1891 / 122 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 May 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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s Seresee heb s

Union, Bauges.

Magdeb. Hagelv. 33 ½ % v. 500 Rlr., 25

Preuß. Lebnsv.⸗G. 20 % v. 500 Rls. Preuß. Nat.⸗Vers. 25 % d. 400

Sächs. Rückv.⸗Ges. 5 % v. 500 Thlr.

8

113,00 B 46,50 G

105,00 B 269,75 bz

130,75 G

55,30 bz G 129,75 G

1.10% )500 [119,00 G 1.10 300/120 59,75 B 1 1000 [91,00 G 7 600 [16,00 G 7 300 [241,75 G

Schriftgieß. Huck Stobwasser.. Strl. Spilk. StP Sudenb. Masch. 2 Suͤdd Imm. 40 % Tapetufb. Nordh. Tarnowitz... do. St.⸗Pr.

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Vulcan Bergwrk. Weißbier(Ger.).

do. (Bolle). Wilhelmj Wunb.. Wissen. Bergwrk. Zeitzer Maschinen 20

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1 1. 1.

Versicherungs⸗Gesellschaften.

Cours und Dividende = pr. Stck.

Dividende pro 1889,1890b

Aach.⸗M. Feuerv. 20 % v. 1000 8 440 450 [11120 G

Aach. Rückvrs.⸗G. 20 % v. 400 7hr 120 120 w—

Brl. Lnd.⸗u. Wssv. 20 % v. 500 Telr. 120 120 1700 G

Brl. Feuervs.⸗G. 20 % v. 1000 21,. 176 158 [2900 G

Brl. Hagel⸗A.⸗G. 205 v. 1000 1. 30 30 551 G

Brl. Lebensv.⸗G. 20 % v. 1000 Ghℳ. 176 ½¾ 4300 G

Cöln. Hagelvs.⸗G. 20 % v. 500 0 12 346 G

Cöln. Rückvrs.⸗G. 20 % v. 500 ̃., 45 45 [1085 G Colonia, Feuerv. 20 % v. 1000 l. 400 400 /w— Concordia, Lebv. 20 % v. 1000 24¶ 45 45

2 erv. Berl. 20 % v. 1000 . 96 84

*0

Dt. Aord Berlin 200,0 v. 1000 S1ℳ 200 200 3400 G

Deutscher Phönix 20 % v. 1000 fl. 114 120]hß—0 Dtsch. Trusp.⸗V. 26 v. 2400 135 1700 G Drsd. Allg. Trsp. 10 % v. 1000 .lꝙ 300 Düssld. Trsp.⸗V. 10 % v. 1000 Thl. 255 Elberf. Fenervrs. 20 % 8e 88 ortuna, A. Vrs. 20 %% v. 1000 Tt⸗ 200 Her ania, Lebnsv. 20 ⁄%0 v. 500 Mn. 45 Gladb. Feuervrs. 20 % v. 1000 Nh. 30 Leipzig. Feuervrs. 60 % v. 1000 .ℳn& 720 7 Magdeburg. Allg. V.⸗G. 100 yo30 Magdeb. Feuerv. 20 % v. 1000 Nhℳ. 203

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Magdeb. Lebensv. 20 % v. 500 Tlr 25 Magdeb. Rückvers.⸗Ges. 100 Nhr. Niederrh. Güt.⸗A. 10 % v. 500 Th*. Nordstern, Lebvs. 20 % v. 1000 TShlr. Oldenb. Vers.⸗Ges. 20 % v. 500 Tlr

. C 85 5. 0 & £ = 90

80

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Providentia, 10 % von 1000 fl. Rbein.⸗Westf. Lld. 10 % v-ö. 1000 Nhr. Rhein.⸗Wstf. Rckv. 10 % v. 400 Thr.

VEISEITTETTEEEI1“

Selan;e

Schls. Feuerv.⸗G. 20 % v. 500 2ℳ2 10 Thuringia, V.⸗G. 200 %1p. 1000 ℳ. 240 Transatlant. Güt. 20 % v. 1500 120 Bictoria, Berlin 20 % v. 10004

Zerichtigung. (Nichtamtl. Course.) Gestern:

84

Preuß. Leihhaus cv. 109,00 bz G.

Fonds⸗ und Aktien⸗Börse.

26. Mai. Die heute veröffentlichte unserer Reichsbank bot durchaus be⸗

isfern durch die Zunahme des Metall⸗

28 461 000 ℳ. Auch von den en lagen bessere Nachrichten über es Geldmarktes vor, so wurde ins⸗ us London über weitere starke Goldrück⸗ and berichtet. ihrer Eröffnung ustlos timmung bungen aus Paris, London, Wien ꝛc en nicht besonders günstig ge⸗ lautet, waren j u angethan, die Anregung zu lebhafterer Thätigkeit zu geben und so blieb dieselbe denn auf für deren Bevorzugn vorlagen oder wenig vorliegen sollten, während im Uebrigen die Umsätze eng begrenzt blieben.

Der Coursstand neigte weiter nach abwärts, doch bezifferten sich bei dem zurückhaltenden Angebot die Rückgäige zumeist nur auf Bruchtheile ceines Pro⸗ zents, sodaß von einer eigentlichen matten Haltungz kaum die Rede sein konnte. Von Einzelheiten ist unter den geschilderten Verhältnissen wenig zu be⸗ richten. Bankaktien gingen in einzelnen spekulativen Titres auf etwas niedrigerem Niveau ziemlich leb⸗ haft um.

Inländische Ei

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Marienburgern und Ostpreußen zeitweise stärker offerirt und matter. Ausländische Bahnen waren in Duxern und schweizerischen Devisen mehr ange⸗ boten, in Franzosen und Galiziern etwas lebhafter

nbabnaktien erwiesen sich in

und besser. Montanwerthe hatten selbst in den sonst

bevorzugten spekulativen Titres nur ganz geringfügige

Umsätze aufzuweisen, waren aber später auf Deckungen anläßlich der bevorstehenden Ultimo⸗

regulirung allgemein fester tendenzirt.

Andere Industriepapiere still, aber ziemlich gut behauptet, nur Brauereien vielfach nachgebend. Fremde Fonds still und schwach, ebenso die meisten

reußischen und deutschen Fonds, Pfand⸗ und Renten⸗ briefe, Eisenbahnobligationen ꝛc.

Privatdiskont 2 ¾ %.

Course um 2 ½ Uhr. Besser. Oesterreichische

Kreditaktien 161 62, Franzosen 118,87, Lombarden

8,37, Bochumer Guß 128.25, Dortmunder St.⸗Pr.

66,75, Gelsenkirchen 156,25, Harpener Hütte 181,50,

bernia 168,50, Laurahütte 124,00, Berl. Handels⸗ Bank 50 75, Diskonto⸗Kommandit 179 25, Dresdner Bank 140,25, Internationale 98,50, National⸗Bank 11 175, Dynamite Trust 156,50, Russ. Bk. 81,50 Abeck⸗Büch. 170,37, Mainzer 114,25. Marienburger 72,25, Ostpr. 92,75, Duxer 231,75, Elbethal 98,25, Galtzier 94,50, Mitltelmeer 98,25, Gotthardbahn 151,75, Warschau⸗Wiener 247 25, Italiener 91,12, Oꝛst 1860er Loose 123, 390, Russen 1880 97,50 do. Consolg 97 50, 4 % Ungar. Goldrente 90,30, Egypter 97,00, Türken 18,00, Russ. Noten 242,00, duss. Orient NI. —,—, do. do. III. 76,00, 3 % 88 Feich⸗Arl. 84 80, Nordd. Lloyd 118,25, Canada

Breslau, 25. Mai. (W. T. B. Schluß⸗ Course.) 3 ½ % Land. Pfandbr. 86,85. 456 Goldr. 90,50, Kons. Türken 18,10, Türk. Loose 73,75, Brsl. Disk

2 tobank 97,00, Brsl. Wechslr. 99,80,

chles. Bankverein 114,25, Kreditakt. 161,65, Donnersmarckh. 80,25, Oberschles. Eis. 66,25, Opp. Cement 89,00, Kramsta 126,00, Laurahütte [23,65, Verein. Oelf. 106,40, Oest. Bankn. 172,75, Russ. Bankn. 242.25, Schles. Zinkaktien 191,50, Oberschles. Dortland⸗Cement 98,25, Kattowitzer Aktien⸗Gesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb 121,25, Flöther Maschinenbau —,—.

Frankfurt a. M., 25. Mai. (B. T. B.) (Schluß ⸗Course.) Londoner Wechsel 20,445, Paris. do. 80,833. Wien. do. 172,95, Reichsanl. 105,90, Oesterr. Silberrente 79,80, do. 41 ⁄1 % Papierrente 79 80, do. 4 % Goldr. 96,00, 1860 Loose 123,00, 4 % ungar. Goldrente 90,40, Italiener 90,70, 18801 Rossen 98,00, 3. Orientanl. 76,20, 4 % Spanier 71,50, Untf. Egzypter 96,90, Konv. Türken 18,00, % türk. Anleihe 82,40 3 % port. Anleihe 41 90, serb. Rente 87,70, Serb. Tabackr. 87,70,

1

142

amort. Rum. 98 40, 6 % kons. Mexik. 85 20, m. Westhbahn 307 ¾, Böhm Nerdbahn 160 ½, nzosen 236 ¼. Galizier 187 ¾, SGotthard⸗ 147,50. Mainzer 114,40, Lombarden 84 ½, „Büͤchen 166,50. Nordwestbahn 178 ⅝. Kredit⸗ 257 ⅝, Darmstädter Bank 133,50, Mittel⸗ üutsche Kreditbank 101.50. eichsbank 143 50, Hiskonto Komm. 179,60. Dreesdner Bank 140,60, Bochumer Gußstahl 127,80, Dortmunder Union 67,20, Harpener Bergwerk 180,00, Hibernia 168,00, Privatdisk. 3 %. 8

Frankfnurt a. M., 25. Mai. (W. T. B.) Effekten⸗Societät. (Schluß.) Kreditaktien 257 8 Franzosen 235 ⅛, Lombarden 84 ¼, ungar. Gol. 90,30, Gotthardbahn 147.50, Diskonto⸗Komm 78,00, Drekdner Bank 139,20, Bochumer Guf 127,50, Dortmunder Union St.⸗Pr. 66,50, G kirchen 156,00, Haxpener 180,00, Hibernia 1 Portugiesen 43,00, Laurahütte 123,00. S etwas besser.

Hamburg, 25. Mai. (W. T. B.) (S Cowrse.) Preuß. 4 % Consols 105,60, S)

9,80 Oest. Goldr. 95.90, 4 % ung. Goldr.

se 124,00, Italiener 91 29, Kredit 257,25 Franzosen 588,50, Lombarden 212,00 Russen 96 00, 1883 do. 103.75, 2. Orientanl. 3. Orientanleihe 73,50. Deutsche Bank 1 Diskonto Kommandit 179,75, Berliner Hand —,—, Dresdener Bank 141,70, Nation für Deutschland 118,75, Hamburger Kon ank 11150, Norddeutsche Bank 144,80, L Büchen 186,25. Marienburg⸗Mlawka Ostpreußische Südbahn 89,25, Laurahütte 1,

800. . 2

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Norddeutsche Jute ⸗Spinnerei 94,00, Guans- W. 141,50, Hamburger Packetf. Akt. 1 Dyn.⸗Trust.⸗A. 146,00, Privatdiskont 3 %. Wien, 25. Mai. (W. T. B.) (Schluß⸗Ce Denr. Papierr. 92,25, do. 5 % do. 102,40, do. S. 2 Goldrente 110,70, 4 % Ung. Gol⸗ 5 % Papierrente 101,30, 1860 er 39 50, Anglo⸗Austr. 156,75, Länderbank 2. Kreditaktien 299,00, Unionbank 237,25, L eredit 344.25, Wiener Bankv. 113,60, 98 2

Westkahn 357,00, Böbmische Nordbahn Buschth. Eisenb. 496,00, Elbethalbahn Galiz. 217,50, Nordb. 2830,00, Franz. 274,50, 5 Czern. 242,00, Lombarden 100,60, Nordwe 207,50, Pardubitzer 183,00, Alp. Mont. Akt. Tabackaktien 159,00, Amsterdam 97,50, D Plätze 57,75, Londoner Wechsel 118,10, „½ Wechsel 46,70, Napoleons 9,34 ½, Marknoten Russ. Bankn. 1,39 ¾, Silbercoupons 100,00.

London, 25. Mai. (W. T. B.) (Schluß⸗Cs Englische 2 ¾ % Consols 9511⁄16, Preußische Consols 104, Italienische 50 % Rente 91 ⅛, barden 9 ⁄16, 4 % konsol. Pussen 1889 (II. ( 97, Konv. Türken 17 ¾R,E Oest. Silberr. 79 Goldrente 94, 4 % ung. Goldrente 89 %,

n. 71 ½⅛, % Egypt. 90 ¼, 4 % unf. C 1 t % egypt. Tributanl r

1 ³ 5.3 G 8 8— . 2 SᷣS (vg 127 8 22—

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75 ½. Argent. 5 % Go g. 4 ½ % äußere Anleihe 38.

eichs⸗Anleihe 81 8.

Mai. (W. T. B.) (So o amortisirb. Rente 94,20

tuis

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95 ½⅜, 4 % ung. Goldr. 9 97,20, 4 % Russen unis. Egypt. 482,18, 4 % spe he 72, Konvertirte Türken 71,50, 4 % priril. T 00, Franzosen 588,75, Lombarden 22 . Prioritäten 330, Banque ottomane 5 e de Paris 785,00, Banque b'Escompte 4 dit foneier 1252,50, do. mobilier Meridional⸗Aktien 675,00, Panama⸗Kanal⸗Akt. Panama 5 % Obl. 27,50, Rio Tinto Akt. 5 Suezkanal⸗Aktien 2612,00, Gaz Parisien 13. Credit Lyonnais 763,00, Gaz pour le f 'Etrang. 553,00, Transatlantique 530,00, „*

I 00 ½£ 9Qm 1 2.

Seeg g & N „9† 82 8

France —, Ville de Paris de 1871 4

Labacs Oitom. 340, G% engl. Cons. Wechsel auf deutsche Plätze 122 ⅜, Wechse Londen 25,27 ½, Cheques auf London Wechsel Wien k. 211,75, do. Amfterdam f. 2. do. Madrid k. 471,00, Comptoir d’'Escompte 5 III. Orient⸗Anleihe 75,56, Neue 3 % Rente 9., St. Petersburg, 25. Mai. (W. T. Wechsel auf London 83,85, Russ. II. Orient⸗ anleihe 101, do. III. Orientanleihe 101 ⅛, do. Bank für auswärtigen Handel 275, St. Peters⸗ burger Diskonto⸗Bank 590, Warschauer Disconto⸗ Bank —, St. Petersburger internationale Bank 488, Russ. 4 ½ % Bodenkredit⸗Pfandbriefe 133 ¾, Große Russsche Eisenbahnen 224, Russ. Süd⸗ westbahn⸗Aktten 121 ½. 8. Amsterdam, 25. Mai. (W. T. B.) (Schluß⸗ Course.) Oest. Papierrente Mai⸗November verzl. 78 ⅞, Oest. Silberr. Jan⸗Juli verzl. 78 ¼, Oest. Goldr. 95 ⅞, 4 % Ungarische Goldrente 89 ½, Russische große Eisenbahnen 128 ½, do. I. Orientanleihe 70 ½, do. II. Orientanl. 71 ½, Konvert. Türken 18 ⅛, 8 ½ % holländische Anleihe 101 ¼, 5 % garant. Transv.⸗ Eisenb.⸗Oblig. 99 ¾, Warschau⸗Wiener Eisenb.⸗Akt. 141 ¼, Marknoten 59,20 Russ. Zoll⸗Coupons 192. Hamburger Wechsel 59,05, Wiener Wechsel 100,00. New⸗York, 25. Mai. (W. T. B.) (Schluß⸗ Course.) Wechsel auf London (60 Tage) 4,83 ¾, Cable Transfers 4,88 ½ Wechsel auf Paris (60 Tage) 5,22 ½, Wechsel auf Berlin (60 Tage) 94 ¼, 4 % fundirte Anleihe 119, Canadian Pacisic Aktien 77 ½, Centr. Pae. do. 30 8, Chicago u. Morth⸗Western do. 108 ½, Chicage Milwaukee u. St. Paul do. 64 ½, Illinois Central do. 98, Lake

Shore Michig. South do. 109 ⅞, Louisville u. Nashville do. 77 ⅛. N.⸗Y. Lake Erie u. West. do. 20 ½ N.⸗B. Lake Erie West., and Mort Bonds 100 ½, N.⸗Y. Cent. u. Hudson River⸗Aktien 100 ½, Northern Pacific Pref. do. 69 ¾. Norfolk u. Western Pref. do. 52 ½. Philadelphia u. Reading do. 32 ¼ Atchison Topeka u. Santa do. 31 ½, Union⸗Pacisie do. 47, Wabash, St. Louis Pac. Pref. do. 21 ½, Silber Bullion 97. 8

Geld leicht, für Regierungsbonds 2, für andere Sicherheiten 2 %

Rio de Janeiro, 25. Mai. (W. T. B.) Wechsel auf London 16 t0.

Aires, 23. Mai. (W. T. B.) Gold⸗ agio 285.

St. Petersburg, 25. Mai. (W. T. B.)

Ausweis der Reichsbank vom 25. Mai n. St.) Kassenbestand 157 450 000 1 622 000 Rbl. Diskontirte Wechsel 17 427 000 + .87 000 Vorsch. auf Waaman 6 000 unverändert Vorschüsse auf öffentl.

Fcefe 8 y.. 66 566 000 + 836 000 Vorschüsse auf Aktien

und Obligationen 10 961 000 46 000 Kontokurr. d. Finanz⸗ 1

Ministeriums 84 165 000 + 1 805 000 Sonstige Kontokurr. 64 816 000 + 2 093 000 Verzinsliche Depots. 23 182 000 + 95 000

*) Ab⸗ und Zunahme gegen den Stand vom 10 Mai.

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1

Rübhöl per 100 kg mit Faß. Termine flauer. Gekündigt 100 Ctr. Kündigungspreis 60,3 Loco mit Faß —, loco ohne Faß —, per diesen Monat 60,7—,g3 bez., per Mai⸗Juni 60,7—, bez., per Juli⸗August —, per Sept.⸗Okt. 61,4— 60,8 bez., per Okt.⸗Nov. —, per November⸗Dezember —.

Petroleum. (Rafßnirtes Standard white) per 100 kg mit Faß in Posten von 100 Ctr. Ter⸗ mine —. Gekünd. kg. Kändigungspr.

Spiritus mit 50 Verbrauchsabgabe per 100 1 à 100 % = 10 000 % nach Tralles. Gekündigt —. Kündigungspreis Loco ohne Faß —.

Spiritus mit 70 Verbrauchsabgabe per 100 1] à 100 % = 10 000 % nach Tralles. Eekündigt 1 Kündigungspreis —. Loco ohne Faß 51,8 bez.

Spiritus mit 50 Verbrauchsabgabe per 100 1 à 100 % 10 000 % nach Tralles. Gekürnbig: 1. Kündigungspreis Loco mit Faß —, per diesen Monat —.

Spiritus mit 70 Verbrauchsabgabe. Flau. Gekündigt 100 000 1. Kündigungspreis 51,6 Loco mit Faß —, per diesen Monat und per Mai⸗Juni 51,9 —, 4 bez., per Juni⸗Juli 52 51,5 bez., per Juli⸗August 52,5 —, 2 —,3 51,9 bez., per August⸗Sep⸗ tember 52,5 —, 2 —, 3 52 bez., per September⸗Oktober

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48,7 —,3 bez., ver Oktober⸗November 45,1 45 bez., per November⸗Dezember 43,7—,5 bez., per Dezember⸗ Januar —, per Januar⸗Februar —.

Weizenmehl Nr. 00 32,75 31 25, Nr. 0 31— 29,5 bez. Feine Marken über Notiz bezahlt.

Roggenmehl Nr. 0 u. 1 29,25 28,75, do. feine Marken Nr. 0 u. 1 30 29,25 bez., Nr. 0 1 ½ höher als Nr. 0 u. 1 pr. 100 kg br. inkl. Sack.

Posen, 25. Mai. (W. T. B.) Spiritus loco ohne Faß (50er) 69,90, do. loco ohne Faß (70er) 50 10. Still.

Magdeburg, 25. Mai. (W. T. B.) Zucker⸗ bericht. Kornzucker exkl., von 92 % 17,80 Kornzucker, exkl., 88 % Rendement 16,90 Nachprodukte, exkl. 75 % Rendement 14,30. Stetig. Brodraffinade I. 28,50, Brodraffinade I. —. Gem. Raffinade mit Faß 28,25, gem. Melis I mit Faß 26,50. Fest. Rohzucker I Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Mai 13,27 ½ Gd., 13,32 % Br., pr. Juni 13,30 bez., 13,32 ½ Br., pr. Juli 13,42 ½ bez., 13,50 Br., pr. August 13,50 bez., 13,52 ½ Br. Fest aber ruhig.

Köln, 25. Mai. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen hiesiger loco 25,00, do fremder loco 25,00, pr. Mat 23,50, pr. Juli 23,65, pr. November 22,20. Roggen hiesiger loco 21,00, fremder loco 22 00 pr. Mai 20,95, pr. Juli 20,25, pr. November 19,20. Hafer hbiesiger loco 18,50, fremder 18,50, Rüböl loco 64 09, pr. Mai 63,00, pr. Oktober 64,00. 1

Mannheim, 25. Mai. (W. T. B.) Pro⸗

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113 ⅝. Kaffee (Fair Rio) 20 Mehl 4 D. 50 C. Getreidefracht 2. Kupfer pr. Juni nominell. Rother Weizen pr. Mai 112 ¾, pr. Juni 110 ⅞, pr. Dezbr. 105 Kaffee Rio Nr. 7 low ordinary pr. Juni 17,62 pr. August 16 90.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 25. Mai 1891. Auftrieb und Marktpreise nach Schlachtgewicht, mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden.

„Rinder. Auftrieb 4038 Stück. (Purchschnittspr.

für 100 kg.) I. Qualität 112 116 ℳ, II. Qualität 100 108 ℳ, III. Qualität 88 96 ℳ, IV. Qualität 80 86

Schweine. Auftrieb 11694 Stück. (Durchschnitts⸗ preis für 100 kg.) Mecklenburger 94 ℳ, Lanbschweine: a. gute 90 92 ℳ, b. geringert 80 88 bei 20 % Tara, Bakony bei 20 % Tara.

„Kälber. Auftrieb 2172 Stück. (Durchschnittspr.

für 1 kg.) I. Qualität 1,16 1,26 ℳ, II. Qualität 1,10 1,14 ℳ, III. Hualltat 0,92 1,08

Schafe. Auftrieb 13 719 Stück. (Darchschnittspreis

für 1 18 I. Qualität 0,90 1,06 ℳ, II. Qualität

0,84 0,88 ℳ, LII. Oualität

Das Abonnement keträgt vierteljährlich 4 50 ₰.

Alle Host-Anstalten nehmen Bestellung an;

Insertionspreis für den Raum einer Uruckzeile 30 ₰.

Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

für Berlin außer den Post-Austalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne ummern kosten 25 ₰.

des Beutschen Reichs⸗Anzeigers

und Königlich Preußischen Stants-Anzeigers

98 8

8

Berlin, Mittwoch, den 2. Mai, Abends.

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

1891.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Hauptmann Krus ka im Infanterie⸗Regiment Frei⸗ herr von Sparr (3. Westfälisches) Nr. 16 und dem Schatz⸗ Zahlmeister gee-e bei der ständischen Schatzkasse zu Kassel den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem pensionirten Gutsinspektor Schütze zu Lübeck, bisher zu Schilsdorf im Landkreise Kiel, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem bisherigen Gemeindevorsteher Josef Kortus zu Uiazdek im Kreise Grätz und dem Sammetwebermeister W. Hüser zu Süchteln im Kreise Kempen das Allgemeine Ehren⸗

zeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Königlich bayerischen Obersten z. D. Erhard, Vor⸗

stand des Kriegs⸗Archivs zu München, und dem Königlich

bayerischen Oberst⸗Lieutenant Volk, à la suite des 1. Fuß⸗ Artillerie Regiments vacant Bothmer und Direktor des Haupt⸗ Laboratoriums zu Ingolstadt, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem Königlich bayerischen Hauptmann a. D. Popp, Konservator des Armee⸗Museums zu München, und dem Königlich bayerischen Feuerwerks⸗Haupt⸗ mann Woerle im Haupt⸗Laboratoriumm zu Ingol⸗ stadt den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ungarischen Obersten Ritter von õMrich, Kommandanten des Tiroler⸗Jäger⸗ Regiments Kaiser Franz Joseph, und dem Königlich bayerischen Obersten Freiherrn von Zoller, à la suite des General⸗ stabes und Abtheilungs⸗Chef im Kriegs⸗Ministerium, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; sowie dem Königlich bayerischen Major Freiherrn von Feilitzsch, Vorstand des Haupt⸗Konservatoriums der Armee zu München, den König⸗ lichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.

„Dem Königlich rumänischen General⸗Konsul mit dem Sitze in Hamburg Julius Schabert ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.

er I. Nachtrag zur „Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs⸗ und Handelsmarine mit ihren Unterscheidungssignalen für 1891“ ist erschienen.

1 —O

Nit den nächsten Seesteuermanns⸗Prüfungen wird in Grabow a. O. am 15. Juni, in Danzig am 22. Juni und in Pillau am 7. Juli d. J. begonnen werden. In Verbindung mit der Prüfung in Pillau wird eine See⸗ schiffer⸗Prüfung für große Fahrt stattfinden.

Flaggenatteste sind ertheilt worden:

1) von dem Kaiserlichen Konsulat zu Glasgow unter dem 5. Mai d. J. der im Jahre 1887 dort aus Stahl er⸗ bauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen Kutter⸗Jacht „Thistle“ von 170 britischen Registertons Raumgehalt nach dem Uebergang derselben unter dem Namen „Meteor“ in das ausschließliche Eigenthum Seiner Majestät des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen ꝛc., Allerhöchst⸗ welcher Kiel zum Heimathshafen des Schiffes bestimmt hat;

2) von dem Kaiserlichen Konsulat zu Rotterdam unter dem 11. Mai d. J. dem im Jahre 1877 in Barth aus Eichen⸗ holz erbauten, bisher unter niederländischer Flagge gefahrenen Schooner „Hansa“ von 154,70 britischen Registertons Netto⸗ Raumgehalt nach dem Uebergang desselben in das aus⸗ schließliche Eigenthum des deutschen Reichsangehörigen Suppo Schmidt in Oldersum, welcher Oldersum zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 1 den Superintendentur⸗ Verweser Oberpfarrer Breit⸗ Fupt in Gransee zum Superintendenten der Diözese Lindow⸗ ransee, Regierungsbezirk Potsdam, und b 89 Oberpfarrer Diesener an der St. Marienkirche in . au zum Superintendenten der Diözese Prenzlau I, Re⸗ gierungsbezirk Potsdam, zu ernennen.

Bekanntmachung.

„Aus Anlaß der am 29. d. M., Vormittags 9 Uhr, auf dem Tempelhofer Felde stattfindenden Parade wird von 8 Uhr ab bis zur Beendigung derselben die Tempelhofer Chaussee für Wagen und Reiter gesperrt.

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Auf das Paradefeld selbst werden nur diejenigen Equipagen zugelassen, deren Inhaber mit polizeilichen Passirscheinen versehen sind. Droschken und andere Personenwagen müssen zurückgewiesen werden, auch wenn deren Inhaber Passirscheine haben.

Auf dem Paradefelde den Wagen zu verlassen, ist nicht gestattet.

Nach der Parade darf die Abfahrt dieser Wagen durch die Belle⸗Alliancestraße, die Blücherstraße und über die Belle⸗Alliance⸗ Brücke nicht erfolgen.

Nach der Abfahrt Seiner Majestät des Kaisers können die Equi⸗ pagen durch die Fichte⸗, Bärwald⸗ und Prinzenstraße abfahren.

Gautpaser, deren Inhaber nicht im Besitz von Passirscheinen sind, sowie roschken, Kremser und andere derartige Personen⸗ Fuhrwerke können sich rechts (westlich) der Tempelhofer Chaussee aufstellen, wo ihnen ein geeigneter Platz angewiesen werden wird, von dem sie das Paradefeld übersehen können. Denselben ist jedoch das Befahren der Belle⸗Alliancestraße bis zum Steuerhause nicht gestattet, sie müssen vielmehr bei der Kreuzbergstraße in die Lichterfelderstraße einbiegen, um durch diese auf das Tempelhofer Feld, westlich der Chaussee, zu gelangen.

Die Abfahrt dieser Fuhrwerke ist nur über die Kolonnen⸗ brücke in der Richtung nach Schöneberg gestattet.

Marketenderwagen werden auf dem Platz nicht zugelassen. ebenso ist das Aufstellen von Schank⸗ und Speisebuden daselbst nicht gestattet.

Lastwagen einschließlich der Düngerwagen dürfen während der Zeit vom Ausrücken der Truppen bis nach dem Einmarsch der⸗ selben in die Stadt die Belle⸗Alliancestraße und die Lichterfelderstraße nicht befahren.

Mit dem Beginn des Ausmarsches der Truppen etwa 7 Uhr Vormittags bis zur Aufhebung der Absperrungen wird:

a der Betrieb der Pferdebahnlinie Kreuzberg Friedrichstraße ganz, derjenige der Linie Mariendorf Dönhofsplatz in dem Theile, der zwischen der Theilstreckentafel auf eer des Exerzierplatzes und dem Belle⸗Allianceplatz liegt, eingestellt;

b. die Linie Gesundbrunnen —Kreuzberg nur zwischen dem Ge⸗ sundbrunnen und dem Halleschen Thor, die Linie Rixdorf--Schloß⸗ brücke nur zwischen Rixdorf und dem Blücherplatz, die Linie Brunnen⸗ straße Kreuzberg nur zwischen der Demminer und der Belle⸗Alliance⸗ straße, die Linie Gneisenaustraße, Ecke Belle⸗Alliancestraße —- Moabit nur zwischen Königgrätzerstraße westlich des Halleschen Thores und Moabit, die Linie Schlesisches Thor —Lützowplatz nur einerseits zwischen dem Schlesischen und dem Halleschen Thor, andererseits zwischen dem Lützowplatz und der Belle⸗Alliancestraße betrieben;

c. die Haltestelle der Omnibus⸗Linien: Hallesches Thor Landsberger Thor bezw. Schönhauser Thor und Chausseestraße werden vom Blücherplatz nach dem Belle⸗Allianceplatz zwischen Wilhelm⸗ und Friedrichstraße verlegt;

d. der Betrieb der anderen Pferdebahn⸗Linien wird nach Bedürfniß und zwar nur soweit unterbrochen, als das Passiren der Allerhöchsten Herrschaften und der aus⸗ bezw. einmarschirenden Truppen dies nothwendig macht.

Die Umspannpferde für Omnibus⸗ und Pferdebahnwagen dürfen zwischen 7 und 1 ½ Uhr die Belle⸗Alliancestraße, den Blücherplatz, die Hallesche Thorbrücke und das Hallesche Thor nicht passiren.

Berlin, den 26. Mai 1891. 1

.“ Der Polizei⸗Präsident. Freiherr von Richthofen.

MNiicchtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 27. Mai.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen, für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen ab.

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Die Kommission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs erledigte in ihren Sitzungen vom 11. bis 21. Mai zunächst den Rest des Titels über die EEETT“ (§§. 98 bis 104). Die Voraussetzungen für die Anfechtbarkeit einer Willens⸗ erklärung wegen wesentlichen Irrthums (§§. 98, 99) wurden dahin bestimmt, daß die Erklärung anfechtvar sein soll, wenn der Erklärende über den Inhalt der Erklärung im Irrthum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte und anzunehmen ist, daß er die Er⸗ klärung bei Kenntniß der Sachlage und bei verständiger Wür⸗ digung des Falls nicht abgegeben haben würde. Die im §. 98 Satz 2 enthaltene Auslegungsregel wurde gestrichen, dagegen eine Bestimmung aufgenommen, daß es als Irrthum über den Inhalt einer Ecklärung auch anzusehen sei, wenn der Irrthum auf solche Eigenschaften der Person oder des Gegenstandes sich bezieht, welche nach den im Verkehr herr⸗ schenden Anschauungen als wesentliche anzusehen sind. Dem Irrthum über den Inhalt der Erklärung soll ferner der Fall gleichgestellt werden, wenn die Erklärung (z. B. durch einen Boten oder Telegraphen) unrichtig übermittelt ist; doch soll in einem solchen Falle die den Anfechtenden sonst treffende Schadensersatzpflicht nicht eintreten, wenn

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die Unrichtigkeit der Uebermittelung ihren Grund in höherer Gewalt hat (§. 101). In allen Fällen, in welchen eine Erklärung wegen Irrthums anfechtbar ist, muß die An⸗ fechtung unverzüglich erfolgen, nachdem der Anfechtungs⸗ berechtigte von der die Anfechtung begründenden Thatsache Kenntniß erlangt hat. Die Vorschrift des §. 102, daß ein Irrthum in den Beweggründen auf die Gültigkeit eines Rechts⸗ geschäfts ohne Einfluß sei, wurde als entbehrlich und geeignet, die wissenschaftliche Auffassung über den sogenannten wesent⸗ lichen Irrthum zu beengen, gestrichen. Die übrigen Vor⸗ schriften des Titels (§S§. 100, 103, 104) fanden in der Haupt sache Zustimmung. Vorbehalten blieb, demnächst an geeigneter Stelle eine Vorschrift aufzunehmen, durch welche dem durch arglistige Täuschung oder Drohung zur Eingehung einer Ver⸗ pflichtung bestimmten Schuldner eine (von dem Ablauf der Anfechtungs⸗ oder Verjährungsfrist unabhängige) selbständige Einrede gewährt werde.

Bei der Berathung des Titels über „unerlaubte Rechtsgeschäfte”“ (§§. 105 bis 107) wurden die Vorschriften des Entwurfs im Wesentlichen gebilligt. Die §§. 105, 106 erhielten jedoch eine etwas weitere Fassung. Die Vorschrift,

daß auch ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung die

Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts nach sich ziehen solle, wurde gestrichen. Ein Antrag, eine allgemeine Bestimmung über die Unzulässigkeit der zur Umgehung eines Verbots⸗ gesetzes eingegangenen Geschäfte aufzunehmen, fand nicht die Zustimmung der Mehrheit. Man hielt eine solche allgemeine Bestimmung theils wegen ihrer nicht zu übersehen⸗ den Tragweite für bedenklich, theils im Hinblick auf die zu §. 105 beschlossene weitere Fassung für entbehrlich.

Die Vorschriften des Titels über die „Ungültigkeit der Rechtsgeschäfte“ (§S§. 108 bis 114) gelangten, mit Ausnahme der §8. 108, 109, die als überflüssig gestrichen wurden, mit einzelnen nicht erheblichen Aenderungen zur Annahme. Bei der Berathung des §. 103 gab der hier und an anderen Stellen des Entwurfs gebrauchte Ausdruck „ein⸗ seitiges Rechtsgeschäft“ Anlaß zu einer eingehenden Erörterung darüber, ob es nicht im Interesse des leichteren Verständnisses des Gesetzes und um der wissenschaftlichen Frage nicht vorzugreifen, ob und inwieweit die hier in Betracht kommen⸗ den Willenserklärungen als Rechtsgeschäfte aufzufassen seien, den Vorzug verdiene, jenen Ausdruck durch eine allgemeinere Fassung zu ersetzen. Die Kommission entschied sich jedoch für die Beibehaltung der Ausdrucksweise des Entwurfs.

Die Berathung des Titels über „Vertretung und Vollmacht“ (§§. 115 bis 126) ergab zunächst Streichung des für entbehrlich erachteten §. 115. Dagegen wurden die §§. 116 bis 118 sachlich im Wesentlichen angenommen, der §. 118 mit Erweiterung auf alle Fälle, in welchen der Ver⸗ treter nach bestimmten Weisungen des Vollmachtgebers handelt.

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Mit Allerhöchster Genehmigung sind die durch die Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 25. Januar 1882 und 26. Juni 1882 im Interesse der öffentlichen Kranken⸗ pflege eingeführten Fahrpreisermäßigungen unter den für dieselben maßgebenden Voraussetzungen auch auf die Vorstände und das Pflegepersonal solcher Anstalten ausgedehnt worden, welche sich der Pflege von Fallsüchtigen, sowie von Blöd⸗ und Schwachsinnigen (Idioten) widmen

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Die diesjährige Frühjahrs⸗Parade findet in Berlin am 29. d. M., Vormittags 9 Uhr, auf dem Tempelhofer Felde, in .“ am 30. d. M., Vormittags 10 Uhr, im Lustgarten statt. 1 8

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich mecklenburgische Ober⸗Zolldirektor Oldenburg ist hier an⸗ gekommen.

Der Chef der Marine⸗Station der Nordsee, Vize⸗Admiral Schroeder ist zur Abstattung persönlicher Meldungen mit fünftägigem Urlaub von Wilhelmshaven hier eingetroffen.

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Bayern.

München, 27. Mai. Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent ist heute früh 6 Uhr 40 F ee Hoh Wien in bestem Wohlsein hierher zurückgekehrt. Auf dem Bahnhofe hatten sich laut Meldung des „W. T. B.“ der Chef der Ge⸗ heimen Kanzlei, General⸗Adjutant Freiherr von Freyschlag, der Stadtkommandant und der Polizei⸗Direktor zum Empfange

eingefunden. Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 26. Mai. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin⸗Mutter konnte, wie den „Meckl. Nachr.“ aus Meran gemeldet wird, am Pfingstsonntag zum ersten Male seit ihrer Erkrankung wieder die Kirche besuchen und 1“ S 8* u“ “““

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