Bezüglich Deutschlands ist jedoch ein Gesundbeitszeugniß vor⸗
geschrieben für alles gesalzene, geräͤucherte oder sonst zur Aufbewahrung hergerichtete Schweinefleisch. 1 4) Häute und Leder. 8 8
Die Einfuhr von nicht gegerbten Rindsbhäuten aus dem d eraseeehh und aus Sansibar sowie aus der asiatischen Türkei ist
erboten.
Die aus der europäischen Türkei und aus Rumänien kommenden Rindshäute werden nur gegen Vorzeigung eines Ursprungszeugnisses zugelassen. 8 88
Gesalzene Häute dürfen aus denjenigen Ländern, für welche ie Einfuhr der Thiere verboten ist, nicht eingeführt werden, mit
“ Malta, für welche jedoch ein Ursprungszeugniß orgeschrieben ist.
8 18. werden Ursprungszeugnisse verlangt für die Einfuhr nicht egerbter Häute aus allen denjenigen Häfen des Mittel⸗ und es Adriatischen Meeres, welche nicht schon namentlich in dem etreffenden Einfuhrverbote aufgeführt sind. 18 ) Wolle, Hörner, Klauen und andere Thierabfälle.
Die Einfuhr dieser Artikel, gleichviel ob sie von Rindern oder von Schafen herrühren, aus der asiatischen Türkei ist verboten.
Für die europäische Türkei und für Rumänien ist ein Ursprungs⸗ eugniß vorgeschrieben, ebenso bezüglich der thierischen Abfälle jeglicher rt für alle diejenigen Mittelmeer⸗ und Adriatischen
Häfen, welche nicht schon in dem betreffenden Einfuhrverbot amertlich aufgeführt sind. . 1 .
Der Disinfektion untersteht beim Eingang in Italien die aus Algerien und Dalmatien stammende Wolle.
6) Lumpen, gebrauchte Kleider ꝛc.
Die Einfuhr von Lumpen, gebrauchten Kleidern und Bettzubehör ist verboten aus der asiatischen Türkei, aus den jenseits des Suezkanals gelegenen Ländern und aus den spanischen Häfen. Für die europäische Türkei ist die Beibringung eines Ursprungszeugnisses vorgeschrieben. Der Desinfektion unterliegen alle gebrauchten Effekten aus den Ländern jenseits der Meer⸗ enge von Bab⸗el⸗mandeb sowie auf Schiffen jeglicher Herkunft, sofern an Bord derselben Blattern, Scharlach, Pocken, Typhus oder andere als endemisch erachtete Krankheiten ausgebrochen sind. Aerzt⸗ licher Untersuchung und Desinfektion unterliegen die Effekten von Schiffen aus Syrien und Karamanien (Kleinasien) von Jaffa bis Adalia. Endlich ist ein Ursprungszeugniß vorgeschrieben für die Ein⸗ fuhr von Lumpen und gebrauchten Kleidern aus allen denjenigen Mittelmeer⸗ und Adriatischen Häfen, welche nicht schon in dem be⸗ treffenden Einfuhrverbot ausdrücklich erwähnt sind.
7) Kontumaz⸗Maäͤßregeln für Schiffe. 8 Aerztlicher Untersuchung und den besonderen sanitären Vor⸗ schriften unterstehen die Schiffe, auf welchen Blattern, Scharlach, Pocken, Typhus oder andere für endemisch erachtete Krankheiten ge⸗ herrscht haben oder noch herrschen. 8
Ebenso unterstehen der ärztlichen Untersuchung und, je nach den einzelnen Fällen, der Desinfektion und Quarantäne die Schiffe, wesce. in Folge gelben Fiebers mit unreinem Patent in Italien einlaufen.
Laut Ordonnanz vom 23. Oktober 1890 ist die Impfung für alle Insassen von Wohnungen vorgeschrieben, in denen ein Fall von Blattern vorgekommen, in solchen Gemeinden, in denen die Existenz der besagten Krankheit nachgewiesen ist und für welche besondere Vor⸗ sichtsmaßregeln als nothwendig erachtet werden.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks
an der Ruhr und in Oberschlesien.
An der Ruhr sind am 17. April gestellt 10 819 zeitig gestellt 9 Wagen.
estellt 4013, nicht
nicht recht⸗ In Oberschlesien sind am 16. d. M.
—
rechtzeitig gestellt keine Wagen.
* Subhastations⸗Resultate.
1 niglichen AmtsgerichtI Berlin stand das Grund⸗ stück in der Schulstraße 104, dem Maurermeister Gustav Buch⸗ wald gehörig, zur Versteigerung. Das geringste Gebot wurde auf 650 ℳ festgesetzt Für das Meistgebot von 140 000 ℳ wurde die Handelsgesellschaft in Firma Gebrüder Zimmermann, Birkenstraße 30, Ersteherin.
Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung, betreffend das Grundstück in der Strelitzerstraße 53, den Kauf⸗ leuten Otto und Hermann Kühn gehörig, und die Termine am 16. April 1891.
Berlin, 17. April. Amtliche Preisfeststellung für Butter, Käse und Schmalz.) Butter: Hof⸗ und Genossen⸗ schaftsbutter Ia. 103 — 105 ℳ, TIa. 101 — 102 ℳ, IIIa. —, do. abfallende 97 — 100 ℳ, Land⸗, Preußische 88 — 91 ℳ, Netzbrücher 88 —- 91 ℳ, Pommersche 88 — 91 ℳ, Polnische 88 — 91 ℳ, Bavxer. Sennbutter — ℳ, do Landbutter — ℳ, Schlesische 86 — 90 ℳ, Galizische — ℳ — Margarine 40 — 70 ℳ — Käse: Schweizer, Emmenthaler 93 — 98 ℳ, Bayerischer 75 — 80 ℳ, do. Ost⸗ und Westpreußischer JIa. 72 — 78 ℳ, do. IIa 65 — 70 ℳ, Holländer 85 — 90 ℳ, Limburger 40 — 46 ℳ, Quadratmagerkaͤse Ia. 22 — 26 ℳ, do. IIa. 12 — 16 ℳ% — Schmalz: Prima Western 17 % Ta. 41,50 ℳ, reines, in Deutschland raffinirt 44 — 46 ℳ, Berliner Bratenschmalz 46 — 50 ℳ Fett, in Amerika raffinirt 39 ℳ, in Deutschland raffinirt 41,00 — 43,00 ℳ — Tendenz: Butter: Stärkere Einlieferungen und schwächeres Geschäft drückten die Preise. Schmalz: Tendenz steigend. — Im Verlage für Sprach⸗ und Handelswissenschaften von Dr. P. Langenscheidt, Berlin SW., ist das „Finanzielle Jahr⸗ buch des Merkur für 1891“ erschienen, welches einen nach offiziellen Quellen von Dr. Carl Rausch (Chefredacteur des „Merkur“ in Wien und Professor an der Wiener Handelsakademie) verfaßten und redigirten Verloosungsanzeiger enthält. Das um⸗ fassende, sorgfältige Werk bringt in der Einleitung sehr aus⸗ führlich alle wesentlichen Mittheilungen und Gesetzesbestim⸗ mungen über die Verjährung, über Gewinnsteuerabzüge bei österreichisch⸗ungarischen Staats⸗ und Privatloosen, über pu⸗ pillarsichere Effekten, über das Amortisationsverfahren und ähnliche Informationen, welche bei der Vermögensverwaltung in Frage kommen; ferner werden die österreichischen und ungarischen sowie die deutschen Bankplätze in alphabetischer Ordnung aufgefüührt und ein Verzeichniß der bei der Oesterreichisch⸗Ungarischen Bank beleihbaren Werthpapiere macht den Beschluß. — Das Werk selbst bringt einen allgemeinen Verloosungskalender für das Jahr 1891, welcher im Einzelnen enthält: Ein alphabetisches Looskalendarium, einen Ziehungs⸗ kalender sämmtlicher in⸗ und ausländischen Loose für jeden Tag des Jahres, ein alphabetisches Kalendarium der verloosbaren Staats⸗, öffentlichen und standesherrlichen Anlehen, der Aktien, Pfand⸗ briefe, Prioritäten und verzinslichen österreichischen Loose, darauf folgend einen Ziehunaskalender sämmtlicher österreichisch⸗ungarischen verzinslichen Loose, Staats⸗, öffentlichen und standesherrlichen An⸗ lehen, Aktien, Pfandbriefe und Prioritäten, dann ein Verzeichniß aller europäischen Loose mit Angabe der Zahl der emittirten und der noch nicht verloosten Stücke, Erläuterung der Spielpläne, Be⸗ zeichnung der Auszahlungsbeträge, der Treffer, der Verloosungs⸗ pläne für 1891, sowie aller gezogenen und bis Ende 1890 zur Zahlung nicht vorgewiesenen Stücke, endlich ein Verzeichniß der österreichisch⸗ ngarischen verloosbaren Staats⸗, öffentlichen und standesherrlichen Anlehen, der Aktien, Pfandbriefe und Prioritäten mit Angabe des mittirten Kapitals und aller bisher verloosten, aber bis Ende 1890 ur Zahlung nicht vorgewiesenen Stücke. Hieran schließt sich ein Couponregister, d. h. ein Verzeichniß aller mit festen Be⸗ einlösbaren Coupons, des Nominalwerthes, Auszah⸗ ungsbetrages, der Fälligkeit und der Zahlstelle, sowie Verjährungsfristen der Coupons und der zugehörigen
; ferner eine Dividendentabelle aller österreichischen und
ungarischen Banken, Eisenbahn⸗ und Transportanstalten, Assekuranzen und Industriegesellschaften mit Angabe der Verjährungsfristen; endlich ein Nachweis der Prämien⸗Erklärungs⸗ und Liquidationstage für 1891 an den wichtigsten europäischen Börsenplätzen. — Es kann nicht zweifelhaft sein, daß der reiche Inhalt des Jahrbuchs, wie er hier angegeben wurde, für weite Kapitalistenkreise, für Rendanten und Kassirer ein nützliches Hand⸗ und Nachschläagebuch bildet. Sorgfalt der Bearbeitung, übersichtliche Anordnung, großer deutlicher Druck sn weitere Momente, die zur Empfehlung des Jahrbuchs dienen önnen.
— Der „Zeitschr. f. Spir.⸗Ind.“ entnehmen wir folgenden Bericht über den Handel mit Stärke nach Mittheilungen der Ver⸗ trauensmänner in der Zeit vom 8. bis 14. April 1891: Im Laufe der letzten Berichtswoche ist nur folgender Abschluß in Kartoffel⸗ fabrikaten bekannt geworden. Es wurden verkauft an: Kartoffelmehl 450 Sack prima zu 24,75 ℳ netto Kasse und provisionsfrei ab Station im Braunschweigischen.
— Vom oberschlesischen Eisen⸗ und Metallmarkt berichtet die „Schles. Ztg.“”: Wäbrend der letzten Woche ist die Lage des oberschlesischen Koheisenmarkts ziemlich unverändert geblieben. Der Absatz über Oberschlesien hinaus oder gar ins Ausland ist gering und die Roheisenproduktion in keinem normalen Verhältniß zur Kon⸗ sumtion der Werke, sodaß das stete Anwachsen der Bestände in der Folge eine weitere Reduktion des Betriebs der Hochofenwerke erforderlich machen dürfte. Puddelroheisen kostet gegenwärtig 4 80 — 5,20 ℳ, Gießerei⸗ Roheisen 5,80 — 6,0 ℳ pro 100 kg ab Werk. Für Alteisen, welches der niedrigen Roheisenpreise wegen nur wenig begehrt wird, sind die Preise ebenfalls sehr herabgegangen, und sind z. B. für bestes Packeteisen kaum 5 ℳ per 100 kg franco Werk zu erzielen. — Der Betrieb der größeren Walzwerke ist gegenwärtig ziem⸗ lich rege. weil Spezifikationen in genügender Menge vorliegen, sodaß neue Aufträge nur noch gegen dreimonatliche Lieferfristen angenommen werden. Kleinere Werke sind weniger stark belegt, und kommen hier die eingehenden Ordres früher zur Erledigung. Die in letzter Zeit eingegangenen Aufträge lauten hauptsächlich auf Handelseisen aller AÄrt, Baukonstruktions⸗ und Faconeisen. Auch in Fein⸗ und Grobblechen ist eine rege Nachfrage, sodaß auch der Betrieb wieder voll aufgenommen worden ist. Der Grundpreis für Walzeisen beträgt vorläufig noch 14,50 ℳ, für Bleche 15 ℳ per 100 kg franko Empfangsstation, doch ist eine Erhöhung der Preise jedenfalls binnen Kurzem zu erwarten. Auf Eisenbahn⸗Oberbau sowie Eisenbahn⸗Wagenbau⸗Materialien liegen ziemlich erhebliche Aufträge auf Königshütte und Friedenshütte vor. — Die Eisen⸗ gießereien sind ziemlich, einige, wie Donnersmarckhütte und Hubertushütte, sogar stark beschäftigt. Die Preise für Gußwaaren haben sich in den letzten Wochen nicht geändert. Auch die Maschinen⸗ und Kesselfabriken sind zur Zeit mit Aufträgen genügend ver⸗ sehen und haben Mühe, Arbeitskräfte zu beschaffen, um die einge⸗ gangenen Lieferfristen inne zu halten. — Das Zinkgeschäft verblieb auch weiterhin bei nominell unveränderten Preisen leblos, und es ist die Befürchtung nicht unbegründet, daß die rückgängige Preisbewegung auf dem Londoner Markte mit der Zeit doch auch einigermaßen die hiesigen Preise beeinflußt, namentlich insoweit etwa sich Waare in schwacher zweiter Hand befinden sollte. Seitens der Produzenten ist ein dringendes Angebot nicht zu erwarten.
— In der ordentlichen und anschließenden außerordentlichen Generalversammlung der Württembergischen Hypotheken⸗ bank vom 17. d. M. wurden sämmtliche Anträge des Aufsichtsraths einstimmig genehmigt. Die auf 58,50 ℳ = 6 ⅛ % sestgesetzte Divi⸗ dende gelangt sofort zur Auszablung. — Als Zusatz zu den Statuten wurde beschlossen: a. zu §. 54 nach jetzt erfolgter Vollzahlung des ordentlichen Reservefonds die künftigen Generalversammlungen zu ermächtigen, alljährlich einen Theil der Zinsen des Reservefonds an einen Spezial⸗Reservefonds zu überweisen und dem Aufsichtsrath unter Kautelen für die Rechte der Pfandbriefinhaber die beantragte Befugniß zur Anlegung dieses Fonds zu ertheilen; b. zu §. 4 fest⸗ zustellen, daß die jetzt vollbezahlten Aktien nach Art. 220 des H.⸗G.⸗B. mittels Blanko⸗Indossaments übertragbar sind.
Frankfurt g. M., 16. April. (Getreidemarktbericht von Joseph Strauß.) Weizen zeigt Haussebewegung von einer nur selten erlebten Kraft und Ausdehnung; ab Umgegend ohne An⸗ gebot, kleine Posten sollen zu sehr unregelmäßigen Coursen gehandelt sein 23 ¾ — 24 ℳ, frei hier 24 ½ ℳ, kurhessischer und norddeutscher 23 ¾ —- 24 ½ ℳ, frei Station der Oberhessischen und Weserbahn⸗Route: Gelnhaufen — Büdingen — Gießen — Friedberg 23 ½ — ¾ ℳ, Franken⸗ weizen ab Ochsenfurt, Schweinfurt, Würzburg 22 ½ — ¾ ℳ, russischer 24 — ½ ℳ — Spelzkorn 23 ¼ — ½ ℳ — Roggen, die Aufwärts⸗ bewegung vollzog sich in einem stärkern Tempo, rutsischer bis circa 20 ℳ geschraubt, hiesiger 19 ½ —8/10, bayerischer ebenso. — Gerste hat bei normalem Konsumverkehr ihren Preisstand nicht merklich ver⸗ ändert, Franken (Ochsenfurter Gau), Ried, Wetterauer und Pfälzer 18 — 19 ℳ, oberhessische 17 ½ ℳ, eine hochfeine rumänische Brauer⸗ gerste 16 ¼½ ℳ, Mahlgerste 15 — ½ ℳ, Abputzgerste anhaitend gefragt. Hafer ist nicht über Bedarf angeboten und vermochte trotz von Berlin gemeldeter Abschwächung hier seinen Preis unverändert zu behaupten 15 ¾ — 16½ %ℳ — Mais hat unverändert schwaches Geschäft, Mixed fehlt, gesundes La Plata 15 ¾˖ ℳ, beschädigtes 13 ℳ übrig. — Malzkeime in fortgesetzt aufftrebender Tendenz 9 — 10 ℳ — Spelzspreu (Ersatz für Roggenstroh) unterlag mehrfachen Schwankungen, die zumeist von der Frage diktirt wurden, ca. 1 ℳ xer Ctr. — Roggenkleie 11 ½ — ½ ℳ, Weizenkleie 10 ½ — ½ ℳ bei belanglosem Umsatz keine notabele Preisänderung. — Auch in Mehl war der Handel ein be⸗ wegter und die Tendenz eine feste, so daß alle Sorten ca. 1 ½ ℳ gewinnen konnten. Das Decouvert ist noch ein bedeutendes und befindet sich in einer schwierigen Lage, weil die Bestände gering sind und die ange⸗ diente Waare fortgesetzt prompt empfangen wird. Norddeutsche Mühlen fordern für ihre Weizenmehle 00 ab Station ℳ 30—31. Hies. Weizenmehl Nr. 0 35 — 37 ℳ, Nr. 1 34 ½ — 36 ½ ℳ, Nr. 2 31 ½ bis 33 ½ ℳ, Nr. 3 30 ½ — 32 ½ ℳ, Nr. 4 26 ½ — 28 ½ ℳ, Nr. 5 21 ½ — 23 ½ ℳ Milchbrot⸗ und Brotmehl im Verbande 64 i — 68 ½ ℳ Norddeutsche und westfälische Weizenmehle Nr. 00 31 ½ — 32 ½ ℳ Roggenmehl loco hier Nr. 0 31 — 32 ℳ, Nr. 0/1 29 ½ — 30 ½ ℳ, Nr. 1 28 — 29 ℳ — (Obige Preise verstehen sich per 100 kg ab hier, häufig jedoch auch loco auswärtiger Stationen und bei Partien von mindestens 10 000 kg).
Leipzig, 17. April. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. April 4,40 ℳ, pr' Mai 4,40 ℳ, pr. Juni 4.42 ½ ℳ, pr. Juli 4,45 ℳ, pr. August 4,47 ½ ℳ, pr. September 4,50 ℳ, pr. Oktober 4,50 ℳ, pr. November 4,50 ℳ, pr. Dezember 4,50 ℳ, pr. Januar 4,50 ℳ Umsatz 80 000 kg. Behauptet.
Hamburg, 17. April. (W. T. B.) Die Firma Joh. Beren⸗ berg Goßler u. Comp. thbeilt der „Hamb. Börsenh.“ mit, daß sie, entgegen früheren Instruktionen, nunmehr wieder befugt ist, die am 1. April fällig gewesenen Coupons der siebenprozentigen Buenos⸗ Aires⸗National⸗Hypotheken⸗Pfandbriefe Litt. A. zum
Tagescourse zu kaufen.
Wien, 18. April (W. T. B.) Bei den 298 km langen Lokalbahnen der Oesterreichischen Lokal⸗Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft betrugen die provisorisch ermittelten Einnahmen für den Monat März 1891 141 880 Fl. und für die Zeit vom 1. Januar bis Ende März 1891 419 729 Fl. Im Vorjahre betrugen die definitiven Einnahmen im Monat März 129 213 Fl. und für die Zeit vom 1. Januar bis Ende März 391 965 Fl.
London, 17. April. (W. T. B.) Wollauktion. Wolle fest, unverändert.
An der Küste 1 Weizenladung angeboten.
Manchester, 17. April. (W. T. B.) 12r Water Taylor 6 ½, 30or Water Taylor 8 , 20r Water Leigh 7 ½, 30r Water Clayton 7 ⅞, 32r Mock Brooke 8, 40r Mayoll 8 ½, 40er Medio Wilkinson 9 ½, 32r Warpcops Lees 7 ¾, 36r Warpcops Rowland 8 , 40r Double Weston 9 ¼, 60r Double Courante Qualität 12 ⅜, 32“ 116 vards 16 % 16 grey Printers aus 32r/46r 165. Ruhig.
Glasgow, 17. April (W. T. B.) Die Vorräthe von
Roheisen in den Stores belaufen sich auf 517 306 Tons, gegen 803 648 Tons im vorigen Jahre.
Die Zahl der im Betriebe befindlichen Hochöfen beträgt 52 gegen 87 im vorigen Jahre.
Paris, 17. April. (W. T. B). Nach einer Meldung des „Temps“ hat eine englische Gesellschaft der türkischen Regierung das Projekt einer Eisenbahn vorgelegt, welche von Saida nach Damascus quer durch den Libanon angelegt werden soll.
Die Aktien des Crédit industriel et commercial, deren Cours gestern beim Börsenschluß 630 war, wichen beute bis auf 555 zurück, hoben sich dann aber im Laufe der Börse wieder auf 575.
New⸗York, 17. April. (W. T. B.) Eine weitere Sendung von einer halben Million Dollars in Gold ist zur Ausfuhr na Europa bestellt. 3 Baumwollen⸗Wochenbericht. Zufuhren in allen Unions⸗ bäfen 72 000 Ballen. Ausfuhr nach Großbritannien 50 000 Ballen, nach dem Kontinent 26 000 Ballen. Vorrath 561 000
allen. 8 8
Mannigfaltiges.
In der Polytechnischen Gesellschaft gab am Donnerstag Ingenieur Rasch ein interessantes Bild von der Entwickelung des Eisenbahn⸗Signalwesens. Vorrichtungen zur schnellen Ueber⸗ mittelung von Mittheilungen kannte man schon zur Zeit des Darius, aber erst im vorigen Jahrhundert wurde das Sisgnalwesen in Frank⸗ reich weiter ausgebildet. Man beuutzte hierzu hohe Stangen mit einem Querbalken und zwei Flügeln, durch deren verschiedene Stellung man 70 Zeichen geben konnte. Nach diesem Syvstem ist s. Z. auch in Deutschland eine Verbindung zwischen Berlin—Köln— Koblenz her⸗ gestellt, die 70 Stationen enthielt, 200 Mann Bedienung erforderte und jährlich 30 000 Thlr. Unterhaltung kostete. Die Beförderung einer Meldung von Berlin bis Koblenz dauerte 10 Minuten. Die Einrichtung stand nur im Dienste des Staates. Einen großen Aufschwung hat das Signal⸗ wesen aber erst mit der Entwickelung der Eisenbahnen genommen. Man bediente sich zuerst großer Tafeln, die auf der einen Seite grün, auf der anderen roth gestrichen waren. Stand die Tafel mit der scharfen Kante in der Fahrrichtung, so war die Strecke frei, zeigte sie die grüne Seite, so hieß es „langsam“, während roth das Halte⸗ signal gab. In ähnlicher Weise wurden Fähnchen aus rothem oder grünem Stoff verwendet. Robert Stephenson, der Sohn des Haupt⸗ begründers der Eisenbahnen, war der Erste, der die Bedienung mehrerer Signale von einem Punkte aus anregte. In Belgien wurden zuerst lediglich akustische Siaänale benutzt. Die erste deutsche Signalordnung enthielt 24 Signale, die aus freier Hand mit Fähnchen oder Laternen gegeben wurden. Mit dem Steigen des Verkehrs lernte man fortgesetzt unrorhergesehene Ereignisse kennen, auf die das Signalsystem nicht vorbereitet war, es galt also seine weitere Ausbildung. An den Signalstangen wurden zuerst Korb⸗ ballons bewegt. Hing der Korb oben, so hieß das „freie Fahrt“, halbmast „langsam“, wurde er auf und nieder bewegt „Halt“. 1841 wurden durch Gregory die Flügelsignale erfunden, die 1842 durch Betriebs⸗Dircktor Busse auch in Deutschland eingeführt wurden. Seit 1843 durfte in unserem Vaterland auch Nachts gefahren werden, und die Signale wurden nunmehr in der Dunkelheit durch Laternen mit farbigen Scheiben gegeben. Im Allgemeinen war aber das Signalwesen zuerst ein sehr vielgestaltiges, und allein auf den deutschen Bahnen bestanden s. Z. mehr als 60 Formen der Signalgebung. Die Ver⸗ suche zu einer einheitlichen Gestaltung gingen von England aus. Seit 1843 suchte man die Stellhebel der Weichen mit denen der Signale räumlich zu vereinigen, aus dem Jahre 1850 datiren die ersten Be⸗ strebungen, die Handhabung beider Hebel von einander abhängig zu machen. Die erste deutsche Centralstation wurde 1869 in Braun⸗ schweig eingeführt, befriedigte zunächst aber wenig und erschien auch zu kostspielig. Allmählich hat aber die deutsche Industrie sich der Vervollkommnung derartiger Apparate mehr und mehr zugewendet, und zwar mit bestem Erfolg. Hervorragend hat sich die Firma Siemens & Halske hierbei betheiligt. Es gilt im Allgemeinen das Prinzip, daß Fahrsignale für Züge, die sich gegenseitig gefährden, uͤberhaupt nicht freigegeben werden können. Zur Erläuterung des derzeitigen Standes des Signalwesens schilderte der Redner in höchst anschaulicher Weise die betreffenden Einrichtungen der Stadtbahn. Wir betreten den Schlesischen Bahnhof, der Stadtbahnzug in der Richtung Charlottenburg steht bereit. Ueber jedem Geleise, auf welchem Züge ausfahren, ist an der Hallenwand ein Signalflügel an⸗ gebracht. Außerbalb der Halle liegt ein fächerartig ausgebreitetes Geleisnetz, welches durch Verbindungsweichen in die beiden parallel⸗ gehenden Ausfahrts⸗ und Einfahrtsgeleise ausläuft. Zur Bedienung der Verbindungsweichen ist in einem thurmartigen Wärter⸗ hause, Wüm (Westthurm), ein Central⸗Hebel⸗ und Blockapparat untergebracht, in welchem auch die Hebel zum Stellen der an der Hallenwand angebrachten Ausfahrtssignale und der an der Andreas⸗ straße aufgestellten Einfahrtssignale angeordnet sind. Noch steht unser Signal auf „Halt“. Nach telephonischer Aufforderung von Seiten des Bahnsteigbeamten an die Kommandobude der Station kann von derselben vermöge der in dem Avpparate liegenden Abhängigkeit die Freigabe, Deblockirung, unseres Signalhebels im WIm nur erfolgen, wenn nicht bereits eine unserm Zuge feindliche Freigabe vorher er⸗ theilt ist. Wir nehmen an, daß dies nicht der Fall ist, und die Station giebt nunmehr die über dem Signalhebel liegende Blockeinrichtung auf elektrischem Wege frei, ein Vorgang, welcher äußerlich durch die Verwandlung rother Fensterchen in weiße kenntlich wird. Nachdem der Wärter jetzt alle diejenigen Weichenstellhebel, welche für unseren Zug in Frage kommen, richtig eingestellt hat, kann er unser Ausfahrts⸗ signal auf freie Fahrt ziehen. Nach der Ausfahrt stellt der Wärter den Signalhebel wieder auf „Halt“ und blockärt denselben elektrisch, so unsern Zug im Rücken deckend. Ist der Zug mit Signal „frei“ in Bahnhof „Jannowitzbrücke“ eingefahren, so wird hinter ihm der Bahnhof durch „halt“ geschlossen und elektrisch durch rothe Fensterchen blockirt. Jetzt erst ist der Apparatwärter vermöge der mechanischen Abhängigkeit der Apparate im Stande, das Ausfahrtssignal für unseren Zug auf freie Fahrt zu stellen; zugleich aber wird dadurch das Blockfeld in der Station „Schlesischer Bahnhof“ wieder deblockirt und so die Möglichkeit gegeben, vom Schlesischen Bahnhof einen zweiten Zug in unserer Fahrrichtung folgen zu lassen, der nun in Bahnhof Jannowitzbrücke erst wieder einfahren kann, wenn nach Ab⸗ gang unseres Zuges vom Schlesischen Bahnhof die Jannowitzbrücke deblockirt ist. So geht es weiter bis Charlottenburg, wo der große 0Tm (Ostthurm) steht. Jedem Zuge gehen außerdem Läutesignale voran. Sollen auf großen zweigeleisigen Bahnen Züge in kürzeren Zwischenräumen folgen, als die Fahrzeit zwischen zwei Stationen beträgt, so müssen Blockstationen eingelegt werden, die für die Signalgebung dieselben Aufgaben zu erfüllen haben, wie die Stationen. Auf eingeleisigen Bahnen wird die Sicherung noch durch Einwirkung des Zuges auf an den Geleisen befindliche Pedale erhöht. Eine ähnliche Einrichtung ist auch für die Stadtbahn geplant und theilweise schon ausgeführt. Der ausfahrende Zug soll die rückwärts liegende Strecke nur freimachen können durch Passiren eines derartigen Pedals, wodurch ein Kontakt geschlossen wird. Das Pedal ist ein Quecksilberpedal, welches durch Menschenkraft nicht bewegt werden kann, sondern der Schwere einer Lokomotive bedarf, der Kontaktschluß erfolgt nämlich durch das Durchbiegen der Schienen beim Fahren der Lokomotive. In der Debatte wurde von Hrn. Geitel noch erwähnt, daß man in Frankreich ähnliche Pedale benutzt, um die Bremsen der die Stelle passirenden Lokomotive anzuziehen; sind die Signale nicht richtig gestellt, so werden die Bremsen selbst⸗ thätig angezogen und der Zug bleibt stehen.
Paris, 15. April. In Sin⸗le⸗Noble bei Douai wurden nach einer Meldung der „Frkf. Z.“ gestern drei heftige Erdstöße verspürt. In verschiedenen Häufern brachen die Fensterscheiben stürzten Kamine ein und fielen Ziegel herunter. “
8
dem Stocke
No. 92.
1. Untersuchungs⸗Sachen. b 2. desaevot⸗ ustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Dritte Beilage
Berlin, Sonnabend, den 18. April
Oeffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesells 1 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
9. Bank⸗Ausweise.
10 Verschiedene Bekanntmachungen. 1“
ften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[4487] Steckbrief.
Gegen den Müllergesellen Carl Friedrich Wilhelm Hagemann, deboren 1. Juli 1862 zu Müggen⸗ walde, Kreis Grimmen, zuletzt in Eichstädt wohn⸗ haft gewesen, welcher fluͤchtig ist, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen schwerer Körperverletzung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß abzuliefern, sowie zu den Akten D. 33. 90 Nachricht zu geben.
Kremmen, den 10. April 189ö1.
Königliches Amtsgericht.
[4488]
Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Lissa i. P. ist gegen den Wirthssohn Julian Krajka aus Ludwinowo, Kreis Gostyn, in Lud⸗ winowo geboren am 14. Juni 1864, Sohn des Martin und der Hedwig Krajka, Ersatzreservist, der hinreichend verdächtig erscheint, am 17. Februar 1891 in Dzienczyn eine fremde bewegliche Sache, nämlich einen dem Handelsmann Handtke gehörigen Rohrstock, diesem in der Absicht rechtswidriger Zu⸗ eignung weggenommen zu haben, indem er sich mit des schlafenden Handtke aus dem
Witrthshause entfernte — Vergehen gegen §. 242
oder Vorführung erfolgen wird.
des Reichs⸗Strafgesetzͤbuchs — das Hauptverfahren vor dem Köviglichen Schöffengerichte zu Gostyn eröͤffnet, und der Termin zur Hauptverhandlung auf den 20. Mai 1891, Vormittags 9 Uhr, vor
dem Königlichen Schöffengerichte in Gostyn bestimmt.
Zu diesem Termine wird der Angeklagte auf An⸗ ordnung des Königlichen Amtsgerichts zu Gostyn unter der Verwarnung hiermit geladen, daß bei seinem unentschuldigten Ausbleiben seine Verhaftung 11e“ Gostyn, den 11. April 1891.
Nachtigal, “ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[60173
1 Der Friedrich Ludwig Zülch, geboren am 28. Juni 1866 zu Wehlbeiden, zuletzt in Potsdam wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts wird beschuldigt, als Wehrbflichtiger in der Absicht, sich dem Ein⸗ tritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundes⸗ ebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen lter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten
zu haben, Vergehen gegen §. 120 Abs. 1 Nr. 1
mittags 10 Uhr,
Str.⸗G.⸗B.
Derselbe wird auf den 22. Mai 1891, Vor⸗ vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Potsdam zur Haupt⸗ verhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Aus⸗ bleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Civilvorsitzenden der
31. Dezember 1890 Ersatzkommission zu Kassel vom —5 JFanuar 1891 über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.
Potsdam, den 20. Januar 1891.
Königliche Staatsanwaltschaft.
8
[4489] . Der Landwehrmann I. Aufgebots und Militär⸗ Krankenwärter Wilhelm Heinrich Müller, geb. am 22. Oktober 1857 in Garnbach bei Eckardtsberga, zuletzt in Friedrichroda aufhältlich gewesen, wird be⸗ schuldigt als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewanderi zu sein, ohne von der bevorstehenden e; der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben. 3
Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetz⸗ buchs. Derselbe wird auf Anordnung des Herzogl. Amtsgerichts hierselbst auf den 7. Juli 1891, Vormittags 11 Uhr, vor das Herzogliche Schöffengericht Tenneberg zur Hauptverhandlung ge⸗ laden.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königl. Bezirks⸗Kommando zu Gotha, d. d. 4. April d. J. ausgestellten Erklärung ver⸗ urtheilt werden.
Schloß Tenneberg, den 15. April 1891.
Keil, Gerichtsschreiber des Herzoglich S. Amtsgerichts, Abth. II.
[4666]
In der Strafsache gegen den Rekruten Peter Nahlen aus dem Landwehrbezirke Kreuznach, geboren am 10. Januar 1870 zu Burg, Kreis Zell, katholisch, Schuhmacher und Sattler, wegen Fahnenflucht wird, da der Angeschuldigte Nahlen des Vergehens gegen §. 69 des Militär⸗Strafgesetzbuchs beschuldigt ist, auf Grund der §§. 245 u. ff. der Militär⸗Strafgerichts⸗ ordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicher Weise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3100 ℳ, in Buchstaben: Dreitausend einhundert Mark — das im Dentschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt und verordnet, daß dieser Beschluß nur durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger veröffent⸗ licht werde.
Koblenz, den 10. April 1891.
Königliches Landgericht, II. Strafkammer. gez. Petryv. Reusch. Schneider.
(L. S) Beglaubigt: Dahmen, Gerichtsschreiber.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
Zwangsversteigerung.
14534]
Im Wege der Zwangsvell treckung soll das auf
Glogau, auf die Namen der Rittergutsbesitzer Fer⸗ dinand Dietrich Franck⸗Lindheim und Richard Louis Franck⸗Lindheim eingetragene, zu Kuttlau belegene Rittergut nebst drei Vorwerken am 16. Inni 1891, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht — an Gerichtsstelle — versteigert werden. Das Rittergut ist mit 5548,48 Thlr. Rein⸗ ertrag und einer Fläche von 1164,35,95 ha zur Grundsteuer, mit 2624 ℳ Nutzungswerth zur Ge⸗ bäudesteuer veranlagt. Das Urtheil über die Erthei⸗ lung des Zuschlags wird am 18. Inni 1891, Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle verkündet werden.
Glogau, den 14. April 1891.
Königliches Amtsgericht.
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des zum Nachlasse des weiland Tischler⸗Aeltermannes Hübbe seither gehörigen Wohnhauses Nr. 36 c. p. zu Tessin, ist zur Abnahme der Rechnung des Se⸗ questers, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung auf den 23. Mai d. Js., Mittags 12 Uhr, im Amts⸗ gerichtsgebäude, Termin anberaumt, zu welchem die bei der Zwangsversteigerung Betheiligten hiedurch geladen werden.
Tessin in Mecklenburg, 15. April 1891.
Großherzogliches Amtsgerichts. 8
[4539] Beschluß.
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der zur Bäcker Wilhelm Schoknecht'schen Konkursmasse gehörige Büdnerei Nr. 118 zu Dargun wird, nach⸗ dem die Frist aus §. 73 der Verordnung vom 24. Mai 1879 abgelaufen ist, ohne daß Erinne⸗ rungen erhoben worden, Termin zur Auszahlung des vorhandenen baaren Bestandes, sowie Abnahme der Schlußrechnung des Konkursverwalters auf den 5. Mai d. J., Vormittags 9 ½ Uhr, bestimmt, zu welchem die Betheiligten hierdurch geladen werden.
Das Honorar des früheren Konkursverwalters wird auf 30 ℳ, dasjenige des jetzigen auf 25 ℳ, 9r Verlag beider zusammen auf 91 ℳ 56 ₰ fest⸗ gesetzt.
Dargun, den 11. April 1891.
Großherzogliches Amtsgericht.
[4540] Beschluß.
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der zur Konkursmasse des Kaufmanns Wilhelm Bühring zu Dargun gehörigen Büdnerei Nr. 13 daselbst wird, nachdem die Frist aus §. 73 der Verordnung vom 24. Mai 1879 abgelaufen ist, ohne daß Erinnerungen erhoben worden, zwecks Auszahlung des noch vor⸗ handenen baaren Bestandes, sowie Abnahme der Schlußrechnung des Konkursverwalters Termin auf den 5. Mai d. J., Vormittags 9 ¼ Uhr, be⸗ stimmt, zu welchem die Betheiligten hierdurch ge⸗ laden werden.
Das Honorar des Konkursverwalters wird auf 60 ℳ, sein Verlag auf 29 ℳ 60 ₰ festgesetzt.
Dargun, den 11. April 1891.
Großherzogliches Amtsgericht.
[64793] Aufgebot.
Die von der Schlesischen Lebensversicherungs⸗ Aktiengesellschaft zu Breslau unter dem 11. August 1885 über die dem Schriftsteller Adolf Bettin zu Frankfurt a. O. versicherte, am 15. August 1916 an diesen selbst event. bei dessen früheren Ableben zahl⸗ baren Summe von 1000 ℳ ausgestellte Versiche⸗ rungspolice Nr. 40437 ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag
a. — Wböö Karl Köpernick. zu Frank⸗ urt a. O.,
b. des Wagenfabrikanten Otto Schmidt ebenda (beide vertreten durch den Rechtsanwalt Geb⸗ hardt daselbst)
welchen nach dem am 15. Januar 1890 erfolgten Tode des Versicherungsnehmers der Anspruch auf Herausgabe des Policebriefes und Geltendmachung der Versicherungssumme im Wege der Zwangsvoll⸗ streckung (zu a wegen einer Forderung von 506,58 ℳ und Zinsen, zu b. wegen einer solchen von 664,95 ℳ und Zinsen) überwiesen worden ist, für kraftlos erklärt werden.
Der unbekannte Inhaber der vorbeeeichneten Lebensversicherungspolice wird daher aufgefordert, seine Rechte und Ansprüche auf dieselbe bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem auf den 2. Oktober 1891, Vormittags 11 ½ Uhr, an der Gerichtsstelle am Schweidnitzer Stadtgraben, Zimmer Nr. 89 des II. Stocks, anberaumten Auf⸗ gebotstermine geltend zu machen und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der letzteren erfolgen wird.
Breslau, den 12. Februar 1891.
Königliches Amtsgericht.
[52535] Aufgebot.
Es ist das Aufgebot folgender vom Komtoir der Reichs⸗Hauptbank für Werthpapiere ausgestellten Depotscheine:
1. fällt weg,
2. des dem Major Herrn Lothar von Bentheim bier ertheilten Depotscheines Nr. 266794, d. d. Berlin, den 12. April 1884 von dem Major a. D. Lothar von Bentheim zu Berlin beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. Juli 1891, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstr. 13, Hof Flügel B part. Saal 32, anberaumten Aufae⸗ botstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Berlin, den 8. Dezember 1
drm Grundbuchblatte des Rittergutes Kuttlau, Kreis
890. Das Königliche Amtsgericht I. Abtheilung 48.
[4533=32 Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Breslau C. Nr 724, ausgefertigt für die Putz⸗ macherin Marie Proschwitz zu Breslau am 22. April 1881 über 150 ℳ und Ende März 1890 einschließ⸗ lich der Zinsen über 979,78 ℳ lautend, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag der legi⸗ timirten Erben der Marie Proschwitz, nämlich der verwittweten Nagelschmiedemeister Elisabeth (Luise) Proschwitz, geb. Greulich, der verehelichten Schneider⸗ meister Hulda Glubka, geborenen Proschwitz, und des Musikers Paul Proschwitz, sämmtlich zu Breslau, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Sternberg ebenda, für kraftlos erklärt werden.
Der unbekannte Inhaber des vorbezeichneten Spa- kassenbuchs wird daher aufgefordert, seine Rechte und
Ansprüche auf dasselbe bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte spätestens in dem auf den 27. November 1891, Vormittags 10 ½ Uhr, an der Gerichts⸗ stelle, am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4, Zimmer Nr. 89, im zweiten Stock, anberaumten Aufgebots⸗ termin anzumelden und das Sparkassenbuch vor⸗ zulegen, widrigenfalls das letztere für kraftlos er⸗ klärt werden wird. Breslau, den 11. April 1891. Koöhnigliches Amtsgericht. Ausfertigung.
[2789) 8 Aufgebot. Das auf den Namen Johann Bischoff, Dienst⸗ knecht von Reckertshausen, ausgestellte Einlagebüchlein der Distriktssparkasse Hofheim Nr. 3793 mit fol⸗ genden Einlagen: 8 50 ℳ vom 27. November 1887, 100 ℳ vom 24. Oktober 1888, 225 ℳ vom 14. April 1889 und 50 ℳ vom 26. Mai 1890
ist zu Verlust gegangen.
Der Bauer Johann Rieß von Dürrfeld als ge⸗ setzlicher Vertreter seiner mit ihm kindervererbten Ehefrau Katharine, geb. Weber, und als Vollmacht⸗ träger des Vormundes der minderjährigen eheleib⸗ lichen Kinder des Johann Bischoff hat auf Grund seiner nachgewiesenen Berechtigung hierzu das Auf⸗ gebotsverfahren beantragt.
Demgemäß wird Aufgebotstermin auf Montag, den 19. Oktober 1891, Vormittags 9 Uhr, anberaumt und der Inhaber des Eingangs bezeich⸗ neten Sparkassenbuches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden und das Sparkassenbuch vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Hofheim, 7. April 1891.
Königl. bayer. Amtsgericht.
(gez.) Mayer.
v“ Zur Beglaubigung:
(L S) Der Königl. Sekretär Metz. 1
KKlb. 2 1“ [59499] Alufgebot.
Das Sparkassenbuch Nr. 15 330 der Stadt⸗Spar⸗ kasse zu Oppeln, welches am 21. Juli 1890 für Nicolaus Kowalski ausgefertigt worden und am 25. August 1890 einen Bestand von 130 ℳ nach⸗ weist, ist angeblich gestohlen worden und wird auf Antrag des genannten Eigenthümers — Schneider⸗ gesellen Nicolaus Kowalski, z. Zt. in Krappitz — zum Zweck der Krafrloserklärung derselben hiermit aufgeboten.
Es werden daher die Inhaber dieses Buches sowie überhaupt Jeder, der an demselben ein Anrecht zu haben vermeint, aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine den 6. Oktober 1891, Vormit⸗ tags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimwer 4, ihre Rechte anzumelden und das Spar⸗ kassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird. — I. F. 1/91. —
Oppeln, den 16. Januar 1891. 1e“
Königliches Amtsgericht.
[63758] Aufgebot. 8
Nachstehende, für den am 28. November 1890 verlebten Privatier Franz FXaver Zeiler von Babensham, früher Besitzer des Faltlanwesens in Brudersham, als Eigenthümer und Gläubiger vor⸗ Pethagene Scheine der städtischen Sparkasse Wasser⸗ urg:
a Nr. 21479 vom 20. Dezember 1877, b Nr. 22002 vom 20. März 1879,
zu je 600 ℳ wurden in dessen Rücklaß nicht vor⸗ gefunden und ist deshalb anzunehmen, daß dieselben zu Verlust gingen. 1
Auf Antrog des Gütlers Mathias Eckstaller von Vordereck, Gemd. Halfing, in seiner Eigenschaft als Vormund der minderjährigen Universalerbin des verstorbenen Franz Paver Zeiler, der minderjährigen Gütlerstochter Anna Zeiler von Zainach, ergeht demgemäß an die etwaigen unbekannten Inhaber der oben aufg führten Sparkassascheine hiemit die öffent⸗ liche Aufforderung, spätestens in dem am Montag, den 7. September 1891, Vormittags 8 ½ Uhr, vor dem unterfertigten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermin ihre Rechte auf die genannten Spar⸗ kassascheine anzumelden und die letzteren vorzulegen, widrigenfalls solche für kraftlos erklärt werden.
Wasserburg, am 7. Februar 1891.
.“ Königliches Amtsgericht. 8
(1. 8] Ritter. [59498] Bekaunntmachung. 88
Das Sparkassenbuch der Sparkasse der Stadt Salzwedel, Nr. 20005, für den Dienstknecht Friedrich Döppe, früher in Holzhausen, jetzt zu Barnebeck, über 291 ℳ 4 ₰, ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag des Eigenthümers zum Zweck der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt werden.
Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefor⸗ dert, spätestens im Termin am 31. August 1891,
Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 9, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos wird erklärt werden. 8 Salzwedel, den 12. Januar 1891. Königliches Amtsgericht.
[4514] Bekanntmachung.
In Sachen, betreffend das Aufgebot des Abrech⸗ nungsbuches der Kreissparkasse zu Oschersleben Nr. 13 172 über 748,36 ℳ wird der auf den 2. Mai 1891 anberaumte Aufgebotstermin in Folge Zurück⸗ nahme des Antrages hierdurch aufgehoben.
Oschersleben, den 15. April 1891.
Königliches Amtsgericht.
Ausfertigung.
Aufgebot. “
I. Für den seit dem russischen Feldzug vermißten Leonhard Prem, Bauerssohn von Altenmarkt, ist:
a auf dem Anwesen Hs.⸗Nr. 77 in Osterhofen der Goldarbeiterseheleute Eduard und Therese Winter dahier im Hypothekenbuch für Osterhofen Bd. IV S. 133 ein Elterngutsbeitrag von 166 fl. 40 kr. seit 6. November 1828 an erster Stelle vorgemerkt,
b. auf dem Anwesen Hs.⸗Nr. 27 in Altenmarkt des Georg und der Therese Pirkl, Bauerseheleute von dort, ein Elterngut von 200 fl., 90 fl. für Aus⸗ fertigung und Hochzeitskleidung, ferner der Unterschluf in Krankheitsfällen nebst vierteljähriger Verpflegung mit Krankenkost, Medizin und Kurkosten, endlich der Anspruch auf lebenslängliche Abnährung im Falle der Arbeitsunfähigkeit seit 23. April 1826 an erster Stelle eingetragen.
II. Für Anna, Katharina und Friedrich Still, Schuhmacherskinder von Osterhofen, nun unbekannten Aufenthalts, ist auf dem Anwesen Hs.⸗Nr. 215 in Osterhofen der Baderseheleute Ludwig und Rosa Hönig von hier im Hyp.⸗Buch für Osterhofen Bd. III S. 508 der Anspruch auf Unterschluf, Unterstützung und Ausfertigung ohne Werthsanschlag seit 15. Juli 1844 eingetragen.
Auf Antrag der vorgenannten Anwesensbesitzer vom 11. ds. Mts. werden alle jene, welche auf eine der obigen Forderungen ein Recht zu haben glauben, hiemit aufgefordert, ihre desfallsigen Ansprüche inner⸗ halb 6 Monaten, spätestens aber an dem auf Freitag, den 3. Juli 1891, Vormittags 9 Uhr, dahier anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls fragliche Hypotheken für erloschen erklärt und im Hyp.⸗Buche gelöscht werden würden.
Am 13. Dezember 1890. “
Königliches Amtsgericht Osterhofen, “
Für den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mi der Urschrift
Osterhofen, den 13. Dezember 1890.
Gerichtsschreiberei des königlichen Amtsgerichts:
(L. S.) Meier, kgl. Sekretär. 8
[51685]
[4537] Aufgebot. 1“ 8 Auf dem früher dem Georg Andreas Wächter, jetzt dem Ernst Theodor Reinhardt in Pferdings⸗ leben gehörigen Wohnhaus nebst Zubehör in der Langengasse, 6,1 a, Flurbuch Nr. 103 Grundbuch von Pferdingsleben Bl. 109, haftet eine Hypothek von 70 Thalern = 210 ℳ Erbegelderforderung der Martha Elisabetha Wächter in Pferdingsleben laut Hypothekenschein vom 29. Dezember 1855.
Reinhardt behauptet, daß diese Forderung getilgt sei; er kann aber einen vorschriftsmäßigen dokumen⸗ tarischen Nachweis darüber nicht führen.
Die Wittwe Martha Elisabetha Wächter ist am 20. Februar 1880 kinderlos gestorben, ihre Erben sind unbekannt und es hat deshalb Ernst Theodor Reinhardt die Einleitung des Aufgebotsverfahrens beantragt.
Es wird daher Aufgebotstermin auf den 22. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, hiemit anberaumt. Die Erben der Wittwe Martha Elisabetha Wächter und die etwaigen sonstigen Berechtigten werden hier⸗ mit geladen, in diesem Termin vor dem unterzeich⸗ neten Herzogl. Amtsgerichte zu erscheinen und ihre etwaigen Ansprüche an die angegebene Hypotheken⸗ forderung anzumelden und zu begründen, unter der Verwarnung, daß die Ausbleibenden mit ihren An⸗ sprüchen auf letztere ausgeschlossen werden und die Hypothek im Grundbuch gelöscht werden wird. Gotha, den 10. April 1891.
Herzogl. S. Amtsgericht. VII.
8 (Unterschrift) 536] Aufgebot. Der Schlachter Fritz Müller in Essinghausen als eingetragener Eigenthümer des Brinksitzerwesens No. ass. 11 daselbst hat das Aufgebot des Braun⸗ schweigischen Hypothekenbriefs, d. d. Vechelde, den 23. Mai 1882, nebst gerichtlicher Schuldverschreibung von demselben Tage, laut deren auf dem genannten Brinksitzerwesen No. ass. 11 zu Essinghausen für den Altvater Christoph Greite zu Essinghausen 1200 ℳ — eintausend zweihundert Mark — Darlehen nebst 4 ½ % jährlicher, am 23. Mai 1882 in halbjährlichen Kalenderterminen zu entrichtenden Zinsen, rückzahlbar drei Monate nach Kündigung, an erster Stelle zur Hypothek eingetragen sind, unter dem Nachweise der Tilgung dieser Hypothekschuld und unter Glaubhaft⸗ machung des Abhandenkommens der erwähnten Ur⸗ kunde beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird gemäß §§. 823 ff. R. C. P. O. und §. 7 Nr. 5 des Ges. Nr. 12 vom 1. April 1879 aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 8. Dezember 1891, Vormit⸗ tags 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Ur⸗ kunde dem Eigenthümer des verpfändeten Grund⸗
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