1891 / 69 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Mar 1891 18:00:01 GMT) scan diff

auf den letzten Pfennig möchte ich sagen, auch aus Grund und Boden getroffen wird. Wenn wir dahin streben wollen, diese Doppel⸗ besteuerung zu beseitigen, so wird nichts Anderes übrig bleiben, als nach Maßgabe der finanziellen Mittel, die uns zu Gebote stehen, diese Steuern als Staatssteuern aufzugeben, aber nicht sie als Kommunal⸗ steuern aufzugeben. Da halte ich diese Steuern für unentbehrlich, rationell und gerecht; wollte man sie auch in der Kommunal⸗ esteuerung aufheben, so würde dies die ganze Stellung der grund⸗ sitzenden Klassen auch vpolitisch gefährden. Wenn wir dahin ge⸗

dieses Ideal uns einmal vorzustellen wir werden ja in Steuerfragen die Grenzen immer an den Staats⸗ finanzen finden, daher nur nach Maßgabe der uns zu Gebote stehenden Mittel vorwärts gehen können dann würde die Grund⸗ und Gebäudesteuer aufhören, Staatssteuer zu sein, die Gewerbestever würde einer neuen weiteren Reform zu unterziehen sein, dann aber auch als Staatssteuer verschwinden und beide würden Kommunalsteuern werden, die Gewerbesteuer vorzugsweise. insofern es sich um gewerbliche feste Anlagen handelt. Dann würde aber ideal genommen noch eine Ungerechtigkeit übrig bleiben: das ist die Diffe⸗ renz in der Besteuerung zwischen fundirtem und unfundirtem Ein⸗ kommen. Es ist heute allgemeine Ueberzeugung, daß eine Einkommen⸗ steuer, welche für die Dauer diesen Unterschied des Einkommens in der Bedeutung für das Individuum und auf sozialem Gebiet zwischen fundirtem und nichtfundirtem Einkommen gänzlich ignorirt, nicht als eine vollkommen gerechte Steuer angesehen werden kann. Es ist noch nirgends der Versuch, innerhalb der Einkommensteuer dieses Problem zu lösen, ganz gelungen, und eb man das Problem

ganz rationell lösen kann, d lasse ich dahingestellt sein. Aber bis zu einer gewissen Gren

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ze und in allen diesen Fragen wird man sich immer des alten Goethe'schen Satzes bewußt sein müssen, daß hart im Raume sich die Thatsachen stoßen wird man es allerdings erreichen können, jedenfalls müssen unsere Bemühungen dahin gehen. Wenn wir das Ziel aber erreichen wollen, so bleibt ja nichts Anderes übrig, als das fundirte Einkommen innerhalb der Ein⸗ kommensteuer verhältnißmäßig stärker heranzuziehen als das reine Arbeitseinkommen, welches mit dem Träger des Einkommens stirbt und verloren geht. Und nun ist vorhin von Herrn von Durant mit daß in den höchsten Stufen der Einkommen⸗ fundirte Einkommen besonders hervortritt, maus menschlicher Arbeit in den höchsten Stufen in den Vordergrund kommt das Einkommen aus und da werden wir denn, indem wir einen blag zum fundirten Einkommen machen, den Satz von eifellos erreichen, mit dem wir jetzt das Arbeitseinkommen und das fundirte Einkommen gleichmäßig treffen. Das ist der Grund, warum einer konsequenten Durchführung dieser ganzen Steuerreform, mit welcher Preußen, wie ich hoffe, welches lange zurückgeblieben ist hinter den anderen deutschen Staaten, wieder die erste Stelle ein⸗ nimmt, einigermaßen dadurch, daß wir jetzt schon Einkommen be⸗ stimmter Höhe und wesentlich fundirtes Einkommen mit 4 % treffen, mehr oder minder präjudizirt wird. Meine Herren, ich sage ganz offen, für mich persönlich sind die anderen Fragen, die hier in Betracht kommen, die Durchführung der Reform selbst, einer so eminenten Be⸗ deutung in finanzieller Beziehung und auch in sozial⸗ethischer Be⸗ auch selbst persönlich mich nicht daran stoßen würde Staatsregierung zu der Sache steht, kann ich nicht glaube aber, es ist richtig, wenn das

den Beschlüssen des

die ursprüngliche Regierungsvorlage auch noch anführen, daß kein von Bedeutung einen solchen Schritt, so

ich weiß, gethan hat, man ist überall bei einer Gleichmäßigkeit der prozentualen Besteuerung stehen geblieben. Auch in England besteht keine prozentuale Besteuerung von 4 % auf dasjenige Einkommen,

welches dort von der Einkommensteuer getroffen wird.

Meine Herren, ich komme nun zu den letzten Paragraphen, die von den verschiedenen Herren Rednern am Meisten bemängelt worden sind. Ich kann auch nur in dieser Beziehung den dringenden Wunsch aussprechen, daß die Herren es sich eingehend überlegen wollen, ob es gerathen ist, an diesen Paragraphen etwas zu ändern. Sie sind das Resultat einer sehr langen Hin⸗ und Herberathung und Auseinander⸗

Parteien im Abgeordnetenhause, und das Wesentliche, was

erren, die hier gesprochen haben, erreichen wollen, Paragraphen in ganz bestimmter Weise. Was

2 Sie sprechen nicht von der lex Huene, von der

ach mehrfach geredet hat, sondern sie halten sich an

etz selbst seine Ergebni und sagen, die gesammten zu der Gesammteinkommen⸗ steuer entstehen, sollen von Grund⸗ und Gebäude⸗ steuer verwendet werden. Sie sagen allerdings daneben, wenn etwa das Gesetz nicht zu Stande käme, wegen der Ueberweisung der Grund⸗

und Gebäudesteuer, bis zum Jahre 1895, so soll, wenn nichts Anderes 2

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Mehrerträge, die durch

zwischen Staatsregierung und Landtag vereinbart wird, eine prozentual Herabminderung der Einkommensteuer in allen Klassen stattfinden. Vielfach ist die Befürchtung laut geworden, daß gerade dieser letztere sten Paragraphen abschwächen könnte. immer diese Befürchtung für d

bsgeordnetenhause wie im Herrenhause kann doch ni bestritten sein, wenn wirklich die Frage so vorgelegt würde: sol Kommunen durch die Ueberweisung der Grr⸗ 3 1 euer entlastet werden und rmindert oder aufgehoben werden oder Einkommensteuer, eben erst zu einer wirksame gemacht haben, Bedürfnisses in mechanischer, gleich⸗ die Einkommensteuersätze in allen Stufen vermindert en, daß da die Antwort gar nicht zweifelhaft sein kann weder im eordnetenhause noch hier. Ich erblicke daher in diesen Para⸗ phen eine Verstärkung des Drucks auf Ueberweisung der Grund⸗ Gebäudesteuer. Ich könnte mir viel eher denken, daß eine Be⸗ ürchtung bestände, es würde in diesem Falle das nicht zur Ueber⸗ weisung der Grund⸗ und Gebäudesteuer verwendete Mehrergebniß der Veranlagung der Einkommensteuer zu anderweiten Staatszwecken ver⸗ braucht werden. Das wäre viel eher die Gefahr, aber gerade diese Gefahr ist hier ausgeschlossen. Der Finanz⸗Minister hat hier gewissermaßen gegen alle Ministerien eine Deckung, und wenn Sie die Gesammtheit unserer Staatsfinanzen sich klar ver⸗ gegenwärtigen und sich keinen Illusionen hingeben, was ich gewiß von diesem hohen Hause am Allerwenigsten erwarte, so werden Sie mir

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zugeben, daß diese Rücksicht für diese Paragraphen von

größten Bedeutung ist. Das Geld ist hier festgelegt lediglich für die Steuerreform, und das muß für Diejenigen, die sie ernstlich wollen, die allergrößte Bedeutung haben.

Nun bin ich überzeugt, daß, wenn nicht unabsehbare Ereignisse dazwischen kommen, die Steuerreform in dem Sinne, wie sie hier ge⸗ dacht ist, namentlich die gänzliche oder theilweise Aufgabe der Grund⸗ und Gebäudesteuer als Staatssteuer nach Maßgabe der zu Gebote stehenden Mittel anch vollkommen gesichert ist durch die thatsächlich vorhandene Uebereinstimmung zwischen der Staatsregierung und der Landesvertretung; denn wie hier im Herrenhause, so ist auch im Abgeordnetenhause eine ganz überwiegende Mehrheit, die, ich möchte sagen, nahe an Einstimmigkeit grenzt, für diesen Grundgedanken der Steuerreform vorhanden. Ueber Modalitäten mag man noch nicht ganz einig sein, aber der Grundgedanke der Steuerreform ist all⸗ gemein acceptirt worden. Das gilt mir fast mehr, als selbst diese Paragraphen hier in dem Gesetz; die Gerechtigkeit d Sache und die thatsächliche Uebereinstimmung der maßgebenden Fakto halte ich immerhin noch fast für bedeutsamer, als einen Parag diesem Gesetz, den man doch jeder Zeit wieder ändern kön beide Theile wirklich anderer Meinung geworden wären.

Ich kann also nur dringend bitten, dieses so vielfach bedrohte Schiff der Steuerreform, welches so viele hergebrachte Gewohnheiten, Anschauungen und Interessen verletzt und verletzen muß, nicht durch eine allzu formalistische Behandlung dieser Paragraphen in dem weiteren Verlaufe gefährden zu wollen. Wir wollen uns darüber nicht streiten, ob es heißen muß: Aufhebung der Grund⸗ und Gebäudesteuer oder Ueberweisung. Die Aufhebung kann ja nur gedacht werden als Aufhebung der Grund⸗ und Gebäudesteuer in ihrer Eigenschaft als Staatssteuer, und die Ueberweisung an die Kommunen ist eben diese Auf Grund- und Gebäudesteuer als Staats⸗ steuer. (Widerspruch.) Wollte aber jetzt schon das Herren⸗ haus räjudiziren, welche Stellung demnächst in der Kommunal⸗Besteuerung die Grund⸗ und Gebäudesteuer ein⸗ nimmt, so möchte ich davon auf das Allerdringendste abrathen. Wenn Sie den zweiten Schritt in dieser entscheidenden und prä⸗ judizirlichen Weise schon im ersten Stadium der Steuerreform thun wollen, werden Sie das erste Stadium auch gefährden. Also kann ich nur bitten, sich an diesen Worten nicht zu stoßen. Ueber das Wesen sind wir einig, und das Wefentliche wird auch klar ausgedrückt durch die betreffenden Paragraphen, wie sie aus den Berathungen des Abgeordnetenhauses hervorgegangen sind.

Meine Herren, Eins möchte ich doch noch hier jetzt gleich sagen. Es ist namentlich vom Herrn Grafen von Mirbach darauf hingewiesen, daß eine bloße einfache Ueberweisung von Grund⸗ und Gebäudesteuer unter Ein⸗ ziehung der lex Huene manche Landestheile gegen heute benachtheiligen könnte. Wenn man sieht, daß die Stadt Berlin aus der lex Huene fast eine Million Mark mehr bezieht, als die ganze Provinz Ostpreußen, so wird man doch nicht zugeben können, daß diese Ueberweisung der Korn⸗ zölle nach dem Maßstabe der lex Huene eine irgend gerechte wäre und den wirklichen materiellen Bedürfnissen richtig abhülfe, dem Grundsatz, den der Staat nie preisgeben kann: dem Bedürftigsten am Meisten zu helfen, entspräche. Es ist gewiß zuzugeben, daß bei der einfachen Ueberweisung von Grund⸗ und Gebäudesteuer bis auf eine gewisse Grenze ähnliche Resultate herauskommen könnten, daß diejenigen Bezirke, die schwachen Boden haben, wenig Grundsteuer zahlen, weniger bekommen, als diejenigen, die eine hohe Grundsteuer zahlen und guten Boden besitzen. Aber ich glaube doch, daß diese Ungerechtigkeit selbst heute nach dem Maßstabe der lex Huene noch größer ist als sie demnächst sein würde bei der Ueberweisung von Grund⸗ und Gebäudesteuer. Aber weiter, meine Herren, die lex Huene ist eine, wie Herr Graf Mirbach selbst hervorgehoben hat, sehr unsichere Einnahme, sie hängt nicht bloß von den Handelsverträgen ab, sondern vor Allem von den Ernten, sie hängt sogar, was mir Herr Graf Mirbach gewiß nicht bestreiten wird, von dem Rubelcourse ab. Es gilt nun, an die Stelle dieser unsicheren schwankenden Ein⸗ nahmen, die von vier Millionen gestiegen sind auf 47 Millionen und demnächst vielleicht wieder auf zwanzig Millionen heruntergehen, den Gemeinden eine feste, sichere, unabänderliche Grundlage zu geben, und eine solche ist mehr werth, selbst wenn sie niedriger wäre, als eine schwankende Einnahme, die heute hoch ist und morgen niedrig, hohe Ausgaben der Gemeinden herbeiführt, die dauernd bleiben, und wenn die Einnahmen sich wieder verringern, nachher den Haushalt der Gemeinden zu gefährden im Stande sind. Aber es sollen ja auch in Zukunft nicht bloß die Erträgnisse der lex Zuene den Gemeinden zu Gute kommen, sondern daneben noch die Ueberschüsse der Einkommen⸗ steuer; wie ist denn da eine Befürchtung gerechtfertigt, daß die Gemeinden demnächst schlechter fahren würden, als sie heute fahren?

Dann hat Herr Graf Mirbach gesagt, die ganze Frage der Reform der direkten Steuern bedeute überhaupt nicht viel, namentlich nicht in Preußen, weil wir so große Einnahmen aus den Betriebs⸗ verwaltungen haben, anderntheils die indirekten Steuern im Reiche so erhebliche Einnahmen bringen, bezw. die Ausgaben, die das Reich uns abgenommen hat, decken, daß die Bedeutung der direkten Steuern zurückträte, es auch nicht rathsam sei, sie weiter zu entwickeln. Mit diesem Satz kann ich mich in keiner Weise einverstanden erklären. Meine Herren, die Betriebseinnahmen sind auch sehr unsicherer und schwankender Natur; die nächsten Jahre werden das, fürchte ich, zu unserem lebhaften Bedauern sehr deutlich beweisen, sowohl die Eisenbahnen als die Bergwerke, selbst die Forsten geben sehr verschiedenartige Resultate. Was die indirekten Steuern betrifft, so werden sie thatsächlich nahezu durch die Ausgaben des Reichs verschlungen, bis dahin allerdings noch nicht ganz. Wir haben noch Ueberweisungen bekommen. Wie lange diese Ueberweisungen aus dem Reiche noch dauern werden, können wir aber nicht übersehen. Wir wissen nur, daß sie im Rückgange sind. Wir sehen nicht, daß die Ausgaben des Reichs vermindert werden können. Wir haben weit mehr die Aussicht, daß sie noch steigen, vor Allem, wenn man einmal beginnen würde eine Schuldentilgung, die heute im Reich gar nicht existirt, einzuführen, die auch in Preußen trotz der angeblich großen Ueberschüsse der Eisenbahnen nur in sehr schwachem Maße stattfinden könnte. Also auf diese indirekten Einnahmen können wir nicht rechnen. Wir sind bezüglich einer großen Anzahl von Aus⸗ gaben auf die direkten sicheren Steuereingänge angewiesen auch in Friedenszeiten, in ruhigen Zeiten. Stellen Sie sich aber einmal vor, wir würden in einen großen Krieg verwickelt was Gott verhüten möge die Zölle brächten nichts oder wenig, die Eisenbahnen, die Bergwerke

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brächten nichts oder wenig. Wodurch hat England sich in den großen

Kriegen geholfen? Auf eine gerechte, gleichmäßige Veranlagung der Einkommensteuer kann man sich stützen, aber auf eine ungleichmäßige nur sehr schwer. Deswegen habe ich immer die Reform der direkten Steuer eine Konsolidation der preußischen Finanzen genannt. Man soll die direkte Steuer nicht unterschätzen. Es ist immer von großem Werth, diese festen Reserven in der Hand zu haben. Die Befreiungen haben wir nicht weiter ausgedehnt als bis zum Einkommen von 900 ℳ, während früher die Staatsregierung weiter gegangen ist. Wir haben geglaubt, daß es auch nicht geratben ist, das Bewußtsein, gar keine Steuern zu zahlen, noch in weitere Kreise zu bringen. (Sehr richtig!) Ueber die Grenze von 900 haben wir nicht mehr zurück⸗ geben können, weil sie einmal bereits fest eingewurzelt war. Aber wir sind schon weiter gegangen mit der 900 ℳ⸗Steuergrenze als alle anderen deutschen Staaten.

Ich glaube also, nach allen Richtungen hat die Regierungsvor-⸗ lage Recht, wenn sie den größten Werth auf die Durchführung der Reform der direkten Steuern legt. Wenn auch die Ergebnisse für die Staatskasse in den Summen nicht so sehr ins Gevicht fallen gegenüber einem Eisenbahn⸗Etat von 900 Millionen Mark und gegen⸗ über den indirekten Einnahmen vom Reich, so ist doch nach der von mir bezeichneten Richtung für die Befestigung der Grundlagen des Staats eine richtige, sichere und gleichmäßige Veranlazung von der allergrößten Bedeutung.

Ich bitte Sie, nach diesen Gesichtspunkten die Vorlage behandeln u wollen, und bin erfreut, von vornherein aus den verschiedenen Reden die Ueberzeugung und die Hoffnung schöpfen zu können, daß

ie mit vollem Wohlwollen der Vorlage der Staatsregierung gegen⸗ (Lebhaftes Bravo!)

Graf Zieten⸗Schwerin: Er könne nicht zugeben, daß die Steigerung bis zu 4 % ungerechtfertigt wäre. Die Bedenken gegen die Dopselbesteuerung der Aktiengesellschaften schienen ihm darauf zurückgeführt werden zu können, daß man nicht scharf genug zwischen Person und Geld unterscheide; Graf Mirbach unterliege in die er Beziehung einem Irrthum, wenn er Grundbesitz und Aktiengesell⸗ schaften gleichstelle. Wünschenswerth bleibe es immerhin, daß dem Landtage deutlich gemacht sei, was eigentlich mit der Ueberweisung der Grund⸗ und Gebäudesteuer gemeint sei; eine ganz unglaubliche Unklarheit herrsche darüber nicht bloß im Publikum, sondern auch in den Parlamenten. G 1

Herr von Levetzow: Nach der Rede des Ministers en ihm nur noch einige Einzelheiten zu berühren übrig. Die vom A dneten⸗ hause beschlossene Skala sehe er nicht als eine progressive an. Durch einen bis 4 % steigenden Steuersatz würde man jedenfalls das fundirte Einkommen schon jetzt treffen, welches später durch besonderes Gesetz getroffen werden solle. Wolle man die Trennung, so werde es nicht schwierig sein, später die Besteuerung für das unfundirte Einkommen wieder auf 3 % herunterzusetzen. Er habe also gar kein Bedenken gegen die Skala des anderen Hauses. Eine absolute Sicherheit für die Beseitigung der Grundsteuer sei trotz aller Versicherungen nicht in dem Wortlaut der §§. 83—85 gegeben, es müßte wenigstens dort gesagt werden: „Ueberweisung oder Aufhebung der Grundsteuer“.

* Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Sie gestatten, daß ich zu den Worten de Herrn von Levetzow nur noch einige wenige Gegenbemerkungen mache. Her von Levetzow findet es bedenklich, daß im Abgeordnetenhause da Wort: „oder Aufhebung der Grund⸗ und Gebäudesteuer“ nicht an genommen ist und meint, die Fassung habe dadurch etwas Präjudizir liches bekommen. So war der Hergang dort nicht, sondern diesem Antrag gegenüber wurde eingewendet, daß eine Ueberweisung ja hier bedeute die Aufhebung der Grund⸗ und Gebäudesteuer als Staatssteuer, und daß es daher nicht nothwendig sei, zu sagen: „Ueberweisung oder Aufhebung. Das sei ein synonymer Begriff, während, wenn man von Aufhebung spräche, damit der von Herrn von Levetzow selbst verneinten Frage präjudizirt werden könne, daß nun auch in der Kommunalbesteuerung die Grund⸗ und Gebäudesteuer wegfallen solle.

Meine Herren! Wir können die Grun nd Gebäudesteuer gar nicht aufheben. Der Kataster und Fortführung ist eine unerläßliche Nothwendigkeit, nicht bloß er Steuern, sondern auch wegen einer ganzen anderen Reihe Wo würd denn unser ganzer Realkredit bleiben? also gar nicht denk bar, daß die Grund⸗ und Gebäudesteuer ständig aufgehoben werd in dem radikalen Sinne, daß sie weder Staats⸗ noch Kommunalsteue bleiben soll. Das kann man nicht anstreben.

Meine Herren! Eine mechanische Ueberweisung damit stimme ich mit Herrn von Levetzow überein würde die Frage auch nicht lösen; die Ueberweisung, welche den Zweck verfolgt, die Grund⸗ und Gebäudesteuer als Staatssteuer aufzuheben und in eine Kommunal⸗ steuer zu verwandeln, kann nur auf Grund einer Kommunalsteuer⸗

esetzgebung geschehen, die zugleich die Behandlung der Grund⸗ un äudesteuer innerhalb der Kommunen regelt. In dieser Beziehung

ehe ich mit Herrn von Levetzow auf demselben Boden.

Herren, was die Aktiengesellschaften betrifft, so will

; darauf nicht weiter eingehen, ich will

Punkt der Frage streifen, ob hier eine

u ist und zwar eine unzulässige vorliegt. Das

ich den Herren sagen, daß gegenwärtig die volle Besteuerung

der Aktiengesellschaften in den deutschen Staaten gemeines Recht ist, und daß es doch bei der Steuerreform in Preußen schon erheblich ins Gewicht fällt, ob wir in diesem Kardinalpunkte, da wir doch ein großes, einheitliches Gebiet bilden, unsere Aktiengesellschaften anders behandeln sollen, als in allen anderen deutschen Staaten geschieht. Wir sind ja in der Erleichterung noch einen Schritt weiter gegangen, als die meisten deutschen Staaten, nur Baden steht in dieser Beziehung an unserer Seite, daß wir den Abzug gestattet haben von 3 ½ % des Anlagekapitals. Bis zu diesem Betrage findet eine Doppelbesteuerung in keinem Fall statt. Im Abgeordnetenhause ist vielfach der Versuch gemacht, die Doppelbesteuerung für die inländischen Aktionäre aus⸗ zuschließen, indem verschiedene Anträge den Zweck verfolgten, eine Rückrechnung, eine Vergütung für die Aktionäre derjenigen Beträge herbeizuführen, die bei der Aktiengesellschaft schon besteuert sind. Die Staatsregierung hat sich bezüglich dieser Bestrebungen gewissermaßen neutral gehalten. Man kann beide Wege beschreiten, den Regierungs⸗ vorschlag und den eben bezeichneten. Der erstere hat den Vorzug größerer Einfachheit und Klarheit, während der sogenannte Antrag Achenbach im Abgeordnetenhause nach der Meinung der Staatsregierung zwar ausführbar ist, aber zu erheblichen Weiterungen und Schwierig⸗ keiten führt. Andererseits hat dieser Antrag den Vorzug, nur die auswärtigen Aktionäre und zwar voll heranzuziehen, während der Vor⸗ schlag der Regierung die auswärtigen Aktionäre bis 3 ½ % auch mit freiläßt. Es stehen sich also verschiedene Rücksichten gegenüber. Wir sind immer der Meinung gewesen, daß was die Durchführ⸗

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barkeit in der Praxis betrifft —, die Regierungsvorlage in erheblichem Maße den Vorzug verdient. Meine Herren! Prinzipiell über die Frage zu streiten, ob dies nun wirklich eine unzulässige Doppelbesteuerung ist, hat keinen großen Werth. So viel steht aber fest, daß die sogenannte doppelte Besteuerung bei den Aktiengesell⸗ schaften doch nicht zu vergleichen ist mit der doppelten Besteuerung der Gewerbtreibenden und der Grund⸗ und Gebäudehesitzer. (Rufe: Sehr richtig!), denn darüber kann doch kein Zweifel sein, daß in dem einen Fall ein und dieselbe Person, ein und derselbe Besitzer und ein und dasselbe Einkommen doppelt besteuert wird, in dem anderen Falle dagegen thatsächlich zwei verschiedene Persönlichkeiten vorhanden sind, eine physische und eine juristische, die ein selbständiges Vermögen, Einkommen und Erwerbsleben haben, und daß die letztere durch die Gesetzgebung in hohem Grade be⸗ günstigt ist, indem sie einer Mehrheit von physischen Personen, mit ausgiebigen Rechten eine selbständige juristische Person zu bilden und Papiere au porteur auszugeben gestattet hat (hört, hört]), sodaß man daher sagen kann, ein erheblicher Theil des Einkommens, welches diese Aktienzeselschaften erlangen, beruht auf der staatlichen Gesetzgebung. Dies hat aber dahin geführt, daß wir einen mäßigen Satz von 3 bis 3 ½ % freilassen wollten für den Aktionär, indem wir sagten, die Mehrerträge, welche erwachsen, entstehen zum Theil durch die auf Grund der Staatsgesetzgebung möglichen Assoziationen von großen Kapitalien. Ich glaube, es würde unter keinen Umständen richtig sein, diese Doppelbesteuerung in dem ersteren Falle einfach auf gleichen Boden mit der sogenannten Doppelbesteuerung in dem zweiten Falle zu stellen. (Lebhaftes Bravo!)

Ober⸗Bürgermeister Bötticher (Magdeburg) dankt dem Finanz⸗ Minister für die bisherige glückliche Durchführung des großen Re⸗ formwerkes und giebt der Hoffnung Ausdruck, daß es dem Finanz⸗ Minister als geschicktem Steuermann gelingen werde, das Schiff der Reform auch in den sicheren Hafen zu leiten. Die in der Debatte hervorgetretenen Momente beträfen prinzipielle Bedenken nicht.

Der Gesetzentwurf wird darauf an eine Kommission von 15 Mitgliedern überwiesen, desgleichen ohne Debatte die Novelle zum Erbschaftssteuergesetz.

Das Gewerbesteuergesetz beantragt Herr von Durant iner besonderen Kommission zu überweisen.

Ohne weitere Debatte mird diesem Antrage gemäß für das Gewerbesteuergesetz die Einsetzung einer besonderen Kom⸗ mission von 15 Mitgliedern beschlossen.

Der Gesetzentwurf, betreffend die Veränderung der Grenzen einiger Kreise in den Provinzen Ostpreußen, Brandenburg, Sachsen, Hannover und der Rheinprovinz, wird ohne Debatte mit der Veränderung genehmigt, daß das Gesetz am 1. Juli 1891 in Kraft treten soll.

Es folgt der Bericht der verstärkten Kommunalkommission über den Entwurf einer Städteordnung für den Regie⸗ rungsbezirk Wiesbaden.

Referent ist Graf Matuschka.

Der Gesetzentwurf wird nach unerheblicher Debatte in der Fassung der Kommission angenommen.

In einmaliger Schlußberathung werden die Nachrichten von der Verwaltung der preußischen Staatsberg⸗ werke, Hütten und Salinen während des Etatsjahres 1888/89 berathen.

Der Referent Ober⸗Bürgermeister Schmieding (Dort⸗ mund) knüpft an die Darlegung des derzeitigen Zustandes der Bergbau⸗ und Hüttenindustrie längere Betrachtungen über die Verhältnisse der Bergarbeiter und die Frage des Wieder⸗ ausbruchs eines großen Strikes. Er fordert, um die Verhetzung der Bergarbeiter durch eine umstürz⸗ lerische Presse zu hindern, das Einschreiten nicht nur gegen den verantwortlichen Redacteur, sondern auch materiell gegen die Zeitungen selbst, und dementsprechend eine Aenderung der Gesetzgebung. Für den Arbeiterstand im All⸗ gemeinen und namentlich für den Bergarbeiter sei so viel ge⸗ schehen, daß ein weiteres Eingehen auf die unberechtigten Forderungen der Arbeiter unverantwortlich wäre.

Die Nachrichten werden durch Kenntnißnahmen für erledigt erklärt. 11“

Schluß 4 Uhr.

. 4*“ 62. Sitzung vom Donnerstag, 19. März 1891.

Der Sitzung wohnt der Minister der öffentlichen Arbeiten von Maybach bei.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die dritte Lesung des Gesetzentwurfs, betreffend die Anlegung von Sammel⸗ becken im Wupperthale.

Abg. Freiherr von der Reck bemängelt die allzu große Ausdehnung des Expropriationsrechts, welches die Grund⸗ besitzer gefährde.

Die Abgg. von Kölichen, von Eynern und von Tiedemann sowie der Regierungskommissar, Geheimer Ober⸗ Regierungs⸗Rath Sternberg heben demgegenüber hervor, daß es sich hierbei um ein öffentliches Interesse handle, daß es sich überhaupt in dem vorliegenden Falle nur um kleine Grundflächen handle, welche zur Enteignung kommen würden.

Der Gesetzentwurf wird in dritter Lesung geneh⸗ migt, ebenso die Gesetzentwürfe, betreffend den Rechts⸗ zustand vom Herzogthum Sachsen⸗Meiningen an Preußen abgetretener Gebietstheile im Kreise Weißenfels sowie die Abtretung preußischer Gebiets⸗ theile an Sachsen⸗Meiningen, und der Gesetzentwurf, betreffend eine Erweiterung des Staatsschuldbuches.

Darauf wird die zweite Berathung des Staats⸗ haushalts⸗Etats für 1891/92 fortgesetzt und zwar beim Etat der Eisenbahnverwaltung.

Bei den dauernden Ausgaben bemängelt

Abg. Seyffardt⸗Magdeburg die Zustände des Bahnhofes in Krefeld, die so schlecht seien, daß man sich wundern müsse, daß nicht schon häufiger Unglücksfälle vorgekommen seien. Von der Noth⸗ wendigkeit der Aenderung der Verhältnisse sei der Minister selbst überzeugt, denn eine nur einstündige Anwesenheit des Ministers habe vor einigen Jahren genügt, um mehrere hunderttausend Mark aus dem Dispositionsfonds flüͤssig zu machen zur Abstellung der größten Mißstände; seitdem aber ruhe Alles wieder.

Geheimer Ober⸗Baurath Dieckhoff erklärt, daß die Regierung aldiast Abhülfe schaffen werde.

Beim Titel 2 der Ausgaben: Besoldung der Rendanten, Buchhalter, Betriebs⸗Sekretäre u. s. w. fragt Abg. Bödiker die Regierung, ob sie die Klagen der von den früheren Privatbahnen übernommenen Beamten, welche noch keine feste Anstellung erlangt hätten, berücksichtigen werde

Ministerial⸗Direktor Brefeld erklärt, daß bei der Vermehrung der etatsmäßigen Stellen, welche in Aussicht genommen sei, die Wünsche dieser Beamten berücksichtigt werden würden.

Auf eine Anregung des Abg. Rickert werden in Ver⸗ bindung mit diesem Titel die Petitionen von Beamten berathen, welche von der Budgetkommission bereits erledigt sind.

Referent Abg. Lohren berichtet darauf über die Petitionen von Diätarien, welche der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen werden sollen, und ferner über den an die Budgetkommission verwiesenen Antrag Richter wegen der dienstfreien Zeit der Eisenbahnarbeiter u. s. w. Die Kommission schlägt vor, dem Antrage folgende Fassung zu geben: Die Staatsregierung zu ersuchen, dem Landtage Uebersichten vorzulegen a. über die Zahl der gänzlich oder theilweise dienstfreien Wochen⸗ und Sonntage, welche dem Stations⸗, Strecken⸗ und Fahrpersonal der Staats⸗Eisenbahnen zur Zeit gewährt werden; b. über die Zahl und die Ein⸗ kommensverhältnisse der diätarischen Beamten in allen Zweigen der Staatsverwaltung sowie über Dienstalter und durchschnitt⸗ liche Wartezeit derselben bis zur etatsmäßigen Anstellung.

Abg. Simon⸗Waldenburg: Das Material, welches die Kom⸗ mission jetzt verlange, werde dazu dienen, daß man in der Sache klarer sehe als bisher. Die Klagen gingen namentlich dabin, daß die Verhältnisse des Direktionsbezirks Magdeburg schlechter seien als die der übrigen Bezirke; dort müßten die Diätarien am Längsten auf die feste Anstellung warten. Er wünsche deshalb, daß es ihnen gestattet werden möge, sich in andere Bezirke versetzen zu lassen.

Abg. von Ehynern weist darauf hin, daß die Abgeordneten mit Briefen aus dem Kreise der Eisenbahnbeamten überschwemmt würden, die gar nicht verwendbar seien, weil meist gebeten werde, von den Namen keinen Gebrauch zu machen. Diese Belästigung der Abgeordneten könne vermieden werden, wenn die Beamten sich mit Petitionen direkt an das Haus wenden würden.

Ein Vertreter des Ministeriums giebt zu, daß die An⸗ s ngsverhältnisse im Direktionsbezirk Magdeburg allerdings sehr schlechte seien; es werde eine Besserung immer im Auge behalten. Redner theilt ferner mit, daß die bei einer früheren Gelegenheit auf⸗ gestellte Behauptung, daß ein Beamter der Stadt⸗ und Ringbahn üͤberhaupt keinen Anspruch auf einen dienstfreien Sonn⸗ tag habe, nicht zutreffend sei. Für die dienstfreien Sonn⸗ tage des allerdings theilweise sehr stark in Anspruch ge⸗ nommenen Personals sei nach Möglichkeit gesorgt. Der Abg. Cremer habe ferner behauptet, daß ein Eisenbahnbeamter während seiner 13 Dienstjahre nicht die Kirche habe besuchen können. Der Abg. remer hare den 2 a seines Gewährsmannes nicht angeben nnen, und die Behörde müsse daher annehmen, daß der betreffende Zeamte zwar Gele it, aber nicht immer Neigung gehabt habe, die

irche zu besuchen.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Maybach:

Meine Herren! Nur eine kurze Bemerkung. Die Staats⸗ regierung kann sich mit dem Antrage Ihrer Budgetkom mission, wenigstens bezüglich der Eisenbahnverwaltung, einverstanden erklären; ich bin jedoch nicht in der Lage, bezüglich aller Zweige der Staats⸗ verwaltung, welche in dem Antrage unter b. ins Auge gefaßt sind, dieselbe Erklärung abzugeben, weil dieser Gegenstand innerhalb der Staatsverwaltung, besonders der anderen Ministerien, noch nicht er⸗ örtert worden ist. Für die Staats⸗Eisenbahnverwaltung und auch für die Bauverwaltung, also für mein Ressort, biz ich bereit, die Zusage zu geben, daß, wenn sich das hohe Haus diese Vorschläge der Budgetkommission aneignet, denselben Folge gegeben werden wird.

Abg. Lieber ist erfreut über die Zusage des Ministers und spricht sich im Gegensatz zum Abg. von Eynern dahin aus, daß es ihm immer ganz angenehm sei, wenn die Beamten ihn über ihre Verhäͤltnisse unterrichteten; Sache der Abgeordneten sei es dann, das ihnen richtig Erscheinende hier zur Sprache zu bringen.

Abg. Cremer bleibt bei seinen früheren Behauptungen und weigert sich, die Namen zu nennen, weil die Beamten befürchteten, daß sie in einem solchen Falle Nachtheile treffen könnten. f Miinisterial⸗Direktor Brefeld: Wenn nicht wenigstens die Kategorie der Beamten angedeutet werde, auf welche sich die Klagen

ezögen, könne die Regierung nicht einschreiten. Bezüglich der Gehalts⸗

verhältnisse liege die Sache jetzt so, daß die Beamten mit steigendem Alter in die höheren Gehaltsstufen einrückten. Dadurch werde die frühere Ungleichheit beseitigt, daß in einem Bezirk, wo viel ältere Beamten vorhanden seien, dieselben erst nach längerer Zeit das Maximalgehalt erreichten, während in einem Bezirk mit jüngeren Beamten diese sehr bald das Maximalgehalt bezögen.

Die Anträge der Kommission werden angenommen.

Bei Titel 3 (Stationsvorsteher u. s. w.) treten die Abgg. Lotichius und Sander für die Besserstellung der Bahn⸗ meister ein; Geheimer Rath Dückers sagt eine Erwägung dieser Anregung zu.

Die persönlichen Ausgaben werden ohne weitere Debatte genehmigt.

Bei den sächlichen Ausgaben, und zwar bei der Erneue⸗ rung des Oberbaues, bemerkt

Abg. Dr. Sattler, daß die Antwort der Regierung auf seine Anfrage wegen der Verwendung der Schwellenschienen zu Ungunsten derselben ausgelegt worden sei. Das Osnabrücker Stahl⸗ werk, welches diese Schienen herstelle, habe ihn gebeten, die Frage noch einmal zur Sprache zu bringen; das Werk berufe sich darauf, daß die Eisenbahnverwaltung selbst die Schwellenschienen verwende.

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Schneider erklärt, daß die Schwellenschienen nach dem System Haarmann auf einer Eisenbahn⸗ strecke es Bezirks Hannover versuchsweise gelegt worden seien. Die Mängel, die sich dabei herausgestellt hätten, glaube Herr Haarmann beseitigen zu können durch eine anderweitige Konstruktion. Es seien in Folge dessen zwei neue Versuchsstrecken mit Schwellen⸗ schienen belegt worden, darunter eine Strecke in der Kurve. Sie seien aber noch nicht lange genug im Betriebe, un schon jetzt ein Urtheil zu gestatten. 3

Auf eine weitere Anfrage des Abg. Dr. Sattler wegen der Anwendung der Langschwellen auf der Stadtbahn erklärt

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Schneider, daß auf der Stadtbahn die Langschwellen sich wegen der vielen Kurven nicht bewährt hätten. Bei der stattgehabten Auswechselung sei man wieder dazu übergegangen, Querschwellen zu legen.

Ueber Petitionen der Handelskammern Bielefeld und Hannover wegen des Wagenmangels, welcher viele Fabriken gehindert habe, zur Genüge Kohlen zu beziehen, berichtet der Referent Abg. Lohren. Beide Petitionen werden der Regie⸗ rung zur Erwägung überwiesen.

Abg. von Veltheim führt Beschwerde über die Zugver spätungen auf der Stadtbahn im Verkehr nach Friedrichshagen und bittet um Herstellung besonderer Geleise für den Vorortverkehr, um diese Mißstände zu beseitigen. 1

Die sächlichen Ausgaben werden genehmigt, darunter ein Vermerk, durch welchen der Minister ermächtigt wird, bis zu 20 Millionen Mark 1 Vermehrung der Betriebsmittel für unvorhergesehene Verkehrssteigerungen zu verwenden.

Damit ist die zweite Berathung des Etats der Eisenbahn⸗ verwaltung erledigt.

Auf Grund des Berichts der Budgetkommission erklärt das Haus darauf die Vorlage der Verhandlungen des Landes⸗ eisenbahnraths durch Kenntnißnahme für erledigt; ebenso die Berichte über die Ergebnisse des Betriebes und über die Bau⸗ ööö und Beschaffungen der Eisenbahnverwaltung für Bei dem letztgenannten Berichte beschwert sich der Abg.

Halberstadt über die langsame Ausführung der schon lange bewilligten Bahnbauten Hirschberg⸗Petersdorf, Goldberg⸗Merz⸗ dorf und Altdamm⸗Kammin.

Es folgt der Etat der Bauverwaltung. Bei den Ausgaben für das Ministerium spricht Abg. Sombart seine Befriedigung darüber aus, daß eine neue Baurathosstelle zur Leitung des Hauptnivellements an den Strömen und Kanälen eingerichtet sei, und tritt für eine Verbesserung der Lage der Feldmesser ein. 8

Die dauernden Ausgaben werden ohne weitere Debatte genehmigt.

Bei den einmaligen Ausgaben, und zwar bei dem Tilel: „Zur Regulirung der unteren Oder“, beklagt

Ab. v. Buch die Versandung von fruchtbaren Wiesenflächen an der unteren Oder, welcher durch eine Befestigung der Ufer entgegen⸗ gearbeitet werden könne.

Ein Vertreter der Bauverwaltung festigung der Ufer eine Aufgabe der Adjazenten sei der Wiesenflächen an der unteren Ode 3 fälle sehr erheblich abnehme. Eine Verbesserung sei in Aussicht ge⸗ nommen, die Gelder dafür auch bewilligt, es müßten sich aber die Meliorationsverhände dafür erst bilden.

Bei den Ausgaben für die Fulda⸗Kanalisirung bemerkt der Referent

von Keudell, daß die Regierung auf die Wünsche der Stad Münden, den linken Fulda⸗Arm zu kanalisiren, nicht eingehen könne, daß sie aber geneigt sei, den Umschlag in Münden zu erhalten. Abg Dr. Mitthof bedauert diese Entscheidung. Die Fulda sei längere Zeit durch Eis gesperrt als die Weser, deshalb sei ein Umschlag in Münden dringend nothwendig, es würde aber die Ka⸗ nalisirung des linken Fulda⸗Armes besser sein Die Budgetkommission beantragt, die zum Umbau eines Flügels des Schlosses in Stettin als erste Rate geforderten 100 000 zu streichen. Die Abgg. von Balan und Graf Behr empfehlen die Erhaltung des Schlosses der alten Pommern⸗Herzoge und weisen darauf hin, daß der pommersche Provinzial⸗Landtag sich für die Erhaltung ausgesprochen habe.

Trotzdem die Regierungsvertreter für die Forderung ein⸗ traten, wird dieselbe abgelehnt.

Zur Ausarbeitung der speziellen Entwürfe und Kosten⸗ anschläge zum Neubau eines Geschäftsgebäudes für beide Häuser des Landtages sind 40 000 ausgeworfen.

Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum führt aus, da

arauf halten müsse, daß jeder Luxus und jede Pracht bei

vermieden werde; es müsse nur für Luft, Licht und

Raum gesorgt werden, im Uebrigen aber müsse sparsam u t

gebaut werden. Er fürchte aber, daß er mit seinen Anschauungen

nicht durchdringen werde; er wolle aber keine Verantwortung dafür

tragen, wenn später sich eben solche Mißstände herausstellten, wie beim

Reichstagsgebäude. Abg. Lieber: N

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eben dem Prachtbau für den Deutschen Reichstag dürfe das Parlamentshaus für Preußen nicht allzu sehr abfallen. (Sehr richtig!) Das Haus müsse sich neben den anderen öffentlichen und privaten Neubauten sehen lassen können und nicht etwa den Anblick einer Kaserne gewähren; heute handele es sich überhaupt um diese Frage noch nicht, sondern nur um die speziellen Pläne, bei deren Vorlegung man prüfen könne, ob die Regierung sich etwa bei diesen Entwürfen übernommen habe, was er durchaus nicht voraussetze. Er hoffe, daß zu der Ausarbeitung der Pläne Mittgglieder beider Häuser zugezogen würden.

Abg. Dr. Friedberg: Das Haus für die Volksvertretung sei durchaus nicht zu vergleichen mit einem Dienstgebäude. Es müsse der Würde des Hauses entsprechen, zumal es in eine Gegend komme, wo schöne Gebäude, Museen u. s. w. ständen.

Abg. Dr. Mitthof: Die vorgelegten provisorischen Pläne n durchaus keinen Anlaß zu der Befürchtung, welche der Abg. f zu Limburg⸗Stirum ausgesprochen habe.

Abg. Hansen schloß sich den Ausführungen der drei Vor⸗ redner an.

Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum bes⸗ des Hauses von der Pracht des Gebäudes hängig sei.

Abg. Steffens verwahrt sich dagegen, daß das Haus dürftig ausfalle; die provisorischen Pläne verlangten durchaus besondere Pracht.

Der Titel wird genehmigt. Damit ist die Berathung des Etats der Bauverwaltung erledigt.

Scchluß nach 3 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, den 7. April, 12 Uhr. Tagesordnung: Petitionen.

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äbe Gra

Statistik und Volkswirthschaft.

Centralverein für Hebung der Fluß⸗ und Kanal⸗ Schiffahrt.

Die Sitzung des Ausschusses des Centralvereins für Hebung der deutschen Fluß⸗ und Kanal⸗Schiffahrt am Mittwoch wurde mit einer Reihe geschäftlicher Mittheilungen eröffnet. Eingegangen war ein Schreiben des Ministers für Handel und Gewerbe Freiherrn von Berlepsch, welcher in Beantwortung einer Eingabe den Vorstand davon in Kenntniß setzt, daß er die Angelegenheit der Errichtung weiterer Schifferschulen im Auge behalten werde, zu welchem Zwecke er sich mit den Königlichen Ober⸗Präsidenten bereits in Ver⸗ bindung gesetzt habe. Ferner gelangte ein an die Handelskammer zu Halberstadt gerichtetes Schreiben des Ober⸗Präsidenten der Provinz Sachsen von Pommer⸗Esche zur Verlesung in welchem dieser mit⸗ theilt, daß ihn der Minister für öffentliche Arbeiten mit nahme auf eine von dem Landesdirektor der Provinz Sachsen, Vorsitzendem des Ausschusses für Förderung des Rhein⸗Weser⸗Elbe⸗ Kanals, zugleich im Auftrage des Vereins für Hebung der Fluß⸗ und Kanalschiffahrt für Niedersachsen an den Minister gerichtete Eingabe vom 20. Januar d. J., sowie im Hinblick auf die Vorschrift des §. 1 des Gesetzes vom 9. Juli 1886 mit einer vom wirthschaftlichen Standpunkt vorzunehmenden Erörterung der Frage beauftragt habe, ob durch Fortsetzung des Dortmund⸗Emshäfen⸗Kanals nach der Ostsee in der Richtung der sogen. Mittellandslinie, d. h. über Minden, Hannover, Neuhaldensleben nach Wolmirstedt dem Interesse der mittleren und unteren Weser und Elbe mehr als durch jede andere Linie ent⸗ sprochen werde; die Handelskammer wird sodann um gutachtliche Aeußerung über diesen Gegenstand bis zum 25. d. M. ersucht

Darauf sprach Hr. Franz Siewert, Syndikus der Handels⸗ kammer Halberstadt, über den Elbe⸗Trave⸗Kanal und seine kommerzielle Bedeutung für den Ausfuhrhandel der Elbegebiete. Im Gegensatz zu manchen anderen Zielen des Vereins glaubte der Redner das zum Gegenstande der Betrach⸗ tung gewählte Projekt als ein „geborgenes“ bezeichnen zu können. Die erforderliche Einigung zwischen Preußen und Lübeck solle in allen Punkten zu Stande gekommen und auch die finanzielle Seite der Angelegenheit bereits geregelt sein. Unter Hinweis auf die zahlreichen Mängel, welche der zu Ende des 14. Jahrhunderts hergestellten Wasserverbindung zwischen Elbe und Trave, dem Stevppenitz⸗Kanal, anhaften, dessen Dimensionen für den wachsenden Verkehr völlig unzureichend erscheinen müßten, kenn⸗ zeichnete der Redner in eingehender Weise den gegenwärtig geplanten Elbe⸗Trave⸗Kanal als die direkteste und billigste Wasserstraße, welche hier in Betracht kommen könne. Für Lübeck, dessen Verkehr relativ arm an Schwergütern sei, liege mit Ruͤcksicht auf die Förderung welche der Ham⸗ burger Handelsverkehr nach Fertigstellung des Nord⸗Ostsee⸗Kanals er⸗ fahren werde, ein doppelter Antrieb vor, durch Herstellung des Elbe⸗