1891 / 89 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Apr 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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und KAöniglich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße

den 15. A.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Bürgermeister Vulmahn zu Stolzenau den Rothen

Adler⸗Orden vierter Klasse und dem Ober⸗Steuer⸗Inspektor,

Steuer⸗Rath Hammer zu Görlitz den Königlichen Kronen⸗

Orden dritter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung

der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:

vom Hofstaat Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Friedrich: des Commandeurkreuzes erster Klasse des Königlich dänischen Danebrog⸗Ordens und des Groß⸗Offizier⸗ kreuzes des Königlich belgischen Leopold⸗Ordens: dem Kammerherrn und Hofmarschall Freiherrn von Reischach; des Offizierkreuzes des Königlich griechischen Erlöser⸗Ordens und des Ehrenkreuzes zweiter Klasse des Fürstlich schaumburg⸗lippischen Haus⸗ Ordens: dem Kammerherrn von Wedell; des Ehrenkreuzes vierter Klasse des Fürstlich schaumburg⸗lippischen Haus⸗Ordens: dem Hofstaats⸗Sekretär und Rendanten der Hofstaats⸗ Kasse, Hofrath Heyse, 1 dem Schatull⸗Rendanten, Hofrath Hilfert und dem Haushofmeister Mertins: des dem Ehrenkreuz des Fürstlich schaumburg⸗ lippischen Haus⸗Ordens afftliirten silbernen Verdienstkreuzes: dem Sattelmeister Kunze und dem Wagenmeister Matthies; der Fürstlich schaumburg⸗lippischen goldenen Verdienst⸗Medaille: dem Kammerlakaien Goßmann; und der Fürstlich schaumburg-⸗lippischen silbern Verdienst⸗Medaille: den Lakaien Schmettau und Werner; sowie vom Hofstaat Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen:

der dem Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗ Orden affiliirten Verdienst⸗Medaille in Silber: den Kiischer Gusrav Kernrnrn. 1

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Regierungs⸗Rath Gaebel, ständiges Mitglied des Reichs⸗Versicherungsamts, unter Beilegung des Ranges als Rath dritter Klasse, zum Direktor im Reichs⸗ Versicherungsamt und Vorsitzenden der Abtheilung für In⸗ validitäts⸗ und Altersversicherung zu ernennen; sowie dem ständigen Mitgliede des Reichs⸗Versicherungsamts, Regierungs⸗Rath Graef den Charakter als Geheimer Regie⸗ rungs⸗Rath zu verleihen. 1

eine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ddem Hauptmann a. D., bisher à la suite des 3. Garde⸗ Regiments z. F., Joseph von Bothmer die Kammer⸗ herrn⸗Würde zu verleihen.

S

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dden bisherigen Ober⸗Konsistorial⸗Rath Albrecht Schmidt in Berlin, Mitglied des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths und weltlichen Stellvertreter des Präsidenten dieser Behörde, zum I des Konsistoriums der Provinz Brandenburg zu

nnen.

Auf den Bericht vom 16. durch genehmigen, daß die Anleihe im Betrage von 650 000 ℳ, zu deren Aufnahme die Stadt Guben, im Regierungsbezirk Frankfurt, durch das Privilegium vom

März d. J. will Ich hier⸗

31. August v. J. (Ges.⸗Samml. Seite 274) ermächtigt worden

ist, zu drei und einhalb ober zu vier Prozent verzinslich aus⸗ gegeben und daß, wenn das Letztere geschieht, dies auf den

2 1

Anleihescheinen und den Zinsscheinbogen kenntlich gemacht werde. Berlin, den 23. März 1891. Herrfurth. quel. An die Minister des Innern und der Finanzen.

durch Abstempelung

e Kaiserliche

Der Königliche Hof legt heute für Ihre Ka Rußland die

Hoheit die Großfürstin Michael von Trauer auf vierzehn Tage an. Berlin, den 15. April 1891. Der Ober⸗Ceremonienmeister: Graf A. Eulenburg.

1.

nister

Mi ium für Landwirthschaft, Domänen

und Forsten.

Dem Thierarzt Wilhelm Briese zu Curhaven is, unter Anweisung des Amtswohnsitzes in Zeven, die kom⸗ missarische Verwaltung der KFreis⸗Thierarztstelle des Kreises Zeven übertragen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Pächter des Hofes I des der Universität Greifs⸗

wald gehörigen Gutes Leist Joachim Christian Lange zu

Leist ist der Charakter als Königlicher Ober⸗Amtmann bei⸗

gelegt worden.

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Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 15. April.

Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich gestern früh nach dem Schießplatz bei Kummersdorf, um dort Schießversuchen beizuwohnen. Nachmittags besichtigten Seine Majestät eine Compagnie des Garde⸗Fußartillerie⸗Regi⸗ ments, hörten die Vorträge des Staatssekretärs des Reichs⸗ Marineamts und des Chefs des Marinekabinets und empfingen darauf Seine Königliche Hoheit den Erbgroßherzog von Baden sowie Seine Durchlaucht den Prinzen Albert von Sachsen⸗ Altenburg, Höchstwelcher sich in Vertretung Seiner Majestät zu den Beisetzungsfeierlichkeiten nach St. Petersburg begiebt.

Heute Vormittag hörten Seine Maäjestät einen längeren Vortrag des Staatssekretärs Freiherrn von Marschall, arbeiteten darauf mit dem Chef des Ciwilkabinets und hieran anschließend mit dem Staats-⸗Minister von Heyden und empfingen demnächst den Königlich sächsischen Kriegs⸗Minister

General Lieutenant Edlen von der Planitz in Audienz.

1

Am Sonnabend, 18. d. M., Vormittags, findet in der Bildergalerie des Königlichen Schlosses die Nagelung der dem Infanterie Regiment Nr. 145, dem Pionier⸗Bataillon Nr. 17, dem Husaren⸗Regiment von Zieten (Brandenb.) Nr. 3 und dem Husaren⸗Regiment König Wilhelm I. (1. Rheinisches) Nr. 7 zu verleihenden Fahnen bezw. Standarten statt. Hieran wird sich eine Parade im Lustgarten anschließen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerische Ober⸗Regierungs⸗Rath Geiger ist hier angekommen.

„Der Königlich sächsische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe Graf von Hohenthal und Bergen hat Berlin mit kurzem Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungirt der Legations⸗Sekretär Graf Vitzthum von Eck⸗ städt als Geschäftsträger.

S. M. Kanonenboot „Hyäne“, Kommandant Kapitän⸗ Lieutenant Plachte, ist am 14. April von Sierra Leone nach Bissao in See gegangen.

Homburg v. d. H., 15. April. Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Margarethe gestern Abend 6 Uhr von Bonn hier eingetroffen. Die Stadt

war festlich geschmückt.

Kassel, 15. April. Der Präsident der hiesigen General⸗ kommission Dr. Wilhelmy ist laut Meldung des „W. T. B.“ gestorben

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Bayern.

München, 14. April. Heute Mittag trafen der Herzog und die Herzogin von Alençon mit ihrer Tochter, der Prinzessin Luise, und ihrem Sohne, dem Prinzen Emanuel, in Begleitung des Grafen von Eu hierselbst ein. Zu ihrem Empfange waren auf dem Bahnhof erschienen: die Prinzen Ludwig Ferdinand und Alphons und die Prinzessin Elvira. Zu Ehren der Hochzeitsgäste giebt Seine Königliche Hohett der Prinz⸗Regent, heute um 4 Uhr eine Familientafel, zu welcher nach der „Allg. Ztg.“ geladen sind: Die Königin Isabella von Spanien, der König Franz von Neapel, der Graf von Eu, der Herzog und die Herzogin von Genua, der Herzog und die Herzogin von Alençon mit der Prinzessin Luise und dem Prinzen Emanuel, der Prinz und die Prinzessin Ludwig mit den Prinzen Rupprecht und Franz, sowie den Prinzessinnen Adelgunde und Marie, der Prinz und die Prinzessin Leopold, die Prinzessin Therese, der Prinz und die Prinzessin Arnulf, die Prinzessin Adalbert mit den Prinzessinnen Elvira und Clara, der Prinz und die Prin⸗ zessin Ludwig Ferdinand, der Prinz Alphons, der Herzog und die Herzogin Max Emanuel, die Herzogin Amalie, der Herzog

Ludwig und der Prinz Ernst von Sachsen⸗Meiningen. Württemberg.

Stuttgart, 14. April. Die Kammer der Standes⸗ herren hat in ihrer gestrigen Sitzung den ständischen Rechenschaftsbericht vom 9. März d. J. genehmigt. Hierauf erfolgte die Berathung des Berichts der Finanz⸗ Kommission über die Nachweisungen der Rechnungs⸗ ergebnisse der Staats⸗Hauptkasse von den Etats⸗ jahren 1. April 1887/89. Nach längerer Debatte, an welcher sich der Staatsrath Dr. von Riecke, der Fürst zu Hohenlohe⸗Langen⸗ burg und der Staats⸗Minister Dr. von Renner betheiligten, beschloß das Haus den Nachweis der richtigen, der Verab⸗ schiedung angemessenen Verwendung der verwilligten Steuern in den Etatsjahren 1887/88 und 1888/89 für erbracht zu erkennen, die Königliche Regierung um die Einleitung einer gesetzlichen Ordnung der Grundsätze für die Einrichtung, Führung und Kontrole des Staatshaushalts nach den Vorgangen in anderen deutschen Staaten zu ersuchen und die Kammer der Abgeord⸗ neten zum Beitritt zu diesem Beschlusse einzuladen.

Baden.

Karlsruhe, 14. April. In der Hauskapelle Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Prinzessin Wilhelm fand heute, wie die „Karlsr. Ztg.“ meldet, anläßlich des Ablebens der Großfürstin Olga Feodorowna ein Trauergottes⸗ dienst statt, an welchem Ihre Königlichen Hoheiten der Groß⸗ herzog und die Großherzogin und die zur Zeit an⸗ wesenden Mitglieder der Großherzoglichen Familie theilnahmen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat erst in Folge dringender Vorstellungen und Bitten seines Arztes auf die ursprüngliche Absicht, nach St. Petersburg zu reisen, verzichtet. Seine Großherzogliche Hoheit Prinz Wilhelm reist heute Nacht nach St. Petersburg, um den Groß⸗ herzog bei den Beisetzungsfeierlichkeiten zu vertreten.

Der Hof hat auf acht Wochen Trauer angelegt.

Oesterreich⸗Ungarn.

Zu den gegenwärtigen Verhandlungen über den Handelsvertrag zwischen Oesterreich⸗Ungarn und dem Deutschen Reich schreibt das Wiener „Fremden⸗ hlatt

Die seit Anfangs Dezember im Zuge befindlichen Verhandlungen über den Abschluß eines Handelsvertrages mit dem Deutschen Reich gehen zu Ende und werden im Laufe der nächsten Woche sicher signalisirt werden. In welcher Form dies stattfinden wird, ob in Form eines Schlußprotokons oder in der Unterzeichnung eines Vertragsdokuments, ist noch weiterer Erwägung vorbehalten, aber jedenfallss wird die Form eine solche sein, daß das Uebereinkommen selbst als ein unab⸗ anderliches, beide Theile fest bindendes zu gelten haben wird, welchem nur die parlamentarische Behandlung und die Sanktion der Krone zu seiner Aktivirung fehlen wird. Die prinzipiellen Momente des neuen Vertrages sind vollständig vereinbart. Der neue Vertrag ist ein Tarif⸗ vertrag auf laͤngere Dauer und, wie wir heute schon sagen können, auf eine den Z itraum von zehn Jahren übersteigende Dauer. Er bildet die Basis für die bandelspolitischen Verhandlungen mit den anderen Staaten Europas und muß aus diesem Grunde bis zur Vorlage an die Parlamente geheim bleiben. Ohne diese Geheimhaltung wäre ein Vertragsabschluß mit anderen Staaten unmöglich, da jz mit der Publizirung der Tarifsätze die Erlangung einer jeden Konzession ausgeschlossen wäre. Auswärtige Blätter haben schon neulich gemeldet, daß die deutsche Regierung demnächst, und zwar nach Abschluß des Vertrages mit Oesterreich⸗Ungarn, in Vertragsverhandlungen mit der Schweiz einzutreten beabsichtige. Wir können heute hinzufügen, daß diese Ver⸗ handlungen gemeinsam mit Vertretern der deutschen und der österreichisch⸗

ungarischen Regierung im Laufe des Monat Mai hier in Wien statt⸗

finden sollen, daß also diese Verhandlungen mit der Schweiz die voll⸗

ständige Uebereinstimmung der Anschauungen der beiden befreundeten

und österreichisch⸗ungacisch schweizerischen Vertrag

Regierungen dokumentiren und als Ergebniß einen deutsch⸗schweizerischen erbringen sollen. von epochaler Bedeutung im volks⸗

Staaten sein und zunächst eine

Es würde dies ein Ereigniß wirthschaftlichen Leben beider