Es ergeht die Aufforderung: b11e“ 1) an die Verschollenen, sich spätestens in dem auf Samstag, 16. April 1892, Vor⸗ mittags S Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungs⸗ aagle anberaumten Aufgebotstermine persön⸗ ich oder schriftlich bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden, 2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, ) an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mit⸗ 1 theilung hierüber bei Gericht zu machen. Parsberg, 16. Juni 1891. Königliches Amtsgericht. (I. S.) gez. Siry. Zur Beglaubigung: Sarg, Gerichtsschreiber.
[19277] Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen. . Auf Antrag von Hermann Gutmann als Testa⸗ mentsvollstreckers der Eheleute Nicolaus Martens und Catharina Elisabeth Martens, geb. Steffens, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Otto Meier,
wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den Nachlaß der am 10. Juli 1889 bez. 24. Mai 1891 hierselbst verstorbenen Eheleute Nicolaus Martens und Catharina Elisabeth Martens, geb. Steffens, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben ver⸗ meinen oder den Bestimmungen des von den genannten Eheleuten gemeinschaftlich am 17. Ja⸗ nuar 1888 errichteten, am 25. Juni 1889 hier⸗ selbst publicirten Testaments, wie auch der Be⸗ stellung des Antragstellers zum Testaments⸗ voollstrecker und der demselben ertheilten Um⸗ schreibungsbefugniß widersprechen wollen, hie⸗
mit aufgefordert werden, solche An⸗ Widersprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 20, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 21. Oktober 1891, Nachmittags 2 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden — und zwar Aus⸗ wärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗ stellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses. 8
Hamburg, den 12. Juni 1891. Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen gez. Tesdorpf Dr.
Veröffentlicht: Brügmann, Gerichtsschreiber.
[19274] Aufgebot.
Auf den Antrag der Wittwe Mathilde Limprecht, geb. Hammer, zu Merseburg, werden die Nachlaß⸗ gläubiger des am 8. März 1891 zu Merseburg ver⸗ storbenen Kanzleiraths Franz Louis Limprecht hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß desselben spätestens in dem auf den 18. September 1891, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeich⸗ neten Gericht (Zimmer Nr. 37) anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Beneficialerben ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Be⸗ friedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Merseburg, den 10. Juni 1891.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.
[19269] Bekanntmachung.
Der Tanzlehrer Christian Friedrich Grunow hat in seinem am 27. Mai 1891 publizirten Testamente vom 29 November 1890 den Bäcker Arthur Grunow bedacht.
Berlin, den 13. Juni 1891.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.
[19437] Bekanntmachung.
Das Verfahren in der Töpfermeister Hermann Kreiß'schen Aufgebotssache von F stein ist eendet.
Meyenburg, den 21. Juni 1891.
Königliches Amtsgericht.
[19291] Auszug. Durch das am 10. Juni 1891 verkündete Urtheil hat das Königliche Amtsgericht hierselbst auf den Antrag des Kürschnermeisters Gottlieb Ruttkowski in Neidenburg dahin für Recht erkannt: Der Töpfer Eduard Ruttkowski aus Neiden⸗ burg wird für todt erklärt. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. 8 Neidenburg, 18. Juni 1891. 8 „Bergmann, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[19288] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 20. Juni 1891 sind die unbe⸗ kannten Erben der durch Urtheil des hiesigen Amts⸗ gerichts vom 25. Februar 1890 für todt erklärten unverehelichten Caroline Hermenau, früher in Dietrichsdorf, mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß ausgeschlossen. III. F. 17/90 Nr. 4.
Königliches Amtsgericht.
[19284) Im Namen des Königs!
In der Aufgebotssache der Nachlaßgläaubiger des
am 7. November 1890 zu Sorau verstorbenen Land⸗ messergehülfen Ottomar Hirschmann erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ratibor durch den Gerichtsassessor Bock für Recht: 3 Folgenden! Nachlaßgläubigern des am 7. November 1890 zu Sorau verstorbenen Landmessergehülfen Ottomar Hirschmann werden ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß vorbehalten:
a. dem Barbier Bogdal zu Hultschin wegen einer Forderung von 4 ℳ für Rasiren und Haareschneiden,
b. dem Gastwirth Volkmann zu Ratibor wegen einer Forderung von 62 ℳ 30 N,
c dem ÜUhrmacher Albr. Költsch in Berlin wegen einer Forderung von 157 ℳ für eine Uhr inkl. 7 ℳ verauslagter Gerichtskosten.
Alle übrigen Nachlaßgläubiger können gegen die Nachlaßmasse beziehungsweise den Nachlaßpfleger ihre Ansprüche uur noch insoweit geltend machen, als
richts ist die Hypothekenurkunde über die auf Blatt 1 Neudorf Abtheilung III. Nr. 8 eingetragenen
friedigung der angemeldeten Ansprüche nicht er⸗ schöpft wird. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus dem Nachlaß zu entnehmen. Königliches Amtsgericht.
Ausschlußurtheil. Verkündet am 17. Juni 1891 Kiesler, Gerichtsschreiber. In der Kowalski'schen Aufgebotssache IX. F. 9/90 erkennt das Königliche Amtsgericht IX. zu Königs⸗ berg durch den Amtsgerichts⸗Rath Heyn für Recht: I. Die Prioritäts⸗Obligation III. Emission der Ostpreußischen Südbahngesellschaft Nr. 1634 über 300 ℳ wird für kraftlos erklärt. II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Fräulein b usee bedr
Heyn.
[19294] Bekanntmachung. Auf Antrag des Baumeisters Erhard Flessa in Münchberg wurde mit Ausschlußurtheil des unter⸗ fertigten Gerichts vom 8. d. Mts. der Depositions⸗ schein der Kgl. Filialbank Hof vom 9. Aug. 1887 mit Nachtrag vom 12. Nov. 1887, inhaltlich dessen der Antragsteller Flessa die 4 % ge Bodenkredit⸗ Obligation der Vereinsbank Nürnberg über 1000 ℳ Ser. 7 Litt. A. Nr. 54 009 bei der Kgl. Filialbank Hof als Depot hinterlegt hat, für kraftlos erklärt. Hof, den 18. Juni 1891. Königliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Hof, den 19. Juni 1891. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts. Miillitzer, K. Sekrtr.
“ [19286]
[192922)
Durch Ausschlußurtheil vom 8. Juni 1891 ist Las Sparkassenbuch Nr. 2483 der Kreissparkasse Ortelsburg über 24,76 ℳ, ausgestellt auf Regina Krause aus Klein⸗Leschienen, zum Zwecke der Amor⸗ tisation für kraftlos erklärt.
Ortelsburg, den 15. Juni 1891.
Königliches Amtsgericht.
[19283] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗
2100 ℳ für kraftlos erklärt worden. Bernstadt i./Schles., den 22. Juni 1891 Königliches Amtsgericht.
[1928505 Im Namen des Königs! „Verkündet am 19. Juni 1891. Stisser, Aktuar, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Bauers Pius Güttler aus Hain — als Eigenthümer des Grundstücks Nr. 3 Hain — erkennt das Königliche Amtsgericht zu E“ durch den Amtsrichter Lorentz für
echt:
Die Hypothekenurkunde über 95 Thlr. 7 Sgr. 2 Pfg. mütterliches Erbgeld aus der gerichtlichen Urkunde vom 4. April 1861, eingetragen für Klemens Werner aus Hain in Abtheilung III. Nr. 10 des dem Bauer Pius Güttler in Hain ge⸗ hörigen Grundstücks, gebildet aus dem Hypotheken⸗ buchsauszuge vom 24. Mai 1861 und der Ver⸗ handlung vom 4. April 1861, wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Aufgeboteverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.
Habelschwerdt, den 20. Juni 1891.
Königliches Amtsgericht. [ĩ19287] Bekanntmachung.
Das unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung nachstehendes Ausschlußurtheil erlassen:
1) Die eingetragenen Gläubiger oder deren unbe⸗ kannten Rechtsnachfolger, welche
a. auf die Post Abth. III. Nr. 6 des Grundbuchs von Höxter Band 29 Bl. 1166, lautend über ein Darlehn von 210 ℳ mit 5 % Zinsen, eingetragen aus der Urkunde vom 4. Dezember 1827 für den Lohgerber Wilhelm Sieverdes zu Höxter,
b. auf die Post Abth. III. Nr. 4 des Grundbuchs von Höxter Bd. 29 Bl. 1159, lautend über 40 Thlr. Conv. M. mit 5 % Zinsen für den Sekretär Rocholl zu Höxter aus der Urkunde vom 16. Januar 1812,
c. auf die Post Abth. III. Nr. 5 desselben Grund⸗ buchblatts, lautend über 10 Thlr. 16 Sgr. 3 Pfg. Judikat nebst Zinsen und 6 Sgr. Exekutionskosten, eingetragen zufolge Antrags vom 20. November für den Schuhmacher Heinrich Schoppe zu
öxter,
d. auf die Post Abth. III. Nr. 2 des Grundbuchs von Fürstenau Bd. 8 Bl. 406, lautend über eine Forderung von 15 Thlr. aus der Urkunde vom 5. November 1817 für die Minorennen Friedrich und Carl Vogt zu Fürstenau,
e. auf die Post Abth. III. Nr. 4 des Grundbuchs von Großenbreden Bd. 1 Bl. 3, lautend über ein Darlehn von 1000 Thlr. Cour. nebst 5 % Zinsen für den Amtmann Schiller zu Marienmünster aus der notariellen Obligation vom 12. Februar und ge⸗ richtlichen Nachtrage vom 28. April 1832,
f. auf die Post Abth. III. Nr. 2 des Grundbuchs von Brenkhausen Bd. 7 Bl. 23, lautend über ein Darlehn von 15 Thlr. zu 5 % Zinsen für den Handelsmann Meier Wolff Gans zu Höxter aus der Urkunde vom 11./13. Februar 1824,
g. auf die Post Abth. III. Nr. 3 des Grundbuchs von Stahle Bd. 1 Bl. 50, lautend über 200 Thlr. selbstschuldnerische Bürgschaft für das Vol. 19 Fol. 203 eingetragene Darlehn von 200 Thlr. nebst 5 % Zinsen und Kosten für Frau Dr. Witting, Jenny, geb. Rode, zu Höxter aus der Urkunde vom 17. Mai 1855,
h. auf die Post Abth. III. Nr. 4 desselben Grund⸗ buchblatts, lautend über 49 Thlr. selbstschuldnerische Bürgschaft für das Vol. 19 Fol. 253 Abth. III. Nr. 2 eingetragene Darlehn von 49 Thlr. nebst 5 % Zinsen und Kosten zu Gunsten der Frau Dr Wit⸗ ting, Jenny, geb. Rode, zu Höxter aus der Urkunde vom 19. November 1856,
Rechte erheben könnten, werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die Posten ausgeschlossen, auch die Eigenthümer der belasteten Grundstücke ermächtigt, die Löschung der aufgebotenen Posten im Grundbuche zu beantragen.
Die nachbezeichneten Urkunden und zwar:
der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Be⸗
Abth. III. Nr. 2 des Grundbuchs von Stahle Bd. I. Bl. 50 118 Thlr. 15 Sgr. rückständige Kaufgelder mit 5 % Zinsen seit 1. November 1850 und binnen 6 Jahren rückzahlbar für den Auktions⸗ kommissar Dücker zu Höxter eingetragen stehen,
b. die Urkunde vom 29. Dezember 1852, laut welcher auf dem Grundvermögen des Antragstellers unter Abth. III. Nr. 1 des Grundbuchs von Brenk⸗ hausen Bd. 17 Bl. 863 für den Müller Karl Bunte zu Brenkhausen 200 Thlr. Darlehn nebst Zinsen eingetragen stehen,
c. die Urkunde vom 23. April 1877, laut welcher auf dem Grundvermögen des Bäckermeisters Albert Freise zu Höxter unter Abth. III. Nr. 8 des Grund⸗ buchs von Höxter Bd. 30 Bl. 1254 für den Schiffer Adam Schwiete zu Höxter 2700 ℳ Kaufgelderrest mit 5 % Zinsen seit 1. April 1877 gegen drei⸗ monatliche Kündigung eingetragen stehen,
werden für kraftlos erklärt, und werden die Kosten des Verfahrens den Antragstellern zur Last gesetzt.
Höxter, 16. Mai 1891.
Königliches Amtsgericht.
[19282] Im Namen des Königd,
In Sachen, betreffend die Aufgebote verloren ge⸗ gangener Hypothekenurkunden hat das Königliche Amtsgericht zu Mühlhansen i./ Thür. durch den Amtsgerichtsrath Koehler, am 18. Juni 1891, für Recht erkannt:
I. die Hypothekenurkunden
a. über die im Grundbuche von Mühlhausen Band 17 Blatt 217 auf dem Wohnhause Nr. 179 St. Nicolai hier für die Stifts⸗ und Armenkasse resp. für das Stift Aemiliä hier in Abtheilung III sub Nr. 1, 3 und 4 eingetragenen Posten, als:
aa, der auf Grund der solidarischen Schuld⸗ verschreibung vom 11. Februar 1797 und des gericht⸗ lichen Bekenntnisses vom 12. November 1805 ein⸗ getragene, laut Urkunde vom 30. Mai 1832 an die Stifts⸗ und Armenkasse hier cedirte Kapitalrest von 50 Thlr., bestehend aus dem Hypothekenscheine vom 16. Juli 1819 cum annexis,
bb. die auf Grund der gerichtlichen Urkunde von 24. Oktober 1833 für das Stift Aemiliä hier ein⸗ getragene Forderung von 50 Thlr., verzinslich zu 5 %, bestehend aus der Schuldurkunde vom 24. Ok⸗ tober 1833 und dem Hypothekenschein vom 31. De⸗ zember 1833,
ec. die auf Grund der Solidar⸗Obligation vom 6. Januar 1851, für die hiesige Stifts⸗ und Armen⸗ kasse eingetragene Darlehnsforderung von 49 Thlr., verzinslich zu 5 %, bestehend aus der Solidar⸗Obli⸗ gation vom 6. Januar 1851, und dem Hypotheken⸗ schein vom 7. Januar 1851,
b. über die im Grundbuche von Mühlhausen Band 20 Blatt 1081 auf dem Wohnhause Nr. 39c. St. Margarethen in Abtheilung III. eingetragenen Posten als:
aa. Die auf Grund der Obligation vom 2. Juli 1873 in Abtheilung III sub Nr. 18 für den Rentier Peter Doering in Geismar eingetragene an den Zimmermeister Gottfried Koethe hier nebst den Zinsen vom 20. April 1880 abgetretene Darlehns⸗ forderung von 2000 Thlr., bestehend aus der Obli⸗ gation vom 2. Juli 1873 und dem Hypotheken⸗ scheine vom 1. September 1873, sowie der Cession vom 20. April 1880, Zwecks Erlangung einer neuen Hypothekenurkunde,
bb. die auf Grund „der Schuldurkunde vom 23. Juli 1873, in Abtheilung III. sub Nr. 19 für den Zimmermeister Gottfried Koethe hier einge⸗ tragene Forderung für gelieferte Bauarbeiten und Baumateriglien in Höhe von 1040 Thlr., verzinslich zu 6 %, bestehend aus der Schuldurkunde vom
(23. Juli 1873 und dem Hypothekenbriefe vom
1. September 1873,
voc. über die auf Grund des Kontrakts vom 22. Juni 1864 im Grundbuche von Mühlhausen Band LVII. Blatt 564 auf dem Grundstück Nr. 38 in Abtheilung III sub Nr. 1 für den Kaufmann Ernst Christian Blau zu Mühlhaulen eingetragenen rückständigen Kaufgelder von 100 Thlr. nebst 5 % Zinsen, bestehend aus der Schuldurkunde vom 22. Juni 1864, cum annexis
werden für kraftlos erklärt.
II. Die Kosten werden den Antragstellern zur Last
gelegt. Koehler. [19289] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag der Besitzerwittwe Johanne Preuß in Altmark, vertreten durch den Rechtsanwalt Langowski, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Füspen durch den Amtsrichter Kretschmann für
echt:
1) Das Hypothekendokument über die im Grund⸗ buche von Altmark Blatt 20 in Abtheilung III. Nr. 4 und 5 auf den Namen der Johanna Quella eingetragene Post von 83 Thaler 10 Silbergroschen, das gebildet ist aus einem Hypothekenauszuge, be⸗ glaubigter Abschrift des Erbrezesses vom 12. De⸗ zember 1845, den Eintragungsvermerken auf Grund der Dekrete vom 22. Oktober 1846 und 25, Juni 1847 und dem Umschreibungsvermerk auf Grund des 8 vom 21 Mai 1852, wird für kraftlos erklärt. 2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat An⸗ tragsteller zu tragen.
8 Kretschmann.
Verkündet am 2. Juni 1891.
(Unterschrift),
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. I.
[19296] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Trebbin vom 16. Juni 1891 ist der Hypothekenbrief über die 50 Thaler, zu vier Prozent jährlich verzinsbarer Forderung, welche auf dem Grundstücke der Arbeiter Museus'schen Eheleute Amtsvorwerk Trebbin Band II. Blatt Nr 37 in Abtheilung III. Nr. 1 für den Bauer Friedrich Wil⸗ helm Grüneberg zu Cliestow laut Verhandlung vom 10. Juni 1846 eingetragen sind, für kraftlos erklärt worden. 8
Trebbin, den 16. Juni 1891.
Kgösnigliches Amtsgericht.
4 8 8 [19293] Verkündet am 11. Juni 1891. Lindstädt, Aktuar. Im Namen des Königs! Auf den Antrag des pensionirten Lehrers A. Spindler zu Wittstock, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Kükenthal zu Wittstock, hat das Königliche
a. die Urkunde vom 7. Dezember 1850, aus welcher auf dem Grundvermögen des Antragstellers unter
Amtsgericht zu Wittstock durch den Amtsrichter
Obligation vom 12. November 1796, lichen Cession vom 19. August 1797, lichen Cession vom 11. November 1811 richtlichen Anerkennungsverhandlung vom 2. Apri 1812, ferner aus den Hypothekenscheinen vom
der gerichtlichen Cessionsverhandlung vom 29. Mai 1834, dem Hypothekenschein vom 5. Juni 1834, der Ausfertigung der gerichtlichen Verhandlung vom 15. Juli 1850, dem Hypothekenschein vom 16. Jul 1850, dem Hypothekenbuchsauszug vom 1. August 1865 gebildete und mit den Ingressationsnoten vom
1. August 1865 und mit dem Umschreibungsvermerk vom 22. November 1873 versehenen Hypotheken⸗ urkunde über die im Grundbuch von Wittstock Band 10 Blatt Nr. 417 (früher Wittstock'er Wohnhäuser Vol. IV a Fol. 209, ursprünglich Wittstock'er Wohnhäuser Vol. IV Fol. und Nr. 24) in Abtheilung III Nr. 1 zu 5 % verzinslich einge⸗ tragenen 200 Thaler Darlehn, welche jetzt im Grund⸗ buch auf den Namen des Tapeziers und Sattler⸗ meisters Ferdinand Lewin zu Wittstock eingetragen sind, wird zum Zwecke der Löschung der Post für kraftlos erklärt. 3
2) Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller zur Last gelegt. v
[19290) Im Namen des Königs!
Auf den Antrag der Käthner August und Mathilde Dorsch'schen Eheleute zu Rehbof, vertreten durch den Justizrath Rosenow in Stuhm, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stuhm durch den Amts⸗ richter Kretschmann für Recht:
Alle Diejenigen, welche sich nicht gemeldet haben, werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die im Grundbuche von Rehhof Blatt 75 in Abthei⸗ lung III. eingetragenen angeblich getilgten Posten,
1) unter Nr. 1: 1 Thaler 6 Silbergroschen Erb⸗ geld des Michael Oszinski, eingetragen aus der Verfügung vom 19. August 1830,
2) unter Nr. 5: 6 Thaler Erbtheil der Ge⸗ schwister Michael und Anna Elisabeth Hein⸗ richs, eingetragen aus der Verfügung vom 15. Januar 1854
ausgeschlossen.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat der
Antragsteller zu tragen. Kretschmann. 8 Verkündet am 2. Juni 1891.
v. Stu dzienski,
[19309] Oeffentliche Zustellung.
Die Geschäftsführerfrau Caroline Louise Wiese, geb. Bartsch, hier, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Arnheim hier, klagt gegen ihren Ehemann Johann Carl Wiese, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: die zwischen
für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Koͤnig⸗ lichen Landgerichts zu Königsberg i. Pr., Theater⸗ platz Nr. 3/4, Zimmer Nr. 49, auf den 6. No⸗ vember 1891, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Königsberg i. Pr., den 18. Juni 1891.
Hensel, Kanzlei⸗Rath, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[19310] Oeffentliche Zustellung. Die Hebeamme Louise Lange, geb. Makuth, in Zimmerbude, vertreten durch den Justizrath Dr. Meitzen bier, klagt gegen ihren Ehemann Fleischer Friedrich Lange, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Königsberg i. Pr., Theaterplatz Nr. 3/4, Zimmer Nr. 49, auf den 6. November 1891, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung, wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Königsberg i. Pr., den 18. Juni 1891. Hensel, Kanzlei⸗Rath, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
86
[19311] Oeffentliche Zustellung.
In der Rechtssache der Anna Erdmann, geb. Wenige, in Apolda gegen ihren Ehemann Wilhelm Erdmann, früher hier, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur Ableistung eines ihr auferlegten Eides und zur weiteren Verhandlung auf Montag, den 12. Oktober 1891, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor die I. Civilkammer des Großherzogl. Landgerichts hier, und fordert den Be⸗ klagten auf, sich durch einen beim hiesigen Landgericht zugelassenen Anwalt vertreten zu lassen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten
wird dies bekannt gemacht.
Eisenach, 22. Juni 1891. Der Gerichtsschreiber beim Großherzogl. Landgericht. Burkhardt.
[19315] Oeffentliche Zustellung. Die Scesien des Arbeitsmanns Andreas Ba⸗ jewsky, Dorothee, geb. Siebert, zu Schöppenstedt, vertreten durch den Rechtsanwalt Fink daselbst, klagt gegen deren genannten Ehemann, früher zu Schöppen⸗ stedt, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die zwischen den teien bestehende Ehe zu scheiden, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braunschweig auf den 30. Ok⸗ tober 1891, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Braunschweig, den 19. Juni 1891. Rühland,
Pleßner für Recht erkannt: 1
Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
1) Die aus den Augfertigungen, der geritlichen
14. März 1811 und 2. April 1812, der Ausfertigung
2. April 1812, 5. Juni 1834, 19. August 1850,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. I
Parteien bestehende Ehe zu trennen und den Beklagten
Berlin, Donnerstag den 25. Juni
1891.
. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, 18S. u. dergl.
. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung ꝛc. von Werthpapieren 2*
Oeffentlicher Anzeiger.
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. .Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften G Fecvfegaffrag ꝛc. von Rechtsanwälten. Bank⸗Ausweis⸗
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
e.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[19312] Landgericht Hdamburg.- Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Caroline Jenckel, geb. Cohn, zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. W. Barg⸗ mann, klagt gegen ihren Ehemann Julius August Jenckel, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, dem Beklagten auf⸗ zuerlegen, die Klägerin zur Fortsetzung des ehelichen Lebens wieder bei sich aufzunehmen, eventuell aber die Ehe vom Bande zu scheiden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die III. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 2. November 1891, Vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, 19. Juni 1891.
Diederichs, Gerichtsschreiber des Landgerichts. Civilkammer III.
[1931331 SOeffentliche Zustellung. .
Die Ehefrau des Seefahrers G. Gienapp, Henriette, geb. Michaelsen, zu Rostock, vertreten durch den Rechtsanwalt C. H. Müller daselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Scheidung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe dem Bande nach, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Civilkammer des Groß⸗ herzoglichen Landgerichts zu Rostock auf den 23. November 1891, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Rostock, den 23. Juni 1891. 8
8 F. Keding, L.⸗G.⸗Sekretär, S
Gerichtsschreiber des Großherzogl. Mecklenburg⸗
Schwerinschen Landgerichts.
[19316] Oeffentliche Zustellung.
Nr. 7328. Der Maler Josef Geiger zu Thiengen, vertreten durch Rechtsanwalt Hirsch in Freiburg, klagt gegen seine Ehefrau Laura, geb. Perret, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs und grober Verunglimpfung, mit dem Antrage auf Scheidung der am 12. November 1873 zu Chaux de fonds abgeschlossenen Ehe, und ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die I. Civilkammer des Großherzog⸗ lichen Landgerichts zu Freiburg auf Dienstag, den 20. Oktober 1891, Vormittags 8 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zegelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. “
Freiburg, den 18. Juni 1891.
Dr. Harden, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
[19314] Oeffentliche Zustellung.
Der Arbeiter August Johann Bucholski in Scharnau, vertreten durch den Rechtsanwalt Tolki in Neidenburg, klagt gegen seine Ehefrau, Arbeiter⸗ frau Johanna Bucholski, geborene Olschewski, un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage auf Trennung des zwischen Parteien bestehen⸗ den Bandes der Ehe und Erklärung der Beklagten für den allein schuldigen Theil, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Allenstein auf den 7. No⸗ vember 1891, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Döhlert,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [19301] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann J. Munter zu Labischin, vertreten durch den Rechtsanwalt von Biernacki zu Labischin,
klaat gegen die Schuhmacher Josef und Stanislawa
Sikorski’schen Eheleute, früher zu Tremessen, lest in Amerika, wegen 40 ℳ Restkaufgeld für eine Näh⸗ maschine, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver⸗
urtheilung der Beklagten durch vorläufig vollstreck⸗
bares Urtheil zur Zahlung von 40 ℳ nebst sechs Prozent Zinsen: von 15 ℳ seit dem 1. Juli 1890, von 15 ℳ seit dem 1. Oktober 1890 und von 10 ℳ seit dem 1. Januar 1891, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Tremessen, Zimmer Nr. 11, auf den 26. Oktober 1891, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Tremessen, den 23. Juni 1891.
Just, i. V. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
119304] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann J. T. Hermannsen zu Medelby, vertreten durch Rechtsanwalt Bong⸗Schmidt in Flensburg, klagt gegen den früheren Arbeiter Andreas Lorenz Hansen zu Medelbyfeld, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Forderung für in den Jahren 1879 — 1881 käuflich gelieferte Waaren mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur
Zahlung von 59,82 ℳ nebst 6 % pr. Anno Zinsen seit dem 1. Mai 1881 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Leck auf Mittwoch, den 19. August 1891, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.
Leck, den 19. Juni 1891.
1 v. Prüschenk, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[19306] Oeffentliche Zustellung. 3
Der Restaurateur W. Wiesenack zu Merseburg, verctreten durch die Rechtsanwälte Wölfel u. Benne⸗ wiz zu Merseburg⸗Halle a /S., klagt gegen den Bäckermeister Albert Büchsenschuß, früher zu Merseburg, jetzt in unbekannfer Abwesenheit, wegen einer Restwechselsumme aus dem acceptirten, am 10. Februar cr. fällig gewesenen Prima⸗Wechsel vom 10. Dezember 1890, welcher am 12. Juni cr. Mangels Zahlung protestirt worden ist, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 170 ℳ nebst 6 % Verzugszinsen seit 10. Februar 1891 und vorläufige Vollstreckbarkeit des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Merseburg, Zimmer Nr. 41, auf den 15. August 1891, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Wil le, Sekretär,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [19307] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Edmund Müller zu Hannover, vertreten durch den Rechtsanwalt Ascher daselbst, klagt gegen den Tischlermeister Julius Möhle, früher zu Burgdorf i. H., jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen im Jahre 1889 käuflich gelieferter Waaren, bezw. aus Anerkenntniß und Zahlung⸗⸗ versprechen, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 18 ℳ nebst 6 % Zinsen seit der Klag⸗ erhebung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Burgdorf i. H. auf Freitag, den 18. September 1891, Vormittags 10 uUhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
H. Koch, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[19303] Oeffentliche Zustellung.
Nr. 23 722. Cigarrenfabrikant Georg Meerbott in Damm, vertreten durch Rechtsanwalt Groß in Pforzheim, klagt gegen den Gastwirth R. Knöller „zur Pfalz“ in Pforzheim, aus Waarenkauf vom 21. März und 20. September 1890 mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung des Betklagten zur Zahlung von 212 ℳ nebst 6 % Zinsen aus 142 ℳ vom 30. September 1890 und aus 70 ℳ vom 20. März 1891 an und vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogl. Amtsgericht zu Pforzheim, welches diese Sache als Feriensache erklärte, auf Freitag, den 14. August 1891, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Pforzheim, 22. Juni 1891.
Der Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amtsgerichts:
Rittelmann.
[19302] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Herm. Reiners & Söhne in Ratibor, vertreten durch den Rechtsanwalt G. Skaletz in Ratibor, klagt gegen den Grundbesitzer und Kauf⸗ mann Johann Schulz, früher zu Klein⸗Mocker, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Kaufpreises für die am 21. und 28. Oktober 1890 gekauften und empfangenen Waaren mit dem Antrage auf Zahlung von 283 ℳ nebst 6 % Zinsen
a. von 218 ℳ seit dem 21. April 1891, b. von 65 ℳ seit dem 28. April 1891,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Thorn auf den 17. November 1891, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Thorn, den 20. Juni 1891.
„v. Keudell,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[19308] Oeffentliche Zustellung.
Die Handlung Lewisohn Bros & Co zu London, E. C. 10 Bury Streer, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Wurm zu Berlin, Königstraße 26, klagt gegen den Kaufmann C. H. Schinköth zu Berlin, Wilsnackerstr. 23, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, wegen am 29. August 1890 ge⸗ lieferter Straußfedern, mit dem Antrage:
1) an Klägerin 548,60 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 29. August 1890 zu zahlen,
2) darin zu willigen, daß die von der Klägerin auf Grund des gegen den Beklagten wegen der Klageforderung in Sachen gleichen Rubri Q. 50. 90 H. K. 3 von dem Königlichen Landgericht I, Kammer 3 für Fandelchachen, am 10. November 1890 erlassenen Arrest⸗ befehls Behufs Anlegung des Arrestes bei der Königlichen Ministerial⸗Militär⸗ und Bau⸗Kommission zu Berlin am 11. No⸗ vember 1890 hinterlegten 648,60 ℳ nebst aufgelaufenen Zinsen an die Klägerin aus⸗ gezahlt werden,
3) die Kosten des Haupt⸗ und Arrestverfahrens zu zahlen,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die dritte Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüdenstraße 60, II Tr., Zimmer 88 A., auf den 26. Oktober 1891, Vormittags 10 ¼¾ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Aktenzeichen O. 589. 90. H. K. 3.
Naumann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.
[19305] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Kötters Heinrich. Röttker, Sophie, geb. Meinershagen, zu Büren, Gem. Wersen, in Afsistenz ihres Ehemanns, klagt gegen die Christine Marie Elisabeth Meinershagen, früher zu Büren, Gem. Wersen, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus dem Uebertragsvertrage vom 11. Mai 1858 bezw. Verhandlung vom 13. September 1860 mit dem Antrage, die Beklagte kostenfällig zu verurtheilen, der Klägerin ihren ⅛ Antheil an den Parzellen Flur 6 Nr. 100, 25, 58, 27, Flur 7 Nr. 234/48, 100/3, 245/114 und 246/114 der Gemeinde Wersen aufzulassen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Tecklenburg auf den Gerichtstag zu W. Kappeln den 5. November 1891, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt
gemacht. Backhaus, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[19436] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Franz Hügel in Schlettstadt, ver⸗ treten durch Rechtskonsulent Mathis zu Schlettstadt, klagt gegen den August Koebel, Krämer, früher in Schönau wohnend, heute ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen in den Jahren 1890 und 1891 geliefert erhaltener Krämerwaaren mit dem Antrage, Kaiserl. Amtsgericht wolle den Beklagten kostenfällig verurtheilen, an den Kläger den Betrag von Drei⸗ hundert neun und dreißig Mark 90 Pfennig nebst Zinsen vom 17. Juni 1891 ab zu zahlen, und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des
Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu
Markolsheim auf den 16. September 1891, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen G wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Brünn, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[19440] Bekanntmachung.
Durch Urtheil der Abtheilung I. der Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar i./Els. vom 20 Juni 1891 wurde die Trennung der zwischen den Eheleuten Caroline Hiltenbrand und August Dürr, Bäcker, Beide in Bühl wohnend, bestehenden Eütergemeinschaft ausgesprochen.
Dem Ehemann wurden die Kosten zur Last gelegt.
Der Landgerichts⸗Sekretär: Jansen. [19439)] Bekanntmachung. 8 In Sachen der Maria Greff, Ehefrau des Bäckers und Krämers Georg Ney in Forbach, vertreten durch Rechtsanwalt Engelhorn, gegen ihren ge⸗ nannten in Forbach wohnenden, zur Zeit in Konkurs befindlichen Ehemann wurde durch Beschluß des Kaiserl. Landgerichts zu Saargemünd vom 8. Juni d. J. die zwischen den Parteien bestehende Güter⸗ gemeinschaft aufgelöst.
Saargemünd, den 19. Juni 1891.
Der Ober⸗Sekretär: Erren, Kanzleirath.
[19319]
Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 27. Mai 1891 ist die zwischen den Eheleuten Christian Fried⸗ rich Schmidt, Ackerer, und Wilhelmine, geborene Röttgen, ohne Gewerbe, zu Deesen bei Lohmar wohnhaft, bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt.
Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. (L. S.) Donner, Landgerichts⸗Sekretär.
[19318] 1
Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 12. Mai 1891 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten J. Th. Friedrich Voy, Transport⸗ unternehmer und Louise, geb. Meinke, zu Köln, aufgelöst worden. Mit der Auseinandersetzung ist der Notar Busch zu Köln beauftragt. 8
Köln, den 20. Juni 1891.
Der Gerichtsschreiber: Rustorff.
19317 rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 13. Mai 1891 ist die Gütertrennung zwischen den Ehe⸗ leuten Renter Adolf Hermann Müller und Bertha, geb. Bernsau, früher zu Düsseldorf, jetzt zu Bonn a./Rh. wohnhaft, mit rechtlicher Wirkung vom 16. Dezember 88* ab ausgesprochen.
Düfseldorf, een 20. Juni 1891. “
Atorff, Assistent, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
19329]
Durch Urtheil der III. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 6. April 1891 ist die zwischen den Eheleuten Maurermeister Georg Klehm zu Elberfeld und der Auguste, geb. Bau⸗
8
mann, daselbst, bisher bestandene eheliche Güter⸗
gemeinschaft mit Wirkung seit dem 23. Februar 1891 8
für aufgelöst erklärt worden. Hünninger, Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts. * [19326] 1 Durch Urtheil der II. Civilkammer des König Landgerichts zu Elberfeld vom 21. Mai 1891 i die zwischen den Eheleuten Bäcker und Konditor Otto Rittershaus zu Barmen und der Emma, geb. Mesenholl, daselbst, bisher bestandene ehelich Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 26. Mä 1891 für aufgelöst erklärt worden Hentges, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.
[19323]
Durch Urtheil der II. Civilkammer des Kgl. Land gerichts zu Elberfeld vom 26. Mai 18ĩ91 ist di zwischen den Eheleuten Huf⸗ und Wagenschmie Carl Böcker zu Barmen und der Anna, geb Millies, daselbst, bisher bestandene eheliche Güter gemeinschaft mit Wirkung seit dem 26. März 189 für aufgelöst erklärt worden
Hentges, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts
[19324]
Durch Urtheil der II. Civilkammer des Königl Landgerichts zu Elberfeld vom 26. Mai 1891 i die zwischen den Eheleuten früheren Kaufmann jetzigen Reisenden Bernhard Vierbücher zu Rem scheid und der Bertha, geb. Oesterling, zu Solingen bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mi
Wirkung seit dem 15. April 1891 für aufgelöst er
klärt worden. Hentges, Aktuar, 1 als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[19321]
Durch Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen
Landgerichts zu Elberfeld vom 26. Mai 1891
ist die zwischen den Eheleuten Bäckermeister Jo
hann Heinrich Tienes zu Barmen und der Johanna
Wilhelmine, geb. Müllmann, daselbst bisher bestan
dene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit
dem 14. März 1891 für aufgelöst erklärt worden. Hentges, Aktuar,
als Gerichtsschreiber des Königliches Landgerichts.
1ĩ19322] 1 8. Durch Urtheil der II. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 26. Mai 1891 ist die zwischen den Eheleuten Buchbinder und Steindrucker Wilhelm Hugo Rüggeberg zu Barmen und der Bertha, geb. Trog, daselbst bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 11. März 1891 für aufgelöst erklärt worden. Hentges, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[19320]
Durch Urtheil der II. Civilkammer des Kgl. Landgerichts zu Elberfeld vom 26. Mai 1891 ist die zwischen den Eheleuten Agent Johann Christian Adolphs zu Barmen und der Wilhelmine, geb. Breidenbach, daselbst bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit dem 28. März 1891 für aufgelöst erklärt worden.
Hentges, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.
[19325]
Durch Urtheil der II. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 26. Mai 1891 ist die zwischen den Eheleuten Schlosser Wilhelm Osthoff zu Barmen und der Anna, geb. Bisterfeld, daselbst, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 26. Mai 1891 für aufgelöst erklärt worden.
Hentges, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.
[19327]
Durch Urtheil der III. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 29. Mai 1891 ist die zwischen den Eheleuten Korbmacher Hermann Jahn zu Elberfeld und der Maria, geb. Linden⸗ blum, daselbst, bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit dem 13. April 1891 für aufgelöst erklärt worden. 8 Hünninger,
Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.
19328] — Durch Urtheil der III. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 29. Mai 1891 ist die zwischen den Eheleuten Anstreicher Julius Kaiser zu Solingen und der Emilie, geb. Stamm, daselbst bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit dem 14. April 1391 für aufgelöst erklärt worden.
Hünninger, Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.
19330
b Baeh Urtheil der III. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 1. Juni 1891 ist die zwischen den Eheleuten Schneider Joseph Friedrich Brödling zu Ohligs und der Helene, geb. Müller, daselbst bisher bestandene eheliche Güter⸗ emeinschaft mit Wirkung seit dem 11. April 189 für aufgelöst erklärt worden. 8
8— —
Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts
—————— ——
—— —— —
— —
—— —————
— —-
— ———— ———— ——