1“] I
Haselwander selbst tritt als leitender Ingenieur einer bezüglichen Konstruktionsabtheilung bei der genannten Firma in Stellung.
— Wie die „Gaceta de Madrid“ meldet, erließ die spanische Regierung für den Entwurf einer Gedenkmedaille zur Er⸗ innerung an die bevorstehende Feier des vierhundertsten Gedenktages der Entdeckung Amerikas durch Christoyh Columbus ein Preisausschreiben, zu welchen gleichmäßig spanische wie ausländische Bewerber eingeladen werden. Die einzusendenden Modelle, welche in Wachs oder Gips auszuführen sind, sollen zwei plastische Darstellungen, eine für die Vorderseite, die andere für die Kehrseite enthalten. Sie sollen im Basrelief entworfen sein, einen Durchmesser von 20 cm haben und eine genaue Ausführung der Einzelheiten aufweisen, um eine Verjüngung auf den Maßstab von 70 mm im Durchmesser für die Prägung zu ermöglichen. Für die zwei besten Entwürfe werden Preise in der Höhe von 5000 Fres für den ersten und 1000 Frcs. für den zweiten zuerkannt, und zwar erfolgt die Zuerkennung der Preise durch die Akademie von San Fernando in Madrid. Den Urhebern der preisgekrönten Entwürfe bleiben alle Autorrechte gewahrt. Die zum Wettbewerb bestimmten Modelle sind ohne Namens⸗ nennung des Künstlers, mit einem Motto versehen, an das Sekretariat der Akademie von San Fernando innerhalb sechs Monaten einzusenden. Jede Einsendung muß von einem verschlossenen und ver⸗ siegelten Briefumschlag begleitet sein, welcher sowohl den Namen des Einsenders, als auch das an dem Entwurfe angebrachte Motto ent⸗ hält. Wenn der Einsender des mit dem ersten Preise gekrönten plastischen Entwurfes selbst Graveur ist, so soll ihm von der Kom⸗ mission der Centennarfeier auch die Ausführung der Matrizen für die
Prägung übertragen werden.
Theater und Musik.
8 Königliche Theater. 1
In der morgigen Vorstellung von „Tristan und Isolde“ im Opernhause tritt Hr. Gudehus als Tristan nach seinem Urlaub zum ersten Male wieder auf. Die übrigen Rollen befinden sich in den Händen der Damen Sucher und . g. sowie der Hrrn. Betz, Mödlinger und Lieban. In der Donnerstags⸗ orstellung des „Oberon“ sind die Damen Pierson, Herzog, Staudigl, Weitz und Rothauser, die Hrrn. Sylva, Oberhauser und Stammer beschäftigt.
Im Schauspielhause findet heute die 25. Vorstellung des Schauspiels „Der neue Herr“ statt: ein außergewöhnlicher Erfolg, der innerhalb zweier Monate erreicht worden ist.
Dem Kammervirtuosen der Königlichen Kapelle Drn Ganten⸗ berg ist bei der Feier seines fünfzigjährigen Dienstjubiläums durch den General⸗Intendanten der Königlichen Schauspiele Grafen von Hochberg der Rothe Adler⸗Orden vierter Klasse, durch Hrn. Tornauer im Namen der Kapelle eine werthvolle Busennadel, durch die Eleven der Königlichen Hochschule für Musik ein Trinkhorn, durch die Kollegen der Dresdener Hofkapelle ein kostbares Album überreicht
worden. Berliner Theater.
Auf besonderes Ersuchen des Hrn. Direktors Barnay hat der Verein „Berliner Presse“ auf die Erhöhung der Eintrittspreise für die am Sonnabend zum Besten seines Pensionsfonds im Ber⸗ liner Theater stattfindenden Benefizvorstellung verzichtet. Die Aufführung des „Wallenstein“ mit Sonnenthal, die Abschiedsvor⸗ stellung Sonnenthal’'s, wird also zu den gewöhnlichen Billetpreisen des Berliner Theaters stattfinden. Hr. Direktor Barnay hat der Pensions⸗ und Unterstützungskasse des Vereins „Berliner Presse“ als Entschädigung eine zweite Benefisvorstellung zugesagt, was im Interesse der wohlthätigen Zwecke dankbarst angenommen wurde.
Wallner⸗Theater.
4 F
Kostümen, Requisiten ꝛc, zu Theil werden lassen und im Hinblick auf die Sonnabend im Berliner Theater stattfindende Vorstellung zu Gunsten des Vereins „Berliner Presse“ die Erstaufführung bereits auf Freitag, den 10. April, verlegt. Aus diesem Grunde bleibt am Donnerstag das Wallner⸗Theater zu Probezwecken geschlossen. Victoria⸗Theater.
Der Monat März, also der vorletzte im alten Hause, brachte Einnahmen, wie sie in gleicher Höhe unter der Direktion Litaschy überhaupt noch nie zu verzeichnen waren. und der Monat April dürfte ihm, da die Vorstellungen mit seinem Ende definitiv abschließen, wohl in nichts nachstehen
Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater.
Am Sonnabend findet die fünfzigste Wiederholung der prächtigen neuen Operette „Der Vogelhändler“ statt, während am Sonntag der Ehrentag des Seniors der Kapelle, des Fagottisten Hrn. F. Günther ist, welcher auf eine ununterbrochene vierzigjährige verdier stvolle Thätigkeit als Mitglied des Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater⸗ Orchesters zurückblicken kann. Der IJubilar hat neben seiner Thätiskeit als Musiker äußerst Verdienstliches im Kreise seiner Berufsgenossen als Stifter und rühriger Förderer der gegenwärtigen Kranken⸗ und Unterstützungskasse geleistet.
Residenz⸗Theater.
Seit einigen Tagen gastirt auf der Bühne des Residenz⸗Theaters Hr. Adolf Sonnenthal vom K. und K. Hosburg⸗Theater in Wien mit schönstem Erfolge. Die Rollen, welche sich Hr. Sonnen⸗ thal für das Gastspiel ausgewählt hat, entsprechen nicht ganz den Erwartungen, die man an sein Auftreten knüpfte. In dem Wilbrandt'schen Schauspiel „Die Tochter des Herrn Fabricius“, welches gestern Abend wiederholt zur Aufführung gelangte, spielt der berühmte Darsteller den alten Zuchthäusler, eine Rolle, welche dem Künstler nicht hinreichende Gelegenheit darbietet, seine geniale Eigenart voll zu entfalten; aber auch in der ver⸗ zweifelten. Mitleid und Trauer einflößenden Gestalt des weltscheuen Verbrechers kommt die ursprüngliche Schaffenskraft Sonnenthal’s mächtig zum Durchbruch; es ist eine nach der Natur treu gezeichnete Persönlichkeit voll erschütternder Reue und demüthiger herzbrechender Ergebung, welche er den Zuschauern und Hörern vorführt, eine Gestalt, in der selbst die glühende Leidenschaft nur in einem unterdrückten Angstschrei scheu sich Geltung verschafft und die Qualen und Freuden des Herzens in dem gebrochenen Körper und zertretenen Geist nur in peinvoller Kraftlosigkeit nach Ausdruck ringen. Das Stück selbst mit seinen äußerlichen Effekten und seiner thränenreichen Sentimentalität vermochte auch die treffliche Leistung des Gastes dem Publikum nicht schmackhaft zu machen. — Frl. Bertens gab die Tochter des unglücklichen Fabricius mit warmer Empfindung und einfacher Herzlichkeit, welche der Rolle wohl anstand. Fr. Pagay erfreute als die alte schwatzhafte Frau Wohlmuth durch einen freundlichen, frischen Humor; dagegen vermochte Hr. Schönlank als Fabrikant Rolf den Anforderungen, welche an den Darsteller dieser Partie gestellt werden müssen, nicht gerecht zu werden; das ganze Wesen dieses Schauspielers läßt eine kräftige Individualität vermissen. .
Das voll besetzte Haus zeichnete besonders den beliebten Gast durch herzlichen Beifall und zahlreiche Hervorrufe aus.
Concerthaus.
Der von dem Musik⸗Direktor Hrn. Arens aus Amerika ver⸗ anstaltete und geleitete „amerikanische Komponistenabend“ hatte gestern seine Anziehungskraft nicht verfehlt; Saal und Logen waren dicht besetzt. Ein festlich gehaltener Marsch aus der Musik zu „Macbeth“ von Kelly eröffnete den Abend. Hierauf folgten zwei kurze recht anmuthige Episoden für Orchester von dem hier bereits bekannten Komponisten Bird, in denen die Harfe eine sehr schöne Wirkung hervorbringt, während manches unseren deutschen Ohren fremd⸗
nischer Komponisten anzutreffen.
2 1. Der zweite Theil des Concerts ent⸗ hielt viel Erfreuliches: eine sehr stilvoll gehaltene Ouverture von Foote „In den Bergen“, in der das schöne Hörnermotiv vortrefflich wirkte, drei Sätze für Flöte, Oboe, zwei Hörner und Streichorchester von Bush, von denen der durch Melodienreiz fesselnde Andantesatz „Ein Sommerabend im Walde“ mit seiner tonmalerischen Unterhaltung der Vögel so gefiel, daß ein Dacaporuf erfolgte, endlich zwei Scenen aus der Musik zu „Romeo und Julia“ von Boise: „Ballscen⸗“ und „Balkon⸗ scene“. Beide sehr charakteri tisch gehalten und fein instrumentirt, lassen zugleich durch Cello⸗ und Geigensoli die Gestalten des Titelt klar hervortreten. Die Concertmeister Hrrn. Schulz und Detloff führten die Solopartien sehr lobenswerth aus. Sämmtliche Kompositionen wurden mit lebhaftem Beifall aufgenommen, der auch einer Serenade für Streichorchester von Herbert und den bereits früher gehörten drei Sätzen aus dem „Sturm“ von Shakespeare von van der Stucken zu Theil wurde. Das Orchester bewährte sich sehr tüchtig. Das Concert, durch die Hern. Meyder und Medding angeregt, bot dem Publikum einen interessanten Einblick in die Leistungen mancher hier noch unbekannten Tondichter Amerikas.
„Morgen wird der Komponist Hr. Emil Hartmann aus Kopenhagen mit dem Karl Mevder'schen Orchester eine Reihe eigener Kompositionen und zwar: „Skandinavischer Festmarsch“ Gum ersten Mal), „Skandi⸗ navische Volksmusik⸗, „Concert für Klavier“ (gespielt von Hrn. Gustav Lazarus) und Andante für Streichinstrumente unter persön⸗ licher Leitung zur Aufführung bringen.
Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.) 1 “ Bei der heute angefangenen Ffebunng der 2. Klasse 184. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen in der Vormittags⸗Ziehung:
1 Gewinn von 45 000 ℳ auf Nr. 11 526.
1 Gewinn von 10 000 ℳ auf Nr. 43 176.
1 Gewinn von 5000 ℳ auf Nr. 163 401. 6
2 Gewinne von 3000 ℳ auf Nr. 110 992. 158 858.
1 Gewinn von 500 ℳ auf Nr. 167 777. 8
7 Gewinne von 300 ℳ auf Nr. 4065. 13 752. 34 307. 60 131. 116 296. 126 999. 173 209.
8
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen. 8
Turin, 7. April. (W. T. B.) Der Minister des Innern Nicotera besuchte gestern Abend den allge⸗ meinen Verband der Arbeiter sowie deren Verkaufs⸗ lager. Hierbei sagte der Minister in einer Ansprache: Er wisse sehr wohl, daß die schlimmen Intriguen falscher Arbeiter bei den wirklichen Arbeitern ohne Wirkung bleiben würden; er sei sicher, daß diese allen ihren Einfluß dafür einsetzen würden, unüberlegte Bewegungen am 1. Mai zu widerrathen. Der Minister fügte hinzu, er könne unmöglich derartige Störungen der Ordnung zugeben, weil sie das Gesetz nicht gestatte, und er sei verpflichtet, sie zu unterdrücken im In⸗ teresse der Arbeiter selbst gegenüber einer geringen Zahl von Unruhestiftern. Zum Schluß gab der Minister der Zuversicht Ausdruck, daß von Turin niemals das Zeichen zum Beginn
Der Komponist der nächsten Novität Hr. Adolf Müller, Kapell⸗ meister des Theaters an der Wien, ist hier eingetroffen, um den letzten „Des Teufels Weib“ beizu⸗ wohnen. Hr. Direktor Hasemann, welcher die Novität persönlich inscenirte, hat ihr eine durchweg neue Ausstattung an Dekorationen,
Proben des phantastischen Singspiels
Wetterbericht vom 7. April, Morgens 8 Uhr.
Stationen.
in ° Celsius C. = 40R
Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp OSoGcecUcecccensn, o
red. in Millim.
2.
Mullaghmore Aberdeen.. Christiansund Lopenhagen. Stockholm. “ 1 2 wolkenlos t. Petersb. 1 bedeckt Moskau. still bedeckt Cork, Queens⸗ town... Brest... elder... 756
amburg 756 winemünde 759 Neufahrwasser 763 Memel 767 aris 751 ünster. 752 Karlsruhe.. 751 Wiesbaden 752 München. 751 Chemnitz .. 756 Berlin. 757 Wien 760 Breslau 760 4 wolkenlos Ile d'Aix . 755 3 Regen 5 759 2 4 Regen Triest... 761 still bedeckt
3 bedeckt
2 halb bed. 2 heiter
2 bedeckt
2 wolkig
-
wolkig bedeckt wolkig wolkenlos Nebel wolkig bedeckt¹) halb bed. Regen bedeckt Regen Regen²) 3 bedeckt
1 wolkig
3 Nebel
1 bedeckt
oEUSUSSUE0og=82
c co r SoeocRnRESbgEE
vW11“
—
¹) Nachts Regen.
²2) Seit gestern T eg ) Seit gestern Vormittag
Uebersicht der Witterung.
Eine umfangreiche Depression liegt über West⸗ Europa, gegenüber dem barometrischen Maximum im Nordosten, sodaß in Centraleuropa südöstliche Luftströmung vorherrschend ist. Bei geringer Wärme⸗ änderung ist die Witterung in Deutschland im Osten heiter, im Nordwesten neblig, im Süden regnerisch; Die Temperatur liegt im Nordwesten unter, im Osten über dem Mittelwerthe, während sie im Süden nahezu normal ist. Vielfach ist in Deutsch⸗ land Regen gefallen, in erheblicher Menge in den südlichen Gebietstheilen. Da oben erwähnte De⸗ 58 sich über Deutschland weiter auszubreiten cheint, so dürfte trübes Wetter mit Niederschlägen demnächst noch wahrscheinlich sein.
Deutsche Seewarte.
Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. 85. Vorstellung. Tristan und Isolde in 3 Akten von Richard Wagner. Dirigent: Kapell⸗ meister Sucher. Anfang 6 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 91. Vorstellung. Der Kauf⸗ mann von Venedig. Komödie in 5 Aufzügen von Shakespeare, übersetzt von A. W. von Schlegel. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.
Letztes Auftreten des Frl. Clara Meyer vor ihrem Abgange von der Königlichen Bühne.
Donnerstag: Opern haus. 86 Vorstellung. Oberon, König der Elfen. Romantische Oper in 3 Auf⸗ zügen. Musik von C. M. von Weber. Die Reci⸗ tative von F. Wüllner. Ballet von Emil Graeb. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 92. Vorstellung. Der neue Herr. Schauspiel in 7 Vorgängen von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater. Mittwoch: König Hein⸗ rich IV. 86 Donnerstag: Die Kinder der Excellenz. reitag: Das Wintermärchen. ie nächste Aufführung von Der Sohn der Wildniß findet am Sonnabend statt. Mittwoch:
Verliner Theater. Schuldig.
Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Schuldig. 8
Freitag: 31. Abonnements⸗Vorstellung. Die Jüungfrau von Orleans.
Pessing-Theater. Mittwoch: Thermidor. Schauspiel in 4 Akten von Victorien Sardou.
Donnerstag: Thermidor.
Freitag: Der Probepfeil. Lustspiel in 4 Akten von Oscar Blumenthal. „Sonnabend: Zum 1. Male: Ultimo. Lustspiel in 4 Akten von Gustav v. Moser.
Victoria-Theater. Mittwoch: Zum 129. Male; Die sieben Naben. Romantisches Zaubermärchen in 5 Akten von Emil Pohl. Musik von G. Lehn⸗ hardt. Balletcompositionen des 3. Aktes von C. A. Raida. Ballets von C. Severini. In Scene gesetzt von W. Hock Anfang 7 ½ Uhr
Donnerstag und folg. Tage: Die sieben Raben. (Letzter Monat.)
Wallner-Theater. Mittwoch: Zum 60. nnd
letzten Male: Miß Helyett. Vaudeville in 3 Akten von Maxime Boucheron Deutsch von 58** Genée. Musik von E. Audran. Anfang Uhr. Donnerstag: Wegen Generalprobe zu Des Teufels Weib geschlossen. f Freitag: Unter persönlicher Leitung des Kom⸗ ponisten. Zum ersten Male: Des Teufels
artig Erscheinende, wie die zu häufige Verwendung des Glockenspiels und der Becken, die Wirkung mitunter beeinträchtigt. Dies gilt auch von der symphonischen Phantasie von Arens, die im Uebrigen durch Frische der Motive und klare harmonische Gestaltung sich auszeichnet. sinnlich wirkende Orchestereffekte sind in den meisten Werken amerika⸗
Mehr
Weib. Phantastisches Singspiel in 3 Akten und einem Vorspiel von Meilhac und Mortier, bear⸗ beitet von Th. Herzl. Musik von Adolf Müller.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Mittwoch: Mit neuer Ausstattung. Zum 47. Male: Der Bogelhändler. Operette in 3 Aufzügen nach einer Idee des Bisville von Held und West. Musik von C. Zeller. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Sn Hr. Kapellmeister Federmann. Anfang
b.
Donnerstag: Benefiz für Hrn. Sigmund Steiner. Zum 48. Male: Der Vogelhändler.
In Vorbereitung: Saint Cyr. Ovperette in 3 Akten von Walther. Musik von R. Dellinger.
Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Mittwoch: Gastspiel des K. und K. Hofburg⸗ schauspielers Adolf Sonnenthal. 9. Abend: Vater und Sohn. Schauspiel in 5 Akten von Alexandre Dumas. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Vorletztes Gastspiel des K. und K. Hofburgschauspielers Adolf Sonnenthal. 10. Abend: Vater und Sohn.
Sonnabend: Zum 81. Male: Der Toupinel.
Belle-Alliance-Dheater. Mittwoch: Zum 18. Male: Gavant, Minard & Co. Schwank in 3 Akten von Edmond Gondinet. Deutsch von Weyl. Vorher zum 7. Male: Die Odaliske. Schwank in 1 Akt von O. Elsner. Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Adolph Ernst-Theater. Mittwoch: (Fest⸗ Adam und Eva.
Vorstellung.) Zum 53. Male: Gesangsposse in 4 Akten von Eduard Jacobson und Leopold Elv. Couplets von Jacobson und Gustap Görß. Musik von Adolph Ferron. Im 4. Akt: Der unselige Toupinel. Parodistische Einlage Anfang 7 ½ Uhr. 8 8 Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Thomas-Theater. Alte Jakobstraße 30. Mittwoch: Zum 22. Male: Der Millionen⸗ bauer. Volksstück in 4 Akten von Max Kretzer. Gesangstexte im 3. Akt von A. Schönfeld. Musik von G. Steffens. Anfang 7 ½ Uhr b Donnerstag und folgende Tage: Der Millionen⸗
auer.
Sonnabend: Benefiz für Hrn. R. Wellhof. Ein⸗ malige Aufführung von Drei Paar Schuhe. —
Sonntag: Der Millionenbauer.
selige
88 8b
Concert⸗Anzeigen.
Concert-Haus. Mittwoch: Karl Mevyder⸗ Concert. II. Theil unter Leitung des Komponisten Hin Emil Hartmann aus Kopenhagen, unter freundl. Mitwirkung des Klavier⸗Virtuosen Hrn. Gustav
Laza rus.
von Unruhen ausgehen würde.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten
Beilage.)
Sing-Akademie. Mittwoch, Abends 8 Uhr:
Concert der Harfenvirtuosin Paulina F. da Veiga, unter gef. Mitwirkung der Concertsängerin Frl. Emma Plueddemann.
Mrania, Anstalt für volksthümliche Naturkund⸗ Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12 — 11 Uhr. Täglich Vorstellung in Theater. Näheres die Anschlag⸗ zettel.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Clara Marschhausen mit Hrn. Assistenzarzt 1. Kl. Dr. Rudolf Ockel (Frank⸗ furt a. O.— Bromberg). — Frl. Lina von Neefe und Obischau mit Hrn. Ministerial⸗Direktor und Wirkl. Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Bartsch (Berlin). — Frl. Lilly Freiin von Kleist mit Hrn. Regierungs⸗Rath Rüdiger von Haugwitz (Oels — Breslau). — Frl. Mary Freiin von dem Bussche mit Hrn. Landrichter Emil von Hinüber (Bückeburg). — Frl. Elisabeth Cramer mit Hrn. Hauptmann Grüner (Marienwerder).
Verehelicht: Hr. Rechtsanwalt Carl Reis mit
Frl. Rosa Triest (Frankfurt a. M)
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Bürgermeister Staukeit (Altenessen). — Hrn. Lieut. Frhrn. von Heintze (Potsdam). — Hrn. Reichsfreiherrn Fer⸗ dinand von Twickel (Kervel). — Hrn. Reg.⸗Assess. Auffarth (Marienwerder). — Eine Tochter: Hrn. Rechtsanwalt Markwald (Berlin).
Gestorben: Hr. Kommerzien⸗Rath Theodor Flöther (Gassen i. L.). — Hr. Baumeister und Herzogl. Brandversicherungs⸗Inspektor C. W. E. Tranger (Altenbura). — Hr. Forstmeister Rudolf von Wickede (Doberan). — Verw. Frau Pastorin Lilli Simon, geb. Kramer (Halle a. S.). — Hrn. Oberst⸗Lieut. a. D. Gotthardt von Hagen Tochter Marianne (Dresden). — Hr. Konsistorial⸗Rath Ernst Lembser (Breslau). — Verw. Frau Ober⸗ forstmeister von Wickede, geb. von Lowtzow (Doberan). — Hr. Corps⸗Roßarzt Christian ee; Dominik (Berlin). — Hr. Professor
ugust Roeber (Berlin).
Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor. Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Neun Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),
sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent⸗
lichen Anzeigers (Kommanditgesellschaften auf
Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woche vom 31. März bis 4. April 1891.
—
eutsche
Zuckermengen, welche in der Zeit vom 16. bis 31. März 1891 innerhalb des deutschen Zollgebiet
S
Reich.
mit dem Anspruch auf Steuervergütung
abgefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den inländischen Verkehr zurückgebracht worden sind.
[710: Rohzucker von mindestens 90 Proz. Polarisation und raffinirter Zucker von unter 98, 90 Proz. Polarisation.
aber mindestens
711: Kandis und Zucker in weißen vollen harten Broden ꝛc., oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert,
sogenannte Crystals ꝛc.
712: Aller übrige harte Zucker, sowie aller weiße trockene (nicht über 1 Proz. Wasser enthaltende) Zucker in
Krystall⸗, Krümel⸗ und Mehlform von mindestens 98 Proz. Polarisation.]
— ——
Mit dem Anspruch auf Steuervergütung wurden abgefertigt: 4¼
Aus öffentlichen Niederlagen oder Privatniederlagen unter
Verwaltungs⸗Bezirke.
zur unmittelbaren Ausfuhr
amtlichem Mitverschluß wurden gegen Erstattung der Vergü⸗ tung in den inländischen Verkehr zurückgebracht
zur Aufnahme in eine öffent⸗
liche Niederlage oder eine
Privatniederlage unter amt⸗ lichem Mitverschluß
e“ 8
kg
711 V 71 kg
2
2₰
711 V 712 710 711
710 V kg kg kg kg
kg
Preußen.
Provinz Westpreußen ... E V 8 Brandenburg. G“ — Se 1 570 298 796 713
8 ee111“; 81“ 1““ 100 000 — 8 83 100 312 121
1“ Sachsen, einschl. der schwarzb. 1 Unterherrschaftemrn . .. 1 344 108 5 345 357 Schleswig⸗Holstein. . 4 951 57 283 4 1 979 130 690 200 119 860 185 586
Rheinland.
V
1 408 062 47
32 1 000 732 36 928 98 049
68
V 345 769 43774 313480
993 319 250 8 1 332 703 — 50 840 —
— 390 000 28 798
469 965
Hannover Sa. Preußen 5 201 447 7 387 260
6*“ 180 995 Mecklenburg. Gu 200 011 — Braunschweig. 8 8 88 888 Anhalt. 817 3 502
Bremen 2 151 950 — F8 25 901 512 1 923
27 198 —
3 6237. — —
5 456 836 1 811 — 3 524 257 114 019
Ses 40 000 339 581
““
199 803 1.“ — 406 000
Ueberhaupt im deutschen Zollgebiet. 35 197 689 8 895 195 Hierzu in der Zeit vom 1. August 1890 bis is Maäatz 15.
110 780] 5 656 639 2 257 116 209 219 551 130093627 4 645 460 243092988 34 126 033
44 221 3 863 845 114 019 9 910
274 732
„ Zusammen.
090 566]42 036 489 980 1 1
34 787]45 900 334 284 642
In demselben Zeitraum des Vorjahres Berlin, im April 1891.
9 244 417 240 138988822 4 756 240 248749627 36 383 149 2 230 399 662 109439979 8 215 3131225756199,20 630 410,2
596 444132 151 722 1 110 886
Kaiserliches Statistisches Amt In Vertretung: b
von Scheel.
1“
Die Krankenkassen⸗Novelle.
Der Bericht der Kommission zur Vorberathung der Ab⸗ änderung des Gesetzes uͤber die Krankenversicherung ist jetzt erschienen. Von einer General⸗Diskussion hat die Kom⸗ mission Abstand genommen und die einzelnen Paragraphen in erster Lesung vom 14. bis zum 31. Januar, in zweiter Lesung vom 9. bis 26. Februar durchberathen. Die wesentlichsten, von der Kommission beschlossenen Abänderungen sind folgende:
Auf Antrag der Subkommission fügte die Kommission in §. 1 unter 2a die in dem Geschäftsbetriebe der Krankenkassen, Be⸗ rufsgenossenschaften und Versicherungsanstalten be⸗ schäftigten Personen denen hinzu, welche dem Versiherungszwange unterliegen.
Bei der Berathung von §. 2 wurde zwar allseitig die dringende Nothwendigkeit, die Krankenfürsorge für Dienstboten einheitlich und umfassender als bisher zu regeln, anerkannt, allein die Schwierigkeiten einer befriedigenden Lösung dieser Frage durch das vorliegende Gesetz, die namentlich Seitens der Vertreter der verbündeten Regierungen betont wurden, konnten nicht verkannt werden. Regierungsseitig wurde dabei darauf hingewiesen, daß in allen deutschen Bundesstaaten in irgend einer Weise durch Landesgesetz die Krankenfürsorge für Dienstboten geregelt, und es bedenklich sei, in diese Regelung, die in den verschiedenen Staaten eine sehr verschiedene sei, durch eine allgemeine reichsgesetzliche Bestimmung einzugreifen; die Verhältnisse der Dienstboten seien von denen der industriellen Arbeiter so grundverschieden, daß eine gleichmäßige Regelung fast unmöglich sei; jedenfalls würde sie den Nachtheil haben, daß eine Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse, wie sie die Landesgesetzgebung möglich mache, ausgeschlossen sei. Eine dem Bericht beigegebene Anlage enthält alle die Regelung der Krankenversorgung des Gesindes in den einzelnen Bundesstaaten betreffenden Bestimmungen. Dieselben sind in 6 Gruppen zerlegt; in der ersten Gruppe sind diejenigen Bundes⸗ staaten aufgeführt, in deren ganzem Gebiet Zwang zur Kranken⸗ versicherung für alles Gesinde besteht, in der sechsten diejenigen Landes⸗ theile, in welchen jede landesgesetzliche Regelung (Mecklenburg⸗Strelitz und Elsaß⸗Lothringen) fehlt. In Bayern und Württemberg besteht der Versicherungszwang für alles Gesinde. In Baden, Sachsen, Hessen, Schwarzburg⸗Rudolstadt besteht der Versicherungszwang nur für land⸗ und forstwirthschaftliches Gesinde, in gewissen Gebietstheilen auch für das andere Gesinde, während im Uebrigen die Verpflegung des kranken Gesindes der Dienstherrschaft obliegt. In Sachsen⸗Weimar, Braunschweig, Sachsen⸗Altenburg, Schwarzburg⸗Sondershausen ist land⸗ und forstwirthschaftliches Gesinde durch Landesgesetz der Krankenversicherung nach Maßgabe des Reichsgesetzes unter⸗ worfen. Fuͤr die Verpflegung des übrigen Gesindes sind die Dienstherrschaften verpflichtt. In Lübeck, Hamburg, Olden⸗ burg, Sachsen⸗Meiningen, beiden Reuß, Lippe⸗Detmold, Provinz Hessen⸗Nassau besteht in gewissen Gebietstheilen Zwang zur Kranken⸗ versicherung für all’s Gesinde oder bestimmte Arten, sonst ist die Dienstherrschaft verpflichtet. In allen übrigen Theilen Preußens, in Mecklenburg⸗Schwerin, Sachsen⸗Coburg⸗Gotha, Anhalt, Waldeck, Lippe⸗Schaumburg, Bremen, sind nur die Dienstherrschaften zur Sorge für das kranke Gesinde verpflichtet. In Folge dessen wurde die Auf⸗ nahme der Dienstboten in dieses Gesetz abgelehnt.
In §. 4, welcher feststellt, daß durch statutarische Bestimmung der Beitritt zur Gemeinde⸗Krankenversicherung auch nicht versicherungspflichtigen Personen ermöglicht werden kann, und zwar einmal in der Weise, daß die Verwaltung der
Gemeinde⸗Krankenversicherung ermächtigt wird, solche Personen zur Versicherung zuzulassen, sodann aber auch in der Weise, daß gewissen Klassen von Personen das Recht, der Gemeinde⸗Krankenversicherung bei⸗ zutreten, eingeräumt wird, ist, um die Krankenversicherung nicht all⸗ zuweit auszudehnen, das Recht des Beitritts auf diejenigen Personen be⸗ schränkt worden, deren Jahreseinkommen 2000 ℳ nicht über⸗ steigt. Zu §. 6a hat die Kommission, nachdem die Gewährung von Krankenversicherung an Familienangehörige als in hohem Grade wünschenswerth anerkannt war, auf Antrag der Subkommission folgende Ziffern hinzugefügt:
5) daß Versicherten auf ihren Antrag gegen Zahlung eines be⸗ sonderen Beitrages die in §. 6 Absatz 1 unter Ziffer 1 bezeichneten Leistungen auch für ihre Familienangehörigen zu gewähren sind,
6) daß die ärztliche Behandlung, die Lieferung der Arznei und die Kur und Verpflegung nur durch bestimmte Aerzte, Apotheken und Krankenhäuser zu gewähren sind und die Bezahlung der durch Inanspruchnahme anderer Aerzte, Apotheken und Krankenhäuser entstandenen Kosten, von dringenden Fällen abgesehen, abgelehnt werden kann.
Bei der Berathung von §. 8 wurde hervorgehoben, daß die Aenderungen des ortsüblichen Tagelohns auf die Beiträge der Versicherten von Einfluß seien, und daß Aenderungen der Tagelohn⸗ sätze für die freien Hülfskassen große Schwierigkeiten zur Folge haben würden, wenn dieselben sofort nach der amtlichen Bekanntmachung ins Leben treten sollten. Bei freien Hülfskassen, deren Versicherungs⸗ bezirk sich oft über das ganze Deutsche Reich erstrecke, bedürfe es oft mehrerer Monate, nur um die Delegirten einzuberufen, die über die zu treffenden Aenderungen der Beiträge zu beschließen hätten; es müsse billiger Weise eine Frist gegeben werden. Demnach wurde beantragt, zu §. 8 Absatz 3 folgenden Zusatz auf⸗ nehmen: „Aenderungen in der Festsetzung treten sechs Monate nach der Veröffentlichung in Kraft“ Von anderer Seite wurde auf die großen Uebelstände hingewiesen, die durch die oft willkürliche Fest⸗ setzung des ortsüblichen Togelohnes entständen. Namentlich in großen, ländlichen Distrikten dienten nur zu oft die billigsten Löhne als Grundlage, dadurch aber entstünden, namentlich für junge Leute. bei Unfällen große Härten; es sei daher dringend zu wünschen, daß im ganzen Deutschen Reich bei Feststellung des ortsüblichen Tage⸗ lohnes nach gleichen Grundsätzen verfahren werde.
§. 8 wurde dementsprechend in folgender Fassung angenommen:
Der Betrag des ortsüblichen Tagelohnes gewöhnlicher Tage⸗ arbeiter wird von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Gemeindebehörde festgesetzt und durch das für ihre amtlichen Bekanntmachungen bestimmte Blatt veröffentlicht. Aenderungen der Festsetzung treten erst sechs Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. 111““ J
Die Festsetzung findet sür männliche und weibliche, für jugend⸗ liche und erwachsene Arbeiter besonders statt. Die Festsetzung für jugendliche Arbeiter kann getrennt für Kinder und junge Leute (§. 135 Absatz 1 und 4 der Gewerbeordnung) vorgenommen werden. Für Lehrlinge gilt die für junge Leute getroffene Feststellung.
Ferner wurde folgende Resolution zu §. 8 angenommen: „Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, die geeigneten Maßregeln zu ergreifen, daß in sämmtlichen Bundesstaaten die Feststellung der orts⸗ üblichen Tagelöhne nach thunlichst gleichen Grundsätzen und den that⸗ sächlichen Tagelohnsätzen gewöhnlicher Tagearbeiter entsprechend erfolge.“
§. 18a, welcher den Gemeinden das Recht gewährt, Gewerbs⸗ weige oder Betriebsarten, für welche eine Ortskrankenkasse nicht esteht, einer bestehenden zuzuweisen, wurde mit dem Zusatze an⸗
genommen, diese Zuweisung solle thunlichst an eine für verwand Gewerbszweige oder Betriebsarten bestehende Ortskrankenkasse erfolger In §§. 21 und 26a wurden die in § 4 und § 6a den G meinden gewährten Befugnisse (siehe oben) auch für die Ortskranken⸗ kassen genehmigt. 1“ W“
Zu §. 27 wurde bemerkt, es sei eine effenbare Lücke im Gesetze, daß nicht bestimmt ausgesprochen sei, ob während der Krankheit Bei⸗ träge vom Versicherten zu leisten und ob eine Krankheit die Mit⸗ gliedschaft unterbreche. Zur Regelung dieses Punktes wurde beantragt, dem ersten Absatz folgenden Schlußsatz anzufügen: 8
„Erkrankte Mitglieder gelten während der Dauer der Kranken⸗ unterstützung nicht als ausgeschieden aus der die Mitgliedschaft be⸗ gründenden Beschäftigung.“ 8 85
Mit diesem Zusatze wurde der ganze Paragraph angenommen.
Hinter §. 34 hat die Kommission folgenden §. 34 a eingeschoben:
Die Mitglieder des Vorstandes verwalten ihr Amt als Ehrenamt unentgeltlich, sofern nicht durch das Statut eine Entschädigung für den durch Wahrnehmung der Vorstandsgeschäfte ihnen erwachsenden Zeitverlust und entgehenden Arbeitsverdienst bestimmt wird. Baare Auslagen werden ihnen von der Kasse ersetzt. 3 1
Die Ablehnung der Wahl zum Vorstandsmitglied ist aus denselben Gründen zulässig, aus welchen das Amt eines Vormundes abgelehnt werden kann. Die Wahrnehmung eines auf Grund der Unfall⸗ versicherung und der Invaliditätsversicherung übernommenen Ehren⸗ amts steht der Führung einer Vormundschaft gleich. Eine Wiederwahl kann abgelehnt werden. Kassenmitgliedern, welche eine Wahl ohne gesetzlichen Grund ablehnen, kann auf Beschluß der Generalversammlung für bestimmte Zeit, jedoch nicht über die Dauer der Wahlperiode, das Stimmrecht in der Generalversammlung entzogen werden.
In §. 37 hat die Kommission, dem zum Ausdruck gelangten Wunsche ebenso wie bei den Betriebs⸗, so auch bei den Ortskranken⸗ kassen die Wahlen zum Vorstande und zur Generalversammlung geheim vorzunehmen, entsprechend, die Worte „so findet die Wahl derselben unter Leitung des Vorstandes statt“ durch: „so sind diese in geheimer Wahl unter Leitung des Vorstandes zu wählen“ ersetzt und für §. 38 folgende Fassung angenommen:
„Die Wahlen der Generalversammlung zum Vorstande sind
geheim und werden getrennt von Arbeitgebern und Kassenmitgliedern vorgenommer.“ In §. 46 wird nach der Vorlage die Möglichkeit für die Kranken kassen, Verbände zu bestimmten Zwecken zu schließen, auf die Gemeinde Krankenversicherung ausgedehnt, ferner werden die Zwecke, zu denen sie geschlossin werden können, erweitert. Die Kommission ging darüber hinaus und fügte als Nr. 4 hinzu, daß diese Verbände auch zum Zweck der gemeinsamen Bestreitung der Krankenunterstützungs⸗ kosten zu einem die Hälfte ihres Gesammtbetrages nicht übersteigenden Theil gebildet werden könnten.
§. 460 wurde gestrichen und dafür folgender §. 46c eingestellt:
Durch die Centralbehörde kann bestimmt werden, daß und unter welchen Voraussetzungen bereits bestehende Vereinigungen von Gemeinde⸗Krankenversicherungen und auf Grund dieses Gesetzes er⸗ richteter Krankenkassen, welche Zwecke der im §. 46 unter Ziffer 1 bis 4 bezeichneten Art verfolgen, die Rechte der auf Grund des §. 46 errichteten Verbände haben.
Bei den von der Meldepflicht handelnden §§. 49, 49 a, 49 b und 50 der Vorlage wurde auf Antrag der Subkommision in §. 49 Ab⸗ satz 4 wie folgt gefaßt:
Durch Beschluß der Verwaltung der Gemeinde⸗Kranken⸗ versicherung und durch das Kassenstatut kann die Frist für die An⸗ und Abmeldungen bis zum letzten Werktage der Kalenderwoche, in welcher die dreitägige Frist (Absatz 1) abläuft, erstreckt werden.
und Absatz 1 in nachstehender Weise abgeändert:
Die Arbeitgeber haben jede von ihnen beschäftigte versicherungs⸗ pflichtige Person, welche weder einer Betriebs⸗ (Fabrik⸗) Kranken⸗ kasse (§. 59), Bau⸗Krankenkasse (§. 69), Innungs⸗Krankenkasse (§. 73), Knaxpschaftskasse (§. 74) angehört, noch gemäß §. 75 von der Verpflichtung, der Gemeinde⸗Krankenversicherung oder einer Ortskrankenkasse anzugehören, befreit ist, spätestens am dritten Tage nach Beginn der Beschäftigung anzumelden und spätestens am dritten Tage nach Beendigung derselben wieder abzumelden.
Die §§. 49 a und 49 b wurden gestrichen.
Bei Berathung des §. 52 wurde darauf hingewiesen, daß im Gesetz die Verpflichtungen der Arbeiter und Arbeitgeber gegen die Kassen nicht hinlänglich klargestellt seien, §. 52 enthalte die Verpflichtung für den Arbeitgeber, ein Drittel der Beiträge zu zahlen, der §. 53 gäbe ihm aber nur die „Berechtigung“, die weiteren von ihm ein⸗ zuzahlenden zwei Drittel den Arbeitern am Lohn zu kürzen. Darin scheine eine Mahnung für den Arbeitgeber zu liegen, die Beiträge ganz aus seinen Mitteln zu entrichten, was weder beabsichtigt noch erwünscht sein könne, ebenso fehle es an einer ausdrücklichen Bestimmung, daß während der Krankheit Beiträge nicht zu entrichten seien. Dem entsprechend wurde beschlossen, den Absatz 1 wie folgt zu fassen:
Die Beiträge zur Krankenversicherung entfallen zu zwei Dritteln auf die versicherungspflichtigen Personen, zu einem Drittel auf ihre Arbeitgeber.
In §. 51 wurde die Bestimmung eingefügt, daß für die Dauer der Krankenunterstützung Beiträge nicht entrichtet werden sollen. Hinter §. 55 beschloß die Kommission folgenden §. 55 a ein⸗ zuschieben:
Auf Antrag von mindestens 30 betheiligten Versicherten kann die höhere Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Kasse und der Aufsichtsbehörde die Gewährung der in §. 6 Absatz 1 Ziffer 1 und §. 7 Absatz 1 bezeichneten Leistungen durch weitere als die von der Kasse bestimmten Aerzte, Apotheken und Krankenhäuser verfügen, wenn durch die von der Kasse getroffenen Anordnungen eine dem Bedürfniß der Versicherten entsprechende Gewährung jener Leistungen nicht gesichert ist.
Wird einer solchen Verfügung nicht binnen der gesetzten Frist Folge geleistet, so kann die höhere Verwaltungsbehörde die erforderlichen Anordnungen statt der zuständigen Kassenorgane mit verbindlicher Wirkung für die Kasse treffen.
Die nach Absatz 1 und 2 zulässigen Verfügungen sind der Kasse zu eröffnen und zur Kenntniß der betheiligten Versicherten zu bringen. Die Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde ist endgültig.
Bei §. 58, welcher die Zuständigkeit der Spruchbehörden für die aus dem Gesetze, abgesehen von §. 57, erwachsenden Streitigkeiten regelt, beantragte die Subkommission die prinzipielle Zulassung des ordentlichen Rechtswegs mit der partikulären Gestaltusg des Ver⸗ waltungsstreitverfahrens. Da die Kommission ihr Einverständniß erklärte, so wurde Abs. 1 wie folgt gefaßt:
Streitigkeiten, welche zwischen den auf Grund dieses Gesetzes zu versichernden Personen oder ihren Arbeitgebern einerseits und der Gemeinde⸗Krankenversicherung oder der Ortskrankenkasse anderer⸗ seits über das Versicherungsverhältniß oder über die Verpflichtung zur Leistung oder Einzahlung von Eintrittsgeldern und Beiträgen oder über Unterstützungsansprüche entstehen, sowie Streitigkeiten über Erstattungsansprüche aus §. 50 werden von der Aufsichts⸗ behörde entschieden. Die Entscheidung kann binnen zwei Wochen nach der Zustellung derselben mittelst Klage im ordentlichen Rechts⸗
wege, soweit aber landesgesetzlich solche Stre igkeiten dem Ver⸗