men. In der Nachweisung sind diejenigen dee ““ vorkamen, nach der Verhältni zahl (geometrisches Mittel) zwischen der Anzahl der von den fahr⸗ planmäßigen, der Personenbeförderung dienenden Zügen auf 1 000 000 Zug⸗ bezw. 1 000 000 Achskilometer entfallenden eigenen Verspätungen geordnet. Danach nehmen die Krefelder Bahn und die Bahnen im Bezirke der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion (rechtsrheinische) zu Köln und der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Direktion zu Elberfeld die ungünstigsten Stellen ein. Wird die Reihenfolge der Bahnen statt nach der 8 Verspätungen nach der Anzahl der Anschluß⸗ versäumnisse bestimmt, so treten die Bahnen im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direttion (rechtsrheinische) zu Köln, die Elfaß⸗Lothringischen Bahnen und die Bahnen im Bezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Bromberg an die ungünstigsten Stellen. In den vorstehenden Angaben sind die Verspätungen und Anschlußversäumnisse bei denjenigen ügen, welche in Folge von Schneeverwehungen ausfielen, un erück⸗ sichtigt geblieben. Aus dieser Ursache sind 822 Züge ganz und 398 Züge streckenweise ausgefallen, wobei 666 Anschlüsse verfehlt wurden. 6“ 11
Sei önigliche Hoheit der Erbgroßherzog von 1nö 8e 4. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, hat eine Dienstreise nach Koblenz zum Zweck der Compagnie⸗ Besichtigungen beim Königin Augusta⸗Garde⸗Grenadier⸗ Regiment Nr. 4 angetreten und begiebt sich im Anschluß hieran mit Urlaub nach Freiburg.
Der Kaiserliche Botschafter am österreichisch⸗ungarischen Hofe Prinz dlerlis ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaube nach Wien zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.
1— Der Regierungs⸗Assessor Bartels zu Oppeln ist an das Königliche Ober⸗Präsidium zu Koblenz versetzt worden.
— — “
Das „Marine⸗Verordnungsblatt“ veröffentlicht folgende Mittheilungen über Schiffsbewegungen (Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst nach dem Orte Abgang G dort): “ Lori); Vermessshrzg. „Albatroß“ Wilhelmshaven. (Poststation: Wilhelmshaven.) S. M. Pzsch. „Bayern⸗ Kiel. (Poststation⸗ Kiel.) S. M. Av. „Blitz“ Kiel. (Poststation; Kiel.) S M. S. „Blücher
iel. (Poststation: Kiel.) S. M. Pafhrig. . 8 baven 31./3. — 10 //4. Wilhelmshaven. (Post 8 Wüͤlbelms⸗ haven.) S. M. S. „Carola“ 8.,3. Lissabon 14. 3 9/3. Plymouth 26./3. — 2,/4 Kiel. 7./4. — 9,/4. Danzig. (Poststation: Danzig.) S. M. Av. „Greif“ Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Ap „Grille Kiel 9/4. — 11./4. Wilhelmshaven. (Poststation: ilbelmehaven.) S. M. Krzr. „Habicht“ 11./2. Capstadt 17,3. — 8.4. St. Paul de Loanda 10./4. — Kamerun (Poststation: Kamerun.) S. M. Fbrzg. „Hay“ Wilhelmshaven. (Poststation: Wilhelmshaven.) S. M. Knbt. „Hyväne“ Kamerun. — 11.4. Sterra Leone 14.,4. — Bissao. (Post⸗ station: Sierra Leone.) S. M. Knbt. „Iltis“ 30/3. Ningpo 6. 4. — 7,/4. Wusung 14./4. — 16./4. Chinkiang 17 4. — Haukau. (Poststation: Hongkong.) S. M. Fhrzg. „Lorelex Konstantinopel. (Poststation: bis 17./4. Salonichi, vom 18. 4.— 20/4. Athen, vom 21./4. — 30./4 Alexandrien, vom 1 /5 ab Konstantinopel.) S. M. S. „Luise“ Kiel. (Poststation Kiel.) S. M. Mars Wilbelme.
aven. (Poststation: Wilhelmsbaven.) S. M. Kyer Möwe⸗ Sansibar. (Poststation: Sansibar.) S. M. S. „Moltke“ Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Pizfhrzg. .Müuͤcke Wilbelmehaven. ( Post⸗ station: Wilbelmsbaven), Se Mukaufto⸗Kicl. Kiel) S. M. Fhrzg. „Nachtigal“ Kamerun. (Poststation: Kamerun. S. R. Fergefffanne „Nautilus“ Kiel. Poststatton: Kiel.) S. M. S. „Nixe“ 30./3. Jamaika 20/4. — Havanna-=— Ner⸗ ik. Peststation: dis 21./4. Havand, vom 22./4. ab Norfolk [Virginta]). S. M. Pesch. „DOldenburg“ 26/3. Wilbelmshaven. (Poststation: Wilbelmsbaven.) S. M. Fhrzg. „Otter“ Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Mijnenschulschiff „Rhein“ Kiel. (Poststation: Kiel⸗ H. ‚Schwalbe“ Sansibar. (Poststation: Sansibar.) M. Krit. ‚Sperber“ 24./1. Sydney 21/3. — Neu⸗Gaine Marschal. Inseln. (Poststation: Apia.) S. M. S. s gdarer 14./4. — Kiel. (Poststation: Kiel.) 284 8 Shanghai 6/4. — Nagasafi. (Poststation: Hongkong. reuze r.S 8 schwader S. M. S. „Leipzig“ (Flaggschiff), S. M. Alerandrine’, S. M. S. „Sopbie“. 24./3. Foochow 30.,3. Nanking 10./4. Shanghai 12./4. — Yokohama (Poststation:
zu asserviren.) — Uebungs⸗Geschwader: S. (Flaggschiff), S. M. Pzsch. ⸗„Deutschland, Carl“, S. M. Pzsch. „Preußen“, S. P Deutschland“, „Friedrich Carl“, „Preußen“: 24
— 1./4. Lissabon 5/4. — 9./4. Plymouth 1 Kiel bi. Wilhelmobaven. „Pfeil“: 27,/3. Gibraltar 30 /3 1./4. Lissabon 6.,4. — 10/4. Plvmouth 15 /4. — Wilhelmshapen. (Poststation; für das Kommando des Uebungsgeschwaders und Flaggschiff Kaiser“,
„Deutschland“ Kiel; „Friedrich Carl“, „Preußen“*, „Pfeil“ Wilhelms⸗
baven.)
Wilbelms⸗
/
S. — — WM M.
0 —
. —
Zg. GC!! 10* 4—2 C. 2P9.=Z ,g 11 8 % w ern
22à „
2 —
3198
.99
8
„ 99 E; ₰
g
33 2u
82 (¶
0◻ —
4—
Sachsen.
Dresden, 20. April. Die Herbstübungen des XII. (Königlich sächsischen) Armee⸗Corps finden, wie das „Dr. J.“ meldet, nach den vom König genehmigten Be⸗ stimmungen in diesem Jahre in nachstehender Weise statt. An das Brigade⸗Exerziren schließen sich Anfang September die eigentlichen Manöver der aus allen Waffen gemischten größeren Truppenkörper, zunächst diejenigen der Bri⸗ gaden. Es manövriren die 1. Infanterie⸗Brigade Nr. 45 mit dem Garde⸗Reiter⸗Regiment, der 1. und 2. Ab⸗ theilung des 1. Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 12, dem heilnn des r. 12 (ausschließlich 3. und 4. Compagnie) und einem Detachement des Train⸗Bataillons Nr. 12 bei Pirna; die 2. Infanterie⸗Brigade Nr. 46 mit dem 1. Ulanen⸗Regiment Nr. 17 und dem 1. Feld⸗Artillerie⸗Regi⸗ ment Nr. 12 (ausschließlich der 1. und 2. Abtheilung) bei Stolpen; die 3. Infanterie⸗Brigade Nr. 47 mit dem 1. Husaren⸗Regiment Nr. 18 und der 1. Abtheilung des Feld⸗ Artillerie⸗ Regiments Nr. 32 bei Borna; die 4. In⸗ fanterie⸗Brigade Nr. 48 mit dem 2. Husaren⸗Re⸗
iment Nr. 19 und dem 3. Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 32 (ausschließlich der 1. Abtheilung) bei Pegau; die 5. Infanterie⸗Brigade Nr. 63 mit dem Karabinier⸗ Regiment, dem 2. Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 28 (aus⸗ schließlich der 1. Abtheilung), der 3. und 4. Compagnie des Pionier⸗Bataillons Nr. 12 und einem Detachement des Train⸗ Bataillons Nr. 12 bei Freiberg; die 6. Infanterie⸗ Brigade Nr. 64 mit dem 2. Ulanen⸗Regiment Nr. 18 und der 1. Abtheilung des Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 28 bei Dippoldiswalde. Nach beendigten Brigade⸗Manövern werden vier Tage lang die erste Division Nr. 23 mit der 1. Kavallerie⸗Brigade Nr. 23 und dem
die 3. Division Nr.
— eeaae M. Krzr.
Brigade Nr. 32 und dem 2. Feld⸗Artiller zwischen Freib1e und Dippoldis sich schließli
Leitung des k seitigen Manöver
hält während dessen sechs Tage
Hessen. Darmstadt, 20. April. Großherzog und Heinrich von Preußen
2 Uhr fand Familientafel im Neuen auch Ihre Großherzoglichen Hoheiten die und Wilhelm von Battenberg theilnahmen. lichen Hoheit des Prinzen Heinrich 6 Uhr 42 Minuten.
nach
32 mit der 3.
am 17., 18. und 19. September zu einem unter kommandirenden Generals stattfindenden gegen⸗ in der Umgebung von Pirna zu ver⸗ einigen. — Die 2. ’. n 8 8 8 2.
igar .24 und dem 3. Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 32 ö“ lang, und zwar bis zum
16. September Divisionsmanöver bei Borna und Pegau ab.
Seine Königliche Hoheit der Seine Königliche Hoheit der trafen nach der „Darmst.“ Ztg.“ gestern Vormittag 10 ½ Uhr aus d Pa hier ein. Um
owie Ihre Durchlaucht die P ssi - 8 Die Abreise Seiner König⸗
Kavallerie⸗ ie Regiment Nr. 28 walde üben, um
Prinz
alais statt, an der rinzen Heinrich Prinzessin Kiel erfolgte um
ODesterreich⸗Ungarn. April. Seine Majestät
König hat sich gestern na⸗ eg derselbe von Ihren Kaiserlichen und König
begrüßt wurde. Hierauf wurde alsba Schloß Lichtenegg angetreten. Vor der hatte Seine Majestät, wie „W. T. B.“ neugewählte Präsidium des Abgeord
Kathrein, in Audienz empfangen. Unter den Eingängen des sich ein Antrag des Grafen Coronini treffend die Einsetzung eines Ge Prüfung beanstandeter Reichsra Antrag Wrabetz und Genossen,
mehrung der Kupferscheidemünzen dem Gesetzentwurf sollen die Kupferschei Million Gulden vermehrt werden. wird dem ungarischen Abgeordnetenhause Das Abgeordnetenhaus Adreßausschuß von 36 Mitgliedern. finden sich der Obmann des Polenklub Obmann der vereinigten Linken Dr. von
auf eine Wahl verzichtet. ausschusses wurde Graf Deym, z1 ausschusses Dr. von Plener gewählt.
die sofortige Aufhebung der nungen für die Gerichtssprengel burg und Wiener⸗Neustadt einem bestehenden Ausschusse überwiesen. Die selben wurden für öffentlich erklärt.
ner's, betreffend die Einsetzung eines 36 Mitgliedern zur
für den Donau⸗Moldau⸗Elbe⸗Kana
Abg. Hoffmann beantragte Verhinderung industrieller durch Strafmaßregeln. geordneten
Anläß
ich des 25 jährigen Regier
2
ber König Carol ist.
Lloyd“ widmet dem Jubiläum des K
Werk des Königs bezeichnet, daß
organisirter Staat sei.
nach der Ansicht der Regierung für
Gesetzentwurf zur bedingungen vor. klage zulässig sein,
Künftighin
Der Entwurf bestimmt süöse da bruch des Mannes hin dem Gatten selbst.
genügte. Ueber den neuen
Zwischenfall in Süd⸗Afrika li Reuter'schen Bureau nähere 8 Lourenço Marques und
folgendermaßen dar: 21 die portugiesischen Behörden in habe eine Expedition unter
Augenblick der Landung Feuer Feßeber⸗ W nossen hätten darauf die engli
1. Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 12 bei Pirna, 1 1164“ I“ E1131“
18
portugiesische Flagge gehißt. 8 5 8 88 “ 1“
—
Die Ex
“
nach Wels begeben, wo Allerhöchst⸗
8 e Nalorio Erzherzog Franz Salvator und der Erzherzogin Marie Valerie
Präsidenten Smolka und die Vize⸗Präsidenten Chlumetzky und
des Abgeordnetenhauses befinden
betreffend die Aenderung der Konkursordnung und eine entsprechende Verschärfung des Strafgesetzes, sowie und ein Antrag Plener und Genossen, betreffend die Einführung direkter Wahlen in den Land⸗ gemeinden. — Der Finanz⸗Minister brachte einen Gesetz⸗ entwurf ein, welcher die Regierung zum Abschluß eines Ueber⸗ einkommens mit der ungarischen Regierung Betreffs Ver⸗
Ein gleicher Gesetzentwurf
wählte
mann des Klubs der Konservativen Graf Hohenwart hatte Zum Obmann des Adreß⸗ zum Obmann des Budget⸗ Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde der Antrag Pernerstorfer’s, betreffend Ausnahmeverord⸗
Der Antrag Bren⸗
Vorberathung reform, wurde angenommen und die Verhandlung desselben gleichfalls für öffentlich erklärt. Die Abgeordneten Kaftan und Genossen beantragten die Vornahme der technischen Vorarbeiten
entsprechender Geldmittel noch in das Budget für 1891. Der den Erlaß eines Gesetzes zur Ringe und Kartelle Die nächste Sitzung des Ab⸗ hauses findet am Donnerstag st 2
1
des Königs von Rumänien fand gestern u ein Festdiner beim 6. Infanterie⸗Regiment statt, dessen In⸗ Der Regiments⸗Kommandant brachte ein Hoch auf das Wohl des Königs aus, der rumänische General Konsul Prinz Ghika trank auf das Wohl des Kaisers von Oesterreich. — Der „Pester
einen äußerst sympathischen Artikel, welcher es als das Rumänien militärischer, finanzieller und kultureller Beziehung ein gut
Großbritannien und Irland.
In der gestrigen Unterhaussitzung erklärte der Erste Lord des Schatzes Smith, daß nach den Aussagen des Homerulers Michael Davitt vor der Parnell⸗Kommission und nach dem Gutachten der Kommission über Davitt verselbe
Arbeiterkommission ungeeignet sei. Im lauf der Sitzung wurde 6. 1 der irischen Vodenankaufs⸗ bill mit 247 gegen 126 Stimmen angenommen. b Dem Unterhause liegt der „Köln. Atg. zufolge ein Abänderung der 1 sl- vanach die Scheidungs⸗ wenn der Gatte die Gattin, cder ven . ier; e lang ohne triftige Gründe verlassen hat. kehrt, vier Jahre lang oh ge Frnude d ogen Che⸗ ie Scheidung verlangen kann, gleich Bis jetzt hatte sie Ehebruch und Miß⸗ handlung Seitens des Gatten aufzuweisen, wo 1 Gatten der bloße Ehebruch der Frau zur Heirathsauflösung
englisch⸗portugiesischen
urban stellen die Der Dampfer „Agnes“, Beira angehalten worden, Führung Sir Willoughby'’'s an Bord gehaht, die sich auf dem Wege nach Mashona befand. Die Portugiesen hätten auf den Dampfer im
che Flagge eingeholt und die
der lichen Hoheiten dem
Id die Fahrt nach Abreise von Wien meldet, gestern das netenhauses, den
und Genossen, be⸗ richtshofes zur thswahlen, ein
m ermächtigt.
Nach demünzen um
eine vorgelegt werden.
gestern einen Unter denselben be⸗ 8 Jaworski, der Plener. Der Ob⸗
Wien, Korneu⸗ aus 18 Mitgliedern Verhandlungen des⸗
Ausschusses von der Agrar⸗
1 und die Einstellung
att. S ungs⸗Jubiläums in Budapest
önigs von Rumänien
heute in
eine Ernennung zur Im späteren Ver
Ehescheidungs⸗
während für den
egen jetzt aus dem vor. Depeschen aus Sache der durch
John
illoughby und seine Ge⸗
wärtig nach Natal zurück. Der portugiesische Gouverneur habe erklärt, da die englische Gesellschaft den Modus vivendi zwischen England und Portugal verletzt habe, thäten die Por⸗ tugiesen desgleichen. — Einem Telegramm aus Capetown vom 20. April zufolge hat Sir John Willoughby, welcher inzwischen in der Delagoa⸗Bay angekommen ist, erklärt: Als die Expedition in Beira angekommen, habe er in Gemäßheit der Bestimmungen des vereinbarten Modus vivendi die Erlaubniß nachgesucht, den Pungwe Fluß hinaufzufahren, und die Zölle zu zahlen sich erboten. Nachdem er zwei Tage auf Antwort gewartet, habe er die Fahrt den Fluß aufwärts angetreten. Die Portugiesen hätten auf die kleine Flotte geschossen und dann zwei Dampfer und die Boore mit den Vorräthen für Mashona⸗Land beschlagnahmt, ferner 16 Mann verhaftet. Die Mannschaft der Expedition habe bestanden aus 5 Engländern und 100 Eingeborenen mit ihren Werkzeugen zur Goldgräberei, jedoch ohne Wafsen, aus⸗ genommen den Revolver des Kapitäns. Unter den von den Portugiesen beschlagnahmten Stücken soll sich auch der fuͤr Fort Salisbury bestimmte Postbeutel befinden. 1 Nach einer Meldung des „R. B.“ aus Kohima in Indien ist die Kohima⸗Kolonne, eine von den drei Kolonnen, welche bei Manipur am 27. April zusammentreffen sollen, am Montag nach Manipur abmarschirt. Von der Fortune⸗Bai in Neufundland wird gemeldet, daß die Fischer den Kreuzern Widerstand leisten und trotz des Verbotes Köder nach St. Pierre bringen. Frankreich. Paris, 21. April. Die Budget⸗Kommission der Deputirtenkammer hat laut Meldung des „W. T B.“ ihre Arbeiten wieder aufgenommen. Der Deputirte Felix Faure hat der Budget⸗Kommission einen Vo ra nschlag über die eventuellen Ergebnisse der Zölle und Steuern nach dem projektirten Tarife zugehen lassen. Im Jahre 1890 wurden an Zöllen 335 Millionen Fres. ver⸗ einnahmt; unter Annahme gleich großer Einfuhr würde sich der Mehrertrag der Zölle nach dem von der Regierung vor⸗ geschlagenen Minimaltarif auf 87 Millionen Fres., nach den von der Zoll⸗Kommission vorgeschlagenen Minimalsätzen auf 142 Millionen Fres. belaufen. . Peytral, Le Roux und mehrere andere De putirte des Südens von Frankreich werden bei dem Minister⸗ Präsidenten de Freyeinet Schritte thun nSeeese der Bevölkerung der von ihnen vertretenen Landestheile. Dieselben seien lebhaft besorgt wegen der weitgehend schutz⸗ zöllnerischen Beschlüsse der Zoll⸗Kommission und fuͤrchteten starke Benachtheiligung der nationalen Arbeit, Falls die Kammer die Vorschläge der Kommission annehmen sollte. In Bordeaur hat die dortige Handelsliga für Einfuhr und Ausfuhr gestern zum Zwecke einer Kundgebung gegen die Erhöhung der Zölle eine Versamm⸗ lung veranstaltet, welcher eine große Anzahl hervor⸗ ragender Persönlichkeiten beiwohnte. Es wurde. eine Resolution beschlossen, welche auf die verhängnißvollen Folgen einer Zollerhöhung hinweist, eine Zollerhöhung insbesondere bezüglich der Zölle auf Rohstoffe entschieden verwirft und die Regierung eindringlich auffordert, im Interesse der Stabilität der nationalen Produktion dauernde Handelsverträge abzu schließen. 1 sch Das Zuchtpolizeigericht verurtheilte heute den der Spionage beschuldigten Belgier Therssen zu fünf Jahren Gefängniß und 3000 Fr. Geldbuße. Die Verhandlung fand unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt.
Rußland und Polen. Der Kaiser traf, wie „W. T. B.“ aus St. Peters⸗ burg meldet, gestern von Gatschina dort ein, um der Seelenmesse am Grabe der Großfürstin Olga Feodo rowna beizuwohnen. Später besuchte der Kaiser das Palais des Großfürsten Michael Michailowitsch, wo die Groß herzogin von Mecklenburg⸗Schwerin abgestiegen ist.
Italien.
In Erwiderung auf eine Interpellation des Deputirten Im 8 riani führte der Minister⸗Präsident Marchese di Rudini in der gestrigen Sitzung der Kammer aus: es existire ein Cirkular, welches es als Regel aufstelle, daß der Verleihung des italienischen Staaisbürgerrechts der Verzicht auf das österreichische Staatsbürgerrecht voran⸗ zugehen habe. Jedoch habe man diesen Verzicht niemals zu einer bindenden Verpflichtung Pmacht es werde erwogen werden, in welchen Fällen der Verzicht auf die österreichisch Staatsbürgerschaft gefordert werden müßte, und die Regierung behalte sich vor, Ausnahmen zuzulassen. — Gestern wurde in der Kammer das Grünbuch mit den Protokollen vom 25. März und 15. April, betreffend die Abgrenzung der Einflußsphären Englands und Italiens in Abessinten, vertheilt. Ein den Protokollen vorausgehender Bericht des Neaiser Zrastdenten theilt mit, daß Italien das Recht zuerkannt sei, Kassala zu besetzen, Falls dies militä⸗ risch nothwendig wäre, obschon die Besetzung des Ortes den Absichten Italiens gänzlich widerspreche. Der Hauptwerth des Einvernehmens liege in der Beseitigung jeder Möglichkeit einer Erkaltung der englischeitalienischen Beziehungen und mißlicher Mitbewerbungen. Die Protokolle brächten keinerlei territoriale Abänderungen und keine Finanzlast mit sich und seien lediglich zur Information vorgelegt.
Wie der „Tribuna“ aus Palermo gemeldet wird, ver⸗ sammelten sich am Sonntag in Cerda (Sizilien) 2000 Land⸗ leute auf dem dortigen Hauptplatz, um gegen die Familien⸗ taxe zu protestiren. Sie drangen in die Gendarmerie⸗ kaserne, befreiten ihre im Laufe des Tages verhafteten An⸗ hänger und wandten sich dann gegen die Kommunal⸗ bureau, woselbst sie die Steuerregister vernichteten. Der Unterpräfekt ist gestern Nacht mit Verstärkungen ein⸗ getroffen; es sind 22 Verhaftungen vorgenommen worden. “
3 Portugal. Wie die „Times“ meldet, ist die Ministerkrisis jetzt voll⸗ ständig beseitigt. Nachdem der für Portugal günstig lautende
kannt geworden, ba auch der Minister der öffentlichen Arbeiten seine Entlassung zurückgezogen, sodaß nunmehr das et am Ruder bleibt.
8
Schweden und Norwegen. 1
(F) Stockholm, 18. April. Der Kronprinz und die Kronprinzessin von Dänemark nebst dem Prinzen Christian
pedition kehre gegen⸗
1“
und der Prinzessin Louise sind heute Abend nach Kopenhagen zurückgereist.
1
der Kommission zerfällt in zwei Theile, von denen der erstere
Text der letzten englischen Vorschläge in der Arxita saana be⸗ Verträge abzuschließen. Es wird auch für von wesentlicher Be⸗
reich wesentliche
Die zweite Kammer hat den Antrag, betreffend die Errichtung von Freilagern und eines Freihafens am Sunde mit 108 gegen 56 Stimmen angenommen; da aber die erste Kammer den Antrag mit 56 gegen 55 Stimmen abgelehnt hat, so ist derselbe für dieße Tagung verfallen. Die zweite Kammer hat ferner beschlossen, die Regierung in einem Schreiben zu ersuchen, in Erwägung zu nehmen, in welchem Maße die Herab⸗ setzung der Personengeldtarife auf den Staats⸗ eisenbahnen und die Einführung eines Personengeldtarifs mit fallender Skala dazu beitragen könnten, den Verkehr zwischen der Bevölkerung der verschiedenen Landestheile zu erleichtern sowie die ökonomische Entwickelung der Staats⸗ eisenbahnen zu befördern, und mit Bezugnahme auf das Er⸗ gebniß die geeigneten Maßnahmen zu treffen.
Der Reichstag verhandelte heute über die von der Re⸗ gierung vorgelegten Gesetzentwürfe, betreffend die Unfall⸗ versicherung der Arbeiter und betreffend die Anweisung der Mittel zur Errichtung einer Reichs⸗Versicherungs⸗ anstalt. Der zweite besondere Ausschuß des Reichstages hatte die Ablehnung der Regierungsvorlagen beantragt. In der ersten Kammer wurden die Verhandlungen von dem Chef des Departements des Innern, Staatsrath Groll, eröffnet, der hervorhob, daß man, um Mißvergnügen und Verstimmung zu entgehen, auf die Zeichen der Zeit achten müsse. Eins dieser Zeichen sei die immer mehr vor⸗ dringende Arbeiterfrage. Die Frage wegen der Unfall⸗ versicherung sei freilich schwerer zu lösen als diejenigen wegen der Krankenkassen und der Altersversorgung, aber gleichwohl sei es nöthig, daß etwas zum Schutz der Arbeiter gegen die ökonomischen Folgen von Unfällen geschehe. Auf welche Weise dies geschehen solle, darüber sei man sich noch nicht klar ge⸗ worden. Der Ausschuß habe sich wohl für eine Verantwortlich⸗ feneee der Arbeitgeber ausgesprochen, sei aber auf die Angabe spezieller Bestimmungen nicht eingegangen. Der Minister ist der Meinung, daß der Vorschlag der Regierung wegen obliga⸗ torischer Versicherung allen anderen Vorschlägen gegenüber den Vorzug verdiene. Einzelne Bestimmungen könnten wohl verändert werden, und wenn das Prinzip der obligatorischen Ver⸗ sicherung angenommen werde, dann sei es wohl gerathen, dem Ausschuß Gelegenheit zu geben, auf die Prüsung der Einzel⸗ bestimmungen einzugehen; aber auch dann, wenn man das Prinzip der Verantwortlichkeitspflicht annehme, müsse der Ausschuß sich ausführlicher äußern, als es jetzt geschehen sei. Hr. Ekenman meinte, daß der Regierungsvorschlag der Staatskasse große Ausgaben verursachen werde; da die Frage aber einmal gelöst werden müsse und es am Besten sei, wenn sie durch das konservative Element des Reichs⸗ sahes gelöst werde, um Ruhe und Wohlbefinden in der Ge⸗ sellschaft wieder herzustellen, so wolle er die Rücksendung der Vorlagen an den Ausschuß beantragen. Hr. Oelander erklärte sich entschieden für die Vorlage und schloß mit der Aufforderung an die Kammer, durch die Annahme der Vor⸗ lage zu zeigen, daß der Ruf nach dem allgemeinen Wahlrecht unbefugt sei und daß das Recht der Unvertretenen durch den Reichstag gewahrt werde. Hr. Soedelius rügte, daß die landwirthschaftlichen Arbeiter von der Unfallversicherung aus⸗ geschlossen sein sollen. Gegen die Vorlagen erklärte sich Hr. Forssell, der befürchtete, daß die Ansprüche an den Staat sich künftig ungemein erweitern würden, wenn das Prinzip der Staatsunterstützung, der Weg zum Staatssozialismus, an⸗ genommen werde. Nachdem noch mehbrere Redner gesprochen, wurden die drei Vorlagen an den Ausschuß zurückverwiesen.
— In der zweiten Kammer fanden die Vorlagen im All⸗ gemeinen nur geringe Unterstützung. Abg. Hederstierna wies auf den Streit zwischen Arbeit und Kapital und auf die Bestrebungen der Gegenwart zur Beilegung dieses Streites hin; im wohlverstandenen Interesse des Staats liege es, über das Wohl der Arbeiter zu wachen, und dieser Grundsatz habe die Vorlage der Gesetzentwürse veranlaßt. Gefährlich aber sei es, dem einzelnen Arbeitgeber die Verantwortlichkeitspflicht aufzuerlegen; diese müsse vielmehr von den einzelnen Gewerben insgesammt getragen werden, wodurch viele Uebelstände beseitigt werden würden. Redner wünschte die Aufnahme solcher Bestimmungen in dem Unfallversicherungsgesetz und beantragte deshalb die Zurückverweisung der Vorlagen an den Ausschuß. Die Abgg. Oestberg, Ekströmer und Dahlberg erklärten sich für die Ablehnung, während Abg. Beckman trotz der vielen Mängel der Entwürfe deren Annahme wünschte. Der Chef des Departements des Innern, Staatsrath Groll, er⸗ hielt alsdann auch in dieser Kammer das Wort; er wies darauf hin, wie Schweden durch die beständige Verbindung mit dem Kontinent von den dort auf der Tagesordnung stehenden Fragen und Ansichten nicht unberührt bleiben könne. Der Reichstag vom Jahre 1884 habe selbst die vorliegenden Fragen angeregt, und er müsse annehmen, daß der Reichstag auf dem betretenen Wege weitergehen wolle. Sehr nachdrück⸗ lich sprach noch Abg. Graf Hamilton für die Gesetzentwürfe; ihre Erledigung dürfe nicht aufgeschoben werden, denn sonst möchte Schweden auch die bitteren Erfahrungen anderer Länder zu kosten bekommen. Nachdem dann mehrere Redner den Standpunkt des Ausschusses vertreten hatten, wurde die Zurückverweisung der Vorlagen an den Ausschuß ohne Ab⸗ stimmung beschlossen.
(F) Christiania, 17. April. Die von der Regierung auf Ersuchen des Storthings im vorigen Jahre nieder⸗ gesetzte Kommission zur Berathung der Handels⸗ und Schiffahrtsverträge hat jetzt ihren Bericht erstattet. Die Kommission, der auch die Minister des Innern und der Finanzen angehörten, hat zahlreiche Gutachten von Holz⸗,
ischwaaren⸗ ꝛc. Exporteuren, Schiffsrhedern, Fabrikanten, andels⸗ und Gewerbevereinen u. s. w. erhalten. Der Bericht
den Vertrag mit Frankreich und der andere den Vertrag mit Spanien umfaßt. Beigefügt snh statistische Angaben über den Handel und die Schiffahrt zwischen Norwegen und den genannten Ländern, sowie eine Darstellung der Zoll⸗ und Handelsvertrags⸗Politik in der neueren Zeit in Frank⸗ reich, Spanien und Schweden. Die Kommission ist fast ein⸗ 1 der Ansicht, daß es in Anbetracht der ökonomischen
d eles und der konstitutionellen Garantien eine Noth⸗ wendigkeit für Norwegen sei, unabhängig von Schweden seine
deutung erachtet, wenn Norwegen gleichzeitig mit der Ein⸗ leitung von Vertragsverhandlungen mit Spanien auch solche mit Frankreich eröffne. Die Kommission vermeint, die norwegische Handelsslotte habe durch den Vertrag mit Frank⸗ Vortheile erhalten, während der Einfluß des Vertrages guf den Waarenumsatz begrenzter ge⸗
Die Erneuerung des Schiffahetsvertrages habe ganz besonderes
Interesse für Norwegen, weil sonst die Abgaben der norwe⸗ gischen Schiffe in Frankreich bedeutend erhöht werden würden und Norwegen keinen Schutz gegen differentiale Schiffsabgaben erhalte. Nach der Annahme des neuen französischen Zoll⸗ gesetzentwurfs könnte dagegen kaum von dem Nutzen eines Handelsvertrages gesprochen werden, da derselbe keine Zuge⸗ ständnise von Bedeutung umfassen dürfte. Was Spanien betreffe, so werde ein neuer Handelsvertrag mit diesem Lande nicht ohne Zugeständnisse abgeschlossen werden können. Nach der Durchführung des neuen spanischen Zoll⸗ gesetzes werde wohl kaum einmal auf feste Zollsätze während der Vertragsdauer für Klippfisch und [Holzwaaren gerechnet werden können. Man müsse deshalb darnach streben, daß Norwegen bezüglich dieser Waaren nicht ungünstiger als andere Länder behandelt werde. Die Kommission schlägt im Uebrigen vor, mit den großen südamerikanischen Republiken so bald als möglich Handels⸗ und Schiffahrtsverträge abzuschließen, was bisher ganz versäumt sei. Die Kommission erklärt ihre Uebereinstimmung mit dem Ausspruch der Handelsvertrags⸗ Kommission des Storthings im Jahre 1882: daß die Rücksicht auf die Selbständigkeit Norwegens und die Rücksicht darauf, daß Norwegen bei den gemeinschaftlichen Verhandlungen die Garantie eines dem Storthinge verantwortlichen Ministers fehle, den Abschluß besonderer Verträge zur Nothwendigkeit mache. Auch die zur Zeit bestehenden verschiedenen Verhält⸗ nisse der vereinigten Reiche dem Auslande gegenüber böten neue Gründe für die Nothwendigkeit, daß diesmal besondere Unterhandlungen für Norwegen geführt würden. Die ent⸗ gegengesetzten Zollsysteme, die jetzt die Grundlage für die ökonomische Politik Schwedens und Norwegens bildeten, machten es zwecklos, ja sogar schädlich für die Interessen der vnegt Reiche, wenn wie früher gemeinschaftliche Verträge abgeschlossen würden.
Am Schlusse der gestrigen Sitzung des Odelsthings erbat der Abg. Nielsen, Vorsitzender des Militär⸗Comités des Storthings, von dem Vertheidigungs⸗Minister eine Auskunf darüber, ob in der gegenwärtigen Session noch eine Novelle se dem Dienstpflichtgesetz zu erwarten sei, um den ver⸗ chiedenen Aufgeboten der Linie und der Landwehr erhöhte Stärke zu verschaffen. In der Thronrede sei eine solche Vor⸗ lage in Aussicht gestellt. Der Interpellant gab nach eier Mittheilung des Armee⸗Kommandos eine Uebersicht über den Zu⸗ stand der Armee im Falle der Mobilisirung in diesem Jahre. Um die 20 Infanterie⸗Bataillone vollzählig zu machen und genügende Depottruppen zu haben, müsse bis auf die siebente Jahres⸗ klasse zurückgegriffen werden; man werde dann ca. 2500 Mann und die ungeübten Rekruten in Reserve haben. Bei einigen Bataillonen werde man die zweite Jahresklasse mitnehmen müssen, die nur 54 Tage Uebung erhalten habe. Bei der Kavallerie werde man 55 geübte Leute und die ungeübten Rekruten und bei der Artillerie gar nur 200 Rekruten in Reserve behalten. Infanterie könne man wohl improvisiren, aber keine Kavallerie und Artillerie. Aber am 1. Januar 1892 trete das neue Dienstpflichtgesetz in Kraft, dann würden nur noch sechs Jahresklassen und im folgenden Jahre nur noch fünf Jahres⸗ klassen dienstpflichtig sein, wobei zu beachten, daß alle Jahres⸗ klassen weniger zahlreich seien als jetzt. In einer deutschen Schrift sei vor einigen Jahren gesagt worden, daß die nor⸗ wegischen Depots entleert sein würden, bevor sie noch in Thätigkeit getreten. Das Verhältniß sei aber in Wirklichkeit noch schlimmer. Es sei mithin alle Veranlassung vorhanden, daß etwas in der Sache geschehe. Der Vertheidigungs⸗ Minister, Staatsrath Holst, lehnte alle Verantwortlichkeit dafür ab, daß bisher in dieser Angelegenheit nichts geschehen. Er sei erst einen Monat im Amt und habe sich bezüglich aller dem Departement vorliegenden Angelegenheiten noch nicht informiren können. Daß eine Vorlage noch nicht gemacht sei, beruhe also auf diesem Umstand, aber er werde sein Möglichstes thun, um die Sache zu beschleunigen.
Parlamentarische Nachrichten.
In der heutigen (105.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staats⸗Minister Freiherr von Berlepsch beiwohnte, theilte der Präsident den Eingang des Berichts der Reichsschuldenkommission pro 1890 mit.
Auf der Tagesordnung stand die Fortsetzung der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung.
. Berathung wurde fortgesetzt mit dem §. 153, welcher autet:
Wer es unternimmt, durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrverletzungen oder durch Verrufs⸗ erklärung:
1) Arbeiter oder Arbeitgeber zur Theilnahme an Verabredungen der im § 152 bezeichneten Art zu bestimmen oder am Rücktritt von solchen Verabredungen zu hindern,
2) Arbeiter zur Einstellung der Arbeit zu bestimmen oder an der Fortsetzunz oder Annabme der Arbeit zu bindern,
3) Arbeitgeber zur Entlassung von Arbeitern zu bestimmen oder an der Annahme von Arbeitern zu hindern,
wird mit Gefängniß nicht unter einem Monat bestraft. Ist die Handlung gewohnheitsmäßig begangen, so tritt Gefängniß nicht unter einem Jahre ein
Die gleichen Strafvorschriften finden auf denjenigen Anwendung, welcher Arbeiter zur widerrechtlichen Einstellung der Arbeit oder Arbeitgeber zur widerrechtlichen Entlassung von Arbeitern öffentlich auffordert.
Hierzu lag folgender Antrag des Abg. Auer vor: Dem §. 153 folgende Fassung zu geben:
„Wer Andere durch Anwendung körperlichen Zwangs, durch Drohungen oder durch Verrufserklärung bestimmt oder zu be⸗ stimmen versucht, an solchen Verabredungen (§. 152) Theil zu nehmen oder ihnen Folge zu leisten, oder Andere durch gleiche Mittel hindert oder zu hindern versucht, von solchen Verabredungen zurückzutreten, wird mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft.
Wer Andere durch Anwendung körperlichen Zwangs, durch Drohungen oder durch Verrufserklärung destimmt oder zu bestimmen versucht, an solchen Verabredungen (§. 152) oder Vereinen nicht theilzunehmen oder ihnen nicht Folge zu leisten, sowie der jenige, welcher mit Anderen vereinbart, Arbeitern deshalb, weil sie an solchen Verabredungen eder Vereinigungen Theil nehmen oder Theil genommen haben, die Arbeitsgelegenheit zu erschweren, sie nicht in Arbeit zu nehmen oder sie aus der nhüe zu entlassen, wird mit Gefängniß bis zu drei Monaten estraft.“
„Als erster Redner erklärte sich Abg. Dr. Schädler gegen die Fassung des ganzen Paragraphen, dem er einen kautschuckartigen Charakter zusprach. Außerordentlich bedenklich seien die hier
auch die Unschuldigen treffen könnten und die Koalitionsrechts erschwerten.
Der Abg. Liebknecht begründete den von seiner Partei eingebrachten Antrag. Die Koalitionsfreiheit der Arbeiter sei der Schluß⸗ und Eckstein der ganzen Arbeiterschutz⸗ gesetzgzebung; wenn den Arbeitern dieses Recht nicht gewährleistet werde, so verzichteten sie lieber auf dieses ganze Gesetz. Redner ging sehr ausführlich auf die Entwicklung der Koalitionsfreiheit in England ein, um zu beweisen, daß die volle Koalitionsfreiheit der Arbeiter dem Staat und der Gesellschaft nicht schadeten. Solche Arbeitgeber, welche sich an den Arbeitern wegen der Aus⸗ übung des Koalitionsrechts durch Arbeiterentlassung u. s. w. rächten, könnten nicht strenge genug bestraft werden. Die Despotie der Arbeitgeber sei die schlimmste, die man sich denken könne, sie sei der Feudalismus im schlimmsten Sinne des Worts. Wenn die Arbeitgeber sich gegen die Ar⸗ beiter verbinden dürften, wie dies in der bekannten Kom⸗ plottbroschüre enthüllt worden sei, und wenn sogar die Behörden in diesem Bestreben mit den Arbeitgebern Hand in Hand gingen, so seien dies unhaltbare Zustände, geeignet, die Arbeiter zu knechten und sie machtlos zu machen.
Der Staats⸗Minister Freiherr von Berlepsch trat für die Vorlage ein, deren einziger Zweck es sei, dem Zwang der gutgesinnten Arbeiter zur Theilnahme an Strikes u. s. w. so nachdrücklich entgegenzutreten, wie es sich nach den letzten Ereignissen als nothwendig herausgestellt habe. Es müsse zugegeben werden, daß der Kampf der Arbeitgeber und Arbeiter auf beiden Seiten oft mit Mitteln geführt würde, die nicht zu billigen seien. In diesen Kampf könne aber die Regierung nicht eingreifen, wie der sozialdemokratische Antrag wolle. Wollte die Gesetzgebung hier eingreifen, so würde das zu einem Uebermaß von strafrecht⸗ lichen Bestimmungen führen, die doch nicht zum Ziel führen würden. Die Einigungsämter könnten viel leichter eine Verständigung zwischen beiden Parteien herbeiführen. Ganz entschieden müsse er den Vorwurf zurückweisen, als wolle die Regierung die Koalitionsfreiheit der Arbeiter beseitigen. Die Regierung erkenne die Koalitions⸗ freiheit als eine unentbehrliche Waffe zur Durchsetzung an sich berechtigter Forderungen der Arbeiter an. Nicht das Ver⸗ einigungsrecht, sondern der Vereinigungszwang der Arbeiter solle mit diesem Paragraphen getroffen werden. Es werde nur gefordert, was nothwendig, recht und billig sei.
Der Abg. Dr. Gutfleisch erklärte, daß die freisinnige Partei einstimmig gegen diesen Paragraphen, aber auch gegen den sozialdemokratischen Antrag stimmen würde. Dieser Paragraph würde die, wenn vielleicht auch nicht beabsichtigee Wirkung haben, daß thatsächlich die Koalitionsfreiheit erschüttert werden würde.
Abg. Dr. Hartmann erklärte sich für die Annahme der Regierungsvorlage. Es gelte dem unerhörten Terrorismus entgegenzutreten, der gegen solche Arbeiter ausgeübt werde, welche sich nicht an Strikebewegungen betheiligen wollten. (Schluß des Blattes.)
Ausübung des
— In der heutigen (72.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Minister des Innern Herrfurth beiwohnte, wurde die dritte Berathung der Landgemeinde⸗ ordnung fortgesetzt, und zwar bei §. 15. Derselbe lautet nach den Beschlüssen zweiter Lesung:
Gemeindeabgabepflichtige mit einem Einkommen von nicht mehr als 900 ℳ können zu den Gemeindeabgaben herangezogen, jedoch unter Zustimmung des Kreisausschusses davon ganz freigelassen oder dazu mit einem geringeren Prozentsatze als Personen mit einem höhberen Einkommen herangezogen werden. Die Freilassung der Gemeindeangehörigen von Gemeindeabgaben muß erfolgen, wenn dieselben im Wege der öffentlichen Armenpflege eine fortlaufende Unterstützung erhalten.
Soweit hiernach eine Heranziebung von Personen mit einem Einkommen von nicht mehr als 900 ℳ stattfindet, erfolgt deren Veranlagung zu den auf das Einkommen gelegten direkten Gemeinde⸗ abgaben auf Grund nachstehender fingirter Steuersätze:
bei einem Jabreseinkommen bis einschließlich 420 ℳ beträgt die Jahressteuer 28 % des ermittelten steuerpflichtigen Einkommens bis zum Höchstbetrage von 1,20 ℳ,
bei einem Jahreseinkommen von mehr als 420 ℳ bis 660 ℳ beträgt die Jahressteuer 2,40 ℳ und bei einem solchen von mehr als 660 ℳ bis 900 ℳ beträgt dieselbe 4 ℳ
Dazu lagen folgende Anträge vor:
1) von dem Abg. von Dziembowski:
In 899s. 1 88ne statt 8 orkhen:
Gemeindeangehörigen“ zu setzen „Gemeindeabgabepflichtigen“.
2) Von dem Abg. Freiherrn von Huene: 8
Den ersten Absatz des § 15 zu fassen, wie folgt:
Durch Ortsstatut kann bestimmt werden, daß Gemeinde⸗ abgabepflichtige mit einem Einkommen von nicht mehr als 900 ℳ zu den Gemeindeabgaben mit einem geringeren Prozent⸗ satze als Personen mit höherem Einkommen herangezogen oder ganz davon befreit werden. Die Freilassung der Gemeindeangehörigen von Gemeindeabgaben muß erfolgen, wenn dieselben im Wege der öffentlichen Armenpflege eine fortlaufende Unterstützung erhalten.
MNach kurzer Debatte, an der die Abgg. Freiherr von Huene, Dr. von Heydebrand und der Lasa, Dr. Krause, Rickert, von Rauchhaupt und der Minister des Innern Herrfurth sich betheiligten, wurde §. 15 in der Fassung zweiter Lesung mit dem Antrag von Dziembowski angenommen; ebenso unverändert die §. 16—19, §. 20 mit zwei redaktionellen Aenderungen, § 21— 23 unverändert, §. 24 mit einer redaktionellen Aenderung, §§. 25—28 unverändert, §. 29 mit redaktionellen Anträgen. §§. 30 und 31 unverändert. §. 32 wurde unverändert an⸗ genommen, nachdem ein Antrag des Abg. Sack, der von dem Abg. Schmidt (Warburg) befürwortet, von dem Re⸗ gierungskommissar Unter⸗Staatssekretär Braunbehrens be⸗ kämpft wurde, abgelehnt war.
§§. 33 — 38 gelangten ohne Debatte zur Annahme. Ein Abänderungsantrag des Abg. Cremer (Teltow) zu §. 39 gegen welchen Unter⸗Staatssekretär Braunbehrens sprach, fand keine Mehrheit, der Paragraph wurde unverändert an⸗ genommen, ebenso §§. 40 und 41.
Nach §. 42 der zweiten Lesung steht u. A. das Gemeinde⸗ recht jedem selbständigen Gemeindeangehörigen zu, welcher zur Staatseinkommensteuer oder nach einem fingirten Steuer⸗ satze von mindestens 4 ℳ veranlagt und herangezogen ist. Die Abgg. von Dziembowski u. Gen. beantragen: die Worte: „und herangezogen ist“ zu streichen und dafür zu setzen; „ist und herangezogen werden kann (§. 15).“
8 Abg. Rickert wollte die Worte „und herangezogen“ streichen.
Der Abg. Freiherr von Huene beantragte, an Stelle der
„ sei. In siskalischer Beziehung hätten die üethec und die Zugeständnisse einander so ziemlich die Waage gehalten.
vorgesehenen Strafverschärfungen. Solche Strafverschärfungen seien sehr zweischneidig, weil sie leicht mit den Schuldigen
Worte „herangezogen ist“ zu setzen: „und nicht auf Grund des §. 15 von Gemeindeabgaben ganz befreit ist“.