ein Gemeindeverordneter nicht ein Beamter im engeren Sinne des Wortes ist.
Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa schließt sich dieser Auffassung an. Fö 1
Ohne Debatte gelangt der Abschnitt V: Gemeindevermögen (§§. 66— 71) zur Annahme.
Der VI. Abschnitt (§§. tung der Gemeinden.
§. 72 bestimmt, daß an der Spitze der Verwaltung der Landgemeinde der Gemeindevorsteher mit zwei Schöffen steht, deren Anzahl durch Ortsstatut vermehrt werden kann, in größeren Gemeinden soll nach einem Zusatz der Kommission ein aus dem Gemeindevorsteher und den Schöffen bestehender kollegialischer Gemeindevorstand eingeführt werden können.
Die Abgg. Freiherr von Huene und von Strombeck beantragen, daß die Zahl der Schöffen auf höchstens sechs vermehrt werden könne, und daß dort, wo eine die Zahl sechs nicht übersteigende Anzahl von Schöffen bisher üblich gewesen, dies bis zu anderweiter ortsstatutarischer Festsetzung so verbleibe.
Die Abgg. von Jagow und von Rauchhaupt bean⸗ tragen, den Ausdruck „Gemeindevorsteher“ durch die Ein⸗ fügung der Worte „Schulze, Scholze, Richter, Dorfrichter“, den Ausdruck Schöffen durch Einfügung der Worte „Schöppen, Gerichtsmänner, Gerichts⸗ oder Dorfgeschworene“ zu ergänzen.
Mit dem §. 72 wird die Berathung der §§. 87 und 87a verbunden, in welchen die Pflichten und Rechte der Gemeinde⸗ vorsteher festgesetzt werden. An Stelle des Gemeindevorstehers soll dort der kollegialische Gemeindevorstand treten, wo ein solcher eingeführt ist. 1
Abg. Schmidt (Warburg) beantragt hierzu als Zusatz: „Wird der Gemeindevorstand durch Verhinderung eines Vor⸗ standes beschlußunfähig, so entscheidet der Gemeindevorsteher allein.“
Die Abgg. Avenarius und Gen. beantragen einen neuen §. 87 5b mit folgendem Wortlaut einzufügen: „Zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäfts⸗ zweige können durch Ortsstatut Ausschüsse gebildet werden. Dieselben bestehen aus dem Gemeindevorsteher oder dessen Stellvertreter als Vorsitzenden und aus von der Gemeinde⸗ vertretung gewählten Mitgliedern, welche aus den Schöffen den Gemeindeverordneten und sonstigen Gemeindegliedern genommen werden können.“
Abg. Schmidt (Warburg) beantragt ferner zum §. 87 a eine Aenderung, wonach dem Gemeindevorsteher zustehende Rechte an den kollegialischen Vorstand durch Ortsstatut über⸗ tragen werden können, aber nicht müssen.
Abg. Bohtz beantragt mit Bezug auf §. 87 einige lediglich redaktionelle Aenderungen.
Abg. Graf Strachwitz: werde die wenigen Leute, welche
72 — 89) handelt von der Verwal⸗
4 8 *
Ein kollegialischer Gemeindevorstand heutzutage noch kommunale Aemter als Ehrenämter übernähmen, abhalten, dies in Zukunst zu thun. Deshalb sei er für Beseitigung des diesbezüglichen von der Kom⸗ mission gemachten Zusatzes. Die Einrichtung möge sich ja für die großen Gemeinden in der Nähe von Berlin eignen, nicht aber für das Gros der Landgemeinden 1“ 8
Abg. von Tiedemann (Labischin): Auch ihm scheine es be⸗ denklich, zwischen die Gemeindevertretung und den Vorsteber noch ein Kollegium nach Art der städtischen Magistrate einzuschieben. Im Osten, wo die Magistratsverfassungen beständen, kämen häufig. Rei⸗ bungen innerhalb der städtischen Vermwaltung vor, die in der Rhein⸗ provinz, wo der Bürgermetster meist allein den Stadtverordneten gegenüberstehe, vermieden würden. Auch er meine, daß man auf die großen Vororte keine Rücksicht nehmen dürfe, bei ihnen herrschten Ausnahmezustände, und es bleibe ihnen ja überlassen, die Städte⸗ ordnung einzuführen; sei ihnen dieselbe zu theuer, so müßten sie sich eben fügen. Ausschüsse zu gewissen Zwecken, wie sie schon jetzt für die vermögensrechtliche Verwaltung eingesetzt würden, werde man auch in Zukunft wählen koöͤnnen. 8 1“ “
Abg. von Rauchhaupt weist darauf hin, daß die Petitionen
aus den großen Landgemeinden, nicht bloß in der Nähe von Berlin, eine solche Einrichtung verlangt hätten. In größeren Gemeinden werde sich überhaupt die Einsetzung von kollegialen Vorständen empfehlen. Redner erklärt, daß er immer ein Freund der Kollegien gewesen sei, und deshalb auch dagegen gestimmt habe, daß die Regierungs⸗Präsidenten als Einzelbeamte hingestellt würden. r des Innern Herrfurth: Regierungsvorlage findet sich weder der kollegiale verxorstand, wie ihn die Kommission eingeschoben hat, er Gemeinbeausschuß, den jetzt die Hrrn. Abgg. Dr. Ave⸗ narius und Genossen diesem Gesetz einfügen wollen. Meine Herren, ich erkenne aber an, daß das eine Lücke war. Ich finde aber gerade in diesem Anerkenntnis eine Widerlegung eines Vorwurfs, den bei der ersten Berathung der Hr. Abg. von Meyer (Arnswalde) dieser Land⸗ gemeindeordnung gemacht Hr. von Meyer (Arnswalde) sagte damals, die Landgemeindeordnung, wie sie vorliege, sei nur gemacht für Rirxdorf und derartige Vororte und passe deshalb nicht auf das Gros Die Sache liegt nämlich gerade umgekehrt: So, wie die Regierungsvorlage gemacht ist, paßt sie für das Gros der Landgemeinden, sie paßt aber nicht — das muß ich anerkennen — für Rixdorf und dergleichen große Vororte (sehr wahr!), und deshalb ist es allerdings, glaube ich, eine erwünschte Ergänzung, welche die Kommission hat eintreten lassen, indem sie den kollegialen Gemeindevorstand für diese großen Gemeinden eingefügt hat. (Sehr wahr!)
Ich habe deshalb meinerseits keinen Widerspruch gegen die Ein⸗ richtung des kollegialen Gemeindevorstandes zu erheben. Ich würde auch, wenn ein solcher kollegialer Gemeindevorstand nicht eingefügt worden wäre, keinen Widerspruch erheben gegen den Antrag der Abgg. Avenarius und Genossen, die auch dafür einen Ausweg bieten. Ich glaube aber, beides zusammen kann man nicht nehmen, und wenn ich die Wahl habe zwischen dem kollegialen Ge⸗ meindevorstande und diesem Ausschusse, dann gebe ich aus den Gründen, die der Hr. Abg. von Rauchhaupt soeben entwickelt hat und
werden können, das versteht sich von selbst; dazu brauchen Sie keine gesetzlichen Bestimmungen. Der Ausschuß aber, wie ihn die Abgg. Hobrecht und Genossen konstruiren wollen, läuft darauf hinaus, durch Ortsstatut einen dauernden Ausschuß zu dauernder Beaufsichtigung bestimmter Geschäftszweige und zu dauernder Besorgung sonstiger An⸗ gelegenheiten einzurichten. Das erachte ich nicht für zweckmäßig; da, glaube ich, verdient die Institution des kollegialen Gemeindevorstandes den Vorzug.
Abg. Hobrecht spricht sich für die Streichung des von der Kommission gemachten Zusatzes aus. Solche Gemeindevorstände würden nur da gebildet werden, wo eine Gemeindevertretung bestehe; also nur in größeren Gemeinden. Schulze und Schöffen seien in diesen Gemeindevertretungen geborene Mitglieder, könnten also kaum zu gleicher Zeit ein kollegialer Verwaltungs⸗ ausschuß sein. Zur Erleichterung der Verwaltung würde es besser sein, Verwaltungsausschüsse zu schaffen; denn auf dem Ge⸗ biete der Schul⸗ und Armenverwaltung, des Wegebaues u. s. w. gebe es schon in mittleren Gemeinden so viel Arbeiten, daß sie einen solchen Ausschuß wohl beschäftigen könnten, während der Schulze allein ihnen kaum gewachsen sei. 1 —
Abg. von Jagow emsfiehlt seinen Antrag; die Bevölkerung habe, trotzdem der Titel Gemeindevorsteher in dem Gesetze stehe, an den alten Bezeichnungen festgehalten und es sei nicht richtig, solche lieb gewordenen Bezeichnungen zu beseitigen.
Minister des Innern Herrfurth:
Ich wollte nur Namens der Königlichen Staatsregierung die Erklärung abgeben, daß sie gegen diesen Antrag eine Einwendung nicht zu erheben hat.
Abg. Eberty tritt für die Schaffung des Gemeindevorstandes ein. Die Entwickelung in vielen Landgemeinden, namentlich in indu⸗ striellen Gegenden, die eine balbe Meile langen Industriedörfer Schlesiens erforderten die Leitung durch einen kommunalen Ge⸗ meindevorstand, weil eine einzelne Person zur Erledigung der Ge⸗ schäfte nicht im Siande sei. 8 b““
Abg. von Strombeck tritt ebenfalls für die Schaffung von Gemeindevorständen ein.
Minister des Innern Herrfurth:
Auch bei diesen Anträgen kann ich die Erklärung abgeben, daß die Königliche Staatsregierung mit denselben einverstanden ist.
Abg. Dr. Krause empfiehlt die Bildung von Gemeindeaus⸗ schüssen, die zweckmäßiger seien, als ein kommunaler Vorstand. In diesen könnten nur die Gemeindevorsteher und die Schöffen kommen, während es z. B. für die großen Landgemeinden einmal von Wich⸗ tigkeit sei, einen besonderen Sachverständigen in der Leitung der Ge⸗ schäfte zu haben; vielleicht bei Bauten u. s. w. Das Ausführungs⸗ gesetz zum Unterstützungswohnsitzgesetz kenne eine solche Einrichtung schon, die Deputation für Armenangelegenheiten. Abg. Graf Strachwitz hält die kollegialen Gemeindevorstände für unzweckmäßig, weil dadurch die Verwaltung verlangsamt, die Autorität des Gemeindevorstehers benachtheiligt werde. 1
Abg. Schmidt (Warburg) will dem kollegialen Gemeindevor⸗ stande nur fakultativ alle Befugnisse des Gemeindevorstehers über⸗ tragen; die Anstellung der Gemeindebeamten solle aber dem Gemeinde⸗ vorsteher verbleiben. b
Abg. von Strombeck beantragt, die Bildung eines kollegialen Gemeindevorstandes nur in solchen Gemeinden zuzulassen, in welchen eine Gemeindevertretung von mindestens 12. Mitgliedern bestehe.
Abg. Weber (Halberstadt) tritt für die Bildung von Gemeinde⸗ Ausschüssen ein.
Minister des Innern Herrfurth:
Dem Abg. Weber gegenüber bemerke ich, daß meinerseits ein Mißverständniß des Antrages seiner politischen Freunde nicht vorge⸗ legen hat. Ich habe ausdrücklich erklärt, daß ich den in dem Antrage bezeichneten Ausschuß als die gemischte Verwaltun gsdeputation der Städteordnung ansehe, aber ich habe gesagt, wenn ich mich rage: was ist besser, der kollegiale Gemeindevorstand oder mehrere olche verschiedene Verwaltungsdeputationen? so habe ich im Interesse r Einheitlichkeit der Gemeindererwaltung geglaubt, und aus den von dem Abg. von Rauchhaupt angegebenen Gründen, mich für den kollegialen Gemeindevorstand entscheiden zu sollen.
Inzwischen ist von dem Hrn. Abg. von Strombeck der Antrag eingebracht worden, den er vorher bereits angekündigt hatte und gegen den ich noch einige Worte sagen möchte. Der Abg. Strombeck möchte für die Worte: „für die größeren Gemeinden“ in Absatz5 gern irgend welche objektive Kriterien haben, und er hat geglaubt, ein solches Kriterium in dem Vorhandensein einer Zahl von achtzehn Gemeinde⸗ verordneten finden zu können. Nun ist aber für die Einführung von achtzehn Gemeindeverordneten irgend ein objektives Kriterium auch nicht gegeben, sondern diese Zahl kann eingeführt werden durch Orts⸗ statut, d. h. sobald die Gemeinde es beschließt und der Kreis⸗ ausschuß es genehmigt. Genau dasselbe ist aber mit dem kollegialen Gemeindevorstand der Fall, und ich darf also sagen: Sie machen nur insofern die Sache schwieriger, als, wenn die Gemeindevertretung eine geringere Anzahl von Mitgliedern hat und das Bedürfniß zur Einführung eines kollegialen Gemeinderorstandes eintritt, dann zwei Ortsstatute gemacht werden müssen; — das erste, welches besagt: Wir wollen die Zahl von zwölf auf achtzehn erhöhen, und dann noch ein zweites Ortsstatut: nun wollen wir noch einen kollegialischen Ge⸗ meindevorstand einsetzen.
Meine Herren, ich bin ein großer Freund der Feststellung objektivper Kriterien in einem Gesetze, aber ich meine, wir brauch en solche hier uͤberhaupt nicht, weil ich die Worte: „größeren Gemeinden“ als rein dekorative ansehe. Es ist eine gewisse Direktive damit für den Kreisausschuß gegeben: ihr werdet doch nicht einen solchen Gemeindevorstond in ganz kleinen Gemeinden genehmigen, dafür muß doch schon eine größere Gemeinde vorhanden sein. Ich glaube, es bedarf einer solchen Direktive garnicht, ich würde gar kein
Bedenken haben, die Worte einfach wegfallen zu lassen und es lediglich dem Beschlusse der Gemeinde und dem Eemessen des Kreisausschusses zu überlassen, ob die lokalen besonderen Verhältnisse die Einführung eines kollegialen Gemeindevorstandes angemessen erscheinen lassen
oder nicht.
8 f ü 8 8
denen ich mich anschließe, dem kollegialen Gemeindevorstande den Vorzug, und ich kann deshalb auch nur bitten, die Kommissions⸗ vorlage unverändert anzunehmen, dagegen den Antrag der Abgg. Ave⸗ narius und Genossen abzulehnen.
Meine Herren, die Bedenken, die gegen den kollegialen Gemeinde⸗ vorstand erhoben worden sind, erledigen sich meines Erachtens dadurch, daß derselbe nur durch Ortsstatut eingeführt werden kann, also nur dann, wenn die Gemeinde es beschließt und wenn der Kreisausschuß es genehmigt; ich glaube nun, Sie können sicher sein, daß da, wo ein Bedürfniß hierzu nicht vorliegt, weder die Gemeinde es be⸗ schließen, noch der Kreisausschuß es genehmigen wird. Also diese Bedenken halte ich hierdurch für vollständig erledigt.
Daß daneben für einzelne Fälle noch eine besondere Kommission
gewählt werden kann und dann auch Gemeindemitglieder hinzugezogen
Abg. von Schalscha glaubt doch, daß die Zahl der Gemeinde⸗ vertreter einen Anhalt für den Umfang der Gemeinde und ihrer Ber⸗ waltung geben werde. Er spricht sich für die Errichtung von kollegialen Gemeindevorständen aus, weil dadurch dem Gemeinde⸗ vorsteher die Verantwortung für seine Geschaͤftsführung erleichtert werde.
In der Abstimmung wird §. 72 nach dem Antrage des Abg. von Jagow, §. 87a mit dem Antrage des Abg. Schmidt (Warburg) angenommen, der neu beantragte §. 87 5b aber abgelehnt. “
Um 3 ¼ Uhr wird die weitere Berathung vertagt.
Wohnstätten und Haushaltungen im preußischen Staat nach der Zählung vom 1. Dezember 1890.
Am 1. Dezember 1890 vertheilten sich nach der neuesten Veröffentlichung des Königlichen Statistischen Bureaus (vergl. Nr. 86 des „R. u. St.⸗A.“, Erste Beilage vom 11. April) die Wohnstätten und Haushaltungen im preußischen Staat auf die Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke folgender⸗ maßen. Es wurden ermittelt:
a. Wohnstätten: im in den
Staat Städten bewohnte Wohnhäuser 3 295 912 818 957 unbewohnte Wohnhäuser 64 156 15 241 andere bewohnte Bau⸗ lichkeiten
in den Land⸗ Guts⸗ gemeinden bezirken 2 321 368 155 587 45 135 3 780
2 344 161 711
17 12 851 333 2 375 859
28,835 3 388 903 b. Haushaltungen: gewöhnliche und Einzel⸗ Haushaltungen Anstalten für gemein⸗ samen Aufenthalt . .. 12 942 9 039 3 355 548 Sun b. 6 405 864 2 633 545 3 397 323 374 996 Als Wohnwaus wurde hierbei jedes freistehende Wohngebäude sowie jedes, wenn auch mit einem anderen Gebäude unter einem Dache befindliche, zu Wohnzwecken bestimmte Gebäude angesehen, das vom nebenstehenden durch eine vom Dache bis zum Keller reichende Trennungswand geschieden ist. Haupt. sächlich zu Wohnzwecken bestimmte und im Bau vollendete, aher nicht bewohnte Gebäude (z. B. fertige Neubauten, Logir häuser in Badeorten und Sommerfrischen, im Winter unbe⸗ wohnte Bauden im Hochgebirge u. s. w.) sind als unbewohnte 8 Wohnhäuser gezählt worden. Gebäude, welche am Zählungstage zwar bewohnt waren, indessen hauptsächlich anderen Zwecken zu dienen bestimmt sind, z. B. Krankenhäuser, Gefängnisse, Dienst⸗ Gebäude von Behörden, Schulen, Bahnhöfe, Theater, Kirch⸗ thürme u. s. w., sowie andere bewohnte Baulichkeiten, wie Baracken, Bretterschuppen, Zelte, Schiffe u. s. w., sind unter der Bezeichnung „andere bewohnte Baulichkeiten“ in der oben⸗ stehenden Uebersicht zusammengefaßt. Vergleicht man die durch die vorläufige Ermittelung für den 1. Dezember v. J. sestgestellte Zahl der Wohnstätten und Haushaltungen mit derjenigen nach dem endaültigen Er gebniß der letzten Volkszählung vom 1. Dezember 1885, so gewinnt man folgende Nachweisung über die während de letzten Jahrfünfts eingetretenen Veränderungen. Es betru die Zunahme bezw. Abnahme (—) im ganzen preußischen Staat: ö“ bei den bewohnten Wohnhäusern unbewohnten Wohnhäusern anderen bewohnten Baulichkeiten Wohnstätten insgesammt gewöhnlichen und Einzel⸗Haushaltungen . Anstalten für gemeinsamen Aufenthalt . — 7 081 — 35,36 Haushaltungen insgesammt. 429 616 7,19. Die Zahl der Anstalten ist für 1890 vorläufig so erheblich niedriger als für 1885 endgültig ermittelt worden, daß zu erwarten steht, es werde ebenso wie damals durch die Auf⸗ bereitung der Haushaltungs⸗Verzeichnisse B noch eine beträcht⸗ liche Menge von Anstalten, welche Seitens der Zähler übersehen und deshalb nicht in die Kontrollisten F. — aus denen in Gemeinschaft mit den Ortslisten G die vorläufigen Ergebnisse im Königlichen Statistischen Bureau zusammengestellt worden sind — eeingetragen sind, aufgefunden werden und bei der Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Volkszählung vom 1. Dezember 1890 zu berücksichtigen sein. Dagegen sind, soweit die vor⸗ läufige Ermittelung des Zählungsergebnisses hierüber ein Urtheil gestattet, diesmal die unbewohnten Wohnhäuser und die „sonstigen“ bewohnten Baulichkeiten bei der Aufnahme sehr viel vollständiger als im Jahre 1885 erfaßt worden. Wird die ortsanwesende Bevölkerung auf die bewohnten Wohnhäuser und Baulichkeiten bezw. die Haushaltungen und Anstalten vertheilt, so entfielen böö. Personen auf je ein bewohntes „ ;, „„ Ha. Wohrrhaus oder eine Harl je 122 Hrmtalt bewohnte Baulichkeit 7* ung oper Mnfealt
im Gesammtstaat... . 9,011 in den Städten 14,097
Landgemeinden .. 6,931 75
Gutsbezirken... 12,787 5,385 Am 1. Dezember 1885 ergab sich eine durchschnittliche Bewohnerzahl der bewohnten Wohnhäuser und Baulichkeiten von 8,862, eine solche der Haushaltungen und Anstalten von 4,738 Personen. Die Dichtigkeit des Zusammenwohnens hat vemnach während des abgelaufenen Jahrfünfts zugenommen. Die Zahl der bewohnten Wohnhäuser insbesondere vermehrte sich in diesen fünf Jahren nur um 3,62 Proz, während die Bevölkerung um 5,79 Proz. zugenommen hat.
6 392 922 2 624 506 3 393 968 374 448
überhaupt 115 117 10 734 20,09 14 191 96,91 140 042 4,31; 436 699 7,33
3,62
am 1. Dezember 1890
47 755 3
Handel und Gewerbe.
14. April. 89 Plata. f
— 8
Kammzug⸗Termin⸗ pr. April 4,40 ℳ, pr. August 4,47 ½ ℳ, pr. September ½ ℳ, pr. Oktober 4,47 ½ ℳ, pr. November 4,47 ½ ℳ, pr. Dezemk 7 ½ ℳ, pr. Januar 4,47 ½ ℳ6 Umsatz 95 000 kg. Fest
Wien, 15. April. (W. T. B Blätter, nach welcher der ung ⸗Minister gegen einen Theil seines Devisen aus England bezogen hätte, erklärt das emdenbla in den hiesigen Finanzkreisen sei von derartigen Tr nichts bekaunt. So weit hier die ungarischen Finanzoperationen zu über⸗ blicken seien, belaufen sich die bisher bezogenen Beträge der unga⸗ rischen Finanzverwaltung auf ungefähr 10 Millionen Gulden, wovon der größte Theil Devisen sei; auch von der Valuta sei nur ein geringe r Bruchtheil effektives Gold. Die im April fällig werdenden Schlüsse dürften etwa 6 bis 8 Millionen Gulden umfassen
London, 13 April. (W. T. B.) Wollauktion. Betheiligung, höchfte Auktionspreise behauptet
An der Küste 1 Weizenladung angeboten.
Ein heute veröffentlichter Prospekt kündigt die Gründung einer chinesischen National⸗Bank in Hongkong mit einem Kapital von einer Million Pfund Sterling an. In dem Verwaltungs⸗ rathe befinden stch zwei chinesische Kaufleute, die übrigen Direktoren sind Engländer.
Manchester, 14. April. (W. T. B.) 12r Water Taylor 6 ½, 30r Water Taylor 8 , 20r Water Leigh 7 ½, 30r Water Clayton 7 ½. 32r Mock Brooke 8, 40r Mayoll 8 ¾, 40er Medio Wilkinson 9⁄, 32r Warpcops Lees 7 ½, 36r Warpeops Rowland 8 ¾, 40 r Double Weston 9 ½, 60r Double Courante Qualität 12 %, 32“ 116 vards 16 16 grey Printers aus 321/46r 165. Ruhig.
der Meldung Londoner
Lebhafte
Berlin, Mittwoch, den 15. April
Statistik und Volkswirthschaft.
Haushaltungsschule.
MNiachdem zufolge Anregung Ihrer Königlichen Hoheit der Groß⸗ herzogin als Ober⸗Vorsteberin des patriotischen Instituts der Frauenvereine bereits seit längerer Zeit vorbereitende Schritte zur Begründung einer Haushaltungsschule für Schulmädchen von dem Central⸗Frauenverein in Weimar gethan worden waden fand am 11. d. in Gegenwart Ihrer Königlichen Hoheit der Erbgroßbherzogin als Protektorin der Haushaltungsschulen im Großberzogthum die Eröffnung der Anstalt statt Zunächst wird dieselbe von 24 Schülerinnen der Bürgerschule besucht. M
Zur Arbeiterbewegung 1 öö Wa tenscheid erstattete der Delegirte Kahn einer Bergarbeiter⸗Versammlung am Sonntag über den Pariser Kongreß Bericht Wie in Bochum, so erklärte sich auch diese Versammlung mit den Beschlüssen des Kongresses einverstanden. Als bemerkenswerth führt die „Köln. Ztg.“ an, daß, während andere Abgeordnete die Kranz⸗ spende der deutschen Aögeordneten für die gefallenen Pariser Kommunisten vertbeidigen, Kahn darauf hinwies, daß er und andere deutsche Ver⸗ treter nichts damit zu thun hätten. (Vgl. Nr. 87 d. Bl.) Der Berichterstatter beschwerte sich auch sehr über die falschen Nachrichten die durch die Zeitungen über den Pariser Kongreß verbreitet worden wären. Die Erörterung dieser Frage rief eine derartige Erregung hervor, daß die Versammlung polizeilich aufgelöst werden mußte.
Der Kongreß der Bau⸗ und gewerblichen Hülfs⸗ ar b eiter in Halle (ogl. Nr. 86 d. Bl.) nahm, wie wir nach dem „Vorwärts“ mittbeilen, in seinem weiteren Verlauf in Besug auf die Organisationsfrage eine Resolution an, welche die Centralisation als die zur Zeit zweckmäßige Organisationssorm bezeichnet und erklärt, daß, von der „Magenfrage“ aus⸗ gehend, die indifferenten Arbeiter zum Klassenbewußtsein zu erziehen seien. Pflicht jedes Delegirten soll es sein, diesen ö zu respektiren und zu befolgen. Das Fachblatt „Der Arbeiter Dmit welchem man allgemein zufrieden ist, bleibt Fachorgan. Sitz der Organisation ist Hamburg. Sitz des Ausschusses Verlin In den Vorstand wurden gewählt: P. ein“Hamburg als erster und T esch⸗Hamburg als zweiter Vorsitzender, Lan g e⸗Hamburg als etster und Kreuz⸗Hamburg als zweiter Kassirer, Cämme rer⸗Kiel ais Schriftführer. Zum Redacteur des Fachorgans wurde Lange gewählt wurde eine Resfolution angenommen, welche Angriffsstrikes mißbilligt. — Der Gewerkschaftskongreß soll beschickt werden; als Delegirter wurde Pein gewählt. In Alt⸗Golßen (im Wahlkreise Kalau Luckau) fand am letzten Sonntag, wie dasselbe Blatt berichtet, zum ersten Mai eine sozial⸗ demokratische Versammlung, und zwar, da ein Saal nicht zu bekommen war, unter freiem Himmel statt. Der Berliner Stadtverordnete Fritz Zubeil hielt eine Rede Die Versammlung war von mehr als 300 Personen besucht. b 8 Aus Dresden wird dem „Chemn. geschrieben: Die Cigarrenarbeiter der Firma A. R edicke u. Sohn in (Trachau) stellten jüngft die Forderung „ daß ihnen der Lo⸗ in auch für die 27 Stück Cigarren ausgezahlt werde, welche ihnen “ unentgeltlich vom Prinzipal geliefert werden Da dieses 8 E1 am 10. d. M. etwa 80 Arbeiter
Der „Köln. Ztg.“ wird aus Braunschweig telegraphirt, daß der Streit zwischen den Sozialdemokraten und een , Fhic⸗ b besitzer beigelegt und die Sperre über dse Bakkdeasc 1““ 8vo fig gt und die Sperre über die Balhornsche Brauerei
Die Generalkommission der Gewerkschafte er zffenflicht 1.a. Fewerkschaften ver⸗ öffentlicht im „Vorwärts“ einen Situationsbericht, dem wir Folgendes entnehmen: Ueber neue Ausstände, welche durch das Unter⸗ nehmerthum bervorgerufen worden wäͤren, ist diesmal nicht zu berichten — In Berlin (Vergolder), Oppach i. S (Steinmetzen) Main; Tischler) bährt der Kampf in 1 [ be Mei S 5, 8; (Tise er) wahrt der Kampf in unveränderter Weise fort und erscheint ein Sieg der Arbeiter sehr wahrscheinlich Außerd mn hat die Generalkommission jedoch noch die Gemaßre Hamburg (Tabackarbeiter), Erfurt (Schuhmacher), Bühl 1. 8G (Textil⸗ arbeiter), Thalheim i. Erzg. (Wirker) zu unterstützen, so daß noch eine ständige Ausgabe gemacht werden muß. — Es scheine jedoch als ließe mit der Beendigung des Tabackarbeiter⸗Ausstandes die Opfer⸗ willigkeit der deutschen Genossen nach. Daher werden die Ar⸗ beiter zu neuen Opfern angespornt; es liege im Interesse einer jeden Kategorie von Arbeitern dafür zu sorgen, daß eine “ emüsse so ausgestattet sein, daß sie bei eintretenden I ien von vornherein für genügende Unterstützung garantiren önne. Sei diese Sicherheit gegeben, so würde mancher Ausstand . werden, weil die Arbeitgeber in den meisten Fällen nur Abweig eräccen EöG daß die Arbeiter nicht genügend zur 1 Hier in Berlin stand am letzten Freitag die Frage, ob die Etrike⸗Kontrolkommission vweiter bestehen solle oder ob eine Auflösung wünschenswerth erscheine, in der letzten Sitzung auf der ööö Wie der „Vorwärts“ berichtet, theilte Taback⸗ 1 ei mmit, daß auch in dieser Sitzung wieder schuldi⸗ 5 len, 68 wären anwesend und 18 ent⸗ 8 uldig übrigen, glaube er, müßte die Kommission mit Recht megen Pflichtvergessenheit eine Rüge ertheilen. Im Weiteren erklärt 111“ maßgebende Körperschaf — ““ v ö1ö1“”“ Angg⸗ G“ haft beachtet werde. Es wurden schließlich folgende “ imen: Jede in der Kommission vertretene Gewerk⸗ einen 8 elegirten. zu stellen. Zur Schaffung FFentliche das — Larkensystem einzuführen Die nlung der Central⸗Strike⸗Kontrolkommission vxx sich eine 8 ommission von neun Personen IT welche die Geschäfte führt, Beschlüsse faßt ler sag 2 G.rdesedns. Die Delegirten werden als Vertrauens⸗ ü8 er Gewerkschaften beibehalten. — In den Ausschuß wurden gewählt die Genossen Körften, Witzke, Millarg, Jost, Zack, Herzhoff ns —9 Faber und Frl. Lowatz. “ “ 1121 St It 8 hen den 8 dif chen elegramm des „W. T B Pvor: Mondt veücßrt R- wEe shere de hehchatne er zu neuen Ruhestörungen. Die Arbeiter Folge vre. das Rathhaus und zerschmetterten die Fenster; in Die Polizei und das Müisit raee düeenafa a edie gieftber k 8 — r griffen wiederho ic Ruhestörer
an und verwundeten mehrere derselben. 8 Die Frage der
Arb 2n8. Jaris schreibr man der Voss. Ztg.“:
Es ist nicht mehr 1 Zheerebeginnt alle Kreise kenstlich zu beschaftigen. in allen G roß sr üdenmafemn. daft die französischen Arbeiter, wenigstens 8 städten, in erster Linie in Paris, aber auch in den gewerbtreibenden Bezirken auf dem Lande, den 1. Mai zu Auf⸗ ügen und sonstigen Kundgebungen benutzenn wollen. Darin sind ale Alleenennie, in welche das franzöͤstsche Proletariat gespalten ist, „Allemanisten“ oder Possibilisten, „Guesdisten“ oder Marxisten,
bestehen nur darüber, ob sich die geplanten Kundgebungen in friedlichen Aufzügen und Bittgesuchen um den Achtstundentag erschöpfen oder zu gewaltsamen Ausbrüchen steigern sollen. Die ungeheuere Mehr⸗ beit der Arbeiterschaft ist der vorbereiteten, planmäßigen Ruhestörung entschieden abgeneigt, und außer den Anarchisten reden nur einige Blanquisten davon, in die Kammer einzudringen, alles kurz und klein zu schlagen u. s. w. Die Mittelklasse sieht dem 1. Mai mit weit geringerer Besorgniß entgegen als im vergangenen Jahre. Wenn die Arbeiter am 1. Mai sich darauf beschränken, mit Fahnen, Blumen 8 “ g — Boulevards zu ziehen, werden die meisten Vor⸗ übergehenden mit hohem Hut und Ueberzieher sie eher wohlwolle
I H Ueberzieher sie eher wohlwollend
“ Domänen⸗Verpachtung. Die gestern (1. Beilage des „R.⸗ u. St.⸗A.“ vom 14. April) der „Sondersh. Ztg.“ entnommene Mittheilung von der Verpachtung den im Kreise Eckartsberga bei Station Heldrungen gelegenen Königlichen Domäne Sachsenburg enthält, wie uns 8 von zuständiger Seite mitgetheilt wird, cine irrthümliche Angabe. Der bis⸗ herige Pachtzins der Domäne betrug nämlich nicht 97 483 ℳ sondern 47 483 ℳ Da das diesmalige Höchstgebot 48 150 ℳ betrug ist gegen die bisherige Pacht noch ein Geringes mehr erzielt worden.
ck. Zur Statistik des Bremischen Schiffs⸗ und Waaren⸗ 8 verkehrs im Jahre 1890.
Der Seeverkehr Bremens im vergangenen Jahre setzte sich nach dem „Jahrbuch für Bremische Statistik“ aus 2950 ange⸗ kommenen Schiffen mit einer Ladungsfähigkeit von 1 733 809 Reg 88 von denen 91,6 % beladen und 9,4 % leer, 31,4 % bremische 38,85 9 andere deutsche und 29,8 % fremdländische waren, und aus 3250 ab⸗ gegangenen Schiffen mit einer Ladungsfähigkeit von 1 747 960 Reg „T unter denen 69,8 % beladen und 30,2 % leer, 29,1 % bremische⸗ 8 L G b1“ fre ndlaͤndische waren, zusammen. 1 g. aren an der Zahl der a gekommenen Schiffe mit 40,3 %%, dagegen an deren Ladungsfähigkeit mit 84,7 %, an der Zahl der abgegangenen Schiffe mit 36,7 %, dagegen an deren Ladungs⸗ fähigkeit mit 83,4 % antheilig.
Von den Schiffen kamen an: 647 von Preußen, 7 von Mecklen⸗ burg⸗Schwertn, 114 von Oldenburg, 430 von Hamburg, 166 von dem europäischen Rußland, 103 von Schweden, 102 von Norwegen, 3 von Dänemark, 125 von der Nordseefischerei, 2 von Helgoland 485 v n Großbritannien und Irland, 71 von Holland, 15 von Belgien 16 von Frankreich, 8 von Spanien, 47 von Portugal, 5 von Italien, 6 von Rumänien, 2 von der europäischen Türket, 363 von Nord⸗Amerika 70 von Mittel⸗ und Süd⸗Amerika, 49 von Westindien, 4 von Afrikg, 97 von Asien und 13 von Australien.
Von den Schiffen gingen ab: 789 nach Preußen, 21 nach Mecklen⸗ burg⸗Schwerin, 112 nach Oldenburg, 85 nach dem europäischen Ruß⸗ land, 192 nach Schweden, 103 nach Norwegen, 74 nach Dänemark 69 nach Pelgoland, 735 nach Großbritannien und Irland 112 nach Holland, 10 nach Belgien, 11 nach Frankreich, 3 nach Spanien, g Portugal, 3 nach Italien, 259 nach Nord⸗Amerika, 54 nach Mittel⸗ und Süd⸗Amerika, 6 nach Westindien, 2 nach Afrika 24 nach Asien und 19 nach Australien und den Inseln. Von Häfen an der Unterweser kamen im verflossenen Jahre in Bremen 5794 Schiffe mit einer Ladungsfähigkeit von 565 036 Reg.“T an, darunter 89,0 % beladen und 11,0 % leer; wobingegen von znach Häfen an der b Unterweser 5910 Schiffe mit einer [WII abigkeit von 585 201 Reg ⸗T., darunter 52,5 % beladen und 47,5 % leer, abgingen. Die Dampfer waren antheilig: mit 17,1 % an der Zabl der angekommenen Schiffe und mit 16,2 % an deren abigkeit, mit 16,7 % an der Zahl der abgegangenen Schiffe und mit 15,6 % an deren Tragfähigkeit.
8 „Wäͤhrend von Häfen an der Oberweser im vergangenen Jabre in Bremen 1222 Schiffe mit einer Ladungsfähigkeit von 161 412 Reg.⸗T, darunter 93,6 % beladen und 6,4 % leer, ankamen, gingen von Bremen nach Häfen an der Oberweser 964 Schiffe nit einer Ladungsfähigkeit von 147 194 Reg.⸗T., darunter 64 1⁰ belade “ “““ 54,4 % beladen und 35,6 o leer, ab. Die Dampfer waren antheilig: mit 6,7 % an der Zabl der angekommenen Schiffe und mit 4,8 % an deren Ladungs⸗ fähigkeit, mit 8,0 % an der Zahl der abgegangenen Schiffe und n t 4,9 % an deren Ladungsfähigkeit
. T U .
W1’“ bremische Einfuhr des Jahres 1890 bewerthete sich auf 749 938 507 ℳ Daran waren betheiligt: das Deutsche Reich mit 32,6 %, das übrige Europa mit 14 7 % (Großbritannien und Irland mit 6,1 %, dad europätsche Rußland mit 2,2 %, Oesterreich mit 1,7 %, Holland mit 1,5 %, Belgien mit 1,1 % ꝛc.), die Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika mit 31,1 %, Meriko und Central⸗ Amerika mit 9,5 %0, Süd⸗Amerika mit 8,1 %, Westindien mit 1,5 %, Afrika mit 1,3 %, Asien mit 7,6 % und Australien nebst Inseln mit 2,6 % Seit dem Jahre 1885 hat die Einfuhr Bremens dem W rthe nach um 51,5 % oder um etwas über die Hälfte zugenommen und zwar die von Europa um 41,2 % oder um etwas über zwei Fünftel, da⸗ gegen die transatlantische um 62,1 % oder um über drei Fünftel. Im Speziellen hat sich während der letzten sechs Jahre die Einfuhr don Afrika nach Bremen (3 137 935 ℳ : 9 377 946 ℳ) verdreifacht und die von Australien und Inseln (335 646 ℳ : 19 791 748 ℳ) beinahe versechzigfacht. “ Die vorjährige Ausfuhr Bremens ist hinsichtlich des Werthes hinter der Einfuhr um 43 341 015 oder um 5,8 % zurückgeblieben
denn die erstere bewerthete sich auf 706 597 492 ℳ Davon entfielen: 55,3 % auf das Deutsche Reich, 20,6 % auf das übrige Europa (auf Oesterreich 6,8 %, auf Großbritannien und Irland 4 6 %, auf die Schweiz 2,5 %, auf das europäische Rußland 2,3 %, auf Holland 1,1 %, auf Portugal 0,9 %, auf Schweden 0,8 % ꝛc.) auf die Ver. einigten Staaten von Nord⸗Amerika 17,3 %, auf Merxiko und Central⸗Amerika 0,1 %, auf Süd⸗Amerika 1,5 %, auf West⸗ indien 0,3 %, auf Afrika 0,1 %, auf Asien 2,6 %, auf Australien und die Inseln 1,2 % und auf Ausrüstung der Handels⸗ flotte 1,0 %.. Seit dem Jahre 1885 hat die Ausfuhr Bremens dem Werthe nach um 47,2 % zugenommen, und zwar die nach Europa um 44,5 %, dagegen die transatlantische um 56,4 % Bemerkens⸗ werth ist es, daß sich in den letzten sechs Jahren die Ausfuhr von Bremen nach Asien (1 008 099 ℳ: 18 096 687 ℳ) verachtzehnfacht und die nach Australien und Inseln (878 767 ℳ : 8 204 467 ℳ) fast verzehnfacht hat.
“
ie Londoner „Times“ veröffentlicht den Entwurf eines Rhederverbandes zur Versicherung aller Seeleute und Heizer der dem Verbande gehörenden Schiffe gegen Unglücks⸗ fälle auf der See. Durch Lösung einer Verbandskarte für 1 Shilling werden die Seeleute und Heizer mit 25 Pfund, die Kapitäne und ersten Ingenieure mit 100 Pfund und die anderen Ingenieure und Steuermänner mit 50 Pfund versichert.
Gold⸗ und Silberproduktion und Ausmünzung ö Sr in ö““
Der Direktor der Münze der Vereinigten Staaten theilt in seinem Jahresbericht mit, daß die Goldproduktion des Landes im Jahre 1890 1 588 880 Unzen im Werthe von 6 569 000 Pfd. Sterl. oder 9000 Pfd. Sterl. mehr als im Vorjahre betrug. Die Silber⸗
B isten“* n n 8 „Blanquisten“ oder Umsturzleute oder Anarchisten. Meinungsunterschiede
als im Vorjahr und stellt einen Werth von 11 445 000 Pfd⸗
dar. Der Regierung wurden 68 130 457 Unzen Silber zum Kauf angeboten und davon 37 594 373 Unzen für 7 998 300 Pfe Sterl gekauft. Im Jahre 1890 wurden für 4 093 000 Pfd. Sterl. Gold⸗ münzen und für 7 608 000 Pfd. Sterl. Silbermünzen gepraͤgt. Der Metallvorrath des Landes belief sich nach amtlicher Schaäͤzung am 1. Januar auf 140 918 800 Pfd Sterl. Gold und 97 309 000 Pfd Sterl Silber
Literatur.
Geschichte. fk. Memoiren des Fürsten Talleyrand, herausgegeben mit einer Vorrede und Anmerkungen vom Herzog von Vroglie Deutsche Original⸗Ausgabe von Adolf Ebeling. 1. und 2 Band, à 6 ℳ. Köln und Leipzig, Albert Ahn. 1891. Von den Memoiren Talleyrand’s, deren Erscheinen schon seit längerer Zeit in der wissen⸗ schaftlichen Welt erwartet wurde, sind jetzt, über 50 Jahre nach dem Tode des Verfassers, die beiden ersten Bände veröffentlicht. Wie die Einlestung des Herausgebers mittheilt, waren es Bestimmungen, die theils von Talleyrand selbst, theils von seinen Erben herrüͤhrten, wodurch die Publikation so lange verzögert wurde. Ven einem französischen Gelehrten ist kürzlich die Echtheit dieser Memoiren bestritten und dem Herzog von Broglie der Vorwurf gemacht worden, daß er nicht das ursprüngliche Manuskeipt Talleyrand's, sondern eine interpolirte Copie edirt habe. Ueber diese Frage wird die Zukunft entscheiden, wir beschränken uns hier darauf über das vorliegende Werk zu referiren. Talleyrand beginnt mit Nachrichten über seine Familie und deren Stellung im alten Frank⸗ reich; er berichtet dann kurz über seine Jugendzeit, welche er außer⸗ halb des elterlichen Hauses verlebte, und uͤber seinen Aufenthalt im Priesterseminar, wo er für den geistlichen Stand, zu dem er gegen seinen Willen bestimmt war, vorbereitet wurde. Da er, wie er in Vorrede sagt, seine persönlichen Angelegenheiten möglichst berücksichtigen wollte, so wird die Erzählung erst mit . 2 erichte über seine Stellung im öffentlichen Leben jach Erlangung der Priesterweihe ausführlicher. Vortrefflich schildert en engherzigen Geist des hohen Klerus, s ine Abneigung, zu den Staatslasten beizutragen, die Erbitterung gegen Prälaten und Mönche Die Pariser Gesellschaft des ancien régime. die Zerfahrenheit in den Regierunskreisen, die Finanzoperationen der Minister, die Einberufung der Notablen und Reichsstände, alles das wird mehr oder weniger eingehend besprochen; dazwischen finden sich geistreiche Erörterungen über die philosophischen Theorien des 18. Jahrhunderts. Ein Charakterbild des Herzogs von Orleans vollendet die Schil⸗ derung der sittlichen Zustände innerhalb der bohen fran⸗ zösischen Aristokratie. Nach einer turzen Thätigteit in der Nationa versammlung verließ Talleyrand Frankreich, um über England nach Amerika zu gehen, wo er blieb, bis ihm die Direktorial⸗ regierung die Rückkehr gestattete. Besonders interessant an den Reisebeschreibungen sind die Betrachtungen über das amerikanische Handelsleben. Nach Frankreich zurückgekehrt, wurde Talleyrand Minister des Auswärtigen, in welcher Stellung er zuerst mit Bonaparte in Berührung kam. Dieser steht von nun an im Mittel⸗ punkte der Erzählung; Talleyrand schildert sein glänzendes Empor⸗ steigen, seine gewalttvätige Politik und endlich seinen Sturz. Er geht dabei von dem Gesichtspunkte aus, daß Bonaparte’s Auftreten bis zum Frieden von Amiens maßvoll und für Frankreich segensreich gewesen sei, erst nach diesem Erfolge habe er die Mäßigung verloren und durch seine unersättliche Eroberungspolitik seinen Untergang herbei⸗ geführt. Talleyrand selbst will ihn mehrmals gewarnt haben, so hat er ihm nach seiner Darstellung dringend die Schonung Oesterreichs empfohlen; die perfide Politik gegen Preußen sowie die Miß⸗ handlung dieses Landes nach dem Frieden von Tilsit, vor Allem die Behandlung der Königin Luise mißbilligt er in den Memoiren ent⸗
NM;. + Nach
schieden. Dlese politischen Differenzen mit dem Kaiser veranlaßten ihn seinen Ministerposten aufzugeben; trotzdem blieb er aber noch in Verkehr mit Napoleon, der sich seines Rathes häufig bediente. Ein⸗ gehend berichtet der Fürst über das Vorgehen Napoleon’'s gegen Spanien, welches er nur auf das Bestreben des Kaisers alle 8. bonenthrone umzustürzen und Frankreich mit Vasallenstaaten zu um⸗ geben, zurückführt. Ebenso unzufrieden wie mit diesen Vorgängen war Tallevrand mit der Neigung Napoleon's, sich eng an Rußland anzu⸗ schließen; er behauptet, auf dem Erfurter Kongresse im wahren In⸗ teresse Frankreich m Czaren Ratbschläge gegeben zu haben, welche den Intentionen ies Kaisers direkt zuwiderliefen, um eine enge Allian; zwischen Ro and und Frankreich zu verhindern. Bemerkens⸗ werthe Episoden in dn Erfurter Ereignissen sind die Unterhaltungen Napolcon’s mit Goethe und Wieland, welche Talleyrand dem Wortlaute nach mittheilen zu koͤnnen glaubt. Die Schilderung der Folgezeit bis zum Jahre 1814 beschäftigt sich vorwiegend mit dem Zerwürfnisse zwischen Napoleon und der Curie, worin Talleyrand im All gemeinen die Sache des Papstes vertritt. Von größerem Interesse für weitere Kreise sind nur die Mittheilungen über die zweite Heirath Napoleon’s und die ausgezeichnete Charakteristik der Staaten
an deren Spitze Mitglieder der kaiserlichen Familie standen. Mehr Aufmerksamkeit widmet Talleyrand den letzten Vorgängen des Jahres 1814 und der Zurückführung der Boarbonen wobei er eine bervorragende Rolle spielte. Nach seiner Erzählung die übrigens In mehreren Punkten mit anderen Quellen in Widerspruch steht, sind die
Bourbonen ohne Mitwirkung der Verbündeten durch einen Senate⸗ beschluß „auf eine fast friedliche Wypise“ in ihre Herrschaft wieder⸗ eingesetzt; ein Ausdruck, der eigenthünlich berührt, wenn man bedenkt
daß die Rückkehr der alten Herrscherfamilie nur durch den großen Vernichtungskampf gegen Napoleon möglich geworden war. Den Hoͤbepunkt der politischen Laufbahn Talleprand’s bildet der Wiener Kongreß. Hier vertrat er das besiegte Frankreich den verbündeten Mächten gegenüber mit solcher Geschicklichkeit, daß die Gesandten Ludwig's XVIII., ursprünglich ganz isolirt und geflissentlich von Allen gemieden, bald eine höchst einflußreiche Stellung erlangten 88 Wie in allen vorhergehenden Partien seiner Erzählung verliert er sich 8 hier nict in Einzelhetten, sondern er greift die wichtigsten Momente der Kongreßverhandlungen beraus, um an ihnen die Gegensätze innerhalb der Mächte zu schildern und die verschiedenen Interessen der einzelnen Regierungen klarzulegen. Als die alleinige Richtschnur seines damaligen Handelns stellt er die unverbrüchliche Wahrung des Legitimitätsgedankens hin; keine andere Rücksicht, versichert er Bhabe die franzosische Politik bestimmt, und seine sämmtlichen Ersolge auf dem Kongresse, z. B. die Theilung Sachsens, feiert er als Siege des Legitimitaͤts⸗ prinzixs. Mit den Aufzeichnungen über den Wiener Kon greß schließen die beiden ersten Bände der Memoiren; beigefügt sind ihnen Akten⸗ stücke aus der Correspondenz Tallevrand’'s mit Ludwig XVIII., welche aber wie die meisten in dem Memoirenwerke mitgetbeilten Archivalien bereits anderweitig publizirt sind. Die Lektüre dieses Werkes
welches also eine anschauliche Darstellung der Hauptereignisse einer hochinteressanten Epoche durch die Feder eines hervorragend betheiligten
Staatsmannes enthält, ist gewiß für jeden Geschichtsfreund eine an⸗
ztehende und lehrreiche. Allerdings darf man nie vergessen, daß der
historische Werth sämmtlicher Memoirenwerke nur ein bedingter ist.
Auch die höchste Aufrichtigkeit und Wahrheitsliebe des Verfassers
bietet keine Garantie, daß nicht in Folge von Gedächtnißfehlern in
späteren Aufzeichnungen Ereignisse unrichtig dargestellt werden
produktion betrug 54 500 000 Unzen oder 4 500 000 Unzen mehr
können; finden sich doch selbst in den Schriften Friedrich's des Großen und Boypen’s Irrthümer über die Vergangenheit,