[24353] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Fredeburg vom 13. Juli 1891 sind die Hyvothekenurkunden:
1) über die Band I. Blatt 15 des Grundbuchs von Oberkirchen Abtheilung III. Nr. 1 für die Geschwister Walburgis und Catharine Josefine Grobe von Winkhausen und die Theresia Hütte⸗ mann von Schanze eingetragene Darlehnsforde⸗ rung von 102 Thaler 25 Sgr. 6 Pf.,
2) über die Band 4 Blatt 107 des Grundbuchs von Grafschaft Abtheilung III. Nr. 1 für die Geschwister: Maria Anna. Catharina, Ludwig, Theresia und Elisabeth Müller von Grafschaft eingetragene Abfindung von je 63 Thaler
für kraftlos erklärt worden. 8
Fredeburg, den 13 Juli 1891.
Königliches Amtsgericht. [24369] Bekanntmachung.
Durch Urtheil vom 9. Juli 1891 ist die auf⸗ gebotene Hypothekenurkunde über 450 Thaler, ein⸗ getragen Band III. Blatt 174 Abthl. III. Nr 3 des Grundbuches von Eppinghofen für die Ge⸗ schwitter Hermann, Maria. Anna und Elise Loh zu Eppingbofen, för kraftlos erklärt worden.
Mülheim a. d. Ruhr, den 9. Juli 1891.
Königliches Amtsgericht.
[24365] Bekanntmachung. Folgende Hypothekendokumente: a. das Dokument über 240 Thlr. = 720 ℳ väter⸗ liche Erbegelder der Geschwister Hesse aus Schmerdorf: Eleonore, geboren am 12. April 1832, raugott, geboren am 10. Juni 1833,
Wilhelmine, geboren am 9. Oktober 1835,
heeb August, geboren am 4. Mai
838,
Friedrich Wilhelm, geboren am 2. Novem⸗ ber 1840,
Friederike, geboren am 24. Januar 1848, eingetragen aus der Urkunde vom 28./30. Juni 1855 im Grundbuch von Flur Gröbitz Band II. Blatt 118, von Schmerdorf Band I. Blatt 37, von Scheiplitz Band II. Blatt 91, das Dokument über 360 Thlr. = 1080 ℳ mütter⸗ liche Erbegelder der Geschwister Hesse aus Schmerdorf,
a. Wilhelme, v“
b. August, 8
e. Wilhelm,
d. Friedrich, eingetragen auf Grund des Kaufvertrages vom 2. Juli 1858 in den Grundbüchern von Schmer⸗ dorf Band I. Blatt 7, Band I. Blatt 37, und Scheiplitz Band II. Blatt 91, das Dokument über 49 Thlr. = 147 ℳ Darlehn nebst 5 % Zinsen aus der Schuldurkunde vom 4. April 1850, eingetragen im Grundbuch von Flur Leißling, ursprünglich Blatt 332 jetzt Band VIII. Blatt 236, für Anna Barbara Hohl in Weißen⸗ fels, später auf Grund ihres Testaments um⸗ geschrieben auf den Namen der fünf Geschwister Jeppler daselbst, Namens Wilhelm Rudolf, Agnes Bertha, Henriette Minna, Johanne Wil⸗ helmine und Friedrich Hermann,
sind durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 13 Juli 1891 für kraftlos erklärt worden. Weißenfels, den 14. Juli 1891. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
[24071] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Maurermeisters Wilbelm Witt in Hamburg erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Reinfeld durch den Amtsgerichtsrath Malmros für Recht:
Der von dem früheren ½⸗Hufner Claus Hinrich Wilhelm Rathje zu Rehorst unter dem 10. Juli 1885 für den Antragsteller ausgestellte, auf der dem⸗ selben damals und jetzt dem Halbbufner Heinrich Carl Dettmer in Rehorst eigenthümlich gebörigen, in Rehorst gelegenen und im Grundbuch von Rehorst Band I. Blatt 10 aufgeführten Hufenstelle in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 8 eingetragene Hypotheken⸗ brief über Dreitausend Mark 5
bird für kraftlos erklärt. 8 gez. Malmro9. Veröffentlicht: Götze, Gerichtsschreiber. [24119) Im Namen des Königs! “ Verkündet am 11 Juli 1891. 8 v. Kéler. Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Brauereibesitzers Georg Hasse zu Soldau, vertreten durch den Rechtsanwalt Wronka zu Soldau, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Soldau durch den Amtsrichter Kitt für Recht:
1) Die über die im Grundbuche des Grundstücks Soldau Brauhaus Nr. 265 für den Partikulier George Hasse zufolge Verfügung vom 6. Dezember 1875 in Abtheilung III. Nr. 4 eingetragene Post von 12000 ℳ gebildete Hypothekenurkunde wird für kraftlos erklärt. 8
2) Die Kosten des Verfahrens hat Antragsteller zu tragen.
[24334]
Durch Ausschlußurtheil von heute sind
1) die unbekannten Inhaber der auf dem, dem Eigenthümer Traugott Seifert gehörigen Grundstück Swichocin Nr. 28 in Abtb. III. unter Nr. 3, sowie auf dem, dem Eigenthümer August Hoffmann ge⸗ hörigen Grundstück Swichoein Nr. 68 in Abtb. III. unter Nr. 5 und auf dem, dem Eigenthümer Friedrich Teichmann gehörigen Grundstück Swichoein Nr. 48 in Abth. III. unter Nr. 16 für den Justiz⸗ rath Pantaleon Schumann in Posen eingetragenen 42 Thaler Darlehn, sowie die unbekannten Rechts⸗ nachfolger des genannten Hvpothekengläubigers mit ihren Ansprüchen auf die vorbezeichneten Hypotheken⸗ posten ausgeschlossen,
2) das über dieselben aus dem Vertrage und dem Hvpothekenscheine vom 22. November 1828 gebildete Hypothekendokument 1 8
für kraftlos erklärt. Meseritz, den 9. Juli 1891. Königliches Amtsgericht. [24367]
Auf den Antrag des Taglöhners August Müller, Friedrichs Sohn, zu Stammen, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Karlshafen durch den Gerichts⸗ Assessor Quentin für Recht:
Die eingetragene Gläubigerin Ehefrau Georg Riefkonel, Marie Magdalene, geb Ries, und deren Rechtsnacholger, werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die aufgebotene, im General⸗
VI 178 eingetragene Hypothek über 32 Thaler Kaufgeld aus Vertrag vom 6. Oktober 1851 ausgeschlossen. Karlshafen, am 11. Juli 1891. 8 Königliches Amtsgericht.
[24352] Bekanntmachung. Durch Urtel vom heutigen Tage sind folgende Personen und ihre Rechtsnachfolger mit ihren An⸗
Antheilen an den auf Malzmühle Nr. 4 in Abthei⸗ lung III haftenden Posten: 8 a. Nr. 1b mit 121 Thalern 2 Sgr. 9 Pf. Muttererbe aus dem Recesse vom 2. April 1831,
b. Nr. 2 b mit 78 Tblr. 18 Sar. 4 Pf. Vater⸗ erbe aus dem Recesse vom 16. September 1834,
c. Nr. 3a mit 84 Thlr. 5 Sgr. 5 % Pf. Brudererbe aus dem Recesse vom 27. Sep⸗
tember 1836; 1 II. Ludwig Traugott Sommer in Betreff der
auf Sokolowo Nr. 24 A Abtheilung III Nr. 1 von
Sokolowo Nr. 24 übertragenen 75 Thlr. 16 Sgr. 9 Pf. und 300 Thlr. nebst Zinsen und Neben⸗ rechten Vater⸗ und Muttererbe aus dem Recesse vom 29 Oktober 1860:
III. Brauereibesitzer Friedrich Graßnik und dessen Ehefrau Johanne Juliane, geb. Retzlaff, zu Czarnikau, in Betreff der auf Czarnikau Nr. 770 Abtheilung III Nr. 1 aus dem Vertrage vom 8. Auzust 1849 haf⸗ tenden 450 ℳ Kaufgeld und Zinsen.
Czarnikau, den 4. Juli 1891. 8
Königliches Amtsgericht. [24335] Bekanntmachung.
In der Aufgebotssache IV. F. 74 hat auf den Antrag des Wirths Johann Frackowiak in Swiat⸗ niki bei Hohensee das unterzeichnete Gericht am heutigen Tage für Recht erkannt:
Die unbekannten etwaigen Berechtigten werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Swigtniki Nr. 5 in Abtheilung III. Nr. 1 für Bartholomaeus Mirecki eingetragene Post von 150 Thlr. nebst 5 % Zinsen päterliches Erbtheil, welche auch auf die Grundstücke Swigtniki Nr. 26 und 44 übertragen ist, ausgeschlossen.
Posen, den 30 Juni 1891.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
[24330] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 13. Juli cr. sind die unbekannten Berechtigten der auf Nr. 111 Abtheilung III. Nr. 21 für den Partikulier August Fechner haftenden Hypothekenpost von 1050 ℳ mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen worden.
Polkwitz, den 13. Juli 1891.
Königliches Amtsgericht.
[24361] Verkündet 14. Juli 1891. Referendar Weber, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag der Erben der Ehefrau Liborius Breithaupt, Barbara Catharina, geb. Goetze, aus Allendorf:
Währsch. Buche von Trendelburg X 224 und
sprüchen auf folgende Posten ausgeschlossen worden: I. Anna Rosina Fischer, verehel. Kühn, mit ihren
Hauf gänzliche Ehescheidung nach §. 212 der Ehe⸗ ordnung vor die zweite Civilkammer des Herzog⸗ lichen Landgerichts zu Altenburg auf Mittwoch, den 28. Oktober 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug des Ladungsschriftsatzes bekannt gemacht.
Altenburg, den 13. Juli 1891.
Gerichtsschreiberei des Herzoglichen Landgerichts,
8 III. Abtheilung.
8 Weber.
1114“ 8 “ [24346] Oeffentliche Zustellung.
Die verehel. Hedwig Helene Hoffmann, geb. Trömel zu Altenburg, vertreten durch Rechtsanwalt Richard Gabler daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Glasmacher und Markthelfer Gustav Woldemar Rudolf Hoffmann aus Radeberg, zuletzt in Alten⸗ burg, z. Z. unbekannten Aufenthaltes, wegen bös⸗ licher Verlassung, mit dem Antrage auf gänzliche Trennung der Ehe auf Grund von §. 212 ff. der Eheordnung, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Cioilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Alten⸗ burg anf Mittwoch, den 18. November 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Altenburg, den 14. Juli 1891.
Gerichtsschreiberei des Herzoglichen Landgerichts,
III Abtheilung. Weber.
[24366] Oeffentliche Zustellung. 1 Die Ehefrau des früheren Maschinenheizers Friedrich Peter Gerhard Kortenbrock, Johanne Sophie Matbhilde, geb. Heinken, zu Gruppenbühren, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Müller hies., klagt gegen ihren genannten Ehemann. jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen böswilliger und heim⸗ licher Verlassung auf Herstellung des ehelichen Lebens bezw. Ehescheidung, mit dem Antrage, dem Beklagten, unter Auferlegung der Kosten dieses Rechtsstreits, aufzugeben, binnen einer gerichtsseitig zu bestimmen⸗ den Frist in die gemeinschaftliche Wohnung der Parteien zu Gruppenbühren zur Fortsetzung des eheltchen Lebens zurückzukehren, wibrigerfals auf ihren ferneren Antrag die zwischen den Parteien be⸗ stehende Ehe geschieden und der Beklagte für den schuldigen Theil erklärt werde, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Großherzog⸗ lichen Landgerichts hierselbst zu dem vom Herrn Vorsitzenden auf Montag, den 26. Oktober 1891, Vormittags 10 Uhr, angesetzten Ter⸗ mine, mit der Aufforderung, einen bei dem Prozeßgerichte zugelassenen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung in demselben zu beauftragen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Oldenburg, 1891, Juli 9. Gerichtsschreiberci Großherzogl. Kühle.
Landgerichts.
[24363] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Ida Quosigk, geb König, zu Nord⸗ hausen, Neustädter Kirchhof, vertreten durch den
1) der Witiwe Catharina Raquet, geb. Breit⸗ haupt, zu Detroit, 2) der Kinder des Philipp Louis Breithaupt: a. Louis, b. Wilhelm, c. John, d. Caroline Augustine, e. Malwine, f. Esra, g. Albert Breithaupt, vertreten durch den Kaufmann Emil Knauff hier und den Bankier Michaelis Katzenstein in Eschwege, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Allendorf durch den Gerichtsassessor Heer für Recht:
Die Rechtsnachfolger der Wittwe Heinrich Goetze von Allendorf werden mit ihren Ansprüchen auf die im General⸗Währschafts⸗ und Hypothekenbuch von Allendorf Band X. Blatt 235 unter dem Titel Liborius Breithaupt's Ehefrau, Barbara Catharina, geb. Goetze, pfandrechtlich eingetragene:
„Herauszahlung von 130 Thaler zur Erb⸗ schaftsmasse der Johann Heinrich Goetze Wittwe bier nach Testament vom 20. Oktober 1836* ausgeschlossen und die Löschung der vorbezeichneten Post für zulässig erklärt. b 8 gez. Heer.
Wird veröffentlicht:
Der Gerichtsschreiber
“
des Königlichen Amtsgerichts: Diebel. 8
[243488 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des biesigen Königlichen Amtsgerichts vom 8. Juli 1891 sind die unbekannten Erben des am 11. Mai 1890 in der Forst bei Sandau erhängt aufgefundenen Schneiders Karl Christian Friedrich Wille aus Sandau mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß ausgeschlossen. Sandan, den 15. Juli 1891. Königliches Amtsgericht. [24344] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Handarbeiter Reinsch, Pauline, geb. Schmidt, in Eisleben, vertreten durch den Justizrath Hochbaum in Eisleben, klagt gegen den Handarbeiter Friedrich Reinsch aus Eisleben, zur Zeit in unbekannter Abwesenheit, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Halle a./S. auf den 2. De⸗ ember 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der
ufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Halle a./S., den 14. Juli 1891.
Heinrichs, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[24345] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Anna Sidonie Bertha, verehel Dinter, geb. Vogel, zu Altenburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Schellenberg daselbst, gegen ihren Ehemann, den Handarbeiter Karl Hermann Dinter von Altenburg, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes,
Rechtsanwalt Slawyk zu Nordhausen klagt gegen den früheren Fleischermeister Moritz Quosigk, un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Ehetrennung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtéstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Nordhausen auf den 26. Oktober 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Nordhausen, den 6. Juli 1891.
Müller, Assistent,
[[24377] Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt Schütte zu Iserlohn klagt gegen den Kohlenhändler Fr. Pippel, früher zu Iserlohn, jetzt Aufenthalt unbekannt, wegen rückständiger Ge⸗ bühren und Auslagen aus mehreren in den Jahren 1890 und 1891 für ihn geführten Prozessen mit dem Antrage auf Verurtheilung des Bekiagten zur Zah⸗ lung von 48 ℳ 38 ₰ und das Urtheil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Iserlohn auf den 29. Oktober 1891, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8
Gebhardt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[24337] Oeffentliche Zustellung.
Der Thorner Darlehnsverein nossenschaft zu Thorn, vertreten durch den Vorstand, nämlich: 1) den Direktor Dr. Graff, 2) den Kassirer v. Stablewski und 3) den Kontroleur Mirowski, sämmtlich von hier, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Vünaas von hier, klagt gegen 1) den Schiffer Johann Netzel, 2) den Schiffer Avpolinary Swirski und 3) den Schiffer J. Markowski, sämmtlich unbekannten Aufenthalts, wegen Wechsel⸗ forderung von 610 ℳ, mit dem Antrage, die Be⸗ klagten kostenpflichtig solidarisch zu verurtheilen, an ihn 610 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 15. August 1890 zu zahlen und das Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären und ladet die Beklagten Jo⸗ hann Netzel und Apolinary Swirski zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Thorn auf den 23. November 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Thorn, den 13. Juli 1891.
Hintz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [24342] Landgericht Hamburg.
Oeffentliche Zustellung.
Der Maurermeister Claus Sottorf zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. R. Jacobson, klagt gegen die Grundeigenthümer 1) Lars Petersen, 2) Hans Peter Petersen Lund, unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen am 1. Juli 1891 fällig gewesener Hypothekzinsen, mit dem Antrage, die Beklagten kostenpflichtig und solidarisch zur Zahlung von 425 ℳ zu verurtheilen und das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären, und ladet die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die IV. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf Freitag, den 23. Oktober 1891, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 13. Juli 1891.
Ferd. Wehrs, Gerichtsschreiber des Landgerichts. [24332] Oeffentliche Zustellung. “
Wolf Kullmann, Handelsmann in Busenberg, klagt als Cessionär der Erben von Peter Müller in Bundenthal gegen den Hufschmied Friedrich Brug, früher zu Bundenthal, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Gütcererwerbspreises mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung des Rest⸗ betrags von 65 ℳ 54 ₰ nebst 5 % Zinsen seit Martini 1890 und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das K. Amtsgericht Dahn auf den 2. Oktober 1891, Vormittags 8 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hemmer, K. Amtsgerichtsschreiber.
Die gewerblose Maria, geb. Laschet, zu Aachen,
als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [24368] Auszug. Oeffentliche Zustelluug mit Ladung
Die ledige Dienstmagd Margaretha Linsenmeier von Tiefenpölz und die Kuratel deren unehelichen Kindes Martin, geboren 25. Januar 1891, Letztere vertreten durch den Vormund, Bauern Johann Söhnlein von dort haben unterm 23. vorigen Monats bei dem Königlichen Amtsgericht Bamberg II. gegen den ledigen „roßjährigen Müllergesellen Johann Linsner von Amlingstadt, nun unbekannten Aufent⸗ haltes, Klage erhoben und den Antrag gestellt:
das Königliche Amtsgericht Bamberg II. wolle Urtheil dabin erlassen, daß der Beklagte Johann Linsner schuldig sei, die Vaterschaft zu oben⸗ genanntem Kinde anzuerkennen, diesem Kinde das gesetzlich beschränkte Erbrecht in seinen der⸗ einstigen Nachlaß einzuräumer, einen jährlichen in vierteljährigen Raten vorauszahlbaren Alimen⸗ tationsbeitrag von 80 ℳ bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahr des Kindes und darüber hinaus, wenn das Kind wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen außer Stande sein sollze, sich selbst zu ernähren, dann das dereinstige halbe Schul⸗ geld, die halben Krankheits⸗ und Beerdigungs⸗ kosten, Falls das Kind innerhalb der Alimen⸗ tationsperiode erkranken oder versterben sollte, die Kosten für allenfallsige Erlernung eines Handwerks, sowie an die Kindsmutter 100 ℳ persönliche Entschädigung für die Entjungferung und 20 ℳ Tauf⸗ und Kindbettkostenentschädigung zu zahlen und die Kosten des Prozesses zu tragen 8 endlich das Urtheil für vorläufig vollstreckbar erklären.
Das Königliche Amtsgericht Bamberg II. hat mit Verfügung vom Heutigen Termin zur mündlichen Verhandlung diests Rechtsstreites in die Sitzung vom Freitag, den 25. September 1891, Vor⸗ mittags 8 ½ Uhr, anberaumt, die Klagspartei auf deren Antrag zum Armenrecht zugelassen und die öffentliche Zustellung an den Beklagten, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, bewilligt.
Beklagter Johann Linsner wird hiemit zu obigem Termin geladen.
Bamberg, den 13. Juli 1891.
Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber
wegen böslicher Verlassung, ladet Klägerin den Be⸗ klagten zur Eidesleistung und weiteren mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits unter dem Antrage!
am Königlich bayer'schen Amtsgericht Bamberg II. . 8)
Hirth.
vertreten durch Rechtsanwalt von den Hoff daselbst, klagt gegen ihren Ehemann Peter Joseph Paggen, Fischhändler zu Aachen, im Konkurs befindlich, mit dem Antrage: „Königliches Landgericht wolle die zwischen Parteien bestehende eheliche Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst erklären, Gütertrennung aus⸗ sprechen, Parteien zur Auseinandersetzung ihrer Ver⸗ mögensrechte vor den Königlichen Notar Adams zu Aachen verweisen und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last legen.“ Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen ist onberaumt auf den 25. November 1891, Vor⸗ mittags 9 Uhr.
Aachen, 11. Juli 1891.
Plümmer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[24339]
Die Ehefrau Ferdinand Schumacher, Christine, geb. Walterscheid, zu Litterscheid bei Eitorf, vertreten durch Rechtsanwalt Humbroich in Bonn, klagt gegen ihren genannten Ehemann wegen Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf den 19. Oktober 1891 Vormittags 9 Uhr, bestimmt. 3
(L. S.) Vobis,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[243711. Die Ehefrau des Lackirers Jacob Josef Ziellen⸗ bach, Emilie, geb. Busch, zu Krefeld, vertreten durch Rechtsanwalt Lingen hier, klagt gegen ihren genannten, daselbst wohnenden Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 3. November 1891, Vor⸗ mittags 9 Uhr, bestimmt. 8 Düsseldorf, den 15. Juli 1891.
Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
8 8
24374]
Die Ehefrau des Kaufmannes Mathias Clemens August Engelblecks, Anna Elise Gertrud, geb. Unkel, zu M.⸗Gladbach, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Wirtz hier, klagt gegen ihren genannten Ehemann, vertreten durch secten Pfleger August
eingetragene Ge⸗
ennartz, Metzger in Venn bei M.⸗⸗Gladbach, mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 3. November 1891, Vormit⸗ tags 9 Uhr, bestimmt. Düsseldorf, den 15 Jult 1891.
rand, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
24372] Die Ehefrau des Bäckers Hubert Boosfeld, Emma, geb. Sauer, zu Burscheid, vertreten durch Rechtsanwalt Lingen hier, klagt gegen ihren ce.
nannten daselbst wohnenden Ehemann mit dem
trage auf Gütertrennung und ist Termin zur münd⸗
lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Civil⸗ Pheahn 12 Könsglichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 3. November 1891, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. . Düßffeldorf, den 15. Juli 1891. Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[24373
1“ des Schreiners Hubert Kofferath, Lina, geb. Hühnermund, zu Krefeld, vertreten durch Rechteanwalt Grieving hier, klagt gegen ihren ge⸗ nannten, daselbst wohnenden Ehemann mit dem auf Gütertrennung und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf abf den 3. November 1891, Vor⸗ mittags 9 Uhr, bestimmt.
Düsselvorf, den 15. Juli 1891.
rand, . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
24375] Die Ehefrau des Bäckers Peter Wilhelm Goepen, Maria Anna, geb. Reifenscheidt, zu M. Gladbach, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrath Euler hier, klagt gegen ihren genannten, daselbst wohnenden Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor der II. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Düsseldorf auf den 3. November 1891, Vormittags 9 Uhr, bestimtt. Düsseldorf, den 15. Juli 1891. Arand,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [24376] Kaiserliches d Straßburg i./ E. Die Ehefrau des Mechanikers Heinrich Emil
Nean Louise Mathilde, geb. Heckenhauer, in Schiltigheim, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Lennig, klagt gegen ihren genannten Ehemann, mit dem An⸗
rage: die Gütertrennung zwischen den Parteien aus⸗ zusprechen, und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits ist die öffentliche Sitzung der III. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg i/Els. vom 31. Oktober 1891, Morgens 10 Uhr, bestimmt. (TL. s.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Hörkens.
24380] 86 Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 24. Juni 1891 ist die zwischen den Eheleuten Johann Caspar Schmitz, Bierhändler, und Wilhelmine, geb. Krieger, Beide zu Kessenich wohnhaft, bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt. 1 Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. (L. S.) Donner, Landgerichts⸗Sekretär.
[24333] . 18 Durch rechtskräftiges Urtheil der Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern vom 24. Juni 1891 wurde zwischen den zu Champenay wohnenden Eheleuten Johann Baptist Ferry, Spezereihändler und Margaretha Dubois die Gütertrennung aus⸗ gesprochen. Zabern, den 15. Juli 1891.
Der Landgerichts⸗Sekretär Berger.
3) Unfall⸗und Invaliditäts⸗ꝛc. Versicherung.
Keine.
A Al.; AE᷑ꝝ;E
Verpachtungen,
4) Verkäufe, Verdingungen ꝛc.
24466]
Holz⸗Verkauf.
250 Morgen Hochwald, mit 90⸗bis 110 jäh⸗ rigen Kiefern Schneide⸗ und Bauholz bestan⸗ en, 2 km vom Bahnhof entfernt, sollen im Ganzen oder in 4 Parzellen verkauft werden.
Berrschaft Freyhan. Station Oels⸗Gnesener Bahn.
22811] Bekanntmachung.
Die auf dem hiesigen früheren Packbof — auf der Museumsinsel — befindlichen Räumlichkeiten in den 8 daselbst vorhandenen Niederlagegebäuden sollen höherer
Anordnung zufolge in öffentlicher Licktation ver⸗ miethet werden. 1 Wir haben demzufolge einen Lieitationstermin auf Dienstag, den 21. Inli d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem Dienstgebände — Kleine Museumstraße 5 G. — anberaumt, zu welchem Mieethslustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Licitations⸗ und Vermiethungs⸗Bedingungen auch schon vor dem angesetzten Termine während der Dienststunden in nnserer Registratur eingesehen werden können. „Die Besichtigung der zu vermiethenden Räumlich⸗ keiten kann während derselben Stunden stattfinden, und wollen sich Reflektanten dieserbalb in unserer Registratur melden.
Berlin, den 7. Juli 1891.
Königliches Haunpt⸗Steuer⸗Amt für inländische “ Gegenstände. 8
[24327]
Die Arbeiten und Lieferungen zur Herstellung von 1600 um flastes And Las ifür m Worhe steinen für die Güterbahn Hemer⸗Sundwig sollen in zwei Loosen getheilt vergeben werden. Loos 1 utnfaßt 800 qm Pflaster, Loos 2 800 qm Pflaster und 135 lfde. m Bordsteine. Zeichnungen sowie Bedingungen liegen im Bureau des unter⸗ zeichneten Regierungs⸗Baumeisters während der Dienst⸗
stunden zux Einsicht offen. Verdingsbefte können gegen postfreie Einsendung von 50 ₰ von dem Bureau⸗
vorsteher, Rechnungsrath Klingner hier, bezogen werden. Versiegelte und mit entsprechender Aufschrift versebene Angebote sind bis zum Eröffnungstermin am Sounabend, den 1. Angust 1891, Vormit⸗ tags 11 Uhr, postfrei an den Unterzeichneten ein⸗ zusenden. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Altena, den 11 Juli 1891. Der Königliche Regierungs⸗Baumeister. Ilkenhans
[23351] G
Die diesjährigen Instandhaltungs⸗Arbeiten an 1611 Paar Filzstiefeln für die Hülfsunterbeamten in den Bezirken der Eisenbahn⸗Betriebsämter zu Düssel⸗ dorf, Hagen, Kassel und Altena sollen, nach den genannten Bezirken in Loose getheilt, im Wege des öffentlichen Verdings vergeben werden. Das maß⸗ gebende Bedingnißheft kann von dem Kanzlei⸗Rath Peltz hierselbst gegen postfreie Einsendung von 50 ₰ bezogen werden, auch ist dasselbe in der hiesigen Hauptkanzlei, sowie in den Geschäftsräumen der vor⸗ bezeichneten Betriebsämter einzusehen.
Die Angebote sind mit der Aufschrift: „Verding der Instandhaltung der Filzstiefel“ bis zum 28. Juli 1891 an das Kleider⸗Magazin hierselbst postfrei einzusenden, woselbst die Eröffnung der An⸗ gebote am Mittwoch, den 29. Juli 1891, Vormittags 11 Uhr, in Gegenwart der etwa an⸗ wesenden Anbieter stattfindet. Zuschlagsfrist vierzehn Tage.
Elberfeld, den 10. Juli 1891
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
5) Verloosung ꝛc. von Werth⸗ papieren.
[11713] Bekanntmachnng.
Bei der in Folge unserer Bekanntmachung vom 3. v. M. stattgefundenen öffentlichen Verloosung von Rentenbriefen der Proviuz Sachsen sind folgende Appoints gezogen worden:
Litt. A. à 3000 ℳ (1000 Thlr.) 135 Stück und zwar die Nummern: 112 245 432 558 719 1437 1498 1744 1843 1891 2057 2105 3119 3590 3643 3824 4283 4292 4587 4889 4930 4994 5196 5250 5260 5587 5605 5803 5880 5897 5960 6001 6099 6118 6272 6300 6327 6512 6528 6812 7486 7576 7664 7733 7740 7871 7948 8129 8603 8699 9128 9210 9297 9370 9401 9454 9632 9864 9977 10102 10130 10272 10412 10443 10471 10531 10555 10701 11102 11132 11226 11266 11313 11379 11381 11498 11630 11651 11698 11824 11832 11839 11975 12143 12208 12311 12380 12450 12528 12539 12616 12638 12790 12882 12898 12919 12923 13044 13061 13084 13207 13228 13240 13522 13633 13635 13690 13739 13830 13835 13841 14160 14161 14167 14172 14182 14267 14288 14497 14662 14689 14732 14806 14820 15078 15080 15136 15151 15217 15251 15615 15671 15677 15894 15745.
Litt. B. à 1500 ℳ (500 Thlr.) 39 Stück und zwar die Nummern: 136 373 384 459 554 622 1091 1332 1607 1687 1744 1842 1918 2098 2449 2466 2615 2966 2991 3161 3446 3486 3488 3571 3579 3688 3753 3760 3785 4010 4095 4195 4199 4235 4312 4411 4447 4472 4517.
Litt. C. à 300 ℳ (100 Thlr.) 198 Stück und zwar die Nummern: 37 270 291 526 628 906 1205 1544 1578 1603 1762 1904 1917 2128 2206 2214 2251 2590 2688 2757 2991 3084 3136 3381 4032 4158 4176 4423 4533 4581 4879 5011 5056 5108 5440 5516 5628 5677 6078 6164 6180 6185 6283 6288 6535 6610 6632 6842 6971 7019 7373 7532 7619 7762 7953 8060 8163 8215 8492 8516 8650 8825 9204 9362 9421 9802 9893 9930 9960 10137 10162 10191 10840 10852 11140 11375 11414 11508 11569 11652 12022 12222 12233 12327 12518 12570 12684 12689 12696 12914 13032 13033 13096 13235 13354 13422 13455 13597 13682 13685 13785 13881 13967 13998 14049 14199 14205 14353 14385 14566 14873 14937 14980 15046 15104 15115 15297 15429 15485 15787 15811 15818 15882 15899 15931 15950 15983 16020 16022 16103 16114 16390 16539 16569 16669 16726 17021 17035 17041 17192 17238 17457 17462 17610 17938 17951 18059 18267 18420 19073 19251 19346 19362 19371 19448 19460 19536 19720 19917 19961 20174 20394 20471 20474 20489 20514 20553 20572 20590 20601 20660 20681 20722 20759 20988 21079 21113 21216 21375 21458 21490 21520 21601 21684 21920 22066 22251 22298 22433 22557 22607 22829 22887 22920 23061 23071 23119 23224.
Litt. D. à 75 ℳ (25 Thlr.) 178 Stück und zwar die Nummern: 201 205 298 635 683 894 1012 1336 1711 1781 2413 2529 2606 2632 2870 3098 3819 3919 3947 4067 4543 4704 4806 5032 5130 5592 5831 5849 5923 5979 6032 6068 6156 6436 6540 6568 6648 6849 7047 7051 7154 7458 7692 7785 7866 7871 8092 8224 8313 8322 8367 8880 9070 9078 9443 9500 9699 9708 9975 10060 10085 10110 10282 10325 10630 10657 10785 10828 11367 11450 11631 11685 11828 11840 11856 11901 12000 12562 12571 12648 12719 12733 13071 13395 13655 13809 13810 13858 13955 13963 14048 14064 14209 14221 14224 14298 14317 14366 14513 14976 15018 15041 15075 15097 15168 15265 15301 15310 15350 15384 15392 15401 15609 15660 15725 15937 16152 16292 16352 16393 16459 16659 16682 16862 16876 16886 16933 17009 17102 17278 17580 17634 17654 17715 17756 17757 17905 18036 18049 18061 18068 18099 18224 18268 18333 18459 18494 18537 18674 18683 18732 18756 18906 19081 19083 19141 19212 19255 19413 19531 19532 19590 19631 19660 19877 19899
19909 19993 20280 20321 20325 20335 20505 20553 20677 21005 21101
Die Inhaber der vorbezeichneten Rentenbriefe werden aufgefordert, gegen Quittung und Einlieferung; der Rentenbriefe in coursfähigem Zustande vnd der dazu gehörigen Talons den Nennwerth der Ersteren bei der hiesigen Rentenbank⸗Kasse, Domplatz Nr. z1, vom 1. Oktober d. J. ab, an den Wochentagen“ von 9 bis 12 Uhr Vormittags in Empfang zu nehmen. Vom 1. Oktober d. J. ab; hört die Verzinsung der vorbezeichneten Renten⸗ briefe auf.
Von den früher verloosten Rentenbriefen der Provinz Sachsen ünd rachstehend genannte Appoints noch nicht zur Einlösung bei der Renten⸗ bank⸗Kasse präsentirt worden, obwohl seit deren Fälligkeit 2 Jahre und darüber verflossen sind: a. pro 1. April 1884: Litt. D. Nr. 4884 6430, b. pro 1. Oktober 1884: Litt. D. Nr. 6039,
c. pro 1. Oktober 1885: Litt D. Nr. 5128,
d. pro 1. April 1886: Litt. H. Nr. 1914 2409, e. pro 1. Oktober 1886: Litt. C. Nr. 9135, Litt. D. Nr. 268 3632 13693,
f. pro 1. April 1887: Litt D. Nr. g. pro 1. Oktober 1887: Litt. D. Nr. 16124.
h. pro 1. Oktober 1888: 8 Litt. D. Nr. 2238.
i. pro 1. April 1889: Litt. C. Nr. 22180, Litt. D. Nr. 2203 5755 9300.
Die Inhaber dieser Rentenbriefe werden wiederholt aufgefordert, den Nennwerth derselben nach Abzug des Betrages der von den mit abzuliefernden Coupons etwa fehlenden Stücke bei unserer Kasse in Empfang zu nehmen. Wegen der Verjährung der ausgeloosten Rentenbriefe ist die Bestimmung des Gesetzes über die Errichtung von Rentenbankrenten vom 2. März 1850 §. 44 zu beachten.
Den Inhabern von ausgeloosten und gekündigten Rentenbriefen steht es frei, die zu reclisirenden Rentenbriefe mit der Post an die Rentenbank⸗Kasse portofrei einzusenden und den Antrag zu stellen, daß die Uebermittelung des Geldbetrages auf gleichem Wege, und soweit solcher die Summe von 400 ℳ nicht übersteigt, durch Postanweisung, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers erfolge. Einem solchen Antrage ist alsdann, sofern es sich um die Erhebung von Summen über 400 ℳ handelt, eine ordnungsmäßige Quittung beizufügen.
Magdeburg, den 15. Mai 1891.
Königliche Direction der Rentenbank für die Provinzen Sachsen und Hann ““
4440 6030, 13929
Litt. C. Nr. 13977
[11714] Bekanntmachung.
In dem am 15. d. Mts. zur Ausloosung von Schuldverschreibungen der mit der hiesigen Pro⸗ vinzial⸗Rentenbank vereinigten Eichsfeldschen Tilgungskasse für das Halbjahr 1. Juli bis ultimo Dezember 1891 hierselbst abgehaltenen Termine sind folgende Schuldverschreibungen ausgeloost worden:
1) von Litt. Aà à 3 ½ % 8
zu 1500 ℳ (500 Thlr.) 4 Stück: Nr. 268 357 562 735.
2) von Litt. B à 4 %
a. zu 1500 ℳ (500 Thlr.) 25 Stück: Nr. 244 454 474 575 614 637 839 1011 1326 1351 1634 1989 2000 2085 2157 2160 2378 2504 2576 3136 3203 3332 3444 3482 4070, 8
b. zu 1200 ℳ (400 Thlr.) 1 Stück: Nr. 2166,
c. zu 600 ℳ (200 Thlr.) 2 Stück: Nr. 946 1439,
d. zu 300 ℳ (100 Thlr.) 19 Slück: Nr. 772 951 1030 1600 1681 1877 2279 2479 2762 2893 2984 3281 3356 3451 4110 4180 4204 4306 4342,
57 1
[I1171
Bekanntmachung.
Bei der in Folge unserer Bekanntmachung vom 3. v. Mts. statkgefundenen öffentlichen Verloosung von Rentenbriefen der Provinz Hannover sind folgende Appoints gezogen worden:
Litt. A. à 1000 Thlr. = 3000 ℳ 6 Stück und zwar die Nummern: 299 454 589 616 791 910.
ELitt. B. à 500 Thlr. = 1500 ℳ 3 Stüc
und zwar die Nummern 186 330 334.
Litt. C. à 100 Thlr. = 300 ℳ 11
und zwar die Nummern: 334 576 643 692 82. 880 1145 1229 1326 1598.
Litt. D. à 25 Thlr. = 75 ℳ und zwar die Nummern: 78 158 323 361
Litt. E. à 10 Thlr. = 30 ℳ 8 Stück und zwar die Nummern: 487 620 818 838 992 1003 1167 1195.
Die Inhaber der vorbezeichneten Rentenbriefe werden aufgefordert, gegen Quittung und Einlieferung der Rentenbriefe in coursfahigem Zustande und der dazu gehörigen Coupons Ser. III Nr. 12 bis 16 nebst Talons den Nennwerth der Ersteren bei der
1003 1052.
hiesigen Rentenbank Kasse, Domplatz Nr. 1, vom 1. Oktober d. Js. ab an den Wochentagen von
9 bis 12 Uhr Vormittags in Empfang zu nehmen.
Vom 1. Oktober d. Js. ab hört die Verzinsung der vorbezeichneten Rentenbriefe auf.
Von den früher ausgeloosten Rentenbriefen der Provinz Hannover sind nachstehend genannte Appoints noch nicht zur Einlösung bei der Renten⸗ bank⸗Kasse präsentirt worden, obwohl seit deren Fällig⸗ keit 2 Jahre und darüber värflossen sind.
a. pro 1. Oktober 1883 Litt. E. Nr. 104.
b. pro 1. Oktober 1886 Litt. D. Nr. 595, Litt. E. Nr. 520.
c. pro 1. April 1887 Litt. B. Nr. 306, Litt. C. Nr. 372, Litt. D. Nr. 571, Litt. E. Nr. 63 262. d. 9 1ö D 1887 Litt. C. Nr. 416, Litt. E. Nr. 328 361 834 875.
e. pro 1. April 1888 Litt OC. Nr. 757 903, Litt D. Nr. 1148, Litt. E. Nr. 566 667.
f. pro 1. Oktober 1888 Litt. D. Nr. 1112, Litt. E. Nr. 264.
g. pro 1. April 1889 Iitt. B. Nr. 324, Litt. C. Nr. 1016 1298 1737, Litt. E. Nr. 1106.
Die Inhaber dieser Rentenbriefe werden wieder⸗ holt aufgefordert, den Nennwerth derselben nach Ab⸗ zug des Betrages der von den mit abzuliefernden Coupons etwa fehlenden Stücke bei unserer Kasse in Empfang zu nehmen.
Wegen der Verjährung der ausgeloosten Renten⸗ briefe ist die Bestimmung des Gesetzes über die Er⸗ richtung der Rentenbanken vom 2. März 1850 §. 44 zu beachten.
Den Inhabern von ausgeloosten und gekündigten Rentenbriefen steht es frei, die zu realisirenden Renten⸗ briefe mit der Post an die Rentenbank⸗Kasse porto⸗ frel einzusenden und den Antrag zu stellen, daß die Uebersendung des Geldbetrages auf gleichem Wege und soweit solcher die Summe von 400 ℳ nicht übersteigt, durch Postanweisung, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers, erfolge. Einem solchen Antrag ist alsdann, soweit es sich um die Erhebung von Summen über 400 ℳ handelt, eine ordnungs⸗ mäßige Quittung beizufügen.
Magdeburg, den 15. Mai 1891.
Königliche Direktion der Rentenbank
für die Provinzen Sachsen und Hannover. [24453]
Wie bereits unterm 1. d. M. öffentlich bekannt gemacht wurde, sind bei der Verloosung vom gleichen
3
e. zu 150 ℳ (50 Thlr.) 10 Stück: Nr. 797 1056 1070 1450 2221 2908 2909 3068 3390 3920,
f. zu 75 ℳ% (25 Thlr.) 6 Stück: Nr. 756 1001 1093 1173 1293 2557.
Die Zablung der Beträge derselben erfolgt vom 2. Januar 1892 ab je nach der Wahl der Interessenten entweder
1) durch die Kasse der unterzeichneten Renten⸗ bank, Domplatz Nr. 1 hierselbst, in den Vor⸗ mittagsstunden von 9 bis 12 sofort gegen Zurück⸗ lieferung der ausgeloosten Schuldverschreibung in coursfähigem Zustande, oder
2) durch die Königliche Kreiskasse zu Heiligen⸗ stadt binnen 10 Tagen nach der an dieselbe in cours⸗ fähigem Zustande bewirkten Uebergabe der Schuld⸗ verschreibungen, gegen Rückgabe der von der Kreiskasse darüber einstwellen auszustellenden Empfangs⸗ bescheinigung.
Ueber den gezahlten Geldbetrag ist außerdem von dem Präsentanten der Schuldverschreibung nach einem bei der Kasse in Empfang zu nehmenden Formulare Quittung zu leisten.
Mit dem 1. Januar 1892 bört die weitere Ver⸗ zinsung der gedachten Schuldverschreibungen auf; daher müssen mit diesen zugleich die dazu gehörigen Coupons Ser. XII Nr. 3 und 4 mit Talon unent⸗ geltlich zurückgeliefert werden, widrigenfalls für jeden fehlenden Coupon der Betrag desselben vom Kapital zurückbehalten wird. 8
Indem wir die Inbaber der ausgeloosten Schuld⸗ verschreibungen hierdurch auffordern, vom 2. Januar 1892 ab die Zahlung unter den vorerwähnten Modalitäten in Empfang zu nehmen bemerken wir, daß es denselben freisteht, die zu realisirenden Schuld⸗ verschreibungen mit der Post an die Rentenbankkasse hierselbst vortofrei einzusenden und den Antrag zu stellen, daß die Uebermittelung des Geldbetrages auf gleichem Wege, und soweit solcher die Summe von 400 ℳ nicht übersteigt, durch Postanweisung, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers erfolge. Einem solchen Antrage ist alsdann, sofern es sich um die Erhebung von Summen über 400 ℳ handelt eine ordnungsmäßige Quittung beizufügen. 1
Zugleich fordern wir die Inhaber folgender, in früheren Terminen ausgeloosten, aber obwohl seit deren Fälligkrit 2 Jahre und darüber verflossen sind, noch nicht realisirten Schuldverschrei⸗ bungen und zwar von folgenden Ausloosungs⸗
rminen:
18 a. 1. Januar 1883 à 4 %: Nr. 1372 zu 1500 ℳ (500 Thlr.),
b. 1. Januar 1885 à 4 %: (100 Tbhlr.),
c. 1. Januar 1887 à 4 %: Nr. (25 Thlr.), ““ 8
hierdurch auf, dieselben bei unserer Rentenbank⸗ kasse hierselbst oder bei der Kreiskasse in Heiligenstadt zur Zahlung des Betrages zu präsentiren.
Magdeburg, den 15. Mai 1891.
Königliche Direktion der Reutenbank für die PVrovinzen Sachsen und Hannover.
Nr. 1316 zu 300 ℳ 4058 zu 75 ℳ
Tage folgende Schuldverschreibungen des 1878/88 er
zwar: I. 4 ½ % Schuldverschreihbungen d. d. 1. Juli 1878. Litt. A. zu 3000 ℳ Nr. 1 bis einschließlich 155. Litt. B. zu 1000 ℳ Nr. 1 bis einschließlich 631 Litt. C. zu 500 ℳ Nr. 1 bis einschließlich 480. Litt. D. zu 200 ℳ
Nr. 1 bis einschließlich 578.
II. Eine 4 % Schuldverschreibun d. d. 1. November 1884. Litt. A. zu 3000 ℳ
Nr. 544. 8
Die baare Heimzahlung der gezogenen Schuld⸗ chreibungen findet vom 1. November 1891 an der Hauptkasse des Magistrats Nürnberg statt.
Von diesem Tage an endet die pflichtmäßige Ver⸗ zinsung der gezogenen Obligationen
Dieselben werden von da an lebiglich vergünstigungs⸗ weise und solange der unterfertigte Magistrat es be⸗ schließt bis zum Tage der verspäteten Einlösung nur mit zwei vom Hundert verzinst.
Die Stückzissen für die gezogenen 4 ½ % igen Obli⸗ gationen, welche keine Zinscoppons mebr baben, sowie für die gezogene 4 % Obligation, welche mit Zinscoupons bis 1. Januar 1895 versehen ist, werden für die Zeit vom 1. Juli bis letzten Oktober 1891 bei Uebergabe der Obligationen mit den betreffenden Kavitalsbeträßen ausbezahlt.
Die Wiederanlage der betreffenden, zur Heim⸗ zahlung gelangenden Kapitalien bei dem neuen vom Jahre 1901 an je nach Beschlußfassung ganz oder theilweise jederzeit kündbaren oder nach dem Loose in 35 Jahren tilgungsplangemäß heimzahlbaren 4 %igen Stadtanlehen ist gestattet. .
Die Abgabe solcher 4 % iger Schuldbricfe im Um⸗ tauschwege erfolgt zum Course von 101.
Die Besitzer der obenbezeichneten gezogenen Schuldverschreibungen, welche sich bei dem erwähnten neuen 4 % Stadtanlehen zu be⸗ theiligen gedenken, werden hiedurch einge⸗ laden, bis zum 15. August 1891 bei der städt. Oberbuchhaltung dahier — Rathhans, Zimmer Nr. 127 — ihre desfallsigen Er⸗ klärungen unter näherer Bezeichnnng (Litt. u. Num.) der in ihrem Besitze sich befind⸗
vers bei
melden.
Nur diejenigen Inhaber gezogener Schuldverschrei⸗ bungen, welche die Anmeldefrist einhalten, erwerben das Recht auf Abgabe neuer 4 % Stadtschuld⸗
101. Für verspätete Anmeldungen wird die Fest⸗ setzung der Ausgabsbedingungen vorbehalten. Nürnberg, den 15. Juli 1891. 1 Stadtmagistrat. Stromer.
Anlehens der Stadt Nürnberg gezogen worden, und
urkunden im angemeldeten Betrage zum Course von
lichen gezogenen Schuldverschreibungen anzu⸗