[74435] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährigen Geschwister Hermann und August Krzenciessa von hier, vertreten durch ihren Vormund Vorwerksbesitzer Gottlieb Passek von bier, im Prozesse vertreten durch den Rechtsanwalt Rosen⸗ thal von hier, klagen gegen den Daniel Wilhelm Tobis aus Wittendorf, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts wegen Löschungsbewilligung mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, in die Löschung der für ihn auf dem Grundstück Blatt 239 Kreuzburg Abtheilung III Nr. 3: eingetragenen Antheilshypothek von 109 ℳ 35 ₰, welche auch konjunktim auf dem Grundstücke Blatt 238, Kreuz⸗ burg O./S. für ihn eingetragen ist, zu willigen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Kreuzburg O./S. auf den 29. Mai 1891, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ ben wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.
Kreuzburg O./S., den 21. März 1891.
Kühnemann,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[74409] In Sachen des Mayener Spar⸗ und Creditvereins, e. G. i L., ist auf Antrag des Liquidators in Ge⸗ mäßbeit der §§. 52 ff. des Gesetzes vom 4. Juli 1868 Termin zur Anhörung der betheiligten Ge⸗ nossenschafter über den eingereichten Vertheilungs⸗ plan, welcher auf der Gerichtsschreiberei offen liegt, auf den 14. Mai 1891, Vormittags 9 ½ Uhr, im Sitzungssaale des Königlichen Amtsgerichts zu Mayen anberaumt. Zu diesem Termine werden die nachbenannten Personen, deren Aufenthalt unbekannt ist, hiermit vorgeladen: 1) Johann Baptist Emmerich, Küfer, 2) Anton Post, Metzger,
3) Peter Schabarum, Bergwerksverwalter, 4) Catharina Schabarum, ohne Gewerbe, 5) Rudolph Wiersteiner, Musiklehrer,
6) Carl Wiese, Sänger,
7) Johann Windheuser, Taglöhner.
Mayen, den 21. März 1891.
Hoenicke, als Gerichtsschreiber.
[74395] Klage⸗Auszug.
Die Margaretba Hall zu Merkstein, vertreten durch Rechtsanwalt Helpenstein in Aachen, klagt egen ihren Ehemann Wilhelm Kochs, früher
rauereibesitzer, jetzt ohne Geschäft zu Merkstein, mit dem Antrage: „Das Königliche Landgericht wolle die zwischen Parteien bestehende gesetzliche Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst erklären, vollständige Gütertrennung aussprechen, die Parteien zur Auseinandersetzung ihrer Vermögensverhältnisse vor einen Notar verweisen und dem Beklagten die Kosten zur Last legen.“ Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen ist anberaumt auf den 16. Juni 1891, Vormittags 9 Uhr.
Aachen, den 23. März 1891.
Plümmer,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [74394]
Die durch Rechtsanwalt Justizrath Koch zu Aachen vertretene Ehefrau des Bäckers Joseph Peltzer, Anna, geb. Bendels, ohne Gewerbe zu Stolberg wohnhaft, klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung. Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen ist auf Donners⸗ tag, den 4. Juni 1891, Vormittags 9 Uhr, anberaumt.
Aachen, den 25. März 1891.
Dorn, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[74403)
Die Ehefrau des Schusters Josef Sievernich, Magdalena, geb. Wichterich zu Rheinbach, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrath Krupp I zu Bonn, klagt gegen ihren Ehemann wegen Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu
onn, ist Termin auf den 3. Juni 1891, Vor⸗ mittags 10 Uhr bestimmt.
Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.
(L. S.) Donner, Landgerichts⸗Sekretar.
174455]
8 Die Ehefrau des Metzgers Josef Schlebusch, Katharina, geb. Wiesberg, zu Düsseldorf, hat gegen ihren vorgenannten daselbst wohnenden Ehemann die Gütertrennungsklage erboben und ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst auf den 12. Mai 1891, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Düffeldorf, den 19. März 1891. Steinhaeufer, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.
[74437] Helene Hund, Ehefrau des Restaurateurs Johann Baptist Hirschkorn zu Avricourt, vertreten durch Rechtsanwalt Wündisch in Zabern, klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem Antrage: die Gütertrennung zwischen Parteien auszusprechen, die⸗ selben zur Vermögensauseinandersetzung vor Notar Köhren in Rixingen zu verweisen und dem Be⸗ klagten See aufzuerlegen. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern ist anberaumt auf den 26. Mai 1891, Vor⸗
mittags 10 Uhr. 1 1 Der Landger.⸗Sekretär: Berger.
[14071] 8—
Die Ehefrau des Kaufmanns Wilhelm Herz, Bertha, geb. Juda in Bonn vertreten durch Rechts⸗ anwalt Morsbach in Bonn klagt gegen ihren Ehe⸗ mann wegen Gütertrennung. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf den 25. Mai 1891, VBormittags 10 Uhr, bestimmt.
(L. S.) Vobis,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
““
Die Ehefrau des Geschäftsreisenden Friedrich August Biertz zu Köln⸗Chrenfeld, Clara Helene, geb. Stosberg, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Hauck, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 23. Mai 1891, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte zu Köln, III. Civilkammer. Köln, den 23. März 1891. Der Gerichtsschreiber: Schulz. [74431] Gütertrennung. u“ Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen vom 3. März 1891, in Sachen der Emilie Munsch gegen ihren Ehemann Emil Haury, Reisender, beide in Mülhausen wohnend, ist die zwischen den Parteien bestehende Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden. Mülhausen, den 24. März 1891. Der Landgerichts⸗Sekretär: Stahl
Bekanntmachung eines Gütertrennungsurtheils.
Durch Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier vom 17. Februar 1891 ist die zwischen den Eheleuten Mathias Krieschel, Kauf⸗ mann und Buchdrucker, und Anna Maria, geb. Görgen, beide zu Trier wohnend, bestehende gesetz⸗ liche eheliche Gutergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden.
Trier, den 23. März 1891.
8 Große, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[74074]
Durch Urtheil der II. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 24. Februar 1891 ist die zwischen den Eheleuten Schlosser Robert Voigthaus zu Heiligenhaus und der Wilhelmine, geb. Haldenbach, bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit dem 30. Dezemb 1890 für aufgelöst erklärt worden. “
Schmidt, 8 Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.
[74078]
Durch Urtheil der II. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 24. Februar 1891 ist die zwischen den Eheleuten Flaschenbierhändler Carl Wilbelm Janisch zu Lennep und der Christine, geb. Niedgen daselbst, bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit dem 31. Dezember 1890 für aufgelöst erklärt worden.
“ Schmidt, Gerichtsschreiber des Königlichen Lnndgerichts.
[74077]
Durch Urtheil der II. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 24. Februar 1891 ist die zwischen den Eheleuten Bäcker August Drever⸗ mann zu Barmen und der Helene, geb. Marburger daselbst, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 24. Dezember 1890 für auf⸗ gelöst erklärt worden.
dt
„Schmidt, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [74079]
[74406]
Durch Urtheil der III Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 23. Februar 1891 ist die zwischen den Eheleuten Buchdrucker Heinrich Weppler zu Elberfeld und der Anna, geb. Haack daselbst, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 31. Dezember 1890 für auf⸗ gelöst erklärt worden.
„Hünninger,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
—e—— 3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ꝛc.
Versicherung. Keine. 1
4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
[70750] Bekanntmachung. “ Freitag, den 3. April, Vormittags 10 Uhr, verkauft die Direktion im Verdingungswege verschie⸗ dene alte Materialien, als: b Schmiedeeisen, Gußeisen, Gußstahl, Stahl, Leder, Zink, Kupfer, Bronce ꝛc. Die Bedingungen liegen hier aus, können auch gegen 1 ℳ abschriftlich bezogen werden. Danzig, den 10. März 1891. Königliche Direction der Gewehrfabrik.
[74613] Bekanntmachung.
Dienstag, den 14. April d. Js. Vormittags 10 Uhr, soll im diesseitigen Bureau die Lieferung von 1 25 kg Nähseide in öffentlicher Submisson vergeben werden.
Die Bedingungen liegen in genanntem Bureau zur Einsicht aus, können auch gegen portofreie Ein⸗ sendung von 1 ℳ abschriftlich von hier bezogen werden.
Danzig, den 23. März 1891.
Artillerie⸗Depot.
8
5) Verloosung ꝛc. von Werth⸗
[50834] 8 8 Von den Anleihescheinen der Stadt Aurich, Allerhöchstes Privilegium vom 9. Oktober 1882, sind heute ausgeloost: Buchstabe A. zu 1000 ℳ: Nr. 10, 8 B. „ 500 ℳ: Nr. 36 und 49.
Rückzahlung vom 1. Juli 1891 ab bei unserer Kämmerei⸗Kasse. Mit dem 30. Juni 1891 hört die Verzinsung auf.
Anrich, 1. Dezember 1890.
[51999] 8
Bei der in diesem Jahre stattgefundenen Aus⸗ lossung der nach dem Allerhöchsten Privilegium vom 23. März 1881 ausgegebenen Perleberger Stadt⸗Obligationen sind
Nr. 13 über 1000 ℳ,
Nr. 159 und 192 über 500 ℳ,
Nr. 281 516 443 475 und 353 über 200 ℳ gezogen worden.
Diese Obligationen werden den Inhabern hiermit zum 1. Juli 1891 mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag derselben gegen Rückgabe der Obli⸗ gationen sowie der dazu gehörigen Talons vom 1. Juli 1891 ab bei der Kämmerei⸗Kasse hier in Empfang zu nehmen.
Vom 1. Juli 1891 ab hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf.
Von früheren Ausloosungen sind die Obliga⸗ tionen Nr. 438 über 200 ℳ und Nr. 38 über 1000 ℳ, deren Verzinsung bereits seit dem 1. Juli 1888 bezw. 1889 aufgehört hat, bis jetzt nicht eingelöft. “
Perleberg, den 12. Dezember 1890.
Der Magistrat.
[55414] Bekanntmachung. Bei der heute stattgehabten Ausloosung der am 1. Juli 1891 zu tilgenden Anleihescheine der Stadt Ostrowo sind folgende Stücke gezogen worden:
1) Litt. A. Nr. 21 und 71 über je 1000 ℳ
2) Litt. B. Nr. 56, 126, 201, 210 und 220 über
3) Litt. C. Nr. 40, 100, 159, 198, 219, 308, 331, 332 und 363 über je 200 ℳ
Die Inbaber dieser Stadt⸗Anleihescheine werden aufgefordert, dieselben nebst den dazu gehörigen Feesscselne⸗ vom 1. Juli 1891 ab gegen Er⸗ ebung des Nennwerthes hei der hiesigen Kämmereikasse einzuliefern.
Ostrowo, den 27. Dezember 1890.
Der Magistrat.
[69164] Bekauntmachung. Bei der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 2. Juli 1886 am 26. d. Mts. statt⸗ gehabten Ausloosung der Lübben'er 3 ½ꝑpro⸗ centigen Kreis⸗Obligationen sind nach Vorschrift des Tilgungsplanes pro 1891 folgende Nummern gezogen worden: Litt. A. Nr. 1 14 und 98 à 2020 ℳ, Litt. B. Nr. 41 und 50 à 1000 ℳ, Litt. C. Nr. 4 über 500 ℳ Die ausgeloosten Kreis⸗Obligationen werden den hierdurch zum 1. Oktober 1891 mit der Maßgabe gekündigt, daß von diesem Zeitpunkte ab die Zinszahlung aufhört. Die Einlösung der obigen Kreis⸗Obligationen er⸗ folgt bei der hiesigen Kreis⸗Kommunalkasse und bei der Kur⸗ und Neumärkischen Darlehnskasse in Berlin gegen Rückgabe der zugehörigen Coupons und Talons. Nicht zurückgegebene Coupons werden bei der Rückzahlung des Kapitals in Abzug gebracht werden. 1 Lübben, den 27. Februar 1891. Der Kreis⸗Ausschuß Lübben'’er Kreises. Graf von der Schulenburg.
[71623] Bekanntmachung.
Von der auf Grund des Allerhöchsten Privile⸗ giums vom 16. Juli 1884 zu Chausseezwecken aus⸗ gegebenen 4 % Kreisanleihe des Kreises Dar⸗ kehmen zweite Ausgabe im Gesammtbetrage von 150 000 ℳ sind nach dem Amortisationsplan im Jahre 1891 2000 ℳ zu tilgen. Bei der Ausloosung am 24. Oktober v. J. sind nachstehende Nummern gezogen:
4. Ne. 535 1111* B. Nr. 25 79 à 500 ℳ = 1000 „ 2000 ℳ
Die mit vorstehenden Nummern bezeichneten Kreis⸗ obligationen des Kreises Darkehmen werden den Inhabern zum 1. Oktober d. J. mit der Auf⸗ forderung gekündigt, den vollen Kapitalbetrag gegen Rückgabe der Obligationen im coursfähigen Zustande, sowie der dazu gehörigen, erst nach dem 1. Oktober 1891 fälligen Coupons und Talons zu der gedachten Verfallzeit bei der hiesigen Kreis⸗ Kommnnalkasse in Empfang zu nehmen.
Die Uebersendung der Valuta per Post kann eben⸗ falls erfolgen, dieses geschieht jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers.
Vom 1. Oktober 1891 hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf und wird der Werth der nicht eingelieferten Zinsscheine bei der Aus⸗ zahlung von dem Kapital in Abzug gebracht.
Darkehmen, den 10. März 1891.
Der Vorsitzende des Kreis⸗Ausschusses. von Kruse. [70924] Bekanntmachung.
Von der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 14 Januar 1888 zu Chausseezwecken ans⸗ gegebenen 3 ½ % Kreisauleihe des Kreises Dar⸗ kehmen, dritte Ausgabe im Gesammtbetrage von 155 000 ℳ, sind nach dem Amortisationsplan im Jahre 1891 2500 ℳ zu tilgen. Bei der am 24. Ok⸗ tober v. J stattgefundenen Ausloosung sind nach⸗ stehende Nummern gezogen:
““ 1000 ℳ EZETII111“ 500 „
C Nr. 27, 48, 88, 145, 165 à 200 ℳ . 1000 „ 2500 ℳ
Die mit vorstehenden Nummern bezeichneten Kreis⸗ Obligationen des Kreises Darkehmen werden den Inhabern zum 1. Oktober d. J. mit der Auf⸗ forderung gekündigt, den vollen Kapitalbetrag gegen Rückgabe der Obligationen im coursfäbigen Zustande, sowie der dazu gehörigen, erst nach dem 1. Oktober 1891 fälligen Coupons und Talons zu der gedachten Verfallzeit bei der hiesigen Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse in S88 zu nehmen.
Die Uebersendung der Valuta per Post kann ebenfalls erfolgen, dieses geschieht jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers.
Vom 1. Oktober 1891 hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf und wird der Werth der nicht eingelieferten Zinsscheine bei der Aus⸗ zahlung von dem Kapital in Abzug gebracht.
Darkehmen, den 5. März 1891.
Der Vorsitzende des Kreis⸗Ausschusses.
Der Magistrat.
Schwoiening.
von Kruse.
[71479] Bekanntmachung. „Bei der am 4. Februar d. Js. vorgenommeren Ausloosung der im Jahre 1891 zu tilgenden Kreis⸗ obligationen des Kreises Westhavelland II. Emission sind folgende Nummern gezogen worden:
Litt. C. zu 500 ℳ Nr. 26.
153 172 179 193.
Litt. E. zu 200 ℳ Nr. 4 6 8 10 52 94 98 106 121 137 160 163 215 246 266.
Die Inhaber werden aufgefordert, die ausgeloosten Obligationen nebst den noch nicht fällig gewordenen Zinsscheinen (Reihe IV. Nr. 5 — 10) und den Zins⸗ schein⸗Anweisungen vom 1. Oktober d. Js. ab in kursfähigem Zustande bei der hiesigen Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse zur Einlösung vorzulegen.
Mit dem 1. Oktober d. Js. hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf.
Für fehlende Zinsscheine Nr. 5—10 wird deren
Von früher ausgeloosten kommen:
Litt. D. zu 300 ℳ Nr. 105.
Rathenow, den 11. März 1891. Der Kreisausschuß des Kreises Westhavelland.
von Loebell.
8
[72614] Bekanntmachnug.
Privilegs vom 25. April 1870 emittirten Obliga⸗ tionen des Laubaner Kreises:
1 über 1000 Thlr. = 3000 ℳ Nr. 1 2 3
Litt. B. über 500 Thlr. = 1500 ℳ Nr. 1 7 9 11 13 14 15 18,
Litt. C. über 100 Thlr. = 300 ℳ Nr. 1 2 3 4 7 9 11 12 13 18 19 21 22 23 24 25 26 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 43 44 45 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 60 61 62 63 64 65 66 67 68 70 71 72 73 74 75 77 78 80 81 82 83 85
86 87 88 89 90 91 92 93 94 97 98 99 100 101
102 103 105 106 107 108 110 111 113 114 115 116 119 120 121 122 123 124 125 126 127 130 131 133 134 135 136 137 138 139 143 144 145 146 147 148 149 150 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 166 167 170 174 176 177 178 180 182 184 186 187 188 189 190 191 195 196 197 198 201 202 204 206 208 209 210
211 212 214 215 216 217 218 219 221 222 224 225 227 229 230 231 232 233 234 236 237 238
239 240 241 242 243 244 245 247 248 249 250 251 252 253 254 256 257 259 260 261 263 264 265 266 267 268 269 270 271 274 275 276 277 278 280 282 283 285 286 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299,
Litt. D. über 50 Thlr. = 150 ℳ Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 12 13 14 17 18 19 20 21 25 26 27 28 29 30 31 32 33 35 36 38 41 43 44 45 46 47 48 50 51 52 53 55 56 57 61 62 63 65 66 70 71 73 74 75 77 78 79 80 81 84 88 91 92 93 94 96 97 100,
Litt. E. über 25 Thlr. = 75 ℳ Nr. 1 2 4 6 7 10 13 14 15 16 17 19 20 21 27 30 34 35 37 38 39 42 43 44 48 51 52 53 54 55 58 61 63 64 65 66 69 70 72 73 74 75 77 79 80 81 82 83 84 85 87 88 89 91 92 93 94 96 98 99 100 101 104 106 107 108 109 111 112 113 114 115 116 118 119 120 122 125 126 127 128 133 135 136 138 139 140 142 144 145 147 149 150 152 153 154 156 157 158 159 160 164 165 166 167 168 169 171 172 173 174 176 178 179 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 195 196 197 199 200,
werden hiermit zur Rückzahlung am 1. Juli 1891 gekündigt. — Die Auszahlung des Nennwerthes der gekündigten Kreis⸗Obligationen erfolgt gegen Rückgabe der Obligationen von der Kreis⸗Kom⸗ munalkasse zu Lauban. 1
Für die am 1. Juli 1891 fälligen Zinsbeträge werden Zinsscheine nicht ausgegeben, die Zinsen werden vielmehr bei der Rückzahlung des Kapitals baar ausgezahlt.
Die Verzinsung sämmtlicher Obligationen hört mit dem 1. Juli 1891 auf.
Lauban, den 22. Dezember 1890. 8
Der Kreisausschuß des Kreises Lauban.
[7133⁴] Wandsbeker Stadtanleihe von 1881. Neunte Ausloosung: Es sind folgende Nummern gezogen worden:
Litt. A. Nr. 3 5 12 215 à 2000 ℳ
Litt B. Nr. 331 347 427 508 702 725 742 831 à 1000 ℳ
Litt C. Nr. 1019 1065 1078 1213 1229 1377 1379 à 500 ℳ
Inesabnog vom 1. Oktober d. 8. ab bei der hiesigen Stadtkasse und den Herren Ed. Frege * Co. in Hamburg gegen Rückgabe der Anleihe⸗ scheine und der Zinsscheinanweisung.
Die Verzinsung der gezogenen Nummern hört mit ultimo September d. J. auf.
Aus der vorjährigen Verloosung sind noch rückstäudig Litt. A. Nr. 2955 über 2000 ℳ und Litt. B. Nr. 303 über 1000 ℳ, deren Einlösung hiermit in Erinnerung gebracht wird.
Wandsbek, den 10. März 1891.
Der Magistrat. Rauch.
[70313] 8 1 1 Folgende heute ausgelooste Anleihescheine der Oranienburg de 1881 (II. Ans⸗ gabe Buchstabe A. à 500 ℳ Nr. 3 103, Buchstabe B. à 200 ℳ Nr. 57 ,77, 130 186 209 8* 355 467 492 648 689 707 722 801 835 werden zum 1. Oktober 1891 hiermit ihren In⸗ habern gekündigt. e dicsen ermin hinaus erfolgt eine Ver⸗ nsung nicht. 8 Dies vorgenannten Anleihescheine sind nebst den dazu gehörigen nach dem 1. Oktober 1891 fällig werdeaden Zinsscheinen und nebst Zinserneuerungs⸗ scheinen in courgfähigem Zustande zur Einlösung an die hiesige Kämmereikasse abzuliefern. Für die etwa fehlenden trag vom Einlösungskapital abgezogen. Heemenkurz, den 6. März 1891.
Der Magistrat.
Litt. D. zu 300 ℳ Nr. 1 2 4 28 45 51 o9
Werthbetrag vom Kapital in Abzug gebracht. Obligationen der II. Emission sind bis jetzt nicht zur Einlösung ge-⸗
Litt. E. zu 200 ℳ Nr. 74 109 119 131 231. 8
Die nachverzeichneten auf Grund des Allerhöchsten 8
insscheine wird der Be⸗
—
—
170210] g 8.
Bei der am 3. d. Mts. stattgehabten siebeuten VBerloosung der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegivms vom 10. Dezember 1883 ausgefertigten und ausgegebenen Pommerschen 4 % igen Pro⸗ vinzial⸗Anleihescheine sind die nachbenannten
Nummern:
1) Buchstabe A. Nr. 32 123 à 3000 ℳ = 6000 ℳ
) Buchstabe B Nr. 46 164 199 à 2000 ℳ = 6000 „ ) Buchstabe C. Nr. 100 163 213 216 8 1000 .414000 „ 4) Buchstabe D. Nr. 89 139 191 255 257 265 402 518 566 658 674 738 97 à 500 ℳ. 17000 ) Buchstabe E. Nr. 95 103 163 189 232 279 361 590 604 787 799 877 934 996 à 200 ℳ — 2800 zusammen 37 Provinzial⸗Anleihescheine über 25800 ℳ gen worden. genagee Inhaber derselben werden aufgefordert, gegen Ueberreichung der gezogenen Provinzial⸗Anleihescheine und der dazu gehörigen Zinsscheine Nr. 16 bis 20 nebst Anweisung, die Kapitalbeträge bei der Pro⸗ vinzial⸗Hauptkasse hierselbst oder bei der neu⸗ vorpommerschen Schuldentilgungskasse zu Stralsund während der Vormittagsstunden vom 1. Oktober d. Js. ab (die Sonntage ausgenommen) in Empfang zu nehmen. . Für beo. fehlende Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die Verzinsung hört mit dem 30. September d. Js. auf. K. Stettin, den 4. März 1891. Der Landes⸗Director der Provinz Pommern. Dr. Freiherr von der Goltz.
70925] Bekanntmachung. Bei der für das Jahr 1891 planmäßig bewirkten Ausloofung der Seusburger Kreis⸗Anleihe⸗ scheine sind folgende Nummern gezogen worden. Auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 7. November 1887. itt. A. Nr. 11
2 2 IIIeheheh
Sa. 4700 ℳ
Diese ausgeloosten Kreis⸗Anleihescheine werden hierdurch zum 1. Iuli 1891 mit der Maßgabe ekündigt, daß von diesem Zeitpunkte ab die FFefegebhön aufhört, und die nicht zurückgegebenen insscheine bei der Rückzahlung des Kapitals in Abzug gebracht werden. 1
Die Einlösung erfolgt bei der Kreis⸗Kommunal⸗ kasse in Seusburg und bei dem Banquier Herrn Hermann Theodor in Königsberg.
Sensburg, den 5. Dezember 1890. Der Kreis⸗Ansschuß des Kreises Seusburg.
I“
Bei der am heutigen Tage stattgehabten Ver⸗ loosung von 1 % unserer unkündbaren Anleihe od 120 000 ℳ vom 2. Januar 1882 sind nach⸗ stehende Nummern gezogen worden:
Litt. A. Nr. 7 25 162 180 201 243 259 über
100 ℳ
Litt. B. Nr. 164 221 über 200 ℳ
Litt. C. Nr. 20 über 500 ℳ
Die Rückzahlung erfolgt am 1. Oktober d. J. bei unserer Stadtkasse, oder der Kasse der Nieder⸗ sächsischen Bank hierselbst, oder deren Zweig⸗ anstalten in Bremen und Hannover.
Die am 17. März 1890 ausgelooste Obligation Litt. A. Nr. 229 ist bis jetzt zur Zahlung nicht präsentirt 8
Bückeburg, 24. März 1891.
Der Mazistrat der Residenzstadt.
[6909a2) Bekauntmachung.
Von den auf Erund des Allerhöchsten Privilegii
vom 2. Februar 1881 ausgefertigten Anleihescheinen
der Gemeinde Steglitz sind nach Vorschrift des
Tilgungsplanes zur Einziehung im Jahre 1891 aus⸗
geloost worden:
von dem Buchstaben A à 500 ℳ die Nummern
12 31 47 103 129 215 325 360.
Die Inhaber werden aufgefordert, die ausgeloosten
Anleihescheine nehst den nach dem 1. Oktober 1891
fällig werdenden Zinsscheinen und den hierzu geböri⸗
gen Zinsschein⸗Anweisungen vom 1. Oktober 1891
ab bei der Teltow'er Kreis⸗Kommnnalkasse,
Berlin W, Körnerstraße 24, einzureichen und
den Nennwerth der Anleihescheine dafür in Empfang
zu nehmen.
Mit dem 1. Oktober 1891 hört die Verzinsung
der ausgeloosten Anleiheschemne auf.
Für fehlende Zinsscheine wird deren Werthbetrag
vom Kapital abgezogen.
Aus den Vorjahren steht noch aus:
von dem Buchstaben B. à 200 ℳ die Nummer 121.
Steglitz, den 26. Januar 1891.
Der Gemeinde⸗Vorstand. Zimmermann.
1 586] 8 1 4 ½ % Portugiesische Staats⸗ Anleihen von 1888 und 1889.
In der am 16. und 20. März 1891 in Lissabon stattgehabten Verloosung obiger Anleihen wurden folgende Nummern gezogen:
a. Anleihe von 1888.
1061 — 1070 23451 — 23460 33551 — 33560 40171 — 40180 40181 — 40190 57351 — 57360 59721 — 59730 62831 — 62840 67961 — 67970 75101 — 75110 116011 — 116020 116201 — 116210 116381 — 116390 116691 — 116700 128391 — 128400 133561 — 133570 143001 — 143010 153331 — 153340 158051 — 158060 194891 — 194900 214511 — 214520 246251 — 246260 248921 — 248930 262461 — 262470 268221 — 268230 272031 — 272040 282451 — 282460 285951 — 285960 314431 — 314440 317521 — 317530 317541 — 317550 334791 — 334800 338951 — 338960 366591 — 366600 367771 — 367780 397371 — 397380 410491 — 410500 412361
— 412370. b. Anleihe von 1889. 508701 — 508710 542091 — 542100 553671— 553680 555871 — 555880 561571 — 561580 566591— 566600 571781 — 571790 582071 — 582080 583071— 583080 612661 — 612670 613491 —613500 616041— 616050 616881 — 616890 623081 — 623090 623241— 623250 656581 — 656590 664711 — 664720 672621— 672630 682691 — 682700 696801 — 696810 740651— 740660 751331 — 751340 762851 — 762860 764631— 764640 769281 — 769290 774171 — 774180 778631— 778640 783911 — 783920 799831 — 799840 802541— 802550 815531 — 815540 819921 — 819930 858951— 858960 885631 — 885640 888241 — 888250 900561— 900570 900931 — 900940 901901 — 901910 925326— 925330 966001 — 966010 975431 — 975440 975441— 975450 978611 — 978620 978621 — 978630. Die Einlösung obiger Obligationen erfolgt zum Mark⸗Nominalwerthe vom 1. April 1891 ab bei der Bank für Handel und Indnstrie Hb Herren Mendelssohn 0 8 3 bei der Berliner Handels⸗ f in Berlin, Gesellschaft ’ bei den Herren Robert War⸗ schauer & Co bei der Bank für Handel und Indusftrie in Darmstadt, bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie in Frank⸗ bei dem Herrn Jacob S. H. furt a./ M. Stern Die per 1. April 1891 fälligen Coupons obiger Anleihen werden gleichfalls bei den vorbezeichneten Stellen bezahlt werden. Lissabon, im März 1891. Direction de la Trésorerie.
1“
ekanntmachung.
. 8 G
2 2 1 00 2 8 ntinische 4½ % äußere Gold⸗Anleihe vom Jahre 1888. Die unterzeichneten Firmen bringen hierdurch zur Kenntniß der Obligations⸗Inhaber, daß die Regierung der Argentinischen Republik die erforderlichen Baarmittel für die Einlösung der am 1. April d. J. fälligen Zinsconpons und gezogenen Obligationen der 4 ½ % äußeren Gold⸗Anleihe der Argentinischen Republik nicht überwiesen hat, daß vielmehr nach amtlicher Mittheilung des Finanzbevoll⸗ mächtigten der Argentinischen Republik Herrn Dr. de la Plaza in London die Bezahlung der erwähnten Zinscoupons und gezogenen Stücke während der nächsten drei Jahre nicht in Baar, sondern durch Hingabe eines entsprechenden Betrages einer neuen sechsprozentigen Anleihe der Argentinischen Republik
erfolgen solle, mit deren Emission das Bankhaus I S. Morgan & Cie. in London beauftragt ist. Wir haben gegen diese Verletzung der Rechte der in Deutschland emittirten Anleihen sofort protestirt, als das obige Projekt bekannt wurde; dieser Protest ist jedoch erfolglos geblieben, das betreffende Gesetz ist von dem Kongresse der Argentinischen Republik am 23. Januar 1891 beschlossen und demnächst
durch die Exekutivgewalt der Argentinischen Republik publizirt worden.
Auf Grund der ihm von dem
Herrn Präsidenten der Argentinischen Republik ertheilten Vollmacht hat sodann Herr Dr. de la Plaza den nachstehend abgedruckten General⸗Bond uͤber die neu zu emittirende und den Inhabern der gestundeten Anleihen in Zahlung zu gebenden Obligationen ausgefertigt.
Wir müssen es nunmehr den Inhabern der am 1. April d. J. fälligen Zinscoupons und ge⸗ zogenen Stücke der 4 ½ % äußeren Goldanleihe vom Jahre 1888 überlassen, ob sie für dieselben die ent⸗ sprechenden Beträge in Antheilscheinen der neuen 6 % Anleihe in Empfang nehmen wollen. Wir erklären uns bereit, diesen Umtausch kostenfrei für die Inhaber bei dem mit der Emission der neuen Anleihe
beauftragten Bankhause J. S werthung der bei uns einzuliefernden Zinscoupons u Antheile der neuen Anleihe zu bewirken.
Morgan & Cie. in London zu vermitteln, auch die bestmögliche Ver⸗ nd gezogenen Stücke, bezw. der auf dieselben entfallenden
„Wer von diesem Anerbieten Gebrauch machen will, wird ersucht, die am 1. April d. J. fälligen Zinscoupons und gezogenen Stücke der 4 ½ % Gold⸗Anleihe vom Jahre 1888 bei einer der unterzeichneten Firmen mit einem arithmetisch geordneten Num mernverzeichnisse einzureichen. Formulare zu diesen Verzeichnissen können bei den unterzeichneten Stellen in Empfang genommen werden: v1X“ Berlin, Hamburg, Frankfurt a. M., Köln im März 1891 Direktion der Disconto⸗Gesellschaft. Deutsche Bauk. 8
Norddentsche Bank in Hamburg. M.
A. von Rothschild & Söhne.
Sal. beh Jun. & Co.
eneral⸗Bond. Der Kongreß der Argentinischen Republik hat durch Gesetz vom 23. Januar 1891 Nr. 2770
Summe von 75
“ 8. die Exekutivgewalt beauftragt, in auswärtigen Schuldverschreibungen, die 6 % Zinsen tragen sollen, die 8 Millionen Dollars m/n in Gold gleich 14 880 000 £ Sterling oder den Gegenwerth in
Francs oder Reichsmark zu tmittiren und den Ertrag dieser Anleihe zu verwenden, wie es in oben
genanntem Gesetz Nr. 2770 bestimmt ist.
Das erwähnte Gesetz vom 23. ne 1e in der Uebersetzung wie folgt: el 1. Die Exekutivgewalt wird hierdurch ermächtigt, Bonds einer äußeren 6 % Anleihe bis zum Setrage von 75 Millionen National Gold Dollars auszugeben. Diese Bonds können auch in Pfund Sterling Mark oder Francs ausgegeben werden. Die Amortisation dieser Bonds wird bewirkt werden
durch die Exekutivgewalt, wenn sie dazu im Stande nach drei Jahren und innerhalb dreißig Jahren vom Datum der Ausgabe an gerechne entweder vollständig, oder theilweise und al pari, ovon die Bonds⸗ inhaber 6 Wonate im Voraus benachrichtigt werden. Artikel 2. Der Dienst dieser Bonds wird hierdurch durch den erforderlichen Theil der Eingangszölle garantirt, und zwar in derselben Weise, wie diese Garantie für das Anlehen von 42 Millionen Doll. von 1886, Gesetz Nr. 1737 vom Oktober 1885 festgesetzt wurde. Die Exekutivgewalt wird hierdurch autorisirt, für den Dienst dieser Ateihe mit 8 einen Kontrakt zu schließen. rtikel 3. Die Coupons dieser Bonds werden bei Zollzahlungen zu ihrem vollen Werthe angenomme werden. Die Coupons. welche so verwendet werden sollen, müssen in dem Jahre fällig sein, in welchem sie dem Zollamte angeboten werden. Artikel 4.
Die Bonds sind ausschließlich bestimmt für Zahlungen von Zinsen und Amortisation der aus⸗ woeigen Anleihen während der Jahre 1891, 1892, 1893, sowie für die Garantien. die vertragsmäßig von der Natjon übernommen sind, oder die sie auf Grund des Gesetzes Nr. 2765 übernehmen kann, und welche, soweit sie für diesen Zweck erforderlich, auszugeben sind. Artikel 5. 8 8 Während der Jahre, in denen der Dienst der Anleihen in dieser Weise geleistet wird, können keine neuen Anleihen aufgenommen werden, auch nicht gegen irgend eine eingeräumte Garantie, die di Verpflichtungen der Nation gegen das Ausland vermehren kann. Artikel 6. 1 Der Ueberschuß der Einnahme, wenn ein solcher während dieser 3 Jahre entstehen sollte, so ll der Caja di Conversion zugestellt und folgendermaßen verwendet werden: 1) soll er gewährleisten, daß fäbrlich 15 Millionen Doll. m/n in Banknoten aus dem Verkehr gezogen werden, wie dieses durch das Ergänzungsgesetz über das Zollhaus für das egenwärtige Jahr 1891 vorgeschrieben ist; 1 “ u . 2) soll er zur Bildung eines Reservefonds für die Amortisation dieser Anleihe verwendet werden Die Ausführungs⸗Ermächtigung ist in der Sitzungshalle des Argentinischen Congresses am 23. Tage des Januar 1891 ertheilt worden. (gez.) M. Derqui. (gez.) Bm. Zorilla. (gez.) Adolfo J. Lahongle, Secretär des Senats. (gez.) Alejandro Sorondo, Secretär der Kammer der Abgeordneten. Deswegen muß das Gesetz als ein Gesetz der Nation betrachtet werden, welches auszuführen, Fütöpiheiten, öö 89 1. 8— u.“ einzufügen und aufzunehmen ist. (gez) .Pellegrini. (gez) F. Lopez, Vice⸗Präsident. ““ In Acbetracht dieses hat Carlos Pellegrini, Präsident der gen. Republik, eine Vollmacht als Vertreter in folgenden Ausdrücken verliehen. 8 1 Deshalb ernenne ich, der Präsident der Argentinischen Republik, Carlos Pellegrini. in Aus⸗ übung der mir seitens der Verfassung übertragenen Gewalt, den Bürger Doctor Don Victorino de la Plaza als Spezial⸗Agenten, dem ich völlige und besondere Vollmacht verleihe, sodaß er fähig ist im Namen und zum Nutzen der Regierung der Argentinischen Republik das oben erwähnte Anlehen von 75 Millionen Doll. Gold in Bonds einer äußeren Schuld der Nation, verzinslich mit 6 % per annum, zu vermitteln, einen definitiven Kontrakt oder einen General⸗Bond zum Zwecke dieser Negocirung zu er⸗ richten und zu unterzeichnen gemäß dem Gesetze, dessen Bestimmungen in dem gegenwärtigen Instrumente aufgenommen sind, ferner die dem Gesetze entsprechenden Schuldverschreibungen zu zeichnen und zu emittiren und alle nöthigen Operationen für die Ausgabe und Unterbringung derselben vorzunehmen. Alle Akte desselben sind gültig und bindend für die Regierung der Argentinischen Republik; und auf Grund hiervon werden die durch ihn aufgegebenen Schuldverschreibungen als bindende Verpflichtungen der Re⸗ gierung der Argentinischen Nation anerkannt, deren Dienst zu erfolgen bat, sowohl in Bezug auf die Zinsen als auch auf die Amortisation in der Form und zu den Terminen, die durch den definitiven Kontrakt oder durch einen General⸗Bond der Anleihe, wie er durch das erwähnte Gesetz genehmigt ist, estzusetzen ist. 12 38 Gegeben zu Buenos Aires, der Hauptstadt der Argentinischen Republik, am 27. Tage des anuar 1891 8 gez. C. Pellegrini. „ Vt. F. Lopez. b „ Eduardo Costa. Gegenwärtiges dient zu Urkunde, daß auf Grund der erwähnten Vollmacht Dr. Don Victorino de la Plaza die Argentinische Repablik und deren Regierung verpflichtet, folgende Bedingungen einzuhalten und auszuführen. 1 “ 1) Es ist herzustellen ein Nominal⸗Kapital von Dollar mn Gold 75 Millionen, oder & 14 880 000 Sterling, oder Francs 372 Millionen, oder ℳ 297 600 000 in Bonds der Argentinischen Republik, auf Inhaber lautend, in Nominal⸗Beträgen von £ 20, £ 100, £ 500, £ 1000. oder Frs. 500, Frs. 2500, Frs. 12 500, Frs. 25 000 in Gold, oder ℳ 400, ℳ 2000, ℳ 10 000 und ℳ 20 000. “ 2) Diese Bonds sollen 6 % Zinsen p. a. in vierteljährlichen Raten zahlbar tragen. Sie sollen mit vierteljährlichen Coupons über 6 Sh oder Frs. 7,50 oder ℳ 6 für je £ 20, fällig am 1 Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober versehen werden. Der erste Coupon ist am 1. Juli 1891. u bezahlen. — 85 3) Die Bonds sollen innerhalb 30 Jahren vom 1. April 1891 an gerechnet zurückgezahlt werden, jedoch wahrt sich die Regierung zu jeder Zeit nach dem 1. April 1894, jedoch nicht früher, das Recht des Rückkaufs zu 20, 100, f 500, £ 1000 oder zu Frs. 500, Frs. 2500, Frs. 12 500, Frs. 25 000 in französischer Goldmünze oder zu ℳ 400, ℳ 2000, ℳ 10 000 und ℳ 20 000, nachdem sie dies wenigstens 3 Monate vorher jeweils vor dem 1. Januar oder 1. Juli den Herren J. S. Morgan & Cie. schriftlich angezeigt hat. “ 4) Die National⸗Bank zu Buenos Aires, welche beauftragt ist, die Steuereinnahmen der Nation und besonders die Eingänge des Zollhauses, die zur Gewährleistung dieser Anleihe (mit alleiniger Ausnahme der Beträge, die auf das Kredit der Rechnung genannt: „Dienst der Anleihe von Doll 42 000 000 sog. Anleihe von 1886 zu übertragen sind) bestimmt sind, wird im Namen und für Rechnung der National⸗ Regierung den Herren J. S. Morgan & Cie. am Ende jeden Monats ein Zwölftel des für den Dienst der Anleihe erforderlichen Betrages remittiren, der gesammt zu zahlende Betrag wird immer wenigstens einen 2 vor dem vierteljährlichen Termine in den Händen der genannten Herren J. S. Morgan & Cie. sein. 8 B 5) Alle Ziehungen zum Zwecke des Rückkaufs der Bonds sollen durch das Loos erfolgen, und sollen ferner in London im Bureau der Herren J. S. Morgan & Cie. in Gegenwart eines von diesen ernannten öffentlichen Notars und eines Vertreters der Argentinischen Regierung stattfinden. 6) Die gezogenen Nummern der Bonds sollen in einer oder mehreren Londoner Zeitungen wenigstens einen Monat vor dem Termin ihrer Einlösung veröffentlicht werden 7) Die Rückzahlung der gezogenen Bonds soll gleichzeitig mit der Zahlung der nächsten nach der Loos⸗Ziehung “ “ Coupons erfolgen, und von diesem Termin tragen die gezogenen Bonds keine Zinsen mehr. 1 “ 8) Jeder zur Rückzahlung präsentirte Bond muß mit allen bis zu dem für die Rückzahlung bestimmten Tage noch nicht fälligen Coupons versehen sein. Wenn ein oder mehrere Coupons fehlen, soll ihr Betrag von dem Nominal⸗Kapital, das dem Inhaber zu zahlen ist, abgezogen werden. bn] 9) Die gezogenen Bonds und Coupons sollen, nach der Wahl der Inhaber an der Kasse er Herren J. S. Morgan & Cie. in London in Pfund Sterling, oder bei ihren Agenten in Paris in heemeftfcher. Goldmünze oder in Berlin in Reichsmark zahlbar sein, was auf den Bonds und Coupons zu vermerken ist. Die Coupons sollen ebenso ergeben, daß sie Seitens der Argentinischen Regierung 8e erhebungen entsprechend dem Gesetze Nr. 2770 in Zahlung genommen werden, während jedoch das Kapita der gezogenen Bonds immer in London, Paris oder Berlin zahlbar sein soll. 8 “ 10) Die 5 Jahre nach ihrer resp. Fälligkeit nicht präsentirten Coupons hören auf I ondon, Paris oder Berlin zahlbar zu sein, und die Inhaber solcher müssen sich direkt an die National⸗Regierung in Buenos Aires wenden. 8 118“ h. 11) Die bezahlten Coupons und die bezahlten ausgeloosten Bonds sind sorgsam zu entwerthen und der National⸗Regierung zu Buenos Aires einzusenden. 1 3 12) Die Zahlung der Coupons und der Rückkauf der Bonds soll zu allen Pten fres nc 5 Abgaben sein, und die National⸗Regierung ist verpflichtet, alle Auflagen vbeie Hieleicht ve welche auch immer die besagten Coupons und Bonds in der Argentinischen Republik vescaoff A pflichtet wären zu tragen, zu übernehmen, und dieselben sollen den Inhabern der jetzt ges d feindlichen in Kriegs⸗ und Friedenszeiten bezahlt werden, einerlei, ob es Angehörige eines freundlichen o Staates sind. 1 sigh. Im Falle des Todes irgend eines Inhabers von Bonds dieser Anleihe, 8g. 82. F-2s auf die Erben übergehen und diesen gehören, in Uebereinstimmung mit dem Erbrecht des Landes, und Ver⸗
Angehöriger der gestorbene Inhaber war. 8 . 14) e Bonds sollen durch Dr. Don Victorino de la Plaza, den Seeel.e. e Zweck treter der Regierung der vrgemtinischen ee Odess durch ee eine andere besonders zu di v annter Regierung bezeichnete Person unterschrieben werden. 8 vek “ 19) Wenn iesend es der Bonds oder Coupons der gegenwärtigen Anleihe weelis dnech 1888 eine Ursache zu Grunde geht, so ist die National⸗Regierung verpflichtet, den Herren erg Se. für die betreffenden brae- b EEE“ Feee⸗ Ersetzung verursachten Kosten und nachdem den Herren J. S. — „ein e 8 Bergie 8 diesen ausreichend erscheint, geliefert ist, sowie nach Erfüllung aller gtsetzlichen. ormalitäten. 1 W“ . ie. 8 16) Dieser gegenwärtige General⸗Bond soll in die Hände der Herren J. die eee 8F.ee niedergelegt werden und se nr stren Gewahrsam zu London als Garanti, für die zur änzlichen Rückzahlung der Anleihe bleiben. 3 81 “ 5 8 ”ee. dieses hat Herr Dr. Don Victorino de la Plaza hierunter seise ti eahändige Unterschrift und sein Siegel gesetzt. London, den 5. März 1891.
Dieses Schriftstück ist unterzeichne de la Plaza in Gegenwart von 16“
gez. V. de la Plaza. (.4 .) 1 gesiegelt und abgeliefert durch den ober genannten Victor
gez.) E. A. Bonner W aurice, 46 Parliament Streef, 8. W. Anwalt.