1891 / 89 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Apr 1891 18:00:01 GMT) scan diff

beseitigt. (Vergl. „R.⸗A.“ Nr. 17 und 64 vom 14. März 1891)

Egyvpten.

her internationale Quarantänerath zu Alevxandrien

25. März 1891 beschlossen, bis auf Weiteres gegen

der Küste von Assyr (Arabien), zwischen Lith nördlich und Lohaja füdlich, diese beiden Häfen einschließlich, das zur Verhütung der Ein⸗

schleppung der Pest bestimmte Quarantäne⸗Reglem setzen.

8

Theater und Musik.

Königliche Tbeater. reitag geht „Lohengrin“ im Opernhaus

Am in 18. Damen Pierson, Staudigl, die Hrrn. Gudehus, Schmidt In der Vorstellung des zweiten Aktes der Oper „Ein Feldlager in Schlesien“ am Sonnabend (Théätre paré) treten die Hrrn. Sylva, Schmidt und Stammer auf.

und Moͤdlinger sind in dem Werke beschäftigt.

Den Schluß des Abends bildet das seit Jahren nicht zur Darstellung

gelangte Ballet „Militaria“. Berliner Theater. Se. Hoheit der Erbprinz und Ihre Königliche

prinzessin sowie Ihre Durchlaucht die Prinzessin Marie von Sachsen⸗

Meiningen beehrten am Dienstag die Aufführung Lied“ mit ihrem Besuch. 1 Wallner⸗Theater.

Der musikalische Theil des mit so großem Erfolge in Scene gegangenen Singspiels „Des Teufels Weib’ ist bereits im Verlage von Aug Cranz in Hamburg im Druck erschienen, besonders die von Frl. Glöckner vorßetragenen Nummern: „Endlich allein“,

viel nippt' ich“ und das Finale des zweiten Aktes:

ich nachgedacht und es zur Fertigkeit gebracht“ erfreuen sich großer

Nachfrage. Sing⸗Akademie. Die zussische Pianistin Frl

Das Programm enthielt außer Schumann’s symphoni Liszt's achter Rhapsodie noch ein Impromptu Chopin, ein Nocturn, eine Etüde, zwei selben Komponisten, sowie eine Scherzo

Publikums anerkannt wurde. Der A. Hensel unterstützte das Concert durch vorträge, unter denen „Jagdlied“ und von Franz, sowie „Der Kühne“ von lobend hervorzuheben sind. kräftiger Stimme

erschienenen

Vortrag wäre, wie z. B. in der Löwe'schen Ballade mehr Lebendigkeit zu wünschen gewesen.

Helene von Duncan, die sich bereits früher hierselbst hören ließ, gab gestern ein Concert, in welchem sie von Neuem ihre gründlich geschulte Technik, wie ihre musikalisch gebildete und fein schattirende Vortragsweise zur Geltung brachte.

Romanze und ein von LVschaikowsky. Litt auch diese

an einer gewissen Einsörmigkeit, da weder ein klassisches Werk, noch ein in größerer Kunstform ausgeführtes der Neuzeit sich auf dem Programm befand, so fesselte doch die Art des Vortrags, die durch wohlverdiente Beifallsbezeugungen von Seiten des nicht sehr zahlreich

nehrere „Stille Sommer Mit wohlklingender, wenn auch nicht sehr verbindet der Künstler tadellose Reinheit der Intonation und musterhafte Deutlichkeit der Aussprache. Dem

19. Januar und

hat am Hitrrtenstraße schreitet der „N. Pr.

die Ankünfte von

abgetragen.

ent in Kraft zu 1. Mai der Anfang gemacht.

des Fahrdammes.

e zum 275 Male 3 kleine Kinder aufgeschüttet. Lawn Tennis eröffnet; in vollen Betrieb gesetzt werden.

Hoheit die Erb⸗

von „Das alte des Holzpflasters absieht.

verhältnißmäßig kurzer Zeit, und

„Nur so

„Darüber hab straße das zwischen den Geleisen

Ueberschwemmungen der Niederung angerichtet worden.

schen Etüden und (Ges-dur) von Mazurkas des⸗ Walzer⸗ Auswahl

zuschaffen sein.

Baritonist Hr. Gesangs⸗ Sicherheit“ besonders „Bonn, den 11 April 1891.

„Der Sänger“,

Ihre Majestät haben daraus

Maunnigfaltiges.

Die Durchlegung der Kaiser Wilhelm⸗Straße bis zur Z.“ zufolge rüstig vorwärts. Das Haus Münzstr. 21, sowie der dahinter befindliche, an das Viktoria⸗ Theater anlehnende Svpeicher sind bereits bis auf die Parterregeschosse Mit dem Abbruch des Theaters wird gleich nach dem Die hinter dem Theater liegende neue Straßenstrecke ist bereits frei, denn sie durchschneidet den Garten des Theaters, bietet mithin keinerlei Schwierigkeiten bei der Neuanlage

Auf dem großen Spielplatz an der Luther⸗ und Motzstraßen⸗ Ecke werden jetzt schattige Laubgänge angepflanzt und Sandhaufen für Am 1. Mai werden sechs Plätze für damit wird für diesen Sommer der Platz Die ganze mächtige Fläche hat neu angesäet werden müssen, da der hier im Winter eifrig gepflegte Eis⸗ sport die Rasennarbe gänzlich vernichtet hatte.

Das in vielen Straßen Berlins gelegte Holzpflaster hat sich, wie die „N. Pr. Z“ llerichtet, so wenig bewährt, daß die städtische Straßenbaukommission nunmehr entschieden von weiterer Benutzung Die sämmtlichen Holzarten, die bisher in den verschiedenen Straßenzügen gelegt worden sind, faulen schon nach

daß eine Ausbesserung kaum möglich ist. e betrifft, ist das Holipflaster weit schlimmer als die Asphaltirung. uf Grund dessen ist auch das Gesuch der Großen Berliner Pferdebahn⸗ Aktiengesellschaft genehmigt worden, in der Spandauer⸗ und der König⸗ Gele liegende Holzpflaster durch Asphalt zu ersetzen, was noch diesen Sommer geschehen soll. Marienwerder, 13. April. sind, wie die „Danz Ztg.“ berichtet, auch in diesem Jahre durch die Weichsel in der Münsterwalder Fast bis Münsterwalde hin ist der prächtige Niederungsboden in eine weite Sandwüste verwandelt, welche allein durch tiefe wassergefüllte Auskolkungen unterbrochen wird. Au dem gelben Sandwasser ragen nur das dürre Astwerk entwurzelter Stämme und die Kronen der Weidenbäume hervor. 2 thürmt sich der Sand bis zu einer Höhe von zwei Metern auf und wie durch ein Schlucht schlängelt sich der ausgeschaufelte Fahrweg. Von der nicht zu langen, besonders hart in Mitleidenschaft gezogenen Strecke der Provinzialchaussee werden etwa 7800 chm Land fort⸗

Posen, 13. April. Im Auftrage Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich hat, wie wir dem „Pos Tgbl.“ entnehmen, der Ober⸗ Hofmeister Graf Seckendorff an den Magistrat und die Stadtverord⸗ neten von Posen nachstehendes Antwortschreiben gelangen lassen: Das an Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Friedrich von Seiten des Magistrats und der Stadt⸗ verordneten von Posen unter dem 9. April gerichtete Telegramm ist gestern bei Ankunft in Bonn Ibrer Majestät überreicht worden.

die Oberfläche wird so schadhaft, Auch was das Stürzen der

Schwere Verheerungen

Feier der Einweihung eines Brunnens stattgefunden hat, zur Erinnerung an den Allerhöchsten Besu 8 fortan die Stadt Posen schmücken soll. Ihre Majestät sind tief ge

rührt durch diesen neuen Beweis der Theilnahme und Anhänglichkei

und hoffen, daß die Stadt Posen nie wieder von einem ähnlichen Mißgeschick heimgesucht werden möge wie das, welches Ihrer Majestät im Jahre 1888 die Pflicht auferlegte, der durch Ueberschwemmungen schwer geprüften und Koͤnigs Friedrich persönlich die Ausdrücke der Theilnahme zu überbringen. Graf Seckendorff, Ober⸗Hofmeister Ihrer Majestät.“

kurz gemeldet, gegenwärtig sehr stark in New⸗à

Gibraltar. wandere schiffes. mitgetheilt wird aufgefunden. Alle versönlichen Effekten, welche sich an den Leichen befin den, sind dem italienischen Konsul in Gibraltar eingehändigt worden. Der hat dem Polizei⸗Chef in Gibraltar Seed öffentlich seinen Dank für dessen

welcher

Stadt, im Auftrage des in Gott ruhenden Kaisers

Meran. Wie dem „Prag. Abdbl.“ berichtet wird, soll das alt⸗ historische Schloß Tirol, von welchem das ganze Land den Namen führt und das nun Eigenthum des Kaisers Franz Joseph ist, in nächster Zeit einer grüͤndlichen Restaurirung unterzogen werden. Das obere Stockwerk des Schlosses wird analog dem unteren hergestellt überdies soll ein großer Rittersaal geschaffen werden.

London, 14. April. Die Influenza wüthet, wie schon gestern

Jork. In Brooklyn

C

wurden nach einer Mittheilung der „Köln. Ztg.“ gestern 200 Beerdi⸗ gungen vorgenommen, was die höchste Sterblichkeitszahl in der Ge

schichte des Stad ezirks bedeutet. wagen so in An Sargtransport oenutzt werden.

In New⸗York sind die Leichen h genommen, daß gewöhnliche Fuhrwerke für den

451 Leichen der bei dem Schiffbruch des Aus

Utopia“ Verunglückten sind, wie englischen Blättern bis jetzt bestattet worden. 66 sind bisher noch nich

Bemühungen bezeugt. .

Auf der Chaussee

heit herrsche.

zu ersehen geruht, daß die

festgestellt worden sei, daß daselbst keinerlei anf

Brüssel, Nacht brach in einem Hause auf der Chaussee zwischen Ant⸗ werpen und Brüssel Feuer aus, bei dem fünf Personen ihren Tod fanden.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Erst

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Depeschen.

Rom, 15. April. (W. T. B.) Nach einer Mel der „Agenzia Stefani“ aus Konstantinopel habe der tür⸗ kische Oberste Sanitätsrath die fünftägige Quaran⸗ für Provenienzen aus Massovah aufgehoben, nachdem

teckende Krank⸗

15. April. (W. T. B.) In vergangener

und Zweiten Beilage.)

Wetterbericht vom 15. April, Morgens 8 Uhr.

- V w

ssp.

Temperatur

in ° Celsius 40 R.

Bar. auf 0 Gr.

u. d. Meere

Wind. Wetter.

Stationen.

0C.

1

Mullaghmore 767 WNW 2 wolkig Aberdeen. 763 SSW l heiter Christiansund 765 SO 2 wolkenlos Kopenhagen. 761 ONO 2 Regen Stockholm. 767 ONO 2 bedeckt

red. in Millim.

5

8o —bodoen=o

Haparanda . 769 N. 2heiter St. Petersb. 768 NO 1 Dunst Moskau .. 766 NO 1 bebeckt Cork, Queens⸗ V vvown69 [ 3 heiter Brest ... 766 NNW 2 wolkta de 764 NNW 2 bedeckt 761 NO 1 Regen¹) S ((1692I 1 bedeckt winemünde 762 SSO 2 bedeckt Neufahrwasser 763 NO 1 bedeckt Memel 764 OSO 3 halb bed. Naries 767 NW 1 bedeck! Münster... 763 W 2 bedeckt Karlsruhe... 765 S 3 bedeckl²) Wiesbaden. 765 W 1 bedeckt³) München .. 765 SW 4 wolkig Chemnitz .. 764 SSW 2 bedeckt Berlin. 762 WSW 2 bedech⁴) Wiein .... 768 W 2 Regen Breslau.. 763 NW 1 bedeckt Fle 8 N 0 3 heiter Nizza 760 9NS

2 halb bed. Triest 760 ONO 2 halb bed.

¹) Leichter Regen. ²) Gestern Regen.

⁴) Regen und Hagelschauer. Uebersicht der Witterung

Der Luftdruck hat bei gleichmäßiger Vertheilung über Mittel⸗ und Süd⸗Europa zugenommen, wäh⸗ rend über Nordwest⸗Europa allenthalben Abnehmen des Luftdruckes stattgefunden hat. Das kalte, trübe Wetter mit geringen Niederschlägen dauert über Central⸗Europa fort, indessen dürfte sich das Auf⸗ klaren mit Erwärmung, welches über den Britischen Inseln und West⸗Frankreich sich zeigt, langsam ost⸗ wärts auch über unsere Gegend ausbreiten. In Deutschland ist die Temperatur fast überall etwas gestiegen, liegt aber noch, außer in den nordöstlichen Gebietstheilen, allenthalben ziemlich erheblich unter dem Mittelwerthe.

OHcoSOgCEUA;Ǵ;S

Deutsche Seewarte.

EEöö 22 12 FRalkr

Theater⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗

haus. 93. Vorstellung. Neu einstudirt: Der Widerspänstigen Zühmung. Komische Oper in 4 Akten von Herrmang Götz. Text nach Shakespeare's gleichnamigem Lustspiele frei bearbeitet on Joseph Victor Widmann. In Scene gesetzt om Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapell⸗ neister Sucher. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 99. Vorstellung. Das Käthchen von Heilbronn, oder: Die Feuerprobe. Großes historisches Ritterschauspiel in 5 Aufzügen von Heinrich von Kleist. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.

Freitag: Opernhaus. 94. Vorstellung. Lohen⸗ grin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 100. Vorstellung. Der neue Herr. Schauspiel in 7 Vorgängen von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 Uhr.

Beutsches Thrater. Tod.

Freitag: Die Kinder der Excellenz.

Sonnabend: Götz von Berlichingen.

Berliner Theater. Anfang 7 Uhr. Freitag: 32. Abonnem.⸗Vorstellung. Verschollen. Es hat so sollen sein. Die Liebesprobe. Sonnabend: Schuldig.

Fauft's

Donnerstag:

Donnerstag: Schuldig.

Tessing-Theater. Donnerstag: Ultimo. Luft⸗ spiel in 5 Akten von Gustav v. Moser.

Freitag: Ultimo.

Sonnabend: Erstes Gastspiel von Friedrich Haase. Zum 1. Male: Die alten Junggesellen. Lustspiel in 5 Akten von Victorien Sardou. (Mortemer:

Friedrich Haase.)

Victoria-Theater. Wegen Abbruch des Theaters. Vorletzte Woche. Donnerstag: Zum 137. Male: Die sieben Raben. Romantisches Zaubermärchen in 5 Akten von Emil Pohl. Musik von G. Lehnhardt. Balletcomposition des 3. Aktes von C. A. Ratda. Ballet von C. Severini. In Scene gesetzt von

W. Hock. Anfang 7 ¼ Uhr.

Wallner-Theater. Donnerstag: Zum 7. Male: Des Teufels Weib. Phantastisches Singspiel in 3 Akten und einem Vorspiel von Meilhac und Mortier, bearbeitet von Th. Herzl. Musik von Adolf Müller. Anfang 7½¼ Uhr.

Freitag und folgende Tage: Des Teufels Weib.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Donnerstag: Unter persönlicher Leitung des Komponisten. Mit neuer Ausstattung, zum 1. Male: Saint Cyr. Operette in 3 Aufzügen (mit theil⸗ weiser Benutzung eines Stoffes von A. Dumas) von Oscar Walther. Musik von Rudolf Dellinger. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche.

Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Donnerstag: Zum vorletzten Male: Der selige Toupinel. Schwank in 3 Akten von Al Bisson. In Seene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Vorher: Ohne Liebe. Dialogisirte Novelle in 1 Akt von Marie von Ehner⸗Eschenbach. Anfang 7 ½ Uhr.

Freitag: Zum letzten Male: Der selige Tou⸗ pinel. 8

Sonnabend: Zum ersten Male: Die Früchte der Bildung. Lustspiel in 4 Akten von Leo N. Tolstoi.

Kroll's Theater. Sonntag, den 19 April:

Eröffnung der Opern⸗Saison. Erstes Gastspiel

von Fr. Lilli Lehmann. Fidelio. Belle-Alliance-Theater. Donnerstag: Zum 26. Male: Gavaut, Minard & Co. Schwank

in 3 Akten von Edmond Gondinet. Deutsch von

Weyl. Vorher zum 14. Male: Die Odaliske. Schwank in 1 Akt von O. Elsner. Anfang 7 ½ Uhr. Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Adolph Ernst-Theater. Donnerstag: Zum 61. Male: Adam uud Eva. Gesangsposse in 4 Akten von Eduard Jacobson und Leopold Elv. Couplets von Jacobson und Gustav Görß. Musik von Adolph Ferron. Anfang 7 ½ Uhr. 1

Freitag: Dieselbe Vorstellung. 8

Thomas-Theater. Alte Iakobstraße 30. Donnerstag: Zum 28. Male: Der Millionen⸗ bauer. Volksstück in 4 Akten von Max Kretzer. Gesangstexte im 3. Akt von A. Schönfeld. Musik von G. Steffens. Anfang 7 ½ Uhr.

Freitag: Benefiz für Hn. Georg Kaiser. Nur einmalige Aufführung. Der Soldatenfreund.

Sonnabend und folgende Tage: Der Millionen⸗ bauer.

Concert⸗Anzeigen.

Concert-Haus. Donnerstag: Karl

Concert. Gesellschafts⸗Abend. 1 Schluß der 24. Concert⸗Saison am 20. April.

Sing-Akademie. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Concert des Violin⸗Virtuosen David Roget mit dem Philbarmonischen Orchester, sowie unter Mitwirkung der Klavier⸗Virtuosin Marie Granié.

Meyder⸗

llrania, Anstalt für volksthümliche Naturkundr Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lebrrer Bahnhof) Geöffnet von 12 11 Uhr. Täglich Vorstellung im wissenschaftlichen Theater. Näheres die Anschlag⸗ zettel

Todes⸗Anzeige.

Nach längeren Leiden ist unser hochverehrter Chef, 1 der Königliche General⸗Commissions⸗Präsident Herr

Dr. jur. Theodor Wilhelmy,

Ritter höchster Orden,

am 14. d. Mts. verschieden.

Durch das Vertrauen seines Königs an die Spitze der

[3910] im Jahre 1867 er⸗

richteten General⸗Commission in Kassel berufen, hat der Verewigte derselben seitdem vor⸗

gestanden.

Die Entwickelung dieser Behörde ist sein Werk. 8 1 über 54 Jabren, reich an Arbeit, aber auch reich an Erfolgen ist abgeschlossen

Eine Beamtenlaufbahn von Die hervor⸗

ragenden Verdienste des Entschlasenen um den Staat auf dem Gebiete der Landeskultur sind von Allerhöchster Stelle in einer ihn hochehrenden Weise mehrfach gewürdigt worden. Ein leuchtendes Vorbild seinen Untergebenen, hat er auch ihre Herzen besessen und in verehrungs⸗ voller Gesinnung gedenken die Unterzeichneten der seltenen Güte und des großen Wohlwollens, dessen sie sich in jeder Lage und zu aller Zeit von ihrem geliebten Chef erfreuen durften. Unauslöschlich wie sein Andenken wird in ihnen das Gefühl inniger Dankbarkeit bleiben.

Kassel, 14. April 1891.

Die Mitglieder der Königlichen General⸗Commission.

Verlobt: Frl. Huldine Gerber mit Hrn. Premier⸗ Lieutenant Richard Gandtner (Sagan). Frl. Else Kohn mit Hrn. Regierungs⸗Baumeister Robert Elkisch (Neisse).

Verehelicht: Hr. Hauptmann Hans Waldhausen mit Frl. Anna Trimborn (Köln) Hr. Pastor Bruno Mathis mit Frl. Anna Wancke (Lichten⸗ berg Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Archiprath Sello (Oldenburg) Eine Tochter: Hrn. E. von Stockhausen (Abgunst). Hrn Major a. D. von Beromann (Kassel). Hrn. Robert von Keudell (Berlin). Hrn. Amtsrichter Lücke (Bergen auf Hrn. Hauptmann Hofmann (Magde⸗

urg).

Gestorben: Hr. Steuerinspektor Carl Weber (Mühlhausen). Hr. Premier⸗Lieutenant a. D Carl von Oppell (Weigsdorf bei Kunewalde).

Hr. Rittergutsbesitzer Hugo Adalbert Menz (Berlin). Hr. Gerichtsassessor Arthur Buske (Königsberg i Pr.) Frau Dr. Hofmann, geb. Lübke (Dresden)

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor Verlag der Expedition (Scholhz). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Veriogs⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 33 Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)], und der Zommer⸗Fahrplau der Berliner Stadt⸗ und Ringbahn.

E

vril 1288 am 9. April 1 133

chen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußisch

Erste Beilage

No. 89.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen ꝛc. Im aktiven Heere. Berlin, 9. April. Otto, Oberst⸗Lt. von der Armee, unter Stellung à la suite des 2. Großherzogl. Hess. Drag. Regts. (Leib⸗ Drag. Regts.) Nr. 24, 8èzum Kommandanten von Darmstadt ernannt. Küper, Gen. Major und Commandeur der 6. Feld⸗Art. Brig., zu den Offizieren von der Armee versetzt. Bossert, Königl. Württem⸗ berg. Hauptm. à la suite des Gren. Regts. König Karl (5. Württem⸗ berg.) Nr. 123 und kommandirt zur Dienstleistung als ordentliches Mitglied bei der Gewehr⸗Prüfungskommission, zum ordentlichen Mit⸗ gliede dieser Kommission ernannt. Philipp, Pr. Lf. vom Fuß⸗

Art. Regt. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, ein Patent seiner Charge verliehen.

Schaubode, Sec. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. Encke (Magdeburg.) Nr. 4, zum überzähligen Prem. Lt. befördert. Roehr, Sec. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. von Dieskau (Schles.) Nr. 6, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 10, Hirsch⸗ berg, Hauptm. und Comp. Chef vom Westfäl. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 7, in das Rhein. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 8, versetzt. Gereke, Premier⸗Lieutenant vom Westfälischen Fuß⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 7, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Bargen, Hauptm. und erster Offizier des Traindepots des 8 8R Armee⸗Corps, in gleicher Eigenschaft zum Traindepot der Groß⸗ berzogl. Hess. (25.) Div. versetzt. Elster, Hauptm. und zweiter Offizier des Traindepots des I. Armee⸗Corps, zum ersten Offizier des Traindepots des IX. Armee⸗Corps ernannt. Kämmerer, Pr. Lt. vom Train⸗Bat. Nr. 17, unter Versetzung zum Ostpreuß. Train⸗ Bat. Nr. 1, à la suite desselben, zur Dienstleistung als zweiter Offizier zum Traindepot des I. Armee⸗Corps kommandirt.

Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere. Berlin, 9. April. Frhr. Röder v. Diersburg, Gen. Lt. und Kom⸗ mandant von Darmstadt, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension zur Disp. gestellt. Creter, Hauptm. und erster Offiz. des Traindepots der Großherzogl. Hess. (25.) Div., mit Pension und der bisher. Uniform der Abschied bewilligt. v. Giese, Oberst a. D., zuletzt Commandeur des damaligen 5. Pomm. Inf. Regts. Nr. 42, unter Ertheilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des genannten Regts., mit seiner Pension zur Disp. gestellt.

Berlin, 11. April. Messow, Gen. Major und Comman⸗ deur der 65. Inf. Brig., mit Pension der Abschied bewigigt.

stöniglich Bayerische Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 5. April. Krafft, Sec. Lt. vom 8. Inf. Regt. vakant Pranckh, zum 13. Inf. Reagt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich versetzt. Schmidt, Pr. Lt. im 17. Inf. Regt. Orff, unter Ernennung zum Comp. Chef, zum Hauptm. ohne Patent, v. Münster, Pr. Lt. im 2. Pion. Bat., unter Ernennung zum Comp. Chef, zum Hauptm., Danner, Sec. Lt. im 17. Inf. Regt. Orff, zum Pr. Lt. ohne Patent; die Unteroffzziere: Kurz, Häunlein im 1. Sau Regt. König, Horn, Ruith im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, Hagen im 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, Beyerköhler, Mentzel im 8. Inf. Regt. vakant Pranckh, Volkert im 9. Inf. Rt WäVehekie ede Regt. Prinz Ludwig, Neithardt, v. Staudt, Finsterer im 11. Inf. Regt. von der Tann, Wilm im 12. Inf. Regt. Hrinz Arnulf, Leh⸗ mann im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, Fried, Frhr. v. Secken dorff⸗Aberdar im 19. Inf. Regt.,, Reinhard im 1. Schweren Reiter⸗Regt. Prinz Karl von Bayern, Frhr. v. Thüngen im 1. Ulan. Reat. Kaiser Wilhelm II. König von Preußen, Hohnert im 5. Chev. Regt. Erzherzog Albrecht von Oesterreich, Frhr. von und zu Aufseß im 1. Feld⸗Art. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold, Frhr. von Stengel im 2. Feld⸗Art. Regt. Horn, Weller, Hoeller im 1. Fuß⸗Art. Regt, vakant Bothmer, Kölsch, Weip⸗ pert, Neithardt im 2. Fuß⸗Art. Regt., zu Port. Fähnrs., befördert.

TTDSDVeianng des Kriegs⸗Ministeriums. Gerneth, Major à la suite des Generalstabes und Referent im Kriegs⸗Ministerium, an Stelle des zum Abth. Chef im Kriegs⸗ Ministerium ernannten Oberst⸗Lts. Frhrn. Reichlin v. Meldegg, als Mitglied zur Ober⸗Examinationskommission für Kandidaten des höheren Militär⸗Verwaltungsdienstes kommandirt. Buchbauer, Pr. Lt. des 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig, auf die Dauer eines Jahres zur Intend. 1. Armee⸗Corps zur Dienstleistung kommandirt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Here. 5. April. Brand, Hauptm. a. D., die Aussicht auf Anstellung im Civildienst ausnahmsweise nachträglich verliehen.

7. April. Schmitt, Sec. Lt. vom 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bavern, wegen beabsichtigten Uebertritts in Königl. preuß. Militärdienste der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts⸗Corps. 5. April. Mosbacher burg), Bergeat, Kramer, Gerner, Braunreuter, Berner, Schneegans, Wolf, Göhring (. Mürn Dr. Bernheim, Immig (Würzburg), Unterärzte der Assist. Aerzten 2. Kl. der Res. befördert.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

6. April. Müller, Kasernen⸗Insp. von der Garn. Verwalt. Würzburg, zu jener in Neuburg, Scheurer, Kaäsernen⸗Insp. von der Garn. Verwalt. Burghausen, zu jener in Landau, ver⸗ setzt. Habersbrunner, Sec. Lt. a. D., Kasernen⸗Insp. auf Probe, bei der Garn. Verwalt. München, Schäfer, Kasernen⸗Insp. auf Probe und Milit. Anwärter, bei der Garn. Verwalt. Augs⸗ burg, beide mit dem Range vor dem Kasernen⸗Insp. Reinthaler, zu Kasernen⸗Inspektoren ernannt. 8

Durch Verfügung des General’Kommandos II. Armee⸗Corps. Zemsch, Zahlmstr. vom 5. Inf. Regt. Groß⸗ Hessen, zum 3. Chev. Regt. vakant Herzog Maximilian verfetzt.

Würz⸗

Deutscher Reichstag. 98. Sitzung vom Dienstag, 14. April.

Am Tische des Bundesraths der Staatssekretär Dr. von Boetticher und der Staats⸗Minister Freiherr von Berlepsch.

Das Haus setzt die zweite Berathung der Gewerbe⸗ ordnungs⸗Novelle fort.

„S. 134a schreibt vor, daß für jede Fabrik, in der regel⸗ mäßig mindestens zwanzig Arbeiter beschäftigt werden, inner⸗ halb vier Wochen nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes oder nach der Eröffnung des Betriebes eine Arbeitsordnung zu erlassen ist. Für einzelne Abtheilungen des Betriebes können besondere Arbeitsordnungen erlassen werden. Der Erlaß erfolgt durch Aushang.

1 Die Abgg. Auer und Genossen beantragen, die Be⸗ schränkung dieser Vorschrift auf Fabriken mit mindestens zwanzig Arbeitern zu streichen.

Berlin, Mittwoch, den 15. April

Abg. Wurm: Der Kommissionsbeschluß sei eine Verschlechterung der Vorlage. Wenn auch in den kleineren Betrieben Fabrikordnungen vorhanden seien, dann wisse der Arbeiter wenigstens, woran er sei und könne nicht über's Ohr gehauen werden. Eine gesetzliche Defini⸗ tion dessen, was eine Fabrik sei, gebe es freilich nicht. Im Jahre 1878 habe man einen Versuch dazu gemacht, und als Kriterium die Beschäftigung von nur zehn Arbeitern und die Arbeitstheilung auf⸗ gestellt. In der Kommission habe man gesagt, bei kleineren Be⸗ trieben sei eine Arbeitsordnung nicht nöthig, weil ja Alles mündlich geschehe. Diese mündlichen Verabredungen seien aber gerade eine Quelle unangenehmer Streitigkeiten. Uebrigens gelte ja auch für die unfallversicherungspflichtigen Betriebe die Zahl zehn als Mindestzahl. Seine Partei sei in der seltenen Lage, diesmal um Wiederherstellung der Regierungsvorlage zu bitten.

Abg. Dr. Hartmann: In kleineren Betrieben beständen nähere persönliche Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitern, insbe⸗ sondere erfolge der Abschluß des Arbeitsvertrags von Person zu Person ohne Vermittelung eines Werkmeisters Für diese wäre es lästig und überflüssig, den Apparat von Papier, Tinte oder Druckerschwärze in Bewegung zu setzen. Seine Freunde hätten sogar erst für Fabriken mit dreißig regelmäßig beschäftigten Arbeitern eine Fabrikordnung ge⸗ wünscht, wie es in Sachsen Gesetz sei und sich sehr gut bewährt habe.

Abg. Wurm: Er sehe keine Belästigung für den Unternehmer darin, daß er das, was er dem Arbeiter vorschreiben wolle, schwarz auf weiß gebe. Sonst stehe der Arbeiter dem Unternehmer voll⸗ ständig rechtlos gegenüber. In Sachsen hätten die Maschinensticker das bestehende Recht zu umgehen gesucht: um die Kinder vom frühesten Alter an ausnutzen zu können, hätten sie ihre Fabriken für Haus⸗ industrie erklärt, hätten aber mit diesem Versuch kein Glück gehabt, denn das Gericht habe nach dem gesunden Menschenverstande gegen sie entschieden. Die einseitig vom Arbeitgeber erlassene Fabrikordnung 1 eigentlich eine Polizeiverordnung, aber immer noch besser als gar

eine.

Unter Ablehnung des Antrages Auer wird der §. 134a unverändert angenommen.

Nach §. 134 b muß die Arbeitsordnung Bestimmungen enthalten:

1) über Anfang und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeits⸗ zeit sowie der Pausen;

2) über Zeit und Art der Abrechnung und Lohnzahlung;

3) über die Frist der Aufkündigung sowie über die Gründe, aus welchen Entlassung und Austritt ohne Aufkündigung er⸗ folgen darf;

4) über Art und Höhe der Strafen, die Art ihrer Festsetzung, über Verwendung und Verwendungszweck.

5) über die Verwendung der etwa nach §. 134 verwirkten Lohnbeträge.

Strafbestimmungen, welche das Ehrgefühl oder die guten Sitten verletzen, dürfen in die Arbeitsordnung nicht aufgenommen werden. Geldstrafen dürfen den Betrag des ortsüblichen Tagelohnes nicht übersteigen und müssen zum Besten der Arbeiter der Fabrik verwendet werden. 2

Weitere, die Ordnung des Betriebes und das Verhalten der Arbeiter im Betriebe betreffende Bestimmungen aufzunehmen, soll dem Arbeitgeber überlassen bleiben. 6 Nach einem Zusatz der Kommission können mit Zu⸗

stimmung eines ständigen Arbeiterausschusses in die Arbeits⸗ ordnung Vorschriften über das Verhalten der Arbeiter bei Benutzung der zu ihrem Besten getroffenen, mit der Fabrik verbundenen Einrichtungen sowie Vorschriften über das Ver⸗ halten der minderjährigen Arbeiter außerhalb des Betriebes nufgenommen werden.

Abg. Freiherr von Stumm beantragt, Geldstrafen bis zur Höhe des durchschnittlichen Tagesarbeitsverdienstes zuzulassen.

Die Abgg. Auer und Genossen wollen die Ziffern 3 und 5 streichen, Geldstrafen in der angegebenen Höhe nur „im Laufe einer Lohnperiode“ zulassen und beantragen endlich auch die Streichung des von der Kommission be⸗ schlossenen Zusatzes.

Die Abgg. Dr. Gutfleisch, Dr. Hirsch und Gen. wollen die Vorschrift des letzteren Satzes der Kommissions⸗ beschlüsse, betreffend das Verhalten der Arbeiter außerhalb des Betriebes, auf die Arbeiter unter 18 Jahren beschränken.

Nach einem Antrag Bebel sollen Bestimmungen über das Recht des Arbeitgebers, Schadenersatz zu fordern, in die Arbeitsordnung nicht aufgenommen werden.

Abg. Freiherr von Stumm: Man stehe hier vor einer der folgenschwersten Abstimmungen, die jemals den Reichstag beschäftigt habe. Vielleicht zeihe man ihn wieder der Uebertreibung, wie da⸗ mals, als er vor der Aufhebung der Eisenzölle gewarnt habe, die einen unerhörten Rückgang der gesammten Montanindustrie und einen kolossalen Verlust an Nationalvermögen zur Folge gehabt habe. Die Gestaltung des §. 134 b, speziell die Einführung des Straf⸗ maximums werde noch eingreifendere Folgen haben als s. Z. die Aufhebung des Eisenzolls. Von dem heutigen Beschluß werde es abhängen, ob das Gesetz zum Segen oder Schaden der Bevölkerung und des Staates ausschlagen werde. Er könne noch verhängnißvoller werden als der von 1873, denn sittliche Schäden seien viel schwerer zu repariren als materielle. Im Widerspruch mit der großen Mehrzahl seiner Berufsgenossen sei er im Prinzip für den Erlaß einer Fabrikordnung, wie er denn auch im Staalsrath dafür plaidirt babe. Aber der Arbeitgeber müsse nicht bloß für die materiellen Interessen der Arbeiter ein warmes Herz haben, sondern auch seine sittlichen und morglischen Interessen außerhalb des Betriebes im Auge haben. Dahin ge⸗ böre, daß jeder Bestechungsversuch unnachsichtlich geahndet werde. Die Einführung eines Strafmaximums widerspreche seine Auffassung des Arbeitsvertrages insofern, als hier ohne Noth etwas bestimmt werde, was in allen anderen vielleicht viel dringenderen Fällen vom Staate niemals versucht worden sei. Im Staatsrath habe Niemand für diesen Grundsatz gesprochen. Man sei einstimmig der Ansicht ge⸗ wesen, daß über den materiellen Inhalt der Fabrikordnung ein Dritter absolut nicht mitzureden habe, sondern dies lediglich der Verein⸗ barung zwischen Arbeitgeber und Arbeiter zu überlassen sei. Da er aber kein Prinzipienreiter sei, so verschließe er sich nicht der Erwägung, daß ohne ein solches Strafmaximum immerhin Mißbräuche vorkommen könnten. Wenn man das aber wolle, so müsse man auch ein Maximum einführen, welches die Aufrechterhaltung des Betriebes noch ermögliche. Er halte es für ein falsches Prinzip, es auf den ortsüblichen Tagelohn zu basiren, der ein fester Betrag sei und hoch und niedrig gelohnte Arbeiter in gleicher Höhe mit derselben Schärfe treffe. Was mache sich ein Monteur, der täglich 6 verdiene, aus einer Strafe von 80, 90 ₰2 Solche Strafen seien bloße Nadelstiche und in keiner Weise geeignet, Anstand, gute Sitten und Ordnung im Betriebe zu wahren und zu verhindern, daß eine gewaltthätige Minorität einer gewissenhaften Majorität von Arbeitern die Ausübung ihrer Pflicht erschwere. Oder glaube man, daß ein Arbeiter durch eine Strafe von 90 sich abhalten lasse, blauen Montag zu machen, für den er ohnehin seinen Tagelohn einbüße? Solche kleinen Strafen nützten nichts, es müsse mindestens

der tägliche Arbeitsverdienst des betreffenden Arbeiters zu Grunde gelegt werden. Die Bestimmungen über das Verbot der Sonntagsarbeit würden vollständig auf dem Papier stehen, wenn man dem Arbeit⸗ geber nicht wenigstens die Möglichkeit gebe, den betr. Arbeiter in eine angemessene Geldstrafe zu nehmen. Das Unfallgesetz und die jetzt in Berathung befindliche Krankenkassennovelle schrieben Strafen bis zu 20 vor! Durch so unzureichende Strafen zwinge man die Arbeit⸗ geber, die straffälligen Arbeiter zu entlassen und die Kündigungsfristen ab⸗ zuschaffen. Wenn die Gesetzgebung sich soweit in diese Verhältnisse einmische, so müßte die Einmischung noch weiter gehen; dann müßzte der Staat überhaupt die Arbeitsbedingungen regeln, und damit wäre man mitten im sozialdemokratischen Staat. So lebhaft er wünsche, daß dieses so hochherzig begonnene Gesetz, an dem er nach seiner besten Ueberzeugung redlich mitgearbeitet habe, auch zur Verabschiedung gelange, so müßte er doch, wenn man seinen Antrag ablehne, gegen das ganze Gesetz stimmen. Er thue das nicht als Arbeitgeber, sondern weil er fest davon durchdrungen sei, daß man mit solchen Bestimmungen das Fundament des Staats untergrabe und die Art an die Wurzel der Monarchie lege. (Beifall rechts.)

Abg. Dr Hirsch: Und das Alles um den Unterschied zwischen dem ortsüblichen Tagelohn und dem durchschnittlichen Tagesarbeits⸗ verdienst! Das sei doch gegenüber dem anderweiten Inhalt des §. 134 b nur eine Bestimmung von minimaler Bedeutung. Der Abg. Freiherr von Stumm wolle auch das Verhalten der Arbeiter außerhalb des Betriebes durch die Arbeitsordnung regeln. Könne denn heute noch von einem patriarchalischen Verhältniß zwischen Arbeitern und Arbeitgebern die Rede sein? Die Arbeitgeber unterlägen doch keinem Befähigungsnachweis in Bezug auf ihren Charakter. Sei es patriarchalisch, wenn z. B. ein blutjunger Mensch an die Spitze eines großen Unternehmens gelange und eine solche Strafgewalt und Autorität im bedenklichsten Sinne über Männer mit grauen Haaren ausübe, die nicht nur im Betriebe, sondern vielleicht schon im bürgerlichen Leben, im Staats⸗ und Kriegsdienst sich verdient gemacht und hohe Ehren erworben hätten? Eigentlich wäre eine Strafgewalt in gewerblichen Betrieben überhaupt wohl nicht er⸗ forderlich, wenigstens dürfe man sie nur in beschränktem Maße zulassen, wenn nicht die schwersten Ungerechtigkeiten und eine unheilvolle Ver⸗ bitterung der Arbeiter entstehen solle. Ihm sei es sehr schwer, für eine solche Strafbefugniß einer Privatperson zu stimmen; wenigstens sollten diese Strafen nur unter Zustimmung der Arbeiterausschüsse oder mit dem Recht der Appellation an dieselben zulässig sein. Die Beschränkung des Strafmaximums auf die Höhe des ortsüblichen Togelohns sei eher noch zu hart, als zu milde; denn wenn dem Arbeiter für einen Tag der Lohn als Strafe abgezogen werde, so fehle seiner Familie der Unterhbalt für diesen einen Tag. Außer den Strafen habe der Arbeitgeber noch eine ganze Reihe anderer wirksamer, moralischer Mittel zur Aufrechterhaltung der Dis⸗ ziplin, wie Verweise, Verwarnungen unter Androhung der Ent⸗ lassung; und wenn Arbeiterausschüsse beständen, wäre nicht die Miß⸗ billigung durch die Genossen im Ausschuß eine der schwersten Strafen? Helfe das alles nichts, dann sei Entlassung für beide Theile besser. Ein Fabrikbetrieb sei doch keine Besserungsanstalt. Die Arbeiterausschüsse hätten für ihn die größte Bedeutung im § 134b. Ihre Einsetzung markire einen der wichtigsten Kulturfort⸗ schritte und bezeichne gegenüber der Fabriksouveränetät die Anerkennung des schönen Ideals eines mehr genossenschaftlichen Verhältnisses im Ge⸗ werbebetriebe. Sei ein freier Meinungsaustausch zwischen Arbeitern und Arbeitgebern möglich, so werde ihr jetziges feindseliges Verhältniß all⸗ mählich schwinden. Die Sozialdemokraten seien inkonsequent, wenn sie hier die Arbeiterausschüsse ablehnten und zugleich Arbeiterkammern forderten, denn beide beruhten auf demselben Prinzip, die Kammern seien nur vergrößerte Ausschüsse. Die soziale Frage werde allerdings damit noch nicht gelöst. Die Vereinigung der Arbeiter in Gewerk⸗ vereinen bleibe neben den Ausschüssen noch ein nothwendiges und heilsames Mittel. Sie würden die Auͤsschüsse nicht als Feinde, sondern als Bundesgenossen begrüßen. Bezüglich der Wohlfahrts⸗ einrichtungen wünsche er, daß eine Bestimmung aufgenommen würde, die es verhindere, daß die Arbeiterwohnungseinrichtungen nicht dazu mißbraucht würden, die Arbeiter bei der Entlassung sofort ohne Inne⸗ haltung der üblichen Kündigungsfrist obdachlos zu machen. Die Wohlfahrtseinrichtungen dienten zum Segen für beide Theile, aber es knüpften sich daran viele Mißbräuche; so werde z. B. den Arbeitern viel zu viel für die Spareinlagen vom Lohn zurückbehalten. Be⸗ züglich des Räumens der Wohnung bei der Entlassung aus der Arbeit werde er in der dritten Lesung einen Antrag stellen. Was die Ueber⸗ wachung des Verhaltens der Arbeiter außerhalb des Betriebes anlange, so sei seine Partei in erster Reihe für die Streichung der ganzen Be⸗ stimmung und werde also für den Antrag Auer stimmen; sollte diese Bestimmung aber angenommen werden, so beantrage seine Partei wenigstens, sie nur auf 18jährige Arbeiter anzuwenden. Er hoffe, daß die Arbeiterausschüsse gerade dazu beitragen würden, dies Gesetz zu einem wahrhaft arbeiterfreundlichen zu gestalten.

Abg. Bebel: Die Bedeutung, welche der Abg. Freiherr von Stumm diesem Paragraphen beigelegt habe, werde selbst seine Freunde überrascht haben. Die Aufhebung der Eisenzölle 1873 habe nicht die spätere furchtbare Krisis für die betreffende Industrie herbeigeführt, habe aber für die Industriellen den Vortheil gehabt, daß sie ihr die Hauptschuld an der Krisis hätten zuschieben können. Die Krisis selbst sei eine Folge der Ueberproduktion in der Milliardenperiode gewesen. In der Hauptsache könne seine Partei mit dem §. 134b einverstanden sein, denn er verbessere nach manchen Richtungen den bisherigen Zu⸗ stand, sie wolle aber noch weiter gehen. Daß der Abg. Freiherr von Stumm, dessen Fabrikordnung zu den härtesten in Deutschland gehöre und Strafbestimmungen wie keine andere enthalte, durch die Kommissionsbeschlüsse ganz niedergedrückt sei, begreife er; danach müßten die Gebr. Stumm in Neunkirchen ihre Fabrikordnung ganz und gar abändern. In der Kommissionsfassung sei nicht gesagt, wie oft die höchste Strafe verhängt werden könne, seine Partei beantrage daher, daß dieses Strafmaß nur einmal in einer Lohnperiode erreicht werden dürfe. In der Schweiz, namentlich der Ostschweiz, seien schon seit Jahren die Bußen in den meisten Fabriken gänzlich aufgehoben und die schweizer Fabrikinspektoren erklärten sich in dem letzten Bericht gegen die Bußen oder wenigstens für eine bedeutende Ermäßigung derselben. Was seine Partei hier grund⸗ sätzlich vertreten, sei nicht bloß eine sozialdemokratische Forderung, sondern werde auch von allen bumanen Unternehmern und Aufsichts⸗ beamten gefordert. Nach des Abg. Freiherrn von Stumm Auffassung sei die Disziplin nur mit ganz exorbitanten Mitteln aufrecht zu er⸗ halten, aber in jedem Betriebe könnte auch ohne Strafen das Maß von Disziplin aufrecht erhalten werden, das der Geschäftsbetrieb erfordere. Disziplinlosigkeit und Azarchie wolle seine (des Redners) Partei nicht. Aber es dürfe nicht stets der Zuchtmeister vor dem Arbeiter stehen, der ihn mit harten Strafen auf seine Pflicht auf⸗ merksam mache. Sei denn bei den Unternehmern eine Integrität des Charakters vorhanden, die den Mißbrauch dieser Befugniß aus⸗ schließe? Der Abg. Freiherr von Stumm schreibe den Arbeitgebern die Rolle eines Erziehers gegenüber ihren Arbeitern zu. Seine Partei sei eigentlich gegen alle Strafen, da sie aber damit nicht durch⸗ komme, wolle sie wenigstens die möglichste Beschränkung. Er sei nicht sicher, daß die neuen Fabrikordnungen auch wirklich so ausfielen, wie sie nach §. 134 b ausfallen sollten. Die Strafbestimmungen sollten Ehrgefühl und gute Sitten nicht verletzen. Es werde jedoch Alles beim Alten bleiben.