1891 / 73 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Mar 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Allerhöchster Erlaß,

betreffend anderweite Abgrenzung der Eisenbahn⸗ Direktionsbezirke Magdeburg und Altonag.

Vom 16. März 1891.

Auf Ihren Bericht vom 11. März d. J. bestimme Ich in Abänderung des landesherrlichen Erlasses vom 23. Februar 1881 (Gesetz⸗Samml. S. 34), daß die zur Zeit zum Bezirk der Eisenbahn⸗Direktion zu Magdeburg gehörende Strecke Berlin —-Spandau am 1. April d. J. aus diesem Bezirk ausgeschieden und dem Bezirk der Eisenbahn⸗Direktion zu Altona zugetheilt wird. 1b

Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zu ver⸗ öffentlichen.

Berlin, den 16. März 1891. Wilhelm. von Mavybach. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Der bisherige Marstall⸗Vorsteher, Major a. D. Freiherr von Stenglin ist zum Direktor des Brandenburgischen Landgestüts bei Neustadt a. D. ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 8 Medizinal⸗Angelegenheiten. Dem ordentlichen Lehrer Dr. Stange am Gymnasium zu Minden ist der Titel „Oberlehrer“ verliehen worden.

Die Nummer ô der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter .“

Nr. 9438 das Gesetz, betreffend die Erhöhung des Höchst⸗ betrages der Hundesteuer in den älteren Landestheilen der Monarchie. Vom 1. März 1891; unter .

Nr. 9439 den Allerhöchsten Erlaß, betreffend anderweite Abgrenzung der Eisenbahn⸗Direktionsbezirke Magdeburg und Altona. Vom 16. März 1891; unter 8 2

Nr. 9440 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Aachen, Heinsberg, Erkelenz, Geilenkirchen, Sieg⸗ burg, Goch, Kirchberg, Castellaun, Simmern, Trarbach, Zell, Rhaunen, Sinzig, Sobernheim, Stromberg, Wipperfürth, Düsseldorf, Gerresheim, Krefeld, Langenberg, Mettmann, Ratingen, Wermelskirchen, Remscheid, Baumholder, Saar⸗ brücken, Saarlouis, Sankt Wendel und Bitburg. Vom 14. März 1891; und unter 8

Nr. 9441 die Versügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des Bezirks des Amtsgerichts Moringen. Vom 19. März 1891.

Berlin, den 25. März 1891.

FKFänigliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.

Didden.

. Wrktun d6

über die Errichtung der Kirchengemeinde Rummelsburg nd Verbindung der Kirchengemeinde Stralau mit 8 derselben zu einer Parochie.

Nachdem mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers und Königs Ihre Majestät die Kaiserin und Königin die Erbauung einer Kirche und eines Pfarrhauses in Rummels⸗

burg bei Berlin auf einem von der Stadtgemeinde Berlin dazu ge⸗ währten Grundstücke, sowie die Ausstattung des an dieser Kirche zu begründenden Pfarramts huldvollst mittelst der an das unterzeichnete Konsistsrium ergangenen Allerhöchsten Erlasse vom 22. September 1889 und 15. Februar 1890 zu übernehmen und der Kirche bei der Grund⸗ steinlegung mittelst Urkunde vom 4. Mai 1890 den Namen „Erlöser⸗ kirche“ beizulegen geruht haben, nachdem ferner das Pfarramt an der Erlöserkirche zu Rummelsburg mit dem Sitze an diesem Ort mittelst Errichtungsurkunde vom 6./16. Mai 1890 bei der ungetheilten Kirchengemeinde Stralau errichtet worden ist, wird hiermit unter der, nach vorgängigem Einverständnisse des Evangelischen Ober⸗ Kirchenraths, ertheilten Genehmigung des Herrn Ministers der geist⸗ lichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten und nach Anhörung aller Betheiligten Folgendes festgesetzt: 1) durch Auspfarrung . b a. der zur Kirchengemeinde Stralau der Diözese Berlin I gehörigen, in den Grenzen des Landgemeindebezirks Boxhagen⸗Rummels⸗ burg wohnbaften Gemeindeglieder von der Kirche in Stralau, der zur Kirchengemeinde Lichtenberg der Diözese Berlin⸗Land I gehörigen, auf dem ehemals Lichtenberger Kietz wohnhaften Gemeindeglieder von der Kirche in Lichtenberg, 1 der zur Kirchengemeinde Hönow der Parochie Ahrensfelde der Diözese Berlin⸗Land I gehörigen Gemeindeglieder, welche auf der ehemals Hönower, jetzt zum Landgemeindebezirk Boxhagen⸗ Rummelsburg geschlagenen Wiesenfläche wohnen, von der Kirche in Hönow und der Pfarre in Ahrensfelde, sowie durch Abtrennung zu a. der zu dem ehemaligen Gutsbezirk Boxhagen⸗Rummelsburg gehörigen Gebietstheile, des Rummelsburger (Stralauer) Sees und der diesen Bezirk begrenzenden rechten Hälfte der Spree, sowie der innerhalb der Feldmark des ehemaligen Guts⸗ bezirks Boxhagen⸗Rummelsburg belegenen, ehemals zum Ge⸗ meindebezirk Stralau gehörigen Enklave von 17,0019 ha von dem Sprengel der Kirche in Stralau, zu b. des ehemals zum Gutsbezirke Lichtenberg gehörigen Lichten⸗ berger Kietzes mit 33,3761 ha von dem Sprengel der Kirche in Lichtenberg, zu c. der ehemals Hönower Wiesen mit 26,4310 ha von dem Sprengel der Kirche in Hönow, 8 sowie d. des zur Zeit unbewohnten, zum Rangirbahnhofe Rummels⸗ burg gehörigen Trennstücks der Gemeinde Friedrichsfelde mit 28,8928 ha von dem Sprengel der Kirche in Friedrichsfelde, wird unter Vereinigung der unter a., b., c. und d. genannten Gemeindeglieder zu einer besonderen Kirchengemeinde die neue Kirchengemeinde der Erlöserkirche in Rummelsburg bei Berlin ge⸗ bildet, und dieser als Sprengel das gesammte Gebiet des durch Ver⸗ fügung des Königlichen Regierungs⸗Präsidenten in Potsdam vom 9. März 1889 (Amtsblatt S. 87) festgestellten, vorstehend umschriebenen Landgemeindebezirks Rummelsburg⸗Boxhagen, sowie die mittelst Urkunde vom 6./16. Mai 1890 errichtete Pfarrstelle als solche zugewiesen . 1 2) Die Kirchengemeinde Stralau scheidet aus dem Parochial⸗ verbande mit der Kirchengemeinde Lichtenberg aus und tritt zur Kirchengemeinde Rummelsburg als eine mit dieser unter einem und demselben Pfarramt verbundene Kirchengemeinde in dasselbe Rechtsverhältniß, in welchem sie zur Kirchengemeinde Lichtenberg ge⸗ standen bat. 88 1 3) Demgemäß hat die Kirchengemeinde Stralau zur baulichen Unterhaltung des Pfarrhauses in Rummelsburg nichts beizutragen. Diese bauliche Unterhaltung verbleibt vielmehr der Erlöser⸗Kirchen⸗

gemeinde allein und bewendet es in dieser Hinsicht, sowie in Betre ff der baulichen Unterhaltung der Kirche in Rummelsburg, sowie der Anstellung und Besoldung der niederen Kirchenbeamten bei derselben durch die Kirchengemeinde von Rummelsburg bei den hierfür maß⸗ gebenden gesetzlichen Bestimmungen. 8

4) Der Pfarrer der Kirchengemeinden Rummelsburg und Stralau bezieht das aus den Pfarrdotationen beider Kirchengemeinden sich er⸗ gebende Pfarreinkommen. 1

Von dem Pfarreinkommen von Stralau muß er sich jedoch zunächst einen Abzug von jährlich 900 ℳ, geschrieben: „Neunhundert Mark“ gefallen lassen, die dem Pfarrer Kuntze auf die Dauer seines Lichtenberger Pfarramts als eine persönliche und pensionsfähige (daher auch zum Beitrage an der Pfründenabgabe beranzuziehende) Zulage verbleiben.

5) Bis zur (Einrichtung besonderer Hauptgottesdienste für die Rummelsburger Kirchengemeinde bleiben die Eottesdienste der Stra⸗ lauer Kirchengemeinde beiden gemeinsam.

6) Die Stolgebührenordnung der Kirche in Stralau, wie solche unter dem 26. Januar 1881 (E. 0. 180) von dem Evange⸗ lischen Ober⸗Kirchenrath und unter dem 19. März 1881 (G. I. 5606) von dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten bestätigt ist, tritt für die Erlöserkirche in Kraft; doch fließen die aus der Gemeinde derselben aufkommenden Stolgebühren, sowie auch das dortige Einkommen aus den üblichen Opfern, ebenso wie die Klingel⸗ beutelbeträge in die Kirchenkasse.

7) Aus derselben sind die Kosten der dortigen Gottesdienste zu bestreiten und folgende persönliche Entschädigungen am Ende eines jeden Vierteljahres zu zablen: 8 8 8

a. an den Pfarrer Uhlmann-Ahrensfelde auf die Dauer seines Amts als Pfarrer von Hönomw, zugleich pensionsfähig wie oben, jährlich 15,60 ℳ, 1“

b. an den Küster Lübke in Hönow jährlich 8,47 ℳ, 8

c. dem Kantor Steller auf die Dauer seines Amts als Küster von Lichtenberg jährlich 60,00

Diese Festsetzungen treten in Kraft mit dem 1. April 1891.

Berlin, den 9. März 1891. Potsdam, F-. 9— März 1891.

z eI;ces Königliche Regierung,

Abtheilung für Kirchen⸗ und

der Provinz randenburg. Schulwesen.

Hegel. Martus

auf Amtsdauer

Nichtamtliches. Deutsches Reich. Preunßen. Berlin, 25. März. Seine Majestät der Kaiser und König arbeiteten heute Morgen von 10 ½ bis 12 Uhr mit dem Chef des Civil⸗ kabinets und von 12 bis 1 Uhr mit dem Kriegs⸗Minister. Um 1 Uhr nahmen Seine Majestät die Meldung des evan⸗ gelischen und des katholischen Feldpropstes der Armee, D. Richter und D. Aßmann, entgegen. 8 8

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In der gestern unter dem Vorsitz des Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung ertheilte der Bundes⸗ rath dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Patentgesetzes, in der vom Reichstage an⸗ genommenen Fassung und dem Entwurf eines Gesetzes wegen Feststellung des Landeshaushalts⸗Etats ven Elsaß⸗ Lothringen für 1891/92, wie derselbe sich nach den Be⸗ schlüssen des Landes⸗Ausschusses gestaltet hat, die Zustimmung. Außerdem wurde über zwei Eingaben in Zollangelegenheiten, über den Antrag der Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen und für Rechnungswesen wegen Ergänzung der Ausführungs⸗Vorschriften zum Tabacksteuergesetz, über mehrere Gesuche um die Bezeichnung von Sprengstoffen als solche, welche vorzugsweise als Schießmittel gebraucht werden, auf Grund des Gesetzes vom 9. Juni 1884, endlich über eine Beschwerde wegen angeblicher Gesetzwidrig⸗ keiten in einem Verfahren vor dem Reichsgericht Beschluß gefaßt.

Die Nachtheile, welche sich für das Studium an den Uni⸗ versitäten und den Technischen Hochschulen daraus ergeben, daß die in Gemäßheit des §. 46 der Heeresordnung von den Studirenden⸗Offiziers⸗Aspiranten abzuleistenden beiden achtwöchigen Uebungen häufig in die Vorlesungszeit fallen, haben dem Kultus⸗Minister Veranlassung gegeben, den Kriegs⸗Minister unter Darlegung der Verhältnisse zu ersuchen, die obersten Waffenbehörden zu veranlassen, daß bei der Fest⸗ setzung der Uebungen soweit irgend thunlich auf die akade⸗ mischen Ferien Rücksicht genommen und die Uebungen möglichst in die Monate März und April oder August und September verlegt werden. Der Kriegs⸗Minister hat darauf das Schreiben des Kultus⸗Ministers den obersten Waffenbehörden mit dem Anheimstellen zugehen lassen, die darin zum Ausdruck ge⸗ brachten Wünsche zu berücksichtigen, soweit dies mit den Fest⸗ setzungen der Heeresordnung und den Dienstinteressen ver⸗ einbar sei. 8 8

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Bei der Rechnungsrevision sind Verschiedenheiten in der Behandlung der Frage wahrgenommen worden, welche Berliner Bahnhöfe bei den von und nach Berlin unter Benutzung der Berliner Stadtbahn ausgeführten Dienstreisen als Anfangs⸗ oder Endpunkte anzusehen sind. Während bei den von Berlin nach Norden und Süden und umgekehrt aus⸗ geführten Dienstreisen Zweifel nicht bestehen können, indem in diesen Fällen die dem Reiseziel oder den Abgangsort zunächst gelegenen Bahnhöfe (der Stettiner, der Anhaltische, der Görlitzer Bahnhof) als Ausgangs⸗ oder Endpunkte der Reise zu gelten haben, macht sich bei den von Berlin nach Westen und Osten und umgekehrt ausgeführten Dienst⸗ reisen, bei denen die Benutzung der Berliner Stadtbahn in Frage kommen kann, vielfach eine Unsicherheit in Bezug auf den bei Berechnung der Reisekosten zu berücksichtigenden Anfangs⸗ oder Endpunkt der Reise bemerkbar. Behufs Herbei⸗ führung eines übereinstimmenden Verfahrens und unter Fest⸗ haltung der allgemeinen Regel, daß bei Dienstreisen stets der für die Staatskasse billigste Reiseweg für die Berechnung der Reisekosten maßgebend ist, die Bahnhöfe der Berliner Stadtbahn deshalb bei der Reisekosten F. überhaupt nur insoweit in Betracht kommen, als es sich um solche Reisen handelt, welche im dienstlichen Interesse auf einem Bahnhof der Stadtbahn an⸗

getreten oder beendigt werden müssen und nicht billiger von oder nach einem anderen Bahnhof ausgeführt werden können,

ist für die Berechnung von Reisekosten bei Dienstreisen von 1

und nach Berlin auf den Vorschlag der Königlichen Ober⸗ Rechnungskammer folgender Grundsatz anerkannt worden: Bei denjenigen Dienstreisen, welche auf der Berliner Stadt⸗ bahn angetreten oder beendigt werden müssen (d. h. von oder nach einem dem Reiseziel oder dem Abgangsorte näher ge⸗ legenen Berliner Bahnhofe nicht ausgeführt werden können), gilt bei Reisen nach oder aus dem Westen der Bahnhof Friedrichstraße, bei Reisen nach oder aus dem Osten der Schlesische Bahnhof als Anfangs⸗ oder Endpunkt der

S

Seine Hoheit der Erbprinz von Sachsen Meiningen 1

General⸗Lieutenant und Commandeur der 2. Garde⸗Infan⸗-⸗

terie⸗Division, hat sich mit Urlaub bis Ende dieses Monats nach Coburg begeben, ebenso Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Baden, General⸗Maäjor und Com⸗ mandeur der 4. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, Chef des 5. Ba⸗ dischen Infanterie⸗Regiments Nr. 113, nach Baden.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich sächsischer Zoll⸗ und Steuerdirektor Golz und Großherzoglich mecklen⸗ burgischer Ober⸗Zolldirektor Oldenburg, sind von hier abgereist.

Der General⸗Lieutenant von Blume, Commandeur der 8. Division, hat sich nach Erfurt zurückbegeben.

Der General Adjutant Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen und bei Rhein, General⸗Major Wernher, hat Berlin nach beendetem Urlaub wieder verlassen.

Göttingen, 24. März. Der General der Kavallerie z. D. von Witzendorff, bis zum Jahre 1888 komman⸗ dirender General des VII. Armee⸗Corps, ist, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern hier gestorben.

Wilhelmshaven, 24. März. Vize⸗Admiral Freiherr von der Goltz hat, wie „W. T. B.“ meldet, heute Vor⸗ mittag über alle hier stationirten Theile der Marine eine Parade abgenommen, an welche sich Einzel⸗Exerzitien an⸗ schlossen. Am Nachmittag nahm der kommandirende Admiral an dem im Marine⸗Kasino veranstalteten gemeinschaftlichen Mahle aller Offiziere Theil.

Sachsen.

Der Präsident des Staats⸗Ministeriums, Minister des Krieges und der auswärtigen Angelegenheiten, General der Kavallerie Graf von Fabrice, welcher vor einigen Tagen in Folge eines Abscesses im Halse erkrankte, ist heute Mittwoch Vormittag um 10 Uhr, wie aus Dresden ge⸗ meldet wird, gestorben. Gestern Nachmittag hatte sich sein Zustand verschlimmert, sodaß Professor Gerhard aus Berlin nach Dresden berufen wurde, wo er Abends erwartet wurde. Die Theilnahme an seiner Erkrankung war eine allgemeine, der König selbst erkundigte sich gestern persönlich nach dem Befinden des Kranken. Heute früh trat die befürchtete Kata⸗ strophe ein. Graf von Fabrice hat ein Alter von fast 73 Jahren erreicht. Geboren am 23. Mai 1818 zu Quesnoy sur Deule in Frankreich als Sohn des Königlich sächsischen Majors, der dort bei den Okkupationstruppen stand, trat er am 1. August 1830 in das Kadetten Corps und am 29. April 1835 als Lieutenant in das zweite sächsische Reiter⸗Regiment. Im Jahre 1849 nahm er als Rittmeister an dem Feldzug gegen Dänemark Theil und wurde am 1. Februar 1850 zum Generalstabe versetzt. Am 30. Dezember 1853 Major und Sous-⸗Chef des Generalstabes, am 23. September 1861 Oberst⸗ Lieutenant, am 4. September 1863 Oberst wurde er am 29. November 1863 zum Chef des Generalstabes der Bundes⸗ Exekutionstruppen für Holstein, am 17. September 1865 zum Chef des sächsischen Generalstabes ernannt. 1865 General⸗ Major war er in dem deutsch-⸗österreichischen Kriege General⸗ stabs⸗Chef des Kronprinzen von Sachsen in Böhmen und nahm als solcher an den Gefechten von Münchengrätz und Gitschin und der Schlacht von Königgrätz Theil. Am 1. Oktober 1866 wurde er Kriegs⸗Minister und als solcher zum Abschluß der Militär⸗ konvention zwischen Preußen und Sachsen nach Berlin be⸗ fehligt. Am 14. Dezember 1866 zum General⸗Lieutenant er⸗ nannt, wurde er beim Ausbruch des deutsch⸗französischen Krieges zunächst General⸗Gouverneur für den Bezirk des XII. Armee⸗Corps und am 20. Dezember General⸗Gouverneur von Versailles, später von Nord⸗Frankreich; nach der Rück⸗ kehr des großen Hauptquartiers nach Berlin blieb von Fabrice als Höchstkommandirender der deutschen Okkupations⸗ truppen und als Vertreter des Reichskanzlers in Frankreich, nahm aber, von dort zurückgekehrt, am 16. Juni 1871 an dem Einzug der Truppen in Berlin Theil. Wenige Tage später übernahm er von Neuem das sächsische Kriegs⸗Ministerium, wurde im Novem⸗ ber 1872 General der Kavallerie, nach des Freiherrn von Friesen Rücktritt am 1. November 1876 Präsident des Staats⸗ Ministeriums und im Jahre 1882 auch Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten, welche Stellung er bis zu seinem Tode inne hatte. Im Jahre 1878 in den Freiherrnstand erhoben, erfolgte aus Anlaß seines fünfzigjährigen Dienst⸗ jubiläums im Jahre 1884 seine Erhebung in den erblichen Grafenstand. Von seinem König mit dem höchsten sächsischen Orden ausgezeichnet, wurde ihm von des Hochseligen Kaisers Wilhelm Majestät bei seinem fünfzigjährigen Dienstjubiläum wegen seiner Verdienste um das Reich der hohe Orden vom Schwarzen Adler verliehen. 1X“

Baden. Ss

Karlsruhe, 24. März. Ihre Königlichen Hoheiten der

Großherzog und die Großherzogin find gestern Vor⸗ mittag 10 Uhr in die Residenz zurückgekehrt.

Das gestern telegraphisch kurz erwähnte Handschreiben

Seiner Majestät des Kaisers und Königs vom

22. d. M. hat nach der „Karlsr. Zig.“ folgenden Wortlaut;

„Durchlauchtigster Fürst, freundlich geliebter Vetter, Bruder und Onkel!

Euer Königliche Hoheit benachrichtige Ich hierdurch, daß Ich Ihren Herrn Sohn, den Erbgroßherzog von Baden Königliche Hohbeit, General⸗Major und Commandeur der 4. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, unter Belassung in dem Verhältniß à la suite Meines 1. Garde⸗ Regiments z. F., des 1. Badischen Leib⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 109 und des 1. Garde⸗Ulanen⸗Regiments, zum Chef des 5,. Badischen Infanterie⸗Regiments Nr. 113, als dessen Commandeur er

sich in so hohem Grade bewährt, ernannt habe. Euer Königliche Hoheit wollen darin, daß Ich diese Ernennung an dem Tage ausspreche, der uns durch die Erinnerung an des hoch⸗ seligen Kaisers Wilhelm Majestät, Meines theuren unvergeßlichen Großvaters, geweiht ist, und welcher die innigen und herzlichen Be⸗ ziehungen, die Mich mit Euer Königlichen Hoheit und Ihrem Hause verbinden, in besonderer Weise hervortreten läßt, einen erneuten Beweis Meiner wahren Verehrung und Dankbarkeit erblicken. Mit herzlicher Zuneigung und unveränderlicher aufrichtiger Freundschaft verbleibe JIcch 8 Euer Königlichen Hoheit freundwilliger Vetter, Bruder und Neffe. Wilhelm R

Beerlin, den 22. März 1891. ““ An des Großherzogs von Baden Königliche Hoheit.“ 8

Mecklenburg⸗Strelitz. MNeustrelitz. 22. März. Die Erbgroßherzoglichen Herrschaften hatten sich, der „N. Z.“ zufolge, 8* grichen Morgen von hier nach Berlin begeben. Während Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog vorgestern Abend wieder hierher zurückkehrte, ist Ihre Königliche Hoheit die Erbgroß⸗ herzogin von Berlin nach Dessau gereist.

Deutsche Kolonien. Die „Köln. Volksztg.“ veröffentlicht einen Brief des P. Schynse aus Bukumbi am Südufer des Victoria⸗Sees, vom 10. Dezember 1890, über die Kämpfe der Emin⸗ Pascha⸗Expedition mit den Wangoni und den ihnen befreundeten Wanyamwesi⸗Häuptlingen, worin es heißt: Es kam mehrmals zum Zusammenstoß; im ersten verloren die Wangoni wohl 100 Todte. Nun scheinen sie zu begreifen, daß vor den deutschen Waffen ihre Schreckensherrschaft in Ur vamwesi zu Ende geht. Wie man sagt, wollen sie sich unterwerfen und ihrem Räuber⸗ handwerk entsagen, um dem völligen Untergang zu entgehen. Seit Mirambo's Tode waren sie wieder in die Höhe gekommen. Sie wurden von Kapera aus Uhha, wohin sie sich vor Mirambo geflüchtet, wieder nach Unyamwesi gerufen, und, verstärkt durch alles raublustige Gesindel aus Unyamwesi und Usukuma, dienten 2 den einzelnen Stämmen im Kriege gegen die Nachbarn. Der 1889 blühende Distrikt von Samui z. B. wurde im April dieses Jahres von ihnen überfallen und nur mehr drei Dörfer sind geblieben. Eine Masse Skkelette, verkohlte Stämme bezeichnen die Stelle der andern. Vielleicht haben die Zeitungen berichtet, das Emin Pascha eine schwere Niederlage durch sie erlitten habe. Leeres Geflunker! Eine kleine Abtheilung deutscher Soldaten rückte in einen Distrikt (Ntinde), um die Bewohner zu zwingen, ihrem Bündniß mit den Wangoni zu entsagen. Wider Erwarten fand sie entschlossenen Widerstand. Die Ikurn (Hauptort), ein Tembe, war wohl besetzt, ein Geschütz war nicht zur Stelle; so wurde der Tembe durch die aus einigen dreißig Soldaten bestehende Abtheilung gestürmt und in Brand esteckt, wobei die Angreifer acht Verwundete hatten. Dann zeigte es ich, daß die auf solchen Widerstand nicht vorbereitete Truppe mit ihrem kleinen Munitionsvorrath beinahe zu Ende war. Es mußte

deshalb davon abgesehen werden, die übrigen Temben anzugreifen, und

8 Ehren des O

F der Regierung erst mit

die Abtheilung marschirte zurück und folgte Emin Pascha bis hierher.

Dann wurde mit großer Mannschaft der Rückweg nach Usongo angetreten, um besser das Angefangene zu vollenden. Doch die Wider⸗ spenstigen, welche im ersten Zusammenstoß bereits viele Todte ver⸗ loren hatten, ließen es auf einen Kampf nicht ankommen, sondern boten ihre Unterwerfung an.

Rücksichtlich der Wangoni muß man bei dem Ultimatum bleiben, welches schon Mirambo ihnen stellte. Entweder entsagen sie ihrem Räuberleben, oder sie werden ausgetrieben; sonst wird das Land nie zur Ruhe kommen; und in diesem Bestreben steht auf Seite der Deutschen der größte Theil von Unyamwesi, welches diese Banden nur duldet, um gegebenen Falles sich ihrer zu bedienen, aber nicht von ihnen ausgeplündert zu werden. Ist eine andere Autorität im Lande, welche die Kriege zwischen den einzelnen Stämmen verhindert, so hat keiner mehr ein Interesse an der Gegenwart der Wangoni; im Gegentheil Jeder muß wünschen, daß sie so weit wie möglich ihm und seinen Ochsen vom Halse bleiben. Das sehen die Leute auch ein, und darum bieten sie ihre Unterwerfung an, die Wangoni an der Spitze; denn wenn sie nicht mehr von den Wanyamesi geduldet werden dürfen, sind sie verloren.

Unsere Mitbrüder, zwölf an der Zahl, acht Patres, vier Brüder, sind mit den schwarzen Aerzten aus Malta wohlbehalten hier am 30. November eingetroffen; so wird mit Gottes Hülfe die Mission sich weiter ausbreiten können. Die Stokes'sche Karawane ist so hier angekommen. 16“

Oesterreich⸗Ungarn.

Wien, 25. März. Wie die „Presse“ meldet, war die gestrige Konferenz der österreichisch⸗ungarischen und deutschen Handelsvertrags⸗Delegirten nur von kurzer Dauer. Die Punkte, welche in der letzten Zeit Gegen⸗ stand der öffentlichen Diskussion waren, wurden nicht in Be⸗ rathung gezogen. Wenn Instruktionen aus Berlin eintreffen, dürften die Verhandlungen noch im Laufe dieser Woche fort⸗ gesetzt werden. 3

Die heutige „Wiener Zeitung“ publicirt eine Kaiser⸗ liche Verordnung, betreffend die Verlängerung der Verwendungsdauer mehrerer Ende März dieses Jahres er⸗ löschenden Kredite bis Ende April cr., ferner die Aller⸗ höchste Sanktion des Gesetzes, betreffend den Landeskultur⸗ rath in Böhmen.

Kaiser Wilhelm hat der „Presse“ zufolge dem Offizier⸗ Corps des in Kecskemet stationirten Husaren⸗Regi⸗ ments, dessen Inhaber er ist, sein Porträt gesendet; der üeege . war ein Oberst⸗Lieutenant des 2. Garde⸗Regi⸗ ments. Die Uebergabe erfolgte im Saale der Kavallerie⸗ Kaserne mit roßes Feierlichkeit; hierauf fand ein Banket zu 1 erst⸗Lieutenants statt.

„Wie die „Neue Freie Presse“ meldet, beabsichtige die un⸗ garische Regierung die Verstaatlichung der ungarischen Linien der Staatseisenbahn⸗Gesellschaft schon jetzt in Angriff zu nehmen. Obgleich das Einlösungs⸗ t dem 1. Januar 1895 in raft trete, seien die beiderseitigen Handels⸗Minister in ühlung getreten, um sich über jene Vereinbarungen zu ver⸗ tändigen, welche nothwendig sind, damit beide Regierungen die Parallel⸗Aktion zur Verstaatlichung des ungarisch⸗öͤster⸗ reichischen Netzes der Staatseisenbahn⸗Gesellschaft beginnen

Das „Fremdenblatt“ schreibt: Der kürzlich der serbi⸗ schen Skupschtina zugegangene Gesetzentwurf, wonach gewisse Einfuhrartikel neben dem Hal noch einer Konsumabgabe unterliegen sollen, enthalte wohl den Vorbehalt, daß diese Abgaben nur insofern eingehoben werden sollen, als sie nicht den bestehenden Handels⸗ verträgen widersprechen; dieser Vorbehalt überlasse jedoch die Interpretation der Frage, was mit den

können.

Handelsverträgen vereinbar sei, lediglich dem Ermessen der serbischen Regierung. Serbien müsse anerkennen, daß einer Einhebung der dem österreichisch⸗serbischen Handelsvertrage widersprechenden Konsumabgaben ein Einverständniß mit Oesterreich⸗Ungarn vorangehen müsse; jede andere Weise vorzugehen wäre offener Vertragsbruch, dessen Konsequenzen nur den Export Serbiens treffen würden. Aus Graz vom 23. März wird der „Köln. Ztg.“ be⸗ richtet: Heute Nachmittag hat hier das Leichenbegängniß der Freiin Marie Friederike von Washington, geborenen Herzogin von Oldenburg, stattgefunden. Der Leichen⸗ feier in der evangelischen Kirche, wo Senior Dr. Leidenfrost die Einsegnung vornahm und die Gedächtnißrede hielt, wohnten außer dem Gemahl der Verstorbenen, deren Stiefbruder der Herzog Friedrich Peter von Oldenburg ist, ihr zweiter Halb⸗ bruder Prinz Friedrich Elimar und der Erbgroßherzog von Oldenburg mit Gefolge sowie Feldzeugmeister Herzog von Württemberg und dessen Schwester Herzogin Mathilde bei. Die Leiche wurde in der Familiengruft auf dem hiesigen evan⸗ gelischen Friedhofe beigesetzt.

Großbritannien und Irland.

Die Kaiserin Friedrich eröffnete, wie man der „Voss. Ztg.“ aus London meldet, gestern Nachmittag den neuen Flügel des in der Baker⸗Street daselbst belegenen „Bedford- College for women“, einer höheren Erziehungsanstalt für Frauen und Mädchen. Die Kaiserin war von der Prin⸗ zessin Margarethe begleitet und wurde von der großen Volksmenge, welche sich vor dem stattlichen Gebäude einge⸗ funden hatte, lebhaft begrüßt. In der Anstalt wurde ihr eine in lateinischer Sprache verfaßte Adresse überreicht, in welcher es unter Anderem heißt:

Euere Majestät haben in einem Lande gelebt, welches reich an kriegerischem Ruhme ist, und sind die Schwiegertochter, Gemahlin und Mutter mächtiger Kaiser gewesen. Euere Majestät haben stets regen Sinn für Literatur, Wissenschaft und Kunst bethätigt und der Welt gezeigt, daß es für Frauen möglich ist, ausgedehnte Kenntnisse und die höchste Bildung mit Sanftmuth, glänzender Wohlthätigkeit und jeglicher Tugend, die das weibliche Geschlecht ziert, zu paaren.

„Nach der Eröffnung des neuen Flügels nahm die Kaiserin das neue chemische Laboratorium und die übrigen Einrichtungen der seit 1849 bestehenden Anstalt in Augenschein.

Lord Salisbury hat die Handelskammer von Glasgow

benachrichtigt, daß er die brasilianische Regierung ersucht hat, England in dem Handelsverkehr zwischen beiden Ländern die Stelle der meistbegünstigten Nation einzuräumen. Die „Times“ berechnet für das demnächst endende Finanzjahr einen Ueberschuß von etwa 2 Millionen Pfund Sterling; die Accise allein ergab ein Plus gegenüber den Voranschlägen von 1 Million, die Zölle einen Mehrertrag von einer halben Million Pfund Sterling. Der erste Lord des Schatzes Smith empfing gestern eine Deputation, welche die Regierung ersuchte, mit der von Lord Knutsford eingebrachten Bill gegen Neufund⸗ land nicht übereilt vorzugehen. Smith erklärte: die äußerst große Gefahr einer Kollision zwischen den Fischern und Fran⸗ zosen habe die Regierung zu ihrem gegenwärtigen Handeln veranlaßt. Außer dem Schiedsspruch wäre nur noch eine kriegerische Lösung möglich; er sei überzeugt, daß hierzu wohl Niemand der Regierung rathen werde.

Beide Häuser des Parlaments halten bis Donnerstag keine Sitzungen und werden sich dann nach Erledigung rein formeller Geschäfte bis zum 6. April vertagen.

Die Abgeordneten Dillon und O'Brien wurden am Montag von Dublin nach dem Gefängniß in Cork über⸗ geführt. Auf der Fahrt nach der Gefangenenanstalt wurden sie vom Volke erkannt, welches sie stürmisch begrüßte.

Ueber die englische Expedition in Birma wird der „Times“ aus Rangun vom 23. März telegraphirt:

Brigadier⸗General Wolseley hat mit seinem Stabe und einer kleinen Eskorte des Devonshire⸗Regiments einen Rekognoszirungsritt bis auf den 5000 Fuß hohen Gipfel des Mainthong Berges unter⸗ nommen und daselbst eine Nacht hindurch bivoukirt. Die in den Dörfern auf den Abhängen des Gebirges ansässige Bevölkerung, welche noch nie zuvor Europäer gesehen hatte, bereitete ihnen einen freundlichen Empfang. General Wolseley ist dann nach Mansi zu⸗ rückgekehrt, um nothwendigenfalls eine Expedition gegen die Kachyenen, welche den Tsawbwa unterstützen, zu organisiren.

Frankreich. 11“

Paris, 25. März. Die Königin von England ist gestern früh in Cherbourg gelandet und begab sich ohne Verzug nach dem Bahnhof zur Weiterreise nach Grasse. Der Königin wurden die militärischen Ehrenbezeugungen erwiesen. Im Golf von San Juan ist ein französisches Ge⸗ schwader eingetroffen, um daselbst während des Aufenthalts der Monarchin in Grasse zu stationiren.

Lord Salisbury ist mit Familie auf der Durchreise nach Nizza hier angekommen.

Der russische Botschafter Baron von Mohrenheim wird morgen dem Präsidenten Carnot den Andreas⸗ Orden überreichen

In Marseille ist gestern das Packetboot „Ava“, von Madagaskar und der Insel Réunion kommend, mit einer Anzahl deutscher Unteroffiziere der Wissmann'schen Expedition, welche sich auf der Rückreise von Sansibar be⸗ finden, eingelaufen. Die „Ava“ bringt Nachrichten mit, nach welchen Raindiemiakata, Gouverneur von Nossi⸗Bé, welcher mehr als 200 Einwohner der Insel Madagaskar ermorden ließ, mit seinem Bruder an derselben Stelle, wo die keeis Mordthaten begangen wurden, hingerichtet wurde.

Rußland und Polen.

Die Ernennung des bisherigen Adjunkten des Ministers des Auswärtigen Vlangali zum Botschafter in Rom ist der „Köln. Ztg.“ zufolge, bereits vollzogen, wenn auch noch nicht veröffentlicht. Der neue Botschafter werde in drei Wochen auf seinen Posten abreisen.

Der Uebertritt der Grofürstin Sergius zur ortho⸗ doxen Kirche soll in der letzten Fastenwoche erfolgen.

Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ haben der Minister⸗Präsident di Rudini und der englische Botschafter Lord Dufferin gestern Morgen ein Protokoll unter⸗ zeichnet, durch welches die Demarkationslinie der eng⸗ lischen und der italienischen Einflußsphäre in Ost⸗Afrikafestgesetzt wird. Die vereinbarte Linie geht das Thal des Juba von der Mündung aufwärts bis zum 6. Grade N. Br.,

8

folgt alsdann dem sechsten Parallelkreise bis gx 35. Längen⸗ grade und diesen entlang bis zum Blauen Nil. Aethiopien

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mit Kaffa und den anderen Gebiets⸗Dependenzen bleibt also mit der südlichen Grenze innerhalb der italienischen Einflußsphäre. Was die Station Kismaju betrifft, so sollen die dortigen italienischen Unterthanen und Schutz⸗ befohlenen völlig gleiche rechtliche Behandlung wie die eng⸗ lischen genießen.

Nachrichten der „Ag. Stef.“ vom 6. d. M., welche von der Grenze gegen Harrar in Aden eingetroffen sind, besagen, daß GrafAntonelli, der italienische Minister⸗Resident bei dem König Menelik Salimbeni und der italienische Reisende Traversi sich auf der Rückreise von ee nach Zeilah befinden. Wie „Fanfulla“ meldet, hat der Minister⸗Präsident di Rudini die Zusammenstellung eines Grünbuchs angeordnet, das alle Dokumente über die Kolonialpolitik Italiens und die Mission des Grafen Antonelli enthalte. Dasselbe verde der Kammer am Taxe nach der Wiedereröffnung am 14. April vorgelegt werden.

Das schon kurz in Nr. 71 des „Reichs⸗ u. Staats⸗Anz.“ vom 23. März in telegraphischem Auszuge mitgetheilte Schreiben des Papstes an die Vorsitzenden der Centrums⸗ Fraktionen im Deutschen Reichstag und preußischen Landtag, Grafen Ballestrem und Freiherrn von Heereman, und an g2 Grafen Conrad Preysing lautet nach der „Germania“ wie folgt:

„Unseren geliebten Söhnen, den edlen Herren Grafen Ballestrem Freiherrn von Heereman und Grafen Preysing.

Geliebte Söhne! Gruß und apostolischen Segen. 1

Obschon die innige Eintracht, die euch mit dem vortrefflichen Manne Ludwig Windthorst verband, uns niemals verborgen war, so ist sie uns noch klarer geworden durch das Telegramm, welches ihr uns in euerem Namen und dem eurer katholischen Kollegen durch unsern geliebten Sohn, den Kardinal⸗Staatssekretär zugehen ließet. Wir begreifen nämlich, daß ihr von gerechtem und bitterem Schmerz erfüllt seid über den unverhofften Tod des Mannes, dessen Frömmig- keit, Tadellosigkeit, Klugheit und übrigen Geistesvorzüge vor Allem euch vor Augen lagen, die ihr, ihm als Führer bei den wichtigsten öffentlichen Angelegenheiten folgend, nicht weniger die Genossen seiner Mühe und Rathschläge als seines Ruhmes geworden seid. Denn vertrauend auf eure Mitwirkung und Unterstützung hat er in für Christenthum und Staat höchst wichtigen Zeiten die Interessen und Rechte der Kirche eifrig vertheidigt und die einmal auf sich genommene Sache der Gerechtigkeit mit hohem Muthe zu schützen fortgefahren, bis er das erreicht sah, was er im Geiste beständig erstrebt hatte. Mit Recht aber rühmt ihr euch, daß er der Führer eurer Partei ge⸗ wesen, der niemals durch die Macht seiner Feinde oder durch die Volks⸗ bewegungen sich wankend machen ließ, der so sein Vaterland liebte und seinem Fürsten die gebührende Ehrfurcht entgegenbrachte, daß er nie⸗ mals diese Pflichten von der Ausübung der Religion trennte, und so durch das Gewicht seiner Gründe und durch die Kraft einer mächtigen Beredsamkeit seine Gegner bekämpfte, daß man leicht erkannte, daß

begierde ihn in den Streit führte. Von diesen seinen Verdiensten sind wir, wie billig, überzeugt; das haben wir sowohl bei anderen sich darbietenden Gelegenheiten, als auch besonders neulich in diesem Jahre bezeugt, da wir, als der Jahrestag unserer Krönung wieder⸗ kehrte, ihm neue Ebrenbezeugungen hbaben zukommen lassen indem wir ihn zum Ritter erster Klasse des Ordens St. Gregor's des Großen ernannten und mit dem Ehrenzeichen desselben schmücken wollten. Wenn er, durch den Tod hinweggerafft, diesen Beweis unserer Liebe und Hochachtung nicht genießen konnte, so tröstet uns und richtet uns die sichere Hoffnung auf, daß Gott ihn mit höheren Ehren geschmückt und er jene unvergängliche Glorie erlangt habe, die erhabener und glückseliger ist, als jede menschliche Ehre. Ihr aber, geliebte Söhne, eingedenk der Tugenden und Beispiele eines so großen Führers, folget fest den Spuren des⸗ selben. Haltet unter euch enggeschlossen die Eintracht, welche auch er immer in seiner Heerschaar eifrigst und angelegentlichst bewahrte Haltet für sicher, was auch er fest seiner Seele eingeprägt hatte, daß ihr um so verständiger für die Wohlfahrt und den Ruhm des ge⸗ meinsamen Vaterlandes sorgen werdet, je angelegentlicher ihr Gott die Treue und der Mutter Kirche den Geborsam bewahrt. So möge Gott euch und euere Genossen gnädig behüten und erhalten, und eine Gewähr dieser Gnade sei euch der apostoltsche Segen, welchen wir euch allen Einzelnen von ganzem Herzen ertheilen. 3

Gesgeben zu Rom bei St. Peter, am 19. März 1891, im 14. Jahre unseres Pontifikats TLöö“

„Das gestern in Lissabon erschienene amtliche Blatt ver⸗ öffentlicht das Gesetz über die Konsolidation der schwebenden Schuld und das Gesetz über das Tabacks⸗ monopol. Niederlande.

„Wie das Haager „Dgbld.“ meldet, beabsichtigt die Königin⸗Regentin mit der Königin Wilhelmine sich in den ersten Tagen des Monats April nach Gersau am Vierwaldstadtersee zu begeben. Die hohen Frauen werden über Arolsen reisen und dort einige Tage verweilen. Der Aufenthalt Ihrer Majestäten in der Schweiz soll vier bis sechs Wochen dauern.

1“

Luxemburg, 23. März. Wie die „Luxemb. Ztg.“ ver⸗

nimmt, wird der englische Gesandte im Haag Baronet Sir

H. Rumbold auch bei dem hiesigen Hofe akkreditirt werden.

Der Gesandte wird nach der Rückkehr des Großherzogs,

die muthmaßlich gegen Mitte April stattfindet, in feierlicher Audienz empfangen werden.

Belgien. Wie die Antwerpener „Opinion“ erfährt, würde die

Regierung bei den Kammern die Aufhebung der Zucker⸗ verbrauchssteuer beantragen.

Griechenland. Der König und die Königin erwiderten, wie „W. T. B.“ aus Athen meldet, im Laufe des vorgestrigen Abends den Besuch der Kaiserin von Oesterreich. Die Kaiserin benutzte den mondhellen Abend zum Besuch des Schliemann'schen auses und der Akropolis. Gestern Nachmittag verließen die aiserin und das Erzherzogliche Paar Athen wieder und be⸗ gaben sich vor der Rückkehr nach Korfu zunächst nach Olympia.

Bulgarien. Sofia, 25. März. Die Leiche des früheren Kriegs⸗ Ministers Mutkurowm ist gestern hier eingetroffen.

Schweden und Norwegen. (F) Christiania, 21. März. Das Storthing ver⸗ handelte gestern über die Anträge des Militär⸗Comitées zum Marine⸗Etat. Abg. Wisbech beklagte, daß so wenig für die Hebung der Marine geschehe; er hielt es für dringend nothwendig, daß die älteren Schiffe durch modernere ersetzt würden, wie die schwedischen Panzerschiffe „Svea“ oder „Göta“, und wünschte, daß die Regierung in der nächsten Session

einen Plan für die Küstenvertheidigung Norwegens vor⸗

der Eifer für die Wahrheit, nicht aber irgend ein Vortheil oder Ehr⸗