ohne Pension aus der Schutztruppe in ihr früheres Dienstverhältniß zurücktreten und demnächst aus diesem letzteren Dienstverhältniß pensteaert werden.
Versorgungsansprüche wegen einer in der Schutztruppe erlittenen inneren Dienstbeschädigung können nur innerhalb sechs Jahren nach 8 Ausscheiden aus der Schutztruppe
d gemacht werden. “
I äußeren Dienstbeschädigungen und der kontagiösen Augenkrankheit ist die Geltendmachung von Versorgungsansprüchen ohne Sei hag n .
Versorgungsansprüche, die nicht wegen stbeschädigung erhoben werden, sind nur insoweit zulässig, als sie bis zum Ausscheiden aus der L“ erhoben sind.
Scheiden Personen des Soldatenstandes aus der Schutz⸗ truppe mit Pension aus, so beginnt die Zahlung der letzteren mit dem Ablauf des Vierteljahres, welches auf den Monat folgt, in welchem das Ausscheiden stattgefunden hat. Bis zum Beginn der Pensionszahlung wird dem Pensionär das bis⸗ herige Gehalt belassen.
Werden Militärpersonen nach dem Ausscheiden aus der Schutztruppe wegen einer mit dem Dienst in letzterer in ursächlichem Zusammenhange stehenden Dienstbeschädigung pensionirt, nachdem sie in den Dienst des Heeres oder der Kaiserlichen Marine wieder übernommen waren, so fällt die gesammte von ihnen erdiente Pension dem ordentlichen Pensionsfonds zur Last.
§. 15.
interläßt eine der Schutztruppe angehörige Person des
Sonrdenfonbes eine Wittwe oder eheliche Nachkommenschaft,
o gebührt den Hinterbliebenen für das auf den Sterbemonat
folgende Vierteljahr noch 8 “ Gehalt des Verstorbenen. . 16.
Die in den §§. 41 ff., F. 56 und §§. 94 ff. des Gesetzes vom 27. Juni 1871 vorgesehenen Beihülfen stehen den Hinter⸗ bliebenen auch dann zu, wenn der Tod in Folge einer mili⸗
tärischen Aktion oder klimatischer Einflüsse und vor Ablauf
von sechs Jahren nach dem Ausscheiden aus der Schutztruppe ingetreten ist. “
8 Die Bestimmungen dieses Paragraphen finden auf die
Angehörigen solcher Militärpersonen, welche nach einer mili⸗ ärischen Aktion vermißt werden, gleichmäßig Anwendung, wenn nach dem Ermessen der obersten Militärverwaltungsbehörde das Ableben mit hoher anzunehmen ist.
1
Oberste Verwaltungs⸗ beziehungsweise Reichsbehörde im Sinne der Pensionsgesetze ist für die Kaiserliche Schutztruppe der Reichskanzler (Reichs⸗Marineamt).
III. 11.“*“ 1
Außer den im §. 2 Litt. 2 bezeichneten Militärpersonen können in die Schutztruppe auch solche Deutsche übernommen werden, welche der von dem Reichskommissar für Ost⸗Afrika angeworbenen Truppe angehören. Sie erhalten hierdurch die Rechte und Pflichten der “ Militärpersonen.
3 §. 9. 1
Für die in die Schutztruppe übernommenen Personen ist
der in der Truppe des Reichskommissars bereits abgeleistete
Dienst im Sinne dieses Gesetzes demjenigen in der Schutz⸗ e gleich zu achten.
ruppe gleich zu ach 6 20,
. Denjenigen aus dem Heere oder der Kaiserlichen Marine zur Truppe des Reichskommissars übergetretenen Militär⸗ personen, welche aus dieser bereits ausgeschieden sind oder in die Kaiserliche Schutztruppe nicht übernommen werden, und ihren Hinterbliebenen können Versorgungsansprüche nach Maß⸗ gabe der bisherigen Bestimmungen über die Versorgung der Kilitärpersonen des Heeres und der Kaiserlichen Marine und hrer Hinterbliebenen vom Reichskanzler zugestanden werden. b Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegꝛl. 8 “ Gegeben Berlin, den 22. März 1891. (L. S.) Wilhelm. 1 1 von Caprivi.
Dem zum Konsul der Niederlande in Köln ernannten bisherigen niederländischen Vize⸗Konsul H. C. Leiden ist Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden.
E1 1
Der bisherige Stations⸗Vorsteher erster Klasse Moersch zu Basel ist zum Eisenbahn⸗Verkehrs⸗Inspektor bei der Verwaltung der Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen ernannt und dem⸗ selben die Verkehrs⸗Inspektion in Mülhausen übertragen.
Flaggenatteste sind ertheilt worden: 1) von dem Kaiserlichen General⸗Konsul zu Amsterdam unter dem 10. März d. J. der im Jahre 1875 in Martenshoek us Holz erbauten, bisher unter niederländischer Flagge ge⸗ fahrenen Kufftjalk „Maria“ von 68,22 britischen Register⸗ tons Netto⸗Raumgehalt nach dem Uebergang derselben in das ausschließliche Eigenthum des deutschen Reichsangehörigen Johannes Matthias Garms in Blankenese, welcher Blankenese zum Heimathshafen des Schiffes gewählt und diesem den Namen „Elisabeth“ beigelegt hat; — 8 2) von dem Kaiserlichen Konsulat zu Sunderland unter dem 9. März d. J. dem dort aus Stahl neu erbauten Dampf⸗ schiff „Braunfels“ von 1975,99 britischen Registertons Netto⸗Kaumgehalt nach dem Uebergang desselben in das aausschließliche Eigenthum der deutschen Dampfschiffahrts⸗ Gesellschaft Hansa zu Bremen, welche Bremen zum Heimaths⸗ des Schiffes gewählt hat. b
[Bekanntmachung.
Am 1. April d. J. wird die zwischen den Stationen Fulda und Wiesen an der Eisenbahnstrecke Fulda — Hilders gelegene Haltestelle Goetzenhof für den Personen⸗ und Ge⸗ päckverkehr eröffnet werden.
8 Berlin, den 26. März 1891. b Der Präsident des Reichs⸗Ei 6 ͤͤ
816
Bekanntmachung,
betreffend die Verlegung des Sitzes mehrerer auf Grund des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungs⸗ gesetzes vom 22. Juni 1889 errichteter Schieds⸗ — JBgerichte.;
Auf Grund des §. 70 Absatz 2 des Invaliditäts⸗ und d. ee een. hat das Reichs⸗Versicherungsamt im Einvernehmen mit den Centralbehörden der bei der Invali⸗ ditäts⸗ und Altersversicherungsanstalt Hannover betheiligten Bundesstaaten in Abänderung der diesseitigen Bekanntmachung vom 12. Juli 1890 (abgedruckt in der Ersten Beilage des „Deutschen Reichs⸗Anzeigers“ Nr. 169 vom 15. Juli 1890) bestimmt, daß die Schiedsgerichte für den Stadtkreis und für den Landkreis Linden in der Stadt Hannover und das Schieds⸗ gericht für den Kreis Neustadt a. R. in der Stadt Wunstorf ihren Sitz haben. .
Berlin, den 26. März 1891. Das Reichs⸗Versicherunggamt. Abtheilung für Invaliditäts⸗ und Altersversicherung. Dr. Bödiker.
Bekanntmachung.
Verlegung des Postamts in Lichtenberg bei Berlin. Am 31. März Abends nach Dienstschluß wird das Post⸗ amt in Lichtenberg bei Berlin aus dem Hause Dorfstraße 47 nach dem Hause Dorfstraße 30 verlegt. Berlin C., den 26. März 1891. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Ober⸗Postrath. Griesbach.
. Verordnung, 1ö“
effend das Verbot der Einfuhr von Rindvie 82 i Königreichen der Niederlande und Belgien und dem Großherzogthum Luxemburg.
Auf Grund des §. 7 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Vieh⸗ seuchen, wird zur Abwehr der Einschleppung der Lungenseuche unter Abänderung der Verordnung vom 20. November 1883 (Central⸗ und Bezirks⸗Amtsblatt 1883 Seite 330) bestimmt,
folgt: was folg 8 1.
Die Einfuhr von Rindvieh, einschließlich der Kälber, aus den Königreichen der Niederlande und Belgien und aus dem Großherzogthum Luxemburg in Elsaß⸗Lothringen wird bis auf
Weiteres verboten. S 8 1“ 1
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Straßburg, den 18. März 1891. ““
Ministerium für Eisaß⸗Lothringen. Abtheilung für Finanzen, Landwirthschaft und Domänen.
Der Unter⸗Staatssekretär von Schraut.
Die Nummer 9 des oEööö“ welche von heute ab
Ausgabe gelangt, enthält unter 8 88 Nr. 91949 da Gefbha betreffend die Feststellung des für das Etatsjahr 1891/92. Vom 22. März 1891; unter 1 Nr. 1943 das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer An⸗ leihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine, der R E und der Post und Telegraphen.
22. März 1891; und unter 8 1944 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines vierten Nachtrags zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1890,91. Vom 22. März 1891.
Berlin, den 28. März 1891.
sssaaisfeeliches Post⸗Zeitungsamt.
Didden.
1“
Die Nummer 10 des ö welche von heute b zur Ausgabe gelangt, enthält unter 8 zun. 19 8 bas Gesetz, betreffend die Kaiserliche Schutz⸗ truppe für Deutsch⸗Ost⸗Afrika. Vom 22. März 1891. Berlin, den 28. März 1891. Kaiserliches Post⸗Zeitungsgamt. Didden. 8
1 Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Gerichts⸗Assessor Thomas in Schroda zum Amts⸗ richter in Kempen,
den Gerichts⸗Assessor Theodor Neumann in Zeitz zum Amtsrichter in Tennstedt, 1
den Gerichts⸗Assessor Kruspi in Wilhelmshaven zum Amtsrichter daselbst, 8 —
den Gerichts⸗Assessor Gustav Krüger, in Hannover zum Amtsrichter in Burgdorf,
den Gerichts⸗Assessor Moxter in Frankfurt a./ M. zum Amtsrichter in Runkel,
den Gerichts⸗Assessor Dr. jur. Drehwald in Wallmerod zum Amtsrichter daselbst, .
den Gerichts⸗Assessor Rudolf Püngeler in Aachen zum Amtsrichter in Rheydt und
den Gerichts⸗Assessor Nöldeke in Waldbröl zum Amts⸗ richter in Saarlouis zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Domänenpächtern Ober⸗Amtmann Prütz mann zu Krotoschin, Ober⸗Amtmann Schmidt zu Bischwalde, Regie⸗ rungsbezirk Marienwerder, Ober⸗Amtmann Redlich zu Granzow, Regierungsbezirk Potsdam, Ober⸗Amtmann Wette zu Dersewitz, Regierungsbezirk Stettin, Ober⸗Amtmann Heine zu Ohsen und Ober⸗Amtmann Bandel zu Kalenberg, Re⸗ Hannover, den Charakter als Amtsrath zu verleihen.
Auf Ihren Bericht vom 8. März d. J. will Ich dem Kreise Teltow im Regierungsbezirk Potsdam, welcher den
Rangsdorf ausgeführt hat, gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Er⸗ hebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des
S. 94 ff.) einschließlich der in demselben enthaltenen Be⸗ stimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Er⸗ hebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften — vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Be⸗ stimmungen — verleihen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurück.
Berlin, den
B“
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
e Einführung preußischer Land gesetze in Helgoland. Vom 22. März 1891.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. 8 8 verordnen auf Grund des §. 11 des Gesetzes, betreffend die Vereinigung der Insel Helgoland mit der preußischen Monarchie, vom 18. Februar 1891 (Gesetz⸗Samml. S. 11), was folgt:
1 1 Die nachstehend bezeichneten preußischen Landesgesetze treten, insoweit dieselben gegenwärtig in der Provinz Schleswig⸗Holstein Geltung haben, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für Helgoland 5 Kraft:
1) die Verordnung vom 23. September 1867, betreffend die allgemeine Regelung der Staatsdienerverhäutnisse in den neu erworbenen Landestheilen (Gesetz⸗Samml. S. 1619), und die Verordnung vom 12. September 1867 wegen ander⸗ weitiger Einrichtung des Amtskautionswesens in den neu er⸗ worbenen Landestheilen (Gesetz⸗Samml. S. 1513) nebst allen hierzu ergangenen abändernden, ergänzenden und erläuternden 8 iften; 88 “ ve Verordnung vom 23. September 1867, betreffend die Heranziehung der Staatsdiener zu den Kommunalauflagen
und das Gesetz vom 29. Juni 1886, betreffend die Heran⸗ ziehung von IE zu Abgaben für Gemeindezwecke (Gesetz⸗Samml. S. 181); 8 “ die Verordnung vom 23. September 1867, betreffend die Ausdehnung der preußischen Disziplinargesetze auf die Beamten in den neu erworbenen Landestheilen (Gesetz⸗Samml. S. 1613), und das Gesetz vom 9. April 1879, betreffend die Abänderung von Bestimmungen der Disziplinargesetze (Gesetz⸗ Samml. S. 345); 8
4) die Verordnung vom 16. September 1867, betreffend die Zulässigkeit des Rechtsweges und die Anwendung der Gesetze vom 8. April 1847 über das Verfahren bei Kompe⸗ tenzkonflikten zwischen den Gerichten und Verwaltungsbehörden, und vom 13. Februar 1854 über die Konflikte bei gericht⸗ lichen Verfolgungen wegen Amts⸗ und Diensthandlungen in den durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 der Monarchie einverleibten Landestheilen (Geset⸗ Samml. S. 1515), und die Verordnung vom 1. August 1879, betreffend die Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden (Gesetz⸗Samml. S. 573);
5) das Ausführungsgesetz zum Deutschen Gerichts⸗ verfassungsgesetz vom 24. April 1878 (Gesetz⸗Samml. S. 230) unter Aufhebung der jetzt auf Helgoland bestehenden Gerichte sowie mit der Maßgabe, daß einestheils der §. 26 nach⸗ stehenden Zusatz erhält:
Angelegenheiten, welche zu der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit nicht gehören, werden auf Helgoland 6B11111 “ und anderentheils an die Stelle der Vorschriften in §. 35 Absatz 1 und 2 folgende Bestimmung tritt:
Die Vertrauensmänner des Ausschusses für den Be⸗ zirk von Helgoland werden durch die Vertretung der dortigen Gemeinde gewählt. ““
6) das Gesetz vom 3. März 1879, betreffend die Dienst⸗ verhältnisse der Gerichtsschreiber (Gesetz⸗Samml. S. 99);
vom 6. März 1879 (Gesetz⸗Samml. S. 109); 1 8
8) die Hinterlegungsordnung vom 14. März 1879 (Gesetz⸗ Samml. S. 249); 1 8
9) das Ausführungsgesetz zur deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗Samml. S. 281))
18 die Schiedsmannsordnung vom 29. März 1879 (Gesetz⸗ Samml. S. 321); 8 1 1
11) das Gesetz vom 31. März 1879, betreffend die Ueber⸗ gangsbestimmungen zur deutschen Civilprozeßordnung und deutschen Strafprozeßordnung (Gesetz⸗Samml. S. 332), mit der Maßgabe, daß an die Stelle der aufgehobenen Helgoländer Gerichte das Amtsgericht tritt; 82
12) die Vero dnung vom 7. September 1879, betreffend das Verwaltungszwangsverfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen (Gesetz⸗Samml. S. 591), und die Verordnung vom 4. August 1884, betreffend das Verwaltungszwangs⸗ verfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen in Angelegen⸗ heiten der Justizverwaltung (Gesetz⸗Samml. S. 321); 5
13) das Gesetz vom 8. März 1880, enthaltend Bestim⸗ mungen über das Notariat (Geset⸗Samml. S. 177), und das Gesetz vom 15. Juli 1890, enthaltend Bestimmungen über das Notariat und über die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen (Gesetz⸗Samml. S. 229):
14) das Gesetz vom 14. März 1885, betreffend die Ver⸗ tretung des Fiskus in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten der Justizverwaltung (Gesetz⸗Samml. S. 65);
15) die Vorschriften, betreffend den Ansatz und die Er⸗ hebung der Gerichtskosten und die Gebühren der Notare und Rechtsanwälte, insbesondere die Verordnun vom 30. August 1867 (Gesetz⸗Samml. S. 1369), das Ausführungsgesetz zum deutschen Gerichtskostengesetze und zu den deutschen Gebühren⸗ ordnungen für Gerichtsvollzieher und für Zeußen und Sach⸗ verständige vom 10. März 1879 (Gesetz⸗ Samml. S. 145), das Ausführungsgesetz zur deutschen Gebührenordnung für Rechts⸗ anwälte vom 2. Februar 1880 (Gesetz⸗Samml. S. 43) und
Bau einer Kreischaussee von Brusendorf über Klein⸗Kienitz und den Bahnhof Rangsdorf der Berlin⸗Dresdener Eisenbahn nach
1
alle über das Kostenwesen ergangene abändernde, ergänzende und erläuternde Vorschriften;
Chausseegeldtaris vom 29. Februar 1840 (Gesetzs⸗Samml.
in den neu erworbenen Landestheilen (Gesetz⸗Samml. S. 1648),
Die in der Provinz Schleswig⸗Holstein geltenden Vorschriften über die Zuständigkeit der Gerichte für
7) das Ausführungsgesetz zur deutschen Konkursordnung
8 111“
“
16) das Gesetz vom 20. März 1837 über den gebraz des Militärs (Gesetz⸗Samml. S. 60);
10 bas Gesetz vom 4. Juni 1851 über den Belagerungs⸗ zustand (Gesetz⸗Samml. S. 1
18) die Verordnung vom 5. Juli 1867, betreffend die Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs in die Herzogthümer Holstein und Schleswig (Gesetz⸗Samml. S. 1133), mit der Maßgabe, daß in den §§. 81 bis 88 an die Stelle des 30. September 1867 der 1. April 1891 gesetzt wird. 8
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem 1. April 1891 in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin im Schloß, den 22. März 1891. (L. S.) Wilhelm. von Caprivi. von Boetticher. Herrfurth. von Schelling. Freiherr von Berlepsch. NKiquel. von Kaltenborn. von Heyden. Graf von Zedlitz.
Waffen⸗
von Maybach.
Ministerium des Königlichen Hauses.
Dem Königlichen Kronfideikommiß⸗Amtspächter d’'Alton⸗ Rauch zu Bornim ist der Charakter als Königlicher Ober⸗ Amtmann beigelegt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der bisherige Eisenbahn⸗Betriebs⸗Sekretär Braune zum Geheimen Registrator ernannt worden.
Der bisher im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten beschäftigte Bauinspektor Reiche in Berlin ist in gleicher Amtseigenschaft an die Königliche Regierung in Liegnitz versetzt worden.
Der bisher bei der Königlichen Regierung in Liegnitz angestellte Bauinspektor, Baurath Fölsche ist als Kreis⸗ Bauinspektor nach Landeshut i. Schl. versetzt worden.
Der bisher bei den Universitätsbauten zu Halle a. S. beschäftigte Land⸗Bauinspektor Gorgolewski ist der König⸗ begn Regierung in Hildesheim zur Beschäftigung überwiesen worden.
Der bisher bei Weichselstrom⸗Regulirungsbauten be⸗ schäftigte Wasser⸗Bauinspektor Heinrich Bergmann in Fordon ist nach Ruhrort Behufs Hülfeleistung bei den dortigen Hafenbauten versetzt worden.
Der Kreis⸗Bauinspektor, Baurath Scheele in Dillenburg ist in gleicher Amtseigenschaft nach Fulda versetzt worden.
Der bisher bei der Königlichen Kanal⸗Kommission in
Künster angestellte Wasser⸗Bauinspektor Plathner ist als Bauinspektor an die Königliche Regierung in Osnabrück ver⸗ setzt worden.
Der bisher bei der Königlichen Regierung in Osnabrück angestellte Bauinspektor Onno Beckmann ist in gleicher emseigenschaft an die Königliche Regierung in Stade versetzt worden.
Der bisher bei der Lohe⸗Regulirung beschäftigte Wasser⸗ Bauinspektor Krey in Strehlen bei Breslau ist nach Posen versetzt worden, um im Bereiche der Königlichen Ansiedelungs⸗ Kommission für die Provinzen Westpreußen und Posen be⸗ schäftigt zu werden.
Die bisherigen Obe⸗⸗Maschinenmeister und Baggerungs⸗
8 Inspektoren Heinrich Teuhlsen zu Bauhof Bredow bei
Stettin und Eduard Schmitt in Pillau sind unter Be⸗
lassung in ihren gegenwärtigen Stellen zu Maschinen⸗Inspektoren mit dem Range der fünften Klasse der höheren Beamten der
Provinz'albehörden ernannt worden.
Ministerium des Innern. 1 Bei dem Ministerium des Innern ist der Geheime Kanzlei⸗Inspektor Radke zum Geheimen Kanzlei⸗Direktor
ernannt, sowie
dem Geheimen Kanzlei⸗Sekretär Götze der Charakter als Geheimer Kanzlei⸗Inspektor beigelegt und der Geheime Kanzlei⸗ Assistent Hoffmann zum Geheimen Kanzlei⸗Sekretär ernannt worden. “ 8 114“4“ 11“ 1“
Der Rechtsanwalt Heymann Bernstein in Berlin ist zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Berlin (Rosenthaler Vorstadt), der Rechtsanwalt Dr. Berner in Osterode Ostpr. zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Königs⸗
erg i. Pr., mit Anweisung seines Wohnsitzes in Osterode Ostpr., der Rechtsanwalt Dr. Bernhard Schmidt in Wischwill zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichs zu Königs⸗ berg i. Pr., mit Anweisung seines Wohnsitzes in Wischwill, der Rechtsanwalt Dane in Emmerich zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Hamm, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Emmerich, und der Rechtsanwalt Dr. jur. Ludwig Hubert Wilhelm
Gerhard Hastenrath in Bonn zum Notar für den Bezirk
des Ober⸗Landesgerichts in Köln, mit Anweisung seines Wohnsitzes in St. Vith, ernannt worden.
Dem Notar Schmitz in Lüttringhausen ist vom 1. April d. J. ab der Wohnsitz in Bensberg angewiesen worden
Finanz⸗Ministerium.
Die Ziehung der 2. Klasse 184. Königlich preußischer Klassen⸗Lotterie wird am 7. April d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale des Lotterie⸗Gebäudes 55 Anfang nehmen.
Die Erneuerungsloose sowie die Freiloose zu dieser Klasse find nach den §§. 5, 6 und 13 des Lotterieplans, unter Vor⸗ legung der bezüglichen Loose aus der 1. Klasse, bis zum 3. April d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulösen. 8
Berlin, den 28. März 1891.
Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
1“
Die Wahl des ordentlichen Lehrers am städtischen Gym⸗ nasium zu Danzig Maximilian Grott zum Rektor der höheren Bürgers pule zu Graudenz ist bestätigt worden.
Der bisherige Kreis⸗Physikus des Kreises Soldin Dr. Nesemann in Soldin ist als Bezirks⸗Physikus in den b4A-zet östlichen Polizeibezirk der Stadt Breslau versetzt w 28
— Die Nummer 7 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 9442 die Verordnung, betreffend die Einführung preußischer in Helgoland. Vom 22. März 1891. Berlin, den 28. März 1891. Königliches esetz⸗Sammlungs⸗Amt. E’“
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Verfügung des Ministers der öffentlichen Arbeiten, betreffend anderweite Ab⸗ grenzung mehrerer Betriebsamtsbezirke, ver⸗ öffentlicht. 8
A ngekommen: Seine Excellenz der kommandirende Admiral Freiherr von der Goltz, von Wilhelmshaven.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 28. März.
Seine Majestät der Kaiser und König arbeiteten heute Vormittag mit dem Reichskanzler, hörten darauf die Vorträge des Chefs des Generalstabes der Armee sowie des Chefs des Militärkabinets und nahmen um 12 ¾ Uhr mili⸗ tärische Meldungen entgegen. Um 1 Uhr hatten der Ober⸗ Bürgermeister von Koblenz Schüller und der Rechtsanwalt
und Justiz⸗Rath Fischel die Ehre des Empfanges.
Das „Armee⸗Verordnungsblatt“ veröffentlicht eine Aller⸗ höchste Kabinets⸗Ordre, betreffend Formations⸗Aende⸗ rungen ec. aus Anlaß des Etats 1891/92; ferner werden in einer Beilage des „Armee⸗Verordnungsblattes“ Bestimmungen über Gewährung von Pferdegeldern, vom 28. März 1891, veröffentlicht.
S. M. Aviso „Pfeil“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Lavaud, ist am 25. März von Port Mahon abgegangen und am 27. März in Gibraltar ange ommen.
Altona, 26. März. Fürst Bismarck ist, wie die „Hamb. Börs.⸗Halle“ meldet, heute Mittag 1 ½ Uhr zum Besuch des kommandirenden Generals Grafen von Waldersee hier eingetroffen und kehrte um 5 ½ Uhr wieder nach &% 2.
Friedrichsruh zurück. 8
Mecklenburg⸗Schwerin. “ n8— Schwerin, 27. März. Gestern Nachmittag ver⸗ schied hier nach langem Leiden im Alter von 93 Jahren der General der Infanterie und Ober⸗Kammerherr, Ober⸗Hof⸗ meister Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Marie, Adolf Freiherr von Sell.
Freiherr von Sell, welcher 1815 in's Königlich Preußische Kaiser Franz⸗Garde⸗Grenadier⸗Regiment eingetreten war und in demselben den Feldzug dieses Jahres und den Einzug in Paris mitgemacht hatte, schied im Jahre 1830 als Hauptmann aus der Preußischen Armee aus und wurde militärischer Gouverneur des nachmaligen Großherzogs Friedrich Franz II. Als solcher hat er denselben während seiner Schul⸗ und Universitätszeit nach Dresden und Bonn begleitet und seit jener Zeit über 60 Jahre stets Vertrauensstellungen am hiesigen Hofe eingenommen und in engen Beziehungen zu den Mitgliedern des Großherzoglichen Hauses gestanden.
Wiederholt wurde von Sell zu vertraulichen Missionen, auch politischen Inhalts, benutzt, von 1862 bis 1868 fungirte derselbe als Großherzoglicher Gesandter am Königlich preußischen Hofe.
Auch nach dem Tode Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Friedrich Franz II. verblieb der kurz vorher zum Ober⸗Kammerherrn ernannte Freiherr von Sell auf ausdrücklichen Wunsch Seiner König⸗ lichen Hoheit des Großherzogs Friedrich Franz III. in seiner bisherigen Stellung als Ober⸗Hofmeister Ihrer Königlichen Hoheit der Groß⸗ herzogin Marie. vpon Sell war lange Jahre Commendator des Johanniter⸗Ordens für beide Großherzogthümer Mecklenburg, bis 1887 seine Gesundheit ihn zwang, dies Amt niederzulegen.
Oldenburg.
(H) Oldenburg, 26. März.
Zur Feier des heutigen Geburtstages Ihrer
G öniglichen Hoheit der Großherzogin hat die Stadt reichen Flaggenschmuck angelegt. — Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog kehrte gestern hierher zurück. — Ihre Durchlaucht die Prinzessin Therese von Sachsen⸗Altenburg weilt zur Zeit am Großherzoglichen Hofe zum Besuch.
Sachsen⸗Meiningen. †t Meiningen, 25. März. Seine Hoheit der Herzog und Höchstdessen Gemahlin sind heute von hier über München nach Italien abgereist.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 27. März. Nr. 3 des „Gesetzblattes für Elsaß⸗Lothringen“ veröffentlicht das Gesetz, betreffend die Fest⸗ stellung des Landeshaushalts⸗Etats für Elsaß⸗ Lothringen für das Etatsjahr 1891/,92. Der Etat ba⸗ lancirt in Einnahme und Ausgabe mit 49 830 732 ℳ] 1“
Oesterreich⸗Ungarn.
Nach Mittheilungen des „W. T. B.“ find die deutsch⸗österreichischen Handelsvertrags⸗Verhand⸗ lungen noch nicht zu Ende geführt. Vorgestern und gestern
Zum 1. Juli 1891 wird der Stab des Infanterie⸗ Regiments Nr. 99 von Pfalzburg nach Zabern verlegt.
Der Graf Franz von Meran ist laut Meldung des „W. T. B.“ gestern im 52. Lebensjahre in Abbazia ge⸗ storben.
Gutem Vernehmen nach wird die Einberufung des Reichsraths auf den 9. April erfolgen.
Großbritannien und Irland.
Die Königin Victoria ist, wie dem „R-. B.“ aus Grasse gemeldet wird, hocherfreut wace. über ihren herz⸗ lichen Empfang daselbst. Die herrliche Aussicht von dem Grand Hotel und die getroffenen Einrichtungen hätten Ihre Majestät sichtlich befriedigt.
Die Hochzeit der Prinzessin Louise zu Schles⸗ wig⸗Holstein mit dem Prinzen Aribert von Anhalt wird am 8. Juli in Windsor abgehalten werden. Dem Wunsche der Königin Victoria gemäß soll bei der Feierlichkeit möglichst genau dasselbe Ceremoniell wie bei der Hochzeit des Herzogs von Albany beobachtet werden.
Gestern fand der feierliche Schluß des vor der Vertagung desselben statt.
Der dritte große Postdampfer, welchen die cana⸗ dische Pacific⸗Eisenbahngesellschaft in England hat bauen lassen, wurde am Mittwoch in Barrow in Gegenwart mehrerer tausend Zuschauer vom Stapel gelassen und empfing in dem von Lady Northcote vollzogenen Taufakt den Namen „Empreß of India“. Der Dampfer ist wie seine beiden Vorgänger den Vorschriften der Admiralität entsprechend gebaut und kann erforderlichenfalls im Laufe von wenigen Stunden in einen Kreuzer für den Dienst der Marine umgewandelt werden. Die Dampfer sind für den Verkehr zwischen Vancouver und Yokohama bestimmt und besitzen eine garantirte Fahrgeschwin⸗ digkeit von 18 Knoten in der Stunde.
Der Grund, weshalb die Zusammensetzung der Arbeits⸗ kommission noch immer nicht festgestellt ist, besteht nach dem „Scotsman“ darin, daß mehrere Herren, welche die Regierung in Vorschlag brachte, die Ernennung abgelehnt haben.
Die neuen Magazingewehre scheinen sich nicht ganz bewährt zu haben. Von den 800 unter das 2. Batalllon des Dorsetshire⸗Regiments vertheilten Gewehren wurden, der „A. C.“ zufolge, 500 auf Befehl des Kriegs⸗Ministeriums 1“ da sich bei ihnen wesentliche Mängel gezeigt hatten.
Aus Ottawa in Canada wird gemeldet: Die Regierung der Vereinigten Staaten habe Lord Salisbury ersucht, die canadische Regierung zu veranlassen, daß sie Maßregeln treffe, um das heimliche Eindringen von Chinesen über die canadische Grenze nach den Vereinigten Staaten zu verhindern. Der canadische Minister⸗Präsident hatte erklärt, daß er nicht in der Lage sei, derartige Maßregeln zu treffen.
Wie „R. B.“ aus St. Johns in Neufundland berichtet, werden überall auf der Insel Volksversammlungen ab⸗ gehalten, um gegen die Bill Lord Knutsford's zu pro⸗ testiren. Die Redner erklären die Bill für eine Verletzung der Verfassung der Kolonie und ein reines Zwangsgesetz. Die Regierung und die Opposition gingen vereint in der An⸗ gelegenheit vor, und am 31. März werde eine aus füuf Mit gliedern bestehende Abordnung nach England abreisen.
Frankreich.
Paris, 28. März. Die Königin von England hat dem „W. T. B.“ zufolge aus Grasse an den Präsidenten Carnot folgendes Telegramm gerichtet:
„Ich danke Ihnen von ganzem Herzen für Ihre äußerst liebens⸗ würdige Depesche und bin tief gerührt von dem herzlichen Empfang, welchen ich überall auf meiner Durchreise durch Frankreich und bei meiner Ankunft hier in diesem entzückenden Lande gefunden habe.“
Am Donnerstag Nachmittag empfing der Präsident Carnot in feierlicher Audienz den rus ischen Botschafter von Mohrenheim, der ihm die Insignien des Andreas⸗ Ordens überreichte. Der Botschafter versicherte den Prä sidenten in einer Ansprache, daß er glücklich sei, die Gefühle der Herzlichkeit ausdrücken zu dürfen, die der Kaiser Alexander für die Person des Präsidenten empfinde. Carnot dankte dem Botschafter und bat ihn, dem Kaiser seinen Dank für die ihm zu Theil gewordene Sympathiebezeugung kund zu thun.
Der Prinz Carl von Baden ist vorgestern von Monaco kommend hier eingetroffen und beabsichtigt, einige Tage hier zu verweilen.
Bei den Ministern de Freyecinet, Bourgeois, Ribot
und Roche erschienen Deputationen der Gesell⸗ schaft der dramatischen Autoren und Schriftsteller, sowie des Verbandes der republikanischen Journalisten, ferner Abgeordnete aus den Kreisen der Autoren und Komponisten überhaupt, sowie der Herausgeber und anderer Interessenten, um auf die Gefahren hinzuweisen, welche in Folge einer Kündigung der mit der Schweiz und He gien Betreffs des Schutzes des litearischen und artistischen Eigenthums geschlossenen Konventionen entstehen würden. Eine zahlreich besuchte Versammlung von In dustriellen, welche vorgestern auf der Börse in Rouen stattfand, beschloß einstimmig eine Resolution, in welcher die “ und die gesetzgebenden Körper aufgefordert werden, in dem neuen Zolltarif allen Zweigen der nationalen Arbeit wirksamen Schutz angedeihen zu lassen, außerdem wurde beschlossen, Massenpetitionen unter den Industriellen, Landwirthen und Arbeitern der dortigen Gegend zu veranstalten.
Rußland und Polen. er Kaiser hat am Mittwoch die Militär⸗Attachés für Berlin und Wien, Obersten von Butakow und Zujew empfangen. “ Der „Regierungs⸗Anzeiger“ vom 27. d. M. veröffentlicht die Enthebung des bisherigen Botschafters beim Quirinal Barons Uexküll wegen schwerer Krankheit von seinem osten und seine Ersetzung durch Vlangali; ferner die rnennung Schischkin’s zum Adjunktensdes Ministers des Aeußern und die Besetzung des dadurch erledigten Gesandten⸗ postens in Stockholm durch Sinowjew; endlich die Be⸗ rufung des Geheimen Raths Grafen Kapnist an Stelle Sinowjew's zum Direktor des Asiatischen Departements. Da die Sekte der Stundisten in Südrußland schnelle Fortschritte macht und sich auch in Westrußland zu entwickeln beginnt, fanden im heiligen Synod Besprechungen darüber statt, wie der Stundismus zu bekämpfen sei. Einen Anhalte⸗ punkt gewährte der Umstand, daß die Sektirer ihre Kinder die Pfarrschulen der orthodoxen Kirche besuchen lassen. Ein Kaiserlicher Ukas, betreffend die Ex⸗ propriation von Ländereien für den Eisenbahnbau
Parlaments
haben keine Sitzun en der Delegirten stattgefunden.
ostok bis Grafskaja, ist am d. M.