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nimmt der Bürger⸗
der Centrumsfraktionen. Etwaige Beiträge vorsteher Bödiker in Meppen entgegen.
Dache von einem am Sonntag geheizten Ofen aus in rathen ist. Das Feuer hat sich dann langsam weiter verbreitet; von Nachbarn ist schon in der achten Abendstunde ein durchdringender Brandgeruch wahrgenommen worden, der indessen nicht weiter beachtet worden zu sein scheint. Als das Feuer nun zum Aus⸗
Nach Schluß der Redaktion eingegangene 1u6. v11““
Depeschen. zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi
Wien, 9. April. (W. T. B.) Nach einem feierlichen Hochamt in der Stephanskirche hielt der Reichsrath heute 84. Berlin, Donnerstag, den 9. April
Die Genossenschaft freiwilliger Krankenträger im Kriege beabsichtigt, wie die „N. A. Z.“ mittbeilt, in nächster Zeit hiier wiederum Vorbereitungskurse einzurichten. Zur Mitglied⸗ bruch gekommen war, hatten sich schon viele Zuschauer schaft berechtigt sind Angehörige aller Stände, welche entweder dem eingefunden, die erst an die Alarmirung der Feuerwehr dachten, Landsturm überwiesen oder gänzlich militärfrei sind. Anmeldungen als von der Letzteren trotz der immer mächtiger werdenden nimmt entgegen der Vorsitzende des hiesigen geschäftsführenden Aus⸗ Feuersbrunst nichts zu sehen war. Die Feuerwehr hat ganz vor⸗ schusses, Referendar Dr. Boethke, W., An der Apostelkirche 11, der züglich gearbeitet; die Rettung der städtischen Gemäldesammlung ist auch jede gewünschte Auskunft ertheilt. in besonders hervorragender Weise gelungen, für die der Feuerwehr — Dank gebührt. Bei dem Brande sind auch die alten Wappenfiguren
Der Ausschuß des Deutschen Schützenbundes hat, wie die aus Sandstein, die das Denkmal Kaiser Otto's auf dem Alten Markt
„Voss Z.“ berichtet, in dankbarer Anerkennung der Bemühungen der vor seiner jetzigen Renovirung schmückten, vernichtet worden. Herab⸗ Berliner Turngaue (Turnerschaft, Turnrath, Turngemeinde), fallende Balken und Steine und auch wohl die Hitze haben diesen das im vorigen Jahre stattgefundene Schützenfef durch sehr gelungene Statuen die Gliedmaßen abgesprengt. Die Bilder der städtischen turnerische Uebungen und durch einen Fackelreigen zu verschönern, Gemäldesammlung werden jetzt nach dem Turnsaal der Augustaschule ge⸗ jedem der drei Gaue ein Fahnenband verehrt mit der schafft, wo sie vorläufig aufbewahrt werden sollen, bis ein geeignetes Aus⸗ in Gold gestickten Aufschrift: „Der Central⸗Ausschuß des stellungslokal für sie gefunden sein wird. Ein Wiederaufbau des ab⸗ X. Deutschen Bundesschießens Juli 1890“„ und „Dem Berliner gebrannten Kunstausstellungssaales dürfte schwerlich erfolgen, da der Turnrath“, bezw. „Turnerschaft“ und „Turngemeinde“. Brand unzweifelhaft dargethan hat, wie gefährlich dem Dom die —Võ Nachbarschaft derartiger hoher Gebäude werden kann. Zwischen den
Trümmern des ausgebrannten Kunstausstellungssaales waltet der Konservator des Kunstvereins Hr. Julius Wüste seines Amtes, um noch etwaige Ueberreste von Bildern u. s. w. aus dem mit Wasser durchtränkten Schmutz zur etwaigen Inventarisirung herauszuholen, da
9 8 acts⸗Anzeiger die erste Sitzung ab. Der Abg. Smolka übernahm unter leb⸗ vA““ ühs haftem Beifall den Vorsitz als Alters⸗Präsident. Es folgte 1891. zunächst die Eidesleistung der Abgeordneten. Alsdann über⸗ Emexsac reichten die Jungezechen dem Präsidenten die von ihnen angekündigte Rechtsverwahrung. Die erste Sitzung des
Herrenhauses war eine rein formelle.
London, 9. April. (W. T. B.) Nach einer Meldung 53 Menter schen “ “ von heute be⸗
ätigt si ie Ermordung Quinton’s und seiner 1
Gefährten. Ein Schreiben des Rebellenführers von herr von Berlepsch. Manipur an den Vize⸗König von Indien erklärt, daß das Die zweite Berathung der Volk Quinton und dessen Gefährten ermordet habe, weil diese 1 Novelle wird fortgesetzt. 8 8 seine Soldaten getödtet, den Palast angegriffen und den Zur Verhandlung steht zunächst der Antrag Roesicke, Tempel entheiligt hätten. folgenden §. 120 f neu einzuschalten: 1
London, 9. April. (W. T. B.) Wje dem enesschen 1 „Die Gewerbeunternehmer sind verpflichtet, den von ihnen
8
schäftigt, um diese Dinge in ihren Einzelheiten genau zu verfolgen. aber wenn ein sozialdemokratisches Blatt einmal ein unrichtiges Referat über eine Kommissionsverhandlung bringe, so sei das nicht so schlimm; dergleichen komme in der Presse aller Parteien vor; ebenso könne es leicht vorkommen, daß Jemand im Eifer einer Volks⸗ versammlung mehr sage, als er eigentlich verantworten könne, das komme auch in allen Parteien vor; das sage er, trotzdem er eigentlich keinen Anlaß habe, für die Persönlichkeit, die das Referat gehalten habe und die ihm sehr wohl bekannt sei, lebhaft einzutreten. Regierungs⸗Rath Dr. Wilhelmi: Die Annahme des Antrags Bebel werde das Gesetz nicht klarer machen, sondern durch die vielfach deutbaren Worte „regelmäßig“, „Bedienung“ würden erst recht Zweifel geschaffen. Er stelle in Abrede, daß er sich in der Kom⸗ mission weniger entschieden ausgedrückt habe, als heute. Seine da⸗ maligen Ausführungen über die beim Bedienen der Gäste arbeitenden Personen stimmten mit seinen heutigen bis zum letzten Wort überein; aber seine damaligen Worte hätten sich auf einen größeren Kreis
angenblicklich noch nicht in der Lage sein, die entsprechenden Vor⸗ schriften zu erlassen. Ich habe mir aber gestattet, bereits meine Bereitwilligkeit dahin auszusprechen, für den Erlaß solcher Vor⸗ schriften für diese Gewerbe in einer spezialisirten Gesetzgebung zu wirken.
Ich glaube, der Herr Antragsteller darf versichert sein, daß der Bundesrath von der Befugniß, die Sie ihm gestern gegeben haben, von der ich hoffe, daß sie Gesetz werden wird, vollauf Gebrauch machen wird. Der Bundesrath wird gern bereit sein, das Material, das ihm hierfür aus diesem hohen Hause entgegengebracht wird, zu benutzen. Hiernach richte ich die Bitte an Sie, den Antrag des Herra Abg. Rösicke abzulehnen.
Abg. Roesicke: Nach den entgegenkommenden Erklärungen des Staats⸗Ministers in Bezug auf die Ausführung der Bestim⸗ mungen des §. 120 e könne er (Redner) abwarten, wie weit der
8 “ Deutscher Reichstag. 93. Sitzung vom Mittwoch, 8. April. 12 Uhr. Am Tische des Bundesraths Staats⸗Minister Frei⸗
Gewerbeordnungs⸗
Bureau“’ aus Mombasa gemeldet wird, hat die englische beschäftigten Arbeitern über 16 Jahren zwischen je zwei Arbeits⸗ ostafrikanische Compagnie ne Freh vasfsche 113344 1 8 9 Stunden zu gewähren. In Betrieben, in welchen die täglichen licht, in welcher sie alle Gruben und das Recht, in dem Gebiete der Arbeitszeiten unbestimmt sind, muß den Arbeitern über 16 Jahren Gesellschaft nach Mineralien zu graben, ausschließlich für die In⸗ 8 1
Die Berliner Sprengwagen, die in diesem Jahre vermehrt werden — es sind jetzt etwa 140 im Gange —, haben nach der „N. Pr. Z.“ eine Neueinrichtung erfahren. Die Füllung der Wagen wird jetzt ausschließlich durch eine unterhalb der Wagen befindliche
Röhre vorgenommen; durch eine in der Röhre befindliche Klappe innerhalb 24 Stunden eine Ruhezeit von mindestens 9 Stunden
schließt sich dieselbe, sobald die Wagentonne gefüllt ist, und so wird das Ueberlaufen des Wassers aus dem Wagen heraus vermieden. In diesem Jahre werden auch zweispännige Sprengwagen eingestellt, welche durchgängig mit Ponies bespannt sind.
Ueber den Transport von Edelfischen aus Ober⸗ Oesterreich nach Berlin meldet der „Oberösterreichische Gebirgs⸗ bote“: „Bisher var man der Ansicht, daß unsere eigentlich der Forelle gleichwerthigen Aeschen lebend nicht zu transportiren sind. Es war dies aber nur damals der Fall, als noch keine Bahnen zu den großen Städten führten und man die Fische mit Flößen in Schwimmbehältern nach Wien transportirte. Diesen Transport er⸗ trugen sogar Forellen schlecht, Aeschen gar nicht. Am 19. Januar d. J. sendete ein Fischzüchter in Re dk Zip 35 kg Saiblinge und 300 kg
orellen in zehn geaichten Fässern mit zusammen 3570 1 Inhalt in
ie Fischhalle nach Berlin. Die Fahrt dauerte ab Redl 32 Stunden, und kamen sämmtliche Fische dort lebend auf den Markt. Am 12. März d. J. ging wieder ein Transport mit 290 kg Saiblingen und Forellen, zum Versuch aber auch 60 Stück Aeschen (Milchner) mit 60 kg nach Berlin, und zwar mit einer Fahrtdauer von 42 Stunden, da durch ein Wagengebrechen zu Bodenbach eine Verzögerung von 18 Stunden eintrat. Trotzdem kamen auch die 60 Aeschen gesund in Berlin an. Diese Aeschen wurden vierzehn Tage nach dem Fange in einem Qvellenbassin aufbewahrt, hatten in den Transportfässern genügend Raum und erhielten auf der Sh in den größeren Aufenthaltsstationen Eisstücke in die Fässer.
emerkt sei noch, daß dem Verkäufer trotz der Transportkosten die Fische in Berlin besser bezahlt werden als in Wien.“
Stettin, 7. April. Die „Ostsee⸗Ztg.“ meldet: Die Kaiserliche Dampfyacht „Alexandria“, welche in der Werft von Möller und Holberg einem größeren Umbau, namentlich in der Maschine, unter⸗ zogen ist, hat vorgestern, nach Beendigung dieser Arbeiten eine Probe⸗ sahrt nach dem Haff unternommen, bei welcher das Fahrzeug eine Fahrgeschwindigkeit von 11 ½ Knoten entwickelte. Gestern Nachmittag
ing der Dampfer stromaufwärts durch die Brücken, um heute früh eine Fahrt nach Potsdam anzutreten.
Magdeburg, 8. April. Die Nachforschungen nach der Ursache des Feuers im Kunstausstellungssaale (vergl. Nr. 83 d. Bl.) lassen, wie die „Madb. Ztg.berichtet, vermuthen, daß das Holzwerk im
alle Beläge und Schriftstücke durch das Feuer zerstört worden sind.
Köln, 8 April, 8 Uhr 15 Minuten. Der Rhein ist dem „D. B. H.“ zufolge stark im Steigen. Der Wasserstand ist 4,80 m. Es wird eine Ueberschwemmung befürchtet.
Hamburg. Die Taufe des auf der Werft von Janssen u. Schmilinsky, Aktiengesellschaft, in Hamburg im Bau befindlichen Dampfers „Hermann v. Wissmann“ findet Anfangs der nächsten Woche statt. Das Schiff ist in einigen Tagen fertig, soweit es hier fertigzustellen ist. Der Taufakt wird nicht, wie ursprünglich angenommen wurde, von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Heinrich von Preußen, sondern, wie der „Hamb. Korr.“ mittheilt, von einer Privatperson ausgeführt. Unmittelbar nach der Ein⸗ weihung wird der Dampfer zerlegt und zum Transport verpackt; die Versendung nach Saadani erfolgt mit dem neuen Dampfer „Emin“.
Hamburg, 7. April. Der Hamburger Auswanderer⸗Dampfer „Polaria“, welcher in die Fahrt Stettin—New⸗PYork eingestellt ist, hat, wie der „N. Pr. Ztg.“ mitgetheilt wird, auf der Oder bei Gotzlow in Folge eines Zusammenstoßes mit dem englischen Dampfer „Benefactor“ sehr schwere Beschädigungen erlitten, indem dem großen Dampfer etwa ein halbes Dutzend Planken durch⸗ schnitten wurden. Der Unfall soll dadurch herbeigeführt sein, da die „Polaria“ auf einer Sandbank an Grund kam, während der „Bene⸗ factor“ trotz rückwärts arbeitender Maschine nicht mehr zum Stoppen zu bringen war. Auch der „Benefactor“ hat erbebliche Beschädigungen erlitten. Die von Amerika kommende „Polaria“ konnte an ihren Löschplatz an der Unterwiek gehen. Der ausgehende englische Dampfer mußte seine Weiterfahrt einstellen und in die „Vulkan“⸗Werft ge⸗ bracht werden.
London, 8. April. Seit heute Morgen wüthet nach einer Meldung des „D. B. H.“ ein heftiger Schneesturm im Norden Englands und in Schottland. An mehreren Punkten ist der Bahn⸗ verkehr gestört.
Brüssel, 8. April. In der Kohlengrube Bellevue bei Dour wurden laut Meldung des „W. T. B.“ in der vergangenen Nacht durch schlag ende Wetter ein Arbeiter getödtet und zwei
verwundet.
haber von Freibriefen der Gesellschaft in Anspruch nimmt und den Europäern und anderen Fremden verbietet, von den Ein⸗ geborenen Ländereien zu kaufen.
Paris, 9. April. (W. T. B.) Mehrere Journale be⸗ richten über Schwierigkeiten, welche die Royal⸗Niger⸗
das Syndikat auf, die Intervention der Regierung zu bean⸗ spruchen, damit die Niger⸗Company angehalten werde, für die Geldverluste eine Entschädigung zu leisten. — Der „Siècle“ meldet, Portugal und Belgien hätten den Papst zum Schiedsrichter in der Muata⸗Namwo⸗Frage gewählt. — Es verlautet, der Marine⸗Minister habe an⸗ geordnet, daß alle mobilisirbaren Kriegsschiffe künftig stets mit entsprechenden Pulver⸗ und Munitionsquantitäten versehen sein müßten.
St. Petersburg, 9. April. (W. T. B.) Die lutherischen Pastoren Krause und Treu aus Kur⸗
licher bezw. zu zweimonatlicher Gefängnißstrafe verurtheilt.
Kirche gehalten zu haben.
Bern, 9. April. (W. T. B.) Die Anklagekammer des Bundesgerichts hat Castioni wegen Mordes und 21. andere, am Tessiner Aufstande betheiligte Personen
wiesen.
Genf, 9. April. W. T. B.) Die Prinzessin Clotilde nahm einen Rechtsbeistand zur Wahrung ihrer Interessen; man folgert hieraus, daß die Vollstreckung des Testaments des Prinzen Jéröme Napoleon nicht ohne Schwierigkeiten von Statten gehen werde.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.
Wetterbericht vom 9. April, Morgens 8 Uhr.
Gastfreund. Abtheilung: 4 Aufzügen.
Gtationen. Wetter.
1 Wind.
in ° Celsius
Bar. auf 0 Gr. Temperatur PSSESSE5 0°C. = 40R.
zu. d. Meeressp.
red. in Millim
Jwolkig burg.
2 wolkig
2 wolkenlos
3 bedeckt
2 wolkig
2 bedeckt still wolkenlos
Mullaghmore 767 O Aberdeen 767 O Christiansund 768 SSW. Lopenhagen. 765 SNS Stockholm 772 SO aparanda. 770 SW oskau.. 778
Cork, Queens⸗ town . . 766 Brest 760 NNW Ider. 760 SW ylt 761 ONO amburg.. 761 O winemünde 763 O Neufahrwasser 765 OSO Memel 769 OSO
Peric 761 NO ünster.. 760 SW Karlsruhe.. 761 NO Wiesbaden. 761 NNW München . 760 ONO Chemnitz .. 760 SW Berlin N760 OSO Wien 750 W Breslau 759 O Nizza 756 SO Ueiet 4757 d
¹) Gestern Regen. 5) Regen.
NNW heiter bedeckt bedeckt wolkig Nebeli) wolkig bedeckt
wolkig
bedeckt bedeckt halb bed²) bedeckt wolkigs) Regen⁴) bedeckt bedeckts) Regen halb bed.
heiter
märchen.
Vorstellung. Anfang 7 Uhr.
Presse“. Sonnenthal.)
9
SœlbtetehEreesbbecdeceesebe — Ogooceoteh ohtoedmnseaor†on†ne
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²) Reif. ²) Regen. ⁴) Nebel.
Uebersicht der Witterung.
Unter der Wechselwirkung des barometrischen Maximums im Nordosten und einer umfangreichen Depression über der Südhälfte Europas, wehen in Central⸗Europa leichte bis frische, meist östliche Winde, während in West⸗Europa nördliche Winde vorherrschend sind. Die gestern erwähnte Depression
ber dem nördlichen Deutschland hat die Lage wenig verändert und scheint sich auszugleichen. Das Wetter ist in Deutschland meist trübe, im Westen kälter, im Osten etwas wärmer. Stellenweise ist Regen gefallen, am meisten 16 mm in Chemnitz.
Deutsche Seewarte.
hardt. C A. Raida.
(Letzter Monat.)
Leitung des
Adolf Müller. Sonnabend und
Theater⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele.
haus. 87. Vorstellung. Zar und Zimmermann. Komische Oper in 3 Akten von Albert Lortzing Dirigent: Musikdirektor Wegener. Anfang 7 Uhr.
Freitag: Opern⸗
Schauspielhaus. 93. Vorstellung. Das goldene Vließ. Dramatisches Gedicht in 3 Abtheilungen von Franz Grillparzer. In Ober⸗Regisseur Max Grube. Erste Abtheilung: Der 7 Uhr.
Trauerspiel in 1 Aufzug. Die Argonaunten. Anfang 7 Uhr.
Sonnabend: Opern haus. 88. Vorstellung. Tauu⸗ häuser und der Sängerkrieg auf der Wart⸗ Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Ballet von E. Graeb.
Schauspielhaus. Vließ. Dramatisches Gedicht in 3 Abtheilungen von Franz Grillparzer. Dritte Abtheilung: Medea. Trauerspiel in 4 Aufzügen. Anfang 7 Uhr.
Sonnabend: Der Sohn der Wildniß.
Sonntag: Die Kinder der Excellenz.
Die nächste Aufführung von findet am Montag statt.
Verliner Theater. Freitag: 31. Abonnements⸗ Die Jungfrau von Orleaus.
Sonnabend: Zum Besten des Vereins „Berliner Wallenstein’s Tod.
Sonntag, Nachm. 2 ½⅞ Uhr: Richard der Zweite. Abends 7 ½ Uhr: Schuldig.
Tessing-Theater. Freitag: Der Probepfeil. Lustspiel in 4 Akten von Oscar Blumenthal. Sonnabend: Zum 1. Male: Ultimo. in 4 Akten von Gustay v. Moser.
Sonntag: Ultimo.
Victoria-Theater. Die sieben Raben. Romantisches Zaubermärchen in 5 Akten von Emil Pohl. Balletcompositionen des 3. Ballets von C. Severini. gesetzt von W. Hock Anfang 7 ½ Uhr
Sonnabend und folg. Tage: Die sieben Raben.
Wallner-Theater. Freitag: Unter persönlicher
Komponisten. Zum Des Teufels Weib. 3 Akten und einem Vorspiel von Meilhac und Mortier, bearbeitet von Th. Herzl. Anfang 7 ½ Uhr.
Weib. 8 11“ Friedrich-Wilhelmstädtisches
Freitag: Mit neuer Ausstattung. Zum 49. Male: Der Vogelhändler. 4
Scene gesetzt vom Dirigent: Hr. Zweite
Trauerspiel in Donnerstag: Saint Cyr.
burg. Freitag:
Anfang 7 Uhr. 94. Vorstellung. Das goldene
Dumas. Sonnabend: Toupinel.
Anfang 7 Uhr.
Belle-Alliance-Theater. Theil,
Weyl. Vorher zum 9. Male:
Adolph Ernst-Theater. 55. Male: Adam und Eva.
(Wallenstein: Ad. von Adolph Ferron.
Thomas-Theater. Alte
reitag: Bum 24. Male: Lustspiel Fieh 8
von G. Steffens. Anfang 7 ½ Uhr.
8 Sonnabend: Benefiz für Hrn. R. Wellhof. malige Aufführung von Drei Paar Schuhe. Sonntag: Der Millionenbauer.
Freitag: Zum 131. Male:
einer Idee des Bisville von Held und West. Musik von C. Zeller. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Kapellmeister Wolfheim.
Sonnabend: Der Vogelhändler. Operette in 3 Akten von Walther. Musik von R. Dellinger.
Restdenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten ⸗ Abschiedsvorstellung des K. und K. Hofburgschauspielers Adolf Sonnenthal. und Sohn. Lustspiel in 5 Aufzügen von Alexandre
Zum 81. Male: 1 Vorher: Ohne Liebe. Novelle in 1 Akt von Marie von Ebner⸗Eschenbach. Zeutsches Theater. Freitag: Das Winter⸗ 1““
Freitag: 20. Male: Gavant, Minard & Co.
in 3 Akten von Edmond Gondinet. Die Odaliske.
Freitag:
Gesangsposse in
4 Akten von Eduard Jacobson und Leopold Ely.
Couplets von Jacobson und Gustav Görß.
Im 4. Akt:
Toupinel. Parodistische Einlage. Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Jakobstraße 30.
Der Volksstück in 4 Akten von Max Kretzer. Gesangstexte im 3. Akt von A. Schönfeld. Musik
Anfang ,2411]
Am 6. d. Mts., Nachmittags 6 ½ Uhr, ist das Mitglied des Kaiserlichen Patentamts, Königlicher Eisenbahn⸗Direktor Herr
Maximilian May nach 14tägigem schweren Leiden durch den Tod dem Das Patentamt, dem der mehrere Jahre angehört hat, verliert in von ausgezeichneter Pflichttreue, und die Mitglieder der Behörde betrauern in ihm einen Mitarbeiter
Vater Verewigte
Der selige
Dialogisirte wahren werden.
Berlin, den 9 April 1891.
Namens des Kaäiserlichen Patentamts: Zum Der Präsident. 8 Schwank Bojanowski.
Deutsch von “
— Frl. Anna Glaubitz mit Hrn. Ritterguts⸗ besitzer Anton Laubmeyer (Danzig — Obrotten, Zum Kreis Fischhausen). — Frl. Leonore von Mosch (Berlin). — Frl. Rosa Reinecke mit Hrn. Gerichts⸗ Musik Der unselige Verehelicht: Dr. Hans Laehr mit Frl. Martha Jaeger (Stahnsdorf bei Zehlendorf). — Hr. Ritt⸗ meister a. D. Frhr. von Normann mit Frl. Elisabeth Cretius (Breslau). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Landrichter Mommfen 98 (Altona). — Eine Tochter: Hrn. General⸗ Major Frhrn. von Dörnberg (Altona). — Hrn. Rittmeister von Foerster (Königsberg i. Pr.). — Hrn. Jagdjunker von Stralendorff (Feldberg). — Hrn. Premier Lieutenant Georg von Zimmermann
(Spandau). 1 Hr. Kanzlei⸗Rath a. D. Friedrich
Millionen⸗
Ein⸗
Gestorben: Herr (Schöneberg b. Berlin). — Hr. Hauptmann
Musik von G. Lehn⸗ Aktes von
In Scene Concert-Haus. Freitag:
Concert. II. und III. Theil
Lazarus.
ersten Male:
Phantastisches Singspiel in
Philharmonie. Freitag, Musik von
Orchester.
Concert⸗Anzeigen.
Karl unter Leitung des
Komponisten Hrn. Emil Hartmann unter freundlicher Mitwirkung des Klavier⸗Virtuosen Hrn. Gustav
Schluß der 24. Concert⸗Saison am 19. April.
Abends Adelina Patti⸗Concert mit dem Philharmonischen
und Postverwalter a. D. Louis Juske (Landeck, Schl.). — Hr. Ober⸗Schloßhauptmann Frhr. Ferdinand Roeder von Diersburg (Diersburg). — Meyder⸗ Hr. Ober⸗Regierungs⸗Rath Theodor Düßberg (Köln). — Hrn. Regierungs⸗Rath Schmidt Sohn Oscar (Breslau).
Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor. Berlin: 1 Verlag der Expedition (Scholh). 3
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗
7 ½ Uhr!
folgende Tage: Des Teufels .
Theater. Geöffnet von 12 — 11 Uhr. wissenschaftlichen Theater.
zettel.
Operette in 3 Aufzügen nach
Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde
Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof), 8 Täglich Vorstellung im 2
Näheres die Anschlag⸗ 3
Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 33. Sieben Beilagen
Börsen⸗Beilage).
““
Company dem Agenten des Syndikats vom Ober⸗Benito Mizon bei seiner Nigerexpedition bereitet hat, und fordern
land wurden in letzter Instanz vom Senat zu viermonat⸗
Krause wurde der Schmähung der orthodoxen Religion und Treu des Vergehens schuldig erkannt, eine Predigt zum Zweck
8
der Verhinderung des freiwilligen Uebertritts zur orthodoxen
wegen Insurrektion vor die eidgenössischen Geschworenen ver⸗
Kreise seiner Mitarbeiter und Freunde entrissen worden. ihm ein Mitglied
und Freund, dem sie stets ein treues Andenken be⸗
J. Verlobt: Frl. Agnes Heinemann mit Hrn. ordentl. 8 Schwank in 1 Akt von O. Elsner. Anfang 7 ½ Uhr. Friedri 1 Fg,s 8 Sonnabend: Dieselbe Vorstellung. Lehrer Friedrich Wappenhans (Dresden—Berlin).
mit Hrn. Lieut. Friedrich Graf von Rantzau
Assessor Arthur Hecht (Schönebeck—- Staßfurt).
—
hintereinander gewährt werden.
Ausnahmen hiervon können auf Antrag von der unteren Ver⸗ waltungsbehörde, jedoch nur für solche Betriebe gestattet werden, in denen Arbeiten vorkommen, welche ihrer Natur nach eine Unter⸗ brechung nicht zulassen und in welchen eine geringe Zahl der be⸗ schäftigten Arbeiter eine Ablösung derselben unthunlich erscheinen läßt. Der Antragsteller hat glaubhaft nachzuweisen, daß die wirk⸗ liche Arbeitszeit der betreffenden Arbeiter innerhalb 24 Stunden 11 Stunden nicht übersteigt. 1
Gegen die Ablehnung eines solchen Antrags steht dem Antrag⸗ steller eine Beschwerde an die höhere Verwaltungsbehörde binnen zwei Wochen zu. . 1“
Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung auf die
im §. 105c unter Nummer 1 aufgeführten Arbeiten.“
Abg. Roesicke: Die heutige über das zulässige Maß hinaus⸗ gehende Inanspruchnahme der menschlichen Arbeitskraft müsse man beseitigen. Die Sozialdemokraten wünschten eine zwangsweise ge⸗ setzliche Herabsetzung aller Arbeitszeiten. Das Uebermaß der
Arbeitszeit zu beseitigen, sei ja in der Schweiz und in Oesterreich
durch die Einführung des elfstündigen Normalarbeitstages mit Erfolg
versucht worden, aber eine solche Beschränkung der Arbettszeit sei in Deutschland zur Zeit nicht möglich. Deshalb müsse man, um wirklich schreiende Mißstände zu beseitigen, nicht die Arbeitszeit be⸗ schränken, sondern den Arbeitern eine gewisse Zahl von Stunden täglich hintereinander zur Ruhe gewähren, um die verbrauchten
Kräfte wieder zu ersetzen. Das entspräche auch dem Interesse der
Arbeitgeber selbst. Eine Statistik beweise, daß die Zahl der Un⸗
fälle in den Vormittagsstunden nach der nächtlichen Ruhepause
geringer sei, als nach der kurzen Mittagspause. Sein
Antrag sei lediglich eine bygienische Maßregel. Er solle ohne
schematische Abgrenzung der Arbeitszeit doch den Arbeitern die nöthige
Ruhe schaffen. Er (Redner) wolle die neunstündige Ruhe hintereinander,
natürlich ohne Röcksicht auf die übrigen Arbeitspausen. Eine Ent⸗
stellung seiner Absicht sei es, wenn in der Presse sein Antrag mit einem solchen auf Einführung eines fünfzehnstündigen Normal⸗ arbeitstages verglichen werde. Sein Antrag könne auch neben dem sozialdemokratischen auf eine zehnstündige Arbeitszeit bestehen. In einem Berichte der Fabrikinspektoren von 1887 sei erwähnt, daß sich die Arbeitszeit in verschiedenen Sägewerken in Bayern auf 18 Stunden vertheile, wobei allerdings den Arbeitern die Möglichkeit gegeben sei, Pausen zu halten. Diese Pausen genügten aber nicht. Man sage, sein Antrag JLabe keinen Zeck, weil die betreffenden Fälle sehr selten seien. Aus dem Berichte der Fabrikinspektoren gehe aber hervor, daß in sehe vielen Fällen eine Ruhepause von neun Stunden hinter einander nicht gewährt werde. Das Verbot der Kinderarbeit, das von allen Seiten freudig begrüßt werde, betreffe nur 23 000 Kinder.
Die Zahl der Arbeiter, welche noch keine solche zusammenhängende
Ruhepause hätten, übersteige erheblich diese Zahl, schon allein
im Bäckergewerbe, wenn die Angaben in dem Buche Bebel's
darüber richtig seien; ebenso liege es in der Müllerei und Brauerei.
Die Arbeiter würden häufig nach zehnstündiger Tagesschicht noch
Nachts zu gewissen Arbeiten herangezogen. Der Staats⸗Minister
Freiherr von Berlepsch habe bei der Frage der Sonntagsruhe erklärt,
daß er in gewissen Gewerben für eine Innehaltung der Sonntagsruhe
eintreten werde, selbst wenn andere Kreise dadurch eine gewisse Be⸗ lästigung erfahren würden, wenn man z. B. Sonntags nicht genügend frisches Brot behalte. Er (Redner) stimme dem vollkommen bei und wünsche sogar, daß eine solche Ruhe für jene Arbeiter eingeführt werde, desbalb beziehe sich sein Antrag auch auf die Saisonbetriebe, bei denen vorübergehend eine übermäßige Inanspruchnahme der Arbeits⸗ kräfte stattfinde, und ferner arch auf die Reparaturarbeiten, für welche die Arbeiter häufig in der Nacht gebraucht würden. Genüge die neunstündige Ruhe nicht, so habe er gegen eine weitere Aus⸗ dehnung nichts einzuwenden. Zwar sei dem Bundesrath die Be⸗ fugniß gegeben, für gewisse Gewerbe die nothwendige Ruhepaufe festzusetzen. Es frage sich aber, ob der Bundesrath von diesem Recht in dem nothwendigen Maße Gebrauch mache. Auch in der Schweiz bestehe eine ähnliche gesetzliche Bestimmung, wie er beantrage. Sein
Antrag werde zwar jetzt wohl keine Annahme finden, aber er werde
wenigstens die Unternehmer zu einer freiwilligen T erbesserung in dieser
Beziehung anregen. Damit wäre der hauptsächlichste Zweck desselben
erreicht. “
Staats⸗Minister Freiherr von b“
Meine Herren! Nachdem dieses hohe Haus gestern den dritten Absatz des §. 120 e angenommen hat, durch welchen dem Bundesrath die Befugniß gegeben ist, für solche Gewerbe, in welchen durch über⸗
mäßige Ausdehnung der Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter ge⸗ fährdet wird, die Dauer der gesetzlichen Arbeitszeit nicht nur, son⸗ dern auch die der zu gewährenden Pausen vorzuschreiben, bin ich der Meinung, daß der Antrag des Herrn Vorredners weder nöthig, noch daß er unbedenklich ift. Wenn man einmal in positiven esetzlichen Vorschriften die Frage des Maximalarbeitstages angreifen will — denn darauf läuft doch schließlich die Frage der Minimalruhezeit hinaus — so kann man sie in dieser — der Herr Vorredner wolle mir diesen Ausdruck verzeihen
— ungenügenden Weise meines Erachtens nicht anfassen. Ich halte die
hier angegebenen Vorschriften nicht nut für nicht richtig nach vielen
Richtungen hin, sondern meiner Auffassung nach sind sie vor allen Dingen absolut als unzureichend anzusehen. 1 8
Ich würde deshalb bitten, es bei der Befugniß zu belassen, die
Sie gestern dem Bundesrath zugestanden haben. Nach dieser Be⸗
fugniß würde der Bundesrath zweifellos in der Lage sein, die Miß⸗ stände in denjenigen Gewerben, die der Herr Vorredner aus⸗
drücklich angeführt hat, nämlich in der Bäckerei, der Müllerei, in dem Braugewerbe und in den Sägewerken abzustellen. Nun giebt es ja noch andere Gewerbe, wo ähnliche Mißstände auch vorliegen, und die haben uns ja zum Theil auch schon hier beschäftigt. Ich will nur nennen die Schankgewerbe, die Verkehrsgewerbe, auch die Handels⸗ gewerbe. Meine Herren, für diese Gewerbe würde der Bundesrath
“ 11“ 8 v “
Bundesrath dem entspreche, und ziehe deshalb den Antrag umsomehr für jetzt zurück, als später Gelegenheit sei, auf die einzelnen Bestim⸗ mungen zurückzukommen.
Damit ist der Antrag erledigt.
Abschnitt II, §§. 121 bis 125, regelt die Verhältnisse der Gesellen und Gehülfen. 1
Nach §. 121 sind Gesellen und Gehülfen verpflichtet, den Anordnungen der Arbeitgeber in Beziehung auf die ihnen übertragenen Arbeiten und auf die häuslichen Einrichtungen Folge zu leisten; zu härslichen Arbeiten sind sie nicht ver⸗ bunden. 1
Die sozialdemokratischen Abgg. Auer und Genossen wollen ausdrücklich auch „Personen, die regelmäßig für die Bedienung in Gast⸗ und Schankwirthschaften und als Ge⸗ hülfen und Lehrlinge in Gärtnereien beschäftigt werden,“ als Gewerbegehülfen im Sinne des §. 121 betrachtet wissen.
Abg. Bebel: Die Bedenken, die man in der Kommission gegen den von seiner Partei gestellten Antrag erhoben habe, seien durch Ein⸗ schaltung des Wortes „regelmäßig“ beseitigt. Jetzt würden die Ge⸗ hülfen im Gast⸗ und Schankgewerbe in Norddeutschland wesentlich als Gewerbegehülfen und unter die Gewerbeordnung fallend behandelt, in Süddeutschland aber vorwiegend als Gesinde; um dieser ungleichen Behandlung ein Ende zu machen, bitte er, den sozialdemokratischen Antrag anzunehmen.
Abg. Schmidt (Elberfeld): Schon früher einmal sei die Be⸗ hauptung, daß in Bayern die Kellner den Dienstboten zuͤgerechnet würden, vom Abg. Biehl direkt widerlegt worden. Auch sei durch Ent⸗ scheidung des Ober⸗Handelsgerichts ausgesprochen, daß die Kellner zu den Gewerbegehülfen gehörten, und auch ein späterer Ministerial⸗ Erlaß sage, daß die Kellner, wenn sie vorwiegend mit der Bedienung der Gäste beschäftigt seien, als Gehülfen im Sinne des Gesetzes an⸗ gesehen werden müßten. Daxnach würde also die Annahme des jetzigen Antrags Auer nur eine Umschreibung dieses Ministerial⸗Erlasses bedeuten und deshalb unnütz sein. Es sei eine falsche Meinung, wenn man glaube, daß die Kommission die Absicht gehabt habe, die Gehülfen im Gastwirthsgewerbe unter die Gesindeordnung zu bringen, und wenn das „Berliner Volksblatt“ eine solche Darstellung der Kommissionsberathung gegeben habe, so sei sie unrichtig. In einer Kellnerversammlung sei eine ebensolche falsche Darstellung vorgebracht, welche sich auf das Referat im „Volksblatt“ zu stützen vorgegeben habe. In der That hätte in dem sozialdemokratischen Bericht aber nicht gestanden, daß die Kommission dies wolle, sondern nur in einer Rede des Abg. Freiherrn von Stumm, welche in diesem Sinne sich bewegt haben sollte, sei dies angeführt. Nun glaube er (Redner) nicht, daß der Abg. Freiherr von Stumm mit seiner Rede diese Tendenz verfolgt habe. Sollte es aber der Fall sein, so sei das doch noch immer kein Beschluß der Kommission. Als er (Redner) diese falsche Darstellung hier im Reichstage rekti⸗ fizirt, habe es in demselben „Volksblatt⸗ geheißen, daß diese irrthümliche Darstellung nicht in einer sozialdemokratischen, sondern in einer freisinnigen Kellnerversammlung vorgekommen wäre. That⸗ sächlich aber zeige der ganze Verlauf der Verhandlungen nach dem Referat des „Volksblatts“ selbst und namentlich die Thatsache, daß als Referent dort ein Herr fungirt habe, der auf dem Kongreß in Halle und auf dem brandenburgischen Parteitage der Sozialdemo⸗ kraten eine große Rolle gespielt, daß es sich um eine sozial⸗ demokratische Versammlung gehandelt habe. Uebrigens sei §. 121 der in Frage komme, nichts Neues, sondern geltendes Recht, und kein Kellner, der in einem Streit mit dem Gastwirth die Hülfe des Ge⸗ werbegerichts nachsuche, werde von diesem abgewiesen sein. Der An⸗ trag Auer sei also nicht nur überflüssig, sondern auch gefährlich, und er bitte ihn deshalb abzulehnen. 8
Regierungs⸗ Kath Dr. Wilhelmi: Unzweifelhaft seien die Gehülfen im Gastwirthsgewerbe der Gewerbeordnung unterstellt; soweit der Antrag Auer also dies anstrebe, erübrige er von selbst, soweit er weitergehende Ziele verfolge, halte er ihn für bedenklich. Eine Reihe von Leuten, die im Gast⸗ und Schankgewerbe beschäftigt seien, thäten Dienste in der Hausarbeit, könnten also nicht unter die Gewerbeordnung gestellt werden. Für die große Zahl der Kellner aber unterliege es keinem Zoweifel, daß die Gewerbeordnung auf sie Anwendung finde, und in dieser Beziehung sei kein Unterschied zwischen Nord⸗ und Süddeutschland. Namentlich der baverische höchste Gerichtshof habe mehrfach in diesem Sinne entschieden. Der Antrag Auer, die Gärtnereigehülfen unter die Gewerbe⸗ ordnung zu stellen, sei nicht zu empfehlen, wie einen ähnlichen An⸗ trag ja auch schon im vorigen Jahre der Reichstag abgelehnt, weil die in der Landwirthschaft Beschäftigten direkt aus der Gewerbe⸗ ordnung ausgenommen seien und kein Grund vorliege, die Gärtnerei⸗ gehülfen hier wieder abzusondern. Er empfehle die Ablehnung des Antrags Auer. 1 5 8
Abg. Bebel: Die Gärtnereigehülfen müßten eine Lehrzeit durchmachen, es sei also eine Ungerechtigkeit, sie den Dienstboten zu⸗ zurechnen, und gerade nach den eben gehörten Erklärungen bitte er um Annahme dieses Theiles seines Antrages, da sonst die Gärtnerei⸗ gehülfen in Zukunft auch dort als Gesinde behandelt würden, wo sie jetzt als Gewerbegehülfen betrachtet würden. In Bezug auf die Ge⸗ hülfen im Gastwirthsgewerbe seien die Erklärungen des Regierungs⸗ Kommissars auch in der Kommission nicht so entschieden gewesen wie heute. Damals habe er in einer gewissen schwankenden Weise ausgeführt, daß diese Gehülfen zum Theil dem Handelsrecht, zum Theil der Gewerbeordnung und zum Theil der Gesindeordnung unterstellt seien. Der Abg. Biehl sei für ihn (den Redner) keine Autorität, weil nach seiner Erklärung zahlreiche Briefe von bayerischen Kellnern und Kellnerinnen bei ihm eingegangen seien, welche das Gegentheil der Ausführungen des Abg. Biehl konstatirt hätten. Jeden⸗ falls würde der sozialdemokratische Antrag klares Recht schaffen, schädlich könne er auf keinen Fall wirken. Wenn im Jahre 1887 noch ein Ministerialerlaß nöthig gewesen sei, um die Stellung der Gastwirthsgehülfen zu ordnen, so sei das doch schon bezeichnend dafür, daß diese Frage durch das frühere Gesetz noch nicht klargestellt worden sei, und die Bedenken, die sein Antrag sonst erregen könnte, würden durch das Wort „regel⸗ mäßig“ beseitigt. Nun habe der Abg. Schmidt Bezug genommen auf
Vorgänge in hiesigen Volksversammlungen; er (Redner) sei zu be⸗
von Personen erstreckt: auf solche, die Hauswirthschaftsdienste leisteten — diese fielen unter die Gesindeordnung; auf solche, die im Gastwirthsgewerbe selbst beschäftigt seien zur Bedienung der Gäste — diese fielen unter die Gewerbeordnung, und schließlich auf solche, die als Buchhalter u. dgl. beschäftigt seien — diese fielen unter das Handelsrecht. In diesen Verhältnissen könne man durch das Gesetz keine Aenderung schaffen. Zweifel über die Abgrenzung dieser drei Beschäftigungsarten würden niemals und durch kein Gesetz zu beseitigen sein. Mit seinen vorigen Worten über die Gehülfen in der Gärtnerei habe er durchaus nicht in Abrede stellen wollen, daß Gehülfen in Handelsgärtnereien, die eine Lehrzeit durchmachten, auch in Zukunft unter die Gewerbeordnung fielen.
Abg. Freiherr von Stumm: Der Antrag Auer schaffe nicht die Klarheit, welche die Antragsteller beabsichtigten. Stellten sie ihren Antꝛag zu §. 121, so werde damit ihr Zweck auch gar nicht erreicht, die Kellner als Gewerbegehülfen hinzustellen; eine solche Be⸗ stimmung gehöre mit an die Spitze des Titels VII der Gewerbe⸗ ordnung. Ueber die Kommissionsberichte der sozialdemokratischen Blätter könne er sich nicht so echauffiren, wie es der Abg. Schmidt gethan habe. Er (Redner) konstatire, daß über das, was man in der Kommission oder im Hause thue, die sogenannten Kartellblätter oft viel größeren Blödsinn in die Welt schickten, als die sozialdemokratischen Blätter. Er lese seine Ausfübrungen viel lieber in diesen als in der Kölnischen Zeitung“ oder in Berliner Blättern. Er möchte aber nicht bloß den Kartell⸗ blättern einen Vorwurf machen, sondern gerade die Parteipresse des Abg. Schmidt bitten, dafür zu sorgen, daß das, was er sage, nicht in so unglaublicher Weise verdreht werde. Kein sozialdemokratisches Blatt habe seine Aeußerungen jemals so verdreht, wie es Seitens des „Gewerkvereins“ geschehen sei.
Abg. Dr Hartmann: Er möchte dagegen Verwahrung ein⸗ legen, als ob seine Partei durch Ablehnung des Antrages Auer aus⸗ sprechen wolle, daß alle nicht selbständigen Beschäftigten in der Schank⸗ und Gastwirthschaft und in der Gärtnerei Gesinde seien. Die Stellung dieser Personen sei eine verschiedene, vielfach wechselnde. Ein Theil derselben gehöre zweifellos zu den gewerblichen Gehülfen resp. Arbeitern. Dieser bedürfe keiner beson⸗ deren gesetzlichen Vorschrift, diesen meine auch der Antrag der Sozialdemokraten nicht. Sie meinten die anderen, deren rechtliche Verhältnisse sie unter die Gewerbeordnung stellten, und deren Zahl sei in der That sehr groß. Die Oberkellner großer Hotels, die Zahlkellner der Wiener Cafés seien ganz gewiß Handlungsgehülfen, und sie so gelegentlich unter die Gewerbeordnung zu stellen, sei nach seiner Auffassung unzweckmäßig. Eine solche Frage dürfe man nicht durch eine 1“ nebenbei regeln, sondern müsse sie ex professo be- handeln.
Abg. Schmidt⸗Elberseld: Er echauffire sich nicht über falsche Kommissionsberichte. Was er aber heute richtig gestellt habe, sei im Wesentlichen eine Kritik seiner Rede vom 19. Februar im „Vorwärts“ gewesen. Es handele sich hier darum, daß ein ausgesprochenes Organ einer Partei die Sache so berichtet habe, daß ein Irrthum ent⸗ standen sei, daß die Sache dann in einer Versammlung breit getreten und noch weiter falsch berichtet worden, und daß daraus eine Agitation hervorgegangen, die drei Monate durch ganz Deutschland gegangen sei. Daß der Abg. Bebel solche Berichte überhaupt nicht alle lese, glaube er (Redner) wohl. Es liege ihm aber eine Petition vor von dem Vorstande des Wereins der Kellner und Berufsgenossen von Ham⸗ burg, welche bäten, daß die Kellner zu den Gesellen und Gehülfen gerechnet würden. Diese Petition sei überreicht von dem Abg. Bebel. Er (Redner) boffe, daß der Abg. Bebel Zeit gehabt habe, die Petition zu lesen.
Abg. Freiherr v. Unruhe⸗Bomst: Er könne unmöglich dem zu⸗ stimmen, daß die Gehülfen und Lehrlinge der Gärtnerei unter allen Um⸗ ständen als Gewerbearbeiter und Gehülfen angesehen würden. Es gebe unzählige Eärtnereien auf großen Gütern, und auch in Städten hielten wohlhabende Leute sich einen Gärtner, die bisher immer als ländliche Arbeiter behandelt worden seien und nicht als gewerbliche Arbeiter und Dienstboten.
Der Antrag Auer wird gegen die Stimmen der Sozial demokraten abgelehnt und der §. 121 unverändert nach dem
Beschlusse der Kommission angenommen. ““
KS. 122 lautet:
Das Arheitsverhältniß zwischen den Gesellen oder Gehülfen unnd ihren Arbeitgebern kann, wenn nicht ein Anderes verabredet ist,
durch eine jedem Theile freistehende 14 Tage vorher erklärte Auf⸗
kündigung gelöst werden. Werden andere Aufkündigungsfristen
vereinbart, so müssen sie für beide Theile gleich sein. Verein⸗
barungen, welche dieser Bestimmung zuwiderlaufen, sind nichtig.
Die Abgg. Auer und Genossen wollen dem §. 122 fol⸗ genden Wortlaut geben:
Die Vereinbarungen von Kündigungsfristen zwischen den Gesellen oder Gehülfen und ihren Arbeitgebern sind ungültig.
Abg. Bebel: Seine Partei habe bisher stets an der gesetz⸗ lichen Feststellung der Kündigungsfrist festgebalten. Sie sei aber jetzt zu dem entgegengesetzten Standpunkte gekommen, insofern als sie beantrage, alle Kündigungsfristen aufzuheben, und wo sie dennoch zwischen Unternehmer und Arbeiter vereinbart würden, als ungültig zu erklären, und zwar auf Grund der Beschlüsse, die bei §. 119 a gefaßt seien. Man habe bei §. 119a beschlossen, daß der Unternehmer berechtigt sein solle, bis zur Höhe eines durchschnittlichen Wochenlohnes dem Arbeiter den Lohn vorzuenthalten; bei § 125 solle im Falle des Kontraktbruchs der Arbeitgeber berechtigt sein, ohne Nachweis des Schadens den vorenthaltenen Lohn in die Tasche zu stecken. Für die Fabrikanten sei zwar in dieser Beziehung eine Ausnahme statuirt, insofern als ihnen nicht der Lohn persönlich zu statten kommen, sondern in einer zu bestimmenden Weise verwendet werden solle. Immerhin werde künftig auf Grund dieses Gesetzes die Ausnahme, daß der Unternehmer aus irgend welchen Gründen dem Arbeiter einen Theil des wohlverdienten Lohnes vorenthalten dürfe, die Regel werden, und zwar in einer Weise, daß, wenn man den Bourgeois von Staatswegen so etwas zumuthen wollte, wahrscheinlich allgemein ein Nothschrei über Konfiskation des Vermögens sich erheben würde. Es sei am Allerbesten, wenn diese Kündigungsfristen aufgehoben würden, dabei führen die Arbeitgeber und Arbeiter gut. Was seine Partei wolle, werde heute schon vielfach geübt. Die Arbeiter