Zu dem neuen Ausstattungsstück des Belle⸗Alliance⸗ Theaters „Jung Deutschland“, hat der Personalbestand des Theaters eine bedeutende Vermehrung erfahren müssen. So ist u. A. Hr. Carl Swoboda für das Theater wieder verpflichtet und für eine größere Rolle in der Novität bestimmt worden. Neben der Verstärkung des Solopersonals ist auch ein vollständiges Chorpersonal, ein zahlreiches Balletcorps, sowie endlich ein Heer von Figurantinnen und Statisten engagirt worden.
In Meiningen ist, wie der „N. A. 8 mitgetheilt wird, in der Nacht vom 8. zum 9. d. der Geheime Intendantur⸗Rath Ludwig Chronegk gestorben. Am 3. Juli 1837 zu Brandenburg a. H. geboren, debütirte Chronegk als Schüler Görner's 1856 in Berlin am Kroll'’schen Theater. Dann an anderen Bühnen engagirt, war er m Fache humoristischer Charakterrollen, namentlich Shakespeare scher Gestalten, ein beliebter Darsteller. Kurz nach dem er an das Meiningen'sche Hof⸗Theater gekommen, wurde er 1871 Regisseur, um als solcher seinem Namen einen hervorragenden Platz in der Ge⸗ chichte des deutschen Theaters zu sichern. Die Geschichte der „Mei⸗ ninger“ ist, wenigstens während des letzten Vierteljahrhunderts, die Geschichte seines Lebens. Was sie für die Entwickelung der deutschen Bühne geleistet, er darf einen Theil des Ruhms dafür ia Anspruch nehmen. Denn wenn der Gedanke dieser wandernden Musterbühne von Seiner Hoheit dem Herzog von Sachsen⸗Meiningen ausging, er war die ausführende Hand, in ihm vereinigte sich die geschäftliche und die künstlerische Leitung des Unternehmens Selbst bis in die letzten Jahre körperlichen Leidens blieb er auf seinem Posten. Das Abnehmen seiner Kraft mag mit zu dem Entschlusse des Herzogs bei⸗ getragen haben, die Gesammtgastspiele der „Meininger“ einzustellen.
Mannigfaltiges.
Um unbegründeten Gerüchten zuvorzukommen, wird mitgetheilt, daß heute Abend im Neuen Palais bei Potsdam zur Probe der dortigen Feuerlösch⸗Einrichtungen blinder Feuerlärm stattfindet.
Die Gräfin de Launay, Gemahlin des hiesigen italienischen Botschafters, ist am Donnerstag Nachmittag sanft verschieden. Der Gesundheitszustand der dreiundachtzigjährigen Dame war in Folge eines Schlaganfalls schon seit einem halben Jahre sehr geschwächt.
Die Straßenbau⸗Polizei ist in der Zeit vom 1. April 1890 bis 31. März 1891, was die Prüfung der Bauprojekte anlangt, weniger, was die Arbeiten am bezw. im Straßenkörper betrifft, mehr beschäftigt gewesen als im Vorjahr. An Hochbauplänen waren zu prüfen 3040, im Vorjahr 3128, im Jahre 1888/89 = 3868 und im Jahre 1887/88 = 2803. Die meisten Baupläne haben mithin im Jahre 1888/89, die wenigsten im Jahre 1887/88 vor⸗ gelegen. Seitens der Straßenbau⸗Polizei wurden in der Eingangs genannten Zeit genehmigt 2783 Pläne und versagt 135. Von den ersteren betrafen 802 großere und 1981 kleinere Baulichkeiten. Die Verweigerung der Bauerlaubniß in obigen 135 Fällen hat zu zwölf Beschwerden bezw. Klagen geführt, von denen zwei vor erfolgter Ent⸗ scheidung zurückgenommen und fünf zu Gunsten der Straßenbau⸗Polizei entschieden worden sind, während fünf am 1. April d. J. noch nicht endgültige Erledigung gefunden hatten. Die als Organe der Straßen⸗ bau⸗Polirei fungirenden Aufseher derstädtischen Straßenreinigung haben in 4153 Fällen Aufforderungen zur Instandsetzung von Straßenpflaster erlassen und dadurch in 3975 Fällen der Straßenbau⸗Polizei den Erlaß von Verfügungen mit Zwangsandrohung erspart. Zu solchen war sie aber in 522 Fällen genöthigt, während dies im Jahre 1887/88 nur in 261 Fällen nothwendig gewesen ist. Fünf der 522 Ver⸗ fügungen sind Seitens der Betroffenen und zwar ohne Erfolg an⸗ gegriffen worden.
Der Bau des Krankenhauses, welches, wie in Nr. 153 des „R.⸗ u. St.⸗A.“ gemeldet, von Seiten des Teltower Kreises in Britz errichtet werden soll, ist nach einer Mittheilung der „N. Pr. Z.“ das erk eines 1889 gegründeten Frauenvereins zur Abhülfe der Noth in Arbeiterfamilien. Das Bauland ist von der Sandgruben⸗ Gesellschaft Körner u. Co. zum Preise von 66 000 ℳ erworben worden. Das neue Krankenheim soll an der Berlin⸗Glasower Chaussee in der Nähe der Ringchaussee am sogenannten Busch⸗ kruge zu stehen kommen und 400 Betten fassen. Man bofft, die Gebäude im Sommer 1893 fertig zu bringen. Die Baukosten werden ziemlich eine Million Mark ausmachen. Zu Pflegerinnen sind die Schwestern des Paul Gerhardt⸗Stifts ausersehen.
Abterode, 8. Juli. Mehrere Göttinger Studenten be⸗ stiegen vorgestern nach einem der „N A. Z.“ zugegangenen Bericht den am Ausgange des Höllenthales gelegenen Bielstein, um Pflanzen und Kräuter zu suchen. Der Aufstieg ging gut von Statten, doch oben angelangt, scheint man die nöthige Vorsicht außer Acht gelassen zu haben, denn ein Student stürzte an einer hohen, senkrechten Klippe hinab und wurde von Vorübergehenden mit schweren äußeren Verletzungen aufgefunden. So rasch wie möglich wurden zwei hiesige Aerzte herbeigeholt, welche den Schwerverletzten verbanden und für die Ueberführung ins Krankenhaus sorgten. An seinem Aufkommen wird gezweifelt. .“ “
Chemnitz, 7. Juli. Bei dem heute Nachmittag in der zweiten Stunde hier aufgetretenen Gewitter schlug, wie das „Dr. J.“ be⸗ richtet, der Blitz in einen Neubau an der Turnstraße. Hierbei wurden zwei Arbeiter getödtet und acht betäubt; von diesen wurden drei mittels Krankenwagens in das Stadtkrankenhaus gebrackt, während die anderen sich alsbald wieder erholten. Der Blitz schlug in die Esse, beschädigte sie sowie mehrere Sparren, ging dann in eine zweite Esse bis herab in den Keller. Auf der nach dem Keller führenden Treppe hatten die Arbeiter, um Schutz vor dem Regen zu finden, sich niedergesetzt und wurden dort von dem Blitz getroffen.
Wien, 9. Juli. Auvf der Treppe des Abgeordnetenhauses in der unmittelbaren Nähe des Sitzungssaales erschoß sich nach einer Meldung des „W. T. B.“ heute Nachmittag 4 Uhr ein anständig gekleideter Mann, der kurz vorher die Galerie des Sitzungssaales verlassen hatte. Die Seitens der ärztlichen Abgeord⸗ neten sofort angestellten Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos. Der Selbstmörder, dessen Identität alsbald festgestellt wurde, bakte vor Jahren eine Petition wegen eines Prozesses gegen Rothschild und einen ehemaligen Prokuristen von diesem eingebracht und trug eine darauf bezügliche Flugschrift bei sich.
That im Irrsinn begangen habe.
u“
Salzburg, 9. Juli. Die letzten Wolkenbrüche verursachten
laut Meldung des „W. T. B.“ im Gasteiner⸗, Rauriser⸗ und
Fuscherthal bedeutenden Schaden. Brücken und Mühlen wurden
weggerissen, Wiesen versandet, die Ernte theilweise vernichtet. Eine Sennerin ist ertrunken.
„Auckland, 7. Juli. Von den Auckland⸗Inseln ist ein Schooner
hier eingetroffen, welcher die Mannschaft der schiffbrüchigen Barke „Compadre“ an Bord hatte. Das letztere Schiff befand sich auf der Reise von Kalkutta nach Chile, als plötzlich auf hoher See Feuer ausbrach. Es schlug nun die Richtung nach Bluff Harbour in der Provinz Otago ein, wurde jedoch, ehe es den Hafen erreichte, von einem furchtbaren Sturm überfallen. Während die Flammen am Deck emporschlugen, begann der „Compadre“, welcher viel Wasser aufgenommen hatte, bereits zu sinken. Zum Glück trieb der Orkan das Schiff auf die Felsen, von welchen die Mannschaft die Küste zu erreichen vermochte. 103 Tage lang standen die Bedauernswerthen die größten Entbehrungen und Leiden aus. 1e cg wurden sie durch einen vorbeifahrenden Walfischfänger gerettet.
St. Petersburg, 9. Juli. Ein Wolkenbruch zerstörte, wie „H. T., B.“ meldet, gestern Nachmittag den größten Theil der Stadt Jekaterinoslaw. Hundertundfünfzig Häuser und vier Brücken wurden weggeschwemmt; eine große Anzahl Menschen sind ertrunken. Bisher sind bereits neunundsechzig Leichen geborgen worden. Das Wasser stieg in der Hauptstraße fünf Fuß hoch.
Warschau, 8. Juli. Zwischen den Stationen Kjena und Slobodka auf der Libau⸗Romny⸗Bahn stieß, wie der „Frkf. Z.“ ge⸗ meldet wird, ein Arbeiterzug mit einem Personenzug zu⸗ sammen. Ein Heizer und fünf Passagiere sind todt, eine Anzahl Personen verwundet. Die Lokomotive des Personenzuges sowie sechs Waggons des Arbeiterzuges wurden zertrümmert.
Warschau, 9. Juli. Zwischen den Stationen Scholka und Grodno wurde, wie der „Voss. Z. telegraphirt wird, gestern Nacht in einem Wagen erster Klasse des von Warschau nach St. Petersburg gehenden Blitzzuges Graf Michael Plater, Rittergutsbesitzer bei Bialystok und Großindustrieller, etwa 25 Jahre alt, aus der Provinz Posen gebürtig, ermordet und beraubt. Der Schädel war offenbar mit einem stumpfen Werkzeug gespalten. Die Raubmörder entkamen; die Polizei befindet sich in reger Thätigkeit.
New⸗York. Ueber zwei verunglückte Luftschiffahrten wird dem „Hann. C.“ aus New⸗York berichtet: In Newlisborne (Ohio) verwickelte sich der Luftschiffer Jones beim Aufstieg des Ballons sammt seinem Gehülfen in Taue, und beide stürzten hundert Meter hoch herab. Der Gehülfe war todt, Jones schwer verwundet. — In Elpyria versuchte Frl. Dentley mit einem Ballon aufzusteigen. In einer Höbe von sechzig Fuß verwickelte sie sich in einen Baumwipfel. Frl. Dentley wurde hinausgeschleudert und getödtet.
„Cincinnati, 8. Juli. Die Waarenhäuser der Pelz⸗ händlerfirma Burkhardt und Compagnie vnd der Konfektionsfirma Geilshofer und Compagnie sind nach einer Meldung des „W. T. B.“ Ie6 Der Schaden wird auf eine Million Dollars geschätzt.
Chicago. Während eines heftigen Gewitters wurde, wie der „Tgl. Rdsch“ mitgetheilt wird, in Chicago der Luftballon der Franzosen Goddard und Pamis, welche auf der Weltausstellung Auf⸗ flüge veranstalten wollen, vom Blitze getroffen und zerstört. Die Luftschiffer erlitten lebensgefährliche Verletzungen.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
London, 10. Juli. (W. T. B.) Seine Majestät der Kaiser hielt heute Morgen über die
City ist anläßlich des bevorstehenden Besuchs Ihrer
Majestäten des Kaisers und der Kaiserin in der Guild⸗ festlichen in dieser 1 Die Straßen sind mit Guirlanden, Bannern und Inschriften, welche Begrüßungsworte in deutscher und englischer Sprache enthalten, geziert. In⸗
geschmückt. Die
hall bereits glänzend was London
Vorbereitungen übertreffen Alles, Art seit vielen Jahren gesehen hat.
fanterie und Kavallerie bilden auf dem Wege vom Buckingham⸗ Palast nach der City Spalier. Der Wagenverkehr ist schon ge⸗
sperrt, die Straßen sind mit einer großen Menge Neugieriger ge⸗
füllt und die reich geschmückten Fenster von Zuschauern besetzt,
welche von allen Seiten zusammenströmten, um das Passiren Das Innere der Guildhall bietet
des Wagenzuges anzusehen. ein prachtvolles Bild. An dem Lunch in der Guildhall nehmen auch alle anwesenden Prinzen und Prinzessinnen und das diplomatische Corps Theil.
London, 10. Juli. (W. T. B.) In der Adresse, welche Seiner Majestät dem Kaiser in der Guildhall von der Munizipalität überreicht werden wird, heißt es: Der Besuch des Kaisers in Eagland sei von glücklicher Vorbedeu⸗ tung für eine ständige Dauer der freundschaftlichen und innigen Beziehungen, welche solange zum unschätzbaren Vortheil für die Erhaltung des allgemeinen Friedens und des Wohlstandes sowie für die Interessen der Civilisation zwischen den beiden Nationen bestanden hätten. Die Adresse giebt ferner der Hoffnung Ausdruck, daß dieses glückliche Einvernehmen für alle Zeit andauern möge. Die Adresse wird in einem prachtvollen goldenen, mit Emailverzierungen geschmückten Behälter Seiner Majestat dem Kaiser in der Bidbliothek der Guildhall überreicht werden. stach der Empfang⸗ nahme der Adresse wird Sich Allerhöchstderselbe mit Ihrer Majestät der Kaiserin, dem Prinzen und der Prinzessin von Wales, sowie mit den übrigen englischen und fremden Fürst⸗ lichkeiten in den großen gothischen Saal der Gulldhall begeben, wo das Frühstück eingenommen werden wird.
Wien, 10. Juli. (W. T. B.) Im Abgeordneten⸗ hause erklärte heute der Handels⸗Minister Marquis Bacquehem in Beantwortung verschiedener Inter⸗ pellationen, betreffend die Erprobung der Eisenbahn⸗ brücken: die Staatsregierung habe dieser Angelegen⸗ heit stets unausgesetzte Aufmerksamkeit gewidmet. Die Linien der Staatsbahnen würden zweimal jährlich re⸗ vidirt. Er habe die Ueberzeugung, daß die bestehenden Vor⸗ schriften eine ausreichende Gewähr böten. Die Rekonstruktions⸗ arbeiten kosteten die Staatsbahnen über zwei Millionen, ebenso seien über zwei Millionen für das nächste Jahr zu leich Zwecken eingestellt. Was die Beschränkung des Gebrauchs zweier Lokomotiven bei einem Zuge angehe, so ergingen in dieser Hinsicht, wo erforderlich, die nöthigen Anordnungen.
Wien, 10. Juli. (W. T. B.) Die auswärts verbrei⸗ teten Gerüchte von einem größeren Unglück auf der Brücke der Verbindungsbahn sind vollständig grund⸗ los. Der angeblich größere Unglücksfall reduzirt sich darauf, daß in der vergangenen Nacht vor der Brücke die Achse eines gewöhn⸗ lichen Lastwagens brach und daß die Zufahrt zur Brücke hier⸗ durch auf einige Zeit gesperrt wurde. Der Lastwagen ist heute früh e worden; die Strecke ist wieder vollkommen passirbar.
Bukarest, 10. Juli. (W. T. B.) Die Deputirten⸗ kammer beendete die Budgetberathung. — Das Zoll⸗ gesetz und der neue Tarif sind bereits veröffentlicht und treten morgen in Kraft.
Stockholm, 10. Juli. (W. T. B.) Der Staats⸗ Minister Freiherr von Ackerjhelm hat nunmehr seine Ent⸗ lassung erhalten. An seiner Statt ist der Gutsbesitzer Boström zu Oestannä zum Staats⸗Minister ernannt worden.
Saint Louis, 10. Juli. (W. T. B.) Ein Telegramm der Zeitung „Republic“ bezeichnet den Zustand des Staatssekretärs Blaine als sehr ernst. Derselbe habe seit längerer Zeit keine feste Nahrung mehr zu sich genommen und befinde sich in regelmäßiger Behandlung von sechs Aerzten. de.
8 9
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Wetterbericht vom 10. Juli,
Morgens 8 Uhr. Regen, Hagel.
Stationen.
⁴) Morgens feiner Regen. ⁵) Nachmittags Gewitter,
6) Nachts Regen. ⁷) Nachts Regen. „Uebersicht der Witterung.
Der über dem westlichen Europa lagernde hohe
Luftdruck ist noch in Zunahme begriffen und breitet
Kroll’s Theater.
opernsängerin, als Gast.) Sonntag:
Sonnabend: (Undine: Fr. Elise Harlacher, Großherzogl. Hof⸗
Gastspiel des Hrn. Heinrich Bötel.
Der Postillon von Lonjumean.
Undine.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Clara Panzer mit Hrn. Prediat⸗ amts⸗Kandidat Conrad Japsen (Köniasberg i. Pr. — Elmshorn, Holstein). — Frl. Adele Müller mit Hrn. Regierungs⸗Assessor Dr. jur. Alwin
Frei⸗ willigen von Westminster Revue ab. — Die ganze
Bar. auf 0 Gr du. d. Meeressp rred. in Millim
Temperatur in ° Celsius
Mullaghmore 768 Aberdeen 763 Christiansund 759. Kopenhagen. 754 Stockholm 753 Haparanda . 755
Pere ketr . 67585 oskau 756
2 bedeckt 2 halb bed. 1 Nebel 1 halb bed. 2 wolkig 2 wolkig 2 wolkig 1 bedeckt
Cork, Queens- toww 768 N Cherbourg. 766 elder 762 NNW vt 758 NANS Hamburg 757 NW Swinemünde 755 WSW Neufahrwasser 754 N Memel .. 753 WSW
1 heiter still halb bed. 3 wolkig 4 wolkig!¹)
4 bedeckt 1 heiter:
2 Regen)
1 Regen ⁴)
Ueras “ 765 NNO ünster.. 761 NW Larlsruhe. 763 SW Wiesbaden. 762 W emnitz.. V Berlin... 756 W 757 W
2 wolkenlos 5 bedeckt
4 wolkig ⁵) 2 sbedeckte) 4 wolkig
3 bedeckt⸗) Z wolkig
3 bedeckt
4 heiter
—763 ONO 757 W 757 ONO
¹) Nachmittaas Gewitter. witter. ³)
3 wolkenlos 1 beiter 5 wolkig
2) Nachmittags Ge⸗
Nachmittags Gewitter und Regen.
sich langsam ostwärts aus. Ein flaches, ausgedehntes Gebiet niedrigeren Luftdruckes erstreckt sich von Skandinavien südostwärts bis zum südlichen Ruß⸗ land. Ueber Centraleuropa ist das Wetter bei durchschnittlich mäßigen nordwestlichen bis westlichen Winden vorwiegend trübe und kühl. Ein voraus⸗ sichtlich weiteres Ausbreiten des hohen Luftdruckes läßt Andauer des kühlen Wetters bei mäßigen nördlichen Winden erwarten. Fast aus ganz Deutschland werden Gewitter und Regenfälle, aus Karlsruhe auch Hagelschlag gemeldet. Deutsche Seewarte.
Theater⸗Anzeigen.
Tessing-Theater. Artistische Direktion: Angelo Neumann. Sonnabend: Cavalleria rusticana. Vorher, zum letzten Male: Die drei Pintos.
Sonntag: Cavalleria rusticana. Vorher: Der Barbier von Bagdad.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Sonnabend: Orpheus in der Unterwelt. Burleske in 4 Bildern. Musik von J. Offenbach. Regie: Hr Binder. Dirigent: Hr. Kapellmeister Karpa.
Im prachtvollen Park: Großes Doppel⸗Concert. Großer Doppel⸗Schönheits⸗Kongreß. Auftreten von Gesangs⸗ und Instrumentalkünstlern.
höefang des Concerts 6 Uhr. Anfang der Vor⸗ stellung 7 ½ Uhr.
Sonntag: Orpheus in der Unterwelt. Im Park: Großes Doppel⸗Concert. Auftreten von Gesangs⸗ und Instrumentalkünstlern.
Montag: Gastspiel der Mad. Irene Vincenti von der Kaiserl. Oper in Warschau. Die Jüdin.
Täglich: „Großes Concert“ im Sommergarten, Abends bei brillanter elektrischer Beleuchtung desselben. Anfang 5 ¼, der Vorstellung 7 Uhr.
Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Zum 44. Male: Tricoche und Cacolet. Posse in 5 Aufzügen vyon Meilhac und Halevy. (Regie: E. Niest.)
Im prachtvollen, glänzenden Sommergarten (vor⸗ nehmstes und großartigstes Sommer⸗Etablissement den Residenz): 3. Großes Sommernachtsfest. Großes Garten⸗ und Promenaden⸗Concert. Auftreten sämmtlicher Spezialitäten. Brillante Illumination des ganzen Garten⸗Etablissements.
74 nlans des Concerts 6 Uhr. Anfang des Theaters 2
Adolph Ernst-Theater. Sonnabend: Ensemble⸗ Gastspiel der Wiener vom K. K. priv. Theater i. d. Josefstadt. Zum 11. Male: Die Gigerln von Wien. Posse mit Gesang in 4 Akten von 9 N. Musik von Carl Kleiber. Anfang 2 Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
Arania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.
Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof)
Geöffnet von 12 — 11 Uhr. Täglich Vorstellung im
d Tüeftlichen Theater. Näheres die Anschlag⸗ el.
Woldemar Dietel (Greiz i V.).
Verehelicht: Hr. Prem.⸗Lieut. Axel von Leers mit Frl. Elisabeth Berkefeld (Hamburg). — Hr. Alexander Döbbelin mit verw. Fr. Dr. Frühauf, geb. v. Egidy (München). — Hr. Lieut. Ferdi⸗ nand Frhr. v. Reitzenstein mit Frl. Martha Seeger von Szezutowski (Jacobsdorf).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittmeister Kühne (Kassel). — Hrn. Frhr. von Wolf⸗Radschütz (Gußwitz bei Bojanowo). — Hrn. Regierungs⸗ Rath Schmöger (Leipzig). — Hrn. Reichsbank⸗ Buchhalter Entzian (Berlin). 1
Gestorben: Hr. Pastor Hermann Theodor Wei⸗ land (Rathstock). — Hr. Oberst⸗Lieut, a. D. Willy Conrad Dörrbecker (Bad Oeynhausen). — Geh. Regierungs⸗Rath und vortr. Rath im Kgl. sächsischen Ministerium des Innern Hr. Albert Eduard Berndt (Dresden). — Hr Kanzlei⸗Rath a. D. Ferdinand Winkelstein (Berlin).
Berlin: Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗
Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),
sowie das Verzeichniß der gekündigten und
noch rückständigen Prioritäts⸗Obligationen der Bergisch Märkischen Eisenbahngesellschaft.
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen
No. 160.
Königreich Preußen.
Gevbeeeegesetz Vom 24. Juni 1891. 8
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Preußen eꝛc. . 1. 1 verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie, für den Umfang derselben, mit Ausschluß der Hohenzollernschen Lande und der Insel Helgoland, was folgt:
König von
Gegenstand der Besteuerung.
§. 1.
Der Besteuerung nach diesem Gesetze unterliegen die in Preußen betriebenen stehenden Gewerbe.
Hinsichtlich der Besteuerung des Gewerbebetriebes im Umherziehen und des Wanderlagerbetriebes bewendet es bei den bestehenden Vorschriften mit der Maßgabe, daß im Sinne der §§. 4 und 5 des Gesetzes vom 27. Februar 1880 (Gesetz⸗ Samml. S. 174) Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern als Orte der ersten Gewerbesteuerabtheilung, Städte mit mehr als 10 000 bis 50 000 Einwohnern als Orte der zweiten Ge⸗ werbesteuerabtheilung, Städte mit mehr als 2 000 bis 10 000 Einwohnern als Orte der dritten und alle übrigen Orte als solche der vierten Gewerbesteuerabtheilung gelten.
Vorstehende Eintheilung findet auch Anwendung, wo in anderen Gesetzen auf die bisherigen Gewerbesteuerabtheilungen Bezug genommen ist. 1
Die Einwohnerzahl bestimmt sich nach dem Ergebniß der zuletzt vorangegangenen Volkszählung.
§. 2
Gewerbliche Unternehmen, welche außerhalb Preußens ihren Sitz haben, aber in Preußen durch Errichtung einer Zweigniederlassung, Fabrikations⸗, Ein⸗ oder Verkaufsstätte oder in sonstiger Weise einen oder mehrere stehende Betriebe unterhalten, sind nach Maß⸗ gabe derselben der Gewerbesteuer in Preußen unter⸗ worfen. Dieselben sind verpflichtet, auf Erfordern bei der Steuerverwaltung einen in Preußen wohnhaften Vertreter zu bestellen, welcher für die Erfüllung aller dem Inhaber des Unternehmens obliegenden Verpflichtungen solidarisch haftet.
Befreiungen.
Von der Gewerbesteuer sind befreit:
1) das Deutsche Reich und der Preußische Staat;
2) die Reichsbank;
3) die landschaftlichen Kreditverbände, sowie die öffent⸗
lichen Versicherungsanstalten;
4) die Kommunalverbände wegen folgender von ihnen betriebenen gewerblichen Unternehmungen:
a. der zu gemeinnützigen Zwecken dienenden Geld⸗ und Kreditanstalten, als Sparkassen, Landeskreditkassen, Landeskultur⸗Rentenbanken, Bezirks⸗ und Provinzial⸗ Hülfs⸗ und Darlehnskassen u. s. w.;
. der Kanalisations⸗ und Wasserwerke, letzterer jedoch nur, soweit sich der Betrieb auf den Bezirk der unter⸗ nehmenden Gemeinde beschränkt; .“
. der Schlachthäuser und Viehhöfe
.der Markthallen;
. der Volksbäder;
f. der Anstalten zur Beleihung von Pfandstücken.
Der Finanz⸗Minister ist ermächtigt, auch für andere im
öffentlichen Interesse unternommene gewerbliche Betriebe der
Kommunalverbände Steuerfreiheit zu gewähren. So lange solche Betriebe ertraglos sind, muß auf Antrag vom Finanz⸗ Minister die Steuerfreiheit gewährt werden. 8.
Der Finanz⸗Minister ist ermächtigt, vorstehende Bestim⸗ mungen auch auf Unternehmungen anderer Korporationen, Vereine und Personen, welche nur wohlthätige oder gemein⸗ nützige Zwecke unter Ausschluß eines Gewinnes für die Unter⸗ nehmer verfolgen (z. B. öffentliche Volksküchen, Kaffeeschänken, Volksbibliotheken und dergleichen), zu erstrecken, und finden dieselben zugleich in Betreff der Betriebssteuer (§§. 59 ff.) Anwendung.
4
Der Gewerbesteuer unterliegen nicht:
1) die Land⸗ und Forstwirthschaft, die Viehzucht, die Jagd, die Fischzucht, der Obst⸗ und Weinbau, der Gartenbau — mit Ausnahme der Kunst⸗ und Handelsgärtnerei — einschließlich des Absatzes der selbstgewonnenen Erzeugnisse in rohem Zu⸗ stande oder nach einer Verarbeitung, welche in dem Bereich des betreffenden Erwerbszweiges liegt. 8
„ Diese Bestimmung findet jedoch keine Anwendung auf diejenigen, welche gewerbsweise Vieh von erkauftem be unterhalten, um es zum Verkauf zu mästen oder mit der Milch zu handeln, sowie auf diejenigen, welche die Milch einer Heerde, das Obst eines Gartens, den Fischfang in geschlossenen Gewässern und ähnliche Nutzungen abgesondert zum Gewerbe⸗ betriebe pachten;
2) die landwirthschaftlichen Branntweinbrennereien (§. 41 Ia des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Branntweins, vom 24. Juni 1887, Reichs⸗Gesetzbl. S. 253);
3) der Bergbau;
4) die Ausbeutung von Torfstichen, von Sand⸗, Kies⸗, Lehm⸗, Mergel⸗, Thon⸗ und dergleichen Gruben, von Stein⸗, Schiefer⸗, Kalk⸗, Kreide⸗ und dergleichen Brüchen, einschließlich des Absatzes der selbstgewonnenen Erzeugnisse, sofern nicht eine weitere Bearbeitung behufs Darstellung einer Handelswaare hinzutritt;
5) der Handef außerpreußischer Gewerbetreibender
a. auf Messen und Jahrmärkten, “ b. mit Verzehrungsgegenständen des Wochenmarktverkehrs auf Wochenmärkten;
6) der Betrieb der Eisenbahnen, welche der Eisenbahn⸗ abgabe nach Maßgabe der Gesetze vom 30. Mai 1853 (Gesetz⸗ Samml. S. 449) und vom 16. März 1867 (Gesetz⸗Samml. S. 465) unterliegen;
WWII“ Ausübung eines amtlichen Berufes, der Kunst, einer wissenschaftlichen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder
Erste Beilage
Berlin, Freitag, den 10. Juli
erziehenden Thätigkeit, insbesondere auch des Berufes als Arzt, als Rechtsanwalt, als vereideter Land⸗ und Feldmesser, sowie als Markscheider.
§. 5.
Der Gewerbesteuer sind ferner nicht unterworfen: Vereine, eingetragene Genossenschaften und Korporationen, welche nur die eigenen Bedürfnisse ihrer Mitglieder an Geld, Lebens⸗ mitteln und anderen Gegenständen zu beschaffen bezwecken, wenn sie satzungsgemäß und thatsächlich ihren Verkehr auf ihre Mitglieder beschränken und keinen Gewinn unter die Mit⸗ glieder vertheilen, auch eine Vertheilung des aus dem Gewinne angesammelten Vermögens unter die Mitglieder für den Fall der Auflösung ausschließen.
Konsumvereine mit offenem Laden unterliegen der Be⸗ steuerung; ebenso unter derselben Voraussetzung Konsum⸗ anstalten, welche von gewerblichen Unternehmern im Neben⸗ betriebe unterhalten werden.
Molkereigenossenschaften, Winzervereine und andere Ver⸗ einigungen zur Bearbeitung und Verwerthung der selbstge⸗ wonnenen Erzeugnisse der Theilnehmer unterliegen der Gewerbe⸗ steuer nur unter denselben Voraussetzungen, unter welchen auch der gleiche Geschäftsbetrieb des einzelnen Mitgliedes hin⸗ sichtlich seiner selbstgewonnenen Erzeugnisse der Gewerbeste unterworfen ist. b“
Steuerkl
Die Besteuerung erfolgt in vier Gewerbesteuerklassen.
In Klasse I sind diejenigen Betriebe zu besteuern, deren jährlicher Ertrag 50 000 ℳ oder mehr, oder bei denen der Werth des Anlage⸗ und Betriebskapitals 1 000 000 ℳ oder mehr beträgt.
Die Gewerbesteuerklasse II umfaßt die Betriebe mit einem jährlichen Ertrage von 20 000 bis ausschließlich 50 000 ℳ, oder mit einem Anlage⸗ und Betriebskapitale im Werthe von 150 000 bis ausschließlich 1 000 000 ℳ
Zur Gewerbesteuerklasse III gehören die Betriebe mit einem jährlichen Ertrage von 4000 bis ausschließlich 20 000 ℳ, oder mit einem Anlage⸗ und Betriebskapitale im Werthe von 30 000 bis ausschließlich 150 000 ℳ
Zur Gewerbesteuerklasse IV gehören die Betriebe mit einem jährlichen Ertrage von 1500 bis ausschließlich 4000 ℳ, oder mit einem Anlage⸗ und Betriebskapitale von 3000 bis ausschließlich 30 000 ℳ
.7424.
Betriebe, bei denen weder der jährliche Ertrag 1500 ℳ noch das Anlage⸗ und Betriebskapital 3000 ℳ erreicht, bleiben von der Gewerbesteuer befreit.
Auf die Betriebssteuer (§§. 59 ff. dieses Gesetzes) findet diese Bestimmung keine Anwendung.
§. 8.
Betriebe, deren Zugehörigkeit zu einer der Steuerklassen I, II, III lediglich durch die Höhe des Anlage⸗ und Betriebs⸗ kapitals bedingt ist, sind auf Antrag des Steuerpflichtigen in die dem Ertrage entsprechende Steuerklasse zu versetzen, wenn der erzielte Ertrag nachweislich zwei Jahre lang die Höhe von 30 000 ℳ in Klasse I, 15 000 ℳ in Klasse II und von 3000 ℳ in Klasse III nicht erreicht hat.
Auf Konsumvereine und Konsumanstalten, welche nach §. 5 gewerbesteuerpflichtig sind, findet diese Bestimmung keine Anwendung.
Veranlagung in Klasse I.
Die Steuer ist in Klasse I von jedem Gewerbetriebe mit Einem vom Hundert des jährlichen Ertrages mit der Maßgabe zu entrichten, daß bei einem Ertrage von 50 000 bis 54 800 ℳ (ausschließlich) die Steuer = 524 ℳ beträgt, und für die höheren, in Stufen von je 4800 ℳ steigenden Erträge die Steuersätze in Stufen von je 48 ℳ steigen. Für Erträge unter 50 000 ℳ können geringere Steuersätze als 524 ℳ, jedoch nicht unter 300 ℳ unter Beachtung der Vorschrift im letzten Absatze des §. 14 angesetzt werden. 1
Veranlagungsbezirke für die Klasse I sind die einzelnen Provinzen und die Stadt Berlin. Die Veranlagung erfolgt durch den für jeden Veranlagungsbezirk zu bildenden Steuer⸗ ausschuß, dessen Mitgliederzahl vom Finanz⸗Minister zu be⸗ stimmen ist, jedoch wenigstens aus sechs Personen bestehen muß. Zwei Drittel derselben werden für drei Jahre von dem Provinzial⸗ ausschuß, in Berlin vom Magistrat und der Stadtverordneten⸗ versammlung in gemeinschaftlicher Sitzung aus den Gewerbe⸗ treibenden des Bezirks gewählt. Ein Drittel der Mitglieder und den Vorsitzenden des Steuerausschusses ernennt der Finanz⸗ Minister.
Der Vorsitzende und die ernannten Mitglieder können den Steuerausschüssen mehrerer Provinzen angehören. .“
Veranlagung in Klasse II bis IV.
1 Veranlagungsbezirke bilden 1 für Klasse II die Regierungsbezirke, 1“ für Klassen III und Iv die Kreise. Die Stadt Berlin bildet für jede Klasse einen Ver⸗ anlagungsbezirk.
Durch Bestimmung des Finanz⸗Ministers können innerhalb der Provinz für Klasse I, des Regierungsbezirks für Klasse II. und des Kreises für die Klassen III und IY, sowie innerhalb der Stadt Berlin für jede Klasse mehrere Veranlagungsbezirke gebildet werden. In gleicher Weise können für die Klassen III und IV mehrere Kreise zu einem Veranlagungsbezirk vereinigt werden. . 1
Steuergesellschaften.
Die Steuerpflichtigen des Veranlagungsbezirks werden in jeder der Klassen II bis IV zu einer Steuergesellschaft ver⸗ einigt, welche für das Veranlagungsjahr die Summe der für jeden Betrieb in Ansatz kommenden Mittelsätze — abzüglich beziehungsweise zusätzlich des durch Entscheidungen über ein⸗
111“ “ v11““ 1““
Anzeiger
Staats
gelegte Rechtsmittel (§§. 35 ff.) verursachten Zu⸗ beziehungs⸗ weise Abgangs gegen die Veranlagung des Vorjahres — auf⸗ zubringen hat. Die aufzubringende Steuersumme wird auf den durch die zulässigen Steuersätze darstellbaren Betrag ab⸗ gerundet §. 14. Die Mittelsätze betragen: v11“ in Klasse III . . u6. 1331313131ö141““ 5 Die bei der Steuervertheilung zulässigen geringsten und höchsten Steuersätze betragen I
e“; . 156 bis 480 ℳ, 4* 32 bis 192 „ 1111141442“*“
Die Steuersätze sollen bis zu 40 ℳ um je 4 ℳ, von da ab bis 96 ℳ um je 8 ℳ, weiter bis 192 um je 12 ℳ und weiter bis zu 480 ℳ um je 36 ℳ steigend abgestuft werden.
teuerausschüsse.
1) Behufs Veranlagung der Gewerbesteuer der Klassen II, III und IV wird für jede Klasse und jeden Bezirk (§S§. 6, 11 und 12) ein Steuerausschuß gebildet, welcher aus einem Kom⸗ missar der Bezirksregierung als Vorsitzenden und von den Steuerpflichtigen der betreffenden Klasse (Steuergesellschaft) aus ihrer Mitte für drei Jahre gewählten Abgeordneten besteht.
Letztere, deren Anzahl vom Finanz⸗Minister bestimmt wird, haben die Steuersumme nach ihrer Kenntniß oder Schätzung des Ertragsverhältnisses unter die einzelnen Mit⸗ glieder der Steuergesellschaft zu vertheilen. Dem Kommissar der Regierung steht die Befugniß zu, hierbei den Vorsitz zu übernehmen; er hat jedoch nur im Falle der Gleichheit der Stimmen der Abgeordneten ein Stimmrecht.
2) Mit Ausnahme derjenigen Betriebe, welche bei gerin⸗ gerem als dem für die betreffende Klasse maßgebenden Ertrage (§. 6) wegen der Höhe des Anlage⸗ und Betriebskapitals der Steuergesellschaft zugehören, soll die Steuer der einzelnen Ge⸗ werbebetriebe den für Klasse I vorgeschriebenen Prozentsatz des Ertrages unter Berücksichtigung der zulässigen Steuersätze (§. 14) nicht übersteigen.
Ermäßigung bis auf den diesem Prozentsatz entsprechenden Steuersatz kann von den Steuerpflichtigen im Wege des Ein⸗ spruchs und der Berufung (§S§. 35 ff.) beansprucht werden.
3) Sollte die Steuersumme einer Gesellschaft bei vor⸗ schriftsmäßiger ve nicht aufgebracht werden können, ohne die Gewerbebetriebe, deren Ertrag die für die betreffende Klasse maßgebende Höhe erreicht (§. 6), mit Steuer⸗ sätzen zu belegen, welche das vorstehend (Nr. 2) bestimmte Maß übersteigen, so hat der Finanz⸗Minister die erforderliche Herabsetzung der Steuersumme zu verfügen.
§. 16. b
Die erstmaligen Wahlen nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden für Klasse II von den Steuerpflichtigen der bisherigen Klasse AI bewirkt, für Klasse III von den uͤbrigen Steuerpflichtigen, deren bisheriger Gewerbesteuersatz 365 ℳ oder mehr beträgt, für Klasse IV von den Steuerpflichtigen mit einem bisherigen Steuersatz von weniger als 36 ℳ nach Ausscheidung derjenigen, deren Befreiung von der Gewerbe⸗ steuer auf Grund des §. 7 nach der Feststellung der bisherigen Veranlagungsbehörde keinem Zweifel unterliegt.
Ort der Veranlagung und Veranlagungsgrundsätze.
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Mehrere Betriebe derselben Person werden als ein steuer⸗ pflichtiges Gewerbe zur Steuer veranlagt. Die auf Grund des §. 5 steuerpflichtigen Konsumanstalten gewerblicher Unter⸗ nehmer sind jedoch von den sonstigen Betrieben der Unter⸗ nehmer getrennt zur Steuer heranzuziehen.
Die Besteuerung erfolgt in dem Veranlagungsbezirke, in welchem das Gewerbe betrieben wird.
Findet der Betrieb in mehreren Veranlagungsbezirken tatt, so erfolgt die Besteuerung in dem Bezirke, in welchem ie Geschäftsleitung des Unternehmens ihren Sitz oder der in
.2 Absatz 2 erwähnte Vertreter seinen Wohnsitz hat.
Dasselbe gilt, wenn mehrere Gewerbe von derselben Person betrieben werden.
Erforderlichenfalls bestimmt der Finanz⸗Minister endgültig den Veranlagungsbezirk, in welchem die Besteuerung statt⸗ zufinden hat.
Gewerbe, welche von mehreren Personen gemeinschaftlich betrieben werden, sind ebenso zu besteuern, als wenn sie nur von einer Person betrieben würden.
Für die Erfüllung der nach diesem Gesetz den Steuer⸗ pflichtigen obliegenden Verpflichtungen haften die Theilnehmer (Gesellschafter) solidarisch.
§. 19.
Der Gewerbebetrieb der juristischen Personen und Vereine wird wie derjenige physischer Personen besteuert. 8
Für die Erfüllung der nach diesem Gesetz den Steuer⸗ pflichtigen obliegenden Verpflichtungen haftet bei Aktiengesell⸗
schaften und sonstigen durch einen Vorstand vertretenen Gesell⸗ schaften, Genossenschaften u. s. w. und bei juristischen Personen der Vorsitzende und jedes Mitglied des geschäftsführenden Vor⸗ standes, bei Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien die persönlich haftenden Gesellschafter.
Die Erfüllung der Verpflichtung Seitens Eines der dafür Haftenden befreit die Uebrigen von ihrer Verbindlichkeit.
§. 20.
Betreibt die Ehefrau eines Gewerbetreibenden, welche 89 dauernd von demselben getrennt lebt, ein eigenes Gewerbe, so ist der Ertrag beziehungsweise das Anlage⸗ und Betriebskapital hese Gewerbes demjenigen des Ehemannes zuzurechnen und findet eine besonderte Besteuerung des ersteren nicht statt.