1891 / 142 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Jun 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Im Namen des Königs! Verkündet am 27. Mai 1891. Weber, Aktuar, als Gerichtsschreiber.

In der Rosenthal⸗Birnbaum'schen Aufgebotssache F. 12/89, in der Habild'schen Aufgebotssacte F. 4/90, und in der Schröder'schen Aufgebotssache F. 7/90 erkennt das Königliche vIZ zu Burg durch den Amtsrichter Steinhausen für Recht:

1 lgend ppothekenurkunden: D 2 1. Heg⸗ über die auf dem der Stadt⸗

emeinde Magdeburg gehörigen, im Grundbuche von Förelit Band I. Nr. 35 verzeichneten Grundstück Abtheilung III. Nr. 10 für die Kaufleute Moritz Rosenthal in Potsdam und Moritz Birnbaum in Genthin aus dem Kaufkontrakte vom 25. Juli 1856 eingetragene zu 5 % verzinsliche rückständige Kauf⸗ gelderforderung von 352 Thalern, welches Dokument gebildet ist aus der Ausfertigung des Vertrages vom 25. Juli 1856 mit darauf be⸗ findlichem Ingrossationsvermerk vom 12. Juli 1858 und angehängtem Hypothekenbuchsauszug von dem⸗ selben Datum über die damals im Grundbuche von Cörbelitz Nr. 178 verzeichneten Grundstücke, b. das Dokument über 3000 Restkaufgeld, ein⸗ getragen aus dem Kaufvertrage vom 11. Januar 1877 am 20 März 1877 für den Bäckermeister Hermann Habild mit der Maßgabe, daß 1500 im März 1879 und 1500 im März 1880 zu zahlen sind, auf dem Grundstück des Seilermeisters Ferdinand Ruff zu Burg Band XI Blatt 499 des Grundbuchs von Burg in der Abtheilung III. unter Nr. 9, gebildet aus dem Hypothekenbriefe vom 3. April 1879 und der beglaubigten Abschrift ddes Vertrages vom 11. Januar 1877 und der Ver⸗ handlung vom 17. März 1877, auf welchem Doku⸗ mente sich der Abtretungsvermerk für den jetzigen Gläubiger, Kossath⸗Altsitzer Friedrich Röber zu Parchau vom 3. April 1879 befindet, c. das Dokument über 8 aa. 325 Thaler Courant und zwei einschläfrige Betten, Vatererbe für Marie Mathilde Schröder, geboren am 30. November 1833,

. 325 Thaler Courant und zwei einschläfrige Betten, Vatererbe für Louise Auguste Schröder, geboren am 8. Januar 1836, 8

. 325 Thaler Courant Vatererbe für Christian Albert Schröder, geboren am 2. Mai 1838,

.325 Thaler Courant Vatererbe für Friedrich Otto Schröder, geboren am 28. Juli 1842,

. 325 Thaler Courant und zwei einschläfrige Betten, Vatererbe für Eleonore Bertha Schröder, geboren am 7. Januar 1845,

nebst 4 % jährlichen Zinsen von 300 Thaler aus dem Testamente des Ziegeleibesitzers Christian Schröder vom 18. Dezember 1853, publizirt den 21. August 1854, sowie der Erbreaulirungsverhand ung vom 23., bestätigt am 29. Dezember 1854, ein⸗ getragen auf den Grundstücken des Oekonomen Hermann Schröder zu Parchau, Nr. 27 des Grund⸗ buchs von Parchau Abtheilung III. Nr. 16, sowie erner des Ackermanns Peter Müller zu Ihleburg Nr. 31 des Grundbuchs von Ihleburg Abthei⸗ ung III. Nr. 10 und des Schmiedemeisters Ferdinand Koch und dessen Ehefrau Emilie, geb. Provenius zu Ihleburg Nr. 52 des Grundbuchs von Ihleburg Abtheilung III. Nr. 8, 8

welches Dokument gebildet ist aus der Ausferti⸗ gung des genannten Schröder'schen Testaments, der ebenfalls genannten Erbregulirungsverhandlung mit dem darauf befindlichen Ingrossationsvermerk vom 13. März 1855 und daran gehängten Hypotheken⸗ buchsauszügen von demselben Datum über die da⸗ mals Parchau Nr. 68 und 27 verzeichneten Grund⸗ stůcke 1

werden für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den resp. Antragstellern auferlegt.

Steinhausen.

[17625] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Kaufmanns Sally Knopf zu Berlin, Oranienburger Straße, vertreten durch den Rechtsanwalt Stein zu Jüterbog, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Jüterbog durch den Amts⸗ richter Ilberg für Recht:

Das Hypothekendokument über die auf dem dem Kaufmann Sallv Knopf zu Berlin, Oranienburger Straße 58, gehörigen, im Grundbuche von Neumarkt Band I Blatt Nr. 7 verzeichneten Grundstücke, Abtheilung III Nr. 1 aus der Urkunde vom 31. De⸗ zember 1870 für den Maurer Johann Carl Albert Gategast zu Jüterbog eingetragene Hypothekenpost von 175 (Einhundert fünf und siebenzig) Thalern nebst Zinsen wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten trägt der Antragsteller.

Jüterbog, den 12. Juni 1891.

Königliches Amtsgericht.

[17509) Im Namen des Königs!

Auf den Antrag der blödsinnigen Wittwe Naun⸗ dorf, Johanne, geborenen Möbert, von Stadt Als⸗ leben, vertreten durch deren Vormund Tischlermeister Wilhelm Tischmeyer zu Stadt Alsleben, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Alsleben a./S. durch den Amtsrichter Kuntze für Recht:

Die Hypothekenurkunde vom 27. Dezember 1869 über 150 Thaler Darlehn für den Fleischermeister Wilhelm Bratfisch zu Dorf Alsleben lautend, be⸗ tehend aus der Ausfertigung der Schuldurkunde vom 23. November 1867 und den beiden Hypothekenbuch⸗ auszügen vom 27. Dezember 1869 über die Band 7 Blatt 109 Abtheilung III. Nr. 5 Stadt Alsleber Haushypothekenbuches und Band 9 Blatt 9 Al⸗ theilung III. Nr. 1 neuen Hypothekenbuches ein⸗ getragenen Posten obigen Betrages wird zum Zwecke der Löschung auf Kosten der Antragstellerin für kraftlos erklärt. 1“ 889

(18067]1 Femeent 1.

Das über die für den Bauern Christian Scherler auf seinem Grundstück Bd. I. Blatt Nr. 31 Grund⸗ buchs Storbeck in Abth. III. Nr. 1 eingetragenen 658 Thlr. 14 Sgr. = 1975,40 Mutter⸗ und Schwesternerbtheil gebildete Hypothekeninstrument ist durch Ausschlußurtheil vom 12. Juni 1891 für kraftlos erklärt worden, was gemäß §. 848 Abs. 2 der Deutschen Civil⸗Prozeß⸗Ordnung bekannt ge⸗ macht wird.

Neu⸗Ruppin, den 12. Juni 1891.

Königliches Amtsgericht

18099) Im Namen des Königs! - Auf den Antrag des Eigenthümers Ivhann Kuck⸗ lewski in Rosochatka erkennt das Königliche Amts⸗ 8 zu Tuchel durch den Amtsrichter Jander für Recht: 4

Der über die auf dem Grundstück Rosochatka Nr. 4 Abth. III. Nr. 4 für die unverehelichte Ca⸗ tharina Michalska in Rosochatka aus der Urkunde vom 12. Januar 1877 eingetragene Darlehnsforde⸗ rung von 120 gebildete Hypothekenbrief wird für kraftlos erklärt. F. 1/91. —S Verkündet am 22. Mai 1891.

Zur Beglaubigung: 8 .“

p; 7 r

umm, 3 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

17803 Bekanntmachung.

1 8 Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ ericht zu Lauban vom 4. Juni 1891 sind folgende ypotheken⸗Dokumente: 1 1““ 1) über 50 Thlr. Darlehn, eingetragen für die

beiden minorennen Geschwister Ernst Hermann und

Johanne Christiane Theunert in Loebenslust auf

dem Grundstücke Loebenslust Nr. 6 in Abth. III.

r. 1, 3

2) über 392 Thlr. Judikatsforderung, eingetragen für den Kaufmann Johann Franz Grohmann in Schönlinde auf dem Grundstücke Hennersvorf Nr. 7 in Abth. III. Nr. 14, 1

3) über 90 Thlr, rückständiges Kaufgeld, eingetragen für den Gedingegärtner Johann Gottlieb Geisler in Wingendorf auf dem Grundstücke Wingendorf Nr. 43 in Abth. III. Nr. ;,

4) über 14 Thlr. 21 Sgr. Judikatsforderung, eingetragen für die Gutsherrschaft zu Bertelsdorf auf dem Grundstücke Bertelsdorf Nr. 10 in Abth. III.

r. 6, 1 5) über 20 Thlr. Darlehn, eingetragen für die Ortsarmenkasse von Ober⸗Schönbrunn auf dem Grundstück Ober⸗Schönbrunn Nr. 69 in Abth. III.

r. 1, 8 6) über 80 Thlr. Darlehn, eingetragen für den Weber Carl August Gähler in Lauban auf dem Grundstücke Lauban Nr. 624 in Abth. III. Nr. 2, 7) über 25 Thlr. Darlehn, eingetragen für die Almosenkasse der Stadt Lauban zur Gesammthaft auf den Grundstücken 1I“ a. Lauban Nr. 470 a in Abth. III. Nr. 1, b. Lauban Nr. 1050 in Abth. III. Nr. 1 für kraftlos erklärt worden, was hiermit bekannt gemacht wird. 1 Lauban, den 9. Juni 1891. Königliches Amtsgericht.

[17807] Im Namen des Königs! 1 In Sachen betreffend das Aufgebot verloren gegangener Hrpothekendokumente F 8 und 11/90. bat das Königliche Amtsgericht zu Angerburg durch den Amtsrichter Schacht für Recht erkannt: I. Folgende Hypothekendokumente nämlich:

a. das Dokument über einen im Grundbuche von Rosengarten Nr. 11 Abthl. III Nr. 7 eingetragenen Vatererbtheil von 20 Thlr bestehend aus beglaubigter Abschrift der als Altentheilse⸗ und Schulddokument über 100 Thaler ausgefertigten Verhandlung de dato Rosengarten den 22. April 1844 mit Eintragungsvermerk und Hypothekenschein vom 18. Juli 1844 sowie des Erbrezesses vom 1. Februar 1849 ausgefertigt als Zweig⸗ dokument über 20 Thaler für Ludwig Mutzkeit unter dem 1. Februar 1849 nebst Sub⸗ ingrossationsvermerk und Hypothekenschein vom 15. März 1849, das Dokument über 18 Thaler nebst 5 % Zinsen seit dem 4. April 1853 des Wirth Michael Derdey eingetragen auf Rosengarten Nr. 13 Abthl. III Nr. 10 laut Verfügung vom 9. Oktober 1854, mitübertragen nach Rosengarten Nr. 54 Abthl. III Nr. 1 laut Verfügung vom 4. Juni 1858, bestebend aus dem Erkenntniß vom 17. November 1853 und der Purifikatoria vom 27. April 1854 unter Bescheinigung der Rechtskraft ausgefertigt am 29. September 1854 nebst Eintragungsvermerk und Hypothekenbuchsauszug vom 11. Oktober 1854

werden für kraftlos erklärt. II. die Kosten fallen den Antragstellern zur Last. Angerburg, den 25. Mai 1891. Königliches Amtsgericht.

[17806] Im Namen des König! F. 18/90. Verkündet am 6. Mai 1891. v. Terski, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Grundbesitzers Carl Wiegand in Woynassen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marggrabowa für Recht:

Der Hypothekenbrief vom 2. November 1876 über die im Grundbuche von Woynassen Nr. 8 in Abth III. Nr. 5 für Wilhelm Ludwig Kukowski eingetra⸗ genen 150 Thaler = 450 elterliche Abfindung, welchem Ausfertigung des gerichtlichen Vertrages vom 30./31. März 1868 beigefügt ist, wird für kraftlos erklärt.

Königliches Amtsgericht. II.

[17799] Brandenburg a./H. Bekanntmachung. Verkündet am 8. Juni 1891. Pinczakowski, Gerichtsschreiber. m Namen des Königs!

Auf den Antrag der Frau Tuchmacher Auguste Deichgraeber, geb. Stuebert, und des Kaufmanns Julius Baltzer zu Brandenburg a./H. erkennt das Königliche Amtsgericht zu Brandenburg a./H. durch den Amtsgerichts⸗Rath Rabert für Recht:

Das aus einer mit der Ingrossationsnote versehenen Ausfertigung des am 5. Juli 1831 obervormund⸗ schaftlich bestätigten Erbrezesses vom 13. Juni 1831 und dem daran gehefteten Hypothekenscheine bestehende Dokument über die auf den Grundstücken Band I. Blatt Nr. 48 und Band 18 Blatt Nr. 802 von Altstadt Brandenburg a./H. in der III. Abtheilung unter Nr. 3a und b, beziehungsweise Nr. 1 für die Geschwister Wilhelmine und Charlotte Henkel ein⸗ getragenen Vatererbegelder von je 29 Thlr. 9 Sgr. 7 ¼ Pf. wird zum Zwecke der Löschung dieser Post für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller zu tragen.. 113“

Reabert.

NneSo0]

178231

sgeb. Köhncke, in Brande, erkennt das Konigliche (Amtsgericht zu Rantzau für Recht:

Bexube Uab Ber Käthner Rathje Strenge daselbst

Im Namen des Königs! 1 In Sachen betreffend Aufgebot verschiedener Hypothekenurkunden erläßt das Königliche Amts⸗ gericht zu Gammertingen durch den Amtsrichter Reesc, nhe vnstehünes Pus iißursheit⸗

olgende Hypothekenurkunden: 9 Vejenige vom 12. Januar 1824, nach welcher der Bartholomae Haiber’'schen Pflegschaft in Het⸗ tingen wegen eines Darlehens von 50 Gulden eine Hypothek bestellt ist, die sich jetzt im Pfandbuche von Vol. I Fol. 110 auf dem Folium des

ürgermeisters Wilhelm Rudolpb eingetragen findet, 2) diejenige vom 26. Februar 1830, laut welcher der Johann Miller'schen Massenverwaltung in Het⸗ tingen eine Hypothek über 50 Gulden bestellt ist. die jetzt im Grundbuche von Hettingen Band IX Artike 1 gegen Hermann Horn in Hettingen ein⸗ etragen ist, 8 3)cpiejenige vom 19. August 1841, nach welcher für die Walz'sche Erbmasse in Hettingen eine Hy⸗ pothek über 150 Gulden bestellt ist, die sich jetzt im Grundbuche von Hettingen Band IX Artikel 191 und im Pfandbuche daselbst Vol. III Fol. 45 gegen Hermann Horn und Roman Steinhart eingetragen findet, 1 4) diejenige vom 5. Juli 1844, nach welcher der Leihkasse Gauingen wegen eines Kaufschillings von 41 fl. eine jetzt im Pfandbuche von Hettingen Vol. V Fol. 8 v dee. öenag Johann Oßwald ein⸗ etragene Hypothet bestellt ist, dheeenae vom 12. Juli 1845, nach welcher der Sparkasse Andelfingen wegen eines Kaufschillings von 100 Gulden das Eigenthum an Parzelle 1305 vorbehalten ist, jetzt eingetragen im Pfandbuche von Gammertingen Vol. VI Fol. 27 auf dem Folium des Hirschwirths Schmid und 6) diejenige vom 21. Oktober 1841, laut welcher der Sparkasse Gauingen wegen 33 Gulden eine im Pfandbuche von Gammertingen Vol. II Fol. 76 gegen Salzhändler Josef Göggel eingetragene Hy⸗ pothek bestellt ist, 8 werden für kraftlos erklärt. Alle Ansprüche, welche aus den fraglichen Ein⸗ tragungen geltend gemacht werden könnten, werden ausgeschlossen. 8 Gammertingen, den 11. Juni 1891. Ksnigliches Amtsgericht. 8

Bekanntmachung. Im Namen des Königs! Auf Antrag der Wittwe Margaretha Strenge,

Der zwischen der Wittwe Catharina Kühl in

abgeschlossene Kaufvertrag vom 16. November 1842, aus welchem auf dem im Grundbuch von Brande Band II Blatt 34 verzeichneten Grundvermögen der Wittwe Margaretha Strenge, geb. Köhncke, in Brande, für die Verkäuferin ein Restkaufgeld von 960 in Abtheilung III Nr. 1 eingetragen steht, wird für kraftlos erklärt. Rantzau, den 10. Juni 1891. 8 Königliches Amtsgericht. Fuhrberg.

[17798] Im Namen des Königs! Verkündet am 4. Juni 1891. Schulze, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der unverehelichten Marie Dorothea Otten aus Vahrendorf und des Alten⸗ theilers Heinrich Otten daher, letzterer als Inhaber der väterlichen Gewalt über seine minderjährigen Kinder Heinrich Gustav und Catharine Wilhelmine Lida Otten erkennt das Königliche Amtsgericht zu Harburg durch den Amtsgerichtsrath Niemeyer, da die Antragsteller den Verlust der nachstehend be⸗ zeichneten Urkunde und die Berechtigung zum Auf⸗ gebotsantrage glaubhaft gemacht haben, da das Auf⸗ gebot nach § 839 C. P. O. §. 20 Ausf. Ges. zur Civilproceß Ordnung zulässig ist, da das Aufgebot durch Anheftung an die Gerichtstafel, sowie durch Einrückung in den Oeffentlichen Anzeiger zum Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Lüneburg vom 29. August 1890 bekannt gemacht ist, da weder in dem Aufgebotstermine vom 15. Dezember 1890, noch seitdem Rechte Dritter auf die Urkunde an⸗ gemeldet sind, und die Antragsteller Erlaß des Aus⸗ schlußurtheils beantragt haben, für Recht: Die Preußischen Hypothekenbriefe vom 27. September 1887 über die im Grundbuche von Vahrendorf Band I Blatt 6 Abth. III unter Nr. 6, 7 und 8 eingetragenen Hypotheken von 1200 ℳ, bezw. 1000 ℳ, bezw. 1000 werden für kraftlos erklärt.

Niemeyer.

[17802] Im Namen des Königs! Auf den Antrag des 1) Rentier Eduard Riebold zu Groß⸗Nebrau, 2) Besitzer Franz Orzechowski zu Käthdf. Groß⸗ Kommorsk, vertreten durch den Rechtsanwalt Entz zu Neuenburg,

3) Maurers August Streiff zu Zomschütz, vertreten durch den Rechtsanwalt Lau zu Neuenburg,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neuenburg für Recht:

1) Die Hypothekenurkunde über die Post Ab⸗

theilung III. Nr. 7 Grundbuchs von Neuenbur Band I Blatt 46 über 625 nebst Zinsen und 25 Kosten für Rentier Grüttner wird für kraftlos erklärt. 2) Bezüglich der Post Abtheilung III. Nr. 1 und 2 Grundbuchs von Käthnerdor; Groß⸗Kommorsk Blatt 14 von noch 21 Thlr. 5 Sgr. 9 Pfg. nebst Zinsen, eingetragen für Ignatz Daczkowski, werden die unbekannten Berechtigten mit ihren Anscegcen ausgeschlossen. Der Weichenstellerfrau Anna eschke, geb. Daczkowski, zu Berlin wird ihr Recht auf die Post vorbehalten.

3) Bezüglich der Post Abtheilung III. Nr. 1 Grundbuchs von Zomschütz Band 66 c Blatt 16 von noch 549 Kaufgeldforderung nebst Zinsen, eingetragen für den Rentier Amandus Knoff zu Heidemühl, werden die etwa Berechtigten mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen. Die Kosten des Ver⸗ fahrens tragen die Antragsteller.

Neuenburg, den 4. Juni 1891. 8

Königliches Amtsgericht.

18073 b üöber die im Grundbuche von Quetz Nr. 32 Abth. III. Nr. 1 eingetragenen 50 Thaler Kaufgelderrest der Joseph und Agnes Hollstein'schen Eheleute aus dem Vertrage vom 11. Januar 1817 ist für kraftlos erklärt. Guttstadt, den 10. Juni 1891. b Königliches Amtsgericht. I“

[18066] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗

gerichts zu Königs⸗Wusterhausen vom 12. Juni 1891

ist das Hypothekeninstrument vom 28. Februar 1883

über die auf dem Grundstück Schwerin Band II.

Blatt Nr. 25 in Abtheilung III. unter Nr. 1 ein⸗

getrogene Post von 1300 für kraftlos erklärt

worden.

Königs⸗Wusterhausen, den 12. Juni 1891. Königliches Amtsgericht.

[17827] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 2. Juni 1891 sind der eingetragene Gläu⸗ biger, sowie dessen unbekannte Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Alvers⸗ kirchen Band I. Blatt 43 Abtheilung III. Nr. 1 a. eingetragene Post zum Betrage von 281 Thaler 12 Sgr. 10 Pf. ausgeschlossen.

Münster, den 8. Juni 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

[178255 1“ Durch Ausschlußurtheil vom 11. Juni 1891 sind die unbekannten Berechtigten der auf Grund des Erbrezesses vom 22. Mai 1815 für Jacob von Suchta, Michael von Bronk, Marianne von Mach, geb. von Suchta, Franziska Reter (alias Suchta) und Franziska Lawrenz in Abtheilung III. des Grundbuchs von Pallubitz Bl. 3 unter Nr. 2 ein⸗ etragenen, sowohl dorthin wie nach Pallubitz l. 4 aus dem Grundbuche von Pallubitz Bl. 187 F, Abtheilung III. Nr. 3 zur Mithaft übertragenen Erbtheilsforderung von zusammen 166 Thlr. 20 Sgr. mit ihren Ansprüchen und Rechten auf diese Post ausgeschlossen.

Königliches Amtsgericht.

[17824] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 5. Juni 1891 sind die Rechts⸗ nachfolger des verstorbenen Kirchenackerpächters Christian Bollfraß zu Storkow mit ihren Ansprüchen auf die PBe enc nb 2 1 des Grundbuchs von Kohlow Bd. III Nr. eingetragene Hopothek

post von 300 Darlehn ausgeschlossen. Reppen, 12. Juni 1891. 8 8 Königliches Amtsgericht.

[17828] Der Hypothekenbrief über die Post Grundbuch von Schonnebeck Band 2 Artikel 19 Abtheilung 3 Nr. 2 900 Darlehn aus der Obligation vom 16. Dezember 1880 —, die von dem ursprünglichen Gläubiger Mauermeister Wilhelm Wagemanns an den Rentner Gerhard Aldenhoff und nunmehr von der Wittwe des letzteren an den Wilhelm Bremme⸗ kamp abgetreten ist, ist zwecks Ertheilung einer neuen Ausfertigung durch Ausschlußurtheil vom 11. Juni 1891 für kraftlos erklärt. 8 Essen, den 11. Juni 1891. Königliches Amtsgericht.

[17805) Im Namen des König! F. 33/90. Verkündet am 15. Mai 1891. v. Terski, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Tischlermeisters Friedrich Gense zu Guhsen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marggrabowa für Recht:

Das Hppothekendokument über die im Grundbuche von Guhsen Nr. 39 und 42 in Abtheil. III. Nr. 5 beziehungsweise Nr. 10 für die Altsitzerfrau Minna Reit, geb. Kaptuller, zu Stirkallen, Kreis Inster⸗ burg, eingetragenen 200 Thaler = 600 Darlehn, bestehend aus den beiden Hypothekenbuchsauszügen und den Eintragungsvermerken vom 2. Oktober 1867 und der Ausfertigung der notariellen Schuldurkunde vom 27. Juli 1867, wird für kraftlos erklärt.

Königliches Amtsgericht. II.

8

[18068058 Bekauntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Eilenburg vom 15. Juni 1891 sind fol⸗ gende Hypotheken⸗Dokumente: 8

a. der Hypothekenschein vom 29. April 1851 über 27 Thaler 1 Sgr. 3 Pf. Kaufgelder für Johann Gottlieb Köhler zu Laussig aus dem Kaufvertrage vom 23. August 1850, eingetragen im Grundbuche * Fenfftc Band I. Blatt 54 Abtheilung III.

r. 10,

b. der Hypothekenbuchsauszug vom 27. Juni 1868 über 300 Thaler Restkaufgelder, zu 4 ½ % jährlich in vierteljährlichen Raten verzinslich, für den Kauf⸗ mann Friedrich Wilhelm Breitenborn zu Taucha aus dem Kaufvertrage vom 27. Juni 1868, einge⸗ tragen im Grundbuche von Pehritzsch Band I. 8 49, Supplementband, Abtheilung III. unter

*. 2¹,

c. der Hypothekenbrief vom 1. Juni 1885 über 800 ℳ, gültig noch über 400 ℳ, für Friedrich Wil⸗ helm Moritz und Carl Wilhelm Moritz aus Mörtitz mit je 200 ℳ, aus dem Erbvergleiche vom 25. Fe⸗ bruar 1879, eingetragen im Grundbuche von Mörlitz Band I. Blatt 30 Abtheilung III. unter Nr. 11,

für kraftlos erklärt worden.

Eilenburg, den 16. Juni 1891.

Königliches Amtsgericht.

[18072] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 12. Juni 1891 ist die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Dörverden Band II. Blatt 67 Abtheilung III. Nr. 1 zu Gunsten der unverehelichten Margarethe Cordes in Dörverden 1 100 Thaler Courant für kraftlos er⸗

Verden, den 13. Juni 1891. Königliches Amtsgericht. III. 8 mammamemnmsmmmtmeneas

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1 No. 142. .““ 1.

8 Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf

Karthaus, 11. Juni 1891.

nacki'schen Aufgebotssache

zum Deutschen

E11““ 8

1. Untersuchungs⸗Sachen. 1 8 2. Aufgebote, Zustellungen u. 8* 78* 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ zꝛc. Versicherung.

4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 9 8

5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Freitag, den 19. Juni

Oeffentlicher Anzeiger.

Staats⸗An

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1891.

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6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 6 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[17804% Im Namen des Königs! F. 45/90. Verkündet am 22. Mai 1891. 8 v. Terski, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Kaufmanns Max Kaminski hier erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marg⸗ grabowa für Recht: 1) der Woytek Kowalewski und dessen etwaige

die im Grundbuche von Garbassen Nr. 22 in Abthl. III Nr. 1, auf Grund des Eatharina Kowalewski'schen Erbrezesses vom 28. August 1811 gemäß Verfügung vom 4. November 1822 ein⸗ getragenen 23 Thaler 23 Sgr. 6 Pf. Muttererbe ausgeschlossen, 2 das Hypothekendokument über die ebendaselbst in Abthl. III Nr. 4 eingetragenen 25 Thaler Vater⸗ erbe des Mathes Czerwonka, bestehend aus be⸗ glaubigter Abschrift des Erbvergleichs vom 24. No⸗ vember 1826 und dem Hypothekenscheine vom 13. Oktober 1827 wird für kraftlos erklärt. Königliches Amtsgericht. II.

[18064] Im Namen des Königs! Verkündet am 10. Juni 1891. Medenus, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Gastwirthen Rudolf Gerlach aus Caymen, vertreten durch den Rechtsanwalt Malkwitz in Labiau, erkennt das Königliche Amts⸗ 8 serich x Labiau durch den Amtsrichter Zacharias ür Recht:

Die unbekannten Berechtigten zu der im Grund⸗ buche des dem Gastwirthen Rudolf Gerlach gehörigen Grundstücks Caymen Nr. 11 in Abtheilung III Nr. 5 eingetragenen Post von 4 Thlr. 15 Sgr. Urtheils⸗ forderung auf Grund des Mandats vom 29. Oktober 1853 und der Requisition des Königlichen Kreis⸗ gerichts Labiau vom 21. Mai 1854, werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Post ausge⸗ schlossen und das bierüber gebildete Dokument,

bestehend aus dem Mandat vom 29. Oktober 1853 mit Eintragungsvermerk und einem Hypothekenaus⸗

zug vom 3. Juni 1854 wird für kraftlos erklärt. Labiau, den 10. Juni 1891. ““ Königliches Amtsgericht. 8*

[18070] Im Namen des Königs! 8

In der Johann Stukowski'schen und Johann F. 3 und F. 4

90 hat das

Königliche Amtsgericht zu Schönlanke in der Sitzung vom 11. Juni 1891 durch den Gerichts⸗Assessor Dr. Bloch für Recht erkannt: Alle Diejenigen, welche auf die nachstehend auf⸗ 8 eführten Hypothekenposten, nämlich: 1) die im Grundbuche des den Schmiedemeister Johann und Agnes, Stukowski'schen Eheleuten, ge⸗ hörigen Grundstücks Stadt Schönlanke Nr. 93 in Abth. III. unter Nr. 1 aus der gerichtlichen Obli⸗ gation vom 23. Januar 1824 für den Handelsmann Aron Marcus in Schönlanke eingetragene Post;

2) die im Grundbuche des dem Eigenthuͤmer Jo⸗ hann Nowackt in Behle gehörigen Grundstücks Behle Nr. 81 B. in Abth. III. unter Nr. 5 aus dem in der Martin und Catharina Speck'schen und Feliciana Nowacki'schen Nachlaßsache vom 6. September 1826 errichteten Erbrezesse für die Feliciana Nowacki ein⸗ getragene Post von 27 Thlr. 27 Sgr. und 1 Pf. Muttererbe und 38 Thlr. 28 Sgr. 9 Pf. Groß⸗ muttererbe

Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, werden mit denselben ausgeschlossen.

Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller nach Verhältniß des Betrages der aufgebotenen Posten

zu tragen. Von Rechts Wegen.

8

[18065 „In Sachen, betreffend das Aufgebot der auf dem im Grundbuche von Güstow Band I. Blatt Nr. 5 in Abtheilung III. unter Nr. 1 für die Geschwister chumann eingetragenen Hypothek von zweihundert Thalern, hat das Königliche Amtsgericht zu Anger⸗ münde durch den Amtsrichter Matthes auf Antrag der Kossäth Weyer'’schen Eheleute zu Güstow folgendes Ausschlußurtheil erlassen:

Die Hypothekengläubiger Christian, Marie Dorothea, Wilhelm und Johann Friedrich, Ge⸗ schwister Schumann, beziehentlich deren Rechts⸗ nachfolger, werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die im Grundbuche von Güstow Band I. Blatt Nr. 5 in Abtheilung III. unter Nr. 1 ohne Bildung eines Dokuments eingetragene Hypothek von 200 Thalern (in Buchstaben zweihundert Thalern) hier⸗ mit ausgeschlossen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag⸗ stellern, den Kossäth Georg Weyer'schen Eheleuten zu Güstow, auferlegt. 8812 9

Angermünde, den 16. Juni 189)—1b.

Königliches Amtsgericht.

711 [18074] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage sind auf Antrag des Kunstgärtners Friedrich Kriesten zu Löwen die unbekannten Eigenthumsprätendenten des Grundstücks Nr. 7 Löwen Scheuer mit ihren Real⸗ ansprüchen auf dieses Grundstück ausgeschlossen

Löwen, den 12. Juni 1891. 11“

[18092] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Wilhelmine Margaretha Anna Brandt, geb. Sierau, zu Naumburg a./S, vertreten durch Rechtsanwälte Dres. Seebohm, Scharlach, Westphal u. Poelchau in Hamburg, klagt gegen ihren Chemann Hans Wilhelm Brandt, früher in Hamburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗ licher Verlassung, mit dem Antrage, dem Beklagten aufzuerlegen, die Klägerin in einer angemessenen Wohnung binnen einer gerichtsseitig zu bestimmenden Frist bei sich aufzunehmen, zwecks Wiederaufnahme des ehelichen Lebens, im Entstehungsfall den Beklagten für einen böslichen Verlasser seiner Ehefrau zu er⸗ klären und die Ehe der Parteien vom Bande zu scheiden, auch dem Beklagten die Prozeßkosten auf⸗ zuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ kammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 14. November 1891, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 16 Juni 1891.

W. Clauss, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

EEN [18091]1 Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Anna, rect. Johanne Theresie Anna Kappelhofer, geb. Phau, rect. Pfau, zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Lutteroth, klagt gegen den Musiker Wilhelm, rect Johannes Conrad Georg Wilhelm Kappelhofer, unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur Beiwohnung der Eidesleistung und weiteren mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 8. Oktober 1891, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Ladungsschrift bekannt gemacht. Hamburg, den 16. Juni 1891. ““ 1“ Schlieckau, 1 Gerichtsschreiber des Landgerichts, Civilkammer II.

(18089) SOeffentliche Zustellung.

Die Julie, verehelichte Brauer Rother, geborene Medlo, aus Leobschütz, jetzt Näherin zu Berlin, vertreten durch den Justizrath Kurek zu Leobschütz, klagt gegen ihren Ehemann, den Malzmeister und Vrauer Robert Rother aus Seeg cbaßh zur Zeit unbekannten Aufentbalts, wegen böslichen Ver⸗ lassens mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und zu verurtheilen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Ratibor auf den 28. Oktober 1891, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Fuchs, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[18088] Bekanntmachung.

Margaretha Fetz, ohne Gewerbe, in Schwetzingen sich aufhaltend, Ehefrau von Philipp Tülp, früher Postbote in Neustadt a./H. wohnhaft, jetzt ohne be⸗ kannten Aufenthaltsort in Amerika abwesend, hat, durch Rechtsanwalt Kripp in Frankenthal vertreten, gegen ihren genannten Ehemann zum K. Landgerichte Frankenthal, Civilkammer, Klage wegen Ehescheidung erhoben, mit dem Antrage: „Es gefalle der Civil⸗ kammer des K. Landgerichts, die Ehescheidung zwischen der Klägerin und dem Beklagten auszusprechen und dem Beklagten die Prozeßkosten zur Last zu legen“, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung dieses Rechtsstreits in die hierzu bestimmte Sitzung des gedachten Gerichts vom 11. Novem⸗ ber 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen beim K. Landgerichte Frankenthal zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten wird dieser Klage⸗Auszug hiermit bekannt gemacht. Frankenthal, den 15. Juni 1891.

Kgl. Landgerichtsschreiberei. s.

Teutsch, K. Obersekretitkt. [18220]%„ ¶Oeffent'iche Zustellung. Nr. 6721. Der Maurer Jacob Braunstein von Bruchsal, 1. Zt. in Pforzheim, vertreten durch Rechtsanwalt Stein in Bruchsal, klagt gegen seine Ehefrau, Christine, geb. Koch, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, wegen Ehebruchs der Letzteren, mit dem Antrage, die am 6. Oktober 1886 zu Gießen geschlossene Ehe der Streittheile für geschieden zu erklären unter Verurtheilung der Beklagten in die Kosten des Rechtsstreits, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer III des Großherzoglichen Landgerichts zu Karlsruhe auf Donnerstag, den 22. Oktober 1891, Vormittags 8 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu besteller. Zum Zwecke der öffentlichen Hestgins wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Karlsruhe, den 15. Juni 1891. eftering,

Königliches Amtsgericht V

Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[18090] Oeffentliche Ladung.

In Sachen der Marie Gabel, geb. Hummel, in Stuttgart, Klägerin, gegen ihren mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden EChemann Otto Gäbel, Buch⸗ händler von Polnisch⸗Wartenberg, zuletzt wohnhaft in Stuttgart, Beklagten, Ehescheidung betreffend, ladet die Klägerin, vertreten durch den Rechts⸗ anwaolt Georgii II. in Stuttgart, den Beklaaten zu dem auf Dienstag, den 29. September 1891, Vormittags 9 Uhr, anberaumten neuen Ver⸗ handlungstermin vor die Civilkammer II. des K. Landgerichts Stuttgart mit der Aufforderung, einen bet. cn Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu

Stuttgart, den 17. Juni 18 1l.

3 EEeb“ Hülfs⸗Gerichtsschreiber des K. Landgerichts.

[11087] Oeffentliche Zustellung. In Sachen der Frau Dorothea Wetzel, geb. Gehrmann, zu Berlin, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Holz zu Berlin, gegen ihren Ehemann, den Zimmermann August Wetzel, zuletzt zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, wird der Beklagte nach bereits erfolgter Zustellung der Klage nebst Ladung anderweit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüdenstraße 59 II, Zimmer 75, auf den 9. No⸗ vember 1891, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung geladen, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies be⸗ kannt gemacht. Berlin, den 9. Juni 1891. ua9 g Funke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 13 a. [18222]

Die Ehefrau Margaretha Catharina Wilbelmine Scharffenberg, geb. Kaven, in Neumünster, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Lindenberg in Lübeck, klagt gegen ihren Ehemann, den Maurer Heinrich Friedrich Scharffenberg, früher in Eutin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Wiederherstellung des ehelichen Lebens, mit dem Antrage:

den Beklagten schuldig zu erkennen, ihr seinen gegenwärtigen Aufenthalt anzuzeigen und sie behufs Fortsetzung des ehelichen Lebens bei sich aufzunehmen, und ladet den Beklagten vor das Landgericht zu Lübeck, Civilkammer II., zu dem auf Freitag, den 20. November 1891, Morgens 10 Uhr, an⸗ gesetzten Termine mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lübeck, den 15. Juni 1891.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts der Freien und Hansestadt Lübeck und des Großherzoglich

Oldenburgischen Fürstenthums Lübeck, Köpcke.

[18079] Oeffentliche Zustellung. 1p

Der Arbeiter Fritz Jürgen Recht zu Westersode, als gesetzlicher Vormund des außerehelichen Kindes seiner Tochter, der unverehelichten Dienstmagd Catharina Sophie Recht aus Westersode, Namens Claus Hinrich Recht daselbst vertreten durch den Mandatar Grote in Osten klagt gegen den Haus⸗ sohn Hinrich Behrens aus Wohlenbeck, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts wegen Alimentenforderung mit dem Antrage, den Beklagten schuldig zu ver⸗ urtheilen für das am 3. April 1891 von der un⸗ verehelichten Dienstmagd Catharina Sophie Recht geborene Kind, Namens Claus Hinrich Recht, an Alimentationsbeiträgen zu zahlen:

1) für die beiden ersten Lebensjahre des Kindes je 90 ℳ,

2) für jedes fernere bis zum vollendeten 14. Lebens⸗ jahre je 75 ℳ,

und zwar die rückständigen Alimente sofort, die übrigen in vierteljährlichen Vorauszahlungen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und lade den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Osten auf Sonnabend, den 17. Oktober 1891, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Osten, den 6. Juni 1891.

Ruhstein, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[18078) K. Amtsgericht Stuttgart Stadt. Oeffentliche Zustellung.

Die ledige volljährige Catharine Sandmaier in Ottweiler, Regierungsbezirk Trier, und der Jakob Sandmaier daselbst, als gesetzlicher Vormund ihrer beiden unehelichen Kinder, nämlich: 1) Catharine Sandmaier, geboren am 14. April 1885, und 2) Friedrich Ludwig Sandmaier, geboren am 11. Juli 1887, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Löwen⸗ stein II. u III., hier, klagen gegen den zuletzt in Stuttgart wohnhaften, jetzt mit unbekanntem Aufent⸗ halt abwesenden Schlosser Carl Unterberger wegen Ansprüchen aus unehelicher Schwängerung und be⸗ antragen durch vorläufig vollstreckbares Urtbeil zu er⸗ kennen, daß der Beklagte kostenfällig schuldig sei, a. der Mitklägerin Catharine Sandmaier für Tauf⸗ und Kindbettkosten 100 und für Defloration weitere 100 ℳ, b. der Pflegschaft der beiden unehelichen Kinder einen jährlichen, in vierteljährlichen Raten vorauszahlbaren Ernährungsbeitrag von je 120 ℳ, vom Geburtstage der Kinder an insolange, bis sich

aber bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre derselbe ¹ zu bezahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits laden die Kläger den Beklagten vor das Königliche Amtsgericht zu Stuttgart Stadt zu dem auf Freitag, den 2. Oktober 1891, Vor mittags 9 Uhr, bestimmten Termin. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.— Den 5. Juni 1891.

Bub, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerich

[18080] Oeffentliche Zustellung und Ladung.

Zur mündlichen Verhandlung über die Klage de ledigen, großjährigen Köchin Katharina Meier vo Schwandorf, z. Zt. in Burglengenfeld bedienstet, vom 10. Juni 1891 in Sachen Meier, Katharina, led. großj., Köchin von Schwandorf, z. Zt. dahier be⸗ dienstet, und deren uneheliches Kind „Andrea Meier“, dieses vertreten durch den Taglöhner Johan Mayperhofer von Schwandorf und dieser vertrete durch die Kindesmutter Katharina Meier, Kläger gegen Rückerl, Franz, verbeiratheter Fabrikarbeite von Burglengenfeld, zur Zeit unbekannten Aufenthalts Beklagter, wegen Vaterschaft, Alimente u. s. w. steht bei dem Kgl. bayr. Amtsgerichte Burglengen feld auf Freitag, den 23. Oktober 1891, Vor mittags 9 Uhr, Termin an, zu welchem hiemi Ladung an Franz Rückerl ergeht.

Der Klageantrag gebt dahin: „durch für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urtheil zu erkennen: der Be⸗ klagte sei als Vater des illeg. Kindes „Andreas Meier“ zu erachten, derselbe habe an die Kläge einen mit Inbegriff der Kleidungskosten in viertel jährigen Raten vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag von jährlich 60 und zwar vom Tage der Gebur des Kindes, d. i. 30. Januar 1890, bis zum zurück⸗ gelegten 14. Lebensjahre zu leisten, das seinerzeitige Schulgeld sowie die Krankheits⸗ und Beerdigungs⸗ kosten, wenn das Kind innerhalb der Alimen⸗ tationsperiode erkranken oder sterben sollte, zu zahlen und die Prozeßkosten zu tragen.“

Burglengenfeld, 13. Juni 1891.

Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts Burglengenfeld. (L. S.) Frisch, Kgl. Sekretär.

[18076] Oeffentliche Zustellung. In der Civilprozeßsache des Schneidermeisters Karl Zacha in Breslau, Kupferschmiedestraße Nr. 6. vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Samuelsohn daselbst, wider den Handlungscommis Gustav Diehne früher in Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 556 und Zinsen, IIIb C. 696/91, ladet der klägerische Vertreter den Beklagten zur mündlichen Verhandlung über die vorschrifts⸗ mäßig öffentlich bereits zugestellte Klage zu einem neuen Termin auf den 17. September 1891, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Breslau, Schweidnitzer Stadtgraben 4, Zimmer Nr. 40 im I. Stock. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt

sgemacht.

Breslan, den 10. Juni 1891. 11“ Schikore, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[18081] Oeffentliche Zustellung.

Das Mutterhaus der barmherzigen Schwestern zu Freiburg, vertreten durch Anwalt L. Marbe in Freiburg, klagt gegen den Landwirth Leo Streicher, von Gottenheim, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, aus der Verlassenschaftstheilung auf Ableben der ledigen Katharina Wörner von Waltershofen, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung des Kaufschillings der von demselben aus obiger Verlassenschaft ersteigerten Liegenschaften im Betrage von 905 nebst 5 % Zins seit 2. Juli 1885, abzüglich hieran gezahlter 160 Zinsen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Freiburg auf Donnerstag, den 22. Oktober 1891, Vor⸗ mittags 8 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Freiburg, den 15. Juni 1891.

1u“ Dr. Harden, . Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[18077

Der Metzger Eberhard Pütz zu Ediger a. d. Mosel, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Kratz zu Bern⸗ kastel, klagt gegen den Schreinermeister Julius Rollin, früher zu Trier, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Abänderung eines Theilungs⸗ planes mit dem Antrage:

Königl. Amtsgericht wolle unter Abänderung des Theilungsplanes vom 29. April 1891 in Sachen Rollin üu. Gen. ]. Rollin an Stelle des sub 2 des Theilungsplanes angewiesenen Beklagten den Kläger anweisen und bestimmen, daß der Betrag von 222,15 nebst Zinsen zu 5 % von 144 seit dem 5. Mai 1891 aus der Masse an Kläger auszuzahlen ist, dem Beklagten die Kosten zur Laft legen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar erklären.

Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits ist auf den 23. September 1891, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem Königl. Amtsgericht zu Bernkastel anberaumt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bernkastel, den 13. Juni 1891.

11“

solche selbst zu ernähren im Stande sind, jedenfalls

Faber, 3 Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.