1891 / 135 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Jun 1891 18:00:01 GMT) scan diff

1 ping wird berichtet, daß am Sonntag früh Felder und Wiesen mit steifgefrorenem Reif bedeckt waren; nicht ohne Grund 3 begönnen die Landwirthe Befürchtungen wegen der nächsten Ernte zu

hat der Frost bedeutenden

Schaden an den aufgegangenen Futter⸗ und Kartoffelpflanzen an⸗

hegen. In der Gegend von Kalmar

gerichtet.

Washington, 10. Juni. (W. T. B. eauz zufolge beträgt das

Frahlingsweizens 9210, der Gerste 902710, Füehh 1 Hafers 85. Obschon die bebaute

Das Zunehmen des Gersteareals ist fast allgemein,

Gerste auch allenthalben hoch, ausgenommen in den Bezirken im

Nordwesten.

Nach dem Bericht des Ackerbaubureaus für den Monat Mai ist „Nach demf chnfttestand der Baumwolle in zehn Staaten 857/10. Das mit Baumwolle bepflanzte Areal beträgt nur 97 7⁄10 % der

we ist St. Cloud gerettet wurde und an dem Napoleon III. 1870 die Kriegserklärung gegen Preußen unterzeichnete, sich befindet. Graf Moltke gehörte zu den häufigen Besuchern des Hohenzollern⸗ Museums; er bekundete in letzter Zeit sein Interesse für das Museum em Bildhauer Bruno Kruse im Dezember 1888 nach der Natur modellirten Büste, die wegen ihrer sprechenden Aehnlichkeit lebhaften Beifall findet. 1 von Seiffert gemalt, welches ihn als General der Infanterie darstellt, hat eine Photographie unter Glas Aufstellung auf seinem Arbeitstisch gefunden, die Generalstabsgebäude arbeitend, zur Veranschaulichung bringt.

von dem im Jahre 1890 bebauten.

Der Stand der niedrigste seit Juni 1874.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗

Maßregeln. London, 10. Juni.

56

vorigen Jahren um ein Bedeutendes.

8

. Handel und Gewerbe.

Rostocker Bank. Die ordentliche

Dividende von 1 ½ %. Pest, 11. Juni. (W. T. B.) blatt“ wird

zahlungen nur in Pest erfolgen.

Verkehrs⸗Anstalten.

Bremen, 11. Juni. (W. T. B.)

ebenso pünktlich wie bisher erfolgen werde. London, 9. Juni.

80 Fuß. für die Schiffahrt.

London, 11. Juni. Der „Tartar“ ist am Mittwoch auf der Heimreise abgegangen

““

Theater und Musik.

Im Kroll'schen Theater findet am Montag die erste Auf⸗ Fr. Marcella Sembrich, welche morgen zum dritten Male die „Lakme“ singt. setzt am Sonntag 1 ihr Gastspiel als Rosine im „Barbier von Sevilla“ fort, während Frl. Lola Beeth ihr bereits angekündigtes Gastspiel am Dienstag mit

der Rolle der Frau Fluth in den „Lustigen Weibern von Windsor“

führung von Flotow’'s „Indra⸗ statt.

beginnt.

„Münchener“ am Sonnabend

zur ersten Aufführung bringen werden, ist auch in den nächstjährigen Spielplan des Wiener Hofburg⸗Theaters aufgenommen worden. drei

Dem Bericht des Zas Aficne 99, des Feüb

weizens gegen dasjenige vom vorigen Jahre 15⁄10 %, des Früh⸗ EE 103 ⁄10, 12 I des Ro 51 Ss. F f 9739⁄0; der tand des interweizens beträg /10, der 1 Hafers 972 ⁄10 dh Roggens hat läche viel größer ist als 1890, so ist das Zunehmen im Vergleiche mit 1889 nur mäßig.

Die Zahl der an der Influenza in der vergangenen Woche Gestorbenen beträgt nach einer Meldung des D. B. H.“ 303; es ist also ein bedeutender Rückgang eingetreten. weitere Todesfälle werden der Influenza zuges Gesammtzahl der Todten übersteigt die der entsprechenden Woche des

Generalversammlung der Aktionäre genehmigte die Bilanz und die Vertheilung einer

In dem morgigen „Amts⸗ eine Kundgebung der Liquidatoren der ehemaligen Ungarischen Waffenfabrik veröffentlicht werden, nach welcher die erste Theilzahlung von 75 Fl. vom 1. d. M. ab bis zum 31. August d. J. bei Abstempelung der Aktien in Berlin bei der Handelsgesellschaft und der Firma Born u. Busse erfolgen soll. Vom 31. August ab bis zum Abschluß der Liquidation werden die Theil⸗

) Von maßgebender Seite verlautet, daß trotz des Ausstandes der Heizer und Kohlenzieher die Abfahrt der Norddeutschen Lloyddampfer voraussichtlich

Der Liverpooler Dampfer „Georgian“ be⸗ gegnete, der „A. C.“ zufolge, auf der Reise nach Boston in den Ver⸗ einigten Staaten 21. 1 b 18. .“ unn 47,20. Längengrade einem Schiffe, welches mit dem Kiel nach oben schwamm. S5d 2 - 8 8 Von schwarzen Runrpf desselben ragten etwa 4 bis 5 Fuß über Suden nach Norden gehender Erdstoß verspürt, dem Wasser hervor und die sichtbare Länge des Ganzen betrug etwa Wie Kapitän Grant vom „Georgian“ berichtet, ist das Wrack, besonders zur Nachtzeit, ein sehr gefährliches Hinderniß

(W. T. B.) Der Union⸗ Dampfer

Anzengruber’'s Volksschauspiel „Der ledige Hof“, welches die im Adolph Ernst⸗Theater es

55 aufgestellt. Es ist dies ein aus Winter⸗

spurlos vorübergegangen,

der Stand der

legen lassen. Das Hohenzollern

werthvolle Bereicherung dem hat es gefügt, daß in kostbare Bouletisch, welcher

durch Ueberweisung seiner von d

bilde des General⸗Feldmarschalls, chrieben. Die

v1“ abgestürzt. Seine Schnellzuge hier eingetroffen und

8

sehr beliebt war. Nachdem er St. Zeno gewählt. Beerdigung statt.

München. Ueber das

dungen vor, welche die stellen.

wurde dieses Beben rerfpürt;

irdisches Getöse an, dann

stand eine große Panik. den Häusern. Das Erdbeben wiederholte einmal um 5 Uhr Nachmittags.

und Grezzana in Folge der sich

von Capetown

fünf Pers Schlaf emporgeschreckte Personen

noch Häufer kamen zu Schaden. Häuser ein, wobei

Mannigfaltiges. 8 2 .

In dem dritten, dem Andenken Kaiser Wilh . meten Zimwmer des Hohenzollern⸗Museums ist, wie die „N. A. Z. berichtet, jetzt in der zunächst dem Eingange zum Gedächtnißzimmer Kaiser Friedrich's belegenen Fensternische ein Schreibtisch von schlichter Nußbaumholz gearbeiteter, an den

eiten mit verschließbaren Schubfächern versehener Schreibtisch, an dem General⸗Feldmarschall Graf Moltke als Chef des Großen General⸗ stabes der preußischen Armee im Generalstabsgebäude seit seiner Verhei⸗ rathung im Jahre 1841 bis zu seinem Tode fast ausschließlich gearbeitet Die Zeit von 50 Jahren ist an diesem Möbel allerdings nicht es läßt vielfache Benutzung erkennen; namentlich zeugt davon die mit schwarzem Leder überzogene Platte, die an einzelnen Stellen, besonders da, wo die Arme beim Schreiben aufliegen, gänzlich durchgerieben ist. utz 1 das Museum eine Glasscheibe, die die ganze Fläche bedeckt, darüber „Museum verdankt diese historisch Major von unmittelbarer

Mlägnchen, 9. Junt. Bei einer 2 1 in der Nähe von Salzburg ist der Kooperator La Cense von hier Seine Leiche ist gestern Abend mit dem Salzburger nach dem südlichen Friedhofe über⸗ geführt worden. Kooperator La Cense wollte, der M. „Allg. Ztg.“ zufolge, den Weg abkürzen, machte einen Fehltritt und fiel eine Wand hinunter. Der ihn begleitende Lehrer sah ihn stürzen. 8 war ein Wagniß, da in den Schluchten noch Schnee liegt und über⸗ haupt der Weg noch sehr schlecht ist; zudem war die Zeit eine sehr gemessene, da sie erst Mittags den Aufstieg begannen. d hat das Max⸗Gymnasium in München besucht, wo er bei Lehrern und Schülern wegen seiner Bescheidenheit und Zuvorkommenheit im Georgianum vollendet, wurde er erst im vorigen Jahre zum Kooperator nach Heute Nachmittag 3 Uhr fand die

Erdbeben . Italien, welches am letzten Sonntag in den genannten Ländern Schrecken und Entsetzen verursachte, eM NMh „M. 7. . In Trient, in Bruneck (Pusterthal) und Madonna di Cam⸗ piglio wurde fast um dieselbe Zeit, gegen 2 ¼ Uhr Morgens, ein von

Sekunden unter (donnerartigem Rollen anhielt. es kündigte

folgten drei sehr welche die ganze Bevölkerung aus dem Schlaf schreckten. Es ent⸗ Alles stürzte schreiend und jammernd aus Die Subdirektorin eines Pensionats starb vor Schrecken. sich in Verona Mittags und dann noch Ebenso wurde in Cogolo, Moncenigo wiederholenden Erdbeben die von Getöse begleitet waren, die Bevölkerung beunruhigt. Mehrere Häuser, welche einzustürzen drohen, wurden geräumt. Die Bevölkerung verbrachte die Nacht unter Zelten. Starke Militärabtheilungen wurden nach den be⸗ drohten Orten geschickt. In der ganzen Provinz wurde eine Person getödtet, onen wurden leicht verwundet. 10 Min. Morgens ein sehr starkes, mehrere Minuten andauerndes, wellenförmig verlaufendes Erdbeben verspürt. Zahlreiche aus dem

früher wurden Venedig und Mailand heimgesucht; dort für die Einwohner beim Schrecken. Dagegen stürzten in Marcenigo

drei Personen ums Leben kamen. In

Tregnago elm’s I. gewi .

Ferner machte

merkbar.

Zum Schutz dieser Platte hat

Moltke. Der Zufall Nähe des Möbels

aus dem Brande des Schlosses im Juli

des Vesuvs ein. fessor Palmieri Vesuvs.

Außer dem Brust⸗

ihn, im

Besteigung des Untersberges

Indien. Vierteljahres

Die Tour 566 Rupien

Hr. La Cense Das bisherige

seine Studien eierliche

1 gelegenen in Südtirol und

liegen setzt ausführlichere Mel⸗ N.“ in Folgendem zusammen⸗

welcher mehrere Auch in Verona sich durch unter⸗

starke Erdstöße, gelangt.

In Mantua wurde um 2 Uhr

verließen ihre Häuser. Etwas a-Se. doch blieb Weder Menschen

wurden zahlreiche Häuser Calavena wurden siebzehn Personen unter den Trümmern der eingestürzten Häuser wieder hervorgezogen. wellenförmig verlaufendes Erdbeben, 1 in Ferrara um 2 Uhr 7 Min. Morgens ein heftiger, von Südwesten gegen Nordosten verlaufender, sich ein wellenförmiges Erdbeben in Ravenna, Domod’Ossala, Belluno, Parma, Modena, Florenz und Brescia be⸗ In Margenizzo fiel ihm ein Menschenleben zum Opfer. Eine am Montag von der Regierung entsendete technische Kommission erklärte drei Viertel der in Tregnago und Badia Calavena stehen ge⸗ bliebenen Häuser für unbewohnbar.

Neapel. 10. Juni. e kegels ergießt sich laut Meldung des „W. T. B.“ fortwährend Lava in den Rio de Cavallo. Aschenregen, auf den ein reichlicher Lavaerguß folgte, der jedoch für die Umgebung gefahrlos ist. Zahlreiche Fremde wi- zum Besuche In Neapel wird kein Erdbeben erwartet einen baldigen größeren Ausbruch des

New⸗York, 10. Juni. wie „H T. B.“ meldet, zwei Güterzüge zusammen. Lokomotiven wurden zertrümmert, wodurch die Waggons Feuer fingen; viele Wagen sind verbrannt. Drei Personen fanden in den Flammen ihren Tod und sechs wurden tödtlich verletzt.

Die Zahl der in 1890 getödteten „A. C.“ mittheilt, einen beträchtlichen Rückgang gen sprechende Periode des Vorjabres, nämlich von 6920 auf 3458, auf. Die Ursachen dieses unbefriedigenden Ergebnisses sind nicht bekannt. Die Höhe der gezahlten Prämien ist dementsprechend von 981 auf gesunken. Die indische Regierung wichtige Verfügung hinsichtlich des System der Kopf jeder giftigen Schlange 1 1 wurden unschädliche Schlangen getödtet und dafür Prämien bean⸗ sprucht oder aber giftige Schlangen systematisch gezüchtet. Der General⸗Gouverneur ist nunmehr zu der Ansicht gelangt, daß man die Zahl der durc Schlangenbisse verursachten Todesfälle am Wirk⸗ samsten zu beschränken vermag, wenn man die in der Nähe der Dörfer Schlupfwinkel der Schlangen zerstört. seinem Wunsche Ausdruck verliehen, daß die Lokalbehörden und ganz besonders diejenigen, in deren Distrikt eine unverhältnißmäßig große Zabhl von Personen an den Folgen von Schlange s derartige Schlupfwinkel mit ihren Insassen zerstören und ihm über den Erfolg dieser

Gafra, Sahel und Jaghouan aus den Eiern. In 1— befinden sich die Eier auf einem Gebiete von 2500. Geviert⸗Kilometer. Eine Säule von Heuschrecken in einer Länge von 3 bei einer Breite von 6 km bedroht die dortige Gegend. 8 Massicault hat der General Leclerc den Civil⸗Controleuren Soldaten zur Bekämpfung der Heuschrecken zur Verfügung gestellt, 2800 cypriotische Fangvorrichtungen sind in Thätigkeit. e den Heuschreckenkredit um 125 000 Fr. erhöht. Algier hat Apparate aus Zink und Leinwand anfertigen lassen, durch welche den Heuschrecken der Weg versperrt wird. „habel eine Länge von 500 km Die ganze Halbinsel Sidi Ferruch ist mit Heuschreckenleibern bedeckt, an manchen Stellen in der Höhe von Man sucht durch Schwefelsäure, Karbol, Chlorwasserstoff und schwere Oele die Heuschreckeneier zu zerstören.

eschädiat. In Badia

begraben, aber, nicht gefährlich verletzt, In Pavia wurde um 2 Uhr 5 Min. ein welches 15 Sekunden dauerte,

wellenartiger Erdstoß beobachtet.

Aus dem geöffneten Spalt des Vesuv⸗ In der letzten Nacht fiel ein leichter

efürchtet. Pro⸗

Bern, 10. Juni. Im Traversthale im Kanton Neuenburg. hat nach einem Telegramm der „Köln. Ztg.⸗ ein ungeheurer Fels⸗ sturz den Bahnverkehr unterbrochen. laden und die Felsblöcke mittels Minen gesprengt werden.

Die Bahnzüxe müssen umge⸗

Unweit Frinck (Savannah) stießen, Beide

im Punjab während des letzten Schlangen weist, wie die gegen die ent⸗

traf kürzlich eine Tödtens von Schlangen. Zahlung von Prämien für den hat sich nicht bewährt. Entweder

Er hat deshalb

nbissen gestorben sind,

Maßregel berichten möchten.

Algier, 6 Juni. Die Heuschreckenschwärme sind, wie die „Frkf. Ztg“ mittheilt, jetzt in Oran angekommen und verwüsten die ganze Umgegend. Neue unermeßliche Schaaren kriechen namentlich um Gabes,

In Tunis sind sie bereits an der Küste an⸗

In letzterem Orte

Auf Wunsch des Residenten

Das Departemen

Dieselben haben

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten

Beilage.)

—— .

Wetterbericht vom 11. Juni Morgens 8 Uhr.

essp

red. in Millim

Wind. Wetter.

Stationen.

Temperatur in ° Celsius

Bar. auf 0 Gr.

still wolkig NW 2 heiter 3 bedeckt 4 heiter 2 wolkig 2 wolkig

u. d. Meer

Mullaghmore 768 Aberdeen.. Kopenhagen. 759 S Stockholm. 756 WNW Haparanda. 752 NW —. 7749 NNO

oskau. 747 SSW 2 Regen Tork, Queens⸗

towu. 768 NW 3 heiter Cherbourg. 764 still heiter Helder 763 NW JI bedeckt I61660 1 bedeckt Hamburg 761 SW 3 bedeckt Swinemünde 761 SSO Zwolkig: Neufahrwasser 761 N. 2 wolkenlos Memel .758 WNW 4

Varis 765 NNW 1st Münster. 762 W Karlsruhe.. 763 NO . Wiesbaden. 763 WNW 2 München 763 NO 3 Chemnitz . . 763 W 2 Berlin. 761 WNW 37 Wien 763 NW 1 Breslau. 761 W Ile d'Aix .. 764 NO Nizza. 760 SO Triesft 762 [OSO

—2 C2 —₰—

—,—ö‚— l m◻☛ & t0 bo 50C. = 4⁰0 R.

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3 wolkig 2halb bed. 2 heiter

1) Nachts Regen.

Uebersicht der Witterung. 8

Der Luftdruck hat auf fast dem ganzen Gebiete zugenommen, am böchsten ist er westlich von Irland, am niedrigsten über dem nordwestlichen Rußland. Bei schwacher Luftbewegung aus variabler Richtung dauert in Deutschland die kalte trübe Witterung fort, indessen dürfte demnächst nach Osten hin fort⸗ schreitendes Aufklaren zu erwarten sein. Die Tem⸗ peratur liegt in Deutschland 2 bis 7 Grad unter

fallen. Gewitter wurden nicht gemeldet, Perpignan meldet 28 mm Regen. 1 Deutsche Seewarte.

—————õõõõõ Theater⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele.

haus. 148. Vorstellung. Oper in 4 Akten von Verdi. Italienischen des S. Camerano. meister Kahl. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 155. Vorstellung. Die Kron⸗ prätendenten. Historisches Schauspiel in 5 Auf⸗ zügen von H. Ibsen, deutsch von Adolf Strodtmann. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 149. Vorstellung. Götterdämmerung in 3 Aufzügen und 1 Vorspiel von Richard Wagner. Anfang 6 ¼ Uhr.

Schauspielhaus 156. Vorstellung. Die Quitzow’8. Vaterländisches Drama in 4 Aufzügen von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 Uhr. 2

Freitag: Opern⸗ Der Troubadonr. Text nach dem Dirigent: Kapell⸗

Deutsches Theater. Freitag:

der man sich langweilt. Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Romeo und Julia. Sonntag: Der Attacheé. Montag: Faust I. Theil.

““

Tessing-Theater. Ensemble⸗Gastspiel. Art. Direktion: Angelo Neumann. Sonnabend: Erste Aufführung von Cavalleria rusticana. (Sizilianische Fe Oper von Pietro Mascagni. Hierauf: Margot. Beallet von Louis Frappart. Musik von Franz Doppler. Anfang 7 ½ Uhr.

Verliner Theater. Freitag: 40. Abonnements⸗ Vorstellung. König Richard III. Anfang 11 ger tend. Ha B. fsischen Flücht

Sonnabend: Zum Besten der rufsischen Flücht⸗ linge. Uriel Acosta.

Sonntag, Nachm. 2 ½ Uhr: Der Hüttenbesitzer. Abends 7 ½ Uhr: Kean.

dem Mitttlwerthe, stellenweise ist daselbst Regen ge⸗

Wallner-Theater. Freitag: Zum 14. Male: Der verlorene Sohn. Musikalisches Schauspiel ohne Worte in 3 Akten von Michel Carré Sohn. Musik von A. Wormser. Der junge Pierrot: Helene Odilon als Gast. Concert⸗Flügel von C. Bechstein. Vorher: Zum 14. Male: Das Modell. Lustspiel in 1 Akt von G. Cohnitz⸗

Großes Garten⸗Concert. . mAlang des Concerts 6 ½ Uhr, der Vorstellung 1 2⸗

Sonnabend und die folg. Tage: Der verlorene Sohn. Vorher: Das Modell.

Montag: Zum Besten der aus Rußland ver⸗ triebenen Nothleidenden: Der verlorene Sohn. Vorher: Das Modell.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Freitag: Zum 7. Male: Ein dunkles Geheimniß. Enal. Sensat.⸗Drama in 8 Bildern von Douglaß. Deutsch von Dorn. Musik von verschiedenen Komponisten. Die Ausstattung an Dekorationen und Requisiten vom Carl⸗Theater in Wien ist vom Hoftheatermaler Burghart.

Zwei große Wasser⸗Sensationsbilder: 1) Henley⸗ Regatta, natürl. Dampfschiffe und Ruderboote auf natürl. Wasser. Natürl. Regen. 2) Nachtbild auf der Themse.

Im prachtvollen Park: Großes Doppel⸗Concert. Auftreten von Gesangs⸗ und Instrumentalkünstlern.

Anfang des Concerts 6 Uhr. Anfang der Vor⸗ stellung 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Ein dunkles Geheimniß.

Im Park: Erstes Großes Parkfest. Militär⸗Massen⸗Concert.

Großes

Gastspiel von

Kroll’s Theater. Freitag: (Lakme: Fr.

Fr. Marcella Sembrich. Lakme. Sembrich; Gerald: Hr Birrenkoven.) Sonnabend: Das Glöckchen des Eremiten.

Sonntag: Gastspiel von Fr. Marcella Sembrich.

Täglich: „Großes Concert“ im Sommergarten, Abends bei brillanter elektrischer Beleuchtung desselben. Anfang 5 ½, der Vorstellung 7 Uhr.

Velle-Alliance-Theater. Freitag: Zum 26. Male: Tricoche und Cacolet. Posse in

5 Aufzügen von Meilhac und Halévv. Im prachtvollen, glänzenden Sommergarten (vor⸗

Unehmstes und großartigstes Sommer⸗ ssemer

der Residenz): Elite⸗ und Monstre⸗Concert. 3 Musik

Corps. Auftreten sämmtl. Spezialitäten. Brillante Illumination des ganzen Garten⸗Etablissements. 2n des Concerts 6 Uhr. Anfang des Theater 7 ½ Uhr. 1

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Adolph Ernst-Theater. Freitag: Ensemble⸗ Gastspiel der Münchener. Der Herrgottschnitzer von Ammergau. Oberbayerisches Volksstück mit Gesang und Tanz in 5 Aufzügen. Anfang 7 ½ Ubr.

Sonntag: Zum ersten Male: Der ledige Hof. Volksstuͤck mit Gesang in 5 Akten von Ludwig Anzengruber. .

Der Sommer⸗Garten ist geöffnet.

88

Arania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.

Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12 11 Uhr. Täglich Vorstellung im wissenschaftlichen Theater. Näheres die Anschlag⸗ zettel.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Carola Bluhm mit Hrn. Lieut. Walter Schmidthals (Breslau —Striegau). Frl. Gertrud von Skal mit Hrn. Berg⸗Asseffor Hermann von Skal (Frankenstein). Frl. Emma Schröder mit Hrn. Prem.⸗Lieut. Wilhelm von Versen (Bremen). Frl. Luise Gosling mit Hrn. Regierungs⸗Asfsessor Dr. jur. Ludwig Lessing (Osnabrück).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prem.⸗Lieut. vom Sydow (Blankenburg). Gine Tochter: Hrn. Ober⸗Präsidial⸗Rath von Estorff (Koblenz).

Gestorben: Hrn. Berg⸗Inspektor Carl Schwand Tochter FJohanna (Nicolai). Hen. Oberlehrer Dr. Huth Sohn Walter (Frankfurt a. O.).

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor

Berlin: Verlag der Expedition (Scholy).

Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wllhelmftraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (ein chlietzlich

Die tunesische Regierung hatt

ermächtigt wird.

I

FEiürb

Deutsches Reich.

Gesetz, 1

betreffend das Reichsschuldbuch.

Vom 31. Mai 1891. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: 8 §. 1

Schuldverschreibungen der Reichsanleihen können in Buch⸗ schulden des Reichs auf den Namen eines bestimmten Gläubigers

umgewandelt werden.

2 Die Umwandlung erfolgt gegen Einlieferung zum Umlauf

brauchbarer Reichsschuldverschreibungen durch Eintragung in das bei der Reichsschuldenverwaltung zu führende Reichs⸗

schuldbuch.

Für die zu verschiedenen Zinssätzen erfolgenden Ein⸗ tragungen können getrennte Bücher angelegt werden.

In dem Reichsschuldbuche sind auch die in dem Schuld⸗

verhältnisse eintretenden Veränderungen zu vermerken.

Von dem Reichsschuldbuche ist eine Abschrift zu bilden und getrennt aufzubewahren. Ueber den Inhalt des Reichsschuldbuches darf nur dem

eingetragenen Gläubiger, seinen gesetzlichen Vertretern, Bevoll⸗

mächtigten und Rechtsnachfolgern von Todeswegen, sowie bezüglich der im §. 4 unter Nr. 3 und 4 bezeichneten Gläubiger den zur Revision der Kassen derselben berechtigten öffentlichen

Behörden oder sonstigen Personen, Letzteren aber nur, Falls

ihre Berechtigung zur Kassenrevision durch eine inländische öffentliche Behörde bescheinigt ist, Auskunft ertheilt werden. 88

S. 3. Die Eintragung einer Buchschuld geschieht auf Antrag des

Inhabers und auf den Namen der in dem Antrage als

Gläubiger bezeichneten Person. Als Gläubiger können nur eingetragen werden: 1) einzelne physische Personen, ae Idedt. 2) einzelne Handelsfirmen,

83) einzelne eingetragene Genossenschaften, einzelne einge⸗

schriebene Hülfskassen und einzelne juristische Personen, welche

im Inlande ihren Sitz haben,

4) einzelne Vermögensmassen, wie Stiftungen, Anstalten,

1 Familienfideikommisse, deren Verwaltung von einer öffentlichen

Behörde oder unter deren Aufsicht geführt wird, oder deren Verwalter ihre Verfügungsbefugniß über die Masse durch eine gerichtliche oder notarielle Urkunde nachweisen.

Einem Gläubiger wird nicht mehr als ein Conto im Reichsschuldbuche eröffnet.

Mit der Eintragung erlöschen die Rechte des Inhabers an

den eingelieferten Schuldverschreibungen.

Im Uebrigen finden die für die Tilgung und Verzinsung

der Reichsanleihen geltenden Vorschriften auf die eingetragenen

Forderungen entsprechende Anwendung.

Eingetragene Forderungen können durch Zuschreibung erhöht, ganz oder theilweise auf andere Conten übertragen und ganz oder theilweise gelöscht werden.

Theilübertragungen und Theillöschungen sind jedoch nur

zulässig, sofern die Theilbeträge in Stücken von Schuldver⸗ schreibungen darstellbar sind.

Im Falle gänzlicher oder theilweiser Löschung der ein⸗ getragenen Forderung erfolgt die Ausreichung von Schuldver⸗ schreibungen zu gleichem Zinssatze und gleichem Nennwerthe, zu deren Anfertigung die Reichsschuldenverwaltung hierdurch

S. 7. ¹ Zur Stellung von Anträgen auf Uebertragung eingetragener

Forderungen auf ein anderes Conto, auf Eintragung und auf 4

öschung von Vermerken über Veränderungen im Schuldver⸗

hältnisse (S. 2 Absatz 3), sowie auf Ausreichung von Reichs⸗ schuldverschreibungen gegen Löschung der eingetragenen Forde⸗ rung sind nur der eingetragene Gläubiger, seine gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten, sowie diejenigen Personen be⸗ rechtigt, auf welche die eingetragene Forderung von Todeswegen übergegangen ist. Zur Stellung von Anträgen für eine Firma gilt süc berechtigt, wer zur Zeichnung der Firma berechtigt ist; zur Stellung von Anträgen für die im §. 4 Nr. 4 gedachten Vermögensmassen die daselbst genannte Behörde oder die von derselben bezeichnete Person, beziehungsweise die gemäß §. 4 Nr. 4 zur Verfügung über die Masse befugten Verwalter.

Zur Löschung von Vermerken zu Gunsten Dritter bedarf es der Zustimmung derselben mit Ausnahme des im §. 13 gedachten Falles.

Verfügungen über eingetragene Fordernngen, wie Ab⸗ tretungen, Verpfändungen erlangen dem Reich gegenüber nur durch die Eintragung Wirksamkeit.

Eine Pfändung oder vorläufige Beschlagnahme der ein⸗ getragenen Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung oder des Arrestes, sowie eine durch eine einstweilige gerichtliche Verfügung angeordnete Beschränkung des eingetragenen Gläubigers ist von Amtswegen auf dem Conto zu vermerken behihentlig nach erfolgter Beseitigung dieser Anordnungen zu löschen. Wird eine gepfändete Forderung an Zahlungsstatt überwiesen, so ist dieselbe verbehaltlich der Bestimmung im §. 15 Nr. 2 im Reichsschuldbuche zu übertragen.

Eine Prüfung der Gültigkeit der den Anträgen zu Grunde liegenden Rechtsgeschäfte findet nicht statt. 1

8. 8.

Die Eintragungen erfolgen in derselben Reihenfolge, in welcher die auf dasselbe Conto bezüglichen Anträͤge bei der Reichsschuldenverwaltung eingegangen 6. 9

Ehefrauen und großjährige Personen unter vöterlichen

Gewalt werden zu Anträgen ohne Zustimmung des Ehemannes

beziehungsweise Vaters zuͤgelassen. 6.

10

Zum Antrage auf Eintragung einer Forderung, sowie auf

Peichzeitigen Vermerk einer Beschränkung des Gläubigers in ezug auf Kapital oder Zinsen derselben und zur gleichzeitigen Ertheilung einer Vollmacht genügt herhn ge Form.

In allen anderen Fällen muß der Antrag gerichtlich oder notariell oder von einem Konsul des Reichs aufgenommen oder beglaubigt sein. Bei der Beglaubigung bedarf es weder der Zuziehung von Zeugen, noch der Aufnahme eines Protokolls.

Sind seit der Eintragung Aenderungen in der Percüan des Gläubigers (Verheirathung einer Frau, Aenderung des Ge⸗ werbes, Standes, Namens, Wohnortes) eingetreten, so kann verlangt werden, daß die Ientität durch eine öffentliche Ur⸗ kunde dargethan werde. 8. 11.

Rechtsnachfolger von Todeswegen haben sich, sofern ihre Berechtigung auf der gesetzlichen Erbfolge beruht, durch eine Bescheinigung als Erben, sofern dieselbe auf letztwilliger Ver⸗ fügung beruht, durch eine Bescheinigung darüber auszuweisen, daß sie über die eingetragene Forderung zu verfügen be⸗ fugt sind.

Zur Ausstellung der vorgedachten Bescheinigungen ist das⸗ jenige Gericht, bei welchem der Erblasser zur Zeit seines Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte, und, sofern derselbe im Inlande einen solchen nicht hatte, derjenige Konsul des Reichs, in dessen Amtsbezirk der Erblasser zur Zeit seines Todes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat, falls dem Konsul von dem Reichskanzler die Ermächtigung zur Ausstellung solcher Bescheinigungen ertheilt ist und in Ermangelung eines hiernach zuständigen Konsuls das Amtsgericht I in Berlin zuständig.

Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, nach welchen zur Ausstellung der Bescheinigung statt der Gerichte andere Behörden oder Notare zuständig sind. Die Zuständigkeit derselben ist von dem im Absatz 2 bezeichneten Gericht auf der Bescheinigung zu bestätigen.

§. 12.

Mehrere Erben haben zur Stellung von Anträgen und zur Empfangnahme von Schuldverschreibungen eine einzelne Person zum Bevollmächtigten zu bestellen.

§. 13.

Vollmachten, sowie die Genehmigungserklärungen dritter Personen, zu deren Gunsten der eingetragene Gläubiger in Bezug auf die Forderung oder deren Zinserträgnisse durch einen Vermerk im Reichsschuldbuche beschränkt ist, bedürfen zu ihrer Gültigkeit derselben Form, welche für die Anträge vorgeschrieben ist. Zum Widerruf einer Vollmacht genügt schriftliche Form.

Zur Löschung von persönlichen unvererblichen Ein⸗ schränkungen des Gläubigerrechts oder des Verfügungsrechts, welche durch den Tod des Berechtigten erloschen sind, ist nur die Beibriflgung der Sterbeurkunde erforderlich; das Recht auf den Bezug rückständiger Leistungen wird hierdurch nicht berührt.

Anträge öffentlicher Behörden bedürfen, wenn sie ord⸗ nungsmäßig unterschrieben und untersiegelt sind, keiner Be⸗ glaubigung.

§. 14.

Ueber die Eintragung von Forderungen und Vermerken, sowie über die verfügte Auslieferung von Schuldverschreibungen an Stelle zur Löschung gelangter Forderungen wird dem An⸗ tragsteller und, falls der Berechtigte ein Anderer ist, auch diesem eine Benachrichtigung ertheit

Die Benachrichtigung gilt nicht als eine über die Forde⸗ rung ausgestellte Verschreibung.

81† 15.

Von Amtswegen kann die Löschung eingetragener Forde⸗ rungen und die Hinterlegung der dagegen auszuliefernden Schuldverschreibungen bei der Hinterlegungsstelle in Berlin auf Kosten des Gläubigers erfolgen:

1) wenn die Eintragung von Verpfändungen oder sonstigen Verfügungsbeschränkungen beantragt wird;

2) wenn die Forderung ganz oder theilweise im Wege der Zwangsvollstreckung oder des Arrestes gepfändet oder wenn eine einstweilige gerichtliche Verfügung Uler dieselbe ge⸗ troffen ist;

3) wenn über das Vermögen des eingetragenen Gläubigers der Konkurs eröffnet worden ist;

4) wenn die Zinsen des eingetragenen Kapitals zehn Jahre hintereinander nicht abgehoben worden sind;

.5) wenn glaubhaft bekannt geworden ist, daß der Gläu⸗ biger vor länger als zehn Jahren verstorben ist und ein Rechts⸗ nachfolger sich nicht legitimirt hat;

6) wenn sonst ein gesetzlicher Grund zur Hinterlegung gegeben ist.

Die hinterlegten Schuldverschreibungen treten in allen rechtlichen Beziehungen an die Stelle der gelöschten Forderung.

Im Falle der Kündigung einer der Reichsanleihen sind die mit ihrer Forderung zu dem Zinssatze der gekündigten Anleihe eingetrugenen Gläubiger schriftlich zu benachrichtigen. Die Wirksaͤmkeit der Kündigung ist jedoch von dieser Be⸗ nachrichtigung nicht adhängig.

De Zahlang der Zinsem einer eingetrogemem Forderung UeeX. c Mhelcher Wartaeng am Demienigern, welcher am

Ore Zeowsen werden weer um Intternde Fezehlt, hd Feer ün Jech vom Vierhehiten Srage vor dis puf on T A N—h dete eeKeeevmire Dituch Sind Neichs Qder ermnehee der dH dee Neichsdernk, dder auf Gefahr zund eten dos Be⸗ Meten vmittele Uebeisendung durch dis Poßh. Dee Beostemmäang dr Vandekassen Erfolgt dirch don Neichetenzee im Ein⸗ Fehmen mit der Landesvegiertzng vder dinch de Banderratd.

Kommi die Sendung als unhestellbar zurnk, d n erdeiden weitere Sendungen, dis der Glübcher die weheee Adrese an⸗ sezeigt hat. 1

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Staats⸗Anzeiger. w 1891.

Zinsenempfängers (§. 10 Absatz 3) werden nur berücksichtigt, wenn sie von demselben schriftlich gemeldet werden.

r . 20.

An Gebühren werden erhoben:

.1) für die Umwandlung von Reichsschuldverschreibungen in Buchschulden des Reichs, sowie für sonstige Eintragungen und Löschungen, jede Einschrift in das Reichsschuldbuch be⸗ sonders gerechnet, 25 von je angefangenen 1000 des Be⸗ trages, über den verfügt wird, zusammen mindestens 1 ℳ;

.2) für die Ausreichung von Reichsschuldverschreibungen für je angefangene 1000 Kapitalbetrag 50 ₰2, zusammen min⸗ destens 1

VVermerke über Bevollmächtigungen, sowie über Aenderungen in der Person oder der Wohnung des eingetragenen Berechtigten (S. 10 ügc ch sind gebührenfrei.

Die Gebühren werden von dem Antragsteller, soweit nöthig, nach den für die Beitreibung öffentlicher Abgaben bestehenden Vorschriften eingezogen. Auch kann die Vorausbezahlung der Gebühren gefordert werden. 8

Für die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Anträge (§. 10 Absatz 2) dürfen an Gebühren nicht mehr als höchstens

1 50 bei Beträgen bis 2000 ℳ, 3 bei Beträgen über 2000 erhoben werden.

§. 21.

Anträge auf Eintragung oder Löschung von Forderungen und Vermerken, welche in dem dem Fälligkeitstermine der Zinsen voraufgehenden Monate eingereicht werden, sind erst nach Ablauf desselben zu habicn 8

Die Reichsschuldenverwaltung ist unbedingt verantwortlich: 1) dafür, daß die im Reichsschuldbuche eingetragenen Forderungen und die noch umlaufenden, mit ihnen zu gleichem Satze verzinslichen Schuldverschreibungen zusammen den gesetz⸗ lich festgestellten Betrag der betreffenden Anleihe nicht über⸗ schreiten;

2) für die Löschung, Kassation und Aufbewahrung der 8 Behufs Eintragung der Forderung eingelieferten Reichsschuld⸗ verschreibungen bis zur gänzlichen Vernichtung derselben.

Die Reichsschuldenkommission übt die fortlaufende 8 über diese Geschäfte. 8

Soweit nach gesetzlicher Bestimmung zur zinsbaren Anlage von Mündelgeldern Schuldverschreibungen der Reichsanleihen geeignet sind, gilt dasselbe von den im Reichsschuldbuche ein⸗ getragenen Forderungen.

Spooweit Reichsschuldverschreibungen eines Mündels zu hinterlegen oder außer Cours zu setzen sind, kann das Vor⸗ mundschaftsgericht anordnen, daß an Stelle der Hinterlegung oder Außercourssetzung die Umwandlung in Buchschulden des Reichs mit einem die Verfügung über die einzutragende Forde⸗ rung an die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts knüpfenden Vermerke im Reichsschuldbuche beantragt werde. .

Der Zeitpunkt, mit welchem das gegenwärtige Gesetz in Kraft tritt, wird durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesraths bestimmt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. 1

Gegeben Kiel Schloß, den 31. Mai 1891.

von Caprivi.

111““ 1A1AX4““ betreffend die Feststellung eines 2 Reichshaushalts⸗Etat für das Etat Vom 1. Juni 1891. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: Der (diesem Gesetze als Anlage beigefügte) Nachtrag zum haushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1891/92 wird in Ausgabe auf 4 956 944 ℳ, nämlich auf 274 928 an fortdauernden, auf 1 842 016 an einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats, und auf 2 840 000 an einmaligen Ausgaben des außerordentlichen Etats, und in Einnahme 3 e auf 4 956 944 888 festgestellt und tritt dem durch das Gesetz vom 22. März 1891 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 25) festgestellten Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1891/92 hinzu. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Kiel Schloß, den 1. Juni 1891. (L. S.) Wilhelm. Caprivi. 88 8n Gesetz, detrefsend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres und der Post

kachtra gs zum sjahr 1891/92.

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802 1 Aenderungen dh der Ar dx Wehnung des

und Telegraphen. Vom 1. Juni 1891. Iir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Koͤnig von Preußen ꝛc. 8 dererdnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: S

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S. 1.

Der Reichskanzler wird ermächtigt, die außerordentlichen Geldmittel, welche in dem Nachtrag zum Reichshaushalts⸗Etat füͤr das Etatsjahr 1891/92 zur Bestreitung einmaliger Aus⸗ Pdben der Verwaltungen des Reichsheeres und der Post und Delegraphen mit 1 640 000 vorgesehen sind, bis zur Höhe dieses Betrages im Wege des Kredits flüssig zu machen und