1891 / 72 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Mar 1891 18:00:01 GMT) scan diff

15. April 1891 einzureichen. Außerdem haben die Bewerber durch Beibrinaung von schriftlichen Arbeiten, architektonischen Entwürfen, Zeichnungen nachzuweisen, daß dieselben die zur Aufnahme monumentaler Bauwerke, auch in Bezug auf den figürlichen Schmuck, erforderliche Vorübung besitzen. Die Bewerber müssen einen wesentlichen Theil ihrer Ausbildung auf der früheren Bau⸗Akademie oder auf der Technischen Hochschule zu Berlin (Abtheilung für Architektur) erlangt haben und sich verpflichten, die Arbeit im Laufe dieses Sommers vorzunehmen und zu beendigen. 8 Charlottenburg, den 19. März 1891. Der Rektor der Königlichen Technischen Hochschule zu Berli Reuleaux.

Richtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 24. März.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag von 10 ½ bis 12 Uhr die regelmäßigen Marine⸗ vorträge, arbeiteten von 12 bis 1 Uhr mit dem Chef des Militärkabinets und empfingen darauf den kommandirenden General des XVI. Armeekorps, General der Kavallerie Grafen von Haeseler. Alsdann nahmen Seine Majestät zahlreiche militärische Meldungen entgeggen. 8

Nachmittag trat der Bundesrath zu einer Plenar⸗

sitzung zusammen.

Die Nr. 175 der „National⸗Zeitung“ vom 15. d. M. (Morgen⸗Ausgabe) enthält unter dem Abschnitt „aus dem Reich und den Provinzen“ einen Artikel aus Lands⸗ berg a. W. vom 14 d. M., worin den Staatsbehörden, d. i. insbesondere der, Wasserbauverwaltung, der Vorwurf gemacht wird, daß ihrerseits nicht das Mög⸗ liche geschehen wäre, um die von dem diesjährigen Hochwasser der Warthe und Netze bedrobten Bezirke frühzeitig zu warnen und worin insbesondere des Weiteren ausgeführt wird, daß in Folge einer nach Ablauf des Hoch⸗ wassers im Jahre 1889 aus den betheiligten Bezirken der Warthe und Netze auch an das Haus der Abgeordneten gerich⸗ teten Petition zwar die Einrichtung eines Hochwassermeldedienstes für Warthe und Netze angeordnet, die Warnung der gefährdeten Bezirke dagegen abgelehnt worden sei. Bei diesen Behaup⸗ tungen wird indeß übersehen, daß es den damaligen Petenten nicht sowohl auf eine frühzeitige Warnung aller gefährdeten Bezirke, als vielmehr darauf ankam, in Verbindung mit einer solchen Warnung täglich über den Verlauf und die voraussichtliche Gestaltung der nächsten Zukunft unterrichtet gehalten zu werden. Zu derartigen Voraussagen konnte sich die Verwaltung Mangels der erforderlichen Unterlagen und mit Rücksicht auf die große damit verbundene Verantwortlichkeit derzeit aller⸗ dings nicht bereit finden lassen. Das Haus der Abgeordneten hat dem zugestimmt, indem es in der Sitzung vom 7. Mai 1890 über jene Petition ohne Diskussion zur Tagesordnung überging. .

Im Einzelnen wird dann in dem Artikel darüber geklagt, daß die täglichen Wasserstände während der kritischen Tage nicht mindestens zweimal täglich gemeldet und veröffentlicht würden, daß nach den Vorschriften telegraphische Mel⸗ dungen aus dem Netzegebiet z. B. nur erfolgen sollen, wenn in den Jahren 1888 und 1889 nur je einmal ein⸗ sei das Wasser bei schon hohem Stande plötzlich em steige, und daß, wenn dies nicht der Fall sei, nur durch Postkarte gemeldet werden solle, daß in allen Fällen die Meldung des Wasserstandes nur einmal täglich acht Uhr Morgens erfolgen solle und daß die Weiterverbreitung der Nachrichten sich darauf beschränke, daß das Wasserbauamt die Nachrichten der Polizeiverwaltung in Landsberg mittheile und diese nun die Nachrichten zweier Tage an einer Tafel anschreibe. 8 Nach der Eisgang⸗ und Hochwasser⸗Meldeordnung für das Warthe⸗ und Netzeflußgebiet des Regierungsbezirks Frankfurt a. O. vom 17. Februar 1890 werden nun aber, sobald sich der Wasserstand dem bekannten höchsten Wasserstande nähert oder sonst Gefahr droht, d. i. also während der kritischen Tage, täglich nicht blos zweimal, sondern dreimal (Morgens, Mittags und Abends) Meldungen erstattet. Aus dem Netegebiet erfolgen telegraphische Meldungen nicht bloß, wenn der vor⸗ bezeichnete Fall eintritt, sondern und zwar Seitens des Stromaufsehers in Usch an den Regierungs⸗Präsidenten zu Franksurt a. O. sobald Wachswasser von obenher an⸗ gemeldet ist, bei einem Wasserstande von 1,70 m an bis zum Eintritt nachhaltigen Fallens des Wassers und einem Pegel⸗ stande von 2,20 m, ferner an den Brückenwärter in Vordamm und den Deichhauptmann des Netzebruch⸗Deichverbandes in Friedeberg N.⸗M., Seitens des Brückenwärters zu Vor damm an den Regierungs⸗Präsidenten zu Frankfurt a. O., sobald Wachswasser von obenher angemeldet ist, bei einem Wasserstande von 1,50 m an bis zum Pegelstande von 1,70 m und an die Wasser⸗Bauinspektion zu Landsberg a. W. unter der gleichen Voraussetzung. Meldungen mittels Postkarte erfolgen aus dem Netzegebiete an die Wasserbauinspektion zu Landsberg a. W. und zwar von Usch aus nur bei einem Wasserstande von 1,70 m an, wenn gleichzeitig weiteres Wachsen des Wassers in Aussicht steht, von Vordamm aus nur bei einem Wasser⸗ stande von 2 m an. Daß in allen Fällen die Meldung des Wasseerstandes nur einmal täglich Morgens 8 Uhr erfolgen soll, trifft nicht zu, da, wie bereits erwähnt, in Zeiten der Gefahr Meldungen täglich auch Mittags und Abends zu erstatten find. Hinsichtlich der Weiterverbreitung der an die Wasser⸗Bauinspektion zu Landsberg a. W. gelangenden Wasser⸗ standsnachrichten bestimmt die gedachte Meldeordnung, daß von der Wasser⸗Bauinspektion sämmtliche Nachrichten unge⸗ säumt der Polizeiverwaltung zu Landsberg a. W. mitzutheilen sind. Letztere hat die Nachrichten durch eine an bekannter Stelle angebrachte Tafel zu veröffentlichen, auch der Redaktion der „Neumärkischen Zeitung“ sowie nach eigenem Ermessen noch anderen Tageblättern und ferner auf Verlangen dem Landrathsamt daselbst zu übermitteln. Von der Wasser⸗ Bauinspektion sind die Nachrichten außerdem ebenfalls unge⸗ säumt den sonst betheiligten Polizei⸗Verwaltungen, den Deich⸗

hauptleuten und mehreren anderen Behörden und Beamten mitzutheilen. Für thunlichste Weiterverbreitung der Nachrichten, insbesondere durch öffentlichen Aushang, haben alle Empfangs⸗ stationen Sorge zu tragen. Die veröffentlichten Nachrichten entbehren hiernach nicht des amtlichen Charakterszs.

Wenn am Schlusse des Artikels gesagt wird, daß auf ein an das Ministerium gerichtetes Gesuch, zweimal täglich telegraphische Berichte geben und veröffentlichen zu lassen, der Bescheid erfolgt sei: „Es könne dem nicht entsprochen werden, weil dadurch leicht Zweifel und Unordnung im Hochwasserdienste entstehen könnten“, so entspricht dies nicht den thatsächlichen Verhältnissen. Dem betreffenden Gesuche hat vielmehr zur Zeit nicht entsprochen werden können, weil selbstverständlich während der Dauer der Hochwassergefahr eine Aenderung oder Ergänzung der bestehen⸗ den Bestimmungen schon deshalb unterbleiben muß, weil dadurch leicht Zweifel und Unordnung in dem Hochwasser⸗ dienste entstehen könnten, wobei es späterer Erwägung vor⸗ behalten bleibt, ob die Hochwasser⸗Meldeordnung in der ge⸗ wünschten Weise etwa zu ergänzen sein möchte.

Der evollmächtigte zum Bundesrath, Kaiserliche Unter⸗ Staatssekretär im Ministerium für Elsaß⸗Lothringen von Schraut ist hier angekommen.

Der Regierungs⸗Rath Krossa zu Liegnitz ist an die Königliche Regierung zu Wiesbaden versetzt worden.

Dem Regierungs⸗Assessor Dr. Dyes zu Schleswig ist die kommissarische Verwaltung des Landrathsamts im Kreise Geestemünde, Regierungsbezirk Stade, übertragen worden.

München, 23. März. Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent hat allen in Elsaß⸗Lothringen wohnen⸗ den Bayern, welche die zu seinem 70. Geburtsfeste ihm gewidmete Huldigungsadresse unterschrieben haben, für die dadurch zum Ausdruck gebrachte Gesinnung der Treue und Anhänglichkeit an die bagyerische Heimath seinen Dank in einem an den Vorsitzenden des Straßburger Fest⸗ ausschusses gerichteten Handschreiben ausgesprochen, welches nach der M. „Allg. Ztg.“ wie folgt lautet:

München, den 18. März 1891. Hr. Ministerial⸗Rath von Dursy! Der warmempfundene Glück⸗ und Segenswunsch, welchen Mir zu Meinem Geburtstagsfeste die in Elsaß⸗Lothringen lebenden Bayern in einer mit mehr als 1400 Unterschriften bedeckten, herrlich aus⸗ gestatteten Adresse zum Ausdruck brachten, hat Mir ernent die Gewißheit geboten, daß die Liebe zur Heimath in ihnen mächtig fortlebt. Ich danke für den Mich hoch erfreuenden Akt oft be⸗ währter Ergebenheit von zen und gebe Mich der Hoffnung hin, daß die anhänglichen Gesinnungen sich von den Eltern auf Kinder und Kindeskinder vererben. Mögen sie alle sich immer als Baypern fühlen, eingedenk, daß sie mitberufen sind, den Ruf der baperischen Treue und die Ehre des bavyerischen Heimathlandes zu wahren.

Ich verbleibe mit huldvollen Gesinnungen Ihr sehr geneigter

Luitpold, Prinz von Bayern.

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Dresden, 24. März. In dem Zustande des erkrankten Kriegs⸗Ministers Grafen von Fabrice ist dem „W. T. B.“ zufolge eine geringe Besserung eingetreten; die Schling⸗ beschwerden haben etwas nachgelassen.

Württemberg.

Stuttgart, 20. März. Die Kammer der Standes⸗ herren hat in ihrer heutigen Sitzung die von der Abge⸗ ordnetenkammer aus dem Verwaltungsreform⸗Entwurf gestrichene Verleihung von Sitz und Stimme im Gemeinde⸗ rath an die Höchstbesteuerten in das Gesetz wieder einzustellen beschlossen. Diesem Beschluß ging eine längere Debatte voraus, die, nach dem Bericht der M. „Allg. Ztg.“, der Korreferent von Bätzner eröffnete. Er meinte, der Beschluß des anderen Hauses erscheine umsoweniger begreiflich, als es sich bei der Forderung der Höchstbesteuerten doch nur um gutes Recht und um Billigkeit handle. Nach des Be⸗ richterstatters Freiherrn von Linden Ansicht wäre die Forderung nichts weniger als ein Privilegium. Der ver⸗ storbene Minister von Hölder, dem man gewiß nicht eine Vorliebe für Privilegien zuschreiben konnte, habe das Recht der Höchstbesteuerten in dem von ihm ausgearbeiteten Ver⸗ waltungsreform⸗Entwurf noch weiter gefaßt und denselben auch eine entsprechende Vertretung in den Amtskörperschaften zu⸗ gebilligt. Fürst von Hohenlohe⸗Langenburg wies es als Vorurtheil zurück, daß die Forderung der Höchstbesteuerten nur dazu bestimmt sei, die Vorrechte des Adels zu erweitern. Für die ländlichen Gemeinden sei es in ihrem eigenen Interesse gelegen, gebildete Elemente in den Gemeinderath zu bekommen. Nach⸗ dem noch Minister von Schmid der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß sich eine Verständigung finden lassen werde, faßte man den schon erwähnten Beschluß. Es ist dies jedoch die einzige bedeutende Abweichung von den Beschlüssen des anderen Hauses, welchen die Kammer der Standesherren sonst heute in einer ganzen Reihe von Artikeln zustimmte.

Baden.

Karlsruhe, 23. März. Seine Majestät der Kaiser zeigte, dem „W. T. B.“ zufolge, Seiner Königlichen Hoheiten dem Großherzog in einem vom 22. März datirten Handschreiben an, daß Allerhöchstderselbe den Erbgroßherzog zum Chef des 113. Infanterie⸗Regiments ernannt habe, als dessen Com⸗ mandeur der Erbgroßherzog sich in so hohem Grade bewährt habe. Seine Maäjestät spreche die Ernennung an dem Tage aus, welcher der Erinnerung des hochseligen Kaisers Wilhelm I. geweiht sei, und welcher die innigen Beziehungen Seiner Majestät zu dem Großherzog und dem Großherzoglichen Hause in besonderer Weise hervortreten lasse, um dem Großherzoge einen erneuten Beweis wahrer Verehrung und Dankbarkeit zu geben.

Die gemäß landesherrlicher Verordnung vom 29. Juni 1871 bisher vom Ministerium des Innern besorgten Geschäfte hinsichtlich der Erhaltung und Regulirung der Landes⸗ grenze sind, wie das „Gesetz⸗ und Verordnungsbl.“ meldet, fortan der beim Staats⸗Ministerium bestehenden Abtheilung für Reichs⸗ und auswärtige Angelegenheiten übertragen.

Mecklenburg⸗Schwerin.

Schwerin, 23. März. Aus Cannes, 19. März, wird den „Meckl. Nachr.“ berichtet: „Nach längerem regnerischen und stürmischen Wetter steht heute, am Geburtstage Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs, die Sonne wieder strahlend am Himmel und es ist ein warmer schöner Frühlings⸗

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tag, der alle Herzen mit Freude erfüllt. Nachdem schon gestern

Abend zur Vorfeier in der Villa Wenden ein Diner mit nachfolgen⸗ dem größeren Empfang vorangegangen, fand heute Vormittag in dem Salon der Villa vor dem reich geschmückten Geburts⸗ tagstisch die Gratulation der hier anwesenden Mecklenburger,

darunter der Landrath Graf Bernstorff⸗Wedendorf und der

Staatsrath von Bülow, statt. Der Großherzog, wohl und frisch, wie vor dem langen Kranksein der beiden letzten Jahre, hatte eine besondere Freude an einem ausgezeichneten, fast lebensgroßen Bilde seiner erlauchten Großmutter, der Frau Großherzogin⸗Mutter, welches die hohe Frau ihm zum Eeschenk gemacht hatte. Den Schluß der Geburtstagsfeier bildete eine vom schönsten Wetter begünstigte Fahrt nach dem weit in das Mittelmeer vorsprin⸗ genden Cap d’Antibes und ein Frühstück daselbst, an welchem Ihre Kaiserlichen Hoheiten die Großfürsten Michael und Peter von Rußland, Letzterer mit Gemahlin, der Herzog von Leuchten⸗ berg mit Gemahlin und Prinz Nikolaus von Nassau mit Familie, der Erbgroßherzog Friedrich Franz, die Prinzessinnen Alexandrine und Cäcilie, die hiesigen Mecklenburger und ver⸗ schiedene Mitglieder der Canner Gesellschaft theilnahmen. Eine große Anzahl aus Meckltenburg eingegangener Briefe und Telegramme bezeugten dem Großherzog, daß auch in der fernen Heimath dieser Tag freudig und festlich begangen worden ist.“

Seine Hoheit der Herzog Adolf Friedrich ist mit dem Prinzen Gouverneur, Premier⸗Lieutenant von Etzel vor⸗ gestern Morgen von Dresden und Seine Hoheit der Herzog Friedrich Wilhelm am Abend desselben Tages von Kiel in Schwerin eingetroffen. Zu der morgen stattfindenden Kon⸗ firmation Seiner Hoheit des Herzoas Heinrich werden an hochfürstlichen Personen heute Abend erwartet: Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Wilhelm, die Fürstlich reußischen Herrschaften und Ihre Durchlauchten die Prinzessin Adolf von Schwarzburg⸗Rudolstadt nebst Prinzessin Tochter Thekla.

Oldenburg.

(H) Oldenburg, 21. März. Ihre Hoheit die Herzogin Friederike von Oldenburg, vermählt seit 1855 mit Maximilian Freiherrn von Washington, ist nach kurzer

Krankheit gestern auf Schloß Pöls in Steiermark verschieden.

Stadt und Land nehmen an der Trauer des Großherzoglichen Hofes den innigsten Antheil.

Anhalt.

Dessau, 23. März. Ihre Königliche Hoheit die Erb⸗ großherzogin von Mecklenburg⸗Strelitz ist gestern Nachmittag hier eingetroffen und hat im Erbprinzlichen Palais Wohnung genommen. Am Abend traf Seine Hoheit der Prinz Eduard wieder hier ein.

Elsaß⸗Lothringen. vW“

Straßburg, 21. März. Der vormalige Chef des Generalstabes des XV. Armee⸗Corps, General⸗Major von Bock und Polach ist infolge seiner Beauftragung mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Ober⸗Quartiermeisters von den Funktionen eines Mitgliedes des Staatsraths für Elsaß⸗ Lothringen entbunden und an dessen Stelle der Oberst⸗

Lieutenant, Chef des Generalstabes des XV. Armee Corps

Jonas zum Mitgliede des Staatsraths auf die gesetzliche Dauer von drei Jahren ernannt worden.

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Wien, 23. März. Im Schlosse Lainz in Nieder⸗ Oesterreich werden gegenwärtig Vorbereitungen für einen längeren Aufenthalt des Kaisers und der Kaiserin getroffen. Nach Meldungen der Wiener Blätter werden die Kaiserlichen Herr⸗ schaften das Schloß gegen Ende April oder Anfangs Mai beziehen.

Wie die „Presse“ meldet, kommen in der morgigen Kon⸗

ferenz der Belegirten für die österreichisch⸗deutschen schwebenden

Handelsvertrags⸗Verhandlungen die Hauptfragen noch nicht zur Verhandlung. Die Konferenzen des ungarischen und des österreichischen

Finanz⸗Ministers betrafen ein neues Punzirungsgesetz für die Ausprägung von Kupfer⸗Scheidemünzen und die Restitu-

tion der Biersteuer. Auch die Valuta⸗Regulirung bildete

einen Gegenstand der Diskussion; bindende Erklärungen hier⸗

über wurden jedoch noch nicht ausgetauscht. 1 Die Vorlage für die Reform der Verwaltung ist,

wie aus Pest berichtet wird, heute von dem Ausschuß des ungarischen Unterhauses in der Generaldebatte ange⸗

nommen worden. Ein Vertagungsantrag wurde abgelehnt.

Großbritannien und Irland. Im Unterhause gab gestern der erste Lord des Schatzes

Smith die Erklärung ab: Lord Salisbury habe am Sonn⸗

abend nach Neufundland telegraphirt, daß die zweite Lesung der Bill, betreffend die Erneuerung der Befugnisse der Krone zur Sicherung der Ausführung von Verträgen, erst am 16. April im Oberhause stattfinde, und daher genügend Zeit sei zur Erwägung etwaiger Vorschläge Neufundlands; die Bill sei jedoch nöthig, wenn Neufundland keine Maß⸗ regeln ergreife, um die Beobachtung des Vertrages sowie des zeitweiligen Abkommens mit Frankreich zu sichern. Frank⸗ reich erkläre sich außer Stande, über Abtretung irgend welcher Rechte zu verhandeln., bis der Umfang dieser Rechte autoritativ festgestellt wäre.

Der Präsident des Handelsamts Hicks Beach erklärte

im Verlauf der Sitzung: Er halte es für unthunlich, die Handelsverträge mit Belgien und Deutschland zu dem Zweck zu kündigen, daß tikel der Verträge gestrichen werden könnten, welche Differentialtarife gegenüber fremden Ländern verhinderten, denn die Kündigung würde zu einer Revision der Handels⸗ verträge führen, bei welcher die großen Vortheile, die England durch die Verträge genösse, gefährdet seien.

Parnell hat nunmehr thatsächlich den Wettkampf mit Healy um die Gunst der Wahler von Cork aufgenommen und dem Deputirten Colonel Nolan, dem Einpeitscher der parnellitischen Partei, seine Mandats⸗Niederlegung übersandt mit dem Er⸗ suchen, dieselbe dem Parlament vorzulegen, sobald von Seiten Healy's dasselbe geschehe. Wie „W. T. B.“ meldet griff ein Anhänger Parnell's gestern den Deputirten Timothy Healy in dessen Wohnung in Cork thätlich an und zertrümmerte dabei durch einen heftigen Schlag das von 9 getragene Augenglas. Wie es veig. wären Healy’s Augen verletzt und die Sehkraft gefährdet.

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„Pol.

diejenigen Ar⸗

ihrer Habseligkeiten zu verlassen.

und dem König Menelik für völlig unbegründet.

Der Hauptzweck der Anwesenheit des Premier⸗Ministers der Capkolonie Rhodes in London soll nach der „P. C.“ ewesen sein, die maßgebenden Kreise für die Durch⸗ ührung eines Planes zu gewinnen, welcher einerseits ein Besteuerungssystem zu Gunsten der Marine des britischen Reichs, andererseits eine handels⸗ politische Union zwischen dem Mutterlande und den Kolonien zum Gegenstande hat. Diesem Plan zufolge soll der Handel zwischen allen zum großbritannischen Reich ge⸗ hörigen Ländern frei sein und jede einzelne Kolonie das Recht besitzen, einen Schutzzoll auf Produkte zu legen, welche aus einem dieser Union nicht zugehörigen Lande eingeführt würden. Ueberdies soll für derartige Waaren noch eine Schiffsgebühr ausgeschrieben werden, welche zwei Prozent vom Werth be⸗ tragen und einem Fonds für die Bedeckung der Kosten der Reichsmarine zugewiesen werden soll. Dieser Gedanke, der allerdings zu seiner Verwirklichung langer Zeit und vieler Verhandlungen bedürfen werde, sei trotzdem von den an der Spitze der Staatsgeschäfte stehenden Persönlichkeiten sowie von den Vertretern der Kolonien mit großem Eifer aufgegriffen worden, und es habe sich in England bereits zur Durch⸗ führung des Projekts eine „Handelspolitische Liga für das gesammte Reich“ gebildet.

Der bisherige General⸗Konsul in Sansibar, General Euan Smith ist an Stelle des verstorbenen Sir Kirby Green zum britischen Gesandten in Marocco ernannt worden.

Der portugiesische Oberst Graf Paiva d'Andrade, M. de Clamby und Baron Joas de Rezende haben, wie die „Köln. Ztg.“ mittheilt, bei den Londoner Gerichten eine Klage wegen gesetzwidriger Verhaftung gegen die Britische Süd⸗Afrika⸗ Gesellschaft anhängig gemacht. Die Herren beanspruchen 200 000 L. Schadenersatz.

Frankreich.

Paris, 23. März. Die Kommission der Deputirten⸗ kammer zur Vorberathung der Rennwetten⸗Vorlage hat jetzt den Text der letzten Artikel festgesetzt; darnach sollen alle Wetten, mit Ausnahme der Wetten am Totalisator, verboten werden. Der Berichterstatter wird den Bericht während der Ferien abfassen. Die Kommission beschloß, alle General⸗ räthe in der Aprilsession um Aeußerung ihrer Ansicht Be⸗ treffs der Rennen zu ersuchen.

Nach einem Pariser Telegramm des „Dep.⸗B. Herold“ beabsichtigte die französische Regierung, die auf Schloß Prangins bei Genf, dem ehemalgen Wohnsitz des Prinzen Jéröôme Na⸗ poleon, befindlichen Papiere gerichtlich in Beschlag nehmen zu lassen. Die Regierung erhebe einen Anspruch auf diese Papiere, da der Prinz hohe amtliche Stellungen in Frankreich bekleidet habe. In der nächsten Sitzung des Ministerraths solle über die Frage entschieden werden.

Rußland und Polen.

Der Großfürst⸗Thronfolger ist am 20. d. M. wohlbehalten in Bangkok eingetroffen.

Das mehrfach erwähnte Projekt eines Gesetzes zum Schutze des Bauernlandes liegt, dem „Den“ zufolge, nunmehr dem Reichsrath vor. Wenn das Projekt bestätigt werden sollte, so dürften, wie das genannte Blatt meint, den Bauern hundert Millionen Dessjatinen zugesichert bleiben. In den Departements des Reichsraths für Staats⸗ wirthschaft, Gesetzgebung und Kodifikation wird gegenwärtig, wie die „St. Pet. Wed.“ zu melden wissen, der Entwurf eines Gesetzes über die Reorganisation der ritter⸗ schaftlichen Korporationen der Gouvernements des baltischen Gebiets berathen. Die Geltung der für den Adel in den übrigen Gouvernements bestehenden Gesetzes⸗ bestimmungen wird dem genannten Blatte zufolge mit Ein⸗ führung der allgemeinen Reichssprache in die Geschäfts⸗ führung der Adelsinstitutionen auf die baltische Ritterschaft ausgedehnt werden.

Italien.

Die Urtheile der Blätter über das Votum der Kammer gehen im Allgemeinen dahin, daß die Kammer dem Mi⸗ nisterium Zeit geben wolle, sein Programm auszuführen. Nach dem, Don Chisciotte“ bedeute die Abstimmung, daß Kammer und Land eine neue Politik fordern und daß Crispi definitiv beseitigt sei. Das Blatt sagt, jetzt müsse das Ministerium

das Vertrauen der äußersten Linken, welche jetzt ihre Aktions⸗

freiheit wiedergewinne, rechtfertigen. Die Oppositionsblätter erkennen an, daß das Resultat, der Abstimmung ihre Erwar⸗

tungen übertroffen habe.

Gegenüber den verschiedenartigen Darstellungen über die Vorgänge, die sich zwischen dem verstorbenen Prinzen

Jeéröôme Napoleon und seinem Sohne, dem Prinzen

Victor, in der letzten Zeit abgespielt haben, gehen der Corr.“ aus Rom vom 15. März folgende Mit⸗ theilungen zu: Eine thatsächliche formelle Aussöhnung zwischen dem Prinzen Jérõme und seinem Sohne habe nicht stattgefunden. Der erstere habe die an ihn in dieser Beziehung wiederholt gestellten Zumuthungen beharrlich abgelehnt, und es sei völlig richtig, daß Prinz Victor, als er vor ungefähr einer Woche das Krankenzimmer seines Vaters betreten, von diesem mit sehr heftigen Worten hinausgewiesen worden sei. Die Be⸗ mühungen, den Prinzen Jérôme milder zu stimmen, seien aber nichtsdestoweniger fortgesetzt worden. Zwei Tage vor dem Tode des Prinzen habe Kardinal Mermillod mit ihm

übber diesen Gegenstand ein längeres Gespräch gehabt, welches von einem gewissen Erfolg begleitet gewesen sei.

1 Nach diesem Gespräch habe sich Prinz Victor, vom Kardinal hierzu aufge⸗ fordert, in das Gemach seines Vaters begeben, wo der Kirchen⸗ fürst die Hände der beiden Prinzen in einander gelegt habe. Nach diesem Händedruck habe Prinz Victor wieder das Zimmer

verlassen.

Wie die „Tribuna“ unter Vorbehalt meldet, hätte sich König Menelik nicht damit begnügt, die Interpretation des italienisch⸗äthiopischen Vertrages Seitens des Grafen Antonelli zu bestreiten, sondern auch den Grafen Antonelli und andere in seinem Gebiet wohnende Italiener in sehr harter Weise behandelt und sie ge⸗ zwungen, das Land in aller Eile unter Zurücklassung Auch aus Harrar hätten Fen as erklärt hin⸗

ruch zwischen Italien de Auch die „Opinione“ mahnt zu großer Vorsicht gegenüber den darüber

alle Italiener auswandern müssen. gegen alle Gerüchte von einem offenen

verbreiteten Gerüchten.

Portugal. einem bevorstehenden Minister⸗ wie es in einem Telegramm des „W. T. B.“

Die Gerüchte von

wechsel treten,

aus Lissabon von gestern heißt, nunmehr bestimmter auf. Man nennt bereits Martens Ferrao als voraussichtlichen Minister⸗Präsidenten in dem zukünftigen Kabinet. In halb⸗ amtlichen Kreisen dagegen werden diese Gerüchte als verfrüht bezeichnet.

Das Militärgericht in Oporto verurtheilte gestern die Hauptschuldigen an dem Aufstande vom 31. Januar zu Zellengefängniß von vier Jahren mit darauf folgender Deportation nach Afrika und bis zu 18 Monaten Zuchthaus. Von Militärpersonen wurden 266 verurtheilt und 240 frei⸗ gesprochen: von Civilpersonen 7 verurtheilt und 15 frei⸗ gesprochen.

Die Verhandlungen zwischen Portugal und dem Congostaat über die Zugehörigkeit des Lunda⸗Reiches (genannt Land des Muata⸗Namwo), östlich vom Kuanga, gehen nicht so leicht von Statten, als man sich dachte. Der belgische Delegirte de Cuvelier, General⸗Sekretär im Brüsseler Aus⸗ wärtigen Ministerium, ist vor einigen Tagen nach Brüssel gegangen, um neue Weisungen einzuholen. Man glaubt, daß er in dieser Woche nach Lissabon zurückkehren werde, damit die Verhandlungen fortgesetzt werden können.

Niederlande.

Der Marine⸗Minister hat nach einem für ihn un⸗ günstig lautenden Votum der Zweiten Kammer der Königin⸗Regentin sein Portefeuille zur Verfügung ge⸗ stellt. Ueber die betreffende Kammerverhandlung entnehmen wir einem Bericht der „Köln. Ztg.“ aus Amsterdam Folgendes: b

Am 19. d. M. kam es in der Zweiten Kammer zu äußerst stürmischen Scenen, wie sie in der Geschichte des hiesigen Parlamen⸗ tarismus nicht oft vorgekommen sind. Der Abg. Land, ein See⸗ offizier, war bei der letzten Beförderung übergangen worden und auf eine Anfrage in der Ersten Kammer antwortete der Marine⸗

Minister Dyserinck, daß der genannte Offizier wegen Un⸗ Stellung auf⸗

fähigkeit sich nicht dazu eigne, in eine höhere zurücken. Der Lieutenant zur See erster Klasse Land gilt aber hier zu Lande als einer der ausgezeichnetsten Marine⸗Offiziere, der dem Staat in Indien wichtige Dienste geleistet hat, mit dem Militär⸗Willems⸗Orden geschmückt ist und gerade wegen seiner hervor⸗ ragenden Fähigkeiten von dem Wahlbezirk Helder, in welchem sehr viele Marine⸗Offiziere wohnen, in die Kammer gewählt wurde, damit auch die Marine durch eine gewichtige Autorität vertreten sei. Bei der Behandlung der Interpellation über die Nichttbeförderung stellte Dyserinck fest, daß die Thätigkeit Land's in der Kammer in keinem Verband mit seiner Zurücksetzung stehe, aber die Frage, ob die publizistische Wirksamkeit Land's dabei eine Rolle gespielt, blieb unbeantwortet. Schließlich bemerkte der Minister, Hr. Land könne trotzdem weiter dienen und man könne dann in der Folge sehen, was noch zu machen sei. Die liberalen Abgeordneten verlangten beharrlich weitere Aufklärungen, sodaß einer derselben unter lautem Protest am Weitersprechen verhindert wurde. Eine scharfe, die Handlung des Ministers verurtheilende Tagesordnung wurde zwar verworfen und eine solche in abgeschwächterer Form an⸗ genommen, allein der anwesende Kabinets⸗Chef, Baron Mackay, konnte erst nach mehrmaligem Andrange dazu veranlaßt werden, für seinen Kollegen einzutreten.

Der Bericht der Kommission der Zweiten Kammer über den Gesetzentwurf, betreffend die neue Heeresorgani⸗ sation, sowie die Antwort der Regierung sind jetzt aus⸗ gegeben worden. In letzterer hält das Ministerium die haupt⸗ sächlichsten Grundlagen, wie obligatorische Dienstpflicht, Kontingentziffer und die zugelassenen Exemptionen, aufrecht. Die erforderlichen Mittel für die Organisation sollen eventuell durch eine Anleihe aufgebracht werden.

Der „Mgdb. Ztg.“ zufolge hat in Atjeh (Niederländisch Indien) ein neuer Kampf stattgefunden. Die Aufständischen überfielen zwei Dörfer; ein Hauptmann und vier Soldaten wurden getödtet. 8—

Belgien. 1166“

Der König ist am Sonntag von London nach Brüssel zurückgekehrt. Wie die dortige „Chronique“ meldet, hätte der König unmittelbar nach seiner Ankunft einen Ministerrath zusammenberufen und darin mitgetheilt: es sei unumgänglich nothwendig, eine Revision der Verfassung in Angriff zu nehmen. Der König habe hinzugefügt, er sei Angesichts der im Lande herrschenden Agitation bereit, ein Dekret über die Auflösung der Kammern zu erlassen.

Das „Journal de Bruxelles“ hebt dem „Journal des Débats“ und der „Times“ gegenüber hervor, daß der Congostaat in keiner Weise dem Berliner Vertrage zuwiderhandle, diesen vielmehr mit Opfern zur Aus⸗ führung bringe. Der Congostaat sei unter allen Staats⸗ wesen Afrika's der einzige, der mit bewaffneter Hand gegen die Sklavenhändler auf dem Sankuru und dem Aruwimi vorgehe und große Lager und Plätze anlege, um den Sklavenhandel zu bekämpfen. Die Expedition van de Kerckhove'’'s habe den einzigen Zweck, im Norden eeeo!- ein neues Bollwerk gegen die Sklaverei zu schaffen.

Da das internationale Bureau für Veröffent⸗ lichung der Zolltarife mit dem 1. April in Thätigkeit tritt, so wird nach einer Bekanntmachung im „Moniteur“ dieser von jenem Tage an aufhören, die auswärtigen Zoll⸗ tarife zu veröffentlichen. Diese werden dann in einem beson⸗ deren Blatte unter dem Titel: „Bulletin international des douanes“ monatlich ein oder mehrere Male erscheinen, und zwar in deutscher, englischer, französischer, italienischer und spanischer Sprache, und bilden für jede Sprache eine Sonder⸗ ausgabe. 8

““ Griechenland. 1 1 Die Kaiserin Elisabeth von Oesterreich ist, dem „W. T. B.“ zufolge, begleitet von dem Erzherzog Franz Salvator und der Erzherzogin Marie Valerie, gestern Nach⸗ mittag mit dem Personenzuge von Korinth in Athen einge⸗ troffen und hat noch am Abend der Königlichen Familie einen Besuch abgestattet. Rumänien. 1“ b Bukarest, 22. März. Bei der gestrigen Ergänzungs⸗ wahl zum Senat enthielten sich die Konservativen der Ab⸗

stimmung. Demeter Bratiano (liberal) wurde als einziger Kandidat gewählt.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die Verjährung einer intellektuellen Urkunden⸗ fälschung (des vorsätzlichen Bewirkens einer falschen Beurkundung in öffentlichen Urkunden, Büchern oder Registern, §. 271 Str.⸗G.⸗B.) beginnt, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom

5. Dezember 1890, nicht mit dem Tage, an welchem die Angaben,

welche die falsche Beurkundung bewirkt haben, gemacht worden, son⸗ dern mit dem Tage der unrichtigen Beurkundung, und wenn mehrere auf einanderfolgende Beurkundungen erfolgt sind, mit dem Tage der letzten Beurkundung.

In Bezug auf Art. 350 des Handelsgesetzbuchs: „Die Be⸗ stimmungen der Art. 347 und 349 (über das Erforderniß der Mängel⸗ rüge und die Rügefrist) können von dem Verkäufer im Falle eines Betruges nicht geltend gemacht werden“ hat das Reichsgericht, III. Civilsenat, durch Urtheil vom 19. Dezember 1890 ausgesprochen: Ein Betrug setzt ein auf Täuschung berechnetes Verhalten des Ver⸗ käufers oder doch das Bewußtsein desselben voraus, daß die Waare für den Käufer wegen ihrer Mängel unannehmbar sei.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

1 Maikäferschaden.

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten hat den Königlichen Regierungen eine Anzahl von Exemplaren von einem Reisebericht des Herrn Forstmeisters Feddersen zu Marienwerder vom 9. Dezember v. Js. und ebensoviele von dessen Denkschrift: „Die Kiefer und der Maikäfer“, auf welche in dem Berichte wiederholt Bezug genommen ist, mit dem Auftrage zugehen lassen, jedem der etats⸗ mäßigen Regierungs⸗Forstbeamten und jedem Oberförster je ein Exemplar zuzustellen. Zugleich hat der Minister im Anschluß hieran durch Runderlaß angeordnet, daß, soweit erhebliche Maikäferschäden in den Waldungen vorkommen, erwogen werden soll, ob und in wel⸗ chem Umfange etwa die von Hrn. Feddersen empfohlenen Vertilgungs⸗ und Vorbeugungsmittel in Anwendung zu bringen sind. Insbesondere kommt in Frage, ob mit dem Sammeln von Käfern und Larven und dem Schweineeintrieb vorzugehen und bei der Anordnung des Hiebes und der Kulturen einschließlich der Nachbesserungen auf die durch den Maikäfer drohende Gefahr an sich und namentlich auf dessen Flugjahre Rücksicht zu nehmen sein wird. Ebenso wird empfohlen, die Sicherung gefährdeter Kulturen durch Zuhülfenahme des Anbaues von Lupinen in Erwägung zu nehmen. Der Minister erklärt ferner, daß es kein Bedenken findet, den Eintrieb von Schweinen in den Wald durch Gewährung von Vergütungen an die Besitzer der Schweine oder an die Hirten zu fördern. Schließlich betont er, daß es von besonderem Interesse ist, festzustellen, in wie weit bei dem Maikäferfraße Melolontha vulgaris und Melolontha hippocastani betheiligt sind, und wie die Hauptflugjahre beider Arten sich ge⸗ stalten. Binnen zwei Jahren soll über die etwa nöthig gewordenen Maßregeln, über deren Erfolg und die sonstigen über den Gegenstand gemachten Beobachtungen Bericht erstattet werden.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Portugal.

Durch eine im „Diario do Governo“ vom 11. März 1891 veröffentlichte Verfügung des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern sind die Häfen Syriens für seit dem 3. Februar „rein“ von Cholera erklärt worden. (Vergl. „R.⸗A.“ Nr. 57 vom 6. März

1891.) Australien.

8 Durch Bekanntmachung des Gouverneurs zu Sydney vom 27. Januar 1891 sind Schiffe, welche von Central⸗ oder Süd⸗ Amerika kommen oder einen Hafen der gedachten Länder berührt bezw. Passagiere oder Ladung von da an Bord haben, in Folge der angeblich in Guatemala herrschenden Pocken⸗Krankheit bei Ankunft in der Kolonie Neu⸗Süd⸗Wales der Quarantäne unterworfen.

Der Gesundheitszustand in Berlin zeigte in der Woche vom 8. bis 14. März fast das gleiche Verhältniß wie in der Vor⸗ woche und auch die Sterblichkeit blieb nahezu dieselbe, mäßig hohe (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 20,9). Das Vorkommen von akuten Darmkrankheiten erfuhr eine weitere Ab⸗ nahme, sodaß auf diese Krankheitsformen nur noch 68 Opfer gegen 88 der Vorwoche entfielen. Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war gleichfalls eine geringere, von je 10 000 Ein⸗ wohnern starben, aufs Jahr berechnet, 77 Säuglinge. Dagegen kamen akute Entzündungen der Athmungsorgane etwas seltener zum Vor⸗ schein, obwohl sie in einer etwas größeren Zahl von Fällen tödtlich endeten. Das Auftreten der Infektionskrankheiten zeigte meist ein ähnliches Verhalten wie in der vorhergegangenen Woche. Erkrankungen an typhösen Fiebern, an Masern und Scharlach blieben in beschränkter Zahl, und wurden aus keinem Stadttheile in hervorragender Menge gemeldet. Erkrankungen an Diphtherie gelangten, besonders aus der jenseitigen Luisenstadt und aus der Oranienburger Vorstadt, häufiger zur Anzeige. Eine weitere Erkrankung an Pocken ist nicht bekannt geworden. Er⸗ krankungen an Kindbettfieber kamen 4 zur Anmeldung. Rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut kamen häufiger zur ärztlichen Beobachtung. Zahlreicher wurden auch Erkrankungen an Keuchhusten zur Behandlung gebracht, die Zahl der durch denselben bedingten Sterbefälle stieg auf 14. Rheumatische Beschwerden aller Art zeigten im Vergleich zur Vorwoche keine wesentliche Veränderung in ihrem

Vorkommen. Verkehrs⸗Anstalten.

Hamburg, 23. März. (W. T. B.)

„Russia“ der Hamburg⸗Amerikanischen Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, New⸗York eingetroffen.

24. März. (W. T. B.) Der Postdampfer „Wielano“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗Aktien⸗ gesellschaft ist, von New⸗York kommend, heute 2 Uhr Morgens auf der Elbe eingetroffen.

Wien, 23. März. (W. T. B) Vom 15. April an gelangt für den direkten Personen⸗ und Gepäckverkehr zwischen den Stationen der Ferdinand⸗Nordbahn und der Warschau⸗ Wiener Bahn über Granica ein neuer Tarif zur Einführung, wodurch für die Nordbahnlinien die ermäßigten Fahrpreise des Zonen⸗ tarifs in Kraft treten.

London, 23. März. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „German’ ist gestern auf der Ausreise, der Union⸗Dampfer „Dane“ heute auf der Heimreise in Southampton angekommen, der Union⸗Dampfer „Spartan“ ist heute auf der Ausreise von Lissabon abgegangen.

Der Castle⸗Dampfer „Durobian Castle“ hat am Sonnabend auf der Ausreise die Canarischen Inseln pa

Theater und Mufik.

Dentsches Theater. Das Repertoire für die Osterfeiertage ist folgendermaßen fest⸗ gestellt: Am Sonntag, 29., wird „Faust“, I. Theil, am Montag, 30.,

—.

„Die Kinder der Excellenz“, und am Dienstag, 31., „Faust'’s To

gegeben.

Berliner Theater. Der Billetvorverkauf für die beiden Osterfeiertage beginnt berei am Donnerstag Vormittag; ebenso findet der Billetverkauf für die an beiden Feiertagen stattfindenden Nachmittagsvorstellungen bereits jetzt statt. Am Charfreitag bleibt das Theater und die Kasse ge⸗ schlossen. Die 29. Abonnementsvorstellung findet diesmal Donnerstag,

26. März statt. Wallner⸗Theater.

In Anbetracht der unverminderten Zugkraft von „Miß Helyett“ hat Hr. Kommissions⸗Rath Hasemann die Reise nach Wien nicht gescheut, um für das als nächste Novität angenommene phan⸗ tastische Singsbiel: „Des Teufels Weib“ einen Aufschub des vertrags⸗ mäßig festgesetzten Aufführungstermins zu erwirken; doch war eine Konzession zu Gunsten der „Miß Helyett“ nicht zu erlangen, daher

kann dieses reizende Vaudeville nur noch bis zum Ablauf der nächsten Woche auf dem Revpertoire verbleiben.