1891 / 83 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Apr 1891 18:00:01 GMT) scan diff

MWiee der „Voss. Ztg.“ aus Nürnberg telegraphirt wird, griffen am Montag bei Hof bayerische und sächsische Arbeiter, welche bei der Kabellegung keine Beschäftigung fanden, die polnischen Arbeiter an, wobei 25 Personen mehr oder minder schwer verwundet wurden. Die Ausschreitungen waren so bedenklich, daß eine Compagnie Militär von Bayreuth herbeigeholt wurde, welche die Ruhe wiederherstellte. 3 In Leipzig nahm eine von etwa 120 Personen besuchte Versamm⸗ lung der Schneider und Schneiderinnen am Montag den Bericht des Vertrauensmanns über dessen Unterhandlungen mit den Arbeitgebern entgegen. Die aufgestellten Forderungen (Beschaffung gesunder Werkstuben, besondere Bezahlung aller durch den Gehülfen nicht verschuldeten Aenderungen an fertigen Kleidungsstücken sowie der Extraarbeiten, Lieferung der Maschinenzuthaten durch die Arbeitgeber ꝛc) sind nach dem Bericht von den Nicht⸗ innungsmeistern bewilligt, von der Innung dagegen im Großen und Ganzen abgelehnt worden. Wegen der Beseitigung un⸗ gesunder Werkstätten soll die Innung die darunter leidenden Gehülfen auf die Anzeigeerstattung bei der Behörde verwiesen haben. Der Vertrauensmann meinte, wie die „Lpz. Ztg.“ berichtet, daß im Guten von der Innung nichts zu erreichen sein würde, rieth aber trotzdem des schlechten Geschäftsganges halber von weiterem Vorgehen ab. Die Versammlung trat dieser Ansicht bei, beschloß aber, die Ein⸗ haltung der wenigen erlangten Zugeständnisse überwachen zu lassen. In Lübeck ist dem „Vorwärts“ zufolge ein partieller

Schneiderstrike ausgebrochen.

6 Aus Altenburg wird demselben Blatt gemeldet: Am 28., 29. und 30. März tagte hier der Verbandstag der in Buch⸗ bindereien und verwandten Berufszweigen beschäftigten Arbeiter. Beschickt war derselbe von 17 Delegirten. Als wichtigster Beschluß dürste die Aufnahme der Arbeiterinnen in die Organisation obiger Branchen erwähnt werden. Ferner soll eine Vereinigung sämmtlicher im graphischen Gewerbe beschäftigten Arbeiter angestrebt werden.

In Mannheim fand der „Frankf. Ztg.“ zufolge vorgestern Abend eine Sitzung von Delegirten der strikenden Getreide⸗ arbeiter mit den Inbabern der dortigen Getreidefirmen

tatt, in welcher eine Einigung dahin erzielt wurde, daß alle Forde⸗ ungen der Ausständigen Genehmigung fanden und die Arbeit gestern rüh wieder aufgenommen werden sollte. An dem Strike selbst waren etwa dreihundert Mann betheiligt und nur fünfzehn arbeiteten vorgestern. Der Vertragsbruch der Oberarbeiter (vgl. die gestrige Nr. 82 d. Bl.) soll darin bestanden haben, daß sie sich weigerten, en Arbeiter-Vertrauensmännern die wöchentlichen Lohnlisten zur Kon⸗ role vorzulegen.

Hier in Berlin sind, wie wir aus dem „Vorwärts“ erseben, nstatt der ausständigen Steinmetzen Riesaer Arbeiter beim Bau er Sebastianskirche thätig. (Vgl. Nr. 79 d. Bl)

In Reichenberg haben, wie der Berliner „Volksztg.“ berichtet wird, 650 Arbeiter der Iserthaler Spinnfabrik von J. Schhymitt in Folge Entlassung eines Kameraden die Arbeit eingestellt.

Aus Brüssel meldet ein Wolff'sches Telegramm: Die Nachricht zon der Vertagung des allgemeinen Strikes wurde in allen Kohlengrubenbezirken ruhig aufgenommen.

Wie aus Cardiff telegraphisch mitgetheilt wird, wurde der

Sekretär des Verbands der Matrosen und Schiffs⸗ heizer, Wilson, welcher den letzten Ausstand in Cardiff ver⸗ anstaltet hatte, wegen Veranlassung zu gesetzwidriger Zusammen⸗ rottung und Ruhest örung anläßlich des Strikes zu sechswöchentlichem Gefängniß verurtheilt.

Aus Stockholm schreibt man uns unter dem 5. d. M.: Die Sozialdemokratie agitirt allerorten im Lande für die Veran⸗ staltung von Demonstrationenam 1. Mai. Fast alle hiesigen Fach⸗ vereine der Arbeiter werden sich am genannten Tage zu einer großen Volks⸗

ersammlung vereinigen und Resolutionen für den achtstündigen Arbeits⸗ ag und für das allgemeine Wahlrecht berathen. Eine Ausnahme machen ie Buchdrucker, welche kürzlich in' einer sehr zahlreich besuchten Versammlung beschlossen, der sozialdemokratischen Bewegung sich nicht nzuschließen, sondern ihre bewährten gewerblichen Institutionen zu flegen und als Korps an der Mai⸗Demonstration nicht Theil zu nehmen. Die „Arbeiter⸗Commune“ in Gothenburg, er jetzt siebzehn Fachvereine angehören, hat gleichfalls beschlossen, am 1. Mai für den achtstündigen Arbeitstag zu demonstriren, aber nicht für das allgemeine Wahlrecht. Während der Pfingstfeier⸗ age soll ein schwedischer Sozialisten⸗Kongreß in Norr⸗ köping abgehalten werden. Ausstände einzelner Arbeiterbranchen finden fordgesetzt statt, enden aber meistens für die Betheiligten ohne rgend welches Ergebniß, da auch die Arbeitgeber sich überall ver⸗ inigen, um übertriebenen Forderungen der Arbeitnehmer energischen Widerstand leisten zu können.

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Literatur.

In Christiania wird in nächster Zeit eine von dem

Hansen besorgte norwegische Uebersetzung des

: „Kaiser Wilhelm's II. Reisen in Norwegen in

den Jahren 1889 und 1890“ von Paul Güßfeldt (in Alb. Cammermeyer's Verlag) erscheinen.

Mannigfaltiges.

Der Ausschuß der drei Berliner Turngaue hat in seiner

letzten Sitzung beschlossen, dem Staats⸗Minister Dr. von Goßler

den Dank für das rege sachliche Interesse, das er dem Turnen ge⸗ widmet, in Form einer Adresse auszusprechen.

Aus Zehlendorf schreibt man der „N. Pr. Z.“: In der biesigen Glockengießerei von Gustav Collier wurden am Sonn⸗ abend zehn Kirchenglocken mit einem Male gegossen. Es war 9 Uhr Abends geworden, als Hr. Collier den Zapfen zum Gießloche mit den Worten: „In Gottes Namen“ ausstieß. Der Guß gelang aufs Beste. Am Mittwoch, bis zu welchem Tage das Metall sich abkühlen muß, werden die Formen zerbrochen

Zwei Glocken kommen nach Buschow, zwei andere Glocken erhält die Gemeinde Eisbergen in Westfalen. Ein Dreigeläut hat die Gemeinde Kowalenko bei Schubin (Posen) bestellt. Frau von Zitzewitz, geb. von Salmuth⸗Simon, schenkt der Gemeinde Besse⸗ 2 bei Schlawe zwei Glocken. Die letzte Glocke kommt nach Schlesien.

Leobschütz, 5. April. Am 2. d. M. Abends 9 Uhr 6 Min. Ortszeit, wurde hierfelbst, wie man der „Schles. Ztg.“ schreibt, am Westhimmel ein in prachtvollem hellgrünen Lichte strahlendes Meteor beobachtet, das, nabe an dem Gürtel des Orion vorüber gehend, ungefähr in der Größe des im Südwest stehenden Firsternes Sirius etwa zwei Grad östlich von diesem seinen Weg fortsetzte. Während dieser nur etwa eine Sekunde dauernden Be⸗ wegung vergrößerte sich das Meteor auf ungefähr ein Sechstel der Vollmondsbreite und zerplatzte unter Ent⸗ wickelung von etwa 60 bis 100 ebenfalls hellgrünen Funken. Dieselbe Erscheinung wurde auch in Skalmierzyce beobachtet. Von dort wird der „N. A. Z.“ unter dem 3. April bkerichtet: Gestern in der neunten Abendstunde erhellte sich plötzlich der nord⸗ westliche Himmel auf einige Sekunden, wie bei Wetterleuchten. Gleich darauf erschien ein prachtvolles deutlich grünschimmerndes Meteor hinter einer dunklen Wolke und senkte sich in köstlichem Bogen zur Erde. Nach etwa fünf Minuten leuchtete es in derselben Richtung nochmals, doch ward ein Meteor nicht sichtbar.

Magdeburg, 7. April. In dem der Königlichen Regierung gehörigen Gebäude, Am Dom 1, in dessen unteren Räumen sich das Archiv der Provinz Sachsen und ein Theil des Domkreuzganges befinden, während in dem oberen Stock ein großer Saal vorhanden war, der alljährlich von dem Magdeburger Kunstverein zur Ver⸗ anstaltung von Gemälde⸗Ausstellungen benutzt wurde, entstand nach einem Bericht der „Madb. Z.“ gestern Abend gegen 9 ¾⅔ ˖Uhr Feuer. In dem oberen Stock war außerdem noch in einem füdlich vom großen Saal gelegenen, durch eine massive Mauer getrennten kleineren Saal die städtische Gemläldesammlung unter⸗ gebracht; ferner befindet sich in dem Gebäude noch das Baubureau für das neue Konsistorialgebäude. Das Feuer scheint in der nordöstlichen Ecke des großen Saales ausgekommen zu sein und hat sich dann mit rasender Geschwindigkeit dem aus altem Holzwerk be⸗ stehenden Dachstuhl und den getäfelten Holzwänden mitgetheilt. Als die Feuerwehr gerufen wurde, zeigte der Himmel schon eine tiefe Röthe; als sie auf der Brandstätte anlangte, mußte erst, um Eingang in das brennende Gebäude zu erhalten, die schwere eichene Thür im Osten dicht neben dem Domchor eingeschlagen werden. Der ganze Dachstuhl des großen Saales und das Innere desselben standen in hellen Flammen; die Flammen leckten den eindringenden Feuerwehr⸗ leuten auf der Eingangstreppe entgegen. Ein leiser Ostwind trieb das Flugfeuer seitlich von unserem altehrwürdigen Dom vorbei; in Folge dieses glücklichen Umstandes wurden die Glasfenster des Domes nicht beschädigt. Die Feuerwehr unter dem Kommando des Branddirektors Stolz arbeitete mit zwei Dampfspritzen und be⸗ wältigte nach etwa zweistündiger Arbeit das Feuer. In einem Raum neben dem großen Saal befanden sich etwa zwanzig Bilder, die, für die demnächst beginnende Kunstausstellung bestimmt, dem hiesigen Kanstverein direkt übersandt worden waren; diese sind sämmtlich verbrannt. Die Bilder der städtischen Gemälde⸗ sammlung in dem kleineren Nebensaal sind bis auf vier fast vollständig unversehrt geblieben; verbrannt sind die beiden Becker''schen Bildnisse von Moltke und Bismarck, von denen das Erstere nach der internationalen Kunstausstellung in London gesandt werden sollte, sowie ein kleines Bild, ein Frauenkopf, von Frl. Flleck. Auch das dem Königlichen Museum in Berlin entliehene Bildniß eines Dogen ist vollständig ver⸗ nichtet. Der Feuerwehr ist es übrigens gelungen, diesen Theil des Gebäudes zu rekten; selbst das Wasser ist kaum nennenswerth durch die Decke gedrungen, sodaß die nicht verbrannten Bilder nicht durch Wasser geschädigt worden sind, ebenso wenig sind sie durch Rauch beschädigt worden. Das Provinzial⸗Archiv in den unteren, mit sehr starken Gewölben versehenen Räumen ist vollständig unver⸗ sehrt geblieben. Auch der kleine Raum östlich des großen Saales, die sog. Kapelle, in welcher gelegentlich der Kunstausstellung kleinere Bildwerke, Statuen ꝛc. ausgestellt wurden, ist völlig erhalten geblieben. Leider ist durch dieses Feuer eine Kunstausstellung für dieses Jahr in Magdeburg unmöglich geworden, da ein für eine Ausstellung passendes Lokal nicht vorhanden ist. Der hiesige Kunstverein hatte gerade diesmal der Ausstellung eine besondere Ausdehnung geben wollen. Ueber die Ursachen der Entstehung des Feuers hat sich bis jetzt noch nichts feststellen lassen.

Hannover. Ein an der Deisterstraße in Linden belegener dreistöckiger Neubau stürzte dem „Hann. Cour.“ zufolge am 7. d. M. Nachmittags zusammen. Drei am Bau beschäftigte Arbeiter wurden mit in die Tiefe gerissen, doch gelang es, zwei derselben zu bergen und dem Krankenhause zuzuführen. Bis zum Abend wurde eifrig gearbeitet, auch den dritten Verschütteten aufzufinden. Wodurch der Zusammensturz berbeigeführt worden, ist noch nicht festgestellt. Die Unfallstätte ist polizeilich abgesperrt.

Stuttgart. Der „Schwäb. Merkur“ veröffentlicht einen Aufruf, in dem die Württemberger zur Zahlung von Beiträgen für das Denkmal, das für den Hochseligen Kaiser Friedrich auf dem Schlachtfelde von Wörth errichtet werden soll, aufgefordert werden.

Worms, 2. April. Bei dem niedern Wasserstande wurde, wie die „K. Z.“ mittheilt, kürzlich hier im Rhein ein prächtiges Elch⸗ geweih aufgefischt; heute Morgen wurde in der Nähe des Fund⸗ ortes ein Thiergerippe aus dem Rhein gehoben, welches ungefähr 2 ½ m hoch und 3m lang ist und anscheinend zu dem früher gefundenen Gehörn paßt.

Friedrichroda, klimatischer und Terrainkurort, Fichten⸗ nadelbad, mit 3400 Einwohnern, liegt im Thüringer Wald ca. 450 m ü. d. M., 1 km von Schloß Reinhardsbrunn, theils an Bergabhän⸗ gen, theils zwischen baumreichen Gärten und Wiesen im Thale,

8* 8

ringsum von dichtbewaldeten Bergen eingeschlossen. Hochgelegene Gebirgsquellen führen dem Orte ein klares, reines Wasser zu. i

Luft, welche über die meilenweit ausgedehnten Nadelholzwaldungen ihres relativ hohen Feuchtigkeitsgehalts ist das Klima mild und gleichmäßig.

streicht, ist staubfrei, ozonreich, und in Folge

Durch den Fichten⸗ und Tannenwald führen eine Menge wohl

gepflegter Promenadenwege Gesammtlänge 65 km mit ca. 320 bänken welche in ihrem Verlaufe über hohe Berggipfel mit

Ruhe herrlichen Fernsichten oder durch enge Felsgründe, klaren Bächen ent⸗ lang die mannigfaltigsten Abwechselungen gewähren. Die prächtige Umgebung bietet Gelegenheit zu den angenehmsten und lohnendsten Ausflügen. Von Berlin, Magdeburg, Leipzig, Halle werden Saison

Billets mit 45tägiger Gültigkeitsdauer zu ermäßigten Preisen, des

gleichen auch Rundreisebillets von allen Deutschlands abgegeben. Täglich vermitteln preußischen Besitz übergegangenen Friedrichrodaer den Verkehr. Die Frequenz betrug 1890:

exkl. der Passanten. Gute Wohnungen sind in und Auswahl vorhanden. Einrichtungen den verschiedensten Ansprüchen.

Eisenbah⸗ 8813 Kurgäste reicher Anzahl

Die Preise für Table

d'höte betragen 1 2,50 ℳ, für Pension 4,50 6 In den beiden

gut eingerichteten Badeanstalten werden Fichtennadel⸗, Sool⸗ und die gebräuchlichsten medizinischen Bäder verabreicht. 5 für eine Person, 8 für zwei Personen, 10 für mehrer Personen für die Dauer des Aufenthalts. Die Zahlung dieser Be träge berechtigt zum Besuch der Spiel⸗, Lese⸗ und Musikzimmer, sowie der Reunions, Illuminationen, Kinderfeste und der tägliche Concerte am Kurhaus.

Hamburg, 7. April. Hier eingetroffene amerikanische Dampfer berichten von ihrer ungewöhnlich schweren Ueberfahrt; sie habe unterwegs wiederholt Wracks gesehen.

Karlsbad. Der Kurort. Karlsbad, dessen schwere Heimsuchung

durch die Wasserkatastrophe vom 24. November 1890 die Theil⸗ nahme der ganzen Welt gefunden, hat, was die städtischen und kurörtlichen Schäden anbelangt, diesen fürchterlichen Schicksalsschlag nahezu überwunden. Die eingestürzten Ufermauern sind wieder voll⸗ ständig hergestellt, die Straßen und Plätze alle wieder anstandslos, wie früher, passirbar. Die hinweggerissenen Brücken un Stege sind einstweilen durch hölzerne Uebergänge ersetzt und diese werden bis zum 1. Mai wieder neuen eisernen Brücken und Stegen gewichen sein. Ein Theil der Mühlbadgass wird sich mit Beginn der Saison viel schöner und freier präsentiren, da die Häuser „Goldener Apfel“ und „Schweizer“, welche vom Hoch⸗ wasser derart unterwaschen wurden, daß die Erwerbung und Demo⸗ lirung dieser Objekte durch die Stadtgemeinde erfolgen mußte, nicht wieder aufgebaut, sondern an anderer Stelle, bei bedeutender Ver⸗ breiterung der Straße, Verkaufsläden errichtet werden und zwar vor⸗ läufig provisorisch im schweizer Stil, ähnlich demjenigen der Marktbrunnkolonnade, weil die Absicht besteht, sämmtliche Häuser der Mühlbadgasse an derselben Seite anzukaufen und an deren Stelle überhaupt nur Boutiken, eventuell mit einem ersten Stockwerk zu errichten, wodurch die enge Mühlbadgasse durchgehends eine ent⸗ prechende Verbreiterung erfahren würde. Die von den Fluthen zerstörten Privatgeschäfte sind fast sämmtlich wieder in Ordnung, alle Parterre⸗ räume gehörig ausgetrocknet und behördlich für benutzbar befunden. Der Kurort Karlsbad hofft demzufolge auf eine gute Frühsaison und auf ein freudiges Wiedersehen mit allen seinen Gästen, welche jederzeit und wann es ihnen beliebt, ob jetzt, im Mai oder später auf einen freund⸗ lichen Empfang und auch darauf rechnen können, daß sie Alles wieder so und in derselben Ordnung finden werden, als ob die Katastrophe überhaupt nicht stattgefunden hätte. Unter den gegenwärtig zum Kur⸗ aufenthalt bereits eingetroffenen Gästen befindet sich der Staats⸗ sekretär des Reichs Postamts Dr. von Stephan.

London, 6. April. Wie aus Chicago gemeldet wird, sind in der letzten Woche daselbst 951 Personen an der Influenza gestorben. Die Aerzte erklären jedoch, daß die Influenza jetzt im Ab⸗ nehmen begriffen sei. u““

Paris, 6. April. Gestern brach nach einer Meldung des „D. B. H.“ im Theater „Bouffes Parisiens“ in Folge Brand⸗ geruchs eine Panik aus. Nachdem sich herausgestellt hatte, daß eine brennende Cigarre, die einen Regenschirm angesengt hatte, den Anlaß zu den Feuerrufen gegeben hatte, beruhigte sich das Publikum und die Vorstellung konnte fortgesetzt werden.

Bern. Zur Besprechung der Bundesfeier, welche neben der certralen Feier in Schwyz in allen Kantonen und Gemeinden der Schweiz als Erinnerungsfeier an die vor 6090 Jahren erfolgte Gründung der Eidgenossenschaft stattfinden soll, hatte das eidgenössische Departement des Innern auf Freitag Nachmit⸗ tag eine Konferenz von Delegirten der Kantong⸗Regierungen in den Ständerathssaal nach Bern eingeladen. Die Konferenz, bei welcher sämmtliche Kantone durch zusammen 32 Abgeordnete vertreten waren, wurde vom Bundes⸗Rath Schenk präsidirt. Man einigte sich nach kurzer Diskussion auf folgende Programmpunkte: 1) Es soll dafür gesorgt werden, daß in allen Kantonen und Ge⸗ meinden Sonnabend den 1. August, Abends (als am Vorabend der. Feier), um 7 Uhr mindestens eine Viertelstunde in allen Kirchen mit allen Glocken das Fest eingeläutet werde. 2) An demselben Tage, Abends, frühestens 9 Uhr, sind nach Möglichkeit in allen Landes⸗ theilen Höhenfeuer anzuzünden. Dieselben sollen in einem gewissen Jusammenhang stehen. Das nähere Arrangement derselben, die Bezeichnung der betreffenden Höhen, die gleichmäßige Vertheilung ꝛc. ist Sache der kantonalen Comités. 3) Am darauf folgenden Sonntag, Vormittags, soll in allen Gemeinden eine patriotisch⸗kirchliche Feier veranstaltet werden, wobei der Bedeutung des Tages angemessener Ausdruck gegeben werden soll.

Brüssel, 6. April. Im Theater zu Lessines brach, nach einer Meldung der „Mgdb. Ztg.“ während der Vorstellung Feuer aus, in Folge dessen ein entsetzlicher Schrecken entstand. Durch die einstürzende Galerie wurden mehrere Personen erdrückt und viele verwundet. Das Theater ist vollständig abgebrannt.

8* t 8

.Untersuchungs⸗Sachen. .Aufgebote, Zuftellungen u. dergl. .Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Hersicherung. .Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung ꝛc. von Werthpapieren

Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

V141919] Steckbriefs⸗Ernenerung. Der gegen den Kaufmann Hermann Kohn, am 24. oder 29. August 1815 zu Breslau geboren, wegen Vellstreckung einer Restgefängnißstrafe von 1h 11 Monaten 7 Tagen unter dem 15. Oktober 1887 1888 erneuerte erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. gezogen. Berlin, den 1. April 1891. Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht I.

[2076]

[1918] Steckbriefs⸗Erledignung.

Der gegen den Koch Julius Richard Eduard Hintze, geboren am 3. September 1847 zu Berlin wegen wiederholten Diebstahls unter dem 18. Juli 1887 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 21. März 1891.

Khönigliches Landgericht

[1929] 19. September

Der gegen den Lehrling Gustav Lindemann aus Berlinchen von der Königlichen Staatsanwaltschaft beim Landgericht I zu Berlin am 16. Oktober 1883 erlassene und vom Königlichen Amtsgericht I Ab⸗ theilung 88 zu Berlin unter dem 8. September Steckbrief wird hiermit

Hanan, den 1. April 1891. Deer Erste Staatsanwalt.

Strafvollstreckungs⸗Erneuerung. Das hinter den Töpfergesellen Paul Wendt, am

Beeskow, geboren, unterm 17. März 1890 in Zweite

Beilage Nr. 74 unter 72 942 erlassene Strafvoll⸗

streckungsersuchen wird hiermit erneuert. Berlinchen, den 2. April 1891.

Königliches Amtsgericht

[1943]

zurück⸗ Im Wege der

Schumann. ee““

Gerichtsstelle Neue

1863 zu Fürstenwalde, Kreis

zur Gebäudesteuer veranlagt.

Steuerrolle, beglaubigte

1

2) Aufgebote, Zustellungen Fant Fügeien⸗Zeedemenutzesorderhenie dechn vue

und dergl.

Zwangsversteigerung. wangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 52 Nr. 2474 auf den Namen des Fräuleins Martha Murrmann hier eingetragene, in der Havelbergerstraße, angeblich Nr. 3, belegene Grundstück am 15. Juni 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Friedrichstr. 13, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 9200 Nutzungswerth Auszug aus der te Abschrift

buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei,

selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des ge⸗ Hof ringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und

„bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die be⸗ rücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das söencee des Grundstücks

beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die

des Grund⸗

größeren Städten 8* 28 Züge der in

Die zahlreichen Hotels entsprechen in ihren .

Die Kurtaxe beträgt

Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die

Ertheilung des Zuschlags wird am 15. Juni 1891, Nachmittags 1 ¼ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben bezeichnet, verkündet werden.

Berlin, den 20. März 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtbeilung 51.

[1945] Zwangsversteigerung. 3

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Friedrichstadt Band 3 Nr. 149 auf den Namen des Architekten Conrad Friedrich Adolf Schumann zu Berlin eingetragene, in der Markgrafenstraße Nr. 64 a an der Ecke der Krausen⸗ straße Nr. 20, belegene Grundstück und das in der Markgrafenstraße Nr. 65 belegene als Zubehör zugeschriebene Grundstück am 15. Juni 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer ver⸗ anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglau⸗ bigte Abschrift des Grund buchblatts, etwaige Ab⸗ schätzungen „und andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda,

Flügel D, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle

Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubi⸗ ger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be⸗ anspruchen, werden aufgefor dert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 15. Juni 1891, Mittags 12 ¼ Uhr, an Gerichts⸗ stelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 3. April 1891. 8 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.

[1948] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 67 Blatt Nr. 2973 auf den Namen des Kaufmanns Hugo Adolph Freise hier eingetragene, in der Paulstraße (Nr. 25) belegene Grundstück am 1. Juni 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Ge⸗ richtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 18 700 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Aus⸗ zug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des

Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie

esondere Kaufbedingungen können in der Ge⸗

richtsschreiberei ebenda, Flügel D. Zimmer 42,

Alle Realberechtigten werden

ingesehen werden. nicht von selbst auf den Er⸗

ufgefordert, die

steher übergehenden Ansprüche, deren Vorhanden⸗ sein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der

Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervor⸗

ing, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, insen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten spä⸗

festens im Versteigerungstermin vor der Aufforde⸗

ung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls

der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte

laubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Fest⸗ stellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen

2

ie berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens

herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag as Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 4. Juni

1891, Nachmittags 12 ½ Uhr, an obenbezeich⸗

8

Zimmer Nr. 40, versteigert werden.

9

8

neter Gerichtsstelle verkünder werden. Berlin, den 31. März 1891. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.

[1947] Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grund⸗

buche von Alt⸗Cöln Band 7 Blatt Nr. 521 auf den

8

Namen 1) des Schlächtermeisters Paul Kratzenberg, 2) des Zimmermeisters Rudolph Töpfer, beide hier⸗ selbst, zu gleichen Rechten und Antheilen eingetragene, in der Grünstraße Nr. 13 belegene Grundstück am 2. Juni 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Das Grund⸗

Nutzungswerth zur Ge⸗ Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie beson⸗ dere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschrei⸗ berei, ebenda, Zimmer 42, eingesehen wer⸗ den. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die

stück ist mit 1630 bäudesteuer veranlagt.

nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden

Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗

steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe

von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls bieselhen bei Feststellung des Fertagfen Gebots nicht berücksichtigt werden und ei Vertheilung des enhees gegen die berück⸗ sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die⸗

jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks

beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des

Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens

herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag

das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die 2 1 1“ WE 6“

8 8

Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 4. Juni 1891, Nachmittags 12 ½ Uhr, an obenbezeich⸗ neter Gerichtsstelle verkündet werden. Berlin, den 1. April 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53. [1936] In Zwangsversteigerungssachen des Brinksitzers Johann Heinrich Feuge in Bortfeld No. ass. 29, Klägers, wider den Schlachter und Anbauer Hein⸗ rich Warmbold in Denstorf, Beklagten, wegen Forderung, ist nach erfolgter Zurücknahme des An⸗ trags des Klägers der zur Zwangsversteigerung des beschlagnahmten Anbauerwesens No. ass. 55 in Denstorf auf den 24. April d. J. anberaumte Termin aufgehoben. 8 Vechelde, den 31. März 1891. 1 Herzogliches Amtsgericht.

(Unterschrift.)

[1938] Aufgebot.

Auf Antrag des Bankbeamten Kuno Wieneke zu Osnabrück wird der Inhaber der zu 3 % verzins⸗ lichen Actien Nr. 242 und Nr. 243 des Museums für Kunst⸗ und Wissenschaft in Hannover über je 100 Thaler Gold aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermin am 11. Mai 1895, Mittags 12 Uhr, Zimmer Nr. 95, die Aktien vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.

Hannover, 18. März 1891.

Königliches Amtsgericht. V F. Hastenpflug. [19391 Ausfertigung.

Aufgebot. Die Oberkondukteurs⸗Wittwe Auguste Hnmann in München hat das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung zweier über die zur Aufrecht⸗ machung der Diensteskaution des ehemaligen Ober⸗ kondukteurs Franz Faver Hartmann in München hinterlegten Obligaticnen von der K. Oberbahn⸗ amtskassa Weiden ausgestellten Depositenscheine und zwar

a. der eine ausgestellt im Monat Mai 1877 über die Obligation des K. P. Staatseisenbahnanlehens vom 1. Juli 1875 zu 4 % Serie Nr. 731, Kataster Nr. 91272 mit Talon und Coupons vom 1. Januar 1880 mit 1. Juli 1894 zu 400 ℳ,

uund des allgemeinen Staatsanlehens vom 1. März 1877 zu 4 % Serie Nr. 5 Kataster Nr. 1064 mit Talon und Coupons vom 1. März 1880 bis dahin 1896 zu 200 „b. der andere ausgestellt am 26. Februar 1878 über eine Obligation des bayer. Staatseisenbahn⸗ anlehens vom 1. Juli 1875 zu 4 %, Serie Nr. 76, Kataster Nr. 18767 mit Talon und Coupons vom 1. Januar 1881 mit 1. Juli 1894 zu 200 be⸗ antragt.

Es ergeht nun an die etwaigen Inhaber der ge⸗ nannten Depositenscheine die Aufforderung, ihre Rechte spätestens in dem auf Freitag, den 30. Ok⸗ tober 1891, Vormittags 9 Uhr, bei dem unter⸗ fertigten K. Amtsgerichte anberaumten Termine an⸗ zumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls letztere für kraftlos erklärt werden.

Weiden, am 2. April 1891.

Königliches Amtsgericht.

(L. 8.) gez. Kühn.

Für die Richtigkeit der Ausfertigung

Weiden, am 2. April 1891. 8 Gerichtsschreiberei des K. b. Amtsgerichts Weiden.

Der K. Sekretär: (L. S.) Fink.

[193¹] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch des Vorschußvereins zu Wreschen Eingetragene Genossenschaft über 147 94 ₰, ausgefertigt für Lucie Kitzmann, geb. Mittelstaedt, zu Biala bei Woyecin ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag der Eigen⸗ thümerin zum Zwecke der neuen Ausfertigung amor⸗ tisirt werden.

Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 4. November 1891, Vorm. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 7) seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. Wreschen, den 2. April 1891. Königliches Amtsgericht.

[1933] Aufgebot.

Der Vormund des unbekannt abwesenden Rudolf Eduard Goldbeck, hat das Aufgebot des seinem Mündel und dem Adolf Gustav Goldbeck gehörigen Sparkassenbuchs Nr. 9247 der Kreissparkasse des Kreises Marienwerder über noch 382 24 ₰, welches verloren gegangen ist, beantragt.

Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, das⸗ selbe spätestens in dem auf den 3. November 1891, Vormittags 11 Uhr, Zimmer 13, vor dem unterzeichneten Gerichte festgesetzten Aufgebots⸗ termine vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Marienwerder, den 26. März 1891.

Königliches Amtsgericht.

1191881 Aufgebot. A. In dem Grundbuche Lübke, nämlich:

a. John Karl,

b. Olga Marie Agnes,

c. Alice Auguste Johanna,

d. Bruno Arthur,

e. Felix Reinhold 3 gehörigen, zu Danzig belegenen Grundstücks Danzig, Allmodengasse, Blatt 10 steht in Abtheilung II. unter Nr. 3 ein mit 4 Thlrn. 10 Sgr. jährlich, ultimo Dezember an den Kaufmann und Stadtrath Gustav Dinnies als Eigenthümer des von der Linden'schen Landes auf der Niederstadt und dessen Nachfolger im Besitze zahlbarer Erbpachtskanon auf Grund des zwischen den Besitzern, Riementräger Anton und Anna Marie Doering'schen Eheleuten und dem Stadtrath Dinnies unterm 10. Januar 1827 verlautbarten Erbpachtsvertrages ex decreto vom 16. Januar 1827 eingetragen.

Die Grundstückseigenthümer, vertreten durch Rechtsanwalt Goldmann in Danzig, haben bezüglich dieses Erbpachtskanons das Ablösungsverfahren be⸗ antragt und wollen denselben dann nach Zahlung oder Hinterlegung der Ablösungssumme zur Löschung

bringen.

des den Geschwistern bbue“ meister Richard Doering zu Neufahrwasser, Fleischer⸗

Der dem Aufenthalte nach unbekannte Inhaber der Post, Kaufmann und Stadtrath Gustav Dinnies, als Eigenthümer des von der Linden'schen Landes, bezw. dessen unbekannte Nachfolger im Besitz, werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die Post spätestens im Termin am 13. Juli ecr., Vorm. 9 Uhr, anzumelden, widrigenfalls das Ablösungskapital hinterlegt und die Post im Grundbuche gelöscht werden wird.

B. In dem Grundbuche des dem Eigenthümer Albrecht Macholl gehörigen, zu Hetligenbrunn be⸗ legenen Grundbuchs Heiligenbrunn Blatt 28 stehen in Abtheilung III unter Nr. 25 auf Grund der Adjudicatoria vom 3. November 1865 und der Kauf⸗ gelderbelegungsverhandlung vom 20. Dezember 1865 für den Kaufmann Karl Friedrich Wilhelm Berg⸗ mann zu Danzig 300 Thaler rückständige Kaufgelder nebst 5 % Zinsen seit dem 20. Dezember 1865 unter Vorbehalt derjenigen Rechte eingetragen, welche der Wittwe Esther Dorn, geb. Vogel, zu Berlin, als Interessentin der Dorn'schen Sequestrationsmasse nach Maßgabe der in Abtheilung III unter Nr. 17 subingrossirt gewesenen Kaution auf Höhe von 300 Thalern zustehen. Der Grundstückseigenthümer hat diese Post bezahlt und ist über dieselde von den Erben des Karl Friedrich Wilhelm Bergmann löschungsfähig quittirt. 8

Der Eigenthümer des Pfandgrundstücks, vertreten durch Rechtsanwalt Weiß in Danzig, will die Post zur Löschung bringen.

Die ihrem Aufenthalte nach unbekannte Wittwe Esther Dorn, geb. Vogel, als Inhaberin der vorbe⸗ haltenen Rechte an dieser Post, bezw. deren unbe⸗ kannte Rechtsnachfolger werden daher aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte an dieser Post spätestens im Termine am 13. Juli cr., Vorm. 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigen⸗ falls sie mit ihren Ansprüchen auf diese Post aus⸗ geschlossen werden und die Post im Grundbuche ge⸗ löscht wird.

C. In dem Grundbuche des dem Fleischermeister Franz Johannes Stanislaus Busse zu Neufahrwasser gehörigen, zu Vorstadt Neufahrwasser belegenen Grundstücks Vorstadt Neufahrwasser Blatt 41 stehen in Abtheilung III unter Nr. 17

a. ein vom 9. Febtuar 1871 ab mit 5 % jährlich verzinslicher Kaufgelderrückstand von noch 177 Thalern 9 Silbergroschen 9 Pf. für die Erben und Erbes⸗ erben des verstorbenen Fleischermeisters Johann Gottlieb Kluwe, nämlich

1) die Wittwe Karoline Eleonore Kluwe, geb. Boeling, 2) den Fleischermeister Karl Robert Julius Kluwe, 3) die Marie Julianne Karoline, geb. Kluwe, abgeschiedene Schütz als gemeinschaftliches Eigenthum aus der gerichtlichen Verhandlung vom 9 und ex decr. vom 18. Februar 1891 mit derjenigen Beschränkung eingetragen, welche gesetzlich daraus folgt, daß ein Arrest für den Fleischer⸗ neister Richard Doering zu Neufahrwasser auf Höhe von 83 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. nebst 5 % Zinsen seit dem 6. Mai 1869 und 8 Thlr. 10 Sgr. Kosten auf dem den Fleischermeister Robert Karl Julius und Josefine Franziska, geb. Scheel, Kluwe'schen Ehe⸗ leuten event. auszumittelnden Antheil haftet,

b. ein Arrest wegen der rechtskräftigen Forderung des Fleischermeisters Albert Respondeck zu Danzig aus dem Erkenntniß vom 14. Dezember 1889 auf Höhe von 400 Thlr. nebst 6 % Zinsen seit dem 1. März 1870 und 8 Thlr. Protestkosten und Pro⸗ vision für den genannten Respondeck auf die eventl. zu ermittelnden Antheile der Wittwe Karoline Eleonore, geb. Boeling, und des Fleischermeisters Robert Karl Julius Klovwe im Wege der Exekution auf Antrag des Prozeßrichters vom 4. und ex decreto vom 14. März 1871 eingetragen, jedoch unbeschadet der Rechte des für den Fleischermeister Richard Doering eingetragenen unter a bezeichneten Arrestes,

c. ein Arrest wegen der Wechselforderung der ver⸗ ehelichten Konstantia Ruprecht, geb. Tietz, zu Danzig auf Höhe von 62 Thlr. nebst 6 % Zinsen seit dem 11. April 1870 und 7 Thlr. 11 Sgr. 6 Pf. Kosten, eingetragen für die genannte Ruprecht im Wege der Exekution auf den event. zu ermittelnden Antheil der Wittwe Karoline Eleonore Kluwe, geb. Boeling, ex decr. vom 12. April 1871 jedoch unbeschadet der Rechte des für den Fleischermeister Richard Doering eingetragenen, unter a bezeichneten Arrestes und des für den Fleischermeister Albert Respondeck ein⸗ getragenen unter b bezeichneten Arrestes.

Der Grundstückseigenthümer hat die obige Post angeblich bezahlt und ist von dem Fleischermeister Karl Robert Julius Kluwe in seinem Namen und als Miterben seiner Mutter, der Wittwe Karoline Eleonore Kluwe, geb. Boeling, und seiner Schwester Marie Karoline, geb. Kluwe, abgeschiedenen Schütz, wiederverehelichten Ringe, über dieselbe löschungs⸗ fähig quittirt worden. Es hat jedoch Karl Robert Julius Kluwe sein ausschließliches Verfügungsrecht uͤber diese Post nicht nachweisen können. Die Arrest⸗ gläubiger sind von den Arrestschuldnern angeblich be⸗ friedigt. Der Eigenthümer des Pfandgrundstücks, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Silberstein in Danzig, will daher die Post nebst den Arresten zur Löschung bringen. -

Die ihrem Aufenthalte nach unbekannte Wittwe

Karoline Eleonore Kluwe, geb. Boeling, und die

ihrem Aufenthalte nach unbekannte Marie Julianne, geb. Kluwe, abgeschiedene Schütz, wiederverehelichte Ringe, als Theilinhaber dieser Post, bezw. deren unbekannte Rechtsnachfolger sowie die ihrem Aufent⸗ halte nach unbekannten Arrestgläubiger, Fleischer⸗

meister Albert Respondeck zu Danzig und Faen Constantia Ruprecht, geb. Tietz, zu Danzig, bezw. deren Rechtsnachfolger werden aufgefordert, ihre An⸗ sprüche und Rechte an dieser Post spätestens im Termin am 13. Juli cr., Vorm. 9 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen werden und die Post nebst den AÄrresten im Grund⸗ buch gelöscht wird.

D. In dem Grundbuche des dem Korbmaber⸗ meister Ernst Maetzkow, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Behrendt in Danzig, gehörigen, zu Danzig belegenen Grundstücks, Danzig, Brodbänkengasse Blatt 16 steht in Abtheilung III. unter Nr. 9 ein Restkaufgeld von 3000 nebst 6 % Zinsen und der etwa vorzuschießenden Feuerversicherungsprämien für die Wittwe und die Erben des Färbereibesitzers Franz Friedrich Wilhelm Repp aus dem notariellen

Kaufvertrage vom 13 Juni 1872 ex decreto vom

5. September 1872 eingetragen und nebst Zinsen

seit dem 1. November 1872 auf die Witlwe Ida Auguste Repp, geborene Grisch, am 10. März 1873 umgesch eben.

Der Grundstückseigenthümer hal diese Post an⸗ geblich bezahlt und will sie zur Löschung bringen.

Die ihrem Aufenthalte nach unbekannte Wittwe Ida Auguste Repp, geb. Grisch, als Inhaberin dieser Post, bezw. deren unbekannte Rechtsnachfolger werden daher aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte an diese Post spätestens im Termin am 13. Juli cr., Vorm. 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen werden und die Post event. im Grundbuch gelöscht werden wird.

Danzig, den 7. März 1891. 8

Königliches Amtsgericht. X

[1941] Aufgebot zum Zwecke der Todeserklärung.

Heinrich Block, geboren am 2. November 1842 zu Graubof, zuletzt wohnhaft in New⸗York, welcher seit 1862 oder 1864 verschollen ist, wird hiermit auf⸗ gefordert, sich spätestens am 11. Juli 1892, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgerichte zu melden, unter Androhung des Rechtsnachtheils, daß er im Nichtanmeldungsfalle für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werde.

Zugleich werden alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung, sowie für den Fall der dem⸗ nächstigen Todeserklärung etwaige Erb⸗ und Nach⸗ folgeberechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.

Goslar, den 28. März 1891.

Königliches Amtsgericht. II. [2077] Bekanntmachung.

Das Kal Bayer. Amtsgericht Friedberg hat unterm 2. lauf. M. folgendes Aufgebot erlassen:

Der Gastwirth Engelbert Burkhard von Kissing hat den Antrag gestellt, den am 9. November 1820 als ehelicher Sohn der Gastwirthseheleute Konrad und Elisabet Greif, Haus Nr. 1 in Kissing, ge borenen Dominikus Greif von Kissing, welcher sich vor mehr als 25 Jahren von Kissing entfernt hat und seit dieser Zeit verschollen ist, für todt zu er⸗ klären. Bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraus⸗ setzungen beschliebt deshalb das Kgl. Amtsgericht Friedberg die Einleitung des Aufgebotsverfahrens zum Zwecke der Todeserklärung des Dominikus Greif und beraumt den Aufgebotstermin auf Montag, den 1. Februar 1892, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Geschäftszimmer Nr. 32/I. an.

Es ergeht aamit die Aufforderung:

1) an den Verschollenen, spätestens im Auf⸗ gebotstermine persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt würde, an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mitthei⸗ lung hierüber bei Gericht zu machen. 1

Friedberg, am 4. April 1891.

Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts

Mayberger, K. Sekretär.

[1935] Aufgebot.

Auf den Antrag des Kultusbeamten Isidor Wolf⸗ sohn zu Thorn werden die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 1. Januar 1891 zu Thorn verstorbenen, zu Jarotschin wohnhaft ge⸗ wesenen praktischen Arztes Dr. med. Adolf Wolf⸗ sohn aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 3. Inni 1891, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß desselben bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 4) anzu⸗ melden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. 8

Jarotschin, den 1. April 1891.

8 Königliches Amtsgericht. [1958] Großherzogliches Amtsgericht Oldenburg, Abth. I.

Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist der dem Kaufmann Wilhelm Sievers, Inhaber der Firma Ernst Sievers in Salzgitter abhanden ge⸗ kommene Schuldschein der Oldenburgischen Eisenbahn⸗ Prämienanleihe vom 7. Februar 1871 Nr. 11311 über 40 Thaler für kraftlos erklärt.

1891, März 20. 1

Harbers.

[1080 8 Durch Ausschlußurtheil vom 24. März 1891 ist das auf den Namen des Malers Otto Rosinski von hier lautende Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse Nr. 22960 über 60 60 für kraf los erklärt. Königsberg, den 1. April 1891. Kooshnigliches Amtsgericht X.

[1959) Bekanntmachung. 11u“

Auf den Antrag des Besitzers Ignatz Malkowski aus Hutta, vertreten durch den Rechtsanwalt Kabi⸗ Uinski in Graudenz, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Graudenz durch den Amtsgerichtsrath Richter für Recht:

Die Hypothekenurkunde über 252,86 Waaren⸗ forderung nebst 6 % Zinsen von 293,70 vom 1. August bis 29. September 1884 und von 248,26 vom 29. September 1884 ab, sowie über 41,45 Kosten und Gebühren und 3,70 weitere Kosten eingetragen für die Handlung Robert Kiewitt'’s Nachfolger in Freystadt in Abtheil. III Nr. 50 des dem Besitzer Ignatz Malkomwski gehörigen Grundstückes Hutta Bl. 2 gebildet aus dem Hypo⸗ thekenbrief, dem rechtskräftigen Urtheil des Köntgl. Amtsgerichts Graudenz vom 17. März 1884 und dem Kostenfestsetzungsbeschluß vom 17. Oktober 1884 wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Besitzer Malkowski zur Last.

Grandenz, den 3. April 1891.

Königliches Amtsgericht.