1891 / 176 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Jul 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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221 Stall⸗, 327 Scheuer⸗ und 248 Nebengebäuden und in 316

Fällen bewegliche Gegenstände verschiedener Art zerstörten resp. be⸗ schädigten. Entstanden sind von diesen Bränden erwiesenermaßen durch Blitz 125, durch Vorsatz 23, durch Fahrlässigkeit 106, durch Spiel der Kinder mit Streichhölzern 32, durch bauliche Mängel 17, durch eine feblerhafte elektrische Beleuchtungsanlage 1, durch Funken aus Schornsteinen 5, durch Explosion 13, durch Selbstentzündung 3, durch brennenden Ruß 2. Die Entstehungsursache der übrigen Brände hat nicht ermittelt werden können.

Zur Arbeiterbewegung.

Das Comité für den Brüsseler internationalen Arbeiterkongreß veröffentlicht einen neuen umfangreichen Aufruf an die Arbeiter⸗Vereinigungen aller Länder, welcher von dem Sekretär Jean Volders unterzeichnet ist und der Schweiz, Spanien und Ungarn, als auch die Gewerk⸗ schafts⸗Organisationen der englischen Trades⸗Unions und des Bundes der Gewerkvereine Frankreichs, der französische Ar⸗ beiterbund und die sozialistischen Gruppen der Vereinigten Staaten betheiligen werden, müsse eine Verständigung über mehrere Fragen zum gemeinsamen Vorgehen des in welchem nach der Fassung des „Vorwärts“ bemerkt wird, Alles berechtige zu der Voraussage, daß der Kongreß einen glänzenden Verlauf nehmen und durch die Zahl der vertrete⸗ nen Parteigruppen und Arbeiter⸗Vereinigungen eine außer⸗ gewöhnliche Bedeutung erlangen werde. Aus den Debatten, an denen sich sowohl die Parteien und sozialistischen Arbeiter⸗Vereinigungen der verschiedenen Schulen von Belgien, Dänemark, Deutschland, England, Frankreich, Holland, Italien, Norwegen, Oesterreich, Rumänien, Schweden, organisirten Proletariats aller Länder hervorgehen. Wenn auch einige Formeln und Theorien nicht allgemein anerkannt seien, so verbinde doch alle Arbeiter der Wille, das arbeitende Volk zu befreien u. s. w. Die Zeitdauer des Kongresses und die Tagesordnung stimmt mit den Angaben der Mittheilung in Nr. 173 d. Bl. überein. Die Eröffnungssitzung soll in der Maison du peuple stattfinden, während die späteren Sitzungen in dem „geräumigen Lokal“ Saint Michelet abgehalten werden sollen. Die belgische Arbeiter⸗ partei wird in einer Resolution den Kongreß gleich in der ersten Sitzung auffordern, zu versichern, daß die Gefühle der internationalen Brüderlichkeit und Solidarität als nothwendige Voraussetzung für jedes gemeinsame Vorgehen die Proletarier aller Länder verbinden.

Die Frkf Ztg.“ theilt nach dem Blatt des bergmännischen Rechtsschutzvereins im Saarrevier „Schlägel und Eisen“ mit, daß in der nächsten Zeit in allen größeren Orten des Saarreviers Ver⸗ sammlungen abgehalten werden, um die Bewegung für die sozialpolitischen Ziele des Verbands deutscher Bergarbeiter und Hüttenleute in thatkräftiger Weise zu betreiben. Wenn diese Bestrebungen, bemerkt das Blatt hierzu, darauf gerichtet sein sollen, auch die Hüttenleute des Reviers für den Verband der Bergleute zu gewinnen, so könne man dieselben von vornherein als vergebliche bezeichnen. Denn abgesehen von den Arbeitgebern, die die Theilnahme der Hüttenleute nicht dulden würden, müsse mit gutem Grunde bezweifelt werden, daß ein solches Verlangen überhaupt noch in namhafter Weise vorhanden sei. Es könne nicht geleugnet werden, daß die Bewegung unter den Bergleuten selbst nicht nur im Stillstand, sondern im entschiedenen Rückschritt begriffen, und daß die Zahl der Mit⸗ glieder des Rechtsschutzvereins der Bergleute im Abnehmen begriffen sei. In den Listen figurirten allerdings noch sehr viele; aber wenn Warken noch kürzlich die Anzahl der Mitglieder auf ca. 24 000 beziffert habe. so dürfte heute diese Zahl bei Weitem auch nicht einmal mehr auf dem Papier vorhanden sein. Daß die Opferfreudigkeit unter den Bergleuten ungemein nachgelassen hat, beweisen am Deutlichsten die häufigen Aufforderungen der Vertrauensmänner in den Zeitungen, welche dieselben zur Zahlung der rückständigen Beiträge dringend er⸗ mahnen unter gleichzeitiger Beifügung der Androhung, daß die Säumigen aus den Listen des Vereins sollen gestrichen werden.

Im niederschlesischen Kohlenrevier ist ein zweiter „reichstreuer Bergarbeiter⸗Verein“ begründet worden, über welchen uns geschrieben wird:

Nachdem kürzlich in Hermsdorf bei Waldenburg ein reichstreuer Becrgarbeiter⸗Verein ins Leben getreten ist (vgl. Nr. 171. d. Bl.), hat sich nunmehr auf Anreaung des Wetteraufsehers Schmidt am vorigen Sonntag auch in Weißstein ein gleicher Verein gebildet, welchem bereits eine ansehnliche Zahl von Berg⸗ leuten als Mitglieder beigetreten ist. Berghauer Völkel legte die Zwecke des Vereins dar und betonte, daß der Verein die Liebe zu Seiner Majestät dem Kaiser pflegen wolle. Gegen die sozialdemokratischen Hetzredner müsse Front gemacht und durch den Geist der Kameradschaftlichkeit ein friedliches Verhältniß mit den Arbeitgebern unterhalten werden. Die ungesunden Verhält⸗ nisse der fortwährenden Strikes müßten beseitigt, und mit vereinten Kräften müsse ein besseres Verhältniß erstrebt werden. Der hierauf zur Beratbung gelangte Statutenentwurf wurde ge⸗ nehmigt, und zum vorläufigen Vorsitzenden des Vereins der Berg⸗ hauer Völkel gewählt. Wetteraufseher Schmidt wies darauf hin, wie auf der Basis gegenseitigen Vertrauens Arbeiter und Beamte eine Verständigung über die 8 Interessen des Berg⸗ arbeiterstandes herbeizuführen in der Lage sein werden. Es wurde sodann noch beschlossen, daß die reichstreuen Vereine unter einander in engster Fühlung bleiben sollen. Mit einem dreifachen Hoch auf Seine Majestät den Kaiser wurde die Versammlung ge⸗ schlossen.

In Forst sprach, wie der „Vorwärts“ berichtet, am 24 d. M. der sozialdemokratische Reichstags⸗Abgeordnete Liebknecht

Hier in Berlin verhandelte am Sonntag eine öffentliche Ver⸗ sammlung der Steinmetzen über die Stellung zum Kartell der Berliner Bauarbeiter. Nach dem Bericht des „Vorwärts“ wurde folgender Beschluß gefaßt: Die Steinmetzen Berlins verhalten sich zum Kartell der Berliner Bauarbeiter vorläufig neutral. Sie halten rielmehr ein Zusammenwirken aller Arbeiter für noth⸗ wendig, um ihre gewerkschaftlichen Interessen gemeinsam zu fördern.

Aus London berichtet die „Allg. Corr.“, daß vor der textil⸗ industriellen Gruppe der Königlichen Arbeitskommission am letzten Sonnabend der Lehrer Waddington aus Bolton seire Ansichten über das sogenannte System der Halbzeit vortrug, welchts Kindern in einem gewissen Alter erlaubt, einen Theil des Tages in der Fabrik zu arbeiten, während sie den anderen Theil die Schule besuchen müssen. Waddington hält nichts von diesem System. Es wirke nicht nur schlecht für die Halbzeiter, sondern auch für die übrigen Kinder, welche den ganzen Tog die Schule besuchten. Hätten die Kinder am Morgen in der Fabrik gearbeitet, so wären sie müde und der Lehrer strenge sich vergebens an, ihnen die Lektionen interessant zu machen. Wolle oder könne man das Halbzeitsystem nicht aufgeben, so solle man lieber die Kinder einen vollen Tag in der Fabrik arbeiten und den nächsten nur die Schule besuchen lassen. Die Ansichten Waddington’s wurden von einem anderen Lehrer Namens Jones bestätigt.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Der Weinbau im Regierungsbezirk Wiesbaden 1890.

Ueber den Anbau und Ertrag der im Gebiet des ebhemaligen Herzogthums Nassau belegenen, jetzt zum Regierungsbezirk Wiesbaden gehörenden Weinbergsländereien werden von der dortigen Königlichen Regierung alljährlich Sonder⸗Erhebungen vorgenommen, ausweislich deren die mit Weinbau bestockte Fläche in den letzten Jahren nur unerheblichen Schwankungen unterworfen war. Es betrug nämlich

. 1888 1889 1890 das gesammte Weinbergland 3731,58 ha 3716,75 ha 3752,10 ha, daron standen im Ertrage . 2952,43 2979,96 2928,76 und zwar waren weißen Trauben 2845,99 2857,49 2807,63 bepflanzt mit srothen 32 106,44 1224222 121,13

Die zur Gewinnung von Rothwein dienenden Rebsorten des Klebroth (64,71 ha) und Frühburgunder (53,72 ha) wurden ins⸗ besondere im Kreise St. Goarshausen, im Rheingau⸗ und Unter⸗ lahnkreise mit 70,95 bezw. 26,22 und 13,05 ha, und hier wieder hauptsächlich in den Gemarkungen der Gemeinden Kamp, Osterspai und Niederlahnstein (25 bezw. 12,50 und 10 ha) sowie ferner in Aßmanshausen (22,60 ha) und in Nassau (6,63 ha) angebaut. Der Weißwein wurde überwiegend aus der Rieslingtraube ge⸗ keltert, deren Reben 1890 allein 1428,21 ha bestockten. Hiervon entfielen 1189,05 ha auf den Rheingaukreis, und zwar auf die Gemarkungen Eltville, Rüdesheim und Oestrich 133,50 bezw. 126,50 und 122 ha, denen sich Hattenheim, Geisenheim und Winkel mit noch 116,50 bezw. 112,20 und 108 ha anschließen, sowie ferner Hall⸗ garten und Erbach mit 90 bezw. 86,50 ha, Johannisberg, Mittelheim und Rauenthal mit 60,25 bezw. 60 und 56,75 ha. Dem Anbau der gemischten Traubensorten sowie der Oesterreicher und Kleinbergerrebe waren 502,23 bezw. 458,35 und 396,56 ha, der Orleans⸗ und Traminer⸗ rebe aber nur 12,70 und 9,58 ha eingeräumt.

„Bezüglich des Ertrages gingen die Hoffnungen der Winzer diesmal nur in wenigen Gemarkungen in Erfüllung; vielfach wurde nur ½ bis 7, in einzelnen Lagen „½ bis einer Mittelernte geherbstet. Darüber, was als „voller Herbst“ zu bezeichnen sei, weichen die An⸗ sichten, je nach den in Betracht kommenden Traubensorten, jedoch nicht unerheblich von einander ab. So wird unter einem solchen z. B. in Lorch wegen der dort angebauten reich tragenden, meistens gemischten Traubensorten ein Mostertrag von 96 hl vom Hektar, im übrigen Rheingau von den Rieslingreben ein solcher von 48 hl, bei den Oesterreicherreben aber ein solcher von 60 hl verstanden. Die Ertragsschwankungen innerhalb der einzelnen Jahre ergeben sich aus folgender Uebersicht. Es wurden geherbstet: 1888 1889 1890 a von weißen Trauben II hl hl MRitesling. 33 101 35 842 40 109 vlegnS., .. 172 138 127 Meaminer 127 99 118 Oesterreicher 11 055 12 173 13 084 Kleinberger. 11 025 5 531 4 928 gemischte 16 807 9 979 15 202 zusammen 72 287 63 562 73 568; 1 1889 1890 b. von rothen Trauben .I hl hl 8 11“ 1 584 1 659 Frühburgunder . 723 480 679 zusammen 2 375 2 064 2 338. „Die Gesammterescenz des Jahres 1890, die auf 75 906 hl Roth⸗ wein und Weißwein geschäͤtzt wurde, ergab biernach im Vergleich mit derjenigen des Jahres 1889, die einschließlich 213 hl gemischt ge⸗ kelterten Weines 65 840 hl betrug, zwar einen Mehrertrag von 10 056 hl; doch bezeichnen die über die Güte des Weines abgegebenen Urtheile die vorjährige Crekcenz meistens als „mittel“ oder selbst geftg. und nur in wenigen Gemarkungen als „gut“ oder „vor⸗ züglich“.

Saatenstand in Ungarn. UHeber den Saatenstand in Ungarn während der Zeit vom 11. bis 21. Juli wird auf Grund der beim Ackerbau⸗Ministerinm ein⸗ gelangten Meldungen aus Budapest telegraphisch berichtet: Das Wetter ist seit Wochen sehr veränderlich und war für die Ernte und die Einheimsungsarbeiten meistens ungünstig, auch während

der letzten zwei Wochen. Stürme, große Gußregen, stellenweise auch Hagel verursachten bedeutenden Schaden, namentlich in den Komitaten Gran, Hont, Neograd, Neutra, Preßburg, Sohl, Trenesin und Bihar. Unter dem abnormen Wetter hat sowohl das abgeerntete als auch das noch ungeerntete Getreide viel zu leiden. Die Körner, namentlich jene der Gerste, haben an manchen Orten ihre Farbe ganz verloren und vergilbten, Getreide, namentlich Weizen, beginnt in Folge zu

vor einer von ungefähr 2500 Personen besuchten Versammlung über das Programm und die Taktik der Sozialdemokratie; die Versamm⸗ lung erklärte sich mit den Ausführungen Liebknecht’s einverstanden.

großer Nässe zu keimen; im Allgemeinen aber hört man klagen, daß das Getreide qualitativ viel vom Werthe verloren und nicht überall

Weizens und Roggens wurde an mehreren Stellen leichter, zusammen⸗ 8

geschrumpfter und mit gebräunten Körnern geerntet.

„Die Weizen⸗ und Roggen⸗Ernte wurde im Alföld und jens eits der Donau größtentheils beendet; in den anderen Theilen des Landes dauert die Ernte noch an. Die Resultate sind nach Kreuzen als mittel, im Alföld als gut mittel zu bezeichnen. In Roggen ist der Ertrag schwach mittel und unter mittel; an manchen Orten, über⸗ haupt in Siebenbürgen und rechts der Theiß, mittel.

Gerste kann quantitativ als gut mittel bezeichnet werden qualitativ an manchen Stellen gut, im Allgemeinen aber als nicht zufriedenstellend. Der Herbstanbau war ziemlich gut. Hafer ent⸗ wickelt sich gut. Den Hack⸗ und Hülsenfrüchten, Garten⸗ gewächsen, Hanf und Flachs war das Wetter günstig, und sind die Ertragsaussichten günstige. .

„Weizensaaten zeigen nach amtlichen Meldungen wohl einen Rückfall, was die Verschlechterung der Qualität verursachte, trotzdem ist der Ertrag ein mittlerer. Der abgeerntete und in Kreuzen befind⸗ liche Weizen beginnt stellenweise zu keimen und braun zu werden. Rost, Hitze und Brand verursachten auch bedeutenden Schaden, sodaß der allgemeine Ertrag in jeder Beziehung ungünstiger als der gehoffte sein wird. Von dem mit Weizen bebauten Areale können 28,8 % als unter mittel (sam 7. Juli 16,65 %), 68 % mittel (gegen 73,49 %) und 9,2 % (gegen 9,86 %) über mittel bezeichnet werden.

Roggen ist meistens abgeerntet. Das Resultat ist quantitativ verschieden, an manchen Stellen zufriedenstellend, im Allgemeinen aber nur schwach mittel und unter mittel. Qualitativ hat derselbe auch gelitten. Vom angebauten Areale sind 50 % unter mittel (gegen 45,6 %), 48,2 % mittel (gegen 52,3 %) und 1,8 % über mitte (gegen 2,1 %). Die Roggenernte wird in Ober⸗Ungarn durch Regen wetter gestört, und wird auch der abgeerntete Roggen durchnäßt.

Die Gersten⸗Ernte ist im Zuge; das Resultat entsprich überhaupt qualitativ nicht den Erwartungen, vergilbte und braun gewordene Körner sind überwiegend. Quantitativ ist der Ertrag mittel und gut mittel, an manchen Stellen aber schlecht. Vom an⸗ gebauten Areale sind 6,2 % unter mittel (gegen 5,4 %), 68,6 % mittel (gegen 63,7 %) und 25,2 % über mittel (gegen 30,9 %).

Hafer verspricht derzeit noch einen gut mittleren Ertrag; der selbe hat sich gut entwickelt, zeigt schöne, volle und gesunde Körner und sind die Ernteaussichten, obzwar derselbe auch unter dem vielen Regen leidet, doch gute. Die Ernte hat sporadisch schon begonnen Vom angebauten Areale sind 5,1 % unter mittel (gegen 5,1 %) 52,9 % mittel (gegen 55,6 %) und 42 % über mittel (gegen 39,3 %)

Mais steht sehr gut und wächst sehr schön; die Witterung be förderte die Kolbenbildung, und verspricht dieselbe stellenweise reichen Ertrag. Zucker⸗ und Futterrübe entwickeln sich schön und ver sprechen einen gut mittleren Ertrag. Der Weinstock nimmt zu läßt ün nur einen schwachen Ertrag erhoffen. Obst wird nur wenig sein.

Handel und Gewerbe.

Nach einer Mittheilung des Bochumer Vereins für Bergbau und Gußstahlfabrikation an das „Wolff'sche Bureau“ gestattet der provisorische Rechnungsabschluß des Vereins, den recht ungünstig gestalteten Verhältnissen in Savona dadurch Rechnung zu tragen, daß die Savona⸗Aktien ganz, die Obligationen zur Hälfte abgeschrieben bezw. bewerthet werden und daß außerdem noch ein Spezial⸗Reservefonds von 1 Million Mark gebildet wird. Zu diesem Zweck sollen von den laut Erkenntniß des Reichsgerichts aus dem Reservefonds disponibel werdenden 3 Millionen Mark 2 Mil lionen zu den vorerwähnten Abschreibungen und 1 Million zum Spezial Reservefonds verwendet bezw. umgebucht werden. Die zu Abschrei bungen auf die Savonawerthe erforderliche dritte Million soll aus dem letztjährigen Gewinnüberschuß gedeckt werden. Obwohl nach Ausscheidung der vorerwähnten 3 Millionen dem Reservefonds noch die hohe Summe von 7 Millionen Mark verbleibt, sollen 10 % auf den gesammten Grubenbesitz, 10 % auf das Aktienkonto der Stahl⸗ industrie, 20 % auf die Sevillabetheiligung und wie üblich 5 % auf Grundstücke, Gebäude, Maschinen ꝛc. abgeschrieben werden. Der dann noch verbleibende Geschäftsgewinn gestattet, den Aktionären eine Dividende von 6 ½ % anzubieten.

„Köln, 28. Juli. (W. T. B.) Im Rheinisch⸗West⸗ fälischen Eisenmarkt ist, wie die „Köln. Ztg.“ berichtet, keine wesentliche Veränderung eingetreten; die rechte Klärung der Verhält⸗ nisse mangelt. Roheisen ruhig; eine Preiserböhung wurde durch das Siegerländer Angebot verhindert. Für Stabeisen sind genügend Aufträge vorhanden; Formeisen ist durch den Wettbewerb der Nicht⸗ verbandswerke gedrückt; Trägereisen in Folge des stillen Baugeschäfts weichend. Die Preise für Röhren sind schlecht, Beschäftigung noch ausreichend. Flott beschäftigt bei lohnenden Preisen sind Eisenbahn

waggon⸗Fabriken.

Leipzig, 28. Juli. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin handel. La Plata. Grundmuster B. per August 4,17 ½ ℳ, per Sep⸗ tember 4,22 ½ ℳ, per Oktober 4,25 ℳ, per November 4,25 ℳ, per Dezember 4,27 ½ ℳ, per Januar 4,22 ½ ℳ, per Februar 4,22 ½ ℳ, per März 4,20 Umsatz 70 000 kg. Ruhig.

Wien, 28. Juli. (W. T. B.) Die Gesammteinnahmen der Orientbahnen betrugen in der Woche vom 25. Juni bis 1. Juli cr. 220 519,56 Fr., vom 1. Januar bis 24. Juni cr. 4 887 282,32 Fr., zusammen seit Beginn des Betriebsjahres 5 107 801,88 Fr. London, 28. Juli. (W. T. B.) An der Küste 4 Weizen ladungen angeboten.

Manchester, 28 Juli. (W. T. B.) 12r Water Taylor 5 ⅞, 30r Water Taylor 8, 20r Water Leigh 7, 30r Water Clavpton 7 ½, 32r Mock Brooke 7 ⅜, 40r Mavyvoll 8, 40er Medio Wilkinson 9 ¼, 32r Warpcops Lees 7 ½, 36r Warpcops Rowland 78, 40r Double Weston 9, 60r Double Courante Qualität 12 ½ 32“ 116 vards 16 16 grev Printers aus 32r/46r 160. Ruhig. 8 CIA 88 ] 685 Meldungen aus Monte⸗ ideo hat die 2 ionalbank von Uruguay die s von Hüeneerglt 106gens. ““ New⸗York, 28. Juli. (W. T. B.) Weizen⸗Verschif⸗ fungen der letzten Woche von den atlantischen Hafen der einigten Staaten nach Großbritannien 83 000, do. nach Frank⸗ reich —, do. nach anderen Häfen des Kontinents 120 000, do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien —, do. nach andere

das gehoffte gute Korn gebe. Anstatt schönen rothen und stählernen

Häfen des Kontinents 55 000 Orts.

.Untersuchungs⸗Sachen. .Aufgebote, Fufteulun en u. dergl. 8 . Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. .Verkäufe, 11 Verdingungen ꝛc. .Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

ᷓ——́ᷓ́8ᷓʒõõõõIU vbv·

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Ge ellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 85 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗Ausweise.

10 Verschiedene Bekaänntmachungen.

[26295]

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[26296] Oeffentliche Zustellung. In der Strafsache gegen: 5 1) die verehelichte EGymnastiker Anna Franz, 2) die verehelichte Gymnastiker Agnes Blum, D. 76. 84 soll über die Einziehung der von dem Gymnastiker Wilhelm Franz für die Haft⸗ entlassung seiner Ehefrau Anna Franz geleisteten Sicherheit von 100 zur Staatskasse entschieden werden, da sich Letztere der Untersuchung entzieht. Gemäß §. 122 Abs. 2 Straf⸗Prozeß⸗Ordnung werden deshalb die Angeklagten Anna Franz, an⸗ geblich zu Lindow im Februar 1860 geboren, und deren Ehemann, der Gymnastiker Wilhelm Franz, Beide zur Zeit unbekannten Aufenthalts, zur Er⸗ klärung binnen 4 Wochen aufgefordert. Liebenwalde, den 17. Juli 1891. Königliches Amtsgericht.

und Anweisungen, hinterlegt von der Antragstellerin,

Urkunde erfolgen wird.

hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den S. Februar 1 Zimmer 19 anberaumten Termine unter Vorlegung der bezw. Urkunden ihre Rechte darauf anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung erfolgen wird.

und seine Ehefrau Elisabeth, geb. Diehler, sowie Kearl v. Kramer und seine Ehefrau Emilie, geb. Louvis, alle vier von hier, 2) das Pflegamt des St. Königl.

wigseisenbahngesellschaft zu Mainz, 5) Adam Witzel und seine Ehefrau 8 bpeantragt haben,

furt a. Main bei den Grundstücken Frankfurter Ge⸗

In der Strafsache gegen den Tagelöhnersohn Jo⸗ hann Helmin aus Kronthal, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Verletzung der

da der Angeschuldigte des Vergehens gegen §. 140 Absatz 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 325, 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens der Arrest auf Höhe von 600 ℳ, in Worten sechshundert Mark, angeordnet.

Durch Hinterlegung von 600 (in Buchstaben sechshundert Mark) wird die Vollziehung des Arrestes gehemmt urd der Angeschuldigte zu dem Antrage auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt.

Auf Grund vorstehenden Arrestbefehls wird die dem Angeschuldigten zustehende Forderung von 600 ggepfändet, welche auf dem Grundstück des Maurer⸗

gesellen Katny in Kronthal eingetragen steht.

ehrpflicht wird,

1““

Katny darf die gepfändete Forderung an Helmin oder dessen Cessionar bezw. Beauftragten nicht mehr zahlen. Der Angeschuldigte hat sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere der Einziehung der⸗ selben zu enthalten. II. Mi 126 91.

Bromberg, den 15. Juli 1891.

Königliches Landgericht, III. Ferien⸗Strafkammer. Schatz. Nolte Kunad.

[26297] Beschluß.

Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen den Schmiedegesellen Christian Otto Wilhelm Heinemann, geboren am 23. März 1866 zu Laatzen, Kreis Hameln, unbekannten Aufenthalts und gegen den Ernst Heinrich Quentin, geb. 13. November 1870 zu Hameln, unbekannten Auf⸗ enthalts, zuletzt in Laatzen bezw. in Hameln wohnhaft, das Hauptverfahren vor der Strafkammer I. des Königlichen Landgerichts hierselbst eröffnet. Zugleich wird auf Grund der §§. 480, 325, 326 der St.⸗

P.⸗O. zur Deckung der die Angeklagten möglicher⸗ weise treffenden höchsten Geldstrafe und der Koflen des Verfahrens deren im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt.

Hannover, den 23. Juli 1891.

Königliches Landgericht, Ferien⸗Strafkammer IIa.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[6576] Aufgebot. .

Die verwittwete Frau Präsident Steinkopff, Emilie, geb von Salmuth, zu Dessau, vertreten durch den Rechtsanwalt Rausnitz hier, Charlotten⸗ straße 28, hat das Aufgebot des Depotscheins des Comtoirs der Reichsbank für Werthpapiere Nr. 526 506 über 9000 4 %öige Posener Pfandbriefe mit Zinsscheinen, sällig 1. Januar 1890 folgenden

beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 4. Dezember 1891, Vormittags 11 ¾ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B. part., Saal 32, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der

Berlin, den 18. April 1891. . Das Königliche Amtsgericht I. Abtheilung 49.

[26405] Anufgebot. Folgend 1 gegangene Urkunden werden hierdurch aufgeboten: 8 1 1) Antrag des Bäckergesellen Wladislaus Slawinski in Gnesen das auf seinen Namen lautende, von der Kasa pozyczkowa w Gnieinie, G. mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, am 16. Februar 1888 über 36 ausgestellte und demnächst nach erfolgten Zuschreibungen über 105 lautende Sparkassenbuch Nr. 1851 auf Antrag des administratorischen General⸗ Konsistorii in Gnesen das für den „Pfarr⸗ baufonds Ostrowite prymasows- kie“ von der hiesigen Kreissparkasse unter Nr. 77 ausgestellte Kreissparkassenbuch, welches einschließlich der Zinsen bis Ende 1889 über 244,10 lautet; 8 auf Antrag des Lademeister⸗Akpiranten Max Schönherr in Oppeln, früher Hoboist im 6. Pomm. Inf.⸗Reg. Nr. 49 in Gnesen —, der auf seinen Namen von der Kassen⸗Kom⸗ mission des I. Bataillons genannten Regi⸗ ments im Nov. 1884 ausgestellte Depositen⸗ schein bezüglich seines Heirathsgutes von 300 ℳ, eingezahlt auf das Gnesener Kreis⸗ sparkassenbuch Nr. 8259. Die unbekannten Inhaber dieser Urkunden werden Uhr, im

1892, Vorm.

Guesen, den 20. Juli 1891. Königliches Amtsgericht

[26318] Aufgebot. b Nachdem 1) Johann Wilhelm Schmidt⸗Diehler

Katharinen⸗ und Weißfrauenstifts dahier, 3) die Eisenbahndirektion dahier Namens des Königl. preuß. Eisenbahnfiskus, 4) die Hessische Lud⸗

Katharina, geb. Löffler, dahier

eine öffentliche Aufforderung dahin zu erlassen, daß Diejenigen, welche auf Grund der zu den Lager⸗, Flur⸗ und Hypothekenbüchern der Gemarkung Frank⸗

markung, wie sie im Folgenden im Einzelnen aufgeführt sind, eingetragenen Grundzinsen von jährlich 1 Malter Korn für die von Svvertischen Erben und jährlich ein Malter 2 Simmer 1 ½ Gescheid s. g. Andreas⸗ weizen für das Oberamt Königstein an diese Grund⸗ zinsen Anspruch zu haben vermeinen, solche bis spätestens in dem anzuberaumenden Aufgebotstermin anzumelden haben, bei Vermeidung dessen, daß diese Grundzinsen als nicht mehr zu Recht bestehend er⸗ kannt würden und deren Löschung verfügt würde,

und zwar: 8 1.“

die Antragsteller zu 1: bezüglich Gewann 16 Nr. 106 A, derjenige zu 2:

bezüglich Gewann 1 Nr. 49ℳ, 61, 63, 95 a, 104, 114, 122, 135, 140, 149, 152, 153, 159, 166, 167, 181, 202, 208, 217, 231, 232, 236, 263, 273, 275, 302, 307 u. 309.

Gewann 6 Nr. 19a., 45, 49, 50, 67, 75, 152, 225, 249, 254 u. 256,

Gewann 7 Nr. 20, 35, 36, 43, 44, 55, 85, 102, 106. 108, 131 u. 139.

Gewann 8 Nr. 28B.,

Gewann 15 Nr. 127, 159, 161, 162, 207 u. 209,

Gewann 16 Nr. 106, 146 und 324,

die Antragstellerin zu 3:

ezüglich Gewann 15 Nr. 207a. 207 B. u. 209 B,

Gewann 16 Nr 26, 106 B., 106 C, 106 D, 21 D⸗ 71 A D., 80 B.— E, 49 P.— Q, 52 und 52 B. C.

d 63, die Antragstellerin zu 4: bezüglich Gewann 16 Nr. 103 A. I., endlich die Antragsteller zu 5: bezüglich Gewann 15 Nr. 127 und 159; werden in Erwägung: daß das Königliche Landgericht Civilkammer? dahier durch seinen auf Beschwerde erlassenen Beschluß vom 14. März 1891 das Aufgebot von Grundzinsen für zu⸗ lässig erklärt hat, daß die darnach für erforderlich zu erachtende Antragsberechtigung dargethan, auch der darnach als Voraussetzung des Verfahrens für er⸗ forderlich zu erachtende Mangel eines von den An⸗ tragstellern wegen Löschungsantrags zu belangenden Bezugsberechtigten hinlänglich glaubhaft gemacht ist, daß jedoch der anzudrohende Rechtsnachtheil nicht, 1 beantragt, auch die Löschungsver fügung umfassen ann, alle Diejenigen, welche an die oben bezeichneten Grundzinsen irgendwelche Rechtsansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens in dem hierdurch auf Mittwoch, den 18. November I. J., Vorm. 10 Uhr, hierher, Zimmer Nr. 29, anberaumten Termine geltend zu machen, widrigen⸗ falls sie mit diesen Ansprüchen ausgeschlossen werden. Frankfurt a /M., den 19. Juli 1891. 8 Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[13202] Aufgebot.

Der Königliche Notar Vorbrugg dahier hat in seiner Eigenschaft als Verlassenschaftskommissär in der Nachlaßsache der Dorothea Romming von Neu⸗ hof, diesseitigen Gerichts, den Antrag auf Amorti⸗ sirung einer Forderung von 100 Fl. = 171 43 gestellt, für welche im Hypothekenbuche für Kraftshof Band II. Seite 93 zu Gunsten einer Frau Haupt⸗ mann Helena Jakobine Katharina Freifrau von Imhbof in Nürnberg seit dem Jahre 1826 Hypothek eingetragen ist

vom Tage der letzten auf diese Forderung sich be⸗ ziehenden Handlung an gerechnet, 30 Jahre verstrichen sind, so ergeht hiemit an alle Diejenigen, welche auf diese Forderung ein Recht zu haben glauben, die Aufforderung, ihre Ansprüche spätestens im Auf⸗ gebotstermine vom 15. Jannar 1892 beim unter⸗ fertiagten Gerichte, Zimmer Nr. 18/II, anzumelden, widrigenfalls die erwähnte Forderung für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würde. Fürth, am 9. April 1891. Königliches Amtsgericht. gez. Kreß. Zur Beglaubigung: (L. S.) Hellerich, geschäftsl. K. Sekretär.

[26310] Von dem Schuhmachermeister Otto Vogler in Karwitz ist der Antrag gestellt, über sein daselbst sub Nr. 11 belegenes Haus e p, welches er laut Kontrakts vom 27. September 1887 von dem Schneidermeister Friedrich Wrege daselbst gekauft hat, ein Hypothekenbuch zu errichten. Es werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen, zu deren Anmeldung in dem dazu auf Donnerstag, den 8. Oktober 1891, Vormittags 10 Uhr, vor Gericht hieselbst anberaumten Termine peremtorisch und unter dem Nachtheile aufgefordert, daß ein nicht angemeldetes und von der Anmeldungaspflicht nicht ausgenommenes Realrecht an dem proklamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als alle künftigen Besitzer des⸗ selben erloschen sein soll. Feldberg, den 23. Juli 1891.

Großherzogl. Mecklenb.⸗Strel. Amtsgericht.

Runge.

[26311] Der Eigenthümer August Maaß in Fürstenhagen hat beantragt, über sein daselbst sub Nr. 5 be⸗ legenes Haus c. p., welches er laut Vertrages vom 2. Juli 1861 von seinem Vater, dem Eigenthümer Ehristian Maaß daselbst, eigenthümlich erworben hat, ein Hypothekenbuch zu errichten. Demnach werden alle Diejenigen, welche Real⸗ rechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen, zu deren Anmeldung in dem dazu auf Donnerstag, den 8. Oktober 1891, Vormittags 10 Uhr, vor Gericht hieselbst anberaumten Termine perem⸗ torisch und unter dem Nachtheile aufgefordert, daß ein nicht angemeldetes und von der. Anmeldungs⸗ pflicht nicht ausgenommenes Realrecht an dem pro⸗ klamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als alle künftigen Besitzer desselben erloschen sein soll. Feldberg, den 23. Juli 1891. Großherzogl. Mecklenb.⸗Strel. Amtsgericht. Runge. [26408] Aufgebot. Auf Antrag der Braunschweigischen Landeseisen⸗ bahngesellschaft ist Termin zur Auszahlung der Ent⸗ schädigungen für nachfolgende, zur Anlage der Landes⸗ eisenbahn im Wege der Expropriation erworbene Grundflächen: I. in der Feldmark Hagen Blatt III. des Feldrisses. 1) das dem Malermeister Carl Sander gehörige, Nr. 1347 an der Nordstraße belegene Grundstück zu 6 a 8 qm, 2) das dem Ingenieur Hermann Königsdorf ge⸗ hörige, Nr. 1346 an der Nordstraße belegene Grund⸗ stück zu 6 a 3 am, 3) das dem Maurermeister Friedrich Röper ge⸗ hörige, Nr. 1317 an der Nordstraße belegene Grund⸗ stück zu 7 a 47 qm. II. in der Feldmark Altpetrithor Blatt I. 1 4) von den der Feldmarksinteressentschaft Alt⸗ petrithor gehörigen Gräben Nr. 149 a zu 9 a 62 qm und Nr 148 zu 10 a 25 aqm, die auf der Ver⸗ messungskarte mit den Buchstaben dI w XF dI Tund arsdegfkmd umschriebenen Flächen zu 15 qm und 8 a 70 am III. in der Feldmark Hohethor A Blatt II.

5) von dem dem Knochenhauermeister Theodor Die⸗ derich gehörigen Grundstücke Nr. 7 in der Kälber⸗ wiese zu 4 a 55 qm die auf der Vermessungekarte mit den Buchstaben aI z y x w v al umschriebene Fläche zu 4 a 15 am, u““

6) von dem dem Kaufmann Adolf Willies ge⸗ hörigen, Nr. 2 im Altfelde belegenen Grundstücke zu 58 a 85 qm, die auf der Vermessungskarte mit den Buchstaben uII rII ex dIcI bIbIIgI uII, resp. tII sII rII uII tII, resp. gI. bI1 bI f1. gI umschriebenen Flächen zu 44 15 qm resp. 2 a resp. 50 qm,

7) von dem dem Kaufmann Adolf Willies ge⸗ hörigen, Nr. 1 im Altfelde belegenen Grundstücke zu 84 a 60 qm die auf der Vermessungskarte mit den Buchstaben mI iI hI gI uIlI kI mI resp. 11 mI kl 11 umschriebenen Flächen zu 6 a 90 qm resp. 60 qm, 9—

8) von dem dem Kaufmann Adolf Willies ge⸗ hörigen, Nr. 56 am Altfelde belegenen Grundstücke zu 52 a 10 qm die auf der Vermessungskarte mit den Buchstaben sIrI qI pI tI sI. umschriebene Fläche zu 8 a 50 qm, 8

9) von dem dem Schweinefeilschlächter Gustav Edzard Adolf Brunke und dem Kaufmann Otto Hermann Gustav Brunke gehörigen, Nr. 57 im Altfelde belegenen Grundstücke zu 75 a 78 qam die auf der Vermessungskarte mit den Buchstaben t.. tII ulI wI xI tI resp. sI tII ul vI slI um⸗ schriebenen Flächen zu 5 a 30 am resp. 4 a 15 qm,

B. Blatt I. G

10) von dem dem Schmweinefeilsclächter Gustav Eduard Adolf Brunke und dem Kaufmann Otto Hermann Gustav Brunke gehörigen, Nr. 63 nördlich am Madamenwege belegenen Grundstücke zu 53 a 94 qm die auf der Vermessungskarte mit den Buch⸗ staben ol nI mI iI cI unschriebene Fläche zu 2 a 12 qm.

IV. in der Feldmark Wilhelmithor. A. Blatt IV.

11) die dem Kaufmann Otto Hermann Gustav Brunke gehörige, von dem Nr. 36 im Laffertskampe belegenen Grundstücke abgetrennte, auf der Ver⸗ messungskarte mit den Buchstaben n m p. bII o n umschriebene Fläche zu 3 a 58 qm,

12) die dem Victualienhändler Gustav Eduard Adolf Brunke gehörige, von dem Nr. 36 a im Laffertskampe belegenen Grundstücke abgetrennte, auf der Vermessungskarte mit den Buchstaben n k 1 m

Da die Nachforschungen nach dem rechtmäßigen Inhaber dieser Forderung fruchtlos geblieben und

B. Blatt VI. 13) von dem dem Kaufmann Adolf Willies ge⸗ hörigen, Nr. 8 am Jödebrunnen belegenen Grund⸗ stücke zu 76 a 92 qm die auf der Vermessungskarte mit den Buchstaben ghefg umschriebene Fläche

zu 8 7 qm,

14) von bem dem Kaufmann Adolf Willies gehörigen Nr. 12 in der rothen Wiese belegenen Grundstücke zu 49 a 90 am die auf der Vermessungskarte mit den Buchstaben 1 k i II ir 111 11 oLo pl alx umschriebene Fläche zu 2 a 94 qm auf den 22. September d. J., Morgens 11 Uhr, Zimmer 42, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst, Auguststraße 6, anberaumt, zu welchem die Realberechtigten unter dem Rechts⸗ nachtheile damit vorgeladen werden, daß sie im Falle ihres Nichterscheinens mit ihren Ansprüchen an die Entschädigungskapitale ausgeschlossen werden. Braunschweig, den 21. Juli 1891.

1 Herzogliches Amtsgericht. V. C. von Münchhausen.

[26336] Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen. Auf Antrag von Conrad Theodor Schubert als Kurator von Johann Andolis Kihn, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Bargmann, wird ein Aufgebot dahin erlassen: 1 I. daß der am 9. Mai 1826 hieselbst geborene Jo⸗ hann Andolis Kihn, welcher vor etwa 33 Jahren nach Amerika ausgewandert ist und im Jahre 1878 von Pittsburg aus zuletzt Nachricht von sich gegeben hat, hiemit aufgefordert wird, sich im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthor⸗ straße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 20, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 30. März 1892, Nachmittags 2 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß er werde für todt erklärt werden; daß alle unbekannten Erben und Gläubiger des genannten Verschollenen hiemit aufgefordert werden, ihre Ansprüche im unterzeichneten Amts⸗ gericht, spätestens aber in dem oben genannten Aufgebotstermin anzumelden und zwar Aus⸗ wärtige unter Bestellung eines biesigen Zu⸗ stellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses und ewigen Stillschweigens. Hamburg, den 22. Juli 1891. Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen. gez. Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehül [26417] Aufgebot. Nachdem über das Leben des landesabwesenden, am 6. Oktober 1835 geb Johann Dietz, ehelicher Sohn der Bauersebeleute Simon und Barbara Dietz, geb. Hein, zu Weichtungen, seit länger als 10 Jahren keine Nachricht vorhanden und dessen Todeserklärung beantragt ist, ergeht Aufforderung: 1) an den Verschollenen, spätestens im Auf⸗ gebotstermine, welcher auf den 15. Mai 1892, Vormittags, dahier anberaumt wird, persönlich oder schriftlich sich bei Gericht anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt wird; an die Erbbetheiligten ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen; an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. Münnerstadt, 24. Juli 1891. 1 K. Amtsgerich. 8 Der K. Amtsrichter: (Unterschriftl.l) Zur Beglaubigung: (L. S.) Der Gerichtsschreiber, K. Sekretär: Lederer.

[26312] Aufgebot. Von der verehelichten Dorothea Lehmann, geb. Kesselschläger, zu Berlin ist der Antrag gestellt worden, ihren Bruder, den am 7. April 1849 als Sohn des Tabaksfabrikanten Heinrich Kesselschläger und dessen Ehefrau Dorothea, geb. Waldtmann, zu Heiligenstadt (Eichsfeld) geborenen, angeblich seit dem 21. November 1875 verschollenen Maler Anton Kesselschläger für todt zu erklären. Der vor⸗ bezeichnete Verschollene und die von ihm etwa zurück⸗ gelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer werden in Folge dessen aufgefordert, sich vor oder in dem am 2. Juli 1892, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, parterre, Saal 32, anstehenden Termine persön⸗ lich oder schriftlich zu melden, ꝛc. Kesselschläger für todt erklärt werden wird. Berlin, den 16. Juli 1891. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 48.

[26419] Bekanntmachung.

Vormittags 10 Uhr, angesetzte

abgehalten werden. Neustadt O./S., den 25. Juli 1891. Königliches Amtsgericht. [26335] Amtsgericht Hamburg.

helm rectius Wilhelm Libert Westphalen und Dr.

gebot dahin erlassen:

widrigenfalls der

Der in der Müller Carl Christ'schen Todes⸗ erklärungssache von Zülz auf den 24. April 1892, Aufgebotstermin wird am 25. April 1892, Vormittags 10 Uhr,

Auf Antrag der Rechtsanwälte Dr. Libert Wil⸗

gericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 20, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 18. November 1891, Nachmittags 2 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 16. Juli 1891. Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen. gez. Tesdorpf Dr.

Veröffentlicht: Ude, Gerichtssch ergehůͤlfe

[26234] Bekanntmachung. 4

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen

Amtsgerichts vom 21. Juli 1891 ist die am 30. Ja⸗

nuar 1855 in Sumowo geborene unverehelichte

Maria Kueczyuska für todt erklärt. III. F. 20/90. Strasburg W./ Pr., den 21. Juli 1891.

““ Königliches Amtsgericht.

1“ ““

Bekanntmachung. 1 Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 11. Juli 1891 sind folgende Hypotheken⸗ dokumente: 1) a. das Hypothekeninstrument über das für den Oekonomen Friedrich Gericke zu Langeln auf Grund der Obligation vom 3. Oktober 1852 ex decreto vom 25. November 1852 im Grundbuche der Häuser von Danstedt Band 2 Blatt 133 Abtheilung III. Nr. 9 eingetragene Darlehn von 750 Thaler Gold, b das Hvvpothekeninstrument über das daselbst Abtheilung III. Nr. 10 für denselben Gläubiger aus der Obligation vom 27. September 1854 ex decreto vom 15. November 1854 eingetragene Dar⸗ lehn von 130 Thaler Gold, 2) das Hypothekeninstrument über die im Grund⸗ buche der Häuser von Halberstadt Band 9 Blatt 145 Abtheilung III. Nr. 6 auf Grund des Vertrages vom 8. Januar 1859 ex decreto vom 24. Februar 1859 für die Wittwe des Hutmachers Friedrich Weber, Dorothee, geb. Hahn, zu Halberstadt einge⸗ tragenen 100 Thaler Courant Abfindungsgelder, 3) das Hvpothekeninstrument über das im Grund⸗ buche der Flur von Schwanebeck, Band 8 Blatt 393 Abtheilung III. unter Nr. 1 und 2 auf Grund der Urkunde vom 9. Juni 1837 ex decreto vom 4. Juli 1837 für die Wittwe des Chirurgius Loh⸗ meyer, Dorothee, geb. Tegtmeyer, zu Halberstadt ein⸗ getragene Darlehn von 25 Thaler Courant, 4) der Hypothekenbrief über die im Grundbuche der Häuser von Halberstadt Band 27 Blatt 373 Abtheilung III. Nr. 4 auf Grund des Vertrages vom 28. April 1879 am 24. Juni 1879 für den Polizeiwachtmeister Borsdorf eingetragene Darlehn von 1800 ℳ, 5) das Hypothekeninstrument über die im Grund⸗ buche der Häuser von Sargstedt Band 3 Blatt 145 Abtheilung III. Nr. 3 auf Grund des am 28 Sep⸗ tember publizirten Testamentes vom 14. Oktober 1824 und des Kaufkontraktes vom 17. Dezember 1830, 3. September 1832, 8. Januar 1833 und Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes vom 10. Januar 1833 ex decreto vom 6. Juni 1833 für Hennig Friedrich un Anna Sophie Marie, Geschwister Sievers, eingetragenen 1000 Thaler Gold Vatergut, ¹

für kraftlos erklärt. Halberstadt, den 24. Juli 1891. Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 20. Juli 1891. Eifert, Gerichtsschreiber. 8 Auf den Antrag 1) der Restaurateur Adolf und Hortensia, geb. Müller, Pfeifferschen Eheleute hier, Reitergasse, vertreten durch den Rechtsanwalt Gall hier, 2) des Besitzers August Rabischke zu Ziegel⸗ scheune, vertreten durch den Rechtsanwalt Citron hier, erkennt das Königliche Amtsgericht X. zu Danzig durch den Amtsgerichtsrath Pospieszyl, da weder in dem Aufgebotstermine vom 20. Juli 1891, noch seitdem Rechte Dritter auf die Urkunde an⸗ gemeldet sind, und die Antragsteller Erlaß des Aus⸗ schlußurtheils beantragt haben, für Recht: 1) Die Hypothekenurkunden u 1: 8 über die Post von 200 Thlr. nebst 6 % Zinsen 8 Darlehn, eingetragen für den Kaufmann Adam Jakob Tuschinski in Danzig rubr. III. Nr. 4 es den Restaurateur Adolf und Hortensia, geb. Müller⸗Pfeifferschen Eheleuten gehörigen Grundstücks Danzig, Reitergasse Nr. 1, u 2. über die Post von 100 Thlr. nebst 5 % Zinsen seit dem 15. Januar 1867, 5 Thlr. 9 Sgr. vorgeschossene Kosten und 27 Sgr. Exekutions⸗ kosten, rechtskräftige Forderung, eingetragen für den Zimmermann August Friedrich Wil⸗ hbelm Demski in Dansig Abtheilung III Nr. 20 des dem Besitzer August Rabischke gehörigen Grundstücks Ziegelscheune Blatt 1 werden für kraftlos erklärt. 2) Die Kosten des Verfahrens haben die Provo

kanten zu tragen IVLVLVP6B'uö'Fg.

[26248]

8

Ernst Richard Kcyemann als Testamentsvollstrecker 16“ defti. Franz Ludwig Emil Heitmann wird ein Auf⸗ [26233]

Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom 16. Juni 1891 sind

daß Alle, welche an den Nachlaß des am 29. Mai folgende Hypothekenurkunden;

1) über 3,0 Thlr. Restkaufgeld für den Kossathen Adolf August Telz zu Groß Ottersleben, ein⸗ getragen im Grundbuch Groß⸗Ottersleben Band 7 Blatt 342 Abbtheilung III. Nr. 1 aus

1891 hieselbst verstorbenen Weinküfers Franz Ludwig Emil Heitmann Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen oder den Be⸗ stimmungen des von dem genannten Erblasser ilung am 21. April 1891 crrichteten, am 11. Juni dem Kaufvertrage vom 6 Mai 1864. 1 1891 hieselbst publizirten Testaments, wie auch über 15 Thlr. 3 Sgr. 6 Pf. und 5 Sgr. Kosten der Ernennung der Antragsteller zu Testaments⸗ für den Schneidermeister A. Grosse zu Magde⸗ vollstreckern sowie der denselben ertheilten „Macht burg aus dem rechtskräftigen Mandate vom und Gewalt, welche einem mit den ausgedehntesten 19. Januar 1858, eingetragen im Grundbuche Befugnissen versehenen Testamentsvollstrecker zu⸗ von Magdeburg Band 36 Blatt 2149 Ab⸗ stehen, namentlich also Mobilien und Immo⸗ theilung III Nr. 15, 1 bilien öffentlich oder unter der Hand zu ver⸗ über 1000 Thlr. Theilforderung von ursprüng⸗ kaufen, Gelder einzuziehen, Vergleiche zu schließen, lich 2000 Thlr. für den Banquier Alwin Walz Werthpapiere, Grundstücke und Hypothekenpöste in Berlin aus der Urkunde vom 28. April 1859, auf ihren alleinigen Consens umzuschreiben, zu eingetragen im Grundbuche von Magdebure verklausuliren oder für den Nachlaß in Empfang Band 7 Blatt 416 Abtheilung III. Nr. 7,

zu nehmen, höhere Beschwerungen anzunehmen, für kraftlos erklärt. .

Hauspöste zu tilgen u. s. w.“ widersprechen Magdeburg, den 16. Juni 1891.

umschriebene Fläche zu 3 a 67 qm,

wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ önigliches Amtsgericht. Abtheilung 6. und Widersprüche bei dem unterzeichneten Amts⸗- 8 1