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IME xt Secgen. v A2,es.
seine Fahrt zu Thesprotos und seinen Tod, sowie einer neuen Katalog der Freier der Penelope mit ganz unbekannten Namen. Das Stück ist fuͤr die Geschichte der homerischen Poesie von großem Interesse.
Gesundheitswessen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln. (P) Kopenhagen, 14. April. In d
g m Dorfe Vindinge bei Roskilde auf Seeland ist in einem Schweinehestande die milzbrandartige Rose ausgebrachen. Die erforderlichen veterinär⸗ polizeilichen Maßnahmen sind getroffen worden.
8
Submissionen im Auslande.
Riehee 4. Mai 1891 Mittags 12 Uhr. Ministerie van Kolonien (Technisch Bureau) im Haag: 1 8 Loos Nr. XXXII: Eisenkonstruktion für drei Lagerschuppen und drei Entrepôt⸗Packhäuser für die Koninginnebaai, zum Dienst Staatseisenbahnen auf Sumatra Dienste der Staatseisen bahnen Sumatra Bedingungen käuflich für 3 Fl beim Buchhändler Mart Nyboff 8 4 4 7 „₰ „1a2 msBVn „ Worign im Haag. Einschreibung muß durch in Holland wohnhafte Pertonen
erfolgen.
London, 15. April. (W. T „Roslin Castle“ ist heute auf gekommen, der Castle⸗Dampfer . S auf der Ausreise Madeira passirt C⸗ e- Dampfer „Du⸗ robian Castle“ ist heute auf d abgegangen, der Castle⸗Dampfer,Granltul n auf der Heim⸗ reise in London angekommen „Moor heute auf der Heimreise von Madeira abzegangen 8
London, 16. April. (B Der Union⸗T
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Seine Majestät der K gangenen Montag die Vorstellanz T“ 1 u der am Sonnabend
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dem alten, reichen, guten Josl die Hand gereicht, während sie täglich und stündlich in thränenvoller Wehmuth des auf einer Seefahrt ver⸗ schollenen Jugendgeliebten gedenkt. Da erscheint der Todtgeglaubte plötzlich; eine bewegte Scene spielt sich ab, nach welcher der junge Seemann das Haus Theresens und das Vaterland auf immer ver⸗ läßt, während die junge Frau in treuer reiner Pflichterfüllung bei ihrem Gatten zurückbleibt. Als Darstellerin der Therese war Frl. Tondeur ganz thränenreiche Sehnsucht und einfaches, ehrliches Empfinden, doch kam sie über die Allgemeinheit der Umrisse der Gestalt nicht hinaus. Kräftigere Töne schlus Hr. Kra ußneck als der alte Josl an. Zur Gestaltung einer wirklich ergreifenden und fesselnden Liebhaberfigur reicht das Vermögen des Hrn. Stock⸗ bausen noch immer nicht aus. Das Stück fand eine wenn auch freundliche, so doch etwas rubige Aufnahme. ““ Einen durchschlagenden Erfolg erzielte Hans Hopfens Lust⸗ spiel „Es hat so sollen sein“. Die Idee, welche demselben zu Grunde liegt, ist einfach und ungesucht, die Entwickelung der Hand⸗ lung natürlich und ungezwungen; dabei schwebt über dem Ganzen eine frohsinnige Stimmunz und heitere Laune; ein reiches Dichter⸗ gemüth hat den Dialog mit anmuthendem Reiz erfüllt. Ein junges Mädchen, Martha von Strohberg, welches von Haß erfüllt ist gegen den Besitzer eines Waldes, den ihr Vater im Spiel an seinen Nachbar verloren hat, überträgt diese Feindschaft auch auf den unschuldigen Erben des Besitzes. Beide treffen sich, ohne sich zu kennen, im Walde und der Dichter schildert nun in der Ha dlung ebenso ergötzlich wie feinsinnig, wie durch einen aufdringlichen reisenden Handwerksburschen und einen i der Nähe ein⸗ schlagenden Blitz die widerspänstige sie heiß erglühenden Feinde in Arme g. Unterstützt wurde die huüͤbsche Wirkung des Lustspiels b 8 arstellung. Frl. Odilon und Hr. ahl gaben ein treffliches Liebespaar, welches sich freilich in der Prosasprache heimischer fühlte als in der gebundenen Sprache, in elcher sich die beiden modernen Menschen in den Augenblicken höher aufwallender Empfindung ausdrücken nüssen. In reicher rug zum Gelingen des Stüͤckes noch Hr. Eckert als säch der Handwerksbursche bei. Der Dichter wurde zum Schluß mit den Darf in wiederholt gerufen. Das letzte Stück ie Liebesprobe“, ein Schwank von Oscar Justinus nach einer Idee von Gräfin Martha Freddy, bat am Wenigsten die Sympathbien der Zuschauer erwecken koͤnnen. Ein thoörichter Fischer stellt seine Frau ob ihrer langmüthigen Liebe auf die Probe, er seine Frau zum Zorn zu reizen vermag, ein ir seine Barke verspricht. 1 ls von dem leicht⸗
Die Frau bleibt geduldig, G . als sie fertigen Handel hört, - Spieß um und quält ihren Mann nach Möglichkeit, währen der schadenfrobe Nachbar den versprochenen Preis ihm vor der Nase entführt. Das Stück ist so kindlich in 1 fübrung, so oberflöchlich und trivial im Dialog, daß selbst ein effliche Darstellerin wie Frl. Nuscha Butze und ein Schanspiel wie Hr. Kraußneck eben nur eine 8 Erfolg von „Des Teufels
er Novität vorherseben läßt, so rchung vorzubeugen, eine Doppel⸗
brechung
2,1; „ b 5 duet, welche täglich Proben hält.
erzichtleistung auf jedes des benachbarten zur Verfügung
dem Publikum, um Iildung“ von dem Grafen
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trag abgeschlossen. Im Theater haben die Proben für die am Sonn⸗ tag mit Lilli Lehmann als Gast in Seene gehende Eröffnungsoper „Fidelio“ begonnen. Das Personal ist bereits vollständig eingetroffen. Thomas⸗Theater. 88
Morgen findet eine einmalige Aufführung des lustigen Schwanks „Der Soldatenfreund“ statt, um Hrn. Georg Kaiser an seinem Benefizabend Gelegenheit zu geben, in der von ihm geschaffenen und stets mit großem Beifall gespielten Rolle des Referendars von Seidler vor das Publikum zu treten. Von Sonnabend an beherrscht wieder „Der Millionenbauer“ wieder das Repertoire.
Sing⸗Akademie. 8
Der spanische Guitarren⸗Virtuose Hr. Ankonio Jiménez Manjoön gab gestern ein Concert, das in den Annalen der Sing⸗ Akademie als Seltenheit erschien. Das Instrument, welches in Spanien bereits seit dem sechzehnten Jahrhundert vollständig populär geworden ist, hat sich trotz seiner mannigfachen Verbesserungen, zu denen z B. die Vorrichtung gebört, durch welche sämmtliche Saiten um einen Halb⸗ ton erhöht werden (Capotasto), in Deutschland nicht recht eingebürgert; am Wenigsten eignet er sich aber zu Solovorträgen. Der seines Augenlichtes beraubte Künstler besitzt eine staunenswerthe Fertigkeit, führt im schnellsten Tempo die schwierigsten Passagen und Triller aus und hat eine besondere Schnellkraft der Finger, mit der er auch die tiefen Saiten stark erklingen läßt. Sein Vortrag ist stets frisch belebt. Die Kompositionen, von der Natur des Instrumentes begrenzt, as ursprünglich zur Begleitung zum Gesange bestimmt ist, boten möglichst viel Abwechselung, indem Variationen von J. Hummel, ein recht hübsches Rondo von dem besten Guitarren Komponisten Aguado und andere Stücke mit Klavierbeglertung abwechselnd mit Solostücken des Concertgebers vorgetragen wurden. Seine Gattin Fr. Rafaöla Manjön, welche ihn am Klavier begleitete, trat auch noch mit einigen Soli von Mendelssohn, Schumann und Chopin hervor und ließ bierin sorgfältig geschulte Technik und verständnißvolle Ausdrucks⸗ weise erkennen. Dem Künstlerpaar wurden sehr reichliche Beifalls⸗
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bezeugungen gespendet.
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Concerthaus. Kapellmeister Mepder veranstaltet morgen den neunten und letzten „Wagner⸗Abend“ in dieser Saison. Eine Anzahl der beliebtesten Werke des Meisters werden bei dieser Gelegenheit zur Aufführung
gelangen.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
München, 16. April. (W. T. B.) Die Handels kammer von Oberbayern sprach sich in ihrer gestrigen Sitzung für den schleunigen Abschluß eines Meist⸗ begünstigungsvertrages mit Brasilien aus und be fürwortete eine deutsch⸗nationale Ausstellung in Berlin. Dem Münchener Lokalcomité für die Londoner Ausstellung wurde die Hälfte der demselben erwachsenden Kosten bewilligt. Die Handelskammer sprach ferner ihre Be⸗ friedigung über den voraussichtlichen Abschluß eines deutsch österreichischen Handelsvertrages sowie die Hoffnung aus, daß ähnliche Verträge mit anderen Kulturstaaten bald
chfolgen würden. 6 en 16. April. (W. T. B.) Aus Anlaß des Ab⸗ lebens der Großfürstin Olga ist eine sechstägige Hof⸗ trauer angeordnet worden. — Fürst Georg Czartoryski und Graf Erwein Nostiz⸗Rienek sind zu erblichen Herrenhaus⸗Mitgliedern ernannt worden. Prag, 16. April. (W. T. B.) Ein akademischer
Verein ist wegen einer Zustimmungskundgebung an die
strikenden Arbeiter aufgelöst worden.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
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Sonnabend:
Sonntag: Die Kinder der Excellenz.
Die nächste Aufführung von Des Meeres und der Liebe Wellen findet am Montag statt.
Uebersicht der Witteru Vorstellung.
Ein barometrisches Maximum über 771 mm liegt über West⸗Europa, eine flache Depression über der
mung ist das Wetter in Central⸗Curopa vorwiegend trüͤbe und durchschnittlich etwas wärmer; stellenweise ’ ist etwas Regen gefallen. Im westlichen Deutsch⸗
rasch ostwärts ausbreiten dürfte. In Westdeutsch⸗
land liegt die Temperatur noch 1 bis 4 ½ Grad unter 8 WMWMitt 9
dem Mittelwerthe 66
Deutsche Seewarte. Friedrich Ha
Theater⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele.
baus. 94 Vorstellung Lohengrin. Romantische sirben Raben. b che — A“ heng , 1 Emil Pohl. Musik von G. Lehnhardt. Freitag:
Balleteompoßtion deb 3. Altes von C. A. Raida. einmalige Aufführung.
Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Dirigent: 5 Akten von
Kapellmeister Sucher. Anfang 7 Uhr
n in heller Abend⸗Toilette, die Herren und weißer Binde e 3 8 haus 01. Vorstellung. 2 h derx er b 111141“” Hathe 1 Akt von Marie von Ebner⸗Eschenbach. — 19 42 9 4½
Anf 7 . 2 3 EE1“ Sonnabend: Zum ersten Male: der 8 von Leo N. Tolstoi.
Beutsches Theater.
Berliner Theater. Freitag: 32. Abonnements⸗
sein. — Die Liebesprobe. Anfang 7 Uhr. Senasben. Fn uldi Ib
f is stli Luftstra So kachm. 2¼ Schnldig. bends
5 B. ach 2 s auftströ- — Sonntag, Nachm. 2 ½ Uhr: S
Nordsee. Bei schwacher, meist westlicher Luftströ 78 Ubr: Keanu.
as 9 ven Tesüng-Theater. land ist Aufklaren eingetreten, welches sich auch viel sh Akten von Gustav v. Moser. Sonnabend: Erstes Gastspiel von Friedrich Haase.
um 1. Male: Die alten Junggesellen. Lustspiel b 2 (Mortemer: 62. Male: Avdam und Eva.
Die alten Junggesellen.
Piciorin- Freitag: Opern⸗ Vorletzte Woche. Freitag: Zum 138. Malr: Die
es Teufels ha⸗ Aktern und Vorspiel
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* Phantastisches Singspiel in von P
Th. Herzl. * Ub:
Scene gesetzt von Schwank in 5 Akten von G. von Moser und Otto
Girndt. Anfang 7 ½ Uhr. 8 Sonnabend und folgende Tage: Der Millionen⸗
Zum 8 Male: bauer.
dellbac und Concert⸗Anzeigen.
Concert-Haus. Freitag: Karl Mevyder⸗
8 2— . A n 8 8 5 nabend und folg. Tage: Des Teufels Weib. Concert. 9. und letzter Wagner⸗Abend.
Friedrich-zWilhelmstädtisches
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üur die Hr. Kapellmeister Federmann. Udrigen 8 8 Jorstellung
zur unter der Bedingung Gültigkeit, burg
Ohne Liebe. Autzügen von 21 7 ½ Uhr.
8 ZBildung. Lustspiel in 4 Akten Deutsch von Raph. Loewenfeld. von Sigmund Lautenburg.
Götz von Berlichingen.
Lehmann. Fidelio.
Verschollen. — Es hat so sollen Velle-Alliance-Thrater.
Freitag: Ultimo. Lust⸗
Adolph Ernst-Theater.
von Victorien Sardou.
ase.) 4 Akten von Eduard Jacobson pold. Sonntag: Zweites Gastspiel von Friedrich Haase. Couplets von Jacobson und Gustav Görß. Musik Berlin: 88
Im 4. Akt: Der nuselige — 8 Tonpinel. Parodistische Einlage. Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Thomas-Theater. Alte Georg Kaiser. Nur Der Soldatenfreund.
von Adoloh Ferron
Theater Wegen Abbruch des Theaters.
Romantisches Zaubermärchen in 8 ealer Benefiz für Hrn.
Saint Cyr. Operette in 3 Aufzügen (mit theil⸗ weiser Benutzung eines Stoffes von Oscar Walther. Musik von In Seene gesetzt von Julius Fritzsche.
Residenz-Theater. Direktion: 1 selige Tonpinel. Schwank in 1 Bisson. In Scene gesetzt von Sigmund vautenburg.
jalogtsirte Novelle i 8 “ Pia g Anfang Verlobt: Frl. Gertrud von Koehne⸗Deminski mit
Hrn. Premier⸗Lieutenant Paul Eichholtz (Berlin). — Fil. Maria von Rigal mit Hrn. Legations⸗ Sckretär Karl von Schloezer (Dresden— Belgrad). — Frl. Gertrud Rothe mit Hrn. Realgymnasial⸗ lehrer Dr. Maximilian Leeder (Grünberg i. Schl.). Ein Sohn: Hrn. Dr. Richard Sthamer (Hamburg). — Eine Tochter: Hrn. Leo Graf von der Schulenberg (Berlin). — Hrn. Premier⸗Lieutenant Georg Miesitscheck v. Wisch⸗ kau (Küstrin). — Hrn. Dr. Wilhelm Lübert
Kroll's Theater. Sonntag: Eröffnung der Opern⸗Saison. Erstes Gastspiel von Fr. Lilli
der Kasse und den bekannten Verkaufsstellen.
27. Male: Gavant, Minard & Co. Schwank in 3 Akten von Edmond Gondinet. Deutsch von Weyl. Vorher zum 14. Male: Schwank in 1 Akt von O. Elsner. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Theater. Sing-Akndemie. U zum 2. Male: Concert der Pianistin Anna G. Laidlaw, unter gef.
von A. Dumas) Rudolf Dellinger. 8 8 Dirigent: Alrania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof Geöffnet von 12—11 Uhr. Täglich Vor tellung irs wissenschaftlichen Theater. Näheretz die Anschlag⸗ Sigmund Lauten⸗
3 Akten von Al.
en⸗Nachrichten.
Die Früchte der In Scene gesetzt
Geboren:
Billets à 6, 5, 4, 3 und 2 ℳ sind zu haben an C(eben Hr. Geh. Rechnungs⸗Rath und Pro⸗ viantmeister a. D. A. F. Buske (Berlin). — Hr. Geh. Sanitäts⸗Rath Dr Wilhelm Sieber (Berlin). — Verw. Frau Geh. Reg.⸗ u. Bau⸗ Rath Auguste Wurffbatn, geb. Lippehn (Arnstadt), — Hr. Rechnungs⸗Rath Carl Meusel (Ratibor). — Hr. General⸗Lieutenant z. D. Hermann von Hr. Landrath a D. Her⸗ mann von Loga (Wichorsee). Mherw., Frau Geh. Kriegsrath Therese Hootz, geb. Engelhardt. (Berlin) — Verw. Frau Ober⸗Appellatsong⸗
Freitag: Zum
Die Odaliske. Rantzau (Görlitz), —
1 erichts⸗Rath Meyer, geb. Lutterloh (Gelle) Freitag: Zum 888E g
Freitag, Abends 8 Uhr:
Mitwirkung des Tenoristen Hrn. Alfred Rittershaus.
Gesangsposse in 3 und Leopold Elv. Redacteur: Dr. H. Klee, Direktot Verlag der Erpebition (chol)
Anstalt, Berlin 8 0%, Wilhelmstraße Nr. 37 Jakobstraße 30. Neun
Heilagen 22
(einschltebitch, Phtrien⸗Meilage)
Druck der Norbbeutschen Puchbruckeret unb Nerlagt
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Reichs⸗
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Berlin, Donnerstag den 16. April
Erste Beilage zeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Deutscher Reichstag. 9. Sitzung vom Mittwoch, 15. April, 11 Uhr.
Am Bundesrathstische die Staatssekretäre Dr. von Boetticher und Freiherr von Maltzahn sowie der Staats⸗ Minister Freiherr von Berlepsch.
Die zweite Berathung des wird fortgesetzt.
§. 134d schreibt vor, daß vor dem Erlaß einer Arbeits⸗ ordnung oder eines Nachtrages zu derselben den in der Fabrik oder in den Abtheilungen derselben beschäftigten großjährigen Arbeitern Gelegenheit gegeben werden soll, sich über den In⸗ halt derselben zu äußern. Für Fabriken, für welche ein stän⸗ diger Arbeiterausschuß besteht, wird dieser Vorschrift durch Anhörung des Ausschusses genügt.
Die Abgg. Auer und Genossen beantragen, die letztere Bestimmung zu streichen.
Abg. Dreesbach: Die Arbeiterausschüsse seien nicht geeignet, das Interesse der Arbeiter zu vertreten. Es seien das keine von den Arbeitern freiwillig gewählte Vertreter, sondern auf Grund des Unfallversicherungs⸗ und Krankenkassengesetzes bereits bestimmte, ohne das Vertrauen der Arbeiter zu besitzen. Aber selbst bei anderer Zusammensetzung könnten sie doch den Wünschen der Arbeiter nicht den erforderlichen Nachdruck geben. Die Anhörung der AÄrbeiter vor Erlaß der Fabrikordnung habe für die Arbeiter selbst gar keine Bedeutung. Der Fabrikbesitzer höre ihre Aeußerungen an und lege sie einfach ad acta. In der That werde ihnen damit nur ein Scheinrecht ohne materiellen Inhalt gewährt. Wolle man den Arbeitern keinen Einfluß auf die Feststellung der Fabrikordnung ge⸗ währen, so sage man lieber öffentlich gerade heraus: die Fabrik⸗ ordnung zu erlassen sei Sache der Fabrikbesitzer Die gestrigen Aeußerungen des Abg. Freiherrn von Stumm hätten bewiesen, daß Alles beim Alten bleiben solle. In Pirmasens sei ein Arbeiter einer Schuhwaarenfabrik als Renitent auf Grund der Fabrikorbnung gemaßregelt worden, weil er sich darüber beschwert habe, daß an einem Pfunde ihm von der Fabrik gelieferter Stifte 110 g gefeblt hätten. Statt solcher Fabrikordnungen und Gesetzerbestimmuntzn wolle feine Partei lieber gar keine. .
Abg. Oechelhäuser: Gegen diesen Paragraphen, einen der wichtigsten des ganzen Gesetzes, werde von zwei Seiten Orposttion gemacht. Die Vertreter der Arbeiterverbände wollten ihrem Recht der Aufstellung der Arbeitsbedingungen nichts vergeben, die Sozial⸗ demokraten die Souveränetät der Arbeitgeber durchbrechen und über Meinungsverschiedenheiten zwischen ihnen und den Arbeitgebern eventuell durch die Behörden entscheiden lassen. Er stehe mit der Majorität dieses Hauses auf einem vermittelnden Standpunkt, er wolle
in Arbeitgeber sein Recht nicht verschränken und dem Arbeiter das
gatorische Recht der Anhörung über seine Hausordnung einräumen.
Zären die Arbeitgeber im Allgemeinen wirklich die „Blutsauger“ und „Paschas“, dann hätte der Vorredner Recht. Aber zum Glück eien sie anders geartet und ihre humanitaren Einrichtungen be⸗
n das. Sie würden daher die Ansichten, Ausstellungen und
che der Arbeiter in ihren Fabrikordnungen berücksichtige
ens ihre Ablehnung motiviren. Nun könne es ja freili auch inhumane Fabrikanten geben, welche den Axvheitern Arbeitsordnung vorläsen, sie schwatzen ließen und ohne Be⸗ rück icht:gung ihrer Wünsche die Fabrikordnung festsetzten. Diese schadeten sich aber lediglich selbst. In der Regel bq““ Erfahrung — handele der Arbeitgeber in seinem eigenen Interesse, wenn er Arbeitern ins Einvernehmen setze. Sollten die 8 iterausschüsse obligatorisch eingeführt werden, so würde er der Erste sein, der sie bekaͤmpfte. Diese Institutionen sollten aber freiwillig angerufen werden. Der Abg. Bebel habe ihn als ihren Vater bezeichnet. Er babe aber weder sie erfunden, noch auf dem Gebiete der Volkswirth⸗ schaft etwas Anderes zu erfinden gesucht. Als er vor vier Jahren in die Agitation für die V s 9
Arbeiterschutzgesetzes
1 1 1 9
Lerallgemeinerung der Arbeiterausschüsse eingetreten sei, hätten bereits vier Acbeiterausschüsse in Deutschland bestanden. Er sei hauptsächlich darauf durch das Studium der eng⸗ lischen Verhältnisse gekommen. Die englischen Gewerkvereine hätten unstreitig Bedeutendes geleistet, aber seien nicht als Basis auf deutsche Verhältnisse übertragbar. Hauptsächlich hätten sie Aufgaben zu lösen, welche in Deutschland der Staat in der Unfallversicherung u. f. w. übernommen habe. Außerdem seien in England große Gewerbe in ungeheurer Ausdehnung auf einzelne Distrikte konzentrirt, sodaß Arbeitgeber und Arbeiter durch Delegirte mit einander verhandeln könnten. Man habe in Deutschland nur in zwei oder drei Distrikten eine solche Konzentration, und da könnten vielleicht später einmal Einrichtungen entstehen wie die englischen. Im Allgemeinen empfehle sich in Deutschland die hrung von Arbeiterausschüssen, deren jetzt bereits 150 — 200 Selbstverständlich könne der Arbeit⸗ geber in sitionen nicht an Majoritätsbeschlüsse der Arbeiterausschüsse gebunden sein, ihre Anhörung habe vielmehr nur eine moralische Bedeutung, die von großer Wirkung sein könne. Nichts könne versöhnender wicken, als diese Arbeiterausschüsse, in welchen beide Theile in parlamentarischen Formen sich besprächen, der Arbeitgeber die Wünsche der Arbeiterschaft kennen lerne und der aufkeimenden Unzufriedenheit durch Berichtigung falscher Ansichten begegnen könne. Man könne auf ihren guten Willen und Takt
der Bildung der Ausschüsse rechnen. Ihre Hauptbedeu⸗ liege darin, daß sie einen Damm gegen die Sozialdemokratie
Abg. Dr. Hirsch: Gewerkvereine und Arbeiterausschüsse könnten sehr wohl nebeneinander leben und wirken. Er bestreite auch, daß die englischen Gewerkvereine nicht auf Deutschland übertragen werden könnten und daß allgemeines Einverständniß darüber bestehe, daß die Gewerkvereine in Deutschland keine Berechtigung hätten. Vielmehr erkenne allgemein die Wissenschaft und Praxis ihre volle Berechtigung auch für Deutschland an. Der Abg. Oechelhäuser habe sich noch vor einigen Jahren sehr warm für die Gewerkvereine ausgesprochen.
Abg Möller: Er gehe nicht ganz so weit in der Verehrung der Arbeiterausschüsse, wie der Abg. Oechelhäuser. Jedenfalls dürften b nicht an feste Normen geknüpft werden. In kleineren und mittleren Betrieden müßten die Arbeitgeber direkt mit ihren Arbeitern ver⸗ kehren können. Die Ausschüsse seien in gewissen Fällen wünschens⸗ wertd, und im Gesetze könnte sehr wohl platonisch darauf hingewiesen werden, daß ihre Anhörung zugelassen werden solle; er (Redner) müsse 88 aber ablehnen, daß sie obligatorisch gemacht werde. Das Verlangen danach habe weite Kreise der Arbeitgeber schwer beun⸗ Deshalb könne er mit einigen Freunden nicht für §. 134 d stimmen.
Abg. Dreesbach: Die Bestrebungen der Cigarrenfabrikanten in Hamburg, das Material über Hrn. Fritz Kühnemann und die Vorgänge in Pirmasens berechtigten seine Partei, von Ausbeutern g. Blutsaugern en gros zu reden. Der wirklich humanitäre Arbeitgeber werde mit seinen Arbeitern gern darüber disputiren, was in die Fabrikordnung aufgenommen werden solle und was nicht, und wenn mit den Sozialdemokraten eine Verständigung absolut nicht möglich sein sollte, so sage ja der Abg. Oechelhäuser selbst, daß er mit den Arbeiterausschüssen sehr gut weggekommen sei. ifferenzen wolle seine Partei zur Entscheidung den Fabrik⸗
inspektoren überweisen. Damit könnten ja die Arbeitgeber selbst sehr sein; denn die Fabrikinspektoren, welche sich wirklich allen
rbeitern freundlich bewiefen hätten, seien als weiße Raben zu be⸗ trachten. Die Fabrikordnung könne Bestimmungen enthalten, welche kein rechtlich denkender Arbeiter annehmen könne. Nach dem Dis⸗ ziplinarreglement für die Bergleute einer fiskalischen bayerischen Steinkohlengrube gebe es alle Monat nur einen Lohntag, und die
Arbeiter hätten vergeblich wenigstens um zwei Lohntage im Monat ersucht. Ferner beiße es darin, wer den Lohn in Empfang nehme, bevor er unterschrieben habe, solle mit einem Lohnabzug besttaft werden. Wie leicht könne ein Arbeiter dazu kommen, seinen Namen nicht zu unterschreiben. Ferner werde nach demselben Reglement mit 2 ℳ bestraft, wer an öffentlichen Aufzügen Theil nehme. Unter solchen Aufzügen verstehe nan auch die Frohnleichnamsprozession. Der Arbeitgeber habe doch kein Recht, die Theilnahme an kirchlichen Feiern zu verbieten. Die Unternehmer versuchten alles Mögliche, um die Arbeiterorganisationen zu hintertreiben, weil sie eben Zeinde derselben seien. Die Wohlfahrtseinrichtungen, durch die sie sich den Schein der Wohlthätigkeit gäben, seien in Wahrheit nur Straf⸗ anstalten für die Arbeiter. Daß sie durch die obligatorische Anhörung der Arbeiterausschüsse beunruhigt seien, beweise schon ihre Arbeiter⸗ freundlichkeit.
Abg. Oechelhäuser: Er habe die deutschen Gewerkoereine nicht angreifen wollen, denn seine Ansicht über dieselben sei voc ehenso günstig wie früher. Aber die Basis der englischen und deutschen sei vollständig verschieden, sie hätten nur den Namen gemein, beruhten aber auf verschiebener Organisation.
§. 134 d wird unter Ablehnung des sozialdemokratischen Antrages unverändert angenommen.
§. 134 e lautet:
„Die Arbeitsordnung, sowie jeder Nachtrag zu derselben ist binnen drei Tagen nach dem Erlaß in zwei Ausfertigungen unter Beifügung der Versicherung, daß der Vorschrift des § 134 d genügt ist, der unteren Verwaltungsbehörde einzureichen.
„Die Arbeitscrdnung ist an geeigneter, allen betheiligten Ar⸗ beitern zugänglicher Stelle auszuhängen. Der Aushang muß stets in lesbarem Zustande erhalten werden. Die Arheitsordnung ist jedem Arbeiter bei seinem Eintritt in die Beschäftigunz zu be⸗ händigen. b Abg. Dr. Schädler beantragt, die Einreichung erfolgen zu
lassen: „unter Mittheilung der Seitens der Arbeiter geäußerten Bedenken.“
Die Abgg. Auer u. Gen. beantragen, daß die Arbeiter⸗ ordnung und jeder Nachtrag den Fabrikinspektoren zur Ge⸗ nehmigung vorgelegt werden soll; gegen die Entscheidung desselben soll binnen zwei Wochen die Beschwerde an die höhere Verwaltungsbehörde zulässig sein.
Abg. Wöllmer beantragt, daß die Einreichung der Arbeits⸗ ordnung zu ersolgen habe mit der gleichzeitigen Erklärung, daß und in welcher Weise die Anhörung der Arbeiter statt⸗ gefunden habe.
Abg. Dr. Schädler: Die Kommissionsfassung Vorzug vor dem sozialdemokratischen Antrag, denn bei der Fabrikordnungen werde es kaum möglich sein, sie in der bestimmten Zeit so eingehend zu prüfen, wie nöthig wäre, wenn sie der Geneh⸗ migung unterliegen sollten. Außerdem sei die Fabrikordnung in zwei Exemplaren der unteren Verwaltungsbehörde einzureichen, damit das eine dem Fabrikinspektor übergeben werden könne. Dadurch sei die Forderung des Antrages Auer theilweise erfüllt Der Fabrik⸗ inspektor habe dann genügend Zeit, die Fabrikordnung so zu prüfen, um Mißstände in derselben bei einem späteren Besuche des betreffenden Betriebes abstellen zu lassen. Sein Antrag wolle aber, daß auch die von den Arbeitern geäußerten Bedenken über die Fabrikordnung der unteren Verwaltungsbehörde mitgetheilt werden sollten. Es sollten z. B. Bestimmungen, welche das Ehrgefühl und die guten Sitten verletzten, nicht in der Arbeitsocdnung enthalten sein, und die Behörde habe darüber zu wachen. Ueber das Ehrgefühl der Arbeiter könne aber der Arbeitgeber nicht die Entscheidung haben. Deshalb müßten die Ansichten der Arbeiter auch zur Kenntniß gebracht werden. Seine Partei sehe in den Arbeiterausschüssen ein vermittelndes und versöhnendes Element zwischen Arbeitern und Arbeitgebern, und den Letzteren werde dadurch erspart, sich mir Hunderten von Arbeitern ins Einvernehmen zu setzen.
Abg. Wöllmer: Der Antrag Schädler erreiche nicht soviel, wie
inige. Aus der bloßen Mittheitung der Bedenken der Arbeiter
sich die Behörde noch kein richtiges Bild machen; es müsse ordentlicher Bericht über die Verhandlungen zwischen Arbeitern und Arbeilgebern der Behörde eingereicht werden.
Abg. Dr. Hartmann: Der Antrag Wöllmer scheine ihm nbedenklich, weniger der des Abg. Dr. Schädler, der die untere Ver⸗ p igsbehörde, welche es nur mit der Prüfung der Gesetzmäßigkeit Sache zu thun habe, ganz unnöthig beschwere. Der Antrag Auer sse ebenfas die Behörden mit Dingen, welchen sie nicht in allen Fällen gewachsen sein würden. Man sollte auch nicht der Selbstregterung der Fabriken ohne Noth und Nutzen Fesseln anlegen. Ein arbeiterfreundlicher Fabrikinspektoe solle ein weißer Rabe sein: warum denn ihre Zuständigkeit vermehren? Man solle aber ihren Wirkungskreis nicht auf Gebiete ausdehnen, mit denen sie grundsätzlich nichts zu thun hätten. Man dürfe ihnen nicht noch ie Last einer entscheidenden Behörde auflegen, sie seien schon be⸗ lastet genug.
Abg. Dreesbach: Seine Partei vertraue den Fabrikinspektoren, wenn sie es verdienten. Uebrigens seien sie seiner Partei in der Be⸗ urtheilung der Fabrikordnung immer noch lieber, als die untere Ver⸗ waltungsbehörde, die davon nichts verstehe und unter dem Einflaß der Arbeitgeber stehe. Der Antrag Schädler nähere sich dem seiner Partei, zu dessen Gunsten er eigentlich gesprochen habe. Seien die Fabrikinspektoren jetzt schon überlastet, so vermehre man sie. Uebrigens stehe dem Fabrikherrn, wenn ihm die Entscheidung des Fabrikinspektors nicht gefalle, die Appellation an die höhere Ver⸗ waltungsbehörde frei. Sollte ihr Antrag abgelehnt werden, so würde seine Partei für die Anträge Schädler und Wöllmer stimmen.
Regierungs⸗Rath Dr. Wilhelmi: Ueber den Ausdruck des Vertrauens zu den Fabrikinspektoren, der in dem sozialdemokratischen Antrag liege, könne er nur dankend quittiren und bitten, daß die Herren ihren Einfluß bei den Arbeitern nach der Richtung hin noch weiter geltend machten. Für die „Genehmigung“ der Arbeitsordnung sei weder ein Bedürfniß, noch nach der ganzen Fassung der Gewerbeordnung ein Raum dafür in derselben vorhanden. Was dem freien Ver⸗ trage zwischen Arbeiter und Arbeitgeber überlassen bleiben müsse, könne nicht der Genehmigung durch eine Staatsbehörde unterliegen. Der Antrag Auer würde außerdem dazu führen, das Vertrauen in die Aufsichtsführung des Fabrikinspektors zu schäͤdigen. In welche Lage vwürde er kommen, wenn ihm die Arbeitsordnung vorgelegt würde mit einer Reihe von Bedenken der Arbeiter! Der Antrag Schädler habe auf den ersten Blick etwas Sympathisches. Es liege aber kein dringendes Bedürfniß dazu vor; jeder Arbeiter habe jederzeit die Mög⸗ lichkeit, seine Beschwerden gegen die Fabrikordnung bei der unteren Verwaltungsbehörde oder dem Fabrikinspektor zur Sprache zu bringen und die untere Verwaltungsbehörde habe es jederzeit in der Hand, sofern ein Verstoß ge die Bestimmungen li welche von der
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ge er
Verletzung des Ehrgefühls des Arbeiters oder der guten Sitte han⸗ delten, Remedur eintreten zu lassen. Der Antrag Schädler sei aber praktisch auch insofern bedenklich, als die Arbeiter ihre Bedenken gegen die Fabrikordnung meist nicht schriftlich, sondern mündlich vor⸗
trügen, so daß der Arbeitgeber kaum in der Lage sei, den erfor⸗
derlichen schriftlichen Bericht abzufassen. Den Antrag Wöllmer halte
er für unbedenklich.
Abg. Dr. Böttcher: Der Antrag Auer erscheine seiner Partei als
—
ein Eingriff in die unverrückbaren Rechte des Arbeitgebers. Soweit
die Bestimmungen der Fabrikordnungen unter dieses Gesetz fielen,
7
würden sie durch diesen
— Paräagraphen vollständig gedeckt; im Uebrigen seien sie Gegenstand freier Vereinbarung. Alle Hochachtung vor den Fabrikinspektoren im Allgemeinen. Die meisten hätten
aber nicht die Kenntnisse, um über alle Einzelheiten entscheiden und
namentlich erelären zu können, diese oder jene Bestimmung der Fabrik⸗ ordnung sei bedenklich Dies müsse einzig und allein der Ent⸗
scheidung des Fabrikherrn vorbehalten bleiben.
Abg. Dr. Schädler: Er habe nichts gegen eine Vermehrung der Fabrikinspektoren, bezweifle aber, ob sie in diesem Falle von Nutzen Allerdings habe schon jetzt der Arbeiter das Recht der Beschwerde, es sei aber besser, wenn die Beschwerden im Ganzen mit⸗
sein würde.
getheilt würden, als wenn sie tropfenweise der Behörde zuflössen. So sehr viel Schreibwerk werde das nicht verursachen.
„Abg. Dreesbach: Eine Ueberbürdung der Fabrikinspektoren rde doch höchstens in der ersten Zeit nach Inkrafttreten des Gr⸗ eintreten. Das Vertrauen zu ihnen sei eine Personenfrage.
Wenn ihr Ansehen durch die Prüfung der Bedenken des Arbeiters
leiden sollte, leide denn nicht ebenso das Ansehen der unteren Ver⸗ waltungsbehörde? In der Schweiz bedürfe die Fabrikordnung Genehmigung der Kantonregierung, und die Schweiz sei darül nicht zu Grunde gegangen.
Bei der Abstimmung über den Antrag Schädler stellt sich
die Beschlußunfähigkeit des Hauses heraus, indem be der nothwendig gewordenen Auszählung sich die Anwesenhei von nur 186 Mitgliedern ergiebt, während zur Beschluß fähigkeit mindestens 199 gehören. Die Sitzung muß abge brochen werden, und Präsident von Levetzow setzt um 2 ¼ Uh die nächste Sitzung auf 2 ¾ Uhr an.
1
100. Sitzung vom Mittwoch, 15. April 1810
Der Antrag Auer auf Genehmigung der Arbeiter⸗ ordnungen durch die Fabrikinspektoren wird nunmehr ab gelehnt, der Antrag Schädler mit Mehrheit angenommen, ebenso der Antraga Wöllmer, und mit diesen Modifikationen der ganze §. 134e, desgleichen ohne Diskussion §. 134f, nach welchem nicht vorschriftsmäßige
oder mit den gesetzlichen Bestimmungen in Widerspruch
stehende Arbeitsordnungen und Nachträge zu denselben durch die untere Verwaltungsbehörde entsprechend abzuändern oder durch gesetzmäßige Arbeitsordnungen zu ersetzen sind.
Nach §. 134g sollen vor Erlaß dieses Gesetzes erlassene Arbeitserdnungen den Bestimmungen der §§. 134 a — 134c, 134e Abs. 2 und 134f unterworfen sein und binnen vier Wochen der unteren Verwaltungsbehörde in zwei Abschriften eingereicht werden. Auf Abänderungen dieser Arbeitsordnungen und auf Arbeitsordnungen, welche seit dem 1. Januar 1891 erlassen sind, soll die Vorschrift der Anhörung der Arbeiter Anwendung finden.
Die Abgg. Auer und Genossen wollen alle Arbeits ordnungen ohne Ausnahme, welche vor dem Inkrafttreten
unzweifelhafter
dieses Gesetze; erlassen sind, den Vorschriften der §§. 134 a
bis 134f unterwerfen, und beantragen ferner die Vorlegung derselben binnen vier Wochen an die Fabrikinspektoren zur Genehmigung.
Abg. Molkenbuhr: Auf die jetzt
bestehenden Arbeitsord-
1 nungen sollten nach diesem Paragraphen die in früheren Bestimmungen enthaltenen Vorschriften keine Anwendung finden; aber gerade über „ 1¹
v.
ie bestehenden Fabrikordnungen werde die lebhafteste Klage geführt, n .
und darum rechtfertigten sich keine Privilegien für diese Fabrik⸗
ordnungen; man habe kürzlich vom Vertreter des Reichs⸗Marineamts
gehört, daß viele der Bestimmungen, die in den Fabrikordnungen für
die Werften enthalten seien, praktisch nicht zur Anwendung kämen,
aber es sei sehr möglich, daß in Zukunft, wenn etwa die Leitung
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der Werften in der Hand eines weniger arbeiterfreundlichen
en Mannes sei, alle Bestimmungen auch wirklich
durchgeführt
würden, und ebenso habe der Abg. Freiherr von Stumm gesagt,
die Bestimmungen seiner Fabrikordnung, die die schweren Strafen enthielten, kämen fast nie in Anwendung auch hier wisse man nicht,
ob nicht in Zukunft Aenderungen einträten. Es sei dafüͤr zu sorgen, daß in Zukunft keine Arbeitsordnungen beständen, welche dem
Unternehmer die Möglichkeit gewährten, Arbeiter wegen ihrer politi⸗
schen Gesinnung aus der Arbeit zu entlassen. Man könnte vielleicht
einwenden, daß durch Annahme des sozialdemokratischen Antrages
den Behörden, welche die sämmtlichen Arbeitsordnungen und die dagegen erhobenen Einwendungen zu prüfen hätten, eine große Arbeitsleistung entstehe, allein diese Arbeitslast werde sich auch noch überwältigen lassen. Seine Partei habe ferner in ihrem Antrage die unteren Verwaltungsbehörden durch die Fabrikinspektoren ersetzen
wollen, weil sie zu der unteren Verwaltungsbehörde nicht das genü⸗ gende Vertrauen habe. Freilich hoffe seine Partei nicht, daß dieser
Theil ihres Antrages auf Billigung rechnen könne, um so mehr bitte
sie, das Prioileg der bestehenden Fabrikordnungen aufzuheben.
Der Antrag Auer wird abgelehnt und §. 134 g im
Wesentlichen unverändert angenommen. K. 134 stellt fest, welche Arbeitervertretungen als ständige Arbeiterausschüsse im Sinne dieses Gesetzes gelten sollen. Als
solche sind nur zu betrachten: 1) die Vorstände der Betriebs⸗
(Fabrik⸗) Krankenkassen oder anderer für die Arbeiter der
Fabrik bestehender Kasseneinrichtungen, deren Mitglieder in
ihrer Mehrheit von den Arbeitern aus ihrer Mitte zu waählen
sind, sofern sie als ständige Arbeiterausschüsse bestellt werden;
2) die Knappschaftsättesten von Knappschaftsvereinen für Be⸗
triebe, welche nicht den Bestimmungen der Berggesetze unter⸗ stehen; 3) die bereits vorhandenen ständigen Arbeiterausschüsse, deren Mitglieder nach ihrer Mehrzahl von den Arbeitern aus
ihrer heitte gewählt werden; 4) solche Vertretungen, deren Mitglieder in ihrer Mehrzahl von den volljährigen Arbeitern der Fabrik oder der betreffenden Betriebsabtheilung aus ihrer
Mitte in unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt werden.
Die Wahl der Vertreter kann auch nach Arbeiterklassen oder nach besonderen Abtheilungen des Betriebes erfolgen. Die Abgg. Auer u. Gen. wollen den ganzen §. 134 h streichen; die Abgg. Dr. Gutfleisch u. Gen. beantragen wesentlich redaktionelle Aenderungen; Abg. Schmidt berfeld) beantragt, daß unter Ziffer 3 nur „die vor dem