1891 / 80 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Apr 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Der beizufügen⸗ den Zoll⸗Inh.⸗ Erklärungen

Pf.] Zahl S⸗

3 20 d. 3 kg e en

f. 3 kg 1 2d., 3f.] 8* die 3 kg f. Harphong in E. 5 kg 2 f. nach dem Bestimmungsorte weiter (bPost⸗sbefördern zu lassen. 8 packetn. 89) Werthangabe bis 800 ℳ, bis 800 ℳ, mit Nachnahme bis 400 ang. 3 ) Orten m. Bulgarischen Postanstalten f. sin Ost⸗Rumelien s. unter Nr. 18 8 2, b u. e bei der Leitung über Triest Werthangabe bis 800

¹) Hafenorte: Beirut, Caifa, Candia, Canea, Cavala, Darda⸗ nellen, Dede⸗Agatsch, Durazzo, Gallipoli, Ineboli, Jaffa, Keras⸗ sunde, Lagos, Leros, Mittilene, 2 Retimo, Rhodus, Sa⸗ onich, Samsun, San Giovanni di Medua, Santi⸗Quaranta, Scio (Chios), Smyrna, Tenedos, Trape⸗ zunt, Valona, Vathi.

91 ¹) Djerba (Dscherba), Gabès (Gabes), la Goulette (la Goletta), Madhia (Mediah), Monastir (Mistir), Sfax (Sfaks), Sousse

(Susa). Goulette (la Goletta),

²) la Sousse (Susa) u. Tunis. ) Bizerte (Bisert), Dierba (Dscherba), Gabès (Gabes), Madhia (Mediah), Monastir (Mistir) und Sfar (Sfaks). ⁴) Béja, Ben⸗Béchir, Bord⸗Toum, Djedeida, Ghardimaou, Hammam el Lif, Manouba, Medjez el Ba Qued⸗Meliz, Oued⸗Zargua, Sidi⸗ 8 Meskine, Sidi⸗Zéhili, Souk el Arba, b 8 Souk el Khmis, Tébourba, Tunis. 92) Urugnay (über Hamburg Werthangabe bis 800 ℳ, Nach⸗ oder Bremen) nahme bis 400 nach LaGoulette, 93) Zanzibar über Hamburg .. Sousse und Tunis auf dem Wege über Oesterreich u. Italien über Italien. über Schweiz 6—8.*— 92) Nur nach bestimmten Orten.

Bestimmungsland

Der beizufügen⸗

den Zoll⸗Inh.⸗

Franko bis zum

Gewicht Betrag von Pf.

5

Sn M 11111 gealcht Betrag Erilärungen “] von Pt. Igabl Sprache 5 8) Nen⸗Caledonien g . n 59) Neu⸗Fundland 80 bi 0% 2 d. 60) Niederland . . .. ..... 61) Niederländisch⸗Indien

à Hafenorte: Batavia, Padang,

Samarang, Soerabaya ..

b. Eisenbahnstationen.

62) ts J,

Üüber Dänemarku. Schweden über Dänemark. . . . . .. über Hamburg

63) Nossi⸗Beé

64) Obock

65) Oesterreich⸗Ungarn.

66) Oranje⸗Freistaat. .

67) Pondichery, Karikal, Mahs,

Yanaon .

68) Portugal über Hamb 18 1 über Hamburg oder 5 16 Franr.⸗ Spanien 6.,Seer über Frankreich 8 (Bordeaux) 98 Néunion . . .. 70) Rumänien 71) Salvador über Hamburg 72) Samoa⸗Inseln Uber Brente... . 73³) Sarawak (Borneo) 74) St. Helena. 75) Ste Marie de Madagaskar 76) Schweden . 77) Schweiz 78) Senegal 79) Eerbien.. . . . .. ... 80) Siam über Hamburg oder Bremen und England 81) Sierra Leone 82²) Spanien mit Balearen und Canarischen Inseln 83) Straits⸗Settlements C..... 84, Südafrikanische Republik deeee“

Bemerkungen Bestimmungsland Bemerkungen.

87) I““ über Bremen 88) Ton ““ 89) Tripolis über Italien ...

90) Türkei: a. Constantinopel über Varna über Triest.

87) Nur nach Tongatabu. Werth⸗ angabe bis 8000 88) Es ist Sache des Adressaten, Sendungen am Hafenort mpfang nehmen und

In der Spalte „Sprache“

bedeutet: d. = deutsch, englisch, französisch, holländisch.

00 12

60) Werthangabe Nachnahme bis 400

61) Zu jedem Packet besondere Packetadresse.

62) Werthangabe Nachnahme bis 400

65) Für den sog. Grenzverkehr bes. Taxe. Werthangabe unbegrenzt, Nachnahme bis 400 (s. auch E. I.).

66) Die Taxen beziehen sich nur auf die Beförderung bis Cavpstadt. Die Gebühren für Weiterbeförderung son da bis zum Bestimmungsorte 1 werden vom Empfänger eingezogen. 91) Tunis, Hafenorte:

68) Werthangabe bis 400 ℳ, je⸗ a. über Frankreich 1) . doch nur über Hamburg. b. über die Schweiz und Italien ¹)

70) In der Taxe von 1 40 über die Schweiz und Italien ²) ist die besondere Rumänische Gebühr über Oesterreich und Italienꝛ) von 35 für und über Oesterreich und Italien) Stemvpel nicht mit einbegriffen. z. 8,½ 1

71) In der Taxe sind die Kosten Eisenbahnstationen: für die Beförderung von Colon bis über Frankreich) . Panama nicht mit einbegriffen. üüber die Schweiz und Italien

72) Nur nach Apia. Werthangabe c. über Oesterreich und Italien [bis 400 76) Werthangabe Nachnahme bis 400 77) Werthangabe unbegrenzt, f Nachnahme bis 400 ℳ, Eilbestel⸗

[lung zulässig. 80) Nur nach Bangkok. 84) Die Taxen beziehen sich nur 3 auf die Beförderung bis Capstadt. Die Weiterbeförderung erfolgt, wenn der Empfänger die Weiterbeför⸗ sderungskosten, sowie Zollabgaben dem Postamt in Capstadt übermittelt hat. 86) Nur nach Klein⸗Popo u. Lome.

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SIL.SI. S.

b. Hafenorte ¹) über Triest... unbegrenzt, über Varna .. c. Orte im Innern: Adrianopel über Triest...

über Varna..

Janina, Jerusalem süber Triest frankirt bis Jaffa süber Varna d. Alessandretta, Lattakia, Mer⸗ sina und Tripoli (Syrien)

über Frankreich

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86) Togogebiet

F. Telegramme.

6) Für die Nachsendung eines Telegramms (Nachzusenden) (S) innerhalb Europas zulässig wird die volle Gebühr vom Empfänger eingezogen. Das Nachsenden findet auch ohne besonderes Verlangen statt, sofern der neue Aufenthaltsort des Empfängers unzweifelhaft bekannt ist, und sich am neuen Bestimmungsorte eine Reichs⸗Telegraphenanstalt befindet.

Vorbemerkungen. 1) Als Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm werden erhoben: im Verkehr mit Großbritannien und Irland 80 Pf., im übrigen Verkehr 50 Pf. (Für Stadt⸗ Tilegramme beträgt die Worttaxe 3 Pf. die Mindestgebühr 30 Pf. Die Mindestgebühr kommt auch für bezahlte Antworts⸗Telegramme in Anwendung. Die Telegrammgebühren sind im Voraus zu entrichten Durch 1 1 n.e 9 5 nicht theilbare Pfennigbeträͤge sind bis auf solche zu erhöhen. Soweit im Verkehr mit dem Auslande 7) Offen zu bestellende 1 (RO) sind nach den mit (R0) bezeichneten Ländern zulässig. mehrere Beförderungswege sich darbieten, sind die Gebührensätze für den billigsten bz. gangbarsten Weg 1 8) Im Verkehr innerhalb; eutschlands kann die Vergütung für Weiterbeförderung durch berechnet. Die Sätze für andere Wege sind bei den Telegraphenanstalten zu erfragen. Eilboten (Eilbote bezahlt) (XP) ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 40 Pf. für jedes Telegramm

2) Unterscheidungszeichen, Bindestriche, Apostrophe, Anführungszeichen, Klammern und das Zeichen für s

durch den Aufgeber im Voraus bezahlt werden; findet die Vorausbezahlung nicht statt, so werden den Absatz werden nicht geza lt; Punkte, Kommata u. Bruchstriche, zur Bildung v. Zahlen benutzt, gelten als je 1 Ziffer.] die billigst bedungenen, wirklichen Botenlöhne vom Empfänger eingezogen. Die Kosten für die Weiter⸗ 3) Für dringende Telegramme (Dringend) (D), d. s. solche, welche bei der Beförderung und beförderung der Telegramme im Auslande hat der Empfänger zu . Für Telegramme mit Empfangs⸗ Bestellung den Vorrang vor den übrigen Privattelegrammen haben, kommt die dreifache Gebühr eines ge⸗ anzeige kann der Absender einen Betrag zur Deckung der Auslagen hinterlegen. wöhnlichen Telegramms zur Erhebung. Nach welchen Ländern dringende Telegramme zulässig sind, ist im Tarif durch „(D)“ angedeutet.

9) Die Zeichen (D) (RP) (TC) u. s. w. (vgl. 3— 8) zählen als je 1 Wort und sind vor der Aufschrift in Klammern niederzuschreiben. ““ 1 4) Für das vorauszubezahlende Antworts⸗Telegramm (Antwort bezahlt) (RP) wird 10) Die Gebühr für jede einzelne Vervielfältigung eines Telegramms beträgt für die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern berechnet. Wird eine dringende Antwort ie 100 Wörter oder einen Theil derselben 40 Pf. Das Telegramm wird, alle Aufschriften eingerechnet, verlangt, so ist (RPD) zu setzen. Soll eine andere Wortzahl vorausbezahlt werden, so ist dies besonders als ein einziges Telegramm taxirt. anzugeben, z. B. (RP 16 Wörter). Die Vorausbezahlung darf die Gebühr eines Telegramms beliebiger Telegramme unzulässig.

Im Verkehr mit Amerika sind zu vervielfältigende Act von 30 Wörtern für denselben Weg nicht überschreiten. 1 11) Die Unbestellbarkeit eines Telegramms wird gegen eine Gebühr von 30 Pf. telegraphisch 5) Für die Vergleichung eines Telegramms (Vergleichen) (TC) ist ein Viertel der Gebühr

gemeldet. Eine Quittung über entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 20 Pf. ertheilt. für das gewöhnliche Telegramm von gleicher Wortzahl, für die 1u.“ (Empfangsanzeige) 12) Für jedes C“ welches einem Telegraphenboten oder Landbriefträger zur (CR) die Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm von 10 Wörtern zu entrichten.

Beförderung an das Telegraphenamt mitgegeben wird, kommen 10 Pf. zur Erhebung.

B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:

Veru (via Galveston) (RO): Callao, Cho⸗

B. Die Wortlänge ist festgesetzt guf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:

Hankow 8 15 Pf.; Tientsin 8ℳ 25 Pf.; Hoihow 8 35 Pf.: Peking 8 65 Pf.; übrige Anstalten von 7 45 Pf. bis Cochinchina u den annamitischen Anstalten Phan⸗Tiet, Phan⸗Ry, Phan⸗Ranh, Nha⸗Trang (via Bushire, Moulmein) (R0) Columbien (via Galveston) (RO): Buena⸗ ventura übrige Anstalten. ... 8 Corea: via Rußland, Amur (D) (R0): Fusan via Bushire, Moulmein (R0): Binchong Ichow 8 F“ 1 Sésoul (Han⸗Yang) Costa Rica (R0) u Ecuador (via Galveston) (RO0) . . . [Egypten: via Triest/ Alexandrien.. I. Zone .. . [übr. Anst. Ndr.⸗Egypt. a114“ II. Zone (bis Wadi⸗Halfa in Nubien) übrige Länder s. u. A. Afrika. Suakim, via Kabel Suez⸗Suakim .... Frankreich (D) (RO) ““ Annam, ausgenommen die unter Cochinchina Guatemala und Honduras (RO).. .. bb1X“”“ 29, gen. Anst. (via Bushire, Moulmein) (RO) Guyana, Britisch⸗ (via Key West) (R0) Griechenland (D) (RO) . . . . . . . . [Arabien (RO): Aden, Perim, Hedjas . .. 60 Guyana, Niederländ. (via Key West) (RO) Großbritannien und Irland. . . . . .. 664*“ 20 Indien (via Bushire) (RO): „[Argentinien (via Galbveston) (O) 20 I. Zone: Indien u. Ramoo in Birma [Australien (via Bushire, Penang) (R0 II. Zone: Cevylon .. auß. i. Süd⸗Australien u. Neu⸗Seeland): III. Zone: Birma ausgeschl. Ramoo. .. Süd⸗Australien, Victoria u. West⸗Australien Isthmus von Panama ..... Neu⸗Süd⸗Wales Japan (D) (RO): Insel Tsushima . .. Queensland .. übrige Anstalten 1 Tasmania.. 8 Madeira (D) (K0). Neu⸗Seelͤaunn . Malacca, Halbins. (via Bushire, Penang)(RO): Balutschistan (vis Bushire) (RO): Anstalten Jelebu am Golf von Oman Malacca, britisch Bolivien (via Galveston) (RO) Perak 8 Brafilien (via Pernambuco) (RO): Selangor. Anstalten d. nördl. Region (nördl. von Per⸗ Sungie Ujong. 8 nambuco): Para, Fortaleza, Maranham ꝛc. Mexico (B80): Chihuahua City, Guaymas, mittlere Region (zw. Pernambuco u. Rio Peoefll0e Matamoras, Monterey, de Janeiro): Pernambuco (Recife) ... . Sabinas, Saltillo, Sauz Bahia ꝛc. Mexico Citv, Tampico u. Veracruz City südliche Region: Rio de Janeiro... übrige Anstalten 8 8 übr. füdl. davon gelegene Anstalten (Santos, Nicaragua (RO): San Juan del Sur .. Desterro, Rio Grande do Sul ꝛc.). . übrige Anstalten e“ Cap⸗Verdische Ins. (D) (RO): St. Vincent Niederl. Indien, Java, Sumatra, Ce⸗ San Thiago. lebes, Bali (via Bushire, Penang).. [Paragnay (via Galveston) (RO). . . . Penang (via Bushire) (E80) Persien, ausschl. der Anstalten am Pers. Golf Pers. Golf (via Persien, Bushire) (B0): . übrige Anstalte

Wort. 10 Buchstaben oder 3

vr. Anst. in Natal und in der Cap⸗Kolonie, West⸗Griqualand, Oranje⸗Freistaat und Transvaal (östlicher oder westlicher Weg) Afrika, Ostküste (östl. Weg) (RO): Assab D.⸗Ostafrika(Bagamovo u. Dar⸗es⸗Salaam) Malindi ö4“²”“; Mozambique u. Lorenzo⸗Marquez (Delagoa⸗

A. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 15 Buchstaben oder5 Ziffern im Verkehr mit:

Deutschland (D) (R0) Afrika, Westküste (westlich

Denguuelll

Bissao und Bolama

Canarische Inseln (via Cadix)

Gabon (Eaboon)

Grand Bassam...

Konakry

Kotonou (Porto n

Loanda ..

Mossamedes

Prineipe

San Thome

Senegal (via Teneriffa)

übrige Länder s. unter B. Afrika. Algerien und Tunis (D) (RO).. . . .. Belgien (D) (0 . . 8 Bosnien⸗Herzegowina (D) (RO) Bulgarien (D) (R0) Dänemark (D) (60)

B. Die ets ng ist festgesetzt auf

iffern im Verkehr mit:

Eils Arequipa, Islay, Pun Mollendo ... Payta . La Huaca, Piura, Sultana übrige Anstalten 8 Philippinen⸗Inseln (D via Luzon (Manila) Rußland, asiatisches (D): I. Reg., westl. v. Merid. v. Werkhne⸗Udinsk II. Region, östlich von demselben.. Bokhara Salvador (R0): Libertad . . . . . übrige Anstalten.. Siam (via Bushire, Moulmein) (RO0) .. Singapore (via Bushire, Penang) (RO).. Tonkin (via Bushire, Moulmein) (RO).. Uruguay (via Pernambuco) (RO) Venezuela (via Halti)... Vereinigte Staaten v. Amerika, Britisch Amerika u. St. Pierre⸗Miquelon (RO): New⸗York City Bermuda die übrigen Orte Westindien (RO): Antigua WEEWWWW W Cuba, und zwar: E ienfuegos. Santiago de Cuba.. Bayamo, Guantanamo und Manzanillo .. übrige Anstalten ... Curagçao über Halti. ö“ Dominica (kleine Antillen⸗Insel) ... Grenada Guadeloupe Harti: Möle St. Nicolaass ... Port au Prine ... 1— Jamaica.. Mariegalante Porto Rico... St. Croix.. . San Domingo (via Harti) . .. . St. Kitts (St. Christoph) St. Lucia.. St. Thomas. St. Vincent (Westindien) Trinidad, Insel..

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

00 00 —2 0 00

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Bai) Obock u“ Zanzibar u. Mombassa . . Afrika, Westküste (westlicher Weg) Accra (Goldküste) . ... Addah, Cape⸗Coast⸗Castle, Elmina, Pram⸗ Pram, Salt⸗Pond und Winneba Bathurst (Senegambien) . . . . . . . Bonny u. Braß (Nigerdelta) Lagos (Sklavenküste).

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Montenegro Niederland (D) (R60) Norwegen (D) (R0) Oesterreich⸗Ungarn (D) (R0) Vorrugal (D) (RO). umänien (D) (B0) 8 Rußland (D), europäisches und kaukasisches Schweden (D) Schweiz (R0) Serbien (D) . . . . .. Spanien (D) (60). . . Tripolis (D) (60) Türkei (D) (R0)

B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:

Afrika, Süd⸗(RO auf dem östlichen Wege außer in der Cap⸗Kolonie): Durban in Natal (östlicher Weg) Port Nolloth in der Cap⸗Kolonie (west⸗ licher Weg).. Betschkuanaland (A African Tel. Cemp) (östl. od. westl. Weg)

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Chile (via Galveston) (RO0)).... China (D via Amur) (RO): ongkong, Amovyv, Foochow, Gutslaff, Saddle Island, Shanghai... 11““ Canton, Macao 7 45 Pf.; Nankin, Ningpo, Swatow 7. 95 Pf.; Kiukiang 8 10Pf.;

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90) B der Postpackete nach

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Das Abonnement beträgt vierteljährlich 4 %ℳ 50 ₰. Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch dir Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 25 ₰.

Irhnsertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an:

die Königliche Expedition des Zeutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

82 3

———

No. 80.

April, Abends.

Seine Maäjestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Contre⸗Admiral Freiherrn von Hollen, Vorstand des Hydrographischen Amts de Reichs⸗Marineamts, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Oekonomie⸗Kommissions⸗Rath Richter, bisher zu Osterode am Harz, jetzt zu Hannover, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kreis⸗Physikus, Sanitäts⸗Rath Dr. med. Friedrich zu Hameln und dem Rechnungs⸗Rath und Rechnungs Revisor Rüdiger bei dem Landgericht zu Danzig den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; sowie dem Brennerei⸗Verwalter Vogler zu Gralow im Kreise Landsberg a. W., dem Holzhauermeister David

Warschkat

zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kammerherrn und Ceremonienmeister Freiherrn von Schrader, sowie dem Kammerherrn und Hofmarschall Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen, Regenten des Herzogthums Braunschweig, Grafen von der Schulenburg die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver⸗ liehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar Ersterem: des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich sächsischen Albrechts Ordens und des Fürstlich reußischen Ehren⸗ kreuzes erster Klasse, Letzterem des Commandeurkreuzes mit dem Stern des Ordens vom Königlich niederländischen Löwen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihren bisherigen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich niederländischen Hofe, Geheimen Legations Rath Freiherrn von Saurma⸗ Jeltsch von diesem Posten Behufs ander eiter dienstlicher Verwendung abzuberufen.

Bekanntmachung. 1

Am 1. d. M. ist im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion zu Hannover an der Bahnstrecke Harburg —Cuxhaven der Personen⸗Haltepunkt Agathenburg eröffnet worden.

Berlin, den 3. April 1891.

Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts.

Schulz.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Allerhöchstihren bisher n und bevollmächtigten Minister am Königlich württembergischen Hofe Grafen zu Eulenburg von diesem Posten Behufs anderweiter dienstlicher Verwendung abzuberufen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Universitäts⸗Kuratorial⸗Sekretär Paul Schmidt

in Berlin den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Die Königliche Eisenbahn⸗Direktion zu Hannover ist mit der Anfertigung allgemeiner Vorarbeiten für eine Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von Stade nach Neuhaus a. O. beauftragt worden.

Justiz⸗Ministerium.

Die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst ist ertheilt: dem Landgerichts⸗Raͤth Bergmann in Hannover, dem Amtsgerichts Rath Forchhammer in Heide und dem Amtsrichter von Schaewen in Memel mit Pension und den Amtsrichtern Mende und Ferche in Ratibor Behufs Ueber⸗ tritts zur Provinzialverwaltung.

zu Kallnen im Kreise Gumbinnen und dem Schutzmann Weise zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen

bisherigen außerordentlichen Gesandten

Versetzt sind: der Amtsgerichts⸗Rath Berckemeyer in

Hannover als Landgerichts⸗Rath und der Amtsrichter Predari

in Oppeln als Landrichter an das Landgericht in Haunover,

der Amtsgerichts Rath Krafft in Hörde als Landgerichts⸗ Rath an das Landgericht in Bielefeld, der Amtsgerichts⸗Rath Schaefer in Ostrowo an das Amtsgericht in Inowrazlaw und der Amtsrichter Dr. von Ihering in Niederwildungen an das Amtsgericht in Hannover.

Dem Staatsanwalt Meyer in Schneidemühl ist Behufs Uebertritts zur Provinzialverwaltung die nachgesuchte Ent⸗ lassung aus dem Justizdienst ertheilt.

Dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Krukenberg in Halle a. S., dem Rechtsanwalt und Notar,

——

Justiz⸗Rath

Koblitz in Ortelsburg, dem Rechtsanwalt uns Notar Haße in Tuchel und dem Rechtsanwalt und Notar Bry in Konitz ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt als Notar ertheilt.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Bry bei dem Landgericht in Konitz, der Rechtsanwalt Lemberg bei dem Landgericht in Oppeln und der Rechts⸗ anwalt Reinhold bei dem Amtsgericht in Kosel.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: de Gerichts⸗Assessor Dr. Labes bei dem Ober⸗Landesgericht i Frankfurt a. M., der Gerichts⸗Assessor a. D. Oppenheimer und der Gerichts⸗Assessor Dr. Saalfeld bei dem Landgericht I. in Berlin, der Gerichts⸗Assessor Teubner bei dem Landgericht in Breslau und der Gerichts⸗Assessor Kotitschke bei dem Amtsgericht in Grottkau. 1

Ministerium für Handel und Gewverbe. Dder bisherige Eisenbahn⸗Bureau⸗Diätar Hugo Kerbs ist zum Malerei⸗Buchhalter bei der Königlichen Porzellan⸗ Manufaktur in Berlin ernannt worden. M

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird ein Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Königsberg i. Pr. im Betrage von drei Millionen Mark veröffentlicht. 8

Abgereist: der Ministerial⸗Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Bartsch, nach Hannover.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 4. April.

Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich gestern in Kiel in Begleitung des Feldmarschalls Grafen Moltke zur Parade der Garnison und zur Inspizirung der Matrosen⸗Division nach der Kaserne und nahmen das Früh⸗ stück im dortigen Marinekasino ein. Um 3 Uhr fuhren Seine Majestät nach der Kaiserlichen Werft und der Werft „Germania“ und empfingen um 6 Uhr den Geheimen Regierungs Rath Loewe, um Sich über den Bau des Nord⸗Ostsee⸗Kanals Vortrag halten zu lassen. Um 7 Uhr fand ein größeres Diner mit den Admiralen, den Kapitäns zur See und den Offizieren S. M. S. „Carola“ statt. 8

Ueber die Parade, welche gestern Morgen vor Seiner Majestät dem Kaiser und König in Kiel stattfand, berichtet die „Kiel. Ztg.“ Folgendes:

Bei herrlichem Sonnenschein rückten das See⸗Bataillon, die I. Matrosen⸗Division, die Torpedo⸗Abtheilung der Werft⸗ Division und das 3. Bataillon des 85. Infanterie⸗Regiments Herzog von Holstein mit klingendem Spiel auf den Kasernenhof. Das See⸗Bataillon nahm an der Westseite, die Infanterie an der Nordseite Aufstellung, der übrige Platz wurde von den Marine⸗ mannschaften in Anspruch genommen. Gleich nach 9 ½ Uhr erschien Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich, um das Kom⸗ mando der 1. Matrosen⸗Divsion zu übernehmen. Eine nach vielen Hunderten zählende Menschenmenge hatte sich vor den Kasernen⸗Eingängen bei der Kasernenstraße und Feldstraße eingefunden, um Seiner Majestät des Kaisers ansichtig zu werden, Allerhöchstwelcher 5 Minuten vor 10 Uhr an der Seite des General⸗Feldmarschalls Grafen Moltke in offenem Wagen zur Parade fuhr. Als Seine Majestät auf dem Paradeplatz erschien, spielten die drei Musikkapellen der Garnison den Präsentirmarsch und die Mannschaften brachten ein dreimaliges brausendes Hurrah. Der Kaiser schritt an der Seite des General⸗Feldmarschalls Grafen Moltke, des komman⸗ direnden Admirals Freiherrn von der Goltz und mit einer glänzenden Suite hoher Offiziere zunächst die Front der gesammten Truppen ab. Alsdarn erfolgte der Parademarsch der Truppen in Compagniefront und in Zügen. An der Spitze marschirten

die Matrosen, es folgte das See⸗Bataillon und schließlich die

Infanterie. die Marine bewies, daß sie auch im Infanteriedienst wacker ihre Schuldigkeit thut. Nachdem der Kaiser mit den hohen Offizieren in der Nordecke des Kasernenhofs Kritik gehalten hatte, brachte

Die Parade wurde ungemein exakt ausgeführt und

der kommandirende Admiral Freiherr von der Goltz ein Hoch V

auf Seine Majestät aus.

Die eigentliche Parade war hiermit beendigt, und es begann die übliche Frühjahrs⸗Inspektion im!

1

nach Art. 7 Abs. 3 zu

ine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich stellte sich an die Spitze seiner Matrosen⸗Division und führte diese im Exerzieren vor. Die Inspektion erstreckte sich auch auf Besichtigung einzelner Compagnien und zog sich bis gegen die Mittagsstunde hin.

Von heute wird aus Kiel gemeldet: In Gegenwart einer Majestät des Kaisers, Ihrer Königlichen dheit der Prinzessin Irene und einer zahlreichen Festgesell⸗ haft wurde heute Vormittag um 10 ¾ Uhr durch Seine önigliche Hoheit den Prinzen Heinrich die Taufe des RFreuzers „D.“ vollzogen, welcher den Namen „Falke“ erhielt.

Der darauf stattgehabte Stapellauf verlief sehr glänzend.

Beisein des Kaisers. Se i

M.

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Die am 7. April wieder beginnenden Sitzungen Reichstages werden zunächst für die Durchberathung d Novelle zur Gewerbeordnung in Anspruch genommen werden, und es darf die Hoffnung ausgesprochen werden, daß diese Berathung nunmehr einen etwas rascheren Fortgang als bisher nehmen wird. Bekanntlich war die Novelle die erste Gesetzesvorlage, welche dem Reichstage bei seiner Eröffnung zuging, und man hoffte damals, der Reichstag werde sie so rasch erledigen, daß das Gesetz mit dem 1. April 1891 in Kraft treten könne. Diese Hoffnung erschien um so mehr berechtigt, als der Ent⸗ wurf in seinen wichtigsten Theilen (Sonntagsruhe, Frauen⸗ und Kinderarbeit) sich eng an die Gesetzentwürfe anschloß, die der Reichstag in früheren Sessionen bereits mit großer Mehrheit angenommen hatte. Der Verlauf der Kom⸗ missionsverhandlungen ließ indessen bald erkennen, daß diese Hoffnung nicht in Erfüllung gehen werde, und als endlich am 17. Januar d. J. der Kommissionsbericht dem Reichs⸗ tage vorgelegt werden konnte, war E2 des Gesetzentwurfs an Stelle des 1. April 1891 be⸗ reits der 1. Januar 1892 als Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Gesetzes in Aussicht genommen. Sollten die Berathungen in dem bisherigen Tempo weiter gehen, so ist zu besorgen, daß auch dieser Zeitpunkt nicht festgehalten werden kann und die Wirksamkeit des wichtigen Gesetzes noch eine weitere unerwünschte Verzögerung erleiden wird. Diese Be⸗ sorgniß ist darin begründet, daß vor dem Inkrafttreten des Gesetzes noch eine Reihe wichtiger Bestimmunger vom Bundesrath erlassen werden müssen, zu denen die Vor⸗ arbeiten erst erledigt werden können, wenn das Gesetz ver⸗ abschiedet sein wird. Dahin gehören namentlich

die Revision der Bestimmungen, welche auf Grund

herigen §. 139a zur besonderen Regelung der

schäftigung der jugendlichen Arbeiter in einzelnen

dustriezweigen erlassen worden sind, und ebenso die Regelung der Beschäftigung von Arbeiterinnen in Ihndustriezweigen, in denen die Nachtarbeiten

ferner noch für Frauen zugelassen werden sollen.

Auf derselben Linie stehen die von den Centralbebörden treffenden Uebergangsbestimmunge für Betriebe, in denen bisher Nachtarbeit von Frauen statt gefunden hat, spätestens aber mit dem 1. Januar 1894 ab⸗ gestellt sein muß.

Sollte die Verabschiedung des Gesetzes sich noch lange hinausschieben, so würde es schwerlich möglich sein, diese Be⸗ stimmungen noch vor dem 1. Januar 1892 zu erlassen. Fast noch stärker fällt es ins Gewicht, daß verschiedene Bestimmun⸗ gen des Gesetzes erst durch Kaiserliche Verordnungen in Kraft gesetzt werden sollen, nachdem die zu ihrer Ausführung erforder⸗ lichen Bestimmungen des Bundesraths erlassen sein werden. Dahin gehören vor Allem die Bestimmungen über die Sonn⸗ tagsruhe und die in §. 154 Abs. 3 vorgesehene Ausdehnung der Arbeiterschutzvorschriftem auf den Werkstättenbetrieb. Namentlich die Ersteren können wohl als solche bezeichnet werden, deren Inkrafttreten von weiten Kreisen der Bevölke⸗ rung und zwar keineswegs bloß der Arbeiterbevölkerung mit Sehnsucht erwartet wird. Es ist daher von der grösten Bedeutung und dringend zu wünschen, daß der Bundesrath sobald als möglich in den Stand gesetzt wird, durch die Ver abschiedung des Gesetzes die schwierigen Vorarbeiten zu den von ihm zu erlassenden Bestimmungen zu erledigen.

Die eisenbahnfachwissenschaftlichen Vorlesungen werden im Sommer⸗Halbjahr 1891 in folgender Weise statt⸗ finden:

In Berlin werden in den Räumen der Universität Vor⸗ lesungen über die Verwaltung der Preußischen Staats Eisen⸗ bahnen und über die Natioy l⸗Oekonomie der Eisenbahnen, insbesondere das Tarifwesen, gehalten werden. Das Nahere, namentlich auch bezüglich der Anmeldung zu den Vorlesungen, ist aus dem Anschlag in der Universität ersichtlich.

In Köln finden Vorlesungen über Eisenbahn⸗Betriebs⸗

im Verwaltungsgebäude der Königlichen Eisenbahn⸗ ktion (linksrheinischen) daselbst statt.