1891 / 128 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Jun 1891 18:00:01 GMT) scan diff

nicht definitiv bezeichnen. Darüber aber bin ich mir ganz klar, daß die Bedenken vom rechtlichen Standpunkte aus in keiner Weise be⸗ Ich werde das nach all den Ausführungen Kommission und nach den Erklärungen des Herrn Vertreters des Justiz⸗Ministers hier nicht weiter entwickeln; ich meine: Diejenigen selbst, welche als Nichtjuristen in dieser Frage zweifelbhaft sein möchten, könnten sich doch bei den Entscheidungen des Reichsgerichts, bei der Stellung, die das Reichs⸗Justizamt eingenommen hat, bei dem Vor⸗ gehen des Königreichs Sachsen, von Bremen und neuerdings von Oldenburg genau in derselben Richtung in allen diesen Staaten ist dasselbe Bedürfniß empfunden, das hier hervorgetreten ist be⸗ ruhigen, und braucht man daher jedenfalls an diesen Rechtszweifeln keinen Anstand zu nehmen, für den Antrag des Abg. Korsch zu stimmen. Ich muß unter diesen Umständen die Entscheidung dem hohen Hause überlassen, und ebenso muß ich die schließliche Stellung⸗ nahme der Königlichen Staatsregierung zu diesem Entwurf reserviren.

in B⸗ ef des Loosvertriebes im Umherziehen. Der bebetrieb mit solchen Loosen sei also von ihr und damit von Soweit letzteres zutreffe, den durch Artikel 4 der Reichsverfassung dem Materien nicht nur die bestehenden Landesgesetze n auch neue solche erlassen werden. setzbuch schließe die Zu⸗ tzgebung gleichfalls nicht aus, weil nur die von Lotterien durch das Strafgesetzbuch geregelt sei, n Fall nach mehrfachen Entscheidungen Veranstaltungen nicht handle, da das Es liege daher eine

enthalte sie ab stehende Gewer der Reichsgesetzgebung blieben aber auch Reich zugewiesenen sondern es könnte §. 2 des Einführungsge der Landesgese

In der Spezialdebatte bemerkt zur Linie Sorau Es seien eine große Zahl von Menschen an mehr als 10 000 Personen seien aber von hof Christianstadt durch eine fiskalische Brücke Er bitte den Minister, ür Abschaffung dieses Zolles wirken zu wollen. Danach wird die Vorlage im Einzelnen mit der einen Veränderung genehmigt, daß die Linie Fordon⸗Schönsee auf Czarlinski „unter südlicher Um⸗ sgeführt werden soll, und schließlich

Korsch,

volkerung in gutem Einvernehmen zu bleiben. Jedenfalls seien Sie überzeugt, daß es nicht böser Wille

Gemeinden odek ändere Korpotationen oder Personen, welche ge⸗] moöglich, mit ahen Kreifen der Be wissermaßen an die Stelle des Staats getreten sind, leer ausgehen sollten. Das halte ich nicht für richtig, und ich glaube, man thut am Besten, solche Ausdrücke zu wählen, die in dieser Beziehung nicht Rechtsschranken Berücksichtigung Kommission Artikel 2 der Kommission sich zufrieden geben können, denn es würde der Kommission damit schon eine ziemlich weitgehende freie Bewegung gewahrt. Der Antrag Porsch stellt die Sache noch klarer. Wenn Sie aber den zweiten Absatz ablehnen und den erf ten Absatz des Hrn. Abg. Dr. Porsch an die Stelle des Kommiss onsantrages so lähmen Sie die freie Bewegung der Kommiss ion und Sie erreichen das nicht, was die Herren,

Christianstadt Abg. Strutz: dieser Bahn interessirt, dem projektirten Bahn etrennt, an der ein Z ei seinem Kollegen f

überhaupt unberührt. gründet sind.

(Es wird mir ja nicht leicht werden, aus einem Amt, in wel chem ich so lan ze gewirkt habe, zu scheiden, wenn und wie es demnächst der Wille unseres bestimmt; aber wenn etwas mich Gesundheit wegen ersehnen st es das Be⸗

zweckmäßige oll erhoben werde.

vorliegenden setzes zum Strafge

Agergnädigsten Königs und Herrn in die Ruhe, die ich ersehne und meiner muß, beruhigend, erhebend und tröstend begleitet, so i wußtsein, daß ich im Einverständnisse mit der großen Majorität der Landesvertretung, insbesondere dieses hohen Hauses, gearbeitet habe, daß ich ein gutes Gewissen mitnehmen darf (Bravo!), hin getrübt durch das Bewußtsein, mit Wissen und Willen verletzt zu haben. Dieses gute Gew Freund, der mich neben vielen anderen Freunden demnächst in die Und ich kann nur bitten, daß das Vertrauen, ühre das als Mit⸗ ich vielleicht die Ehre haben werde, cheinen (lebhafter Beifall), daß dieses Vertrauen in Zukunft Demjenigen, der an meiner Stelle das Amt verwalten wird, zu Theil werden möge.

Ich glaube bei dem mir schweren Scheiden aus dem Amt die Ueberzeugung mitnehmen zu dürfen, daß wir das Richtige gethan und die Zukunft und die Wohlfahrt des Landes auch in meinem Ressort auf einen festen und sicheren Fuß gestellt haben.

Ich bitte zur Erhärtung dessen Ihnen mit Bezug auf die heutige Berathung einige Ziffern vorlegen zu dürfen, welche für Sie von Interesse sein dürften.

Es ist in der ganzen Zeit, wo ich die Ehre hatte, das Amt zu verwalten, nach einer mir vorliegenden Uebersicht im Extraordinarium und durch besondere jenigen Summen, welche aus Aktivfonds von verstaatlichten Bahnen, also aus Fonds, welche durch den Ankauf der Bahnen mit erworben im Ganzen hohen Hause und dem anderen von rund Ich nenne runde Summen. Dagegen, meine Herren, belaufen sich die zumeist auch zur Abschreibung gelangten der Eisenbahnverwaltung

Nehmen Sie dazu noch die Amortisationen der Prioritäts⸗Obligationen und Aktien, so haben Sie eine Summe von über 965 Millionen Mark, die, abgezogen von der Summe, einer Milliarde Staatskasse nur einen

Veranstaltung und weil es sich im vorliegende des Reichsgerichts um solche enthum an den Loosen übertragen werde. die nicht Gegenstand des Strafgesetzbuchs sei. Daß die Zuständigkeit zweife selbst zugegeben. System von Konzessionen geschaffen, ch die Landesgesetzgebung noch ein neues System sei die Meinung verbreitet, otteriekollekten spiele der Nepotismus eine große der Behörde in dieser Beziehung noch Der Aba. Arendt habe nur Mißst Was die Reklame beir mit dem Königlichen seiner Zeit bei de den Handel Handel mit staat⸗ 1 mit Theater⸗ chaftlich gerecht⸗ ets zu verschaffen. loosen unter Strafe ge⸗ Wolle man helf der Antrag Korsch

ski spricht sich gegen führen würde.

daß der Loosehandel legalem Wege

Antrag des Abg. von gehung des Kulmsees“ au die Vorlage im Ganzen genehmigt.

Es folgt die zweite Berathung des Antrags betreffend das Verbot des Privathandels mit Staats⸗ Lotterieloosen.

Materie vor, Abg. Richter: D. früher das Finanz⸗Ministerium

nach keiner 1 lhaft sei, habe

ein Staatsinteresse

Sp örse G . issen ist für mich der beste Derselbe lautet:

Wer ohne staatliche Ermächtigung gewerbsmäßig Loose oder Loosabschnitte der Königlich preußischen Staatslotterie oder Ur kunden, durch welche Antheile an solchen Loosen oder Loosabschnitten zum Eigenthum übertragen werden, feilbietet oder veräuszsert oder

zeitweise an einen Anderen überläßt, wird mit einer Geldstrafe von 100 bis 1500 bestraft. Dieselbe Strafe trifft Denjenigen, welcher ein solches Geschäft als Mittelsperson befördert.

Die Kommission beantragt, den heute wieder von den Abgg. Korsch und Genossen eingebrachten Antrag abzu⸗ lehnen, dagegen nachstehende Resolution anzunehmen:

Die Königliche Staatsregierung aufzufordern:

I. Die Zahl der Lotterieloose der Königlichen Klassenlotterie aöglichst noch für das laufende Etatsjahr dem Bedarf entsprechend .

n Vertrieb der Loose der Königlichen Klassenlotterie mit thunlichster Sparsamkeit unter Abänderung des bestehenden Systems der Lotterieeinnehmer zeitgemäß anzuordnen.

III. Ihre Bemühungen für den Erla treten lassen zu wollen, durch welches eine einheitliche Regelung des Staats⸗ und Privatlotteriewesens im Reich und innerhalb der Einzelstaaten angebahnt wird.

Referent Abg. Francke: Die Kommission zu ihrem Resultat gekommen, weil sie für die Beau 1 tteriehandels die jetzige polizeiliche Methode für das Beste halte und weil die ganzen Verhältnisse eine Vermehrung der Lotterielcose verlangten.

Abg. Korsch: Er bitte das Haus, seinen ursprünglichen m Verhalten der Regierung in der K ein darüber, daß die Kommission überhaupt elben gekommen sei, und sie sei dabei ganz Sachlage ausgegangen. Staatslotterie sei wesentlich 8 That aber sei die Staatslotterie die ge⸗ vorhandene Spielbedürfniß

jetzt solle dur schaffen werden. Ertheilung d

gegeben werden. tlotterien hervorgehoben. e Staatslotterie die größte Reklame 1 Warum habe der Abg. Arendt denn übrigens der Schloßfreiheitlotterie geschwiegen? Der mit Privat⸗Lotterieloofen noch verr lichen Loosen erschwert werde. billets sei ja auch nicht verboten, und fertigt, da er die Möglichkeit gebe, sich chenhandel mit Staats⸗ ch betrieben werden.

wie ich glaube, selbst erreichen Ruhe begleiten wird. mit dem Sie mich bis dahin geehrt haben, ich f glied des boben Hauses an, da

noch weiter unter Ihnen zu ers

daher dahin, daß, falls das Haw“ nicht den Antrag eilen annehmen sollte, es der an vorzuziehen wäre, Beschlüssen der Kommissier, bewenden zu lassen. en die Stimmen ch dem CeAk. Porsch angenommen. lche Aus ührungsbestimmungen ent⸗ d ohne Debatte genehmigt.

in allen seinen Th es einfach bei den

Art. 2 wird geg und Konservativen Art. 3 5, we rden unverändert und t ist die zweite Vero hung erledigt.

Es folgt die dritte Verathung der Sekundärbahn⸗

vorlage.

In der Genera

Abg. Lehmann: noch nicht in An Kemmetsweiler ni durc, ae Läst

ie Führung der

kosten und den Wünf

Geheimer Ober⸗Regierung die Diskussion im vorigen Ja Zweifel ergeben hätten, ob Lästerthal angeme an Ort und Ste die beste Linie zu unterrich noch nicht getroffen werden dem früheren Beschlusse abw mung des Hauses gefaßt werden. Pilgrim befürwortet en am linken Weserufer entlang nach Minden, da⸗ ch einen Bahnhof auf dem linken Weserufer erhalte. en lenkt noch einmal die Aufmerksamkeit auf die Lesung beantragte, aber abgelehnte Bahn

s⸗Rath Micke erklärt, daß die An⸗ auszinandergingen, Bahn noch nicht abgeschlossen seien.

Abg. Jürgensen erklärt sich gegen die Ausführungen des Abg. Lassen.

blick auf die Thätigkeit unserer Staats daß gegenüber den vielfachen Wünschen welche gegen dieselbe laut geworden seien, die Vor⸗ bahnverstaatlichung bedeutend überwögen. e Zahl von Kilometern Eisenbahn unsere chaffen habe, wie wenige Sekundär⸗ existirten und welche geringe Rolle des Eisenbahn⸗Etats für den Staat damals gespielt reußen den Eisenbahn⸗Etat nicht hätte, würde es an man überhaupt nicht orm vorzugehen. große Stärkung der Staats⸗ der auf dieser Seite des Hauses das größte Ge⸗ Wenn man sich erinnere, wie die Privateisenbahn⸗ Frankreich und anderen Ländern auf die nteresse gegen das Staats⸗ ei uns sei es besser. bessert, und auch in dem Tarif

Wenn er diese Vortheile daß man für diese Arbeit den

Der Antrag Korsch wird darauf von einer aus den und dem Centrum bestehenden Mehrheit ange⸗ Antrag Schmidt (Warburg) wird abgelehnt. schlagenen Resolutionen werden

Nationalliberalen Konservativen 9] 8 22 Antrag wer Die von der Kommission vorge in der nächsten Sitzung berathen werden.

Schluß 4 Uhr.

mehren. da der Der Zwischenhande

halten, we 1— er sei wir

Wenn der Zwis stellt werde, werde er heimli so müsse man die Lotterie überhaupt abs lich, sondern schädli Ober⸗Finanz⸗Ra Resolution aus, deren Weg nicht Abg. Cremer (Teltow) in bemakelter sei, weil die feine Loose verschaffen jedes Bestreben, diesen Er bitte, den Antrag Kors der Dinge schützen wolle, die Minister Dr. Miquel: Ich bin nicht ermächtigt, Stellung der Staatsregierung Dr. Arendt und Bödiker hier abzugeben. gegenwärtigen Lage dara verschiedenen Seiten gegen dies gen bezw. zu bekämpfen. Diese Bedenken gehen wesentlich davon au einem solchen Repressivgesetz vorhanden oder nach⸗ r vorliegenden Fassung würde den

zu erhöhen. chen Vereins

ldiskussion wünscht lr. Jahres m des

Daß die im vorigen Jahre beschlossene, aber dnr. Sg ec ce es in In Eisenbahn von Hermeskeil nach ahnverwaltung beabsichtigt, sondern durch das Primsthal geführt werde. 800 000 mehr

sei nicht nütz

Gesängnißwesen zu Hamburg am 30. Mai 1891.

th Marcinow

darauf hin, Loosehändler auf und meint, Handel zu unter ch anzunehmen, keinen Schutz ver

igriff genommene

cht, wie von der Eisenb eines Reichsgesetzes ein⸗

(Vgl. Nr. 126 des „R. u. St.⸗A.“ vom 1. Juni.)

Den zweiten Gegenstand der Tagesord des Ersten Staatsanwalts Heinemann⸗ „Ist der Ansturm auf die kurzen

blick, den der Redner über die Entwickelung dieser Die Abneigung im Auslande und beruhe Ergebnissen der Kriminalstatistik, aus denen Entartung des Mernschengeschlecht;

Deutschland

einer Schrift des Raths Mittelstaedt Eingang gef er gewonnen.

nung bildete der Vortrag Göktingen über die Frage:

sterthal würde Freiheitsstrafen

chen der Interessenten nicht entsprechen.

z⸗Rath Micke bemerkt, daß, nachdem hre geschlossen gewesen sei, sich noch dieser Linie durch das Der Minister habe eine Kommission Ule geschickt, um sich mit den Interessenten über Eine endgültige Entscheidung habe Jedenfalls werde aber eine von eichende Entscheidung nicht ohne Zustim⸗

Kreditgesetze sei nach langen Be drücken, unterstützen müsse. ein berechtigter

Aus dem Ueber Bewegung gab, gegen das geltende der Verwerthung von

eine fortschreitende

dienten, abzulehnen. mag Folgendes erwähnt we

die Führung Strafensystem wurzele im

von diesem

ssen erscheine. einer Milliarde und

eine bestimmte Erklärung über die zu dem Antrage der Hrrn. Korsch, Ich muß mich daher in der die Bedenken, die hier von en Antrag vorgebracht sind, zu be⸗

30 Millionen Mark. trag anzunehmen. mission müsse man erst zu einer Ablehnung dess gewiß von einer irr Die Kommission meine nämlich, die finanziellen Rücksichten Hauptrücksicht

Reichsgerichts⸗ sich schnell rund für die schlechten Wirkungen zunächst in der früher fast durchgängig Als aber trotz zahlreich Rückgang in den Ja hresziffern, vor brecher nicht eingetreten sei, da habe ängnissen und die damit zu⸗ der kurzzeitigen Freiheitsstrafe für

Die Führerschaft eit einigen sentlich an seinen in die

Reinüberschüsse insgesammt uf beschränken,

Millionen Mark. thümlichen Auffassung der

reiche Anhän der Freiheit angewendeten Gemeinschaf erbauter Zellengefängnisse ein

Allem auch der rückfälligen Ver ände in den kleinen Gef

Bad Oeynhaus mit Minden au

Abg. Lass von ihm in der zweiten von Tinglef nach Sonderburg.

Geheimer Ober⸗Regierung sichten der Interesse wägungen über diese

Einführung 8: einmal, es sei kein tshaft gefunden.

unschädliche Art des Lotteriehandels aber wirke außerordentlich entwicke Man brauche nur nach um zu sehen, wie diese Reklame si schwere strafrechtliche Bestraf übung ihres Berufes zuge das von ihm beantragte mehrung der Lotterieloos Er bitte also nochmals, Antrag zuzustimmen. Wie sehr seine Partei die Tragweite e daraus hervor, daß sie ihn in der Es handele sich hier um eine einfache nicht um Hoheitsrechte des Staats. nsicht, daß dieser Gesetz reußischen Staats, sondern des Is Unternehmer gleich sein, ob Loos an zehn Leute vertheile. o der Staat nicht gegen den Zwischenhande Ganz unverständlich sei ihm der Satz de die Staatslotterie ethische Zwecke ver bt, daß die Staatslotterie ursprünglich Staat sich in einer bestimmten Weise len, ohne die Betreffenden zu drücken Daß die Spiellust und⸗Leidenschaft daß zum Spiel nur in be möge sein. Aber dieser ethisch z Unterhändler die Loose verkauften chrecklicher Reklame Seitens der Diese Reklame sei doch kein i es ihm, wenn der Zwischen falls die staat

Bedürfniß zu gewiesen, sodaß das Gesetz in de rstrebten Zweck nicht erreichen.

Meine Herren, was das Bed

man die Zust den sammenhängende Unzulänglichkeit alle übeln Folgen verantwortlich gemacht.

Auf diesem Standpunkt stehe in dem Kampf gegen die angeblichen Jahren Professor vo Oeffentlichkeit gelang scheinende Kritik geübt w

Liszt strebt, wie au mitteln für die kurzzeitige Fre ja Schädlichkeit ungeachtet, Er folgert 80 % aller Verurthei mit Strafen unter einem Jahr belegt werde kriminalstatistisch einem Mindestmaß Tage und einem Höchstbetrag 2 ½ Jahre sei,

wirklich zu Lasten der 86 Millionen läßt. Für diesen Betrag haben wir geschaffen gegen Eisenbahnen in 194 neuen Linien, Bahnhöfe zum Umbau gebracht, ferner gegen 2200 km Doppel⸗, und vierter Geleise Letzten das nicht zurücklassen zu dürfen: von Erleichterungen

diesem Ziel entgegen, lte Reklame reize die Spielwuth geradezn an; der Ecke Linden und Wilhelmsstraße zu gehen, ch breit mache. Looshändler hätten

halten, die sie sich bei Aus⸗

ten. Allen diesen Uebelständen könne Gesetz entgegenwirken, während e auch eine Vermehrung der Spielwuth den Kommissionsantrag abzu⸗

ürfniß betrifft, so hat die Lotterie⸗ Verwaltung seit Jahren ihrerseits den dringenden Wunsch ausgesprochen and einer großen Reihe von Thatsachen, Loose der Königlichen gesetzlichem

nten darüber und die Er⸗ 55 große Mißstände habe

n Liszt übernommen; we „an seine ten Anschauungen müsse demgemäß eine erforde

z seinen Schriften hervorgeht, nach Ersatz⸗ iheitsstrafe, welche, ihrer Unwirksamkeit, st ausschlieslich den Strafvollzug be⸗ s statistischen Berechnungen, nach denen lten mit Strafen unter drei Monaten, 96 % Noch sprechender ist feststehende d er Gefängnißstrafe e von fünf Jahren der gesetz⸗ durchschnittlich im Einzelfall ängnißstrafe sich nur auf 68 Tage belaufe. daß der vom Strafgesetz in den Spielraum die

und begründet an der H den Uebelständen, die aus dem Vertriebe der Lotterie durch Privat⸗L Wege entgegenzutreten.

wesentlich nach die Privat⸗Loosehändler ein systematisches un der Lotterieloose statt. Man hat vergeblich versucht, es zu verhindern, indem man an solche Personen Seitens der Lotterie⸗Verwaltung Loose in größerer Zahl nicht abgab. Sie bedienen sich aber einer Zwischenpersonen,

glaube zum auch im Verkehr eine dem Lande Die Summen hierfür belaufen sich, irre ich nicht, gewiß erheblich auf über 100 Millionen. Dabei haben wir für die Beamten und Arbeiter sorgen können und viele Wohlfahrts⸗ einrichtungen geschaffen. Ist das vorgeführte Resultat auch nicht noch besser gewesen, hat noch Manches, was ich geplant und auch ich gewünscht habe, unausgeführt bleiben müssen, so liegt das nicht an der Verwaltung, nicht an mir, an meinem guten Willen und nicht an den Herren, die mit mir gearbeitet haben. Seien Sie überzeugt, es kann ja an meine Stelle Jemand treten, der geschickter die Verwaltung führt, aber mit besserem Willen und redlicher sie zu leiten, wird sich Keiner finden. (Lebhaftes Bravo.)

Abg. Freiherr von Huene: gegen die erste nicht abhalten, Nachdem das angenommen worden sei, des Herrn Ministers unterstützt, warmen Worten des Abg. Grafen lich aber habe er das Wort ergriffen, Freunde Lehmann der Regierung seine halten auszusprechen, Primthalbahn verfolge; gonnenen Erhebungen mi e, daß als Resultat ergeben werde.

Er bitte ebenfalls die Regierung, in Betre ahn eine möglichst genaue Untersuchung, nament⸗

ftlichen Seite der Sache, daß die Ent⸗

hergestellt,

zu Limburg⸗Stirum: Wenn man einen Rück⸗

„Eisenbahrverwaltung werfe, oosehändler

Ich meines Theils finde diese Uebelstände Einmal findet durch d heimliches Aufkaufen

so sehe man, zu Gute gekommen sind. mängelungen, theile der Eisen des Hauses wüßten alle, welch Staats⸗Eisenbahnverwaltung ges or der Verstaatlichung

lehnen, dagegen seinem Abg. Czwalina: Antrages erkannt habe, geh Kommission abgelehnt h wirthschaftliche Frage, wie vor der Kompetenz des p Staat könne es a nähmen oder ob ziellen Gründen könne als mit Lotterieloosen sein. Freunde dieses Antrages, daß Er habe immer geglau darauf beruht habe, daß der habe eine Einnahme sich Die Ethik habe damit nichts zu thun. dadurch in gewissen Grenzen gehalten werde, stimmten Perioden des Jahres angereg Zweck werde dadurch nicht alterirt, da Dann sei gesagt worden, mit wie s orgegangen werde. Am Unbegreiklichfte er sofort tugendhaft werde, Daz verstehe er nicht. hlt den Antrag Korsch. : Wenn der Staat die Lotterie ver⸗ alische Handlung sein, wenn Im Uebrigen 8 Reichs geböre. i er ein Schlag ins Wasser.

Die Mitglieder drei Richtungen hin vorliegend.

entwurf garnicht zur Reichs gehöre. zehn Leute ein Loos

die Ueberschüsse hätten. Wenn P dauernden schwer lastenden Defizits leiden und in der Lage gewesen sein, sei ferner durch die gewalt erreicht worden, wicht beigelegt werde.

gesellschaften in Oesterreich, bahnen drückten und im eigenen JI intevesse verführen, so werde man sagen, Gehaltsverhältnisse der Beamten seien ver seien erhebliche Verbesserungen eingetreten. o geschehe es, um zu sagen, önlichkeit des Ministers schulde. Die Herren, welche von Anfang an bei der Verstaat⸗ lichung mitgearbeitet hätten, würden ermes Schwierigkeit zu arbeiten gewesen sei. Beamten verlangen s

unverdächtiger liche Durchschnitt erkannte Betrag der Gef der beste Beweis dafür, dem richterlichen Ermessen gelassene f Abwege geführt hab Nach der Ansicht des Referenten krasse Gegensatz zwischen dem g strafe und dem thatsächlich er Feststellung des ersteren. ausgeführte

wissermaßen

mit der Steuerref die Loose,

das Gesammtpublikum

auf, machen dadurch einen künstlichen Mangel an Loosen und treiben

in Folge dessen die Preise der Loose künstlich in die Höbe. (Sehr richtig! rechts.) Das ist ein sehr wesentlicher Uebelstand.

Meine Herren, wenn der Abg. Richter sich auf die Bestimmungen

der deutschen Gewerbeordnung in Bezug auf die Konzessionsgewerbe

bezogen hat, so handelt es sich da um freie Gewerbe an sich, die man aus allgemeinen Gründen unter Konzessionspflicht stellt. Da ist auch keine

gesetzlich bestimmte Anzahl von Gegenständen, die man nur kaufen und verkaufen kann, da ist die Produktion frei und unbeschränkt. Hier haben wir es mit einer gesetzlich bestimmten Anzahl Loose zu thun, welche für das ganze Publikum bestimmt und nach dessen Bedürfniß bemessen sind. So lange man Lotterien hat, geht man von dem Ge⸗ sichtspunkt aus, daß es wünschenswerth ist, daß diese Loose ihrer Be⸗ stimmung gemäß ohne Preisaufschlag dem Publikum zu Gute kommen.

Wenn nun also der Staat findet, daß hier in gewerbsmäßiger Weise

diesen Intentionen entgegengetreten wird, so ist der Staat vollständig berechtigt, nach gesetzlichen Abhülfemitteln zu suchen.

Sodann hat der Staat auch ein wesentliches Interesse, denjenigen geschäftlichen Beziehungen und Verbindlichkeiten, die durch diesen Handel entstehen zwischen einem meist unerfahre nen und gutgläubigen Publikum und den sehr geschickten Privat⸗Loosehändlern, in keiner

Vorsitzende

Lotterie⸗Verwaltung hat ja in dieser Beziehung Thatsachen genug an⸗

geführt, welche schweren Bedenken aus diesem ganzen Verkehr und

aus der Art des Verkehrs erwachsen.

Privat⸗Loosehändler wirklich befriedigen, ist in gewisser Weise aller⸗

dings vorhanden; somit muß ich dem Herrn Redner von der frei⸗

sinnigen Partei Recht geben, denn es ist zutre ffend, daß bei einer zu geringen Anzahl von Loosen nach Maßgabe der Nachfrage, bei einer zu geringen Anzahl von Lotterie⸗Collcteuren und bei zu großen Lotterie⸗

Kollektionsbezirken sehr wohl das Bedürfniß entstehen kann, ein Loos ge⸗

meinschaftlich durch Mehrere

Verstaatlichung eine meisten Fällen Rechtsprechung au

beruht der von Liszt betonte esetzlichen Durchschnitt der Gefängniß⸗ kannten auf einem Grundirrthum bei dies durch bis ins Detail

Tableaux nachzuweisen, muß als eine

daß die Grundsätze der reinen um Schlüsse für Gegenstände Auf die Wiedergabe seiner B ieser Stelle allerdings verzichten. Denselben daß der Durchschnitt verschiedener

d der höchsten von ihnen Skala liegenden Der von Liszt

Seine politischen Freunde hätten Das könne sie aber dem Minister ihre volle Anerkennung auszusprechen. Prinzip des Staatsbahnsystems einmal hätten sie auf allen Punkten die Verwaltung und so schließe er sich ganz den Limburg⸗Stirum hier an. um im Gegensatz zu seinem Befriedigung über das Ver⸗

auf die Lästerthal⸗

Staatsregierung, t möglichster Sorgfalt zu Ende zu führen, sich eine Entscheidung für die

Verstaatlichungsvorlage gestimmt.

Seine Methode, mathematische scharfsinnige dürfte einer der ersten Fälle sein, Mathematik benutzt worden sie der Jurisprudenz zu gew nungen müssen wir an d liegt der Ge

zusemmenfasse, s Dank besonders der Pers

Zwischenhändler v Verbrechen. händler bestraft werde, ab liche Ermächtigung dazu vorhanden

Abg. von Strombeck

Abg. Schmidt (Warburg) anstalte, dann könne es keine unmor ein Privater die Loose dazu verkau daß dieses Gesetz zur K. gestellt sei, se⸗ nur für Preußen gelten, haͤndler könnte beispielsweis Preußen fortsetzen. den Händlern den U zu ermöglichen, daß si er üec daß das Ges

sen können, mit welcher Das Höchste, was man von könne, sei geleistet worden, und das werde immer Fall sein, wenn der Chef danach sei, wenn er die Leute an⸗ feuere, das Beste, was sie thun könnten, zu thun. Bei dem kolos⸗ salen Umsatz von 4 Milliarden, welchen die Verstaatlichung beansprucht habe, habe man nie vorzeitig aus dem Ministerium die geringste Man könne stolz sein auf diese (Beifall.) Gegenüber den theilweise ungerechten Anforde⸗ rungen an die Staats⸗Eisenbahnverwaltung müsse man sagen, daß wiederhole, der Verwaltung,

danke zu Grunde, Skala aufsteigenden Größen chen Mittel der niedrigsten un wenn die innerhalb der gleichwerthige seien. Durchschnittsbetrag der Gefängniß⸗ ein, wenn alle Delikte in all oft begangen würden, und wenn r innerhalb der verschiedenen Straf⸗ Liszt übersehe aber, daß Gruppen von zu bestrafen sei, und verhältnißmäßig idlungen begangen würden. der Gefängnißstrafe einem thatsäch⸗ in den Vordergrund seiner Erörterungen Mißverhältniß zwischen beiden sei völlig

dieses realen Durchschnitts habe keine da es sehr wohl möglich sei, daß eine schiedene Rechtsprechung zweier Gerichte

das sie in Bezug

berechnet werden dürfe, Gruppen gleich große bezw. konstruirte, sogenannte gesetzliche strafe würde dah ihren Schattirungen gleichmäßi danach stets die gleiche Anzahl a rahmen möglichen Strafen verhängt würde und verschiedene

denen jedes anders daß weit Delikte als schwerwiegende Zuwiderhar Von einem gesetzlichen Durchschnitt

lichen, und das von Liszt geschobene und beklagte gegenstandslos.

Aber auch die Berechnung veranschaulichende Bedeutung, in allen Einzelheiten völlig ver denselben Jahresdurchschnitt ergeb

Liszt beruft sich, wie der weise für die Vorherrschaft der kurzzeitige 22 000 im Jahre 1888 wegen 000 Strafen unter 6 Wochen dieses numerische Uebergewicht des Referenten bei der Ueberza natürliches und würde, selbst erfolgenden Erhöhung des Strafminimums, teriell sei aber das Verhältniß denn wenn man, beispielsweise na 1889, die erkannten Strafzeiten Liszt als völlig unwesentli nung einbeziehe, dann ergebe 28 000 Jahre Zuchthaus, strafen und nur 9000 ausgesprochen seien. verhängten Freihei längerer Frei

und er ho Primthalba

Abg. Knebel: in Rede stehenden B lich auch mit Berücksichtigung der wirthscha hoffe aber im Gegensatz zum scheidung zu Gunsten der Lästerthalbahn

Abg. von Eynern: Jahre 1379 an

be auch er,

Das Gesetz Berliner Lotterie⸗ ein Geschäft für

Nachricht bekommen. ompetenz de er nur dann richtig

anzustellen, e in Dresden ungestraft f egen dies Gesetz. Um aber eventuell

ern, um ihnen

eine der höchsten Leistungen auf dem Gebiete zurückblicken könne. neben dem Fürsten Bismarck Organisatoren

fallen werde. Seine politischen für die Verstaatlichung der und hätten bis heut immer mit dem Min sammen nach dieser Richtung hin gewirkt und eben, daß dieser große Staats Sie könnten daß sie nach jeder

Er sei also g ebergang zu dem Gesetz zu erleicht e einen anderen Erwerb ergreifen könnten, etz erst 1893 in Kr

Der Unterantrag des der Schonung der Looshändler. Publikation des Gese pielplans erfolge.

hätten vom Eisenbahnen gestimmt Maybach zu⸗ ihre Beihülfe dazu edanke seiner Vollendung entgegen⸗ lich den Worten der Vorredner an⸗ Nichtung hin anerkennen müßten, daß Maybach immer nur dem Staatswohl Wenn in der Dauer seiner Thätigkeit seine (des Redners)

darauf sein, daß wenigen selbständigen Geheimniß dieser Leistungen gung, Charaktereigenschaften.

aft treten solle. geringfügige

habe an dem Minister immer Vörredners gehe

mit Freude vornehme Gesinnung erkannt, indem er in mer das, was er seiner Stellung schuldig und was man seiner Stellung schuldig ge⸗ wesen sei, festgehalten und sich nie überhoben habe. A. ein Staatsmann gewesen, kein kleinlicher Bureaukrat. (Beifall.) Darin liege auch das Geheimniß des Vertrauens, mit dem man ihm ent⸗ gegengekommen sei und das Geheimniß seines Erfolges; denn nu⸗. dem man Vertrauen schenke, sie gemacht worden sei. eveg- seine venigee FeSh . die Erklärung ab weit es an ihnen liege, dem Minister für das, w is

un 7 ich zur ebe Ehre an, vr dacge eige Fäes gen efon sei, mit ihm an dieser großen V. äti den en sat’nit (afe⸗ ser groß erwaltungsarbeit thätig

* Ninister der öffentlichen Arbeiten von Maybach:

Ich brauche, meine Herren, nicht die Versicherung zu geben, daß Worte, die ich eben gehört habe und Sie mit mir, mich tief er⸗ griffen haben“ und zu wärmstem Dank rühren. dreizehnjährig en Wirksamkeit in dem Amt, welches ich zur Zeit be⸗ kleide, hat meich unausgesetzt und wachsend das Vertrauen und das Wohlwollen d. 82 großen Majorität des hohen Hauses begleitet. Wie dankbar ich dafn r gewesen bin, habe ich oft zum Ausdruck gebracht 8 auch heute aus vollem Herzen. Nur mit diesem ertrauen in den znuten Willen, in die volle Integrität auch aller der Personen, die mi.“ mir gearbeitet haben, war es möglich br Stande zu bringen, n as wir geleistet haben. allerdings bewußt, daß i. h das Gute immer die Kräfte auch nicht imme *ausgereicht haben; d gemeine Interesse das Stac ttsinteresse über da mochte das Einzelinteresse ver. reten sein, v Habe ich hier und da ein Einze Ainteresse verletzt und so ist das immer von mir ber vauert; denn

tzes so einzurichten, Es würden auch denn der Looshandel werde würden die welche den Loozhändlern die Loose ver⸗ wie man in der Kommisston gesehen Die Partei des Abg. ssion den Antrag Korsch zu Falle es Abg. von Strom⸗ cht geschlossen gegen den mit Theaterbillets habe man Mitteln der Reklame Der Antrag Korsch sei aller⸗ tivmittel, das die Zustände iete des Lolteriewesens der Würde des Monarchie nicht entsprächen. mit deren Genehmigung die Regierung allzu ßerordentlich schädlich. Eine neue Unsitte sei die sogenannten Gesellschaftslotterien, oose einkaufe und antheilig verkaufe, sodaß ein Spieler nicht ein, sondern 1000 Loose spielt. hier allerdings nicht, darauf hielten, daß die Gesetze befolgt würden. welchem Umfang in Preußen in fremden Lotterien gespielt werde. Sogar Plakate und Loose von verbotenen Lotterien

Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Lucas erklärt, daß die Ansicht des Justiz⸗Ministeriums bezüglich der Zuständigkeit der Landesgesetzgebung der Auffassung des Abg. Schmidt (Warburg) entgegenstehe. s Zuständigkeit könne nur auf Grund der auf Grund des §. 2 des Einführungsge Frage gezogen werden. Die Landesgesetzgebung nicht entgegen, weil erster auf den Vertrieb von Lotterieloosen nur insowei sie ausdrückliche Bestimmungen darüber enthalte. Solche Bestimmungen

racht werde. könne überlassen werden, die bl daß sie nicht innerhalb eines S nicht viele Existenzen gefährdet werden, hauptsächlich als Nebengewer Existenzen getroffen werden, schafften, und dazu gäben sich, habe, z. B. heruntergekommene von Strombeck habe in der Kommi Er freue sich, daß aus den Worten des he, daß das Centrum ni Den Handel

Man dürfe nicht mit allen

Er wi immer der Minister von

allgemeinen Besten gedient habe. 2 auch manchmal Wolken zwischen ihn und

entscheidende anerkennten, mals Sonderinteressen verfolgt habe, so Se. geltend gemacht und stets auf das S taates hingeblickt. Deshalb schließe er sich sämmtlichen politischen Freunde den A Limburg⸗Stirum in der Freude darüber dem Minister von Maybach vergönnt gewesen sei, während aͤhre fördernd und thätig für das Staatswohl auf diesem

Ritter: Auch er habe die Freude, den Gefühlen der zu geben, die sie an dem T letzten Male als solcher hier weile.

einen Einblick in den Betrieb dieser der wisse, was für eine große Macht zisters gelegt worden zesen sei, um auf diesem Gebiet so m Richtigsten zu thun, wenn er sich zu Limburg⸗Stirum anschließe und deren tiefstgefühlten Dank für

Ein Bedürfniß, welches diese

mit einem Manne,

Politik machen, wie dtarie Wmsc lotc he

Er gebe deshalb gern sie dankten,

um wichtige Adlige her.

Referent weiter ausführt, zum Nach⸗ n Freiheitsstrafe guch darauf, Vergehen verurtheilten Per⸗ erhalten hätten. trafen ist nach der Ansicht hl der kleinen Delikte ein vollkommen bei einer in vernünftigen Grenzen bestehen bleiben. völlig umgekehrtes; ür das Jahr und die von trafe in die Berech⸗ in jenem Jahr ins ahre längere kurze Freiheitsstrafen Und selbst wenn man nzurechne, so stän

hätten auch sie niemals Ganze, auf das Interesse

Namens seiner, wie beck hervorge

trag stimmen werde. auch verboten. zum Lotteriespiel anreizen lassen. dings nur ein kleines Pallia bessere, welche auf dem Geb Deutschen Reichs und der preußischen Die Privatlotterien, freigebig sei, wirkten au eingerissen durch ein Loozhändler 1000 L

es ihnen vergönnt z zu dürfen glaube,

des Grafen zu der kurzen S

Looshändler Aber einmal wird schon heute diesem Be⸗ dürfnisse in erheblicher Weise dadurch abgeholfen, daß die Betheiligten sich selbst ohne eine an sich unnöthige Vermittelung in solche Com⸗ pagniespiele zusammen thun, und anderntheils wird auch in Zukunft dem noch mehr entgegengewirkt werden können, wenn man in Erwägung zieht, ob es nicht möglich ist, die Zahl d vermehren und die Lotter iebezirke zu verkle ziehung die unmittelba re Abnahme der Loose durch die Lotterie⸗ Collecteure an das Privatpublikum zu begünstigen.

Meine Herren, wenn Sie ein solches Gesetz wie das vorliegende annehmen, so würden diese Maßregeln der Verwaltung von selbst sein; man würde viel klarer das wirkliche Bedürfniß Zwischenhandel Ich glaube also, die Bedenken, die hier

nicht ganz so langer J. die Vermittelung bilden.

Gebiet zu wie”

ch den Berechnungen f n zusammenzähle, e Zuchthaus

freikonservativen Wartei Ausdruck

daehe, dg Gig eeh Wur das gehabr Altung thun zu dür. n 8 dieses Mn. bedeutenbe „Kraft nöthig gen⸗ Großes zu s in Kürze adl . dem Minister Nacaen seine Fagkeit ausspreche. Kbg. von Buch: babe, daß sie Prüfung das Rede eines ge zweiten Lesung für habe, und hier

In meiner mehr als ch betrachtet

8 Strafgesetze wenn die Exekutivbehörden nicht nachdrücklich Es sei bekannt, in

r kleinen Loose noch zu

nern, alfo in dieser Be⸗ Gefängniß⸗

(unter 6 Wochen) die für Uebertretungen den den 58 000 Jahren 16 000 Jahre kurzzeitiger gegenüber.

e von einer „fast ausschließlichen Vor⸗ heitsstrafe füglich nicht die Rede sein. ne Rücksicht auf ihre Verbreitung lt Heinemann wies hier

und welche

und das thue ich Er glaube

Worte des Grafen 6 leiner Fraktio.

tsstrafen hi heitsstrafen nur em Gesagten könn der kurzzeitigen Frei Es erübrige noch, auf die chten Vorwürfe einzugehen.

lägen öffent⸗

er Regierung das Vertrauen dr Uckermark nach genauer öch.'e er sich doch gegen die

wenden, welcher sich in der Straßburg ausgesprochen Friedlaud —Straßburg

Dessen biee ich mir

1 habe, mögen ich immer das all⸗ 8 Einzelintere

derselben oh

Reichs⸗Gewerbeordnung oder Staatsanwa

setzes zum Strafgesetzbuch in Reichs⸗Gewerbeordnung stehe aber d e nach §. 6 derselben t Anwendung finde, als

Rechte treffen werde, schätzten Fraktion

in Wort für Damit schließt die Generaldisku

geradezu verdunkelt ist. vorgebracht sind, sind nicht entscheidend.

Wie gesagt, ich kann hier nur meine persönliche Meinung aus⸗ sprechen; die Stellung der Staatsregierung zu der Sache kann i

Gefängnissen

Anschauung.

unerläßliche unrichtigen Citaten

Sie beruhen auf Ueberliefer

ich wüms hle,

F

j veralteter Werke über Gefängnißkande, welche nicht mehr vorhandene Zustände schildern. Es sei in den letzten Jahren sehr viel für die Gefängnisse gethan worden, und man arbeite eifrigst an der Be⸗ seitigang der verbleibenden Mängel. Wenn immer wieder betont werde, daß bei der Unmöglichkeit, in diesen Anstalten die Einzelhaft durchzuführen, der Verführung erstmaliger Delinquenten durch erfahrene Verbrecher der weiteste Raum gelassen werde, so dürfe demgegenüber darauf hingewiesen werden, daß die kurzen Strafen zum großen Theil wegen solcher Vergehen (Hausfriedensbruch, Körper⸗ verletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung u. v. a) verhängt würden, bei denen die Gefahr der Verführung nicht zu besorgen sei.

Liszt sei nun aber der Ansicht, daß die kurze reiheitsstrafe auch in dem besteingerichteten Gefängniß wirkungslos bleiben müsse, weil sie ihrer geringen Dauer wegen keinen Strafzweck, insbesondere auch nicht den der Besserung erfüllen könne: damit werde der noch immer nicht beendete Kampf um die Strafrechtstheorien erneuert. Auf die Aus⸗ führungen des Referenten über diesen Punkt glauben wir nicht näher eingeben zu sollen. Es genügt zur Charakterisirung seines Stand⸗ punkts, daß er, auf dem Boden der Vergeltungstheorie stehend, den Besserungszweck für einen nebensächlichen hält. Die erkannte Strafe solle in erster Linie ein Uebel für den Missethäter sein. Dazu lasse sie sich auch bei kurzer Dauer gestalten: da die kurzen Strafen vorwiegend über Personen verhängt würden, die dem Bösen noch nicht ergeben seien, so werde es leicht sein, auf sie den erforderlichen Eindruck auch in kurzer Frist hervorzubringen. Gegen eine Verschärfung der kurzzeitigen Strafen im Rahmen eines Strafvollzugsgesetzes habe er nichts einzu⸗ wenden. Dieses Gesetz werde aber erst ergehen können, wenn Ein⸗ müthigkeit über den Strafzweck herrsche.

Er fasse seine Ausführungen dahin zusammen, daß er sich nach allem Gesagten von der Nutzlosigkeit oder Schädlichkeit der kurzen Strafen nicht überzeugt halten könne, und daß es ein gewagtes Expe⸗ riment sein würde, die von den Gegnern bereit gehaltenen Ersatzmittel ohne zwingenden Grund einzuführen. 8

Ueber die Diskussion, welche diesem Vortrage folgte, wird der HEeee Nasetger. in der nächsten Nummer einen Schlußbericht

ringen.

Statistik und Volkswirthschaft.

Invaliditäts⸗ und Altersversicherung.

Bei der Versicherungsanstalt „Pommern“ sind nach der „Ost⸗ see⸗Ztg.“ im Laufe des Monats Mai 290 Rentenanträge ein⸗ gegangen; dazu kommen 535 aus dem Monat April übernommene unerledigt gebliebene Anträge, sodaß im Ganzen 825 Rentenanträge vorlagen. Hiervon sind 200 anerkannt und zur Zahlung angewiesen, während 383 als unberechtigt zurückgewiesen und 242 Anträge als unerledigt auf den Monat Juni uͤbernommen sind. Es sind demnach bis zum 1. Juni von 5049 eingegangenen Anträgen im Ganzen 3713 Altersrenten festgesetzt und zur Zahlung angewiesen worden; e. der bisher als unberechtigt zurückgewiesenen Anträg⸗ be⸗ räg 1 6

Bei der Versicherungsanstalt Baden sind im Monat Mai 174 weitere Altersrentengesuche eingegangen. Bewilligt wurden im Laufe des Monats 232 Gesuche, sonst erledigt wurden 28, und 332 blieben noch unerledigt. Im Ganzen wurden bis 1. Juni 1751 Altersrentengesuche bewilligt, welche eine jährliche Summe von 223 396,20 betragen, von der das Reich 87 550 ℳ, die Versiche⸗ rungsanstalt 135 846,20 zu tragen hat. 8

Ein⸗ und Ausfuhr von Nahrungsmittelnl.

Nach dem soeben erschienenen Aprilheft der „Statistik de Deutschen Reichs“ sind ig den vier Monaten vom 1. Januar bis 30. April 1891 eingeführt worden 1 548 421 Doppel⸗Centner Weizen gegen 2 056 098 in demselben Zeitraum des vorigen Jahres; an Roggen 1 665 301 Doppel⸗Centner (gegen 2 646 707); an Hafer 243 123 (gegen 623 011); an Hülsenfrüchten 300 577 (gegen 236 553); an Gerste 2159 019 (gegen 2 440 499); an Mais und Dari 1 038 166 (gegen 1 758 960); an Kartoffeln 306 323 (gegen 111422); an Getreidemehl 40883 (gegen 38 350) an Fleisch 61 428 (gegen 101 866); an Kühen 40 840 Stück (gegen 34 952); an Ochsen 15 115 (gegen 5432); an Jungvieh Bn (gegen 15 558); an Schweinen 254 320 (gegen 131 899

ück).

Hiernach hat in dem bezeichneten Zeitraum dieses Jahres im Ver⸗ gleich zu demselben Zeitraum des Vorjahres eine Mindereinfuhr stattgefunden von Weizen um 507 677 Doppel⸗Ctr., von Roggen 981 406, von Hafer 379 888, von Gerste 281 480, von Mais und Dart 720 794; von Fleisch 40 438. Dagegen hat eine Mehreinfuhr stattgefunden von Hülsenfrüchten um 64 024; von Kartoffeln 194 901 von Getreidemehl 2533; von Kühen um 5888 Stück; von Ochsen um 9683; von Jungvieh um 6661; von Schweinen um 122 421 Stück.

Bei der Aus fuhr kommen nur Kartoffeln, frisches Fleisch, Getreide⸗ mehl und Schafe in Betracht, und zwar ergiebt sich für Kartoffeln (gegen den bezeichneten Zeitraum des Vorjahres) eine Mehrausfuhr von 235 867 und von Getreidemehl eine solche von 87 267 Doppel⸗ Ctr., wogegen eine Minderausfuhr von 39 671 Doppel⸗Ctr. frisches Fleisch und 118 961 Stück Schafe zu verzeichnen isit.

8 Roggen⸗ und Weizenpreise. W“ Nach dem Aprilheft der Statistischen Monatsbefte haben sich

die Roggenpreise in Berlin im Durchschnitt gestellt im Januar auf 175,19 per Tonne; im Februar auf 175,13 ℳ; im März auf 178,85, im April auf 188,25 Im Durchschnitt in ganz Deutschland in den gleichen Monaten auf 171,64 ℳ, bezw. 173,02 ℳ, 177,09 und 186,98 ℳ, während diese Preise im Vorjahre sich beliefen auf 173,54 ℳ, 171,42 ℳ, 169,75 und 167,66

Die Weizenpreise stellten sich im Januar d. ⅔ in Berlin auf 189,62 ℳ, im Februar 195,98 ℳ, im März 209 19 und im April auf 226,36 In ganz Deutschland in den gleichen Monaten auf: 191,80 ℳ, bezw. 194,83 ℳ, 203,98 ℳ% und 223,64 ℳ, während sie im Vorjahre sich beliefen auf 195,23 ℳ, 194,28 ℳ, 194,04 und 196,16

Zur Arbeiterbewegung.

Ueber die gestern an dieser Stelle kurz gemeldete Ve sammlung in Völklingen von Mitgliedern des Re schutzvereins, die ihren Austritt aus diesem Verein klärten, berichtet die „Saarb. Z.“ das Nachstehende:

In Folge der Ablegung des Vertrauensmannes des Rechtsschutz⸗ vereins Doerr fand heute Nachmittag in dem Fabellion'schen.Lakale eine Versammlung von Mitgliedern des Rechtsschutzvereins statt, welche vom Bergmann Mang mit einem dreimaligen Hoch auf Seine Majestät den Kaiser, als obersten Bergherrn, i welches die Versammelten begeistert einstimmten, eröffnet wurd Der Redner beleuchtete zunächst den Zweck des Rechtsschutzvereins, berührte vorübergehend die durch ihn abgehaltenen Ver⸗ sammlungen, namentlich diejenigen zur Beschickung der Kongresse

rufen, um Stellung Seitens der Bergleute zu nehmen gegen die Führer. Diese Letzteren hätten namentlich durch den jüngst versuchten Strike den Bergleuten, besonders den Mitgliedern des Vereins, die Ueberzeugung beigebracht, daß sie ihrer Aufgabe nicht gewachsen seien; sie hätten überall eigenmächtig gehandelt, ohne das Inter⸗ esse der Mitglieder zu berücksichtigen, und hätten völlig vergessen, daß sie doch zunächst von diesen abhängig seien; sie behaupteten jetzt, von Strike abgerathen zu haben, während sie doch das Gegentheil gethan. „Uns trifft die Schuld, weil wir ihnen vertraut, und die nächste Folge war, daß unser Kamerad Doerr abgelegt worden ist. Es herrschen Irrthümer im Rechtsschutzverein und in Folge dessen hätten Zustände eintreten können, welche unsagbares Elend über uns bringen und die Ablegung von 1000 Leuten hätten veranlassen koöͤnnen. Wäre der Strike geglückt, so hätten sie sich groß gemacht, und auch

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Halle und Paris, und erklärte dann, die heutige Versammlung sei be⸗