1. Untersuchungs⸗Sachen. 2. Aufgebote, Zustellungen u. „. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.
8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 1“
9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[9375] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen angeblichen Fell⸗ händler Richter, mit Spitznamen „Stettiner Her⸗ mann“ aus Gr. Lichterfelde, z. Z. unbekannten Aufenthalts, ist die Untersuchungshaft wegen ge⸗ werbsmäßigen Glücksspiels verhängt. Es wird er⸗ sucht, denselben zu verhaften und in das Gerichts Gefängniß zu Potsdam abzuliefern.
Potsdam, den 5. Mai 1891.
Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht.
Beschreibung: Alter 45 — 50 Jahre, Größe 1,78 — 80m, Statur schlank, Haare graumelirt. Bart grauer Schnurrbart, Augenbrauen melirt, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Kinn spitz, Gesicht flach, Ge⸗ sichtsfarbe etwas blaß, Sprache deutsch, Kleidung raues Jacket, graue Hosen, graue Weste, halblange
chaftstiefel, aschgraue Mütze. Besondere Kenn⸗ zeichen: Beim Gehen etwas nach vorne übergebeugt. Hat bereits Falten im Gesicht.
rene
[9374] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der gegen den früheren Kartonzuschneider Friedrich Wilhelm Schesisch wegen Mordes unter dem 11. April 1891 in den Akten U. R. II. 176 1891 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.
Berlin, den 5. Mai 1891.
Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht I.
[9509]
In der Strafsache gegen den Rekruten Peter Bauer aus dem Landwehrbezirke Kreuznach, geb. zu Zell am 30. Oktober 1869, katholisch, Tage⸗ löhner, wegen Fahnenflucht wird, da der An⸗ geschuldigte Bauer des Vergehens gegen §. 69. des Militär⸗Strafgesetzbuchs beschuldigt ist, auf Grund der §§. 245 u. ff. der Militär⸗Strafgerichts⸗ ordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicher Weise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3100 ℳ, in Buchstaben: Dreitausend einhundert Mark — das im Dentschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt und verordnet, daß dieser Beschluß nur durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger veröffent⸗ licht werde.
Koblenz, den 1. Mai 1891.
Königliches Landgericht, II. Strafkammer. gez. Petry. Reusch. Schneider.
(L. S.) Beglaubigt: Dahmen, Gerichtsschreiber.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[9384] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 152 Nr. 6772 auf die Namen des Kaufmanns Wilhelm Jacobi hier und des Architekten Ernst Bonatz hier zu gleichen Rechten und Antheilen eingetragene, in der Liegnitzerstraße Nr. 18 belegene Grundstück am 30. Juni 1891, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grund⸗ stück ist mit 4,32 ℳ Reinertrag und einer Fläche von 9 a 18 qm zzur Grundsteuer, zur Gebäude⸗ steuer aber noch nicht veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge⸗ richtsschreiberei, ebenda, Flügel D, Zimmer Nr. 42, eingeschen werden. Alle Realberech⸗ tigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boren anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des ge⸗ ringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die be⸗ rücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertbeilung des Zuschlags wird am 2. Juli 1891, Nachmittags 12 ¼ Uhr, an obenbezeich⸗ neter Gerichtsstelle verkündet werden.
Berlin, den 4. Mai 1891.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.
[9406]
In Sachen des Auktionators Carl Staake in Meerdorf und des Schlachters Hennig Stöter in Wendezelle, Kläger, wider den Brinksitzer H. Hauer in Wendezelle, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag der Kläger die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen Brinksitzerwesens No. ass. 393 in Wendezelle zum Zwecke der Zwangs⸗ versteigerung durch die Beschluüͤsse vom 8. und 10. April d. J. verfügt, auch die Eintragung dieser Beschlüsse im Grundbuche an denselben Tagen erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 14. August c., Morgens 9 Uhr, vor Herzog⸗ lichem Amtsgerichte Vechelde in der Baar'schen Gastwirthschaft in Wendezelle angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu über⸗ reichen haben.
BVechelde, den 5. Mai 1891. Herzogliches Amtsgericht. (Unterschrift.)
[69737] Aufgebot. Der Anbauer Johann Pils in Heeslingen hat das Aufgebot eines ihm gehörigen, bei dem im Jahre 1889 stattgehabten Brande seines Wohnhauses ihm abhanden gekommenen Quittungsbuchs der Zevener Sparkasse, welches mit Fol. 4064 und Nr. 4064 bezeichnet ist, und welches über 1200 ℳ nebst Zinsen lautet, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 18. Dezember 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird. Zeven, den 3. März 1891. Königliches Amtsgericht.
[69719] Aufgebot.
Der Spengler Peter Diehl und dessen Ehefrau Mathilde Diehl, geb. Kalberlah, hier, haben das Aufgebot des Sparkassenbuchs Nr. 34 270a. der Sparkasse und Ersparungsanstalt der Polytechnischen Gesellschaft zu Frankfurt a. M., ausgestellt unter dem Namen Peter Diel aus Rüdingshausen und Ehefrau Mathilde, geb. Kalberlah, und lautend über eine Anlage von 602 ℳ 25 ₰ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. September 1891, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Frankfurt a. M., den 4. März 1891.
[69740] Aufgebot. Der Bahnwärter Fritz Sudhoff zu Dortmund hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen Sparkassenkuches der Sparkasse der Stadt Werl Nr. 7541 über 6671 ℳ 39 ₰, ausgestellt für Fritz Sudhoff in Scheidingen, behufs neuer Ausfertigung beantragt. Der Inhaber des bezeichneten Spar⸗ kassenbuches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. September 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. 8 Werl, den 3. März 1891.
Königliches Amtsgericht.
[9392] Aufgebot. Auf den Antrag des Handelsmannes Julius Kunz und seiner Ehefrau Caroline Kunz zu Lissa wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen, auf den Namen der Frau Caroline Kunz hierselbst aus⸗ gefertigten, über 91,93 ℳ nebst Zinsen lautenden Ab⸗ rechnungsbuches Nr. 2745 des Vorschuß⸗Vereins, eingetragene Genossenschaft, zu Lissa aufgefordert, seine Rechte auf dieses Abrechnungsbuch spätestens im Aufgebotstermin am 30. Oktober 1891, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 25, anzumelden und das Ab⸗ rechnungsbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. “]
Lissa, den 18. April 1891. ““ Königliches Amtsgericht.
Siemon.
[70080] Nachstehendes Aufgebot: 8 „Der Tischler Hermann Paulmann aus Evessen hat glaubhaft gemacht, daß das im Grundbuche von Evessen Band I Blatt 35 bei seinem Brinksitzer⸗ wesen No. ass. 39 daselbst aus dem Kaufkontrakte
12. April “ des Rof vom — 15 Mai 825 zu Gunsten des Roß⸗ händlers August Heinrich Oppermann zu Mönche⸗ Vahlberg als Kaufgeldrückstand eingetragene Hypo⸗ thekkapital von 100 Thlr. Konventionsmünze = 308 ℳ 66 ₰ vor dem 1. Oktober 1878 bereits zurückgezahlt, und der Inhaber der gedachten Schuld⸗
8 12. April 1825 und Pfandurkunde vom 15 Mai 825 unbe⸗ kannt ist. Auf seinen Antrag werden daher die unbekannten Inhaber gedachter Urkunde und Alle, welche auf die Hypothek Anspruch machen, damit unter dem Rechts⸗ nachtheil, daß die Hypothekurkunde dem Eigen⸗ thümer gegenüber für kraftlos erklärt, die Hypothek aber gelöscht werde, geladen, ihre Ansprüche spätestens in dem auf den 22. Dezember 1891, Vormit⸗ mittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine unter Vorlegung der aufgebotenen Urkunde geltend zu machen. Der im Aufgebote vom 6. Februar 1891 auf den 25. September 1891 anberaumte Aufgebotstermin wird aufgehoben. 1“ Schöppenstedt, den 9. März 1891.
Herzogliches Amtsgericht. gez. P. Peßler“ wird damit veröffentlicht. Schöppenstedt, den 9. März 1891. Der Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgerichts. C. Jeimke.
[70079] Nachstehendes 8 Aufgebot
„Der Halbspänner Hermann Nolte in Hessen hat glaubhaft gemacht, daß das im Grundbuche von Hessen Band I. Blatt 33 bei seinem Halbspänner⸗ hofe No. ass 68 daselbst aus dem notariellen Doku⸗ mente vom 8. Juli 1808 zu Gunsten des gemüths⸗ kranken Amtmann Georg Friedrich Flotho in Han⸗ nover eingetragene Hypothekkapital von 150 Thlr. Konventionsmünze = 462 ℳ 50 ₰ vor dem 1. Ok⸗ tober 1878 bereits zurückgezahlt, und der Inhaber der gedachten Schuld⸗ und Pfandurkunde vom 27. Juli 1808 unbekannt ist.
Auf seinen Antrag werden daher die unbekannten Inhaber gedachter Urkunde und Alle, welche auf die Hypothek Anspruch machen, damit unter dem Rechts⸗ nachtheile, daß die Hypothekurkunde dem Eigenthümer gegenüber für kraftlos erklärt, die Hypothek aber
in dem auf den 22. Dezember 1891, Vormit⸗ tags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine unter Vorlegung der aufgebotenen Urkunde geltend zu machen.
Der im Aufgebote vom 6. Februar 1891 auf den 25. September 1891 anberaumte Aufgebotstermin wird aufgehoben.
Schöppenstedt, den 9. März 1891.
Herzogliches Amtsgericht. gez. P. Peßler.“
wird damit veröffentlicht.
Schöppenstedt, den 9. März 1891.
Der Gerichtsschreiber Herzoglichen Amtsgerichts.
C. Jeimke.
[9401] Aufgebot.
Der Bauergutsbesitzer Louis Martin Keller zu Heinersdorf hat das Aufgebot des Hypothekendoku⸗ ments über 8000 Thlr. Restkaufgeld und ein Aus⸗ gedinge, eingetragen auf dem Grundstücke Heiners⸗ dorf Band I. Bl. Nr. 22 Abth. II. K. und Abth. III. Nr. 7 für Carl Keller und dessen Ehe⸗ frau Anna Sophie, geb. Elsholz, zu Heinersdorf, bestebend aus dem Hypothekenbuchsauszuge vom 5. Oktober 1868 und Ausfertigung der Verhand⸗ lungen vom 29. August und 29. September 1868 beantragt. Von den 8000 Thlr. sind 500 Thlr. ge⸗ löscht, 3000 Thlr. an die verehel. Wilbhelmine Caroline Keller, geb. Kulisch, und 3000 Thlr. an Friedrich Wilhelm Keller zu Heinersdorf abgetreten. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 19. September 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Münche berg, den 27. April 1891. “ Das Königliche Amtsgericht.
[9077] Aufgebot.
1) Der Uhrmacher Th. Mensch in Hamburg,
2) der Halbhufner Hans Mehrens in Krogaspe,
3) der Käthner Detlef Timpke und Ehefrau Margaretha, geb. Schmidt, in Gnutz,
4) der Gutsinspektor Schmidt in Emkendorf als Vormund des Hofbesitzers Dietrich Ebers zu Alt⸗Mühlendorf,
haben das Aufgebot der nachbezeichneten, auf ihren Grundstücken eingetragenen, angeblich verloren ge⸗ gangenen Urkunden beantragt: zu 1) der Obligation vom 12 Dezember 1847 mit Cession vom 6. November 1876 über 360 ℳ für Hans Jochim Mester aus Ellerdorf, eingetragen Bd. IL. Blatt 39 Abth. III. Nr. 2 des Grundbuchs von Nortorf, zu 2) des Kontrakts vom 29. Juli 1839 und der Aussageakte vom 21. Februar 1815, aus welchen für Jochim Mehrens aus Krogaspe im Grundbuche von da Bd. I. Blatt 35 Abth. III. Nr. 1 ℳ 109, Nr. 2 ℳ 480, Nr. 3 ℳ 217,72 eingetragen sind, zu 3) des Kaufvertrages vom 27. Februar 1877 über 1020 ℳ Restkaufgeld für den Verlehntsmann Hans Siebken in Gnutz, eingetragen Bd. I. Blatt 39 Abth. III. Nr. 1 des Grundbuchs von Gnutz zu 4) der Obligation vom 14. Januar 1856 über 1462 ℳ 50 ₰ für den Dienstknecht Jochim Detlef Röschmann in Eisendorf, eingetragen Bd. I. Blatt 17 Abth. III. Nr. 7 des Grundbuchs von Emkendorf. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. August 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlosertlärung der Urkunden erfolgen wird. Nortorf, den 21. April 1891.
1 Königliches Amtsgericht. Veröffentlicht: Kurtz, Aktuar als Gerichtsschreiber.
[8715] 8 Aufgebot. Die nachstehend aufgeführten Hypothekenposten: 1) die auf Debenke Nr. 40 in Abtheilung III. unter Nr. 1 für die Geschwister Frase Johann und Anna Karoline eingetragene, zu 5 % verzinsliche Muttererbtheilsforderung von zusammen 128 Thlr. 6 Sgr. 2 Pf. und zwar für Johann Frase 64 Thlr. 3 Sgr. 1 Pf. und für Anna Caroline Frase 64 Thlr. 3 Sgr. 1 Pf., nebst der für Anna Caroline Frase eingetragenen Ausstattung, bestehend aus einem aufgemachten Bett von 2 Oberbetten, einem Unter⸗ bett, zehn Kopfkissen mit guten Bezügen, zwei Laken und einer wollenen Decke, einem Brautkleid und freier Hochzeit auf Grund des Erbrezesses vom 28. September 1835, 2) die auf Rosmin Nr. 9B in der III. Abtheilung unter Nr. 1 für Christoph und Rosine, geborene Roß, Reetz'schen Eheleute unverzinslich auf Grund des notariellen Kaufvertrages vom 30. November 1852 eingetragene Kaufgelderrestforderung sind getilgt, die Tilgung kann aber durch eine löschungsfähige Quittung nicht nachgewiesen werden. Auf den Antrag der eingetragenen Grundstücks⸗ eigenthümer und zwar zu 1) des Eigenthümers Gustav Kunz und des Briefträgers Michael Busse beide aus Debenke, zu 2) des Eigenthümers Carl Rosmin, werden die eingetragenen Gläubiger der vorstehend genannten Posten oder deren Rechtsnachfolger auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf diese Posten spätestens in dem auf den 21. September 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem hiesigen Königlichen Amtsgericht, Sitzungssaal, anberaumten Aufgebotstermin anzumelden, widrigenfalls die ad 1 und 2 interessirten Personen mit ihren Ansprüchen auf die anfgebotenen Posten werden ausgeschlossen und die Posten im Grundbuche werden gelöscht werden Lobsens, den 27. April 1891. Keoshnigliches Amtsgericht.
[9521] Aufgebot. 8—
Nachdem die Ehefrau des Essigfabrikanten Albert Maul, Adolphine, geb. Philipps, zu Mahlum, als Eigenthümerin der Anbauerstelle No. ass. 42 zu Mahlum der Einleitung des Aufgebotsverfahrens bezüglich der auf dem genannten Anbauerwesen ein⸗
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gelöscht werde, geladen, ihre Ansprüche spätestens
unverehelichten Justine Philipps aus Mahlum, hin⸗ sichtlich deren die derzeitigen Berechtigten ungewiß, die geschehene Tilgung aber glaubhaft gemacht ist, beantragt hat, so werden alle Diejenigen, welche auf das eingetragene Abfindungskapital Anspruch machen aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 1. Juli d. J., Morgens 10 Uhr, angesetzten Aufgebo'stermine anzumelden und zwar unter dem Rechtsnachtheile, daß, wenn eine Anmeldung solcher
dachten Eintragung erfolgen wird. Lutter a./Bbge., den 4. Mai 1891. KHKHKerrzogliches Amtsgericht. Kunowsky.
[9397]
Die politische Gemeinde Gösselborn besitzt folgende Realität: Kartenblatt 6 Parzelle 267, Gemeinde⸗ waldung, 65 ha 76,80 a Holzung, mit 334,87 Thlr. Reinertrag, vermag aber ihr Eigenthum urkundlich nicht nachzuweisen, und hat deshalb Erlaß des Auf⸗ gebots und nach abgesetztem Aufgebotsverfahren Zu⸗ schreibung des Eigenthums vorbehältlich der nach dem Rezeß von Gösselborn den Besitzern der ge⸗ schlossenen Güter zustehenden Holzberechtigungen be⸗ antragt.
Es werden deshalb alle Diejenigen, welche ver⸗ meinen, irgend welche oder andere als die oben ein⸗ geräumten Rechte an der beschriebenen Realität gel⸗ tend machen zu können, aufgefordert, solche spätestens
mittags 11 Uhr, anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie derselben als verlustig erklärt wer⸗ den sollen und die Zuschreibung des Eigenthums vorbehaltlich jener Berechtigungen erfolgen wird. Stadtilm, den 2. Mai 1891. Flurstl. Schwarzb. Amtsgericht. Scheerschneider.
2
[9393]
durch Beschluß von heute wegen einer auf Bünd⸗ beimer Feldmark zwischen den Bleichewiesen und der Chaussee nach dem Elfensteine belegenen Angerfläche zu 28 a 97 qm, näher ersichtlich aus der überreichten Vermessungsvescheinigung, das Aufgebotsverfahren’ be⸗ schlossen worden, werden alle Diejenigen, welche ein Recht an der Angerfläche zu haben vermeinen, auf⸗ gefordert, solches spätestens in dem auf Freitag, den 3. Juli c., Morgens 9 Uhr, hier an⸗ stehenden Aufgebotstermine anzumelden. Nach Ablauf der Frist wird die Antragstellerin
Grundbuch eingetragen werden, und kann Derjenige, welcher die ihm obliegende Anmeldung unterläßt,
sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs die Fläche erworben hat, nicht mehr geltend machen. Harzburg, am 2. Mai 1891. “ Herzogliches Amtsgericht. (Unterschrift.)
[9394] Bekauntmachung. Auf Antrag des zum Abwesenheitsvormunde be⸗
dem hbiesigen Amtsgerichte ertheilten Anweisung vom 18. März 1891 wird der früher in Gorzno wohn⸗ hafte Kathner Jakob Mathis, welcher seit länger als 10 Jahren verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine, am 20. Februar 1892, Vorm. 11 Uhr, zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird. III. F. 7/91. Strasburg, den 1. Mai 1891. “ Königliches Amtsgericht.
[9396] S. Aufgebot Zwecks Todeserklärung.
Auf Antrag des Vormundes für den seit dem Jahre 1880 verschollenen Matrosen Willi Clör, geboren am 12. August 1848 zu Hoya, werden auf⸗ gefordert, sich bis zu dem hiermit auf den 1. Juli 1892, Vormittags 10 Uhr, bestimmten Auf⸗ gebotstermine zu melden: 1
1) der Verschollene, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden soll;
2) alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, zur Mit⸗ theilung: 8 8
3) für den Fall der demnächstigen Todeserklärung etwaige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigten zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Ver⸗ warnung, daß bei der Ueberweisung des Ver⸗ mögens des Verschollenen auf sie keine Ruͤck⸗ sicht genommen werden soll.
Hoya, den 26. April 1891.
Königliches Amtsgericht
[93850) 3 Der Kaufmann Eduard Constein als Nachlaß⸗ pfleger hat das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des hierselbst, Potsdamerstr. 22a, wohnhaft gewesenen, am 2. Januar 1891 verstorbenen Kunstgärtners (Blumenhändlers) Adolf Carl Finster beantragt. Sämmtliche Nachlaßgläubiger und Ver⸗ mächtnißnehmer des Verstorbenen werden demnach auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 14. Juli 1891, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B, part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anzu⸗ melden, widrigenfalls sie dieselben gegen die Be⸗ nefizialerben nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß, mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen, durch Befriedigung der angemeldeten Gläubiger nicht erschöpft wird. Das Nachlaßverzeichniß kann in der Gerichtsschreiberei Zimmer 24, von 11 bis 1 Uhr Nachmittags, eingesehen werden.
Berlin, den 5. Mai 1891.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 48.
getragenen Abfindung zu 492 ℳ zu Gunsten der
“
Rechte nicht erfolgen sollte, die Löschung der g-
in dem hierdurch auf den 26. Juni 1891, Vor⸗
Nachdem auf Antrag der Mathildenhütte hieselbst
und Besitzerin der Fläche als Eigenthümerin in das
stellten Rechtsanwalts Trommer und der diesem von
82 8
zum Deutschen Reich
½ 109.
ger und Königlich Preußischen
Berlin, Montag, den 11. Mi—
“ 8
Staats⸗Anzeiger.
EEEE161ö161’“
v“ 1891.
—
—
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherunyg. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Iu1“ b. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren
““
Oeffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗ 7. Erwerbs⸗ und 8. Niederlassung ꝛc. von 9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
ellschaften auf Aktien u. Attien⸗Gesellsch irths enossenschaften. echtsanwälten.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[9395] Aufgebot. 8 Auf Antrag des Nachlaßpflegers Kaufmann Gott⸗ fried Seefeldt in Dt. Eylau werden alle Nachlaß⸗ gläubiger und Vermächtnißnehmer hierdurch auf⸗ efordert, ihre Ansprüche und Rechte an den Nachlaß es am 20. Mai 1890 zu Danzig verstorbenen, zuletzt in Dt. Eylau wohnhaft gewesenen Lehrers Hermann Claußen bei dem unterzeichneten Gericht in dem auf den 29. Juni 1891, Vormittags 12 Uhr, — Zimmer Nr. 9 — anberaumten Termin anzumelden, widrigenfalls dieselben gegen den Benefizialerben ihre Ansprüche nur insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten An⸗ sprüche nicht erschöpft wird. Dt. Eylau, den 25. April 1891. d 2⸗ Kosöhnigliches Amtsgericht. I.
[9520] 218 Auf den Antrag des Rechtsanwalts Albert Schade zu Anklam, als Nachlaßpflegers, werden die un⸗ bekannten Erben des am 23. Februar 1890 zu An⸗ klam verstorbenen Schiffers Johann Karl Joachim Topf aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 23. Februar 1892, Vormittags 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls die⸗ selben mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß aus⸗ geschlossen werden und der Nachlaß dem sich melden⸗ den und legitimirenden Erben, in Ermangelung des⸗ selben aber dem Fiskus verabfolgt wird, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, von dem⸗ selben weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtigt ist, sich vielmehr mit der Herausgabe des noch Vorhandenen begnü⸗ gen muß. 1 Anklam, den 5. Mai 1891. Königliches Amtsgericht. I. Abtheilung. [9398] Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag von Bürgermeister Dr. Carl Fried⸗ rich Petersen, als Testamentsvollstreckers der Ge⸗ schwister Marianne und Henriette Sophie Hasche, wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß der hierselbst am 14. März 1891 verstorbenen Henriette Sophie Hasche Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von der genannten Erblasserin in Gemeinschaft mit ihrer vorverstorbenen Schwester Marianne Hasche am 1. Juli 1865 errichteten, mit 3 Anhängen vom 17. März 1871, 31. Dezember 1880 und 16. März 1881 (von welchen der Anhang vom 31. De⸗ zember 1880 von Marianne Hasche allein er⸗ richtet ist) versehenen, am 3. November 1881 publicirten Testaments, wie auch den Bestim⸗ mungen der von der obgenannten Erblasserin Henriette Sophie Hasche allein zu dem vorbe⸗ zeichneten Testamente errichteten, am 26. März 1891 publicirten Anhänge vom 22. Oktober 1883, 11. April 1886, 20. März 1887, 24. Juni 1890 und einem undatirten Anhange, insbesondere auch der in dem gemeinschaftlichen Testamente er⸗ folgten Bestellung des Antragstellers zum Testa⸗ mentsvollstrecker und den demselben ertheilten Befugnissen, namentlich der Befugniß, „den Nachlaß in Besitz zu nehmen, alle Aktiva ein⸗ zuziehen und zu realisiren, Hypothekpöste und sonstige Capitalien vor den Hypotheken⸗ und sonstigen Behörden auf seinen alleinigen Consens und ohne Zuziehung sonst Jemandes um⸗ schreiben, tilgen oder verclaufuliren zu lassen, überhaupt das Testament vor allen Gerichten und Behörden zu vertreten und alles und jedes gerichtlich und außergerichtlich zu thun, was zur Vollziehung des letzten Willens dient“ widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthor⸗ straße 10, I. Stock, Zimmer 20, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 8. Juli 1891, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin daselbst, Parterre, Zimmer 7, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevoll⸗ mächtigten — bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 24. April 1891. 1 Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung III. 4 gez. Crasemann, Dr. 8 Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.
[9399] Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Nils Hermann Georg Dahl als Testamentsvollstreckers der Wittwe Marie Sophie Elisabeth Reimers, geb. Jordan, vertreten durch Rechtsanwalt Adolph Schwarz, wird ein Aufgebot dahin erlassen: —
daß Alle, welche an den Nachlaß der am
29. Januar 1891 hieselbst verstorbenen Marie Sophie Elisabeth Reimers, geb. Jordan, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben ver⸗ meinen, oder den Bestimmungen des von der genannten Erblasserin am 20. November 1890 errichteten, am 12. Februar 1891 publicirten Nachtrags zum Testament, welches von der Erblasserin in Gemeinschaft mit ihrem am 1. Januar 1881 zu Altona verstorbenen Ehe⸗ mann Johann Heinrich Georg Ludwig Reimers am 20. Februar 1871 errichtet, am 16. März 1881 durch das Königliche Amtsgericht Altona für rechtsbeständig erklärt und am 12. Februar
1891 hieselbst publicirt worden ist, namentlich auch den dem Antragsteller in dem von der Erb⸗ lasserin errichteten Nachtrage ertheilten Umschrei⸗ bungsbefugnissen, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Damm⸗ thorstraße Nr. 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 20, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 1. Juli 1891, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre Zimmer Nr. 7, anzumelden — und zwar Aus⸗ wärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗ stellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 25. April 1891.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung III.
gez Crasemann Dr. 8 Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.
[9400] Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag von Johannes Otto Matthias Luck und
Dr. Rud. Moenckeberg als Testamentsvollstrecker von Johannes Eduard Paul und Juliane oder Juliana
Mathilde Paul, geb. Heymann, vertreten durch die
Rechtsanwälte Dres. Moenckeberg und Brandis,
wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß des am 16. März 1891 hieselbst verstorbenen Johannes Eduard Paul Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser in Gemeinschaft mit seiner Ehefrau Juliane oder Juliana Mathilde Paul, geb. Heymann, am 13. November 1889 errichteten, mit 4 Nachträgen vom 24. Dezember 1889, 1. März 1890, 10. Dezember 1890 und 29. De⸗ zember 1890 versehenen, am 2. April 1891 publicirten Testaments, sowie der in demselben erfolgten Bestellung der Antragsteller zu Testa⸗ mentsvollstreckern und den denselben als solchen ertheilten Befugnissen, widersprechen wollen,hiemit aufgefordert werden, solche Ansprüche, Forderungen und Widersprüche bei dem unterzeichneten Amts⸗ Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 20, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 1. Juli 1891, Vormittags 10 Uhr, an⸗ beraumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre Zimmer Nr. 7, anzumelden — und zwar Aus⸗ wärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗ stellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 25. April 1891.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung III.
gez. Crase mann Dr.
Veröffentli t: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.
[93227277 Bekanntmachung.
Der am 14. August 1847 in Schlichtingsheim
geborene Schuhmacher Carl Julius Ulbrich ist heut
für todt erklärt worden.
Fraustadt, den 29. April 1891.
öniagli 5 ori ““ Königliches Amtsgericht. Sstest.
111“
[9519] Verschollenheitserklärung. Nr. 8207. Großh. Amtsgericht Lörrach hat unterm Heutigen verfügt: Landwirth Johann Zimmermann von Rüm⸗ mingen wird, nachdem trotz der diesseitigen Auf⸗ forderung vom 21. April 1890 keine Nachrichten über ihn eingelaufen sind, auf Antrag seiner Ehe⸗ frau und unter Verfällung in die Kosten des ⸗Ver⸗ fahrens für verschollen erklärt. Lörrach, den 1. Mai 1891.
Der Gerichtsschreiber Großh. Amtsgerichts. (L. S.) Appel.
[9315] Bekanntmachung.
Das Aufgebotsverfahren betreffs der Nachlaß⸗ gläubiger und Vermächtnißnehmer des verstorbenen 2 Friedrich Hermann Kohnert von hier ist
eendigt. “
Königsberg, den 27. April 1891. Koönigliches Amtsgericht. X.
[93131. K. Amtsgericht Stuttgart Stadt.
Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tag wurde der auf den Inhaber lautende Pfandbrief der All⸗ gemeinen Rentenanstalt zu Stuttgart
Serie Ia Litt. D Nr. 40 über 1000 ℳ
pro 30. April und 31. Oktober à 4 % verzinslich für kraftlos erklärt. 1
Den 4. Mai 1891.
Gerichtsschreiber Neuburger.
Ausschlußurtheil. i8
Die auf den Namen des Erbpächters Andreas Ledderboge zu Pastow lautenden Aktien der Rostocker Actien⸗Zuckerfabrik Nr. 323 und 332 mit den dazu gehörigen Talons und Dividendenscheinen und Nr. 324 werden für kraftlos erklärt.
Von 3 Wegen.
Rostock, den 2. Mai 1891. 1
Cesbec, ices Amtsgericht. Civilabtheilung B.
02] Ausschlußurtheil. 19c92. auf den Namen und das Leben des Carl David riedrich Gütschow, geboren zu Rostock den 18. März 831, lautende Ersatzfondsaktie Nr. 247 der I. Klasse der Rostocker Versorgungs⸗Tontine, ausgestellt unter dem 6. Juni 1831, wird für kraftlos erklärt. Von 8.S. Wegen. Rostock, den 2. Mai 12 8üö b Geosteraliches Amtsgericht. Civilabtheilung B.
[9403]
[9323]
Durch Ausschlußurtheil vom 28. April 1891 hat das Königliche Amtsgericht zu Neumünster den am 22. Juni 1874 von dem Spar⸗ und Leihkassenverein zu Neumünster unter Nr. 8715 ausgestellten Spar⸗ kassenschein über damals 300 ℳ, lautend auf den Namen der damals unmündigen Marie Elisabeth Sinn, für kraftlos erklärt.
Veröffentlicht:
Neumünster, den 28. April 1891.
Joens, Assistent, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts
[9388]
Die unterm 29. Oktober 1877 von Nikolaus Habermann zu Edendorf für Marx Storm daselbst ausgestellte Schuld⸗ und Pfandverschreibung, aus welcher für den ꝛc. Storm 2700 ℳ im Grundbuch von Edendorf Band I. Blatt 28 eingetragen stehen, ist für kraftlos erklärt. 11““
Itzehoe, den 2 Mai 1891.
Königliches Amtsgericht. [9391] Bekauntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts 18. April 1891 ist das Dokument über Grundbuch von Hettstedt Band VIII Blatt 384 Abtheilung III. Nr. 4 verzeichnete Post: Achtzig Thaler Erbegelder aus dem Nachlaß der Christiane Elisabeth Kayser, geb. Pech, laut Rezeß vom 4. Juli 1845, wovon noch 20 Thaler für Louise Eleonore Friederike und 20 Thaler für Caroline Julie — Beschwister Kayser — bei erreichter Vollj unverzinslich zahlbar ““
für kraftlos erklärt.
Hettstedt, den 18. April 1891.
Königliches Amtsgericht. II.
[9404] Ausschlußurtheil.
Die von dem hiesigen Hospitale zum heiligen Geist für die Wendula Sophie Giertz zu Papendorf über ein Darlehn von 100 Thalern N. 2/3 im Antoni⸗ termine 1830 ausgestellte, wahrscheinlich II, 288 be⸗ zeichnete, mit 3 ½ Prozent verzinsliche Schuldurkunde, sowie die Namens der Bürgermeister, des Rathes und der hundert Männer der Stadt Rostock für die Marie Giertz zu Klein Stove über ein Darlehn von 75 Thalern Courant im Johannistermin 1860 aus⸗ gestellte mit 3 Prozent verzinsliche Schuldurkund werden für kraftlos erklärt.
Von Rechts Wegen.
Rostock, den 2. Mai 1891.
. Großherzogliches Amtsgericht.
Civilabtheilung B.
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[9321] 1
In der Kalbitz'schen Aufgebotssache F. 2/90 hat das Königliche Amtsgericht zu Alsleben, Saale, am 29. April 1891 dahin erkannt:
Das Hypothekendokument über die auf dem, dem Schiffer Friedrich Kalbitz zu Alsleben a. S. ge⸗ hörigen, im Grundbuch von Dorf Alsleben Häuser, Band V. Blatt 137 unter Nr. 1 verzeichneten Grundstück, in der III. Abtheilung unter Nr. 8 für den Kaufmann Hermann Punitzer, früher zu Als⸗ leben, jetzt zu Kottbus, zufolge Verfügung vom 5. No⸗ vember 1878 eingetragene Hypothek von 2111,50 ℳ, in Worten: Zweitausend einhundert elf Mark 50 Pfg., ausgeklagte Forderung inkl. Kosten, aus dem Er⸗ kenntniß vom 25. September 1878, welches gebildet aus letzterem Erkenntniß und dem Hypothekenschein vom 5. November 1878, wird für kraftlos erklärt.
[9324] Im Namen des Königs! 8
In Sachen, betreffend das auf Antrag der Kom⸗ manditgesellschaft Becker & Co. zu Greiz, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Lothar Henning daselbst, eingeleitete Aufgebot eines Wechsels vom 10. No⸗ vember 1889 übker 880 ℳ, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Breslau durch den Gerichts⸗Assessor Dr. Schultze für Recht:
Der von der Handlung Franz Reinhold zu Greiz, als Ausstellerin, auf Benno Gradenwitz zu Breslau unter dem 10. November 1889 gezogene und von letzterem acceptirte, am 28. Februar 1890 fällig ge⸗ wesene, an die Handlung Malz & Vogel zu Greiz und von dieser an das Bankhaus Becker & Co. da⸗ selbst girirte Wechsel über 880 ℳ wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Antragstellerin Kommanditgesellschaft Becker & Co. zu Greiz auferlegt.
Von Rechts Wegen.
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[93890) Bekanntmachung. Amtsgerichts zu
Durch Urtheil des Königlichen An 3 Ostrowo vom 1. Mai d. Jk. werden folgende Hypo⸗ thekenurkunden:
1) Das Hypothekendokument über 80 Thlr. = 240 ℳ Darlehn nebst 5 % Zinsen seit dem 12. April 1856, eingetragen in Abth. III. Nr. 2 des Grund⸗ stücks Biniew Bl. 7 und in Abth. III. Nr. 3 des Grundstücks Biniew Nr. 9, gebildet aus der Schuld⸗ urkunde vom 12. April 1856 und dem Hypotheken⸗ auszuge vom 22. September 1856, 1
2) das Hypothekendokument über 25 Thlr. 28 Sgr.
Pf. = 77 ℳ 83 ₰ nebst 5 % Zinsen, eingetragen in Abth. III. Nr. 5 b des Gründstücks Smardow Bl. 17 und von hier übertragen nach Abth. III. Nr. 1 5b des Grundstücks ngrvxe. Bl. 43 gebildet
1 30. Juni 1 8 aus dem Erbvergleiche vom . Scdtember 1869 und dem Hypothekenauszuge vom 24. März 1891,
für kraftlos erklärt.
Ostrowo, den 6. Mai 1891.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[9328] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 17. April 1891 ist das Hypothekendokument über 100 Thaler Darlehn, welche auf dem Grund⸗ stücke Zedlitzfelde Band I. Blatt 50, Abth. III. Nr. 3, für den Maurermeister Schulze in Garz ein⸗ getragen und dann auf das Fräulein Johanna Diestel zu Stettin umgeschrieben sind und für welche die Grundstücke Zedlitzfelde Band II. Blatt 97 und Band III. Blatt 138 mitverhaftet geblieben, ge⸗ bildet aus dem Hypothekenbuchsauszuge vom 18. und der Obligation vom 6. Januar 1837, für kraft⸗ los erklärt. Pölitz, den 23. April 1891.
Königliches Amtsgericht.
[9317] Ausschluß⸗Urtheil. In der David Dodszuweit'schen Aufgebotssache, III. F. 18/90, erkennt das Königl. Amtsgericht zu Tilsit durch den Amtsgerichtsrath Mendrzyk für Recht: 1) Die Hypothekenurkunde über die im Grund⸗ buche von Alt⸗Weynothen Nr. 39 Abtheilung III. Nr. 9 eingetragene Post von 50 Thalern nebst 6 %8 Zinsen, als Hälfte der Forderung des Partikulier Tarl Treichler zu Tilsit aus dem Wechsel vom 5. August 1868 und dem rechtskräftigen Erkenntnisse vom 19. November 1868 nebst 1 Thlr. 2 S 6 Pf. Protestkosten und Provision, 5 Thlr. 26 S 3 Pf. außergerichtliche und Kosten der Exekutions⸗ instanz und 1 Thlr. 6 Sgr. 6 Pf. Kosten der Ein⸗ tragung, eingetragen im Wege der Exekution gemaß Verfügung vom 23. Dezember 1868, gebildet aus dem mit dem Eintragungsvermerk versehenen Urtheil vom 19. November 1868 nebst Wechsel und Protest 8 dem Hypothekenauszuge vom 23. Dezember 68
gr.
wird zum Zwere der Löschung für kraftlos erklärt. Tilsit, den 27. April 1891. önigliches Amtsgericht. III.
Verkündet am 27. April 1891. Zimmermann, Gerichtsschreibe
Im Namen des Königs!
Verkündet am 5. Mai 1891.
3 Lötge, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Uhrmachers Otto Wilkens zu Kalbe a./ M. erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kalbe a./M. durch den Amtsrichter Mager für Recht:
Die Hypothekenurkunde vom 2. Dezember 1870, welche über die im Grundbuche vo Packebusch Band III. Blatt Nr. 51 in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 3 für den Kossäthen Wi helm Raeck zu Güssefeld eingetragene Hypothe von 200 Thalern Darlehn gebildet ist, wird für kraftlos erklärt.
Der Antragsteller hat die Kosten des Ver ahrens
zu tragen. kitn
[9330]
Im Namen des Königs! Verkündet am 25. April 1891. Reiczug, Gerichtsschreiber.
In Sachen, betreffend das Thews'sche Aufgebot, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marggra⸗ bowa durch den Amtsrichter Merten für Recht:
Die Hypothekenurkunde über noch 50 Thaler Erb⸗ theil des Samuel Girod, eingetragen auf Grund des Vertrages vom 30. November 1844, zufolge Verfügung vom 8. März 1845, auf dem dem Wirth Carl Thews gehörigen Grundstück Giesen Nr. 12 Abth. III. Nr. 2, übertragen auf das Grundstück Giesen Nr. 130, gebildet aus dem Hypothekenschei vom 8. März 1845 und dem Vertrage vom 30. No⸗ vemher 1844, wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag steller auferlegt.
Koönigliches Amtsgericht. I. “ Q— [9326) Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Fleischermeisters Otto Witt⸗ stock aus Friedland erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Friedland i. Ostpr. durch den Amts⸗ richter Vogel für Recht:
Die Hypothekenurkunde über 22 Thlr. 26 Sgr. 6 Sgr., eingetragen aus der Schuldurkunde vom 24. Oktober 1868 am 30. Juni 1869 für den Kauf⸗ mann Louis Großkopf aus Königsberg in Abthl. III. Nr. 9 des dem Fleischermeister Otto Wittstock aus Friedland gehörigen Grundstücks Haus Friedland Nr. 97, gebildet aus dem Hypothekenbriefe vom 30. Juni 1869 und der Schuldurkunde vom 24. Ok⸗ tober 1868, wird für kraftlos erklärt.
gez. Vogel. Verkündet am 4. Mai 1891. Weidlich, Aktuar, als Gerichtsschreiber.
[9329]
Durch Ausschlußurtheil des Herzoglichen Amts⸗ gerichts Wolfenbüttel vom 29. April 1891 ist der Hypothekenbrief des gedachten Gerichts vom 29. Mai 1888, wonach auf das am Wendesser Berge belegene, im Grundbuche für Wendessen Band III. Seit eingetragene Grundstück eine Kautionshvpothek 3000 ℳ für die Firma C. Grüttemann Nachfolge hieselbst eingetragen ist, dem Eigenthümer des ver⸗ pfändeten Grundstücks gegenüber für kraftlos erklärt.
Wolfenbüttel, den 4. Mai 1891.
“ Herzogliches Amtsgericht.
“ Behrens.
[9314] 3 Durch Ausschlußurtheil vom 28. April 1891 sin
die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von noch 375 ℳ Darlehn nebst Zinsen, in Abth. III. unter Nr. 5 des dem Kaufmann Carl Chilla ge⸗
u
hörigen Grundstücks Königsberg O.⸗Pr. Oberrollberg