1891 / 134 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Jun 1891 18:00:01 GMT) scan diff

100 Kilogramm zu entrichten. Unter Zucker sind auch Rüben⸗ säfte; Füllmassen und Zuckerabläufe (Syrup, Melasse) ver⸗ standen.

Geht ausländischer Zucker unter Steuerkontrole zur weiteren Bearbeitung in eine Zuckerfabrik, so kann die Steuer⸗ behörde gestatten, daß der Eingangszoll zunächst nur in dem nach Abzug der Zuckersteuer von 18 Mark für 100 Kilo⸗ gramm sich ergebenden Betrage, also zu dem Satze von 18 Mark für 100 Kilogramm erhoben und des Weiteren der Zucker als unversteuerter inländischer Rübenzucker be⸗

andelt wird. 1““

8 1 3 1 Pritter Phrib68

s⸗ und Schlußbestimmungen. vmeer Dieses Gesetz tritt mit dem 1. August 1892 in Kraft. Von demselben Zeitpunkte ab sind alle gesetzlichen Vorschriften aufgehoben, welche über die Besteuerung des Zuckers in dem Geltungsbereich dieses Gesetzes zur Zeit bestehen.

Für Gebietstheile, welche am 1. August 1892 außerhalb der Zollgrenze liegen, tritt, Falls dieselben in diese Grenze ein⸗ geschlossen werden, mit dem Tage der Einschließung das gegen⸗ wärtige Gesetz in Kraft. ““ 8 8

Für die vor dem 1. August 1892 nachbezeichneten Klassen:

. a. Rohzucker von mindestens 90 Prozent Zuckergehalt und raffinirter Zucker von unter 98, aber mindestens 90 Prozent Zuckergehalt, Kandis und Zucker in weißen vollen harten Broten, Blöcken, Platten, Stangen oder Würfeln, oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert; sogenante Krystalls und andere weiße harte durchscheinende Zucer in Krystallform von mindestens 99 ½ Prozent Zuckergehalt, alle übrigen harten Zucker sowie alle weißen trockenen (nicht über 1 Prozent Wasser enthaltenden) Zucker in Krystall⸗, Krümel⸗ und Mehlform von mindestens 98 Prozent Zuckergehalt, soweit dieselben nicht in die Klasse b gehören, wird im Falle der Ausfuhr oder der Niederlegung in einer öffentlichen Niederlage oder einer Privatniederlage unter amt⸗ lichem Mitverschluß in einer Menge von mindestens 500 Kilo⸗ gramm die Materialsteuervergütung nach den Sätzen von zu Klasse a 2ne. 8,50 Mark

v 66286AAA11“X“ für 100 Kilogramm gewährt, wenn der Zucker bis zum 31. Ok⸗ tober 1892, diesen Tag einschließlich, zur Abfertigung gestellt und die Identität vom 1. August 1892 ab bis zur Ausfuhr oder Niederlegung amtlich festgehalten worden ist.

Unter der gleichen Voraussetzung amtlicher Festhaltung der Identität vom 1. August 1892 ab ist verbrauchsabgaben, pflichtiger inländischer Rübenzucker, welcher bis zum 31. Ok⸗ tober 1892, diesen Tag einschließlich, zur Abfertigung in den freien Verkehr gestellt wird, nach dem Satze der bisherigen Verbrauchsabgabe von 12 Mark für 100 Kilogramm ab⸗ zufertigen. Geschieht die Abfertigung aus einer Niederlage, in welche der Zucker unter Vergütung der Materialsteuer auf⸗ genommen worden war, so ist die gewährte Vergütung zurück⸗ zuzahlen.

Ohne amtliche Festhaltung der Identität vom 1. August 1892 ab wird die in den Absätzen 1 und 2 gedachte Steuer⸗ behandlung den Seitens der Zuckerfabriken in den Monaten August, September und Oktober 1892 zur Abfertigung ge⸗ stellten Zuckern solange zu Theil, als in der Fabrik Rüben nicht verarbeitet und in dieselbe feste oder flüssige Zucker oder Zuckerabläufe entweder nicht oder doch nur solche eingebracht werden, welche unzweifelhaft aus der Zeit vor dem 1. August 1892 herstammen.

In Rohzuckerfabriken mit einem solchen Verfahren der Melasseentzuckerung, daß aus der Melasse nur unter Mitver⸗ wendung von Rübensaft fester Zucker gewonnen werden kann, wird auf Antrag steueramtlich am 1. August 1892 der Bestand an Melasse aufgenommen und die Menge des aus der Melasse auszubringenden Rohzuckers von mindestens 90 Prozent Zucker⸗ gehalt festgestellt. Bis zur Höhe dieser Menge kann die Fabrik während der Monate August, September und Oktober 1892 den in der vorgedachten Weise hergestellten Rohzucker der be⸗ zeichneten Beschaffenheit mit dem Anspruch auf Steuerbehand⸗ lung nach Absatz 1 und 2 zur Abfertigung stellen.

. Den Fabrikanten, welche zuckerhaltige Fabrikate zur Aus⸗ uhr mit dem Anspruch auf Steuervergütung herstellen, ist für ausgeführte oder niedergelegte Fabrikate, welche nachweis⸗ lich vor dem 1. August 1892 hergestellt und welche vor dem 1. November desselben Jahres zur Abfertigung gestellt worden id, diejenige Vergütung zu gewähren, welche ihnen nach dem Gesetze vom 9. Juli 1887 und den dazu ergangenen Aus⸗ führungsbestimmungen zustehen würde. Die gewährte Ver⸗ gütung ist für Fabrikate, welche aus der Niederlage in den freien Verkehr entnommen werden, zurückzuzahlen.

Auf die Dauer einer Uebergangsperiode vom 1. August 1892 bis 31. Juli 1897 werden für ausgeführten oder in eine öffent⸗ liche Niederlage oder eine Privatniederlage unter amtlichem Mitverschluß aufgenommenen Zucker der im §. 67 Absatz 1

nter a, b und e bezeichneten Arten, wenn die abgefertigte Zuckermenge mindestens 500 Kilogramm beträgt und soweit nicht der Zucker die im §. 67 vorgesehene Materialsteuerver⸗ gütung erhält, Zuschüsse aus dem Ertrage der Zuckersteuer gewährt. Die Zuschüsse betragen: 1) für Zucker, welcher während der drei Jahre vom 1. August 1892 bis 31. Juli 1895 zur Abfertigung estellt Fr ist: in Klasse a 4 1,25 Maxrkx.. . Z11“ 188g 18 CG . 8 8 .„ . 1,65 ..“ ) für Zucker, welcher während der zwei Jahre vom 1. August 1895 bis 31. Juli 1897 zur Abfertigung gestellt worden ist: in Klusse a. ... . . . 1,00 Markt— 72 v„ n I , h d n, 1020 C. A2n. G. 81 „21581, mU n

hergestellten Zucker der

22 2

8

100 Kilogramim. Wiird Zucker aus der Niederlage in den freien Verkehr oder in eine .

währte Zuschuß zurückzuzahlen. Der niedergelegte Zucker

uckerfabrik entnommen, so ist der baxaf her aftet

der Steuerbehörde ohne Rücksicht auf die Rechte Dritter für den Betrag des gewährten Zuschusses. . 8 Urkundlich unter Unserer e“ Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 31. Mai 1891. 138 (L. S.) Wilhelm. von Caprivi.

Urkunden und Aktenstücke zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg.

Die auf Veranlassung Seiner Hochseligen Majestät des Kaisers Friedrich als Kronprinzen gebildete Kommission zur Herausgabe des oben genannten Werkes hat jetzt im Verlage von Georg Reimer in Berlin den zweiten Theil des 14. Bandes erscheinen lassen. Es umfaßt dieser Theil, welcher wie der erste, in Nr. 172 d. Bl. vom 18. Juli v. J. besprochene, von dem Privatdozenten Dr. Alfred Francis Pribram in Wien bearbeitet und herausgegeben ist, die im Wiener Archiv befindlichen, auf die diplomatischen Beziehungen Oesterreichs und Brandenburgs bezüglichen Aktenstuücke aus der Zeit vom Oktober 1674 bis April 1688. Er zerfällt in vier besondere Abschnitte, von denen der erste den Krieg gegen Schweden, also die Zeit von Oktober 1674 bis zum Februar 1679 umfaßt. Die darin mitgetheilten Aktenstücke geben über die Beziehungen des Wiener und Berliner Hofes während der Dauer dieses Krieges Aufschluß. Sie sind freilich sehr lückenhaft, da die Verhandlungen fast ausschließlich am Hofe des Kaisers gepflogen wurden und die mitgetheilten Protokolle der mit den Kurfürstlichen Gesandten gehaltenen Konferenzen sowie die überdies unvollständig erhaltene Correspondenz der beiden Fürsten keinen Ersatz für den Ausfall der im Berliner Archiv befindlichen Berichte der Kurfürstlichen Gesandten bieten können. Doch läßt sich aus diesen fragmentarischen Mittheilungen, mit Heranziehung der bei Pufendorf und Droysen angeführten Stellen aus den Berichten der Kurfürstlichen Gesandten, ein ziemlich genaues Bild der zwischen beiden Mächten herrschen⸗ den Beziehungen gewinnen. Ueber die in der letzten Zeit dieses Abschnittes, von Ende 1678 bis Februar 1679, wo der Abschluß des österreichisch⸗französischen Friedensvertrages er⸗ folgte, geführten Verhandlungen haben sich im Wiener Archiv keine Aufzeichnungen vorgefunden. 1

Noch im Jahre 1679 war in Wien die Frage auf⸗ geworfen worden, ob es nicht dem Interesse des Kaisers entsprechen würde, die im Verlaufe des Krieges abgebroche⸗ nen Beziehungen zum Kurfürsten wieder aufzunehmen. Um aber einer eventuellen Zurücksetzung des betreffenden Kaiserlichen Vertreters vorzubeugen, beschloß man, sich vorerst über die Stimmung am Hofe des Kurfürsten zu orientiren, und wurde zu diesem Zwecke Otto von Banz, der in jenen Jahren Ver⸗ treter des Kaisers in Dresden war, 86 Berlin gesandt. Sein Bericht lautete nicht günstig. Trotzdem entschloß man sich, nachdem ein Gutachten der Kaiserlichen Räthe eingefordert war, den Versuch einer Anknüpfung zu wagen, und wurde zum Abgesandten des Kaisers der spätere Kardinal und Fürsterzbischof von Passau Graf Johann Phi⸗ lipp Lamberg ausersehen. Der Bericht des Otto von Banz, das Gutachten der Kaiserlichen Räthe und die Berichte Lamberg's bilden den Inhalt des zweiten von Februar 1680 bis Februar 1682 reichenden Abschnitts. Der Stil der Berichte Lamberg's ist ein etwas trockener, doch geben dieselben wohl ein im Allgemeinen richtiges Bild von den Vorgängen am Hofe des Kurfürsten, über die Lamberg in erster Linie durch die Mit⸗ theilungen, des Fürsten Johann Georg von Anhalt genaue Kunde erhielt. I

Der dritte Abschnitt umfaßt die Periode von 1682 bis 1684. Es war das die Zeit, als nach dem Falle Straßburgs und dem Vorgehen der französischen Armee gegen Luxembur man in Wien zu der Ansicht kam, daß nur durch einen Kamp dem unaufhörlichen Vordringen Frankreichs Einhalt geboten ver⸗ den könne, und in Regensburg eine entschiedene Erklärung der daselbst versammelten Reichsstände gegen Frankreich und die von dieser Macht vertretene Politik beantragt wurde, bei welcher Gelegenheit der Vertreter des Kurfürsten, Gottfried Jena, jene Rede hielt, in der er mit rücksichtsloser Offenheit die Ohnmacht des Reichs aufdeckte und vor jeder kriegerischen Entscheidung der schwebenden Streitfragen warnte. Trotzdem gab man in Wien die Hoffnung nicht auf, daß es gelingen könne, den Kurfürsten zum Eintritt in die Allianz gegen Frank⸗ reich oder wenigstens zur Neutralität zu vermögen, und sandte den Grafen Lamberg zu diesem Zweck zum zweiten Male nach Berlin. Die mitgetheilten Berichte Lam⸗ berg's zeigen, daß dieser bald nach seiner Ankunft in Berlin zu der Ueberzeugung kam, daß an eine Sinnesänderung des Kurfürsten nicht zu denken sei. Mit seiner Abreise von Berlin 1684 hörten die Beziehungen zwischen Wien und Berlin fürs Erste auf. Ein ebenfalls abgedrucktes Gutachten der Kaiser⸗ licken Minister zeigt, daß man auf Lamberg's Berichte hin sich Mitte März 1684 entschloß, von jedem weiteren Versuche abzustehen, den Kurfürsten zur Theilnahme an dem Kampfe gegen Frankreich zu bewegen. Die Beziehungen zu Wien wurden indessen von Seiten des Kurfürsten bereits im No⸗ vember 1684 wieder angeknüpft, als dieser nach seinem Bruche mit Ludwig XIV. durch einen be⸗ sonderen Abgesandten, Otto von Schwerin, den Kaiser in einem eigenhändigen Schreiben ersuchte, für die Reichs⸗ Kriegsverfassung zu sorgen und für eine stramme militärische Organisation des Reichs einzutreten. Als Vertreter des Kaisers wurde der Baron von Fridag nach Berlin ge⸗ schickt, der ununterbrochen bis zum Tode des Kurfürsten in Berlin thätig war und dessen Berichte den Inhalt der vierten Abtheilung bilden. Ein Theil der in diesem Ab⸗ schnitt mitgetheilten Aktenstücke stammt aus dem Archiv des österreichischen Ministeriums des Innern, wo dieselben vermuthlich hinterlegt worden sind, weil eine Reihe der in dieser Zeit ventilirken Fragen als Lehensfragen aufgefaßt und das bezügliche Material demgemäß dem entsprechenden Fachministerium überwiesen wurde. Dieser letzte Abschnitt ist insofern von ganz besonderem Interesse, als darin auch das von dem Kurprinzen, nachmaligen Kurfürsten Friedrich III., mit dem Kaiser getroffene Abkommen Betreffs des Schwie⸗ buser geh-g in den Berichten des Barons Fridag be⸗ handelt wird.

Die nöt ge Ergänzung der in dem vorliegenden Bande mitgetheilten Berichte werden erst die Aktenstücke des Berliner Archivs über diese Zeit bringen, welche bis jetzt noch nicht zur Veröffentlichung gekommen sind.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

MNiach §. 184 Abs. 2 des Str.⸗G.⸗B. trifft Geldstrafe bis 300 oder Gefängniß bis zu sechs Monaten Denjenigen, welcher aus Ge⸗

richtsverhandlungen, für welche wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Oeffentlichkeit ausgeschlossen war, oder aus den diesen Verhandlungen zu Grunde liegenden amtlichen Schriftstücken

öffentlich Mittheilungen macht, welchegeeignetsind, Aergerniß

zu erregen. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht

I Strafsenat, durch Urtheil vom 12. März 1891, ausgesprochen, daß

darunter alle Mittheilungen fallen, welche das Schamgefühl in ge⸗

schlechtlicher Beziehung in irgend einer Weise verletzen, vorausgesetzt,

daß sie geeignet sind, Aergerniß zu erregen, dagegen ist nicht erforder⸗

lich, daß die Mittheilungen das Scham⸗ und Sittlichkeitsgefühl

gröblich verletzen können.

ö.“ Kunst und Wissenschaft.

Im wissenschaftlichen Theater der Urania hielt gestern Abend der Regierungs⸗Baumeister Hr. Walther Körber einen Vortrag: „Die optischen Täuschungen im Dienste der bildenden Kunst“, der von den Zuhörern mit großem Interesse verfolgt und mit lebhaftem Beifall aufgenommen wurde. Aus dem reichen Inhalt des Vortrages möge das Nachstehende hervorgehoben

sein: Die optische Täuschung spielt eine wichtige Rolle bei der

Betrachtung von Kunstwerken. Sie ist ein Theil der Sinnestäuschungen im Allgemeinen. Das Zustandekommen der Sinnestäuschungen ist weniger einfach als man denkt. Nach der Verschiedenheit der menschlichen Sinne: des Gesichts, des Gehörs, Gefühls, Geruchs und Geschmacks, giebt es auch fünf verschiedene Arten von Sinnestäuschungen. Der Vor⸗ trag hat es nur mit der ersten Art, mit den durch die Wirkung auf die Gesichtsnerven hervorgerufenen Trugschlüssen des Gehirns, also mit der optischen Täuschung zu thun, da bei der Anschauung von Werken der bildenden Kunst nur auf diese Nerven eine Wirkung aus⸗ geübt wird. Dahin gehören nun zunächst die Farbentäuschungen, die man sehr leicht bei sich selbst herbeiführen kann. z. B. längere Zeit durch ein blaues Glas, so wird man danach alles in gelblichem Licht sehen. Betrachtet man den Himmel bei der untergehenden Sonne, so macht man die Wahrnehmung, daß der vorher blaue Himmel ganz grün aussieht. Das hat seinen Grund darin, daß gelb und grün die Komplementär⸗ farben zu blau und roth sind. Eine genaue Kenntniß der Farben⸗ täuschungen ist für den Maler, der ästhetische Wirkunten durch seine Kunst erzielen will, von der größten Bedeutung. Bewegt man eine weiße Scheibe mit einer Anzahl schwarzer Ringe hin und her, so wird man bald den Eindruck haben, als ob die schwarzen Ringe sich drehten. Ein Quadrat, das von oben nach unten mit senkrechten Linien durchzogen ist, wird höher erscheinen als ein Quadrat, bei dem diese Linien wagerecht gehen. Eine Linie, die mit Gegenständen aus⸗ gefüllt, ist für das Auge größer an Ausdehnung, als eine solche, die leer ist. Durch zahlreiche bildliche Darstellungen wurde den Zuschauern fuͤr alle diese Behauptungen der Beweis geliefert und dabei an weiblichen Bildnissen der Nachweis geführt, von welcher Whtigkeit die Wahl der Bekleidung je nach der Körperbeschafferheit für den äußeren Eindruck ist, indem dieselbe Per⸗ sönlichkeit in dunkler und heller, in von oben nach unten und hori⸗ zontal gestreifter Kleidung nebeneinanderstehend gezeigt wurde. Die perspektivischen Täuschungen bei der Theatermalerei, die pompejanische Wandmalerei und die Scheinmalerei der italienischen Renaissance⸗ meister wurden durch Wort und Bild eingehend und jedem Zuhörer leicht faßlich erläutert. Im zweiten Theil seines Vortrages ging der Redner über zu den Täuschungen des äußeren Eindrucks von Bauwerken und den künstlich verstärkten Raumwirkungen. Unter Anderem erklärte er: daß die Siegessäule in Berlin höher erscheint, als sie wirklich ist, habe darin seinen Grund, daß man die zur Bekleidung der Säule ver⸗ wendeten Kanonenrohre nach oben hin kürzer gewählt habe, als am unteren Theile der Säule. Aehnlich sei es mit der Kuppel in der Dreifaltigkeitskirche in Berlin, die, fast flach, in Folge einer sinn⸗ reichen Bauart den Eindruck einer ganz bedeutenden Wölbung mache. Bei den italienischen Palastbauten, die in allen Stockwerken mit Säulen an den Fenstern versehen sind, hat man aus demselben Grunde und mit demselben Erfolge wie bei der Siegessäule für die höheren Stockwerke niedrigere Säulen gewählt. Der Markusplatz in Venedig sieht viel größer aus als er ist, weil die ihn einschließenden mit Palästen bebauten Seiten nicht gleichlaufend sind, sondern sich allmählich verjüngen: nach demselben Grundsatz, mit dem man durch die Verjüngung der Linien beim Theaterraum eine scheinbare Vertiefung der Bühne erreicht. Dagegen wird kein Reisender, der zum ersten Mal in die Lage kommt, die Peters⸗Kirche in Rom, das größte Gotteshaus der Welt, zu sehen, vor einer Ent⸗ täuschung bewahrt bleiben; sie wird ihm klein und unbedeutend, nur etwa halb so groß erscheinen, wie sie in Wirklichkeit ist, weil die Seiten der auf sie juführenden Straße sich nicht nach ihr zu einander nähern, sondern von einander entfernen. Eine sehr klare Beschreibung erfuhr auch das Sterroskop. Daß die durch ein Stereoskop gesebenen Bilder sich plastisch darstellen, liegt daran, daß man mit beiden Augen hinein sieht; wendet man nur ein Auge dazu an, so wird man nur Flächen sehen. Wer mit einem einzigen Auge sieht, verliert die Fähigkeit, den Raum zu beurtheilen, was man leicht erproben kann, indem man den Versuch macht, mit einem Stock durch einen frei⸗ schwebenden Ring mit nur einem Auge zu stoßen, oder einen Faden in eine Nähnadel mit einem Auge einzufädeln, oder mit einem Stein einen bestimmten Gegenstand zu treffen. Alle drei Versuche werden unter Aufwendung vieler Mühbe sehr schwer gelingen. Nachdem dann noch der bei den Panoramen zur Anwendung kommenden Grund⸗ sätze gedacht war, wurden die von den alten Griechen bei ihren noch heute die Welt mit Staunen und Bewunderung erfüllenden Tempel⸗ bauten mit so großer Meisterschaft benutzten ovtischen Täuschungen geschildert. An der Abbildung eines dorischen Tempels wurde die altgriechische Kunst in ihrer höchsten, bis jetzt nicht wieder erreichten Vollendung gezeigt und dabei erwähnt, daß die Griechen diese Bauten nach ganz bestimmten Gesetzen aufgeführt hätten. Die Säulen verjüngten sich stets nach oben und ließen den Bau dadurch größer erscheinen; deshalb mußten sie aber wieder schief, das heißt nach innen geneigt, gestellt werden, um den Eindruck zu machen als ständen sie senkrecht. Die horizon⸗ talen Linien wurden, um für den Beschauer horizontal zu sein, konvex ausgebogen. Dahin gehören auch die unmerklichen Schwellungen der Säulen und die Verringerung der Zwischenräume an den End⸗ punkten von Säulengängen. Den gründlichsten Nachforschungen ist es erst in diesem Jahrhundert gelungen, diese absichtlich herbeigeführten optischen Täuschungen bei den Bauten der alten Griechen zu bemerken und die Grundsätze, die dafür maßgebend waren, festzustellen. Daß schon so vielseitige Repertoire der Urania hat durch diesen inter⸗ essanten Vortrag eine werthvolle Bereicherung erfahren.

Die „Allg. Juristen⸗Ztg.“ schreibt: „Ueber der Lehrkanzel für Nationalökonomie an der Wiener Universität scheint ein eigener Unstern zu walten. Der Nachfolger Stein's, Professor Dr. Lujo Brentano, welchen die österreichische Unterrichtsverwaltun unter großen Opfern für die Wiener Hochschule gewonnen hatte, verblie bekanntlich nur kurze Zeit hier; er ging als Nachfolger Roscher's nach Leipzig. Sein Nachfolger Dr. Miaskowski gründete in Wien ein staatswissen⸗ schaftliches Institut, zu welchem ihm die Regierung die Mittel in liberalster Weise zur Verfügung stellte. Mittlerweile aber hat Brentano Leipzig verlassen und ist nach München gegangen, und Professor Miaskowski wurde von der Leipziger Fakultät primo 10⁰ b die Besetzung der erledigten Lehrkanzel vorgeschlagen. Er hat blesen Ruf auch angenommen und so wird die Leherkarnat für Nationalbkonomie an der Wiener Universität binnen wenigen Jahren zum vierten Male die Lehrkraft wechseln müssen.“

Der Physiker, Mitglied der Akademie der Wissenschaften in FpePo⸗ und dänische Etats⸗Rath Ludwig Lorenz; ist, wie L. T. B.“ meldet, gestern, 62 Jahre alt, gestorhen.

Sieht man

Deutsches Reich. Bekanntmachung,

betreffend die Unfallversicherung für Bauarbeiter.

In Folge der gemäß §. 47 Abs. 6 des Unfallversicherungs⸗ esetzes vom 6. Juli 1884 und des §. 36 des Bau⸗Unfallver⸗ icherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 (R.⸗G.⸗Bl. S. 287) statt⸗ gehabten Neuwahlen und auf Grund der Bestimmung des §. 48 des erstgenannten Gesetzes wird die Zusammensetzung nehrerer in Preußen errichteter Schiedsgerichte für die auf Grund des §. 4 Abs. 3 des Bau⸗Unfallversicherungsgesetzes für leistungsfähig erklärten Kommunalverbände nachstehend bekannt

gemacht:

Schiedsgericht für den Provinzialverband von Ost⸗ preußen in Königsberg i./Pr. Vorsitzender: Dr. Elbertzhagen, Königlicher Regierungs⸗Rath

in Königsberg i./Pr.

Stellvertretender Vorsitzender: Jesse, Königlicher Regierungs⸗Assessor in Königsberg i/Pr.

Beisitzer: 1) Krah, Landes⸗Baurath a. D. in Königsberg i./ Pr. 2) Wienhold, Landes⸗Bauinspektor in Königsberg i./ Pr. 3) Marx, Arbeiter in Jommendorf, Kreis Allenstein. 4) Neumann, Arbeiter in Allenstein.

Erste stellvertretende Beisitzer: 1) Gruber, Landes⸗ Bauinspektor in Königsberg i/Pr. 2) Warrentrupd, Landes⸗Baurath in Königsberg i./ Pr. 3) Guth, Arbeiter in Allenstein. 4) Kackszies, George, Arbeiter in Girrehnen, Kreis Ragnit.

Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Triebel, Landesrath in Königsberg i /Pr. 2) Burchard, Landesrath in Königsberg i’/Pr. 3) Palocks, Martin, Arbeiter in Bristonischken, Kreis Tilsit. 4) Sablowski, Friedrich, Arbeiter in Laukanten, Kreis Tilsit.

Schiedsgericht für den Kommunalverband des Kreises Goldap in Goldap.

Vorsitzender: von Hake, Königlicher Regierungs⸗Assessor in Gumbinnen.

Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Kriege, Königlicher Regierungs⸗Assessor in Gumbinnen.

Beisitzer: 1) Schmidt, August, Besitzer in Bromberg (Abbau Warkallen). 2) Sinnhuber, Johann, Gutsbesitzer in Schackeln. 3) Reinke, Eduard, Revierarbeiter in Goldap. 4) Piechert, Carl, Chausseearbeiter in Marczinowen.

Erste stellvertretende Beisitzer: 1) Torner, Fritz, Guts⸗ besitzer in Ostrowen. 2) ron Zaborowski, Franz, Domänenpächter in Pabbeln. 3) Schweitzer, Friedrich, Revierarbeiter in Kl. Kummetschen. 4) Wolff, August, Chausseearbeiter in Rogainen.

Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Salecker, Georg, Besitzer in Kiannen. 2) Wittig, Gustav, Rittergutsbesitzer in Ballu⸗ pönen. 3) Lehmann, August, Revierarbeiter in Jörkischken. 4) Kerszowski, Gottlieb, Chausseearbeiter in Eszergallen.

Schiedsgericht für den Kommunalverband des Kreises Stuhm in Stuhm.

Vorsitzender: Landmann, Königlicher Regierungs⸗Assessor in Marienwerder.

Stellvertretender Vorsitzender: Peters, Ksniglicher Regierungs⸗Rath in Marienwerder.

Beisitzer: 1) Hagen, Louis, Bürgermeister in Stuhm. 2) von Donimirski, Heinrich, Rittergutsbesitzer in Hintersee. 3) Stei⸗ nagel, Josef, Vorarbeiter in Tessendorf. 4) Supkowski, Michael, Vorarbeiter in Kl. Baalau.

Erste stellvertretende Beisitzer: 1) Dähnke, Richard, Be⸗ sitzer in Grünhagen. 2) Zimmermann, Ferdinand, Kreistags⸗Abgeord⸗ neter in Barlewitz. 3) Rednarowski, Thomas, Vorarbeiter in Alt⸗ mark. 4) Ruske, Josef, Vorarbeiter in Baumgarth.

Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Albrecht, Johann, Amtsvorsteher in Dorf Rehhof. 2) Schwarz, Hermann, Gutsbesitzer in Adl. Schardau. 3) Mogilski, Johann, Vorarbeiter in Altmark. 4) Salewski, Johann, Vorarbeiter in Hospitalsdorf.

Schiedsgericht für den Kommunalverband des Kreises Rosenberg W./Pr. in Rosenberg.

Vorsitzender: Landmann, Keniglicher Regierungs⸗Assessor in Marienwerder. 1

Stellvertretender“ Vorsitzender: Peters, Königlicher Regierungs⸗Rath in Marienwerder.

Beisitzer: 1) Haase, Rittergutebesitzer in Gr.⸗Falkenau. 2) Posanski, Kreisbaumeister in Rosenberg. 3) Klein, Chausseevor⸗ arbeiter in Rosenberg. 4) Schulz, Chausseevorarbeiter in Dt.⸗Eylau.

Erste stellvertretende Beisitzer: 1) von Brünneck, Ritter⸗ gutsbesitzer, Königlicher Kammerherr in Gr.⸗Bellschwitz. 2) von Dall⸗ witz, Rittergutsbesitzer in Limbsee. 3) Zedewitz, Chausseevorarbeiter in Freystadt. 4) Zeutner, Chausseevorarbeiter in Heinrichau.

Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Reimann, Bürger⸗ meister in Riesenburg. 2) von Puttkamer, Rittergutsbesitzer, Oberst a. D. in Gr.⸗Nipkau. 3) Krebs, Chausseevorarbeiter in Harnau. 4) Mönch, Chausseevorarbeiter in Rosenberg. b

Schiedsgericht für den Provinzialverband von Branden⸗ burg in Berlin.

Vorsitzender: Poschmann, Königlicher Ober⸗Regierungs⸗Rath in Berlin.

Stellvertretende Vorsitzende: Dr. Dippe, Koͤntglicher Regierungs⸗Rath in Berlin. Stock, Königlicher Landgerichts⸗Rath in Berlin. Dr. Andrae, Königlicher Landrichter in Berlin. Appelius, Königlicher Amtsgerichts⸗Rath in Berlin

Beisitzer: 1) Gerhardt, Landessyndieus der Provinz Branden⸗ burg in Berlin. 2) Bluth, Landes⸗Baurath der Proving Brandenhurg in Berlin. 3) Müller 1., Hermann, Arbeiter in Demerthin hei Kynltz. 4) Schrebel, Johann, Streckenarbeiter in Schönfelde bei Müncheberg.

Erste stellvertretende Beisitzer: 1) Große, Landesrath der Provinz Brandenburg in Berlin. 2) Reinhardt, Landes⸗Bauinspekton in Berlin. 3) Reppin, Karl, Fbapffigarbnse in Paaren bei Nauen. 4) Stahnsdorf, August, Chaussecarbeite in Alt⸗Geltow bei Polsdam.

Zweite stellvertretende Beisitzer; 1) Gardemin, Städte⸗ Feuersozietäts⸗Direttor in Berlin. 2) Techomw, Landes⸗Bauinspektor in Potsdam. 3) Reder, Karl, Streckenarheiter und Eigenthuͤmzer in Jungdorf bei Kyritz. 4) Conrad, Gottlieb, Streckenarbeiter in Müncheberg.

Schiedsgericht für den Kommunalverband des Kreises Soldin in Soldin Vorsitzender: Patze, Königlicher Regierungs⸗Rath in Frank⸗ furt a./O. 1b . Stellvertretender Vorsitzenber; Lusenskv, Königlicher Regierungs⸗Assessor in Frankfurt a./9, 8 Beisitzer: 1) öppen, Rittergutsbesitzer auf Ringenwalde. 2) Borck, Schulze in Gr. Ehreuberg. 8 Sommepfeld. Csaeewaͤeter in Soldin. 4) Jaeck, W., Arbeiter in Griesenfelde. Erste stellvertretende Beisiher: 1) Zlerold, Gutsbesitzer

8

2

Berlin, Mittwoch, den 10. Juni

in Mietzefelde. 2) Diedrich, Schulze in Wusterwitz. 3) Fähnrich, Chausseewärter in Griesenfelde.é 4) Jhlow, Arbeiter in Soldin. Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Ramm, Ritterguts⸗ besitzer in Mellenthin. 2) Kasch, Schulze in Adamsdorf. 3) Pätzholz, Chausseewärter in Soldin. 4) Dittmann, Arbeiter in Soldin.

Schiedsgericht für den Kommunalverband des Kreise 8 Königsberg N./M. in Königsberg N./M. 1Slüeseder⸗ Patze, Königlicher Regierungs⸗Rath in Frank⸗

urt a. 8 .

Stellvertretender Vorsitzender: Lusensky, Königlicher Regierungs⸗Assessor in Frankfurt a./O.

Beisitzer: 1) Köhler, Gutsbesitzer in Carlshöh. 2) Stirius, Bürgermeister in Königsberg N./M. 3) Rose, Karl, Arbeiter in Groß⸗Mantel. 4) Guralessky, Ernst, Arbeiter in Königsberg N./ M.

Erste stellvertretende Beisitzer: 1) von Neumann, Ritter⸗ gutsbesitzer in Hanseberg. 2) Kock. Gutsbesitzer in Babin. 3) Zabel, Karl, Arbeiter in Königsberg N./M. 4) Bogalsky, Johann, Arbeiter in Königsberg N./M. 8

Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Köppen, Guts⸗ besitzer in Güstebiese. 2) Melz, Bürgermeister in Schönflies N./M. 3) Fellwock, Wilhelm, Arbeiter in Grabow. 4) Retke, Wilhelm, Arbeiter in Königsberg N./M.

Schiedsgericht für den Kommunalverband Usedom⸗Wollin in Swinemünde. Vorsitzender: Dr. Heyn, Königlicher Regierungs⸗Assessor in Stettin. Stellvertretender Vorfitzender: Müller, Königlicher Regierungs⸗Rath in Stettin. Beisitzer: 1) Wittchow von Brese in Mellenthin. 2) Jahnke, Mühlenbesitzer in Benz.

es Kreises

⸗Winiary, Rittergutsbesitzer

n. . 3) Beckmann, A., Chausseearbeiter in Seebad Ahlbeck. 4) Weirauch, Eduard, Chaussee⸗ arbeiter in Zirchow.

Erste stellvertretende Beisitzer: 1) Küster, Amtsvorsteher in Kalkofen bei Lebbin. 2) Noebel, Rittergutsbesitzer auf Chinnow bei Kolzow. 3) Chinnow, August, Chausseearbeiter in Codram. 4) Schröder, Wilhelm, Chausseearbeiter in Bannemin.

Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Warner, Bauer⸗ hofsbesitzer in Carmin. 2) Hoeft, Gemeindevorsteher in Lauen. 3) Claus, Hermann, Chausseearbeiter in Dargebanz. 4) Schmidt, Karl, Chausseearbeiter in Neuendorf F/W.

Schiedsgericht für den Kommunalverband des Kreises Greifswald in Greifswald.

IIvertretender Vorsitzender: von Schweinichen, Königlicher Regierungs⸗Rath in Stralfund.

Beisitzer: 1) von Bornstädt, Rittergutsbesitzer auf Relzow. 2) von Quistorp, Rittergutsbesitzer auf Crenzow. 3) Kuhlmann, Martin, Arbeiter in Greifswald. 4) Siewert, Johann, Arbeiter in Greifswald.

Erste stellvertretende Beisitzer: 1) Becker, Königlicher Amtsrath in Eldena. 2) Baron le Tort, Rittergutsbesitzer auf Pulow. 3) Buchin, Johann, Arbeiter in Greifswald. 4) Biedenweg, Johann, Arbeiter in Greifswald.

Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Settgast, Ge⸗ meindevorsteher in Neuenkirchen. 2) Thoms, Gemeindevorsteher in Hanshagen. 3) Bohm, Theodor, Arbeiter in Greifswald. 4) Keding, Heinrich, Arbeiter in Greifswald.

Schiedsgericht für den Kommunalverband des Kreises Grimmen in Grimmen.

Vorsitzender: Paetow, Königlicher Regierungs⸗Assessor in Stralsund.

Stellvertretender Vorsitzender: von Schweinichen, Königlicher Regierungs⸗Rath in Stralsund.

Beisitzer: 1) von Bülow⸗Thalberg, Rittmeister a. D. und Rittergutsbesitzer auf Stremlow. 2) Tews, Malermeister in Grimmen. 3) Schwarck, Friedrich, Arbeiter in Grimmen. 4) Kasdorf, Christian, Arbeiter in ‚Grimmen.

Erste stellvertretende Beisitzer: 1) Dr. Porsch, Ritter⸗ gutsbesitzer auf Jessin. 2) Spalding, Rittmeister und Gutsbesitzer auf Groß⸗Miltzow. 3) Rienow, Heinrich, Arbeiter in Neu⸗Miltzow. 4) Grothkopf, Theodor, Arbeiter in Loitz.

Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Heuer, Zimmer⸗ meister in Tribsees. 2) Matthaei, Senator in Loitz. 3) Sturm, Arbeiter in Loitz. 4) Rätz, Johann, Arbeiter in Wilms⸗

agen.

Schiedsgericht für den Kommunalverband des Kreises Militsch⸗Trachenberg in Militsch. Vorsitzender: Graf Deym, Königlicher Regierungs⸗Rath in Breslau.

Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Schröter, König⸗ licher Regierungs⸗Assessor in Breslau.

Beisitzer: 1) Krüger, Oberst⸗Lieutenant, Generalbevollmächtigter bei der Standesherrschaft Sulau, in Sulau. 2) Schlegel, Kreis⸗ haumeister in Militsch. 3) Wegner, Carl, Chauffeearbeiter in Melochwitz, 4) Klappratt, Ernst, Chausseearbeiter in Karlstadt.

9 Erste stellvertretende Beisitzer: 1) von Heydebrand,

Rittergutsbesitzer auf Protsch. x2) von Salisch, Particulier in Militsch. 3) Leige, Karl, Chausseearbeiter in Schwentroschine. 4) Pluntke, Wilhelm, Chausseearbeiter in Lunke. Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Leeber, Rentmeister in Sulau. 2) Großer, Gutspächter in Schwentroschine. 3) Tietze, Wilhelm, Chausseegrbeiter in Altenau. 4) Viertel, David, Chaussee⸗ arbeiter in Herrnkaschütz.

Schiedsgericht für den Kommunalverband des Kreises

Namslau in Namslau. Vorsitzender: Graf Deym, Königlicher Regierungs⸗Rath in

Breslau.

Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Schröter, König⸗

licher Regierungs⸗Assessor in Breslau.

Beisitzer: 1) Opatz, Bauergutsbesitzer in Simmelwitz. 2) Baron

von Stosch, Rittergutsbesitzer in Lankau. 3) Nagel, Gottfried, Chaussee⸗

wärtes in Groß⸗Steinersdorf. 4) Schwarz, Planeur in Eckersdorf. Erste stellvertretende Beisitzer; 1) Rapka I., Karl, Bauergutsbesitzer in Strehlitz. 2) von Wlllert,«Rittergutsbesitzer und Hauplmann a. D. in Gicsdorf. 3) Gottschalk, Johann, Chaussee⸗ wärter in Buchelsdorf. 4) Bieneck, Thomas, Planeur in Reichen. Zweile stellvertretende Beisitzer: 1) Stauer, Bauer⸗ gutsbelitzer in Glausche. 2) von Buffe, Rittergutsbesitzer und Ritt⸗ meister in Poln. Marchwitz. 3) Weinrich, Planeur in Schwirz. 9 Goltschalk, Planeur in Kaulwitz. Schiedsgericht für den Kommunalverband des Kreises Feh. Wactenbene in Groß⸗Wartenberg. Vorsivender: Graf Dehm, Köntglicher Regierungs⸗Rath in Breslau. Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Schröter, König⸗ licher Regierungs⸗Assessor in Breslau.

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Beisitzer: 1) von Eräffendorf, Rittergutsbesitzer in Schwollen⸗ dorf. 2) Gogol, Gutsbesitzer in Münchwitz. 3) Stephan, Franz, Chausseewärter in Bralin. 4) Gerste, Chausseewärter in Ben⸗ jaminsthal. 1

Erste stellvertretende Beisitzer: 1) Dr. von Korn, Majoratsbesitzer in Rudelsdorf. 2) Wietzoreck, Gemeindevorsteher in Klein⸗Ulbersdorf. 3) Lenort, Franz, Chausseewärter in Trembatschau. 4) Schniotalla, Chausseewärter in Rudelsdorf. „Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Gebel, Hugo, Kaufmann in Festenberg. 2) Werner jun,, Ackerbürger in Braltn. 3) Puppe, Carl, Chausseewärter in Kieferkretscham. 4) Kroll, Chausseewärter in Bauditzern.

Schiedsgericht für den Kommunalverband des Kreises Brieg in Brieg. Vorsitzender: Graf Deym, Königlicher Regierungs⸗Rath in Breslau.

„Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Schröter, König⸗ licher Regierungs⸗Assessor in Breslau.

Beisitzer: 1) Luchs, Rittergutsbesitzer auf Taschenberg. 2) Hagn,

Kreisbaumeister in Brieg. 3) Simon, Chausseewärter in Schüsseln⸗ dorf. 4) Kellner, Chausseewärter in Groß⸗Neudorf. Erste stellvertretende Beisitzer: 1) Kache, Gutsbesitzer in Schüsselndorf. 2) Girth, Gutsbesitzer in Jägerndorf. 3) Flor, Chausseewärter in Neu⸗Cöln. 4) Kuhnert, Robert, Chausseewärter in Schreibendorf.

Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Seidel, Guts⸗ besitzer in Gr. Neudorf. 2) Peucker, Gutsbesitzer in Briegischdorf. 3) Peuker, Wilhelm, Chausseewärter in Schreibendorf. 4) Grimke, Chausseewärter in Grüningen.

Schiedsgericht für den Kommunalverband des Kreises Trebnitz in Trebnitz.

8 JEC1“ Graf Deym, Königlicher Regierungs⸗Rath in

Breslau.

Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Schröter, König⸗

licher Regierungs⸗Assessor in Breslau. Beisitzer: 1) Freise, Rittergutsbesitzer in Conradswaldau. 2) von Debschütz, Rittergutsbesitzer in Zirkwitz. 3) Goldmann, August, Chausseearbeiter in Sapratschine. 4) Felder, Chausseearbeiter in Ströhof.

„Erste stellvertretende Beisitzer: 1) von Obernitz, Rittergutsbesitzer in Machnitz. 2) von Löbbecke, Rittergutsbesitzer in Mahlen. 3) Bunke, Chausseearbeiter in Lickerwitz. 4) Plache, Chausseearbeiter in Zirkwitz.

Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Freiherr von Lüttwitz, Rittergutsbesitzer in Krumpach 2) Richter, Lehnscholtisei⸗ besitzer in Ober⸗Frauenwaldau. 3) Boede, Chausseearbeiter in Droschen. 4) Thorenz, Chausseearbeiter in Katholisch⸗Hammer.

Schiedsgericht für den Kommunalverband des Kreises Freystadt in Freystadt.

Vorsitzender: Raeck, Königlicher Geheimer Regierungs⸗Rat! in Liegnitz.

Stellvertretender Vorsitzender: Krossa Regierungs⸗Rath in Liegnitz.

Beisitzer: 1) Ebhardt, Franz, Rittergutsbesitzer 2) Pusch, Fritz, Gutsbesitzer in Lessendorf⸗Widemuth. Ernst, Wegewärter in Nieder⸗Herzogswaldau. 4) Hirf Chausseewärter in Ober⸗Großenbohrau.

Erste stellvertretende Beisitzer: 1) Seitz, Fürstlicher Kammer⸗Direktor und Forstmeister in Carolath. 2) Kubaile, Karl, Gemeindevorsteher in Nieder⸗Herzogswaldau. 3) Petruschke, Ernst, Kreisstraßenwärter in Liebenzig. 4) Becker, Ernst, Charsseewärter in Nieder⸗Herwigsdorf.

Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Knoch, Robert, Rittergutsbesitzer in Ober⸗Poppschütz. 2) Kaehl, Gustav, Zlegelei⸗ und Gasthofsbesitzer in Neustädtel. 3) Forkert, Ernst, Kreisstraßenwärter in Niebusch. 4) Dreißig, Adolf, Kreisstraßenwärter in Großenbohrau.

Schiedsgericht für den Kommunalverband des Kreises Sprottau in Sprottau.

Vorsitzender: Racck, Königlicher Geheimer Regierungs⸗Rath in Liegnitz.

Stellvertretender Vorsitzender: Krossa, Königlicher Regierungs⸗Rath in Liegnitz.

Beisitzer: 1) Kuntze, Franz, Rittergutspächter in Wittgendorf. 2) Nöthig, Johannes, Gutsbesitzer in Ebersdorf. 3) Liebig, Gottlieb, Chausseewärter in Metschlau. 4) Woith, Ernst, Chausseewärter in Petersdorf. . Erste stellvertretende Beisitzer: 1) Mally, Paul, städtischer Oberförster in Dittersdorf. 2) Kleemann, Adalbert, Kunst⸗ gärtner in Ober⸗Eulau. 3) Hähnel, Wilhelm, Chausseewärter in Dittersdorf. 4) Riediger, August, Chausseewärter in Hartau.

Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Graf zu Dohna, Alfred, Königlicher Kammerherr auf Mallmitz. 2) Hirche, Edmund, Gutsbesitzer in Nieder⸗Eulau. 3) Machalke, Hermann, Chaussee⸗ wärter in Wichelsdorf. 4) Körner, Wilhelm, Chausseewärter in Waltersdorf.

Schiedsgericht für den Kommunalverband des Kreises Glogau in Glogau.

1 Raeck, Königlicher Geheimer Regierungs⸗Rath in Liegnitz. Krossa, Königlicher

Stellvertretender Vorsitzender: Regierungs⸗Rath in Liegnit.

Beisitzer: 1) Wingen, Anton, Stadt⸗Baurath in Glogau. 2) Brüger, Albert, Maurermeister in Glogau. 3) Walter, Gottl., Chausseewärter in Wilkau. 4) Zachertz, Ernst, Chausseewärter in Brostau.

Erste stellvertretende Beisitzer: 1) Eckner, Adolf, Stadtrath in Glogau. 2) Pioletti, Julius, Stadtrath in Glogau. 3) Senftleben, Karl, Chausseewärter in Hermödorf. 4) Dratwa, August, Chausseewärter in Priedemost.

Zweite stellvertretende 1) Schade, Paul, Zimmermeister in Glogau. 2) Schrinner, O., Maurer⸗ und Zimmer⸗ meister in Glogau. 3) Schade, Karl, Chausseewärter in Ransdorf. 4) Baumgart, Gottfried, Chaussecwärter in Gramschütz.

Schiedsgericht für den Kommunalverband des Kreises Grünberg i. Schl. in Grünberg i. Schl. V orsitzender: Raeck, Königlicher Regierungs⸗Rath in Liegnitz. Stellvertretender Vorsitzender: Krossa, Königliche dne.Hen 8 Unüs „Beisitzer: 1) Beuchelt, Georg, Ingenieur und abrikbesitzer in Grünberg. 29 Brucks, Fritz, Maurermeister in Gun F 4) Heinrich, Chausseearbeiter in Ochelhermodorf. 4) Stolke, Eduard. e g Chaussecarbeiter in Grünberg. rste stellpertretende Beisitzer: 1) Lorenz, Karl Maurermeister in Grünberg. 2) Neumann, Friedrich, Zimmermeiste in Grünberg. 3) Seidel, Goftlieb Chausseearbeiter in Lawaldau 4) Bothe, Friedrich, ständiger Chausseearbeiter in Sawade. 8 Zweite stellverkretende Beisitzer: 1) Barnitzke