Abg. Payer: Er fürchte, daß die Annahme des Antrages
Gutfleisch den Arbeiterinnen nicht zum Vortbeil, sondern eher zum Nachtheil gereichen werde, weil die “ entweder für die ihnen am Mittag zugegebene halbstündige Pause am Abend die gleiche Zeit nach⸗ exerzieren oder eine entsprechende Einbuße am Lohn erleiden müßten. Zugleich werde durch diese Pause der Verheiratheten eine solche Störung des ganzen Betriebes eintreten, daß man sie überhaupt möglichst wenig anstellen werde; diese Nachtheile seien so groß, daß seine Partei es fuͤr besser halte, zu ihrer Vermeidung auf die mit dem Antrage Gutfleisch verbundenen geringen Vortheile zu verzichten. Durch die Zurückziehung des Antrages Schädler werde er sich nicht zu einem gleichen Verhalten verführen lassen, im Gegentheil werde er ihn nun erst recht aufrecht erhalten, damit Diejenigen ihre Gesinnung bethätigen könnten, welche, ohne auf dem Boden des sozialdemokratischen Antrages zu stehen, doch einen elfstündigen Arbeitstag für Frauen nicht aufrecht erhalten wollten. Ueber das Ziel, das seine Partei anstrebe, sei sie, wenn er den Staats⸗ Minister richtig verstanden habe, mit der Regierung einverstanden, eine Differenz bestehe nur hinsichtlich des Tempos, in dem der zehn⸗ stündige Frauenarbeitstag erreicht werden solle. Seine Partei er· kenne die Bedeutung des vorliegenden Materials an, theile aber die daran geknüpften Befürchtungen der Regierung nicht. Auf die per⸗ sönlichen Erfahrungen mehrerer hervorragender Mitglieder ihrer Partei gestützt, glaubten die Mitglieder der Volkspartei den berechtigten Inter⸗ essen der Industrie und der Arbeitgeber mit ihrem Antrage nicht ent⸗ gegen zu treten; ein mathematischer Beweis könne weder für ihre Ansicht, noch für die der Regierung beigebracht werden, der einzige Nachweis liege im Versuch, und den glaubten sie wagen zu dürfen. Er wolle wie der Abg. Dr. Schädler der Hausfrau die für die Besorgung der Arbeit nothwendige Zeit gewähren, aber auch den Nichtverheiratheten, welche einst Hausfrauen werden könnten und wollten, die Möglichkeit geben, sich auf diesen Beruf vorzubereiten. Bei der jetzigen bis zur Erschöpfung ausgedehnten Arbeitszeit sei aber eine Uebung in den häuslichen Arbeiten durchaus unmöglich. Die Annahme des Antrages seiner Partei werde der Industrie Opfer auferlegen; aber da, wie der Staats⸗Minister selbst zugegeben habe, nirgends ein größeres Unrecht geschehen sei, als auf dem Ge⸗ biete der Ausnutzung der Frau in der Industrie, und da der Vortheil dieses alten Unrechts der Industrie zu Gute gekommen sei, so werde sie die mit der Beseitigung des Unrechts verbundenen Schäden auf sich nehmen müssen. Seine Partei sei einigermaßen abgeschreckt durch die Erklärung des Staats⸗Ministers, daß die Annahme ihres An⸗ trages die ganze Vorlage gefährden würde, aber sehr bange sei ihm dadurch nicht gemacht, denn so lange es sich nur um „Gefährdung handele, liege noch die Möglichkeit vor, daß die Regierung den gefaßten Beschluß nochmals prüfe, und er sei überzeugt, diese Prüfung werde nicht zum Scheitern des Gesetzes führen. 1 Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Königs: Er bestätige dem Abg. Payer, daß Differenzen zwischen ihm und der Regierung nur bezüglich des Tempos der Herbeiführung des zehnstündigen Frauenarbeitstages beständen. Aber einen so beschleunigten Schritt, wie er vorschlage, habe auch die Schweiz nicht vorgenommen, sondern sie habe die jetzt bestehende abgekürzte Arbeitszeit nur im Laufe mehrerer Jahre eingeführt. Die deutsche Regierung könne nicht anders verfahren, wenn sie nicht die Industrie im Konkurrenzkampf mit dem Ausland zu sehr schwächen wolle. Es handele sich hauptsächlich um die Kon⸗ kurrenz mit Oesterreich, Frankreich, England und der Schweiz, und in allen diesen Ländern hätten die Frauen einen mehr als zehnstündigen Arbeitstag, außer in England, wo aber die Ernährung und körperliche Entwickelung der Arbeiterinnen viel besser sei, als in Deutschland, sodaß sie in der kurzen Arbeitszeit mehr leisten könnten alz die deutschen Fabrikarbeiterinnen. Der Abg. Ulrich habe auf die Zunahme der Fabrikarbeiterinnen hingewiesen, aber diese erkläre sich zum Theil daraus, daß jetzt viele Beschäftigungen, die früher haus⸗ industrieller Natur gewesen, in die Fabriken verlegt seien. Uebrigens sei die prozentuale Zunahme der Fabrikarbeiterinnen nicht größer ls die der Fabrikarbeiter. In Oberschlesien sei sogar eine größere Vermehrung der Zahl der Fabrikarbeiter als der Arbeiterinnen zu konstatiren. Die Erklärung der Worte des Staats⸗Ministers dahin, als ob nach Annahme des Antrages Payer die Regierung die Sache noch einmal prüfen wolle, sei nicht richtig; sondern durch Annahme dieses Antrages würde das Gesetz wirklich gefährdet werden. Was den Antrag Gutfleisch anlange, den die Regierung in der Kommission bekämpft habe, so hätten erneute Erhebungen diese zu der Ueber⸗ zeugung gebracht, daß seine Annahme keine bedenklichen Nachtheile für die Industrie im Gefolge haben würde, sodaß die Regierung nun⸗ mehr gegen diesen Antrag nichts mehr einzuwenden habe. Was die Behandlung der Wöchnerinnen anlange, so dürfte die von der Kom⸗ mission vorgeschlagene Schonung allen begründeten Wünschen genügen. Abg. Freiherr von Münch tritt für seinen Antrag ein und empfiehlt außerdem für den Fall der Annahme des sozialdemokratischen Antrages Betreffs der Wöchnerinnen folgenden Zusatz: „Auf Grund des von der Arbeiterin beigebrachten Zeugnisses über ihre Ge⸗ nesung darf sie nach drei Wochen wieder beschäftigt werden, Falls das Kind todtgeboren war oder gestorben ist.“ Abg. Bebel: Die Hülflosigkeit der Frauen, ihre Stellung im gesellschaftlichen und Familienleben, dann ihre körperliche Be⸗ schaffenheit machten es nothwendig, dafür zu sorgen, daß nicht ihr Körper durch zu große Arbeit geschädigt werde. Es sei ein Merk⸗ mal der ganzen industriellen Verhältnisse, daß gerade die Frauen⸗ arbeit immer größere Dimensionen annehme. Das habe nicht⸗ bloß darin seinen Grund, daß Spinnen, Weben, Seifenmachen, Lichte⸗ ziehen u. dgl. Großgewerbe geworden seien, sondern besonders auch darin, daß die Technik von Jahr zu Jahr vollkommener werde und immer mehr an die Stelle der gelernten Arbeits⸗ kräfte ungelernte treten könnten. Dabei biete die Frauen⸗ arbeit noch besondere Vortheile für den Unternehmer, da sich die Frauen unendlich mehr bieten ließen als die Männer und den verschiedensten Wünschen gegenüber viel nachgiebiger, besonders auch ihre Ansprüche auf Lohn weit geringer seien als die der Männer. Der Geheime Regierungs⸗Rath Dr. Königs habe die Zunahme der weib⸗ lichen Arbeitskräfte in Abrede gestellt unter Berufung auf Aeußerun⸗ gen von Fabrikinspektoren; diesen ständen aber zahlreiche Aeußerungen anderer Fabrikinspektoren gegenüber, die das Gegentheil besagten. Nach dem einstimmigen Zeugniß aller Fabrikinspektoren sei von Jahr zu Jahr die Zahl der Arbeiterinnen in der Textilindustrie größer geworden, sodaß sie die der Männer schon bedeutend überrage. Aehnlich lägen die Dinge in der Cigarrenfabrikation, in den Porzellan⸗ fabriken, in der Metallbearbeitung, besonders in der Anfertigung von Kochgeschirren, in der Industrie der Steine und Erden und in der Hüttenindustrie. Ein solches Ueberhandnehmen der Frauenarbeit werde nothwendiger Weise Einfluß üben auf das ganze soziale und Familienleben. Die Schonung der Frauen vor Ueberanstrengung in den Betrieben sei aber besonders nothwendig, weil auf der Gesundheit und Kraft der Frau eine gesunde Fortentwickelung der Nation beruhe. Die Sta⸗ tistik beweise, daß die Zahl der Militärdiensttauglichen in den großen Industriecentren stetig zurückgehe. In dem Maße, wie die Groß⸗ industrie immer mehr um sich greife und auf das Land hinaus⸗ getragen werde, in demselben Maße bestehe die Gefahr, daß die Degeneration der Nation immer mehr zunehme und die Quellen der militärischen Vertheidigung des Landes verstegten. Es sei durchaus nothwendig, daß das Gesetz ausreichende Mittel an die Hand gebe, um diesem Uebelstande entgegenzutreten. Welche große Wirkung diese industrielle Arbeit der Frauen habe, zeige z. B. auch die Statistik der Sterblichkeit der Kinder unter einem Jahre. In Industrie⸗ bezirken habe sie für das Jahr 1885 in Sachsen 30, 40 ja sogar 50 % betragen, während die Sterblichkeit des gesammten Landes nur 28,5 % ausgemacht habe. Diesen Zuständen müsse Einhalt geboten werden. Er verwahre sich aber entschieden dagegen, daß Maßnahmen getroffen würden, die darauf hinausgingen, die Frauen aus der Industrie und den Gewerben überhaupt zu entfernen. Das sei eine Unmöglichkeit. Man würde dadurch nach dem ganzen bisherigen Entwickelungsprozeß Katastrophen über Tausende und Hunderttausende von Familien herbei⸗ führen, wofür Niemand die Verantwortung übernehmen könne. Nun
entstehe die Frage: Kann die Frauenarbeit eingeschränkt werden in dem Maße, wie seine Partei es beantrage? Er betone, daß die Schweizer Gesetzgebung Nacht⸗ und Sonntagsarbeit der Frauen unter keinen Umständen zulasse. Insofern gehe also die Schweiz erheblich weiter, als man es jetzt hier wolle. Daß ein finanzieller Ausfall für die Frauen, den sie kaum zu ertragen vermöchten, durch die Herabsetzung der Arbeitszeit von 12 auf 10 Stunden eintrete, bestreite er ganz entschieden. Der Abg. Dr. Barth habe gestern ausgeführt, daß eine Verkürzung der Arbeitszeit in Verbindung mit einer Erhöhung der Löhne eine Vertheuerung der Produktion und Konkurrenzunfähig⸗ keit der Nation oder eine erhebliche Einschränkung des Ver⸗ brauchs nothwendig zur Folge habe. Nun sei z. B. in der Textilindustrie des Rheinlandes die Arbeitszeit verhältnißmäßig die kürzeste und der Lohn der höchste, in der Schlesiens die Arbeitszeit die längste und in Folge der starken Heranziehung der Frauen der Lohn am Niedrigsten, die Differenz des Lohnes betrage nahezu 50 %. Wäre die Behauptung des Abg. Dr. Barth richtig, so müßten doch die rheinischen Industriellen mit den schlesischen überhaupt nicht kon⸗ kurriren können. Sie konkurrirten aber doch und zwar namentlich, weil der rheinische Arbeiter von kräftigerer Natur und größerer In⸗ telligenz sei. In der schlesischen Montanindustrie seien 15 000 Frauen beschäftigt, in der rheinischen fast gar keine. Auch bei der Nachtarbeit seien in Schlesien die Frauen mit 40 % betheiligt, im Rheinlande gar nicht, und wären die Löhne für die Konkurrenz einer Industrie maß⸗ gebend, so müßte die schlesische Montanindustrie die gesammte Montan⸗ industrie Deutschlands aus dem Felde schlagen. Wenn man aber frage, wer die besten Montanprodukte liefere und auf diesem Gebiete am Konkurrenzfähigsten sei, so sei es nicht Schlesien, sondern das Rhein⸗ land. Für Drechslergesellen sei der Lohn heute um 50 % höher als in den sechziger Jahren, die Arbeitszeit aber um 10 % niedriger und doch seien die Drechslerprodukte erheblich billiger geworden. Es kämen eben noch andere Faktoren in Frage, durch die diese Dinge vollständig ausgeglichen würden. Im Zeitungsgewerbe seien die Löhne der Schriftsetzer in 20 Jahren um 40 % gestiegen, die Arbeitszeit habe 10 — 15 % abgenommen und die Zeitungen seien billiger geworden: die Massenproduktion habe das möglich gemacht. Ebenso würde sich die Lage der Frauen bessern, wenn man mit der Herabsetzung der Ar⸗ beitszeit nur einmal den Anfang und die Probe machen wollte, Die „Kölnische Zeitung“ habe im vorigen Jahre eine Mittheilung eines Fabrikanten aus dem Wupperthale erhalten, der einfach erklärt habe, es unterliege gar keinem Zweifel, daß mit einer zehneinhalb⸗ stündigen Arbeitszeit das Maximum der Leistungsfähigkeit der Arbeiter erreicht sei. Als im Jahre 1888 in Oesterreich die elfstündige Arbeitszeit auch für die Textilindustrie eingeführt worden sei, habe eine große Spinnerei in der Nähe von Eger den Versuch mit einer zehnstündigen gemacht, und das Resultat sei gewesen, daß der wöchentliche Lohn um 25 Kreuzer für die Woche und dementsprechend die Produktion sich gesteigert habe. Dieselbe Er⸗ fahrung habe man in der Schweiz gemacht. Selbst der Geheime Re⸗ gierungs⸗Rath Dr. Königs erwähne eine Spinnerei in der Schweiz, in welcher es infolge der technischen Einrichtungen kein Arbeiter länger als zehn Stunden aushalten könne. Gerade in den Industrien, welche auf dem Weltmarkt in Frage kämen, könne kein Uaternehmer mehr seine Maschinen so abschreiben wie früher, weil dieselben, ehe sie abge⸗ schrieben seien, schon wieder verbessert seien. Aus allen diesen Gründen könne man den Arbeiterinnen nicht mehr als zehn Stunden Arbeits⸗ zeit zumuthen. In England sei die zehnstündige Arbeitszeit bereits seit Ende der fünfziger Jahre gesetzlich eingeführt, als in Deutschland noch kein Mensch an eine eigentliche Fabrikgesetzgebung gedacht habe. Und die Entwickelung der Industrie habe es dahin gebracht, daß die Arbeitszeit noch über die gesetzliche Grenze hinaus verkürzt worden sei und die Frauen in der Textilindustrie nur 54—56 Stunden in der Woche, also etwas über 9 Stunden täglich beschäftigt würden. Wenn die englische Industrie dabei durchkomme und doppelt so hohe Löhne bezahle, als die deutsche Industrie, wenn sie trotzdem den Kampf auf dem Weltmarkt siegreich bestehen könne, brauche Deutschland nicht zu befürchten, daß seine Industrie durch die Ein⸗ führung der zehnstündigen Maximalarbeitszeit geschädigt werde. Es sei nicht bewiesen, daß dadurch sich die Produktion verringere; jede Ar⸗ beiterschutzgesetzgebung habe bisher noch immer der Industrie zum Vortheil gereicht und die Produktion gesteigert. Würde wirklich eine Industrie geschädigt, so hätten die Industriellen Mittel genug, um den momentanen Schaden möglichst rasch auszugleichen. Be⸗ sonders aus Rücksicht auf die Frauen und Mädchen, im Hinblick auf die Bedeutung, welche sie für die physische und geistige Entwickelung der Nation als Kindergebärerinnen und Kindererzieherinnen hätten, müsse man ein solches Gesetz schaffen. Die Klagen über den Verfall des Familien⸗ und sittlichen Lebens seien allgemein, am Stärksten aber bei dem Centrum und den Kon⸗ servativen, die gleichwohl es hartnäckig ablehnten, wirksamen Maß⸗ regeln ihre Zustimmung zu geben, für die vielmehr ein Wink von der Ministerbank genüge, um auch ihre bescheidensten Anträge zurück⸗ zuziehen. Schon vor zwei Jahren habe der Abg. Dr. Lieber gesagt, daß das Centrum sehr im Zweifel sei, ob man nicht statt eines elfstündigen schon einen zebnstündigen Normalarbeitstag vorschlagen müsse; jetzt aber marschire das Centrum so weit zurück, daß es selbst seinen Antrag auf einen elfstündigen Maximalarbeitstag in der Tasche behalte und diesen Bestrebungen nur eine platonische Liebeserklärung mache. Seine Partci bleibe bei ihren Anträgen stehen, damit bei der Ab⸗ stimmung dokumentirt werde, wie der Deutsche Reichstag den Arbeiterschutz verwirkliche. Abg. Freiherr von Münch ändert seinen Antrag dahin ab, daß der elfstündige Arbeitstag für alle Arbeiterinnen über 16 Jahre gelten soll. 3 Abg. Möller: Seine Partei habe hier praktische Gründe geltend zu machen gegenüber den prinzipiellen von der Gegenseite. Vom hygienischen Standpunkt allein könnte seine Partei dem beantragten Maximalarbeitstag vollständig zustimmen, denn sie erkenne an, daß es sehr wünschenswerth sei, die übermäßige Arbeitszeit abzukürzen, und man habe zu diesem Ziel auch mit der Vorlage einen großen Schritt gethan. Man habe in diesem Paragraphen drei gewaltige Schritte nach der humanitären Seite gethan. Erstens werde die Nachtarbeit der Frauen verboten, zweitens werde ein Maximal⸗ arbeitstag für die Frauen eingeführt und drittens werde die Schon⸗ zeit der Wöchnerinnen auf 4 bezw. 6 Wochen ausgedehnt. Es handele sich darum, wie weit man auf dieser Bahn vorschreiten könne. Er erkenne dankbar an, daß der Abg. Bebel heute ruhiger und sachlicher diese Materie behandelt habe, als es sonst von seiner Partei zu geschehen pflege, aber er habe eigentlich nicht das bewiesen, was er habe beweisen wollen. Alle Argumente, die der Abg. Bebel für die gesetzliche Fixirung eines zehnstündigen Arbeitstages angeführt habe, sprächen für den elf⸗ stündigen. Es sei doch selbstverständlich, daß eine durch Hunger und Entbehrung herabgekommene Bevölkerung, wie die Weber im Eulen⸗ gebirge, nicht so viel leisten und verdienen könne kerh größerer Arbeitszeit als die Textilarbeiter im Westen. Ueberall, wo die Textilindustrie, Spinnerei und Weberei, neu gegründet werde, habe man mit zwölf⸗ und dreizehnstündiger Arbeitszeit angefangen, und in dem Maße, wie die Leute an Leistungsfähigkeit zunähmen, setze man dann successive die Arbeitszeit herab. In einem großen Theile der mechanischen Webereien des Westens werde nur noch zehn Stunden täglich gearbeitet. So lasse sich diese Forderung auf dem Wege der natürlichen Entwickelung allmählich erfüllen, aber die sofortige Einführung einer solchen Maximalarbeitszeit für ganz Deutschland durch Gesetz sei nicht angängig. Die Bildung großer Städte, die Schaffung industrieller Wasserköpfe sei allerdings nicht förderlich für eine solche natürliche Entwicklung, aber auf dem Lande würden äußerst selten verheirathete Frauen in den Fabriken beschäftigt. Das Verbot der Nachtarbeit der Frauen habe eine einschneidende w.1ze.. auf das wirthschaftliche Leben. Die Fabriken würden ihren Betrie bedeutend ausdehnen und neue Betriebsanlagen machen müssen, um die bisherige Höhe der Produktion zu erreichen. Da dies in manchen Fällen schwer sein werde, müsse man auch Ausnahmen zulassen. Was der Abg. Ulrich von der Frauenarbeit in den oberschlesischen Bergwerken mitgetheilt habe, erfordere insofern eine Richtigstellung,
als es sich da nicht um b in den Aufbereitungsanstalten han abschneiden sollte, direkt gefährden wolle. den Aeußerungen des nur den von trag anzunehmen. Abg. Hitze: Nicht die Rück Regierung und auf die Unternehmer des Antrages Schädler bewogen, nahme dieses Antrages das Erklärung des Staats⸗Minist im Centrum.) die Arbeiter aufzuklären, Alles ablehnen,
das thun.
ergmännische Arbeit, sondern um Arbeiten man den Frauen nicht cht die Existenz vieler Familien Redner schließt sich bezüglich der Anträge Geheimen Regierungs⸗Raths Dr. Königs an und dem Abg. Dr. Gutfleisch und ihm gestellten An⸗
cht auf den bloßen Wunsch der abe seine Partei zur Zurückziehung sondern der Umstand, daß die An⸗ andekommen der Vorlage nach der ers in Frage stellen würde. (Zustimmung werde nach wie vor Alles thun, um auch über ihre falschen Freunde, aber sie was das Zustandekommen der Vorlage entscheidende Minoritätspartei,
alle ihre Anträge ganz ohne Erfolg seien, brauche Ihr diene diese Vorlage nur a
Standpunkt zurück. Er müsse also sagen, 9 das Centrum damals
wenn man nife
Seine Partei
solche Rücksicht ls Anlaß, um die „sie könne sich den Luxus statten. Aber eine Partei,
nicht zu nehmen. Klagen des Arbeiterstandes hier vorzubringen langer Reden und den Luxus ihrer Anträge ge die sich ihrer verantwortlichen Stellung bewußt sei, der es darauf ankomme, daß die Vorlage es sich doppelt überlegen, einen Antrag aufrecht erhalte, Regierungen erklärten, kommen der Vorlage gefährdet würde. erpicht darauf, diese Vorlage zu diskreditiren. daß die verbündeten Regierungen endlich einmal den ernstlichen Ver⸗ such machten, einer Menge von Mißständen auf und daher nehme sie die digend an. m selbst auf die Gefahr, Man müsse umsomehr besorgt sein, die Vorlage zu g große Strömungen gegen sie im L Abg. Bebel sehr gut.
dieser Session zu Stande leichtsinniger von dem die verbundeten daß durch dessen Annahme das Zustande⸗ Seine Partei sei nicht so Sie erkenne dankbar
dem Arbeitergebiete zu steuern Vorlage als im Großen und Ganzen befrie⸗ hme auch hier den Sperling in der Hand an, daß sie die Taube auf dem Dache verliere. efährden, als ande vorhanden seien, das wisse der Zusammenstehen des Reichstages
Das ganze damit das Gesetz
um diesen Strömungen entgegenzutreten, sondern der Ausdruck des Volksbewußtseins werde. Centrums, sondern die Sozialdemokraten seien es, der Vorlage hinzögen; nach ihren Wünschen hier darüber sitzen. Bei jeder Bestim⸗ Mißtrauen zu erregen, das sei ihre e wollten von dieser Wohl⸗ Seine Partei fordere nicht chen, sondern habe sich zu einer tslos gewesen sei, mit geringen For⸗ das Centrum hätte nichts erreicht, wenn es so prüchen gewesen wäre. die Sozialdemokraten er das Urtheil dem
nicht einseitige Mache, Nicht die Mitglieder des welche die Verabschiedung würde man noch das nächste Jahr mung hätten sie sich vorgesetzt, Aufgabe, das begreife er vollständig; si that des Arbeiterschutzes nichts wissen. um Wenig zu errei r Acbeiterschutz aussich
Ausführungsbestimmungen vorzubehalten, dementsprechend den Buch⸗
möglichst Viel, Zeit, wo de deruagen begnügt; 3 maßlos wie die Sozialdemokraten in seinen Ans Wer mehr für das Gelingen gethan habe, oder die Centrumspartei, darüber überlasse
Der Abg. Hitze habe zwar nicht zum §. 137 ze⸗Präsident Graf Ballestrem: Der Vor⸗ Freunde zurückgewiesen. de einen Angriff zurück⸗ ihn auch nicht unterbreche etwas deplacirt Partei in der
Anträge zu
tigung. § 40 a. Antliche Abfertigungen an ordentlicher Amts⸗ stelle in den Fabriken oder in den auf den Fabrikgrundstücken be⸗ legenen Privatniederlagen erfolgen kostenfrei, insofern dieselben an
deutschen Volke. Abg. Singer: gesprochn (6 redner habe einen Angriff auf ihn und seine Wenn der Abg. Singer oder einer seiner Freun wiesen, dann werde er (Redner) eine Vorlesung gehalten, die doch e er Umstand, daß seine (des Redners) Minorität sei, entbinde sie nicht von der stellen, welche einerseits die heutige Gese — andererseits aber den Namen Arbeiter seiner Partei vor, daß sie durch lange Verabschiedung des Gesetzes Voraussetzung, daß dieses Gesetz zu Stande kom es allerdings für richtiger, Majorität, welche mit Eile dieses Vorredners sei a
des Bestandes an fertigem Zucker in den Zuckerfabriken anordnen, wenn der dringende Verdacht heimlicher Wegbringung von Zucker in erheblichen Mengen besteht. 8) Die folgende Resolution anzu⸗ nehmen: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, bei den Aus⸗ führungsbestimmungen, insbesondere bei Feststellung der Muster für CC“ nach § 31, Sachverständige aus der Zuckerindustrie zu hören.
Tic. Hi, bab⸗ gewesen sei. Verpflichtung, räs llschaftsordnung nicht in Frage stellten, schutz wirklich Man werfe
me, halte seine Partei beschäftigen als die Gesetz aus der Welt schaffen wolle. ber auch sonst am Wenigsten berech⸗ daß die Sozialdemokraten durch lange Man denke
2) §. 67 in folgender Fassung anzunehmen: §. 67. Auf die Dauer einer Uebergangsperiode vom 1. August 1892 bhis zum 31. Juli 1900 werden für ausgeführten oder in eine öffentliche Niederlage oder eine Privatniederlage unter amtlichem Mit⸗ verschluß aufgenommenen Zucker der im §. 66 Absatz 1 unter a, b unde bezeichneten Arten, wenn die abgefertigte Zuckermenge mindestens 500 kg beträgt und soweit nicht der Zucker die im §. 66 vorgesehene Material⸗ steuervergütung erhält, Zuschüsse aus dem Ertrage der Zuckersteuer ge⸗ währt. Die Zuschüsse betragen: 1) für Zucker, welcher während der 4 Jahre vom 1. August 1892 bis 31. Juli 1896 zur Abfertigung gestellt worden ist, in Klasse a 1,50 ℳ, in Klasse b 2,25 ℳ, in Klasse c 1,90, ℳ, 2) für Zucker, welcher während der 4 Jahre vom 1. Au gust 1896 bis 31. Juli 1900 zur Abfertigung gestellt worden ist, in Klasse a 1 ℳ, in Klasse b 1,75 ℳ, in Klasse c 1,40 ℳ auf 100 kg. Wird Zucker aus der Niederlage in den freien Verkehr oder in eine Zuckerfabrik entnommen, so ist der darauf gewährte Zu⸗ schuß zurückzuzahlen. Der niedergelegte Zucker haftet der Steuer⸗ behörde ohne Rücksicht auf die Rechte Dritter für den Betrag des gewährten Zuschusses.
sich länger damit zu
Die Partei des Vorwurf zu erheben, ie Verabschiedung des Gesetzes hinderten. an den Kulturkampf und die Reden der Herren vom Centrum, mit nie versagender Ausdauer und immer
und bewundernswürdiger Z Schäden des Kulturkampfes dargelegt Wer aber diese Vergangenheit habe, sollte andere Parteien nicht mit Vorwürfen überhäufen. es sei besonders toler diese das einfach nicht; würde man schon durch Schlu Charakteristisch sei, machen könne, sie stellten hohe Forderungen, Der Abg. Hitze sei sich seiner Verantw einer entscheidenden Fraktion aber zu den Vorgängen führen, scheinung kämen? den Antrag auf Annahme ihre Macht viel günstigere, Benutze eine große ihre Anträge nicht wieder aufzunehmen, werden könnten, so sei das kein Bewe zeugung und dafür, wirklich wolle. Unternehmer nicht ganz ausge bericht von Baden werde ausdrücklich kommen katholischer Geistlicher gegen ungere der Fabrikanten so wei Morgens läsen an gew heiratheten Frauen in den betreff arbeiten müßten.
Abg. Dr. Gut arbeitstag stimmen, setzes dann noch bliebe, Abg. Hitze glauben, daß man mi eindlichen Tendenzen im Lande nur der Berathung wäre v
Centrum behaupte, so glaubten
Wenn das ant gegen die Sozialdemokraten, wenn man der Beschlußfähigkeit sicher wäre, ßanträge die Sozialdemokraten mund⸗ daß man ihnen den Vorwurf um sehr wenig zu er⸗ ortung als Mitglied Müsse diese Verantwortung wie sie im Centrum täglich zur Er⸗ Vor zwei Jahren hätten die Herren vom Centrum elfstündigen Normalarbeitstages stattgehabten Reichstags⸗Ersatzwahl im 19. Wahlkreise der Provinz Hannover wurden im Ganzen 17 510 Stimmen abgegeben. (Zahl der Wahlberechtigten 31 052.) Von den
da träten sie Partei ihre Machtstellung dazu, aus Furcht, daß sie angenommen is für die Festigkeit der Ueber⸗ equenzen der gestellten Anträge Centrum schienen Rücksichten Im Fabrikinspektions⸗ erwähnt, daß das Entgegen⸗ chtfertigte Anforderungen Messe schon um 4 Uhr sodaß die ver⸗
Stellung eine punkt zurück! Stimmen waren 85 ungültig, es erhielt Fürst von Bismarck 7365, Schmalfeld 3810, Adloff 2576 und von Plate 3308 Stimmen; 6 Stimmen zersplitterten sich. Es hat somit eine Stichwahl zwischen dem Fürsten Bismarck und Schmalfeld stattzufinden. Der Termin für die Stichwahl ist auf den 30. April festgesetzt.
daß man die Kons luch bei dem Cen 1 schlossen zu sein.
t gehe, daß si issen katholischen Feiertagen, sodaß enden Betrieben dann bis spä des Herrenhauses am Donnerstag, den 23. April stehen: 1) Einmalige Schlußberathung über den Gesetzentwurf wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend die Bildung von Wasser⸗ genossenschaften vom 1. April 1879 für das Gebiet der Wupper und ihrer Nebenflüsse. Berichterstatter: Herr ꝛc. Lindemann. — 2) Einmalige Schlußberathung über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Rechts⸗ zustand vom Herzogthum Sachsen⸗Meiningen an Preußen abgetretener Gebietstheile im Kreise Weißenfels, sowie die Abtretung preußischer Gebietstheile an Sachsen⸗ Meiningen; Berichterstatter: Herr ꝛc. Dr. Dernburg. — 3) Mündlicher Bericht der Justiz⸗Kommission über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Abänderung von Amtsgerichtsbezirken; Berichterstatter: Herr ꝛc. von Gerlach. — 4) Münd⸗ licher Bericht der Petitions⸗Kommission über die Petition Nr. 1 des ꝛc. Mostert zu Siegburg⸗Mülldorf und Genossen, über die Petition Nr. 37 der Kreistags⸗ Kommission des Kreises Höxter, über die Petition Nr. 112 des Dr. Erkelenz in Köln und Genossen und über die Petition Nr. 51 der Verwaltungssekretäre in Rheinland und Westfalen; Berichterstatter: Herr ꝛc. Freiherr von Wendt und Herr ꝛc. Graf von Klinckowstroem. — 5) Einmalige Schluß⸗ berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Heranziehung der Fabriken u. s. w. mit Vorausleistungen für den Wegebau in der Provinz Schleswig⸗Holstein mit Ausnahme des Kreises Herzogthum Lauenburg; Berichterstatter: Herr ꝛc. Fuß.
ür den zehnstündigen Normal⸗ as Zustandekommen des Ge⸗ müsse aber in Uebereinstimmung mit dem t solchem Beschluß den dem Gesetze Vorschub leisten würde. ielleicht keine bloße Verzögerung, Gesetz auf unabsehbare Zeit vereiteln. Arbeiterfreund, der einen wenn auch jetzt schon gewähren wolle, als Derjenige, der errege, aber ihre Verwirklichung auf unab⸗ (Beifall links.) habe nicht gesagt, daß die Sozialdemokraten weil sie wüßten, daß sie nicht angenommen die Sozialdemokraten dürften wohl
fleisch: Er würde f wenn Aussicht auf d
Verzögerung ondern sie könnte das ganze Aber Derjenige sei der mäßigen Arbeiterschutz unabsehbare Hoffnungen Zeit verzögere. Abg. Hitze: ihre Anträge stellten, würden, sondern er habe gesagt, Anträge stellen, durch deren Annahme das Gesetz der weil diese Anträge ohnehin nicht angenommen
unannehmbar werde, Gewiß habe das
würden, eine Mehrheitspartei aber dürfe das nicht. Centrum seine Angelegenheiten und Klagen stets im Reichstage vorge⸗ bracht, das dürfe das Centrum auch, aber die Sozialdemokraten ten darüber die Annahme eines Gesetzentwurfs nicht verzögern. das Gesetz nicht elt schaffen. Was den Vorwurf betreffe, daß die badischen
Geistlichen angehalten würden, früh zur Messe stehe er nicht, wie daraus den Geistlichen ein Vor⸗
artei wolle aus der Welt, Arbeiterinnen von den zu kommen, so ver wurf gemacht werden könne.
Bebel: Der Abg. Singer habe keinen Vorw sondern er habe darauf hingewiesen, daß Messe gegangen Er weise zur tei auf die Thatsache
I urf gegen die badischen Geistlichen erhoben, dort die Arbeiterinnen, nachdem sie früh Morgens zur seien, eine zwölfstündige Arbeitszeit leisten müßten. chnung des Verhaltens der Centrumspar 7 das Centrum und die Nationalliberalen einstimmig elfstündigen entsprechend dem
hin, daß 188 ein Arbeiterschutzgeset angenommen hätten mit dem Normalarbeitstage und mit einer Bestimmung, Antrage Schädler. Damals habe man dieselbe Einwendung wie heute, das Centrum sei fest geblieben. Sache nicht angenommen. Heute, wo die Aussicht dafür, daß etwas den sei, trete das Centrum von jene
Mandat niedergelegt hat, Hofbesitzer Johann Hottendorf in Osterende⸗Otterndorf (nat.⸗lib.) bei 121 gegen 28 Stimmen, welche der Amtsrichter Bacmeister⸗Otterndorf (nat.⸗lib.) er⸗ halten hat, zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten
Die Regierung gewählt worden.
für den elfstündigen Normalarbeitstag und für die zehn Stunden für die verheiratheten Frauen nur gestimmt habe, weil es gewußt habe, es würde Beides von der Regierung nicht angenommen werden. Abg. Hitze: Der elfstündige Normalarbeitstag sei nie vom Reichstage angenommen worden. Man wisse heute, daß er weder vom Reichstage noch von der Regierung angenommen werden würde, was man damals nicht gewußt habe. Damals habe das Centrum also keine an sich brauchbare Vorlage gefährdet, was es heute mit Auf⸗ rechterhaltung seines Antrages thäte. Den letzten Vorwurf des Abg. Bebel müsse er entschieden zurückweisen. „In der Abstimmung wird §. 137 mit dem Antrage Gut⸗ fleisch Möller unter Ablehnung aller übrigen Amendements einstimmig angenommen, ebenso ohne Debatte eine Reso⸗ lution, welche von der Kommission vorgeschlagen ist und die verbündeten Regierungen auffordert, gemäß dem Beschluß, die Ruhezeit für Wöchnerinnen von drei auf vier Wochen zu erhöhen, auch das Krankenkassengesetz entsprechend zu ändern. Nachdem noch §. 138, der für die beabsichtigte Beschäf⸗ tigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern die schriftliche Anzeige bei der Polizeibehörde vorschreibt, ohne Debatte unverändert angenommen, wird die Fortsetzung der Berathung um 4 ½ Uhr auf Montag 12 Uhr vertagt.
Parlamentarische Nachrichten.
— Dem Reichstage sind von den Abgg. Graf zu Stol⸗ berg⸗Wernigerode und Hultzschfolgende Abänderungs⸗ Anträge zur zweiten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, die Besteuerung des Zuckers betreffend, zugegangen:
Der Reichstag wolle beschließen: die Regierungsvorlage mit folgenden Aenderungen anzunehmen: 1) §. 7 Absatz 1 das Eingeklam⸗ merte zu streichen. 2) In §. 8 Absatz 2 (Litt. A. im Eingange) statt der Worte: „vorbehaltlich der für einzelne bereits seit dem 1. August 1888 bestehende Fabriken bisher zugelassenen und ferner zulässigen Ausnabmen“, zu setzen: „Ausnahmen für bereits seit dem 1. August 1888 be⸗ stehende Fabriken, vorbehaltlich“. 3) §. 8 Aa zu streichen und den
staben b zu streichen. 4) §. 33 Absatz 1 das Wort erfor⸗ derte“ zu ersetzen durch eim Steuerinteresse erforderliche“. 5) §. 33 Absatz 4 zu streichen. 6) Nach §. 40 Folgendes einzuschalte: IV. Gebührenerhebung für steuerliche Abfer⸗
Wochentagen innerhalb der regelmäßigen Abfertigungszeit stattfinden. Inwieweit und in welcher Höhe für sonstige Amtshandlungen Ge⸗ bühren oder Verwaltungskostenbeiträge erhoben werden dürfen, bestimmt der Bundesrath. 7) Zu §. 61 als Absatz 2 hinzuzufügen: Die Hauptamts⸗Dirigenten können Aufnahme
Außerdem haben dieselben Abgeordneten beantragt: 1) In §. 2 Zeile 1 statt 22 ℳ m setzen: 18 ℳ:
— Amtliches Wahlresultat: Bei der am 15. d. M.
— Auf der Tagesordnung für die 12. Plenarsitzung
— Im 3. Stader Regierungsbezirk Neuhaus a. d. Oste⸗ ist an Stelle des Pastors emerit. Pfaff, welcher sein
111““
ausgeführt:
Bescheide und Beschlüsse des Reichs⸗Versicherungsamts, Abtheilung für Invaliditäts⸗ und Altersversicherung.
12) Das Reichs⸗Versicherungsamt hat sich auf wiederholte An⸗ fragen unter dem 14. Februar 1891 dahin ausgesprochen, daß die im §. 140 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungs⸗ gesetzes vorgeschriebene Gebühren⸗ und Stempelfreiheit aller zur Begründung und Abwickelung der Rechtsverhältnisse zwischen den Versicherungsanstalten einerseits und den Arbeitgebern oder Versicherten andererseits erforderlichen Verhandlungen und Urkunden auch auf die pfarramtlichen und standesamtlichen Urkunden Anwendung zu finden hat (vergleiche den zu §. 102 des Unfallversicherungsgesetzes erlassenen entsprechenden Bescheid 121, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V⸗A.“ 1886 Seite 12).
13) In Folge der Anfrage einer Landes⸗Centralbehörde, betreffend die Versicherungspflicht der bei den Civilbehörden probeweise be⸗ schäftigten Militärpersonen, hat sich das Reichs⸗Versicherungsamt bezüglich dieses Gegenstandes mit dem Königlich preußischen Kriegs⸗ Ministerium in Verbindung gesetzt. Von diesem ist eine Mittheilung folgenden Inhalts eingegangen: „Nach §. 4 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes vom 22. Junt 1889 unterliegen Personen des Soldatenstandes, welche dienstlich als Arbeiter beschäftigt werden, der Versicherungspflicht nicht. Hieraus muß geschlossen werden, daß dieselben, wenn sie außerdienstlich eine dem §. 1 des Gesetzes entsprechende Beschäftigung übernommen haben, versicherungspflichtig sind. Nach diesseitiger Ansicht unterliegen hier⸗ nach auch beurlaubte Personen des Soldatenstandes, mögen dieselben zur Civilversorgung berechtigte Militäranwärter sein oder nicht, der Versicherungspflicht, wenn sie unter der gegebenen Voraussetzung bei einer Civilperson oder probeweise bei einer Civilbehörde, also nicht militär⸗ dienstlich, beschäftigt werden.“ Vorstehender Auffassung hat das Reichs⸗ Versicherungsamt, vorbebaltlich einer instanziellen Entscheidung im ein⸗ zelnen Falle, beigepflichtet und eine dementsprechende Rückäußerung unter dem 12. März 1891 an die anfragende Landes⸗Centralbehörde gelangen lassen.
14) Aus Anlaß mehrerer Anfragen hat das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt der unter Nr. XVIII der Anleitung, betreffend den Kreis der nach dem Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetz versicherten Per⸗ sonen, vom 31. Oktober 1890 („Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ J. u. A. V. 1891 Seite 4) dargelegten Auffassung, wonach im All⸗ gemeinen der Gutsherr, nicht der Gutstagelöhner (Instmann, Kathen⸗ mann, Freimann ꝛc.) als Arbeitgeber des auf dem Gute thätigen Hof⸗ gängers, Scharwerkers ꝛc. anzusehen ist, unter dem 10. Februar 1891 wiederholt Ausdruck gegeben und dabei insbesondere noch Folgendes sgeführt: Hat auch bei rein privatrechtlicher Beurtheilung des Dienstverhältnisses des Hofgängers in der Regel der Instmann als Dienstherr desselben zu gelten, und findet desbhalb bei⸗ spielsweise auch das preußische Gesetz über die Verletzung
der Dienstpflichten des Gesindes ꝛc. vom 24. April 1854 auf die Beziehungen des Gutsherrn zu dem Hofgänger im Allgemeinen keine Anwendung, so sprechen doch vom wirthschaftlichen Standpunkt überwiegende Gründe dafür, den Gutsherrn und nicht den Instmann als den zur Entrichtung der Invaliditäts⸗ und Altersversicherungs⸗ beiträge verpflichteten Arbeitgeber des auf dem Gute thätigen und hierfür gelöhnten Se anzusehen; denn für den Guts⸗ berrn wird die
findet die Löhnung des Hofgangers statt. Dieser Auffassung steht auch die vielfach übliche Art der Lohnregulirung nicht entgegen, nach welcher der für die Arbeit des Hofgängers von dem Gutsherrn entrichtete Lohn nicht dem Hofgänger selbst, sondern dem Instmann gezahlt wird, der dann seinerseits mit Jenem abrechnet oder den Lohn, wie dies bei den als Scharwerkern beschäftigten Haus⸗ kindern meist der Fall sein wird, in den gemeinschaftlichen Haushalt verwendet. herrn die Möglichkeit genommen, an den Instmann den im §. 109 Absatz 3 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes vorgesehenen Abzug zu machen, noch auch kann das Dazwischentreten des Instmanns den Gutsberrn von der ihm nach §. 100 a. a. O. j Beitragsleistung für den von ihm beschäftigten und gelöhnten Hof⸗ gänger befreien. dem Instmann als Entgelt für die diesem selbst geleistete Arbeit meist nur freien Unterhalt beziehen, und ihre Beschäftigung insoweit gemäß §. 3 Absatz 2. a. a. O. die Versicherungspflicht nicht begründet, ist für die Beurtheilung der für den Gutsherrn verrichteten Arbeiten ohne Belang.
rbeit verrichter und für seine Rechnung
Denn es wird durch dieses Verfahren weder dem Guts⸗ bei Aushändigung des Lohnes
obliegenden Verpflichtung zur Daß die als Hofgänger beschäftigten Hauskinder von
Entscheidungen des Reichsgerichts.
In Bezug auf §. 1123 I. 11 des Preuß, Allg. L⸗R.: „Der
Geschenkgeber selbst kann, wenn er in Dürftigkeit gerathen ist, von dem Beschenkten 6 % der geschenkten Summe, oder dem Werthe der geschenkten Sache, als eine Kompetenz, jährlich fordern“ — hat das Reichsgericht, IV. Civilsenat, durch Ur⸗ theil vom 9. Oktober 1890, ausgesprochen, daß die Pflicht zur Rentenzahlung nicht mit dem Tage der Aufforderung des bedürftigen Geschenkgebers an den Beschenkten, sondern erst mit dem Tage der Klagezustellung auf Zahlung der Rente beginnt. . d. der geschenkten Sache an den Geschenkgeber berauszugeben später Ge⸗ brauch, so befreit ihn dies nicht für die Vergangenheit von der Rentenzahlungspflicht.
gi Macht der Geschenkgehmer von der durch § 1126 O. ihm eingeräumten Befugniß, anstatt der Rente den Werth
— Die Bestimmungen der §§. 134 — 139 b der Reichs⸗Gewerbe⸗
ordnung über die Verhältnisse der Fabrikarbeiter (jugendliche Arbeiter) finden nach §. 154 Absatz 2 der Gewerbeordnung auf Arbeitgeber und Arbeiter in Werkstätten, in deren Betrieb eine regelmäßige Be⸗ nutzung von Dampfkraft stattfindet, Anwendung. diese Vorschrift hat das Reichsgericht, II. Strafsenat, durch Urtheil vom 10. Februar 1891, ausgesprochen, daß Werkstätten, in deren Betrieb eine regelmäßige Benutzung von Gasmotoren stattfindet, in den Bereich des §. 154 Absatz 2 der Gewerbeordnung nicht fallen.
In Bezug auf
—
Statistik und Volkswirthschaft.
Die deutschen Großstädte nach der Volkszählung vom
1. Dezember 1890. Die Zahl der deutschen Großstädte, d. h. derjenigen Städte,
welche eine ortsanwesende Bevölkerung von mehr als 100 000 Per⸗ sonen aufweisen, ist nach dem vorläufigen Ergebniß der letzten Volks⸗ zählung, wie es kürzlich im Februarhefte der „Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reichs“ mitgetheilt wurde, im Jahrfünft 1885/90 von 21 auf 26 gestiegen. Von den fünf neuen Großstädten sind vier (Stettin, resod, Aachen und Halle a./Saale) zum König⸗ reich Preußen und eine
gehörig. Die Gesammtbevölkerung dieser 26 Großstädte, welche sich nach ihrem jetzigen Umfange im Jahre 1885 auf 5 145 890 Köpfe belief, ist im Laufe der letzten Zählungsperiode auf 5 993 890 Per⸗ sonen, mithin absolut um 848 000 und aufs Tausend ihrer früheren Bevölkerung um 164,8 angewachsen. Bei dieser Berechnung der Zunahme ist diejenige Vermehrung der Bevölkerung nicht in Be⸗ tracht gezogen worden, welche bei einzelnen Städten durch Einver⸗ leibung benachbarter 2
solche Weise bewirkte Zunahme ist durchaus nicht unbeträchtlich, wie folgende Angaben erweisen. Es erfuhren eine Gebietsveränderung während der Jahre 1885 — 90 und damit eine Zunahme der Be⸗ völkerung: Köln um 78 036, Magdeburg um 45 229, Altona um 21 589, Elberfeld um 2719, München um 18 392, Leipzig um 80 884, die sechs genannten Städte zusammen um 246 849 Einwohner.
Braunschweig) zum Herzogthum Braunschweig
rtschaften herbeigeführt worden ist. Die auf
Die nachstehende Uebersicht enthält die deutschen Großstädte, geordnet nach der vorläufig festgestellten Bevölkerung am 1. Dezember 1890 sowie die absolute und durchschnittliche jährliche Zunahme inner⸗ halb der letzten Zählungsperiode mit Ausschluß der durch Einver⸗
leibung anderer Orte hinzugekommenen Bevölkerungszahlen.
ortsanwesende Bevölkerung
die Zunahm
durchschnittlich “ 1
am 1. Dezember
1 579 244
Magdeburg Frankfurt a. M..
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rstehend aufgeführten Städten ist die Bevölkerung Magdeburgs mit einer durchschnittlichen jährlichen Zunahme von 4,73 % verhältnißmäßig am stärksten, d am wenigsten gewachsen. 100 000 Einwohnern außer Berlin nahmen insgesammt durchschnitt⸗ lich jährlich um 2,83 %, die Reichshauptstadt dagegen um 3,65 % zu. Von der Gesammtbevölkerung des 5 993 890 Großstadtbewohner nahezu ein Achtel (genauer 12,13 %) aus.
iejenige Danzigs mit 0,96 % 25 Städte von
Deutschen Reichs
8 Industrie⸗Ausstellung in Berlin. Der Ausschuß des deutschen Handelstages beschäftigte sich am Sonnabend auch mit der Frage einer deutschen Industrie⸗Ausstellung in 2 Das Kollegium der Aeltesten der Berliner Kausmann⸗ schaft hatte sich mit der Frage der Veranstaltung einer deutschen Industrie⸗Ausstellung etwa im Jahre 1896 beschäftigt, dieselbe sym⸗ pathisch behandelt und bei dem Präsidium des deutschen Handelstages den Antrag gestellt, diese Angelegenheit nach Kräften Die eingehende Erörterung ergab das Resultat, internationalen
zu fördern.
Ausstellung daß jedoch eine etwa im Jahre 1895 in von der großen Der Ausschuß beauftragte das
Veranstaltung Bedenken erhoben wu Berlin abzuhaltende Mehrzahl sympathisch begrüßt wurde. Präsidium, die Handelskammern aufzufordern, sich mit den industriellen Kreisen erbindung zu setzen, deren Ansichten über die Veranstaltung der in Rede stehenden Ausstellung zu hören, und dem Präsidium darüber zu berichten. die Tagesordnung der nächsten Plenarversammlung des gesetzt werden.
nationale Ausstellung
Kreisen in ihren B.
Die Frage soll dann auf andelstages
Zur Arbeiterbewegung In einer am Freitag von den Delegirten der
„Eintracht 3
1t 1 rgarbeiter⸗ versammlung in Königssteele, die der „Rb.⸗Westf. Ztg.“ zu⸗ folge von annähernd 1300 Bergleuten der Zeche „Eintracht Tiefbau“ besucht sein mochte, waren auch Hr. Siegel aus Dortmund sowie der Vorsitzende des sozialdemokratischen Bergarbeiterverbandes Schröter⸗ „Derselbe verbreitete sich zunächst in bekannten Rede⸗ wendungen über die Kohlenbarone, billigte zwar den z. Z ausgebrochenen Strike nicht, weil der Zeitpunkt kein geeigneter sei, forderte aber die Versammlung auf, da der Strike nun doch einmal begonnen habe, festzuhalten und kein Jota von den gestellten Forderungen abzulassen. gestellten Forderungen : 1 2 Streitigkeitsfällen 2) Dauer der Seilfahrt nur ½ Stunde, wenn sie länger dauert, Förderschicht 4) Nichtschließen 5) Rückgängigmachung u. da, wo am 14. April das Gedin worden ist; 6) das hohe Bestrafen (3 ℳ) gegen willkürliche Feiern soll wegfallen; 7) freies Wetterlampenöl, 8) neue Kaue und 9) Nicht⸗ Die Versammlung beschloß, diese
Staatsregierung nachdem sie
Tiefbau“ anberaumten
Steele erschienen.
1) Anerkennung
Verhandlung
3) Wiederbezahlung des Metergeldes wie früher; des Fahrschachtes des Abzuges
weder oben
pumpen beim Schichtenwechsel. Forderungen Königlichen Grubenverwaltung der Belegschaft unterzeichnet worden, zu unterbreiten und die Staats⸗ regierung sowohl wie die Königliche Bergbehörde zu ersuchen, ihre Kraft geltend zu machen, um vermittelnd einzutreten. 2 mann Körner ließ durch Handaufheben geloben, nicht eher anzufahren, Gestern fand eine weitere Versamm⸗
„EEintracht
gesammten
bis die Delegirten bestimmten. lung statt,
Sonnabend Tiefbau“
auf Schacht Carnell 63 Mann unter Tage angefahren.
die Arbeit wieder aufnehmende Zahl der Arbeiter ist also erfreulicher
ausständigen letzten Freitag Ballmann aus Essen in der von etwa 150 Bergleuten besuchten Versammlung ganz entschieden von einem allgemeinen Strike weil die Bergleute dadurch nur den Gewerken nützen
Mehrbetrag nichts
des Schachtes Carnell mitgetheilt,
abgerathen, indem die Kohlenpreise von diesem ” Es beschlossen, icfassren. eng. 9 Fünbscang de 5 Genossen Eine Deputation von drei Mann, die diesen Beschluß dem Direktor Hohendahl überbrachte, kam zurück mit 9— Wibdluß daß sich die Direktion auf Verhandlungen gar nicht einlassen würde. 8 Essen a. d. Ruhr wird telegraphisch berichtet, daß laut „Rh.⸗Westf. Ztg.“ sich seit heute Morgen in Folge einer gestrigen hbhetins Berrh.ne dacng⸗ öttker und Ballmann heftige Reden hielten, auch di schaft des Schachtes lnn e...e Sellerbeck“ bei Mhal bkim a. 8 Ruhr sich im Ausstand befindet. uhren heute Gb gf Süschs Heeenalt 5 Mann. a. d. R. stattgehabte Versammlung der Belegschaft in⸗ tracht Tiefbau“ verlief in Folge b 88 E1“ seine Thätigkeit auf dem internationalen Bergarbeiterkongreß in Paris berichtete, ebenfalls stürmisch. Heute fuhren auf Schacht 1 genannter Zeche 101 Mann, auf Schacht 2 nur 44 Mann an. im ganzen Ober⸗Bergamtsbezirk Ruhe. Wie ein Wolff'sches Telegramm aus Dortmund vom heutigen Tage meldet, wurde in einer gestern in Castrop stattgehabten, von etwa 1000 Bergleuten besuchten Versammlung einstimmig eine gegen die Pariser K angenommen.
zurückgenommen
Aus Essen
„Müller“ Zeche „Vereinigte
Morgen nur 29 Mann
Die gestrige in Steele
Sonst herrscht
ongreß⸗Beschlüsse gerichtete Resolution