1891 / 135 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Jun 1891 18:00:01 GMT) scan diff

s allgemeinen St ikes entgege

daß man in Manchester und. London vorzugehen. tädten wird über Beschluß gefaßt

Omnibus⸗Kutscher und Schaffner in ränderter Weise fort und verursacht dem von Geschäften, en, Nachtheile.

städten bezüglich des Vorschlages eine Der Vorsitzende erklärte, Leeds die Absicht hege, Nach Berathung mit den den in Vorschlag gebrachten allge

Der Strike der London dauert in unve Publikum sehr viel Unge besonders den Theatern und Die Zahl der Besucher der war an keinem Tage seit der E wie am Dienstag, was jedenfalls dem Mangel an Der Vertreter der Ausständigen w

n Absatz deutscher, französischer tlich erhöht, ein Ende nehmen Bezirk sind, wie der rsuche gemacht worden, um die smaschinen in den Bergwerken zu be⸗ Der Gouverneur des Hennegaues sah Landesraths für das Bergbau⸗ holen, ob solche Arbeiter, welche ohne

nicht strafbar seien. triebsordnung für die Berg⸗ und Arreststrafe, für jeden Arbeiter, den von der Gruben⸗ Personen und Sachen Bergrath ist der An⸗ das Personal des Wasserhaltungs⸗ dbar ist, daß ferner im Falle, wo die Entfernung des chachte unterbleibt und dadurch der Schacht enachbarten Schächte gefährdet werden, ur berechtigt ist, die an

Uebrigen de Belgien wesentlich im Lütticher

dieser Ausstand, welcher

nd englischer Kohlen in Be wird Während des Ausstandes „Köln. Ztg.“ geschrieben wird Mechaniker der Wasserhaltun wegen, die Arbeit sich daher veranlaßt, ein Gu die Frage einzu 1 in den Ausstand treten, Art. 71 und 90 der allgemeinen Geldstrafe von 1 verdoppeltem Strafmaß, ßigkeit oder Ungehorsam sse der Sicherheit der Maßregeln zuwiderh se Bestimmung auf

in derselben Weise wie in Gesellen in den übrigen S meinen Strike

einzustellen. tachten des wesen über

Kündigung legenheiten und einer Reihe

anderen Vergnügungsplätz deutschen und der Marine⸗Ausstellung röffnung eine derartig kleine gewesen, Omnibusbeförderung urde vorgestern früh General Omnibus Company gemachten en Arbeitstages) in daß das Anerbieten e neue Unterredung zur Be⸗ In Walham Green fand eine ter der Road Car Company mit den etwa 150 eingefunden hatten.

Interessen der Aktionäre nennenswerthe Dividende derungen der Angestellten Schließlich

werke verfügten 00 500 Frs. bei Rückfälligkeit mit welcher durch Unbotmä verwaltung

angeordneten sicht, daß die dienstes anwendh g. s aus einem S selbst und die b Staats⸗Ingenie anzuordnen und tionen vorzuschreiben. fügen würde,

lungsversuche tungen abgewie

zuzuschreiben ist. von dem von der Verwaltung der (Bewilligung des etzt, antwortete indeß, Gleichzeitig ward um ein Punkte gebeten.

Zugeständniß zwölfstündig Kenntniß ges werden müsse. sprechung der streitigen Besprechung der Vertre statt, von welch letzteren sich rektoren wiesen darauf hin, en, die erst seit kurzer Zeit eine Es sei unmöglich, die For orhanden seien. Kutscher und Schaffner sich

berichtet, eine

schen den Sozialisten sodaß die Polizei ein⸗

der zuständige gezeigten Erhaltungsmaßregeln den Ortsverwaltungen Requisi⸗ sich dann solchen Requisitionen nicht ach gemeinem Rechte strafbar. der Bürgermeister sollen von e sen worden sein. Auf dem Schnelldampfer Prov⸗Z.“ die an Bord gehörig chdem ein Theil der Feuerman ue Angemusterte ersetzt war, Dampfer, welcher bereils weserabwärts gedampft Grunde dem Kaiserhafen gegenüber auf Rhede benachrichtigte die Leute wurden unter Paragraphen der Seemannsordnung welchem sie e könnten nur mit einer Geldstrafe trikekasse ersetzt würde, und waren in die Arbeit wieder aufzunehmen. Reise dann fortgesetzt. ven vor der Agentur des s in der Schmidtstraße sodaß die Schutzmannschaft mit Die Menge zerstreute sich erst

daß sie die wahren müßt erhalten hätten. zu bewilligen, weil keine Mittel dazu v wurde eine Resolution gefaßt, wonach die 1 fnahme des Dienstes verpflicht fand gestern Abend, wie „W Protestversam

Die Vermitte⸗ inigen Grubenverwal⸗

„Saale“ in Bremerhaven weigerten en Heizer und Kohlen⸗ nschaft zu den Strikenden am Sonnabend das

zur Wiederau

In Paris sozialistische Sacré⸗Coeur⸗Kirche statt, bei d und den Anarchisten zu einer Schlägerei kam, schreiten mußte.

nach der . zieher, na desertirt und durch ne Weiterarbeiten. 2 war, mußte aus diesem G Alsbald begab sich schout mit Polizeimann eis auf die zutreffenden

den Irrthum aufmerksam Glauben befanden, si

9. d. M. in Paris abgehaltene Versammlung der en stellte die Forderung des Neunstun Meister lehnen die Forderung ab; diejenigen, Lohnverkürzung

schaften an Bord,

Barbiergehül ndentages auf.

Die Mehrzahl der sie angenommen haben, nahmen eine Franken vor.

Durch den A Hunderte von Webern zu feiern gezwungen; seine Vermittelung ersucht. haben die Weber ein Syndikat zur Die Behörden baben die um die Arbeitsfreiheit der 9 Juni sind 1500 Gendarmen und Soldaten in

durch den 2 belegt werden, die von der S Folge dessen auch einsichtig genug, Sonntag früh hat die „Saale“ die Gestern Abend fanden in Bremerha Lloyd und der Wohnung des

ernstere Ruhestörungen statt, enem Säbel einschreiten mußte. D. 11 Uhr Nachts, nachdem die Schutzmannschaft aus erstärkt worden war und ter die Menge gespritzt hatte.

usstand der Tuchwalker in Roubair sind sie haben den Maire um B. H.“ gemeldet wird, Vertretung ihrer Forderungen hmen getroffen,

Wie dem „D. Bürgermeister ¹ strengsten Maßna Nichtausständigen zu schützen. Am Roubaix eingetroffen. die städtische Feuerwehr mit

Geestemünde v e Fe Zwei Schutzleute

der Dampfspritze un wurden verletzt. Eine am Dienstag i demokratischer Seite einberufe wie die „Dortm. Z.“ berichtet, von e Anzahl aus dem Landkreise, besucht. die von der lution über Aufhebung der Kornzölle an. Ober⸗Berg⸗ und H aus Anlaß der bekannten (in den Nrn. 132 des „R. u. St.⸗A.“ erwähnter demokratischen Versammlung am

Die Bevölkerung Londons. Es wurde kürzlich mitgetheilt, da

des inneren oder eigentlichen London bemerkenswerther Weise nachgelassen hat. ist die Zunahme dagegen die gleiche geblieben. Volkszählung beträgt die Bevölke 4 211 056, im äußeren London 1 422 276, . Diese Zahlen, schreibt die „A. C.“, sind s richtige Vorstellung machen. Die Gesammtbevölkerung Groß halbe Million die der 27 größten engli) nahezu so groß wie die ganze Bevöl als die Beyölkerung deren Einwohnerzahl (3 000 000), Dänemar

(2 000 000), Schweden (4 800 000), der Vergleich zwischen Canada sowohl w groß wie Europa ein. welcher London heißt,

ß die Zunahme der Bevölkerung in den letzten zehn Jahren in In dem äußeren London

Nach der letzten im inneren London zusammen 5 633 332 Ein⸗ o ungeheuer, daß

n Dortmund abgehaltene, von sozial⸗ ne Volksversammlung war, twa 250 Personen, darunter eine Man verhandelte über die Korn⸗ liner Centralleitung empfohlene

rung nunmehr: und nahm ütten⸗Direktion 8. m. Lendons übertrifft um eine chen Provinzialstädte und ist Sie ist größer

leben giebt Vorgänge bei der sozial⸗

31. v. M. Folgendes be⸗ kerung Belgiens.

folgenden europäischen in runden Ziffern angegeben ist: k (2 200 000 , Griechenland (2 000 Portugal (4 500 000), Schweiz (3 000 000).

„Ohne dem Ergebniß der zu wollen, können wir schon jetz tritt in das Versammlungsloka

Sie haben in der ruhigsten Zeitpunkt, auf welchen d sie bei geöffneter Thür lichen Soziald

hat der Sozi gemacht und drei Bergleute verwundet, thätlich angegriffen zu kann keine Rede sei lung gingen, unseren Informationen einfach eine 2 n die Sozialdemokratie durch Nichts in diesem Entschluß beirren Tapezierergehülfen in Lpzg. Ztg.“ berichtet, am 10. d. 3 Die von einer früberen ission, welche darüber mit der Innung Die Innung schaft allein

gerichtlichen Untersuchung vorgreifen t erklären, daß die Bergleute den Ein⸗ sich nicht mit Gewalt erzwungen haben. Weise Einlaß begehrt, lange vor dem sammlung anberaumt war. Sie sind, als Einlaß verlangten, von drei im Lokal befind⸗ hne jede Veranlassung thätlich angegriffen wor⸗ at man ihnen den Eintritt ausdrücklich gestattet. Ferner aldemokrat Franke (Eisleben) vom Revolver Gebrauch obne selbst von Bergleuten Noth wehr bei diesem Mann sie zu der Versamm⸗

000), Nor⸗ (3 200 000), Noch auffallender ist London und den größten der britischen Kolonien. hmen beide einen Flächeninhalt so Der kleine Fleck auf der Karte von Europa, enthält jedoch eine halbe Million Einwohner

mehr als Canada und nahezu zweimal so

ie Australien ne

emokraten o

Literatur.

Zeitschriften.

Meteorologische erausgegeben von Dr. med. et er⸗Beamter im Königli Privatdozent der Meteorologie an d Salle in Braunschweig. D. eser Monatsschrift, Heft 1 t 2 für Februar 1891, liegen uns mit fol⸗ as Königlich meteorologische Institut in Aus amtlichem Anlaß heraus⸗ Besprochen von

Daß die Bergleute, ehe Getränke und baares Geld erbalten baben,

ü Wir sind entschlossen, den bis zum Aeußersten zu führen und

Monatsschrift für hil. B. Aß⸗ preußischen

„Das Wetter.“ bildete aller Stände. wissenschaftlicher Ob meteorologischen Institut und Universität Berlin. beiden Erstlingsbefte des für Januar 1891 und Hef gendem Inhalt vor: I. „D Berlin und dessen Observatorium“. gegeben von Dr. G. Lachmann. Bedeutung“ vom wissen ßischen meteorologischen Institut und an der Universität Berlin Dr. B. Aßmann. in alter und neuer Zeit“. von Dr. C. Lang in München. ovember und Deszember 1890 in Central⸗Europa“. ff. Dr. M. Wildermann. VI. 890 im Gebiet der Ost⸗Alpen“

Kampf gege werden uns Eine Versammlung der beschäftigte sich, wie die Einführung der neunstündigen Versammlung gewählte Komm verhandeln sollte, ist von dieser zurückgewiesen worden. nur mit dem zur Vertretung der Gehülfen Gehülfenausschuß in Unterhandlungen eintreten er zur Zeit nur noch aus drei Mitgliedern be⸗ stehende Ausschuß daher ergänzt werden möchte. war mit diesem Vorschlage nicht einverstanden und b Mandat der letzten drei Mi IFuli abliefe und ein neuer Ausschuß voraussichtlich n Stande kommen würde, weitere Schritte zur Einführung des unterlassen und abzuwarten, wie sich die Auflösung des Ausschusses verhalten

Barbier⸗ wie wir dem „Vorwärts“ Resolution angenommen: iseurgehülfen verpflichtet d einheitliche Organi⸗ zu beseiti en Mann für

b rlag von Otto M. mit der VIII Jahrgangs di

Arbeitszeit.

Wilhelm von Bezold. „Die Uranigs⸗Säulen und ihre gemeinnützige schaftlichen Ober⸗Beamten im Königlich preu⸗ Privatdozenten der Meteorologie III. „Wetterpropbezeiungen issenschaftlicher Vor⸗ IV. „Uebersicht über die Witterung V. „Referate“: Schneefall im von Carl Prohaska.

Hochwassers in Thüringen vom 24. und Lehmann⸗Rudolstadt. VIII. „Die Schätzung IX. „Ueber Scintillation“ von X. „Klimaschwankungen seit 1700 nebst Diluvialzeit“

erklärte, daß sie berechtigten Innungs⸗ würde und daß dies Die Versammlung eschloß, da das tglieder des Gehülfenausschusses icht wieder zu

Eine Reihe populär⸗w

A. Sprockho „Der große Spätherbst 1 VII. „Die Ursachen des 25. November“ von Dr. der Bewölkung“ Dr. P. Andries in Berlin. Bemerkungen über Dr. Ed. Brückner in Bern. respondenzen: 1]) Leuchtende Wolken. Dezember 1890. 4) D. XII. Briefkasten. Isobaren und Isothermen, Europa für den November 1890. Zu Heft 2: sowie die Niederschlagsmengen von Eine ganze Reihe interessanter Ergebnisse ch 12 Hefte kosten

1““ II

stundentages bis dahin zu Innung nach der gänzlichen öffentlichen Versammlung der Friseurgehülfen in Berlin wurde, entnehmen, am Dienstag folgende öffentliche Versammlung der Barbier⸗ und Fr sich in Anbetracht dessen, daß nur eine feste un sation im Stande ist, die Mißstände in ihrem Gewerbe und den Uebergriffen der Prinzipale entgegenzutreten, Mann dem Verband der Gehülfen beizutreten und mit allen Kräften dahin zu wirken, daß auch die noch fernstehenden Kollegen sich der Organisation anschließen.“

Die sozialdemokratische wieder einen Situationsbericht, aus welchem der nde mittheilt: Im Strike befinden sich außer den Heizern Bremerhaven die Feilenhauer in Ruhrort. lesien) bestehen Streitigkeiten

von C. Kaßner.

die Klimaschwankungen der XI. Meteorologische Notizen und Kor⸗ 1) Lichterscheinungen um den Mond. 2) Der Bishop'sche 3) Schneefälle und Kälte in J ie Kälte des Januar in Oest Zu Heft 1: b. Niederschlagsmengen von Central⸗ Mittlere Isobaren Central⸗Europa

erreich und Tirol. XIII. Kartenbeilage: a. Mittlere Generalkommission erstattet „Hamb. Corr.“ und Isothermen, für den Dezember 1890. einer jungen Wissen

Hefte 75 ₰.

und Kohlenziehern in Mainz, Bayreuth und Langenöls (Sch zwischen den Tischlergesellen und ihren Arbeitgebern.

der Tischler in Mainz und der Tabackarbeiter in Dres Ungunsten der Arbeiter Mahnung veranlaßt, beim Beginn vo

Ein Wolff'sches Telegramm aus setzer beschlossen, nachdem 100 000 Fl. von dem Strikefonds ver⸗ braucht worden sind, heute die Arbeit wieder aufzunehmen.

Aus Budapest wird der „W. Pr.“ berichtet:

Die Revolten der Bauernarbeiter in Oroshaza haben wieder begonnen. Wie der „Egyetertes“ aus Oroshaza meldet, haben Gendarmen vorgestern 46 Ackerknechte des Szent⸗Tornyaer Grundbesitzers Schwab zu zweien gebunden in das Bezirksgefängniß eingeführt. Von den Ackerknechten waren neun vor den Stuhlrichter Barloky in das Gemeindehaus von Szent⸗Tornya vorgeladen, da sie beschuldigt waren, andere Knechte aufgehetzt zu haben, größeren Lohn und Sonntagsruhe zu fordern. Die Vorgeladenen wurden von anderen Arbeitern, die mit Blei⸗ stöcken, Messern und Heugabeln bewaffnet waren, begleitet, welche das Der Stuhlrichter ermahnte öfter worauf zwanzig

Die Strikes den sind zu was die Kommission zu der Strikes vorsichtig zu sein. Wien meldet: Die Schrift⸗

Rekursentscheidungen des Reichs⸗Versicherungsamts.

(964.) Das Reichs⸗Versicherungsamt vom 20. April 1891 einen Ansp rente in einem Falle zurückgewiesen, Grundbesitz durch notariellen nur einen Altentheil vorbehalten hatte. sächlich durch die Leistungen des 6 bestritten wurde, so kam doch in B nur den vertragsmäßigen an den Grundstücken darf Standpunkte aus betrachtet, bezog der Kläger seinen onderen wirthschaftlichen Verfügung, welche lassungsvertrage getroffen hatte, Weise verwerthete, da übertrug, dieser sich i

it hat durch Rekursentscheidung ruch auf Gewährung von Aszendenten⸗ in welchem der Kläger seinem Vertrag überlassen und Wenn auch that⸗ Sohnes der Lebensunterhalt des etracht, daß diese Leistungen Entgelt für die Ueberlassung des Eigenthums tellten. Vom wirthschaftlichen und rechtlichen Lebensunterhalt aus er in dem Ueber⸗ indem er seinen Grundbesitz in der zur Bewirthschaftung dner zur Zahlung Naturalleistungen

Sohne seinen

Gemeindehaus stürmen wollten. doch die Menge leistete Widerstand, Gendarmen mit gefälltem Bajonnet vorgingen, die Aufrührer um⸗ zingelten und nach hartem Kampfe sechsundvierzig von ihnen verhafteten. . an der Graz⸗Köflacher striken, nach einer der „Volks⸗Z.“ zugegangenen Mittheilung, die b Die behördliche Vermittelung blieb erfolglos. örungen haben nicht stattgefunden. Aufbesserung des Lohnes. Vorgestern fand, wie die „A. C.“ mittheilt, in London eine Mo . t Schneidergesellen Ostendes statt, um den Bericht der Delegirten in den Provinzial⸗

er ihn einem Anderen m gegenüber aber als Schul einer lebenslänglichen Rente und zur Gewährung von überwiegend größeren Theile aus dem ab⸗ erden konnten. nzige Ernährer desselben im

verpflichtete, welche zum getretenen Vermögensobjekte genommen w der Sohn des Klägers nicht als der ei Sinne des §, 6 Ziffer 2b des Unfallversicherungsgesetz 1884 anzusehen (zu vergleichen die Rekurtzentscheidungen 203, 204, Schlußabsatz, Seite 228, 229 195, 9).

Im Joseph⸗Schacht Danach war

Die Strikenden verlangen eine e nachfolgende Entscheidung, 248, 339, 340, 355, 394, 395, 498, Nachrichten des

Massenversammlung 48, 210, 1888 Seite

(965.) Zu einer entgegengesetzten Auffassung ist das Reichs⸗ Versicherungsamt in folgendem Falle gelangt. Bei dem Betriebe eines Fuhrgeschäfts wurde der allein darin beschäftigte Sohn des Unternehmers durch Ueberfahren getödtet. Der Unternehmer selbst und seine Ehefrau sind wegen hohen Alters und körperlicher Schwäche völlig arbeitsunfähig. Sie hatten mit dem Sohne ausschließlich von dem Erträgnisse des Fuhrgeschäfts gelebt, mußten aber schon vier Tage nach dem Tode des Ersteren wegen Ueberschuldung den Konkurs anmelden, der auch eröffnet und später durch Zwangsvergleich, welcher die Veräußerung der ganzen Habe mit sich brachte, beendet wurde. Die Annahme und Bezahlung einer fremden Kraft war nicht an⸗ gängig gewesen, da das Geschäft hierfür zu wenig einbrachte. Ent⸗ gesfn der Auffassung der betheiligten Berufsgenossenschaft hat das

eichs⸗Versicherungsamt in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgericht in der Rekurzentscheidung vom 4. Mai 1891 nach Einsicht der gerichtlichen Konkursakten anerkannt, daß unter den dargelegten Um⸗ ständen der Getödtete als einziger Ernährer seiner Eltern (§. 6 Ziffer 2 b des Unfallversicherungsgesetzes) anzusehen sei. Es kommt auf die Verhältnisse an, wie sie zur Zeit des Todes des Sohnes lagen (u vergleichen Rekursentscheidung 498, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1888 Seite 195 a. E.). Gerade der Umstand, daß unmittelbar nach diesem Tode Konkurs über das Vermögen der Eltern eröffnet wurde, zeigt, daß mit dem Sohne dem Geschäft, dessen Er⸗ trägniß die Quelle des Unterhalts der Eltern bildete, die einzige Stütze genommen war, ohne die jene Quelle versiegen mußte. Nicht das Geschäft als solches, sondern der Sohn, der es leitete und gewinnbringend machte, war hiernach der Ernährer der Eltern.

(966.) Eine Berufsgenossenschaft hatte einen Verletzten Behufs Vornahme einer Kur gemäß §. 7 des Unfallversicherungsgesetzes in eine Heilanstalt aufnehmen lassen. Dort wurden dem Verletzten für 15 Kleidungsstücke beschafft. Die Berufsgenossenschaft wollte den von ihr der Anstalt erstatteten Betrag durch Abzüge von der dem Verletzten für die Zeit nach der Entlassung aus der Anstalt zukommenden Rente wieder einbringen. In der Rekursentscheidung vom 23. Februar 1891 hat das Reichs⸗Versicherungsamt dies für unzulässig erklärt. Wollte die Beklagte dem Kläger für eine gewisse Zeit die gesetzliche Entschädigung gemäß §. 7 des Unfallversicherungs⸗ gesetzes in der Form freier Kur und Verpflegung in einer Heilanstalt gewähren, so muß sie auch die Auslagen, welche durch die Gewährung der für den Aufenthalt in der Anstalt vorgeschriebenen Kleidungs⸗ stücke entstanden, als mit der Unterbringung in der Anstalt noth⸗ wendig verbunden tragen und kann daher die aufgewendeten 15 nicht erstattet verlangen. Dagegen blieb es ihr unbenommen, da die Verpflichtung zur Gewährung solcher Kleidungsstücke nur für die Dauer der Anstaltspflege bestand, beim Aufhören dieser Pflege die gelieferten Sachen dem Verletzten wieder zu entziehen und es ihm zu überlassen, die durch das Heilverfahren nicht mehr bedingten, aber für die gewöhnliche Lebensführung erforderlichen Kleidungsstücke, die er ja auch vor dem Eintritt in das Krankenhaus besitzen mußte, sich selbst zu beschaffen.

(967.) Einem Verletzten war aus Anlaß seiner Unterbringung in einer Heilanstalt gemäß §. 7 des Unfallversicherungsgesetzes von der Berufsgenossenschaft ein Reisekostenvorschuß von 20 gewährt worden, der zur Bestreitung der Kosten der Hin⸗ und Rückreise ausreichend war. Der Verletzte verwandte davon 10 zur Bestreitung der Kosten der Hinreise, die übrigen 10 verbrauchte er zu seinem Vergnügen für Bier, Cigarren ꝛc., so daß ihm nach Beendigung der Kur von der Leitung der Heilanstalt 9 für die Rückreise vorgeschossen werden mußten. Die Berufsgenossenschaft erstattete die 9 der Anstalt und rechnete sie dem Verletzten auf die nach der Entlassung aus der Kur fällig gewordene Rente an. Diese Aufrechnung hat das Reichs⸗Ver⸗ sicherungsamt in der Rekursentscheidung vom 23. Februar 1891 ge⸗ billigt. Der Beklagten kann nicht zugemuthet werden, den Betrag

für die Rückreise des Klägers zweimal zu leisten; sie hat also die der

Anstalt erstatteten 9ℳ über das Maß ihrer gesetzlichen Verpflichtung hinaus gezahlt. Nun erscheint eine Aufrechnung von Beträgen, welche die Berufsgenossenschaften unter dem Imsnge en Gesetzes über das gesetzliche Maß hinaus gezahlt haben, auf spä

zulässig erklärt hat (zu vergleichen Bescheid 690 und Rundschreiben vom 8 Juni 1889, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1889, Seite 167 und 343), um deswillen nicht als ein Verstoß gegen die Vorschrift des §. 68 a. a. O., weil diese Aufrechnung nicht als eine der

Pfändung im Sinne des §. 68 gleichstehende Maßregel betrachtet werden

kann. Dies muß auch von dem hier unter dem Namen eines Reisekosten⸗ vorschusses gezahlten Betrage von 9 gelten. Nachdem der Kläger die für die Ruͤckreise bestimmte Hälfte des Vorschusses anderweit ver⸗ wendet hatte, konnte die Beklagte bei richtiger Würdigung ihrer Ver⸗ pflichtungen aus dem Unfallversicherungsgesetze nicht umhin, dem mittellosen Kläger, der die Heimreise sofort nach Beendigung der Kur antreten mußte, nochmals einen Vorschuß zu gewähren. Auf den Namen und die Form der Zablung kommt es auf dem Gebiete der Unfallversicherung, wo es sich nicht um die Anwendung streng civilrecht⸗

licher Grundsätze handelt, im Allgemeinen nicht an.

(968.) Die Ehefrau eines Verletzten, welche während der Ver⸗ pflegung desselben in einer Heilanstalt die gesetzliche Rente (§. 7 Ab⸗ satz 2 des Unfallversicherungsgesetzes) bezog, hatte am Ersten des Monats, in dessen Verlauf der Verletzte aus der Anstalt entlassen wurde, gemäß §. 66 Absatz 2 a. a. O. den vollen Monatsbetrag ihrer Rente erhoben. Der Verletzte selbst erhielt von seiner Entlassung aus dem Krankenhause an eine Rente zugebilligt; auf diese wurde aber der Betrag abgerechnet, welcher von der Seitens der Ehefrau

erhobenen Rente auf die Zeit seit der Entlassung aus dem Kranken-

hause entfiel. Mittels Rekursentscheidung vom 23. Februar 1891 hat das Reichs⸗Versicherungsamt unter Wiedergabe der einschlägigen Ausführungen des Rundschreibens vom 8. Juni 1889 („Amtliche Nach⸗ richten des R.⸗V.⸗A.“ 1889 Seite 343) ausgesprochen, daß der Ver⸗ letzte sich die Anrechnung dessen, was seine Ehefrau überhoben hat, in gleicher Weise gefallen lassen müsse, wie die Anrechnung dessen, was sonst etwa an ihn selbst unter dem Zwange des Gesetzes zu viel ge⸗ zahlt worden wäre (zu vergleichen die vorstehende Entscheidung, auch die Rekursentscheidungen 466 und 751, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1888 Seite 84, 1889 Seite 358).

(969.) Bei einem Müllergesellen war als Folge eines Betriebs⸗ unfalls eine Bewegungsunfähigkeit von drei Fingern zurückgeblieben. Der Verletzte wurde nach seiner Entlassung aus der regelmäßigen ärztlichen Pchandlung Seitens der entschädigungspflichtigen Berufs⸗ genossenschaft in angemessenen Zwischenräumen wiederholten ärztlichen Untersuchungen unterzogen. Auf Grund einer solchen Untersuchung wurde nach Verlauf etwa eines Jahres nach der Einstellung der regel⸗ mäßigen Behandlung von sachverständiger ärztlicher Seite begutachtet, daß durch eine Behandlung in einer mediko⸗mechanischen Anstalt die bezeichnete Folge der Verletzung wesentlich gebessert werden könnte. Die Berufsgenossenschaft bat darauf gemäß §. des Unfall⸗ versicherungsgesetzes angeordnet, daß der Verletzte sich Zwecks weiterer Behandlung in eine solche Anstalt zu begeben habe. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat durch Rekursentscheidung vom 13. April 1891 diese Anordnung für gerechtfertigt erachtet. Grundsätzlich ist das Heilverfahren im Sinne der angeführten Gesetzes⸗ vorschrift so lange als nicht abgeschlossen anzusehen, als noch Aussicht auf Besserung der Folgen eines Unfalls, insbesondere auf Zurück⸗ führung eines durch einen Unfall verletzten Gliedes in einen dem nor⸗ malen möglichst nahe kommenden Zustand besteht, ohne daß etz dam eines Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit bedarf (zu vergleichen die Rekursentscheidungen 500, 552 und 553, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1888 Seite 196, 282 und 284). Hat freilich eine Berufsgenossenschaft lange Zeit verstreichen lassen, ohne von der ihr durch §. 7 a. a. O. gegebenen Befugniß Gebrauch zu machen, obwohl sie nach Lage der Sache, insbesondere nach dem Stande des Heil⸗ verfahrens, hierzu begründete Veranlassung gehabt hätte, so kann unter Umständen wesselbaft sein, ob sie alsbvann nach Ablauf jener Zeit noch diese Befugniß geltend machen darf. Indessen kann biese

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V tere Rentenraten, wie sie das Reichs⸗Versicherungsamt schon wiederholt im Aufsichtswege für

Frage hier auf sich beruhen, da im vorliegenden Falle die Berufs⸗ geseclenschean eine fortlaufende ärztliche Ueberwachung des Verletzten atte stattfinden lassen und mit der Anordnung weiterer Behandlung

weitere Behandlung noch Erfolg versprach. Hiernach wird der Kläger

sonderen Umstände des Einzelfalles zu einer Abweichung veranlaßten, bei der Bemessung des Grades dieser Minderung über die von der felbes aber bei folchen Arbeitern besonders fühlbar, die an gefährdeten Berufsgenossenschaft hier als ausreichend bezeichneten Sätze hinaus⸗ Styellen, 1. B. an und bei Maschinen oder in Bergwerken beschäftigt an denselben berangetreten ist, sobald sich herausstellte, daß eine solche gegangen und bezüglich vieler, mehr oder minder qualifizirter Berufz⸗sint. tritt dann no

thätigkeiten dazu gelangt, den Verlust eines Auges im Allgemeinen bder E

bei Vermeidung des Verlustes beziehungsweise der Beeinträchtigung auf einen von einem Drittel Erwerbsunfähigkeit nicht wesentlich lust n 2,

seines Entschädigungsanspruches ungesäumt der Anordnung der Berufs⸗ abweichenden Satz zu schätzen. Dabei war dem Reichs⸗Versicherungs⸗ genossenschaft nachzukommen, letztere aber bei etwaiger Entziehung der Rente die aus den Rekurgentscheidungen 610, 654, 753, 754 („Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1888 Seite 333, 1889 Seite 138, 359)

ersichtlichen Grundsätze zu beachten haben.

(970.) In mehreren Fällen, in denen Bergarbeiter durch Betriebs⸗ unfall ein Äuge verloren hatten, ohne daß das sonst normale

amt wohlbekannt, daß manche Aerzte, darunter auch Spezialisten für Augenkrankheiten, sich in ihrer Begutachtung der Wirkung des Ver⸗ vauerntezm, 2992* lustes eines Auges bei sonst normalen Verhältnissen des anberen 673, 911, „Natliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1888 Seite 291, dem hier von der Beklagten vertretenen Standpunkte nähern. In⸗ 1389 Date 162, 1890 Seite 597). Diesen für eine reichlichere dessen dieser Auffassung stehen auf der anderen Seite die Urtheile Sthätzang des Grabes der Erwerbsunfähigkeit sprechenden Gründen zahlreicher Autoritäten auf dem Gebiete der Augenheilkunde entgegen: gegenlbet sallt bas von der Berufsgenossenschaft in ihren Rekursschrifte

von neueren Arbeiten sei auf die im „Centralblatt für allgemeine

baigebrachte Material nicht durch

Schlosiern v. i, w, die Schmälerung der Vollständigkeit des Gesichts

ch bei allen Arbeitern die Nothwendigkeit

des unversehrten Auges, um dessen unersetzlichen Ver⸗ en, die dadurch nicht selten b bigbecigen Erwerbzfeldes, die größere Vorsicht un ver Arbeit unb die leichtere Ermüdung des einen panntem Sehen (zu vergleichen Entscheidungen 569,

edingte Einschränkung des d Langsamkeit bei Auges bei an⸗

greifend ins Gewicht. Ihre statistischen

unverletzte Auge in Mitleidenschaft gezogen worden war, hatte die be⸗ Gesundheitspflege“ IX. Jahrgang (1890) Seite 217 bis 232 veröffent⸗ Angaben leiten einmal an dem Mangel, daß darin nur diejenigen

theiliate Berufsgenossenschaft den Verletzten eine Rente von 20 Prozent

lichte Abhandlung des Augenarztes Dr. Mooren „Sehstörungen und

einäugicen Arbeiter Berücksichtigung finden, die bei der bisherige

derjenigen für völlige Erwerbsunfähigkeit zugebilligt, das Schiedsgericht Entschädigung“ verwiesen. Und diese Urtheile finden sowohl in den Bergarbeit fortbeschäftigt werden, während es an einer Angabe dieselbe auf erhobene Berufung aber um 10 Prozent erhöht. In den bei zahlreichen Fällen gemachten praktischen Erfahrungen, wie auch in barbber zeblt, wie viele der in dem betreffenden Bezirk durch Betriebs⸗

hiergegen eingelegten Rekursen brachte die Berufsgenossenschast eine Uebersicht über die Lohnverhältnisse der im Beäirke der betheiligten

dahin, daß die Vertreter der abweichenden Auffossung in der Regel

Erwägungen allgemeiner Natur ihre Bestätigung. Letztere geben unfal naugig Gewordenen infolge der Verletzung gezwungen worden sind, ihre kisherige Thätigkeit aufzugeben und zu einer anderen über⸗

Sektion beschäftigten einäugigen Bergarbeiter zum Erweise dafür bei, nur den einen beim Verlust eines Auges in Betracht kommenden zugehen. Sovann läßt sich nicht übersehen, welchen Antheil das Mi

daß die überwiegende Mehrzahl derselben den nämlichen Lohn, wie die Faktor, nämlich den Verlust an zentraler Sehschärfe, ausreichend unverletzten Arbeiter gleicher Art, verdienten, und daß auch bei den übrigen die Mindereinnahme an Lohn in den weitaus meisten Fällen nur 5 bis 20 Prozent betrage. Auch hätten sich diejenigen Arbeiter,

welche durch Unfall ein Auge eingebüßt, bei den ihnen zugebilligten, Fähigkeit, die Gegenstände nach jenen Prozentsätzen entsprechenden Rentenbeträgen in der Regel be⸗ und damit zuͤgleich die Größenverhältnisse und Entfernungen richtig beruhigt haben, nicht ohne Weiteres die von der Berufsgenossenschaft

ruhigt, welcher Umstand doch dafür spreche, daß sie selbst jene Ent⸗ abzuschätzen, sowie in der Minderung der Vollständigkeit des Gesichts⸗ schädigung für angemessen und ausreichend erachteten. Das Reichs⸗ feldes und damit in der Schwierigkeit zu erblicken, Hindernisse und Uebelstände treten i Versicherungsamt hat die betreffenden Rekurse unter dem 26. Januar

berücksichtigen, dagegen die daraus erwachsenden übrigen Nachtheile nicht in Rechnung ziehen oder doch unterschätzen. Diese sind in dem Verluste der Möglichkeit des binokularen Sehens, das heißt der ihrer Körperlichkeit wahrzunehmen

hervorgehobene Bedeutung beigemessen wer

leid und Wohlwollen der seitherigen Arbeitgeber an den verhältniß mäßig günstigen Lohnverhältnissen der Betheiligten tr Gewähr für eine Fortdauer der letzteren, namentlich in andere Betriebe, besteht. Auch kann dem Umstande, daß die Ver⸗ letzten sich vielfach bei den ihnen zugebilli

agen, und welche

v24

gten geringen Rentenbeträgen

den. Denn die aufgeführten hrer Natur nach dem Betroffenen meist nicht von

Gefahren, die dem Einäugigen von der Seite des erblindeten Auges her ent⸗ vornherein mit der Schärfe ins Bewußtsein, wie dies bei den Folgen

1891 zuruͤckgewiesen und dabei im Wesentlichen Folgendes aus⸗ gegenstehen, rechtzeitig und hinlänglich deutlich wahrzunehmen. Es mag des Verlustes einer Hand, eines Armes oder Beines der Fall zu sein

geführt: Es ist nicht nur in der Rekursentscheidung zugegeben werden, daß diese Uebelstände sich bei manchen Berufs⸗ 569 (⸗Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1888 Seite 291) thätigkeiten, insbesondere auch für gewöhnliche Tagearbeiter, weniger Feeehen dem entgegengesetzten Vorbringen einer Berufsgenossenschaft ereits ausgesprochen worden, daß der durch einen Betriebsunfall aber tritt ihr schädigender Einfluß auf die Erwerbsfähigkeit in erheb⸗ wo der ö jene mißli herbeigeführte Verlust eines Auges sich stets als eine Minderung der lichem Maße hervor und läßt sich auch durch die Uebung und Ge⸗ in ihrem vo wöhnung nur in unvollkommener Weise ausgleichen. So macht sich öeh hier sich nicht selten mit objektiv unzureichenden Entschädigungs⸗ a

Erwerbsfähigkeit darstellt, sondern das Reichs⸗Versicherungsamt ist auch der Mangel des binokularen Sehens bei Monteuren, Mechanikern,

in seiner bisherigen Rechtsprechung durchweg, soweit nicht die be⸗

tzen begnügt.

en

pflegt, sondern machen sich ihm erst nach und nach bei der Arbeit selbst the uch in höherem Maße fühlbar. Die Rentenfestsetzung und die Berufungs⸗ störend geltend machen: bei einer großen Zahl anderer Berufszweige frist fallen aber bei kegelmaßigerg Geschäftsgange oft noch in eine Zeit,

en Erfahrungen noch nicht oder doch nicht Umfange gemacht hat. Dies erklärt, weshalb er

8

Untersuchungs⸗Sachen. .Aufgebote, Fuftellungen u. der

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

„Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung ꝛc. von Werthpapieren. 1

Deffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesells 7. Erwerbs⸗ und Wir 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 9. Bank⸗Auswe 8 10. Verschiedene

Feten aa Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 8 thschafts⸗Genossenschaften.

ekanntmachungen.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[16094] Steckbrief.

Gegen die unten beschriebenen 1) Buchhalter Gott⸗ lieb Klein, geboren am 23. März 1859 zu Leobschütz, 2) dessen Ehefrau Clara, geb. Rosenhahn, geboren am 19. 4. 1861 zu Magdeburg, beide zuletzt in Berlin wohnhaft, ist die Untersuchungshaft wegen Betruges verhängt. Es wird ersucht, dieselben zu verbaften und in das nächste Gerichtsgefängniß, welches um Annahme und sofortige Nachricht hierher gebeten wird, abzuliefern.

Berlin, den 4. Juni 1891. 1 Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.

Beschreibung 1) des ꝛc. Klein: Größe 1,64 m, Statur kräftig, Haare braun, Stirn hoch, Bart: brauner Schnurrbart, Augenbrauen braun, Augen dunkel, Nase kurz, Mund: dicke Lippen, Zähne un⸗ vollständig, Kinn oval, Gesicht länglich oval, Ge⸗ sichtskarbe gesund, Sprache deutsch. Kleidung: dunkler Jaquet⸗Anzug, runder schwarzer Hut, Zug⸗ stiefel. .“ Kennzeichen: auf der rechten

ange 2 Narben,

n. Frau Klein: Größe 1,55 m, Haare dunkel⸗ blond, Stirn frei, Augenbrauen blond, Augen braun, Nase klein, Mund gewöhnlich, Zähne defekt, Kinn rund, Gesicht oben breit, unten schmal, Gesichts⸗ farbe gesund, Gestalt kräftig, Sprache deutsch.

[16288] Steckbrief.

Gegen die unten beschriebene Kellnerin unver⸗ ehelichte Thekla Borowska, welche sich verborgen häͤlt, ist in den Akten U. R. I. 157. 91 die Unter⸗ suchungshaft wegen Meineides verhängt. Es wird ersucht, die ꝛc. Vorowska zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Alt⸗Moabit 12a abzu⸗ liefern. 4 8

Berlin, den 6. Juni 1891. r

Der Untersuchungsrichter ad bei dem Königlichen Landgerichte I.

Beschreibung: Alter 22 Jahre, geboren am 26. August 1868 zu Krotoschin, Größe 1 m 42 cm, Statur mittelstark, Haare blond, Stirn flach, Augenbrauen blond, Augen blaugrau, Nase Stups⸗ nase, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn rund, Gesicht rund, Gesichtsfarbe gesund, Sprache gebrochen deutsch 8 und polnisch. Csgs 1

163032 Im RNamen des Könige! In de. Strafsache gegen den Handelsmann Oskar Griepentrog zu Berlin, geboren am 22. Februar 1849 zu Berlin, Dissident, wegen Beleidigung, hat die Straskammer des Königlichen Candgerichts zu Potsdam in der Sitzung vom 29. April 1891, an welcher Theil genommen haben: 1) Haeckel, 8 86 als Vorsitzender, 1 2) Sperber, Landgerichts⸗Räthe, r. Peters, mn. 5) Dr. Ampach, Gerichts⸗Assessor, als Richter, ““ Dr. Mendelssohn, Gerichts⸗Assessor, als Beamter der Staatsanwaltschaft, von Wolff, Referendar, 1 M als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt, B daß der Angeklagte Griepentrog der öffentlichen Beleidigung schuldig, daher mit einer Geldstrafe von 50 fünfzig Mark, im Nichtbeitrei⸗ bungsfalle für je 5 fünf Mark einem Tag Gefängniß zu bestrafen, auch den Beleidig⸗ ten, nämlich den bei der eee der Straf⸗ rechtspflege betheiligten Richtern der Berliner Gerichte, die Befugniß zuzusprechen, innerhalb vier Wochen nach Zustellung einer beglaubigten Abschrift des rechtskräftigen Urtheils an den König⸗ lichen Kammergerichts⸗Präsidenten, den verfügen⸗ den Theil des ÜUrtheils einmal im „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger“ und in der „Berliner Volks⸗ zeitung“ auf Kosten des Angeklagten bekannt machen zu lassen, Letzterem auch die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen. Von Rechts Wegen.

[16454] Urtheil eines Kontumacialkriegsrechts vom

Mai resp. 2. Juni 1891 ist der zur Disposition

seines Truppentheils beurlaubt gewesene Gefreite Karl Ferdinand Froßner, geboren den 7. August 1865 zu Stuttgart, in contumaciam der Fahnen⸗ flucht für schuldig erklärt, und das ihm gegenwärtig zustehende oder künftig anfallende Vermögen un⸗ beschadet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt

worden. Stuttgart, den 8. Juni 1891. 8 51. Infanterie⸗Brigade (1. K.

[16287]

Durch Beschluß der Strafkammer III. de 88

herzoglichen Landgerichts hierselbst vom 28. Mal d.

ist das im Deutschen Reich befindliche Vermögen §. 140 Ziffer 1 des Hinrich Johann Ludwig Juniel, geb. den 6 Juli 1863 mu Drielakermoor, zuletzt wohnhaft zu Oldenburg, gemäß §§. 325, 326

des eines Vergehens nach St.⸗G.⸗Bs. angeklagten

der St.⸗P.⸗O. mit Beschlag belegt. Oldenburg, 1891, Juni 4. Der Staatsanwalt. J. V.: Ramsauer.

Bekanntmachung.

rtheil der hiesigen landgerichtlichen Straf⸗ kammer vom 27. Mai 1891 wurde die unterm 27. August 1890 gegen den Leodegar Kury, geboren am 23. März 1870 in Tagsolsheim, wegen Ver⸗ letzung der Wehrpflicht angeordnete Vermögens⸗

beschlagnahme aufgehoben. Mülhausen, den 2. Juni 1891. Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt. In Vertretung: Roeffs, Staatsanwalt.

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2) Aufgebote, Zustellungen

[16305] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im

Grundbuche von der Friedrichstadt Band 21 Blatt Nr. 1519 auf den Namen des Chemikers Gustav

Jürs hier eingetragene, in der Zimmerstraße Nr. 21 belegene Grundstück am 22. September 1891,

Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichz,

an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C.,

Erdgeschoß, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 19 250 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige

Abschätzungen und andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, ins⸗ besondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab⸗ gabe von Geboten anzumelden und, falls der be⸗ treibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte laubhaft zu machen, widrigen alls dieselben bei Peststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen

die berücksichtigten Ansprüche im Range mrück⸗ treten. Diejenigen, welche das Eigenthum des

Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Cin⸗ stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalle nach erfolgtem FKa das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücke tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗

schlags wird am 24. September 1891, Nuch⸗

mittags 12 ½ Uhr, an obenbezeichneter Gerichts⸗ stelle verkündet werden.

Berlin, den 29. Mai 1891. Königliches Amtsgericht I. Abthetlung 58.

[16306] Zwangsversteigerung⸗

hier eingetragene, in der Eldenaerstrahe

legene Grundstück am 21. September 1891, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 4,77 Reinertrag und einer Fläche von 10 a 11 qm zur Grundsteuer und für das Rechnungsjahr 1892/93 mit 13 020 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nach⸗ weisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D, Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Er⸗ steher übergehenden Ansprüche, deren Vorhan⸗ densein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen,

sistellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksich⸗

widrigenfalls dieselben bei Fe

tigten Ans

steigerungstermins die Einstellung des

das Kaufgeld in Bezug auf den

obenbezeichneter Gerichtsstelle verkündet werden. Berlin, den 28. Mai 1891. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.

[16304]

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der zur Konkursmasse des Dachdeckermeisters Th. Voß⸗

schen Nachlasses gehörigen Grundstücke, nämlich:

1) des an der Friedland’'schen Straße sub Nr. 244A.

belegenen Hauses c. p. und

2) des an der Markgrafenstraße sub Nr. 24 B.

belegenen Hauses e. p.

sind in den heutigen Liquidationsterminen sofort zu die Ausschlußurtheile erlassen und ver⸗

Üündet worden.

Solches wird hierdurch gemeinkundig gemacht und werden zugleich die auf Mittwoch, den 1. Juli 1891, Vormittags 11 Uhr, vor Gericht bhier anstehenden Ueberbotstermine mit dem Bemerken hierdurch in Erinnerung gebracht, daß in den heute abgehaltenen ersten Verkaufsterminen Gebote nicht

abgegeben sind. Nenbrandenburg, den 6. Juni 1891. Großherzogliches Amtsgericht. 8

[15524]

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der zur Konkursmasse des Hänolers Schmede hiertelbtt gehörigen, im Hasenlager (Dustern) sab Nris. „671h, 1268 und 1269a belegenen DHausgrunestites, sft un Abnahme der Rechnung des Segweitern, ur Fr⸗ klärung über den Theilungsplan, vowe ur Por⸗ nahme der Vertheilung ver- Wermm mt Honnenetragg, den 25. Junt 1894, Unemntitanme arn hre ve⸗ stimmt, zu welchem R* Komntnverswanter, Re. 8.*

theiligten Gläubiger und RXr Schldaar Kerxgurngh

mit dem Bemerken gelgden, wermn, ü Re o⸗ auß. 09 Seguesters D N Mlusgspian wWut ausliegen. . Sear, e d. Ss iüchn 28 BroFherseiches nEAXX2 .

8

162.. AA à,A. De Friedeich eee, eeshen, . Demehiee

1 II11“

er -1 Im Wege der Zwangsvollsireung solh a d Grundbuche von Lichtenberg Band 19 Blatt Nv. 888 auf den Namen des Kanfmanns 8 KA.

eeeee, ene Herse eeehehermg 8 Se w Nibe6. Sh WMhehelen n Feeheh, I Beeet. We. Pen., der eeh. dr eüeen e ehe ee müenee-

prüche im Range urücktreten. ie⸗ jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be⸗ anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Ver⸗

3 die f erfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag 1 spruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 24. Sep⸗ tember 1891, Nachmittags 12 ½ Uhr, an

„. wgb. hel enwer ach, den

19. November 1891, Nachmittags 4 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Königsstraße 71, Fne 24, anberaumten Aufgebotstermine seine kechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. Elberfeld, den 23. März 1891. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. (L. 8.) gez. O'Daniel. Beglaubigt: Heßler, Gerichtsschreiber.

[ĩ16323] Aufgebot.

Der Ingenieur V. Limbor in Civitavecchia hat das Aufgebot der folgenden Prioritätsaktien des Georgs⸗Marien⸗Bergwerks⸗ und Hüttenvereins zu Georgs⸗Marien⸗Hütte, nämlich der Nummern 376, 377, 378, 379 und 2340, lautend über je 100 Thlr. (einhundert Thaler) Courant beantragt. Der In⸗ haber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 18. Dezember 1891, gex.ö. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Abtheilung 3, immer Nr. 8, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.

Osnabrück, den 22. Mai 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 3.

11““

[139861 &g—Aufgebot.

Auf Antrag des Kirchenvorstandes zu Tolksdorf bei Hogendorf werden die angeblich gestohlenen, im Grundbuch von

a. Glaubitten in Abtheilung III. 7 . Gut Schülzen A. in Abtheilung III. Nr. 3, 8, 9 eingetragenen stpreußischen 8Spezial⸗Punobriefe Glaubitten Nr. 56 über 300 und Schülzen A. Nr. 5 über 300 aufgeboten.

Die Inhaber werden aufgefordert, ihre Rechte auf

die Pfandbriefe spätestens im Aufgebotstermin am 23. Dezember 1891, Vormittags 10 Uhr, auf der Gerichtsstelle Zimmer 9 anzumelden und die Pfandbriefe vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung derselben erfolgen wird. Rastenburg, den 6. Mai 1891. Königliches Amtsgericht. 16324]% Aufgevot.

Der Bergmann Johannes GBünther in Langendreer

hat das Aufgebot des Sparkafsenbuchs Nr. 16 3185 der Sparkasse zu Witten über eine Finlage von 347,58 ℳ. ausgestelt für den Bergmann Johannes Bünther n

zangendreer beantragt. Der Inbaber der Urkunde viro aufgesordert, späteftens in dem auf den 300. Dr⸗ ember 1891, Bormittags 191% Uhr, vor demn nterzeichneten Gerichte anberaumten Uufgrbofs⸗

termine stine Rechte anzumelden und die Urkundr voetulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Mrkunade erfolgen wird.

WBitten, den 3. Junt 1891. Königkiches Amtsgericht.

8

Der Hüuster Nugust Launrisch aus Schackhdurr hat das Aufgehot des für ihn ausgesteilten Spar⸗ Nisenbuchs üttern 2. Nr. 7024 der hiefigen Nehren⸗ teile vr Nrederlaufitzer Sparkasse zu Eibven über 08 * heantragt. Der Fnhahrer deos Spar⸗ Aifenbachs wird aufgefvedert, päfestens in dem zuf Hen 2. Irrooer 189 18, Vormittages eh mhr, ;vu, hm unterzeichneren Gerichte anbheraumten Auf⸗ ebnsistermine eine Rechte anzumeiden und daosß Sdar⸗ Aastenvuch voczulegen, widrigenfailb Re Kraftios⸗

68583] Aufgevot. O

an zur Einsicht a x. Berrhsscheehermn vellxang Nsleiben erfoigen wird.

Femsterwaide, den 5. Fehenar 1882b. Das Koönigiiche Wntsgericht.

Her Vücher Emnik Marcug zu Daan dat das Auf⸗

geder h auf den Namen Emt Murens, Bäcker 8* Meekchrid, von des Mdtischen Sparkasse zu

Sotthnen under Ne. 28 87d aasgefbellten Sparkassen⸗

duhen, or wenchem n Einlagen unterm 7. Juli 1890

880 und n Ar gesammt 600

Inhaber der Ur⸗

t 8 nd. be⸗ Der dende Ned auxefvedert, spätestens in dem auf

11“ 1“ .