[21504] 8 Die Hypothekenurkunde vom 1. April 1845, 6. März 1846, 20. Dezember 1854 über die im Grundbuche von Küntrop Band II. Blatt 12 zu Lasten des Schreiners Anton Muschert Abtheilung III. Nr. 1 für Landwirth Anton Klüter zu Freientrop eingetragene Darlehnsforderung von restlich 150 Tha⸗ lern (Einhundertfünfzig Thalern) ist für kraftlos erklärt. Balve, den 26. Juni 1891. Königliches Amtsgericht.
[21990] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Schneidermeisters Carl Blank in Gilgenburg erkennt das Königliche Amtsgericht zu Gilgenburg durch den Amtsrichter Sonntag für Recht:
I. dem Kaufmann David Raczinski in Berlin, Mevyerbeerstraße Nr. 6 I, werden seine Rechte auf die im Grundbuch des dem Schneidermeister Carl Blank gehörigen Grundstücks Gilgenburg Nr. 24 in Ab⸗ theilung III. Nr. 5 ursprünglich für den Schneider⸗ meister Gottlieb Galka in Gilgenburg auf Grund des rechtskräftigen Mandats vom 31. Oktober 1868 ex decr. vom 20. Juli 1869 eingetragenen, später für den Kaufmann J. H. Littmann in Gilgenburg sub⸗ ingrossirten 24 Thlr. 3 Sgr. rechtskräftige Forderung nebst 6 % Zinsen vorbehalten.
II. Die übrigen Rechtsnachfolger des verstorbenen Kaufmanns J. H. Littmann werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die bezeichnete Hypothekenpost ausge⸗ schlossen.
III. Die Hypothekenurkunde über 5 Thaler rechts⸗ kräftige Forderung nebst 6 % Zinsen, eingetragen für den Kaufmann Moses Markus in Gilgenburg auf Grund des rechtskräftigen Mandats vom 2. Sep⸗ tember 1868 ex decr. vom 20. Juli 1869, gebildet aus der Ausfertigung des gedachten Mandats, dem Originalwechsel vom 30. März 1868, dem Ein⸗ tragungsvermerk und dem Hypothekenbuchsauszug vom selben Tage wird für kraftlos erklärt.
IV. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. 8
Gilgenburg, den 1. Füli 1891. 8
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs Verkündet am 23. Juni 1891.
Michniok, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der Kretschambesitzerin Marie Cebulla zu Kujau, vertreten durch den Rechtsanwalt von Schlebrügge zu Ober⸗Glogau, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Ober⸗Glogau durch den Amts⸗ richter Herrmann für Recht:
Das Hypotheken⸗Instrument über den auf dem Grundstücke Blatt 1 Kujau Abtheilung III. Nr. 11 für den Garnhändler Clemens Kroll zu Zülz in Höhe von 127 Thaler 5 Sgr. nebst Zinsen, 2 Thaler 12 Sgr. 6 Pf. Protestkosten und Provision und 12 Thaler 29 Sgr. Kosten, sowie der etwa später noch entstehenden Kosten eingetragenen Arrest, welcher zufolge Verfügung vom 23. Nopember 1867 in eine förmliche Hypothek von 146 Thaler 9 Sgr. 8 Pf. und 4 Thaler 28 Sgr. Kosten und durch Verfügung vom 20. März 1868 in Höhe von noch 10 Thaler 20 Sgr. 6 Pf. festgesetzte Protestkosten für den Garnhändler Clemens Kroll zu Zülz umgeschrieben worden, wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der
[21992]
Antragstellerin zur Last gelegt.
Ober Glogau, den 24. Juni 1891. ““ Königliches Amtsgericht. Herrmann.
“
[21989] Im Namen des Königs!
Verkündet am 1. Juli 1891 v. Lebkowski, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Kirchenvorstandes der katho⸗ lischen Kirchengemeinde Tolksdorf, Kreises Brauns⸗ berg, vertreten durch den Rechtsanwalt Neiß in Tilsit, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Tilsit durch den Gerichts⸗Assessor Augar für Recht:
Der Ostpreußische Pfandbrief Campen⸗Werder Nr. 6 über 300 ℳ, eingetragen im Grundbuche von Campenscher Werder in Abtheilung III. Nr. 2, laut Schuldschrift vom 16. Juli 1832 und im Land⸗ schaftsregister vom Insterburgschen Kreise unter Nr. 38 wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen nach §. 87 C. P. O., §. 89, 91 des Gerichtskostengesetzes dem Antragsteller zur Last.
Augar.
[21996] Bekanntmachung. 1
Durch Ausschlußurtheil des Königl. Amtsgerichts zu Borbeck vom 17. Juni 1891 ist die Hypotheken⸗ urkunde über die im Grundbuch von Borbeck Band III. Art. 4 Abthl. III. Nr. 14, früher Band 122 Blatt 33 Abth. III. Nr. 4 auf der Be⸗ sitzung der Antragsteller für Elisabeth van Husen, die Mitantragstellerin, aus der Urkunde vom 15. No⸗ vember 1875 eingetragene Post von 1350 ℳ Kauf⸗ geld nebst 5 % Zinsen seit 15. November 1875 für kraftlos erklärt worden.
Borbeck, den 17. Juni 1891.
Königliches Amtsgericht. [21991] Ausschlußurtheil.
Die Hypothekenurkunde über die auf der Amalien⸗ Zinkhütte zu Myslowitz in Abtheilung III. unter Nr. 6 für , 1“
a die Frau Majorin Marie von Marientrop,
geb. von Mach, verwittwet gewesene Lüsch⸗ witz, zu Naumburg a. S., 88 b. die Geschwister Casimir Herrmann, Olga und Wanda Amalie von Trzebinskt, c. den Hüttenbesitzer Carl Josef Wilhelm Lüschwitz 8 ingetragenen Kaufgelder von 102 Thlr. 11 Sgr.
Pf. wird zum Zwecke der Löschung der Post für
raftlos erklärt. 8
Myslowitz, den 30. Juni 1891.
Königliches Amtsgericht.
[22009] Ausschlußurtheil. “ Ddie Hypothekenurkunde über 300 ℳ, eingetragen für den Fleischer Hirschel Fischer in Myslowitz auf Blatt 107 Stadt Myslowitz in Abtheilung III.
nter Nr. 3, wird zum Zwecke der Löschung der Post für kraftlos erklärt. Myoslowitz, den 30. Juni 1891.
8. Königliches Amtsgericht.
[21500]1 Bekanntmachung. 1—
Auf den Antrag des Handelsmanns Wilhelm Bauermeister und dessen Ehefrau Emma, geb. Segnitz, zu Sandersleben, betreffend das Aufgebot der im nachfolgenden Tenor bezeichneten Urkunde, hat das Königliche Amtsgericht zu Gerbstedt, am 23. Juni 1891, für Recht erkannt: 8
Der über die im Grundbuche von Gerbstedt Band VII Artikel 43 Abtheilung II Nr. 1 auf Grund der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 11. März 1858 für das Aerarium der Kirche zu Schackstedt eingetragene Hypothek von ein Hundert fünf und zwanzig Thaler — 125 Thlr. — gebildete Hypothekenbrief vom 11. April 1858 wird für kraftlos erklärt und werden den Antragstellern die Kosten des Verfahrens auferlegt.
gez. Dr. Meinecke. Gerbstedt, den 23. Juni 1891. Genrich, Sekretär,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
—
Im Namen des Königs!
Verkündet am 22 Juni 1891. Moldenhauer, Gerichtsschreiber.
In der Radtke'schen Aufgebotssache F. 3/91 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wongrowitz durch den Gerichts⸗Assessor Deicke für Recht:
1) Der am 8. Mai 1884 ausgefertigte Grund⸗ schuldbrief über die auf dem Grundstück Bukowitz Band I. Blatt 14 des Grundbuchs Abtheilung III. Nr. 6 für den früheren Eigenthümer August Stoevenau daselbst eingetragene Grundschuld von 2000 ℳ wird für kraftlos erklärt.
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Eigenthümer Friedrich Radtke zu Bukowitz
auferlegt. Königliches Amtsgericht. eicke.
[21246]
[218211 Im Namen des Königs! Verkündet am 29. Juni 1891.
Fischer, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der verehelichten Schutzmann Eichelbaum, Bertha, geb. Dobrikow, zu Berlin C, Heidereutergasse Nr. 12 c, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Brandenburg durch den Amts⸗ gerichts⸗Rath Rabert für Recht:
Die aus einer mit der Ingrossationsnote vom 22. Februar 1858 versehene Ausfertigung des Erb⸗ rezesses vom 2. Februar 1858 und dem daran ge⸗ hefteten Hypothekenbuchsauszuge vom 22. Februar 1858 beftehende Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstücke Band III. Blatt Nr. 96 des Grundbuchs von Neustadt Brandenburg in der III. Abtheilung unter Nr. 13 a u. b für die Geschwister Mollen⸗ hauer, nämlich: 8—
1) Albert Otto Rudolph,
2) Ottilie Amalie Clara, eingetragenen Muttererbegelder von je 20 Thlr. — 60 ℳ wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
[21810]1 Bekanntmachung.
Das Kgl. Amtsgericht Vilshofen hat durch am 2. lfd. Mts. in öffentlicher Sitzung verkündetes Ausschlußurtheil im Aufgebotsverfahren, beantragt durch den Anwesensbesitzer Johann Nepomuk Moser von Aichberg, den auf dessen Anwesen Hs. Nr. 30 daselbst an 1. Stelle hypothekarisch für Andreas Moser versicherten, auf des Letzteren Ableben an seine Geschwisterte Georg und Magdalena Moser in Aichberg und Maria Lettl in Galla gleichheitlich übergegangenen Elterngutsrest zu einhundert sieben und fünfzig Gulden dreißig Kreuzer für erloschen erklärt und die Löschung dieser Hypothek im Hypo⸗ thekenbuche verfügt.
Vilshofen, den 3. Juli 1891. Gerichtsschreiberet am Kgl. Amtsgerichte Vilshofen.
Der Kgl. Sekretär: Tischendörffer.
[21507] Im Namen des Königs! Verkündet am 25. Juni 1891. Biskupski, Gerichtsschreiber
Auf den Antrag des Schuhmachers un bürgers Joseph Stefanski aus Kröben erkennt das Königliche Amtsgericht zu Gostyn durch den Gerichtsassessor Gahbler für Recht:
Der Hypothekenbrief über das in Abtheilung III. des Grundbuchs von Kröben Band 5 Blatt Nr. 250 für den Destillateur Meier Miodowski zu Bojanowo auf Grund der Schuldverschreibung vom 22. April 1873, am 23. April 1873 unter Nr. 12 einge⸗ e Darlehn von 800 Thalern wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen.
Gahbler.
[21505] Bekanntmachung. —
Das Hypothekeninstrument, welches über die im Grundbuche von Billerbeck Band VII. Blatt 90 Abtheilung III Nr. 2 aus dem Rezeß vom 17. De⸗ zember 1850 resp. 8. Januar 1851 für die Geschwister Heinrich Aaton, Gertrud, Bernard Heinrich und Johann Bernard Wilhelm Mertens eingetragene Post, bestehend aus einer Abfindung von je 10 Thlrn. und den Anspruch auf Unterhaltung gegen Mitarbeit gebildet ist, ist durch Urtheil des unterzeichneten Königlichen Amtsgerichts vom 15. Juni 1891 für kraftlos erklärt.
Coesfeld, den 18. Juni 1891.
Königliches Amtsgericht.
[21499] Bekanntmachung. 8 88 4
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts, 4. Abtheilung, zu Heiligenstadt vom 24. Juni 1891 sind folgende Urkunden zum Zwecke der Löschung der betreffenden Post im Grundbuche für kraftlos erklärt, nämlich:
a. Die Hypothekenurkunde über die aus der Schuldverschreibung vom 8. Januar 1866 für den Ackermann . Leineweber auf dem Hause Nr. 83 a. Reinholterode Artikel 58 eingetragenen 20 Thaler Darlehn,
b. die Hypothekenurkunde über die aus der Schuld⸗ verschreibung des Handarbeiters Anton Rogge vom 20. März 1877 für die Kreissparkasse in Worbis auf den Grundstücken Beuren Band 3 Blatt 315
Pos. 3 eingetragenen, später auf die Artikel 305 ver⸗
S 8 “
zeichneten Pläne 630 a., 69, 641 übertragenen 750 ℳ Darlehn, 3
c. die Hypothekenurkunde, bestehend aus dem Rezeß vom 5. November 1849 nebst Hypothekenschein über 98 Thaler 3 Sgr. 1.“ der Geschwister Anton und Bernhard Müller zu Neuendorf, eingetragen auf dem Grundstück Nr. 643 Poltenberg Flur Neuen⸗ dorf Band 3 Blatt 53, jetzt Band 8 Blatt 27.
Heiligenstadt, den 1. Juli 1891.
„ Bierende, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[21503²⁷⁷%¶ Im Namen des Königs!
In Sachen, betreffend das Aufgebot angeblich ver⸗ loren gegangener Hypothekenurkunden erkennt das Königliche Amtsgericht zu Guben durch den Amts⸗ gerichtsrath Krauß für Recht:
Alle, welche auf die nachstehend verzeichneten Ur⸗ kunden, nämlich:
a. über 1500 ℳ Darlehn für den Rentier August Schulze zu Guben, verzinslich zu 4 ½ % aus der Urkunde vom 20. Januar 1885 auf dem Grundstück Guben, Band 3 Blatt 49 Nr. 85 (Stadtschmidt⸗ straße Nr. 17), dem Tischlermeister August Heim in Guben gehörig, in Abtheilung III. Nr. 3 eingetragen, gebildet aus dem Hypothekenbriefe vom 22. Januar 1885 und der der Unterschrift nach vom Notar Franz in Guben am 20. Januar 1885 beglaubigten Obligation nebst Eintragungsantrag des Tuchfabrikant Otto Schulze zu Guben vom 20. Januar 1885,
b. über 300 ℳ Grundschuld für den Häusler August Walter zu Klein Drenzig, verzinslich zu 5 % vom 1. April 1875 ab, in halbjährlichen Raten, gegen 3Z monatliche Kündigung zahlbar, ein⸗ getragen am 14 April 1875 und abgetreten und umgeschrieben mit den Zinsen vom 1. April 1876 ab an den Kossäthen Leonhardt Bahro zu Wellmitz auf dem Grundstück Seitwann Band 1 Blatt Nr. 24, dem Schmiedemeister Hermann Schulz in Seitwann gehörig, in Abtheilung III. Nr. 5, ge⸗ bildet aus dem Grundschuldbrief vom 14. April 1875 und dieser, versehen mit dem Abtretungseintragungs⸗ vermerk des vormaligen Königlichen Grundbuchamts zu Neuzelle vom 22. April 1876,
c. über 225 ℳ Grundschuld für den Kossäthen Leonhardt Bahro zu Wellmitz, verzinslich zu 5 % vom 1. April 1876 ab in halbjährlichen Raten, nach 6 monatlicher Kündigung zahlbar, auf dem Grundstück Seitwann Band I. Blatt Nr. 24, dem Schmiedemeister Hermann Schulz in Seitwann ge⸗ hörig, in Abtheilung III. Nr. 6 eingetragen, gebildet aus dem Grundschuldbrief vom 22. April 1876,
d. über 200 Thaler Courant Vatererbe für Jo⸗ hann Friedrich August Zäschke zu Atterwasch, ge⸗ boren am 25. Mai 1828, verzinslich zu 4 % aus dem Vertrage vom 20 /24. März 1848 auf dem Grundstück Atterwasch Band I. Blatt Nr. 1, dem Bauern Johann Friedrich Carl Zäschke zu Atter⸗ wasch gehörig, in Abtheilung III. Nr. 1 eingetragen, gebildet aus Ausfertigung des gerichtlichen Vertrages vom 20./24. März 1848 mit Eintragungsvermerk und Hypothekenschein des vormaligen Ksniglichen und Stadtgerichts Guben vom 31. Mai 1848,
als Eigenthümer, Cessionare, Pfand⸗ oder sonstige Briefinhaber Ansprüche und Rechte zu haben ver⸗ meinen, werden mit denselben ausgeschlossen, die ge⸗ nannten Urkunden werden für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahre 's werden den Antrag⸗ stellern auferlegt. .
Verkündet am 19. Juni 1891.
Frühbuß, Gerichtsschreiber.
[21502] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 19. Juni 1891 sind die Genz'schen Kinder erster Ehe resp. deren Rechts⸗ nachfolger mit ihren Rechten und Ansprüchen auf die für sie im Grundbuch von Wolchow Band V. Blatt 501 Abtheilung III. Nr. 2 eingetragene Hypo⸗ thek von 100 Thalern ausgeschlossen.
Naugard, den 19. Juni 1891.
Königliches Amtsgericht.
[21496] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts von heute sind die etwaigen Berechtigten der auf den Blättern 20, 34, 35, 36, 37, 50 und 51 Ober⸗Backen in Abtheilung III. unter Nr. 2 bezw. 1 für den minderjährigen Wilhelm Pusch eingetragenen Post von 9 Thlr. 5 Sgr. 11 ¼ Pf. nebst Zinsen mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen worden. Herrnstadt, den 26. Juni 1891. Königliches Amtsgericht.
[21509] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom heutigen Tage sind die unbekannten Erben der am 16. Januar 1890 zu Schurgast ver⸗ storbenen Wittwe Marie Tschech, geb. Buchanek, mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß ausgeschlossen worden.
Löwen, den 26. Juni 1891.
Königliches Amtsgericht.
[21501] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts sind die Inhaber folgender Hypotheken⸗ forderungen mit ihren Ansprüchen auf die betreffenden Posten ausgeschlossen worden:
a. des im Grundbuche von Frankowo Nr. 2 in Abtheilung III. unter 31 für Thomas Las ein⸗ getragenen Erbtheils von 3 Thlr. 6 Sgr. 11⁄16 Pfennig,
b. der im Grundbuche von Belencin Nr. 13 in Abtheilung III. unter 2 für Michael Majerowicz eingetragenen, nach Belencin 68 in Abtheilung III unter 3 übertragenen Forderung von 34,50 Mark nebst 6 % Zinsen und 2,20 Mark Kosten.
Lissa, den 24. Juni 1891.
Königliches Amtsgericht
[215122 Bekanntmachungg. In der Buddrus'schen Aufgebotssache F. 7/91 sind die Rechtsnachfolger der Altsitzer Wilhelm und Regina, geb. Noetzel, Petz'schen Eheleute mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Laukandter⸗ Wüstenei Nr. 13 Abth. III. Nr. 5 für die Petz’'schen Eheleute eingetragenen 34 Thlr. 10 Sgr. rückständige Kaufgelder ausgeschlossen 8 Heinrichswalde, den 8. Juni 1891. FKFoöhnigliches Amtsgericht.
[215038 Bekanntmachung. 1““ Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Kosel vom 30. Juni 1891 ist erkannt worden: Alle bekannten und unbekannten Berechtigten werden mit ihren Ansprüchen an die auf Blatt 49 Slawentzitz Abtheilung III. Nr. 1 für Eva Swierczina einge⸗ tragenen 30 Thaler Erbegelder und eine Kuh aus⸗ geschlossen. Kosel, den 30. Juni 1891. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
[21797] Oeffentliche Zustellung.
Die Pauline Brintzinger, Crailsheim, vertreten durch Rechtsanwalt Schelling in Stuttgart, klagt gegen ihren mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Ehemann Hermann Heinrich Brintzinger, Kaufmann, früher in Eßlingen, mit dem Antrage auf Scheidung der zwischen den Parteien am 4. Oktober 1890 zu Crailsheim ge⸗ schlossenen Ehe wegen böslicher Verlassung seitens des Ehemanns eventuell auf Verurtheilung des letzteren zur Weederherstellung des ehelichen Lebens, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stuttgart auf Freitag, den 20. November 1891, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei * gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen.
Stuttgart, den 4. Juli 1891.
Gammerdingen,
Hülfs Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[21809] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Emilie Mollzahn, alias geb. Strohschein, in Schubin, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Hailliant in Bromberg, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Ferdinand Mollzahn, alias Malzan, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem auf bösliche Verlassung gegrün⸗ deten Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Bromberg auf den 23. November 1891, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bromberg, den 30. Juni 1891. Die Gerichtsschreiberei Abtheilung I. des Königlichen Landgerichts.
[21820] Oeffentliche Zustellung.
Der Maurer Carl Krueger zu Tempelburg, ver⸗ treten durch den Justizrath Mannkopff zu Köslin, klagt gegen seine Ehefrau Pauline Krneger, geb. Kreutzmann, früher zu Tempelburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehetrennung, mit dem Antrage, zu erkennen: die Ehe der Parteien wird getrennt und die Beklagte für den allein schuldigen Theil er⸗ klärt, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köslin auf den 3. De⸗ zember 1891, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Köslin, den 3. Juli 1891.
Mahlke, Kanzleirath, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[21784]
Kgl. Amtsgericht München I., Abtheilung A.
für Civilsachen.
In Sachen Eber, Margaretha, Köchin hier und Kuratel über deren außereheliches Kind Wilhelmine Eber, vertreten durch den Vormund Michael Ausperger, Magazinier in Augsburg, dieser vertreten durch die Kindsmutter, Klagetheil gegen Zorn, Wilhelm, Koch aus Strenz⸗Naundorf, früher hier, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Vaterschaft und Alimentation, wird Letzterer zur mündlichen Verhandlung über den klägerischen An⸗ trag, den Beklagten in einem, soweit gesetzlich zu⸗ lässig, für vorläufig vollstreckbar erklärten Urtheile kostenfällig schuldig zu erkennen, die Vaterschaft zu dem oben genannten, am 23. Januar 1891 geborenen Kinde Wilhelmine anzuerkennen, für dieses Kind für die Zeit von der Geburt desselben bis zu dessen zu⸗ rückgelegtem 14. Lebensjahre einen monatlichen, vor⸗ auszahlbaren Unterhalts⸗ und Kleidungsbeitrag von 18 ℳ, sowie die Hälfte allenfallsiger Kur⸗ und Leichenkosten und des Schulgeldes zu entrichten und an die Kindsmutter eine Kindbettkostenentschädigung von 30 ℳ zu bezahlen, in die öffentliche Sitzung des vorbezeichneten Proteßgerichts vom Freitag, den 30. Oktober 1891, Vorm. 9 Uhr, Sitzungszimmer Nr. 25, nach erfolgter Bewilligung der öffentlichen Zustellung geladen.
München, den 3. Juli 1891.
Der Kgl. Gerichtsschreiber: Reimer, K. Sekretär.
[21806] Oeffentliche Zustellung.
Der Hausbesitzer August Kunze in Graudenz, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Obuch daselbst, klagt gegen die Erben des im Jahre 1885 verstorbenen Ludwig Grönke, nämlich:
a. pp. b. den Schmied Franz Grönke, unbekannten Aufenthalts, aus dem Schuldschein vom 29. Dezember 1884 mit dem Antrage b 1) die Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an den Kläger nach Kräften des Nachlasses nach dem verstorbenen Ludwig Grönke 210 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Klage⸗ zustellung zu zahlen, 2) vn Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ lären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Schwetz auf den 4. November 1891, Vor⸗ mittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Patett, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts
eborene Reinhardt, zu
Dritte
Anzeiger und Königlich Preußischen S
Berlin, Dienstag, den 7. Juli
“
Beilage
1891.
Untersuchungs⸗Sachen.
.Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
„Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. „Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschafttn.
8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[21808] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Henrv Levy zu Paris, vertreten durch Rechtsanwalt Stehle in Colmar, klagt gegen den Handelsrepräsentanten Emil Zivy, früher zu Paris, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, für im Jahre 1881 fäuflich erhaltene Waaren mit dem Antrage auf Zahlung der Restsumme von ℳ 948.96 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die I. Abth. der Civil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar i. E. auf den 23. Oktober 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Der Landgerichts Sekretär: Jansen.
180 Oeffentliche Zustellung.
Der Tuchfabrikant Josef Grüger zu Neurodei/ Schl., vertreten durch den Rechtsanwalt Schüller zu Glei⸗ witz, klagt gegen den Schneidermeister W. Wollun, zuletzt in Zabrze, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen der am 14. Feheuer 19 erfolgten Lieferun
e G 11. Mäarz “ von Waaren, nachdem Kläger zur Sicherung der eingeklagten Forderung von 477,57 ℳ bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Zabrze in Höhe der Forderung und eines Kostenpauschquantums von 150 ℳ unter dem 18. und 29. April 1891 bei den Akten Grüger a Wollny V. G. 16/91 bezw. V. G. 23/91 die Anordnung zweier Arreste gegen den Be⸗ klagten erwirkt hat.
Die Anordnung des Arrestbefehls vom 18. April 1891 war davon abhängig gemacht worden, daß Kläger durch Hinterlegung von 75 ℳ Sicherheit leiste. Dieser Betrag ist zunächst am 18. April 1891 bei dem Königlichen Amtsgericht zu Zabrze zur vorläufigen Verwahrung gezahlt und alsdann am 4. Juni 1891 bei der Königlichen Regierungs⸗ hauptkasse zu Oppeln hinterlegt worden.
Kläger beantragt:
1) den Beklagten zu verurtheilen:
a. an den Kläger 477 ℳ 57 ₰ nebst 6 % Zinsen seit dem 11. März 1891 zu zahlen, einzuwilligen, daß die von dem Kläger in der Arrestsache Grüger %2 Wollny V. G. 16/91 des Amtsgerichts Zabrze am 4. Juni 1891 bei der Königlichen Regierungshauptkasse zu Oppeln hinterlegten 75 ℳ nebst den aufge⸗ laufenen Hinterlegungszinsen an den Kläger
aausgezahlt werden,
2) dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der in den beiden Arrestsachen Grüger esa Wollny V. G. 16/91 und V. G. 23/91 des Amts⸗ gerichts Zabrze entstandenen, aufzuerlegen und
3) das Urtheil gegen Sicherheitsleistung durch Hinterlegung des jedesmal zur Zwangsvollstreckung gestellten Betrages für vorläufig vollstreckbar zu erklären,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Gleiwitz auf den 2. Dezember 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gleiwitz, den 1. Juli 1891.
Gottwald, Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.
[21783] Oeffentliche Zustellung.
Die Christine Bour, Ehefrau von Johann Arnold, Eigenthümer zu Montigny, klagt gegen den Johann Bour, Knecht aus Vahl. Ebersing, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Heraus⸗ zahlung aus der mündlichen Theilung vom Jahre 1880 über den Nachlaß der Catharina Bousch, Wittwe von Nikolaus Bour in Vahl. Ebersing, mit dem Antrage auf kostenfällige und vorläufig voll⸗ streckbare Verurtheilung zur Zahlung des Betrages von 112,52 ℳ nebst 5 % Zinsen hieraus aus den letzten fünf Jahren, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Großtänchen auf Donnerstag, den 29. Oktober 1891, Vor⸗ mittags 8 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
T. ) (Sadler, Hülfs⸗Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[218131 SOeffentliche Zustellung.
Nr. 7348. Die Handlung English Company (Brick und Rolla) in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Friedrich Weill, klagt gegen den Max Burk⸗ hardt unter Beistandsschaft des Ofenfabrikanten Karl Roth zu Baden, aus Waarenlieferung, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung des Kaufpreises mit dreihundertsechsundfünfzig Mark nebst 5 % Zinsen seit dem 14. April 1891, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelssachen des Großherzoglichen Landgerichts zu Karlsruhe auf Mittwoch, den 4. November 1891, Vormit⸗ tags 8 ½ Ühr, mit der Aufforderung, einen bei dem
edachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
88 Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Karlsruhe, den 29. Juni 1891. Bander,
Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
[21785] Der Otto Schubert zu Berlin, Zionskirchstraße 2,
Oeffentliche Zustellung.
vertreten durch den Rechtsanwalt Krimmer zu Berlin, Brunnenstraße Nr. 147, klagt gegen den Ernst Schubert, zuletzt in Charlottenburg wohn⸗ haft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen
150 ℳ für in der Zeit vom 28. Februar bis 1. Aprilj
1890 gewährte Kost und Logis, mit dem Antrage den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an Kläger 150 ℳ nebst % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen und das Urtheil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Char⸗ lottenburg, Berlinerstr. 77 I, auf den 20. Ok⸗ tober 1891, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Lichtenberg, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[21817] Oeffentliche Zustellung.
Die Handlung Alb. Teichelmann hier. Holzmarkt⸗ straße 44, vertreten durch den Rechtsanwalt Flatow, Alexanderstr. 25, klagt gegen den R. Lindemann, früher in Berlin, Swinemünderstr. 7. jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, im Wechselprozesse, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 1946 ℳ 05 ₰ nebst 6 % Zinsen von 1043 ℳ 05 ₰ seit dem 11. Mai 1891 und von 903 ℳ seit dem 19. Mai 1891 zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 9. Kammer für Handelssachen des Königlichen Land⸗ gerichts I. zu Berlin, Jüdenstr. 59, 2 Treppen, Zimmer 68 B., auf den 9. November 1891, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Wandersleben,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. I.
9. Kammer für Handelssachen.
[21794] Oeffentliche Zustellung.
Der Karl Schubert zu Berlin, Linienstraße Nr. 24, vertreten durch den Rechtsanwalt Krimmer zu Berlin, Brunnenstraße 147, klagt gegen den Optiker Ernst Schubert, zuletzt in Charlottenburg wohn⸗ haft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen eines im Jahre 1890 gegebenen baaren Darlehns von 75 ℳ, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurtheilen, an den Kläger 75 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Charlottenburg, Berlinerstr. 77I, auf den 20. Oktober 1891, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lichtenberg,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[21796] Oeffentliche Zustellung und Ladung.
Rechtsanwalt Fleißner in Amberg hat Namens des Johann Geiger, Gütler in Rechberg gegen Mirl, Sebastian, Dienstkaecht in Pfaffenreuth, zu⸗ letzt in Neukirchen bei Hemau, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Hypotheklöschung zu 1200 ℳ, am 3. praes. 12. Februar l. J. beim königl. Land⸗ gerichte Amberg Klage erhoben.
Zur mündlichen Verhandlung über diese Klage ladet derselbe den Beklagten Sebastian Mirl unter der Aufforderung, einen beim königl. Landgerichte Amberg zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen und in der vom Vorsitzenden der Civilkammer des königl. Landgerichts Amberg auf Montag, den 26. Ok⸗ tober 1I. J., Vormittags 9 Uhr, bestimmten Sitzung zu erscheinen. In dieser Sitzung wird be⸗ antragt werden:
Beklagter sei schuldig, die Löschung der zu seinen Gunsten auf dem Anwesen Hs. Nr. 11 in Willen⸗ hofen im Hypothekenbuche des Königl. Amtsgerichts Parsberg fur Willenhofen Bd. II eingetragenen Hypothekforderung zu 1200 ℳ zu bewilligen, widrigen⸗ falls Kläger ermächtigt sei, solche Löschung durch Vorlage einer vollstreckbaren Urtheilsausfertigung beim Hypothekenamte zu erwirken, Beklagter habe die Kosten des Streites zu tragen.
Dieser Auszug wird gemäß § 187 der R. C P. O. auf Grund des die öffentliche Zustellung bewilligenden Beschlusses der hiesigen landgerichtlichen Civilkammer vom 1. Juli l. J. hiemit bekannt gegeben.
Amberg, den 3. Juli 1891.
Gerichtsschreiberei des Königl. bayr. Landgerichts. (L. S) Forster, Obersekretär.
[21788] Oeffentliche Zustellung.
In der gerichtlichen Theilungssache des Kauf⸗ manns und Fabrikanten Louis Degalle, zu Verviers wohnend, gegen den Kaufmann und Fabrikanten Armand Brunner, früher zu Verviers, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, hat der mit der Theilung beauftragte Notar Dr. Klinker hierselbst zum Zwecke der Aufstellung der Masse und der An⸗ prüche der Betheiligten, sowie zur Bildung der Theile Termin auf Freitag den 16. Oktober 1891, Nachmittags 3 Uhr, in seiner Amtsstube zu Eupen anberaumt und ladet derselbe zu diesem Termine den genannten Armand Brunner unter der Verwarnung, daß bei seinem Ausbleiben gegen ihn angenommen werde, er sei mit der Vornahme der Theilung einverstanden. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung be⸗ kannt gemacht. 1
Eupen, den 20. Juni 1891. 1
Nordmann, Actuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
1 1
[21800]° Oeffentliche Zustellung. Der Siebenbürger Keller⸗Verein zu Klausenburg,
vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Samter, klagt! Optiker 1 Taubenstr. 23 a, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus
gegen den Weinhändler Maurice Gattein, früher
einer Weinlieferung mit dem Antrage auf Zahlung von 221 Fl. 74 Kr. österr. Währung nebst 6 % Zinsen seit 1. Januar 1891 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 8. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 29. Oktober 1891, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Groß, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[21789]
Katharina Adolf, Ehefrau des Ackerers Johan Veit Beyer, Vater, zu Dossenheim, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Videnz, klagt gegen ihren genannten Ehemann zu Dossenheim mit dem An⸗ trage, die Gütertrennung zwischen Parteien aus⸗ zusprechen, dieselben zur Vermögensauseinandersetzung vor Notar Kayser in Zabern zu verweisen und dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen, Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern ist auf den 21. August 1891, Vor⸗ mittags 9 Uhr, anberaumt.
Der Landgerichts⸗Sekretär Berger,
Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
[21779]
Die Elisabeth, geb. Hammers, zu Aachen, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Vaassen daselbst, klagt gegen ihren Ehemann Mathias Joseph Plum, Maschinist, zu Aachen, mit dem Antrage: „Königliches Landgericht wolle die zwischen Parteien bestehende vertragliche allgemeine Gütergemeinschaft für aufgelöst erklären, Gütertrennung aussprechen, Parteien zur Auseinandersetzung vor Notar verweisen und dem Beklagten die Kosten auferlegen“. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen ist anberaumt auf den 17. November 1891, Vormittags 9 Uhr.
Aachen, den 26. Junt 1891.
Plümmer,
Gerichtsschreiber des Königlichen L
[21772] u.“
Die Ehefrau des Geschäftsreisenden Albert Levy, Regina, geb. Behr, Näherin zu Krefeld, vertreten durch Rechtsanwalt Schiedges hier, klagt gegen ihren genannten, daselbst wohnenden Ehemann mit dem
schaft
Antrage auf Gütertrennung, und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Ciwvilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 21. Oktober 1891, Vor⸗ mittags 9 Uhr, bestimmt.
Düsseldorf, den 3. Juli 1891.
1 Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[21771]
Die Ehefrau des Bäckermeisters Heinrich Rankers, Anna Agnes, geb. Neuenhaus, zu Krefeld, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Otten hier, klagt gegen ihren genannten daselbst wohnenden Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 21. Oktober 1891, Vormit⸗ tags 9 Uhr, bestimmt. 1
Düsseldorf, den 3. Juli 1891.
Arand,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[21793]
Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken vom 29. Mai 1891 ist die zwischen den Eheleuten Johann Jakob Haan, Hüttenarbeiter, und Angela Klein, ohne Stand, beide zu Pachten wohnhaft, bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, und sind die Parteien zur Auseinandersetzung vor den Königlichen Notar Hofstadt in Saarlouis verwiesen worden.
Saarbrücken, den 27. Juni 1891.
Cüppers,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[21792] “ Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Saarbrücken vom 29. Mai 1891 ist die zwischen den Eheleuten Ernst Sehn, Müller, und Margaretha Weyand, Beide zu Bettin⸗ gen wohnhaft, bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt und sind die Parteien zur Aus⸗ einandersetzung vor den Königlichen Notar Schorn zu Ottweiler verwiesen worden. Saarbrücken, den 29. Juni 1891. Cüppers, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
21780
Die 2 Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen hat durch rechtskräftiges Urtheil vom 2. Juni 1891 die zwischen der Anna, geb. Rüffgens, ohne Geschäft, zu Aachen und ihrem daselbst woh⸗ nenden Ehemann, Schlossermeister Quirin Hardt, bestandene eheliche Guͤtergemeinschaft für aufgelöst erklärt, Gütertrennung verordnet, Parteien zur Aus⸗
88
einandersetzung vor Notar Giesen in Aachen ver⸗
wiesen und dem Beklagten die Kosten des Rechts⸗ streits zur Last gelegt. 8 Aachen, den 26. Juni 1891. Plümmer, Berichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[21815] N 1 * II Durch Urtheil der III. Civilkammer des König⸗
lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 8. Juni 1891
ist die zwischen den Eheleuten Gelbgießer August Bergmann Ir. zu Solingen und der Auguste, geb. Wagner, daselbst, bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschasft mit Wirkung seit dem 20. April 1891 für aufgelöst erklärt worden. b Hünninger, Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.
1“
Durch Urtheil der III. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 12. Juni 1891 ist die zwischen den Eheleuten Konditor Johann
Poschen zu Elberfeld und der Emma, geb. Krume,
. bestandene eheliche Gütergemein⸗ mit Wirkung seit dem 25. April 1891 für aufgelöst erklärt worden. Hünninger, Gerichtsschreiber des Kgl. Land
daselbst, bisher
dgerichts vom 27. Mai
den Eheleuten Maurermeister
1; nen und Gertrud, geb. Michels, zu Kre
feld die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 31. März 1891 ab ausgesprochen worden. Düsseldorf, den 27. Junt 1891.
Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
gen Königlichen Landgerichts vom 27. Mai
zwischen den Eheleuten Seidenweber Heinrich
und Alwi geborene Schäfer, zu Krefeld
Gütertrennung mit rechtlicher 31. März 1891 ab ausgesprochen worden.
Düsseldorf, den 27. Juni 1891. Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[21774]
Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 27. Mai 1891 ist zwischen den Eheleuten Wirth
Mai 8*Z Josef
Spennes und Gertrud Katharina, geb. Wefers, zu
Krefeld die Gütertrennung mit rechtlicher Wirk vom 31. März 1891 ab ausgesprochen worden. Düsseldorf, den 27. Juni 1891. “ Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[21781] Gütertrennung.
Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen i. E. vom 23. Juni 1891 ist zwischen Marie Robert, ohne Gewerbe in Mülhausen i E., und deren Ehemann Anton Husser, Zuckerbäcker daselbst, die Gütertrennung ausgesprochen worden.
Mülhausen i. E., den 3. Juli 1891. (L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Stahl.
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Gütertrennung.
Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts zu sen i. E. vom 30. Juni 1891 ist zwischen eiller, ohne Gewerbe, in Mülhausen i. E., eren Ehemann Alfons Weber, Maler daselbst, tertrennung ausgesprochen worden. usen i. E., den 4. Juli 1891. Landgerichts⸗Sekretär: Stahl. [21812] Gütertrennung.
Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen i. E. vom 23. Juni 1891 ist zwischen Caroline Meyer, Fabrikarbeiterin in Mülhausen i.Els., und deren Ehemann Stephan Rennwald, Hutmacher daselbst, die Gütertrennung ausgesprochen worden.
Mülhausen i. E., den 4. Juli 1891.
(L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Stahl.
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[21782]
Durch Urtheil der I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg i. E. vom 30. Juni 1891 wurde die Gütertrennung zwischen den Ehe⸗ leuten Friedrich Sonntag, früher Wirth, jetzt Ver⸗- sicherungsagent, und Valerie, geb. Kelhetter, Beide in Neudorf wohnhaft, ausgesprochen und wurden dem Ehemanne die Kosten zur Last gelegt.
(L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Krümmel.
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3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ꝛc. Versicherung.
Keine.
4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
Butter⸗Preis⸗Abschlag. 8 ½ Pfd. feine Süßrahmbutter liefert postfrei zu ℳ 9 [20288] M. Bilger in Ulm.
Wirkung vom
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