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dem Antrag auf Kommissionsberathung bei. Für sich persönlich] Es lautet der Beschluß der Generalsynode der älteren Provinzen] denjenigen Diszesen, in denen er gilt, seiner Zeit zur Anerkennung zu 3 G “ 1 8 8 “ 4 8 habe er noch zu erklären, daß er große Bedenken gegen §. 2 habe, folgendermaßen: bringen. Es sei das erst gelungen, nachdem die Bischöfe frühere “ 3 w E 1 t E B E 1 l 822 g &e 8
wonach der bisherige Bußtag am Mittwoch nach Jubilate dort, wo Svnode beschließt, den Ober⸗Kirchenrath zu ersuchen, unter der zeitlich nahe gelegene Feiern auf diesen Tag gelegt haben, also . 8. “ Iöö“ 1 1] er bisher kirchlich geseiert worden sei und als allgemeiner Feiertag 98 5 F bahnte Verständi rit d beispielsweise die Feier des Namenstages des beiligen Jos 3 88 . b 2 2 22. 2 9 8 12 gegolten habe, durch Königliche Verordnung in dieser Geltung be⸗ Voraussetzung, daß die angebahnte Verständigung mit an eren, beispielsweise die Feier des Namenstages des beiligen Joseph, zum eu en 71 82 nzeiger un önigli Preußischen Sta 888 2
lassen werden könne. Es könne kommen, daß der neue Bußtag besonders den norddeutschen, evangelischen Kirchenregierungen zum beiligen Adalbert u. s. w. Der Herr Erzbischof sagt, das könne man 1— nats⸗Anzeiger.
als allgemeiner Feiertag gefeiert werde und dazu in den betreffenden Abschluß gelangt, und daß auch für den in Aussicht genommenen so ohne Weiteres nicht wieder abändern. Er sagt endlich, es sei aber 8 elc.1 Landestheilen noch der alte. Er könne aus dieser Verschiedenheit Bußtag der staatliche Schutz in dem bisherigen Umfange garantirt auch mißlich für die katholische Kirche, diesen Tag zu verlegen, weil No 111. B erlin, Mittwoch, den 13. Mai 8 18es Jhe 1891.
89 “ 189 dzusiger Cbrdfsn n 8— ist, die thunlichst baldige Einrichtung eines gemeinsamen Buß⸗ und die katholische Kirche ihn nicht als Bußtag auffaßt, sondern als Bet⸗ —“ — — Abg. Engels: Als Vertreter des Kreises Zellerfeld in Bettages herbeizuführen. 8 tag für eine gute Ernte feiert, man könne doch diesen Festtag nicht in Die Entwickelung der gewerblichen Fachschulen und der dies durch Unterricht geschehen kann. Es ergiebt sich aber hieraus, erhebli s wachsen w 3 Hannover trete er der eS. Sberh . B. Es ist ganz unzweifelhaft nach dieser Beschlußfassung, daß, wenn das das Ende des Kirchenjahres verlegen, indem nach Einbringung der 1 Fortbildungsschulen in Preußen. daß es unmöglich ist, mit Sicherheit “ für welche In⸗ Hie hsche Mnehetcstes er — E“ 85 im Interesse dnr 8EEö E“ Ihnen vorliegende Gesetz die legislative Verabschiedung erhält, dann BErnte ein Bettag für die Ernte nicht möglich wäre, ein Der mit Genehmi des Ministers sü der anh. Waneeh dustrie noch Fachschnlen als nothwendig sich erweisen werden, und da Fachschulen für die Metallindustrie, hierbei außer Acht gelassen. Einrichtung “ —* Geltung des Entwurfes auf die alten Pro⸗ die nächste Generalsynode ibrerseits das von dem Hrn. Abg. von Rauch⸗ Dankfest für die Ernte aber keine Bedeutung habe, weil solches in 8 Mäenl net ver füangianch Ro mision far dar echelsan d 8 vict⸗ 5 verschiedenen Bedürfnissen der einzelnen Industrien innerhalb eines die Frage, in welchem Maße Staatsmittel für den gewerblichen ke-9. 92 beschränken. 8* haupt vermißte Kirchengesetz anstandslos beschließen wird. Sie könnte den katholischen Kirchen bereits mit der Syvlvesterfeier verbunden wesen vöegeles en Denkschrift über die Entwickelung 88 Fortbildungs⸗ eicgefner Bagschaken endteden nduftre Iäns sicen ain shtng der E13“”“ d Aarscbechanda, welch⸗ r.; 4 Abg. von eh vs hn Snn. schl66.n 8 ühs gar nichts anders; aus den Verhandlungen der Generalsynode sowie werde. Ich glaube, die Antwort der Herren Bischöfe, die ich kurz 8 schulen und der Lemzeblechen Fachschulen in Preußen, soweit dieselben Zeit voraussehen, an welchen Orten z. B. Webeschulen von einem die Entwickelung des inländischen Konsums und des Ausfuhrhandels⸗ ur die Vorlag . 15 . : jf svnod S 8 . ; 35; 5 n 1 1 Nal b 3 kertichts⸗ ersten läßt sich wohl zur Zeit das Bedür niß na augewerkschulen Befesti ißt. Die Zweifel beträfen auch gerichtet hat, geht das unzweifelhaft hervor. Die Landessynode der lehnenden Standpunkt, sie führt wesentlich Zweckmäßigkeitsgründe an, anstalten für das Bergfach, waͤhrend der Jahre 1883 bis 1890 ent⸗ beurtheilen, da der Betrieb der Baugewerbe in der Haupefcch in Flerfür dee 1ee 1eg EE“ 19 Fraß
der formellen Gestaltung des Gesetzes. 3 . vegn . E“ — — gabe e cr. Gesetzgebung, welcher nach der Synodalordnung Provinz Hannover bat ihrerseits einen ähnlichen Beschluß gefaßt, und die Bedeutung dieser Zweckmäßigkeitsgründe zu verkennen, lieget nehmen wir nachstehende Mittheilungen: allen Theilen des Staates derselbe ist, und gleichmäßig ausgebildete schulen für mittlere Techniker⸗ und: -Werkmeister, die Zeichen⸗
die landeskirchliche 1 der b
die Einführung oder Abschaffung allgemeiner kirchlicher Feiertage ob⸗ allerdings ist in ihrem Beschluß ausdrücklich schon die Ermächtigung mir durchaus fern. Am 1. April 1879 waren die technischen Unterrichtsanstalten Baugewerksmeister überall gebraucht werden. Auch die gewerblichen Handwerker⸗ und Kunstgewerbeschulen wie die Fortbildungsschul
3 ₰ — 2 2 1 2 7 8 4 8 8 8 5 M 5 ¹ * 7 8 82 1 14 . v 5 8 1 4* 2 s e.
liege. Seine Freunde hielten die vorherige Vereinbarung eines Kirchen für die Kirchenregierung zum Erlaß des Kirchengesetzes ausgesprochen; Wenn ich also persönlich und Namens der Staatsregierung er⸗ 1 soweit sie bis dahin zum Ressort des vormaligen Ministeriums für Zeichen⸗ und Kunstgewerbe⸗ oder Handwerkerschulen sind ihres alle’ von der größten Be sind, dann wird 88 Staat, 82 Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten gehört hatten, jedoch mit gemeinen Charakters halber in jeder Stadt im Wesentlichen in Denkschrift hervorhebt, soweit es die vorhandenen Mittel nur ge⸗
gesetzes für unerläßlich. Es werde damit auch keine Zeit verloren, e 8⸗ ) 8 1 bühr. Hee. denn im Herbst trete die Generalsynode zusammen, sie könne das— aber auch sie bat diese Ermächtigung von eben den von mir klären muß, daß nach unserer Auffassung das Gesetz so klar und — Ausschluß der Navigationsschulen und der Unterrichtsanstalten für das gleicher Weise einzurichten und nur dem Umfange nach von einander statten, für die Entwickelung des gewerblichen Unterrichts ein⸗
Gesetz machen, und ehe der neue Bußtag berannahe, könne Alles durch Verlesung des Beschlusses der Generalsynode erwähnten Vor⸗ durchsichtig ist, daß es möglich sein würde, es auch ohne Kommissions-. Bergfach, in das Ressort des Ministers der geistlichen, Unterrichts⸗ verschieden. treten müssen
fertig sein. Ferner stehe fest, daß in der Diaspora ein doppelter aussetzungen abhängig gemacht. Meine Herren, diese Voraussetzungen berathung zur Verabschiedung zu bringen, so habe ich doch andererseits G und Medizinalangelegenheiten übergegangen. Es waren dies die tech⸗ Baugewerkschulen bestehen zur Zeit in Preußen 9, gegen 7 Die Erfolge der Bemühungen der Verwaltun
8,“ s d ürd 1 5 8 8 88 8 7 ssch,.2, e E1“ 2 Ax Har⸗. en 9, ng des gewerblichen
Feiertag geschaffen werden würde. Diese Zweifel könnten am Besten sind, wie ich wiederhole: Uebereinstimmung aller evangelischen Kirchen nichts dagegen einzuwenden, daß letztere erfolgt, und werde mich gern 1 nischen Hochschulen, die sogenannten Gewerbeschulen, jetzigen Ober⸗ in 1887/88; hinzugekommen sind im Zahe 1890/91 die in Magde⸗ Unterrichts um die Verbesserung Vermehrung der Fortbildungs⸗ Realschulen, die gewerblichen Zeichenschulen und die damals wenig burg und Burtehude, als zehnte soll für das laufende Jahr eine An⸗ schulen ergeben sich aus der Zunahme der Anstalten und der zu
in einer Kommission ausgetragen werden. Selbst wenn nur eine 4 1 8 4 Stöcn 8 — . 89 8 1 8 : Resolution zu Stande käme, wonach das Haus der Verlegung zuzu⸗ in Norddeutschland und zweitens staatliche Garantie für den gesetzlichen an der Berathung der Kommission betheiligen. (Bravo!) * zahlreichen Fachschulen, außerdem die Förderung des gewerblichen stalt in Posen hinzukommen. Da die neun Schulen in diesem Winter ihrer Unterhaltung gewährten Staatszuschüsse. Während im Jahre 1882
stimmen bereit sei, habe die Generalsynode eine genügende Direktive. Schutz des neuen Feiertages. Würde so prozedirt werden, wie der Abg. Barthold tritt im Interesse der Landwirthschaft für die Unterrichts im Allgemeinen und des Kunstgewerbes, sowie die An⸗ in überfüllten Klassen 1825 Schüler ählten und 870 Anmeldungen außer Dropi West. 8 en 335 6 Abg. Dr. Freiherr von Heereman: Er habe schon neulich Abg. von Rauchhaupt es vorschlug, so möchte zwar die Situation in Verlegung des Bußtags und für Kommissionsberathung der Vorlage 8 gelegenheiten des Kunstgewerbe⸗Museums und der Königlichen Porzellan⸗ wegen Platzmangels im Herbst va at Jahres nicht angenommen 88 Peg eüngiorineen Wece Peruson und pofen 8 benssece auf die prinzipiellen und materiellen Bedenken aufmerksam gemacht, der Weise geklärt werden, daß für das Gebiet der evangelischen Landes⸗] ein. Die Verlegung auf einen Sonntag würde sehr zu bedauern manufaktur zu Berlin. Bei dem letztgenannten Ministerium wurden werden konnten, überdies die Baugewerkschule zu Holzminden in und 24 526 Schülern und 559 ländliche Fortbildungsschulen mit welche einer Verlegung des Bußtages entgegenständen, und die kirche der äͤlteren Provinzen alle Zweifel fortfallen, für die Gebiete sein; übrigens habe der König das Recht, bürgerliche Feiertage zu die Fortbildungsschulen, welche bis 1. April 1874 zum Theil gleich⸗ Braunschweig zur Zeit von mehr als 1000 größtentheils aus Preußen 9288 Schülern gezählt worden, betrug die Zahl der obligatorischen Zweifelhaftigkeit des Werthes der dafür geltend gemachten 3 * 51 . 1 dekretiren. “ falls vom Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten gekommenen Schülern besucht wird, so ist die Vermehrung der gewerblichen Fortbildungsschulen 1886 333 mit 36 095 Schülern Geünde hervorgehoken. Für die Katholiken könne nur das kirchliche anderer Kirchenregierungen aber träfe das dann dennoch nicht zu. Abg. Szuman schließt sich den Erklärungen des Abg. Freiherrn ressortirt hatten, die Provinzial⸗, Kunst⸗ und Handwerkerschulen zu preußischen Baugewerkschulen ein unabweisbares Bedürfniß. In 1890 414 mit 49 325 Schülern, die der fakultativen gewerblichen Oberhaupt einen Feiertag einsetzen, die weltlichen Behörden eee e Und, meine Herren, ich möchte hier auf einen Punkt vorgreifend von Heereman an. . Magdeburg, Danzig und Königsberg, ferner die Zeichenakademie zu Aussicht genommen ist daher die Errichtung einer solchen in Königs⸗ Fortbildungsschulen 1886 289 mit 32 833 Schülern, 1890 367 mit sich mit ihm darüber einigen. So sei auch der frühere Bußtag bs hinweisen, der mir nicht genügend Beachtung gefunden zu haben Abg. Seer äußert sich im Sinne des Abg. Francke. G Hanau, sowie die Mitbearbeitung der Angelegenheiten der Kunstschule berg in Preußen und die Erweiterung der baugewerblichen Abtheilung 43 704 Schülern, die der ländlichen Fortbildungsschulen 1882 338 gesetzt worden. Es sei unerfreulich, wenn in konfessionell ‚gemischten scheint. Gerade der Wunsch der kleineren Staaten und gerade der Abg. Richter bestreitet, daß der König das Recht habe, solche zu Berlin und der Kunst⸗ und Gewerbeschule zu Breslau mit der der Kölner städtischen Fachschule zu einer Baugewerkschule. Eine mit 5768 Schülern, 1890 727 mit 11 144 Schülern. Zu den 189. Gegenden ein Theil der Bevölkerung arbeite, der andere nicht; diese . 3 Feiertage zu dekretiren. Was der Minister Regelung nenne, betreffe Verwaltung des technischen Unterrichtswesens verbunden. dreizehnte und vierzehnte Anstalt würde nach der Denkschrift in der vorhandenen 781 gewerblichen Fortbildungsschulen mit 93 029 Schülern
Ungleichheiten noch zu vermehren, sei doch sehr wenig rathsam. Es Wunsch der nicht zur Landeskirche der älteren Provinzen gehörigen nur die Verhandlungen mit den kirchlichen Behörden. Von einer Die Mehrzahl der eben genannten Anstalten und Angelegenheiten, Provinz Brandenburg und in Schle en am Platze sein. An maschinen⸗ müssen 1 it e 3 8 sei nicht richtig, daß katholische Bußtage gefeiert Landestheile ist es, der ununterbrochen auf die Regelung dieser Frage Befragung der bürgerlichen Korporationen, der Handelskammern, “ mit Einschluß der vor dem 1. April 1879 zum Ressort der allge⸗ technischen Fachschulen sind 8 deebie eine Werkmeister⸗ 8 Sbikeno71139 Janezgäsculeh nii e ementaemterdcht and an dem „Lvangelischen b Bußtage, die “ ierten 2 n in einem Zeitraum von länger als zwölf Jahren hingedrängt hat Gewerbekammern, der Berufsgenossenschaften u. s. w., selbst der land⸗ meinen Unterrichtsverwaltung gehörenden, wurden am 1. April 1885 schule in Magdeburg soll im Laufe dieses Jahres eröffnet werden. schulen mit 2408 Schülern hinzu gerechnet werden. Der zur Unter⸗ dieser Beziehung. Richtig sei nur, daß in einer 28. de die klei Ki d die klei Länd 8 s wirthschaftlichen Korporationen sei noch nicht die Rede gewesen. dem Minister für Handel und Gewerbe übertragen. Hiervon wurden Außerdem sind mit fünf städtischen höheren Bürgerschulen bezw. Ober⸗ stützung von Fortbildungsschulen bestimmte Fonds wurde durch den zahl von Diözesen auf den evangelischen Bußtag andere Gerade die eineren irchen und die leineren käͤnder empfinden es Abg. Stöcker: Die Sache, die das Haus hier bebandele, sei indessen ausgeschlossen: Die drei technischen Hochschulen, die Ober⸗ Realschulen im Anschluß an die sechste Klasse (von unten gezählt) Etat für 1883/84 von 142 150 ℳ auf 177 000 ℳ. und nachdem di katbolische kirchliche Feste gelegt seien. Die Katholiken als besonders belästigend und als besonders schädigend nicht bloß für ein gordischer Knoten, der durchhauen werden müsse. Die Synode Realschulen, die Kunst, und Gewerbeschule zu Breslau, die Kunst. sogenannte Fachklassen mit einem zweijährigen Kursus verbunden. Bei Schulen auf das Handels⸗Ministerium übergegangen waren, 1886,87 könnten einen allgemein geltenden Feiertag gar nicht anerkennen, wenn die industriellen und landwirthschaftlichen Verhältnisse, sondern ganz schlage den Tag nicht vor, weil sie nicht sicher sei, ob die Landes⸗ schule zu Berlin und das Kunstgewerbe⸗Museum. Die Förderung des dem Uebergange des gewerblichen Unterrichts auf das Handels⸗ auf 197 000 ℳ, nach 2 Jahren auf 237 000 ℳ und vom 1. April 1889 Fr nicht von 8s. öE fbr 56 1““ ge- pöveaes besonders auch vom Gesichtspunkt der Sittlichkeit aus, daß jetzt gesetzgebung ihn genehmigen werde; das Haus sage, es könne den Tag Kunftgewerbes durch Unterricht in Berlin außerhalb jener Anstalten Ministerium wurde zwar anerkannt, daß auch diese Fachschulen dem an auf 440 000 ℳ erhöht. Durch die letzte Verstärkung um Rubetag ohne jede 8 he Feier ha en; das wür 5 etwas Fen so zahlreiche, siebzehn verschiedene Bußtage in Norddeutschland ge⸗ nicht bestimmen, wenn ihn nicht die Synode bezeichnet habe. Das und in den Provinzen, sowie die Errichtung von Vorbildersammlungen genannten Ministerium zu überweisen seien, davon aber einstweilen 203 000 ℳ ist es möglich geworden, manche Städte zu erheblichen Neues und kaum Zwe mäßiges sein. Seine Partei 1 zur Zei 88 8 kleines L Blag 5 8Sn sei ein Zirkel. Der Staat könne von sich aus doch keine religiöse 8 in den Provinzen u. s. w. ist Sache des Ministers für Handel und abgesehen, weil die finanzielle Auseinandersetzung mit den betheiligten Verbesserungen der vorhandenen Einrichtungen zu bewegen. Am Zahl⸗ aus diesen Gründen nicht für das Gesetz stimmen, habe aber gegen feiert werden, daß manch leines and von mehreren Staaten um⸗ Feier veranstalten. Die Kirchenverfassung babe neue rechtliche Zu⸗ 1 Gewerbe. Die Ablösung der mit den höheren Bürgerschulen in Hagen, Stadtgemeinden wahrscheinlich erhebliche finanzielle Schwierigkeiten reichsten und in vielen Beziehungen am Besten eingerichtet sind die SeZ “ ö“ geben wird, wo in jedem ein anderer Bußtag gefeiert wird, ja in Uünde geschaffen 8 “ Kraft gesetzt Fatten. eee EEE Fachklassen 1 G .“ Ausführung der beabsichtigten Fge gewerblichen Fortbildungsschulen in den Provinzen West⸗Preußen und j. ncke: ie emeinschaften könnten 3 rch icht bloß einer. 1 ; ; Bußtahg⸗ Er wünsche ebenfalls, daß die Kommission zu einem stigen 8 (aschinentechniker bezw. für Chemiker, wurde im rinzip zwar a rung der Ressortverhältnisse in unerwünschter eis ufgehalten Hosen. i 1886 sf Minisß liche Feiertage ihrer Religion oder Konfession vorschreiben, aber nicht denen nicht bloß einer, sondern zwei oder drei verschiedene Bußtage eie. moͤge. Wenn auch wirthschaflliche Hepeenenen nöthig anerkannt, damals aber mit Rücksi f 1 te Weise ors sofern Hurch das Geseb vom 4. Mai 1886 ist der Minister
b d 1 b T1 Pess⸗ . S 8 „ nöthig aner t, de 8 ksicht auf die möglichen worden sein würde. Dieser Uebergan dürfte aber erneuert in Er⸗- für Handel und Gewerbe ermächtigt, in beide in Fort⸗ den Zwang ausüben, daß an diesem Tage die Arbeit ruhen müsse; im Jahre gefeiert werden. Das führt zu Störungen des gewerblichen nicht gehört worden seien, so könnten doch auf den Synoden die 1 Schwierigkeiten einer finanziellen Auseinandersetzung mit den Gemeinden wägung zu ziehen sein, nachdem die Verwaltung des gewerblichen bin Hasgn a 8 Stactanrirüte 86 ö’ letzteres könne der Staat. Neben diesen kirchlichen Feiertagen habe Lebens, die vial schlimmer sind als wie das irgend sein könnte, wenn Laien ihre Ansicht geltend machen. einstweilen ausgesetzt. Unterrichtswesens zur Errichtung von Fachschulen für Maschinen⸗ und an denjenigen Orten, in denen die Verpflichtung zum Besuch der man allgemeine Feiertage, einmal rein bürgerliche, wie den Neujahrs⸗ nach dem Vorschlage der Gesetzesvorlage in einzelnen Theilen Abg. Richter: Die gerechte Würdigung der bürgerlichen Inter⸗ „ Für die 52 gewerblichen Fachs chulen waren im Etat für techniker gelangt ist. Wenn die Uebertragung dieser Fachklassen für Anstalten durch Ortsstatut nicht begründet wird, diese Verpflichtung tag, und endlich ö mace vorgeschrieben E ganse des Landes etwa mit Rücksicht auf die katholische Kirche essen könne durch Eröͤrterung in Svynoden nicht ersetzt werden. 1 1879,80 ausgesetzt: 133 828,92 ℳ% Diese Summe betrug im Etat für mittlere Techniker auf das Handels⸗Ministerium mithin schon jetzt den Arbeitern unter 18 Jahren aufzuerlegen. Binnen Jahresfrist Land, dazu 86 G“ vffch rn zwei Bußtage fernerhin gesetzlichen Schutz genießen sollen Ich Wenn der Aba. Stöcker gegen die erhöhte Geschäftsthätigkeit in den 1885/86 292 966,50 ℳ und stieg dann auf: 378 750,50 ℳ in 1887/88, zweckmäßig erscheint, so dürfte sie unvermeidlich werden, sobald fuüͤr konnten im Regierungsbezirk Posen 44, im Regierungsbezirk Brom⸗ feste ꝛc. Diese anzuor nen behalte iicht . g; an 3 2 lio glaub 1i lässiakeit de 8 letzten vier Wochen vor Weihnachten sich wende, so stehe das im 481 418,50 ℳ in 1889/90, 752 763,50 ℳ in 1890/91 und beläuft sich mittlere Techniker Fachschulen, die nicht einer höheren Bürger⸗ oder berg 28, im Regierungsbezirk Marienwerder 45 und im Regierungs⸗ recht dem Staate vor. ” hätten nichts mi er gen. möchte also g. auben, daß die staatsrecht iche Zulässigkeit der Vorlage Gegensatz zu der eben abgeschlossenen Abänderung der Gewerbe⸗ für 1891/92 auf 886 993 ℳ, wozu noch 487 993 ℳ Zuschuß der einer Ober⸗Realschule angehängt sind, errichtet werden. Ueber die bezirk Danzig 10, zusammen 157 Fortbildungsschulen mit 438 Klassen zelnen Konfession zu thun, sie entsprängen dem S en: zweifellos ist, und ebenso, daß auch ein größerer Theil derjenigen ordnung. Im Reichstage aber habe der Abg. Stöcker seine ab⸗ betreffenden Stadtgemeinden bezw, der betreffenden Vereine treten, Organisation derartiger Anstalten sind die betheiligten Kreise indessen eröffnet werden, zu denen dann später noch die Schulen in Bromberg „Wir ö I ffäon sei es 8 88s Voraussetzungen, die insbesondere der letzte Herr Redner, der weichende Meinung nicht zum Ausdruck gebracht. 1 sodaß der Gesammtzuschuß für das letztgenannte Etatsjahr 1 374 917 ℳ noch nicht einig; auch läßt sich noch nicht sagen, wie groß die Anzahl und Elbing traten. Am 2. Januar 1890 wurden in 159 Schulen vnhekehantber fe “ 8 1 Hr. Abg. Richter, gewünscht hat, bereits degeben. ist. . .. Nach einer kurzen Entgegnung des Abg. Schultz (Lupitz) deirs. E— 8 der Fachschulen in Preußen wird sein müssen, um den Bedarf an 12 013 Schüler geführt. In den ersten Jahren machte die Durch⸗ P. hesinge enn Peee töaee ein salges PrtesBeneee. Kirchenregierungen haben stattgefunden und haben auf die Ausführungen des Abg. Richter wird die Vorlage . vit eist⸗ 9 88 8 uschaästen M. nter baltung er Fort⸗ unterrichteten Werkmeistern und Maschinentechnikern zu befriedigen. führung der Schulpflicht und die Aufrechterhaltung der Disziplin in g 14. 8 88 Die Vorred 8 weasselten . 11X“ en gej b b n einer besonderen Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen. 8 8. ngsf n en estimm ten Mittel beliefen sich für das Jahr Vorläufig ist die Verwaltung des gewerblichen Unterrichts der Ansicht, den westpreußischen und posenschen Fortbildungsschulen sehr geringe
gar nicht zu Stande ommen. Die Vorre ver verwe dele das außerordentlich erfreuliche Resultat ergeben, wie ich wiederhole, D'; b Landri t Lübb d Neu⸗ 1879/80 auf 142 150 ℳ, seit 1883/84 auf 177 000 ℳ, seit 1. April 1886 daß Werkmeister⸗ bez. Fachschulen für mittlere Techniker in Danzig Schwierigkeiten, so betrugen in Elbing die Versäumnisse im Sommer bürgerliche und einseitig konfessionelle Feiertage. Es daß ein so gut wie volles Einverständniß erzielt worden ist. tir Die 8 995 4 richte g etzet egnn Hüüh vA n8 auf 197 000 ℳ, seit 1. April 1888 auf 237 000 ℳ und betragen seit und Stettin, vielleicht unter Berücksichtigung des Schiffsbaues, in 1889 nicht mehr als 6 bis 9 Prozent. Auch in anderen Provinzen sc hier um interkonfessionelle Tage. Persönlich könne er 1. so N Meine Herren, ich gehe sodann über auf die Einwendungen irch sin zu Landgerichts⸗ äthen, 2 6 eheime egierung 3 April 1889 440 000 2ℳ. 8 8 Berlin, Hannover und Altona sich als ein Bedürfniß herausstellen nahm die Zahl der obligatorischen Fortbildungsschulen in den letzten
Zedenken des Abg. von Rauchbaupt nicht theilen. Beden ich aber — * „ ich b gen, Rath Bartels ist zum Geheimen Dber⸗Regierungs⸗Rath er⸗ 1 Als Dispositionsfonds für das technische Unterrichtswesen waren werden. Die rheinisch⸗westfälische Hüttenschule wird, dem Wunsche Jahren erheblich zu, nachdem durch einen Ministerial⸗Erlaß vom scheine auch ihm der §. 9. daß neben dem interkonfessionellen Bußtag die gegen die Wahl der Jahreszeit und des Tages erhoben worden nannt worden. Die Frage, ob ihre Mandate dadurch erloscher 8 im Jahre 1879/80 87 600 ℳ und im Jahre 1884,85 93 000 ℳ aus⸗ beider Stäͤdte und des Vereins deutscher Eisenhüttenleute entsprechend, 29. November 1886 allgemeine Vorschriften über die Abfassung der nur noch in einzelnen Landestheilen ein anderer wester gefeiert sind. Ich verkenne keinen Augenblick, daß diese Einwendungen eine sind, wird vom Hause auf Grund des Berichts der Geschäfts⸗ gewersen. Hiervon wurden dem Ministerium für die geistlichen u. sfxw. baldisst von Bochum nach Duisburg zu verlegen sein. Die geringe Ortsstatuten und der sie ergänzenden Polizeiverordnungen über die penden san⸗ vceschlicgenae ge ene giat e e ”. weigere, sehr große Bedeutung haben. Die Landwirthschaft beklagt sich über ordnungs⸗Kommission verneint. Angelegenheiten für die demselben verbleibenden Anstalten 24 500 ℳ Frequenz der Fachklassen in Barmen, Aachen und Gleiwit, dürfte zweckmäßige und maßvolle Durchführung der Schulpflicht und die — 4 I f i
8 w 9 b 8 82 8 356 ; 5 belassen. Der Rest wurde dem Ministerium für Handel und Gewerbe Anlaß bieten, sie an den beiden erstgenannten Orten aufzuheben u Mitwirkung der Innungen zur Verminde SSles s5 . Abg. Richter: Man könne ja darüber zweifelhaft sein, ob es den Bußtag im Frühjahr mit Recht, und die Industrie und Gewerbe⸗ ger folgt die Berathung von Kommissionsberichten über 1 übertragen, und dieser Fonds durch den Etat des Jahres 1886/87 um in Gleiwitz biellejch durch eine Werkmeifter. un Hüven thülcne g8. R““ varen. Pirse rutsge Cntn narg Söee ee nisse überhaupt richtig sei, einen Wochentag zum Bußtag zu wählen. Indeß thätigkeit wird sich über den Bußtag im Winter beklagen, und, wie Peti tonen. getiti 8 8 1 W 8. 20 000 ℳ, sodann vom 1. April 1889 an um weitere 80 000 ℳ ver⸗ setzen. Hinsichtlich der Vermehrung der We beschulen ist zu be- vieler Anstalten. wurde indessen durch eine Reihe von Erkenntnissen der Tag bestehe einmal und es handele sich bloß um die Ver⸗ ich wieder sagen kann, auch in vielen Beziehungen mit Recht. Aber Ueber die Petition des Bürgermeisters adehn ir 3 stärkt. Endlich ist der im Etat für 1875 zur Ausbildung von Kunst⸗ rücksichtigen, daß, im Gegensatz zum Baugewerbe und der Maschinen⸗ des Kammergerichts gefährdet, wonach den zur Durchführung des legung. Was nun die Konkurrenz kirchlicher und weltlicher Feier⸗ wenn man die Vorgaͤnge und die Vorstudien, die zu diesem Geset Greifenhagen um Erlaß eines Gesetzes, welches den Gemeinden handwerkern bestimmte Fonds durch den Etat für 1884/85 auch zur industrie, bei denen es im Großen und Ganzen überall in gleicher Schulzwanges in den gewerblichen Fortbildungsschulen erlassenen tage betreffe, so köͤnne er nicht ganz die Theorie des Vorredners ver dein dicken Ak sstück Ssen En . ndie Pflicht auferlegt, die Fürsorge für die Relikten ihre Gewährung von Stipendien für andere Handwerker bestimmt und von Weise vorgebildeter Hülfskräfte bedarf, die einzelnen Zweige der Polizeiverordnungen rechtsverbindliche Kraft nicht beigelegt werden theilen. Der Staat könne nicht Feiertage dekretiren, welche die geführt haben und in dicken Aktenstü en niedergeleg sind, urch⸗ Beamten nach den für die unmittelbaren Staatsbeamten 13 500 ℳ auf 20 000 ℳ, vom 1. April 1889 an aber auf 35 000 ℳ Weberei verschiedene Bedürfnisse haben und daß diese von kann. In Folge dessen hat die Regelmäßigkeit des Besuchs und Kirchen auch zu feiern hätten, der Staat als solcher habe keine studirt, so kommt man zu dem Resultat, daß, einen Tag geltenden Grundsätzen zu regeln, geht das Haus zur Tages⸗ erhöhbt worden. In welchem Maße die Aufwendungen für den ge, dem Wechsel der Mode und den Forschritten, welche die konkurrirende damit auch der Erfolg des Unterrichts an vielen Orten abgenommen. kirchliche Anschauung. 8 Was solle denn praktisch . “ 8g zu finden, der allen gewerblichen Kreisen genehm ist, über⸗ ordnung über. 8 ehe Unterricht, seitdem derselbe dem Ministerium für Handel Industrie des Auslandes in der Technik und auf dem Weltmarkte Diesem Zustande dürfte indessen durch das vom Reichstage angenommene Staat einen solchen gemischten kirchlichen Feiertag dekretire und die haupt eine Unmöglichkeit ist. Es giebt, glaube ich, keinen Dasselbe geschieht hinsichtlich der Petition des Medizinal und Gewerbe unterstellt ist, gestiegen sind. Ergiebt sich daraus, daß für macht, beeinflußt werden. Der gewerbliche Unterricht muß sich des⸗ Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, bald ein Ende Fäerntenerden 89 nicht EI 88 scaürde en Monat des Jahres, der nicht bereits nach dieser Richtung hin Assessors Hartmann Magdeburg, um Uebertragung des nur e ℳ, im Jahre 1891/92 dagegen 1 861 093 ℳ in 88 den jeweiligen Bedürfnissen anschließen, und man kann daher zu gemacht werden und dann die jetzt zurückgebliebene Entwickelung des acherlichen Zustand ergeben, die bürgerlichen Geschäfte würden 8 . ign 4 ;,8 79,5,5 rer, en Etat eingestellt sind. einer Zeit mit vollkommener Sicherbeit beurtheile „ wie viele Fach⸗ 9 a — - ie vor⸗ ruhen und kirchlich mache man von der Feier keinen Gebrauch. geprüft ist, und überall sind von den verschiedensten Kreisen erhebliche Kleinvertriebes des Koch schen Heilmittels für Tuberkulose „ Als die Verwaltung des gewerblichen Unterrichts mit dem sculen dieser Industriezweig E“ 88 8 8 8 dee Pear aengeschalcnesens um. sasaschch Bedüf hissebfn und dee 85 Den landrechtlichen Zustand könne er nicht für maßgebend an⸗ Bedenken gerade gegen den Monat gemacht worden, den man für den bezw. weiterer ähnlicher Heilmittel für andere Infektionskrank⸗ Ministerium für Handel und Gewerbe verbunden wurde, waren ist. Man kann indessen annehmen daß außer der Crefelder Anstalt reichen. Für den Augenblick beschränkt sich auch die Verwaltung des sehen, denn die jetzige kirchliche Gesetzgebung sei wesentlich jünger. gemeinsamen Bußtag in Aussicht nahm. Ich glaube, schließlich wird heiten an die Apotheker. 8 1 8 Jahre verflossen, seit durch den Erlaß vom 26. Februar 1877 die und der Berliner Webeschule keine Central⸗Unterrichtsanstalten für die gewerblichen Unterrichts auf die Erhaltung des Bestehenden und Man möge die Generalsynode fragen, man möge die Kurie fragen 8 d ich habe es wesentli s diesem Gesicht Die Petition der Fenangevetleger in Frankfurt a. M., Gewährung von Staatszuschüssen für neu zu errichtende Baugewerk⸗ Textilindustrien nöthig sein werden. Dagegen werden sich Werkmeister⸗ regt thunlichst wenig Verbesserungen der obligatorischen Schulen an. und die übrigen Kirchengemeinschaften. Dagegen aber müsse er sich man deswegen — un ich habe es wesentlich aus diesem esich 8⸗ wegen Aufhebung oder Abänderung des §. 124 Abs. 2 der 8 schulen in Aussicht gestellt war. Die Staatsregierung hatte es in schulen für Weber nicht bloß in Sommerfeld, Forst und Finster⸗ Gleichwohl läßt sich schon jetzt mit Sicherheit voraussehen, daß der verwahren, als ob, wenn die Generalsynode eine Verlegung beschlossen punkte gethan — sich für den im Gesetz benannten Tag entscheiden Medizinalordnung für die Stadt Frankfurt, wird der Regie⸗ den folgenden 9 Jahren nicht an Bemübungen fehlen lassen, um unter walde, sondern auch an anderen Sitzen der Tuch⸗ und Bukskin- Fonds von 440 000 ℳ vom 1. April 1892 ab wird erhöht werden habe, das Haus nun zustimmen müffe. Er halte die Frage für so müssen, weil er den großen Vorzug hat, daß über diesen Tag alle rung zur Berücksichtigung dahin überwiesen, damit die An⸗ 8 solchen Bedingungen die Vermehrung der Baugewerkschulen, die Er⸗ fabrikation in der Lausitz und in anderen Theilen des Staates als ein müssen. wichtig, daß eine Ueberstürzung durchaus nicht am Platze sei Seine jtis 9; 3 vn N ha⸗ 2 4 1 richtung von Werkmeisterschulen für Maschinenbauer, von Webe⸗ Bedürfniß herausstellen. Ebensowenig wie bei der Webeindustrie ist Die Verwaltung des gewerblichen Unt ichts verkennt nicht Freunde hätten nichts gegen eine Verlegung auch im Interesse der politischen Regierungen und alle Kirchenregierungen Norddeutschlands gelegenheit durch Reichs⸗ und Landesgesetz geregelt werde. schulen, von Fachschulen mit Lehrwerkfätten für die Thonindustrie es möglich, den künftigen Bedarf 2 Fachschulen für die anderen den Forthildungsschulen wer⸗ sie jegt bestehenre a Herren hhnich 1 8 Landwirthschaft, sie wendeten sich nur gegen diesen Tag, der hier endlich zu einer Einigung gelangt sind. Das ist doch immerhin ein Die Petition von Gerichts⸗Aktuaren und Bureaugehülfen ddie Bronzefabrikation und die Werkzeugindustrie, sowie die Ver⸗ Gewerbszweige zu übersehen. Zur Hebung der Gewerbe würde es haften, sie findet den Grund derselben aber in Uebelständens beder vorgeschlagen sei. Der Freitag sei der denkbar ungünstigste Tag, nicht Gesichtspunkt, der nicht zu unterschätzen sein dürfte. Wenn nun die aus dem Ober⸗Landesgerichtsbezirk Breslau, wegen Aufbesse⸗ mehrung und Verbesserung der vorbandenen Anstalten, insbesondere aber im höchsten Maße beitragen, wenn gewerbliche Zeichen⸗ und Beseitigung fast überall möglich ist. Wie schnell und wie vollständig bloß vom Standpunkte der Maschinenindustrie, sondern auch der Wahl eines Freitags als ein besonderer Mißgriff bezeichnet rung ihrer Lage, überweist das Haus der Regierung als ddeer gewerblichen Zeichenschulen, zu erreichen, doch konnten die dabei Kunstgewerbe⸗ bezw. Handwerkerschulen nach und nach in diese eintreten kann, ist nach ihrer Ansicht im Grunde genommen nur menschlichen Arbeitskraft überhaupt. Ebenso sei die Jahreszeit die ist, so mag das nach mancher Richtung hin auch begründet Material für die künftige Gestaltung der Diensteinkommen⸗ gemachten Erfahrungen keinen Zweifel daran bestehen lassen, daß eine allen Städten von 33 000 und mehr Einwohnern errichtet würden; eine Geldfrage. Es erhellt dies schon daraus, daß bei Weitem der denkbar ungünstigste. Seit der Annahme der Gewerbenovelle habe ein 16b llerdings k ; ir diese Grü den TXaa verhältnisse der Justiz⸗Subalternbeamten. 8 weitere Entwickelung des gewerblichen Unterrichtswesens nur dann doch dürften im Laufe der nächsten sechs Jahre nicht mehr als größte Theil der Summe von 203 000 ℳ, um welche der Zuschuß neuer bürgerlicher Feiertag eine erhöhte Bedeutung. Gerade aber in der sein; alerdengs kann ich mir ese Gründe gegen den Tag in ge⸗ Zur Berücksichtigung überwiesen werden zehn Petitionen 8 möglich sei, wenn der bisher als Regel festgehaltene Grundsatz, daß 18 solcher Anstalten entstehen. Zu erwähnen ist noch, daß Ermitte⸗ für Fortbildungsschulen erhöht worden ist, zur Verbesserung schon Gewerbenovelle sei für die letzten vier Wochen vor Weihnachten eine ringerem Maße aneignen als bezüglich der Jahreszeit. Jedenfalls welche um Gehaltsverbesserung der Gerichts⸗Assistenten nach⸗ 8 die Gemeinden das Schullokal mit der ersten Einrichtung desselben lungen über die Möglichkeit im Gange sind, durch Errichtung einer vorhandener Anstalten verwendet worden ist. Mit reichlichen Mitteln Heilceantung den hnntagsenge Fügeloffen; natt. 1“ sind auch hier von allen Seiten die entgegengesetztesten Wünsche suchen P stelbn. das vSS. und die 525b der durch die eigenen Fachschule mit Lehrwerkstätten zur Erhaltung und Hebung der Klein⸗ ließe sich die Theilung überfüllter Klassen, die Vermehrung des Unter⸗ b E eier n e 1 . 8 ; 8. ;41 . . : . 5 8 8 sollen, der Staat die senindustrie i dreise S eiz e Verbe er Sck Ze 8 grellem Widerspruche. Besser müsse 1 neuer Feiertag in geäußert worden, und auch dieser Freitag hat den großen Vorzug, daß Die Petition des Fabrikbesitzers Link in Ueckermünde 8 1 Hälfte d müeht ge Ausstattung bar Rofhle v eichele . Pber⸗ xö 4 “ des gewerblichen füchtee de, Ferbessenang der vas ercela ne Fe⸗ eine Zeit gelegt werden, wo es den Arbeitern noch möglich sei, mit er das Resultat sehr langjähriger und wiederum fast einstimmiger wegen Rückerstattung einer Stempelstrafe, und die Petition naehmen habe, aufgegeben wurde. Das Ministerium für Handel und Unterrichts während der letzten zehn Jahre nur dadurch möglich ge⸗ weiteres Bedürfniß sind Seminare für Fortbildungsschullehrer, welch ihren Familien Erholung in der freien Natur zu suchen; das werde Vereinbarung ist. des Kirchenvorstandes der Gemeinde Unterlahnstein um Er⸗ GSewerbe ist zunächst bemüht gewesen, den Mängeln der übernommenen worden ist, daß man immer mehr davon abgesehen hat, von den Ge⸗ reichliche Gelegenheit zum Unterricht erhalten müßten, da es nur sehr unvollkommen erreicht, wenn der freie Tag in den Anfang Ich wende mich endlich noch zu dem Einwand, den der Herr bauung eines neuen Pfarrhauses, bezw. um entsprechende Ab⸗ Anstalten und Einrichtungen abzuhelfen, soweit die Beschränktheit der meinden die Hergabe und Unterhaltung der Schulgebände und die jetzt an Schulung und Tradition fehlt, um dem Inhalt des Unter⸗ ses E“ Die glücklichste Lösung der Frage würde die Ver⸗ Abg. Frhr. von Heereman gemacht hat. Meine Herren, ich muß lösung der Baulast werden der Regierung zur Erwägung 1 verfügbaren Staatsmittel dies gestattete. Doch konnte dem bereits Hälfte der laufend erforderlichen Zuschüsse zu verlangen, so dürfte es richts, dem Alter und der Auffassungsweise der älteren der in das Uenas Fac einen ka holischen Feiertag sein, der bis jett von den sowohl bei meinen Ausführungen gelegentlich der Verhandlungen über überwiesen. 8 1881 von der technischen Deputation ausgesprochenen Wunsche, größere darum doch wohl nicht nöthig sein, selbst bei einer erheblichen Erhöhung praktische Leben eingetretenen Schüler ihren Unterricht und ihre Dis⸗ kvange ischen nicht gefeiert werde. 8 ¹ g lung Um 3 ½l Uhr wird die Vertagung beschlossen. Mittel für die Errichtung und Subventionirung von Fachschulen der Aufwendungen für diesen Unterricht, sämmtliche Fachschulen allein ziplin anzupassen. Nicht weniger wichtig ist die Einführung eine Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Graf von den Antrag des Hrn. Abg. Schultz⸗Lupitz, wie auch hier bei der Präsident von Köller erklärt, es sei seine Absicht ge⸗ bereit zu stellen, insbesondere auch die Bezüge der Direktoren und aus Staatsmitteln zu unterhalten. Soweit möglich, werden die Gemeinden geregelten Beaufsichtigung, an der es heute so gut wie ganz fehlt. 1 . Lehrer an den Baugewerkschulen bezw. den anderen Fachschulen aus⸗ auch künftig im Verhältniß zu der Bedeutung der einzelnen Anstalt In der großen Mehrzahl der Regierungsbezirke werden die gewerb⸗
Z edlitz⸗Trützschler: Vorlage dieses Gesetzes mißverstanden sein. Die Staatsregierung ; N ge. 1 wesen, noch eine Sitzung abzuhalten, um das Haus in die kömmlich zu bemessen, erst nach mehreren Jahren und zunächst nur in für cinen größeren oder geringeren Theil des Staates und für die lichen Fortbildungsschulen gar nicht oder nur höchst unzulänglich un
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in 1 Die Einwü ie bis j . ückli „daß kirchli iertage nur v kirchliche s - 3 - S je S b 3 s it Meine Herren! Die Einwürfe, die bis jetzt gegen das Gesetz er erkennt ausdrücklich an, daß kirchliche Feiertage nur von den irchlichen Lage zu versetzen, zu dem Einkommensteuergesetz tellung zu beschränktem Maße für die Baugewerkschulen entsprochen werden. Stadt, in welcher die Schule besteht oder gegründet werden soll, an unregelmäßig beaufsichtigt. Die Einführung regelmäßiger Revisionen zunächst die staatsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzes — insbesondere gar keinen kirchlichen Feiertag verlegen, sondern es will einem Feiertag, Er erhalte aber eben die Nachricht, daß das Gesetz vom “ während der letzten acht Jahre, trotz der entgegenstehenden großen darf man übrigens annehmen, daß die Gemeinden threrfeits Opfer zu leicht besser dazu geeignete Personen hinsichtlich der allgemeinen drutschlands geeinigt baben, unter Aufbebung des gesetlichen Schutzs genommen worden sei (Bravo’) und helte ds demnach nicht achschulmesens stattgefunden, wenn auch nicht be Erreichte für die vächsten feche Jdree rfrblichen Unterricht erhöbt. Was Ich konstatire deswegen zunächst, daß die sämmtlichen evangelischen, für andere bestehende, neu gesetzlichen Schutz ertheilen. Dies ist un⸗ “ daß dieselbe eine sehr langsame gewesen ist und daß das Erreichte für die nächsten sechs Jahre erforderlichen Staatszuschüsse anbetrifft, oder ältere Lehrer von Handwerker⸗ und Kunstgewerbeschulen würden g. Gewerbefleißes und ebensowenig zu den Schwierigkeiten steht, welche zwar für vier Baugewerkschulen 212 000 ℳ; zur Bestreitung der Fortbildungsschulen sein. Ohne Kosten würde sich dies freilich nicht den jetzt im Gesetz genannten Tag als den ihn ei von Köln kei ieser Ri . 1 8 b s sj
6 g en ihnen gemeinsam Köln keine Bedenken nach dieser Richtung hin äußert. Der Herr B thung des Staatshau shalts⸗Etats. bedingungen erwachsen. In letzterer Beziehung aber kann von der bauschulen für Werkmeister oder mittlere Techniker 208 000 ℳ; für nicht, daß die hierzu wie die sonst noch zum Ausbau der gewerblichen Uischen Kirch oder die wirthschaftliche Fxistenz vieler Taufende abhängen und hier⸗ maschiniften 50 000 ℳ; für eine keramische Fachschule in Bunzlau tausende, der einzige Ork ist, an dem sie außerhalb der Werkstatt
evangelischen Kirchenregierungen auf Widerstand stoßen könnte, ist hin⸗ lediglich dur weckmäßi ü — 1 1 ß g ch Zweckmäßigkeitsgründe. Er sagt und das sein. Auch können Fachschulen die Anregung zu einer besseren Ver⸗ lichen Zeichen⸗ und Kunstgewerbeschulen 505 000 ℳ und zur Ver⸗ eben so Viele, und ganz besonders für Alle, die nicht in die Armee
Grund und Boden und von ländlichen Arbeitskraͤften, wofür die Geschlechts für einen gewerblichen Beruf bestimmten Anstalten rund ermahnt und zur Zucht und Ordnung angeleit
hoben worden sind, scheiden sich in zwei Richtungen. Sie bezweifeln Organen angeordnet und verlegt werden können. Das Gesetz will nehmen, Falls dasselbe nochmals an das Haus zurückgelange. Wie die Denkschrift im Einzelnen ausführlich klarlegt, hat den Kosten theilnehmen müssen. Nach den bisherigen Erfahrungen durch die Kreis⸗Schulinspektoren oder andere, im einzelnen Falle viel⸗ Hr. von Rauchhaupt hat nach dieser Richtung hin Einwendungen auf den sich die Organe der gesammten evangelischen Kirchen Nord⸗ Herrenhause in der Fassung des Abgeordnetenhauses an⸗ b Schwierigkeiten, doch eine allmähliche Entwickelung des gewerblichen bringen um so eher geneigt sein werden, je mehr die Staatsregierung Schulverhältnisse und des Unterrichts im Deutschen und Rechnen und gemacht. Ich möchte glauben, daß diese Einwendungen nicht zutreffen. negtgenr se⸗ Phrave, 9 % e8 X. stritten werden kann, ihre Aufwendungen für den gewerblichen Unterricht erhöbt. Was die die Revision des Zeichenunterrichts durch hierzu befähigte Direktoren . in noch eine Sitzung zu halten. nicht im Verhz er. I * eees “ 8 F 8 8 w 1 84 8 1 ältniß zu der Ausdehnung und B deutung des ischen so dürften dieselben si G af 1 078 000 ℳ stellen, und von d 8 Einfl Kirchenregierungen Norddeutschlands sich ausdrücklich mit der Ver⸗ bedingt staatliche Aufgabe und auch sonst noch niemals angegriffen Schluß nach 3 ⅛ U Nä 1 Dienst 8 h 5 ehnung 1 edeutung des preußischen e sich im Ganzen au 1 stellen, un on dem segensreichsten Einfluß auf die Entwickelung der gewerblichen legung des Bußtags einverstanden erklärt haben und daß sie ihrerseits worden. Ich bemerke, daß auch die Antwort des Herrn Erzbischofs 26. Mai, 11 Uh A. f 183 ächste Sitzung Dienstag, nmanchen Industrien aus der Konkurrenz des Auslandes und den Ver⸗ Kosten, welche durch die praktische Beschäftigung von Baugewerk chul⸗ bewerkstelligen lassen, da jede Schule zwei⸗ bis viermal besucht werden 6. Mai, hr. uf der Tagesordnung steht die dritte änderungen der allgemeinen Verhältnisse wie der Produktions⸗ lehrern im Sommer erwachsen werden, 40 000 ℳ; für acht Maschinen⸗ mußte, doch zweifelt die Verwaltung des gewerblichen Unterrichts —“ die Befürchtung, daß die Ver⸗ Erzbischof, wenn er Namens der Bischöfe Preußens ablehnt, dem BVerbesserung des bisherigen Betriebes oder von dem Uebergange zu eine mittlere Webeschule in Mühlhausen i. Th. und sechs kleinere Forthildungsschulen erforderlichen Mittel ihr werden gewährt werden, gung ztags au den Freitag nach dem letzten Vorschlage der evangelischen Kirchenregierungen zuzustimmen, so einer anderen Industrie die Erhaltung einer bedeutenden Produktion Webeschulen 51 000 ℳ; für zwei Fachschulen für Seedampfschiffs⸗ um so mehr, als die Fortbildungsschule nicht allein für Hundert. Trinitatissonntag in den evangelisch⸗kirchlichen Kreisen und bei den motivirt er das, wie ich hier mittheilen kann, in der Hauptsache 8 1 — 8 ü 3 auf die rasche Einrichtung eines guten Unterrichts von großem Einfluß 12 000 ℳ; zur Errichtung von achtzehn Handwerkerschulen, gewerb⸗ technische Kenntnisse und Fertigkeiten sich erwerben, sondern auch für fällig. Ich bemerke daß die Entschließungen dieser Kirchenregierungen ist ja gewiß ein an sich vollkommen an 2 1 6 merkennender und auch vom werthung des inländischen Rohmaterials und — V. Samari Jeberei ätten für fei st di Stelle i ss 8 . “ 28 zur Gewinnung besseren mebrung der Samariterkurse, der Webereilehrwerkstätten für feinere Hand⸗ eintreten, fast die einzige Stelle ist, wo sie nach d - der theils bereits die kirchengesetzliche Form angenommen haben, theils gr kirchlichen und staatlichen Standpunkte aus zu berücksichtigender Um⸗ 8 Materials geben, mithin zu einer nutzbringenden Verwerthung von weberei, der Korbflechtschulen und der zur Ausbildung des weiblichen Schule neben der Kirche zu allen dr alaoh sie n n den Berlassen der 8 be trifft Senxe⸗ 28 die Landeskirche der älteren Provinzen in stand — er sagt: man müsfse an Feiertagen, an welche sich die Kerhng, znndn reußen zu — nur in der Form eines Beschlusses die Zustimmung religiös und kirchlich gesinnte Bevölk 5 ü 1 8 orbflechtschulen ein Belag sind. Die Aufgabe der Verwaltung des 40 000 ℳ. Die Möglichkeit, daß noch für andere Gewerbe Fach⸗ e 8 . — 8 ch gesinnte Bevölkerung gewöhnt hat, nicht rütteln. ewerblichen Unterrichtswesens ist es nun, ben beständig wechselnden schulen nöthig werden können, und daß durch die Verbe 98
der
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der irchenverfassungsmäßigen Synodalvertretungen erhalten haben. Es sei außerordentlich schwer gewesen, den jetzt gefeierten Bußtag in 8 Bedürfnissen der Industrie zu folgen und sie zu befriedigen, soweit Vergrößerung vorhandener Fachs
chulen bei Zunahme
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