G Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ merken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur is zum betreffenden Rückzahlungstermin stattfindet, bei der König⸗ ichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., bei der König⸗ lichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin, bei jeder Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse gegen Rück⸗ abe der Obligationen mit den dazu gehörigen, nicht verfallenen Finsscheinen und den Zinsschein⸗Anweisungen und zwar bei den Obli⸗ gationen Litt E. mit den Zinsscheinen Reihe II Nr. 8 und bei den Obligationen Litt. F. nur mit Zinsschein⸗Anweisung erheben können. Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich zurückzugeben⸗ den Zinsscheine wird an dem Kapitalbetrag der Obligation zurück⸗ behalten. Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen nicht bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., oder bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse in Wiesbaden, sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen mit und Zinsschein⸗Anweisungen beziehungseise Zinsschein⸗ Anweisungen vierzehn Tage vor dem Verfalltermin bei diesen Kassen einzureichen, von welchen dieselben vor deren Auszahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden sind. Rückständig sind noch aus der 17. Verloosung: 3798. 22. Verloosung: F. 1818. 8 . Verloosung: F. 3645. 8 2. Verloosung: F. 2952 3657. 3. Verloosung: . 2725 3056 3432, F. 37 3131. Verloosung: E. 1694 2743 3413. 8 35. Verloosung: . 583 1848 2158 2487. 36. Verloosung: E. 154 552 1391 2183 2190 F. 32 607 2106 3266 3740. 37. Verloosung: E 513 1046 1138 1498 3081, F. 671 1097 1305 1756 2360 2560 2935 3126 3655. Die Inhaber dieser Obligationen werden wiederholt zu de Einlösung aufgefordert. v11“ Wiesbaden, den 4. März 1891. Der Regierungs⸗Präsident. von Tepper⸗Laski.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 26. März.
Nunmehr liegt auch die Nachweisung der Einnahmen der Post⸗ und Telegraphenverwaltung und der Reichs⸗ Eisenbahnverwaltung für die Zeit vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schluß des Monats Februar 1891 vor. Erstere betragen 204 875 133 ℳ (gegen denselben Zeit⸗ raum des Vorjahres + 9 938 888 ℳ); Letztere betragen 49 855 000 ℳ (+ 1 217 000 ℳ).
Die Anwendung des Invaliditäts⸗ und Alters⸗ Versicherungsgesetzes auf die Schuldiener regelt sich nach einem Erlaß des Kultus⸗Ministers vom 16. März d. J. wie folgt: Die nicht voll beschäftigten Schuldiener an staatlichen höheren Schulen, welche aus dem Titel „zu anderen perfön⸗ lichen Ausgaben“ eine Remuneration beziehen, besitzen auch Beamtenqualität im Sinne des §. 4 des Invaliditäts⸗ und Alters⸗Versicherungsgesetzes vom 22. Juni 1889 und unter⸗ liegen deshalb der Versicherungspflicht für die Schuldiener⸗ geschäfte nicht. Dagegen tritt die Befreiung der Schuldiener an Kommunal⸗Anstalten erst mit dem Zeitpunkte der Erlangung der Pensionsberechtigung ein. Uebrigens entscheidet über die Frage, ob eine Person versicherungspflichtig ist oder nicht, gemäß §. 122 des Gesetzes vom 22. Juni 1889 die untere Ver⸗ waltungsbehörde des Beschäftigungsorts, mithin in Preußen der Landrath und in Städten der Magistrat, und in der Beschwerdeinstanz endgültig die höhere Verwaltungsbehörde, d. h. der Regierungs Präsident, in Berlin der Ober⸗Präsident⸗
Die im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellte, in der Ersten bezw. Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ veröffentlichte Uebersicht der Betriebsergebnisse deutscher Eisenbahnen für den Monat Februar d. J. ergiebt für die 67 Bahnen, welche auch schon im entsprechenden Monat des Vorjahres im Betrieb waren und zur Vergleichung ge⸗ zogen werden konnten, mit einer Gesammtbetriebslänge von 36 470,10 km, Folgendes: Im Februar d. J. war die Ein⸗ nahme aus allen Verkehrszweigen auf ein Kilometer Betriebslänge bei 57 Bahnen mit zusammen 32 273,25 km höher und bei 10 Bahnen mit zusammen 4196,85 km (darunter 2 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) niedriger als in demselben Monat des Vorjahres. In der Zeit vom Beginn des Etatsjahres bis Ende Februar d. J. war dieselbe auf ein Kilometer Betriebslänge bei 49 Bahnen mit zusammen 29 529,03 km höher und bei 18 Bahnen mit zusammen 6941,07 km (darunter 4 Bahnen mit vermehrter Betriebs⸗ länge) geringer als in demselben Zeitraum des Vorjahres. Bei den unter Staatsverwaltung stehenden Privat⸗ bahnen, ausschließlich der vom Staat für eigene Rechnung verwalteten Bahnen, betrug Ende Februar d. J. das ge⸗ sammte konzessionirte Anlagekapital 22 859 900 ℳ (15 405 000 ℳ Stammaktien, 2 454 900 ℳ Prioritäts⸗Stamm⸗ aktien und 5 000 000 ℳ Prioritäts⸗Obligationen) und die Länge derjenigen Strecken, für welche das Kapital bestimmt ist, 118,83 km, sodaß auf je 1 km 192 375 ℳ entfallen. Bei den unter Privatverwaltung stehenden Privat⸗ bahnen betrug Ende Februar d. J. das gesammte konzessio⸗ nirte Anlagekapital 507 868 829 ℳ (253 997 500 ℳ Stammaktien, 71 507 000 ℳ Prioritäts⸗Stammaktien und 182 364 329 ℳ Prioritäts⸗Obligationen) und die Länge derjenigen Strecken, für welche dies Kapital bestimmt ist, 2934,93 km, sodaß auf je 1 km 173 043 ℳ entfallen.
“
8 “ —
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Kaiserliche Unter⸗
Staatssekretäar im Ministerium für Elsaß⸗Lothringen von Schraut ist nach Straßburg zurückgereist.
-„, Das Uebungs⸗Geschwader, bestehend aus S. M. Panzerschiffen „Kaiser“, „Deutschland“, „Friedrich Carl“ und „Preußen“, Geschwader⸗Chef Contre⸗Admiral
Schröder, ist am 24. März in Gibraltar eingetroffen und
beabsichtigt, am 30. nach Lissabon in See zu gehen.
“
b gesetzt.
Wilhelmshaven, 26. März. Mittels Allerhöchster Kabinetsordre vom 24. d. Mts. ist, wie „W. T. B.“ meldet, der Kapitän zur See Geiseler von der provisorischen Wahr⸗ nehmung der Geschäfte eines Gouverneurs entbunden und mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Kommandanten von Helgoland beauftragt.
Königstein, 25. März. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Luxemburg ist der „Mgadb. Ztg.“ zufolge heute Nachmittag hier eingetroffen. Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog verabschiedet sich heute in Wien von den Mitgliedern der Kaiserlichen Familie und wird morgen hier erwartet.
Düsseldorf, 25. März. Der Landtags⸗Abgeordnete, Geheime Regierungs⸗Rath Melbeck ist gestorben.
3 Bayern. 1 München, 25. März. Gestern Mittag fand im Schlosse zu Nymphenburg die Taufe des jüngstgeborenen Kindes Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Ludwig Ferdinand statt. Zu dieser feierlichen Hand⸗ lung, welche der Erzbischof von Thoma vornahm, hatten sich mit Seiner Königlichen Hoheit dem Prinz⸗Regenten nahezu sämmtliche Mitglieder des Königlichen Hauses mit ihren Familienangehörigen, sowie die Königin Isabella von Spanien (insgesammt 36 Fürstlichkeiten) eingefunden. Außer den zahlreichen Suiten der höchsten Herrschaften waren u. A. noch als Gäste der apostolische Nuntius mit seinem Uditore und die Staats⸗Minister Freiherren von Crailsheim und von Feilitzsch anwesend. Zu Beginn der feierlichen Taufhand⸗ lung hielt der amtirende Erzbischof eine längere Ansprache. Als⸗ dann wurde die junge Prinzessin, nach der M. „Allg. Ztg.“, auf die Namen Maria de Pilar, Eulalia, Antonia, Isabella, Ludovica, Francisca, Josepha, Rita, Euphrasia et omnes Sancti getauft, wobei die Königin Isabella von Spanien die Taufpathin, Infantin Eulalia von Orléans⸗Bourbon (Montpensier), ver⸗ trat. Nach der Taufhandlung bezaben sich die höchsten Herr⸗ schaften in einen anstoßenden Salon, um der hohen Wöchnerin zu gratuliren. Nach einem längeren Cercle fuhren die Herrschaften gegen halb 2 Uhr nach München zurück.
Ein prächtiges Andenken erhielten von Seiner König⸗ lichen Hoheit dem Prinz⸗Regenten die jüngst zur Tafel geladenen Präsidenten der acht Kreisregierungen, nämlich die neueste photographische Aufnahme Seiner König⸗ lichen Hoheit in ganzer Figur, mit der eigenhändigen Unter⸗ schrift. Die Photographie ist von einem kunstvoll gearbeiteten, in Silber getriebenen Rahmen umgeben, der die Hubertuskette mit Orden zeigt, bekrönt von der Königskrone.
Sachsen.
Dresden, 25. März. Seine Majestät der König hat anläßlich des Ablebens des Kriegs⸗Ministers Grafen von Fabrice folgende Kabinets⸗Ordre erlassen:
Gottes Fügung hat Mir, Meiner Armee und Meinem Lande durch das Hinscheiden Meines Kriegs⸗Ministers und Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten, des Generals der Kavallerie Grafen von Fabrice einen tief schmerzlichen und schweren Verlust auferlegt. Er⸗ schütterten Herzens trauern wir um diesen in wichtigster Stellung überaus hochverdienten und hochbewährten Mann, den Mein wärmster Dank zu Grabe geleitet.
* bestimme hiermit, daß für ihn, der so viel für die Armee gethan,
1) sämmtliche Offiziere der Armee Trauer — Flor um den linken Unterarm — auf acht Tage, einschließlich des 25. dieses Monats, anlegen;
2) diese Trauer bei den Offizieren des Garde⸗Reiter⸗Regiments zehn Tage und 1
3) bei den Offizieren und Beamten des Kriegs⸗Ministeriums vierzehn Tage dauert. 1A1X“X“
Dresden, am 25. März 1891.
An das Kriegs⸗Ministerium.
Ueber die letzten Stunden des Verblichenen erfährt das „Dresd. Journal“ noch Nachstehendes: Nachdem Graf von Fabrice bereits unwohl aus Berlin zurückgekommen war, nahm die Krankheit alsbald einen ernsten Charakter an, da zu den eingetretenen Schlingbeschwerden eine Besorgniß erregende Schwäche sich zugesellte. Während der Kranke am vergangenen Montage bis gestern früh bei andauernden Schling und Athem⸗ beschwerden viel phantasirte, war der übrige Zustand bis gestern Morgen nicht wesentlich verschlimmert, ja es war sogar während des gestrigen Tages eine größere Klarheit des Gehirns zu bemerken. Leider nahm aber bei alledem gestern tagsüber die Schwäche eher zu. Auf telegraphisches Er⸗ suchen erschien gestern Abend der Geheime Medizinal⸗Rath Prof. Dr. Gerhard am Krankenlager, nahm jedoch von irgend welchem medizinischen Eingreifen Abstand, da er den Zustand des Kranken als hoffnungslos erkannte. Wie auch das letzte, heute früh ausgegebene Bulletin besagt, verbrachte der Kranke den ersten Theil der Nacht sehr unruhig; heute Morgen gegen 3 Uhr nahm die Schwäche so auffällig zu, daß das Ende nahe schien. Das Bewußtsein schwand völlig. Von heute früh 4 Uhr ab hat der Verstorbene die Augen nicht mehr geöffnet und ist um 10 Uhr heute Vormittags, ohne das Bewußtsein wieder erlangt zu haben, ruhig und schmerzlos entschlafen. Gestern Abend hat er das letzte Mal gesprochen. Am Sterbe⸗ bette in dem Eckzimmer des Minister⸗Hotels waren die Frau Gräfin Fabrice sowie die drei Söhne und die Tochter des nunmehr Verblichenen, Frau Gräfin Henckel von Donners⸗ marck, deren Gemahl und mehrere andere nahe Anverwandte des Entschlafenen versammelt. Wie im Verlauf der kurzen Krankheit überhaupt die allgemeine Theilnahme eine überaus rege war, so steigerte sich dieselbe namentlich gestern, da Gerüchte in der Stadt umgingen, daß das Befinden des Ministers sich verschlimmert habe. Gegen 4 Uhr gestern Nachmittags fuhren Ihre Königlichen Majestäten vor, um sich persönlich nach dem Zustand des Kranken zu er⸗ kundigen, und heute Mittag 12 ¾ Uhr erschien der König wiederum, um den Leidtragenden seine Theilnahme anläßlich des eingetretenen Todes ihres Gatten und Vaters aus⸗ zusprechen, und hielt sich über eine Viertelstunde im Trauer⸗ hause auf. Auch Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Georg und die Prinzen Johann Georg und Prinz Max statteten ihren Beileidsbesuch ab. Die Zahl derer, die nach Bekanntwerden des Hinscheidens des Ministers den Hinter⸗ bliebenen ihre trauernde Theilnahme zu erkennen geben wollten, 89 heute im Laufe des Vormittags schon eine außerordentlich große.
Die feierliche Beisetzung ist auf Sonntag Mittag fest⸗
Albert.
Baden.
Karlsruhe, 24. März. Heute Abend 7 Uhr traf Ihre Königliche Hoheit die Erbgroßherzogin aus Freiburg hier ein. Seine Königliche Hoheit der Er großherzog gedenkt, der „Karlsr. Zig.“ zufolge, heute Nacht 1 ½ Uhr einzu⸗ treffen, um die Charwoche hier zu verweilen.
Hessen.
Darmstadt, 25. März. Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat, wie die „Darmst. Ztg.“ meldet, den Hof⸗Ceremonienmeister, Geheimen Rath Carl von Werner zum Ober⸗Ceremonienmeister ernannt. 8 8
Mecklenburg⸗Schwerin.
Schwerin, 24. März. Heute Morgen um 10 Uhr fand die Feier der Einsegnung Seiner Hoheit des Herzogs Heinrich in der Schloßkirche statt. Um 10 Uhr begaben sich die Höchsten Herrschaften unter Vortritt des Hofes von der Waffenhalle aus in die Schloßkirche und nahmen daselbst auf den Stühlen dem Altar gegenüber Platz: vor dem Altar Seine Hoheit der Herzog Heinrich. Ober⸗Hofprediger Jahn leitete die heilige Handlung. Nach kurzer Prüfung in den Grundlehren der lutherischen Kirche bekannte der Prinz das apostolische Glaubensbekenntniß und legte das Konfirmations⸗ gelübde ab. Mit Gebet und Gesang schloß die ernste Feier.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat, wie ver⸗ lautet, das Protektorat über das in diesem Sommer h er stattfindende Landesschützenfest übernommen.
Das Ergebniß der Arbeiten der Kommission, welche zur Begrenzung des Memorirstoffes in den evan⸗ gelisch-lutherischen Schulen des Landes unlängst zu⸗ sammengetreten war, liegt nun vor. Von 1891 ab sollen die neuen Bestimmungen in Kraft treten. Sie erstrecken sich, wie wir den „Mecklbb. Nachr.“ entnehmen, auf Katechismus, Bibel und Gesangbuch. Nicht mehr der ganze Landeskatechismus soll auswendig gelernt werden, sondern nur der in ihm enthaltene kleine lutherische Katechismus und eine Anzahl von Fragen und Antworten aus dem Landeskatechismus. Nach wie vor aber soll der Landeskatechismus die Grundlage des ganzen Katechismus⸗ unterrichts bleiben und auch die nicht auswendig zu lernenden “ und Antworten sollen berücksichtigt, gelesen und be⸗ prochen werden. Die Bibelsprüche sind nach den drei Unter⸗ richtsstufen geordnet. Auf der ersten Stufe von unten auf sind 25, auf der zweiten 64, auf der dritten 92 Sprüche zu lernen, außerdem einige Psalmen und zusammenhängende Schriftstücke. Von Kirchenliedern sind 29 verzeichnet, dazu einige einzelne Verse. Von den Gebeten bleiben die des Katechismus in Geltung, dazu sollen noch einige andere kleine Gebete kommen.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.
Weimar, 25. März. Der Chef des Departements des Großherzoglichen Hauses und des Kultus, Geheime Staats⸗ rath Dr. Guyet hat, wie die „Weim. Ztg.“ mittheilt, heute zur Wiederherstellung seiner Gesundheit einen längeren Urlaub angetreten.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Coburg, 25. März. Seine Hoheit der Erbprinz und Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Sachsen Meiningen sind heute hier eingetroffen.
Anhalt.
Dessau, 24. März. Ihre Königliche Hoheit die Erb großherzogin von Me Mittag von hier wieder abgereist.
Deutsche Kolonien.
Aus Kaiser Wilhelms⸗Land (Neu⸗Guinea) ist die Nachricht eingetroffen, daß der General⸗Direktor Ed.
8
Wißmann und mehrere Beamte und Seeleute im vorigen Monat in Finschhafen an einer als Malaria be⸗ zeichneten Krankheit verstorben sind. Der Gesundheits⸗ zustand in Finschhafen hatte, wie die „Nordd. Allg. Ztg.“
dazu bemerkt, sich im letzten Jahre günstiger gestellt als und war auch nach den letzten
in den Vorjahren Nachrichten vom Dezember vorigen Jahres derart gewesen, daß jede Besorgniß einer ernsten Gefahr ausgeschlossen schien. Gleichwohl war die Verlegung der Station Finschhafen nach
einem Hafen der Astrolabe Bai, welcher wegen der Schiffs⸗ verbindung mit Java sich zweckmäßig empfahl, auch aus sanitären Gründen projektirt, da sich herausgestellt hatte,
daß Todesfälle an Malaria bisher nur in Finschhafen vor⸗ gekommen waren, während auf allen übrigen Stationen die Malaria in fünf Jahren nur ein Opfer gefordert hatte. Die Vorbereitungen für die Verlegung der Station nach der Küste der Astrolabe⸗Bai, voraussichtlich nach Alexishafen, waren demgemäß getroffen. Es ist anzunehmen, daß die Krankheit unerwartet ausgebrochen ist und aus unbekannten örtlichen
die und die obere Verwaltung provisorisch nach Stephansort
verlegt worden. Die Geschäfte des General⸗Direktors hat der Kaiserliche Kommissar, Hr. Regierungs⸗Rath Rose, interimistisch übernommen. Nähere briefliche Nachrichten über den Vorgang
stehen in einigen Wochen zu erwarten.
5
Oesterreich⸗Ungarn.
Wien, 25. März. In Haindorf bei Friedland in 8
Böhmen hat am 23. d. M. in der Gräflich Clam Gallas'schen
Gruft in der dortigen Klosterkirche die feierliche Beisetzung der Leiche des Generals Grafen Eduard Clam⸗Gallas statt:
gefunden. Der Trauerceremonie wohnten bei: die Grafen Franz Clam und Festetits mit Gemahlinnen, der Gesandte Graf Chotek
aus Dresden, Statthalter Graf Thun, die Grafen Hardegg und Herberstein, Fürst Khevenhüller u. A. Die Einsegnung vollzog
Erzdechant Hoffmann aus Reichenberg und widmete dem Ver⸗ blichenen einen tiefempfundenen Nachruf. Hierauf wurde der Sarg in die Gruft gesenkt. Die Schützen⸗Corps von Fried⸗ land, Neustadtl und Kratzau gaben Dechargen ab. Unter den zahllosen Kränzen befand sich eine prachtvolle Spende des Kaisers mit der Widmung: „Dem ersten Kavalier“ — „dem treuen Diener seiner Herren“. Kränze sendeten weiter die Familien Auersperg, Westfalen, Gondrecourt, Chotek u. s. w.“
Wie das „Fremdenblatt“ meldet, fand zwischen dem Führer der Fraktion der Polen Jaworski einerseits und den Abgg. Chlumecky und Plener andererseits in Gegen⸗ wart der Minister Graf Taaffe und von Zaleski ein Meinungsaustausch über die politische Lage statt.
*
lenburg-Strelitz ist heute
Ursachen einen gefährlichen Charakter angenommen hat. Unter en Umständen ist Finschhafen als Station aufgegeben
der Munizipalrath mit der gebung vom 1. Mai
Ein vii der waltung ersucht wird, die Arbeiter und die Beamten der Stadt zu ermächtigen, den 1. Mai als Feiertag zu begehen, wurde
die V 8 der bevor⸗ etentagung bezügli er Behandlung der Geschäfte in Fühlung zu treten. Die gestrige erste Vollversammlung des dritten deutschen Mittelschultages, welche von 374 Theilnehmern besucht war, verhandelte über die Revision der Disziplinarverordnung und die Berliner Mittelschulkonferenzen. Das Unterrichts⸗Ministe⸗ rium war durch den Ministerial⸗Rath Schmiedt vertreten.
In Meran weilen zur Zeit folgende Fürstlichkeiten: Erzherzog Ludwig Victor, Herzog Philipp und Herzogin Therese von Württemberg, Herzogin Isabella und die Herzoge Robert und Ulrich von Württemberg, Herzog Fried⸗ rich und Herzogin Antoinette von Anhalt, Prinzeß Alexandra von Anhalt und die Großherzogin⸗Mutter Alexandrine von Mecklenburg⸗Schwerin.
Großbritannien und Irland.
Die „Times“ schreibt: Der Prinz von Wales würde
keinen Anstand genommen haben, an der Königlichen Arbeitskommission mitzuwirken. Da es jedoch wahr⸗ scheinlich sei, daß es während der Sitzungen der Kommission zu einem sehr lebhaften Meinungsaustausch kommen werde, so sei es die Meinung der Regierung, daß der Prinz sich den⸗ selben fernhalte, um nicht in die Lage zu gerathen, für oder wider die eine oder andere Partei Stellung nehmen zu müssen. Die Kaiserin Friedrich ist, dem „W. T. B.“ zufolge, in Begleitung der Prinzessin Margarethe gestern Nach⸗ mittag zum Besuch der Familie des Prinzen von Wales von London nach Sandringham abgereist.
Der erste Lord des Schatzamts und Leiter des Unter⸗ hauses Smith empfing, wie schon telegraphisch ge⸗ meldet, am Dienstag eine Abordnung von Kaufleuten, welche nach Neufundland Handel treiben. Ihr Gesuch ging dahin, die Neufundland⸗ Bill, welche bereits im Oberhause eingebracht worden ist, einstweilen nicht weiter zu verfolgen. Der Minister betonte, wie englische Blätter berichten, in seiner Erwiderung, daß man nicht annehmen müsse, die britische Regierung wolle Zwang auf das Volk oder die Legislatur von Neufundland ausüben. Die Gefahr sei groß, daß es zwischen den neu⸗ fundländischen und französischen Fischern zu einem Zusammen⸗ stoß käͤme. Die Fürftige für den Frieden des Reichs habe die Regierung zu dem Schritt gezwungen, welchen sie gethan hätte. Die Reichsregierung nicht weniger wie die Kolonie seien durch Verträge gebunden. Verfolge die Gegenpartei ihre Ansprüche so stark wie die französische, so gäbe es keine Alternative als Krieg oder Schiedsgericht. Glaube Neufundland, daß ein Schiedsgericht ihm schädlich sei, so wäre die Reichsregierung bereit, den Vorstellungen Neufundlands Gehör zu schenken. Die Reichsregierung habe Neufund⸗ land von ihrem Beschluß, die neufundländischen Fischerei⸗ streitigkeiten durch ein Schiedsgericht entscheiden zu lassen, versiändigt. Es sei ungerecht, der Regierung vorzuwerfen, daß sie die Neufundland⸗Bill Hals über Kopf eingebracht habe. 26 volle Tage seien vielmehr verstrichen zwischen der Einbringung der Bill im Oberhause und der zweiten Lesung. Während der Zeit habe Neufundland entschieden zu Worte kommen können. Jetzt sei die FischereiSaison nahe und der vereinbarte modus vivendi und das Schiedsgericht sollten Zu⸗ sammenstöße verhindern. Aufregende Flugschriften seien in Neufundland verbreitet worden und deshalb wäre Gefahr im Verzuge gewesen. Die Regierung wolle sich nicht in die inneren Angelegenheiten Neufundlands einmischen, so lange aber der
mit Frankreich bestehende Vertrag nicht revidirt wäre, müßten
alle Unterthanen der Königin ohne Unterschied denselben beobachten. 1 In Cork wurden am Dienstag die Schwurgerichts⸗
Verhandlungen gegen O'Brien, Dalton und Genossen
eröffnet, welche sich während des Prozesses in Tipperary am 25. September v. J. des thätlichen Angriffes auf den Kreisrichter, Oberst Caddell, und mehrere Schutzleute schuldig gemacht haben. Die Anklage lautet nach englischem Recht auf Aufruhr. Unter den zu vernehmenden Zeugen befinden sich die irischen Abgg. Dillon und O'Brien, welche eigens wegen des Prozesses nach Cork gebracht worden sind, und die 1 englischen Abgg. John Morley und Illingworth.
as Befinden des irischen Abg. Tim Healy, welchem,
wie berichtet, in Cork von einem fanatischen Parnelliten ein
Auge eingeschlagen wurde, ist etwas besser, jedoch sind die Aerzte nicht gewiß, ob die Sehkraft Healyis nicht dauernd geschwächt sein werde.
Aus Ottawa in Canada vom 23. März meldet „R. B.“,
daß der canadische Senator Howlang, Vertreter der Prinz Edwards⸗Inseln, sich am küaftigen Mittwoch na begeben werde, Tunnels zwischen
England um den Bau eines unterseeischen der Prinz Edwards⸗Insel und Neu⸗Braunschweig bei der Reichsregierung zu be⸗
fürworten. Der Tunnel soll eine Länge von sieben englischen
Meilen bekommen. Die australische Föderations⸗Konvention hat
sich, dem „R. B.“ zufolge, am 24. d. M. bis zum 31. März vertagt, damit der Ausschuß für Verfassungswesen seinen Bericht bis dahin beendigen kann.
Frankreich. Paris, 26. März. Der Munizipalrath berieth gestern
über die für den 1. Mai beabsichtigte Kundgebung und
nahm nach längerer Debatte eine Tagesordnung an, in welcher, dem „W, T. B.“ zufolge, erklärt wird, daß Arbeitsschutzgesetz⸗ welcher die Arbeiterkundgebung zum Zweck dienen solle. in welchem die Ver⸗
sympathisire, als Mittel Tagesordnung,
jedoch abgelehnt. Der Präfekt hatte darauf hingewiesen, daß die Frage, um die es sich handle, außerhalb der dem Munizipalrath zustehenden Befugnisse liege. 1 Der Ministerrath wird sich dem „W. T. B.“ zufolge demnächst mit der Frage beschäftigen, ob das Gesetz, betreffend die Ausweisung von Mitgliedern ehemals regieren⸗ der Häuser, auch auf den Prinzen Louis Napoleon An⸗ wendung finden soll. 1 Die Königin von England traf gestern Nachmittag in Cannes ein und wurde auf dem dortigen Bahnhof von dem Herzog von Cambridge und der Herzogin von Albany empfangen. Die Königin unterhielt sich mit denselben bis zur Weiterreise. Der auf der Rhede liegende rumänische Kreuzer „Elisabetha“ begrüßte die Königin durch 11 Kanonen⸗
8
schüsse. Am Abend traf die Monarchin in dem festli e⸗ schmückten Städtchen Grasse ein. “ festktch g
Rußland und Polen.
Der „Moskauer Zeitung“ zufolge soll durch die Reform der russischen Städteordnung, welche demnächst Ge⸗ setzeskraft erlangt, die Vereinigung der ausführenden und an⸗ ordnenden Gewalt in einer Person, nämlich der des Stadt⸗ haupts, aufgehoben und eine strenge Kontrole der Stadt⸗ verordnetenwahlen Seitens der Regierung eingeführt werden.
* 2
Italien.
Rom, 25. März. Die öͤsterreichisch⸗ungarische Regierung hat, wie die „Ag. Stef.“ meldet, angeordnet, daß der österreichische Deserteur Alter, welchen sich die österreichiscchen Wachen von den auf italienischem Boden be⸗ findlichen — italienischen Wachen ausliefern ließen, an der Grenze bei Ala den italienischen Behörden sofort wieder über⸗ geben werde.
Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ aus Aden vom 24. d. M. war Graf Antonelli an Bord des „Archi⸗ mede“ mit Nerazzini und dem Lieutenant Rudini von Kühaah respe ktive “ dort eingetroffen. Der italienische Re ident bei dem König Menelik Salimbeni ist in eilah geblieben; der italienische Reisende Traversi ist von Heilah direkt nach Massovah gereist. Graf Antonelli sei zu dem Entschluß gekommen, die Verhandlungen mit dem König Menelik abzubrechen und habe sich deshalb zurückgezogen. Die italienischen Residenten in Schoah und Harrar hätten einen Protest hiergegen unterzeichnet. Spätere Nachrichten aus Schoah melden die Abreise Antonelli's. Der König Menelik sei wegen des Abbruchs der Verhandlungen besorgt und werde sich nunmehr direkt an den König von Italien wenden die schwe Fragen zu regell. 8 8 9
Das Testament des Prinzen Napolson befindet sich, wie man dem „Bund“ aus Genf meldet, bei den Notaren Theodor Audéoud und Maquemer daselbst; es trägt das Datum des 25. Dezember 1889. Notar Audéoud ist einer der testamentarischen Exekutoren. Die Prinzen Ludwig und Victor und ein Vertreter der Königlich italienischen Familie sollen nächstens eingeladen werden, sich in Genf einzufinden, um der Lesung des Testaments beizuwohnen. Die Versamm⸗ lung der Familie werde wahrscheinlich in Genf in den ersten Tagen des April stattfinden.
Der Vertheidiger Livraghi's Rusca, erhebt, der „Köln. Ztg.“ zufolge, Einspruch gegen dessen von der italienischen Regierung verlangte Auslieferung, weil die in dem Antrage angezogenen Strafpunkte des italienisch⸗schweizerischen Auslieferungsvertrages in der afrikanischen Kolonie nicht ver⸗ öffentlicht seien und der Haftbefehl nicht das Datum der angeblich begangenen Verbrechen angebe.
Türkei.
Wie der „P. C.“ aus Konstantinopel berichtet wird, hat der Sultan am letzten Freitag (20. März) zum ersten Male seit vielen Jahren eine nicht durch religiöses Gebot oder altes Herkommen bedingte Fahrt außerhalb des Gebiets seines Palastes gemacht, indem er nach der Ceremonie des Selamlik in Begleitung des Großveziers Kiamil Pascha, des Obersten Hofmarschalls Ghazi Osman Pascha und eines zahlreichen Gefolges einen Ausflug nach den „Süßen Wässern von Europa“ unternahm. Der Sultan, welcher während der ganzen Fahrt von der zahlreich ver⸗ sammelten Bevölkerung enthusiastisch begrüßt wurde, nahm sein Diner in dem Kiosk Tschailan ein und verblieb an den „Süßen Wässern“ bis 6 Uhr Abends, nachdem er den Bewohnern des Dorfes Kiat⸗Hané eine Summe von 300 türkischen Pfund gespendet hatte.
General Schakir Pascha, Präsident der Kommission zur Uebernahme der Mausergewehre (nicht der denselben Namen führende frühere Gouverneur von Kreta), ist dem „W. T. B.“ zufolge an Stelle des verstorbenen Veli Riza Pascha zum Chef der Militärkanzlei ernannt worden.
Dem „Hamb. C.“ schreibt man aus Konstantinopel, daß dieser Tage der Sohn des Großveziers Kiamil Pascha, Subhi Bey, in Beyrut im Alter von etwa 30 Jahren estorben ist. Subhi Bey, ein intelligenter hoffnungsvoller
ann, der im Unterrichts⸗Ministerium einen höheren Posten bekleidete, hatte sich zur Herstellung seiner Gesundheit vor etwa zwei Monaten in ein südlicheres Klima begeben, ist jedoch dort seinem Leiden erlegen. Der Vater erhielt die Nachricht, als er in einer Sitzung des Ministerraths prä⸗ sidirte, die sofort aufgehoben wurde. Die Theilnahme für den Großvezier ist eine allgemeine, und es gingen demselben aus dem diplomatischen Corps lebhafte Beileidskundgebungen zu.
Prinz Louis Napoléon ist aus Tiflis gestern in Konstantinopel eingetroffen. Der Prinz, der von dem italienischen Geschäftstrager empfangen wurde, wollte heute nach Rom weiter reisen. —
Bulgarien. .
Sofia, 25. März. An der heute stattgehabten feier⸗ lichen Beisetzung des ehemaligen Kriegs⸗Ministers Mut⸗ kurow nahmen der Prinz Ferdinand, sämmtliche Minister und zahlreiche Offiziere Theil. Dem Trauergottes⸗ dienst in der Kathedrale wohnten auch die Prinzessin Clementine und die Mitglieder des diplomatischen Corps bei.
Dänemark.
Kopenhagen, 25. März. Der Finanzausschuß des Landsthings hat die für den Schriftsteller Georg Brandes beantragte Geldunterstützung aus Staats⸗ mitteln abgelehnt.
Vereinigte Staaten. Die italienische Regie⸗ rung hat, wie dem „Hamb. Corr.“ aus Washington telegraphirt wird, die Regierung der Vereinigten Staaten nunmehr formell ersucht, die Führer bei den Ausschreitungen in New⸗Orleans streng zu bestrafen und die Familien der Getödteten zu ent⸗ schädigen. Die Großjury in New⸗Orleans hat gegen zwei Mitglieder der Jury, welche den Hennessey’schen Mordprozeß zu untersuchen hatte, Anklagen wegen Annahme von Bestechungen erhoben. Die New⸗Yorker Polizei sieht sich zu Vorsichtsmaßregeln genöthigr, um dem Ueberhandnehmen der italienischen rganisationen vorzubeugen, deren ausgesprochener Zweck blutige Revanche für die an ihren Landsleuten in New⸗Orleans verübte Metzelei ist. Dem „R. B.“ wird darüber unter dem 23. d. berichtet:
Die Detectivs Perezzo und Lissaro sind mit der speziellen Ueber⸗ wachung der hiesigen Italiener betraut worden, und schon ist es ihnen gelungen, den Aufenthalt zweier Führer der Mafia in New⸗ Orleans zu ermitteln, welche am bnn Freitag in New⸗York angekommen sind. Dieselben heißen Luigi Contenari und An⸗ tonio Maleschi und stehen unter ständiger polizeilicher Ueberwachung. Sollten sie den Versuch unternehmen, ihre Landeleute zu Gewaltthätigkeiten aufzuwiegeln, so hat Inspektor Byrnes den Befehl ertheilt, sie sofort zu verhaften. Die Agenten der Mafia entwickeln unter den hiesigen Mitgliedern des Bundes lebhafte Thätigkeit, in Folge deren am letzten Sonntag verschiedene geheime Versammlungen in der Stadt abge⸗ halten wurden. Es gelang Inspektor Byrnes, zuverlässige Detektives in Verkleidung auf jede dieser Versammlungen zu entsenden, so daß er sich im Besitz der ganzen Verhandlungen befindet. Wahrscheinlich auf Grund der hierdurch erlangten Kenntniß hielt er am Sonntag eine Konferenz mit den Polizeikapitänen ab, in deren Bezirk sich italienische Kolonien befinden. Er ermahnte sie, Alles auf⸗ zubieten, um Rahestörungen vorzubeugen, und ertheilte ihnen den Rath, in Straßen mit vorwiegend italienischen Bewohnern die Zahl der Polizisten zu verdoppeln. “
Kunst und Wissenschaft.
Die seit 1779 bestebende Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften hält am 15. April d. J. ihre 176 Haupt⸗ versammlung ab. Bei dieser Gelegenheit sei etliches aus ihren Statuten mitgetheilt: Der Zweck der Gesellschaft ist besonders: Erforschung und Bearbeitung der Geschichte, Alterthümer und Landes⸗ kunde der Ober⸗ und Niederlausitz. Die Gesellschaft besteht aus wirklichen, korrespondirenden und hrenmitgliedern. Jeder wissen⸗ schaftlich gebildete selbständige Mann, von welchem sich die Förderung des Gesellschaftszweckes erwarten läßt, ist befähigt, Mitglied zu werden. Die Aufnahme zum wirklichen und korrespondirenden Mitgliede ist schriftlich nachzusuchen. Die Gesellschaft liefert gegen den Beitrag (für wirkliche Mitglieder jährlich 10 ℳ, für korrespoadirende Mit⸗ glieder 4 ℳ) die Gesellschaftszeitschrift (Neues Lausitzisches Magazin, erscheint seit 1822) unentgeltlich. — Aufmerksam zu machen ist noch auf die überaus reich ausgestattete Bibliothek und das Archiv der Gesellschaft. Man findet dort unter Anderem die bedeutendsten neuen Erscheinungen auf dem Gebiete der Geschichte, sodann aber wird es kaum eine Ortschaft der Oberlausitz geben, über die sich nicht in den Schätzen der Gesellschaft urkundliche oder in späterer Zeit zusammen⸗ gestellte Nachrichten vorfänden.
„— Auf Veranlassung der Königin von England ist soeben für die Kunstabtheilung der deutschen Ausstellung in London jenes berühmte Gemälde angemeldet worden, das, von Anton von Werner gemalt, die deutsche Kaiserfamilie am neunzigjährigen Geburtsfest Kiser Wilhelm's I. darstellt und das seiner Zeit von den Deutschen Londons der Königin Victoria anläßlich ihres fünfzigjährigen Regje⸗ rungs⸗Jubiläums gewidmet wurde. — Auch der Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern bekundete sein reges Interesse an dem Gelingen des schönen nationalen Unternehmens dadurch, daß er vor einigen Tagen in Begleitung der übrigen bayerischen Prinzen im Krystallpalast zu München erschien und die daselbst für die Londoner Ausstellung an⸗ gesammelten Kunstwerke einer eingehenden Besichtigung unterzog.
— Wie die „Pos. Ztg.“ schreibt, haben die polnischen Maler in Krakau, Warschau ꝛc. bei dem Ausschusse der Ber⸗ liner Kunstausstellung an 200 Gemälde angemeldet, d. h. mehr, als die Maler jedes außerdeutschen Landes. Wegen beschränkten Raums werden nur 120 Gemälde polnischer Maler in der Aus⸗ stellung Platz finden.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
1 Landwirthschaftliche Arbeiter. , Die Arbeitslöhne sind in der Landwirthschaft noch im Steigen; schon jetzt wird für die Frühjahrsbestellung im Regierungsbezirk Kassel Arbeitermangel befürchtet. Im Kreise Witzenhausen war der Ver⸗ walter eines größeren Gutes vor Kurzem außer Stande, sein Getreide mit der Maschine dreschen zu lassen, wei öthige Personal nicht zu beschaffen war. v““ .
Viehpreise.
Die Viehpreise, besonders für Schweine, sind auch im Regierungs⸗ bezirk Kassel in Folge der Einfuhrerleichterungen etwas gefa en; nur Zugochsen haben sich im Preise erhalten.
Die vorjährige Ernte in Italien.
z. Nach den im „Bolletino di notizie agrarie“ abgedruckten Be⸗ richten der italienischen Präfekten ist die vorjährige Ernte in Italien an Getreide, Reis, Mais, Seide, Hanf, Agrumen und Kastanden im Ganzen befriedigend ausgefallen. Reis, Mais und Getreide haben in Nord⸗ und Mittel⸗Italien meist recht gute, der Oelbau in Ligurien vor⸗ zügliche Ergebnisse geliefert. Nur in Stzilien ist die Ernte an Hafer, Reis und Hanf, in Sardinien die Hanfernte weniger günstig gerathen. Die Weinernte kann als eine befriedigende, theilweise als eine gute bezeichnet werden und ist nur in Venetien hinter den gehegten Erwartungen zurückgeblieben. Die Lage der Grundbesitzer hat sich seit dem letzten Jahre gebessert und ist in den meisten Bezirken befriedigend, in Nord⸗ und Mittel⸗Italien theilweise gut. Einige am Mittelmeer gelegene Distrikte Süd⸗Italiens leiden noch unter dem Druck der letzten landwirthschaftlichen Krisis, weiche auch in manchen Theilen Siziliens noch schwer empfunden wird. Weniger günstig ist die Lage der ländlichen Arbeiter; indessen ist auch hier eine Besserung einge⸗ treten. Jedenfalls bietet der in ganz Italien billige Preis der Lebens⸗ mittel dem Arbeiter manche Erleichterungen. Die Höhe der Löhne ist ungemein verschieden und variirt von 0,70 (in Sizilien) bis 5 Lire (Distrikte von Bologna und Ravenna) pro Tag.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrangs⸗ Maßregeln.
Süd⸗Amerika.
Nachdem der Hafen von Rio de Janeiro durch die uruguaische Regierung als vom gelben Fieber „verseucht“ und die brasilianischen Häfen südlich davon als verdächtig“ erklärt worden sind, hat die Gesundheitskommission zu Montevideo durch Verordnung vom 14. Fe⸗ bruar 1891 verfügt, daß alle aus dem Hafen von Rio de Janeiro kommenden Schiffe einer strengen Quarantäne, die aus den füdlicheren Häfen einer Beobachtung zu unterwerfen sind.
Handel und Gewerbe.
Bekanntlich ist in Frankreich seit dem Jahre 1888 bei der Einfuhr von Wein, Seide, Floretseide, Vieh, Olivenöl, Tafelobst, Email und Glasflüssen aller Art, Wildpret und lebendem oder todtem Geflügel, frischem oder gesalzenem Fleisch, Butter, Strohhüten, flüchtigen Oelen und Essenzen, die Beibringung von Ursprungszeugnissen vorgeschrieben. Betreffs dieser Ursprungszeugnisse ist neuerdings bestimmt worden, daß in denselben die Angabe des Gewichts der ein⸗ zuführenden Waaren nicht in Zahlen, sondern in Buchstaben bewirkt werden müsse.
Verkehrs⸗Anstalten.
Das französische „Journal officiel“ hat unter dem 14. d. M. das Gesetz veröffentlicht, durch welches die mittlere Pariser
Zeit als gesetzliche Zeit für ganz Frankreich und Algier ein⸗
[geführt wird.