1891 / 86 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Apr 1891 18:00:01 GMT) scan diff

binnen drei oder zwei Jahren das Gesetz zu Stande, das heißt zum Abschluß zu bringen; das kann er nicht, ultra posse nemo obligatur.

Zunächst spricht ja aber das Einkommensteuergesetz, auf welches Hr. von Rauchhaupt hinwies, überhaupt nicht von dem Kommunal⸗ steuergesetz als solchem, sondern von einer gesetzlichen Verwendung der Ueberschüsse, die das Einkommensteuergesetz voraussichtlich bringen wird. Eine Bestimmung hierüber wird allerdings auch auf dem Wege der Kommunalabgabenregelung —, und es ist die Absicht der Staats⸗ egierung, auch diese Bestimmung zu treffen in dem Kommunal⸗ steuergesetz, welches aber auch eine sehr große Anzahl anderer wichtiger und sehr schwieriger Fragen zu regeln hat. Aber, wenn im §. 83 des Einkommensteuergesetzes von diesem Gesetz die Rede ist, so setzt der §. 84, welcher folgt,

anz ausdrücklich auch die Möglichkeit voraus, daß es bis zu dem

ngegebenen Zeitpunkt nicht zu Stande kommt; denn in der ersten Zeile des §. 84 ist ausdrücklich des Falles gedacht, daß das im §. 82

orgesehene Gesetz nicht bis zum 1. April 1894 zu Stande kommt, und ist für diesen Fall wegen Verwendung der angesammelten Fonds Bestimmung getroffen.

Ein Widerspruch zwischen meinen Erklärungen und der Erklärung des Herrn Finanz⸗Ministers, mit dem ich bereits persönlich in ein⸗ gehende Erörterung über die Grundzüge des Kommunalsteuergesetzes getreten bin, liegt demnach nicht vor und kann auch nicht einmal künstlich konstruirt werden. (Bravo!)

Abg. Dr. Enneccerus glaubt, daß die übrigen Bestimmungen, edenfalls aber der Antrag von Rauchhaupt, wenn er nur auf drei

Jahre in Geltung treten würde, vollständig genügen würden. Am Besten sei aber die Ablehnung des Antrages.

Der Antrag Hobrecht wird abgelehnt und der Antrag von Rauchhaupt unverändert gegen die Stimmen der Frei⸗ sinnigen, Nationalliberalen und der großen Mehrheit der Freikonservativen angenommen.

Nach §. 15 können die Gemeindeabgabepflichtigen mit einem Einkommen von nicht mehr als 900 unter Zu⸗ stimmung des Kreisausschusses zu den Gemeinde⸗ abgaben herangezogen oder freigelassen werden. 1.“

Abg. von Rauchhaupt beantragt, nur die Freilassung dieser Abgabepflichtigen, nicht aber ihre Heranziehung von der Zustimmung des Kreisausschusses abhängig zu machen.

Abg. von Meyer (Arnswalde) empfiehlt, die §§. 15 und 20 an die Kommission zurück zu verweisen, weil deren Einführung der sozialdemokratischen Agitation Thor und Thür öffnen würde.

Abg. Dr von Heydebrand und der Lasa empfiehlt die An⸗ 9 des Antrages von Rauchhaupt, weil derselbe einen Zweifel cuffläre.

Minister des Innern Herrfurth:

Ich halte eine derartige Deklaration denn etwas Anderes ist ja der Antrag zu §. 15 nicht darum nicht für erforderlich, weil im §. 9 der Kommissionsvorschläge, welcher den §. 11 der Regierungs⸗ vorlage aufgenommen hat, ausdrücklich gesagt ist, daß die Gemeinde⸗ angehörigen und dazu gehören auch die Einwohner mit einem Einkommen unter 900 ℳ, nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu den Gemeindelasten herangezogen werden können. Wenn nun im §. 15 Absatz 2 eine Bestimmung getroffen wird, nach welchem Maß⸗ stabe die Censiten, welche ein Einkommen von nicht mehr als 900 haben, veranlagt werden sollen, so ist es doch selbstverständlich, daß das Gesetz die Zulässigkeit der Heranziehung derselben voraussetzt. Ich habe aber kein Bedenken dagegen zu erheben, daß diese Vorschrift in der vorgeschlagenen Weise ausdrücklich in den §. 15 aufgenommen wird.

Abg. Freiherr von Huene will nach dieser Erklärung des Ministers gegen den Antrag stimmen, da derselbe überflüssig sei.

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa: Der Antrag enthalte nur eine Deklaration; es sei im Gesetz nicht deutlich ausge⸗ drückt, daß Personen mit weniger als 900 zu der Steuer herangezogen werden könnten.

§. 15 wird mit dem Antrage von Rauchhaupt ange⸗ nommen; ebenso ohne erhebliche Debatte die §§. 16—19.

In 8 20, welcher von der Verpflichtung des Gemeinde⸗ abgabepflichtigen zu Hand⸗ und Spanndiensten handelt, ist von der Kommission als letzter Absatz eine Bestimmung hinzu⸗ gefügt worden, wonach zur Leistung von Diensten (Hand⸗ und Spanndiensten), soweit nicht deren Abschätzung in Geld beschlossen ist, auch die gemäß §. 15 von der Heranziehung zu den Gemeindeabgaben ganz oder theilweise freigelassenen Gemeindeabgabepflichtigen herangezogen werden können.

Abg. Rickert wünscht die Streichung dieser Bestimmung oder daß wenigstens auch im letzten Absatz, wie bereits im dritten, der von den Spanndiensten handele, das Wort „gkeichheitlich“ eingefügt werden möge.

Abg. Freiherr von Huene, der im Uebrigen für die Beibehal⸗ tung der von der Kommission aufgenommenen Bestimmung sich erklärt, da kein Grund vorliege, die von den übrigen Gemeindeabgaben Be⸗ freiten auch von den Spann⸗ und Handdiensten zu befreien, stellt einen Antrag auf Einschaltung des Wortes „gleichheitlich“ auch in den letzten Absatz.

Unter⸗Staatssekretär Braunbehrens befürwortet die Bei⸗ behaltung des letzten Absatzes, der dem Bedürfniß entspreche.

Abg. Zelle hat Bedenken gegen die Aufnahme des Wortes „gleichheitlich“, da nicht deutlich erkennbar sei, ob sich derselbe nun auch auf Spann⸗ oder nur auf Handdienste beziehe.

Abg. Dr. Ritter hält die Beibehaltung des von der Kommis⸗ sion beschlossenen Zusatzes für nothwendig, da es nur billig sei, die von den Gemeindeabgaben Befreiten wenigstens zu den Spann⸗ und Handdiensten heranzuziehen. §. 20 wird unter Annahme des letzten Absatzes in der

8 durch das Amendement Huene modifizirten Fassung angenommen, ebenso die §§. 21 —27.

Nach §. 28 sollen Waldungen höchstens zur Hälfte zu den Abgaben auf Grundbesitz herangezogen werden.

Abg. Bohtz bemängelt diese Bestimmung, weil die Grundsteuer

nur nach der Veranlagung von 1863 erhoben werde, aber nicht nach dem jetzigen Zustande des Grund und Bodens.

Die Abgg. von Meyer (Arnswalde) und Schultz (Lupitz) schließen sich diesem Antrage an, während Abg. Dr. Ritter ihm widerspricht, weil in der geringeren Steuer ein Anreiz für die kleineren Besitzer liege, abgeholzten Wald wieder anzupflanzen.

Abg. Freiherr von Erffa schlägt vor, um die verschiedenen Meinungen auszugleichen, die Heranziehung der Waldungen zu den

auf den Grundbesitz gelegten Gemeindeabgaben überhaupt fakultativ eintreten zu lassen.

Unter⸗Staatssekretär Braunbehrens spricht sich auch gegen den eventuellen Antrag Erffa aus und bittet um Annahme der Vorlage.

Abg. Zelle richtet an den Minister die Anfrage, ob sich der Absatz der Vorlage auf die Waldungen beziehe, die zur Zeit der 8* Grundsteuerausgleichung 1865 schon bestanden hätten, oder auf den

gegenwärtigen Stand der Waldungen.

Minister des Innern Herrfurth:

Die vom Hrn. Abg. Zelle gewünschte Aufklärung kann ich dahin geben, daß nach der Absicht der Königlichen Staatsregierung und auch nach dem Wortlaut des Paragraphen es lediglich auf den faktischen Zustand ankommt, daß also diejenigen Flächen geringer zu den Kom⸗ munalabgaben herangezogen werden sollen, welche zur Zeit Wal⸗ dungen sind, nicht diejenigen, welche bei der Veranlagung zur Grundsteuer als Holzungen angesprochen worden sind. Die Gründe, die für diese Freilassung der faktisch vorhandenen Waldungen geltend zu machen sind, sind bereits von dem Hrn. Unter⸗Staats⸗ sekretär Braunbehrens dargelegt worden. Ich kann auch nur bitten, dem Absatz unverändert beizutreten.

Abg. von Schalscha spricht sich im Interesse der Förderung der Waldkultur für die Beibehaltung der Bestimmung aus. 8

Abg. Bohtz: In den Grundsteuerrollen liege nur der Zustand bei der Veranlagung der Grundsteuer vor 25 Jahren vor; eine Aenderung sei gar nicht berücksichtigt worden. Wenn die Waldungen in der angedeuteten Weise berücksichtigt werden sollten, müsse eine Neuvermessung und Veranlagung vorgenommen werden, die zu den größten Schwierigkeiten führen müsse.

Abg. Freiherr von Erffa empfiehlt, die Vorschrift nur fakultativ zu machen, wogegen sich Abg. von Rauchhaupt aus⸗ spricht; lieber wolle er gegen die ganze Vorschrift stimmen.

Abg. Lamprecht erklärt sich gleichfalls gegen die Ermäßigung der Steuer für Waldung.

Die betreffende Bestimmung wird darauf Mehrheit gestrichen. 1

Nach §. 36 ist der Abgabebetrag in den ersten acht Tagen des Hebemonats zu entrichten. Abg. Strutz beantragt, hinzuzufügen: „Die Gemeinde⸗ Versammlung (Gemeindevertretung) ist berechtigt, für jeden Hebemonat einen bestimmten Steuererhebungstag festzusetzen.“ Abg. Strutz empfiehlt seinen Antrag unter Hinweis auf die Schwierigkeiten des Steuereinziehens, wenn hierfür kein bestimmter Tag festgesetzt sei.

Abg. von Rauchhaupt stimmt dem zu.

Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Fuisting erklärt, daß gegen den Antrag nichts einzuwenden sei, wenn unter Aufrechterhaltung der ge⸗ setzlichen Erhebungsfrist ein besonderer Termin zur Erhebung anbe⸗ raumt werde. In den westlichen Provinzen pflege der Rentmeister an einigen Tagen zur Erhebung der Steuern von Ort zu Ort zu reisen, aber erst nachdem die Erhebungsfrist abgelaufen sei. Sollte der Antrag dahin zu verstehen sein, daß der Gemeinde das Recht gegeben werde, einen Tag innerhalb der acht Tage zur Erhebung der Steuer festzustellen, so unterliege er schweren Bedenken. Abg. Strutz macht darauf aufmerksam, daß sein Antrag ja die Erhebungsfrist von acht Tagen bestehen lasse, so daß in dieser Be⸗ ziehung keine Bedenken obwalten könnten. 1

Der Paragraph wird mit dem Antrage Strutz ange⸗ nommen.

Nach §. 40 sollte die Liste der Stimmberechtigten im Juli ausgelegt werden.

Abg. von Meyer (Arnswalde) hält den Juli für einen schlechten Monat für die Landleute und schlägt den Januar vor. Abg. Drawe glaubt, daß sich der April besser dazu eignen würde.

Der Monat Januar wird angenommen. Nach §. 42 steht das Gemeinderecht zu: demjenigen Ge⸗ meindeangehörigen, welcher entweder ein Wohnhaus im Gemeindebezirk besitzt oder von seinem Grundbesitz in der Gemeinde mindestens 3 Steuer entrichtet oder zur Staats⸗ einkommensteuer oder nach einem fingirten Steuersatze von mindestens 4 veranlagt und herangezogen ist. Die Worte „und herangezogen“ sind erst von der Kommission ein⸗ gefügt worden.

Hierzu liegt ein Antrag der Abgg. Eberty und Genossen vor, nach welchem auch den Gemeinde⸗Angehörigen das Gemeinderecht zustehen soll, welche zur Staatseinkommensteuer oder nach einem fingirten Steuersatze von mindestens 4 veranlagt, aber nicht herangezogen sind, während dieselben nach den Kommissionsbeschlüssen zu der Steuer auch heran⸗ gezogen sein müssen.

Abg. Freiherr von Zedlitz führt aus, daß danach die Ge⸗ meinde es in der Hand habe, den Gemeinde⸗Angehörigen in dem einen Jahre das Wahlrecht zu geben, in den anderen Jahren nicht, indem sie in dem einen Jahre zur Steuer herangezogen würden, in den anderen Jahren aber nicht.

Abg. Rickert beantragt, die Worte „und herangezogen“ zu streichen. Wenn auch diejenigen Stimmen berechtigt würden, welche nur zur Steuerzahlung zu dem niedrigen Steuersatze von 4 ver⸗ anlagt seien, ohne herangezogen zu werden, so vermehre sich die Zahl der Stimmberechtigten nur unerheblich. Auf Antrag des Abg. Freiherrn von Huene wird die weitere Debatte über die Stimmrechtsfrage vertagt.

Schluß gegen 3 Uhr.

mit großer

Handel und Gewerbe.

Taͤgliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. M An der Ruhr sind am 10. April gestellt 10 702, nicht rechtzeitig gestellt 11 Wagen. In Oberschlesien sind am 9. d. M. gestellt 4312, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Subhastations⸗Resultate.

Beim Königlkchen Amtsgericht stand das im Grund⸗ buche von Tempelhof Band 20 Nr. 872 auf den Namen des Tapeziers Christoph Steinmann eingetragene, in der York⸗ straße 63 belegene, zur Gebäudesteuer noch nicht veranlagte Grundstück zur Versteigerung. Für das Meistgebot von 150 000 wurde der Kaufmann H. A. Morche zu Berlin Ersteher.

Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung, betreffend das Grundstück in der Bremerstraße 56/57, dem Bau⸗ meister Alfred Bornemann gehörig.

Berlin, 10. April. Amtliche Preisfeststellung für Butter, Käse und Schmalz.) Butter: Hof⸗ und Genossen⸗ schaftsbutter Ia. 106 108 ℳ, IIa. 103 105 ℳ, IIIa. —, do. abfallende 97 102 ℳ, Land⸗, Preußische 90 93 ℳ, Netzbrücher 88 92 ℳ, Pommersche 90 93 ℳ, Polnische 90 91 ℳ, Bayer. Sennbutter 100 105 ℳ, do. Landbutter 85 87 ℳ, Schlesische 88 92 ℳ, Galizische 75 —878 Margarine 40 70 Käse: Schweizer, Emmenthaler 93 98 ℳ, Bayerischer 75 80 ℳ, do. Ost⸗ und Westpreußischer Ia. 72 78 ℳ, do. IIa. 65 70 ℳ, Holländer 85 90 ℳ, Limburger 40 46 ℳ, Quadratmagerkäse Ia. 22 26 ℳ, do IIa. 12 16 Schmalz: Prima Western 17 % Ta. 41 ℳ, reines, in Deutschland raffinirt 44 46 ℳ, Berliner Bratenschmalz 46 50 Fett, in Amerika raffinirt 39 ℳ, in Deutschland raffinirt 41,00 43,00 Tendenz: Butter: Festere Stimmung in den letzten Tagen ließ Preise unverändert voll behaupten. Landbutter gefragt. Schmalz fest.

Die „Hamb. Börsenh.“ tritt energisch dafür ein, eine feste Vertretung der deutschen Interessen gegenüber Argentinien zu bilden. Die Regie⸗

in einem längeren Artikel

rungen müßten für die Einsetzung einer europäischen Finanzkontrole interessirt werden.

Vom oberschlesischen Eisen⸗ 1 berichtet die „Schles. Ztg.“: Obwobl auf dem oberschlesischen Eisen⸗ markte im Allgemeinen eine etwas festere Stimmung Platz gegriffen hat, so liegt doch das Roheisengeschäft noch sehr darnieder, wozu in letzter Zeit nicht allein die ausländische, sondern selbst die einheimische Konkurrenz nicht wenig beiträgt.

per 100 kg, finden hierzu zwar willige Abnehmer, üben jedoch naturgemäß einen empfindlichen Druck auf die übrigen Eisen⸗ preise. Englisches Gießerei⸗Roheisen stellt sich loco ober⸗ schlesische Hüttenstation auf 6,40 6,50 per 100 kg. Die Walzwerke sind der reichlich eingehenden Aufträge wegen auf mindestens vier Wochen gut besetzt vnd halten in Folge dessen auf höhere Preise. Die meisten Bestellungen lauten auf Handelseisen, Winkel⸗ und Faconeisen, entsprechend der begonnenen Bauthätigkeit. Die Preise sind sabil, und von ausländischen Konkurrenzofferten ist in letzter Zeit nichts zu hören gewesen. Die Verhandlungen, be⸗ treffend das deutsche Syndikat, werden gegenwärtig in Berlin weiter⸗ geführt. In seiner Generalversammlung am 6. d. M. hat der Ober⸗ schlesische Feinblechverband den Grundpreis um 5 per Tonne erhöht, doch ist diese Erhöhung zum Ausgleich der Selbstkosten noch immer nicht ausreichend. Trotz stärkerer Nachfrage nach Fein⸗ und Grob⸗ blechen und der im Allgemeinen anziehenden Tendenz für das Eisen⸗ geschäft liegt das Blechgeschäft noch immer darnieder, da die Läger der Großhändler fortgesetzt auf einem niedrigen Niveau gehalten werden. Die Eisengießereien sind ausreichend beschäftigt und die Preise konstant geblieben. Ebenso bedingen die vorliegenden Aufträge den Maschinen⸗ und Kesselfabriken sowie den Eisenkonstruktions⸗Werk⸗ stätten einen vollen Betrieb. Die Draht⸗ und Drahtnägel⸗ Werke in Gleiwitz arbeiten bei anziehendem Preise flott, und ge⸗ staltet sich der Export befriedigend. Auf dem Zinkmarkt ist die Stimmung fest, wenn auch nennenswerthe Umsätze nicht zu ver⸗ zeichnen sind. Das Geschäft in Blei und Bleifabrikaten blieb unverändert.

Die gestrige 19. ordentliche Generalversammlung der Bank für Rheinland und Westfalen in Köln genehmigte die Bilanz, ertheilte Entlastung und setzte die Dividende auf 6 % 18 pro Aktie fest.

Die Aachener Rückversicherungsgesellschaft schlägt, wie „W. T. B.“ meldet, eine Dividende von 120 pro Aktie vor.

Dem Aufsichtsrath der Zwickauer Bank in Zwickau wurde von der Direktioo die Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrech⸗ nung für das Jahr 1890 vorgelegt, welche einen Bruttogewinn von 175 550 und abzüglich der Abschreibungen auf Conto⸗Corrent⸗ und

Immobilien⸗Conto in Höhe von 17 178 sowie der Unkosten von

38 543 einen Reingewinn von 119 827 ergiebt. Es wurde be⸗ schlossen, nach Dotirung des gesetzlichen und des Spezial⸗Reservefonds, welche sich nunmehr auf 142 250 stellen, sowie nach Abzug der Tantièmen die Vertheilung einer Dividende von 7 % der bevor⸗ stehenden Generalversammlung vorzuschlagen Ferner wurde beschlossen, eine Zweiganstalt in Greiz i. V. zu errichten und in Folge dessen bei der Generalversammlung die Erhöhung des Aktienkapitals bis auf 2 Millionen Mark zu beantragen.

In der gestrigen ordentlichen Generalversammlung der Meininger Hypothekenbank wurden die Anträge der Direktion und Verwaltung einstimmig genehmigt.

Die Generalversammlung der Großen Hamburg⸗ Altonaer Straßenbahn⸗Gesellschaft genehmigte einstimmig die Fusion der Gesellschaft mit der Straßen⸗Eisenbahn⸗ Gesellschaft zu Hamburg.

Aus New⸗York berichtet „W. T. B.“ nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“, daß gestern eine Million Dollars in

gemünztem Golde nach Berlin abgesandt wurde. Eine weitere Million wurde abgesandt, deren Bestimmungsort nicht bekannt ist. Leipzig, 10. April. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. April 4,42 ½ ℳ, Mai 4,45 ℳ, pr. Juni 4,47 ½ ℳ, pr. Juli 4,47 ½ ℳ, August 4,50 ℳ, pr. September 4,50 ℳ, pr. Oktober 4,50 ℳ,

pr. November 4,52 ½ ℳ, pr. Dezember 4,52 ½ ℳ, pr. Januar 4,52 ½

Umsatz 10 000 kg. Schwach. .

Chemnitz, 11. April. (W. T. B.) Laut amtlichem Ausweis des amerikanischen Konsulats hat die Abnahme der Aus⸗ fuhr nach Nord⸗Amerika aus dem Konsulatsbezirk Chemnitz im ersten Quartal dieses Jahres bereits die Höhe von nahezu einer Million Dollars erreicht.

Wien, 11. April. (W. T. B.) Der „N. Fr. Presse“ zufolge sind die Verhandlungen über die wichtigsten Bestimmungen des Ver⸗ trages mit der österreichisch⸗ungarischen Lloyd⸗Gesell⸗ schaft als abgeschlossen anzusehen. Die Differenz bezüglich der Sub⸗ vention beläuft sich auf 200 000 Fl. Die Delegirten des Lloyd dürften spätestens in acht Tagen in Wien eintreffen, um die Ver⸗ handlungen vollständig abzuschließen.

London, 10. April. (W. T. B.) Wollauktion. Wolle fest, Preise unverändert.

An der Küste 3 Weizenladungen angeboten.

Manchester, 10. April. (W. T. B.) 12r Water Taylor 6 ½, 30r Water Taylor 8 ⅛, 20r Water Leigh 7 ³i, 30r Water Clayton 8, 32r Mock Brooke 8, 40r Mayoll 8 ¾, 40er Medio Wilkinson 9 ¾, 32r Warpcops Lees 7 ⅞½, 36r Warpcops Rowland 8 %, 40r Double Weston 9 ¼, 60r Double Courante Qualität 12 ¾ 32“ 116 vards 16 *% 16 grey Printers aus 32r1/46r 165. Ruhig.

Glasgow, 10. April (W. T. B.) Die Vorräthe von Robheisen in den Stores belaufen sich auf 521 146 Tons, gegen 812 587 Tons im vorigen Jahre. 3

Die Zahl der im Betriebe befindlichen Hochöfen beträgt 45 gegen 88 im vorigen Jahre. 3

Paris, 10. April. (W. T. B.) Wie dem „Temps“ aus Madrid gemeldet wird, beabsichtigt die Stadt Madrid, eine An⸗ leihe von 150 Millionen Pesetas aufzunehmen und hat dieser⸗ halb mit ausländischen Geldinstituten Verhandlungen angeknüpft. Die Anleihe ist zur Konversion früherer Anlehen, zur Bezahlung rück⸗ ständiger Coupons, zu Amortisirungen, sowie zur Ausführung öffent⸗ licher Arbeiten bestimmt. Die Anleihe soll im Wege der Submission vergeben werden.

St. Petersburg, 10. April. (W. T. B) Nach einem nun⸗ mehr promulgirten Gesetz wird die Verstaatlichung der Rjashsk⸗Morschansk Eisenbahn derartig bewerkstelligt, daß die Bahngesellschaft sämmtliche Kreditoren voll befriedigt und die Bahn nebst deren Kapitalien der Regierung übergiebt, worauf der Umtausch der Aktien dieser Bahn gegen 50 %ige Staats⸗Obligationen - deren Zinslauf mit dem 5. Oktober 1891 erlischt bezw.

eginnt.

„Bern, 10. April. (W. T. B.) Die Bundesversammlung hat die Berathung Betreffs des Ankaufs der Centralbahn⸗Aktien und Betreffs der Erwerbung der Centralbahn überhaupt auf die Juni⸗

Seh

ew⸗York, 10. April. (W. T. B.) Baumwollen⸗

Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 75 000 llen.

Ausfuhr nach Großbritannien 70 000 la .

Kontinent 52 000 Ballen. Vorrath 572 000 Balen. Verkehrs⸗Anstalten.

8

Hamburg, 10. April. (W. T. B.) Der postdampfer

„Saxonia“ der Hamburg⸗Amerikanischen acket⸗ fahrt⸗Aktiengesellschaft hat, von New⸗York e heute um 12 Uhr Mittags Lizard passirt. London, 10. April. (W. T. B) Der Castle⸗Dampfer „Dunottar⸗Castle⸗ ist heute auf der Ausreise von Dart⸗ mouth abgegangen. Der Castle⸗Dampfer „Dunbar Castle“ hat heute auf der Ausreise die Canarischen Inseln passirt. Der Un ion⸗Dampfer „Spartan“ ist gestern auf der Aan n

in Capetown und der Union⸗Dampfer „Arab' heute auf der

Heimreise in S uth ampton angekommen.

und Metallmarkt

ch 1 cht ägt. Einzelne oberschlesische Hütten offeriren nämlich feinkörniges Gießerei⸗Roheisen zu 5,30

Ballen, Ausfuhr nach dem

. Untersuchungs⸗Sachen.

.Aufgebote, Zustellungen u. dergl 8

. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. .Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Deffentlicher Anzeiger.

SSgES

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗

Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Bank⸗Ausweise.

Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[2773] Steckbriefs⸗Erledigung.

Der hinter den russischen Studenten Georges Krott wegen Diebstahls und Betruges in den Akten J. II. E. 141. 86 unter dem 26. März 1886 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 6. April 1891.

Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I. [2776] Beschluß.

Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen

1) Josef Schymieczek, geboren am 13. März zu Nieder⸗Belk,

2) Josef Hayka, geboren am 11. Februar 1 zu Czuchow,

3) Pankratius Dziuba, geboren am 27. November 1867 zu Alt⸗Dubensko,

4) Franz Gornik, geboren am 6. Dezember 1867 zu Groß⸗Dubensko,

5) Simon Brijanski, 1867 zu Leschezin,

6) Josef Dziewior, geboren am 23. April 1867 zu Przegendza,

7) Karl Alfred Franz Beck, geboren am 12. No⸗ vember 1867 zu Ober⸗Schwirklau, 8 88

8) Franz Hainisz, geboren am 12. März 1887 zu Skrzeczkowitz,

9) Franz Hoika, geboren am 11. Mai 1867 zu Stanowitz,

10) Bergmann Vinzent Szostek, 5. April 1867 zu Birtultau, 8

11) Albert Sobik, geboren am 3. Mai 1867 zu Ellguth,

12) Johann Ploch, geboren am 10. Mai 1867 zu Knurow,

13) Paul Damis, geboren am 10. Oktober 1866 zu Rybnik,

14) Fleischer Julius Thomas Harazim, geboren am 20. Dezember 1867 zu Rybnik,

15) Florian Skutta, geboren am 4. Mai 1867 zu Rybnik,

16) Karl Schendzielorz, geboren am 21. August 1867 zu Stanitz,

17) Cigarrenarbeiter Johann Furgol, geboren am 28. Februar 1866 zu Wielepole Pilchowitz,

18) Johann Janurek, geboren am 15. Oktober 1866 zu Cissowka,

19) Franz Durczok, geboren am 7. Oktober 1867 zu Dyhrngrund,

20) Johann Orschnlik, geboren am 4. Juni 1867 zu Gogolau,

21) Josef Hübuer I., geboren am 18. März 1867 zu Krzischkowitz,

22) Nikolaus Thomaszek, geboren am 6. De⸗ zember 1867 zu Lohnitz,

23) Adolf Jauernik, 1867 zu Alt⸗Loslau,

24) Franz Grzegorezyk, geboren am 15. August 1866 zu Mschanna,

25) Josef Gawliczek, genannt Ligacz, geboren am 26. August 1867 zu Ober⸗Niewiadom,

26) Alexander Grabitzki, geboren am 18. Fe⸗ bruar 1867 zu Pstrzonsna,

27) Johann Konieezuy, geboren am 30. Janunar 1867 zu Radlin,

28) Bäcker Johann Reiner, geboren am 19. Juni 1867 zu Radlin,

sämmlich unbekannten Aufenthalts welche hinreichend verdächtig erscheinen: als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außer⸗ halb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben Ver⸗ gehen gegen §. 140 Strafgesetzbuches —, das Haupt⸗ verfahren vor der Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst eröffnet. Gleichzeitig wird das im deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeschuldigten, soweit dasselbe zur Deckung der die Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens erforderlich ist, mit Beschlag belegt. IV M. 15/91.

Ratibor, den 21. März 1891.

Königliches Landgericht, II. Strafkammer. chmidt. Goede. Moecke.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

Nhchcho .““ Das K. Amtsgericht München I Abth. A für Civ. Sachen hat mit Beschluß vom 6. ds. Mts. folgendes Aufgebot erlassen:

Es ist angeblich zu Verlust gegangen eine Lebens⸗ versicherungspolice der bayer. Hypotheken⸗ und Wechselbank dahier Nr. 12 047 fol. 169 G. B. V. vom 18. Januar 1876, unterzeichnet von den Direktoren Pühn und Sendtner, wonach das Leben des früheren K. Forstgehilfen Friedrich Franziß in Kehlheim, nunmehr K. Forstmeisters in Seestetten auf Lebensdauer für die Summe von 8000 ver⸗ sichert ist.

Auf Antrag des K. Advokaten und Rechtsanwalts Dollmann Namens des Versicherten wird nun der Inhaber obigen Scheines aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am Mittwoch, 21. Oktober lfd. Is. Vormittags 9 Uhr im diesgerichtlichen Geschäftszimmer Nr. 40, II (Augustinerstock) seine Rechte bei Gericht anzumelden und den Versicherungs⸗ schein vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloser⸗

geboren am 7. Februar

geboren am

geboren am 3. Februar

klärung erfolgen wird. München, 6. April 1891.

86 Der Königl. Gerichtsschreiber. . S. Horn.

1 Aufgebot. Es ist das Aufgebot folgender Fundsachen

1) des dem Hermann Rittner hier, Lehrterstr. 19,

am 11. Januar 1891 am Brandenburger Thor zugelaufenen braunen langhaarigen Jagdhundes, auf den Namen „Hector“ hörend, 2) des von dem Karl Stephan hier, Stral⸗ sunderstraße 26, gefundenen Portemonnaies

mit 15 4 und einem goldenen Knopf mit

einem Brillanten,

des von dem Sohn des Gastwirths Johann

Soehring zu Halensee Ende Oktober 1890

in der Potsdamerstraße gefundenen braun⸗

ledernen Portemonnaies mit 2 40 und

einem Zahnstocher, anscheinend von Gold, von den Findern bezw. deren Vertretern beantragt. Die Verlierer oder Eigenthümer dieser Gegen⸗ stände werden hierdurch aufgcfordert, spätestens in dem auf den 15. Juni 1891, Vormittags 11 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel B part., Saal 32 anberaumten Termine ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Heraus⸗ gabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht derselben aber aus⸗ geschlossen werden wird.

Berlin, den 3. April 1891. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.

[2793]1 Aufgebor.

Es ist das Aufgebot solgender Sparkassenbücher der hiesigen städtischen Sparkasse beantragt worden: 1) Nr. 299930 über 52,45 ℳ, lautend auf Fräulein Bertha Nietze hier, Stallschreiberstr. 20, von der ꝛc. Rietze, Holzmarktstr. 66; 2) Nr. 587700 über 110 97 ℳ, lautend auf Fräulein Elise Schwarz hier, Alexandrinenstr. 121, von der ꝛc. Schwarz, Schwerinstr. 6, beantragt. Die Inhaber der Urkun⸗ den werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. November 1891, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel B, vpart., Saal 32, an⸗ beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 3. April 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.

[63533] Aufgebot.

Der Häusler August Lanrisch aus Schacksdorf hat das Aufagebot des für ihn ausgestellten Spar⸗ kassenbuchs Littera P. Nr. 7024 der hiesigen Neben⸗ stelle der Niederlausitzer Sparkasse zu Lübben über 154 74 beantragt. Der Inhaber des Spar⸗ kassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Oktober 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und das Spar⸗ kassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird.

Finsterwalde, den 6. Februar 1891.

Das Königliche Amtsgericht.

[63902] Aufgebot.

Der Handelsmann Michel Feid zu Bierfeld hat das Aufgebot des Sparkassenbuches Nr. 2834 der Kreis⸗Spar⸗ und Darlehnskasse Merzig, auf Jacob Schmitt, Ackerer zu Gehweiler, lautend, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. Oktober 1891, Vormittags 9 Uhr, vor dem uneterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Merzig, den 5. Februar 1891. 8

Königliches Amtsgericht. Ausfertigung. 8 Aufgebot. Das auf den Namen Johann Bischoff, Dienst⸗ knecht von Reckertshausen, ausgestellte Einlagebüchlein der Distriktssparkasse Hofheim Nr. 3793 mit fol⸗ genden Einlagen: 50 vom 27. November 1887, 100 vom 24. Oktober 1888, 225 vom 14. April 1889 und 50 vom 26. Mai 1890 ist zu Verlust gegangen. .“

Der Bauer Johann Rieß von Dürrfeld als ge⸗ setzlicher Vertreter seiner mit ihm kindervererbten Ehefrau Katharine, geb. Weber, und als Vollmacht⸗ träger des Vormundes der minderjährigen eheleib⸗ lichen Kinder des Johann Bischoff hat auf Grund seiner nachgewiesenen Berechtigung hierzu das Auf⸗ gebotsverfahren beantragt.

Demgemäß wird Aufgebotstermin auf Montag, den 19. Oktober 1891, Vormittags 9 Uhr, anberaumt und der Inhaber des Eingangs bezeich⸗ neten Sparkassenbuches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden und das Sparkassenbuch vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Hofheim, 7. April 1891.

Königl. bayer. Amtsgericht. (gez.) Mayer. 3 Zur Beglaubigung: (L. S.) Der Königl. Sekretär Metz.

[2789]

[2787] Aufgebot.

Das Svparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Thorn Nr. 10582 über 15,14 ℳ, ausgefertigt für den minderjährigen Wladislaus Schikowski, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Vormundes, des Käthners Peter Nadolski aus Elgiszewo zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine den 5. November 1891, Vorm. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzu⸗ melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wirrde.

Thorn, den 1. April 1891.

Königliches Amtsgericht.

Seö“ Aufgebot. 1 B Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Strehlen Nr. 10 091 über 48,26 ℳ, ausgefertigt für Geschwister Reich zu Michelwitz ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Eigenthümers Hermann Reich zu Dobergast zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefor⸗

vember 1891, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erllärung desselben erfolgen wird.

Strehlen, den 28. März 1891.

Königliches Amtsgericht. Goldschmidt. [2797] Bekanntmachung.

85 den Antrag:

1) des Schlossergesellen Robert Klupsch zu Görlitz,

2) des Gastwirths Franz Tschöpe 2 Penzig, 3

3) des Arbeiters August Vollbricht zu Penzig,

4) des Häuslers Gottlieb Wunde zu Klingewalde, werden die Inhaber folgender angeblich verloren ge⸗ gangener Sparkassenbücher:

zu 1 Litt. V. Nr. 3145 der Oberlausiter Neben⸗ sparkasse zu Görlitz über 8,28 ℳ, lautend auf den Namen Robert Klupsch zu Görlitz,

zu 2a Serie II. Litt. A. Nr. 1652 der Oberlausitzer Provinzialsparkasse über 80,44 ℳ, lautend auf den Namen Antonie Amanda Tschöpe zu Penzig,

b. Serie II. Litt. A. Nr. 2468 der Oberlausitzer Provinzialsparkasse über 79,50 ℳ, lautend auf den Namen Hugo Tschöpe zu Penzig,

zu 3a Nr. 54455 der städtischen Sparkasse zu Görlitz über 648,17 ℳ, lautend auf den Namen des Arbeiters August Vollbricht zu Penzig,

„b. Nr. 59049 der städtischen Sparkasse zu Görlitz über 16,85 ℳ, lautend auf den Namen der minder⸗ jährigen Lisbeth Vollbricht zu Penzig,

zu 4a. Nr. 53694 der städtischen Sparkasse zu Görlitz über 452,24 ℳ, lautend auf den Namen des Dienstknechts Reinhold Wunde zu Nieder Linda, „b. Nr. 57997 der städtischen Sparkasse zu Görlitz, über 669,83 ℳ, lautend auf den Namen des Kutschers Julius Wunde zu Liebstein,

„c. Nr. 13813 der Oberlausitzer Provinzialsparkasse über 442,90 ℳ, ausgefertigt für Johanna Tschirch in Lauban,

„d. N⸗. 13814 der Oberlausitzer Provinzialsparkasse über 194,03 ℳ, ausgefertigt für Amalie Tschirch zu Lauban,

„e. Nr. 20605 der Oberlausitzer Provinzialsparkasse über 122,13 ℳ, ausgefertigt für Johann Gottfried Leder zu Lauban,

„f. Nr. 44166 der städtischen Sparkasse zu Görlitz über 1552,05 ℳ, ausgefertigt für den Häusler Gott⸗ lieb Wunde zu Klingewalde,

aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 16. November 1891, um 11 Uhr Vormittags, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer 55) ihre Rechte anzumelden und die betreffenden Sparkassen⸗ bücher vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos werden erklärt werden.

Görlitz, den 2. April 1891.

Königliches Amtsgericht.

[70079] Nachstehendes 1 8 Aufgebot

„Der Halbspänner Hermann Nolte in Hessen hat glaubhaft gemacht, daß das im Grundbuche von Hessen Band 1. Blatt 33 bei seinem Halbspänner⸗ hose No ass 68 daselbst aus dem notariellen Doku⸗ mente vom 8. Juli 1808 zu Gunsten des gemüths⸗ kranken Amtmann Georg Friedrich Flotho in Han⸗ nover eingetragene Hypothekkapital von 150 Thlr. Konventionsmünze = 462 50 vor dem 1. Ok⸗ tober 1878 bereits zurückgezahlt, und der Inhaber der gedachten Schuld⸗ und Pfandurkunde vom 27. Juli 1808 unbekannt ist.

Auf seinen Antrag werden daher die unbekannten Inhaber gedachter Urkunde und Alle, welche auf die Hypothek Anspruch machen, damit unter dem Rechts⸗ nachtheile, daß die Hypothekurkunde dem Eigenthümer gegenüber für kraftlos erklärt, die Hypothek aber gelöscht werde, geladen, ihre Ansprüche spätestens in dem auf den 22. Dezember 1891, Vormit⸗ tags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine unter Vorlegung der aufgebotenen Urkunde geltend zu machen.

Der im Aufgebote vom 6. Februar 1891 auf den 25. September 1891 anberaumte Aufgebotstermin wird aufgeboben.

Schöppenstedt, den 9. März 1891.

Herzogliches Amtsgericht. gez. P. Peßler.“ wird damit veröffentlicht. 1 Schöppenstedt, den 9. März 1891. Der Gerichtsschreiber Herzoglichen Amtsgerichts. C. Jeimke.

[2785] Ausfertigung.

Das Königl. Amtsgericht Hemau bat unterm 2. April 1891 nachstehendes Aufgebot erlassen:

Der Bauer Georg Wein als Besitzer des An⸗ wesens Haus Nr. 17 zu Schwarzenthonhausen, ver⸗ treten durch den K. Advokaten Brandl zu Regensburg, hat mit Schriftsatz vom 31. März, eingelaufen 1. April 1891, Antrag auf Amortisirung der auf seinem Anwesen nach Vortrag im Hypothekenbuche für Schwarzenthonhausen Band I Seite 38 ff. seit 17. Juli 1829 für 44 Fl. 22 Kr. oder 76,05 M. Restforderung der Benedikt Wein'schen Kreditorschaft zufolge Vergleiches vom 2. April 1829 eingetragenen e gestellt

Die letzte Einschreibung in Ansehung dieser ypothek erfolgte zu 13. April 1832. Demnach nd von der letzten auf die Forderung in Frage sich beziehenden Handlung an gerechnet mehr denn dreißig Jahre verstrichen und auch die Nachforschungen nach den rechtmäßigen Forderungsinhabern fruchtlos geblieben. Als Aufgebotstermin wurde die Sitzung vom Dienstag, 17. November 1891 Vorm. 9 Uhr bestimmt und aber diejenigen, welche auf die Forderung ein Recht zu haben glauben, zur An⸗ meldung innerhalb sechs Monaten, spätestens aber im Aufgebotstermine unter dem Rechtsnachtheile öffentlich aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die Forderung für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würde.

’2¹ die Richtigkeit des Auszugs.

emau, 7. April 1891. Gerichtsschreiberei des Königl. Amtsgerichts.

dert, spätestens im Aufgebotstermine den 4. No⸗

(L. S.) Der Königl. Sekretär Kirsch v

[70080]

Nachstehendes Aufgebot:

„Der Tischler Hermann Paulmann aus Evess hat glaubhaft gemacht, daß das im Grundbuche von Evessen Band I Blatt 35 bei seinem Brinksitzer⸗ wesen No. ass. 39 daselbst aus dem Kaufvertrage

12. April 38 vom 15 Maij 1825 u Gunsten des Roß⸗ händlers August Heinrich Oppermann zu Mönche⸗ Vahlberg als Kaufgeldrückstand eingetragene Hypo⸗ thekkapital von 100 Thlr. Konventionsmünze = 308 66 vor dem 1. Oktober 1878 bereits zurückgezahlt, und der Inhaber der gedachten Schuld⸗ 8 12. April

und Pfandurkunde rom 15. Mai 1825 kannt ist.— n

Auf seinen Antrag werden daher die unbekannten Inhaber gedachter Urkunde und Alle, welche auf die Hypothek Anspruch machen, damit unter dem Rechts⸗ nachtheil, daß die Hypothekurkunde dem Eigen⸗ thümer gegenuüber für kraftlos erklärt, die Hypothek aber gelöscht werde, geladen, ihre Ansprüche spätestens in dem auf den 22. Dezember 1891, Vormit⸗ mittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine unter Vorlegung der aufgebotenen Urkunde geltend zu machen. Der im Aufgebote vom 6. Februar 1891 auf den 25. September 1891 anberaumte Aufgebotstermin wird aufgehoben.

Schöppenstedt, den 9. März 1891. Herzogliches Amtsgericht.

gez. P. Peßler“ wird damit veröffentlicht.

Schöppenstedt, den 9. März 1891.

Der Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgerichts.

C. Jeimke.

unbe⸗

Prs.l1“ bb““

Die Wittwe des weiland Halbmeiers August Schoppe, Caroline, geb. Bertram, zu Altendorf hat für sich und als Vormünderin ihrer minderjährigen Kinder behuf Löschung folgender auf dem Halb⸗ meierhofe No. ass. 28 zu Altendorf ruhender ding⸗ lichen Rechte:

a. Abfindungen von je 75 Thalern für die Ge⸗ schwister Daniel, Carl, Heinrich, Friedrich, Ludwig, Wilhelm, Caroline und Sophie Schoppe,

b. lebenslänglicher Unterhaltung für Johanne Schoppe, deren Tod nicht hat nachgewiesen werden können,

welche aus dem Vertrage vom 6. September 1821, bestätigt am 24. November ej. a. herrühren, aber,

wie glaubhaft gemacht ist, längst getilgt bezw. er⸗ loschen sind, das Aufgebot beantragt.

Es werden daher alle, welche auf die Abfindungs⸗ Kapitale bezw. das Recht zu b. Ansprüche machen, aufgefordert, dieselben bis spätestens zu dem am 1. Juni d. J., Morgens 11 Uhr, vor unter⸗ zeichnetem Gerichte anstehenden Termine anzumelden, unter dem Rechtsnachtheile, daß bei nicht statt⸗ findenden Anmeldungen die Löschung der Abfindungen und des Unterhaltungsrechts im Grundbuche er⸗ folgen soll.

Holzminden, den 1. April 1891.

Herzogliches Amtsgericht. H. Cleve.

2786] Aufgebot.

Auf den Antrag der verehelichten Marianna Wal⸗ kowiak, geborene Wichlacz, zu Kurnik, wird deren Ehemann, der jetzt ungefähr 46 Jahre alte Arbeiter Ludwig Walkowiak aus Mlodzikowo, welcher sich bis zum 5. November 1875 in Dabrowo, Kreis Schrimm, aufgehalten hat und seitdem verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin den 29. Januar 1892, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 11, zu melden, widrigenfalls er wird für todt erklärt werden.

Schrimm, den 3. April 1891.

Königliches Amtsgericht. [2791] Aufgebot.

Der Steuermann Johann Frerichs Jelken aus Großefehn, verschollen seit 1877, wo er in Para⸗ maribo ans Land gegangen ist, sowie der Matrose Jürgen Frerichs Jelken aus Großefehn, verschollen seit 1862, wo er auf dem seitdem nicht wiedergekehrten Kuffschiff Catharina (Kapitän Assing) eine Reise von Norwegen nach der Ems an⸗ getreten hat. werden auf Antrag ihres Bruders, des Schiffers Gerd Frerichs Jelken aus Mittegroße⸗ fehn aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 18. März 1892, Vormittags 10 Uhr, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls sie auf weiteren Antrag für todt erklärt werden können und ihr Ver⸗ mögen ihren Erben als angefallen gilt.

Die von den Verschollenen etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer haben zu diesem Termine sich ebenfalls zu melden, widrigenfalls sie später die über die Erbschaften der Verschollenen er⸗ lassenen Verfügungen anzuerkennen schuldig und weder Rechnungsablage noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtigt sind, sondern ihre Ansprüche sich auf das beschränken, was noch von der Erbschaft demnächst vorhanden sein möchte.

Aurich, den 4. April 1891.

Königliches Amtsgericht. [2796) Aufgebot behufs Todeserklärung.

Auf den Antrag des Landmanns Franz Hinrich Michaelsen in Burgwedel und des Landmanns Kord Rethmann daselbst als gerichtlich bestellten Vor⸗ münder des unbekannt abwesenden Jacob Michaelsen wird der genannte Jacob Michaelsen, geboren den 27. November 1820 zu Burgwedel, Sohn der wailand Eheleute Jacob Michaelsen und Catharina Maria, geb. Rethmann, zu Burgwedel, welcher nach den angestellten Ermittelungen zuletzt in den Jahren 1852 und 1853 bei dem Eingesessenen Peter Sottorf

Jlin Lokstedt als Knecht in Diensten gestanden hat,

seit dieser Zeit aber verschollen ist, hierdurch ge⸗ richtlich aufgefordert, sich spätestens in dem auf Sonnabend, den 4. Juli 1891, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht an⸗ beraumten Aufgebotstermine zu melden, widrigen⸗