¶I
bayerischen) im Jahre 1890 bei den 3 14 .215 2à16 8 1 . 19
8
Laufende Nummer.
Länge der am Schlusse des Jahres i tri befindlichen Bahres
Es verspäteten fahrplanmäßige:
Von den Ver⸗
Zur Personen
Schnellzüge über 10 Minuten
Personemüge über 20 Minuten
zur Personen⸗ und Güter⸗) spätungen (Spalte 9, beförderung gleichzeitig 1
über 30 Minuten
2 und 15)
dienende Züge entfallen auf
gaben in den welchem die
und Güter⸗
beförderung gleichzeitig dienenden
davon fallen der eigenen Bahn zuxr Last und zwar:
davon fallen der eigenen Bahn zur Last und zwar:
8
im Ganzen
Davon sind zwei⸗ und mehrgeleisig.
8₰4 ]
2
1“ 11
Kilometer.
92 84
Zugkilometer.
Zügen wurden zurückgelegt:
auf 1 000 000 über⸗
nideche⸗ .“ haupt
(Spalte 5) 88
1 000 000 Zug⸗ kilometer (Spalte 6)
auf
im Ganzen
nach ahnen festgestellt ist.
davon fallen der 1 000 000 1 000 000
eigenen Bahn zur Zug⸗ Achs⸗ Last und zwar: kilometer kilometer
Ibsbas der in den Spalten Zug⸗ 5, 6 und 7 be⸗
kilometer zeichneten Züge
(Spalte 7)
Geometrisches Mittel der An Reihenfolge der B
Spalten 17 und 18,
Anza
böI.
Anzahl.
Main⸗Neckar⸗Eisenbahn .. . Heffelche Ludwigs⸗Eisenbahn ... ezirk der Königl. Eis.⸗Dir. Köln (linksrh.)
11“ 4 . „ Elberfeld Mecklenburgische Friedrich Franz⸗ Eisenbahn ... Bezirk der Königl. Eis.⸗Dir. Frank⸗ att g. WWJ . .1114*“ Werra⸗Eisenbah ““ Bezirk der Königl. Eis.⸗Dir. Köln (rechtsrh.)
“ „ Magde⸗
burg. Kiel⸗Eckernförde⸗Flensburger Eisen⸗
hbabhbn .. 6. Bezirk der Königl. Eis.⸗Dir. Berlin 2 „ „ 2„ Hannover 2 „ „ 8 Altona Neustrelitz⸗Warnemünder Eisenbahn Bezirk der Königl. Eis.⸗Dir. Erfurt Brom⸗ berg. .“ 8 „ Breslau Württembergische Staats⸗Eisenbahnen Sächsische Staats⸗Eisenbahnen 4 Elsaß⸗Lothringische Eisenbahnen. Weimar⸗Geraer Eisenbahn. Oldenburgische Staatsbahn. Altdamm⸗Colberger Eisenbahn. Braunschweigische Landes⸗Eisenbahn Lübeck⸗Büchener Eisenbahn. 8 Saal⸗Eisenbahn . . . . .. “ Eisen⸗ JA811“X“ Ostpreußische Südbbahn.. Badische Staats⸗Eisenbahnen Stargard⸗Küstriner Eisenbahn Oberhessische Eisenbahnen. Crefelder Eisenbahhnhn. Mecklenburgische Südbahn.. Breslau⸗Warschauer Eisenbahn.. Marienburg⸗Mlawkaer Eisenbahn. Halberstadt⸗Blankenburger Eisenbahn
22 002 O0.2 ◻ ĩ 0h
108,47 717,04
1971,80 1235,69
720,57
1425,97 207,01
2286,87 1858,35
78,78 3092,62 2343,51 1578,95
125,64 1916,67
4218,11 3008,05 1649,08 2700,31 1379,25 68,30 413,51 122,27 79,35 158,84 90,63
95,49 261,50 1461,67 116,36 220,23 61,40 116,50 55,34 155,38 55,08
99,58 285,57
950,76 528,49
20,36 933,00
775,39 1085,90 807,5 1130,81 436,28 741,82 1100,17 381,06 304,71
772,77 636,11
62,40
546,83
149,03
453 018 978 663
1 633 324 748 304
259 752
2 081 558 110 375
1 708 590 2 214 097
2 947 971 1 234 452
91 717 2 633 860
1 715 664
540 626 1 043 740 1 659 821 1 512 006
1 357515
749 348
3 088 665
6 475 659 5 220 563
670 066
4 611 052 322 952
7988 33;56 7445 374
*
1 671 931
12 008 617 8 236 801 3 974 986
300 594 6 007 104
6 455 148 6 195 853 5 291 278 7 799 375 4 283 139
104 076
565
306 962 187 695
4 880 033
287 1188
3 229
1040 229
374 351 1 269 675
3 896 2 691 2 779]/ 1 589
4266 269
1 0388 929 66 60
2 868 1 581 2 223] 1 497
567,31 902,25
453,31 897,61
323,39
366,55 380,52
393,89 248,41
29 005 1 529 726 850 525
1 183 374
3 055 2 380 308,69 1 458 1 096 268,95 945 823 373,988 2 17 188,32 1 245 971
198,17] 1 044 834 140.58¹ 1 094 824 172,466 677 356 303,041 1 0588 735 133,60% 871 378
1 10 7 192,833 127 91
248,81 2 327 791 1 252 032
4 722 011 2 719 162
61,13 207,24
282 11
468,41 218,54
715,56 304,37
401,45
201,47 185,79
197,91 201 06
198,19 133,06 207,04
56,55 161,64
129,20 132,99 67,28 94,24 88,25 67,26 87,48
68,41 26,64
52,59 30,12
34,83835
503,10 376,73
371,40 342,36
278,73
233,81 276,19
226,02 207,47
151,28 188,49 177,53 169,96 130,00 156,78
133,72 110,52 74,24 104,57 89,47 77,16 67,08 66,64 55,06 65,60 47,55
56,30 67,64 39,64 37,71 27,56 17,05 19,60 24,75
9,75
5,74
379,24
2,29 1,90 1,95 1,91 1,98 1,51 1,14 0,24 0,29
Summen und Durchschnittszahlen
36 154,59
11 748,59]26 903 987
310,88
179,099 8,7
(35 679,89) (11680,33) im Jahresdurchschnitt.
voerlängerte Fahrzeit bei:
mit Personenbeförderung vorgekommenen
WZI 24 26 27
Verspätungen und deren Ursache
28 29 30 31 [321 33 34 35 3
[49 50 51 [52 53
Von den Verspätungen (Spalten 9, 12 und 15) entfallen auf: In
wurden Anschlüsse
verlängerten Aufenthalt versäumt
auf den Stationen bei:
olge der Verspätungen
ei: an den Achsen
Die Verspätungen wurden verursacht durch:
Schadhaftwerden der Fahrzeuge: mangelhaften
Warten auf atmosphärische
Zustand und an Schadhaft⸗
Freiwerden der
Einflüsse
ebsdienst
gleichzeitig
gleichzeitig dienenden
dienenden
Personen⸗
Personen⸗ ersonen⸗ und Güter⸗
rderung
1
beförderung
be
zur Personen ⸗· und Güter⸗
zur
zur Personen⸗ und Güter⸗
Federn stigen
Bruch Theilen
dienenden
beförderung gleichzeitig der Weichen
baulichen Anlagen
isungen u.
durch Entgle sammenst
Zu ü
öße anderer Züg
2
sonst. Un⸗ eberfahren uge, Kessel⸗
u et
d Gütern Dan.
gen (Wolken⸗
94
2
g ²⁰) u. Laufende Nummer.
d Steuer⸗ (Zoll⸗) Abferti⸗
—
se (Bergstur Ueberschwemmun v8
euer im
onen ꝛc
1
igen der Reisenden, Um⸗
ahrzeuge gung eisegepäck un ngel (Wassernehme rüche) explo
F
Stationsdist., Gegenzügeꝛc. auf sonst. Wei 5 b
Um der etreffenden Züge
durch fremde oder eigene
Schneeverwehung
ma
Fuhrwerken,
Maschinen und Tender Maschinen und Tender Maschinen und Tender Maschinen und Tender densslelich der Wecet
Zügen.
Maschinen und Tender
B Streckengeleise
Entgleisungen und Zusammenstöße
Nebel, Glatteis, Reif ꝛc.
Amäßigkeiten im Fahr⸗
perrten hofs⸗ und
starken Personen⸗ und Güterverkehr
Rangiren,
sonstige Betriebsereignisse
laden von Sturm und Re
2A
8 8. Post⸗ un Damp von
rege
Minusen.
8 der Drehscheiben u. sonstigen
NMnJa böT.
8 50 1 692 3¹ 5 740
1 10 574 6 029
1 092
7 878 648
5 818 5 997
5 819 919 4 641 309 5 044
6 620 1 111
105] 3 421 1 493]1 5 706 4 2 602
34 . 108 1471.
65
2 895 729
154 174
1167
.
88 545
62] 1 497 192 1 181
32 534
56 999 44 695
2 180
ᷣ—
— * 2
2 119
46
22 00⁰⁴ — ᷑ *9⸗
80‿ 80 82 00 S — Aæ.
10
1 400 695 537
8 612²
577 275 189 462 200 5 37
2. 2— —
— —22.
—6 DO2n289o 0:
—8 8829öösöbbnöene ee
Bemerkung:
Abgesehen
den oben aufgeführten Verspätungen und Anschlußversäumnissen sind in Folge von Schneeverwehungen, Ueberschwemmungen
n—õõ ———
Die zweite Berathung des Staatshaushalts⸗ Etats für 1891/92 wird in der gestern abgebrochenen De⸗ batte über Titel 1 der Einnahmen des Etats der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenverwaltung fortgesetzt.
Abg. Schul tz (Lupitz): Allen Bestrebungen gegenüber der Arbeiter⸗ bewegung müsse das praktische Christenthum zur Grundlage dienen. Nicht nur Arbeitgeber und Arbeiter müßten zusammenwirken, sondern wir alle gehörten zusammen, seien alle Kinder eines Volks und blickten auf eine zweitausendjährige Vergangenheit unseres Volks zurück. Den Wegen, welche der Große Kurfürs gezeigt babe, welche der große König, der gefagt habe: „Ich bin der erste Diener meines Volks“, und der erste Hohenzollern⸗Kaiser weiter verfolgt hätten, müßten alle gebildeten Stände auch jetzt nacheifern, wie auch der junge Kaiser zu einer Sozialreform aufgefordert habe. Er sei der Regierung dankbar, daß sie jetzt den nöthigen Ernst entwickele. Die Sozialisten griffen die Regierung an, weil sie sich mit den Arbeitgebern vereinigt habe — der Staat selbst sei doch der größte Arbeitgeber —, die wüsten Agitatoren lahmzulegen, die das Volk verführten. Damit habe sich die Regierung den Dank des Vater⸗ landes verdient. Aus Mangel an Arbeitskräften würden die Land⸗ wirthe von der intensiven zur extensiven Wirthschaft übergehen müssen. Die neue Ernte verspreche recht wenig, und sehr hohe Preise könnten eintreten, gleichviel, ob die Zölle suspendirt würden oder nicht. Wenn danach eine Gesundung der Zustände folge, so bitte er die Regierung, diese nicht dadurch zu unterbrechen, daß sie große Anleihen bergebe, um irgendwelche Arbeiten machen zu lassen und Arbeiter zu beschäftigen. Die Regierung müsse auch dann fest bleiben und die Arbeiter dahin weisen, wo sie Arbeit fänden, auf das Land. Die Landwirthe gäben zwar hartes, aber immer noch ein Br dem Jeder sich saft essen könne.
Der Titel wird bewillitg.
Bei Titel 13, Einnahme aus den Bergwerksabgaben
5 Millionen, bemerkt
Abg. Dr. Ritter: Die Bergwerksabgabe sei eine Bruttosteuer, da sie auf die Produktion gelegt sei ohne Rücksicht, ob sie das reine Einkommen treffe oder nicht. „Das habe die Bergwerksreviere seit Jahren veranlaßt, auf die Beseitigung dieser Steuer hinzuwirken, weil sie sie als „ungerecht betrachteten. In Petitionen seien die Gründe eingehend erörtert worden. Die Unbilligkeit dieser Steuer habe auch die Regierung in Erklärungen des Ministers von Mavybach in früheren Sessionen anerkannt und es sei der Wunsch der Regierung hervor⸗ gehoben worden, diese Bruttosteuer zu beseitigen. Auch von Seiten des Hauses sei nach dieser Richtung mehrfach plaidirt worden. Diese Steuer sei auch eine Doppelbesteuerung, denn sie sei Bruttosteuer auf die Produkte gelegt neben den sonstigen Staats⸗ steuern, welche jetzt durch die neue Einkommensteuer erhöht seien. Auch sei nicht zu vergessen, daß im Verlauf der Jahre eine unge⸗ heure Erhöhung der Belastung der Bergwerke eingetreten sei, welche nicht von dem Prosperiren der Bergwerke abhänge. Zur Zeit hätten die Bergwerke bessere Einnahmen gegen früher, was aber in das Gegentheil wieder umschlagen könne. bns die Regierung in schlech⸗ ten Zeiten die Bergwerkssteuer nicht beseitigt, so dürfe sie sie jetzt nicht wegen der guten Zeiten aufrecht erhalten. Die Kosten für die
Alters⸗ und Invaliditätsversicherung, für die Wohlthätigkeitseinrich⸗ tungen ꝛc. hätten eine ungeheure Mehrbelastung herbeigeführt, ab⸗ gesehen von der Erhöhung der Löhne. Diese Kosten seien in den letzten zehn Jahren von 4 auf 10 % gestiegen. Er bitte die Regierung um eine Erklärung, ob die frühere Auffassung des Herrn Ministers von Mavybach die ihrige sei, und ob zu erwarten sei, daß diese unge⸗ rechte Steuer beseitigt werde. Der Finanz⸗Minister Dr. Miquel habe bei §. 1 des Einkommensteuergesetzes erklärt, daß die Regierung die Tendenz verfolge, jede nicht auf das Reineinkommen geleste Steuer zu beseitigen.é Dazu gehöre auch diese Bruttosteuer, und er würde über eine entgegenkommende Erklärung der Regierung erfreut sein.
. für Handel und Gewerbe Freiherr von Ber⸗ epsch:
Meine Herren! Im Wessentlichen stimmt meine Auffassung über die Bergwerksteuer überein mit derjenigen, welcher der Hr. Minister von Maybach in diesem Hause schon mehrfach Ausdruck gegeben hat. Ob die Bergwerksteuer ganz abzuschaffen ist, oder ob sie nur einer Reform zu unterwerfen ist, ist für mich zur Zeit noch eine offene Frage. Sobald die auf eine Reform der Einkommen⸗ und Gewerbesteuer abzielenden Entwürfe, die die Häuser des Landtages augenblicklich beschäftigen, ihren Abschluß gefunden haben werden, wird der Hr. Finanz⸗Minister mit mir in eine neue Erörterung über die Frage der Bergwerksteuer eintreten, und ich hoffe, daß wir in die Lage kommen werden, in einem wesent⸗ lichen Theile die Wünsche der Bergbautreibenden, die ich, wie schon erwähnt, für berechtigt halte, erfüllen zu können.
Abg. Schmieding: Seit sieben Jahren habe auch er eine Beseitigung dieser antiquirten Bruttosteuer befürwortet und könne die Ausführungen des Abg. Ritter nur bestätigen. Er wünsche, daß in schnellerem Tempo mit der Beseitigung dieser Steuer vorgegangen werde. Redner giebt eine ziffernmäßige Darstellung über die Ver⸗ ringerung der Dividenden verschiedener Werke in Folge der Mehr⸗ belastung durch die Sozialreform.
Der Titel sowie der Rest der Einnahmen werden be⸗ 81 t. Die Ausgaben des Berg⸗Etats werden ohne Debatte ewilligt. Es folgt die Berathung des Justiz⸗Etats. Beim Gehalt des Ministers bemerkt
Abg. Biesenbeck: Noch immer sei keine genügende Vermehrung der etatsmäßigen Stellen in der Justizverwaltung eingetreten. Die Zahl der unbesoldeten Assessoren habe sich nicht verringert, sondern vermehrt, und es sei dabei erfreulich, daß trotz dieser schlechten Aus⸗ sichten sich immer noch junge Leute dem Juristenberuf nicht ent⸗ fremden ließen. Wie der Arbeiter ein Recht auf Arbeit habe, so habe auch der Jurist ein gewisses Recht auf Anstellung, und der Staat sollte nicht die Arbeitszeit dieser jungen Leute unentgeltlich ausnutzen. Im vorigen Jahre hätten die Regierungsvertreter diese Ansprüche anerkannt und z.) B. in der Rheinprovinz 20 neue Stellen geschaffen.
Das genüge aber nicht. Er fürchte, daß der gute Wille des
“
Justiz⸗Ministers durch den Einfluß des Finanz⸗Ministers harsönt werde, und er bitte den Justiz⸗Minister, in in dieser Be⸗ ziehung mehr Energie walten zu lassen. enn die etatsmäßigen Stellen nicht vermehrt würden, werde sich entweder ein juristisches Proletariat herausbilden, oder viele fähige Leute würden der Juris⸗ prudenz abwendig gemacht werden. Sollten denn nur die An⸗ gehörigen der jeunesse dorée Juristen werden? In keinem Ver⸗ waltungsgebiet seien die Besoldungs⸗ undzAvancementsverhältnisse so schlecht, wie in der Justizverwaltung. Da bekomme der Anfänger 2400 ℳ, zu wenig zum Leben, zu viel zum Sterben.
Geheimer Ober⸗Justif⸗Rath Eichboltz: Er gebe, zu, daß noch immer nicht genügend etatsmäßige Stellen geschaffen seien. Aber der Finanz⸗Minister habe erklärt, mit Rücksicht auf die allgemeine Finanzlage müsse auch die Justizverwaltung sehr dringende Wünsche zurückstellen. Bis zum nächsten Jahre würden mit dem zur Ver⸗ fügung stehenden Personel die Geschäfte ordnungsmäßig geführt werden können. ür die Zukunft aber müsse eine Vermehrung der etatsmäßigen Stellen angestrebt werden. Die Lage der Assessoren habe ssich allerdings nicht wesentlich gebessert; gewiß solle man die Arbeitskraft dieser Herren nicht unentgeltlich ausnutzen, und auch das Ministerium meine, daß sie einen gewissen Anspruch auf Besoldung hätten. Vielleicht werde man, wenn die Zahl der unbesoldeten Assessoren in Zukunft nicht erheblich abnehmen sollte, dafür sorgen müssen, daß nicht jeder Jurist, der den Vor⸗ bereitungsdienst absolvirt und das zweite Examen bestanden habe, als Assessor in die Staatsverwaltung übernommen werde, sondern daß die Justizverwaltung das Recht habe, so viele Derjenigen, die die zweite Prüfung bestanden hätten, als Assessoren und Änwärter auf Stellen zu übernehmen, als etwa nöthig seien, um das Bedürfniß zu decken. Wolle man jedem jungen Assessor zusagen, daß er eine gewisse Reihe von Jahren nach bestandenem Examen als Richter angestellt werden müsse, so werde das den Andrang zur Justizkarridre noch vermehren. Die Abhülfe könne eben nur darin liegen, daß ein Gesetz eingebracht und vom Landtage genehmigt werde, wonach die vheheechen Einschränkung in der Uebernahme der Assessoren ein⸗ geführt werde.
Abg. Lucius (Erfurt) regt die Frage an, ob es nicht angemessen sein würde, für die Amtsthätigkeit der Richter eine Altersgrenze fest⸗ zusetzen, analog den Bestimmungen des Gesetzes vom Jahre 1882, welches die nicht richterlichen Beamten nach Erreichung einer be⸗ stimmten Altersgrenze auch gegen ihren Wunsch in den Ruhestand zu versetzen gestatte. Die umfangreiche Gesetzgebung der neueren Zeit stelle an die Kraft des Richterstandes besonders hohe Anforderungen, und wenn man gegen den Vorschlag die Rücksicht auf die älteren Richter geltend mache, so spreche dafür auf der andern Seite die Rück⸗ sicht auf die jüngeren, die nicht vorrücken könnten. Ferner wünscht der Redner in Handelssachen Seitens der Gerichte, insbesondere auch der oberen, die Heranziehung von Sachverständigen. Die Rechtsver⸗ hältnisse im Handel seien ein besonderes, auch in der Gesetzgebung wie in der Organisation vielfach gesondert behandeltes Gebiet, das in allen Theilen zu übersehen dem Richter nicht ohne Weiteres möglich sei.
Justiz⸗Minister Dr. von Schelling:
Ich bin dem Herrn Vorredner dankbar dafür, daß er in dem ersten Theil seines Vortrags eine Frage angeschnitten hat, die ich für
60 070 77 922 12 091 83 263 415 1637 93 050] 6811 /17635
1495 312
178 105132 79 93
741 559 Minuten 26 191
= 514 Tage 23 Stunden 19 Minuten.
und dergleichen auf 17 Bahnen 745 Züge ganz und 755 Züge streckenweise ausgefallen, sowie 820 Anschlüsse versäumt worden.
erwägungswerth halte. Die Lage der Gesetzgebung in Bezug auf diese Frage ist diese: nach der Pensionsnovelle vom 31. März 1882 ist jeder richterliche Beamte befugt, nach zurückgelegtem 65. Lebens⸗ jahr seine Versetzung in den Ruhestand zu verlangen, und hat nicht nöthig, zu diesem Zweck seine Dienstunfähigkeit nachzuweisen. Da⸗ gegen kann gegen den Willen des richterlichen Beamten eine Versetzung desselben in den Ruhestand nur eintreten im Wege eines disziplinar⸗ gerichtlichen Verfahrens, wenn seine dauernde Unfähigkeit dargethan und von dem Dieziplinargericht für festgestellt erachtet wird. Die auf die nicht richterlichen Beamten bezüglichen Bestimmungen des erwähnten Gesetzes, wonach diese Beamten nach zurückgelegtem 65. Lebensjahr auch gegen ihren Willen in einem summarischen Verfahren pensionirt werden können, findet auf richterliche Beamte keine Anwendung.
Nun bin ich mit dem Herrn Vorredner darin ganz einverstanden, daß es wünschenswerth sein würde, in den höchsten Jahrgängen der richterlichen Beamten einen schnelleren Wechsel herbeizuführen und da⸗ durch das Vorrücken jüngerer Kräfte mehr als das bisher möglich war, zu befördern. Leider stehen die Dinge heut zu Tage so, daß der Schwerpunkt der gerichtlichen Organisation auf dem Land⸗ und Amtsrichter beruht und nur einem kleinen Bruch⸗ theil derselben die Möglichkeit eröffnet wird, in höhere Stellen auf⸗ zurücken, und leider erfolgt auch für Diejenigen, welche dieses Ziel erreichen, dieses Aufrücken meistens nicht — wie es im Interesse der Justiz zu wünschen wäre — in der Vollkraft der Jahre, sondern erst in vorgerückteren Jahren. Also in der Tendenz, die der Herr Vor⸗ redner verfolgt, kann ich mich nur vollständig zustimmend verhalten. Leider ist aber der von ihm gemachte Vorschlag nicht durchführbar, denn es liegt auf der Hand, daß es mit der Unabhängkeit der richter⸗ lichen Beamten nicht verträglich sein würde, wenn jeder Richter befürchten müßte, nach zurückgelegtem65. Lebensjahre in einem summarischen Verfahren im Wesentlichen nur auf Grund der Feststellungen der vorgesetzten Verwaltungsbehörden pensionirt zu werden. Will man also die von mir angedeutete Erneuerung herbeiführen, dann würde man wohl zu einem anderen Auskunftsmittel greifen müssen. Ich bin natürlich nicht in der Lage, in dieser Beziehung einen anderen Vorschlag zu machen. Nur akademisch will ich andeuten, daß die mögliche Abhülfe nur bestehen könnte in einer gesetzlichen Bestimmung, daß nach Erreichung eines bestimmten Lebensalters jeder Richter in den Ruhestand zu treten hat, ohne Rücksicht darauf, ob das seinerseits oder von seinen vorgesetzten Behörden gewünscht wird oder nicht. Natürlich müßte dann das Lebensalter bedeutend höher gegriffen werden, als das 65. Lebensjahr.
Was die zweite Anregung des Herrn Vorredners betrifft, so bin ich ja in gewisser Beziehung auch in keiner sachlichen Differenz mit
ihm. Ich wünsche auch, daß die Gerichte so viel als möglich sich sachverständigen Beiraths versichern, aber der Herr Vorredner hat bereits selbst angedeutet, daß es mir in der That an Mitteln fehlt, auf die vernünftige Anwendung dieses Ermessens hinzuwirken.
Abg. Rickert: Der Abg. Zelle habe im vorigen Jahre den Fall erwähnt, daß der Präsident des Breslauer Ober⸗Landesgerichts an die Amtsrichter, welche den Kommissionen vorsäßen, welche die Be⸗ stellung der Geschworenen zu besorgen hätten, eine verfücahn erlassen habe, dahin zu wirken, daß möglichst wenig jüdische Geschworene herangezogen würden. Der Justiz⸗Minister habe bezweifelt, daß solche Verfügung erlassen sei, aber im Falle der Richtigkeit Abhülfe zugesagt. Er habe sich nun erkundigt und von durchaus achtbarer, glaubwürdiger Seite erfahren, daß der Ober⸗Landesgerichts⸗Präsident allerdings ein solches Schreiben amtlichen Charakters erlassen habe — ob es gerade eine Verfügung gewesen sei, wisse er freilich nicht —, in dem er den betreffenden Amtsrichtern aufgegeben habe, bei der Zusammenstellung der Listen der Geschworenen möglichst wenig Juden zuzulassen. Es werde ihm nun ferner versichert, daß auch nach jener Ver⸗ handlung hier der Ober⸗Landesgerichts⸗Präsident jenen Erlaß nicht einmal redressirt habe, — er halte das für un⸗ glaublich, aber die Nachricht gehe ihm von so achtungswerther Seite zu, daß er sie hier vorbringen müsse. Wenn irgend ein ge⸗ wöhnlicher Antisemit in einer Volksversammlung solche Forderungen stelle, so werde man sich darum nicht weiter kümmern, aber wenn einer unserer obersten Richter solche ungesetzlichen Verfügungen erlasse, die dahin strebten, unsere Kultur um lange Zeiten zurück⸗ zuschrauben, so errege das das Gefühl tiefster Empörung.
Geheimer Justiz⸗Rath Lucas: Nach den vom Abg. Rickert erwähnten Verhandlungen des vorigen Jahres habe der Breslauer Ober⸗Landesgerichts⸗Präsident an den Minister berichtet, daß er allerdings, nachdem er die Wahrnehmung gemacht, daß Viele der zu Geschworenen Berufenen israelitischer Konfession nicht die zu diesem Amt nöthige Entschlossenheit und Festigkeit besäßen, an die Land⸗ gerichts⸗Präsidenten eine Verfügung gerichtetet habe, wonach die einzelnen Kommissionen darauf sehen sollten, daß im Interesse der Rechtsprechung nur solche Israeltten in die Geschworenenlisten kämen, welche die dazu nöthigen Eigenschaften besäßen. Davon, daß möglichst wenig Juden herangezogen werden sollten, sei keine Rede gewesen, und insofern sei auch das Verfahren des Ober⸗Landes⸗ gerichts⸗Präsidenten nicht, wie es Abg. Rickert gethan habe, als ungesetzlich zu bezeichnen, denn denjenigen Ifraeliten, welche zum Geschworenenamt tauglich seien, sei ja nichts in den Weg gelegt worden. Dennoch sei die Verfügung als in der Form fehlgegriffen zu bezeichnen gewesen, und deshalb habe der Minister dem Ober⸗Landes⸗ gerichts⸗Präsidenten mitgetheilt, daß er die Verfügung nicht billigen könne und daß von deren Erlaß hätte Abstand genommen werden follen; er müsse danach annehmen, daß der Ober⸗Landesgerichts⸗ Präsident hierauf die mehrerwähnte Verfügung formell oder materiell zurückgenommen habe; da der Abg. Rickert das Gegentheil behaupte, werde sich der Minister beim Ober⸗Landesgerichts⸗Präsidenten nach dem Sachverhalt erkundigen und behalte sich, wenn der Abg. Rickert Recht habe, weitere Schritte vor. 8
Abg. Munckel: Nach der Verfügung des Ober⸗Landesgerichts⸗
8
Präsidenten sollten diejenigen Juden nicht zu Geschworenen gewählt werden, welche nicht die nöthige Festigkeit zeigten. Es sei bezeichnend, daß man damit gewissermaßen eine Präsumtion zur Untauglichkeit als Geschworene den Juden gegenüber ausspreche. Dieses Mißtrauen gegen unsere Staatsbürger diene aber nicht dazu, das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Richter, zu denen der Ober⸗Landesgerichts⸗ Präsident doch auch gehöre, zu stärken. Er wisse nicht, weshalb gegen den Ober⸗Landesgerichts⸗Präsidenten keine Disziplinar⸗Untersuchung eingeleitet worden sei, während doch gegen den Amtsgerichts⸗Rath Alexander in Königsberg eine Disziplinar⸗Untersuchung stattgefunden habe, weil derselbe einem freisinnigen Verein angehört habe. In de Verfahren sei allerdings auf Freisprechung erkannt worden, trotzdem sei sie schlimmer als eine Verurtheilung in wohlwollendem Tone, d in den Gründen des Urtheils dem Amtsgerichts⸗Rath ein Vorwurf daraus gemacht werde, der freisinnigen Partei anzugehören. Gege. “ derartige Urtheile müsse eine Berufung möglich sein, was zur Zei
nicht der Fall sei
Geheimer Justiz⸗Rath Lucas: Der Abg. Munckel vermisse, analog dem Fall in Königsberg, ein Disziplinarverfahren gegen de Ober⸗Landesgerichts⸗Präsidenten in Breslau. Aber seine Beweis führung dafür sei nicht stichhaltig; der Ober⸗Landesgerichts⸗Präsiden in Breslau habe nicht als Richter, sondern als oberster Justiz Verwaltungsbeamter der Provinz gehandelt. Von einer Partei nahme des Ober⸗Landesgerichts⸗Präsidenten könne keine Rede sein. Es handele sich nicht um religöse Parteiansichten, sondern um einen Akt der Verwaltung. Der Amtsgerichts⸗Rath Alexander i Königsberg gehöre der deutschfreisinnigen Partei an und habe in einer Versammlung dieser Partei sehr energisch betont, daß man die Militärvorlage unter keinen Umständen bewilligen dürfe, selbst nicht um die Konzessionen, zu denen andere Mitglieder der Parte geneigt seien. In diesem Verfahren habe der Landgerichts⸗Präsiden ein so extremes Hervortreten erblickt, daß er befürchtet habe, da politisch anders denkende Gerichtseingesessene in ihrem Glauben a die absolute Unparteilichkeit des Richters beirrt werden könnten, und dem Amtsgerichts⸗Rath Alexander eine Ermahnung ertheilt. Dieser habe sich beschweren wollen und dazu den doppelten Weg der Be schwerde an den Ober⸗Landesgerichts⸗Präsidenten, eventuell an de Justiz⸗Minister gehabt oder auf eine Entscheidung des Disziplinar gerichts antragen können. Er habe das Letztere gewählt, und einem solchen Antrag müsse stattgegeben werden. In mündlicher Verhand- lung sei die Ermahnung aufgehoben worden und damit sei der Amts gerichts⸗Rath Alexander zu seinem Rechte gelangt. Etwas Anderes hätte der Justiz⸗Minister auch nicht thun können. Auf die Gründ des Erkenntnisses habe der Justiz⸗Minister keinen Einfluß. Der Dis⸗ ziplinarrichter sei wie jeder andere Richter keinem anderen Einflusse unterworfen als dem des Gesetzes. Es sei übrigens nicht un- gewöhnlich, daß bei Freisprechungen das Verhalten eines Angeklagten einer moralischen Kritik unterzogen werde. Das müsse auch dem Abg. Munckel als Vertheidiger im Strafprozeß schon häufig vorgekommen sein. Er werde ihm zugeben, daß daran Niemand Anstoß nehme könne. In dem anderen Fall sei ein bedauerliches Versehen jenes Landgerichts⸗Direktors vorgekommen, und es sei ihm eine Ermahnung ertheilt worden. Es liege also keine Veranlassung vor, daraus der Justizverwaltung irgend einen Vorwurf zu machen. (Beifall rechts.)