Abbruch gela und Hr. Direktor Litaschy Anfangs Mai nach Frankfurt a. übersiedelt, um zugleich mit der Eröffnung der internationalen elektrischen Ausstellung sein dortiges Gastspiel zu
beginnen. Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. .
In den Hauptrollen der für Donnerstag angekündigten Novität „Saint⸗Cyr“ sind außer der Debütantin, der Soubrette Frl. Anna Lind, die Damen Lili Lejo und Elise Schmidt sowie die Hrn. Stein, Klein, Steinberger, Broda und Hanno beschäftigt.
Thomas⸗Theater.
„Der Millionenbauer“, der nach einmaliger Unterbrechung morgen
wieder in Scene geht, erlebt am Montag seine 25. Aufführung. Concerthaus.
Morgen findet das vorletzte Sonntags⸗Concert statt. Das Pro⸗ gramm dieses Abends wird die beliebtesten Werke von Weber Wagner, Schubert, Waldteufel, Flotow, Conradi, Suppé, Neßler und Soli für Violine (Hr. Concertmeister Kramer), Cornet à Piston (Hr. Richter) und Harfe (Frl. Lemböck) enthalten. Der Schluß der Concert⸗Saison ist auf den 19. April angesetzt.
Philharmonte.
Das zweite Concert der Frau Adelina Patti, welches dies Mal unter Mitwirkung des philharmonischen Orchesters statt⸗ fand, war wiederum außerordentlich zahlreich besucht. Die Kritik ist in der That im Zweifel, ob sie mehr den bezaubernden Reiz der Stimme, die selten gehörte Klarheit und Grazie der in schnellstem Tempo dahin rollenden Koloraturen und Trillerketten oder die drama⸗ tische Belebung im Vortrag der Opernarien und die zarte, tief zu Herzen gehende Ausdrucksweise der kleinen englischen Volkslieder besonders lobend hervorzuheben hat. Es ist aber bei dieser weltberühmten und gefeierten Künstlerin die große Vollendung ibrer Gesangskunst und die glückliche Vereinigung aller erwähnten Eigenschaften nur immer wieder von Neuem zu konstatiren. Frau Patti sang eine Arie aus Verdi's „Traviata“, eine zweite aus „Lakmé“ von Délibes und drittens eine durch Verzierungsschmuck besonders glänzend ausgestattete Arie aus „Linda di Chamounix“ von Donizetti. Die nach mehrmaligem Hervorruf gewährten Zugaben bestanden in zwei englischen Volksliedern „O süße Heimath“ und „Letzte Rose“, denen die liebenswürdige Künstlerin noch das bekannte Walzerlied „il Baccio“ hinzufügte. Der Beifall war enthusiastisch. Daß viele Zu⸗ hörer sogar die Stühle bestiegen und Anderen den Blick auf die Künstlerin unbewußt versperrten, läßt sich wohl nur aus dem Rausche der Begeisterung erklären. Das Orchester spielte die „Mignon⸗ Ouverture“ von Thomas, das beliebte „le rouet d'Omphale“ von Saint⸗Sasns und Weber’s „Aufforderung zum Tanz“ und bewährte wiederum seine stets anerkannte Tüchtigkeit.
Mannigfaltiges.
Unter dem persönlichen Vorsitz Ihrer Majestät der Kaiserin hat heute Vormittag im großen Saale des Haus⸗ Ministeriums die Generalversammlung des unter dem Allerhöchsten Protektorat stehenden Frauen⸗Lazarethvereins stattgefunden. Die Hohe Frau, in deren Gefolge sich der Ober⸗Hofmeister Freiherr von Mirbach, der Kabinets⸗Rath Frhr. von der Reck und Gräfin Keller befanden, wurde an der Freitreppe vom Minister des Königlichen Hauses von Wedell empfangen und nach dem großen Saal geleitet, wo Höchstderselben die Vorsitzende des Vorstandes Freifrau von Patow zur Begrüßung entgegentrat. Unter den hier Versammelten befanden sich der General⸗Stabsarzt der Armee Dr. von Coler, der General⸗ arzt Dr. Mehlhausen, der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Spinola, der Kabinets⸗Rath der Hochseligen Kaiserin, Kammerherr von dem Knesebeck und die Damen des Vereins. Ihre Majestät die Kaiserin Platz genommen hatte, nahm der Kurator des Vereins, Regierungs⸗Rath Haß das Wort zur Erstattung des Jahresberichts. Der Redner knüpfte an die Erinnerungen des Vorjahres an, die so unendlich weh⸗ müthiger und doch auch wieder erhebender Art seien, wehmüthig im
inblick auf den tieftraurigen Verlust, den der Verein durch den *.. der Hochseligen Kaiserin Augusta erlitten, und
Nachdem
erhebend, weil diese Erinnerungen auch im Wechsel der Zeiten in steis gleich strahlendem Lichte erscheinen lassen die Thaten der Erlauchten Fürstin, der der Verein seine Begründung, sein Gedeihen und seine Blüthe verdankt. Dank⸗ erfüllten Herzens gab der Redner sodann Zeugniß dafür ab, wie die Kaiserin auch über das Grab hinaus Ihre Fürsorge dem Verein habe angedeihen lassen. Durch letztwillige Bestimmung sind 110 000 ℳ dem Verein zur freien Verfügung gestellt, während ein ferneres Kapital von 180 000 %ℳ zu Gunsten der im Augusta⸗ Hospital die Krankenpflege ausübenden Schwestern bestimmt ist. Da⸗ durch sind dem Verein neue Einnahmequellen erschlossen, die ihn vor materieller Sorge schützen werden. Die Thätigkeit des Vereins erstreckte sich auch im Vorjahre auf drei Institute. Im Augusta⸗ “ sind im letzten Jahre 1926 Kranke an 60 094 Tagen in Pflege gewesen, gegen 2078 Kranke mit 58 677 Pflege⸗ tagen im Vorjahre. Das Hospital hat damit die hochste Belegung während seiner bisherigen Betriebszeit erreicht. In der chirurgischen Abtheilung befanden sich 1061 Pattenten, die Zahl der hier ausgeführten großen Operationen betrug 676, der Sterblichkeits⸗ prozentsatz war 98 oder nach Abzug der Diphtheritisfälle 7,2. In der inneren Abtheilung wurden 865 Kranke behandelt gegen 854 im Vorjahre. Die Sterblichkeit sank von 21,1 % in 1888 und 18,1 % in 1889 auf 15,9 %. In beiden Abtheilungen wurden Versuche mit dem Koch'schen Verfahren in reichem Maße angestellt und boten in der Berichterstattung Gegenstand zu eingehender Be⸗ sprechung des Verfahrens, dessen endgültige Erprobung wohl erst im Laufe längerer Zeit festgestellt werden wird. In den Vorstand traten an Stelle des verstorbenen Konsuls Freiherrn von der Heydt General von Grolman und an Stelle der durch Domizilveränderung ausgeschiedenen Gräfin Waldersee Fr. Minister von Wedell. Außer⸗ dem ist Freifrau von Lucius in Folga⸗ Verzugs aus dem Vorstande geschieden. An Stelle des nach Marburg berufenen Professors Küster hat Medizinal⸗Rath Dr. Lindner die Leitung der chirurgischen Abthei⸗ lung übernommen. In den Schwesternverband, der außer der Oberin einundzwanzig Schwestern umfaßt, sind zwei, Frl. von Niebelschütz und Frl. von Freytag, neu eingetreten. Zwölf Mitglieder der Genossenschaft freiwilliger Krankenpfleger im Kriege haben im Laufe des Jahres im Hospital ibre Ausbildung erhalten. Die seit mehr als zwanzig Jahren in Betrieb gewesene Dipbtveritisbaracke ist ab⸗ ebrochen und soll durch einen Neubau ersetzt werden. — Im zweiten Fnstitut, dem Krankenpflegerinnen⸗Asyl, wurde im letzten Jahre nur ein Lehrkursus abgehalten. Bisher sind in der Lehranstalt 282 Personen vollständig ausgebildet, während 131 außerhalb der Anstalt wohnende Damen sich an den theoretischen Kursen betheiligt haben. Im letzten Jahre sind 21 Pflegerinnen thätig gewesen, sechs schteden aus, sodaß zur Zeit fünfzehn der Anstalt zugehören. Vier waren im Sommer in Wvck auf Föhr. Dem Pflegerinnen⸗Afyl haben ins⸗ gesammt dreißig Damen angehört. — In der dritten Anstalt, in der Poliklinik, sind insgesammt 13 496 Kranke in 28 708 Konsultationen behandelt worden. Auf die chirurgische Abtheilung entfallen davon 7133 Kranke mit 16 879, auf die innere Abtheilung 6363 Kranke mit 11 831 Konsultationen. Die Ausgaben des Vereins beliefen sich auf 179 958 ℳ gegen 170 501 ℳ im Vorjahre. Zur Deckung dieser Ausgaben war ein Zuschuß aus der Generalkasse von 36 603 ℳ er⸗ forderlich. Das Vermögen des Vereins beläuft sich z. Zt. auf 569 181 ℳ gegen 457 980 ℳ im Vorjahre. Mit Worten des Dankes an die Allerhöchste Protektorin schloß die Sitzung.
Im „Nordland⸗Panorama“, Wilhelmstraße 10, beträgt auch morgen, Sonntag, der Eintrittspreis nur 30 ₰ für alle Aus⸗ stellungen.
New⸗York, 7. April. Gestern Nachmittag starb, wie die „A. C.“ berichtet, in Bridgeport im Staat Connecticut der bekannte Schaubudenbesitzer Phineas T. Barnum. 1810 in Connecticut geboren, begann er im 18. Jahre seine geschäftliche Thätigkeit. Im Alter von 24 Jahren siedelte er nach New⸗York über und legte 1841 mit dem Ankauf des „Amerikanischen Museums“ den Grund⸗ stein zu dem ersten der vielen Vermögen, welche er während seiner
langen Laufbahn gewonnen und verloren hat. Die Ausstellung des Generals Tom Thumb 1844 machte seinen Namen in der ganzen Welt populär. Sechs Jahre später engagirte er Jenny Lind für eine Tournée durch die Vereinigten Staaten. Seine letzte Leistung war „Die größte Schaustellung der Welt“, welche er im Herbst 1889 auf 100 Tage nach London führte. Der Verstorbene war vier Mal in die Legislatur seines Staates gewählt worden und hatte wiederholt städtische Aemter bekleidet. Barnum stellte die beste Verkörperung des sogenannten amerikanischen Humbugs dar, und die Welt dürfte nicht so leicht seines Gleichen wieder finden. Sein hinterlassenes Vermögen wird auf 5 000 000 Doll. geschätzt. Der Haupterbe ist sein Enkel. Die „größte Schaustellung der Welt“ wird übrigens trotz des Todes Barnum's fortgesetzt werden. “ 8
“
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Wien, 11. April. (W. T. B.) Die Thronrede zur Eröffnung des Reichsraths stellt fest, daß sich in allen europäischen Staaten das Verlangen nach friedlichem Neben⸗ einanderleben kundgebe, und sagt: Alle Regierungen er⸗ theilten uns Versicherungen, welche die Erhaltung des Friedens als die wesentlichste Aufgabe ihrer Be⸗ mühungen bezeichnen. Diese Versicherungen und die freund⸗ schaftlichen Beziehungen, in denen wir zu allen Mächten stehen, berechtigen zu der Hoffnung, daß die Reihe der Friedensjahre fortdauern und die ungestörte Thätigkeit des Reichsraths ermöglichen werde. Die Regierung werde bemüht sein, die handelspolitischen Beziehungen zu den ausländischen Staaten, soweit es nothwendig und wünschenswerth sei, einer Neuregelung zuzuführen wobei angestrebt wird, daß die Vereinbarungen möglichst gleichzeitig und für längere Zeit erfolgen, damit die Industrie und Landwirtbschaft unter der Herrschaft stabiler Verhältnisse gedeihliche Eristenzbedingungen sinden. Die Thronrede gedenkt der erzielten Resultate im böhmischen Ausgleich und erklärt, die Ausgestaltung und Verwirklichung derselben in Zukunft bleibe der Gegenstand des unentwegten Strebens der Regie⸗ rung. Der Finanzpassus betont die Nothwendigkeit der Er⸗ haltung und Sicherung des erzielten Gleichgewichts im Staats⸗ haushalte und kündigt eine Reform der direkten Besteuerung an. Alsdann gedenkt die Thronrede des Unternehmens der Lloyd⸗Gesellschaft, der Donau⸗Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft und der Wiener Stadtbahn.
Paris, 11. April. (W. T. B.) Nach einer Meldung aus Rouen stieß der deutsche Dampfer „Sundwall!“, auf der Fahrt ins offene Meer begriffen, mit einem kleinen Boote zusammen, dessen zwei Insassen ertranken. Die Be⸗ hörden verweigerten in Folge des Unfalles, der durch starken Nebel herbeigeführt wurde, dem „Sundwall“ die Lootsen, weshalb er nach Rouen zurückkehren mußte.
Grenoble, 11. April. (W. T. B.) In Folge eines Felssturzes wurde das Dorf Enchatras theilweise ver⸗ schüttet. Zwei Personen wurden getödtet und eine dritte verwundet.
Rom, 11. April. (W. T. B.) Der Herzog und die Herzogin von Genua sind in vergangener Nacht von Venedig nach München abgereist, um der Hochzeit des Prinzen Alphons von Bagyern beizuwohnen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
—
Wetterbericht vom 11. April, Morgens 8 Uhr.
V
Anfang 7 Uhr.
ö“ Mi Wette Stationen. Wind. Wetter. Feuerprobe.
Bar.auf 0 Gr. .d. Meeressp Temperatur in ° Celsius 0C. = 40 R.
SO 5 bedeckt SO 3 halb bed. S 1 halb bed. 3 bedeckt
5
7 Uhr.
fred. in Millim.
Mullaghmore Aberdeen .. Christiansund Kopenhagen. 58 NNO Stockholm. still wolkenlos Haparanda . 774 NNO L2 wolkig St. SO 1 Dunst Moskau . .. 777 still bedeckt
2 . SS
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town .. 761 SO 5 bedeckt
Brest 764 NO 2 wolkig I“ 766 ONO L wolkenlos Sylt. .... 768 ONO 3wwolkig Hamburg.. 765 NO 2 heiter Swinemünde 765 NO 5 bedeckt Neufahrwasser 765 OSO Z bedeckt Memel 1768 OSO Z bedeckt ¹) hes 1763 NRNW 2 Dunst Münster. .. 764 NO 5 wolkenlos Karlsruhe . .761 NO 2 Regen Wiesbaden. 762 NO 3 wolkig München .. V 758 NO 3 bedeckl ²) Chemnitz . 762 NO 3 bedeckt Berlin. 763 NNO F5 balb bed. Wien 2756 N. 2 bedeckt Breslau . .. 760 NO 2 bedeckt
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b9. . Ile d'Aix.. . 765 NW wolkenlos ö1I“ heiter LELEo“ stillsbedeckt
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Schuldig. ¹) Morgens Nebel. ²) Nachts Regen.
Uebersicht der Witterung.
Italien kommend, hat seinen Wirkungskreis nord⸗
verursacht in Wechselwirkung mit dem Hochdruck⸗ gebiet über Nord⸗Europa mäßige östliche und nord⸗
Dienstag: Deutschland ist meist etwas Regen gefallen. Nach
kalten Wetters mit östlichen Winden zu erwarten. Deutsche Seewarte.
——— Theater⸗Anzeigen.
Königliche Ichauspiele. Sonntag: Opern⸗ C. A. Raida.
haus. 89. Vorstellung. Die Hugenotten. Große gesetzt von W. Hock. Anfang 7 ½ Uhr.
Oper in 5 Akten von Meyerbeer. Text nach dem
Französischen des Scribe, übersetzt von Castelli. Tanz von Emil Graeb. Regisseur Tetzlaff.
58ꝙ vig. 8 8 as Käthchen von Heilbronn, oder: ie pn⸗. ess. Srhes lorücees sctesscaa die Adolf Müller. Anfang 7 ½ Uhr. in 5 Aufzügen von Heinrich von Kleist. In Scene Wei gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Weib.
Montag: Opernhaus. 9
Trompeter von Säkkingen. Oper in 4 Akten Letzte Woche. ; 11.
ictor E. Neßler. Texrt Der Vogelhändler. Operette in 3 Aufzügen nach 29 einer Idee des Bisville von Held und West. Musik Anfang 7 ½ Uhr.
von C. Zeller. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche.
nebst einem Vorspiel von mit autorisirter theilweiser Benutzung der Idee und einiger Original⸗Lieder aus J. Victor von Scheffel’s Dichtung von Rudolf Bunge. Guillemin. Anfang 7 Uhr. —, — Schauspielhaus. Cork, Queens⸗ Herr. Schauspiel in 7 Vorgängen von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 Uhr. 1 in Dienstag: Opernhaus. 91. Vorstellung. Die weiser Benutzung eines Stoffes 5 — Meistersinger von Nürnberg. Große Oper in von Oscar Walther. Musik von Rudolf Dellinger. [1102] 3 Akten von Richard Wagner. Anfang 6 ½ Uhr. In Scene geset von Julius Fritzsche. Dirigent: Schauspielhaus. 97. Vorstellung. Das Käthchen Herr Kapellmeister Federmann.
von Heilbronn, oder: Die Feuerprobe. Großes bistorisches Ritterschauspiel in 5 Aufzügen von Heinrich von Kleist. Anfang 7 Uhr. burg.
Beutsches Theater. Sonntag: Die Kinder
der Excellenz.
Montag: Faust, I. Theil. Dienstag: Das alte Lied. 8 Die nächste Aufführung von Faust’s Tod findet am Donnerstag statt.
Berliner Theater. Sonntag, Nachm. König Richard der Zweite.
Montag: Keau. G Dienstag: Schuldig. — Anfang 7 Uhr.
8 ng-Theater. Sonntag: Ultimo. Lustspiel Ein Minimum über der Balkanhalbinsel, von an Tesstng ch Gustav v. Moser 8 wärts bis nach Süd⸗Skandinavien ausgebreitet und wonseeae enengale””e Luftspiel in 4 Akten
mo. . Jittfca. Eeüinde in Central⸗Guroba, der talter, vor. vo-ünochen Sbarn“n Schauspiet in 4 nkten Weal. wiegend trüber Witterung, nur im nordwestliche]—(WVoranzeige) Sonnabend, den 18. April: Erstes Deutschland herrscht vielfach heiteres Wetter. In Gastspiel von Friedrich Haase. Zum 1. Male: Die Lustspiel in 4 Akten von Schwank in 4 Akten von Fritz Brentano und Carl
der gegenwärtigen Wetterlage ist Fortdauer des EE
I Scene gesetzt vom Ober⸗ licher Leitung des Komponisten:
95. Vorstellung. Neu einstudirt: Montag und folgende Tage: Anfang —
90. Vorstellung. Der
7 Uhr.
96. Vorstellung. Der neue
Anfang 7 ½ Uhr.
Kroll’s Theater.
1
Abends
Belle-Alliance-Theater.
Dienstag: Zum 1. Male: Tellheim.
Wallner-Theater. Sonntag: Unter persön⸗ Prreh s 8 g — Zum 3. Male: Sonntag: Zum 25. Male: Dirigent: Kapellmeister Kahl. Des Teufels Weib. Phantastisches Singspiel in bauner. Volksstück in 4 Akten von Max Kretzer. 3 Akten und einem Vorspiel von Meilbac und Gesangsterte im 3. Akt von A. Schönfeld. Musik Mortier, bearbeitet von Th. Herzl. Musik von von G. Steffens. Anfang 7 ½ Uhr.
Des Teufels
Friedrich-Wilhelmstädtisches
Sonntag: Zum 51.
Ballet von Ch. Dirigent: Hr. Kapellmeister Wolfheim.
Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ Sonntag: Zum 82. Male: Der selige Toupinel. Schwank in 3 Akten von Al. Bisson. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Vorher:
Dhne Liebe. Dialogisirte Novelle in 1 Akt von V ö Marie von Ehner⸗Eschenbach. Regie: Emil Lessing. Verlobt: Frl. Helene Erdmann mit Hrn. Ma⸗
Montag und folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.
Sonntag, den 19. April:
Eröffnung der Opern⸗Saison. von Fr. Lilli Lehmann. Fidelio.
Billets, I. Parquet à 6 u. 5 ℳ, II. Parquet 4 ℳ, Balkon 4 und 3 ℳ, Logenplätze à 2 ℳ, sind von heute an zu haben an der Kasse und bei den Herren Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipziger⸗ Geboren: straße 50a, R. Thomas, Unter den Linden 34, und im Invalidendank, Markgrafenstr. 51au.
Sonntag 1 22. Male: Gavant, Minard 4& Co. Schwank Gestorben: Hr Major Witols von Ubisch (Wies⸗
in 3 Akten von Edmond Gondinet. Vorher zum 11. Male: Schwank in 1 Akt von O. Elsner. Anfang 7 ½ Uhr.
Montag: Gavaut, Minard & Co. Der Giftmischer.
11 8 1 Adolph Ernst⸗-Theater. Victoria-Theater. Sonntag: Zum 133. Male: 57. Male: Adam und Eva. Die ben 42— Pomantzsche. Lenhamchen 2 85 von — EV ,xgn. in 5 Akten von Emil Pohl. usik von G. Lehn⸗ Couplets von Jacobson und Gustav Görß. Musik bder Nord ee üde ee-C isadlis hardt. Balletcomposition des 3. Aktes von von Adolph Ferron. Dru⸗ der Norddeuts chen Buchbruckerei und Verlags⸗
Ballet von C. Severini. In Secene Toupinel. Parodistische Einlage. Montag: Dieselbe Vorstellung.
Sonntag:
Im 4. Akt: Der unseli
Thomas-Theater. Alte Jakobstraße 30. Der Millionen⸗
Montag: Der Millionenbauer.
Concert⸗Anzeigen.
Theater. Concert-Haus. Sonntag: Karl Meyder⸗ Male: Concert. Gesellschafts⸗Abend. Anfang 6 Uhr Montag: Opern⸗Verein (Dirigent: Georg Bloch).
Arania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde
Anfang Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrrter Bahnhof).
Montag: Zum 52. Male: Der Vogelhändler. Geöffnet von 12 — 11 Uhr. Täglich Vorstellung imn Donnerstag: Mit neuer Ausstattung, zum 1. M.: wissenschaftlichen Theater.
Saint Cyr. Operette in 3 Aufzügen (mit theil⸗ zettel. von A. Dumas)
Näheres die Anschlag⸗
Wilhelmstr. 10. „N ordla nd 2 eeen Kurz vor Schluß der 2£ Ausstellungen heute 30 Pf.
Familien⸗Nachrichten.
gistratssekretär Willy Hellriegel (Berlin). — Frl. Lili Von Schimpff mit Hrn. Second⸗Lieutenant Alexander von der Decken (Oschatz) — Frl. Hanna Schwartz mit Hrn. Lieutenant Gustav Hofmeister 9 (Oldenburg— Berlin).
Erstes Gastspiel Verehelicht: Hr. Ober⸗Regierungs⸗Rath W. Peltzer mit Frl. M. Kraul (Hannover). — Hr. Rechtsanwalt Franz Anderseck mit Frl. Clara Koppe (Landeck i. Schl.). — Hr. Pastor Max Melz mit Frl. Toni Schmidt (Parchwitz).
bor Ein Sohn: Hrn. Landrath Schwing (Arnstadt i. Th.). — Hrn. Assessor Mard (Breslau). — Eine Tochter: Hrn. von Hell⸗ dorff⸗Zingst (Potsdam). — Hrn. Rittmeister von Foerster (Königsberg i. Pr)
baden). — Hr. Postdirektor a. D. Abolph Haodk (Fürstenwalde). — Freifrau Anna Riedesel zu Eisenbach, geb. Freiin von Stosch und Siegroth (Darmstadt). — Frl. Johanna ven Sbiltopsborn (Koblenz). — Hr. Rittergutsbesitzer Albert Schöͤn⸗ feld (Schmard III). — Hr. Revisions⸗Inspektor Richard Steinchen (Pilau)
Deutsch von Die Odaliske.
Zum Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor.
Gesangsposse in Berlin: — Verlag der Expedition (Scholz) 8
Anstalt, Berlin 8W., Wilbelmstruße Nr. 85 Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
4 Anfang 7 ½ ubr.
zum Deutschen
Berlin, Sonnabend, den 11. April
1891.
Deutsches Reich.
Patentgeset. Vom 7. April 1891. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, “ 9 Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmun des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: Z “ 18 An Stelle der §§. 1 bis 40 des Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 (Reichs Gesetzbl. S. 501) treten folgende Bestimmungen. Erster Abschnitt. Patentrecht. 1
ate rden ertheilt für neue Erfin gen, welche eine
gewerbliche Verwerthung gestatten.
Ausgenommen sind:
1) Erfindungen, deren Verwerthung den Gesetzen oder guten Sitten zuwiderlaufen würde:
2) Erfindungen von Nahrungs⸗, Genuß⸗ und Arznei⸗ mitteln, sowie von Stoffen, welche auf chemischem Wege her⸗ gestellt werden, soweit die Erfindungen nicht ein bestimmtes Verfahren zur Herstellung der Gegenstände betreffen. ““
Eine Erfindung gilt nicht als neu, wenn sie zur Zeit der auf Grund dieses Gesetzes erfolgten Anmeldung in öffentlichen Druckschriften aus den letzten hundert Jahren bereits derart beschrieben oder im Inlande bereits so offenkundig benutzt ist, vaßh 88 die Benutzung durch andere Sachverständige möglich erscheint.
Die im Auslande amtlich herausgegebenen Patentbeschrei⸗ bungen stehen den öffentlichen Druckschriften erst nach Ablauf von drei Monaten seit dem Tage der Herausgabe gleich, sofern das Patent von demjenigen, welcher die Erfindung im Aus⸗ lande angemeldet hat, oder von seinem Rechtsnachfolger nach⸗ gesucht wird. Diese Begünstigung erstreckt sich jedoch nur auf die amtlichen Patentbeschreibungen derjenigen Staaten, in welchen nach einer im Reichs⸗Gesetzblatt enthaltenen Bekannt⸗ machung die Gegenseitigkeit verbürgt ist.
§. 3
.D0.
Auf die Ertheilung des Patents hat derjenige Anspruch, welcher die Erfindung zuerst nach Maßgabe dieses Gesetzes angemeldet hat. Eine spätere Anmeldung kann den Anspruch auf ein Patent nicht begründen, wenn die Erfindung Gegen⸗ stand des Patents des früheren Anmelders ist. Trifft diese Voraussetzung theilweise zu, so hat der spätere Anmelder nur Anspruch auf Ertheilung eines Patents in entsprechender Be⸗ schränkung. 1
1 Ein Anspruch des Patentsuchers auf Ertheilung des Patents findet nicht statt, wenn der wesentliche Inhalt seiner Anmeldung den Beschreibungen, Zeichnungen, Modellen, Geräth⸗ schaften oder Einrichtungen eines Anderen oder einem von diesem angewendeten Verfahren ohne Einwilligung des⸗ selben enmommen und von dem Letzteren aus diesem Grunde Einspruch erhoben ist. Hat der Einspruch die Zurücknahme oder Zurückweisung der Anmeldung zur Folge, so kann der Einsprechende, Falls er innerhalb eines Monats seit Mittheilung des hierauf bezüglichen Bescheides des Patent⸗ amts die Erfindung seinerseits anmeldet, verlangen, daß als Tag seiner Anmeldung der Tag vor Bekanntmachung der früheren Anmeldung festgesetzt werde.
Das Patent hat die Wirkung, daß der Patentinhaber ausschließlich befugt ist, gewerbsmäßig den Gegenstand der Erfindung herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu gebrauchen. Ist das Patent für ein Verfahren ertheilt, so erstreckt sich die Wirkung auch auf die durch das Verfahren unmittelbar hergestellten Erzeugnisse.
Die Wirkung des Patents tritt gegen denjenigen nicht ein, welcher zur Zeit der Anmeldung bereits im Inlande die Er⸗ findung in Benutzung genommen oder die zur Benutzung er⸗ forderlichen Veranstaltungen getroffen hatte. Derselbe ist befugt, die Erfindung für die Bedürfnisse seines eigenen Be⸗ triebes in eigenen oder fremden Werkstätten auszunutzen. Diese Befugniß kann nur zusammen mit dem Betriebe vererbt oder veräußert werden.
Die Wirkung des Patents tritt ferner insoweit nicht ein, als die Erfindung nach Bestimmung des Reichskanzlers für das Heer oder für die Flotte oder sonst im Interesse der öffent⸗ lichen Wohlfahrt benutzt werden soll. Doch hat der Patent⸗ inhaber in diesem Falle gegenüber dem Reich oder dem Staat, welcher in seinem besonderen Interesse die Beschränkung des Patents beantragt hat, Anspruch auf angemessene Vergütung, welche in Ermangelung einer Verständigung im Rechtswege festgesetzt wird.
Auf Einrichtungen an Fahrzeugen, welche nur vorüber⸗ gehend in das Inland gelangen, erstreckt sich die Wirkung des Patents nicht. .
§. 6.
Der Anspruch auf Ertheilung des Patents und das Recht aus dem Patent gehen auf die Erben über. Der Anspruch und das Recht können beschränkt oder unbeschränkt durch Vertrag oder durch Verfügung von Todeswegen auf Andere übertragen werden.
1.
Die Dauer des bhetent ist fünfzehn Jahre; der Lauf dieser Zeit beginnt mit dem auf die Anmeldung der Erfindung folgenden Tage. Bezweckt eine Erfindung die Verbesserung oder sonstige weitere Ausbildung einer anderen, zu Gunsten des Patentsuchers durch ein Patent geschützten Erfindung, so kann dieser die Ertheilung eines He nachsuchen, ge— mit dem Patent für die ältere Erfindung sein Ende
Wird durch die Erklärung der Nichtigkeit des Haupt⸗ patents ein Zusatzpatent zu einem selbständigen Patent, so be⸗ stimmt sich dessen Dauer und der Fälligkeitstag der Gebühren nach dem Anfangstage des Hauptpatents. Für den Jahres⸗
—
betrag der Gebühren ist der Anfangstag des Zusatzpatents maßgebend. Dabei gilt als erstes Patentjahr der Zeitabschnitt zwischen dem Tage der Anmeldung des Zusatzpatents und dem nächstfolgenden Jahrestage des Anfangs des Hauptpatents.
5. 8
Für jedes Patent ist vor der Ertheilung eine Gebühr von dreißig Mark zu entrichten (§. 24 Absatz 1).
Mit Ausnahme der Zusatzpatente (§. 7) ist außerdem für das Patent mit Beginn des zweiten und jedes folgenden Jahres der Dauer eine Gebühr zu entrichten, welche das erste Mai fünfzig Mark beträgt und weiterhin jedes Jahr um fünfzig Mark steigt.
Diese Gebühr (Absatz 2) ist innerhalb sechs Wochen nach der Fälligkeit zu entrichten. Nach Ablauf der Frist kann die Zahlung nur unter Zuschlag einer Gebühr von zehn Mark innerhalb weiterer sechs Wochen erfolgen.
Einem Patentinhaber, welcher seine Bedürftigkeit nach⸗ weist, können die Gebühren für das erste und zweite Jahr der Dauer des Patents bis zum dritten Jahre gestundet und, wenn das Patent im dritten Jahre erlischt, erlassen werden.
Die Zahlung der Gebühren kann vor Eintritt der Fällig⸗ keit erfolgen. Wird auf das Patent verzichtet oder dasselbe für nichtig erklärt oder zurückgenommen, so erfolgt die Rück⸗ zahlung der nicht fällig gewordenen Gebühren.
Durch Beschluß des Bundesraths kann eine Herabsetzung der Gebühren angeordnet werden.
Das Patent erlischt, wenn der Patentinhaber auf dasselbe verzichtet, oder wenn die Gebühren nicht rechtzeitig bei der Kasse des Patentamts oder zur Ueberweisung an dieselbe bei einer Postanstalt im Gebiet des Deutschen Reichs ein⸗ gezahlt sind.
8 8 69
Das Patent wird für nichtig erklärt, wenn sich ergiebt: 1) daß der Gegenstand nach §§. 1 und 2 nicht patent⸗ fähig war,
M2) daß die Erfindung Gegenstand des Patents eines früheren Anmelders ist,
.3) daß der wesentliche Inhalt der Anmeldung den Be⸗ schreibungen, Zeichnungen, Modellen, Geräthschaften oder Ein⸗ richtungen eines Anderen oder einem von diesem angewendeten Verfahren ohne Einwilligung desselben entnommen war. k114“*“* (1 bis 3) nur theil⸗ weise zu, so erfolgt die Erklärung der Nichtigkeit dur . sprechende Beschränkung des Patenks. 1u“
“ ZE
Das Patent kann nach Ablauf von drei Jahren, von
dem Tage der über die Ertheilung des Patents erfolgten Bekanntmachung (§. 27 Absatz 1) gerechnet, zurückgenommen werden: 1) wenn der Patentinhaber es unterläßt, im Inlande die Erfindung in angemessenem Umfange zur Ausführung zu bringen, oder doch Alles zu thun, was erforderlich ist, um diese Ausführung zu sichern;
2) wenn im öffentlichen Interesse die Ertheilung der Er⸗ laubniß zur Benutzung der Erfindung an Andere geboten er⸗ scheint, der Patentinhaber aber gleichwohl sich weigert, diese Erlaubniß gegen angemessene Vergütung und genügende Sicherstellung zu ertheilen. 1u“
Wer nicht im Inlande wohnt, kann den Anspruch auf die Ertheilung eines Patents und die Rechte aus dem Patent nur geltend machen, wenn er im Inlande einen Vertreter bestellt hat. Der Letztere ist zur Vertretung in dem nach Maßgabe dieses Gesetzes stattfindenden Verfahren, so⸗ wie in den das Patent betreffenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und zur Stellung von Strafanträgen befugt. Der Ort, wo der Vertreter seinen Wohnsitz hat, und in Ermangelung eines solchen der Ort, wo das Patentamt seinen Sitz hat, gilt im Sinne des §. 24 der Civilprozeß⸗ ordnung als der Ort, wo sich der Vermögensgegenstand be⸗ findet.
Unter Zustimmung des Bundesraths kann durch Anord⸗ nung des Reichskanzlers bestimmt werden, daß gegen die An⸗
gehörigen eines ausländischen Staates ein Vergeltungsrecht
zur Anwendung gebracht werde. Zweiter Abschnitt Patentamt.
Die Ertheilung, die Erklärung der Nichtigkeit und die Zurücknahme der Patente erfolgt durch das Patentamt.
Das Patentamt hat seinen Sitz in Berlin. Es besteht aus einem Präsidenten, aus Mitgliedern, welche die Be⸗ fähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen (rechtskundige Mitglieder), und aus Mitgliedern, welche in einem Zweige der Technik sachverständig sind (technische Mit⸗ glieder). Die Mitglieder werden, und zwar der Präsident auf Vorschlag des Bundesraths, vom Kaiser ernannt. Die Be⸗ rufung der rechtskundigen Mitglieder erfolgt, wenn sie im Reichs⸗ oder Staatsdienst ein Amt bekleiden, auf die Dauer dieses Amts, anderenfalls auf Lebenszeit. Die Be⸗ rufung der technischen Mitglieder erfolgt entweder auf Lebenszeit oder auf fünf Jahre. In letzterem Falle finden auf sie die Bestimmungen im §. 16 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 keine Anwendung. 8
§. 14.
In dem Patentamt werden 1) Abtheilungen für die Patentanmeldungen (Anmelde⸗
abtheilungen),
2) eine Abtheilung für die Anträge auf Erklärung der Nichtigkeit oder auf Zurücknahme von Patenten (Nichtigkeitsabtheilung),
3) Abtheilungen für die Beschwerden (Beschwerde⸗
abtheilungen) gebildet. In den Anmeldeabtheilungen dürfen nur solche technische Mitglieder mitwirken, welche auf Lebenszeit berufen sind. Die
technischen Mitglieder der Anmeldeabtheilungen dürfen nicht in den übrigen Abtheilungen, die technischen Mitglieder der letzteren nicht in den Anmeldeabtheilungen mitwirken.
Ddie Beschlußfähigkeit der Anmeldeabtheilungen ist durch die Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern bedingt, unter welchen sich zwei technische Mitglieder befinden müssen.
Die Entscheidungen der Nichtigkeitsabtheilung und der Beschwerdeabtheilungen erfolgen in der Besetzung von zwei rechtskundigen und drei technischen Mitgliedern. Zu anderen Beschlußfassungen genügt die Anwesenheit von drei Mit⸗ gliedern.
Die Bestimmungen der Civilprozeßordnung über Aus⸗ schlißung und Ablehnung der Gerichtspersonen finden ent⸗ sprechende Anwendung.
Zu den Berathungen können Sachverständige, welche nicht Mitglieder sind, zugezogen werden; dieselben dürfen an den Abstimmungen nicht theilnehmen.
§. 15.
Die Beschlüsse und die Entscheidungen der Abtheilungen erfolgen im Namen des Patentamts; sie sind mit Gründen zu versehen, schriftlich auszufertigen und allen Betheiligten von Amtswegen zuzustellen. 8 8 Gegen die Beschlüsse der Anmeldeabtheilung n und der Nichtigkeitsabtheilung findet die Beschwerde statt. An der Beschlußfassung über die Beschwerde darf kein Mitglied theil⸗ nehmen, welches bei dem angefochtenen Beschlusse mit⸗ gewirkt hat.
Ddie Bildung der Abtheilungen, die Bestimmung ihres Geschäftskreises, die Formen des Verfahrens, einschließlich des Zustellungswesens, und der Geschäftsgang des Patentamts werden, insoweit dieses Gesetz nicht Bestimmungen darüber trifft, durch Kaiserliche Verordnung unter Zustimmung des Bundesraths geregelt.
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Das Patentamt ist verpflichtet, auf Ersuchen der Gerichte über Fragen, welche Patente betreffen, Gutachten abzugeben, sofern in dem gerichtlichen Verfahren von einander abweichende Gutachten mehrerer Sachverständiger vorliegen.
Im Uebrigen ist das Patentamt nicht befugt, ohne Geneh⸗ migung des Reichskanzlers außerhalb seines gesetzlichen Ge⸗ schäftskreises Beschlüsse zu fassen oder Gutachten abzugeben.
§. 19.
Bei dem Patentamt wird eine Rolle geführt, welche den Gegenstand und die Dauer der ertheilten Patente, sowie den Namen und Wohnort der Patentinhaber und ihrer bei An⸗ meldung der Erfindung etwa bestellten Vertreter angiebt. Der Anfang, der Ablauf, das Erlöschen, die Erklärung der Nichtig⸗ keit und die Zurücknahme der Patente sind, unter gleich⸗ zeitiger Bekanntmachung durch den Reichs⸗Anzeiger, in der Rolle zu vermerken.
Tritt in der Person des Patentinhabers oder seines Ver treters eine Aenderung ein, so wird dieselbe, wenn sie in be⸗ weisender Form zur Kenntniß des Patentamts gebracht ist, ebenfalls in der Rolle vermerkt und durch den „Reichs⸗ Anzeiger“ veröffentlicht. So lange dieses nicht geschehen ist, bleiben der frühere Patentinhaber und sein früherer Vertreter nach Maßgabe dieses Gesetzes berechtigt und verpflichtet.
Die Einsicht der Rolle, der Beschreibungen, Zeichnungen Modelle und Probestücke, auf Grund deren die Ertheilun der Patente erfolgt ist, steht, soweit es sich nicht um ein in Namen der Reichsverwaltung für die Zwecke des Heeres oder der Flotte genommenes Patent handelt, Jedermann frei. „ Das Patentamt veröffentlicht die Beschreibungen un Zeichnungen, soweit deren Einsicht Jedermann freisteht, i ihren wesentlichen Theilen durch ein amtliches Blatt. selbe sind auch die Bekanntmachungen aufzunehmen, durch den Reichs⸗Anzeiger nach Maßgabe dieses Gesetzes erfolgen müssen.
Dritter Abschnitt. N. f 8 ¹ Verfahren in Patentsachen.
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Die Anmeldung einer Erfindung Behufs Ertheilung eines Patents geschieht schriftlich bei dem Patentamt. Für 8” Eerfindung ist eine besondere Anmeldung erforderlich. Die nmeldung muß den Antrag auf Ertheilung des Patents enthalten und in dem Antrage den Gegenstand, welche durch das Patent geschützt werden soll, genau be zeichnen. In einer Anlage ist die Erfindung dergestalt z beschreiben, daß danach die Benutzung derselben durch ander Sachverständige möglich erscheint. Am Schlusse der Be⸗ schreibung ist dasjenige anzugeben, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll (Patentanspruch). Auch sind die erforderlichen Zeichnungen, bildlichen Darstellungen, Modelle und beizufügen. Das Patentamt erläßt Bestimmungen über die sonsti Erfordernisse der Anmeldung. 1 i Bis zu dem Beschlusse über die Bekanntmachung der An meldung sind Abänderungen der darin enthaltenen Angaben zulässig. Gleichzeitig mit der Anmeldung sind für die Kosten des Verfahrens zwanzig Mark zu zahlen. b ö“ 9. 91. Die Anmeldung unterliegt einer Vorprüfun Mitglied der AnmelgeAbtheilung. Eö Erscheint hierbei die Anmeldung als den vorgeschriebenen Anforderungen (§. 20) nicht genügend, so wird durch Vor⸗ bescheid der Patentsucher aufgefordert, die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen. „Insoweit die Vorprüfung ergiebt, daß eine nach §§. 1, 2, 3 Absatz 1 patentfähige Erfindung nicht vorliegt, wird der Patentsucher hiervon unter Angabe der Gründe mit der Auf forderung benachrichtigt, sich binnen einer bestimmten Fris⸗ zu 8ee. rklärt sich der Patentsucher auf den Vorbescheid (Absatz 2 und 3) nicht rechtzeitig, so gilt die Anmeldung als herte eraenahe erklärt er sich innerhalb der Frist, so faßt ie Anmelde⸗Abtheilung Beschluß.
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