1891 / 76 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 Mar 1891 18:00:01 GMT) scan diff

[7443538 SOeffentliche Zustellung. 8 Die minderjährigen Geschwister Hermann und

74070]

8 8

Die frau des Ges s Friedrich

August Krzenctessa von hier, vertreten durch ihren August Biertz zu Köln⸗Ehrenfeld, Clara Helene,

Vormund Vorwerksbesitzer Gottlieb Passek von bier, im Prozesse vertreten durch den Rechtsanwalt Rosen⸗ tbhal von hier, klagen gegen den Daniel Wilbelm Tobis aus Wittendorf, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts wegen Löschungsbewilligung mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, in die Löschung der für ihn auf dem Grundstück Blatt 239 Kreuzburg Abtheilung III Nr. 3: eingetragenen Antheilshypothek von 109 35 ₰, welche auch konjunktim auf dem Grundstücke Blatt 238, Kreuz⸗ burg O./S. für ihn eingetragen ist, zu willigen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Kreuzburg O./S. auf den 29. Mai 1891, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht. Kreuzburg O./S., den 21. März 1891. Kühnemann, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

In Sachen des Mayener Spar⸗ und Creditvereins, e. G. i. L., ist auf Antrag des Liquidators in Ge⸗ mäßheit der §§. 52 ff. des Gesetzes vom 4. Juli 1868 Termin zur Anhörung der betheiligten Ge⸗ nossenschafter über den eingereichten Vertheilungs⸗ plan, welcher auf der Gerichtsschreiberei offen liegt, auf den 14. Mai 1891, Vormittags 9 ½ Uhr, im Sitzungssaale des Königlichen Amtsgerichts zu Mayen anberaumt. Zu diesem Termine werden die nachbenannten Personen, deren Aufenthalt unbekannt ist, hiermit vorgeladen:

1) Johann Baptist Emmerich, Küfer, 2) Anton Post, Metzger,

3) Peter Schabarum, Bergwe

4) Catharina Schabarum, ohne

5) Rudolph Wiersteiner, Must

6) Carl Wiese, Sänger,

7) Johaan Windheuser, Taglöhner.

Mayen, den 21. März 1891.

Hoenicke, als Gerichtsschreiber.

[74395] Klage⸗Auszug.

Die Margaretha Hall zu Merkstein, vertreten durch Rechtsanwalt Helpenstein in Aachen, klagt gegen ihren Ehemann Wilhelm Kochs, früher Brauereibesitzer, jetzt ohne Geschäft zu Merkstein, mit dem Antrage: „Das Königliche Landgericht wolle die zwischen Parteien bestehende gesetzliche Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst erklären, vollständige Gütertrennung aussprechen, die Parteien zur Auseinandersetzung ihrer Vermögensverhältnisse vor einen Notar verweisen und dem Beklagten die Kosten zur Last legen.’“ Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen ist anberaumt auf den 16. Juni 1891, Vormittags 9 Uhr.

Aachen, den 23. März 1891.

Plümmer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

11“

Die durch Rechtsanwalt Justizrath Koch zu Aachen vertretene Ehefrau des Bäckers Joseph Peltzer, Anna, geb. Bendels, ohne Gewerbe zu Stolberg wohnhaft, klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung. Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen ist auf Donners⸗ tag, den 4. Juni 1891, Vormittags 9 Uhr, anberaumt.

Aachen, den 25. März 1891.

8 Dorn, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[74403]

Die Ehefrau des Schusters Josef Sievernich, Magdalena, geb. Wichterich zu Rheinbach, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrath Krupp I zu Bonn, klagt gegen ihren Ehemann wegen Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn, ist Termin auf den 3. Juni 1891, Vor⸗ mittags 10 Uhr bestimmt.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.

(L. S.) Donner, Landgerichts⸗Sekretär.

[74455]

Die Ehefrau des Metzgers Josef Schlebusch, Katharina, geb. Wiesberg, zu Düsseldorf, hat gegen ihren vorgenannten daselbst wohnenden Ehemann die Gütertrennungsklage erhoben und ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst auf den 12. Mai 1891, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Düffeldorf, den 19. März 1891.

Steinhaeufer, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

[74437]

Helene Hund, Ehefrau des Restaurateurs Johann Baptist Hirschkorn zu Avricourt, vertreten durch Rechtsanwalt Wündisch in Zabern, klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem Antrage: die Gütertrennung zwischen Parteien auszusprechen, die⸗ selben zur Vermögensauseinandersetzung vor Notar Köhren in Rixingen zu verweisen und dem Be⸗ klagten die Prozeßkosten aufzuerlegen. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern ist anberaumt auf den 26. Mai 1891, Vor⸗ mittags 10 Uhr. 1“

Der Landger.⸗Sekretär: Berge

[74071] 8 Die Ehefrau des Kaufmanns Wilhelm Herz, Bertha, 1. Juda in Bonn vertreten durch Rechts⸗ anwalt Morsbach in Bonn klagt gegen ihren Ehe⸗ mann wegen Gütertrennung. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf den 25. Mai 1891, Vormittags 10 Uhr, bestimmt.

(L. 8.) Vobis

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts 8 1

2 8

geb. Stosberg, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Hauck, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 23. Mai 1891, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte zu Köln, III. Civilkammer.

Köln, den 23. März 1891.

Der Gerichtsschreiber: Schulz.

[74431] Gütertrennung. .“

Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen vom 3. März 1891, in Sachen der Emilie Munsch gegen ihren Ehemann Emil Haury, Reisender, beide in Mülbausen wohnend, ist die zwischen den Parteien bestehende Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden.

Mülhausen, den 24. März 1891.

Der Landgerichts⸗Sekretär: Stahl.

[74406] Bekanntmachung . eines Gütertrennungsurtheils. Durch Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier vom 17. Februar 1891 ist die wischen den Eheleuten Mathias Krieschel, Kauf⸗ mann und Buchdrucker, und Anna Maria, geb. Görgen, beide zu Trier wohnend, bestehende gesetz⸗ liche eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt Trier, den 23. März 1891. 1 bbb X“

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[74074]

Durch Urtheil der II. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 24. Februar 1891 ist die zwischen den Eheleuten Schlosser Robert Voigthaus zu Heiligenhaus und der Wilhelmine, geb. Haldenbach, bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit dem 30. Dezember 1890 für aufgelöst erklärt worden.

Schmidt, Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.

[74078]

Durch Urtheil der II. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 24. Februar 1891 ist die zwischen den Eheleuten Flaschenbierhändler Carl Wilbelm Janisch zu Lennep und der Christine, geb. Niedgen daselbst, bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit dem 31. Dezember 1890 für aufgelöst erklärt worden.

Schmidt, Gerichtsschreiber des Königlichen Lnndgerichts.

[74077]

Durch Urtheil der II. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 24. Februar 1891 ist die zwischen den Eheleuten Bäcker August Drever⸗ mann zu Barmen und der Helene, geb. Marburger daselbst, bisher bestandene eheliche Fuͤtergemeinschaft mit Wirkung seit dem 24. Dezember 1890 für auf⸗ gelöst erklärt worden. 8

t

wdesene Schmitt, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [74079]

8

Durch Urtheil der III. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 23. Februar 1891 ist die zwischen den Eheleuten Buchdrucker Heinrich Weppler zu Elberfeld und der Anna, geb. Haack daselbst, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 31. Dezember 1890 für auf⸗ gelöst erklärt worden. 8—

„Hünninger,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗?c. 8 Versicherung.

Keine.

4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

[70750] Bekanntmachung.

Freitag, den 3. April, Vormittags 10 Uhr, verkauft die Direktion im Verdingungswege verschie⸗ dene alte Materialien, als:

Schmiedeeisen, Gußeisen, Gußstahl, Stahl, Leder, Zink, Kupfer, Bronce ꝛc.

Die Bedingungen 1. hier aus, können auch gegen 1 abschriftlich bezogen werden.

Danzig, den 10. März 1891.

Königliche Direction der Gewehrfabrik.

[746133 Bekanntmachung. Dienstag, den 14. April d. Js. Vormittags 10 Uhr, soll im diesseitigen Bureau die Lieferung von 25 kg Nähseide in öffentlicher Submisnon vergeben werden.

Die Bedingungen liegen in genanntem Bureau

zur Einsicht aus, können auch gegen portofreie Ein⸗ sendung von 1 abschriftli werden. Danzig, den 23. März 1891. Artillerie⸗Depot.

5) Verloosung ꝛc. von Werth⸗ poapieren.

[50834]

Von den Anleihescheinen der Stadt Aurich, Allerhöchstes Privilegium vom 9. Oktober 1882,

sind heute ausgeloost: Buchstabe A. zu 1000 ℳ: Nr. 10, B 500 ℳ: Nr. 36 und 49.

Rückzahlung vom 1. Juli 1891 ab bei unserer Kämmerei⸗Kasse. Mit dem 30. Juni 1891 hört

die Verzinsung auf. Aunrich, 1. Dezember 1890. Der istrat. S ening.

von hier bezogen

[51999] 11““

Bei der in diesem Jahre stattgefundenen Au lossung der nach dem Allerhöchsten Privilegium vom 23. März 1881 ausgegebenen Perleberger Stadt⸗Obligationen sind

Nr. 13 über 1000 ℳ,

Nr. 159 und 192 über 500 ℳ,

Nr. 281 516 443 475 und 353 über 200 geiogen worden.

Diese Obligationen werden den Inhabern hiermit zum 1. Juli 1891 mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag derselben gegen Rückgabe der Obli⸗ gationen sowie der dazu gehörigen Talons vom 1. Juli 18981 ab bei der Kämmerei⸗Kasse hier in Empfang zu nehmen.

Vom 1. Juli 1891 ab hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf.

Von früheren Ausloosungen sind die Obliga⸗ tionen Nr. 438 über 200 und Nr. 38 über 1000 ℳ, deren Verzinsung bereits seit dem 1. Juli 1888 bezw. 1889 aufgehört hat, bis jetzt nicht eingelöst.

Perleberg, den 12. Dezember 1890.

Der Magistrat. [554144 Bekanntmachung. Bei der heute stattgehabten Ausloosung der am 1. Juli 1891 zu tilgenden Anleihescheine der Stadt Ostrowo sind folgende Stücke gezogen worden: 1) Litt. A. Nr. 21 und 71 über je 1000 2) Litt. B. Nr. 56, 126, 201, 210 und 220 über je 500

3) Litt. C. Nr. 40, 100, 159, 198, 219, 308, 331, 332 und 363 über je 200

Die Inbaber dieser Stadt⸗Anleihescheine werden aufgefordert, dieselben nebst den dazu gehörigen Zinsscheinen vom 1. Juli 1891 ab gegen Er⸗ hebung des Nennwerthes hei der hiesigen Kämmereikasse einzuliefern.

Ostrowo, den 27. Dezember 1890. Der Magistrat.

[69164] Bekanntmachung.

Bei der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 2. Juli 1886 am 26. d. Mts. statt⸗ gehabten Ausloosung der Lübben'er 3 ½ pro⸗ ceuntigen Kreis⸗Obligationen sind nach Vorschrift des Tilgungsplanes pro 1891 folgende Nummern gezogen worden: 8

Litt. A. Nr. 1 14 und 98 à 2000 ℳ,

Litt. B. Nr. 41 und 50 à 1000 ℳ,

Litt. C. Nr. 4 über 500

Die ausgeloosten Kreis⸗Obligationen werden den Besitzern hierdurch zum 1. Oktober 1891 mit der Maßgabe gekündigt, daß von diesem Zeitpunkte ab die Zinszablung aufhört. Die Einlssung der obigen Kreis⸗Obligationen er⸗ folgt bei der hiesigen Kreis⸗Kommnnalkasse und bei der Kur⸗ und Neumärkischen Darlehnskasse in Berlin gegen Rückgabe der zugehörigen Coupons und Talons. Nicht zurückgegebene Coupons werden bei der Rückzahlung des Kapitals in Abzug gebracht werden. 3

Lübben, den 27. Februar 1891.

Der Kreis⸗Ausschuß Lübben’er Kreises.

Graf von der Schulenburg.

71623] Bekanntmachung.

Von der auf Grund des Allerhöchsten Privile⸗ giums vom 16. Juli 1884 zu Chausseezwecken aus⸗ gegebenen 4 % Kreisanleihe des Kreises Dar⸗ kehmen zweite Ausgabe im Gesammtbetrage von 150 000 sind nach dem Amortisationsplan im Jahre 1891 2000 zu tilgen. Bei der Ausloosung am 24. Oktober v. J. sind nachstehende Nummern

4. Ne. ... 666 B. Nr. 25 79 à 500 = 1000 2000

Die mit vorstehenden Nummern bezeichneten Kreis⸗ obligationen des Kreises Darkehmen werden den Inhabern zum 1. Oktosber d. J. mit der Auf⸗ forderung gekündigt, den vollen Kapitalbetrag gegen Rückgabe der Obligationen im coursfähigen Zustande, sowie der dazu gehörigen, erst nach dem 1. Oktober 1891 fälligen Coupons und Talons zu der gedachten Verfallzeit bei der hiesigen Kreis⸗ Kommnnalkasse in Empfang zu nehmen.

Die Uebersendung der Valuta per Post kann eben⸗ falls erfolgen, dieses geschieht jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers.

Vom 1. Oktober 1891 hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf und wird der Werth der nicht eingelieferten Zinsscheine bei der Aus⸗ zahlung von dem Kapital in Abzug gebracht.

Darkehmen, den 10. März 1891.

Der Vorsitzende des Kreis⸗Ausschusses von Kruse. 8

8 gezogen:

8 ca,gal [709241 Bekanntmachung. .

Von der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums rom 14 Januar 1888 zu Chausseezwecken aus⸗ gegebenen 3 ½ % Kreisauleihe des Kreises Dar⸗ kehmen, dritte Ausgabe im Gesammtbetrage von 155 000 ℳ, sind nach dem Amortisationsplan im Jahre 1891 2500 zu tilgen. Bei der am ℳ. Ok⸗ tober v. J stattgefundenen Ausloosung sind nach⸗ stehende Nummern gezogen:

16“8“ 1000 ““ 500 C Nr. 27, 48, 88, 145,

165 à 200 1000 9 voo

Die mit vorstehenden Nummern bezeichneten Kreis⸗ Obligationen des Kreises Darkehmen werden den Inhabern zum 1. Oktober d. J. mit der Auf⸗ forderung gekündigt, den vollen Kapitalbetrag gegen Rückgabe der Obligationen im coursfähigen Zustande, sowie der dazu gehörigen, erst nach dem 1. Oktober 1891 fälligen Coupons und Talons zu der gedachten Verfallzeit bei der hiesigen Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse in Empfang zu nehmen.

Die Uebersendung der Valuta per Post kann ebenfalls erfolgen, dieses geschieht jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers.

Vom 1. Oktober 1891 hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf und wird der Werth der nicht eingelieferten Zinsscheine bei der Aus⸗ zahlung von dem Kapital in Abzug gebracht.

Darkehmen, den 5. März 1891.

Der Vorsitzende des Kreis⸗Ausschusses.

von Kruse.

[71479] Bekauntmachung. 1“ Bei der am 4. Februar d. Js. vorgenommeren

obligationen des Kreises Westhavelland II. Emission sind folgende Nummern gezogen worden: Litt. C. zu 500 Nr. 26.

153 172 179 193.

Litt. E. zu 200 Nr. 4 6 8 10 52 94 98 106 121 137 160 163 215 246 266.

Die Inhaber werden aufgefordert, die ausgeloosten Obligationen nebst den noch nicht fällig gewordenen Zinsscheinen (Reihe IV. Nr. 5— 10) und den Zins⸗ schein⸗Anweisungen vom 1. Oktober d. Js. ab in kursfähigem Zustande bei der hiesigen Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse zur Einlösung vorzulegen.

Mit dem 1. Oktober d. Js. hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf.

Für fehlende Zinsscheine Nr. 5—10 wird deren Werthbetrag vom Kapital in Abzug gebracht.

Von früher ausgeloosten Obligationen der II. Emission sind bis jetzt nicht zur Einlösung ge⸗ kommen:

Litt. D. zu 300 Nr. 105.

Litt. E. zu 200 Nr. 74 109 119 131 231.

Rathenow, den 11. März 1891.

Der Kreisausschuß des Kreises Westhavelland. von Loebell

[72614] Bekanntmachung.

Die nachverzeichneten auf Grund des Allerhöchsten Privilegs vom 25. April 1870 emittirten Obliga⸗ tionen des Laubaner Kreises:

8 I über 1000 Thlr. = 3000 Nr. 1 2 3

Litt. B. über 500 Thlr. = 1500 Nr. 1 7 9 11 13 14 15 18,

Litt. C. über 100 Thlr. = 300 Nr. 1 2 3 4 7 9 11 12 13 18 19 21 22 23 24 25 26 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 43 44 45 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 60 61 62 63 64 65 66 67 68 70 71 72 73 74 75 77 78 80 81 82 83 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 97 98 99 100 101 102 103 105 106 107 108 110 111 113 114 115 116 119 120 121 122 123 124 125 126 127 130 131 133 134 135 136 137 138 139 143 144 145 146 147 148 149 150 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 166 167 170 174 176 177 178 180 182 184 186 187 188 189 191 195 196 197 198 201 202 204 206 208 209 210 211 212 214 215 216 217 218 219 221 222 22 225 227 229 230 231 232 233 234 236 239 240 241 242 243 244 245 247 248 251 252 253 254 256 257 259 260 261 265 266 267 268 269 270 271 274 275 278 280 282 283 285 286 288 289 290 293 294 295 296 297 298 299,

Litt. D. über 50 Thlr. = 150 Nr. 1 2 5 6 7 8 9 10 12 13 14 17 18 19 20 21 25 26 27 28 29 30 31 32 33 35 36 38 41 43 44 45 46 47 48 50 51 52 53 55 56 57 61 62 63 65 66 70 71 73 74 75 77 78 79 80 81 84 88 91 92 93 94 96 97 100,

Litt. E. über 25 Thlr. = 75 Nr. 1 2 4 6 7 10 13 14 15 16 17 19 20 21 27 30 34 35 37 38 39 42 43 44 48 51 52 53 54 55 58 61 63 64 65 66 69 70 72 73 74 75 77 79 80 81 82 83 84 85 87 88 89 91 92 93 94 96 98 99 100 101 104 106 107 108 109 111 112 113 114 115 116 118 119 120 122 125 126 127 128 133 135 136 138 139 140 142 144 145 147 149 150 152 153 154 156 157 158 159 160 164 165 166 167 168 169 171 172 173 174 176 178 179 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 195 196 197 199 200,

werden hiermit zur Rückzahlung am 1. Juli 1891 gekündigt. Die Auszahlung des Nennwerthes der gekündigten Kreis⸗Obligationen erfolgt gegen Rückgabe der Obligationen von der Kreis⸗Kom⸗ munalkasse zu Lauban.

Für die am 1. Juli 1891 fälligen Zinsbeträge werden Zinsscheine nicht ausgegeben, die Zinsen werden vielmehr bei der Rückzaͤhlung des Kapitals baar ausgezahlt.

mit dem 1. Juli 1891 auf. Laubanu, den 22. Dezember 1890. Der Kreisausschuß des Kreises Lauban.

[7133⁴] Wandsbeker Stadtanleihe von 1881. Neunte Ausloosung: Es sind folgende Nummern gezogen worden:

Litt. A. Nr. 3 5 12 215 à 2000

Litt. B. Nr. 331 347 427 508 702 725 742 831 à 1000

Litt C. Nr. 1019 1065 1078 1213 1229 1377 1379 à 500

Auszahlung vom 1. Oktober d. J. ab bei der biesigen Stadtkasse und den Herren Ed. Frege & Co. in Hamburg gegen Rückgabe der Anleihe⸗ scheine und der Zinsscheinanweisung.

Die Verzinsung der gezogenen Nummern hört mit ultimo September d. J. auf.

Aus der vorjährigen Verloosung sind noch rückständig Litt. A. Nr. 295 über 2000 und Litt. B. Nr. 303 über 1000 ℳ, deren Einlösung hiermit in Erinnerung gebracht wird. 8

Wandsbek, den 10. März 1891 Der Magistrat.

9 Rauch.

[70313]

Folgende heute ausgelooste Anleihescheine der 9 Oranienburg de 1881 (II. Aus⸗ gabe

Buchstabe A. à 500 Nr. 3 103, Buchstabe B. à 200 Nr. 57 77. 130 186 209 348 355 467 492 648 689 707 722 801 835 887 werden zum 1. Oktober 1891 hiermit ihren In⸗ habern gekündigt. 1

Ueber diesen Termin hinaus erfolgt eine Ver⸗ zinsung nicht.

Die vorgenannten Anleihescheine sind nebst den dazu gehörigen nach dem 1. Oktober 1891 fällig werdenden Zinsscheinen und nebst Zinserneuerungs⸗ scheinen in coursfähigem Zustande zur Einlösung an die hiesige Kämmereikasse abzuliefern.

Für die etwa fehlenden Zinsscheine wird der Be⸗ 5 vom Einlösungskapital abgezogen.

ranienburg, den 6. März 1891. Der Magistrat.

Ausloosung der im Jahre 1891 zu tilgenden Kreis⸗

Litt. D. zu 300 Nr. 1 2 4 28 45 51 80 b2

Die Verzinsung sämmtlicher Obligationen hört

8 1

[70210] Bekanntmachungg. Bei der am 3. d. Mts. stattgehabten siebeuten Verloosung der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegioms vom 10. Dezember 1883 ausgefertigten und ausgegebenen Pommerschen 4 % igen Pro⸗ vinzial⸗Anleihescheine sind die nachbenannten Nummern: 1) Buchstabe A. Nr. 32 123 à 3000 = 6000 2) Buchstabe B Nr. 46 164 199 à 2000 = 6000 3) Buchstabe C. Nr. 100 163 213 216 à 1000 . ..= 4000 4) Buchstabe D. Nr. 89 139 191 255 257 265 402 518 566 658 674 738 7 z n 500 ℳu,. 7000 5) Buchstabe E. Nr. 95 103 163 189 232 279 361 590 604 787 799 877 934 996 à 200 . S= 2800 zusammen 37 Provinzial⸗Anleihescheine über 25800 gezogen worden.

Die Inhaber derselben werden aufgefordert, gegen Ueberreichung der gezogenen Provinzial⸗Anleihescheine und der dazu gehörigen Zinsscheine Nr. 16 bis 20 nebst Anweisung, die Kapitalbeträge bei der Pro⸗ vinzial⸗Hauptkasse hierselbst oder bei der neu⸗ vorpommerschen Schuldentilgungskasse zu Stralsund während der Vormittagsstunden vom 1. Oktober d. Js. ab (die Sonntage ausgenommen) in Empfang zu nehmen.

Für etwa fehlende Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Die Verzinsung hört mit dem 30. September d. Js. auf.

Stettin, den 4. März 1891.

ndes⸗Director der Provinz Pommern Dr. Freiherr von der Goltz.

[70925] Bekanntmachung.

Bei der für das Jahr 1891 planmäßig bewirkten Ausloosung der Seusburger Kreis⸗Anleihe⸗ scheine sind folgende Nummern gezogen worden.

Auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 7. November 1887. b

Litt. A. Nr. 11 = 1000 ℳ,

64 = 1000

2 = 500 84 = 500 141 = 500 51 = 200 59 = 200 151 = 200 165 = 200 219 = 321 =

Sa. 4700

Diese ausgeloosten Kreis⸗Anleihescheine werden hierdurch zum 1. Juli 1891 mit der Maßgabe ekündigt, daß von diesem Zeitpunkte ab die

Feiehatlön aufhört, und die nicht zurückgegebenen

insscheine bei der Rückzahlung des Kapitals in

Abzug gebracht werden.

Die Einlösung erfolgt bei der Kreis⸗Kommunal⸗ kasse in Seusburg und bei dem Banquier

9 892ꝰ9 8 89 nua au 2 „2 9bee “—

Herrn Hermann Theodor in Königsberg.

Seunsburg, den 5. Dezember 1890. Der Kreis⸗Ausschuß des Kreises Seusburg.

I74386] Bei der am heutigen Tage stattgehabten Ver⸗ loosung von 1 % unserer unkündbaren Anleihe

24 120 000 vom 2. Januar 1882 sind nach⸗

bürn A. Nr. 7 25 162 180 201 243 259 über 00

Litt. B. Nr. 164 221 über 200

Litt. C. Nr. 20 über 500

Die Rückzahlung erfolgt am 1. Oktober d. J.

stehende Nummern gezogen worden:

bei unserer Stadtkasse, oder der Kasse der Nieder⸗-

süchsischen Bank hierselbst, oder deren Zweig⸗ anstalten in Bremen und Hannover.

Die am 17. März 1890 ausgelooste Obligation

Litt. A. Nr. 229 ist bis jetzt zur Zahlung nicht präsentirt Buückeburg, 24. März 1891. Der Magistrat der Residenzstadt. Burchard.

[69094]

Bekauntmachugg. Von den auf Erund des Allerhöchsten Privilegit vom 2. Februar 1881 ausgefertigten Anleihescheinen der Gemeinde Steglitz sind nach Vorschrift des Tilgungsplanes zur Einziehung im Jahre 1891 aus⸗ geloost worden:

von dem Buchstaben A à 500 die Nummern

12 31 47 103 129 215 325 360.

Die Inhaber werden aufgefordert, die ausgeloosten Anleihescheine nebst den nach dem 1. Oktober 1891 fällig werdenden Zinsscheinen und den hierzu gehöri⸗ gen Zinsschein⸗Anweisungen vom 1. Oktober 1891 ab bei der Teltow'er Kreis⸗Kommnunalkasse, Berlin W, Körnerstraße 24, einzureichen und den Nennwerth der Anleihescheine dafür in Empfang zu nehmen.

Mit dem 1. Oktober 1891 hört die Verzinsung der ausgeloosten Anleihescheine auf.

Für fehlende Zinsscheine wird deren Werthbetrag vom Kapital abgezogen.

Aus den Vorjahren steht noch aus: von dem Buchstaben B. à 200 die Nummer 121. Steglitz, den 26. Januar 1891.

Der Gemeinde⸗Vorstand.

Zimmermann.

4 ½ % Portugiesische Staats⸗ Anleihen von 1888 und 1889.

In der am 16. und 20. März 1891 in Lissabon stattgehabten Verloosung obiger Anleihen wurden

folgende Nummern gezogen:

a. Anleihe von 1888. 1061 1070 23451 23460 33551 33560 40171

1 40180 40181 40190 57351 57360 59721 59730

62831 62840 67961 67970 75101 —75110 116011 116020 116201 116210 116381—116390 116691 116700 128391—128400 133561 133570 143001 143010 153331 153340 158051 158060 194891 194900 214511 214520 246251 246260 248921

(—— 248930 262461 262470 268221 268230 272031

272040 282451 282460 285951 285960 314431 314440 317521 317530 317541 317550 334791 334800 338951 338960 366591 366600 367771 367780 397371 397380 410491 410500 412361

412370. b. Anleihe von 1889.

508701 508710 542091 542100 553671—

553680 555871 555880 561571 561580 566591— 566600 571781 571790 582071 582080 583071—

583080 612661 612670 613491 —613500 616041— 616050 616881 616890 623081 623090 623241— 623250 656581 656590 664711 664720 672621-— 672630 682691 682700 696801 696810 740651— 740660 751331 751340 762851 762860 764631— 7646 40 769281 769290 774171 774180 778631— 778640 783911 783920 799831 799840 802541— 802550 815531 815540 819921 819930 858951— 858960 885631 885640 888241 888250 900561 900570 900931 900940 901901 901910 925326— 925330 966001 966010 975431 975440 975441— 975450 978611 978620 978621 978630. Die Einlösung obiger Obligationen erfolgt zum Mark⸗Nominalwerthe vom 1. April 1891 ab bei der Bank für Handel und) Indnstrie bei den Herren Mendelssohn & Co

bei der Berliner Handels⸗ in Berlin,

Gesellschaft bei den Herren Robert War⸗ schauer & Co⸗ bei der Bank für Handel und Industrie in Darmstadt, bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie in Frauk⸗ bei dem Herrn Jacob S. H. furt a./ M. Stern Die per 1. April 1891 fälligen Coupons obiger Anleihen werden gleichfalls bei den vorbezeichneten Stellen bezahlt werden. Lissabon, im März 1891. Direction de la Trésorerie.

L. A. Perrstrello de Vasconcellos.

74578] 8 Bekanntmach

8 ung. 8 1 1 2 Argentinische % äußere Gold⸗Anleihe vom Jahre 1888. b Die unterzeichneten Firmen bringen hierdurch zur Kenntniß der Obligations⸗Inhaber, daß die Rexgierung der Argentinischen Republik die erforderlichen Baarmittel für die Einlösung der am 1. April d. J. fälligen Zinsconpons und gezogenen Obligationen der 4 ½ % äußeren Gold⸗Anleihe der Argentinischen Republik nicht überwiesen hat, daß vielmehr nach amtlicher Mittheilung des Finanzbevoll⸗ mächtigten der Argentinischen Republik Herrn Dr. de la Plaza in London die Bezahlung der erwähnten Zinscoupons und gezogenen Stücke während der nächsten drei Jahre nicht in Baar, sondern durch Hingabe eines entsprechenden Betrages einer neuen sechsprozentigen Anleihe der Argentinischen Republik erfolgen solle, mit deren Emission das Bankhaus J S. Morgan & Cie. in London beauftragt ist. 1 Wir bhaben gegen diese Verletzung der Rechte der in Deutschland emittirten Anleihen sofort protestirt, als das obige Projekt bekannt wurde; dieser Protest ist jedoch erfolglos geblieben, das betreffende Gesetz ist von dem Kongresse der Argentinischen Republik am 23. Januar 1891 beschlossen und demnächst

durch die Exekutivgewalt der Argentinischen Republik publizirt worden.

Auf Grund der ihm von dem

Herrn Präsidenten der Argentinischen Republik ertheilten Vollmacht hat sodaͤnn Herr Dr. de la Plaza den nachstehend abgedruckten General⸗Bond uͤber die neu zu emittirende und den Inhabern der gestundeten Anleihen in Zahlung zu gebenden Obligationen ausgefertigt.

Wir müssen es nunmehr den Inhabern der am 1. April d. J. fälligen Zinscoupons und ge⸗ zogenen Stücke der 4 ½ % Fßeren Goldanleihe vom Jahre 1888 überlassen, ob sie für dieselben die ent⸗

sprechenden Beträge in Anthe

lscheinen der neuen 6 % Anleihe in Empfang nehmen wollen. Wir erklären

uns bereit, diesen Umtausch kostenfrei für die Inhaber bei dem mit der Emission der neuen Anleihe

beauftragten Bankhause J. S. Morgan & Cie.

in London zu vermitteln, auch die bestmögliche Ver⸗

werthung der bei uns einzuliefernden Zinscoupons und gezogenen Stücke, bezw. der auf dieselben entfallenden

Antheile der neuen Anleihe zu bewirken.

b Wer von diesem Anerbieten Gebrauch machen will, wird ersucht, die am 1. April d. J. fälligen Zinscoupons und gezogenen Stücke der 4 ½ % Gold⸗Anleihe vom Jahre 1888 bei einer der unterzeichneten Firmen mit einem arithmetisch geordneten Nummernverzeichnisse einzureichen. Formulare zu diesen Verzeichnissen können bei erzeichneten Stellen in Empfang genommen werden: ““

Berlin, Hamburg, Fraukfurt a. M.,

Köln im März 1891.

Direktion der Disconto⸗Gefellschaft. Deutsche Bank.

Norddentsche Bank in Hamburg.

M. A. von Rothschild 4 Söhne.

Sal. Oppenheim jun. & Co.

General⸗Bond.

Der Kongreß der Argentinischen Republik hat durch Gesetz vom 23. Januar 1891 Nr. 2770 die Exekutivgewalt beauftragt, in auswärtigen Schuldverschreibungen, die 6 % Zinsen tragen sollen, die Summe von 75 Millionen Dollars m/ n in Gold gleich 14 880 000 £ Sterling oder den Gegenwerth in Francs oder Reichsmark zu tmittiren und den Ertrag dieser Anleihe zu verwenden, wie es in oben

genanntem Gesetz Nr. 2770 bestimmt ist.

Das erwähnte Gesetz vom 23. en 1-22 e in der Uebersetzung wie folgt: 1 el 1. Be Die Exekutivgewalt wird hierdurch ermächtigt, Bonds einer äußeren 6 % Anleihe bis zum 8 * e von 75 Millionen National Gold Dollars auszugeben. Diese Bonds können auch in Pfund terling, Mark oder Francs ausgegeben werden. Die Amortisation dieser Bonds wird bewirkt werden

vom Datum der Ausgabe an gerechget, entweder vollständig, oder theilweise und al vari, wovon die Bonds⸗ inhaber 6 Monate im Voraus benacheichtigt werden. Artikel 2. Der Dienst dieser Bonds wird hierdurch durch den erforderlichen Theil der Eingangszölle garantirt, und zwar in derselben Weise, wie diese Garantie für das Anlehen von 42 Millionen Doll. von 1886, Gesetz Nr. 1737 vom Dktober 1885 festgesetzt wurde. Die Exekutivgewalt wird hierdurch autorisirt, fuͤr den Dienst dieser Anleihe mit 88 1, E.enn einen Kontrakt zu schließen. rtikel 3. Die Coupons dieser Bonds werden bei Zollzahlungen zu ihrem vollen Werthe angenomme werden. Die Coupons. welche so verwendet werden sollen, müssen in dem Jahre fällig sein, in welchem sie dem Zollamte angeboten werden. Artikel 4.

Die Bonds sind ausschließlich bestimmt für Zahlungen von Zinsen und Amortisation der aus⸗

K etigen Anleihen während der Jahre 1891, 1892, 1893, sowie für die Garantien, die vertragsmäßig von

der Nation übernommen sind, oder die sie auf Grund des Gesetzes Nr. 2765 übernehmen kann, und

welche, soweit sie für diesen Zweck erforderlich, auszugeben sind. 8 Artikel 5.

Während der Jahre, in denen der Dienst der Anleihen in dieser Weise geleistet wird, können keine neuen Anleihen aufgenommen werden, auch nicht gegen irgens eine eingeräumte Garantie, die die Verpflichtungen der Nation gegen das Ausland vermehren kann.

Artikel 6. Der Ueberschuß der Einnahme, wenn ein solcher während dieser 3 Jahre entstehen sollte, so ll der Caja di Conversion zugestellt und folgendermaßen verwendet werden:

1) soll er gewährleisten, daß jährlich 15 Millionen Doll. m/n in Banknoten aus dem Verkehr gezogen werden, wie dieses durch das Ergänzungsgesetz über das Zollhaus für das gegenwärtige Jahr 1891 vorgeschrieben ist;

2) soll er zur Bildung eines Reservefonds für die Amortisation dieser Anleihe verwendet werde

. Die Ausführungs⸗Ermächtigung ist in der Sitzungshalle des Argentinischen Congresses a 23. Tage des Januar 1891 ertheilt worden. (gez.) M. Derqui. (gez.) Bm. Zorilla. (gez.) Adolf J. Lahongle, Secretär des Senats. (gez.) Alejandro Sorondo, Secretär der Kammer der Abgeordneten

b Deswegen muß das Gesetz als ein Gesetz der Nation betrachtet werden, welches auszuführen mitzutheilen, zu veröffentlichen und in das National⸗Register einzufügen und aufzunehmen ist. (gez C. Pellegrini. (gez) F. Lopez, Vice⸗Präsident.

In Anbetracht dieses hat Carlos Pellegrini, Präsident der gen. Republik, eine Vollmacht als Vertreter in folgenden Ausdrücken verliehen. 2 Deshalb ernenne ich, der Präsident der Argentinischen Republik, Carlos Pell⸗grini, in Aus⸗ übung der mir seitens der Verfassung übertragenen Gewalt, den Bürger Doctor Don Victorino de l Plaza als Spezial⸗Agenten, dem ich völlige und besondere Vollmacht verleih⸗, odaß er fähig ist ir

amen und zum Nutzen der Regierung der Argentinischen Republik das oben erwähnte Anlehen vo 75 Millionen Doll. Gold in Bonds einer äußeren Schuld der Nation, verzinslich mit 6 % per annum zu vermitteln, einen definitiven Kontrakt oder einen General⸗Bond zum Zwecke dieser Negocirung zu er richten und zu unterzeichnen gemäß dem Gesetze, dessen Bestimmungen in dem gegenwärtigen Instrument aufgenommen sind, ferner die dem Gesetze entsprechenden Schuldverschreibangen zu zeichnen und zu emittiren und alle nöthigen Operationen für die Ausgabe und Unterbringuag derselben vorzunehmen. All Akte desselben sind gültig und bindend für die Regierung der Argentinischen Republik; und auf Grun hiervon werden die durch ihn aufgegebenen Schuldverschreibungen als bindende Verpflichtungen der Re gierung der Argentinischen Nation anerkannt, deren Dienst zu erfolgen hat, sowohl in Bezug auf die Zinsen als auch auf die Amortisation in der Form und zu den Terminen, die durch den definitive

durch die Exekutivgewalt, wenn sie dasu im Stande nach drei Jahren und innerhalb dreißig 82

Kontrakt oder durch einen General⸗Bond der Anleihe, wie er durch das erwähnte Gesetz genehmigt is festzusetzen ist. Gegeben zu Bueno

Argentinischen Republik, am 27. Tage de Januar 1891. 1

gez. C. Pellegrini.

Vt. F. Lopez. 8 Eduardo Costa. Segenwärtiges dient zu Urkunde, daß auf Grund der erwähnten Vollmacht Dr. Don Victorin de la Plaza die Argentinische Repablik und deren Regierung verpflichtet, folgende Bedingungen einzuhalten und auszuführen.

1) Es ist herzustellen ein Nominal⸗Kapital von Dollar m/ n Gold 75 Millionen, ode f 14 880 000 Sterling, oder Franecs 372 Millionen, oder 297 600 000 in Bonds der Argentinischen Republik, auf Inhaber lautend, in Nominal⸗Beträgen von £ 20, £ 100, £ 500, £ 1000 oder Frs. 500, Frs. 2500, Frs. 12 500, Frs. 25 000 in Gold, oder 400, 2000, 10 000 und 20 000.

2) Diese Bonds sollen 6 % Zinsen p. a. in vierteljährlichen Raten zahlbar tragen. Sie sollen mit vierteljährlichen Coupons über 6 Sh oder Frs. 7,50 oder 6 für je £ 20, fällig am 1. Janar 1. beehl. 1. Juli und 1. Oktober versehen werden. Der erste Coupon ist am 1. Juli 1891 zu bezahlen. 3) Die Bonds sollen innerhalb 30 Jahren vom 1. April 1891 an gerechnet zurückgezahlt werden jedoch wahrt sich die Regierung zu jeder Zeit nach dem 1. April 1894, jedoch nicht früher, das Recht des Rückkaufs zu £ 20, £ 100, 500, 1000 oder zu Frs. 500, Frs. 2500, Frs. 12 500, Frs. 25 000 in französischer Goldmünze oder zu 400, 2000, 10 000 und 20 000, nachdem sie dies wenigstens 3 Monate vorher Jfüils vor dem 1. Januar oder 1. Juli den Herren J. S. Morgan & Cie. schriftlich angezeigt hat.

1 4) Die National⸗Bank zu Buenos Aires, welche beauftragt ist, die Steuereinnahmen der Nation und besonders die Eingänge des Zollhauses, die zur Gewährleistung dieser Anleihe (mit alleiniger Ausnahme der Beträge, die auf das Kredit der Rechnung genannt: „Dienst der Anleihe von Doll. 42 000 000 sog. Anleihe von 1886 zu übertragen sind) bestimmt sind, wird im Namen und für Rechnung der National⸗ Regierung den Herren J. S. Morgan & Cie. am Ende jeden Monats ein Zwölftel des für den Dienst der Anleihe erforderlichen Betrages remittiren, der gesammt zu zahlende Betrag wird immer wenigstens e e vor dem vierteljährlichen Termine in den Händen der genannten Herren J. S. Morgan

ie. sein. 5) Alle Ziehungen zum Zwecke des Rückkaufs der Bonds sollen durch das Loos erfolgen, und sollen ferner in London im Bureau der Herren J. S. Morgan & Cie. in Gegenwart eines von diesen ernannten öffentlichen Notars und eines Vertreters der Argentinischen Regierung stattfinden.

6) Die gezogenen Nummern der Bonds sollen in einer oder mehreren Londoner Zeitungen wenigstens einen Monat vor dem Termin ihrer Einlösung veröffentlicht werden. .

7) Die Rückzahlung der gezogenen Bonds soll gleichzeitig mit der Zahlung der nächsten nach der Loos⸗Ziehung fälligen vierteljährlichen Coupons erfolgen, und von diesem Termin tragen die gezogenen Bonds keine Zinsen mehr. .

8) Jeder zur Rückzahlung präsentirte Bond muß mit allen bis zu dem für die Rückzahlung bestimmten Tage noch nicht fälligen Coupons versehen sein. Wenn ein oder mehrere Coupons fehlen, soll ihr Betrag von dem Nominal⸗Kapital, das dem Inhaber zu zahlen ist, abgezogen werden.

9) Die gezogenen Bonds und Coupons sollen, nach der Wahl der Inhaber an der Kasse der Herren J. S. Morgan & Cie. in London in Pfund Sterling, oder bei ihren Agenten in Paris in dheniesg ge. lbesshe oder in Berlin in Reichsmark zahlbar sein, was auf den Bonds und Coupons zu vermerken ist.

Die Coupons sollen ebenso ergeben, daß sie Seitens der Argentinischen Regierung bei Zoll⸗ erhebungen entsprechend dem Gesetze Nr. 2770 in Zahlung genommen werden, während jedoch das Kapital der gezogenen Bonds immer in London, Paris oder Berlin zahlbar sein soll. 1

10) Die 5 Jahre nach ihrer resp. Fälligkeit nicht präsentirten Coupons hören auf in London, Paris oder Berlin zahlbar zu sein, und die Inhaber solcher müssen sich direkt an die National⸗Regierung in Buenos Aires wenden. . 8

11) Die bezahlten Coupons und die bezahlten ausgeloosten Bonds sind sorgsam zu entwerthen und der National⸗Regierung zu Buenos Aires einzusenden. B

12) Die Zahlung der Coupons und der Rückkauf der Bonds soll zu allen Zeiten frei von allen Abgaben sein, und die National⸗Regierung ist verpflichtet, alle Auflagen und Steuern jeder Art, welche auch immer die besagten Coupons und Bonds in der Argentinischen Republik vielleicht mal ver⸗ pflichtet wären zu tragen, zu übernehmen, und dieselben sollen den Inhabern der jetzt geschaffenen Bonds in 8”. * Friedenszeiten bezahlt werden, einerlei, ob es Angehörige eines freundlichen oder feindlichen Staates sind.

13) Im Falle des Todes irgend eines Inhabers von Bonds dieser Anleihe, sollen die Bonds auf die Erben übergehen und diesen gehören, in Uebereinstimmung mit dem Erbrecht des Landes, dessen Angehöriger der gestorbene Inhaber war.

14) Die Bonds sollen durch Dr. Don Victorino de la Plaza, den Special⸗Agenten und Ver⸗ treter der Regierung der Argentinischen Republik, oder durch irgend eine andere besonders zu diesem Zweck von genannter Regierung bezeichnete Person unterschrieben werden. 8 1

15) Wenn irgend einer der Bonds oder Coupons der gegenwärtigen Anleihe zufällig durch irgend eine Ursache zu Grunde geht, so ist die National⸗Regierung verpflichtet, den Herren J. S. Morgan & Cie. für die betreffenden Eigenthümer neue Bonds und neue Coupons zu liefern. gegen Zahlung der durch die Ersetzung verursachten Kosten und nachdem den Herren J. S. Morgan & Cie. ein Beweis des genannten Verlustes, der diesen ausreichend erscheint, geliefert ist, sowie nac Erfüllung aller gtsetzlichen. Formalitäͤten. öur 16) Dieser gegenwärtige General⸗Bond soll in die Hände der Herren J. S. Morgan & Fje. niedergelegt werden und soll in ihrem Gewahrsam zu London als Garantie für die Inhaber do, zur gänzlichen Rückzahlung der Anleihe bleiben. 8 3 um Zeugniß dieses hat Herr Dr. Don Victorino de la Plaza hierunter seise eisenhändige Unterschrift und sein Siegel gesetzt. 2 London, den 5. März 1891. 8

ez. V. de la Plaza. (L. B.)

g 8 Dieses Schriftstück ist unterzeichnet, gesiegelt und abgeliefert durch den ober genannten Victor

de la Plaza in Gegenwart von (gez.) E. A. Bonner Wanrice, 46 Parliament Streo, 8. W. Anwalt.