1“
6 isenfreien kupferchlorürhaltigen Halogensalz⸗
laugen. Vom 2. März 1888 ab.
Actiengesellschaft der Dillinger Hüttenwerke in Dillingen a. d Saar. — Neuerung an Maschinen zur Herstellung von Wellblech. Vom 24. Februar 1882 ab.
52. Nr. 43 464. Bankfirma S. H. Oppen⸗ heimer Jr. in Hannover. — Verfahren zur Her⸗ stellung einer dichten Doppel⸗Steppstich⸗Naht. Vom 10. April 1887 ab. “
„ Nr. 53 379. Julius Hartstein in Berlin, Klosterstraße 82. — Knopfloch⸗Nähmaschine. Vom 26. Juni 1889 ab. 8 1
Nr. 57 102. Bernhard Köhler in Chemnitz, Zwickauerstr. 41/43. — Vorrichtung zum Führen des Stoffes an Ueberwendlich⸗Nähmaschinen für geradlinige Ziernäthe. Vom 31. Auguft 1890 ab.
78. Nc. 56 655. Leon Blum⸗Auscher in Straßburg i. Els. und Ernst Thormann in Poutay i. Els. — Verfahren und Apparat zur Gewinnung einer stärkeren und einer schwächeren Salpetersaͤure aus dem von der Nitrirung der Cellulose herrührenden Säuregemisch. Vom
cx23. April 1890 ab.
89. Nr. 33 190. Dr. Johannes Bock in Braunschweig, Leisewitzstr. Nr. 4. — Krvstalli⸗ sations⸗Verfahren und Avpparate, besonders für
ucker. Vom 6. November 1884 ab.
„ Nr. 38 893. Dr. Johannes Bock in Braunschweig, Leisewitzstr. 4. — Krystallisations⸗
Verfahren und Apparate mittelst Unterleitung.
Vom 16. Dezember 1885 ab.
Nr. 39 957. Dr. Johannes Bock in
Braunschweig, Leisewitzstr. 4. — Krystallisations⸗
Verfahren und Apparate, besonders für Zucker;
Zusatz zum Patente Nr. 33 190. Vom 16. Man
1885 ab.
4) Erlöschungen.
Die nachfolgend genannten, unter der angegebenen Nummer in die Patentrolle eingetragenen Patente sind auf Grund des §. 9 des Gesetzes vom 25. Mai 1877 erloschen. 3. Nr. 44 706. Maschine zum Ausrupfen von b Haaren aus den Fellen von Pelzthieren. 14. Nr. 40 279. Zwangläufige Ventilsteuerung. Nr. 49 016. Einrichtung zur Erzielung von Hubpausen an Steuerungen für Wasserhebungs⸗ dampfmaschinen. 3 „ Nr. 54 631. Dampfstrahlrad mit offenen Hohlschaufeln und feststehenden Gegenschaufeln. 24. Nr. 50 899. Regulirungsvorrichtungen für den Brenner und den Oelzutritt an der durch Patentschrift Nr. 42 690 bekannt gewordenen Feuerung für zerstäubte, flüssige Brennstoffe. 25. Nr. 47 799. Wirkmaschine für Links⸗ und Links⸗Waare 29. Nr. 40 742. Apparat zum Schlagen von Seidencocons. “ .54 255. Kochtopfheber. .54 733. Brodschneidemaschine. .49 225. Petroleumgasapparat für Heiz⸗
r. 49 142. Gehrungslade. „ Nr. 52 390. Centrumbohrer. 42. Nr. 44 821. Phoneoskop. e- Nr. 55 641. Phonograph mit als Bohr⸗ vorrichtung ausgebildetem Schreibwerk. 44. Nr. 44 385. Apparat zur selbstthätigen Ablieferung einer bestimmten Menge Flüfsigkeit nach Einzahlung einer Münze. „ Nr. 48 728. Selbstthätiger Getränk⸗ Hufeisen mit herausnehm⸗
verkäufer.
45. Nr. 23 995. barem Griff und Stollen.
Nr. 23 996. Hufeisen mit herausnehmbarem Griffe und Stollen; 1. Zusatz zum Patente Nr. 23 995
„ Nr. 27 478. Neuerung an Hufeisen mit herausnehmbarem Griffe und Stollen; 2. Zusatz zum Patente Nr. 23 995.
Nr. 40 476. Hufeisen mit Gummibezug und Stegen.
Nr. 40 950. Kartoffelerntemaschine.
49. Nr. 14 853. Verfabren und Einrichtung
zum stellenweisen Erweichen gehärteten Stahl⸗ drahts für Krempelhäkchen.
Nr. 30 447. Verfahren und selbstthätige Maschine zur Herstellung von Fischbändern, Scharnieren u. dergl.
Hrerj 32 799. Maschine zur Fabrikation von ufeisen.
Nr. 36 500. Maschine zur Herstellung von gewalzten Schrauben.
Nr. 40 493. Kreisscheere zum Abschneiden von Patronenhülsen und zum Abschneiden von Ringen von gezogenen Blechröhren.
Nr. 48 834. Bohrmaschine mit veränder⸗ lichem selbsthätigen und Handvorschub.
„ Nr. 54 356. Verfahren und Vorrichtung zum Drücken flacher Gegenstände.
50. Nr. 48 900. Mehrgliederige Getreide⸗ Reinigungs⸗ und Sichtemaschine mit endlosen Tüchern.
51. Nr. 48 131. Metall⸗Doypelrahmen für
Pianinos.
55. Nr. 47 901. Papierstoff⸗Schleuder.
„ Nr. 49 672. Holischleifmaschine mit pendeln⸗ der Bewegung der Preßkasten. 3. Nr. 48 804. Sperrvorrichtung für Fahr⸗ radbremsen.
64. Nr. 48 281. Verschluß für Gläser, Flaschen,
Büchsen oder andere Gefäße.
„ Nr. 54 489. Ein Verschluß für Conserven⸗ büchsen u. dergl.
68. Nr. 47 900. Sicherheits⸗Kleideraufhänger.
„ Nr. 50 135. Briefkasten⸗Aufzug.
72. Nr. 43 669. Einrichtung zur Abschwächung
des Rückstoßes bei Gewehren mit Mantelrohr.
„ Nr. 43 824. Drehbares mit zwei verschieden gefärbten Flächen versehenes Visirkorn.
76. Nr. 47 688. Fadenwächter für Duplir⸗ und Zwirnmaschinen.
277. Nr. 41 825. Neuerung an Lichtspielbrunnen.
Nr. 48 168. Transparent⸗Theater.
Nr. 48 421. Spieltisch mit Vorrichtung zur Bezeichnung des Kartengebers.
Nr. 56 235. Miniatur⸗Panorama.
Nr. 56 238. Kinderspielzeug mit auf schiefer
Epvbenec laufenden Figuren.
79. Nr. 53 211. Cigarrenformpresse.
80. Nr. 55 969. Selbstthätiger Abschneide⸗
Klasse. 49. Nr. 19 949.
v
aopparat für Ziegelsteine; Zusatz zum Patente Nr. 53 948. Berlin, den 14 Mai 1891. Kaiserliches Patentamt. Bojanowski.
[10429]
Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. (Nach den neuesten Zeitschriften und Sammlungen.)
1) Nach Art. 716 des Code civil gehört der auf dem Boden eines Anderen gefundene Schatz zur einen Hälfte dem Finder, zur anderen dem Eigen⸗ thümer des Bodens. Als Finder wird auch Der⸗ jenige betrachtet, welcher bei der Auffindung in Lohnarbeit bei dem Eigenthümer stand. Eine Aus⸗ nahme davon ist nur dann vorhanden, wenn die aufgetragene Arbeit gerade in der Nachsuchung nach einem Schatz bestand. U. Apphfs. Grenoble vom 2. April 1889 (damit stimmt auch §. 928 des Entw. des neuen deutschen B. G.⸗B. überein).
2) Die auf das Grundkapital gemachten Ein⸗ zahlungen sind gemäß Art. 185a Ziff. 5 und Art. 239 b H⸗G.⸗B. bei der Herstellung der Bilanz in die Passiven aufzunehmen und können nur unter Beobachtung der Vorschriften in Art. 248 H.⸗G.⸗B. zurückerstattet werden, also nur auf Beschluß der Generalversammlung. Hieran ändert auch nichts, wenn die Aktionäre nach der Einzahlung erklären, daß sie die gezahlten Beträge der Gesellschaft schenkungsweise belassen wollen. Vielmehr ist ein derartiges Uebereinkommen zwischen dem Vorstand und den Aktionären rechtlich unwirksam und für die Herstellung der Bilanz, namentlich für die Höhe von Gewinn und Verlust, sowie für die Vertheilung von Dividenden ohne Bedeutung. U. II. Civilsen. R.⸗G. v. 19. Sept. 1890. Zur „Ztschr. f. Els.⸗ Loth.“ Bd. 16 S. 97.
3) Bei einem domizilirten Wechsel ist auch das Klagerecht gegen den Aecceptanten durch rechtzeitige Erhebung des Protestes in dem angegebenen Domizil bedingt. Die Gültigkeit dieser Protesterhebung setzt voraus, daß der Protestirende zur Zeit des Protestes durch die Wechselurkunde als Inhaber des Wechsels legitimirt wird. Wenn deshalb der Aussteller oder Indossant eines solchen Wechsels denselben zur Ver⸗ fallzeit bei dem letzten Indossatar einlöst, so ist er zur Protesterhebung formell nur dann be⸗ rechtigt, wenn er vorher entweder den Wechsel wieder auch sich indossiren läßt oder die ihm nach⸗ folgenden Indossamente ausstreicht. Der bloße Besitz des abquittirten Wechsels genügt hierzu nicht. Dagegen ist, falls der letzte Inhaber des Wechsels selbst protestirt hat, der Besitz des Wechsels und der Protesturkunde ausreichend, um das Klagerecht des einlösenden Ausstellers oder Indossanten gegen den Acceptanten zu begründen. U. R.⸗G. v. 28. Nov. 1890 a. a. O. S. 115. “
Ausländisches Patentrecht. 1) Großbritannien.
Ueber die Behandlung der Abhängigkeits⸗ patente in England wird der „Propriété In- dustrielle“ geschrieben:
Wenn gegen die Anmeldung einer Erfindung, welche einer bereits patentirten Erfindung mehr oder weniger nahekommt, auf Grund dieses Patentes Ein⸗ spruch erhoben wird, so ist es nicht selten, daß der Komptroler — oder im Fall der Beschwerde der richterliche Beamte — dem Anmelder aufgiebt, das ältere Patent in seiner Spezifikation zu erwähnen. In einem kürzlich zur Entscheidung gekommenen Fall begann ursprünglich die Spezifikation mit folgenden Worten: „Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Apparat, welcher zum Scheeren von Wolle oder von Haaren bestimmt ist und besteht....“ Nach Erhebung eines Einspruches bestimmte der Komptroler, daß in der Spezifikation die Erfindung des Ein⸗ sprechenden in folgender Weise zu erwähnen sei:
„Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Apparat, welcher zum Scheeren von Wolle oder Haaren bestimmt ist und in einer Verbesserung des in der Spezifikation des A & Co. (den Einsprechen⸗ den) gehörigen Patentes Nr. .. beschriebenen und beanspruchten Apparates besteht...“ Nach der Auffassung des Anmelders würde diese Wortfassung zum Ausdruck gebracht haben, daß seine Erfindung nicht ohne diejenige der Einsprechenden benutzt werden könne, was ihn verpflichtet haben würde, den Ein⸗ sprechenden eine Lizenzgebühr zu zahlen. Er nahm zwar nicht an, daß seine Erfiadung abhängig von der anderen wäre; aber unter allen Umständen erschien es ihm überflüssig, der Entscheidung dieser Frage durch Annahme der vorgeschlagenen Aenderung zu präjudiziren, da weder der Komptroler, noch der richterliche Beamte zuständig waren, die Frage der Patentverletzung zu entscheiden. Er machte daher den Vorschlag, das Patent der Einsprechenden in folgender Weise zu erwähnen:
„Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Maschinen zum Scheeren von Wolle oder Haaren nach Art derjenigen, welche den Gegenstand des A. & Co. (den Einsprechenden) gehörigen Patentes Nr.. . bildet und beseht “ Der Komptroler bestand darauf, daß die Spezifikation in den von ihm angegebenen bestimmten Ausdrücken abgefaßt werde. Gegen diese Entscheidung legte der Anmelder Be⸗ schwerde bei dem richterlichen Beamten ein. Dieser entschied, daß die von dem Anmelder vorgeschlagene Fassung genüge.
Aus dieser Entscheidung folgt, daß, wenn der An⸗ melder auf Grund eines Einspruches verpflichtet wird in seiner Spezifikation ein älteres Patent zu erwähnen, um das Publikum auf den Zusammenhang zwischen beiden Patenten aufmerksam zu machen, diese Ver⸗ pflichtung nicht dahin gebt, das genannte Patent in Ausdrücken zu erwähnen, welche als ein Anerkenntniß aufgefaßt werden können, daß die Benutzung der angemeldeten Erfindung die Benutzung der bereits patentirten Erfindung nothwendig in sich schließt.
2) Italien.
Erfindungspatente und Einführungs⸗
vatente.
Nach dem Italienischen Patentgesetz ist die Er⸗ theilung eines Patentes auch für eine Erfindung zu⸗ lässig, welche bereits im Auslande patentirt und in Folge der Patentertheilung im Auslande veröffentlicht ist, unter der Bedingung, daß die Anmeldung vor dem Ablauf des Originalpatentes erfolgt und bevor ein Dritter die fragliche Erfindung offen eingeführt und im Königreiche ausgebeutet hat.
Diese Bestimmungen haben den Zweifel hervor⸗ gerufen, ob ein Patent, welches in Italien für eine im Auslande bereits patentirte Erfindung genommen wird, gültig ist, auch wenn der Patentsucher bei der
“
Anmerdung nicht erklärt hat, daß er ein Einführungs ⸗ patent gemäß Artikel 4 des Italienischen Patent⸗ gesetzes zu nehmen beabsichtige. „
Die Frage ist von derselben Bedeutung für die Angehörigen der Unionsländer, wie für die An⸗ gehörigen derjenigen Staaten, welche, wie Deutsch⸗ land, der Union nicht beigetreten sind. Erstere können den Schutz des Artikels 4 des italienischen Gesetzes in Anspruch nehmen, wenn sie die durch den Artikel 4 der Union gewährte Prioritätsfrist ungenutzt haben verstreichen lassen; Letztere können für ihre zur Zeit der Anmeldung bereits veröffentlichte Erfindung üͤberhaupt nur Schutz erlangen, wenn der Artikel 4 des italienischen Gesetzes oder ein besonderer Staats⸗ vertrag ihnen zu Gute kommt.
Thatsächlich sind viele Fatent⸗ für im Auslande bereits patentirte und veröffentlichte Erfindungen als Originalpatente nachgesucht und ertheilt worden, d. h. ohne Einreichung des ausländischen Patentes und ohne daß die Anmeldung als eine solche für ein Einführungspatent bezeichnet ist.
Können diese Patente als rechtsbeständig betrachtet werden oder nicht?
Diese Frage ist (abgesehen von älteren Ent⸗ scheidungen) durch ein Urtheil des Appellhofes zu Mailand vom 14. Dezember 1888 im negativen Sinne entschieden worden und der Gerichtshof erster Instanz derselben Stadt hat sich dieser Auffassung in einem Urtbeil vom 2. Oktober 1889 angeschlossen. Aber der Appellhof in Mailand hat seine Ansicht geändert und hat sich unter Aufhebung dieser letzteren Entscheidung des Gerichtes erster Instanz für die Gültigkeit der fraglichen Patente aus⸗ gesprochen.
Der Kassationshof hat indessen diese Entscheidung des Appellhofes durch ein am 21. Februar 1891 ver⸗ öffentlichtes Urtheil vom 19. Januar 1891 um⸗ gestoßen und so die Frage endgültig im negativen Sinne entschieden.
In den Gründen wird folgendes ausgeführt: Das italienische Gesetz, sagt der Kassationshof, kennt zwei verschiedene Arten von Patenten, das Erfindungs⸗ patent und das Einführungspatent. Das erstere kann man nur für eine unbedingt neue Erfindung er⸗ halten; die Ertheilung des zweiten dagegen, — welches sich auf eine bereits im Auslande patentirte Erfindung bezieht — unterliegt folgenden drei Be⸗ dingungen:
1) Das Patent muß von dem Erfinder oder dessen Rechtsnachfolger vor dem Erlöschen des fremden Patentes nachgesucht werden, das Gesuch muß eingereicht werden, bevor ein Dritter die Erfindung offen eingeführt und im Königreich ausgebeutet hat,
3) der Patentsucher muß seinem Gesuch das Originalpatent oder eine beglaubigte Abschrift desselben beifügen.
Der Kassationshof fügt hinzu, daß ein Erfindungs⸗ patent nach Wahl des Patentsuchers für einen Zeitraum von einem bis zu 15 Jahren gewährt wird, während das Einführungspatent die Dauer des ausländischen Patentes, welches ihm zu Grunde liegt und von dem es abhängt, nicht überschreiten kann und daß nach Artikel 40 des Reglements die Dauer des Schutzes in der Patenturkunde, selbst wenn das Patent für fine Zeit nachgesucht worden ist, angegeben ein muß.
Auf Grund dieser Prämissen bemerkt der Gerichts⸗ hof, daß beide Arten von Patenten zwar denselben Zweck, die Ertheilung eines Monopols, verfolgen, daß sie aber im Uebrigen von einander zu unter⸗ scheiden sind. Ein Gesuch um ein Erfindungspatent kann nicht zugleich als ein Gesuch um ein Ein⸗ führungspatent geiten. Hieraus zieht der Gerichts⸗ hof den Schluß, daß, wenn ein Patent der ersteren Art für eine im Auslande bereits patentirte und und veröffentlichte Erfindung nachgesucht und ertheilt ist, dritte Personen nicht nur verlangen können, daß die Wirkungen des genannten Patentes auf die für die Einführungspatente festgesetzten Grenzen beschränkt werden, sondern daß sie die Gültigkeit des Patentes wegen mangelnder Neuheit anzufechten in der Lage sind.
Auf Grundlage dieser Anschauung bemerkt der Gerichtshof, daß der Rechtstitel des Patentinhabers nach seinem wahren Inhalte aufgefaßt werden muß und daß die Gerichte ihn nicht in einen anderen Titel verwandeln können, einen Titel, welchen der Erfinder oder dessen Rechtsnachfolger hätten nach⸗ suchen und unter gewissen Bedingungen verlangen können, welchen sie aber nicht nachgesucht haben. Der Gerichtshof fuͤgt hinzu, daß der Patentinhaber durch die Verschleierung des wahren Sachverbaltes seinem Patentrecht eine längere Dauer habe sichern wollen und daß er sich der Erfüllung der vorgeschriebenen Förmlichkeiten entzogen habe.
Dagegen war angeführt worden, das Gesetz be⸗ trachte den Umstand, daß ein Patent in der Gestalt
eines Erfindungspatentes anstatt in der Form eines
Einführungspatentes ertheilt sei, nicht als Nichtigkeits⸗ grund; hierauf entgegnet der Gerichtshof, daß der Thatbestand unter den Artikel 57 Ziffer 5 des Gesetzes falle, nach welchem das Patent nichtig ist, wenn dle Erfindung nicht neu ist.
Während diese Sache bei dem Kaseations⸗ hofe schwebte, kam ein gleichartiger Prozeß vor dem Turiner Tribunal zur Entscheidung. Gegen einen Deutschen, der sich ein Verfahren, für welches er bereits in Deutschland ein Patent besaß, in Italien hatte patentiren lassen, war eine Nichtigkeitsklage erhoben worden, weil das Patent als Erfindungs⸗ patent und nicht als Einführungspatent genommen war. Das Turiner Tribunal hat die Klage zurück⸗ gewiesen. Der Appellhof in Turin hat diese Ent⸗ scheidung durch ein Urtheil vom 6. März 1891 um⸗ gestoßen und im Wesentlichen die Gründe des oben erwähnten Kassationsurtheils angenommen. In diesem Urtheil werden außerdem nachstehende Argumente erörtert: Es war auf den Umstand hingewiesen wor⸗ den, daß ausländische Erfinder, welche für eine im Auslande bereits patentirte und veröffentlichte Er⸗ findung den Patentschutz in Italien nachsuchen wollen, allgemein die Praxis befolgen, ein Erfindungspatent und nicht ein Einführungspatent nachzusuchen, weil sie dadurch die Umstände und die Kosten der Bei⸗ bringung der beglaubigten Abschrift des ausländischen Patentes ersparen. Auf diesen Einwand entgegnete der Gerichtshof, Nichtbeachtung des Gesetzes könne niemals durch die Erwägung gerechtfertigt werden, daß daraus eine Erleichterung oder eine Kosten⸗ ersparniß für den Schuldigen erwachse.
In dem Urtheil des Appellhofes zu Turin kommen auch die Umstände zur Sprache, welche die Offen⸗ kundigkeit einer Erfindung im Auslande darzuthun geeignet sind. In dieser Beziehung ist festgestellt,
8 ““
daß die öffentliche Aurslegung der Beschreibungen, welche in Deutschland vor der Ertheilung des Patentes
zum Zweck der Herbeiführung von Einsprüchen statt⸗ findet, die für jede patentfähige Erfindung noth⸗
wendige Neuheit beseitige. Aus dieser Entscheidung
folgt also, daß eine Erfindung, deren Beschreibung in Deutschland zur Auslegung gekommen ist, in Italien nur noch durch ein Einführungspatent ge⸗
schützt werden kann. (Patentblatt nach der Propriste
Industrielle).
Patentblatt. Herausgegeben von dem Kaiser⸗ lichen Patentamt. Nr. 18. — Inhalt: Entschei⸗ dungen des Patentamts vom 25. September 1890 und des Reichsgerichts vom 25. März 1891. — Patent⸗Liste: Anmeldungen; Zurückziehung; Ver⸗ sagungen; Ertheilungen; Uebertragungen; Aenderung des Vertreters; Erlöschungen; Berichtigung; Patent⸗ schriften. — Neudruck einer Patentschrift. — Nicht⸗ amtliches: Ausländisches Patentrecht [1) Groß⸗ britannien, 2) Iralien)].
„Deutsche Chemiker⸗Zeitung. Centralblatt für die Gesammtinteressen der chemischen Praxis. (Eugen Grosser in Berlin SW., Wilhelmstr. 121.) Nr. 18. — Inhalt: Lifschütz, Cellulose und Oxal⸗ säure aus Pflanzenfasern. — Böttinger, Gerbsaͤure des Eichenholzes. — Phipson, Geruch der Garten⸗ erde. — Thede, Braunkohle und Braunkohlentheer⸗ kreosot. — Knapp, Schwarzer Schwefel. — Jannasch⸗ Mac Gregory, Quantit. Trennung von Mangan und Zink. — Buisini, Theorie des Bleichens durch die Luft. — Donath, Mechanische Filtration bei Rockzuckererzeugung. — Zacharias, Ammoniak und substituirte o⸗Amidobenzoössäureester. — Lunge⸗ Marchlewski, Apparat zur Bestimmung der Kohlen⸗ säure. — Eckstrand, Naphtoössäuren. — Cazeneuve, Umwandlung der Camphosulfophenole. — Gräbe, Chloranil. — Bücherschau. — Vermischtes. — Personalien. — Handelsnachrichten. — Handels⸗ register. — Patente. — Submissionen. *
Dr. C. Scheibler's Neue Zeitschrift für Rübenzucker⸗Industrie. Berlin. Nr. 16. — Inhalt: Rußland. Die Zuckerindustrie und die Zuckerernte in der Campagne 1890/91. — Ueber den Stickstoffverlust beim Faulen stickstoffhaltiger Substanzen und die Mittel, denselben zu beschränken oder zu vermeiden. Von Dr. J. H. Vogel. — Ein neuer Farbenmesser. Von H. Pellet und A. De⸗ michel. (Mit 1 Holzschnitt). — Apparat zum Ein⸗ dampfen und Trocknen von Extracten, Farbstoff⸗ lösungen u. dergl. Von Balduin Weisser in Basel (Schweiz). Hierzu Tafel XIX. — Verfahren zur Herstellung beller Kartoffel⸗Trockenpülpe. Von Dr. Hans Brackebusch in Berlin. — Patent⸗Angelegen⸗ heiten. — Die Betriebsergebnisse der Rübenzucker⸗
fabriken, Zuckerraffinerien und Melasse⸗Entzuckerungs⸗
anstalten des Deutschen Zollgebiets im Monat März bezw. der Zeit vom 1. August 1890 bis 31. März 1891. — Zuckermengen, welche in der Zeit vom 1. bis 15. April 1891 innerhalb des deutschen Zoll gebiets mit dem Anspruch auf Steuervergütung ab⸗ gefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den inländischen Verkehr zurückgebracht worden sind.
Allgemeine Brauer⸗ und Hopfen⸗
Zeitung. Offizielles Organ des deutschen Brauer.. (Verlag von J. Carl in Nürnberg) Nr. 49. — Inhalt: Die Malzsteuer in Württem⸗
bundes ꝛc.
berg. — Ueber den Ursprung der bei der Alkohol⸗ gährung auftretenden höheren Alkohole. — Acht⸗ zehnter deutscher Gastwirthstag in Altenburg. — Erträge an Brau⸗ und Branntweinsteuer in der Reichssteuergemeinschaft. — 1890er Hopfenernte des Staates New⸗York. — Halle'sche Bierbrauerei, E. Michaelis u. Cie., in Liquidation. — Rommeldeuß. — Bierbrauerei in Großbritannien. — Patentliste für das Deutsche Reich. Einfachster Keimapparat. — Tages⸗Chronik. — Hopfenmarkt. — Gerstenmarkt.
Deutsche Brau⸗Jandustrie. — Berlin. Offizielles Organ des Deutschen Braumeister⸗Vereins, des Leipziger Bezirksvereins vom Deutschen Brauer⸗ bunde, des Thüringer Brauervereins, des Erzgebirgi⸗ schen Brauervereins, des Voigtländischen Brauer⸗ vereins, des Oberlausitzer Brauer⸗ und Mälzer⸗ Vereins, sowie des Hopfenbauvereins zu Neutomischel und der Sektion VI — Berlin, der Brauerei⸗ und Mälzerei⸗Berufsgenossenschaft. — Nr. 27. — Inhalt: Freiberger Brauer⸗ und Mälzer⸗Verein. — Invaliditäts⸗ und Altersversicherung. — Brauer⸗ gesellen und Sozialdemokraten. IV. — Kühlanlagen „Patent Klein“. (Mit Abbildung.) — Neue Lohn⸗ methode. — Hopfenbericht. — Konkurseröffnungen. — Vermischtes. — Geschäfts⸗ und Arbeitsmarkt.
Deutsche Dachdecker⸗Zeitung, Organ des Innungs⸗Verbandes: „Bund deutscher Dach⸗, Schiefer⸗, Blei⸗ und Ziegeldecker⸗Innungen“ sowie für die Interessen der deutschen Dach⸗ und Schiefer⸗ deckermeister, der Asphalt⸗ und Dachpappenfabrikanten, der Schieferbrecher, Klempner und aller verwandten Berufszweige. (Verlag von Paul Reschke, Berlin 80., Neanderstraße 5, Redaktion: Dr. Max Baumgart). — Inhalt von Nr. 9 vom 6. Mai d. J.: Moltke f. — Der §. 153 der Gewerbeordnung im Reichstage. — Ordner für die Quittungskarten der Invaliditäts⸗ und Altersversicherung. — Vom Quittiren. — Ge⸗ schäftstugenden. — Ueber das Sparen. — Die Unterschrift des Ausstellers eines Wechsels. — Auf⸗ klärungen über das deutsche Patentgesetz. — Die Maifeier. — Vermischtes. — Marktbericht. — Patent⸗Liste. — Verdingungen.
Illustrirte Zeitung für Blechindustrie (Fr. Stoll jr., Stuttgart.) Nr. 19. — Inhalt: Festnummern zur Fachausstellung in Chemnitz 1891. Fachausstellung in Chemnitz 1891. — Das neue Patentgesetz. (Forts.) — Patent⸗Zahlteller von Th. Kommerell, Email⸗Industrie, München. — Die Ursachen des tüchtiger Arbeiter. — Patent⸗ Germania⸗Schneidkluppe von Wilh. Röhrig, Werk⸗ zeugfabrik in Remscheid. — Verfahren zur Her⸗ stellung von gekrümmten Blechrohren mit durchaus gleicher Wandstärke. — Aktien⸗Gesellschaft für Eisen⸗ und Wellblech⸗Konstruktion vorm. Breest & Co. — Verein von Kaufleuten aus der Berliner Lampenbranche. — Verschiedene Patentsachen. — Musterregister. — Handelsregister. — Verschie⸗ denes. — Submissionen. — Marktberichte
F
“ Demnächst ist in unser Firmenregister unter
Elektrotechnischer Anzeiger. (Verlag von F. A. Günther u. Sohn, Berlin.) Nr. 38. — Jahalt: Neue Wechselstrom⸗Maschine von Kingdon. — Zur Praxis der Mehrfach⸗Telegraphie. — Elek⸗ trische Wagenloternen. — Die Verwendung des Gleichstromes an Stelle des Wechselstromes. (I.) — Ueber die Verwendung des elektrischen Lichts. (II.) — Börsennachrichten. — Vorrichtung zum Ent⸗ magnetisiren von Taschenuhren. — Auszüge aus Patentschriften. — Elektrotechnischer Verein zu Magdeburg (I.) — Kupferröhren ohne Löthung. — Mittheilungen und Nachrichten.
Zeitschrift für Maschinenbau und Schlosserei. (Berlin C., Spandauerstraße 17.) Nr. 9. — Inhalt: Die galvanische Verkupferung des Kunstgusses. — Bekrönung für einen Thorweg. — Schwungrad⸗Excenterpresse mit verstellbarem Hub und verstellbarer Schubstange. — Patentirte Neuheiten. — Wie sie meine Frau wurde. — Technische Anfragen und Beantwortungen. — Technisches. — Rechts⸗Urtheile — Unfall⸗Versiche⸗ rung. — Allgemeines. — Bezugsquellen⸗Vermitte⸗ lung. — Submissions⸗Kalender. — Marktberichte. — Patente.
Handels⸗Register.
Die Handelsregistereinträge über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien werden nach Eingang derselben von den betr. Gerichten unter der Rubrik des Sitzes dieser Gerichte, die übrigen Handels⸗ registereinträge aus dem Königreich Sachsen, dem Königreich Württemberg und dem Großherzog⸗ thum Hessen unter der Rubrik Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, Mittwochs bezw. Son abends, die letzteren monatlich..
Allenstein. Bekanntmachung. [10199]
In unser Gesellschaftsregister ist bei der unter Nr. 35 eingetragenen Gesellschaft A. Funk et Comp. in Spalte 4 vermerkt:
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Konkurs⸗ verfahrens über das Vermögen des Gesellschafters Eduard Hahn aufgelöst; eingetragen zufolge Ver⸗ fügung vom 6. am 8. Mai 1891. V. 5 Nr. 2. Allleustein, den 9. Mai 1891. 6“
Königliches Amtsgericht
B [10025]
Altona. In unser Firmenregister ist heute unter
Nr. 2386 eingetragen: der Fabrikant Heinrich Wil⸗
helm Adolph Fette zu Altona⸗Ottensen. Ort der
Niederlassung: Altona⸗Ottensen. Firma: Schot⸗
mann & Fette.
Altona, den 9. Mai 1891.
Königliches Amtsgericht. Abtheilu
g IIIa.
Arnstadt. Bekanntmachung. [10198] Im hiesigen Handelsregister ist zu Fol. LXIII Seite 198, woselbst die Firma H. Falke Jr. in Arnstadt verzeichnet hedh bVHetragen worden: nhaber: 2,) den 12. Mai 1891. Der bisherige Inhaber, Tuchhändler Heinrich Falke zu Arnstadt, hat das Geschäft am 1. Mai 1891 an seinen Sohn, den Kaufmann Edmund Falke daselbst, käuflich abgetreten, welcher dasselbe unter Beibehaltung der Firma H. Falke Jr. auf seine alleinige Rechnung weiterführt. Ein⸗ getragen zufolge Anmeldung und gerichtlicher Verfügung vom 11. Mai 1891, Bl. 1 der Spezial⸗Firmenakten. u“ Arnstadt, den 11. Mai 1891. Fürstl. Schwarzb. Amtsgericht. J. b L. Wachsmann. 1
Berlin. Handelsregister [10430] des Königlichen Amtsgerichts I. zu Berlin.
Zufolge Verfügung vom 11. Mai 1891 sind am 12 Mai 1891 folgende Eintragungen erfolgt:
In unser Gesellschaftsregister ist eingetragen:
Spalte 1. Laufende Nummer: “ 84
12 844. Spalte 2. Firma der Gesellschaft: D. Schlesinger.
Spalte 3 Sitz der Gesellschaft: Lublinitz mit einer Zweigniederlassung in Berlin.
Spalte 4. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft:
Die Gesellschafter sind: 1) die verwittwete Frau Kaufmann Marie Schleger, geborene Adler, zu Lublinitz, 2) der Kaufmann Louis Schlesinger zu Lublinitz. Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1888 begonnen. Das hiesige Geschäftslokal befindet sich Friedrich⸗ straße Nr. 250. 1 In unser Gesellschaftsregister ist unter Nr. 9902, woselbst die Handelsgesellschaft in Firma: Gebr. Westphal mit dem Sitze zu Berlin vermerkt steht, ein⸗ getragen: 1 Die Gesellschaft ist durch den Tod des Paul Max Richard Harting aufgelöst. Der Kauf⸗ mann Ernst Karl August Dewitz zu Berlin setzt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. Vergleiche Nr. 25 674 des Firmen⸗ registersz. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 21 674 die Handlung in Firma: Gebr. Westphal mit dem Sitze zu Berlin und als deren Inhaber der Kaufmann Ernst Karl August Dewitz zu Berlin eingetragen worden. In unser Firmenregister ist unter Nr. 17 376, woselbst die Handlung in Firma:
. Stauß dem Sitze zu Berlin vermerkt steht, einge⸗ ragen:
Das Handelsgeschäft ist durch Vertrag auf den Banquier Otto Blumberg zu Berlin über⸗ gegangen, welcher es unter uneränderter Firma
fortsetzt. Vergleiche Nr. 21 672.
Nr. 21 672 die Handlung in Firma:
8 C. Stauß mit dem Sitze zu Berlin und als deren Inhaber der Banquier Otto Blumberg zu Berlin einge⸗
tragen. %½ 8 gE’, .
Dem Alexander Schlegel zu Berlin ist für die letztgenannte Firma Prokura ertheilt. Dies ist unter Nr. 8913 des Prokurenregisters eingetragen worden.
Die Prokura des Alexander Schlegel für die erst⸗ genannte Firma ist unter Nr. 8518 des Prokuren⸗ registers gelöscht und nach Nr. 8913 übertragen.
In unser Firmenregister ist unter Nr. 21 654, woselbst die Handlung in Firma:
1 C. Winkler mit dem Sitze zu Berlin vermerkt steht, ein⸗ getragen:
Das Handelsgeschäft ist durch Vertrag auf den Kaufmann Jacob Goldberg zu Berlin übergegangen, welcher dasselbe unter unverän⸗ derter Firma fortsetzt. Vergleiche Nr. 21 673
Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 21 673 die Handlung in Firma:
1 C. Winkler mit dem Sitze zu Berlin und als deren Inhaber der Kaufmann Jacob Goldberg zu Berlin einge⸗ tragen worden. b
Gelöscht ist:
Firmenregister Nr. 18 480 die Firmaa:
H. Kosterlitz.
Zufolge Verfügung vom 12. Mai 1891 sind am selben Tage folgende Eintragungen erfolgt:
In unser Gesellschaftsregister ist unter Nr. 3677,
woselbst die Aktiengesellschaft in Firma:
Berliner Holz ⸗Comptoir mit dem Sitze zu Berlin und Zweigniederlassung zu Danzig vermerkt steht, eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 18. April 1891 sind die §§. 29 und 39. des Statuts geändert worden.
Der Wortlaut der Aenderungen ergiebt sich aus dem betreffenden Protokoll, welches sich im Beilage⸗ bande Nr. 277 zum Gesellschaftsregister Vol. V. Seite 887 und folgende befindet.
In unser Gesellschaftsregister ist unter Nr. 3851, woselbst die Handelsgesellschaft in Firma:
„Nicolaische Buchhandlung“ Borstell & Reimarus mit dem Sitze zu Berlin und Zweigniederlassung zu Charlottenburg vermerkt steht, eingetragen: Die Zweigniederlassung in Charlottenburg ist aufgehoben.
In unser Gesellschaftsregister ist unter Nr. 4720,
woselbst die Handelsgesellschaft in Firma: Hof von England L. Krüger, British Hotel L. Krüger, Hotel Britanique L. Krüger, mit dem Sitze zu Berlin vermerkt steht, ein⸗ getragen: Die Handelsgesellschaft ist durch gegenseitige Uebereinkunft aufgelöst. Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Elektrolytische Metallwerke Damkoehler, Tichelmann & Co⸗ am 7. Mai 1891 begründeten offenen Handelsgesell⸗ schaft (Geschäftslokal: Ritterstraße Nr. 100) sind: 1) der Kaufmann August Hermann Damkoehler, 2) der Fefesteun Albert Georg Tichelmann, 3) der Fabrikant Emil Gustav Kumme, 4) der Fabrikant Hermann Julius Kumme, 5) der Kaufmann Gustav Eduard Adolph Neiß, 6) der Fabrikant Carl Ehregott Schumann,
zu 1 bis 5 zu Berlin, ad 6 zu Leipzig wohnhaft.
Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder der zu 2, 3, 4 genannten Gesellschafter in Gemeinschaft “ der zu 1, 5, 6 genannten Gesellschafter
erechtigt.
Dies ist unter Nr. 12 845 des Gesellschafts⸗ registers eingetragen worden.
In unser Firmenregister ist mit dem Sitze zu Berlin unter Nr. 21 675 die Firma:
Max Kiesling (Geschäftslokal: Krausenstraße 30) und als deren Inhaber der Agent Max Kiesling zu Schöneberg eingetragen worden. W1“ Gelöscht sind: Firmenregister Nr. 9112 die Firma: Simonsohn & Co. Firmenregister Nr. 17 961 die Firma: Georg Walter.
Firmenregister Nr. 21 231 die Firma: Norddentsche Verbandstoff und Gummi⸗ waarenfabrik Schuchardt & Co.
Berlin, den 12. Mai 1891.
Königliches Nhta g I. Abtheilung 56. ila.
Bielefeld. Handelsregister [10213] des Königlichen Amtsgerichts zu Bielefeld. Unter Nr. 539 des Gesellschaftsregisters ist die am 1 Januar 1891 unter der Firma Hagemeyer & Büker errichtete offene Handelsgesellschaft zu Bielefeld am 9. Mai 1891 eingetragen, und sind als Gesellschafter vermerkt: 1) der Ziegeleibesitzer Caspar Heinrich Hage⸗ meyer zu Bielefeld, 2) der Ziegeleibefitzer Friedrich Wilhelm August Büker zu Bielefeld.
Breslau. Bekanntmachung. [10209] In unser Firmenregister ist Nr. 8257 die Firma Salo Freund hier und als deren Inhaber der Kaufmann Salo Freund hier, heute eingetragen worden. Breslau, den 5. Mai 1891. . Königliches Amtsgericht. 1“
Breslan. Bekanntmachung. [10200] In unser Gesellschaftsregister ist unter Nr. 2591 die von 1) dem Kaufmann Max Hoffmann zu Breslau, 2) dem Kaufmann Oskar Hoffmann zu Breslau am 6. Mai 1891 hier unter der Firma Gebrüder Hoffmann errichtete offene Handelsgesellschaft heut eingetragen worden. F Breslau, den 8. Mai 1891. ““ Königliches Amtsgerichtt.
Breslau. Bekanntmachung. 10201] In unser Firmenregister ist Nr. 8261 die Firma Johaunes Schulze hier und als deren In⸗ haber der Photograph Johannes Schulze hier, heute eingetragen worden. Breslau, den 8. Mai 1891. FKFsönigliches Amtsgericht.
Breslau. Bekanntmachnng. [10205] In das Firmenregister des früheren Königlichen Kreisgerichts hier ist bei Nr. 51 das Erlöschen der Firma R. Koeppe zu Neudorf⸗Commende heute eingetragen worden. Breslau, den 8. Mai 1891. S Königliches Amtsgericht. 8 Breslau. Bekanntmachung. [10207] In unser Firmenregister ist bei Nr. 754 das Er⸗ löschen der Firma A. Schmigalla hier, heute ein⸗ getragen worden. Breslau, den 8. Mai 1891. 88 Königliches Amtsgericht. 4
Breslau. Bekanntmachung. [10210] In unser Firmenregister ist bei Nr. 6924 das Erlöschen der Firma Albert Manseck hier heute eingetragen worden. Breslau, den 8. Mai 1891. Königliches Amtsgericht.
Breslau. Bekanntmachung. [10211] In unser Firmenregister ist heute eingetragen worden: a. bei Nr. 7156, betreffend die Firma: Carl Neddermann’s Tapetenfabrik Inh. Hugo Hinderer, hier. Der Sitz der Firma ist nach Gräbschen ver⸗ legt (vergl. Nr. 8263 des Firmenregisters); b. Nr. 8263 die Firma: Carl Neddermann’s Tapetenfabrik Inh. Hugo Hinderer zu Gräbschen, Kreis 8 Breslau, und als deren Inhaber der Kauf⸗ mmann Hugo Hiaderer zu Breslau. Breslau, den 9. Mai 1891. Königliches Amtsgericht.
Breslau. Bekanntmachung. [10204] In unser Firmenregister ist Nr. 8262 die Firma Ida Guttentag hier und als deren Inhaberin das Fräulein Ida Guttentag hier heute eingetragen worden. Breslan, den 9. Mai 1891. Königliches Amtsgericht. G kezesEe. AlxlTeterLrer⸗ 81 Breslau. Bekanntmachung. [10208] In unser Gesellschaftsregister ist bei Nr. 1743 die in Folge Uebereinkommens der beiden Gesell⸗ schafter erfolgte Auflösung der hier unter der Firma: Ledermann & Marks bestandenen offenen Han⸗ delsgesellschaft heut eingetragen worden. Breslau, den 9. Mai 1891. Königliches Amtsgericht. Breslau. Bekanntmachung. [10202] In unser Firmenregister ist bei Nr. 2577 das Erlöschen der Firma J. Biberfeld hier heute ein⸗ getragen worden. Breslau, den 9. Mai 1891. Königliches Amtsgericht.
Breslan. Bekanntmachung. [10203] In unser Firmenregister ist bei Nr. 5765 das Erlöschen der Firma „Paul Niebour“ hier heute eingetragen worden. Breslan, den 9. Mai 1891. Königliches Amtsgericht.
Ereslau. Bekauutmachung. [10206] In unser Firmenregister ist bei Nr. 1294 das Erlöschen der Firma G. Reichert hier heute eingetragen worden. Breslau, den 9. Mai 1891. Königliches Amtsgericht.
Bunzlau. EEEEE’“ [10212] In unser Gesellschaftsregister ist heute bei Nr. 7 in Colonne 4 „Firma Dampfbrauerei Tivoli Gebr. Görbing“ Nachstehendes eingetragen worden: Die Handelsgesellschaft ist durch gegenseitige hee aufgelöst und die Firma somit er⸗ loschen.
Demnächst ist unter Nr. 27 daselbst die Firma „Brauerei Tivoli C. Görbing und Co⸗“ mit dem Sitze der Gesellschaft zu Bunzlau und in Colonne 4 Folgendes eingetragen worden:
Die Gesellschafter sind:
1) der Brauereibesitzer Carl Goerbing zu
Bunzlau,
2) der Braumeister Georg Goldacker daselbst. Die Gesellschaft hat begonnen am 1. April 1891. Bunzlau, den 2. Mai 1891. 8
Königliches Amtsgericht. Danzig. Bekauntmachung. [10218]
In unser Register zur Eintragung der Aus⸗ schließung der ehelichen Gütergemeinschaft unter Kaufleuten ist heute unter Nr. 521 eingetragen, daß der Kaufmann Johannes Ziehm in Danzig durch Vertrag vom 29. April 1891 für die Ehe mit Lina Hoffmann die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes mit der Bestimmung ausgeschlossen hat, daß das von der künftigen Ehefrau einzubrin⸗ gende sowie das während der Ehe, von derselben durch Erbschaften, Glücksfälle, Schenkungen oder sonst zu erwerbende Vermögen die Natur des Vor⸗ behaltenen haben soll.
Danzig, den 5. Mai 1891.
Königliches Amtsgericht. X.
Dillenburg. Bekanntmachung. 110401] In das Firmenregister des Amtsgerichtsbezirks Dillenburg ist zufolge Verfügung vom heutigen zu der Firma Jacob Hudel zu Eibelshausen (Nr. 53 des Firmenregisters) eingetragen worden: „Die Firma ist erloschen.“ ö1 Dillenburg, den 9. Mai 1891.
8 Königliches Amtsgericht.
[10037 Dortmund. In unserem Gesellschaftsregister ist heute unter Nr. 604 die Firma: Dortmunder Verkaufs⸗Verein für Ziegeleifabrikate Actien⸗ esellschaft zu Dortmund eingetragen und dabei olgendes vermerkt: .
„Die Gesellschaft ist eine Actiengesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag vom 17. März 1891 und ein Nachtrag zu demselben vom 30. April 1891 befinden sich Blatt 1—8 des Beilagebandes VI zum Gesell⸗
schaftsregister.
Der Gegenstand des Unternehmens ist der Allein⸗ ankauf und Alleinverkauf der von den Ringofen⸗ ziegeleien in Dortmund und Umgegend produzirten Ringofenziegelsteine und anderer Ziegelsteine.
Die Zeitdauer des Unternehmens ist bis Ende 1900 festgesetzt.
Das Grundkapital beträgt 78000 ℳ und zerfällt in 78 Stück Actien zu je 1000 ℳ, welche au Namen lauten und nur mit Genehmigung de Generalversammlung übertragbar sind.
Der Vorstand besteht aus einem oder zwei Mit⸗ gliedern. Ob das Eine oder Andere statthaben soll, unterliegt der Entscheidung des Aufsichtsraths. Dieser ernennt auch die Mitglieder. In bei Fällen beschließt der Aufsichtsrath mit Stimmen⸗ mehrheit. So lange der Vorstand nur aus einem Mitgliede besteht, ist dieses allein die Gesellschaft zu vertreten berechtigt. 8
Besteht der Vorstand aus zwei Mitgliedern, sind diese nur gemeinschaftlich die Gesellschaft 3 vertreten berechtigt. Jedoch ist der Aufsichtsrath b rechtigt, sür die Mitglieder des Vorstandes Ste vertreter zu ernennen. Die Stellvertreter haben die Rechte des Vertretens.- Der Aufsichtsrath ist be⸗ rechtigt, dritten Personen Namens der Gesellschaft Prokura zu ertheilen, jedoch nur mit der Maßgabe, daß, so lange der Vorstand aus einer Person besteht, nur zwei Personen Kollektivprokura ertheilt werden kann, daß aber, sobald der Vorstand aus zwei Mit⸗ gliedern besteht, die Prokuristen nur ermächtigt sein dürfen, gemeinschaftlich mit einem Mitgliede des Vorstandes oder dem Stellvertreter eines solchen die Gesellschaft zu vertreten. Demgemäß sind alle Rechtsgeschäfte des Vorstandes und alle von dem⸗ selben ausgestellten Urkunden für die Gesellschaft verbindlich, wenn sie, so lange der Vorstand aus einem Mitgliede besteht, von diesem oder einem seiner Stellvertreter, oder von zwei Kollektivprokn⸗ riften, sobald der Vorstand aus zwei Mitgliedern besteht, von den beiden Mitgliedern des Vorstandes oder einem derselben und einem Stellvertreter oder Prokuristen oder von den Stellvertretern beider Vorstandsmitglieder oder von einem Stellvertreter und Prokuristen mündlich gethätigt oder schriftlich vollzogen sind. Alle schriftlichen Erklärungen müffen unter der Firma der Gesellschaft abgegeben werden. Die Bestallung des Vorstandes, der Stellvertreter und des Prokuristen erfolgt zu notariellem Protokoll.
Der derzeitige Vorstandsbeamte ist der Kaufmann Fritz Ringenberg zu Dortmund.
Die Zusammenberufung der Generalversammlun der Actionaire erfolgt durch Einschreibebrief.
Die von der Gesellschaft ausgehenden Bekannt⸗ machungen erfolgen durch eingeschriebene Briefe und den Deutschen Reichs⸗Anzeiger.
Die Gründer der Gesellschaft sind:
1) die Dortmunder Ringofenziegelei Actien⸗Ge
sellschaft zu Dortmund, vertreten durch der
Vorstandsbeamten Kaufmann Julius Brand
zu Dortmund, 8 der Ziegeleibesiter Wilhelm Hopp zu Dort⸗ mund, der Ziegeleibesitzer Gustav Maiweg zu Dort⸗ mund, die offene Handelsgesellschaft Carl Arnold Fischer zu Dortmund, vertreten durch den Gesellschafter Kaufmann Carl Fischer daselbst, die offene Handelsgesellschaft Haßling hbaus & Cie zu Dortmund, vertreten durch den Gesellschafter Kaufmann Fritz Ringenber daselbst, der Ziegeleibesitzer Josef Sievers zu Daseburg, der Kaufmann Carl Hahne zu Hoerde,
die Commanditgesellschaft Lessing & Cie zu Dortmund, vertreten durch den perfönlich haftenden Gesellschafter Carl Lessing daselbst, der Ziegeleibesitzer Giesbert Böllhauve zu Dortmund, die Oeconomen Wilhelm Berensmann, Heinrich Grafe, beide zu Cörne, Wilhelm Althüser zu Dortmund und Wilhelm Lücke zu Wambel, welche gemeinschaftlich die in dem Otto Bauer⸗ schen Konkurse erworbene Ringofenziegelei in der Form einer civilrechtlichen Erwerbsgesell⸗ schaft betreiben und besitzen.
Die Gründer haben sämmtliche Actien übernommen
Die Mitglieder des Aufsichtsraths sind:
1) der Kaufmann Julius Brand,
2) der Ziegeleibesitzer Wilhelm Hopp,
3) der Ziegeleibesitzer Gustav Maiweg,
4) der Kaufmann Paul Grevel, 8
5) der Kaufmann Carl Fischer, sämmtlich zu Dortmund.
Als Revisoren waren gemäß Art. 209h des Actien⸗ gesetzes bestellt:
1) der Kaufmann W. Köster,
2) der Handelskammer⸗Secretair E. Bernhardi, beide zu Dortmund. Dortmund, 5. Mai 1891.
Königliches Amtsgerich
Düsseldorf. Bekanntmachung. 110214]
In das Gesellschaftsregister ist unter Nr 1511 eingetragen worden die Handelsgesellschaft „Ising & Seeling“ mit dem Sitze in Düsseldorf. Die Gesellschafter sind:
1) August Ising,
b 2) August Seeling, Kaufleute und Schneidermeister zu Düsseldorf. Die Gesellschaft hat am 1. März 1891 begonnen. Düsseldorf, den 8. Mai 1891.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI.
8
Düsseldorf. Bekanntmachung. [102162 In das Handelsregister ist Folgendes eingetragen worden:
a. Unter Nr. 3039 des Firmenregisters die Firma „J. C. Quilling“ mit dem Sitze in Düsseldorf und als deren Inhaber der Kaufmann Johann
(Georg Curt Qutllling daselbst;
b. unter Nr. 992 des Prokurenregisters die von
der genannten Firma der Ehefrau Curt Qullling,
Agnes, geborene Klein, hier ertheilte Prokura. Düsseldorf, den 8. Mai 1891. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI.
Düsseldorr. Bekanntmachung. “ [10217] Se Handelsregister sind folgende Eintragungen erfolgt:
a. Unter Nr. 3040 des Firmenregisters die Firma „Benedikt Kruchen“ mit dem Sitze in Düssel⸗
dorf und als deren Inhaber der Kaufmann Bene⸗ dikt Kruchen daselbst;