1891 / 90 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Apr 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Abg. v. Rauchhaupt: Durch die Oeffentlichkeit der Gemeinde⸗ versammlaͤngen werde die Turbulenz wieder herbeigeführt werden, welche man durch Einsetzung der Gemeindevertretungen aus der Ge⸗ meindeverfammlung habe entfernen wollen. Es würde vielleicht sozar gut sein, durch Ortsstatut die Oeffentlichkeit auch für die Gemeinde⸗ vertretung auszuschließen. Denn es fehlten vielfach die genügenden Lokale für solche Versammlungen. Wenn die Oeffentlichkeit der Gemeindevertretungen nicht ausgeschlossen werde, dann könnten sich Elemente einfinden, welche man fern halten wolle. Redner beantragt, durch Ortsstatut festzustellen, wann die Sitzungen der Gemeinde⸗ vertretungen öffentlich sein sollen.

Minister des Innern Herrfurth: ch glaube es als selbstverständlich bezeichnen zu müssen, daß, oder Gemeinde⸗

88 wenn das Lokal, in welchem die Gemeindevertretunz versammlung tagt, keinen oder nur geringen Raum für andere Per⸗ sonen als diejenigen hat, welche eben zu Gemeindeversammlung oder

emeindevertretung gehören, dann üt diese Beschränkung hinaus überhaupt Zuhörer nicht zuselassen den dürfen. Das findet überall statt, das ist eine thatsächliche Gr sagt, gegen den Antrag des Abg. Neubarth besondere Bestimmung des §. 42 bestände, ung es in der Hand hat, gewisse Kreise der Gemeindean

8

Ich habe bereits ge⸗

ich, wenn nicht die die Gemeindeversamm⸗ gehörigen schließen,

von der Theilnahme an m 1 uszu kein Bedenken haben. indi denken aber habe ich Rauchhaupt. Derselbe der Gemeindevertretung ausnahmsweise zulassen

nicht einmal so,

ätzlichen Erwägungen

von Meyver (Arnswalde Alten lassen. zr

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Abg. Freiherr v rtretungen eingefüb 1 1 grapben gestimmt hätten in Novum sei seitdem ingetreten, in seiner * bestimmen

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Hobrech i Versammlung

vertretungen

Der Antrag von der Konservativen abgele gegen 116 Stimmen ange

§. 110 läßt ortsstatuta schuldigtes Ausbleiben aus vertretung zu.

Die Abgg. Dr. von Hey

on Bismarck beantragen,

rtretung“ einzufügen die Ferner soll über die Verhängung vertretungentscheiden. Dieselben Abgeorene „Strafe“ einzufügen „die Gemeindever weise“. Auch das unentschuldigte Ausbleiden meindevertretungen soll strafbar sein.

Abg. von Bismarck befürwortet brand.

Minister des Innern Herrfurt

Meine Herren! Ich will keine Be geltend machen. Ich bemerke, daß er

Zuständigkeitsgesetz, wo überhaupt nur fi

derartige Regulative vo mich aus dem Wortlaut des Antrags üb wegen des Ausbleibens aus der Gemeindevers nur wegen ordnungswidrigen Benehmens i rafe festgestellt werden soll, habe ich Bedenken ge zu erheben. Nur eins möchte ich noch bemerken. Das ist grundsätzlich in der Regierungsvorlage weggelassen n; denn dieses Wort, für welches wir früher das noch unschönere ive“ gebrauchten, paßt nicht, weil die Beziehung fehlt, und grundsätzlich in dem Entwurf entweder „und“ oder esagt worden oder es ist, wo diese beiden Bezeichnungen nicht passen, eine Klammet gesetzt worden, und dürfte es dieser Redaktions⸗ methode entsprechen, wenn auch hier anstatt „beziehungsweise die Ge⸗ meindeversammlung“ gesetzt würde: „(Gemeindeversammlung)“.

Abg. von Strombeck erklärt sich gegen eine lange Aus⸗ schließung von Gemeindevertretern, die das ihnen übertragene Mandat wahrzunehmen hätten.

Abg. Freiherr von Huene glaubt, daß diese Aus⸗ schließungen nicht willkürlich, sondern nur aus guten Gründen erfolgen würden.

Abg. von Bismarck ersetzt auf den Wunsch des Ministers das Wort „beziehungsweise“ in seinem Antrage durch eine

Hierauf wird der Paragraph mit dem Antrage von Bismarck angenommen. 8 8

Nach §. 113 soll zur Gültigkeit der Veräußerung von Grundstücken erforderlich sein die einmalige Bekanntmachung durch die für amtliche Bekanntmachungen vorgeschriebenen Blätter oder durch ein anderes im Kreise erscheinendes Blatt.

Abg. Bohtz beantragt, die Bekanntmachungen durch das Kreis⸗ blatt erfolgen zu lassen.

Abg. Freiherr von Huene ist damit einverstanden, pricht aber den Wunsch aus, daß die Kreisblätter mit politischem Inhalt, die so viel Unheil angerichtet hätten, verschwinden möchten, daß an ihrer Stelle Blätter nur für amtliche Bekanntmachungen ausgegeben würden. 1

Der Antrag Bohtz wird angenommen.

Der X. Abschnitt handelt vom Gemeindehaushalt.

Absatz 1—4 des §. 117 beantragen die Abgg. von Rauchhaupt und Gen, folgendermaßen zu fassen:

Ueber alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde muß ein Vorschrift angelegtes Gemeinderechnungsbuch geführt werden. Durch Beschluß des Kreisausschusses kann einzelnen Gemeinden die

festsetzung eines Voranschlages aufgegeben werden

Die Aufstellung dieses Voranschlages kann auf eine Reihe vo hren, jedoch nicht über eine dreijährige Dauer hinaus. auf Be⸗-⸗ luß der Gemrindeversammlung erfolgen. In den Voranschlag id alle Einnahmen und Ausgab ver⸗

n, welche sich im Voraus

anschlagen lassen, aufzunehmen. In Absatz 5, der bestimmt, daß Ausg Voranschlages geleistet werden sollen oder

besondere Beschlußfassung vorbehalten ist, sowie

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außerhalb des

ren Verwendung reitungen des hmigung der Ge eversammlung beantragt Abg das Wort

(Gemeindevertrelung) „vorherigen“ zu streichen. Absatz 6, welcher lautet: Durch Beschluß des Kreisausschusses kann einzelnen Gemeinden Festsetzung eines Voranschlages nachgelassen werden, wenn deren rhältnisse dies unbedenklich erscheinen lassen,

gen die Adgg. von Rauchhaupt und Genossen zu

die N. Der beantrag streichen. WB Abt. S vorstehern et

htz führt aus, daß 3z von den Gemeinde⸗

0 . 4 etwas verlange, was sie

Innern Herrfurth:

Ich würde die Bedenken d Abg. 2

begründet erachten, wenn man Ausdruck

der „vorherigen“ Genehmigung die Bedeutung

eine nachträgliche Genehmigung nicht mögl

s ist mit diese

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ö 29* †, „swens (I I Das ist aber keineswegs der Fall, sondern

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er „vorherigen“ Genehmigung nur ausgesprochen: soll sich der Gemeindevorsteher durch rechtzeitige Ein⸗ zung sichern, und er thut gut, sich vorzusehen, ;z sicher, ob ie Genehmigung nachträglich er⸗ rweigert, ist er möglicherweise persön⸗

sichtiger Mann wird er der Regel

er Etatssumme nicht auskommt, Gemeindeversammlung einberufen und um die ostenbetrages bitten, um die er die Summe des überschreiten zu müssen meiat. Natürlich können eilige, lle vorkommen, wo es nicht möglich ist, die Gemeinde⸗

8 182 u berufen. Wenn 1

die Mehr⸗Ausgabe eine so Genehmigung nicht versagt werden kann, da ist es

hlossen, daß die Genehmigung nachträglich ein⸗

in dem Gesetz gebraucht usschließlich in allen das ist nicht wenn das Haus den (Labischin) meint, daß jede Gemeinde nigstens sei dies in Posen und West⸗

lẽs 8 also auch wohl in jedem anderen

in Sachsen seien trotz or selten.

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als Reg die Unterlassung r

Rauchh will die Unterlassung eines Vo

Aufstellu Einverstanden sind wir dari die Fälle, wo eine Ausnahme eintreten soll, der Kreisa schließen hat.

Nun, meine Herren, gehe ich meinerseits Materielle des Etats bei jeder Gemeinde eige bleiben kann, nämlich die Ueberlegung dessen werden wir im nächsten Jahre einnehmen? was werden wir im nächsten Jahre aus⸗ ugeben haben? Diese Ueberlegung des Materiellen des Etats muß Gemeindevorsteher, sogar jeder Gemeinderechner für seinen

Beutel machen; er muß sagen: wieviel hast du Jahre an Steuern, an Zinsen, an Renten

z was für sonstige Ausgaben zu bestreiten? wo kriegst Du 8 G er, jene Ausgaben zu bestreiten, und wenn die Deckungs⸗ mittel fehlen, welche Ausgaben mußt Du unterlassen? Jeder Ge⸗ meinderechner macht nachträglich die für den Etat erforderlichen Berechnungen insofern, als er bei Aufstellung der Gemeinderechnung die Ausgaben klassifizirt; denn damit würde doch Hr. von Rauchhaupt nicht einverstanden stin, wenn ihm eine Gemeinderechnung vorgelegt würde, welche lautete kurz und bündig: Vom 1. April 1890 bis 31. März 1891 sind eingenommen 1200 ℳ, in diesem Zeitraum sind ausgegeben 1150 bleibt Bestand 50 ℳ, sondern es wird spezifizirt werden müssen gerade in der von Hrn. von Rauchhaupt bezeichneten Art: Schulzenlohn, Nachtwächterlohn, Spritzen⸗, Wege⸗ Ausgaben, Armenkosten. Wenn der Rechner das macht, wird er sich sofort überlegen: wie wird das im nächsten Jahre sich gestalten? Und venn er sich diese Frage beantwortet, dann hat er den Etat fertig, indem, er die Summen abgerundet in den Etat einsetzt. Treten aber andere Verhältnisse ein, so wird er berechnen: wieviel bedarf ich? Man muß sich doch selbstverständlich vorher überlegen, wieviel Steuern werden im nächsten

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daß das niemals unter⸗

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8 ‚= D/. 50o . 8

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Jahre aufgebracht werden müssen? Daß plötzlich einmal der Fall eintreten kann, daß der Etatsansatz nicht reicht, versteht sich von selbst; wenn besondere Verhältnisse eintreten, dann muß eine Nach⸗ tragssteuer erhoben werden, und deshalb braucht auch nicht gleich ein Nachtrags⸗Etat gemacht zu werden. Sodann hat der Etat eine große Bedeutung für den Gemeindevorsteher selbst und kommt der Stellung desselben zu Gute; sobald der Voranschlag von der Ge⸗ meindevertretung festgestellt ist, hat der Gemeindevorsteher freie Hand, innerhalb des Etats Ausgaben zu machen und Anweisungen zu erlassen, während er, wenn kein Etat da ist, in jedem einzelnen Fall die Genehmigung einholen muß, r er läuft Gefahr, wenn er die Gench: 8 h späterhin einem persönlichen Regreßanspruch auszusetzen. „2 hier auch eine praktische Erfahrung; es sind jetzt beinahe 30 Jahre her, seit ich die Instruktion für das Rechnungs⸗Kassen⸗ und Et s ü Regierungsbezirk Arnsberg aufgestellt und die Ei geregelt habe. Ich habe der Sache ein besorn 3 Interesse zuge⸗ wendet; es giebt dort z. B. i eine Gemeinden,

sie in der haben. Nebenbei

ich 686 Kegierungs ⸗Präsidenten die

h in einem Theile von es Regierungsbezirks Merseburg

us praktisch und zweckmäßig ist, und lediglich aus Grunde empfehle ich Ihnen die Regierungsvorlage.

Abg. Zelle: Bei allen Verwaltungen sei die Aufstellung eines Etats die Regel, und er bitte, auch hier bei dieser Regel stehen zu bleiben. Auch für den Antrag Bohtz werde er nicht stümmen, denn er tönne in der Aufrechterhaltung des Wortes „vorherigen“ keine Schwierigkeiten sehen.

Abg. Freiherr von Huen gierungsvorlage, auch im Hiab Gemeindevorstandes.

Abg. Hansen empfiehlt gleichfalls die Aufrechterhaltung Regierungsvorlage; die kleinen Gemeinden, wo die Aufstellung Etats Schwierigkeiten machen würde, werde der Kreisausschuß ohne Weiteres davon entbinden.

Hierauf werden die Anträge von Rauchhaupt und Bohtz abgelehnt und der Paragraph unverändert an⸗ genommen. 1

Nach §. 118 hat der Kreisausschuß die Revision Gemeinderechnungen vorzunehmen.

Die Abgg. Bohtz und Freiherr von Richthofen antragen, statt dessen mit der Revision den Vorsitzenden Kreisausschusses zu betrauen.

Abg. Freiherr von Richthofen (Jauer welcher den Zweck habe, die Bureauarbeiten der Mitg ieder des Kreis⸗ ausschusses nicht zu vermehren.

—,

4

e befürwortet die Annahme lick auf die Einführung des kolle

ve der Antragsteller recht 0 , daß nicht im Bureau des Landraths, sondern im Kreisausse Revision einzelner Gemeinderechnungen erfolgen solle. Ich besonderen Werth auf die Ablehnung des Antrags Herren Abgg. Bohtz und von Richthofen das will ich von vorn⸗ berein sagen; ich bemerke aber: digkeitsgesetzes liegt nicht vor. Denn im §. 24 des s is sdrücklich gesagt, daß die Aufsicht des Gesetzen vorgesehenen Mitwirkung des Vorsitzenden ausgeübt weiß nicht, ob nicht vielleicht doch zweckmäßig inzelnen Mitgliedern des Kreisausschusses die D evision der Rech⸗ mit deren sie näher bekannt übertragen würde, ebenso, daß bei eiwaigen prinzipiellen

der Kreisausschuß als Plenum die Entschei⸗

zerechtfertigt sei oder nicht. wohl ich prinzipiell einen Widerspruch des Kommissionsbeschlusses in

9

Antrage

Abg. Freiherr von Huene meint, er Antrag Bohtz zu einer Vermebrung der Arbeiten des Landrath ren werde. Für die Mitglieder des Kreisausschusses werde dagege ie Revision der Gemeinderechaung eine sehr nützliche Arbeit se nd er bitte um vh von Richthofen glaubt, daß es sich hier nur um rechnerische Arbeiten handele, Bureaubcamte des Vor⸗ sitzenden sehr gut werde versehen kör 1

Nach kurzer Erwiderung des Abg. von Huene wird der Antrag Bohtz abgelehnt und Kommissionsfassung angenommen. b

Der dritte Titel: Selbständige Gutsbezirke (§§. 120 bis 125) wird ohne Debatte erledigt.

Um 3 ½ Uhr wird die weitere Berathung vertagt.

öffenrlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ z vom 14. April hat folgenden Inhalt: nd. Volkskrankheiten in der Berichtswoche. Influenz Sanitätswesen des Regierungsbezirks Pots dam 1886/88. le in deutschen Städten mit 40 000 und mehr Einwohnern. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen Krankenhäusern. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Aus dein 25. Jahresbericht des Sanitätsbeamten bei von Indien 1888. Aus dem 24. und 25. Jahres⸗ esundheitsbeamten der Präsidentschaft Bombay, 1887 und 1888. Witterung. Thierseuchen. Rinderpest in Rußland 1890, 4. Vierteljahr. Desgl. in der Türkei. Medizinalgesetz⸗ gebung u. s. w. (Preußen. Regierungsbezirk Posen.) Verhütung der Tuberkulose. Nahrungsmittelverkehr. Fleischuntersucungen. (Oesterreich⸗Ungarn. Schweiz.) Thierseuchen. (SOesterreich)) Desgl. Ausführungsbestimmungen. Parai'sche Arzneizubereitungen. (Nieder⸗Oesterreich.) Geineskranke. Pump⸗ brunnen. (Vöhmen.) Waschanstalten. (Triest.) Ansteckende Krankheiten in Schulen. krankheiten. (Vereinigte Staaten von Schweinefleisch und Speck. (Honskong.) Wasserversorgung. Rechtsprechung. (Landgericht Mushausen i. E.) Verfälschung von Wein und Verkauf desselben als „Lümschweiler Wein“.

Amerika.) Gepökeltes

ein Widerspruch mit den Bestimmun-

der Paragraph in der

Uebereinkommen.

Berichterstattung über Infektions⸗

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Berlin, Donnerstag, den 16. April

Deutsches Reich.

1

der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reich für d

Nachweifung

ie Zeit vom 1. April 1890 bis zum Schluß des Monats März 1891.

Einnahme Hier im Monat März 1891.

Ober⸗Post⸗Direktions⸗Bezirke.

Vormonaten

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Einnahme in dem⸗ In 1890/91

selben Zeitre Zusammen 88 + mehr (Spalte 4) weniger

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I. Im Reichs⸗Postgebiet.

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Berlin, im April 1891.

7 816 558 7 492 262 + 324 296

Haupt⸗Buchhalterei des

Biester.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die falsche Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung in einem Schriftstück hat, nach einem Urtheile des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 5. Dezember 1890, die Bestrafung Desjenigen, welcher dieses Schriftstück unterzeichnet hat, wegen fahrlässiger falscher Abgabe der Versicherung aus §§. 163, 165 Straf⸗Gesetz⸗ buchs zur Folge, auch wenn dieser das Schriftstück gar nicht gelesen und auch nicht gewußt hat, daß dasselbe eine eidesstattliche Versiche⸗ rung enthält.

Nach §. 366 Z. 7 des Strafgesetzbuchs ist das Werfen mit Steinen oder anderen harten Körpern oder Unrath auf Menschen, auf Pferde ꝛc. als Uebertretung zu bestrafen. In Bezug auf diese Be⸗ stimmung hat das Reichsgericht, I. Strafsenat, durch Urtheil vom 5. Februar 1891, ausgesprochen, daß unter den Begriff Unrath nicht nur ekelerregende Gegenstände, sondern überhaupt Gegenstände fallen, welche geeignet sind zu verunreinigen, wie beispielsweise frisch gemischter Kalk, Erde, Farbstoffe.

Statistik und Volkswirthschaft.

deutsch⸗österreichischen Handelsvertrags⸗ Verhandlungen.

Nachdem bereits eine Reihe industrieller Vereinigungen, wie der Verein zur Wahrung der Interessen der chemischen Industrie, der Deutsche Brauerbund, der Verein der deutschen Tabackfabrikanten u. A. gegen die von dem „Centralverband deutscher In⸗ dustrieller“ veröffentlichte Erklärung, daß die deutsche Industrie lieber auf den Abschluß des deutscho⸗österreichischen Handelsvertrages zu verzichten, als in eine Herab⸗ setzung der landwirthschaftlichen Zölle zu willigen geneigt sei, ent⸗ schieden Protest eingelegt haben, hat nunmehr auch der Vorstand des Vereins Berliner Groß⸗Destillateure an die Reichs⸗ regierung eine Eingabe gerichtet, in welcher er derselben für die Be⸗ mühungen um das Zustandekommen des Handelsvertrages dankt und seiner Mißbilligung über das Vorgehen des zur Vertretung der deut⸗ schen Industrie in keiner Weise berufenen „Centralverbandes“ Aus⸗ druck giebt.

Export nach Nord⸗Amerika. 9

Nach der „Nat. Ztg.“ hat der Export aus Norddeutschland nach

den Vereinigten Staaten im ersten Quartal d. J. um 2 439 869 Doll. oder rund 10 Millionen Mark abgenommen.

Das Wirthschaftsjahr 1890.

Die Darlegungen der Handels⸗ und Gewerbekammer zu Stuttgart über das Wirthschaftsjahr 1890 weisen im Eingange darauf hin, daß das Jahr 1890 einen guten Anlauf nahm, sodaß Viele an eine Periode weiteren nachhaltigen Aufschwungs glaubten. Aber ungeachtet der friedlichen politischen Lage und der reichen Ernte, welche die gute Stimmung an sich unterstützte und die Kauf⸗ und Konsumtionsfähigkeit belebte, erbrachte das zweite Halbjahr fast auf

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allen Gebieten einen unerwarteten Rückschlag und mit Ausnahme etwa der Handelsmühlen, der Maschinen⸗Industrie, der Fabrikation kunstgewerblicher Metallarbeiten, des Handels mit Getreide, Sprit, Oelen, Indigo u. s. w. wohl allseitige Enttäuschungen. Der Umschwung kündigte sich zuerst naturgemäß an der Börse an: an der Spitze der Courstreiberei hatten die Montanwerthe gestanden, bei ihnen vollzog sich auch zuerst Ende Februar 1890 die Reaktion. Die empfindliche Ernüchterung, von welcher die frühere sanguinische Ueberschätzung dieser tonangebenden Effekten betroffen worden war, hatte auch für die Course der Industrie⸗ und Staats⸗ papiere größere Einbußen im Gefolge. Von der Börse verpflanzte sich die Baisseströmung zunächst auf die hinaufgeschraubten Eisen⸗ preise und auf die Wollbranche, sodann im Zusammenhang mit den Befürchtungen vor der drohenden Mac Kinley⸗Bill und mit der reichen Baumwollernte auf die gesammte Textil⸗ industrie. Damit verlor die fortschreitende Erhöhung der Roh⸗ materialpreise und die steigende Konjunktur ihren Boden. Für das Resultat des Geschäftsjahres war hauptsächlich die Er⸗ ledigung der schwierigen Aufgabe: die Steigerung der Arbeitslöhne, des Feuerungsmaterials, der Roh⸗ und Hülfsstoffe auch im Verkaufs⸗ preis zur entsprechenden Geltung zu bringen, entscheidend gewesen Die Versuche hierzu konnten bei dem geschilderten Geschäftsgang fast keinem Industriezweige gelingen. In kurzer Zeit stellte das wirth⸗ schaftliche Leben, unter dem Zeichen der Muthlosigkeit und rückläufigen Konjunktur, ein Bild voller Gegensätze dar: steigenden Geldwerth und Bankdiskont, aber auch hohe Kohlenpreise und hohe Arbeitslöhne; ferner zugleich langsames Fallen der Preise für Roh⸗ material und fertige Waare, aber dessenungeachtet Fortsetzung der Betriebserweiterungen; endlich eine reiche Ernte und trotzdem keine Verbilligung der Lebenshaltung. Zu diesem Verlauf hat die Arbeiter⸗ agitation, welche zugleich mit der durch die Lebensmitteltheuerung hervorgerufenen Lohnbewegung nebenherging, auch ihren Theil bei⸗ getragen (in Süddeutschland allerdings weniger als in Norddeutschland). Was den Verlauf des Geschäftsganges betrifft, so ist es zunächst für den Versolg der sogen. „Ueberproduktion“ interessant zu beobachten, daß auch im Vorjahr die Produktion ungeachtet oder genauer in Folge der Schmälerung des Nutzens und der Erhöhung der Pro⸗ duktionskosten, wie sie mit der Vertheuerung der wichtigsten Betriebs⸗ und Rohmaterialien gegeben war, nur in wenigen Branchen ein⸗ geschränkt wurde. In verschiedenen Industrien suchte man die vor⸗ handenen Betriebseinrichtungen thunlichst auszunutzen und durch Verbesserungen und Ergänzungen auf den höchstmöglichen Grad der Leistungsfähigkeit zu bringen, andererseits nahm man zahl⸗ reiche, mitunter beträchtliche Erweiterungen der bestehenden Anlagen vor. Daraus erklärt es sich, daß die weitverzweigte Maschinen⸗Industrie fast der einzige Fabrikationszweig ist, der auch auf das Jahr 1890 mit Befriedigung zurückschauen kann; (be⸗ merkenswerth ist, daß fast allein nur diese Industriegruppe in der Gründungsthätigkeit keinen Rückgang aufweist: 1890 wurde in Deutschland ein Aktienkapital von 55 Millionen Mark gegen 42 Millionen Mark in 1889, 18 in 1888, 6 Millionen Mark in 1887 im Maschinenbau angelegt). Was die Lage der Landwirthschaft anbelangt, so hat sich dieselbe nach einer Reihe ungünstiger Jahre entschieden wieder gehoben.

Anzeiger.

Indessen hat auch der landwirthschaftlichen und kleingewerblichen Bevölkerung das Berichtsjahr eine Enttäuschung bereitet und trotz der reichen Ernte und des hohen Standes der Viehpreise nicht eine derartige Besserung erbracht, wie erwartet worden war; erst in den letzten Wochen des Berichtsjahres wurde eine Belebung des Konsums fühlbar, von der man übrigens da erfahrungs⸗ gemäß die günstigen Wirkungen einer guten Ernte sich auf eine Reihe von Monaten vertheilen hoffen durfte, daß sie bis zum Frühjahr und den nächsten Ernteaussichten andauern werde. Im Allge⸗ meinen ist in den Thalorten, wo Fabriken bestehen, der Absatz und die Bezahlung befriedigend; in reinen Bauerngegenden unseres Bezirks dagegen beides gleich schwierig. Mehr und mehr tritt auch im Kleinverkehr die Bedeutung des Fabrikbetriebs für den Konsum und Geldumlauf hervor. Dies macht sich namentlich an aufstrebenden Orten in der Umgebung Stuttgarts geltend. So berichtet z. B. der Gewerbeverein Böblingen, daß das dortige mittlere und Kleingewerbe 1890 nicht über Mangel an Arbeit und Umsatz zu klagen, auch einen immerhin befriedigenden Verdienst er-— zielt habe, was nicht mehr wie früher hauptsächlic der landwirthschaftlichen Umgebung, sondern der mehr und mehr am Orte 8 selbst sich entwickelnden Industrie zu verdanken sei; sie gebe vielen Leuten Verdienst, die vordem kaum Arbeit finden konnten, und habe außerdem weitere Beamte und Arbeiter in die Stadt gezogen, deren Konsum belebend auf das Erwerbsleben einwirke. Die etwa vor⸗ handene unbehagliche Stimmung und Unlust hat ihren Grund nicht etwa in dauernden Verlusten am Nationalkapital, sondern in den abnormen Widersprüchen des vorjährigen Geschäftsganges vId Umstande, daß diese Letzteren für vor⸗ übergehende Verdienstminderung, welche aber nun schon seit länger als einem Jahrzehnt obherrscht, eine weitere Verschärsung durch die allgemeine Steigerung von Lohn und Materialpreis erbracht haben. Irgendwelche Zeichen einer dauernden, nachhaltigen Wendung zum Schlechtern sind 1890 nicht hervorgetreten. Auf die baldige Wieder⸗ kehr der Unternehmungslust und günstigeren Marktstimmung weist der über das Resultat des Jahres 1889 hinausgewachsene Eisenbahn⸗ verkehr, die auch 1890 unternommenen Betriebserweiterungen, und andererseits die verhältnißmäßig geringe Zahl der Zwangsver⸗ steigerungen hin.

Zur Arbeiterbewegung. 3

r Wie der -Frkf. Ztg.“ aus Mainz geschrieben wird, haben am Montag in der Rheinischen Brauerei zu Weisenau fast sämmtliche Brauer, 41 an der Zahl, die Arbeit niedergelegt, nur einige verheirathete Leute haben sich an dem Ausstand nicht be⸗ theiligt. Als Grund des Ausstandes wird angegebe:, daß sich die Brauer weigern, des Sonntags länger als sechs Stunden ohne be⸗ sondere Entschädigung zu arbeiten. Sie verlangen pro Stunde eine Lohnzahlung von 50 ₰; ein anderes Gebot der Direktion der Brauerei wurde nicht angenommen.

In Mannheim haben, wie dasselbe Blatt mittheilt, sämmt⸗ liche Former der Ofenfabrik von Esch u. Co. am Dienstag wegen Lohndifferenzen die Arbeit niedergelegt.

Aus Lübeck telegraphirt man der „Voss. Ztg.“: Die hiesigen Gewerkschaften hatten in voriger Woche beschlossen, die Mai⸗ feier am Sonntag, 3. Mai, durch einen Umzug nach dem benach⸗ barten Israelsdorf zu begehen. Wie der „Eisenbahnztg.“ aus zu⸗ verlässiger Quelle mitgetheilt wird, wurde dieser Umzug von der Polizei genehmigt.

Die Stadtbehörde in Offenburg hat, wie der „Vorwärts“ berichtet, zum Arbeiterfeste am 3. Mai die Landwirthschaftliche S0- zur Verfügung gestellt. Die Vorbereitungen zur Feier sind im Gange.

In Rochlitz ist, wie dem „Dr. Anz.“ geschrieben wird, in der Schöttler'schen Cigarrenfabrik seit Montag die Arbeit ein⸗ gestellt worden. Die Arbeiter, deren Gesammtzahl 43 beträgt, glaubten durch verschiedene Veränderungen in der Fabrikation bezüg⸗ lich ihres Lohnes in Zukunft zu kurz zu kommen und verlangten daher unter Androhung eines Strikes Lohnerhöhung. Da der in Leipzig wohnende Besitzer der Fabrik nicht gewillt war, auf die Forderungen der Arbeiter einzugehen, kündigte er, und so ist an dem erwähnten Tage der Betrieb nicht wieder aufgenommen worden. Mehrere Arbeiter haben die Stadt verlassen.

Wie dem „Vorwärts“ aus Leipzig, 14. April, geschrieben wird, haben auf dem benachbarten Rittergut Böhlen die Mägde die Arbeit eingestellt. Sie verlangen denselben Lohn wie die schlesischen Arbeiterinnen, sowie eine Hinausschiebung des Anfangs der Arbeitszeit von fünf auf sechs Uhr.

Die Bedingungen, auf welche hin in Braunschweig die Einigung zwischen den Brauergehülfen und dem Verein Braunschweiger Bierbrauereien erfolgt ist, sind nach dem „Vorwärts“ die folgenden: Vom 1. Mai d. J. ab wird in den Braunschweiger Brauereien die zehnstündige Arbeitszeit einge⸗ führt. Sonn⸗ und Festtags werden 4 Stunden gearbeitet und für vollen Arbeitstag gerechnet. Die Ueberstunden werden den Brauern mit 30₰ und den Arbeitern mit 20 pro Stunde vergütet. Vorderburschen und Personal im Sudhause, welche ein höheres Einkommen haben, sowie durch Nebenbezüge besser gestellt sind, sind nicht mit einbegriffen. Etwaige Mißstände Betreffs der Schlafräume sollen beseitigt werden. Politische und gewerkschaftliche Gewissensfreiheit wird jedem Arbeitnehmer zugesichert.

Hier in Berlin stand jüngst in einer Vergolderversamm⸗ lung wieder der Bericht des Strike⸗Comitéès auf der Tagesordnung. Nach demselben sind, wie wir dem „Vorwärts“ entnehmen, neue Ver⸗ handlungen mit den Meistern angeknüpft worden, die theilweise von Erfolg gekrönt waren. So ist man bei Hrn. Ruthenberg, unter⸗ stützt von den in dieser Fabrik noch beschäftigten Kollegen, dahin vor⸗ stellig geworden, daß eine Verständigung doch im Interesse beider Theile liegen dürfte. Die Verhandlungen haben zur Folge gehabt, daß Hr. Ruthenberg nunmehr die strikenden Arbeiter unter den alten Bedingungen wieder in Arbeit stellte, nur daß der Preis für Barockkanten auf 70 und 75 Pfennige festgesetzt wurde. Auch Hr. August Werkmeister habe sich bereit erklärt, seine früheren Arbeiter allmählich wieder einstellen zu wollen, doch sollte auf gewisse Nummern von Leisten eine Reduktion des bis⸗ herigen Akkordlohnes herbeigeführt werden. Dies sei von den Be⸗ theiligten zugestanden worden und demzufolge seien bereits wieder zehn Gehülfen in Beschäftigung genommen. Es seien daher in der letzten Woche nur noch neunzehn Strikende, nicht verheirathete, zu unterstützen gewesen.

Wie ein Wolff'sches Telegramm aus Brüssel mittheilt, hat sich der „Chronique“ zufolge gestern ein Syndikat der Kohlen⸗ grubenbesitzer zum Zwecke der Abwehr unberechtigter Forderungen der Arbeiter gebildet.

Aus Paris meldet ein Wolff'’sches Telegramm vom heutigen Tage: Das Comité für die Organisirung der Arbeiter⸗ kundgebung am 1. Mai beschloß, um seinen revolutionären Charakter darzuthun, an das Parlament keine Abordnung aus Paris zu entsenden und die Genossen in den Departements aufzufordern in gleicher Weise zu verfahren.