Kunst und Wissenschaft.
Am 13. März wurden die Wintersitzungen bei dem Kaiserlich Deutschen Archäologischen Institut in Rom vor einer zahlreichen Versammlung geschlossen. Hr. Pigorini trug über älteste italische Ansiedelungen und Städtegründungen unweit der Apenninen vor. Hr. Mau sprach über eine Porträtbüste der jüngeren Agrippina. Der Vorsitzende Hr. Petersen hatte Abguß und verkleinerte Er⸗ änzung von Bruchstücken einer kolossalen thronenden hrodite⸗Statue der Ludovisi'schen Sammlung ausgestellt und behandelte diesen Gegenstand mit Hinweis auf eine von
Hrn. Benndorf in Wien ausgegangene Anregung.
— Während in den Innenräumen der Internationalen Kunst⸗Ausstellung die Herren von der „Hänge⸗Kommission“ ihres schwierigen und undankbaren Amtes walten, sind zahlreiche Kräfte mit der Herstellung der Gartenanlagen beschäftigt. Leider hat hier die Natur mit der wirkungsvollsten Dekoration bisher zurück⸗ gehalten, und wenn nicht innerhalb der kommenden Woche die warmen Sonnenstrahlen das Baumlaub hervorlocken, so wird der Garten am Eröff⸗ nungstage noch ein kahles Aussehen haben. In Räcksicht darauf sollen große dekorative Gewächse im Vorgarten zu Gruppen vereinigt werden. Eine günstige Veränderung hat die an dem Eingangsportal gelegene Außenseite des Ausstellungsparks erfahren; hier hat der bis⸗ berige unansehnliche Bretterzaun einem aus Mauerwerk und Eisen⸗ stäben hergestellten Gitter Platz gemacht. Die Kaskade weist einen neuen plastischen Schmuck auf. Auf der Höhe des Abhangs hat der Bildhauer Hundrieser eine große Gruppe errichtet; in derselben ist Neptun mit der Amphitrite dargestellt, wie letztere dem Meeresgott den Dreizack entwunden hat; zu ihren Füßen spielen Tritonen in den sprudelnden Gewässeru. Für den Umfang einzelner plastischer Ausstellungs⸗Gegenstände haben sich die Thüren des Ausstellungs Palastes als zu eng erwiesen; so mußte der untere Aufbau des vom Prof. Siemering für die Stadt Philadelphia geschaffenen Washington⸗Denkmals, von welchem die Reiterstatte im Jahre 1886 im Garten aufgeßellt war, in seine bronzenen Figurentheile zerlegt werden, um in der großen, an der Front gelegenen Halle Aufstellung finden zu können. Der gewöhnliche Eintrittspreis von 50 ₰ für den Besuch des Gartens und der Ausstellung ist auch diesmal beibehalten worden. Erhöhte Eintrittspreise sind gestellt einmal für den 2. Mai, an welchem der Zutritt 2 ℳ kostet, sodann für jeden Montag bis 4 Uhr, an welchem 1 ℳ erhoben wird. Es werden wieder Saison⸗Karten in beschränkter Anzayhl mit fünf Loosen zu dem ermäßigten Preise von 10 ℳ ausgegeben; dieselben können aus dem Bankgeschäft von Carl Heintze, Unter den Linden 3, bezogen werden.
— Zur äußeren künstlerischen Ausschmückung des neuen Rathhausbaues in Hamburg beantragt der Senat dem „H. C.“ zufolge 700 000 ℳ zu bewilligen. Es wird in dem Antrage hervorgehoben, daß bei einem so bedeutenden monumentalen Bau die großen, künstlerisch schönen, historisch bedeutsamen Statuen nicht fehlen dürfen. „Die Standbilder hervorragender deutscher Kaiser — die schon die Fagade des 1842 durch den großen Brand zer⸗ störten Rathhauses zierten, werden, allerdings in künstlerisch voll⸗ endeterer Form, die Hauptfront auch des neuen Gebäudes schmücken, und an die mehr als tausendjährige Reichsangehörigkeit und Reichstreue Hamburgs erinnern.“ Es sind im Ganzen 20 Kaiser⸗ statüuen, 6 Statuen der Fürsten und Bischöfe und 24 andere Figuren in Kupfer⸗ und Bronzeguß in Aussicht genommen; ferner eine größere Anzahl von Statuen in Sandstein und Syenit. Für den Rathhausbau sind bisher schon 6 ¾ Millionen Mark bewilligt, sodaß der ganze Bau, da noch die bedeutende innere Ausschmückung und das Mobiliar fehlt, auf 10 Mill. Mark rnasse dürfte, eine Summe, die für ein solch monumentales
auwerk auch nicht zu hoch erscheint. Man gedenkt die Arbeiten so zu fördern, daß der Bau am 5. Mai 1892 — dem fünfzigjährigen Gedenktage des großen Hamburger Brandes — gerichtet werden kann.
— In Brüssel eröffneten, wie die „Köln. Ztg.“ meldet, der König und die Königin der Belgier am 20. d M. die Jahres⸗ ausstellung für Gemälde im dortigen Kunstverein. Das Gebotene ist diesmal ansehnlicher als in den vorherigen Jahren. Gleichzeitig fand in den früheren Museumsräumen die Eröffnung einer kleinen, aber recht schmucken Ausstellung des Brüsseler Kunst⸗ gewerbes statt.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Nach der im Jaiserlichen Gesundheitsamt bearbeiteten Statistik über die Verbreitung von Thierseuchen im Deutschen Reich während des vierten Vierteljahrs 1890 hat die Maul⸗ und Klauenseuche in diesem Vierteljahr zugenommen. Am Schluß desselben war sie indeß in einer geringeren Zahl von Gehöften vorhanden als bei Be⸗ ginn desselben.
Neue Ausbrüche wurden gemeldet: Mithin
im Vovrrierteljahr weante 2 )
E1“ — 1
Staaten. RiFeg. ꝛc. Bez.. 8 ee Fereife 10. 6n 1“ Gemeinden ꝛc.. 3 688 + 1 213 Gehöfte . . 22 461 11 577 + 10 884.
Hiernach war die Zahl der Ausbrüche gegen das Vorvierteljahr um 94,0 %, die der hierbei betroffenen Gemeinden um 49,0 % und die der betheiligten Kreise um 17,0 % höher. W— ¹
An den Neuausbrüchen der Seuche war hauptsächlich Süd⸗ und Mittteldeutschland betheiligt. So sind in den Hohenzollernschen Landen 124 Ausbrüche (das fünfundzwanzigfache) mehr gemeldet als im Vorvierteljahre, in Elsaß⸗Lothringen 648 (das siebenfache), in Baden 2472 (das fünffache), in Hessen 834 (das vierfache), in Hessen⸗ Nassau 1901 (das vierfache), in der Provinz Sachsen 337 (das vier⸗ fache), in Württemberg 4938 (das dreifache). Verhältnißmäßig wenig zugenommen hat die Seuche in Bayern, Königreich Sachsen, den Thüringischen Staaten, Anhalt, Brandenburg und Ostpreußen. Aus Braunschweig wurden 64, aus Pommern 8 Ausbruͤche mehr gemeldet als im Vorviertellahr Erheblich weniger Seuchen⸗ ausbrüche sind diesmal gemeldet aus Posen (405 gegen 651 im Vor⸗ vierteljahr) und Schlesien (458 gegen 618), ferner Hannover (116 gegen 177), die Rheinlande (44 gegen 111), Westfalen (10 gegen 24) und Westpreußen (6 gegen 18). An Gemeinden wurden mehr als im Vorvierteljahr betroffen in Württemberg 521, Bayern 251, Baden 171, Elsaß⸗Lothringen 111. Hessen⸗Nassau 104, Hessen, Pro⸗ vinz Sachsen je 92, den thüringischen Staaten 73, Königreich Sachsen 29, Hohenzollern 19, Ostpreußen 15, Braunschweig 13, Anhalt 12, Brandenburg 8, Rheinland 5 und Pommern 3; weniger dagegen in Schlesien 182, Posen 114, Hannover 7, Westfalen 2 und West⸗ preußen 1. Ueberhaupt von der Seuche betroffen waren
776759
in Mithin Vorvierteljahr G Staaten . . . 11 1 Reg. ꝛc. Bez.. 62 Kreise ꝛc. . . 566 8 Gemeinden ꝛc. 4 874 8 Gehöfte 28 622 + 16 188.
Verschont geblieben sind beide Mecklenburg, Oldenburg, Waldeck, beide Lippe, Lübeck, Bremen, Hamburg, sowie die Regierungsbezirke Stralsund, Schleswig, Stade, Osnabrück und Minden; außerdem noch Aurich.
Die Seuche war in Norddeutschland gegen das Vorvierteljahr im Allgemeinen etwas weniger verbreitet. Dagegen ist von ihr Süd⸗ deutschland, namentlich Württemberg, Elsaß⸗Lothringen, Baden, Hessen und Hessen⸗Nassau erheblich stärker betroffen gewesen. Von den zumeist verseuchten Regierungs ꝛc Bezirken waren im Donau⸗ kreise 68,2 % der sämmtlichen 391 Gemeinden, sowie 2685 Gehöfte ergriffen; hieran schließen sich der Neckarkreis mit 66,9 % (265 bez. 3695), der Jagstkreis mit 60,7 % (259 bez. 1260), der Schwarzwald⸗ kreis mit 40,0 % (206 bez. 1480), die Oberpfalz mit 32,0 % (349 bez. 2261), Oberfranken mit 27,7 % (273 bez. 1278), Schwaben mit 24,2 % (246 bez. 1284).
Die Stückzahl der Thiere in den 22 461 neu betroffenen Ge⸗ höften betrug nachweislich 196 344 Stück Rindvieh, 105 031 Schafe, 2980 Ziegen, 63 228 Schweine, zusammen 367 583 Thiere gegen 193 679 im Vorvierteljahr. Unter den 544 neu betroffenen Kreisen ꝛc. befinden sich 42 Stadtkreise (25 im Vorvierteljahr). G
Am Schlusse des Vierteljahrs bherrschte die Seuche noch in 16 Staaten, 59 Regierungs⸗ ꝛc. Bezirken, 341 Kreisen ꝛc., 1229 Ge⸗ meinden ꝛc. und 3327 Gehöften. Die Zahl der verseuchten Staaten
ist mithin um 1, die der Gehöfte um 2834 kleiner, dagegen die der Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke um 4, der Kreise ꝛc. um 47, der Gemein⸗ den ꝛc. um 43 größer als bei Beginn des Berichtsvierteljahres. Seuchenfrei waren Ende Dezember Schleswig⸗Holstein, beide Mecklen⸗ burg, Oldenburg, Waldeck, Reuß j. L, beide Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg.
“ Verkehrs⸗Anstalten.
ers2s Angesichts der auf einzelnen Zechen des Ruhrreviers ein⸗ getretenen Arbeiterausstände darf daran erinnert werden,
daß nach den von der Staatsregierung schon vor längerer Feit⸗ auch im Landtage, abgegebenen Erklärungen alle Vor⸗ ehrungen getroffen sind, um für den Fall eines allgemeinen oder doch auf einen erheblichen Theil der Zechen sich erstreckenden Ausstandes den Fortbetrieb der auf den Kohlenverbrauch angewiesenen Industriezweige und die Weiter⸗ beschäftigung ihrer Arbeiter durch Eisenbahn⸗Fracht⸗ ermäßigungen für den Bezug an Steinkohlen aus entfernten Bezirken, auch aus dem Auslande, zu erleichtern.
Eintretenden Falls wird man die gesetzmäßige Bekannt⸗ machung dieser Tarife und deren Anwendung vom Zeitpunkte der Publikation an erwarten dürfen.
Bremen, 24. April. (W. T. B.) In der Meldung über die Lloyddampfer mußte es heißen: Der Dampfer „Havel“ ist gestern Abend 10 Uhr in Bremerhaven eingetroffen. Der Dampfer „Lahn“ ist gestern Nachmittag von Southampton abgegangen. Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Graf Bis⸗ marck“ hat gestern St. Vincent passirt. Der Dampfer „Elbe“ hat heute früh Lizard passirt.
— 25. April. (W. T. B) Norddeutscher Lloyd: Der Schnelldampfer „Elbe“, om 15. April von New⸗York gegangen, ist gestern Nachmittag in Southampton angekommen; der Postdampfer „Karlsruhe“, nach Baltimore bestimmt, hat gestern Nachmittag Dover passirt. Der Reichs⸗Postdampfer »Neckar“ hat gestern Morgen die Reise von Antwerpen nach Bremen
fortgesetzt.
ANach Schluß der Redaktion eingegangene 1 Depeschen.
Berlin, 25. April. (W. T. B.)
tädten Deutschlands liegen bereits Meldungen vor über äußere Zeichen der Trauer über das Hin scheiden des General⸗Feldmarschalls Grafen von Moltke. Insbesondere wird aus Hamburg und Dresden gemeldet, daß dort alsbald nach dem Eintreffen der Todesnachricht viele Häuser halbmast flaggten; in Rostock haben nicht nur zahlreiche Häuser, sondern auch die im Hafen liegenden Schiffe halbmast geflaggt. 1
Rom, 25. April. In der gestrigen Sitzung des
Munizipalraths rühmte der Bürgermeister unter enthusiastischer Zustimmung der Versammlung die Hechherzig keit, welche der König nach der vorgestrigen Explosion, wie bei so vielen anderen Anlässen, zeigte. Ferner gedachte er lobend der Leistungen der am Rettungswerk betheiligten Pompiers und Soldaten. Wie der Bürgermeister mittheilte, beträgt der Schaden etwa eine halbe Million. Die Stadt hat eine erste Unterstützung von 12 000 Frcs. für die Opfer der Katastrophe gewährt. Der Kaiserlich deutsche Botschafter Graf Solms stellte 12 Betten für be⸗ dürftige Verwundete zur Verfügung.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und “ 116 I1I1“ Beilage.) n 2. 18
Aus zahlreichen
Wetterbericht vom 25. April, Morgens 8 Uhr.
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Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp
red. in Millim.
Haus. Elfen.
Stationen. Wetter.
. 8 Wind. 8 A
Wüllner.
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3 wolkig
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t. Petersb. 760 Moskau . . 750
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Montag:
Heller.
Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. 102. Vorstellung.
Romantische Oper in 3 Aufzügen. Musik von C. M. von Weber. Ballet von Emil Graeb. gesetzt vom Ober⸗Regisseur Kapellmeister Kahl. 8 Schauspielhaus. 108. Vorstellung. Das Käthchen 3 von Heilbronn, oder: Die Feuerprobe. Großes historisches Ritterschauspiel Heinrich von Kleist. Opernhaus. und Zimmermann. von Albert Lortzing. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. — Lustspiel in 5 Aufzügen von Franz von
Musik von G.
Sonntag: Opern⸗ In Scene gesetzt von W. Hock.
Oberon, König der Abends 74 Uhr: Die Recitative von F. sieben Raben.
In Scene Q— Tetzlaff. Dirigent:
nfang 7 Uhr. Des Teufels Weib.
Akten und einem
in 5 Aufzügen von Anfang 7 Uhr.
103. Vorstellung. Zar Komische Oper in 3 Akten
Roderich
Müller. Anfang 7 ½¼ Uhr
Weib.
109. Vorstellung.
Lehnhardt. Balleteomposition des 3. Aktes von C. A. Raida. Ballet von C. Severint. Anfang 7 ½ Uhr. Jeder Erwachsene hat ein Kind frei.
Abschieds⸗Vorstellung.
Wallner-Theater. Sonntag: Zum 16. Male: hantastisches Singspiel in
orspiel von Meilt
Mortier, bearbeitet von Th. Herzl. Musik von Adolf
Montag und die folgenden Tage: Des Teufels
Priedrich-Wilhelmstädtisches
Adolph Ernst-Theater. Sonntag: Zum 70. Male: Adam und Eva. Gesangsposse in 4 Akten von Eduard Jacobson und Leopold Elp. Couplets von Jacobson und Gustav Görß. Musik von Adolph Ferron. Im 4. Akt: Der unselige Toupinel. Parodistische Einlage. Anfang 7 ½ Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung.
Die
Thomas-Theater. Alte Jakobstraße 30. Sonntag: Zum 36. Male: Der Miillionen⸗ bauner. Volksstück in 4 Akten von Max Kretzer. Gesangstexte im 3. Akt von A. Schönfeld. Musik
von G. Steffens. Anfang 7 ½ Uhr Montag und folgende Tage: Der Millionen⸗
bauer.
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Theater. 8 Arania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.
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Cork, Queens⸗ ’ town 766 5 heiter Brest 765 4 halb bed. elder.. 761 1 wolkig
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Neufahrwasser 763 1 wolkenl. ³)
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B 12 wolkenlos Ile d'Aix .. 762
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4 wolkenlos Nizza . . 753 2 wolkig Triest 755 4 bedeckt
¹) Früh Thau. ²) Nachts Reif. ²) Nachts Reif.
⁴) Nachts Reif. ⁵) Thau. ⁶) Nachts Regen. 7) Reif. Uebersicht der Witterung.
Eine breite Zone hohen Luftdrucks erstreckt sich von den britischen Inseln ostwärts über Central⸗ Europa hinaus, das Gebiet südwestlicher Luftströ⸗ mung im Norden von dem jetzigen nordöstlichen Winde im Süden scheidend. In Deutschland dauert bei schwacher Luftbewegung aus vorwiegend nörd⸗ licher bis östlicher Richtung das kühle, vielfach heitere Wetter fort, nur am Nordfuße der Alpen herrscht Die Temperatur liegt an der deutschen Küste 1 bis 5 ½ Grad, im Binnenlande 2 bis 7 Grad unter dem Mittelwerth. In Mittel⸗ deutschland fanden vielfach Nachtfröste statt, welche
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Schönthan. Anfang 7 Uhr.
Dienstag: Opernhaus. 104. Vorstellung. Der Ring des Nibelungen von Richard Wagner. Zweiter Abend: Siegfried in 3 Akten. Anfang
7 Uhr.
Schauspielhaus. 110. Vorstellung. Der nene Herr. Schauspiel in 7 Vorgängen von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 Uhr.
Beutsches Theater. Sonntag: Das Winter⸗ märchen. 88 Montag: Die Kinder der Excellenz. Dienstag: Götz von Berlichingen. . Mittwoch: Der Pfarrer von Kirchfeld. “
Verliner Theater Sonntag, Nachm. 2 ½ Uhr: Der Kaufmann von Venedig. Abendsl 7 ½ Uhr: Goldfische. Montag: Uriel Acosta. Anfang 7 Uhr. Dienstag: Die Jungfrau von Orleaus. gn
Jessing-Theater. Sonntag: Gastspiel von Friedrich Haase. Die Furcht vor der Freude. — Mariensommer. — Eine kleine Gefällig⸗ keit. — Eine Partie Piquet.
Montag: Die Ehre.
Dienstag und Mittwoch: Gastspiel von Friedrich Haase. Die Furcht vor der Freude. — Mariensommer. — Eine kleine Gefälligkeit. — Eine Partie Piqnet.
Donnerstag: Gastspiel von Friedrich Haase. Zum 1. Male: Der Königslieutenant. Seeheteanas e88. E. EB.s...
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victoria-Theater. Letzter Tag. Sonntag,
Sonntag: Mit neuer Ausstattung, zum 10. Male: Saint Cyr. Operette in 3 Aufzügen (mit theil⸗ weiser Benutzung eines Stoffes von A. Dum ⸗ ³) von Oscar Walther. Musik von Rudolf Dellinger. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Hr. Kapellmeister Federmann. Anfang 7 Uhr.
Montag: Saint Cyr. 8
Eröffnung des Concert⸗Parks: 2. Mai. Täglich Große Concerte von Militär⸗Kapellen in Uniform. Auftreten hervorragender Gesangs⸗ und Instrumental⸗ künstler. Entrée für Park und Theater, soweit der Raum reicht, 75 ₰. Saisonkarten à 6 ℳ sind an der Kasse zu haben.
Restdenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Sonntag: Zum 2. Male: Dr. Jojo. Schwank in 3 Akten von Albert Carrs. Deutsch von Carl Lindau. Regie: Emil Lessing. Vorher: Wer das Größere nicht ehrt, ist das Kleinere nicht werth. Schwank in 1 Aufzug von Sigmund Schlesinger. Anfang 7 ½ Uhr.
Montag: Dieselbe Vorstellung.
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Kroll's Theater. Sonntag: Norma. (Norma: Fr. Lilli Lehmann, Adalgisa: Frl. Marie Lehmann, Sever: Hr. Paul Kalisch als Gäste) Anfang 7 Uhr.
Montag: Der Freischütz. Anfang 7 Uhr. Dienstag: Gastspiel des Sgr. Francesco d'Andrade.
Velle-Alliance-Theater. Sonntag: Zum 7. Male: Der Giftmischer. Schwank in 4 Akten nach dem Französischen von Fritz Brentano und Carl Tellheim. In Scene gesetzt vom Direktor Sternheim. Anfang 7 ½ Uhr.
Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12—11 Uhr. Täglich Vorstellung im wissenschaftlichen Theater. Näheres die Anschlag⸗
Wilhelmstr. 10 Panorama.“
30 Pf.
11022 ) „Nor Kurz vor Schluß der Ausstellungen heute
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Clara Lomnitzer mit Hrn. Ob lehrer Dr. Dieck (Wittenberg — Verden a./Aller).
Verehelicht: Hr. Regierungs⸗Baumeister Albert Bode mit Frl. Margarete Negenbank (Belgard).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Landschafts⸗Direktor von Gustedt (Berssel).
(Gestorben: Hr. Oberst z. D. Moritz v. Branden⸗
stein (Naumburg a. S.). — Hr. Ober⸗Forst⸗ meister Emil Danckelmann (Berlin). — Hr. Geh. (Potsdam) — Freifrau Pauline von Senfft⸗
— Hr. Edgar Baron von Rehbinder (Königsberg).
Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor. Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sieben Beilagen
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ch wiederholen dürften 8 Deutsche Seewarte.
Nachmittags 3 Uhr: Die sieben Raben. Ro⸗ mantisches Zaubermärchen in 5 Akten von Emil Pohl.
Montag und folgende Tage: Der Giftmischer.
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(einschließlich Börsen⸗Beilage).
Regierungs⸗Ratb Hans Frhr. von Uslar⸗Gleichen Pilsach, geb. Freiin von Block⸗Bibran (Berlin).
Berlin, Sonnabend, den 25. April
Deutscher Reichstag. 107. Sitzung vom Freitag, 24. April.
Am Bundesrathstische der Staatssekretär Dr. von Boetticher und der sächsische Bundesrathsbevollmächtigte Dr. Graf von Hohenthal.
Es folgt die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betref⸗ fend die Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeu erwaffen; Referent ist Abg. Wilisch.
Die XIV. Kommission hat die Vorlage im Wesentlichen unverändert angenommen und demgemäß auch die obligatorische Prüfung genehmigt.
§. 1. lautet:
Handfeuerwaffen jeder Art dürfen nur dann feilgehalten oder in den Verkehr gebracht werden, wenn ihre Läufe und Verschlüsse nach den Vorschriften dieses Gesetzes in amtlichen Prüfungsanstalten geprüft und mit Prüfungszeichen versehen sind. Abg. Zangemeister beantragt eine anderweitige Fassung des §. 1, wonach die Prüfung nur für Langhandfeuerwaffen obligatorisch sein, bei Kurzfeuerwaffen aber nur auf Antrag stattfinden soll; für den Fall der Ablehnung will er dem § 1 folgenden Zusatz geben: „Nach dem Auslande auszuführende Kurzfeuerwaffen bedürfen der Prüfung nicht, wenn in dem betreffenden Staate ein Prüfungszwang nicht besteht”“ 8 Abg. Graf Douglas tritt für die obligatorische Prüfung ein. In Belgien, Frankreich, Oesterreich blühe die Fabrikation von Hand⸗ feuerwaffen, ein Prüfungszwang bestehe daselbst nicht; die von dort ausgeführten Waffen wiesen vielfach ganz minderwerthigen Guß auf, und der Zweck des Gesetzes, die größere Sicherung des Publikums gegen Gefahr, würde nicht erreicht werden, wenn die Prüfung nur auf Antrag zu erfolgen brauche.
Abg. Zangemeister befürwortet hauptsächlich im Interesse der Handfeuerwaffen⸗Industrie in Zella und Mehlis die Annahme seines Antrages auf Einführung der fakultativen Prüfung für Kurz⸗ feuerwaffen, da für die allgemeine Einführung der fakultativen Prüfung im Reichstage doch keine Aussicht vorhanden sei. Die obligatorische Prüfung der Kurzfeuerwaffen sei weder nothwendig, noch die durch das Gese vorgesehene Kontrole ausreichend
Bundeskommissar Geheimer Regierungs⸗Rath Bartels bemerkt dagegen, daß alle in Betracht kommenden Instanzen und Behörden sich für die obligatorische Prüfung ausgesprochen hätten, und daß es sich nicht empfehle, sich mit einer halben Maßregel zu begnügen.
. 1 wird unverändert angenommen. . Z schreibt die Unbrauchbarmachung der für unganz oder aufgebaucht befundenen Läufe oder Verschlußtheile vor.
Abg. Bock befürwortet einen von der sozialdemokratischen Fraktion unterstützten Antrag, wonach der materielle Verlust von dem Unter⸗ nehmer allein zu tragen sei und in keiner Form auf den Arbeiter übertragen werden dürfe, und wonach ferner gegen diese Bestimmung verstoßende Verträge ungültig sein sollten. Es müsse verhindert werden, daß der Fabrikant den entstehenden Nachtheil einfach auf den Arbeiter abwälze. Die von ihm vorgeschlagene Bestimmung ließe sich sehr wohl an dieser Stelle dem Gesetze einfügen.
Sctaatssekretär Dr. von Boetticher:
Mieine Herren! Ich möchte doch glauben, daß es nicht gerathen ist, diesen Antrag hier an dieser Stelle anzunehmen. Ich verkenne gar nicht die gute Absicht des Herrn Antragstellers, die dahin geht, dem Arbeiter einen gewissen Schutz zu gewähren gegen etwaige Zu⸗
muthungen des Arbeitgebers, die in dem Verhalten des Arbeiters keine
Rechtfertigung finden. Allein ich kann dem Antrage zunächst den prinzipiellen Einwand entgegenhalten, daß dieses Gesetz sich mit pri⸗ vatrechtlichen Vorschriften — und eine solche Vorschrift ist es, die durch den Antrag des Herrn Vorredners getroffen wird — nicht befaßt, sondern daß dieses Gesetz bloß im Auge hat, die Prüfung der Hand⸗ feuerwaffen zu regeln nach der Seite des öffentlichen Interesses hin, also namentlich nach der Seite der Sicherheit für das Publikum und
dann nebenher auch nach der Seite hin, daß wir unserer Industrie in
Bezug auf die Herstellung der Handfeuerwaffen einen erweiterten und besseren Auf im Auslande sichern wollen, daß wir sie also konkurrenz⸗ fähiger gegenüber der ausländischen Industrie machen wollen. Wenn
wir jetzt dazu übergehen, in dieses Gesetz eine Vorschrift, welche das
8
Privatrecht berührt, hineinzusetzen, so weichen wir eben — und das ist mein prinzieller Einwand — davon ab, die auf das öffentliche Recht gerichtete Absicht des Gesetzes zu verfolgen.
Nun kommt aber noch eins hinzu. So sehr ich mit dem Herrn Vorredner wünsche, daß dem Arbeiter, welchen keine Schuld trifft an
der mangelhaften Herstellung einer Waffe, die nun bei der Prüfung
auch
vernichtet wird, irgendwelche ungerechtfertigte Nachtheile in Folge der Prüfung nicht erwachsen, sowenig kann ich doch zugeben, daß es gerecht sein würde, nun in Bausch und Bogen zu sagen: Der Arbeiter darf überhaupt auf Grund des Prüfungsresultats niemals von dem Unter⸗ nehmer in Anspruch genommen werden. Denn, meine Herren, die Fälle werden sehr verschiedenartig liegen. Ist der Mangel, der bei der Waffe durch die Prüfung festgestellt wird, ein solcher, daß irgend eine Schuld des Arbeiters nicht konkurrirt, so ist es meines Erachtens ganz selbstverständlich, daß dem Arbeiter keine Verantwortung aufgebürdet wird, und es würde
unbillig sein, wenn der Unternehmer das thäte, und der Schutz da⸗ geegen ist ja auch schon im privatrechtlichen Wege gegeben. Wenn
aber den Arbeiter eine Schuld trifft, so ist, glaube ich, nicht abzu⸗
8 sehen, wie der Gesetzgeber dazu kommen soll, nun ungeachtet dieser
Schuld und ungeachtet der aus dieser Schuld entspringenden Ver⸗ antwortung zu sagen, der Arbeiter darf für diese Verantwortung, die er trägt, niemals gefaßt werden. Das würde eine Unbilligkeit sein, die bei dem Gerechtigkeitsgefühl des Herrn Vorredners wahrscheinlich von ihm nicht beabsichtigt ist.
Also, meine Herren, aus diesen beiden Gründen bitte ich Sie, diesen Antrag nicht anzunehmen.
Abg. Bock: Bei der Ablieferung der Arbeit habe doch der Unternehmer selbst sofort die Arbeit zu prüfen; der sozialdemokratische Antrag wolle nur verhindern, daß der Arbeiter herangezogen werde,
wenn bei der späteren Prüfung durch die Anstalt das Rohr zerspringe oder sich als unbrauchbar erweise.
Unter Ablehnung des Antrages Bock wird §. 3 unver⸗ ändert angenommen.
Nach §. 8 erfolgt die Errichtung der Prüfungsanstalten durch die Landesregierung. Die Prüfungsgebühren, welche
erhoben werden könnten, dürfen die Kosten der Prüfung nicht
übersteigen. 8
Abg. Bock beantragt: „An jedem Orte, in welchem über 40 Arbeiter oder Kleingewerbtreibende mit der Handfeuerwaffen⸗ Fabrikation beschäftigt sind, ist eine Prüfungsanstalt zu errichten.“ Die Motive des Gesetzes schlössen ausdrücklich die Annahme aus, daß der Großbandel mit diesem Gesetz besonders geschützt werden solle, sondern daß auch das Kleingewerbe gefördert werden solle. Letzterer Zweck werde aber nicht erreicht, wenn nur wenig solche Prüfungs⸗ anstalten errichtet würden und die Kleingewerbtreibenden der kleineren Orte genöthigt seien, ihre Fabrikate auf weite Entfernungen zur Prüfung zu verschicken, sie würden diese Mehrausgaben gar nicht tragen können und an Konkurrenzfähigkeit einbüßen. Er wünsche nun nicht für jeden Ort, wo auch nur ein oder zwei solcher Gewerb⸗ treibenden vorhanden seien, aber 1 für Orte mit über 40 Arbeitern oder Gewerbtreibenden die Errichtung eines Prüfungsamtes.
Staatssekretär Dr. von Boetticher:
Ich kann auch hier die wohlwollende Absicht des Herrn Antrag⸗ stellers anerkennen, aber mich doch nicht für seinen Antrag erwärmen. Das Gesetz überläßt die Bestimmung über die Errichtung von Prüfungsanstalten den Landesbehörden, und ich glaube auch, mit gutem Recht, weil es dabei auf die Würdigung einer ganzen Reihe von lokalen Verhältnissen ankommt. Schon der Herr Referent hat darauf hingewiesen, daß, wenn der Antrag des Herrn Vorredners angenommen werden würde, man dadurch unverhältnißmäßige und ungebührliche Kosten an verschiedenen Orten hervor⸗ rufen würde. Man muß doch das Vertrauen haben, daß rationell verfahren wird bei der Errichtung von Prüfungsanstalten, und bedenken, daß namentlich der Gesichtspunkt, der in den Motiven bereits hervorgehoben worden ist, daß man der Industrie und ins⸗ besondere der Kleinindustrie einen Dienst leisten will, nicht aus dem Auge gelassen werden darf. Also, meine Herren, Sie können wirklich das Vertrauen zur Landesregierung haben, daß sie in dieser Beziehung praktisch und vernünstig vorgehen wird. Sollte das aber nicht der Fall sein, dann können wir die Sache noch weiter hier besprechen und später im Wege der Anregungen, an denen es auch die Partei des Herrn Vorredners nicht fehlen läßt, zum Austrage bringen. Für jetzt, glaube ich, liegt keine Veranlassung vor, den Antrag anzunehmen.
Dabei will ich noch Eines bemerken: Es ist schon von ver⸗ schiedenen Seiten hervorgehoben, daß es wünschenswerth ist, die Prüfungsgebühr auf einem möglichst niedrigen Niveau zu halten. Das ist auch unser Wunsch, und diesem Wunsch ist auch dadurch Rechnung getragen, daß man es als das Ziel hingestellt hat, die Prüfungsgebühren nicht höher zu berechnen, als die Selbstkosten der Prüfung betragen. Ob es möglich sein wird, diese Selbstkosten noch dadurch auf ein niedrigeres Niveau zu bringen, daß u. A. das Lokal von Seiten des Staats hergegeben wird, das weiß ich nicht, das muß auch der Prüfung in den einzelnen Ländern überlassen bleiben. Aber jedenfalls sind die verbündeten Regierungen der Meinung, daß aus dieser Anordnung, wie sie hier getroffen wird, kein finanzielles Ge⸗ schäft gemacht werden soll, sondern daß man sich bei Erhebung der Prüfungsgebühren auf die Deckung der thatsächlichen Unkosten, welche durch das Prüfungsgeschäft entstehen, beschränkt.
§. 8 wird unverändert angenommen, ebenso der Rest de Gesebzes nach den Beschlüssen 8 Komaniffebenf öe
Die Petition der Gewehrfabrikanten Sauer und Genossen in Suhl wird für erledigt erklärt.
Die zweite Berathung des internationalen Ueber⸗ einkommens, betreffend den Eisenbahnfrachtverkehr, wird auf Antrag der Abgg. Schrader und Bödicker wegen Heiserkeit des Referenten Abg. von Bar und wegen Abwesen⸗ heit eines Centrumsmitgliedes, welches zu dem Gegenstande Anträge zu stellen beabsichtigte, von der heutigen Tages⸗ ordnung abgesetzt.
In zweiter Lesung beräth dann das Haus den Gesetzentwurf, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern. Die XI. Kommission hat den Entwurf mit unerheblichen Aen⸗ derungen angenommen.
Referent ist der Abg. Samhammer.
§. 1 lautet nach den Kommissionsbeschlüssen:
„Modelle von Arbeitsgeräthschaften oder Gebrauchsgeganständen oder von Theilen derselben werden, insoweit sie dem Arbeits⸗ oder Gebrauchszwecke durch eine neue Gestaltung, Anordnung oder Vor⸗ richtung dienen sollen, als Gebrauchsmuster nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt. Modelle gelten insoweit nicht als neu, als sie zur Zeit der auf Grund dieses Gesehe⸗ erfolgten Anmeldung bereits in öffentlichen Druckschriften beschrieben, oder im Inlande offenkundig benutzt sind.“
„Nach §. 2 sind Modelle, für welche dieser Schutz verlangt wird, bei dem Patentamt schriftlich anzumelden, und ist für jedes angemeldete Modell eine Gebühr von 15 ℳ (Vorlage 20 ℳ) einzuzahlen.
Abg. Freiherr von Buol weist darauf hin, daß von verschie⸗ denen Seiten auch verlangt worden sei, die Bedingung einer aus⸗ führlichen Beschreibung des Modells in das Gesetz aufzunehmen; es empfehle sich aber, dem Patentamt zu überlassen, in dieser Beziehung Bestimmungen zu treffen.
Geh. Regierungs⸗Raͤth Wermuth bemerkt, daß die Beschreibung des Modells in jedem Falle so genau sein müsse, um dem Patentamt und event. dem Richter die genaue Unterscheidung der neuen Gestaltung, Anordnung oder Vorrichtung an demselben zu ermöglichen; einen bestimmenden Einfluß auf die Form der Beschreibung könne das Patentamt aber nicht ausüben, wenn es auch Bestimmungen im Sbne der Ausführungen des Abg. Freiherrn von Buol zweifellos er⸗ assen dürfe.
§§. 1 und 2 werden unverändert in der Fassung der Kommission angenommen.
Die Kommission hat einen neuen §. 8a eingefügt, wonach die in Gemäßheit dieses Gesetzes geschützten Gebrauchsmuster auf jedem Stück die Bezeichnung: „gesetzlich geschützt“ tragen müssen, und wonach jeder Entschädigungsanspruch demjenigen verloren gehen soll, der es unterläßt, diese Bezeichnung an⸗ zubringen.
Die Abgg. Adt, Freherr von Buol, Goldschmidt, ' ch und Merbach beantragen, diesen §. 8a wieder zu
reichen.
Abg. Adt erklärt, daß er in der Kommission zu den Veranlassern dieser Bestimmung selbst gehört habe, sich aber habe über⸗ zeugen müssen, daß deren Durchführung aussichtslos sei. Man werde lediglich mit einer Unmasse von „gesetzlich geschützten“ Gebrauchs⸗ mustern überschwemmt werden.
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Geheimer Regierungs⸗Rath Wermuth: Dem §. 8a ständen recht⸗ liche, geschäftliche und internationale Schwierigkeiten entgegen. Der Versuch, eine solche Bestimmung zu erlassen, sei in einigen Staaten allerdings gemacht, aber in anderer Richtung. Bestimmungen nach der Art des vorgeschlagenen §. 8a beständen nur in den Vereinigten Staaten für Patente und in England für Muster, aber auch dort nicht in dem vorgeschlagenen Umfange. Die verbündeten Regierungen müßten dringend ersuchen, von der Annahme des §. 8a abzusehen. Abg. Freiherr von Buol spricht gleichfalls gegen §. 8a. S8a wird gestrichen. .8§. 13 bestimmt: Wer im Inlande einen Wohnsitz oder eine Niederlassung nicht hat, kann nur dann auf den Schutz dieses Gesetzes Anspruch machen, wenn in dem Staate, in welchem sein e oder seine Niederlassung sich befindet, nach einer im „Deutschen Reichs⸗Gesetzblatt“ enthaltenen Be⸗ kanntmachung deutsche Schutz genießen.
Abg. Schmidt (Elberfeld) beantragt, das Wort „deutsche“ zu streichen und dem Passus Folgenden hinzuzusetzen: „und den deutschen Staatsangehörigen dieser Schutz in demselben Maße gewährt wird, wie den Angehörigen der mit Bezug auf Musterschutz am Meisten be⸗ günstigten Staaten.“ Der Antragsteller führt aus, daß die jetzige aus dem Markenschutzgesetz übernommene Fassung die deutschen Interessen nicht genügend schütze. England verweigere auf diesem Gebiet die Reziprozität, es gewähre anderen Staaten Rechte, welche es Deutschland verweigere. Deshalb sei eine möglichst vorsichtige Fassung dieses §. 13 eine Bedingung für das gedeihliche Wirken dieses Gesetzes.
„Geheimer Regierungs⸗Rath Wermuth: Die Frage des inter⸗ nationalen Schutzes sei ja bei Gelegenheit der Berathung des Patent⸗ gesetzes ausgiebig berathen worden, sie sei von großer Wichtigkeit; die Absicht der verbündeten Regierungen sei nach wie vor dahin gerichtet, eine solche Verständigung herbeizuführen. Es dürfe auch die bestimmte Hoffnung gehegt werden, daß es gelingen werde, eine Abschließung einzelner Staaten oder Staatengruppen zu verhindern. Für jetzt genüge für den Schutz der deutschen Gebrauchsmuster und für die Verhinderung einer Benachtheiligung der deutschen Industriellen die Vorschrift des §. 13 vollständig; die Wünsche des Antragstellers würden zweckmäßig ihre Erledigung bei der Berathung einer Novelle zum Markenschutzgesetz finden.
Abg. Dr. Hammacher schließt sich dieser letzteren Auffassung an.
§. 13 wird unverändert angenommen, ebenso der Rest des Ce.. Die eingegangenen Petitionen werden für erledigt erklärt. Es folgen Wahlprüfungen. Betreffs der Wahl des Abg. Grumbt in Pirna war von der Wahlprüfungs⸗Kommission die Aussetzung der Be⸗ schlußfassung über die Gültigkeit und die Anstellung von Erhebungen vorgeschlagen worden. Die Erhebungen sollten sich nach dem Antrage der Kommission auch auf die behauptete Beeinflussung der Wahl durch das Auftreten eines Krieger⸗ vereins erstrecken. Die Diskussion über diese Anträge der Kommission hat bereits vor einer Reihe von Wochen statt⸗ gefunden. Der Abg. Dr. Mehnert hatte beantragt, die Er⸗ mittelungen auf den eben genannten Punkt nicht auszudehnen. Die Abstimmung über diesen Antrag hatte bei der damaligen Berathung zur Konstatirung der Beschlußunfähigkeit des Hauses geführt. Heute wird unter Ablehnung des Antrages Mehnert der Kommissionsantrag in allen seinen Theilen an⸗ genommen. Die Wahlen der Abgg. von Janta⸗Polczynski (4. Danzig), Dr. Pieschel (Sondershausen), Hastedt (17. Hannover), Stötzel (Essen), Pfähler (5. Trier), Dr. von Bennigsen (18. Hannover) werden für gültig erklärt.
Die Beschlußfassung über die Wahl des Abg. Freiherrn von Stumm (6. Trier) wird ausgesetzt und die von der Wahlprüfungs⸗Kommission vorgeschlagenen Ermittelungen be⸗ schlossen, welche gemäß einem Antrag Hellmann noch auf einige weitere Protestpunkte ausgedehnt werden sollen.
Ebenso beanstandet das Haus die Wahlen der Abgg. Graf Arnim (10. Liegnitz) und Adt (4. Pfalz).
Die Wahlen der Abgg. Graf Schlieffen⸗Schwandt (4. Mecklenburg⸗Schwerin), Ackermann 66. Sachsen), Pickenbach (1. Hessen) und Freiherrn von Münch (8. Württemberg) werden ohne Debatte für ö erklärt, die Wahl des Abg. von Colmar (1. Bromberg) be⸗ anstandet.
Damit ist die Tagesordnung erschöpft. Schluß 4 ½ Uhr. c pf
Gebrauchsmuster einen
Herrenhaus. 13. Sitzung vom Freitag, 24. April.
Der Sitzung wohnen der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums Staats⸗Minister Dr. von Boetticher und der Finanz⸗Minister Dr. Miquel bei.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die Berathung des Einkommensteuergesetzes.
Bei §. 7 bemerkt Ober⸗Bürgermeister Struckmann, in der Kommission habe der Finanz⸗Minister angedeutet, daß für die Ge⸗ meinden die Einkommensteuer mehr nebensächlich werden solle. Er halte das für sehr bedenklich, da sie ohne Einkommensteuer bezw. die Zuschläge dazu nicht auskommen könnten. Denn wenn ihnen auch die Grund⸗ und Gebäudesteuer überwiesen werde, so werde das doch nicht ausreichen, um den Einnahmeausfall in Folge des Fort⸗ falls der ganzen Einkommensteuer zu decken. Die Objektsteuern seien allerdings vorzugsweise für die Gemeindebesteuerung geeignet, aber das habe Alles eine gewisse Grenze. Es würde von Interesse sein, vom Finanz⸗Minister zu erfahren, wie weit daran gedacht werde, demnächst die Einkommensteuer für kommunale Zwecke nicht mehr zu⸗ zulassen. „Dieser Gesetzentwurf werde, so große Vortheile er habe“ ohnehin für die Gemeinden gewisse Schattenseiten haben denn die mitt⸗ leren Klassen seien für die kleinen und mittleren Gemeinden die Hauptsache. v11 “
Finanz⸗Minister Dr. Miquel: 8 v
Meine Herren! Wer einigermaßen den bisherigen Verhandlungen der Steuerreform gefolgt ist, der wird mit mir darin einverstanden sein, daß es unmöglich war, den ersten und den demnächstigen zweiten Schritt der Reform gleichzeitig zu thun. Es blieb garnichts anderes übrig, als den hier vorliegenden Schritt: Reform der Einkommen⸗ steuer, Reform der Erbschaftssteuer, Reform der Gewerbesteuer erst für sich zu machen und den zweiten Schritt vorzubehalten nach Maß⸗ gabe der Ergebnisse des ersten Schrittes. 1 86 “
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