi und Zambesi zu erbauen. Die Bahnen sollen nach 30 Jahren Staatseigenthum werden. v“
Schweiz. Der Bundesrath hat die Liste der Vorlagen für die
Rumänien.
Bukarest, 19. März. Der Direktor der Konsular⸗ Abtheilung Papiniu ist an Stelle Lahovary's mit der Führung des General⸗Sekretariats des Aeußern be⸗ traut worden.
Parlamentarische Nachrichten.
In der heutigen (10.) Sitzung des Herrenhauses, welcher am Ministertische der Minister für Landwirthschaft von Heyden mit Kommissarien beiwohnte, theilte der Präsident Herzog von Ratibor zunächst mit, daß auf Präsentation der Stadt Frankfurt a. M. der Ober⸗Bürgermeister Adickes neu be⸗ rufen ist.
Sodann fand die Vereidigung der neu eingetretenen Mit⸗ glieder Fürst zu Bentheim⸗Steinfurt, Graf zu Solms⸗Sonne⸗ walde und von Bemberg⸗Flamersheim fatt.
Bei der Wahl eines Mitgliedes für die Matrikel⸗Kom⸗ mission wurde auf Antrag des Herrn von Winterfeldt⸗ Menkin Professor Dr. Dernburg gewählt.
Es folate die einmalige Schlußberathung über den Ent⸗ wurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes, betreffend die evangelische Kirchenverfassung in den acht älteren Provinzen der Monarchie, vom 3. Juni 1876.
Der Berichterstatter Dr. Hinschius beantragte, dem Entwurf unverändert die Zustimmung zu ertheilen.
Regierungskommissar Geheimer Regierungs⸗Rath Hegel bat um Annahme der Vorlage.
Graf von Zieten⸗Schwerin erklärte sich für die Vor⸗ lage, glaubte jedoch nicht, daß damit der Kirchennoth in Berlin
vollstäͤndig abgeholfen werden könne. Die Vorlage wurde darauf unverändert angenommen.
Es folgte die Berathung und Bes
am 31. März beginnende Bundesversammlung genehmigt. geschaftliche Behandlung (erste Lesung) des aus der Initiative
Auf der Liste befinden sich eine Botschaft, betreffend den Ankauf von Centralbahnaktien, die Einführung des Banknotenmonopols, die Ratifikation des internationalen Uebereinkommens, betreffend den Eisenbahnfrachtverkehr, die Konzession für die Bahn Lauterbrunnen (Berner Oberland) mit großem Tunnel nach Visp Wallis), ferner die Konzessionen für eine Anzahl Lokal⸗ und Bergbahnen. Luxemburg.
Der Großherzog wird der „Frkf. Ztg.“ zufolge am Sonnabend nach Freiburg abreisen. Der fererliche Einzug der Großherzoglichen Familie in das luxemburger Land ist endgültig auf den 24. Juli, den Geburtstag des Großherzogs, festgesetzt. Vorbereitungen zu großen Festlichkeiten sind schon im Gange.
Türkei.
Die „Agence de Constantinople“ wird von autorisirter Seite ersucht, die Nachricht französischer Blätter als un⸗ begründet zu bezeichnen, daß Rußland mit der angeblichen Absicht der Pforte, in regelmäßige Beziehungen zur bul⸗ garischen Regierung zu treten, unzufrieden sei und aus diesem Grunde in Kairo und Konstantinopel Vorbehalte Betreffs der Vasallenverhältnisse Egyptens zur Türkei
ache. Bulgarien.
Sofia, 19. März. dem „W. T. B.“ zufolge mit der bulgarischen Regierung ein EETE11 auf der Grundlage des mit
ngland bestehenden Abkommens abgeschlossen.
Theater⸗Anzeigen.
Wetterbericht vom 20. März, Morgens 8 Uhr.
Anfang 7 Uhr.
in ° Celsius
52 50C. = 4
Herr.
Bar. auf 0 Gr u. d Meeressp red. in Millim.
Temperatur
5 wolkig Max Grube. 6 halb bed. 5 halb bed. 1 wolkig still bedeckt 2 bedeckt
O2
+ —2 8lO 290—
Mullaghmore Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm Haparanda. St. Petersb. 2 Nebel Moskau . .. 1 bedeckt Tork, Queens⸗
fom .. 2 heiter 8E still wolkig “ WSW 1 Schnee ae“ WSW 3 wolkenlos Hamburg .. WSW 3 hbeiter ¹) Swinemünde still Schneeꝛ²) Keufahrwasser NNW Z bedeckt Memel .. . 4 heiterꝛ) Hern 1 heiter
ünster.. W 2 bedeckt Karlsruhe.. W 4 halb bed. ⁴) Wiesbaden. NW 1 heiter) München 4 Schnec) Chemnitz SW 2 heiter ) Berlin.. NW 4 wolkig 8) Wien.. WNW 3 bedeckt Breslau. W 5 wolkig Ile d'Aix .. ONO 5 wolkig
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¹) Gestern häufig Schneeschauer. ²) Nachm. und in 5 Akten von Emil Pohl. Nachts Schnee. ³) Nachts Schnee. ¹) Gestern und hardt. Balletcompositionen des 3. Aktes von C. heute Schnee. ⁵) Gestern Regen. ⁵) Nachts Schnee. A. Raida. Ballets von C. Severini. In Secene gesetzt von W. Hock. Anfang 7 ½ Uhr. Uebersicht der Witterung. Sonntag: Dieselbe Vorstellung
7) Nebel, Abends Schnee. 8) Nachts Schnee.
Ein barometrisches Maximum über 762 mm. liegt auf dem Ocean, westlich von den Britischen Inseln. Im Uebrigen ist der Luftdruck niedrig und
gleichmäßig vertheilt. Bei sch e meist aus westlicher bis nördlicher Richtung ist das
an der ostdeutschen Grenze liegt die Temperatur etwas über dem Mittelwerthe; fast allenthalben ist Schnee und Regen gefallen. Eine Theildepression ist über der Nordsee in Entwickelung begriffen und dürfte, insbesondere für das nördliche Deutschland, naßkälteres Wetter veranlassen.
warte
gerichteten Schaden. Im
Die belgische Regierung hat
Schauspielhaus. Schauspiel in 7 Vorgängen von Ernst von Wildenbruch. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Anfang 7 Uhr. Sonntag: Opernhaus, Keine Vorstellung. Abend⸗ Concert der Königlichen Kapelle, als Gedächt⸗ „ nißfeier für den verstorbenen Ober⸗Kapellmeister Wilhelm Taubert. Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus. Keine Vorstellung.
Deutsches Theater. Sonnabend: Zur ersten Male: Einsame Menschen. Schauspiel in 4 Auf⸗ zügen von Gerhart Hauptmann.
Sonntag: Einsame Menschen.
Montag: Des Meeres und der Liebe Wellen.
1“ Verliner Theater. Sonnabend: Kean. Anfang
Sonntag, Nachm. 2 ½ Uhr: Minna von Barn⸗ helm. Abends 7 ½ Uhr: König Richard II. Montag: Kean.
Tesfing-Thealer. Sonnabend: Drama in 4 Akten von Victorien Sardou. Sonntag: Thermidor.
Bictoria-Theater. Sonnabend: Zum 112. Male: Die sieben Raben. Romantisches Zaubermärchen
1 r Wallner-Theater. Sonnabend: Zum 43. Male: Bei schwacher Luftbewegung, Miß Fv. 3 g Wetter in Deutschland kalt und veränderlich, nur 1 3, 8 ard Genée Sonntag und folg. Tage: Miß Helyett.
Triedrich-Wilhelmstädtisches Sonnabend: Mit neuer Ausstattung. Zum 30. Der Vogelhändler. Operette in 3 Auf
des Hauses der Abgeordneten hervorgegangenen Entwurfs
eines Wildschadengesetzes.
Prinz zu Hohenlohe⸗Ingelfingen beantragte, die Vorlage einer Kommission von fünfzehn Mitgliedern zu über⸗ weisen, welche in ihrer Mitte auch ein rechtsverständiges Mitglied haben solle. Die Frage des Wildschadenersatzes sei durch systematische Agitation in den Vordergrund geschoben worden. Redner bezeichnete verschiedene Paragraphen der Vorlage für unannehmbar und erklärte sich besonders gegen die Regreß⸗ pflicht der Waldbesitzer für den vom Wechselwild an⸗ anderen Hause habe man die Sache nicht gründlich berathen und gehofft, daß das Herren⸗ haus doch Alles ablehnen werde; das sei ein Beweis für die Nothwendigkeit des Zweikammersystems. Redner empfahl schließlich noch die Vorlegung einer neuen Jagdpolizeiordnung mit einem Wildschadengesetz
Graf von Mirbach erklärte sich gegen die Vorlage. Die Erfahrungen in Oesterreich zeigten, zu welchen Kon⸗ sequenzen die Einführung eines ungemessenen Wildschaden⸗ ersatzes führe. Ersatzpflichtig dürfte nur die Gesammtheit der Grundbesitzer gemacht werden. Die Feststellung des Schadens sei außerordentlich schwierig, und noch schwieriger sei die Schätzung des Umfanges des Schadens. Redner empfahl einen von ihm eingebrachten Gegengesetzentwurf.
Bei Schluß des Blattes sprach der Minister für Land⸗ wirthschaft, Domänen und Forsten von Heyden.
— Die Kommission des Herrenhauses zur Vorberathung des Einkommensteuer⸗Gesetzentwurfs hat sich heute konsti⸗ tuirt und besteht aus dem Vorsitzenden Freiherrn von Landsberg,
dem Stellvertreter Bötticher, dem Schriftführer Zweigert, dem
7 Uhr. Kapellmeister Sucher.
77. Vorstellung. Der neue
Alexandre Bisson.
Vorher:
von E,. Pohl. Anfang 7½ Uhr. Sonntag: Der
Die Schulreiterin
findet täglich an der Kasse des
sichtigt werden.
seiner Gesellschaft. Macbeth. Thermidor. “
von Adolph Ferron Musik von G. Lehn⸗
Thomas-Theuter. Alte Sonnabend: Zum 5. Male:
Vaudeville in 3 Akten von
pedition dition
chlußfassung über die
einer Idee des F 8 8 West. Musik
Eö“ 1 von E. Zeller. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Lieder⸗Abend von Lillian und Georg Henschel. Fönigliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗ Dirigent: Hr. Kapellmeister Federmann. f 1 g Heasch
haus. 71. Vorstellung. Die Walküre in 3 Akten
R. Wagner. Dirigent: Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
Residenz-Theater. Direktion: Sig burg. Sonnabend: Zum 71 Male: Der selige Ton⸗ zettel. pinel CFeu Toupinel). Schwank in 3 Akten Deutsch Moser. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Die Schulreiterin. Lustspiel in 1 Akt
Der selige Toupinel.
Der Vorverkauf für alle zehn Abende des Gast⸗ spiels von Adolf Sonnenthal (1. bis 10. April d. J.) 1 Residenz⸗Theaters statt. Schriftliche Bestellungen kön
Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: 13. Gast⸗ spiel von Ernesto Rossi mit seiner Gesellschaft. Verehelicht: Hr. (Nnur noch 4 Vorstellungen.) Zum 1. Male: Der Tod Iwan’s des Schrecklichen. 5 Akten von Graf A. Tolstoi. Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag: 14. Gastspiel von Ernesto Rossi mit
Jakobstraße 30. Der Millionen⸗ bauer. Volksstück in 4 Akten von Max Kretzer. Gesangsterte im 3. Akt von A. Schönfeld. Musik von G. Steffens. Anfang 7 ½ Uhr
Sonntag: Zum 6. Male: Der Millionenbauer.
Stellvertreter Boie, ferner Fre iherrn von Solemacher, Freiherrn von Tettau, Grafen Dönhoff, Dr. von Mevissen, Lindemann, Grafen Henckel von Donnersmarck, Grafen Stolberg⸗Wernigerode, Grafen Zieten⸗Schwerin, von Schöning, von Pfuel, Grafen Eulenburg. Den Bericht wird Graf Stolberg⸗Wernigerode erstatten. Die Kom⸗ mission wird am 7. April d. J. ihre Berathungen aufnehmen.
Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Berlin, 20. März. (W. T. B.) Das New⸗Yorker Journal „Mail and Expreß“ melde der Prasident Harrison habe beschlossen, gegen da Verbot der Einfuhr amerikanischen Schweinefleisches in Deutschland summarische Maßregeln zu ergreifen. Demzufolge habe der amerikanische Staatssekretär Blaine den amerikanischen Gesandten Phelps in Berlin auf⸗ gefordert, die Aufhebung des Verbots zu verlangen. Präsident Harrison wolle, Falls solches nicht geschehe, von dem ihm durch den Kongreß eingeräumten Rechte
Gebrauch machen und mittels einer Proklamation alle ameri⸗
kanischen Häfen für die deutsche Einfuhr schließen.
Soweit hier bekannt ist, sind alle Einzelheiten der vorstehenden Meldung falsch.
London, 20. März. (W. T. B.) Nach hier ein⸗ getroffenen Meldungen ist die vor etwa zwei Jahren von Kamerun nach dem Benus unter Führung des Lieutenant Morgan abgegangene deutsche Ex⸗ aus dem Innern zurückgekehrt. Die Expe⸗ bestand aus 250 Mann. Die Einzelheiten des Vormarsches derselben sind ungefähr dieselben, wie die der zwei Expeditionen Stanley's. Morgan war genöthigt, seine Leute zu züchtigen, um den Austausch von Gewehren an die Eingeborenen gegen Lebensmittel zu verhindern. Nach einem langen Marsche traf die Expedition am Benus, Nebenfluß des Niger, ein. Von hier wurde sie nach Akassa befördert. Der deutsche Dampfer, der ihr von Lagos aus ent⸗ gegengesandt war, um sie nach Kamerun zu bringen, scheiterte; die Besatzung wurde jedoch durch den englischen Dampfer „Roquette“ gerettet und nach Lagos befördert. Hundert Mann der Expedition starben auf dem Marsch. Morgan soll mit den Häuptlingen mehrerer Stämme Verträge abgeschlossen haben.
Paris, 20. März. (W. T. B.) Wie die Morgenblätter melden, ständen die von der Polizei in vergangerer Nacht vorgenommenen Haussuchungen mit einer Demon⸗ stration der Patriotenliga in Zusammenhang, welche letztere anläßlich des morgen auf dem Montmartre zu Ehren Ferry's stattfindenden Banketts beabsichtigt habe. Die Polizei habe bei der Haussuchung aufreizende, an alle Revolutionäre gerichtete Plakate beschlagnahmt. b
St. Petersburg, 20. März. (W. III hiesigen katholischen Kirche ist heute ein Requiem für den verstorbenen Abgeordneten Dr. Windthorst abgehalten worden. — Die Ernennung des Barons Uexkuell, ehe⸗ maligen Gouverneurs von Livland, zum Präsidenten des evangelisch⸗lutherischen General⸗Konsistoriums ist nunmehr er folgt. — Das Eis im Don bei Rostow und im Dnjepr bei Kiew ist aufgegangen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Sing-Akademie. Sonnabend, Abends 8 Uhr
Anfang
Arrania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde AöAm Landes⸗Ausstellungs⸗ Park (Lehrrer Bahnhof).
und Lanten⸗ Geöffnet von 12 — 11 Uhr. Täglich Vorstellung im 8— wissenschaftlichen Theater. Näheres die Anschlag⸗
von Gustav von
Vorher: Verlobt: Frl. Martha Wenzel mit Hrn. Archi⸗ tekten Fritz Hartung (Schöneberg — Berlin). — Frl. Hedwig Koch mit Hrn. Rittergutsbesitzer Paul Schmidt (Magdeburg —Schönau). — Frl. Hlga v. Fuchs mit Hrn Fabrikbesitzer Georg Schulze (Zerbst — Hannover). — Frl. Anna Wesch mit Hrn. Karl Hertel (Leipzig — Naumburg a. S.) — Frl. Julie Brümer mit Hrn. Königl. Forst⸗ Assessor Fritz Schwecht (Rittergut Rother Hof
bei Heldrungen).
Landschaftsmaler Richard Martin mit Frl. Annie Wegener (Wilmersdorf — Berlin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Premier⸗Lieutenant Hans von Reuß (Ratzeburg) — Hrn. Amts⸗ gerichts⸗Sekretär Blickwedel (Lauenstein). — Hrn. Premier⸗Lieutenant Fästner (Berlin). — Hrn. Albert Mertés (Köln). — Eine Tochter: Hrn. Realgvmnasial⸗Lehrer Krause (Magdeburg).
nicht berück⸗
. —
Tragödie in
Adolph Ernst-Theater. Sonnabend: Zum Gestorben: Hr. Ober⸗Finanz⸗Rath Julius Kniep 36. Male: Adam und Eva. in 4 Akten von Eduard Jacobson und Leopold Elv. Couplets von Jacobson und Gustav Görß Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
(Mentone). — Verw. Frau Hofrath Dr. Emma Gaetschenberger, geb. Heinrich (Würzburg). — Hr. Oberlehrer Friedrich Hülße (Magdeburg). — Hr. General⸗Major a. D. Bernhard von Wolff (Berlin). — Hr. Baumeister Eduard Kramer (Köͤln) — Frau Emma Böckelmann, geb. Bor⸗ chert (Atzendorf). — Hr. Fabrikant Hermann Wernick (Berlin). — Verw. Frau Marie Kiebitz, geb. Thomas (Leip ig). — Hr. Rentier F. Heyrich (Berlin). — Hr. Ober⸗Ingenieur Richard Ritters⸗ hausen (Berlin).
Gesangsposse Musik
Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor.
Theater. V Jenny Brandes.
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Concert-Haus. Sonnabend: Concert unter gef. Mitwirkung der
Berlin: 8 Verlag der Expedition (Scholz). Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32
Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
“
Karl Merder⸗ Sängerin Frl.
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Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗
Herrenhaus. 9. Sitzung vom Donnerstag, 19. März 1891.
Der Sitzung wohnten der Finanz⸗Minister Dr. Migquel, der Minister des Innern Herrfurth und der Justiz⸗ Minister Dr. von Schelling bei.
Vor der Tagesordnung erklärt Graf Hohenthal, daß auch in diesem Jahre der Etat trotz des mehrfachen wieder⸗ holten dringenden Verlangens des Herrenhauses erst nach dem 31. März dem Hause zugehe, bezw. die verfassungsmäßige Feststellung desselben vor dem 1. April vereitelt werde, ohne daß sich ein zureichender Grund für diese Verzögerung ab⸗ sehen lasse. Ein solcher Grund habe vor allen Dingen auch darin nicht gelegen, daß irgend eine andere Vorlage vor dem Etat den Vorrang in der Berathung hätte haben müssen. Auf der Tagesordnung steht die Berathung und Beschluß⸗ fassung über die geschäftliche Behandlung (erste Lesung) des Einkommensteuergesetzes.
Graf Udo zu Stolberg erknnt an, daß das Abgeordneten⸗ haus ein vortreffliches Werk nach seinen mühevollen Berathungen zu Stande gebracht habe. Die Bedenken gegen die Deklarations⸗ pflicht, welche er selbst früher im Hause vorgetragen habe, seien durch die Gestaltung des Gesetzes zurückgedrängt, man müsse sich auf den Boden der Vorlage stellen, wenn man eine scharfe und gerechte Einschätzung haben wolle. Die Degression in den Beschlüssen des anderen Hauses habe seinen Beifall, aber nicht so die Progression bis“ auf 4 % für die Einkommen über 10 000 ℳ; in dieser letzteren Beziehung verdiene die Vorlage der Regierung entschieden den Vorzug, wenn auch das Gesammtresultat finanziell hinter der allgemeinen Annahme etwas zurückbleiben werde. Die Ueberweisung der Grund⸗ steuer würde er jedem anderen Verwendungszweck der Ueberschüsse vor⸗ ziehen. Trete sie ein, dann würden die Entschädigungen zurückgezahlt werden müssen, welche seiner Zeit bei der Einfübrung gezahlt worden seien; dieses Ziel sei fest im Auge zu behalten. Hoffentlich werde die Vorlage in diesem Jahre noch fertiggestellt werden können. Graf Mirbach: Er sehe das Problem der Reform der direkten Steuern in dem Gesetze ziemlich vollständig gelöst, aber er habe im Einzelnen gewichtige Bedenken. Es müsse vor Allem in das Gesetz hineingeschrieben werden, daß die Ueberschüsse zur Ueberweisung der Grund⸗ und Gebäudesteuer verwendet werden müßten. Versprechungen der Minister seien sehr werthvoll, aber da Minister sterblich und sogar doppelt sterblich seien, so genügten sie nicht. Die Doppelbesteuerung der Grundbesitzer müsse fortfallen, und wenn bei den Aktiengesellschaften auch eine Doppelbesteuerung vorliege, so würde er auch gegen diese stimmen. Im Ausbau der weiteren Reform der direkten Steuern werde man das fundirte Einkommen höher zu besteuern haben, als das un⸗ fundirte; da werde die Stelle sein, auch die Aktiengesellschaften ent⸗ sprechend heranzuziehen. Er wünsche mit dem Vorredner keine Ueberschreitung der 3 % des Einkommens als Besteuerungsgrenze; er halte daher an der Regierungsvorlage fest. Jedenfalls sei eine ärfung der direkten Steuern unter allen Umständen zu vermeiden, ehe er aber in der Steigerung auf 4 %. Die Grund⸗ und Ge⸗
desteuer müsse beseitigt werden; anderenfalls sei die Prägravation der Grundbesitzer eine so exorbitante, daß ihre Leistungsfähigkeit für das große Ganze schwer bedroht erscheinen müsse. Bei der Ueberweisung würde Berlin allein mehr erhalten, als die beiden Provinzen Ost⸗ und Westpreußen zusammen; es müsse also nicht an die Ueberweisung, sondern an die Beseitigung der Grund⸗ und Gebäudesteuer heran⸗ gegangen werden.
MN.
1 Die Ueberweisung würde eine Verminderung der Erträge der lex Huene bewirken, und dieselbe Wirkung würde ein Handelsvertrag mit Oesterreich haben, der eine erhebliche Abbröckelung der agrarischen Zölle enthielte. Der große Grundbesitzer würde um so schwerer davon getroffen werden, als er nicht den Vortheil des Domänenpächters haben würde, dem in diesem Falle doch der Staat einen Theil der Pacht zu erlassen moralisch verpflichtet sein würde. Aber auch die Staatsfinanzen würden direkt durch solche Maßnahmen
Folge des Rückgangs aus den Erträgen der Forsten getroffen verden. Er habe aber zu dem Finanz⸗Minister das Vertrauen, aß er die heimische Landwirthschaft zu schützen und ihre berechtigten nteressen wahrzunehmen die Fähigkeit und den Vorsatz habe Beifall.)
Herr von Durant ist besonders erfreut über die kräftigere Heranziebung des mobilen Kapitals, des Groskapitals, wie sie in der Vorlage zum Ausdruck komme. Die Signatur der Zeit sei die Anbäufung der großen Kapitalien und die zunehmende Verarmung der großen Volksmassen; die Zunahme der Spareinlagen und die vielfache Ueberzeichnung der letzten Anleihe dürften darüber nicht täuschen. Mit einer bloßen Ueberweisung der Grund⸗ und Gebäude⸗ steuer werde die Doppelbesteuerung des Grundbesitzes keineswegs beseitigt. Es müsse die Einkommensteuer als alleinige Trägerin der direkten Staatssteuern ausgestaltet, die Grund⸗ und Gebäudesteuer aber be⸗ seitigt werden, dann erst werde die bisherige Begünstigung des mobilen Kapitals ausgeglichen sein. Seine politischen Freunde würden aller Energie an dem Zustandekommen des Gesetzes mitarbeiten. Er beantrage die Verweisung der Vorlage an eine Kommission von 15 Mitgliedern.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Ich kann nur für die so wohlwollende Beurthei⸗ lung des Entwurfs in jeder Weise dankbar sein. Das überhebt mich einer ausführlichen Darlegung und nochmaligen Motivirung der Grundgedanken dieser ganzen Steuerreform, wozu ich in Folge meines Gesundheitszustandes auch kaum im Stande sein würde.
8 Meine Herren, es ist mit Recht hervorgehoben vom Herrn Grafen Stolberg, daß das Abgeordnetenhaus in einer höchst verdienstvollen, gründ⸗ lichen und arbeitsvollen Weise den Gesetzentwurf berathen und schließlich bee denselben beschlossen hat; und ich muß meinerseits zugeben, daß das Abgeordnetenhaus in verschiedenen Beziehungen die Regierungsvorlage wesentlich verbessert hat. Ich kann daher dem hohen Hause und namentlich denjenigen Mitgliedern, welche diese Reform ernstlich wollen, nur anheimgeben, dem Beispiel der Staatsregierung nach der Richtung zu folgen, sich bezüglich etwa als nothwendig erkannter Abänderungen den Beschlüssen des Abgeordneten⸗ hauses gegenüber die thunlichste Reserve aufzuerlegen. Das hohe wird nicht verkennen, wie schwierig es ist, grade auf dem Ge⸗ 8 der direkten Steuern eine durchgreifende planmäßige Reform zur
urchführung zu bringen, und wie daher jede Stufe, die einmal er⸗ reicht ist, sorgfältig festgehalten werden muß, und wie man sich jedes⸗ 3 bei den einzelnen Fragen klar zu machen hat: ist es richtiger, hier lieber etwas nachzugeben, wenn die Gefahr besteht, daß das große Ganze sonst darunter leidet.
1 Ich habe im Abgeordnetenhause gesagt: Bei so großen Gesetz⸗ 8. Reen; wie bei dem vorliegenden Gesetzentwurf, der eine fast un⸗
zählte Anzahl von Fragen größerer und geringerer Bedeutung ent⸗
eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Freitag, den 20. März
1891.
hält, da muß jeder Einzelne sich den Satz vor Augen stellen: In qubiis libertas. Es kommt vor Allem darauf an, bei Durchberathung eines solchen Gesetzes zu prüfen: Wie weit gehen die unerläßlichen Grund⸗ lagen, die unter allen Umständen fest gehalten werden müssen. Ueber einzelne Fragen kann man sehr verschiedener Meinung sein. Wenn nur über die Grundprinzipien Einigkeit herrscht, so dürfen die einzelnen Fragen die ganze Gesetzgebung nicht alteriren.
Das Abgeordnetenhaus hat die Degression der Regierungsvorlage
bis zu 9000 ℳ verstärkt. Ich stehe nicht an. Ihnen zu empfehlen,
hierbei stehen zu bleiben und die Degression bis zu dieser Höhe beizu⸗ behalten. Ich habe mich schon im Abgeordnetenhause in derselben Richtung ausgesprochen. Es würde auch das Zustandekommen des Gesetzes wesentlich erschwert werden, wenn man hier Abänderungen an den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses vornehmen wollte, und man muß anerkennen, daß die Gründe, die das Abgeordnetenhaus zu einer weitergehenden Degression bewogen haben, doch von schwerem
Gewicht sind.
Das Abgeordnetenhaus hat weiter den Abzug, den die Regierungs⸗ vorlage bei der Besteuerung von Aktiengesellschaften auf 3 % des Anlagekapitals normirt hatte, auf ½ % erhöht, indem dasselbe davon ausgegangen ist, da die 3 ½ % mehr als die 3 % der Regierungsvorlage, die man den Aktieninhabern zu Gute kommen lassen wollte, dem gegenwärtigen landesüblichen Zinsfuß entsprechen. Auch hierbei würde ich rathen stehen zu bleiben.
Sodann hat das Abgeordnetenhaus die Deklarationspflicht ver⸗ schärft in der Richtung, daß derjenige, welcher wiederholter Aufforde⸗ rungen ungeachtet nicht deklarirt, gehalten sein soll, neben der von ihm zu zablenden Steuer 25 % derselben gewissermaßen als Strafe der verweigerten Deklaration zu zahlen. Diese so wichtige Bestim⸗ mung hat, wie ich damals im Abgeordnetenhause offen anerkannt habe, die Regierung nicht vorschlagen mögen, weil sie glaubte, es sei weit genug gegangen, an die Deklaration, die ja etwas Neues ist und viele Unbequemlichkeiten und in Folge dessen viele Gegner hat, nur den Verlust der Rechtsmittel zu knüpfen. Die Staatsregierung hatte aber allerdings auch in ihrer Vorlage auf dem Standpunkt ge⸗ standen, daß die Deklaration nicht ein Recht, sondern eine allgemeine bürgerliche Pflicht und daß es wünschenswerth ist, daß die Deklara⸗ tion von Anfang an möglichst generell auch wirklich thatsächlich statt⸗ findet, weil nur dadurch Ungleichheiten in der Steuerveranlagung vermieden werden können. Wenn nun die Landesvertretung geneigt ist, in dieser Beziehung die Garantien noch zu verschärfen, so ist selk verständlich die Staatsregierung nicht in der Lage, dem er zutreten. Die Deklarationspflicht in diesem Entwurfe ist gestaltet wie irgend möglich, sie kann thatsächlich ausgeübt werd Jedem. Es ist ausdrücklich vorgeschrieben, daß da, kommen auf Schätzung beruht, kein Steuerpflichtig soll, diese Schätzung selbst vorzunehmen, daß es genügt, was namentlich für die Landwirthschaft von großer? utung ist, die thatsächlichen Unterlagen anzugeben, sodaß dann d in der Lage ist, auf sichern Grundlagen diese Schätzung vorzunehmen. Die Deklaration soll nicht ohne Weiteres von der Kommission verworfen werden können; wenn sie beanstandet wird von der Kom⸗ mission, so soll ein Verhandeln, ein gegenseitiges Motiviren und Aus⸗ sprechen der Bedenken und der Begründungen der Deklaration zwischen dem Vorsitzenden der Kommission und dem Censiten stattfinden, so daß sich eine Menge Irrthümer und Unklarheiten schon in diesen vertraulichen Vorverhandlungen werden beseitigen lassen. Dann end⸗ lich soll die Deklaration mit den auf Grund derselben stattfindenden Verhandlungen vollständig geheim gehalten werden, und auch in dieser Beziehung sind also alle Garantien gegeben, die der Censit nur wünschen kann. Umsomehr war aber das Abgeordneten⸗ haus berechtigt, in dieser Beziehung auch Nachtheile, stärkere Nachtheile, als es die Regierungsvorlage schon gethan hatte, an das Unterlassen der Deklaration zu knüpfen, da man sich sagen mußte, daß Jeder bei gutem Willen im Stande sei, seine bürgerliche Pflicht in dieser Beziehung zu erfüllen. Was das Verfahren betrifft, so besteht eine wesentliche Abänderung des Abgeordnetenhauses gegen⸗ über der Regierungsvorlage in der Ersetzung des Steuergerichtshoses durch das Ober⸗Verwaltungsgericht.
Ich stehe noch heute persönlich auf dem Standpunkt, daß ich den Steuergerichtshof der Regierungsvorlage, der die vollen Garantien einer durchaus von der Fiskalität völlig unabhängigen Judikatur ge⸗ währte, praktisch für zweckmäßiger halte, als das Ober⸗Verwaltungsgericht. Ich will das nicht näher ausführen. Es wird aber im Abgeordneten⸗ haus auf diese Frage ein so entscheidendes Gewicht gelegt und es sprechen andererseits auch allerdings, namentlich auch nach der Rich⸗ tung der Einheitlichkeit der Verwaltungs⸗Justiz so erhebliche Gründe für das Ober⸗Verwaltungsgericht, daß ich erklärt habe: Dies ist einer der Punkte, wo man sich verständigen muß. Ich würde daher rathen, meine hochverehrten Herren, an dieser Bestimmung nichts mehr zu ändern; wir können wohl sicher sein, daß dies in allen Fragen der Verwaltungs⸗Justiz so sehr bewährte Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht auch in jeder Beziehung dieser neuen Aufgabe gewachsen sein wird. Verschiedene Redner haben schon die Frage berührt, ob die⸗ jenige Abänderung des Abgeordnetenhauses beizubehalten ist, die eine Art Progression für die Einkommensteuer in der Weise ein⸗ führt, daß die Einkommen von 30 000 ℳ ab allmählich heraufsteigend bis zu 4 % bei 100 000 ℳ von da ab durchgängig 4 % zu zahlen haben. Die Regierung muß es allerdinzs für wünschenswerth halten, daß dieser Punkt der ursprünglichen Regie⸗ rungsvorlage wieder hergestellt wird.
Meine Herren, ich gehe auf die prinzipielle Frage, ob hier De⸗ gression oder Progression stattfindet, nicht näher ein — oder ob es unzulässig ist, eine progressive Steuer maßvollerweise in das System der Staatssteuern einzuführen. Entscheidend für die Staatsregierung und für die Aufrechterhaltung ihrer Vorlage waren erhebliche Opportunitätsrücksichten. Es ist unzweifelhaft und von allen Seiten anerkannt daß bisher gerade die größten Einkommen sich
—
der Steuerpflicht am Meisten ent ogen haben und Verborgenbleiben des Einkommens am Meisten stattgefund
bei dem mobilen Kapital, welches eben nicht
ist. (Sehr richtig!) Es kann wohl keinem Zweifel unterliegen, daß die Deklarationspflicht am Schärfsten wirken wird bei den hohen Einkommen, und zwar dort um so mehr, als die Erfahrung in ganz Deutschland beweist, daß da am Besten deklarirt wird, wo iine ge⸗ ordnete Buchführung stattfindet, was bei den höchsten Einkommen in der Regel der Fall sein wird. “
Sodann wird ein großer Theil des mobilen Kapitals in f
is durch die Gewerbesteuer. Während bi gressio nach oben war, also der tlein d und die höchsten Gewerbebetrie iellei
in der Weise hergestellt werden ß eine Progression n nach oben geht, sodaß also die Betriebe in der Klasse I 1 en und von da herunter sich die Sätze bis zur Klasse IV auf etwa ½ % ermäßigen. Ich habe bei anderer Ge⸗ legenheit dargethan, daß dennoch in Wahrheit in der Gewerbesteuer eine prozentuale Besteuerung stattfindet, weil hier der Gewerbebetrieb nach dem Werth des Geschäfts und des Unternehmens besteuert wird, und weil, je größer der Betrieb ist, er um so mehr den Charakter eines fundirten Einkommens annimmt, waͤhrend in den kleinen Betrieben es sich mehr um Besteuerung eines vpersönlichen Einkommens handelt, welches lebt und stirbt mit dem Gewerbetreibenden selbst. Aber so viel steht fest, daß die größeren Betriebe nunmehr auch in der Ge⸗ werbesteuer in einer viel schärferen Weise herangezogen werden als bisher, denn das 1 %, welches sie zahlen, ist 1 % vom Brutto⸗ einkommen. Es wird bei den größeren Betrieben, die 8000 ℳ zahlten, die Steuer sich in Zukunft auf 130 000 ℳ erstrecken können. Außerdem kommt hinzu der Aktiengesellschaften. Man kann darüber streiten, o zulässige Doppelbesteuerung sei. So viel ist aber zweifell hiermit eine sehr erheblich schärfere Heranziehung eines gro gerade des mobilen Kapitals stattfindet.
Meine Herren, es wird oft ein weiterer spunkt nicht ge⸗ nügend berücksichtigt. Wenn wir uns ichen mit anderen Staaten, namentlich auch mit deutschen, so wird of Ht genügend berücksichtigt, daß wir gegenüber den meisten aten wesentliche Abwei⸗ chungen in der Kommunalbestenerung haben, indem diese Doppel⸗ besteuerung der Aktiengesellschaften in den Kommunen sich multi⸗ plizirt, was beispielsweise in Hamburg, wo Sie auch eine Besteue⸗ rung der Aktiengesellschaften finden, garnicht Platz greifen kann. Aue in einer Reihe anderer deutsche Staaten sind die Kom⸗ munen nicht berechtigt, eine solche weitere Besteuerung der Aktiengesellschaften vorzunehmen. Nun sagen wir uns, wenn jetzt ie Deklarationspflicht zum ersten Mal eeingeführt wird, wenn diese Deklaration bisher völlig unbekannt war und recht unbequem ist, wenn sie im preußischen Staate sogar viel unbequemer ist als in andern Staaten, wo sie zugleich mit der Einkommensteuer eingeführt wurde, weil wir die Gewohnheit geradezu erzeugt haben, das volle Einkommen nicht zu versteuern, weil unsere Einkommen⸗ steuer bis dahin eine Unwahrheit war, im gewissen Sinne eine Einkommensteuer — also wenn wir nun wahrhaftigen Einkommensteuer mittelst der Deklaration unter Mit⸗ wirkung der Steuerpflichtigen selbst übergehen, so sind die Anforde⸗ rungen an die Gewissenhaftigkeit der Steuerpflichtigen bei so be⸗ deutenden Folgen in der Staats⸗ und Kommunalbesteuerung bei uns größer als anderswo. Und da haben wir es für etwas bedenklich gehalten, bei dem ersten Schritt nach dieser Richtung hin — gewisser⸗ maßen die Versuchung allzu hoch zu spannen, namentlich bei den höchsten Einkommen, die sich ja am Leichtesten bei mangelnder Ge⸗ wissenhaftigkeit der Besteuerung entziehen können; wir waren der Meinung, daß von allen anderen prinzipiellen Gründen abgesehen, schon möglicherweise das Einkommen, welches wir von diesen höheren Stufen erhalten bei 4 % Steuer, trotz der Deklaration nicht höher sein würde, als wenn die Steuer eine dreiprozentige bliebe.
Nun kommt aber allerdings hinzu, daß dem weiteren Fortgange
der Steuerreform, wie die Staatsregierung sie sich vorstellt, mög⸗ licherweise doch durch diese vierprozentige Steuer präjudizirt werden kann. Meine Herren, die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer haben ihren Werth in sich, sie sind eine Nothwendigkeit, einerlei ob sie als Mittel für eine weitere Steuerreform dienen oder nicht. Kein Staat in der Welt kann, ganz abgesehen von finanziellen Gründen, es auf die Dauer ertragen, daß eine seiner wichtigsten Steuern in der öffentlichen Meinung als eine völlig ungleichmäßige und mangel⸗ haft veranlagte gilt, wenn diese öffentliche Meinung Recht hat. Wir müßten nicht bloß aus finanziellen und materiellen Gründen allein, ondern auch aus ethischen Gründen unsere Einkommensteuer zu einer wirksamen machen. Das Gefühl der Ungleichheit in der Besteuerung ist viel drückender und riel demoralistrender, wenn ich so sagen darf, als ie absolute Höhe der Steuer. (Sehr richtig!) Es wird unter allen Umständen eine Wohlthat sein, ob wir nun mehr oder weniger zahlen, wenn die preußischen Staatsbürger das Gefühl haben, daß sie nach gleichem Maße gemessen und daß der Eine nicht einen ungerechten Vorzug vor dem Andern hat. Also die Einkommensteuer⸗ reform ist an sich eine Nothwendigkeit.
Ebenso auch die Gewerbesteuerreform, die ja die allerkrassesten, historisch hergebrachten Ungleichheiten und Belastungen der schwächeren Elemente im Gewerbe beseitigen soll. Aber allerdings ist richtig, mit der Beseitigung der bezeichneten Uebelstände in diesen beiden Steuern wäre es durchaus nicht gethan. Die historisch hergebrachte und aus ganz anderen sozialen und historischen Zuständen resultirende Doppelbesteuerung des Grund und Bodens neben der allgemeinen Einkommensteuer kann auch nicht länger aufrecht erhalten werden. (Hört, hört!) Denn, wenn schon heute hierin eine wesentliche Ungerechtigkeit liegt, so wird dieselbe auf das Bedeutsamste verstärkt, wenn nun die Einkommen⸗ steuer wirklich zu einer vollen Einkommensteuer wird. Die Unzuträglich⸗ keiten, die aus einer solchen Doppelbesteuerung im Staate hervor⸗ gehen, werden naturgemäß größer, wenn das volle Einkommen, bis
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zu einer ganz