b. eintretenfalls die Weiterbeförderungsgebühren (vergl.
§. 18),
ce. die Bebühren für die durch die See⸗Telegraphen⸗
aanstalten vom Meere her beförderten Telegramme (cvergl. §. 17).
In allen Fällen, wo eine Gebührenerhebung bei der Bestellung stattzufinden hat, wird das Telegramm dem Em⸗ vfünggr nur gegen Erstattung des schuldigen Betrages aus⸗ ehändigt.
8 In Die Entrichtung der Gebühren kann bei den Tele⸗ graphenanstalten mittels Werthzeichen oder baar — bei den Eisenbahn⸗Telegraphenstationen nur baar — erfolgen. Eine Bescheinigung über die erhobenen Gebühren wird nur auf Verlangen und gegen Entrichtung eines Zuschlags von 20 ₰ ertheilt. Bei gebührenfreien Staatstelegrammen ist auf Ver⸗ langen eine Bescheinigung über die Auflieferung unentgeltlich zu ertheilen.
IV. Personen, welche sich des Telegraphen häufiger bedienen, kann auf ihren Antrag gestattet werden, die Gebühren für die von ihnen bei Telegraphenanstalten aufgegebenen Telegramme monatlich zu entrichten. Sie haben alsdann an die betreffende Verkehrsanstalt, bei welcher sie ihre Telegramme aufgeben wollen, einen entsprechenden Vorschuß einzuzahlen, und als besondere Vergütung für die durch die Buchung der Gebühren entstehende b eine Gebühr von 50 ₰ für den Kalendermonat und außerdem für jedes Telegramm, dessen Gebühren gestundet werden, 2 ₰ zu entrichten. Auf Eisenbahn⸗Telegraphenstationen findet diese Bestimmung keine Anwendung. 1
8
Zurückziehung und Unterdrückung von Telegrammen. 1I. Jedes Telegramm kann von dem Absender, welcher sich als solcher tuns beis⸗ zurückgezogen oder in der Beförderung aufgehalten werden, sofern es noch Zeit ist. Wenn in einem solchen Falle die Beförderung des Telegramms noch nicht be⸗ gonnen hat, so werden dem Absender die Gebühren nach Abzug von 20 ₰ erstattet. Hat die Abtelegraphirung bereits begonnen, so verbleiben die Gebühren der Telegraphenverwaltung; vor⸗ ausbezahlte Beträge für Meicerheför erung, bezahlte Antwort, Empfangsanzeigen ꝛc. werden jedoch dem Aufgeber zurück⸗ gezahlt, wenn die vorausbezahlte Leistung nicht ausgeführt worden ist.
II. Ein Telegramm, welches durch die Ursprungsanstalt bereits befördert worden ist, kann nur auf Grund eines be⸗ sonderen, von der Aufgabeanstalt nach den Bestimmungen im §. 24 zu erlassenden Telegramms angehalten und vernichtet werden; für dieses Telegramm sind die tarifmäßigen Gebühren zu zahlen. Von dem Erfolge wird dem Aufgeber mittels unfrankirten Briefes Kenntniß gegeben. Verlangt der Auf⸗ geber telegraphische Auskunft, so hat er die Gebühr für eine telegraphische Antwort vorauszubezahlen. Die tlsgch Ge⸗ bühren für das Telegramm, dessen Bestellung auf Verlangen unterdrückt wird, werden nicht zurückgezahlt. Bei jedem derartigen Verlangen hat der Antragsteller das Ansuchen schriftlich zu stellen und sich als Absender oder dessen Beauf⸗ tragter auszuweisen. 8n
Zustellung der Telegramme am Bestimmungsorte.
I. Die Telegramme werden bei der Aufnahme bz. gleich nach der Ankunft bei der Bestimmungsanstalt, wenn die offene Bestellung nicht ausdrücklich Fer a ist, verschlossen.
II. Dieselben werden, ihrer Aufschrift entsprechend, ent⸗ weder nach der Wohnung, dem Geschäftslokal ꝛc. des Empfängers bestellt bz. auf sonstige Weise weiterbefördert oder postlagernd oder telegraphenlagernd niedergelegt. Im Weiteren können die angekommenen Telegramme den Empfängern mittels Fern⸗ sprechers nach den hierüber erlassenen hesonderen Bestimmungen übermittelt werden.
III. Die Bestellung oder Weiterbeförderung der Telegramme geschieht mit thunlichster Beschleunigung nach der Reihenfolge ihrer Aufnahme und ihres Vorranges. (Wegen Uebergabe der Telegramme an die Boten des Empfängers vergl. §. 18 VIII.) . IV. Staats⸗, sowie Dienst⸗ und dringende Privat⸗ telegramme werden mit Vorrang vor anderen Telegrammen bestellt. Die Aushändigung der Staatstelegramme und der Telegramme mit bezahlter Empfangsanzeige erfolgt gegen Voll⸗ ziehung eines demselben beizugebenden Empfangsscheines.
V. Zur Vollziehung des Empfangsscheines über ein an eine Behörde oder deren Vorstand gerichtetes Staatstelegramm kann, wenn nicht eine besondere schriftliche Verfügung darüber getroffen ist, nur der Vorstand der betreffenden Behörde, oder,
in dessen Abwesenheit, sein Stellvertreter als berechtigt an⸗ gesehen werden.
VI. Privattelegramme, sowie die nicht an eine Behörde oder deren Vorstand gerichteten Ne. Telegramme sind dagegen im Falle der Abwesenheit des Empfängers an ein
erwachsenes Familienmitglied oder, wenn auch ein solches nicht zur Stelle ist, an die Geschäftsgehülfen, an die Dienerschaft, ““ oder Wirthsleute oder an den Thürhüter des Gasthofes beziehungsweise des Hauses zu bestellen, insofern der Empfänger 68 derartige Fälle nicht einen besonderen Bevollmächtigten der
nstalt scheifgich namhaft gemacht, oder der Aufgeber durch den vor die Aufschrift gesetzten Vermerk „eigenhändig zu be⸗ stellen“ oder „(MP)“ G hat, daß die nur zu Händen des Empfängers 4 st stattfinden soll. VII. Sofern Privatbriefkasten oder Einwürfe sich an der Thür ꝛc. der Wohnung des Empfängers befinden, können die Telegramme, für welche Empfangsscheine nicht abzugeben sind, in jene Briefkasten ꝛc. gesteckt werden. Telegramme, welche den Vermerk ‚eigenhändig zu bestellen“ oder „(AP)“ tragen, sind jedoch steis an den Empfänger selbst zu bestellen; ebenso werden postlagernde oder telegraphenlagernde Telegramme nur dem Empfänger oder seinem Bevollmächtigten nach gehörigem Ausweis ausgehändigt. Telegramme, welche die Bezeichnung „bahnhoflagernd“ tragen, werden an den Bahnhofsvorsteher oder dessen Stellvertreter abgegeben.
VIII. Die an Reisende nach einem Gegsthcf gerichteten Telegramme werden, wenn der Em fänger noch nicht ein⸗ J ist, an den Wirth ꝛc. des Gasthofes mit dem Ersuchen
abgegeben, das Telegramm vorlaͤufig in Verwahrung zu nehmen, und dem Empfänger bei seinem Eintreffen auszu⸗ “ Am Tage nach der erfolgten Uebergabe eines solchen Telegramms wird dasselbe, wenn die Uebergabe an den Encghfänge inzwischen nicht hat bewirkt werden können, durch einen Boten gegen Hinterlassung eines Benachrichtigungs⸗ zettels wieder 85 und zur Verkehrsanstalt zurück⸗ gebracht. Diese erläßt nunmehr die Unbestellbarkeitsmeldung an die Aufgabeanstalt; im Uebrigen wird das Telegramm wie alle onstigen unbestellbaren Telegramme behandelt.
1 IX. Ist weder der Empfänger noch sonst jemand auf⸗
8
1““
veranlaßt oder
zufinden, der das Telegramm annimmt, so hat der Bote, wenn es sich um ein Telegramm handelt, für welches ein Empfangs⸗ schein ausgefertigt i. oder wenn sich für die Bestellung eines Telegramms ohne Empfangsschein ein Privatbriefkasten oder ein anderer Weg der Bestellung nicht darbietet, einen 53 richtigungszettel in der Wohnung ꝛc. des S zurü ulassen oder an die Eingangsthür anzuheften, das Telegramm Felbst aber zur Anstalt zurückzubringen. Mit den Telegrammen, welche mit dem Vermerk geigenhändig zu bestellen“ oder „(MP)“ versehen sind, ist in gleicher Weise zu verfahren, wenn der be⸗ zeichnete Empfänger selbst nicht angetroffen wird.
X. Wenn der Bote bei der Bestellung von Telegrammen mit Empfangsscheinen den Empfänger nicht selbst antrifft und das Telegramm einem Anderen aushändigt, 5 der Letztere in dem e. seiner eigenen Unterschrift das Wort „für“ und den Namen des W“ beizufügen.
XI. Dem Boten ist die Annahme von Geschenken untersagt. §. 22.
Unbestellbare Telegramme.
I. Von der Unbestellbarkeit eines Telegramms und den Gründen der Unbestellbarkeit wird der Aufgabeanstalt tele⸗ graphisch Meldung gemacht. Liegt für die Unbestellbarkeit eines Telegramms ein Grund vor, welcher nicht ohne Weiteres aus dienstlicher Veranlassung beseitigt werden kann und muß, und ist der Absender des unbestellbaren Telegramms aus der Unterschrift oder auf andere Weise mit genügender Sicherheit bekannt, dann wird die Unbestellbarkeitsmeldung diesem sobald als möglich übermittelt. Der Aufgeber kann die Aufschrift des unbestellbar gemeldeten Telegramms nur 85 ein bezahltes Telegramm vervollständigen, berichtigen oder bestätigen.
II. Ein Telegramm, welches von dem abtragenden Boten als unbestellbar zur Anstalt zurückgebracht wird, ist bei der letzteren aufzubewahren. Hat sich innerhalb sechs Wochen der Empfänger zur Empfangnahme des Telegramms nicht gemeldet, so wird dol es vernichtet. In gleicher Weise wird mit Telegrammen verfahren, welche die Bezeichnung „telegraphen⸗“, „post⸗“ oder „bahnhoflagernd“ tragen. 8 Sa 1114““
.23.
3 Gewährleistung.
— —
“ 2 *8. 8
I. Die Telc rafganügihagtüch leistet für die richtige er
Ueberkunft der Telegramme oder en Ueberkunft und Zu⸗ stellung innerhalb 8 rist keinerlei Gewähr und hat Nachtheile, welche durch Verlust, Entstellung oder Verspätung der Telegramme entstehen, nicht zu vertreten.
II. Die entrichtete Gebühr wird dedoch erstattet:
a. 18 ein Telegramm, welches durch Schuld des SDSTDelegraphenbetriebes gar nicht oder mit bedeutender Verzögerung in die Hände des vectccgs gelangt ist,
b. für ein verglichenes Telegramm, welches in Folge
Fitsegtz erweislich seinen Zweck nicht hat erfüllen
önnen. Die Beschwerden oder Rückforderungen sind bei der Auf⸗ gabeanstalt einzureichen. Als Beweisstück ist beizufügen: eeine schriftliche Erklärung der Bestimmungsanstalt oder des Empfängers, wenn das Telegramm nicht angekommen ist, die dem Empfänger zugestellte Ausfertigung, wenn es
88 sich um Entstellung oder Verzögerung handelt.
III. Bei Rückforderungen wegen Entstellungen muß nach⸗ gewiesen werden, daß und durch welche Fehler das Telegramm derart entstellt ist, daß es seinen Zweck nicht hat erfüllen können.
IV. Jeder Anspruch auf Erstattung der Gebühr muß bei Verlust des Anrechtes innerhalb zweier Monate, vom Tage der Erhebung an gerechnet, anhängig gemacht werden.
V. Die Erstattung bezieht sich lediglich auf die Gebühr einschließlich der Nebengebühren der Telegramme selbst, welche verzögert, entstellt oder nicht angekommen sind, und auf die Gebühren der im §. 24 vorgesehenen Tele ramme, nicht aber auf die Gebühren solcher Telegramme, welche etwa durch die Verzögerung, Entstellung oder Nichtankunft jener Telegramme
nutzlos gemacht worden sind.
8. 24d. Berichtigungstelegramme.
8
88
9
I. Der Aufgeber und der Empfänger eines jeden Dele⸗
gramms können innerhalb einer Frist von 72 Stunden, welche je nach dem Fall der Auflieferung oder der Ankunft dieses Helencatnnes folgt, auf telegraphischem Wege Auskunft ver⸗ langen oder Erläuterungen geben, welche sich auf das in der Uebermittelung befindliche oder bereits beförderte Telegramm beziehen. Sie können auch zum Zweck einer Berichtigung ein Telegramm, welches sie aufgegeben oder erhalten haben, ent⸗ weder durch die Bestimmungs⸗ oder Ursprungs⸗Anstalt oder durch eine Durchgangs⸗Anstalt vollständig oder theilweise wieder⸗ holen lassen. Sie haben folgende Beträge zu hinterlegen: 1) die 86111 t das Telegramm, welches das Ver⸗ langen enthält, 2) die Gebühr für ein Antwortstelegramm, wenn eine teltgraphische Antwort gewünscht wird.
II. Jedes berichtigende, ergänzende oder die Beförderung aufhebende Telegramm (vergl. §. 20) und jede aus Anlaß eines bereits beförderten oder in der Beförderung begriffenen Telegramms auf Antrag des Aufgebers oder des Empfängers von Anstalt zu Anstalt ausgetauschte Mittheilung ist ein Dienst⸗ telegramm, welches nach dem gewöhnlichen Tarif taxirt wird.
III. Die für die Berichtigungstelegramme erhobenen Ge⸗ bühren werden auf desfallsigen Antrag zurückgezahlt, wenn die Wiederholung erweist, daß das oder die wiederholten Wörter im Ursprungstelegramm unrichtig wiedergegeben worden sind. Wenn im Arsprungstelegramm einige Wörter richtig und
einige andere Wörter unrichtig wiedergegeben worden sind, so wird die Gebühr für diejenigen Wörter nicht erstattet, welche
in dem Auskunft verlangenden wie in dem Antworts⸗ Diensttelegramm die im Ursprungstelegramm richtig wieder⸗ gegebenen Wörter bezeichnen.
IV. Die Gebühr für das Ursprungstelegramm, welches zu dem Antrage auf Berichtigung Anlaß gegeben hat, wird nicht zurückgezahlt.
V. Dem Antrage auf Berichtigung eines beförderten oder in der Beförderung begriffenen Telegramms darf von den Telegraphenanstalten nur dann Folge gegeben werden, wenn der Antragsteller sich als Aufgeber oder Empfänger des be⸗ treffenden Uür prungstelegramms oder als Bevollmächtigter eines derselben aus eiwiesen hat. 1X““
Nachzahlung und Erstattung von Gebühren. „Gebühren, welche für beförderte Telegramme zu wenig erhoben sind, oder deren Einziehung vom Fifpfetiger nicht er⸗ folgen konnte, — sei es, daß derselbe die Bezahlung verweigert
hatte, sei es, daß er nicht aufgefunden worden war, — hat
8 ““ 8* “
8 I“ .
erhobene Gebühren werden dem Aufgeber zurückgezahlt.
II. Der Betrag der vom Aufgeber zu viel verwendeten
Werthzeichen wird jedoch nur auf seinen Antrag erstattet. Telegrammabschriften. u“
I. Der Aufgeber und der Empfänger, falls sie sich als solche gehörig ausweisen, sind berechtigt, sich beglaubigte Ab⸗ schriften der von ihnen aufgegebenen und der an sie gerichteten Telegramme ausfertigen zu lassen, wenn sie Ort und Tag der Aufgabe genau angeben können und die Urschriften noch vor⸗ handen sind. Diese Urschriften werden in der Regel 6 Monate lang aufbewahrt.
II. Für jede Abschrift eines unter Angabe der Aufgabezeit und des Aufgabeortes genau bezeichneten Telegramms sind bei Telegrammen bis zu 100 Wörtern 40 ₰, bei längeren Telegrammen 40 ₰ mehr für jede Reihe von 100 Wörtern oder einen Theil derselben zu entrichten. Bei ungenau be⸗
der Absender auf Verlangen ar eheter Irrthümlich zu viel
eücehe Telegrammen sind außer der Schreibgebühr die durch
ie Aufsuchung des Telegramms entstehenden Kosten zu zahlen. 27
Nebentelegraphen und besondere Telegraphenanlagen. Fernsprecheinrichtungen. . Die Bedingungen für Nebentelegraphen und besondere Telegraphenanlagen, sowie für die Fernsprecheinrichtungen werden vom I“ ““ 28
Geltungsbereich. 8 I. Die Shi e. Bestimmungen gelten, soweit nicht Abweichungen ausdrücklich vorgeschrieben sind, auch für di Telegramme, welche unter Benutzung von Eisenbahntelegraphen befördert werden. 8 II. In Bezug auf den telegraphischen Verkehr mit dem Auslande kommen die Bestimmungen der bezüglichen Telegraphen verträge zur Anwendung. “ Berlin, den 15. Juni 1891. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Stephan.
8 Statistik und Volkswirthschaft.
Zahl der Studirenden an den deutschen Universitäten
Nach den amtlichen Personalverzeichnissen, die nunmehr sämmt⸗ 8
lich veröffentlicht sind, sind gegenwärtig an den deutschen Universi⸗ täten 28 625 Studenten immatrikulirt; der Besuch ist somit wieder hinter demjenigen des vorigen Winters — 28 711 — und noch stärker hinter jenem des vorjährigen Sommer⸗Semesters — 29 317 — zurück⸗
geblieben, was nur dem seit etwa 4 Jahren eingetretenen Umschwunge
in dem Zudrang zum Universitäts⸗Studium entspricht. Von den einzelnen Disziplinen zeigen gegenüber dem letzten Winter nur die katholischen Theologen, die Juristen und die Mediziner eine Zunahme, die ersteren von 1221 auf 1301, die Juristen von 7263 auf 7381, die Mediziner von 8776 auf 8907; dagegen sind die evangelischen Theologen von 4273 auf 4251, die Stuͤdirenden der Philosophie, Philologie und Geschichte von 3151 auf 2968, die der Mathematik und Naturwissen⸗ schaften von 2286 auf 2168 zurückgegangen. 1“
— “
1
“ Zur Arbeiterbewegun
In Frankfurt a. M. ist Zeitungsmeldungen zufolge der Zwe gverein des Verbandes deutscher Posa⸗ mentenarbeiter polizeilich geschlossen worden.
In Angermünde fand am 21. d. M. eine sozialdemo⸗ kratische öffentliche Volks versammlung unter freiem Himmel, und zwar auf dem mitten in der Stadt liegenden Klosterplatz statt, da die Säle von den Besitzern den Sozial⸗ demokraten verweigert wurden. Zur Verhandlung stand, wie der „Vorwärts“ berichtet, das Thema: Die Bestrebungen der Sozialdemokratie.
Aus Döbeln wird demselben Blatt berichtet, daß der Aus⸗ stond der Klempner, der in der dortigen Großfuß'schen Fabrik ausgebrochen war, nach dreiwöchentlicher Dauer beendigt wurde, nachdem die Ausständigen ihre Forderungen dur gesetzt haben. Ein Wolff'sches Telegramm aus Pest theilt mit, daß die aus⸗ ständigen Arbeiter in Apacz in Folge eines Verbots, Versamm⸗ lungen abzuhalten, den Behörden gegenüber eine drohende Haltung angenommen hatten, aber durch die Ankunft einer Compagnie Infanterie an weiteren Ausschreitungen verhindert wurden. Auch nach Sajteny (Komitat Csanad) wurden in Folge der Arbeiter⸗ bewegung Truppen beordert. In Batonya wurden neue Ver⸗ haftungen vorgenommen. 3
Ueber den Ausstand im Becken von Charleroi schreibt man der „Köln. Ztg.“ unter dem 24. d. M.: 1
In Charleroi feiern noch etwa 15 000 Mann. Die Noth muß groß sein, denn es wird berichtet, daß die Stellen der staat⸗ lichen Sparkasse im Bezirk seit dem Beginn des Ausstandes nicht weniger als 30 000 Fr. ausgezahlt haben.
Die Ausstandsbewegung in Paris, welche zunächst zu einem Theilausstand der Bäckergesellen geführt hat, scheint sich auch auf andere Arbeiterkategorien ausdehnen zu wollen. Wie telegraphisch gemeldet wird, hat eine gestern Abend im Cirque d'Hiver abgehaltene Versamm⸗ lung von Schlächtergesellen eine Tagesordnung angenommen, welche den allgemeinen Strike der Arbeiter aller Lebensmittel⸗Gewerbe fordert⸗ Der Beschluß wird allerdings für bedeutungslos gehalten, da die Syndikatskammer der Schlächtergesellen geger diese Tagesordnung, als von einer Versammlung junger Lehrlinge beschlossen, protestirt. — Ferner liegen uber die Bewegung. folgende Wolff’sche Depeschen vor:
Gestern Nachmittag nahmen die Bäckergesellen in einer Versammlung einen Antrag an, welcher an die Gesellen, welche in der vergangenen Nacht gearbeitet hatten, die Aufforderung. richtet, sich für den Abend den Strikenden anzuschließen. Ein Schlächter theilte mit, daß die Schlächtergesellen in den Schlachthäusern von heute ab ebenfalls ausständig werden. — Der Bäckerstrike machte sich gestern fast gar nicht fühlbar, die Lieferungen von Backwaaren geschahen in gewohnter Weise; keine einzige Bäckerei feierte gänzlich. Außerdem sorgten die Militärbäckereien, nament⸗ lich die von Versailles, für Brod. Von irgend einem Zwischenfall verlautet nichts. — Der „Voss. Ztg.“ wird über den Bäckerausstand geschrieben: Der Ausstand der Bäckergehülfen hat die ganze öffent⸗ liche Meinung gegen sich, die seine Beweggründe im höchsten Grade einfältig findet. Man dürfe, heißt es allgemein, nicht die ganze Bevölkerung belästigen, wenn man mit den Stellennachweis⸗ geschäften unzufrieden sei. Die Regierung hat Maßregeln ge⸗ troffen, um die täglich erforderliche große Brotmenge durch Militär⸗ bäcker und Provinzbäckereien herstellen zu lassen, sodaß Paris keinem Brotmangel ausgesetzt ist. Viele Hausfrauen haben sich trotzdem mit Brot und Mehl für mehrere Tage versehen.
8
zum
Deut
149.
n Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen
5
8
Berlin, Sonnabend, den 27. Juni
—
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗
Durch Bekanntmachung des Köni s vom 15. Juni 1891 sind mit Rücksicht auf die in Rio de bis auf Weiteres die gesetzlichen übe iche Untersuchung in Betreff der⸗ Schiffe in Wirksamkeit gesetzt worden, welche von Rio de mit den den von dort kommenden Schiffen Ver⸗
sterium
Jeneiro herrschende Fieberepidemie Vorschriften über gesundheitspolizeil
jenigen
Janeiro eintreffen oder mit
Maßregeln. Dänemark.
bindung gehabt haben. Zugleich ist die Einfuhr von gebrauchten Kle
braucht
em Leinen⸗ und Bettzeug, von Lumpen, g
Kratzwolle und Papierabfällen aus Rio de Janeiro
mit Ausnahme der als Passag Bettzeuge, welche unter amtli
D
u
Tã
Handel und Gewerbe.
an der Ruhr und in Oberschles
An der Ruhr sind am 26. d. M. gestellt 10 92
estellt
103 Wagen.
In Oberschlesien sind am 25. d. M. ge echtzeitig gestellt keine Wagen.
Subhastations⸗Resultate.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 B „Juni 1891 auf Antrag des hiesigen Magistrats eisters M. B. Straßmann hier das Grundstück
unde
elbst gehörig, zur Versteigerung. 650 ℳ festgesetzt. riedrichstraße 105, für
erner
wirth Hanke, Auguste, geb. L ebäudesteuer⸗Nutzungswerth 194 mann Nestler, Lonisen⸗
rstraße 58, dem Bauunternehmer Otto Domschke hier⸗ Das geringste Gebot wurde auf
Ersteher wurde der Kaufman 05, das Meistgebot von das Grundstück am Gartenplatz?, der ver
Das geringste Gebot betrug 264 ℳ
B
Butter, Käse und Schmalz.)
schaftsbutter Ia.
89 75 — 79 ℳ, Land⸗, Preußische 70 — 72 ℳ, Netzbrücher — 70 ℳ,
Bayer.
68 — 72 ℳ, Galizische 65 — 68 ℳ — Mar Schweizer, Emmenthaler 93 — 98 und Westpreußischer Ia. 72 — 80 ℳ,
erlin, 26. Juni. 83 — 85 ℳ, IIa. 80 — 82
Pommersche 68 — 70 ℳ, Sennbutter — ℳ, do. Landbutter —
85 — 90 ℳ, Limburger 40 — 46 ℳ, Quadratmagerkä
do. IIa.
reines,
schmalz
Schma
12 —14 ℳ — Schmalz: Prima Western 17 in Deutschland raffinirt 43,00 — 45,00 ℳ,
alz 45,00 — 49,00 ℳ — Fett, in Amerika raffinirt 37,50 ℳ, in Dentschland raffinirt 39,00 — 41,00 ℳ Bei großer Geschäftsstille
lz: ruhig.
— Vom oberschlesischen Eisen⸗ und
berichtet die „Schles. Ztg.“: Trotz des stärkeren Betriebes auf ein⸗ größeren Werken ist die Lage des oberschlesischen Eisenmarktes
zelnen
noch immer nicht als eine erfreuliche zu bezeichnen.
gescha
werke
Angesichts der niedrigen
kein g
in letzter Zeit etwas flotter gegangen.
Anferti fertig haupt
Eisenbahnzwecken produziren
ft liegt in Folge des geringen Verbrauchs im Reviere und des geschwundenen Exports sehr darnieder, und wenn auch die Walz⸗
zumeist z'emlich gut beschäftigt sind, so ist Preise für
ewinnbringender. — In Walzeisen i
gestellte Produkt kommt schlank zur
erfreuen sich diejenigen Werke, welche
Blechwalzwerke sind sämmtlich sehr stark im
neue Aufträge gehen aus dem In⸗
Eisen
derselben günstigen Lage befinden fabriken sowie Eisenkonstruktions⸗We Inland wie für den Export
können.
Aenderung ein.
„Schlesischer Verein“ und Godullahütte 46,60 ℳ
Leipzig, 26. Juni. handel. La Plata. Grundmuster B. per Juli 4,32 ½ ℳ, per August 4,35 ℳ, per September 4,35 ℳ, per Oktober 4,40 ℳ, per No⸗
vember
(W. T. B.) Kamm
4,40 ℳ, per Dezember 4,40 ℳ, per Janu
Februar 4,37 ¼ ℳ Umsatz 60 000 kg. Ruhig.
= 4
.Untersuchungs⸗Sachen. Aufgebote,
ustellungen u. dergl.
. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
glich dänischen Justiz⸗Mini⸗
iergut anlangenden Kleider, Weiß⸗ und cher Aufsicht zu desinfiziren sind. 8 urch die nämliche Bekanntmachung sind die entsprechenden, unter dem 13. November 1889 („Rei 27. November 1889) gegen Provenienze dnungen aufgehoben worden.
chs⸗Anzeiger“ Nr. 284 vom n aus Venedig getroffenen der
gliche Wagengestellung für Kohlen und Koks
angenbacher, hierselbst gehörig, 00ℳ Ersteher wurde die Fr. Kauf⸗ Ufer 9, für das Meistgebot von 34 500 ℳ
(Amtliche Preisfeststellung für Bufter: Hof⸗ und Genossen⸗
Polnische
garine 40 —- 70 ℳ — Käse: ℳ, Bayerischer 75 — 78 ℳ, do. Ost⸗ 30r do. IIa. 65 — 70 ℳ, Holländer
1 Tendenz: mußten Preise wesentlich
Handelseisen,
. Die Stahlwerke sind mit gung von Oberbaumaterialien stark beschäftigt, und das Verladung; über⸗
„einer größeren Regsamkeit. Auch die
2 wie Auslande zahlreich ein. — Die gießereien sind für Monate mit Bestellungen versehen. In sich die Maschinen⸗ und Kessel⸗ rkstätten, welche sowohl für das ür zu lohnenden Preisen stark produziren und neue Aufträge nur gegen längere Lieferungsfristen annehmen önnen. — Im Rohzinkgeschäft war es nach den sehr bedeutenden Umsätzen der letzten Wochen ruhig, und in den Preisen trat keine Silesia⸗Walzzink notirte 49,50 ℳ, Rohzink, Marken
Wien, 26. Juni.
nimmt mit dem 1. Unternehmens der Aktiven
Galizischen
idungsstücken, ge⸗ ebrauchter Watte, verboten worden,
Entgelt für die Uebernahme der
Umlauf
ien.
1, nicht rechtzeitig 8 1 mäßig aufgestellten 3604, nicht und wird von
sdie Verwaltung des Staatsverwaltung geführt.
Inventare
erlin stand am und des Maurer⸗ in der Stral⸗
n Sally Lefeber, 125 500 ℳ —
wittweten Schank⸗ der Gesellschaft in 4 %
sollte.
ℳ, IIIa. —, London, 26. Juni. 70 — 72 ℳ, ℳ, Schlesische Manchester, 26. Juni.
Water Taylor 8 ½, 20r
se Ia. 18 — 22 ℳ, % Ta. 40,00 ℳ, Berliner Braten⸗
Butter: nachgeben.
Metallmarkt
Roheisen in den Stores bel 717 603 Tons im vorigen Jahre. Die Zahl der im Betriebe gegen 83 im vorigen Jahre. Paris, 26. Juni. französischen und Das Roheisen⸗
doch der Betrieb - Bleche ꝛc. st das Geschäft
Material zu
Betriebe, und 32 Lire im Jahre 1890.
der portugiesischen Eisenba
zug⸗Termin⸗ Schuldtitres ist gesichert.
ar 4,37 ½ ℳ, per
6 (W. T. B.) Das Uebereinkommen, welches zwischen den österreichischen Ministerien des Handels und der Finanzen und der Karl⸗Ludwigsbahn, betreffend den Ankauf der K. K. priv. Galizischen Karl⸗Ludwigsbahn durch den Staat abgeschlossen ist, enthält folgende Bestimmungen: Die Aktiengesellschaft der Karl⸗Ludwigsbahn überträgt an den Staat und dieser über⸗ Januar 1892 das Eigenthum des gesammten
und Beständen des gesellschaftlichen Ver⸗ mögens gehen alle Passiven, Verpflichtungen, Au
Schulden der Gesellschaft auf den Staat über; insbesondere übernimmt der Staat zur Selbst⸗ und Alleinzahlung die ob den gesellschaftlichen Eisenbahnen bücherlich haftenden Prioritätsschulden, sowie alle übrigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere die aus dem Bau des zweiten Geleises Kraka von Investitionen hervorgehenden Eigenthumsübertragung Verbindlichkeiten die Tilgung des mit Ende befindlichen Aktienkapitals der aus 220 434 Stück Aktien der im Nominalbetrage von 210 Fl. österr. Währ. per Stück, demnach im Gesammtnominalbetrage von 46 291 140 Fl. österr. Währ. Die Uebergabe des Betriebes und der Verwaltung der Karl⸗Ludwigsbahn, sowie des sonstigen abgetretenen Vermögens der Gesellschaft an den Staat hat mit dem 1. Januar 1892 auf Grund der ordnungs⸗
diesem Tage Gesammtunternehmens von
Es soll jedoch von einem noch festzu⸗ setzenden Tage ab bis zum obigen Zeitpunkte das gesellschaftliche Unternehmen durch die Karl⸗Ludwigsbahn⸗Gesellschaft für Rechnung und im Interesse des Staates betrieben werden. Es haben in Folge der Erwerbung des Gesamm tunternehmens durch den Staat auch die im eigenen Besitze der Gesellschaft befindlichen 4 % Prioritäts⸗ Obligationen des Änlehens vom Jahre 1890, sowie der aus der bis⸗ her durchgeführten Konvertirung der 4 ½ % Prioritäts⸗Obligationen Obligationen des lehens erzielte Konvertirungsgewinn in das Eigenthum des Staates überzugehen. Das gegenwärtige Uebereinkommen tritt außer Kraft, wenn die von Seiten der K. K. Regierung vorbehaltene legislative Genehmigung derselben nicht längstens bis 15. Mai 1892 erfolgt sein Für letzteren Fall ist die Gesellschaft bereit, sofern nicht eine anderweilige Verständigung erfolgt, gegenwärtigen Uebereinkommens getroffenen Verfügungen der K. K. Staatsbahnverwaltung als für sich wirksam anzuerkennen. (W. T. B.) unverändert. Der Schluß der Auktion findet am 7. Juli statt.
An der Küste 12 Weizenladungen angeboten.
(W. T. B.) 12r Water Taylor 6,
Clayton 78, 32r Mock Brooke 78, 40r Mavoll 8 ⅛, 40er Medio Wilkinson 9 ¾, 32r Warpcops Lees 7 ¾, 361 Warpcops Rowland 8, 40r Double Weston 9 ½, 60r Double Courante Qualität 12 ⅛, 32“* 116 vards 16 %¼ 16 grey Printers aus 32r/46r 163. Fest. Glasgow, 26. Juni. (W. aufen sich auf 513 356 Tonz, gegen Bei
befindlichen Hochöfen beträgt 72,
Vertreter von Bankinstituten und belgischen argentinischen Provinzialanleihen schlossen, nur den früheren, später zurückgezogenen Vorschlag der argentinischen Regierung anzunehmen, wonach die Letztere allen Provinzialanleihen eine dreiprozentige Verzinsung garantirt.
St. Petersburg, 27. Juni. bank giebt bekannt, daß sie mit dem heutigen Tage circa 11 Millionen Rubel dritte 4 % innere Anleihe zum Course von 97 % begiebt.
Mailand, 26. Juni. (W. T. B.) Die Aktien der National⸗ bank fielen heute an der Genueser Börse um 40 Lire, auf 1380, angeblich, weil für das erste Semester des laufenden Jahres nur 28 Lire Abschlags⸗Dividende zur Vertheilung gelangen dürften gegen
Graf Bastoggi, Präsident der Meridionalbahn und des Credito mobiliare, hat als Letzterer seine Entlassung gegeben.
Lissabon, 26. Juni. (W. T. B.) hnen hat die Demission des Ver⸗ waltungsraths angenommen und wird zur interimistischen Leitung der Gesellschaft ein Siebener⸗Comits einsetzen. dafür, daß die Zahlung der Coupons der Obligationen gesichert ist. — Das amtliche Blatt veröffentlicht, wie gewöhnlich zu den Fälligkeitsterminen, die Einlösung der Coupons der 4 % por⸗ tugiesischen Schuld; die Einlösung der Coupons sämmtlicher Staats⸗
New⸗York, 26. Juni. (W. zur Ausfuhr nach Europa bestimmten Goldes beläuft sich auf 4 250 000 Doll. Der Betrag des wäͤhrend der letzten Woche V exportirten Goldes beträgt somit 5 350 000 Doll. Der größte Theil
Karl⸗Ludwigsbahn. Zugleich 1
slagen, Lasten und eingetroffen.
u— Lemberg und der Ausführung Abrechnungsschuldigkeiten. Als gewährt der Staat Verzinsung 1891 noch unverloost im Gesellschaft, bestehend Galizischen Karl⸗Ludwigsbahn
gekommen.
und Abschlüsse stattzufinden, angefangen der Betrieb und
Bei de der K. K. 3
obigen An⸗ 118 959.
die zwischenzeitig in Ausübung des 46 423.
Wollauktion. Preise
Water Leigh 7 ½, 30r Water
100 219. 145 848. 173 869.
T. B.) Die Vorrärhe von
Banquiers, welche die emittirt haben, be⸗
182 756.
(W. T. B.) Die Staats⸗
152 453. 179 140.
27 452.
134 385.
Die Generalversammlung 175 119
Die Zeitungen halten
108 107. 175 251.
T. B.) Der Betrag des morgen 184 960.
184. Königli der Nachmittag
gei der heute fortgesetzten 184. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen in der Vor⸗ mittags⸗Ziehung:
1 Gewinn von 40 000 ℳ auf Nr. 18 512.
1 Gewinn von 15 000 ℳ auf Nr. 410.
1 Gewinn von 10 000 ℳ auf Nr. 112 600.
3 Gewinne von 5000 ℳ auf Nr.
27 Gewinne von 29 977. 38 785. 58 047. 62 786. 64 555. 70 468 72 196. 78 834. 82 399. 92 422. 100 113. 101 972. 107 347 135 591. 177 631.
37 Gewinne von 500 ℳ auf Nr. 7708. 8210. 28 682. 34 512 52 387. 54 110. 58 371. 62 600. 63 963. 64 221. 80 024. 92 627. 101 052. 102 720 114 761. 144 834. 177 563.
des für morgen zur Ausfuhr bestellten Goldes ist für Paris und Berlin bestimmt.
Baumwollen⸗Wochenbericht. Zufuhren in allen Unions⸗ häfen 16 000 Ballen, Ausfuhr nach Großbritannien 15 000 Ballen, Ausfuhr nach dem Kontinent 6000 Ballen. Vorrath 309 000 Ballen.
51
Verkehrs⸗Anstalten.
Bremen, 256. Juni. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Trave“ ist heute Morgen in Nordenham Der Schnelldampfer „Elbe“ ist gestern Nachmittag von Southampton abgegangen. heute Morgen die Reise von Southampton nach der Weser fortgesetzt. Der Postdampfer „Köln“ ist heute in Bremerhaven eingetroffen. Der Postdampfer „Leipzig“ hat gestern Las Palmas passirt. Der Postdampfer „Salier“ ist gestern von Port Said ab⸗ gegangen. Der Dampfer „Danzig“ ist heute Vormittag mit der Post von Australien von Port Said nach Brindisi abgegangen. Der Postdampfer Nachmittags in Antwerpen angekommen.
Richtigstellung. Der Schnelloampfer„Lahn“, am 16. Juni von Bremen abgegangen, ist am 25. Juni Morgens in New⸗YVork c
Der Schnelldampfer „Fulda“ hat
„Gera“, nach Baltimore bestimmt, ist am 25. Juni
v11““
Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.) 8 gestern fortgesetzten Ziehung der
Nr. 40 284. 62 629. 2399. 5094.
48 162. 53 708. 60 867.
124 370. 125 083. 131 192. 131 702.
2503. 3447. 45 544. 45 782. 63 737. 68 577. 75 402. 76 746. 92 139. 93 590.
151 603. 152 941. 154 851.
7912. 23 316.
153 594. 500 ℳ auf Nr. 60 188. 69 881.
122 641. 151 214.
74 343. 79 280. 83 784. 126 997. 127 218. 128 554. 154 714. 159 618. 168 936.
186 725. 189 365.
Ziehung der 4. Klasse
166 091. 169 394.
31 Gewinne von 3000 ℳ auf Nr. 11 730. 17 148. 20 65 26 505. 27 794. 36 057. 80 207. 86 967. 90 508. 99 642. 99 18g 530. 102 069. 109 163. 136 237. 143 397 158 558.
7638. 57 110. 61 293. 76 192 90 847. 92 673. 93 139. 97 400
172 005. 173 813. 176 721. 177 691 1500 ℳ auf Nr. 17 879. 19 451
163 104. 180 302.
168 925. 170 426. 182 866. 184 090.
171 065
58 733. 58 858. 59 002. 59 414 139 650
181 610
116 786. 125 644. 138 557. 155 600. 164 390. 168 476. 177 690. 177 959. 181 463.
“
Oeffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.
8. Feedexlaflung ꝛc. von Rechtsanwälten
9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
1)
[19757]
Die
——IUII
Untersuchungs⸗Sachen.
Oeffentliche Ladung. Wehrpflichtigen:
1) Hans Schulze, geboren am 8. Januar 1867 zu Spreewitz, Kreis Hoyerswerda, zuletzt daselbst aufhältlich, jetzt in Amerika,
2)
Hugo Friedrich Adolf Kettner, geboren am
10. März 1868 zu Burglehn, Kreis Hoyerswerda,
zuletzt
daselbst aufhältlich, jetzt unbekannten Auf⸗
enthalts,
3) d
er Gärtner Johann Michalk, geboren am
11. November 1868 zu Driewitz, Kreis Hoyerswerda, zuletzt daselbst aufhältlich, jetzt in Amerika,
4) Friedrich Wilhelm
agner, geboren am
13. November 1868 zu Lindenau, Kreis Hoyers⸗ werda, zuletzt daselbst aufhältlich, jetzt in Australien, 5) Gottlieb Schulze, geboren am 17. März 1869 zu Spreewitz, Kreis Hoyerswerda, zuletzt dort auf⸗ hältlich, jetzt in Amerika, 6) Johann Richter, geboren am 30. Dezember 7 zu Zerre, Kreis Hoyerswerda, zuletzt in Spree⸗
witz, Kr
eis Hoyerswerda, aufhältlich, jetzt in Amerika,
werden beschuldigt, — als Wehrpflichtige in der
Absicht,
Heeres
ch dem Eintritt in den Dienst des stehenden oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß
das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem mi⸗ litärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundes⸗ ebtetes aufgehalten zu haben, — Vergehen gegen 8. 140 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuchs. Dieselben werden auf den 21. Oktober 1891, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Görlitz zur Hauptverhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Civil⸗Vorsitzenden der Ersatz⸗Kommission, Königlichen Landrath zu Hoyerswerda, über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden.
Görlitz, den 19. Juni 1891.
Deer Königliche Erste Staatsanwalt.
[19514] 6 den Schmiedemeister Diedrich Peters aus
el.
Sie werden beschuldigt, als Wehrmann der Land⸗ wehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu Feihn ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde
§. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Sie werden auf Dienstag, den 27. Oktober 1891, Vormittaw s 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengerich⸗ zu
Anzeige erstattet zu baben, — Uebertretung gegen
Freiburg a. d. Elbe zur Hauptverhandlung ge⸗ liche Schöffengericht zu Karlsruh O./S. am 17. Jun —
laden ei unentschuldigtem Ausbleiben werden Sie auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landwehr⸗Bezirks⸗Kommando zu Stade ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Freiburg a. d. Elbe, den 22. Junt 1891. Der Königliche Amtsanwalt. (Unterschrift.)
1
In der Strafsache gegen
1) den Knecht. Johann Wellna, zuletzt in Kgl. Dombroo⸗oka,
2) den Shuhmacher Herrmann Wiench, zuletzt in Blurgenthol,
3) den. Schlosser Wilhelm Lauer, zuletzt in Karlsruh O./S.
4) den Gastwirth und Häusler Niemezyk, zuletzt
in Liebenau, 5) den Arbeiter Johann Treffel, zuletzt in Dammratsch, 8 6) L Peter Sojka, zuletzt in Damm⸗ ratsch, wegen Uebertretung gegen §. 360 ³ Str.⸗G.⸗B. und §. 69 8 R.⸗Milit.⸗Ges. vom 2./5. 74, hat das König⸗
1891 für Recht erkannt: Die Angeklagten: 8 1) ohann Wellna aus Königl. Dom browka, 2) Schuhmacher Herrmann Wiench aus Blu⸗ menthal, . 3) hefler Wilhelm Lauer aus Karlsruh
S., 4) Gastwirth und Häusler Andreas Niemezy 5) 89 — 8 8 rbeiter Johaun Treffel aus Dammratsch, 6) Müller Peter Sojka aus Dammratsch, sind der Uebertretveg gegen §. 69 8 Reichs⸗Militär Gesetzes vom 2. Mai 1874 und §. 360 5 Str.⸗G B. schuldig und werden unter Auferlegung der Kosten des Verfahrens mit je 10 (zehn) Tagen Hafr be
straft. Von Rechts Wegen. gez. Drenkmann. Jendralski Die Richtigkeit der Abschrift der Urtheilsformel wird beglaubigt und die Vollstreckbarkeit des Urtheil bescheinigt. Karloͤruh O./S., den 20. Juni 1891. (L. S.) Jendralski, Gerichtss chreiber des Königlichen Amtsge⸗
rt 4. Klasse ch preußischer Klassenlotterie fielen in 1 s⸗Ziehung:
1 Gewinn von 30 000 ℳ auf Nr. 13 150.
5 Gewinne von 5000 ℳ auf 75 955. 94 001. 185 037.
35 Gewinne von 3000 ℳ auf Nr. 9613. 14 027. 14 035. 16 223. 17 102. 20 284. 28 953. 32 631. 41 300. 44 119. 44 203. 46 119. 68 470 70 014. 71 594., 81 929. 90 404. 108 864. 111 747. 122 386. 140 250. 158 173. 167 034. 169 561. 182 423.
41 Gewinne von 1500 ℳ auf Nr. 5650. 7304. 16 608. 18 063. 24 689. 25 143. 55 534. 55 590. 58 442. 63 681. 69 337. 69 648. 73 213. 95 391. 97 095. 122 215. 124 506. 129 951. 130 903. 143 135. 144 292. 149 295. 168 393. 179 908. 180 083. 189 196.
33 Gewinne von 24 038. 24 547. 25 132. 32 202. 41 542. 42 425. 47 241. 49 082. 49 146. 106 309. 149 404. 182 630. 184 649.
— — ——I
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