1 n, Maldrent, 89 50 1880r 14 % fundirte Anleihe 119.
Schl. Gas⸗I —n * 8
Schriftgieß 1 Stobwasser Strl. Spilk Sudenb. J. Südd Imm Tapetnfb. — Tarnowitz. 8 1“
1 RNestanten en Pfandbriefe der Ferien] bis XX incl.
Von den in den vorausgegangenen Ziehungen vollständig ausgeloosten 5 % und 41⁄2 % Pfand- 1 briefen, sowie den 4 % Pfandbriefen der LFerien II, XVIII, XIX und XX sind die nachstehend .“ 8 8 “ aufgeführten Titel bis jetzt noch nicht eingelöst: 8 8 8B8“ “
88G Serie VII. Lit. D. 372971 4176210 41763 ¹²
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der vollständig ausgeloo
8
Aas Abonnement Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗Aunstalten auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Rummern kosten 25 ₰.
beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. G Insertionspreis für den Raum einer Uruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeiger⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Serie VI.
Lit. D. 18801 ¹²
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Serie V.
Lit. ͤD. 2721 ¹¹ .8.
Lit. E.
Serie I. Serie II.
Lit. D. 1010¹⁸
Lit. E.
Serie IJ.
Lit. E
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Feuer Serie IV.
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Lit. E. 67386 ¹²⁷
Lit. B. 54874 ¹²
1891.
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74742 ¹² 74743¹²
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81855 1¹³ 82976¹³⁸
84043¹²
88493¹⁷
10850219³
Serie Xl.
Lit. K. 124365¹²
Serie XW. Serie AllI. Serie NIV.
2 ⸗K. . 4
126593 ¹² 128736¹*
136147¹*
169037¹⁰⁹
179743¹¹
25639818
Lit. H. 260252 ¹³
Lit. K. 265055¹⁸ 265915 ¹² 270267 ¹⁸ 270803 ¹8 270804¹⁸
Serie KüVII.
271931 ¹² 271932 ¹*
Lit. L. 272430¹⁸ 27410318 275059 ¹8 275664 ¹⁸ 276740 ¹8 277397 ¹8 277444 ¹⁸ 277551 ¹⁸ 277845 ¹⁸
282418 ¹⁸ 282601¹⁸
Lit. J.
284070¹⁸ 284103¹⁸ 284654 ¹⁸ 285307¹⁸ 285767¹⁸ 286162¹8 286699 ¹⁸
Serie XIX
287532¹⁸ 288860¹⁸ 289393¹⁸ 289527 ¹8 289859¹⁸ 290372¹⁸ 290431¹⁸ 290852¹⁸ 291268¹⁸ 291894 ¹⁸
292190¹⁸ 292202 ¹⁸ 292797¹⁸ 292828 ¹⁸ 293620¹⁸
Lit. L.
294074 ¹⁸ 294258 ¹³ 295005 ¹8 295096 ¹⁸
688 büecK
93,00 G.
Berlin, gegen Schl bruch geko meisten ar wie die ersehen lie Paris gla neueren pe Veranlassu hiesige Ge Eröffnung lich freund
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296542 ¹⁸ 297010 ¹⁸ 297749¹⁸ 298553¹⁸ 298826¹⁸ 299099¹s 299322 ¹⁸ 299326¹⁸ 299361 ¹⁸ 299710¹⁸
296130 ¹⁸
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Lit. G.
300754¹³
Lit. H.
301732 ¹⁸ 302151 ¹⁸ 302431 ¹8 302925¹⁸ 303246¹⁸ 303537¹⁸ 303671 ¹⁸
Lit. J. 305771¹⁸ 306036¹s
30641218 306526‚8
306596¹⁸ 306765¹⁸ 306950¹⁸ 307108¹⁸ 307189¹⁸ 307272¹⁸ 308742¹⁸
Serie KXX.
308917¹⁸ 308975¹⁸
30943718
Lit. K.
31001418
310015¹⁸ 310243¹⁸ 310768¹⁸ 311202¹⁸ 311645¹⁸ 311664¹⁸
312387¹⁸
312607¹8 312631¹⁹ 312660¹⁸ 312776¹⁸ 313221¹⁸ 313387¹⁸ 313402¹⁸ 313614 ¹⁸ 313940¹⁸ 313946¹⁸ 314958¹⁸
Lit. L.
315340¹³ 315743¹⁸ 315798¹⁸ 316181¹8 316460¹⁸ 316500¹⁸ 316539¹⁸ 316541¹⁸ 316641¹⁸ 316876¹⁸ 316947¹⁸
317134¹⁸ 317195¹⁸ 317353¹⁸ 317829¹⁸ 317859¹8 317895¹8 317983*⁸ 318432¹8 318703¹⁸ 319087¹⁸ 319462¹⁸
(Die beigedruckten kleineren Zahlen bezeichnen die Ziffer der Verloosung, in welcher die betreffende Nummer gezogen wurde.)
7. Verloosung: Zinsende 1. August 1878. 8 1 1879. 13. 9 1880. 88 “ 1881. 8 1882.
12. Verloosung: Zinsende 1. August 1883. 17 1.
2.
Verloosung: Zinsende 1. August 1888. 1884. 18. 5 1 1. 91889. 1885. 111“4“ 1. 1899 “” “ 1887.
7„
Die aus den vorausgegangenen Verloosungen eingelösten Pfandbriefe sind annullirt worden; die in den ersten sechs Verloosungen gezogenen Pfandbriefe sind sämmtlich zur Einlösung gelangt.
Die Heimzahlung der gezogenen Nummern erfolgt zum Nennwerthe zuzüglich der aufgelaufenen Stückzinsen spesenfrei gegen Rückgabe der Pfandbriefe mit
den nicht verfallenen Coupons und den Talons
hei unserer Cassa in München, den Herren Merck, Finck & Cie. in München, der Königl. Hauptbank in Nürnberg, sowie
den Königl. Filialbanken in Amberg, Ansbach, Augsburg, Bamberg,
Bayreuth, Hof, Ludwigshafen, München, Passau, Regensburg, Schweinfurt, Straubing und Würzburg, den Herren Friedr. Schmid & Cie. in Augsburg, dem Herrn F. Benkert⸗Vornberger in Würzburg, den Herren von Miedel & Schüller in Bayreuth und Hof, der Bank für Handel und Industrie in Darmstadt, der Bank für Handel und Industrie in Berlin (Schinkelplatz), den Herren Adelssen, Bürgers & Cie. in Berlin, der Filiale der Bank für Handel und Industrie in Frankfurt a. M.,
der Württembergischen Bankanstalt, vormals Pflaum & Cie., in
Stuttgart, den Herren Rümelin & Cie. in Heilbronn,
Nach dem 1. August des betreffenden Verloosungsjah in Abzug gebracht.
Am 1. August 1891 treten die in der 20. Ziehung ausgeloosten Pfandbriefe aus der couponsmäßigen Verzinsung.
8
bei Köster's Bank (Aktiengesellschaft) in Mannheim und Heidelberg, den Herren Wingenroth, Soherr & Cie. in Mannheim, den Herren G. Müller und Cons. in Karlsruhe, dem Herrn Veit L. Homburger in Karlsruhe, “ den Herren Schmitz, Heidelberger & Cie. in Mainz;, dem A. Schaaffhausen'schen Bankverein in Köln, 8 den Herren Sal. Oppenheim jr. & Cie. in Köln, der Allgemeinen deutschen Creditanstalt in Leipzig, den Herren Albert Kuntze & Cie. in Dresden, den Herren Hermann Arnhold & Cie., Bank⸗Commai schaft in Halle a. S., dem Herrn L. Pfeiffer in Kassel, den Herren Eduard Frege & Cie. in Hamburg, der k. k. priv. österreichischen Creditanstalt für Handel u den Herren Dutschka & Cie. in Wien. “
enden Beträgen am Capital
Auf alle nach dem 1. August
des Verloosungsjahres zur Einlösung gelangenden Pfandbriefe wird bis zum 1. August 1887 ein 2 % iger und von diesem Termin ab ein 11½0 iger Deposital⸗
zins gewährt.
Vinkulirte Pfandbriefe sind von dem betreffenden Eigenthümer (mit beglaubigter Unterschrift) abzuquittiren.
11“ 11“
Bei Stiftungen und anderen curatelmäßigen Corporationen ist außerdem die Genehmigung der zuständigen Curatelbehörde erforderlich. Gedruckte Verloosungslisten sind in unserem Effekten⸗Bureau, sowie bei sämmtlichen Pfandbrief⸗Verkaufsstellen und Couponszahlstellen zu haben.
Der Umtausch der verloosten Titel in 31½2 % oder 4 % ige Pfandbriefe
d auf Wunsch von der Bank zum Tagescours besorgt.
Die Direction.
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Luge) vas,“ Kunosgungepreis — %¶ Toco Dyne Juß 71,2 vcz.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Beamten und Arbeitern der beiden staͤatlichen Steinkohlenbergwerke „König“ und „Königin in Oberschlesien folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:
den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse:
dem Ober⸗Bergrath Hiltrop zu Breslau, dem Ober⸗Bergrath von Velsen, zur Zeit in Saar⸗ brücken, und dem Ober⸗Berginspektor, Bergrath Königshütte; den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse:
dem Ober⸗Schichtmeister und Produktenverwalter Schwarz zu Königshütte, dem Ober⸗Schichtmeister und Kassen⸗Rendanten Hrabak zu Käen Acsehe und dem Obersteiger Erm zu Zaborze im Kreise Zabrze; sowie das Allgemeine Ehrenzeichen: dem Grubensteiger Gottfried Thomas zu Königshütte, huütt dem Ober⸗Kohlenmesser August Zwerschke zu Königs⸗ hütte, . dem Grubensteiger Julius Konietzko zu Zaborze, dem Grubenaufseher Anton Dyllik zu Zaborze, dem Maschinenwärter Felix Wrobel zu Königshütte, dem Häuer und Oberwächter Franz Magiera zu Neu⸗ Heiduk im Kreise Beuthen, deem Maschinenaufseher Ludwig Rittau zu Zaborze und dem Berghäuer Karl Hausotter zu Zaborze.
Kreuschner zu
Deutsches Reich.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 30. v. M.
guf Grund des §. 34, Ziffer 4 des Gesetzes, betreffend die
Invaliditäts⸗ und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 97) beschlossen, daß die Bestimmung, wonach ein Anspruch auf Rente solange ruht, als der Be⸗ rechtigte nicht im Inlande wohnt, für folgende ausländische Grenzbezirke außer Kraft gesetzt werde.
Nähere Bezeichnung
1 der in Betracht kommenden ausländischen Grenzgebiete. “
der ausländischen
Bezeichnung V Staaten. V
Dänemark. Die Ortschaft Vamdrup.
Niederlande. Provinzen Groningen, Drenthe, Oberyssel, Gelder⸗
land, Limburg.
* neutrale grn elgien. rrondissements Lü tich, Verviers (Provinz Lüt⸗
tich), Marche, Bastogne (Provinz Luxemburg).
Großherzogthum Luxemburg.
Schweiz. Der Kanton Bern, soweit derselbe nördlich und nordwestlich der Zihl und der Aare, vom Ein⸗ fluß der Zihl wärts gerechnet, belegen ist; ferner die Kantor. Solothurn, Basel⸗Stadt, Basel⸗Land, Aargau, Zürich, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen, Appenzell (Außer⸗ und Inner⸗Roden).
Bezirkshauptmannschaften Bregenz, Reutte, Kuf⸗ stein, Salzburg mit dem Stadtmagistratsbezirke Salzburg, Schärding, Rohrbach, Krumau, Prachatitz, Schüttenhofen, Strakonitz, Klattau, Taus, Eger, Asch, Graslitz, Joachimsthal, Kaaden, Brüx, Teplitz, Außig, Tetschen, Schluckenau, Rumburg, Gabel, Reichenberg, en. Gablonz, Starkenbach, Hohenelbe,
Lrautenau, Braunau, Neustadt, Reichenau, Senftenberg, Schönberg, Freiwaldau, Jägern⸗ dorf, Freudenthal, Troppau, Neu⸗Titschein, Mistek, Freistadt, Teschen, Bielitz; Bezirke Biala und Chrzanow.
Die zwischen der deutschen Reichsgrenze und
Sosnowice belegenen Ortschaften Alt⸗Sosno⸗
wwice, Sielce, Bogunja, Dembowo⸗Göra,
Ostro⸗Görtea, Milowice und Niwka.
Berlin, den 16. Mai 1891. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Rottenburg.
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Bekanntmachung.
Auf dem Gesundbrunnen bei Freienwalde (Oder) wird am 1. Juni für die Dauer der diesjäbrigen Badezeit, und zwar bis einschießlich 15, September, eine Zweig⸗Postanstalt mit Telegrapbenbetrieb eingerichtet werden, welche die Bezeichnung Freienwalde (Oder) 2 erhält. Die Dienststunden dieser Postanstalt für den Verkehr mit dem Publikum sind, wie folgt, festgesetzt worden,
von 7 Uhr Vo Feren egttzgen.; :
rm. 4 bis 7 Uhr Nachm. hr Nachm. und von 4 Uhr Nachm
An den Sonn⸗ und gesetzlichen Feiertagen: vpon 7 bis 9 Uhr Vorm., von 12 bis 1 Uhr Nachm. (nur für den Telegraphenbetrieb) und von 5 bis 6 Uhr Nachm.
Die neue Verkehrsanstalt erhält werkläglich fünfmalige, Sonn⸗ tags dreimalige Postverbindung mit dem Postamt in der Stadt Freienwalde (Oder). 1
Die nach dem Gesundbrunnen gerichteten Postsendungen werden von dem Postamt in der Stadt, die dorthin gerichteten Telegramme dagegen von dem Zweig⸗Postamt bestellt.
Potsdam, den 16. Mai 1891.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. ö6“ Postrath. a
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In Flensburg wird am 30. Juni d. J. mit einer WIITETEenen. eafuͤns begonnen werden
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Zusammenstellung der Zuckermengen, welche in der Zeit vom 1. bis 15. Mai 1891 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Steuervergütung abgefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den inländischen Verkehr zurück⸗ gebracht worden sind, veröffentlicht.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die vortragenden Räthe im Ministerium für Landwirth⸗ schaft, Domänen und Forsten, Ober⸗Forstmeister von dem Borne zum Land⸗Forstmeister mit dem Range der Räthe
iiie Klasse und Geheimen Regierungs⸗Rath Freiherrn von
ilmowski zum Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath zu er⸗ nennen; sowie dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Marburg Dr. Franz Melde den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen.
Richtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 21. Mai.
Seine Majestät der Kaiser und Köni heute Vormittag um 11 Uhr Schlobitten und Wagen über Canthen nach Pröckelwitz.
verließen uhren mit
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Der Weltpostkongreß ist gestern Mittag in Wien von dem Handels⸗Minister Marquis Bacquehem mit einer An⸗ sprache eröffnet worden, in welcher er die Versammlung Namens der Regierung begrüßte und des Berner Vertrags sowie der vorangegangenen Kongresse in Paris und Lissabon gedachte. Als die zwei besonders großer. Aufgaben des Wiener Kon⸗ gresses bezeichnete der Minister die Schaffung einer möglichst unveränderlichen Grundlage des Vereins und die Verwirk⸗ lichung des Gedankens, aus allen civilisirten Ländern ein einziges Postgebiet zu bilden. Der deutsche Ver⸗ treter, Staatssekretär Dr. von Stephan dankte nach einer Mittheilung des „W. T. B.“ Namens der Versamm⸗ lung für den herzlichen Empfang, bezeichnete das Werk des Weltpostvereins als ein Werk des Friedens und der Civili⸗ sation und bat den österreichischen Vertreter Sektionschef Obentraut, den Vorsitz des Kongresses zu übernehmen. Sektionschef Obentraut wurde hierauf mit Akklamation zum Präsidenten gewählt. Sodann wurden vier Kommissionen zur Vorberathung der dem Kongresse vorliegenden Anträge gebildet. Zu Präsidenten und Vize⸗Präsidenten der vier Kommissionen wurden Vertreter Deutschlands, Englands, Rußlands, Italiens und Ungarns gewählt.
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Die Encyclika des Popstes über die Arbeiter⸗ frage vom 17. Mai, über welche wir in Nr. 115 des „R. u. St.⸗A.“ unter „Italien“ nach einem Telegramm des „W. T. B.“ berichteten, liegt jetzt im Wortlaut (in Ueber⸗ setzung) in der „Germania“ vor.
In der Einleitung weist der Papst auf die industrielle Entwicke⸗ lung und ihre Folgen, wodurch die Arbeiterfrage in den Vordergrund getreten sei, hin und legt die Grundsätze dar, welche nach seiner Auf⸗ fassung für eine richtige und billige Entscheidung der Streitfrage maßgebend sein müssen. In erster Linie wendet sich die Encyelika gegen die
zur Kebung des Uebels von den Sozialisten empfohlene Aufhebung des
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Privateigenthums und Einführung der Gütergemeinschaft. Jeder Arbeiter — so wird ausgeführt — wolle durch den Lohn zu irgend einem persönlichen Eigenthum gelangen; durch die Arbeit erwerbe er sich ein wahres und eigentliches Recht nicht bloß auf Zahlung, sondern auch Verwendung derselben. Wenn nun die Sozialisten dahin streben, allen Sonderbesitz in Gemeingut umzuwandeln, so sei klar, wie sie dadurch die Lage der arbeitenden Klassen nur ungünstiger machen: sie entziehen diesen mit dem Eigenthumsrecht die Vollmacht, ibhren erworbenen Lohn nach Gutdünken anzulegen, sie rauben ihnen dadurch Aussicht und Fähigkeit, ihr kleines Vermögen zu vergrößern und sich durch Fleiß zu einer besseren Stellung emporzuringen. Aber das empfohlene Heilmittel sei auch der Gerechtigkeit zuwider; denn das Recht zum Besitze privaten Eigenthums habe der Mensch von der Natur erhalten. Es trete gerade hierin ein wesentlicher Unterschied zwischen Mensch und Thier hervor; eben weil der Mensch mit Vernunft ausgestattet sei, seien ihm irdische Güter nicht zum bloßen Gebrauche wie dem Thiere anheim⸗ gegeben, sondern er habe persönliches Besitzrecht, Besitzrecht nicht bloß auf Dingen, die beim Gebrauche verzehrt werden, sondern auch auf solche, welche nach dem Gebrauche bestehen bleiben; hierin liege es auch, daß es Rechte auf persönlichen Bodenbesitz geben müsse: die Natur müsse dem Menschen eine bleibende, unversiegliche Q elle zur Befriedigung seiner wechselnden Bedürfnisse angewiesen haben, und eine solche Quelle sei nur der Boden mit den Gaben, die er unaufhörlich spende. Privater Besitz sei vollkommen eine For⸗ derung der Natur; indem der Mensch an die Urbarmachung des Bodens körperlichen Fleiß und geistige Sorge setze, mache er sich eben dadurch den kultivirten Theil zu eigen. Mit Recht habe die Menschheit immer im Naturgesetz die Grundlage für den Sonderbesitz und für die Theilung der irdischen Güter gefunden, und die staat⸗ lichen Gesetze, welche ihre Verbindlichkeit vom Naturgesetze herleiten, haben dieses Recht überall geschützt. Aber auch die göttlichen Gesetze verkünden das Besitzrecht, und zwar mit solchem Nachdruck, daß sie sogar das Verlangen nach fremdem Gute strenge verbieten. Noch deutlicher stelle sich das Recht auf Privatbesitz dar, wenn man den Menschen als geselliges Wesen, und zwar in seiner Beziehung zur Familie wie zum Staat betrachte. Ein großer und gefährlicher Irrthum aber liege in dem Ansinnen an den Staat, als müsse er in das Innere der Familie, des Hauses eindringen. Nur wenn sich eine Familie in äußerster Noth befinde, dürfe staatliche Hülfeleistung eintreten: der Staat befestige in diesem Falle die Be⸗ fugnisse der Familien und Einzelnen, er zerstöre sie nicht. Das sozia⸗ listische System aber, welches die elterliche Fürsorge bei Seite setze, um eine allgemeine Staatsfürsorge einzuführen, verfündige sich an der natür⸗ lichen Gerechtigkeit und zerreiße gewaltsam die Bande der Familie. Dieses System würde aber auch zu der größten Verwirrung innerhalb der Gesellschaft führen: eine unerträgliche Beengung Aller, eine sklavische Abhängigkeit vom Staate würde die Folge des Versuchs seiner Anwendung sein. „Es würde gegenseitiger Mißgunst, Zwie⸗ tracht und Verfolgung Thür und Thor geöffnet. Mit dem Wegfall des Sporns für Strebsamkeit und Fleiß würden auch die Quellen der Wohlhabenheit versiegen. Aus der eingebildeten Gleichheit Aller würde nichts Anderes als der nämliche klägliche Zustand der Ent⸗ würdigung für Alle. — Aus alledem ergiebt sich klar die Verwerflich⸗ keit der sozialistischen Grundlehre, wonach der Staat allen Privat⸗ besitz einzuziehen und zu öffentlichem Gute zu machen hätte. Eine solche Theorie gereicht den arbeitenden Klassen, zu deren Nutzen sie doch erfunden sein will, lediglich zu schwerem Schaden, sie wider⸗ streitet den natürlichen Rechten eines jeden Menschen, sie ver⸗ zerrt den Beruf des Staats und macht ruhige, friedliche Entwickelung des Gesellschaftslebens unmöglich. Bei allen Versuchen zur Abhülfe gegenüber den gegenwärtigen sozialen Nothständen ist also durchaus raeag sele festzuhalten, daß das Privateigenthum unantastbar und eilig sei.“
Die Encyclika geht weiter zu der Darlegung über, worin die überall begehrte Abhülfe in der miß⸗ lichen Lage des arbeitenden Standes zu suchen sei. In dieser Beziehung heißt es: 1
„Ohne Zuhülfenahme von Religion und Kirche ist kein Ausgang aus dem Wirrsale zu finden. Allerdings ist in dieser wichtigen Frage auch die Thätigkeit und Anstrengung anderer Faktoren unentbehrlich; Wir meinen die Fürsten und Regierungen, die besitzende Klasse und die Arbeitsherren, endlich die Arbeiter selbst, um deren Loos es sich handelt. Aber Wir sagen mit allem Nachdrucke: Läßt man die Kirche nicht zur Geltung kommen, so werden alle menschlichen Be⸗ mühungen vergeblich sein; denn die Kirche ist es, welche aus dem Evangelium einen Schatz von Lehren verkündet, unter deren kräftigem Einfluß der Streit sich beilegt oder wenigstens seine Schärfe verlieren und mildere Formen annehmen muß; sie ist es, die den Geistern nicht bloß Belehrung bringt, sondern auch mit Macht auf eine den christ⸗ lichen Vorschriften entsprechende Regelung der Sitten bei jedem Ein⸗ zelnen hinwirkt; die Kirche ist ohne Unterlaß damit beschäftigt, die soziale Lage der niederen Schichten durch nützliche Ein⸗ richtungen zu heben; sie ist endlich von Verlangen beseelt, daß die Kräfte und Bestrebungen aller Stände sich zur Förderung der wahren Jateressen der Arbeiter zusammenthun, und hält ein Vor⸗ gehen der staatlichen Auctorität auf dem Wege der Gesetzgebung. innerhalb der nöthigen Schranken, für unerläßlich, damit der Zweck erreicht werde-)
„Ein Grundfehler sei es, das gegenseitige Verhältniß zwischen der besitzenden und arbeitenden Klasse so darzustellen, als ob zwischen ihnen ein unversöhnlicher Gegensatz bestehe. Das Gegentheil sei der Fall. Jedenfalls besitze zur Ver⸗ söhnung und zur Beseitigung des Kampfes das Christenthum wunderbare und vielgestaltige Kräfte. Es werden nun die Mittel, welche die Kirche zur Versöhnung und zur Heilung anzuwenden habe und die in den Lehren der christlichen Religion begründet sind, dargelegt und alsdann der Antheil erörtert, welcher der Staatsgewalt an der Lösung der Frage zufalle. Es heißt da:
„Was im Staat vor Allem den Wohlstand verbürgt, das ist Ordnung, Zucht und Sitte, ein wohlgeordnetes Familienleben, Achtung
88 G 1.“