1891 / 82 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Apr 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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waltungsstreitverfahren überwiesen sind, im Wege des letzteren angefochten werden. und außerdem folgender Absatz 3 und 4 angenommen: 8 Streitigkeiten zwischen einem Verbande und den betheiligten

Kassen 46) aus dem Verbandsverhältniß werden von der

Aufsichtsbehörde entschieden. Die Entscheidungen können binnen

zwei Wochen nach der Zustellung derselben im Wege des Ver⸗

waltungsstreitverfahrens, wo ein solches nicht besteht, im Wege des

Rekurses nach Maßgabe der Vorschriften der §§. 20 und 21 der

Gewerbeordnung angefochten werden. 3 8

Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde über Unterstützungs⸗ ansprüche oder über Ansprüche eines Verbandes an die betheiligten Kassen (Absatz 1 und 3) ist vorläufig vollstreckbar.

In §. 73 wurde dem ersten Absatze folgende Bestimmung an⸗ gehängt: „Die den Gemeinden in den §§. 6a und 7 gewährten Befugnisse stehen auch den eingeschriebenen Hülfskassen zu“, und als Absatz 2 und 3 nachstehende Bestimmungen angenommen: 1

Tritt ein Mitglied einer eingeschriebenen Hülfskasse an einem

Orte in Beschäftigung, an welchem das Krankengeld der Mlkglieder⸗

klasse, der es bisher angehörte, hinter dem von der Gemeinde⸗

Krankenversicherung zu gewährenden Krankengelde zurückbleibt, so ist

dasselbe befreit, wenn binnen zwei Wochen die Versicherung in einer

Mitgliederklasse mit ausreichendem Krankengelde nachgewiesen wird.

Mitglieder einer eingeschriebenen Hülfskasse, welche zugleich der

Gemeinde⸗Krankenversicherung oder einer auf Grund dieses Gesetzes

errichteten Krankenkasse angehören, können an Stelle der freien

ärztlichen Behandlung und Arznei eine Erhöhung des Krankengeldes

um ein Viertel des Betrages des ortsüblichen Tagelohns (§. 8)

ihres Beschäftigungsortes beanspruchen.

§. 76 wurde auf Antrag der Subkommission in folgender ver⸗ änderter Fassung angenommen: 1

„Die Aufsichtsbehörde kann anordnen, daß die Krankenkassen des Bezirks, deren Mitgliedschaft von der Verpflichtung, der Ge⸗ meinde⸗Krankenversicherung oder einer Ortskrankenkasse anzugehören, befreit, jeden Austritt eines versicherungspflichtigen Mitgliedes oder dessen Uebertritt in eine niedrigere Mitgliederklasse binnen einer

Woche bei der gemeinsamen Meldestelle (§. 49 Absatz 4) oder in

vemanaftung einer solchen bei der Aufsichtsbehörde zur Anzeige

ringen.“ Als weitere Ergänzung dieser Bestimmung wurde dann noch hin⸗ zugefügt: „Für Hülfskassen, welche örtliche Verwaltungsstellen errichtet haben, trifft diese Verpflichtung die örtlichen Verwaltungs⸗ stellen, welche in dem Bezirk der Aufsichtsbehörde ihren Sitz haben.“

§. 76 b, welcher den Krankenkassen die weitere Verpflichtung auf⸗ erlegt, den Berufsgenossenschaften die Erkrankungsfälle, welche durch einen nach den Unfallversicherungsgesetzen zu entschaͤdigenden Unfall herbeigeführt worden und nach Ablauf einer bestimmten Zeit nicht zur Erledigung gekommen sind, anzuzeigen, wurde in nachstehender Fassung genehmigt:

Die Verwaltungen der Gemeinde⸗Krankenversicherung, die Vorstände der Krankenkassen und der im §. 75 bezeichneten Hülfskassen sind verpflichtet, jeden Erkrankungsfall, welcher durch einen nach den Unfallversicherungsgesetzen zu entschädigenden Unfall herbeigeführt ist, sofern mit dem Ablauf der vierten Woche der Krankheit die Erwerbsfähigkeit des Erkrankten noch nicht

iederhergestellt ist, binnen einer Woche nach diesem Zeit⸗ punkte dem Vorstande der Berufsgenossenschaft, bei welcher der Erkrankte gegen Unfall versichert ist, anzuzeigen. Ist die Berufsgenossenschaft in Sektionen getheilt, so ist die Anzeige an den Sektionsvorstand zu richten. Zur Erstattung der Anzeige ist, sofern der Vorstand der Gemeinde oder der Krankenkasse nicht eine andere Person damit beauftragt, der Rechnungsführer, für örtliche

Verwaltungsstellen der eingeschriebenen Hülfskassen dasjenige Mit⸗

lied, welches die Rechnungsgeschäfte derselben führt, verpflichtet.

Die Unterlassung der Anzeige kann von der Aufsichtsbehörde mit Ordnungsstrafe bis zu zwanzig Mark geahndet werden.

Neu eingefügt wurde folgender §. 76 : „»Gegen die Straf⸗ verfügungen, welche auf Grund der in §. 6a Absatz 2 und §. 26 a Absatz 2 Ziffer 2a zugelassenen Bestimmungen getroffen worden sind, ist binnen zwei Wochen nach deren Eröffnung Beschwerde an die Aufsichtsbehörde zulässig. Die Entscheidung der letzteren ist endgiltig. Gegen die auf Grund der §§. 76a und 76 b getroffenen Straf⸗ verfügungen ist binnen zwei Wochen nach deren Eröffnung Beschwerde an die nächst vorgesetzte Behörde zulässig. Die Entscheidung der letzteren ist endgiltig.“

§. 78 des gegenwärtig bestehenden Gesetzes, welcher bestimmt, daß die auf Grund dieses Gesetzes zu versichernden Personen in Streitigteiten über Unterstützungsansprüche vom Kostenvorschuß befreit, und amtliche Bescheinigungen, welche zur Legittmation von Kassen⸗ und Verbandsvorständen oder zur Führung der den Versicherungs⸗ pflichtigen nach Vorschriften dieses Gesetzes obliegenden Nachweise erforderlich werden, gebühren⸗ und stempelfrei sind, erhielt als dritten Absatz folgenden Zusatz: Für Wahrnehmung der Befugnisse der Aufsichtsbehörde (§. 45) dürfen Kosten oder Gebühren den Kassen, deren Vorständen und Mitgliedern nicht auferlegt werden.

Betreffs des Schlußsatzes des §. 82 war die Komnmission der Ansicht, daß, da die in diesem Paragraphen enthaltenen Bestimmungen hauptsächlich auf nicht juristisch gebildete Personen Anwendung finden würden, es nicht zu empfehlen sei, auf gewisse Paragraphen des Straf⸗ gesetzbuches zu verweisen, man sollte vielmehr die Strafen selbst in das Gesetz aufnehmen, damit die Betreffenden sofort vor Augen hätten, welche Folgen die in dem betreffenden Absatz erwähnten Ver⸗ gehen haben wuͤrden. Dem entsprechend erhielt der Schlußsatz nach⸗ stehende Fassung:

Arbeitgeber, welche auf Grund des §. 53 Absatz 2 in Abzug gebrachte Lohnbeträge in eigenem Nutzen verwenden, werden mit Gefängniß bis zu einem Jahre bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann auf Geldstrafe bis zu 900 erkannt werden.

Der Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes, welcher in der Vor⸗ lage auf den 1. Januar 1892 festgesetzt ist, in von der Kommission auf den 1. Oktober 1892 angesetzt worden, da die Ansicht vorherrschte, die in der Vorlage vorgesehene Frist sei eine zu kurze, um die noth⸗ wendige Ausarbeitung neuer Stazuten und die vielfachen Aenderungen in der ganzen Organisation der Kassen zu ermöglichen.

sowie

Nationale oder Welt⸗Ausstellung in Berlin?

Die Frage einer allgemeinen großen Gewerbeausstellung beschäf⸗ tigte gestern Abend eine in der Artileeriestraße tagende, lußerst schaf. reich besuchte Versammlung des Vereins zur Beförderung des Gewerbfleißes in Deutschland. Es waren zu dieser Versammlung, welcher der Staats⸗Minister Dr. Delbrück präsidirte, mehrere Vertreter auswärtiger Handels⸗ und Gewerbekammern, sowie eine Reihe von Vertretern hiesiger und auswärtiger gewerblicher Vereine erschienen. Fabrikbesitzer Simon theilte zunächst mit daß der Handels⸗Minister Freiherr von Berlepsch auf eine An⸗ frage des technischen Ausschusses des Vereins geantwortet babe: „Wenn die Vertreter des Handels und der Industrie sich für die Noth⸗ wendigkeit einer großen Gewerbe⸗Ausstellung erklären, dann sei er nicht abgeneigt, diese Frage in nähere Erörterung zu ziehen.“ Redner theilte weiter mit, daß in Folge eines Rundschreibens der Handelskammer zu Osnabrück eine Reihe von Handels⸗ kammern sich für eine Ausstellung erklärt haben. Die Handelskammer zu Offenbach habe dem Vorstand dieses Vereins’ geschrieben: „Sie be⸗ dauere, zu der heutigen Versammlung keinen Vertreter ent⸗ senden zu können, sie erkläre sich aber mit dem Gedanken eine allgemeine große Gewerbe ⸗Ausstellung in Berlin zu veranstalten, vollständig einverstanden. Im Interesse der Fan⸗ des deutschen Exporthandels sei, so besagt das Schreiben der

ffenbacher Handelskammer im Weiteren, eine allgemeine große Gewerbe⸗Ausstellung dringend nothwendig. Allerdings müsse dieselbe

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gut vorbereitet, in Gruppen eingetheilt sein, und außerdem würde es sich empfehlen, Oesterreich⸗Ungzarn hinzuzuziehen. Die Ausstellung dürfte, da sich die deutschen Industriellen in hervorragender Weise an der 1893 in Chicago stattfindenden Welt⸗ ausstellung betheiligen würden, frühestens im Jahre 1895 statt⸗ finden“. Der Redner schloß mit dem Antrage: „Die Versammlung wolle eine Kommission wählen, die sich mit den Mitgliedern dieses Vereins und anderen wirth⸗ schaftlichen Vereinen in Verbindung setzt, um zu der Frage der Veranstaltung einer Ausstellung Stellung zu nehmen.“ Geheimer Regierungs⸗Rath Wedding theilte hier⸗ auf mit, daß in Folge einer Umfrage des technischen Ausschusses des Vereins eine Reihe von Großindustriellen, insbesondere Eisenindustrielle aus Rheinland⸗Westfalen, sich gegen eine Ausstellung erklärt haben. Zu diesen gehören u. A. der Bochumer Gußstahl⸗Verein, die Aktien⸗ Gesellschaft Westfälische Union zu Dortmund, die Aktien⸗ gesellschaft Phönix und die Aktiengesellschaft für Eisenindustrie Hörde. Zum Theil erblicken die Ablehnenden in einer Ausstellung keinen Vortheil, Einige direkten Nachtheil. Einige erklären, daß die deutschen Industriellen ausstellungsmüde seien, Andere sind der Mei⸗ nung, daß die mit einer Ausstellung verbundenen Kosten in keinem Verhältniß zu den etwaigen Vortheilen stehen, Andere wiederum, wie die Handelskammer zu Wiesbaden, halten eine Ausstellung nicht mehr für zeitgemäß, Andere endlich sind der Meinung, daß durch eine Aus⸗ stellung die ausländischen Konkurrenten die Vortheile der deutschen Industriellen kennen lernen könnten.

Fabrikbesitzer Dr. Frank (Charlottenburg): Er erachte es für dringend nothwendig, daß Deutschland nun auch einmal eine Aus⸗ stellung veranstalte. Wenn dies aber geschehe, dann müsse es eine internationale Ausstellung sein. Deutschland müsse und könne den Beweis liefern, daß es auch auf dem Gebiete der Industrie eine Großmacht sei. Frankreich habe, trotz seiner großen Niederlage, im Jahre 1878 eine ganz bedeutende Weltausstellung gehabt, und die Ausstellung von 1889 sei ebenfalls sehr bedeutend gewesen. Bei einer inter⸗ nationalen Ausstellung sei man in der Lage, nicht blos zu zeigen, 85 man zu leisten vermöge, sondern auch von anderen Nationen zu ernen.

Fabrikbesitzer Arnold von Siemens (in Firma Siemens & Halske): Er könne nicht einsehen, daß die deutsche Industrie irgend einen Vortheil von einer Ausstellung habe. Er halte eine Ausstellung nicht mehr für zeitgemäß. Im Jahre 1879 habe es gegolten, dem Publikum zu zeigen, daß auch die deutsche Industrie leistungsfähig sei. Dies wisse das Publikum aber längst. Einen Zweck könnte höchstens noch eine internationale Ausstellung haben.

Direktor Dr. Holtz (Aktiengesellschaft Schering): Auch der deutsche Verein für chemische Industrie halte eine internationale Aus⸗ stellung für nothwendig Selbstverständlich müßte die deutsche Reichs⸗ regierung an die Spitze treten. Letztere müßte die Ausstellung in die Wege lesten, ohne die Industriellen zu fragen, denn die großen Eisen⸗ industriellen werden sich immer ablehnend verhalten. Die deutsche Industrie habe sich in den letzten Jahren in einer Weise entwickelt, daß sie wohl mit den anderen Nationen den Wett⸗ kampf aufnehmen könne. Deshalb sei es erforderlich, daß Deutsch⸗ land nun endlich einmal die Völker des Erdballs nach seiner Haupt⸗ stadt zu einem industriellen Wettkampf einlade. Berlin habe eine derartige Gestaltung angenommen, daß es sehr wohl geeignet sei, einer Weltausstellung als Stätte zu dienen. Allerdings sei eine ein⸗ gehende Vorbereitung der Ausstellung nothwendig; deshalb halte er dafür, daß die Ausstellung erst im Jahre 1897 oder 1898 statt⸗ zufinden brauche. Er beantrage: an die Reichsregierung die Bitte zu richten, dieselbe wolle die Veranstaltung einer Weltausstellung in absehbarer Zeit in die Wege leiten.

Fabrikbesitzer, Kommerzien⸗Rath March (Charlottenburg): Er

könne keinerlei Vortheil in einer Ausstellung erblicken. In England sei man längst über die Ausstellungen hinweg, und in Frankreich werden Ausstellungen veranstaltet, da dieses Land auf anderem Gebiete eine große Niederlage erlitten habe. Die Leistungsfähigkeit der deutschen Industrie sei zur Genüge bekannt, sie bedürfe auch zu ihrer weiteren Hebung keines künstlichen Sporns. Der Absatz werde heutzutage nicht mehr durch Ausstellungen, sondern durch Agenten und Reisende be⸗ wirkt. Jedenfalls ständen die Kosten, die eine Ausstellung verursache, in keinem Verhältniß zu den etwaigen Vortheilen. Im Weiteren sei zu erwägen, daß bei einer Ausstellung die Arbeitslöhne sich ganz außerordentlich steigern. Zum Mindesten könne doch eine Ausstellung ohne Zustimmung der Industriellen nicht veranstaltet werden. „Fabrikbesitzer Dopp: Er halte eine internationale Ausstellung für dringend nothwendig, erachte aber dafür, daß die große Masse des Volkes, der die Ausstellung wesentliche Vortheile bringe, auch pekuniär dazu beisteuere und nicht der Industrie die ganze Last auf⸗ gebürdet werde. Daß eine Weltausstellung für das Land, in dem sie stattfinde, von großem Vortheil sei, könne nicht in Abrede gestellt werden. Er sei sogar der Meinung, daß selbst die praktischen Fran⸗ zosen sich an der Ausstellung betheiligen werden. Sollten dieselben aber ausbleiben, dann werden die anderen Nationen kommen. Er⸗ forderlich sei es nur, daß die deutsche Reichsregierung die Sache in die Hand nehme. Kommerzien⸗Rath Henneberg: Er halte es auch für erforder⸗ lich, daß der Einzelne zu Gunsten der Gesammtheit einmal ein Opfer bringe. Große Weltfirmen bedürften allerdings keiner Ausstellung. Es gelte aber, der deutschen Industrie im Allgemeinen den Welt⸗ markt zu erobern. In England sei dies bereits geschehen, letzteres habe Weltausstellungen nicht mehr nothwendig. Einer nationalen Ausstellung könne er nicht das Wort reden, zumal die Kosten einer solchen nicht 8 viel geringer als die einer Weltausstellung seien. Deutschland dürfe nicht länger hiater den anderen Nationen zurückstehen, sondern müsse nun auch endlich einmal eine Weltausstellung ver⸗ anstalten.

Gewerbekammer⸗Sekretär Dr. Jacobi (Bremen): Die Bremer Gewerbekammer sei für eine deutsch⸗nationale Ausstellung; letztere stehe auch nur als Thema auf der Tagesordnung, er sei daher der Meinung, daß über etwas Anderes nicht abgestimmt werden dürfe. Er sei der Meinung, daß, da es sich darum handle, die Leistungs⸗ fähigkeit der deutschen Industrie der Welt zu zeigen, einer nationalen Ausstellung der Vorzug zu geben sei.

Bürgermeister a. D. Bobertag: Er sei kein prinzipieller Gegner einer internationalen Ausstellung. Allein er befürworte eine nationale Ausstellung, da die Veranstaltung einer internationalen auf große Schwierigkeiten stoße.

Kommerzien⸗Rath Kühnemann: Das Deutsche Reich, das seit nunmehr zwanzig Jahren geeint, sei nun endlich verpflichtet, zu einer Ausstellung einzuladen. Daß die Großindustriellen sich dagegen er⸗ klären, finde er sehr begreiflich. Da die Regierung ohne Zustimmung der Großindustriellen einer Weltausstellung nicht geneigt sein werde, so trete er für eine deutschenationale Ausstellung ein. Es sei bereits hier geäußert worden, daß auf der Weltausstellung zu Paris im Jahre 1889 90 % aller Aussteller Franzosen waren. Aehnlich verhalte es sich auf allen Weltausstellungen. Dann sei es doch aber bedeutend besser: Deutschland veranstalte eine nationale Ausstellung und beweise mit dieser der Welt, was es allein leisten könne. Die Zahl der Fremden werde auch auf einer deutsch⸗nationalen Ausstellung keine geringe sein, denn alle Welt werde sehen wollen, was das deutsche Volk auf gewerblichem Gebiet leisten könne. Selbstverständlich könne ohne die Großindustriellen keine Ausstellung veranstaltet werden; letztere würden aber schließlich von selbst kommen und sich ihrer patriotischen Pflicht erinnern. Allerdings müßten alle Kräfte auf die Veranstaltung einer großen allgemeinen Ausstellung konzentrirt werden und während dieser Zeit alle Fachausstellungen unterbleiben. Dadurch werde der Ausstellungsmüdigkeit gesteigert wer⸗ den. Er ersuche nochmals, für eine deutsch⸗nationale Ausstellung zu stimmen. Halte man an der internationalen Ausstellung fest, dann werde man einfach keine Ausstellung bekommen.

Ingenieur Westertap (Hamburg): Es sei ein großer Irrthum, wenn man glaube, die Pariser Ausstellung 1889 sei in Wahrheit keine nationale gewesen. Letztere sei für Frankreich ein großer Vortheil

gewesen.

Nach noch längerer Debatte erklärte sich die Versammlung mit

großer Mehrheit „für eine internationale Ausstellung“ und genehmigte den Antrag des Fabrikbesitzers Simon: „eine Kommission zu ernennen, die mit den Mitgliedern des Vereins zur Beförderung des Gewerbfleißes in Deutschland und anderen wirthschaftlichen Vereinen in Verbindung treten solle, um zu der Ausstellungsfrage Stellung zu nehmen.“

Statistik und Volkswirthschaft.

Die Lohnverhältnisse in Berlin 1879 bis 1889.

Die „Statist. Corr.“ enthält folgenden Aufsatz: Die Erforschung und Veranschaulichung der Lohnverhältnisse sowie ihrer jährlichen Verschiebungen ist anerkanntermaßen eine der schwierigsten Auf⸗ gaben der Statistik. In den meisten Gewerben ist die Abstufung der Arbeitslöhne eine sehr mannigfaltige, sodaß sowohl die Auswahl geeigneter Muster für die statistische Vergleichung wie auch die zweckmäßige Zusammenstellung der Einzelfälle zu Lohnklassen vicht leicht ist. Aber auch bei äußerlich gleichbleibendem Arbeitslohn können sich in Wirklichkeit tiefgreifende Umgestaltungen in den Lohn⸗ verhältnissen vollzogen haben; die Arbeitszeit, die Verwendung jugendlicher oder weiblicher Arbeiter, die veränderten Anforderungen an Kraft, Geschicklichkeit und Vorbildung des Arbeiters, der Wechsel in der Anwendung von Zeit⸗, Stück⸗ oder auch Tantièmenlohn u. s. w. spielen bierbei eine bedeutende Rolle. Aus diesem Grunde bedürfen lohnstatistische Vergleichungen ganz besonderer Vorsicht und eines sehr gründlichen Eingehens in die Einzelbedingungen des Arbeits⸗ verhältnissee. 1

Eine besonders schätzbare Bereicherung unserer Kenntniß auf diesem Gebiete verdanken wir den Bemühungen des Berliner städtischen statistischen Amts und der Gewerbe⸗Deputation. Diese Behörden sammeln alljährlich Angaben der Innungen, der Hülfskassen, der Gewerk⸗ und Fachvereine wie auch einzelner, insbesondere größerer Arbeitgeber; es liegen derartige Angaben vor für den Juli 1881, den Mai 1882, den Juli 1883, den Februar 1884, den Mai 1885, 1886 und 1887, endlich den September 1888 und 1889, sewie ältere Angaben des statistischen Jahrbuches für die Stadt Berlin. Schon die Verschiedenheit des Erhebungsmonats stört hier offenbar die Vergleichbarkeit, insbesondere für die Bau⸗ und die Saison⸗ gewerbe; immerhin zeigt eine Zusammenstellung aus jenen Unterlagen gewisse bedeutsame Veränderungen in den Lohnverhältnissen Berlins während des Jahrzehnts 1879 89 deutlich an.

Die Reichshauptstadt zählte nach der berufsstatistischen Erhebung vom 5. Juni 1882 in der Industrie und dem Handwerk 162 739 männliche Personen, die im Hauptberuf als Verwaltungs⸗ und Ar⸗ beitspersonal beschäftigt waren. Davon entfielen allein 34 136, also etwa ein Fünftel, auf die Baugewerbe. Es empfingen nun Maurer⸗ und Zimmergesellen im Jahre 1879 nach Angabe des Bundes der Bau⸗, Maurer⸗ und Zimmermeister wöchentlich als Zeitlohn im Durchschnitt etwa 19 20 bei einem Stundenlohn im Sommer von 25 65, gewöhnlich zwischen 30 und 35 ₰. Im Jahre 1889 empfingen von den 5656 Gesellen, die allein dieser Bund zur Zeit der Erhebung beschäftigte, 2504 je 55 ₰, 2048 je 60 Stunden⸗ lohn, der Rest zwischen 45 und 1 Bei 10 stündiger Arbeitszeit würde sich hieraus ein Wochenlohn von etwa 33 bis 36 für die Hauptmasse der Maurer⸗ und Zimmergesellen er⸗ geben; die Ortskrankenkasse der Zimmerer, von der Angaben vor⸗ liegen, bezifferte denjenigen ihrer Mitglieder auf 30 33 ℳ, also annähernd eben so hoch, wie die Arbeitgeber angegeben hatten. Die Steigerung der Löhne hat sich hauptsächlich vom Jahre 1886 ab, wo die Löhne von 22 ½ im Vorjahre auf 27 gingen, vollzogen. Gegenüber der außerordentlichen Höhe dieser Steigerung, die sich für den ganzen zehnjährigen Zeitraum auf mehr Als 50 % beziffern würde, sei auf die statistisch freilich nicht zu erhärtende, aber ziemlich allgemein anerkannte Thatsache hingewiesen, daß gerade die Bau⸗ handwerker in Berlin in Folge des „Bauschwindels“ der letzten Zeit nicht selten beträchtliche Ausfälle in ihren Einnahmen erleiden.

Nächst dem Baugewerbe beschäftigte in Berlin das meiste männ⸗ liche Personal die Metallverarbeitung, nämlich im Haupt⸗ berufe 25 276 Arbeiter und Angestellte; mit der verwandten Gewerbe⸗ gruppe des Maschinenbaues zusammen, auf welche 11 776 solcher männlichen Hülfspersonen entfielen, stellte sich diese Klasse noch stärker als das Baugewerbe. Nehmen wir zur Vergleichung aus diesen Gruppen wiederum eine besonders zahlreiche Unterabtheilung, nämlich die Schlosser, so ist der durchschnittliche Lohn der Gesellen hier nach Angabe der Innung in Zeitlohn von 1881 bis 1889 von 15 bis auf 18 gegangen; die Steigerung schreibt sich von 1883 her; für 1879 liegt nur die Angabe eines Höchst⸗ bezw. Mindestverdienstes von 27 bezw. 12 vor. Die Mittheilungen der Gesellen⸗ bezw. der Ortskrankenkasse decken sich hier mit denjenigen der Innung; nur wird hier für 1886 ein noch höherer Durchschnittslohn angegeben, nämlich 21 Im Uebrigen finden wir in diesen Ge⸗ werbegruppen bei den Spoezialarbeitern einzelner Industrien ausnahmsweise ganz besonders hohe Arbeitslöhne, namentlich in den Eisengießereien und Maschinenbau⸗Anstalten. Der Höchstver⸗ dienst eines Formers z. B. wird 1879 auf 45, 1888 auf 90, 1889 sogar auf über 1056 für die Woche in Stücklohn angegeben, woraus freilich, da die Erhebung sich nicht auf alle Arbeitsstätten erstreckt hat, nicht unbedingt auf eine entsprechende allgerzeine Steigerung des Höchstverdienstes zu schließen ist. In derjenigen Fabrik, welche 1889 jenen Höchstverdienst aufwies, stellten sich die Lohn⸗ verhältnisse im Ganzen derart, daß 13 Meister und Vorarbeiter 24 50, durchschnittlich 40 ℳ, 26 Lagerarbeiter 11 27,70, durchschnittlich 20 ℳ, 19 Galvanisirer 9— 22,50, durchschnittlich 19 ℳ, 20 Lehrlinge 7,20 19,60, durchschnittlich 11,15 ℳ, 18 jugend⸗ liche Arbeiter 5,50 9,60, durchschnittlich 7,77 in der Woche im Zeitlohn verdienten; im Stücklohn standen 89 Schlosser mit 20,67 bis 38,80, durchschnittlich 27 ℳ, 69 Gußputzer mit entsprechend 14,70 bis 24,70 und 24,42 ℳ, 19 Schleifer mit entsprechend 15 24 und 22,60, endlich als Hauptmasse 244 Former mit 16,56 105,58 und 27 Wochenverdienst. 8

An diese beiden Berufsklassen schloß sich in Berlin die Industrie der Holz⸗ und Schnitzstoffe mit 22418 männlichen Hülfs⸗ personen. Die zahlreichste Unterabtheilung bilden hier die Tischler⸗ gesellen; nach Angabe der Innung sind die Zeitlöhne von 1879 bis 1889 bei den Bautischlern von 18, bei den Möbeltischlern von 15 auf 24 gegangen, während die Angaben der Gesellenkassen keine entsprechende Steigerung erkennen lassen.

Die nächste Stelle in der Bedeutung für die männliche Arbeiter⸗ schaft Berlins nahm das Bekleidungs⸗ und Reinigungsge⸗ werbe mit 16 829 männlichen Hülfspersonen als Hauptberufsthätigen ein. Hier gaben die Schneidergesellen⸗ bezw. die Ortskrankenkasse für 1881 15 ℳ, sodann nach wiederholtem Auf⸗ und Niederschwanken 1888 und 1889 dieselbe Summe als Durchschnitts⸗Zeitlohn an, während die Schneiderinnung 1889 nur noch 12 anerkennt gegen noch 18 im Vorjahre. Die Ortskrankenkasse der Schuhmacher verzeichnet 1889 sogar nur 11 als durchschnittlichen Wochenlohn bei Stück⸗ arbeit gegen 13 im Jahre 1886, aber im Zeitlohne; die Innung meldet für 1888 bei Stüͤckarbeit 15 ℳ, während für 1889 die ent⸗ sprechende Angabe fehlt. 8 1879 finden wir allgemein 14 als durchschnittlichen Zeitlohn. Ein sicheres Urtheil über die Lohnbewegung dürfte diesen ungleichartigen und unvollständigen Angaben nicht zu entnehmen sein.

Der von uns gebotene Gesammtüberblick trifft rund zwei Drittel der männlichen gelernten und Spezialarbeiter und giebt für eine Reihe ihrer wichtigsten Klassen immerhin eine werthvolle allgemeine Kenn⸗ zeichnung, wennschon keine genaue Statistik der Lohnverhältnisse und ihrer Bewegung in letzter Zeit. Ob dabei noch andere als die allgemeinen, von uns angedeuteten Vorbehalte zu machen sind, ver⸗ 5 die Lieferer und Sammler des Urmaterials selber zu eurtheilen.

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Unfallverhütungsvorschriften in der Knappschafts⸗ Berufsgenossenschaft. 1 1 Aus dem großen Massenunglück auf Zeche Hibernia am 23. Januar d. J. hatte das Reichs⸗Versicherungsamt Ver⸗ anlassung genommen, dem Vorstand der Knappschafts⸗Berufsgenossen⸗ schaft die Frage des Erlasses von Unfallverhütungsvorschriften erneut zur Erwägung zu geben, eine Frage, welche bereits im Juli vorigen Jahres die Genossenschaftsversammlung wiederholt be⸗ schäftigt hatte, wobei die Zweckmäßigkeit und Nothwendigkeit der Unfall⸗ verhütungsvorschriften im Allgemeinen anerkannt und die weitere Verfol⸗ gung der Sache anbefohlen worden war. Damit die Bearbeitung in den verschiedenen Sektionen möglichst einheitlich erfolge und die gegen⸗ seitigen Ansichten besser ausgetauscht werden könnten, war der Vor⸗ sitzende der Knappschafts⸗Berufsgenossenschaft, Berg⸗Assessor a. D., Bergwerks⸗Direktor Krabler zu Altenessen, damals schon vom Ge⸗ nossenschaftsvorstande beauftragt worden, in diesem Frühjahr die Vorsitzenden der einzelnen Sektionen zu einer gemeinsamen Berathung usammen zu berufen. Diese Versammlung der betheiligten Mitglieder der Sektionsvorstände fand am 4. April in Berlin statt. Bei der an⸗ regenden Besprechung der wichtigen Angelegenheit ergab sich und der⸗ über herrschte Einstimmigkeit, daß, wenn man zwar an der früher aus⸗ gesprochenen Ansicht, sektionsweise vorzugehen und im Wesentlichen die in den verschiedenen Bezirken bereits bestehenden Bergpolizeivorschriften als Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu erklären, festhalten müsse, sich doch nicht nur für gleichartige Betriebszweige, sondern auch für die verschiedenen Betriebe im ganzen Umfange der Genossenschaft eine Reihe von Vorschriften zusammenfassen ließe, die gemeinsam für alle Sektionen gelten könnten, z. B. solche für Kokereien, Salinen, Maschinenbau⸗Anstalten, Dampfkesselfabriken, Reparaturwerkstätten, bewegte Maschinentheile, Eisenbahnbetriebe, Vorschriften über die erste Hülfeleistung, das Vorhandensein von Verbandsmaterial u s.w. Es würden dann diese Vorschriften den ersten, allgemeinen Theil bilden, denen als zweiter Theil für jede einzelne Sektion diejenigen Anordnungen folgen könnten, welche den besonderen bergbaulichen Verhältnissen der⸗ selben Rechnung trügen. Durch ein solches Verfahren würde eine ganz bedeutende Vereinfachung der Unfallverhütungsvorschriften erzielt. (In ähnlicher Weise ist auch der Gefabrentarif der Knavppschafts⸗ Berufsgenossenschaft aufgestellt’)) Die Ausarbeitung des Entwurfs für den allgemeinen Theil soll sofort veranlaßt und dieser dann den einzelnen Sektionen zur Vorbereitung ihrer besonderen Vorschriften übersandt werden.

Der Frauenverein zur Erziehung minorenner Mädchen für die Hauswirthschaft 8 hielt gestern Abend im Bürgersaal des Rathhauses unter Vorsitz der rau Geheimrath von Siemens seine Generalversammlung ab. de Verein hat in seinem Heim und in der Hauswirthschaftsschule in der Schulstraße 6 seit April 1887 im Ganzen 48 Mädchen auf⸗ genommen, von denen bereits 22 in den Dienst traten, während 5 als unbrauchbar, 3 krankbeitshalber entlassen wurden; eine kehrte nach einjährigem Aufenthalt in der Hauswirthschaftsschule zu ihren Eltern zurück und eine wurde dem Magdalenenstift zu Plötzensee über⸗ wiesen; gegenwärtig befinden sich 16 Zöglinge in der Anstalt. Soviel dem Verein bekannt geworden, sind die meisten Dienstherrschaften mit den Leistungen der Mädchen im Allgemeinen wohlzuftieden. Die Mädchen werden während der Dauer ihres Aufenthalts in dem Heim unentgeltlich, in der Regel 2 Jahre, vollständig in allen häuslichen Arbeiten, in Handarbeiten und Gärtnerei gut vor⸗ gebildet, und der Einfluß des geregelten Haushalts macht sich auch in sittlich erziehlicher Wirkung bemerkbar. Die körperliche Pflege der Mädchen steht unter der Obhut der behandelnden Aerztin Frl. Dr. Lehmus. Leider ist es bis jetzt noch nicht gelungen, trotz des guten humanen Zweckes eine größere Mitgliederzahl zu gewinnen, um aus den regelmäßigen Beiträgen die nicht unerheblichen Unterhaltungs⸗ kosten zu decken. Die Ausgaben betrugen im letzten Jahre 15 360,59 gegen 7294,07 im Vorjahre, die Einnahmen beliefen sich auf 16 051 gegen 7495 im Vorjahre.

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Von der nunmehr ertheilten Ermächtigung, polnische Arbeiter aus dem Auslande zur Beschaftigung für die Zeit vom 1. April bis 1. November kommen zu lassen, wird im Regierungsbezirk Marien⸗ werder eine Milderung des in den letzten Jahren lebhaft empfundenen Mangels an landwirthschaftlichen Arbeitern erhofft. Uebrigens hat bald nach dem Bekanntwerden dieser Ermächtigung eine Versamm⸗ lung polnischer Grundbesitzer in Thorn das Verlangen erhoben und eine dahingehende Petition beschlossen, daß diese ausländischen Arbeiter auch von der Verpflichtung zur Alters⸗ und Invaliditäts⸗ versicherung befreit werden möchten, eine Maßregel, welche allerdings geradezu als Prämie auf die Verwendung ausländischer Arbeiter wirken würde.

a‚anar Arbeiterbewegung. 1“ Wie ein Wolff'sches Telegramm aus Aachen berichtet, hielten die vom Bergarbeiter⸗Kongreß zurückgekehrten Bergarbeiter⸗ Delegirten Otten, Schröder und Markgraf am Sonntag in Röttgen eine von etwa 700 Personen besuchte Versammlung ab. Otten hob die herzliche Aufnahme Seitens der Pariser hervor, Schröder forderte zum Beitritt zum Verband auf; Markgraf theilte mit, in Belgien würde der Strike in den nächsten Tagen beginnen; Kohlensendungen dorthin sollten verhindert werden. Von einem Generalstrike sei in Paris nicht die Rede gewesen. Aus Silschede schreibt man der „Rh.⸗Westf. Ztg“ unter dem 4. d. M.: Von den zweiundvierzig noch im Ausstand befind⸗ lichen Bergleuten der „Zeche Vereinigte Trappe“ wurden weitere vierundzwanzig angelegt, sodaß die Zahl der Beschäftigungslosen von allen am Strike Betheiligten nur noch achtzehn beträgt. Ueber die eingegangenen Unterstützungsgelder liegt nunmehr das Er⸗ gebniß vor. Abgesehen von einigen kleineren Summen, welche schon früher eingekommen waren, lagen kurz vor Ostern etwa 1300 im Versammlungslokal „zur Pest“ zur Vertheilung bereit. Zumeist waren diese Gelder von Einheimischen, Schankwirthen, Geschäfts⸗ leuten, Bauern u. s. w, also Interessirten, aufgebracht und man hoffte durch erneute Anregung bis zum Osterfeste diese Summe bis auf 2000 verstärkt zu sehen. Die Vertheilung der eingegangenen Gelder hat inzwischen stattgefunden, und erhielten die Unverheiratheten den Betrag von 7,50 und die Verheiratheten 17,50 ℳ, also pro Woche der siebenwöchentlichen Strikeperiode 1,07 bezw. 2,50 In Köln fand vorgestern eine Versammlung der Gewerk⸗ schaften Kölns statt; diese beschloß, am 1. Mai Behufs der Mai⸗ feie r Versammlungen abzuhalten. Die eigentliche Feier soll am 3. Mai durch Straßenumzüge und Ausflüge stattfinden. Es waren, wie die Blätter berichten, 26 Kölner Gewerkschaften vertreten. Eine schwach besuchte Versammlung der Wachstucharbeiter, Formenstecher u. s. w. in Leipzig beschloß am Sonntag nach Anhörung eines Vortrages über die Gewerkschaftskartelle und ihre Beziehungen zu der Generalkommission der deutschen Gewerkschaften in Hamburg zwei Vertreter in das Leipziger Gewerkschaftskartell zu entsenden. Rücksichtlich der Maifeier stellte die Versammlung die Größe des von dem Arbeitslohn des 1. Mai an die Hamburger Generalkommission abzugebenden Bruchtheils nicht fest, sondern dem billigen Ermessen jedes einzelnen Arbeiters anheim. In Dresden beschloß eine am Sonntag abgehaltene sozial⸗ demokratische Versammlung wgen der ungünstigen wirth⸗ schaftlichen Verhältnisse die Arbeit am 1. Mai nicht ein⸗ zustellen, sondern die Ausflüge und anderer Veranstaltungen auf den 3. Mai zu verlegen. In Mannheim haben gestern, wie der „Köln. Ztg.“ telegrapbirt wird, die Getreidearbeiter angeblich wegen Vertragbruchs der Oberarbeiter die Arbeit niedergelegt. 1b 1 In Altenburg steht, wie der „Vorwärts“ berichtet, in der Nähmaschinenfabrik von L. O. Diedrich eine Aussperrung

am Ostermontag abgehaltene demokraten sehr gut handlung waren u. A.

Agitation.

nach Mailand zu senden.

deutschen Maurer und in

unterlag Berlin.

verarbeitet.

bereitet.

knapp.

von mittlerer Beschaffenheit

Als solche wurden gewählt Grothmann, . weg Anhänger der lokalen Zentralisation; nur in der Nan Berlin beantraate nämlich für die Delegirten ein gebundenes Mandat Betreffs der Organisationsfrage, die Versammlung beschloß indessen ein ungebundenes Mandat. Ein Wolff'sches Telegramm theilt folgende ; buna“ aus Mailand mit: Der Minister des Innern Nicotera Arbeitervereins „Ordnung und

empfing eine Abordnung des 1 veg den Arbeitern Mailands

Fortschritt“ und forderte dieselbe auf, eibellen⸗ daß er am 1. Mai Privat versammlungen außerhalb der Stadt gestatten, öffentliche in der Stadt dagegen verbieten werde.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Die acht Zuckerfabriken des Regierungsbezirks Marienwerder haben in der Campagne

Parteitag

besucht war. 1 die Ergebnisse des Druckereibetriebs und die ländliche

Hier in Berlin wurde am Sonnta 2 der Maurer Berlins und Umgegend abgehalten, um Stellung zu nehmen zum achten Kongreß deutscher Maurer, der, wie die Berliner „Volksztg.“ berichtet, im nächsten Monat in Gotha statt⸗ finden soll, und eventuell Delegirte zu der Versammlung war in zwei Heerlager getheilt, lir Berlin; Berlin blieb im Vortheil, es siegte in der Bureauwahl, in der Annahme eines Protestes gegen die Gründung eines Verbandes der der Wahl der Delegirten zum Kongresse. Blaurock und Wernau, durch⸗

ist.

der Gotbaischen Sozial⸗ Gegenstände

g eine Generalversammlung

sammt Verlag des „Gothaischen Volksblatts“ und Ein Schreiben, worin der sozialdemokratische Abgeordnete Bock zu einer am 12. April in Mailand stattfindenden internationalen Versammlung eingeladen wurde, den Beschluß, ein Begrüßungs⸗Telegramm Namens des Parteitages

emselben zu wählen. 28 rechts Hamburg, links

Meldung der „Tri⸗

1890/91 rund 342 Millionen Kilogramm Rüben gegen 279 Millio⸗ nen in der vorjährigen und 219 in der vorvorjährigen Campagne Der Umstand, daß die Rüben theilweise erfroren waren, hat vielfach auf den Betrie) der Fabriken störend eingewirkt. Die Errichtung einer neuen Zuckerfabrik zu Kulm wird geplant und vor⸗

Saatenstand in Bayern. Dem offiziellen Saatenstandsbericht bb Bayern das Wintergetreide in Folge der dünnen Schneedecke ausgefroren oder ausgefault. rs b. Der Stand der Weinbergs⸗ und Obstkulturen ist gleichfalls ein sehr ungünstiger.

Oelernte in Italien. 8 2 Nach den der italienischen Regierung auf telegraphischem Wege

zufolge ist

Die Sommersaat

zugegangenen Rachrichten hat die letzte Oelernte in Italien einen Er⸗ trag von 2 299 500 hl Oel geliefert, wovon 82 % von guter, der Rest

Das Ergebniß, welches wesentlich besser ist als dasjenige des

der Ver⸗

Reichstags⸗

veranlaßte

Die

Mandatfrage

I

„1

in ganz

ist sehr

Regionen. (Bezirke.)

Ernte 1890

Hektoliter

Oel

in Prozenten ausgedrückt

5 gut

Ausfall der Ernte 1890

Vorjahres, vertheilt sich auf die einzelnen Regionen folgendermaßen;

7

gut

mi

. Piemont. Lombardei Venetien Ligurien. Emnilteeen Marken und Umbrien EWETI Latium.. 1 Südadriatisch Südmittelmeer. Sitcilien Sardinien.

874 000 384 000 568 000

67 100

100

62 76 58 60

100

95 68 80 74

Königreich.

Gou

Ssamara.

Gebiete: ““ Kuban (Kaukasus Terek (Kaukasus)

Laut der am 21. Land:

Ober⸗Oesterreich

Böhmen.. Mähren.. Schlesien.

Galizien.

Ober⸗Oesterreich Böhmen.. Mähren. Schlesien... Galizien

Galizien .

Ober⸗Oesterreich

Böhmen 3 Mähren... Schlesien.. Galizien ...

Nieder⸗Oesterrei Böhmen..

Mäbhren. Schlesien. .

ämmtlicher Arbeiter bevor. Aus Gotha dem „Vorwärts“ geschrieben, daß der dort

Galizien

Stawrapol (Kaukasus) b

Maul⸗ Nieder⸗Oesterreich

Ober⸗Oesterreich

2 299 500

Maßregeln.

Nachrichten

über Verbreitung von Thierkrankheiten im Aus

Rußland.

Rinderpest.

rnements:

1616“

Oesterreich. Februar 1891 vorliegenden Meldungen. Maul⸗ und Klauenseuche. der infizirten

Nieder⸗Oesterreich.

Tirol⸗Vorarlberg.

.

.

Tirol⸗Vorarlberg

..

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten

Im Dezember 1890.

des

82

und Absperrungs⸗

Zahl

getödteten

258 239

34

. 1657

Lungenseuche.

541

rte: 16 8 11 190 14

44

Lungenseuche. Nieder⸗Oesterreich..

m 28. Februar 1891 vorliegenden Meldungen. und ehe

2

Viehs:

““

des gefallenen

31

1

29 7 23 208

1“ Milzbrand. Galizien . . 1 1 Laut der am 7. März 1891 vorliegenden Meldunger. Maul⸗ und Klauenseuche. Nieder⸗Oestereich.. . 5 Ober⸗Oesterreich.. . . Salzburg. . . . Tirol⸗Vorarlberg 2 2 Böhmen 4 eee“ 8 Shö. 11111³₰“*“ Lungenseuche. Nieder⸗Oesterreich... Ober⸗Oesterreich. J111“4“X“ 11“ 1“ Galizien v“ Milzbrand. Nieder⸗Oesterreich. ö e11111““] Ungarn. Laut der am 13. Februar 1891 vorliegenden Meldungen. Maul⸗ Alauenseuche in 30 Komitaten, 159 Gemeinden, sowie Maul⸗ und Klauenseuche in 30 K 8 dZisben Lungenseuche. 8 27 Gemeinden. Milzbre 13 Gemeinden, sowie Nmn in 1 Stadt. 1891 vorliegenden Meldungen. 144 Gemeinden, sowie in 4 Städten. 23 Gemeinden, 17 Gemeinden, sowie in 1 Stadt. enden Meldungen. 116 Gemeinden, sowie in 3 Städten. 23 Gemeinden, 10 Gemeinden.

5 1 2 8

SeISESn

——— 02

Laut der am 20. Februar 189 . Maul⸗ und Klauenseuche in 30 Komitaten,

Lungensenche 9 8 Milzbrand.

Laut der am 27. Februar 1891 vorlieg Maul⸗ und Klauenseuche in 28 Komitaten,

Lungenseuche Milzbrand

Vom 1. bis 15, Februar 1891. Maul⸗ und Klauenseuche.

in 12 Gemeinden 18 Ställe mit 85 Rindern, 11 Schweinen und 1 Ziege. Ställe mit 108 Rindern und 2 Schweinen. mit 27 Rindern und 59 Schweinen. mit 10 Rindern, 2 Schweinen und 5 Ziegen. mit 2 Rindern, 2 Schweinen und 1 Ziege. Ställe mit 18 Rindern. mit 121 Rindern. mit 43 Rindern und 16 Schweinen. 8 Ställe mit 30 Rindern und 3 Ziegen. 1 Stall mit 9 Rindern. 6 Ställe mit 48 Rindern, 65 Schweinen und 8 Ziegen. mit 181 Rindern, 6 Schweinen und 8 Ziegen. mit 103 Rindern, SZiegen, 3 Schafen und 45 Schweinen. mit 36 Rindern, 6 Schweinen und 2 Schafen. mit 147 Rindern, 2 Schweinen und 4 Ziegen. mit 5 Rindern und 1 Schwein. 1 Stall mit 5 Rindern und 6 Schweinen

Kantone:

Zürich

Vern 9 Gemeinden 11

Luzern .. 2

Schwyz

Glarus 1 Gemeinde Stall

Su . Solothurn 10 Gemeinden 8 2

Basel⸗Stadt 3 Basel⸗Landschaft 5

1 Gemeinde

Appenzell a. Rh. 3 Gemeinden

Appenzell i. Rh. St,. Gallen. 13

Graubünden.

1 Gemeinde

Vom 16. bis 28. Februar 1891. aul⸗ und Klauenseuche. 8 in 12 Gemeinden 28 Ställe mit 169 Rindern, 24 Schweinen und 4 Ziegen. mit 99 Rindern. mit 27 Rindern und 30 Schweinen mit 27 Rindern. Stall mit 2 Rindern, 2 Schafen und 1 Ziege. 8 2 Ställe mit 49 Rindern. Gemeinden 11 mit 121 Rindern und 6 Schweinen. 18 mit 117 Rindern. mit 20 Rindern und 10 Schweinen. mit 39 Rindern. mit 30 Rindern, 23 Schweinen und 3 Ziegen. mit 116 Rindern, 119 Schweinen und 14 Ziegen. mit 261 Rindern, 3 Schweinen, 3 Ziegen und 2 Schafen. mit 72 Rindern, 16 Schweinen, 20 Schafen und 5 Ziegen. mit 36 Rindern, 8 Schweinen und 1 Ziege. mit 104 Rindern und 2 Schweinen. mit 43 Rindern, 68 Schweinen und 1 Schaf. mit 14 Rindern, 6 Schweinen, 1 Schaf u. 1 Ziege. mit 26 Rindern.

Bern. Luzern

Schwpz’. Glarus

Zug Freiburg..

Solothurn . Basel⸗Stadt

Basel⸗Landschaft Appenzell a. Rh.

Appenzell i. Rh.

.„ 1 Gemeinde

Belgien.

Im Januar 1891. 1 Lungenseuche: in 6 Provinzen, 34 Gemeinden 41 Ställe mit

173 Rindern.