1891 / 132 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Jun 1891 18:00:01 GMT) scan diff

alle bittet, nur den zweiten Antrag Zedlitz an⸗

Iean Antrag laufe auf eine anderweitige recknerische

Auseinandersetzung hinaus, um derentwillen man nicht Ungerechtigkeiten

zulassen solle, zu denen der Antrag auf der anderen Seite führen

könnte. Gegen den dritten Antrag spreche das Interesse der Kranken, die vielleicht auf Grund eines Vertrages Seitens einer Gemeinde in einer Privatanstalt sehr gut untergebracht seien, und im Falle der

Annahme des Antrages e⸗ nes entfernt werden würden. Auch vi bitte er abzulehnen. . 1

8 (Tondern): Er sei mit den beiden ersten An⸗

trägen einverstanden. In Bezug auf den dritten Antrag gebe er hin⸗

sichtlich der Vergangenheit und des gegenwärtigen Zustandes Schwierig⸗

keiten im Falle seiner Annahme zu, halte denselben aber doch im

Hinblick auf die zukünftige Regelung der Verhältnisse für eine Ver⸗

besserung. 1

„Dr. Wuermeling erklärt seine Zustimmung zu dem zweiten

8; in Bezug auf die Wiederherstellung des Wortes „eigenen

seien die in der letzten Debatte für die Streichung angeführten

Gründe heute nicht widerlegt worden. Den vierten Antrag halte er icht für nothwendig.

8 Die Anträge der Abgg. von Rauchhaupt und Freiherr

von Zedlitz werden angenommen und mit dieser Aenderung

§. 31 d.

§. 31 e lautet: Die Landarmenverbände, Kreise und die aus mehreren Ge⸗ einden oder Gutsbezirken zusammengesetzten Kommunalverbände sind auch ferner befugt, ü e- 5 ieche und andere hülfs⸗

bedürftige Kranke unmittelbar zu übernehmen. Abg. Dr. Wuermeling beantragt, den §. 31e zu fassen

ie folgt: .

h soggie Landarmenverbände, Kreise und die aus mehreren Ge⸗ meinden und Gutsbezirken zusammengesetzten Kommunalverbände sind auch ferner befugt, die Fürsorge für Sieche unmittelbar zu iche Befugniß verbleibt den Kreisen und den im Absatz 1

ie gleiche Befugn r · Absa Ge els es Kommunalverbänden hinsichtlich der hülfsbedürftigen Krangken,e Wuermeling will durch seinen Antrag eine In⸗

kongruenz der Fassung des Herrenhauses beseitigen und bestehendes

t aufrecht erhalten.

Minister des Innern Herrfurth: Mieine Herren! Ich kann im Allgemeinen den Ausführungen des Hrn. Abg. Dr. Wuermeling nur beitreten. Ich glaube, es hat bei den Beschlüssen im Herrenhause und auch in Ihrer Kommission eben⸗ sowohl wie in der Regierungsvorlage die Absicht vorgelegen, im §. 31 e bestehendes Recht aufrecht zu erhalten, und ich muß zugeben, daß dieses bestehende Recht korrekter zum Ausdruck kommt im Antrage des Hrn. Abg. Wuermeling als in der Regierungsvorlage, als in den Beschlüssen des Herrenhauses und auch in den Beschlüssen Ihrer Kommission. Nach der einen Richtung haben wir nicht genügend zum Ausdruck gebracht, daß auch in Zukunft der Landarmenverband das Recht haben soll, die Fürsorge für Sieche unmittelbar zu über⸗ nehmen. Nach der andern Fassung könnte das Mißverständniß ent⸗ stehen, als ob der Landarmenverband in Zukunft befugt sein solle, auch die Fürsorge für hülfsbedürftige Kranke, die nicht siech sind, unmittelbar zu übernehmen. Nun gebe ich zu, daß der Unter⸗ schied zwischen hül fsbedürftigen Kranken und Siechen in dem einzelnen praktischen Falle sehr schwierig zu ermitteln ist. Ich glaube, in der Theorie läßt sich der Unterschied dahin feststellen, daß man als hülfs⸗ bedürftige Kranke die vorübergehend und heilbaren Krankten, als Sieche die dauernd und unheilbaren Kranken bezeichnet, und ich meine, bei dieser Unterscheidung, die bisher schon in unserer Praxis gemacht ist, sollten wir es belassen.

Ich glaube, der Antrag des Hrn. Abg. Wuermeling reproduzirt in korrektester Weise das bestehende Recht; ich möchte Ihnen deshalb empfehlen, diesen Antrag anzunehmen.

Abg. von Rauchhaupt stimmt dem Antrage gleichfalls zu, während Abg. Dr. Langerhans ihm widerspricht.

Minister des Innern Herrfurth: Dem Hrn. Abg. Langerhans gegenüber möchte ich zunächst noch bemerken, es handelt sich hier nur um eine Befugniß, nicht aber um eine Verpflichtung, und wenn die Landarmenverbände von dieser Befugniß Gebrauch machen wollen, so sind sie keineswegs auch verpflichtet, für alle Kategorien von Siechen davon Gebrauch zu machen. Ich habe inzwischen über die Verhältnisse einer Anstalt, welche die Provinz Westfalen in Gesecke unterhält, etwas Näheres ermittelt. Diese Anstalt ist bestimmt für bestimmte Kategorien von Siechen, nämlich für solche unheilbaren körperlich Kranken, welche wegen eines Contagiums für ihre Umgebung gefährlich sind oder deren Anbiick ekelerregend ist, namentlich für Krebskranke und dergleichen. Wenn für derartige besondere Kategorien von Siechen die Landarmen⸗ verbände besondere Anstalten einrichten wollen, so kann das meines Erachtens nur mit Freude begrüßt werden. Im Uebrigen wiederhole ich, jene Verbände haben zur Zeit keine Verpflichtung hierzu und soll ihnen auch künftig eine solche Verpflichtung nicht auferlegt werden. Der Antrag des Hrn. Abg. Wuermeling will bloß in korrekter Weise das bestehende Recht zum Ausdruck bringen, und deshalb, meine Herren, kann ich nur wiederholt empfehlen, für diesen Antrag zu stimmen. G Nach unwesentlicher weiterer Debatte wird §. 31e mit dem Antrage Wuermeling angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes sowie das ganze Gesetz. 8 1 Den zweiten Gegenstand der Tagesordnung bildet die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ab⸗ änderung einiger Bestimmungen wegen der Pensionirung der Gemeindebeamten in den Landgemeinden der Rheinprovinz. 1

Abg. Olzem legt der Regierung die Fürsorge für die Gemeinde⸗ einnehmer und Polizeiexekutivbeamten ans Herz und bittet, möglichst schon in der nächsten Session eine Vorlage einzubringen, welche deren Pensionsverhältnisse regele.

Minister des Innern Herrfurth:

Ich erkenne mit dem Hrn. Abg. Olzem den Wunsch als voll⸗ berechtigt an, daß insbesondere den beiden von ihm bezeichaeten Kategorien: den Gemeindeempfängern und den Polizei⸗ exekutivbeamten, eine Besserung ihrer Lage im Sinne dieses Gesetzes zu Theil werde. Die Gründe, weshalb diese Kategorien von Beamten nicht sofort in diests Gesetz aufgen ommen werden konnten, sind in der Kommission ausführlich erörtert und auch von dem Hrn. Abg. Olzem selbst für zutreffend erachtet. Ob und in welcher Weise diesem Bedürfniß Abhülfe wird geschaffen werden können, und ob dies insbesondere schon in der nächsten Sesston der Fall sein wird, darüber vermag ich allerdings eine Zusage heute noch nicht zu geben.

Darauf wird die Vorlage ohne weitere Debatte und ohne Veränderung genehmigt.

1

entwurfes, betr. Eintragungen in die Höferolle

und Landgüterrolle auf Ersuchen der General⸗ kommissionen. 1 Abg. Czwalina: Die Höferollen⸗ bezw. die Landgüterordnung sei zu eee einem wohleingerichteten Geschäft, wo nur die Kunden fehlten. Nun wolle man den Kunden die Sache hier mög⸗ lichst beqhuem machen. Er glaube aber, durch den hier gemachten Vorschlag werde die Sache nicht viel gebessert werden, mindestens sei sie aber nicht so eilig, um sie gleich in erster und zweiter Be⸗ rathung zu erledigen, sondern man müsse sie erst vor die Justizkom⸗ mission bringen. Hier solle der Antrag der Generalkommissionen bei den Grundbuchämtern genügen, die Eintragung in die Höferollen vor⸗ zunehmen; das würde jede sachliche Prüfung des Antrages, die bei diesen Eintragungen von größter Wichtigkeit sei, ausschließen und nur die formelle Seite maßgebend machen. Ganz besonders bedenklich sei ihm an der Sache, daß das Gesetz rückwirkend sein solle.

Abg. Humann: Da er Alles, was die Erhaltung unseres Bauernstandes zu stärken geeignet sei, unterstütze, so begrüße fr auch diese Vorlage mit Freuden. Ob freilich den Erwartungen, die man an sie knüpfe, die Thatsachen entsprechen würden, wisse er nicht, wenn auch das Wort des Abg. Rickert, die ganzen Höferollen würden leere Worte ohne thatsächlichen Inhalt bleiben, nicht berechtigt sei; in manchen Gegenden freilich sei von der Befugniß, die die Höferolle gebe, nur geringer Gebrauch gemacht worden, in anderen Gegenden aber sei dies in umfassendem Maße geschehen. Die Hauptsache bleibe immer, den Besitzer auf seinem Landbesitz zu erhalten, und diesem Zweck zu dienen, sei die Vorlage recht geeignet.

Abg. Lerche: Die ganze Höferollenangelegenheit sei noch nicht genügend aufgeklärt, um die Vorlage hier sofort ohne kommissarische Berathung auch in zweiter Lesung erledigen zu können. Die Er⸗ fahrungen in der Provinz Hessen⸗Nassau erstreckten sich nur auf einige Gebietstheile, seien also nicht ausreichend. Die Sache müsse von der Justizkommission genau geprüft werden, was ja ohne Verzögerung geschehen könne. Das Bedentlichste bei der Vorlage sei, daß hier statt der Notare und Richter, die bis jetzt mit den Sachen betraut seien, nunmehr die Generalkommissionen und ihre Kommissare ausschlaggebend sein sollten. Das seien häufig nicht genügend erfahrene Herren, und außerdem fehle ihnen jede sachliche Grundlage, namentlich der so nöthige Einblick in das Grundbuchamt. Wenn man die Sache einseitig und schablonenmäßig, ohne Berücksichtigung der ein⸗ zelnen Verhältnisse behandele, so werde leicht Unfrieden in die Familien hineingetragen werden. Der eine Bruder, der das Gut verhältnißmäßig billig kaufe, werde reich, während die anderen Ge⸗ schwister als Arbeitsleute dienen müßten. Er bitte also, aus allen diesen Gründen, die Sache noch einmal genau zu prüfen, und beantrage, sie der Justizkommission zur Vorberathung zu über⸗ weisen. seg Dr. Sattler: Die Behauptung des Abg. Czwalina, daß der Höferolle die Kunden fehlten, werde durch die Thatsache widerlegt, daß in Hannover 65 000 Eintragungen stattgefunden hätten; wenn die Sache in anderen Gegenden weniger Anklang gefunden habe, so liege das an den verschiedenartigen Sitten der Vererbung. Die vorgebrachten Bedenken gegen die Vorlage theile er nicht, er bitte, die Vorlage ohne kommissarische Berathung auch in zweiter Lesung zu genehmigen. Er glaube nicht, daß die Generalkommissionen ihrer Natur oder Zusammensetzung nach für die Mitwirkung bei der Höferolleneintragung ungeeignet seien. Richtig sei ja, daß in Bezirken Hannovers, wo der Amtsrichter für die Höͤferolle eingenommen sei, kaum ein Gut nicht eingetragen werde, während in Bezirken, in denen der Amtsrichter für die freie Erbtheilung sei, er auf die Leute also nicht im Sinne der Eintragung einwirke, kaum eine Eintragung stattfinde.

Minister für Landwirthschaft ꝛc. von Heyden:

Ich enthalte mich einer Aeußerung über die Frage, ob es noth⸗ wendig ist, diesen einfachen Gesetzentwurf noch in der Justizkommission vorzuberathen oder ob er gleich in zweiter Lesung erledigt werden kann. Ich ergreife bloß das Wort, um dem Vorwurf entgegenzutreten, der von einer Seite erhoben ist, daß diese Vorlage nicht mit genügender Sorgfalt vorbereitet sei. Die Motive enthalten die Verhältnisse, welche die Vorlage veranlaßten, so vollständig, daß Sie gewiß die Ueberzeugung gewinnen werden, es bedurfte in diesem Falle der Ein⸗ forderung umfassender Gutachten nicht. Die Staatsregierung legt dieser Vorlage nicht eine so weitgehende Bedeutung bei, wie dies von einzelnen Seiten im Hause geschehen ist. Es ist dargelegt, daß in einem bestimmten Bezirk bei der Generalkommission Anträge gestellt sind, die ihrem Verfahren unterliegenden Grundstücke in die Höferolle einzutragen, jedenfalls weil man dort und voraus⸗ sichtlich auch bei Emanation der Landgüterrollen und der Höferollen von der Voraussetzung ausgegangen ist, daß die General⸗ kommission auch in diesem Falle alle Verhältnisse, welche bei dem Zusammenlegungsverfahren zur Erörterung kommen, , oder welche damit in Zusammenhang gebracht werden können, bis zum Ende durchführt, also auf Antrag auch die Eintragung in die Höferolle bei dem zuständigen Gericht herbeiführt. Die Generalkommissionen sollen ja auch nur zuständig sein so lange, wie die Grundstücke dem Zusammenlegungsverfahren oder Auseinandersetzungsverfahren unter⸗ liegen. Daß man aber gerade dann, wenn Grundstücke wegen zu großer Getheiltheit oder falscher Wirthschaftslage wieder in einen wirthschaft⸗ lich richtigen Komplex zusammengelegt werden, auch bestrebt sein muß, diesen Zustand zu erhalten, ist in der Natur der Sache begründet, und aus diesem Gesichtspunkt heraus sind die Generalkommissionen die geeigneten Organe, um diese Anträge aufzunehmen und an die zuständige richterliche Stelle hinüberzuleiten.

Wenn von einer Seite gesagt ist, die Generalkommissionen und deren Organe hätten anscheinend in unüberlegter Weise derartige Anträge aufgenommen und seien überhaupt wegen ihrer Verfassung resp. der bei ihnen beschäftigten Persönlichkeiten nicht in demselben Grade zur Prüfung derartiger Anträge geeignet wie der Amtsrichter, so will ich in eine Kritik der richterlichen Amtsstellen nicht eintreten. Ich glaube aber den gegen die Generalkommissionen und deren Organe gerichteten Vorwurf entschieden zurückweisen zu sollen.

Im Uebrigen stelle ich wiederholt anheim, ob eine Berathung in der Justizkommission erforderlich erscheint, oder ob die zweite Be⸗ rathung im Hause stattfinden kann. Ich muß mich aber der Be⸗ fürchtung hingeben, daß, wenn der erstere Weg gewählt wird, dann in diesem Jahre diese einfache Vorlage nicht mehr zur Verabschiedung gebracht werden kann.

Abg. Freiherr von Huene erklärt sich für die sofortige zweite Berahgs e Plenum. Gerade die Kommissare der Auseinander⸗ setzungsbehörde seien zur Entgegennahme der Anträge durchaus ge⸗ eignet, da sie die speziell wirthschaftlichen Kenntnisse hätten, während ein nen in eine Gegend kommender amtlicher Richter darüber nicht orientirt sein könne. Habe sich ein Antragsteller übereilt, so könne er durch einen einfachen Gang zum Grundbuchrichter die Eintragung

wieder löschen lassen. Er hege daher kein Bedenken gegen diesen praktischen Vorschlag der Regierung.

Damit schließt die Generaldiskussion. Der Antrag auf Kommissionsberathung wird abgelehnt; das Haus tritt sofort in die zweite Berathung ein.

Es folgt die erste und weite B athu

Abg. Lerche beantragt, Paragraph 3, welcher dem Gesetze rück⸗

nde Kraft gebe, zu streichen.

Abg. Freiherr von Huene hält die Bestimmung für un⸗ bedenklich und erklärt sich gegen die Streichung.

Abg. Eberhard sieht keine Gefahr in dieser Bestimmung, da der Grundbuchrichter auf Grand des §. 41 der Grundbuch⸗ ordnung die Verpflichtung habe, alle Anstände, welche sich ergäben, der beantragenden Behörde mitzutheilen.

§. 3 und der Rest des Gesetzes werden angenommen.

Es folgt die erste Berathung des Vertrages sürschen Preußen, Oldenburg und Bremen, betreffend die Herstellung einer neuen Fahrbahn in der Außen⸗ weser. 1gag dem Vertrage soll in der Außenweser auf der Strecke von der Geestemündung bis zum Wremer Sieltief für den Kostenbetrag bis zu 3 Millionen Mark eine neue Fahrbahn hergestellt werden. Die Kosten nebst Verzinsung sollen aus dem Aufkommen der Schiffahrtsabgabe, welche auf Grund des Vertrages von 1876 erhoben wird, allmählich gedeckt werden. Abg. Graf von Kanitz: Er wolle dem Antrage zustimmen, in⸗ dem er annehme, daß nicht etwa die Marineverwaltung ein Interesse an dieser Fahrbahn habe, denn sonst müsse das Reich, nicht Preußen, den Kostenbeitrag leisten. Was man für Kanalprojekte in neuerer Fit ausgegeben habe, belaufe sich jetzt schon auf die hübsche

umme von 180 Millionen Mark. Es müsse daher bei diesen Ausgaben Sparsamkeit walten. Auf eine frühere Anfrage des Abg. Hammacher habe der Regierungskommissar erklärt, daß für den Dortmund⸗Ems⸗Kanal noch in diesem Sommer der erste Spaten⸗ stich gemacht werden solle. Er habe nichts dagegen, aber seit Auf⸗ stellung dieses Projekts seien die Arbeitspreise und Material⸗ preise so gestiegen, daß die veranschlagte Summe ausreichen werde. Er bitte die Regierung, im Interesse des Kanals erst einen neuen Kostenanschlag vorzulegen, ehe sie mit dem Bau beginne. Die Weserregulirung werde wieder Tausende von Arbeitern den öst⸗ lichen Provinzen entziehen. Wenn der Nord⸗Ostsee⸗Kanal, der Dort⸗ mund⸗Ems⸗Kanal und die Weserregulirung gleichzeitig vorgenommen würden, so werde der Arbeitermangel in den östlichen Provinzen und auch in den westlichen sich noch empfindlicher gestalten als heute. Er bitte daher die Arbeiten nicht zu sehr zu beschleunigen. Der Kohlen⸗ bergbau könne auch noch ganz gut auf den Dortmund⸗Ems⸗Kanal warten. . Darauf wird der Vertrag in erster und zweiter Lesung bewilligt. b - 8

Es folgt die zweite Berathung der Wegeordnung für die Provinz Sachsen.

Die Kommission beantragt die unveränderte Annahme.

Abg. von Strombeck bedauert, daß die Verhandlungen des Provinziallandtages und seiner Kommission nicht zur Kenntniß des Hauses gebracht worden seien. 1118.

Abg. von Rauchhaupt weist auf die gründliche Vorberathung, die der Gesetzentwurf, bevor er an das Haus gelangt sei, erfahren habe, hin und meint, das Haus könne sich daran genügen lassen, daß die Betheiligten mit dem Gesetz durchaus zufrieden seien. 8

Bei §. 43, welcher festsetzt, welche Rechte und Verbind⸗ lichkeiten, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bestanden haben, bestehen bleiben sollen, bemerrt

Abg. von Strombeck, er könne sich mit diesem Paragraphen nicht einverstanden erklären. G

Regierungskommissar Gebeimer Ober-Regierungs⸗Rath Freiherr von Zedlitz konstatirt, daß der Paragraph genau den hier und im Herrenhause angenommenen Bestimmungen der Landgemeindeordnung entspreche.

spffch Sack sieht in dem Paragraphen schwerwiegende Eingriffe in bestehende Rechtsverhältnisse. 8 8

Abg. von Rauchhaupt betont die Nothwendigkeit derartiger estihngenge Sieükah die Wegebaulast überhaupt zu einer Kom⸗ munallast machen wolle.

Abg. von Strombeck sieht in der Stellungnahme des Abg. von Rauchhaupt einen Widerspruch gegenüber seiner Stellung zur Landgemeindeordnung.

Abg Im Wälle: Er könne die Bedenken des Abg. von Strombeck nicht als durchschlagend anerkennen. 8

In der Abstimmung wird §. 43 unverändert angenommen.

neuen Paragraphen einzuschalten: Reicht die 5 der Provinz gemä

2 ist 88 Mehrbedarf der Provinz von den Kreisen, in welchen

diese Straßen und Wege liegen, zu erstatten. Die Vertheilung

des Mehrbedarfs auf die betheiligten Kreise erfolgt durch den covinziallandtag.

Peenhenaes tat. g. Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Freiherr von Zedlitz bittet um Ablehnung des Antrages, da die vom An⸗ tragsteller befürchtete Mehrbelastung der Provinz in Folge des Ge⸗ setzes noch keineswegs fest stehe. Außerdem greife hier auch eine theil⸗ weise Uebertragung der Unterhaltungspflicht an die Kreise Platz.

Abg. von Rauchhaupt erklärt sich gleichfalls gegen den An⸗ trag, dessen Gegenstand im Provinziallandtage gar nicht berührt

der Vorlage annehmen lasse. 1 8 Ae. v Strombeck sucht dem Abg. von Rauchhaupt Wider⸗

sprüche gegenüber seinen Ausführungen im Provinzial⸗Landtage nach⸗ uweisen. .

1 Der Antrag von Strombeck wird abgelehnt.

Der Rest des Gesetzes wird ohne Debatte angenommen. Scchluß 4 ¼ Uhr. 8

.“ Die Weltausstellung in Chicago.

u Im Nachstehenden geben wir eine Zusammenstellung der wesentlichen Bestimmungen des Programms für die Welt⸗ ausstellung in Chicago vom Jahre 1893 wieder:

1) Ort und Zeit der Ausstellung. Die Ausstellung soll in der Stadt Chicago am Ufer des Michigan⸗Sees stattfinden, am 1. Mai 1893 eröffnet und am 30. Oktober desselben Jahres ge⸗ schlossen werden. .

2) Ausstellungsgegenstände. Die Ausstellung wird sämmt⸗ liche Zweige der Kunst und Industrie umfassen, deren Erzeugnisse in 12 Abtheilungen, 172 Gruppen und 917 Klassen geordnet sind. Als

auptabtheilungen sind hervorzuheben: Schöne Künste (Gemälde,

genieurwesen, öffentliche Arbeiten, Architektur u. s. w.), Arbeits⸗ und Erfindungsfortschritt, Maschinen, Elektrizität, Industrie, Land⸗ und Forstwirthschaft, Fischerei, Weinbau und Blumenzucht, Berg⸗ bau und Metallurgie, Beförderungsmittel. Eine ausführ⸗ liche Klassifikation wird von dem Reichskommissar sowie von den Handels⸗ und Gewerbekammern und sonstigen kaufmän⸗ nischen und gewerblichen Körperschaften unentgeltlich abgegeben. Zweifel darüber, welcher Klasse ein Ausstellungsgegenstand zuzurechnen ist, werden vom Reichskommissar erledigt. Auf die Zusammenfassung von Industrie⸗Gruppen zu Kollektiv⸗Ausstellungen wird besonders Bedacht genommen werden. Gesährliche oder anstößige Gegenstände, Geheimmittel u. dergl. sind von der Ausstellung ausgeschlossen.

3) Anmeldung,der Aussteller. Gegenstände deutscher Her⸗ kunft oder Fabrikation können nur im Wege der Anmeldung für die deutsche Abtheilung zur Ausstellung gebracht werden. Die Anmeldung erfolgt auf dem zu diesem Zweck ausgegebenen Formular unter genauer Angabe des beanspruchten Raumes bei dem eichskommissar für die Weltausstellung in Chicago 1893, Berlin W., Wilhelmstraße 74.

4) Raumzuweisung, Aufstellung der Gewährung von Triebkraft. Die Zuweisung des Raumes er⸗

nicht

Abg. von Strombeck beantragt, hinter §. 46 folgenden

ahresrente zur Unterhaltung und Verbesserung der § 44 übertragenen Straßen und Wege nicht

worden sei, sodaß sich dessen Einverständniß mit den Bestimmungen

kulpturen und Dekorationen), freie Künste (Erziehungs⸗ und In⸗

Schaustücke,

ihren Anfang nehmen. U welche eigener Fundirungen

bedürfen, ist besondere Festictzung zu treffen, damit auf. diese Arbeiten ungsgebändes Rücksicht genommen werden kann. Nach dem 10. April 1893 werden Schaustücke nicht mehr zugelassen. Ueber

bei dem Bau des Ausste

den bis zu diesem

m eitpunkte Die allgemeine

estaltung

theilung erfolgt durch den Reichskommissar. Aufstellen der einzelnen Schaustüͤcke und die ellung derselben erforderlichen Vorkehrungen

ob; eine Ein⸗

statt, als es sich darum

Gegenstände mit der Gestaltung und Anordnung der Abtheilung im Platzmiethe wird nicht entrichtet. deutschen Abtheilung in Verfügung gestellt und in

Einklang zu halten. Wasserkraft wird der stimmten Menge zur

auf die einzelnen Aussteller etwa beanspruchte Menge

gütung zu entrichten.

dem Aussteller zu liefern.

5) Transport und Versicherung. ie Versicherung der Ausstellungsgüter erfolgt auf Kosten der Aus⸗

steller. Der Reichs kommiss

Gelegenheiten zur Kenntniß der Aussteller zu

Prüfung der verschiedenen Angebote als die günstigsten sich erweisen. ehufs de ües Ermäßigung der Eisenbahnfrachten wird das werden.

Geeignete veranla Ptss bedarf es der von Se

aufsicht nach den Ausstellun

Ausstellung nach demjenigen Hafen gebracht, über welchen die Wieder⸗

ausfuhr erfolgen soll. Zoll

wenn sie innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika in den gesetzt werden sollen.

freien Verkehr ist ein Zollregulativ welches auch für den

veranlaßt werden.

7) Beaufsichtigung der Ausstellung. und Beaufsichtigung der Ausstellung

wachung Leitung der letzteren,

aufsichtigung der deutschen tragen.

Wahrnehmung der Aufsicht

Anordnungen sind für die Aussteller sowie für deren Vertreter und

Angestellte maßgebend.

8) Schutz der Ausstellungsgüter gegen Nachbildung. Die Anfertigung von Skizzen,

anderen Darstellungen

kommissars erfolgen. Auf stellung im Ganzen oder e

keiten bezieht sich diese Bestimmung nicht. 9) Vertretung der Aussteller. tretung des Ausstellers am Orte der Ausstellung wird durch den von ihm bevollmächtigten Vertreter wahrgenommen. gegenüber der Leitung der Ausstellung und gegenüber Dritten erhält Antrag eine Bescheinigung des Reichskommissars. ür die Ausstellung im Ganzen wird von der atalog in erglischer, deutscher, französischer und

der Vertreter auf 10) Katalog. Leitung derselben ein spanischer Sprache zur die deuische Abtheilung ihr angehörenden Aussteller

1 Theil

Au

ebäude verbleiben.

Mit ald nach Schluß der

Weise verfügt werden.

13) Allgemeines. Durch Beschickung der Ausstellung erkennnt der Aussteller die für das Unternehmen erlassenen Regeln als maß⸗ g „an. Ueber die Ausstellung von Werken der bildenden Künste, über die Zusammensetzung der internationalen Juries

gebend an.

zuerkennenden Preise, sowie

Ausstellungsgebäude werden besondere Mittheilungen noch ergehen.

und Mitwirkung des Reichskommissars findet insoweit

ütun Die Schafte, Kloben, für die Uebertragung der Kraft von den Hauptwellen aus sind von

usgabe gelangenden Beklebezettel Nähere Mittheilungen über deren Verwendung bleiben vorbehalten. 11Iqnq Zollabfertigung. Sendungen werden, ohne Revision in den Ankunftshäfen, unter Zoll⸗

erlassen, dessen Einsicht freisteht, und durch 1 Fall eine Reduktion des Zolls in Aussicht gestellt wird, daß durch Abnutzung oder Verlust waͤhrend der Ausstellung die Waare eine Werthverminderung erfahren hat. zollfreier Zurückführung in das deutsche Zollgebiet wird das Geeignete

und für die besondere Bewachung und Be⸗

1 Eine Verantwortung für Verluste durch ÜUnfall, Diebstahl ꝛc. wird hierdurch nicht übernommen.

en zur Schau gestellter Gegenstände kann nur mit Einwilligung des Ausstellers und unter Zustimmung des Reichs⸗

wird außerdem ein

Preisbewerbung. zu nehmen, ist von dem 12) Räumung der Ausstellung. Gegenstände müssen bis zum Schluß der Ausstellung im Ausstellungs⸗

Ausstellung vorzugehen. muß bis zum 1. Januar 1894 bewirkt sein.

zurückgebliebenen Gegenstände kann durch Versteigerung oder auf andere

8 Die Aufnahme der

m 1. November 1892 eber die Aufstellung von Gegenständen, oder sonstiger baulicher Veranstaltungen

nicht besetzten Raum wird anderweit verfügt. und die Ausschmückung der deutschen Ab⸗ Das Auspacken und zur wirksamen Dar⸗ liegen dem Aussteller

handelt, die Schaustellung der einzelnen

Dampf⸗ und einer im Voraus be⸗ entsprechendem Maße vertheilt werden. Für die darüber hinaus ist eine von vornherein festgesetzte Ver⸗ Treibriemen u. dergl.

Der Transport und

ar wird darauf Bedacht nehmen, diejenigen bringen, welche nach

Bei der Versendung der Ausstellungs⸗ iten des Reichskommissars seiner Zeit zur und sonstigen Begleitpapiere.

Die für die Ausstellung bestimmten gsräumen befördert und nach Schluß der wird von den Gütern nur dann erhoben,

Zur Wahrung dieser Grundsätze

Behufs Erwirkung

Für die Be⸗ im Ganzen wird die

Abtheilung der Reichskommissar Sorge

Die von dem Reichskommissar in

über die deutsche Abtheilung getroffenen

Zeichnungen, Photographien oder

die Herstellung von Ansichten der Aus⸗ inzelner Theile der Ausstellungsräumlich⸗

Die geschäftliche Ver⸗ Zur Legitimation

sgabe und zum Verkauf gelangen. Für Sonder⸗Verzeichniß der ausgegeben werden.

Die Absicht, an der Preisbewerbung Aussteller ausdrücklich zu erklären. Die zur Schau gestellten

der Entfernung der Schaustücke ist als⸗ Die völlige Räumung Ueber die alsdann noch

und die zu⸗

über den Verkauf von Gegenständen im

Statistik u Get

Wie die „Danz. Allg. Ztg.“ die Rede des Reichskanzlers im Abgeordnetenhause für den Getreide⸗

handel eine feste Grundlage Auslande zu vermehren, treide in der Hoffnung So hat der Getreide⸗Impor Ferner werden aus Rußland

und Roggen über See nach Danzig kommen. sollte schon am Sonnabend der englische Dampfer „Viktoria“ von St. Petersburg mit 900 t Getreide nach Danzig abgehen.

In der Kattowitzer schon seit Langem, setzung oder vielleicht gar e eintreten lassen, i Grenze) große Mengen Get

von den definitiven Maßnahmen

hängig von Zoll

gemacht wurde. ganz, enormem betreffenden Rede

jedoch zu der Ansicht gekommen eine baldige oder schnelle Aenderung der Während gerade in den letzten Wochen die Getreidezufuhr von Ruß⸗ land eine mäßige, kaum nennenswerthe war, macht sich seit zwei Tagen auf der hiesicen Station (Kattowi

bemerkbar. Es kamen am Getreidesorten beladen, h

33 Waggons Behufs We

Die vorläufigen Ergebnisse der letzten Volkszählung

scheinen ebenso,

in Preußen,

zählungen stattgefunden, dort

während Oesterreich sowohl wie Ungarn am 31. Dezember festhielten, der auch schon im Jahre 1880 als 8

Selbstverständlich konnten bisher nur die vorläufigen Ergebnisse die Vergleichung verwerthet preußischen Statistischen Bureau, so auch Seitens der K. K. öster⸗

für die

reichischen statistischen Centra sind, während der Direktor Bureaus vor Kurzem die eins

da letzteres keinen Grund mehr hat, sein Ge⸗ auf günstigere Verraufschancen zurückzuhalten.

seitdem es hieß, die Regierung in Sosnowice (dicht an der deutsch⸗russischen

wie sie allmählich jenseits der Grenze angehäuft wurden, durch kleinere Transporte geräumt zu werden.“

Oesterreich und Fast gleichzeitig haben in Preußen,

ud Volkswirthschaft.

reidezufuhren. hervorhebt, beginnen, nachdem durch

geschaffen ist, sich jetzt die Zufuhren vom

t nach Danzig erheblich zugenommen. in der nächsten Zeit ca. 6000 t Weizen Nach der „D. Ztg.“

Zeitung heißt es: „Bekanntlich lagen wolle eine Herab⸗

ine zeitweise Aufhebung der Getreidezölle

reides, deren Einfuhr nach Deutschland in der Frage der Zölle ab⸗ Diese Transitläger sollen Umfange sein. Nach der den des Reichskanzlers scheint man zu sein, daß ein weiteres Warten auf Zölle von wenig Nutzen ist.

) ein größerer Getreideverkehr Freitag 37 Waggons, mit verschiedenen ier durch. Am Sonnabend langten iterbeförderung an. Die Transitläger

Ungarn. Oesterreich und Ungarn Volks⸗ wie in früheren Jahren am 1. Dezember,

ähltag gegolten hatte. die,

werden, wie vom Königlich

lkommission soeben veröffentlicht worden

diesen Quellen betrug, wie wir

die

Volkszahl gegen Ende 1880. Volkszahl gegen Ende 1890. Volkszunahme im Jahrzehnt 1. zehnjährige Volkszunahme in feenten EEET111“ durchschnittliche jährliche desgl.

bis 1880, also in 11 Jahren, Seelen gelangt war, d. h. Vermehrung um 1 693 827

Freilich steht Ungarn in Bezug

die Einwohner ahren um 2 075 625 Bestandes, vermehrt haben. Oesterreich 14,26, für Ungarn 1 An der Spitze stehen die Bndepest. „Es betrug e

i ortsanwesende Bevöl⸗ völkerung 1880

desgl. 1890 zehnjährige Zunahme in Prozenten

1 122 1 579 456 40,

läßt sich erwarten,

beträchtlich stärker reichischen Städte

Nachrichten über die

eingetroffen.

gehaltene Versammlung Der Z

kann.

Lloyd“ geht hervor, den während der bestanden sie nicht mehr darauf, abmusterung erfolge,

„Lloyd“ sollten nicht sosort erst vier Wochen später standen die Arbeit des Wache zu, gezogen werden. Von Direktion des „Lloyd“ Forderungen nur seweit als Darauf wurde beschlossen, fortzuführen.

Steinträger nicht bewilligter Lohnerhöhung.

gebrochen, indem vor etwa acht die Arbeit niedergelegt haben. der Firma, des

7. verdient haben.

stündiger Arbeit 5,63 ℳ, dahin waren den Leuten die Poli auf Maß ꝛc. hatten sie selbst zu

triftigen Gründen die Schleifer Reißen ꝛc. Seitens Arbeiter geschehe.

habe d

ersparte Zeit, nur eine Stunde beanspruche,

mehr verdienen können, sodaß Einem Bericht der Lohnbewegung

Kurzem haben

Bedingung nun weil zu ihrer Durchführung gegenwärtig nicht rathsam

nover erfahren, welche eine 10 Stunden gefordert hatten,

sowie einen nehmern gewiesen worden, daß könnten, die dem Braubetrieb

scheint die Angelegenheit erledigt nicht an einen Strike denken.

des Königlich ungurischen Statistischen chlägigen Nachr ichten in einem Vortrage

erscheinende sozialdemokratische Vr

ersonen,

in Berlin

Ueber den Ausstand der des Norddeutschen Lloyd i Bericht aus Bremerhaven vom 5. Der Strike dauert ungeschwächt fort.

wollten aber zu

Nickelwalzwerkes der Firma

jeden Arbeiter durchschnittlich 1 ½

minderung, sondern eine Erhöhung de 2,84 für die vierzehntägige Arbeitsschicht bedeutet habe. „N. Pr. Ztg.“ in Hannover und über die Besserung in den dortigen Arbeiterverhältnissen entnehmen wir das Nachstehende:

in diesen Tagen sogar eine Anzahl Arbeit klärung den Verhetzungen entgegengetreten

an die unggrische gkademie der Wissenschaften mitgetheilt hat.

der „S

Preu 27 279

29 957 302

2 678

9,82 0,94

auf die

noch weit hinter Preußen und Oesterreich reich 79,4 und in Preußen 86,0 Bewohner auf dem Quadratkilometer leben, weist Ungarn nur 53,8 Köpfe auf

In allen drei hier zur Vergleichung die Bevölkerung der Industriebezirke besonders stark zugenommen. Es dürfte

5,06 %. Haupt

330 244 914 71

Die stärkste Vermehrung der Bevölkerun sich das rasch aufblühende Budapest nah

Hei

in Groß⸗Wien

e anschließt. daß die Volkszunahme von Groß⸗Wien wegen des raschen Anwachsens der nunmehr mit der Stadt vereinigten Vororte

sein und die durchschnittliche Zunahme der öster⸗ bedeutend überschreiten wird.

Zur Arbeiterbewegung.

zu heute erwartete Wiederaufnahme der Arbeit im Kohlenbecken von Charleroi find noch nicht

st der

Nach

tat. Corr.“ entnehmen, nun

m Königreich ßen Oesterreich

im im Kaiserthum Königreich Ungarn 22 144 244 15 642 102 23 835 261 17 335 929 291 1 691 017 1 693 827 27688 10 882 2 0,74 b 1,03

111

Am Stärksten hat danach die Bevölkerung Ungarns zugenommen, das im letzten Jahrzehnt zum guten T

u heil die Noth der siebenziger Jahre überstanden hat: denn wäh

rend seine Einwohnerzahl von 1869 von 15 417 000 nur auf 15 610 000 um kaum 1 ¼ % wuchs, Seelen, d. b. 10,82 % Zunahme. Land scheint sich demnach von den Folgen der der Cholera, der Mißernten und Ueberschwemmungen sowie der durch⸗ greifenden volkswirthschaftlichen Neubildungen wiedererholt zu haben.

zeigt sie jetzt eine Das

großen Handelskrise,

Dichtigkeit der Bevölkerung zurück. Während in Oester⸗

derselben Fläche auf. herangezogenen Ländern hat

und namentlich der Städte bekannt sein, daß sich in

der Stadtgemeinden in den letzten zehn d. i. um 21,37 % ihres anfänglichen Die entsprechende Zahl beträgt für

städte Berlin, Wien und in Budapest

359 821

493 638 243 876 133 817 21,90 37,19.

g zeigt hiernach Berlin, dem

Für die Zukunft

1 111 379 1 355 255

zer und Kohlenzieher „Magdb. Z.“ folgender d. M. zugegangen:

Eine am 4. Juni ab⸗

läßt keinen Zweifel darüber aufkommen, daß die Hoffnung auf ein Nachgeben der Arbeiter nur sehr gering sein weck der Versammlung war, Strikenden durch die anderen Gewerkschaften einem Bericht über die Verhandlungen mit

die Unterstützung der herbeizuführen. Aus dem „Norddeutschen

daß verschiedene Forderungen der Striken⸗ Unterhandlungen

abgeändert wurden. So

daß nach jeder Reise eine General⸗

mit erlöschen.

Aufhebens

keinen

sondern waren damit einverstanden, daß die Leute bis zur Hälfte der nöthigen Anzahl auf längere Zeit angemustert würden. Bezüglich der Lohnforderung war den worden, daß die Inspektoren des „Lloyd“ Gagen eintreten wollten, die Rechte 99 er

Strikenden zugesagt für eine Erhöhung der die Seemannskassen des Abmusterung, sondern Die Kohlenzieher ge⸗ der Asche nach der

anderen Arbeiten heran⸗

Bremen lief indeß die Antwort ein, daß die eine Lohnerhöhung ablehne, daß die

übrigen

angängig bewilligt werden könnten.

Ver

den Ausstand bis zum Aeußersten Die anwesenden schaften erklärten sich bereit, die Striken die Erfüllung ihrer Forderungen erreicht

Demselben Blatt wird aus Hamburg telegraphirt: und Ablader des Fabrikstadttheils brook, etwa 3009 an der Zahl,

treter der übrigen Gewerk⸗ den zu unterstützen, bis sie haben würden.

Sämmtliche Hammer⸗

striken seit dem 4. d. M. wegen Nach der „Rh⸗W. Z.“ ist in Lüdenscheid ein Strike aus⸗

Tagen ungefähr 25 Schleifer des

Bau Aus der

erlappen

meister und Salomon Erklärung eines Theilhabers

Hrn. C. Baumeister, geht hervor, daß der ungeübteste Schleifer täglich mindestens 4 verdiente, lichkeit 5 ℳ, 5,20 ℳ, 5,80 ℳ, 6,80 ℳ, führer des Strikes soll an dem dem Strike Der durchschnittliche

die übrigen je nach Geschick⸗ 7,30 ℳ; der Rädels⸗ vorangegangenen Tage

geliefert, dagegen das Reißen

besorgen, was in vierzehn Tagen für

von

diese

obwohl

zu sein, Außerord

gan „Der

Arbeitstag beansprucht habe. Aus ie Firma die Polierlappen selbst bezahlten, besonders ch Dadurch hätte jeder Arbeiter etwa 5 für Polierlappen zahlen müssen, da das Auflegen auf die

nun daß

verlangt,

dagegen das Fabrik bezahlter alle vierzehn Tage habe dagegen durch die Spindel alle vierzehn Tage

der

1 während sonst 1 ½ Tag = 15 Arbeits⸗ stunden erforderlich gewesen seien, 15 1 =

14 %✕ 56 = 7,84

Maßnahme nicht eine Herab⸗ s Lohnes um 7,84 5 =

über den Stillstand der Vor

. en sich Schuhmachergesellen an die Innungsmeister mit der Bitte gewandt, eine durch die bedürfnisse nothwendig gewordene Lohnerhöhung eintreten zu lassen. Die Antwort hatezustimmend gelautet, jedoch unter der Bedingung, daß die Gesellen die der Innung nicht angehörenden Schuhmachermeister dazu veranlaßten, gleichfalls einen höheren Lohntarif einzuführen. Auf letztere

haben die Gesellen nicht eingeh

Vertheuerung der Lebens⸗

en zu können geglaubt,

ein Strike erforderlich sei, dieser aber 1— erscheinen könne. weisung sodann haben die Braugehülfen der Brauereien in Han⸗ Herabsetzung ihrer

Eine gänzliche Zurück⸗ Arbeitszeit von 11 auf

sie einen Mindestlohn von monatlich 100 und außerdem freie Wohnung, Heizung und Licht, freien Haustrunk von wenigstens 5 1 dem sich darauf die sog. „Kontrol⸗Bier⸗Kommission“, die von Arbeit⸗ jeder Art zur Prüfung gewerkschaftlicher schiedenheiten niedergesetzt ist, der Braugehülfen angenommen hat, ist sie von den Leitern dee mit dem Bemerken ie unmö

erhalten. Nach⸗ Meinungsver⸗

zurück⸗

glich mit Personen verhandeln e gänzlich fern ständen.

Damit da auch die Braugehülfen entlich bezeichnend ist es, daß

er in einer öffentlichen Er⸗

ist, welche das in Hannover Volkswille“ zwischen ihnen

Lohn habe bei zehn⸗ also 56 für die Stunde, betragen. Bis

und ihren Arbeitgebern versucht hatte. Vom „Volkswillen“ war näm⸗ lich behauptet, die Direktion der hannoverschen Gasanstalt lasse es ihren Arbeitern gegenüber an der wünschenswerthen Menschlichkeit fehlen. Das hat die letzteren ausnahmslos zu der erwähnten Erklärung ver⸗ anlaßt, in welcher sie gvr. Anschuldigung entrüstet zurückweisen und her⸗ vorheben, daß die Fabrikkasse den Arbeitern und deren freien Arzt und freie Arznei zur Verfügung stelle und dadurch in den letzten Jahren über den gesetzlichen Juschuß mehr als 11 000 aufgewandt habe; daß die Direktion es in Erkrankungsfällen der Arbeiter auch nach den gesetzlichen dreizehn Wochen auf Anspruch an Krankengeld an Unterstützung niemals habe fehlen lassen; 5 von ihr zur Zeit militärischer Uebungen jedem Arbeiter eine tägliche Beihülfe von 1 gewährt sei; daß sie bei Kontrolversammlungen oder sonstigen Ab⸗ haltungen der Arbeiter den Lohn meistens fortgezahlt habe; daß allen Arbeitern, die nach längerer Arbeit auf der Fabrik arbeitsunfähig ge⸗ worden seien, eine Altersversorgung, sowie den Wittwen ünd Waisen von Arbeitern eine gewährt worden sei.

Aus Frankfurt a. M. wird dem „Vorwärts“ mitgetheilt, daß auf dem Metallarbeite r⸗Kongreß, dessen Sitzungen am Sonn⸗ abend beendigt werden sollten, von den Berichterstattern des Schlosser⸗

kongresses, des Klempnerkongresses, der Former, der Feilenhauer, der Mechaniker und der Metallschläger Erklärungen abgegeben wurden, die sich sämmtlich für die beabsichtigte Metallarbeiter⸗Union aussprechen. Der Vertreter der Schmiede erklärte, daß diese sich der Union vorläufig nicht anschließen würden, während die Werft⸗ arbeiter bereit sind, mit der Union in ein Kartellverhältniß zu treten. Darauf sprachen sich in namentlicher Abstimmung 104 Delegirte des Metallarbeiter⸗Kongresses für die allgemeine Metallarbeiter⸗Union aus, 20 Delegirte stimmten dagegen und vier Delegirte enthielten sich der Abstimmung.

Mit Bezug auf den in Nr. 128 des „R. u. St.⸗A.“ wieder⸗ gegebenen Bericht der „FEislebener Ztg.“ über die blutige Schlägerei zwischen Sozialdemokraten und Bergleuten am Sonn⸗ tag, 31. Mai, in Eisleben sendet uns die Redaktion des „Volks⸗ blatts für Halle“ ihren Bericht über diese Angelegenheit mit der Bitte, „aguch den Gegner zu hören“ und von einer von sozial⸗ demokratischer Seite herrührenden Darstellung Notiz zu nehmen. Hiernach hätten die Sozialdemokraten eine öffentliche Ver⸗ sammlungvveranstaltet, von welcher durch Bekanntmachung Bergarbeiter auegeschlossen gewesen seien. Trotzdem hätten mehrere hundert Berg⸗ leute Einlaß in den Saal verlangt und, als dies ihnen verwehrt worden, seien sie in den Saal eingedrungen und hätten die Sozial⸗ demokraten geprügelt und hinausgestoßen. Wir haben somit „auch den Gegner gehört“. Die gerichtliche Untersuchung wird den Sach⸗ verhalt und die Schuld gewiß klarstellen.

Eiin Wolff'sches Telegramm aus Wien von gestern meldet, daß 82 se kerunlhmc von 3000 Setzergehülfen beschlossen hat, den Strike ortzusetzen.

Der Ausstand der Omnibusbediensteten in London ist, wie zu erwarten war, in der Nacht vom Sonn⸗ abend zum Sonntag thatsächlich eingetreten. Bei der Ver⸗ sammlung der Angestellten der Londoner Allgemeinen Omnibus⸗ Compagnie, in welcher die Resolution angenommen wurde, den allgemeinen Ausstand eintreten zu lassen, wurden Reden gehalten von dem Präsidenten des Londoner Handwerkerraths, von Tom Mann und John Burns. Es wurden, wie „W. T. B.“ be⸗ richtet, Vorkehrungen Fetroffen, an allen Depots Strikende au zustellen, um die Ersatzmänner an der Arbeit zu ver⸗ hindern. An verschiedenen Orten herrscht lebhafte Bewegung, doch ist die Ruhe bisher nicht gestört worden. Der Omnibus⸗ verkehr ist fast ganz eingestellt, eine Person, welche die Pferde von einem Omnibus abspannen wollte, wurde verhaftet. Auch John Burns wurde heute früh verhaftet, weil er versuchte, einige Kutscher und Conducteure einzuschüchtern, welche sich weigerten, an dem Strike theil⸗ zunehmen. John Burns wurde auf das Polizeibureau ge⸗ bracht, aber nach Feststellung seiner Persönlichkeit wieder frei⸗ gelassen. Mehrere Wagen der Omnibusgesellschaft, welche von Highgate, im Norden von London, unter polizei⸗ lichem Schutze abgegangen waren, wurden in Islington durch die aufgeregte, aus mehreren tausend Personen be⸗ stehende Volksmenge gezwungen, in das Depot zurück⸗ zufahren. Im Laufe des Nachmittags wurden zwei Omnibus⸗ wagen durch die Volksmenge in der Nähe von Marble Arch (Hyde⸗Park) angehalten. Die Fahrgäste wurden genöthigt, auszusteigen, die Stränge wurden durchschnitten und die Wagen umgestürzt. Drei Personen wurden dabei ver⸗ haftet. Nach der „A. C.“ haben die Leiter der Bewegung von allen Seiten Versicherungen der allgemeinen Theil⸗ nahme erhalten. Nicht allein moralische, auch thatkräftige Unterstützung wird ihnen se Theil. Lord Aberdeen 8 phirte an den Strike⸗Ausschuß: „Die Forderungen der An⸗ gestellten hinsichtlich der Dauer der Arbeitsstunden haben meine vollste Sympathie.“ Auch Kardinal Manning seine Theilnahme ausgesprochen und seine Hülfe in Aussicht gestellt, desgleichen der Abgeordnete Sir John Lubbock. Der Londoner Gewerkschaftsrath trat am Freitag Abend zusammen n. beschloß, die Ausständigen nach besten Kräften zu unter⸗ stützen.

Ueber die eigentliche Ursache zu dieser Ausstandsbewegung wird der „Frkf. Z“ aus London geschrieben: Vor etwa neun Jahren ent⸗ stand der General⸗Omnibus⸗Compagnie ein Konkurrent in der Road⸗ Car⸗Company, die sich aus bescheidenen Anfängen allmählich sehr herauf earbeitet hat, und welche billigere Fahrgelder und bessere Omnibusse einführte. Die Road⸗Car⸗Company hat von vornherein ihre Conducteure durch Billete kontrolirt und daran unabänderlich festgehalten, und nun sieht sich auch die General⸗Omnibus⸗Company von ihren Aktionären dazu gedrängt, Billete einzuführen, womit sie vor acht Tagen auf einigen Linien schon begonnen hat. Verbindung damit hat sie eine kleine Aufbesserung der Löhne ihrer älteren Kutscher und Conducteure vorgenommen, die aber keineswegs hinreicht, um diese für den Fortfall ihrer früheren Seitens der Gesellschaft unfrei⸗ willigen „Gewinnbetheiligung“ zu entschädigen. Die Leute verlangen, wie theilweise schon mitgetheilt: 1) einen Arbeitstag von zwölf Stunden einschließlich der Mahlzeiten, 2) einen freien Tag alle zwei Wochen, 3) Abschaffung der Gehaltkürzungen für Beschädigungen, 4) eine Erhöhung der täglichen Löhne für Kutscher auf 8 Sh. (gegen 6 Sh.), für Conducteure auf 6 Sh. (gegen 4 Sh), für Pferdewärter auf 5 Sh. Die Road⸗Car⸗Com⸗- pany hat sich bereit erklärt, diese zuzugest ehen, wenn die General Omnibus⸗Company ein Gleiches thut. Das Volk steht den Forderungen der Omnibus⸗Angestellten sympathisch gegenüber, wird sich ihnen aber bald feindlich zeigen, da sie ihre Drohung, die Aus⸗ fahrt der Omnibusse thätlich zu verhindern, zu verwirklichen anfangen. Die Direktoren sind übrigens der Ansicht, daß der Strike nicht lange andauern in Winter⸗Ciek 8

In einer gestern im Winter⸗Cirkus in Paris abgehaltenen Versamm⸗ lung des Syndikats der Eisenbahnarbeiter, welcher etwa 1500 hehenu. beiwohnten, wurde laut Meldung des „W. T. B.“ eine Tagesordnung angenommen, in welcher die Eisenbahngesellschaften aufgefordert werden, das Syndikat anzuerkennen und die entlassenen Arbeiter wieder anzu⸗ stellen. Sollte den Forderungen nicht entsprochen werden, so soll heute in einer neuen Sitzung über die fernere Haltung der Arbeiter berathen werden. Der Generalrath der Eisenbahn⸗Mechaniker, „Heizer und „Lokomotivführer veröffentlicht, wie der „Köln. Ztg. mitgetheilt wird, eine Kundgebung über die Gründe, aus denen er an keinem Ausstand sich betheiligen wird. Er glaubt, die Streit⸗ fragen könnten friedlich erledigt werden. Außerdem könnten die

Mechaniker sich an einem Ausstand nicht betheiligen, weil sie bei einer etwaigen Mobilmachung an erste Stelle zum Dienste des Vater⸗