1891 / 128 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Jun 1891 18:00:01 GMT) scan diff

betene Ausscheiden aus dem Heere zum 4. Juni d. J., Behufs Ueber⸗ tritts in die Kaiserliche Schutztruppe für Deutsch⸗Ost⸗Afrika, gestattet. 26. Mai. Dr. Bringmann (Kaiserslautern), Dr. Röchling (Ludwigshafen), Stabsärzte von der Landw. 1. Aufgebots, der Abschied bewilligt. Dr. Zantl (Weilheim), Dr. Hesse (Aschaffenburg), Stabsärzte von der Landw. 2. Aufgebots, Dr. Holling, Seipp (Aschaffenburg), Dr. Struck (Hof), Assist. Aerzte 1. Kl. von der Landw. 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt. 27. Mai. Dr. Ritter Stranskp v. Stranka u. Greifen⸗ fels, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. von der Leib⸗Garde der Hartschiere, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Ab⸗ schied bewilligt. Dr. Rotter, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom Inf. Leib⸗Regt., zur Leib⸗Garde der Hartschiere, Dr. Seel, Assist. Arzt 1. Kl. vom 1. Feld⸗Art. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold, zum General⸗ Kommando I. Armee⸗Corps, versetzt. Dr. Fruth, Assist. Arzt J. Kl. vom General⸗Kommando I. Armee⸗Corps, als Bats. Arzt im Inf. Leib⸗Regt., Dr. Hering, Assist. Arzt 1. Kl. vom 5. Chev. Regt. Erzherzog Albrecht von Oesterreich, als Abtheil. Arzt im 1. Feld⸗Art. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold, zu Stabsärzten befördert. Beamte der Militär⸗Verwaltung. b ü. Zimmermann, Zahlmstr. des 14. Inf. Regts. Herzog Karl Theodor, unter ausnahmsweiser Verleihung der Aus⸗ sicht auf Anstellung im Militär⸗Kassendienste, in den erbetenen Ruhe⸗ stand getreten. 1 8 1 26. Mai. Gutenäcker (I. München), Ittameier (Gunzen⸗ hausen), Veterinäre 1. Kl. von der Landw. 2. Aufgebots, Saurle (Landshut), Gareis (Hof), Ober⸗Apotheker von der Landw. 2. Auf⸗ gebots, der Abschied bewilligt. 8 XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Corps. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen. Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 28. April. Frhr. v. Wagner, Major und persönlicher Adjutant Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Friedrich August Herzogs zu Sachsen, zur Dienstleistung zum Generalstabe der 3. Div. Nr. 32, von Carlowitz, Major im Generalstabe der 3. Div. Nr. 32, zur Dienst⸗ leistung zum 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100, kommandirt. v. Carlowitz⸗Maxen, Rittm. à la suite des 2. Ulan. Regts. Nr. 18, unter Enthebung von dem Kommando als Adjutant der 3. Kav. Brig. Nr. 32, zum Escadr. Chef im Karab. Regt. v. Schönberg, Rittm. und Escadr. Chef im Karab. unter Stellung à la suite des Regts., als Adjutant 2. Kav. Brig. Nr. 24, Frhr. v. Lindeman, Rittm. à la suite des 1. Hus. Regts. Nr. 18, unter Enthebung von dem Kommando als Adjutant der 2. Kav. 11. Nr. 24 und Belassung à la suite genannten Regiments, auf den Etat der Adiutantur der Königlichen Prinzen versetzt und vorläufig zur Dienst⸗ leistung bei Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich August Herzog zu Sachsen, Frhr. Leuckart v. Weißdorf, charakteris. Rittm. im 2. Hus. Regt. Nr. 19, unter Beförderung zum etatsmäß. Rittm. mit Patent vom Tage der Charakteris. und Stellung à la suite genannten Regts., als Adjut zur 3. Kav. Brig. Nr. 32, kommandirt. v. Seydewitz, Pr. Lt. im 3. Jäger⸗Bat. Nr. 15, in das 10. Inf. Regt. Nr. 134, Frhr. v. Humbracht, Pr. Lt. im 1. Jäger-Bat. Nr. 12, in das Schützen⸗ (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, versetzt. v. Koppenfels, charakteris. Pr. Lt. im 3. Jäger⸗Bat. Nr. 15, zum etatsmäß. Pr. Lt. mit Patent vom Tage der Charakteris. ernannt. Schmidt, Sec. Lt. im 1. Jäger⸗ Bat. Nr. 12, v. d. Decken, Sec. Lt. im 2. Hus. Regt. Nr. 19, zu Pr. Lts. befördert. Sachße, Unteroff. im 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100, zum Port. Fähnr. ernannt.

19. Mai. Seidler, Sec. Lt. a. D., zuletzt im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 28, in der aktiven Armee, und zwar als außeretatsmäß. Sec. Lt. beim 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, wiederangestellt.

23. Mai. v. Issendorff, Oberst und Commandeur des 5. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104, unter Ernennung zum Commandeur der 1. Inf. Brig. Nr. 45, zum Gen. Major, v. Malortie, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffizier des 9. Inf. Regts. Nr. 133, unter Ernennung zum Commandeur des 5. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104, zum Obersten, Graf v. Holtzendorff, Major und Bats. Commandeur im 5. Inf. Regt. rinz Friedrich August Nr. 104, unter Belassung in seiner derzeitigen ienststelling, Blohm, Major und Bats. Commandeur im 4. Inf. Regt. Nr. 103, unter Ernennung zum etatsmäßigen Stabs⸗ offizier des 9. Inf. Regts. Nr. 133, zu Oberst⸗Lts., befördert. Schmaltz, Major im 4. Inf. Regt. Nr. 103, zum Bats. Commandeur ernannt. Aufschläger, Hauptm. und Comp. Chef im 6. Inf. Regt. Nr. 105, in die älteste Hauptmannsstelle des 4. Inf. Rezts. Nr. 103, Ernst, Hauptm. und Comp. Chef im 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, in gleicher Eigenschaft in das 6. Inf. Regt. Nr. 105, versetzt. v. Bennigsen, Pr. Lt. im 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, unter Ernennung zum Comp. Chef, zum Hauptm. befördert. Stark, Hauptm. und Comp. Chef im 6. Inf. Regt. Nr. 105, von Gersdorff, Hauptm. und Comp. Chef im 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm König von Preußen, v. Schubert, Hauptm. und Comp. Chef im Schützen⸗ (Füs.) Regiments Prinz Georg Nr. 108, Edler v. d. Planitz, Hauptmann und Comp. Chef im 4. Inf. Regt. Nr. 103, v. Logau, Hanptm. und Comp. Chef im 5. Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 104, Patente ihrer Charge verliehen. Haeser, charakteris. Pr. Lt. im 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, zum etatsmäß. Pr. Lt. mit Patent vom Tage der Charakterisirung, Lengnick, charakteris. Port. Fähnr. im 11. Inf. Regt. Nr. 139, zum etatsmäß. Port. Fähnr., Braunsdorf, v. Wolfersdorff, Frhr. von Hodenberg, Unteroffe. im 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm König von Preußen, Roth, Unteroff. im 11. Inf. Regt. Nr. 139, Schubert, berjäger im 3. Jäger⸗Bat. Nr. 15, zu Port. Fähnrs., ernannt. Pretzsch, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bezirks Schneeberg, der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen. Paul, Major à la suite des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 12 und Art. Offizier vom Platz in Dresden, zum Bats. Commandeur in diesem Regt., v. Seydlitz, Hauptmann im 3. Feld⸗ Artillerie⸗ Regiment Nr. 32, unter Stellung à la suite des 1. Feld⸗Art. Regts. Nr. 12, zum Art. Offizier vom Platz in Dresden, ernannt. v. Gers⸗ dorff, Hauptm. und Battr. Chef im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 28, als ältester Hauptm. in das 3. Feld⸗Art. Regt. Nr. 32 versetzt. Pfingsten, Pr. Lt. im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 28, unter Ernen⸗ nung zum Battr. Chef, zum Hauptm; vorläufig ohne Patent, Ka⸗ den, Scc. Lt. im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 28, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, befördert. Hall, Benthien, Linde, Unteroffiziere im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 28, zu Port. Fähnrs. ernannt.

Im Beurlaubtenstande. 23. Mai. Beyer, Könitzer, Pe. Lts. von der Res. des 3. Inf. Regts. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Schmidt I. Pr. Lt. von der Res. des 5. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104, Dr. Hendreich, Schramm, Pr. Lts. von der Res. des 8. Inf. Regts. Prinz Jo⸗ hann Georg Nr. 107, Frhr. v. Zedlitz u. Neukirch, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Zittau, Dr. BarthI., Mackenthun, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks II. Leipzig, zu Hauptleuten, Frhr. v. Oer, Sec. Lt. von der Res. des 3. Inf. Regts. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Otro, Sec. Lt. von der Res. des 1cheßen Sn⸗ Regts. Prinz Georg Nr. 108, Schulze, Sec. Lt. von der Res. des 2. Hus. Regts. Nr. 19, Markendorf, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Zittau, Augst, Sec. Lt. von den Jägern 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks I. Dresden, zu Pr. Lts., befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 23. Mai. Frhr. v. Friesen, Gen. Major und Commandeur der 1. Inf. Brig. Nr. 45, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension und der Erlaubniß zum Forttragen der Gen. Uniform mit den vor⸗ geschriebenen Abzeichen zur Disp. gestellt. Martini, charakteris. Oberst z. D., v. Posern, charakteris. Major z. D., Vogt, Hauptm. z. D., unter Fortgewährung der gesetzlichen Pension und

mit der Erlaubniß zum Forttragen der bisher. Uniform mit den vor⸗ geschriebenen Abzeichen der erbetene Abschied bewilligt.

Im Beurlaubtenstande. 23. Mai. Frhr. v. Mian⸗ teuffel, Sec. Lt. von der Res. des 9. Infanterie⸗Regts. Nr. 133, Ullrich, Sec. Lt. von der Res. des 2. Feld⸗Art. Regts. Nr. 28, Ritter, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgeb. des Landw. Bezirks II. Leipzig, diesen mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗ Uniform, Ruppert, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Pirna, Wagner, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Zittau, Schaffner, Pr. Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bez. Glauchau, Leonhardt, Freiesleben, Schede, Frhr. v. Rechenberg, Weißker, Pr. Lts. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks II. Leipzig. Adler, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Annaberg, Braun,

„Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Meißen, Dr. Otto, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks I. Dresden, Luis, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks II. Leipzig, Netto, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirk Annaberg, Hübner, Sec. Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks II. Chemnitz, Herrmann, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks I. Dresden, der erbetene Abschied bewilligt.

Im Sanitäts⸗Corps. 19. Mai. Strehlow, Unter⸗Arzt im 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100, diesen unter Versetzung in das 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Dr. Leh⸗ mann, Unter⸗Arzt im Schützen⸗ (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, Dr. Freymann, Unter⸗Arzt im 2. Ulan. Regt. Nr. 18, Dr Stärker, Unter⸗Arzt der Landw. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I. Chemnitz, Dr. Weigel, Klix, Unter⸗Aerzte der Res. des Landw. Bezirks I. Leipzig, Dr. Lehmann, Dr. Engel, Dr. Wehle, Dr. Chelius, Unter⸗Aerzte der Res. des Landw. Bezirks I. Dresden, zu Assist. Aerzten 2. Kl. befördert. Wasserfall, Assist. Arzt 2. Kl. im 5. Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 104, Behufs Uebertritts zur Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch⸗Ost⸗Afrika, aus dem Heere ausgeschieden. Dr. Weber, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Borna, der erbetene Abschied bewilligt.

Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 22. April. Sengewitz, Unter⸗ Apotheker der Res. des Landw. Bezirks II. Dresden, zum Ober⸗ Apotheker befördert.

28. April. Goldhan, Feldw. im 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm König von Preußen, zum Kasernen⸗Insp. bei der Garn. Verwalt. Dresden ernannt. b 8

29. April. Reinicke, Sekretär im Kriegs⸗Ministerium, anläßlich seiner Versetzung in den Ruhestand, zum Geheimen Kriegs⸗ Ministerial⸗Sekretär ernannt.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 2. Juni gestellt 9725, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 1. Juni gestellt 3528, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. Subhastations⸗Resultatet. Beim Königlichen Amtsgericht I. Berlin stand am 2. Juni 1891 das dem Schlächtermeister Paul Kratzenberg und dem Zimmermeister Rudolph Töpfer zu gleichen Rechten und An⸗ theilen gehörige, in der Grünstraße 13 belegene, mit 1630 Nutzungswerth veranlagte Grundstück zur Verstesgenung. Das geringste Gebot wurde auf 272 festgesetzt. Für das keistgebot von 83 000 wurde der Brunnenbaumeister Louis Gien, Lindenstraße 26, Ersteher.

Beschlüsse der Sachverständigen⸗Kommission. Von gestern, 2. Juni cr., ab werden Südösterreichische (Lombardische) Eisenbahnaktien exkl. Dividende pro 1890 mit 4 % Zinsen vom 1. Januar 1891 an hiesiger Börse gehandelt und notirt. Auf schwebende Engagements findet für vier Monate Zinsen 1,33 ½ % und 0,80 %, im Ganzen 2,13 ½ % Abschlag statt. Auf schwebende Engagements in ungarischer Papierrente findet 0,35 % Hu⸗ schlag statt. Ferner werden Lübeck⸗Büchener Eisenbahn⸗ aktien exkl. Dividende pro 1890 an hiesiger Börse gehandelt und notirt. Auf schwebende Fugegemsen findet ein Abschlag von % statt. Es werden Marien urg⸗Mlawka Eisenbahnaktien excl. Dividende pro 1890 an hiesiger Börse gehandelt und notirt. Auf schwebende Engagements findet ein Abschlag von 1 % statt. Luxemburgische Prince Henribahn⸗Aktien werden gleichfalls von heute ab excl. Dividende pro 1890 an hiesiger Börse gehandelt und notirt. Auf schwebende Engagements findet ein Abschlag von 2 ½ % statt. Desgleichen werden Buschtiehrader Eisenbahn⸗B⸗Aktien exel. Dividende pro 1890 an hiesiger Börse gehandelt und notirt. Auf schwebende Engagements findet ein Abschlag von 8 ½ % statt.

Aktiengesellschaft Mix u. Genest, Telephon⸗ Telegraphen⸗ und Blitzableiter⸗Fabrik, in Berlin. Der Bericht der Gesellschaft pro 1890 bemerkt, daß die Strike⸗ bewegung unter den Arbeitern in Folge des großen Lagers keine Störung des Geschäftsbetriebes gebracht habe. Die Konkurrenzver⸗ hältnisse hätten nicht gestattet, die Preise entsprechend zu erhöhen, sondern dieselben mußten theilweise herabgesetzt werden, wodurch sich der erzielte Nutzen trotz einer größeren Umsatzziffer nicht erhöhen konnte. Die Filialen in London und Hamburg haben mit dem 1. Juni v. J. ihre Thätigkeit begonnen. Nach der Bilanz weisen die investirten Anlage⸗Conti Summen von eirca 512 000 auf; die Betriebsmittel an Lagerbeständen, Forderungen, Kasse, Wechsel und Effekten erreichen ca. 950 000 Von dem Bruttogewinn von 141 536 verbleibt nach Absetzung der Abschrei⸗ bungen von 20 511 und einer Extra⸗Abschreibung auf die Inventur⸗ bestände von 50 000 ein Nettoertrag von 71 024 ℳ, dessen Ver⸗ theilung wie folgt vorgeschlagen wird: 5 % dem Reservefonds 3351 ℳ, Tantidmen 5920 ℳ, 5 % Dividende 60. 000 ℳ, Vortrag auf 1891 1553

Lebensversicherungs⸗ und Ersparnißbank in Stuttgart. In der am Sonnabend stattgehabten 36. ordentlichen Hauptversammlung dieser Bank waren 139 Stimmen vertreten. Der von der Direktion vorgelegte Rechnungsabschluß wurde in allen Theilen anerkannt, der Verwaltung für das Rechnungsjahr 1890 Entlastung ertheilt und der Antrag auf Ausdehnung der Kriegs⸗ versicherung auf Holland einstimmig angenommen.

Württembergische Metallwaarenfabrik Geis⸗ lingen. In der Hauptversammlung vom 30. Mai waren 3659 Stimmen bvertreten. Der Jahresbericht hebt hervor, daß der Geschäfts⸗ gang im Jahre 1890 sich günstig gestaltete, daß dagegen die Preis⸗ erhöhung der Rohmetalle, namentlich des Silbers, ebenso die Erhöhung von Löhnen und Betriebskosten eine Steigerung der Herstellungskosten bewirkte. Der Gewinn im Jahre 1890 be⸗ rägt nach reichlichen Abschreibungen auf die Anlage Conti, nach Dotirung des Reservefonds und des Delecredere⸗Conto, sowie nach Abzug der vertrags⸗ und statutenmäßigen Tantidèmen 441 784 57 ₰, wovon auf das vermehrte Aktienkapital 14 % (18 % im Vorjahr) Dividende zur Vertheilung gelangen und 35000 als Jahreszulage für Angestellte verwendet werden. Der Rest von 134 811 30 wird auf neue Rechnung vorgetragen, wobei der Aufsichtsrath ermächtigt wird, aus diesem Vortrage im Einvernehmen mit der Direktion die nothwendig befundene Verwilligung für eine neu zu begründende Beamtenpensionskasse sowie für die Arbeiterkassen zu entnehmen.

Maschinenfabrik Geislingen. In der am Sonnabend stattgehabten Hauptversammlung der Gesellschaft, in welcher 504 Aktien vertreten waren, gelangten die Anträge des Aufsichtsraths einstimmig zur Annahme. Hiernach werden von dem nach Abzug der Abschrei⸗ bungen verbleibenden Gewinnsaldo von ℳ, dem Reserve⸗

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fonds⸗Conto 5536,12 ℳ, dem Delcredere⸗ und Amortisations⸗Conto zusammen 42 823,11 überwiesen, für Tantidème 4163,25. ℳ, für

(Gratifikationen an Angestellte 2000 verwendet, und an die Aktio⸗

näre 7 % Dividende vertheilt. Der Rest von 2955,36 wird au neue Rechnung vorgetragen.

Gothaer Lebensversicherungsbank. Dem Rechen⸗ schaftsbericht zufolge hat die Anstalt im Jahre 1890 4605 neue Auf⸗ nahmen mit 34 404 200 Versicherungssumme gemacht. Durch Tod, Zahlbarwerden bei Lebzeiten und Abgang schieden 16 373 000 aus und es betrug der Reinzuwachs des Jahres 1890 18 031 200 Die Gesammtversicherungssumme bezifferte sich demnach am Jahres⸗ schlusse auf 585 697 900 Die Influenza hat der Bank zahlreiche Versicherte entrissen und allein 1 170 000 Versicherungssumme ge⸗ kostet. Trotzdem war die Sterblichkeit, welche hinter der erwarteten um 1 308 673 zurückblieb, doch günstig; sie beanspruchte eine Sterbefallausgabe von 10 843 800 Die Bankfonds betrugen 1890 166 877463 ℳ; sie sind im Laufe des Jahres um 7 311 457 ge⸗ stiegen. Der Gesammtbetrag der jetzt und in den nächsten vier Jahren an die Versicherten als Dividende zur Vertheilung kommenden reinen Ueberschüsse ist 80 010 012 ℳ; davon stammen 6 831 635 aus 1890. Die Dividende der Versicherten bewegt sich zwischen 29 und 121 % der Jahres⸗Normalprämie. Der Gesammtverwaltungsaufwand beanspruchte 4,89 % der Jahreseinnahme. b

Böhmische Nordbahn. Die Generalversammlung beschloß, 5 ½ % Dividende und 25 000 Fl. Tantième zu vertheilen und 62 603 Fl. (gegen 84 264 Fl.) auf neue Rechnung vorzutragen. Der Präsident erklärte, daß die Verhandlungen mit der Regierung wegen der In⸗ vestitutionen noch nicht beendet und die Verwaltung bestrebt sei, die Auslagen für die Investitutionen möglichst herabzumindern.

Kaschau⸗Oderberger⸗Eisenbahn. Der Geschäfts⸗ bericht für 1890 erwähnt zunächst die im vorigen Jahre beschlossene Prioritätenkonversion und theilt ferner mit, daß die Direktion mit der Gölnitzthalbahn einen Pauschalvertrag Betreffs Betriebsführung auf der schmalspurigen Theilstrecke dieser Bahn abgeschlossen hat. Die Betriebsresultate des verflossenen Jahres werden als sehr günstige bezeichnet: Der Verkehr hat sich bedeutend gesteigert, die Einnahmen sind weiter gestiegen, während die Aus⸗ gaben in günstigem Verhältniß zu den Einnahmen blieben; die Staatsgarantie braucht nur bezüglich der ungarischen Strecke in verhältnißmäßig geringem Betrage in Anspruch genommen werden. Im Personenverkehr wurden 825 151 Fl. (+ 132 849 Fl.) ver⸗ einnahmt. Der Frachtenverkehr erbrachte 4,88 Mill. (+ 0,44 Mill. Fl.). Die gesammten Betriebseinnahmen betrugen 6,11 Mill. Fl. (+ 0,59 Mill. Fl.), die Ausgaben 2,77 Mill. Fl. (+ 0,29 Mill. Fl.), gleich 45,3 % (1889 44,9 %)). An den Betriebsausgaben partizipiren die österreichischen Linien mit 731 007 Fl. oder 30 %, die ungarischen Linien mit 1 731 723 Fl. oder 70 %. Die österreichische Strecke weist einen Reinertrag von 1097 574 Fl. (1889 1 018 609 Fl.) auf, der nach Deckung des Aktien⸗ und Obligationendienstes 263 677 Fl. (1889 249 033 Fl.) Ueberschuß läßt; derselbe wird zur Ergänzung des Ausfalles der ungarischen Strecke verwendet. Die letztere ergiebt 2 240 887 Fl. (1889 2 015 340 Fl.) Ueberschuß, das ist 336 161 Fl. weniger als die garantirte Verzinsung des Anlage⸗ kapitals, welcher Betrag sich unter Abzug des Ueberschusses der öster⸗ reichischen Strecke auf 263 677 Fl. (1889 561 707 Fl.) vermindert. Dazu kommt noch das Erforderniß für die Goldprioritäten mit 651 033 Fl. Die gesammte Staatsgarantieschuld an die ungarische Staatsverwaltung beziffert sich demnach gegenwärtig (einschließlich 15,36 Mill. Fl. Zinsen) auf 15,8 Mill. Fl. 1

Die North British and ercantile Feuerver⸗ sicherungs⸗Gesellschaft mit Domizil in Berlin erzielte nach dem erschienenen Rechnungsabschluß pro 1890 wiederum günstige Re⸗ fultate. An Prämien vereinnahmte die Gesellschaft in der Feuer⸗ branche abzüglich der Rückversicherung 37 783 151,92 ℳ, an Zinsen 2 129 367,42 Als Kapitalreserve sind zurückgestellt worden 31 000 000 und als Prämienreserve 9 261 050,58 Auch das deutsche Geschäft der Gesellsczoft verlief in sehr befriedigender Weise. Die Prämieneinnahme in eutschland erfuhr einen Zuwachs von 151 741.87 und beziffert sich auf 2 896 547,01

Leipzig, 2. Juni. (W. T. B.) Kammzug⸗ Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Juni 4,30 ℳ, pr. Juli 4,32 ½ ℳ, pr. August 4,37 ½ ℳ, pr. September 4,40 ℳ, pr. Oktober 4,42 ¼ ℳ, pr. Noxvember 4,42 ½ ℳ, pr. Dezember 4,42 ½ ℳ, pr. Ja⸗ nuar 4.42 ½ Umsatz 95 000 kg. Ruhig.

Wien, 3. Juni. Wie das „Fremdenblatt“ aus Pest meldet, ist bezüglich der Verstaatlichung der ungarischen Linien der österreichisch⸗ungarischen Staatsbahngesellschaft über die Hauptpunkte eine Vereinbarung erzielt worden. Der betreffende Vertrag soll noch im Laufe dieser Woche abgeschlossen werden. 1

London, 2. Juni. (W. T. B.) An der Küste 1 Weizen⸗ ladung angeboten.

Manchester, 2. Juni. (W. T. B.) 121 Water Taylor 6 ⅛, 30r Water Taylor 8 ½, 20r Water Leigh 7 ¾¼, 30r Water Clayton 7 ¼, 32r Mock Brooke 7 V⅞, 401 Mayoll 8 ⅜, 40er Medio Wilkinson 9 ⅛, 32r Warpcops Lees 7 ⅜, 36r Warpcops Rowland 8 ⅛, 40r Double Weston 9 ¼, 60r Double Courante Qualität 12 ¼, 32* 116 vards 16 % 16 grey Printers aus 32r/461 163. Ruhig.

Paris, 2. Juni. An der heutigen Börse, vollzog sich die Liquidation auf dem Valutenmarkte unter sehr billigen Bedingungen. Internationale Fonds waren durch Londoner Verkäufe beeinflußt. Der Schluß war schwächer.

Nach einer Meldung aus Buenos⸗Aires hat die neue italienische Bank ihre Zahlungen eingestellt.

3. Juni. Nach Meldungen aus Buenos⸗Aires sollen die

Gläubiger der neuen italienischen Bank fast ihr gesammtes Guthaben erhalten, da die Activa die Passiva überschreiten. Auch die anderen Banken werden fortdauernd von Depotseigenthümern, welche ihre Guthaben zurückfordern, belagert. Wie ferner gemeldet wird, 8 die Handelsbank in Buenos⸗Aires ihre Zahlungen eingestellt.

Antwerpen, 2. Juni. (W. T. B.) Wollauktion. Ange⸗

boten wurden 947 Ballen Buenos⸗Aires⸗Wollen, 933 Ballen Monte⸗ videc, 48 Ballen Diverse. Verkauft 272 Ballen Buenos⸗Aires, 438 Se Montevideo. Die Auktion war belebter, Preise un⸗ verändert.

Konstantinopel, 2. Juni. (W. T. B.) Wie die ,Agence 8

de Constantinople“ meldet, erhielt Baron Macar, Vertreter der belgischen Gesellschaft „Cockerill“ die Konzession zum Bau einer Eisenbahn von Samsum am Schwarzen Meer nach Siwas mit dem Recht der Ausdehnung bis Caesarea und dem Golf von

Alexandrette. Diese Eisenbahn würde das Schwarze Meer mit

dem Mittelländischen Meer verbinden. Die gesammte Strecke um⸗ faßt 1800 km. Die Regierung garantirt etwa 14 000 Fr. per Kilo⸗ meter.

Washington, 2. Juni. Der Sekretär des Schatzes Foster kündigt in einem R und schreiben an, daß die noch im Umlauf be⸗-

findlichen 4 ½ % Bonds am 2. September jur Rückzahlung ge⸗ gelangen; die Verzinsung der Bonds hört mit diesem Tage auf. Das Rundschreiben fügt hinzu, das Schatzamt ziehe gleichwohl den Vorschlag gewisser Inhaber in Erwägung, solche Bonds auch noch

nach dem 2. September mit einem Zins von 1 ½ % im Verkehr

zu lassen.

New⸗York, 2. Juni. (W T. B.) Weizen⸗Verschif fungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen de Vereinigten Staaten nach Großbritannien 82 000, do. nach

Frankreich —, do. nach anderen Häfen des Kontinents 58 000, do.

von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien —, do. nach anderen Häfen des Kontinents 55 000 Orts.

Visihle Supply an Weizen 17 493 000 Bushels, do. an

Ma 8 8 5 8 Budbeig, M ur Ausfuhr nach Europa ist für morgen eine weitere illio Dollars Gold bestellt worden.

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Haus der Abgeordneten. 8 F 93. Sitzung vom Dienstag, 2. Juni.

DerSitzung wohnen der Präsident des Staats⸗Ministeriums,

Reichskanzler von Caprivi, der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher, der Minister der öffentlichen Arbeiten von Maybach, der Minister des Innern Herrfurth, der Finanz⸗ einister Dr. Migquel und der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Graf von Zedlitz⸗Trützschler bei.

Bezüglich der Rechnungen der Kasse der Ober⸗ Rechnungskammer für das Jahr vom 1. April 1889/90 wird Entlastung ertheilt.

Es folgt die zweite Berathung des Gesetz⸗ entwurfs zur Ausführung des §. 9 des Gesetzes, betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staalsmitteln für die römisch⸗katholischen Bis⸗ thümer und Geistlichen, vom 22. April 1875.

Bei §. 1 bemerkt 1

Referent Abg. Simon von Zastrow: Die Kommission habe bei ihren Berathungen Alles zu vermeiden gesucht, was die Gefühle eines Anderen verletzen könnte, und darauf hingewirkt, daß ein Werk des Friedens und der Zufriedenheit hergestellt werde. Er hoffe deshalb, daß der Entwurf der Kommission auch im Plenum freundliche Auf⸗ nahme finden werde und, wenn auch im Einzelnen Verbesserungen angenommen werden sollten, so doch das Gesammtresultat dieselbe Zustimmung erhalte, wie in der Kommisston.

Präsident des Staats⸗Ministeriums, Reichskanzler von Caprivi:

Die Königliche Staatsregierung zieht auch jetzt den Entwurf, den sie dem hohen Hause vorgelegt hat, derjenigen Fassung vor, die er in der Kommission erhalten hat. Aber, um dem §. 9 des Sperr⸗ geldergesetzes gerecht zu werden und um das Ziel zu erreichen, um dessentwillen die Staatsregierung den Schritt der Einbringung des Gesetzes überhaupt gethan hat, um den Frieden herzustellen, um den Frieden zu fördern, ist sie bereit, den Gesetzentwurf so, wie er aus der Kommission gekommen ist, anzunehmen, wenn er in diesem hohen Hause Annahme findet.

Abg. Dr. Freiherr von Heereman: Seine politischen Freunde ständen der jetzigen Vorlage, wie sie aus der Kommission hervor⸗ gekommen sei, in einem eigenthümlichen Verhältniß gegenüber. Sie hielten die Regierungsvorlage für besser und korrekter als die Kommissionsbeschlüsse, und überdies komme für sie in Betracht, daß die Regierung über diese Beschlüsse sich nicht organisch ins Einvernehmen mit der Kommission gesetzt habe. Nach stattgefundenen Verhandlungen hätten sie die Ueberzeugung ge⸗ wonnen, daß die von ihnen gestellten Anträge auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage eine Mehrheit im Hause nicht erzielen könnten, und unter Berücksichtigung dieser Sachlage wollten auch sie sich enthalten, in dieser Richtung heute Anträge zu stellen. Sie wollten auch im Uebrigen bezüglich anderer Abänderungen neue Anträge nicht stellen, und zwar aus demselben Grunde, weil sie Aussicht auf Annahme nicht bieten könnten. Sie stellten nur zwei kleine Anträge, die wesentlich formaler Natur seien, und die, wie er hoffe, bei der Mehr⸗ heit nicht Bedenken finden würden. Sie hätten ihre prinzipielle Auf⸗ fassung bezüglich dieser Frage beim Erlaß des Sperrgeldergesetzes zad bei Gelegenheit der Vorlage im vorigen Jahre zum Ausdruck ge⸗ bracht. Sie würden deshalb heute auf diesen Punkt nicht zurück⸗ kommen und ihre Ausführungen nicht mehr bringen. Sie wollten also unter Berücksichtigung dieser Verhältnisse, um auf dem Wege des Friedens entgegenzukommen, heute ihre Wünsche oder Gedanken singes und würden für die Vorlage in ihrer jetzigen Fassung

immen.

Abg. von Jazdzewski: Seine Freunde schlössen sich den Aus⸗

führungen des Abg. Freiherrn von Heereman vollständig an, und

zwar aus denselben Gründen, die dieser soeben ausgeführt habe. Er (Redner) wolle bei dieser Gelegenheit nur eine Frage an die Regierung richten. Es seien nämlich die Gelder, auf welche sich das Sperrgesetz eigentlich bezöge, wesentlich enthalten in dem Kapitel 115 des Ctats. Außerdem aber seien, als das Sperr⸗ gesetz in Kraft gekommen sei, verschiedene Prästationen, die auf privatrechtlichen Titeln beruhten, zurückgehalten worden, namentlich seien sehr bedeutende Beträge an Rentenbezügen und deren Coupons nicht ausgezahlt worden. Es frage sich nun, ob in den zu vertheilen⸗ den 16 Millionen diese Gelder mitenthalten seien; dann hätten die damals Benachtheiligten Anspruch, auch diese Beträge zu erheben. Seien sie aber nicht darin enthalten, so laute die Frage: wo seien diese Gelder eblieben, welche damals vorenthalten seien? Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Löwenberg: Er könne diese Frage dahin beantworten, daß die betreffenden Kapitalien, so weit sie einbehalten worden seien, in dem Sammel⸗Conto enthalten seien. Abg. von Eynern: Bei Gelegenheit der letztjährigen Regie⸗ rungsvorlage hätten seine politischen Freunde das Möglichste gethan, um einen Frieden zwischen dem Staat und der katholischen Kirche herbeizuführen, sie hätten für die Vorlage eintreten wollen, wenn das Centrum sich damit für befriedigt bekannt hätte unter Abschluß des Kulturkampfes; das Centrum aber habe damals mit der größten Entschiedenbeit jedes Entgegenkommen abgelehnt und Forderungen

gestellt, die seine Freunde abgelehnt hätten, weil sie ihrer Auffassung von

Würde und Interesse des Staates nicht entsprochen hätten. In der neuen Vorlage erfülle die Regierung diese Forderungen, obwohl sie früher sie ebense beurtheilt habe, wie seine Freunde. Diese hätten darin ein Zurückweichen des Staates erkannt und in der ersten Lesung beantragt, die Vorlage ohne kommissarische Be⸗ rathung a limine abzulehnen. Von der Mehrheit des Hauses sei aber kommissarische Berathung beschlossen worden; sie hätten ihre Vertreter in die Kommission gesandt, aber mit dem bestimmten Auf⸗ trage, dahin zu arbeiten, die Vorlage nach Möglichkeit in ihrem Sinne umzuändern und sie so möglichst annehmbar zu machen. Bei Beginn und bei Schluß der Kommissionsberathungen sei dies von seinen Freunden erklärt worden, ebenso daß sie sich ihre Ent⸗ ließungen im Uebrigen für das Plenum vorbehalten müßten. iese Entschließung sei nun dahin ergangen, daß sie die Vorlage auch mit den von der Kommission beschlossenen Aenderungen nicht an⸗ men könnten. Seine politischen Freunde seien der Ansicht, daß 8* Fe zur Berathung stehende Einzelfrage im Zusammenhang mit bätt allgemeinen kirchlichen Fragen eurtheilt werden müsse. Sie Con der Anbahnung eines Friedens zwischen Kirche in G taat an dahin gestrebt, daß dieser Friede auf erh er Grundlage geschaffen werde. Das Verhalten des Eehenn. aber hier im Hause wie in der Kommission, das Ver⸗ 9 een der Stimmen im Lande und in der Presse beweise, daß ies Gesetz vom Centrum nur als eine Abschlagszahlung angesehen werde, um später weitere Forderungen darauf zu begründen. Das

sei außerdem ausdrücklich wiederholt von den Mitgliedern der Kom⸗

mission aus dem Centrum betont worden. Da ein Rechtsspruch

ite Beilage

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erlin, Mittwoch, den 3. Zunmn

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußisch

aller Parteien im Hause, mit Ausnahme des Centrums, und von der Regierung selbst auch anerkannt sei, so würde die Erfüllung der Bestimmung dieses Gesetzentwurfs nur als eine Belohnung für den Widerstand gegen die Staatsgesetze und als eine Ausstattung der Kirche mit neuen bedeutenden Mitteln zu Kampfzwecken angesehen werden müssen. Seine Partei verweise für die Richtigkeit dieser ihrer Be⸗ hauptung auf die Zustimmung, die dieselbe in zahlreichen Petitionen aus dem Lande erhalten habe. Danach sei im Volke, namentlich, wenn auch. nicht ausschließlich, im evangelischen Theile desselben das Gefühl vorherrschend, daß das Gesetz der einen Seite der Bevölkerung das Gefühl des Triumphes verschaffe, daß aber die andere Seite darüber das Gefühl einer Niederlage habe. Das würde nur ein Aufschieben sein für den Beginn eines neuen heftigeren Kulturkampfes. Darum könnten seine Freunde dieser Vorlage auch in ihrer jetzigen Gestalt nicht -h 8 8 vbese erh h 6c Namens seiner politischen

reunde und erkläre glei zeitig, daß sie an einer etwaigen weiteren

Diskussion nicht betheiligen würden.

Abg. Rickert: Der Abg. von Eynern habe mit seinen Worten, daß ein Theil des Volkes das Gefühl des Triumphes, ein anderer das einer Niederlage habe, insofern Recht, als ein Theil der Be⸗ völkerung dieses Gesetz nicht wünsche. Aber Diejenigen, welche diese friedliche Lösung nicht wollten, würden dabei von ganz falschen Gesichtspunkten geleitet. Die Vorlage stehe nicht in Zusammenhang mit der großen Kirchenpolitik der Staatsregierung. Sie sei eine nothwendige Konsequenz des Gesetzes von 1875, und in den Motiven zu demselben sei ausdrücklich die Lösung, welche die Regierung hier vorschlage, als die einzige Möglichkeit in Aussicht enommen. Man möge doch nicht so große Gedanken an diese o kleine Sache knüpfen! „Seine Partei habe es lebhaft bedauert, daß diese Frage nicht schon längst geregelt sei. Im Jahre 1890 habe er Namens seiner Freunde erklärt, daß sie gegen die Auszahlung des Kapitals nichts hätten, daß sie sogar einen Vortheil in der letzteren Lösung dieser Frage sähen, und er freue sich, daß der Minister in der Kommissionsberathung dieser Auffassung zugestimmt habe. Seine Partei stehe also genau so wie die Regierung zu dieser Vorlage. Sie würde auch die Regierungsvorlage angenommen haben. Sie könne aber auch einfach die Vorlage, wie sie aus der Kommissions⸗ berathung hervorgegangen sei, annehmen. Sie lehne es ab, das Ver⸗ halten einer einzelnen Partei des Hauses maßgebend sein zu lassen für ihre Beschlüsse. Das Verhalten des Centrums dürfe nicht maß⸗ gebend sein, heute so wenig wie 1890. Freude empfinde sie aber über die Erklärungen des Abg. Freiherrn von Heereman, der sich darauf beschränkt habe, zu sagen, daß das Centrum die Vorlage annehme. Es sei also jetzt der Wunsch des Abg. von Eynern, betreffend die Zu⸗ stimmung des Centrums, erfüllt. Seine Partei nehme die Vorlage an in dem Sinne, wie dies von der Regierung geschehen sei, nicht als ob ein Gefühl der Niederlage bei ihr vorhanden sei, oder als ob sie ein Gefühl des Triumphes beim Centrum voraussetze, sondern die Vorlage entspreche der Billigkeit und den friedlichen Absichten, die auf allen Seiten des Hauses herrschten und auch in Zukunft zu herrschen haben würden. (Beifall links.)

Abg. Freiherr von Zedlitz: Seine politischen Freunde er⸗ kennten an, daß die Vorlage in der Kommission nicht unwesentliche Verbesserungen erfahren habe. Aus diesem Grunde werde ein Theil von ihnen dafür stimmen; der größere Theil, zu dem er gehöre, werde sie allerdings, trotz der Verbesserungen, die die Kommission vorgenommen habe, ablehnen. Die sachlichen Bedenken, die sie gegen die Regierungs⸗ vorlage hätten, seien durch die Kommissionsbeschlüsse gemildert, aber nicht beseitigt. Es könne von einer paritätischen Behandlung der beiden Bekenntnisse nicht die Rede sein, wenn der katholischen Kirche der definitive Abschluß des Kulturkampfes, der evangelischen Kirche aber nur Zukunftshoffnungen gewährt würden. Er balte auch finanziell die Herausgabe des Kapitals für minder günstig als die Gewährung der Rente. Wenn auch anzuerkennen sei, daß die Kommission einen Rechtsanspruch auf Gewährung der Gelder nicht ausspreche, so sei es doch ein Mangel, daß das Fehlen jeden solchen Rechtsanspruches nicht ausdrücklich betont sei. Auch sei trotz der eingefügten Kautelen die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß das Geld in Kanäle geleitet werde, die den Zwecken des Staats nicht dienten. Auch der letzte Paragraph, der don der Regelung des Rechts des Staats bei der Verwendung des Geldes handele, gebe der Staatsregierung keinen genügenden Einfluß. Dennoch würde er mit den Kommissionsbeschlüssen zufrieden sein, wenn er die Ueberzeugung gewinnen könnte, daß die friedlichen Absichten der Regierung durch die Annahme des Gesetzes ver⸗ wirklicht werden würden. Nach der ganzen Lage der Dinge müsse er aber leider das Gegentheil annehmen. Nach den Vorgängen im vorigen Frühjahr und im Januar dieses Jahres könne man in der Vorlage nicht ein zum Frieden führendes Werk erkennen. Aus diesen Gründen werde er mit dem größten Theile seiner politischen Freunde gegen die Vorlage stimmen.

„Abg. von Kardorff: Der kleinere Theil seiner Freunde werde für das Gesetz stimmen. Wenn der Abg. Freiherr von Zedlitz gemeint habe, daß die Parität mit der evangelischen Kirche nicht gewahrt sei, wenn man der katholischen Kirche eine so große Zuwendung mache, so wisse er nicht, mit welchem Recht man die evangelische Kirche bei dieser Vorlage überhaupt heranziehe. (Zustimmung rechts.) Man müsse die evangelische Kirche selbständig behandeln, und er würde der Erste sein, um derselben, wenn möglich, reichere Mittel zuzuwenden, als über pelche sie gegenwärtig verfüge. Er sei seiner Zeit dagegen gewesen, daß man den Fonds aufsammle; er sei vielmehr wie beim Welfenfonds der Meinung, daß man denselben in den Etat einzustellen habe. Es walteten aber bei seinen poli⸗ tischen Freunden dagegen Rechtsbedenken ob. Es sei jetzt Zeit, daß endlich mit der Sache aufgeräumt werde. Der Auffassung des Abg. von Zedlitz, daß die Abfindung mit Kapital schlechter sei a⸗ die mit Rente, könne er sich nicht anschließen. Nach, em das Centrum im Gegensatz zu früher sich für den Kommiss ons⸗ beschluß ausgesprochen habe, falle der Einwand fort, daß dieses Gesetz kein Friedensgesetz werden könne. Daß das Geld noch zu propagandistischen Zwecken verwendet werden könnte, bestreit’, er; denn es sei vorgesehen, daß aus den Fonds eine sehr ergiebige Zertheilung stattfinden werde mittels einer staatlichen Kommission a- Diejenigen welche Einbuße an ihrem Vermögen damals erlitten här ten, und wenn ein Fonds übrig bleibe, so seien in Art. III so strife⸗ Bestimmungen getroffen, daß er nicht verstehe, wie man die Behe apkung rechtfertigen könne, daß noch besondere Summen zu prop⸗ ggandistischen Zwecken übrig blieben. Ferner sei gesagt worden, es jei ein verhängmßvolles Zuruͤckweichen des Staats, wenn im von gen Jahre der damalige Minister von Goßler erklärt habe, dees sei der äußerste Schritt, zu dem die Regierung übergehen rönne, und namentlich werde die Regierung niemals in ie Zahlung einer Kapitals⸗ rente willigen. Es sei ihm sehr Interessant gewesen, beim Einbringen der gegenwärtigen Voorlage zu beobachten, daß auch trotz des Fehlens eines Ministe“ verantwortlichkeitsgesetzes doch ein so starkes Gefühl für ndie Mir eisterverantwortlichkeit im ganzen Hause lebe. Inzwischen dürfe mon aber nicht ganz außer Acht lassen, daß nicht mehr der Minister von Goßler die Vorlage vertrete. Es sei vielleicht von ihm ein Fehler gewesen, die Vorlage hier vertreten zu haben. Er wolle ihm deswegen nichts anhaben, er habe immer zine sehr große Verehrung für ihn gehabt, und es werde

auf Gewährung dieser Gelder nicht existire, und da dies von Seiten 1 wohl nicht so bald ein Kultus⸗Minister kommen, der ein solches

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Maß wiffenschaftlicher Bildung habe, wie er. Aber, wie gesagt, es sei ein pelitischer Fehler von ihm gewesen, den er als Het es Minister ninot hätte machen dürfen, daß er die Vorlage vertheidigt habe. Er gw aube im Gegensatz zu dem Abg. von Zedlitz, daß die Annahme des Gesetzes mit dazu dienen werde, den Frieden wieder⸗ herzustellen. Denn er habe selbst besbachtet, wie gerade das Sperrgeldergesetz in vielen Kreisen der katholischen Bevölkerung, die durchaus nicht dem Centrum angehörten, immer ein wunder Punkt gewesen sei. Desh Ub werde er mit seinen Freunden für das Velch e⸗ 8 5 1

„Abg. Graf zu Lim burg⸗Stirum: Er sei einigerma überrascht von der Haltung der Nationalliberalen 18. emne tsen Theils seiner Nachbarn auf der Rechten. Er habe eigentlich gehofft und erwartet, daß diese Herren nath den Beräthungen in der Kommission auch für das Gesetz stimmen weürden. Wenn das nicht geschehe, so müsse er erklären, daß seine Freunde aus derjenigen Bahn, die sie von Anfang an eingeschlagen hätten, sich nicht verdrängen lassen würden. Sie seien sich bewußt, daß sie ein größeres Maß von Ver⸗ antwortlichkeit gegenüber der evangelischen Bevölkerung zu tragen haben würden, aber sie scheuten diese Verantwortung nicht, weil sie überzeugt seien, daß durch dieses Gesetz eine angemessene Lösung der Frage herbeigeführt werde. Das Gesetz rechne einerseits mit den Interessen der Katholiken und verletze andererseits nicht die berechtigten Gefühle der protestantischen Bevölkerung. (Zu⸗ stimmung rechts.) Der Vorlage sei auf die Dauer nicht auszu⸗ weichen gewesen. Sie habe in irgend einer Form gebracht werden müssen, und mit Recht habe sich das Centrum über das Fehlen einer solchen Vorlage beschweren können. Im Uebrigen sei die Vorlage in der Kommission in einer Weise modifizirt worden, daß die protestantische Bevölkerung sich nicht mehr beklagen könne. Die bedenklichsten Punkte seien beseitigt worden. Seine Partei sei auch dagegen gewesen, daß das ganze Kapital an die Diözesen ausgeschüttet werden solle. Jetzt solle das Kapital nicht an die Diözesen aus⸗ gezahlt werden, sondern in der Hauptsache an die einzelnen Inter⸗ essenten und der Rest komme an die Diözesen. Es sei kein Zweifel, daß dieser Rest kein sehr bedeutender werden werde. Ferner wolle sie nicht, daß die Fonds, welche übrig blieben, zu propagandistischen Zwecken verwendet werden könnten. Davon sei nach der Konstruktion dieses Gesetzes keine Rede mehr. Es handele sich um die Unter⸗ stützung emeritirter Geistlicher, um die Aufbesserung der Gehälter bischöflicher Beamten und endlich um die Reparatur von schon bestehenden katholischen Kirchen. Wenn er betont habe, daß auch die alten und berechtigten Wünsche der evangelischen Kirche in der Frage der Stolgebühren berücksichtigt werden müßten, so vertraue er, nach den Zusicherungen des Minister⸗Präsidenten bei der ersten Berathung, daß diese Frage nicht auf die lange Bank geschoben werde. Die Regierung trete ihr ja auch schon näher, indem sie sich näheres statistisches Material verschaffe. Mit bloßem Miß⸗ trauen könne man keine Politik treiben, und die Persönlichkeiten, welche mit diesen Dingen zu thun hätten, gäben die Garantie, daß man dieses Vertrauen hegen könne. Aus der Haltung der Herren vom Centrum habe er nicht entnehmen können, daß sie den Frieden nicht wollten. Die Herren hätten sich in der Kommission und hier durchaus korrekt und gemäßigt ansgesprochen. Ob im Uebrigen die Herren friedliche oder nicht friedliche Absichten hätten, habe mit dieser Sache nichts zu thun. Darum bedauerten seine Freunde es, daß eine Partei, mit der sie sonst zusammenwirkten, in dieser Frage nicht mit ihnen gehe. Die überwiegende Mehrheit seiner Freunde werde für das Gesetz stimmen.

Abg. von Rauchhaupt verzichtet aufs Wort.

Abg. von Kardorff: Wenn der Abg. von Eynern so sehr gegen die Auszahlung sei, warum stelle er nicht den Antrag, den Sperrfonds noch heute in den Etat einzustellen?

Abg. von Eynern: Wenn er der Mitwirkung des Abg. von Kardorff sicher wäre, würde er es thun.

Abg. von Kardorff: Diese Mitwirkung sei allerdings nicht b

sicher, aber der Abg. von Eynern brauche doch keine Mitwirkung, um dies zu thun.

Art. 1, welcher zur Verwendung in den Diözesen die auf⸗

gesammelten Beträge in Summe von 16 009 333 2 überweist, wird gegen die Stimmen der Nationalliberalen und einiger Freikonservativen angenommen.

Nach Art. 2 sollen aus dieser Ueberweisung diejenigen

Institute und Personen, welche Einbuße an ihren Einkünften durch die Sperre erlitten haben, entschädigt werden. Abg. Dr. Porsch beantragt: 1) den Artikel 2 wie folgt zu fassen: 1“

schluß von Zinsen in den einzeln⸗ Diozesen, bezw. Diözesan antheilen Beträge zu bewilligen an solche Institute und Personen

bezw. deren Erben, welche de durch Einbuße an ihren Einkünften

erlitten haben, daß auf G. und des Gesetzes vom 22. April 1875

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süfage a zu dem im Artikel 1 bezeichneten Sammel 2) Im Artikel*, in e 1 Hierbei ir⸗ 4 als zweiten era. zuzufügen:

zen an Stelle der in Ab

onde, auf den Antrag ihre gesetzlichen Vertreter, welchen diesen Ieh en und Personen nachweislich einen Ersatz für die erlittene

Hußen gewährt haben. 1 8 . Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum widerspricht dem letzteren Nüntrage, weil er eine bedenkliche materielle Aenderung erhalte; dem ersten Antrage wolle er zustimmen.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Ich glaube, der Hr. Abg. Graf zu Limburg (Stirum) hat die Bedeutung des Antrages des Abg. Porsch doch nicht ganz zutreffend aufgefaßt. Für mich würde der Antrag wesentlich verschlechtert werden, wenn nur der erste Theil angenommen würde, aber der zweite Theil nicht. Ich betrachte diesen Antrag als eine Einheit, und in dieser Einheit ist er für mich wesentlich eine Interpretation, eine Klarstellung des Inhalts des Kommissionsbeschlusses. Der Kom⸗ missionsbeschluß läßt die Rückgabe der einbehaltenen Gelder an

alle Diejenigen oder deren Erben zu, welche Einbuße erlitten haben auf Grund des Gesetzes vom 22. April 1875. Das ist ein allgemeiner Ausdruck. Die betreffende Ausführungskommission ist ja keine richterliche Kommission, sie hat gar keine Rechtsfragen zu ent⸗ scheiden, weil auch Seitens der Staatsregierung Rechtsansprüche auf Entschädigung nicht anerkannt werden. Sie soll nach billigem Er⸗ messen zunter Berücksichtigung aller Verhältnisse diese Restitutionen bewirken. Nun liegen aber, wie ich mir schon in der Kommission auszuführen gestattete, die Verhältnisse ganz außerordentlich verschieden. In vielen Fällen würde, wenn diejenigen Personen, denen die betreffenden Bezüge auf Grund des eben bezeichneten Gesetzes einbehalten sind, den vollen Betrag dieser einbehaltenen Gelder zurückerhalten, für dieselben darin eine unberechtigte Bereicherung liegen. Eine Billigkeit wäre in solchen

Fällen keineswegs vorhanden, namentlich wenn diejenigen Institute,

Aus den im Artikel 1 aufgeführter Summen sind mit Aus⸗

s. 1 aufgeführten Institute und ersone bezw. deren Erben diejenigen Institute, Korporationen

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