1891 / 177 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Jul 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Trier, 27. Juli. Bernkastel an der Mosel feierte gestern und heute den 600. Gedenktag seiner Erhebung zur Staut. Die Seele des Festes war, wie man der 128 Ztg.“ schreibt, Hr. Dr. Hugo Thanisch, der glückliche Besitzer des Fleckchens Erde, wo der „Bernkastler Doktor“ wächst. Auf seine Anregung hin hatte Hr. Friedrich van Hoffs ein Festspiel gedichtet: „Die Säkularnachtwächter von Bernkaästel“. Der Reihe nach treten die Nachtwächter von 1291, 1391, 1491 u. s. w. auf und erzählen in schönen Knittelversen, was alles der Stadt Bernkastel in den 600 Jahren ihres Bestehens Gutes und Schlimmes widerfahren sei. Zuletzt ver⸗ einigen sich alle 7 Säkularnachtwächter zu einem Chorus, der in den Worten ausklingt: „O bleibe diesen Mauern Stets ferne Leid’ und Plag'! Bernkastel steh und blühe Bis an den jüngsten Tag“. Dieses Spiel wurde von Bernkastler Bürgern in der vergangenen Nacht just um die Geisterstunde aufzeführt und erntete den ver dienten Beifall. Der gestrige Abend brachte außerdem einen Fackel⸗ zug. Heute Vormittag fand ein Festgottesdienst statt und später ein Festzug, der gegen 11 Uhr auf dem Marktplatze sein Ende nahm In dem Marktbrunnen war das Wasser abgestellt worden und statt des Wassers hatte der löbliche Bernkastler Stadtrath ein Fuder (etwa

Die Lokomotivführer der Fernzüge haben nach Meldungen hiesiger Blätter nunmehr Sitzplätze auf den Lokomotiven erhalten. Der schemelartige Sitz ist mit einer geraden Rücklehne versehen und auf dem für das Bedienungspersonal der Maschine bestimmten Raum seitlich derart angebracht, daß der Lokomotivführer von diesem Platz aus die Strecke übersehen und die Steuerung sowie den Regulator bedienen kann. Die Form des Sitzplatzes ermöglicht ein leichtes und schnelles Auf⸗ und Absitzen. Für den Heizer ist insofern besser gesorgt worden, als das Schutzdach nach hinten verlängert worden ist. Außerdem sind die Tendermaschinen jetzt sämmtlich mit einer Thür an der Aufsteige⸗ stelle versehen, die dem Heizer ebenfalls Schutz gegen Wind und

Regen gewährt.

Der Auswandererbahnhof bei Ruhleben soll, wie die „Voss. Z.“ hört, zum 15. August seiner Bestimmung übergeben werden. Er besteht aus drei großen Wellblechbaracken. Die ganze Bahnhofs⸗ anlage wird mit einem hohen Bretterzaun umgeben. 8

Meber die Wasserwerke am Müggelsee wird der „N. Pr. Z.“ berichtet: Pumpwerke treiben ununterbrochen das Seewasser durch Röhren in die Filterbecken, die unter der Erde liegen und in Kreuz⸗ bogenform erbaut sind. Ueber der Erde sieht man nur kleine Er⸗ höhungen, die mit Grasböschungen versehen sind und oben kleine mit dickem Glas bedeckte Oeffnungen haben. Der Boden dieser elf Filter⸗ becken besteht aus einer Thonschicht, unter dieser liegt eine Schicht Kies und über dem Kies ist Cement gemauert, um das Durchsickern des Wassers zu vermeiden. Ueber die Cementschicht werden Feldsteine in regelrechter Packung etwa 10 bis 15 em hoch gelegt, und auf diese folgen wieder mehrere Schichten groben und feinen Kieses. In diese Becken wird nun das Seewasser hineingepumpt, das seine unreinen Stoffe an die ver⸗ schiedenen Kies⸗ und Sandschichten abgiebt. Das gereinigte Wasser geht durch Röhren in die ebenfalls unter der Erde gelegenen acht bis zehn Wasserbehälter, die durch feste Mauern getrennt sind und durch große Oeffnungen in Verbindung stehen. Hierdurch bleibt das fort⸗ während zufließende Wasser in steter Bewegung und kann also nicht in Fäulniß übergehen; Maschinen treiben es in die Röhren und durch

Erste Beilage zeiger und Königlich Preußis

Berlin, Donnerstag, den 30. Juli

Anzeiger.

1891.

Wohn⸗ und Withschaftsgebäude zu erzielende Mehrwerth mit⸗ berücksichtigt werden. Die Uebernahme der Rentenbankrente ist jedoch in diesem Falle ganz oder zu einem entsprechenden

8) Auf die durch die Anwendung dieses Gesetzes bei der Generalkommission entstehenden Kosten finden unbeschadet Uge im §. 12 8 Bestimmungen des Gesetzes über da ostenwesen in Auseinandersetzungssachen vom Theile bis zu dem auf die ord smäßi 1 24. Juni 1875 (Gesetz⸗Samml. S. 395) mit der Maß els e“

esetz⸗So . S. gabe Gebäude folgenden n e . Anwendung, daß für die Bemessung des Pauschsatzes die 8 Pögaristeg he Grundsätze des §. 2 Nr. 1 gelten. Der Jahreswerth ist nach §. 9. 1b

Königreich Preußen.

Gesetz, nd die Beförderung der Errichtung von Rentengütern.

bbbI“ von Gottes Gnaden König von

Trompetercorps des Die besondere Taxe (§. 7 Absatz 2) wird durch die General⸗

gewaltigen Druck in den Wasserthurm nach Lichtenberg, von wo aus die einzelnen Stadttheile mit Wasser versorgt werden. Es sind zur Zeit 200 Menschen an dem Bau der Berliner Wasserwerke am

Müggelsee beschäftigt. 1 8

Eine interessante Urkunde aus dem Jahre 1848 ist, wie hiesige Blätter berichten, vor Kurzem bei den Arbeiten an den „Damm⸗ mühlen“ gefunden worden. Die Urkunde, die in einem Glas⸗ kästchen ruht, ist in einen Holzbalken eingelassen und enthält die Mit⸗ theilung, daß die letzten Arbeiten an den Mühlgebäuden am 2. und 3. April 1848 vollendet worden sind; ebenso enthält das Schriftstück die Mittheilung, daß der bei diesem Bau beschäftigte Zimmerer Ro⸗ gowski beim Kampf an der Barrikade in der Breiten Straße am 18. März 1848 erschossen worden ist; auch ein Verzeichniß sämmt⸗ licher Arbeiter, die in den Märztagen auf dem Bau beschäftigt ge⸗ wesen, ist in der Urkunde enthalten. Ferner wurde noch bei den Aus⸗ bauarbeiten ein Sandsteinblock gefunden, dessen Inschrift besagt, daß das eine der Gebäude im Jahre 1707 errichtet worden ist

Unentgeltliche Lehrkurse in der Roller'schen Stenographie eröffnen die Berliner Roller'schen Stenographenvereine Montag, den 3. August im Restaurant Protz, Annenstraße 9, Dienstag, den 4. August im „Nordpark“, Müllerstraße 161, Mittwoch, den 5. August im Restaurant Becker, Poststraße 29, Donnerstag, den 6. August im Restaurant Hintsche, Neue Königstraße 59, Freitag, den 7. August im Restaurant Hensel, Brunnenstraße 129a, Sonnabend, den 8. August im „Bürgergarten“, Lindenstraße 105, überall Abends 8 ½ Uhr. Die Kurfe erfordern vier bis fünf Lehrstunden, wöchentlich eine. Die Lehrmittel kosten 3 Anmeldungen werden in der ersten Stunde bei den in den Unterrichtslokalen anwesenden Lehrern entgegen⸗ genommen. Der ersten Unterrichtsstunde kann Jeder beiwohnen, ohne zur Abnahme der Lehrmittel verpflichtet zu sein.

Zu dem Internationalen literarischen Kongreß, welcher vom 12. bis 19. September in Verbindung mit der Jahres⸗ versammlung des Deutschen Schriftstellerverbandes in Berlin statt⸗ finden wird, sind in diesen Tagen sowohl von der Association litté- raire et artistique internationale zu Paris, als auch vom Vorstande des Deutschen Schriftstellerverbandes zu Berlin die Einladungen ver⸗ fandt worden. Das Berliner Central⸗Comité für den Kongreß hat in seiner letzten Sitzung die allgemeinen Grundzüge des Programms entworfen. Demnach wird Sonnabend, den 12. Sevptember, ein feierlicher Empfang beider Vereinigungen in Gegenwart staat⸗ licher und kommunaler Autoritäten stattfinden; der deutsche Verband wird zwei Arbeitstage, Sonntag und Montag, haben, während die Association noch Mittwoch, Donnerstag und Freitag zu ihren Arbeits⸗ tagen zieht. Am Dienstag findet ein gemeinsamer Ausflug nach den Havelseen statt. Eine ziemlich beträchtliche Anzahl sonstiger Festlich⸗ keiten ist auf die übrigen Tage vertheilt. Auch einige größere Ber⸗ liner Zeitungen beabsichtigen, den fremden Kollegen von der Feder fest⸗ liche Veranstaltungen darzubringen.

Eine interessante überraschende Thatsache ist die, daß bei einer Reihe ron Thieren eine vollkommene Nachahmung von Blättern, Zweigen und sogar fernstehenden Thieren vorkommt. Ueber die Be⸗ deutung dieser Erscheinung, der fogenannten Mimicry wird Hr. Dr. Robert Keller morgen in der Urania einen Vortrag halten. Einen besonderen Werth erbält dieser Vortrag dadurch, daß die ver⸗ schiedenen Beispiele der Mimicry in Aufnahmen nach der Natur, wenigstens zum größten Theile, vorgeführt werden. .

Rathenow, 29. Juli. Das

Husaren⸗Regiments von Zieten (Brandenburg) Nr. 3, welches für die Concerte der Deutschen Ausstellung in London engagirt war, ist aus England wieder hier eingetroffen. Das Corps hat während seiner Anwesenheit in London auch einige Male die Ehre gehabt, vor seinem Regiments⸗Chef, dem Herzog von Connaught, zu concertiren. Von demselben erhielt der Stabstrompeter Kostmann einen schweren goldenen Blei⸗ und Federhalter zum Tragen an der Uhrkette als Geschenk. Die Musiker sprechen sich über die gute Aufnahme, die sie jenseits des Kanals gefunden, äußerst lobend aus. Das Corps bat neben großen künstlerischen Erfolgen auch pekuntäre

Vortheile erzielt.

Danzig. In den Tagen vom 30. August bis 3. September findet in Danzig die 38. Generalversammlung der Katho⸗ liken Deutschlands statt. Für den 4. September ist bei ge⸗ nügender Betheiligung eine Fahrt mittels Sonderzuges nach Marien⸗ burg zur Besichtigung des Ordensritterschlosses in Aussicht genommen.

Habelschwerdt, 27. Juli. In Wölfelsdorf ist in Folge des anhaltenden Regenwetters dieser Tage ein merkwürdiger Erd⸗ rutsch vorgekommen, der dem Besitzer des Grundstücks beträchtlichen Schaden zugefügt hat. An einem Abhange ist, wie der „Gebirgs⸗ bote“ berichtet, eine Fläche von acht bis zehn Morgen, aus Feld und abgeholztem Wald bestehend, in Bewegung gekommen und ab⸗ gerutscht, sodaß fast zwei Morgen der darunter liegenden Wiese überschüttet sind. Ein über den Abhang quer hinaufführender Weg hat sich um mehrere Meter nach unten verschoben und die

dem Grundstück stehende Bäume sind mit ihrem Standort theils stehend abgerutscht, theils umgebogen; die Rutschstelle ist theilweise von Rissen und Schlünden durchzogen, theils bietet sie unversehrte Flächen. Wahrscheinlich ist der obere Theil des Abhanges durch die Ausrodung des früher darauf stehenden Holzes bei der großen Nässe locker geworden und hat diese Schiebung veranlaßt 8

Lüben, 27. Juli. Der Ehrenbürger unserer Stadt, General⸗ Lieutenant z. D. Hann von Weyhern in Berlin, früher acht Jahre lang Commandeur des hier garnisonirenden Dragoner⸗Regiments Nr. 4 von Bredow, hat der Stadt Lüben ein Ehrengeschenk in Form eines silbernen Pokals übersandt, welcher, wie das „Lüb. Stadtbl.“ meldet, den Stadtverordneten in ihrer gestrigen Sitzung zur Besichtigung überreicht wurde. Der Pokal ist vom Fuß bis zum Deckel, dessen Griff ein krähender Hahn bildet, 35 cm hoch, innen ver⸗ goldet und sowohl am Fuß wie oben mit Arabesken verziert, während der eigentliche Pokal aus mattem getriebenen Silber hergestellt ist. In altgothischer Schrift trägt er auf der einen Seite die Widmung: „Mein Wappenvogel hält die Wacht Ob Eurer Bürgerehre. Gott schütze sie bei Tag und Nacht, Euer Kleinod, Eure Wehre. In Ein⸗ tracht leeret den Pokal An jedem frohen Liebesmahl Und denkt in alter Treue dann An Euren Ehrenbürger Hann.“ Die entgegengesetzte Seite zeigt das Hann'sche Wappen, das im mittelsten Felde des durch einen schraffirten Querbalken getrennten Schildes einen krähenden Hahn, in zwei anderen Feldern, gleichfalls inmitten von Schraffirung (also schräg darüber und darunter) einen Stern trägt. Ueber dem Schilde befindet sich ein Busch von Reiherfedern, unter dem Schilde in gleichfalls altgothischen Buchstaben: Hann von Weyhern, Com⸗ mandeur von 1877 bis 1885.

Verbindung mit seiner oberen und unteren Fortsetzung verloren, auf

1000 1) alten Weines in den Brunnen geleitet. Jedermann durfte soviel trinken, als ihm beliebte, von welcher Erlaubniß denn auch redlich Ge⸗ brauch gemacht wurde. Während sich auf dem Markte das Volk um den

Weinbrunnen drängte, fand oben im Rathhaussaale der eigentliche offizielle Festakt statt, bei welchem Hr. Bürgermeistrr Kunz von Bernkastel und Hr. Regierungs Präsident von Heppe sprachen. Darauf wurde den Ehrengästen „Bernkastler Doktor“ aus uralten goldenen Humpen kredenzt, deren einer eine Inschrift aus dem Jahre 1636 trägt. Um 3 Uhr begann das Festmahl. Für den Abend war Illumination der Stadt und Ball in der Festhalle geplant, doch mag der Witterungs⸗ umschlag, welcher gestern Nachmittag eintrat, diesen Abschluß der Feier wohl verhindert haben. Dem trefflichen Gesammteindruck, welchen das Fest in jedem Theilnehmer hinterlassen hat, ist dadurch

kaum ein Abbruch geschehen.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene 8 Depeschen.

Toulouse, 30. Juli. (W. T. B.) Der Ausstand der Bediensteten bei der Tramway⸗Gesellschaft hat sich heute früh bedenklicher gestaltet. Die Strikenden spannten die Pferde der Wagen, welche die Depots verlassen wollten, aus und warfen die Wagen um, wobei sie aus der Bevölkerung thätige Unterstützung fanden. Folge dessen zum Eingreifen genöthigt; mehrere Personen wurden leicht verletzt und zahlreiche Verhaftungen vor⸗ genommen.

St. Petersburg, 30. Juli. (W. T. B.) In dem Festsaal des Stadthauses war während des gestrigen Festessens zu Ehren der französischen Offiziere die Büste des Prä⸗ sidenten Carnot aufgestellt. Nach den Toasten auf den Kaiser von Rußland und den Präsidenten Carnot wurde von der Tafelmusik abwechselnd die russische Nationalhymne und die Marseillaise ge⸗ spielt. Der größte der den französischen Offizieren von der Munizipalität verehrten silbernen Pokale wurde mit Wein gefüllt, der französische Botschafter Laboulaye, der Admiral Gervais, das Stadthaupt Lichatschew und die an⸗ wesenden Minister thaten aus demselben den ersten

(W. T. B.) König Alexande hier eingetroffen und mit Der König ist im

Moskau, 30. Juli. von Serbien ist gestern Abend militärischen Ehren empfangen worden. Kreml⸗Palast abgestiegen.

Bern, 30. Juli. (W. T. B.) Die Mitglieder der Bundesversammlung, welche Freunde des neuen Zoll⸗ tarifs sind, haben eine Central⸗Kommission eingesetzt um die Agitation für die Annahme des Zolltarifs in der Volksabstimmung energisch in die Hand zu nehmen.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Wetterbericht vom 30. Juli, Morgens 8 Uhr.

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Temperatur 10-8—qhS in 0 Celsius C. = 40

Wetter.

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1) Mittags Donner. ²) Nachts starker Regen. „Nachts Regen.

Uebersicht der Witterung.

Das Minimum über der Nordstäe hat sich nach dem südlichen Tbeil derselben verlagert und erstreckt seinen Wirkungskreis auch über Frankreich. Bei schwacher, meist nördlicher Luftströmung dauert das kühle, wolkige Wetter über Deutschland fort, von zahlreichen Stationen werden ergiebige Niederschläge gemeldet.

Freitag:

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Deutsche Seewarte

1 ng-Theater. Sonnabend: Wieder⸗Eröff⸗

Zum 1. Male: Am Tage des Gerichts.

Volksschauspiel in 4 Akten von P. K. Rosegger. Sonntag: Am Tage des Gerichts.

Montag: Die Ehre.

Triedrich- Wilhelmstädtisches Die Fledermaus. in 3 Akten von Joh. Strauß. Im prachtvollen Park: Großes Doppel⸗Concert. Auftreten von Gesangs⸗ und Instrumentalkünstlern.

stellung 7 ½ Uhr.

Schönheits⸗Kongreß. 8 X

Zroll's Theater. Freitag: Drittletztes Gast⸗

(Manrico: Hr. Bötel; Leonore: Frl. Collin als Gast; Acuzena: Fr. Heink)

Sonnabend: Gastspiel des Herzoglichen Kammer⸗ sängers Hrn. Max Büttner.

11 Sonntag: Vorletztes Gastspiel des Hrn. Bötel. „Großes Concert“ im Sommergarten,

desselben. Anfang 5 ½, der Vorstellung 7 Uhr.

Belle-Alliance-Theater. 2. Male mit durchweg neuer glänzender Ausstattung an Dekorationen, Kostümen, Ballets, Waffen⸗Requi⸗ siten, Beleuchtungseffecten ꝛc. zur See. Großes Ausstattungs⸗Zeitbild in 4 Akten (7 Bildern) von Ernst Niedt. Im 6. Bilde: liches Pferderennen auf der Bühne von lebenden

Im prachtvollen, glänzenden Sommergarten (vor⸗ nehmstes urd großartigstes Sommer⸗Etablissement a. D. den Residenz): 8 sämmtlicher Spezialitäten.

8 ““ des ganzen Garten⸗Etablissements.

Anfang des

8

Adolph Ernst-Theater.

Josefstadt. Wettschwimmerinnen. Posse 3 Akten von Theodor Taube. Kleiber. Anfang 7 ½ Uhr.

Thomas-Theater. Alte

Theater. Direktion: Emil Thomas.

Komische Operette

Freitag:

Gastspiel der Wiener vom K. K. priv. Theater i. d. Letzte und Abschieds⸗Vorstellung. mit Gesang in Musik von Carl

Sonnabend: Unsere Don Juans. Jakobstraße 30.

- Freitag: Vorstellung. Novität. Zum ersten Male: Im jettel.

siebenten Himmel. (4 Bilder) von Jean Kren. Musik von Johannes Doebber. In Scene gesetzt vom Direktor Emil Thomas.

Sonnabend: Zum 2. Male: Himmel.

Ensemble⸗

Die Im siebenten

llrania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnho Geöffnet von 12— 11 Uhr.

wissenschaftlichen Theater. Näberes die Anschlag⸗

Eröffnungs⸗

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Concerts 6 Uhr. Anfang der Vor⸗ Die Fledermaus. 126628]

& Im Theater: Letzter Doppel⸗

Großes Parkfest.

Heinrich Bötel. Der Troubadour.

Das Nachtlager in nützigen Bestrebungen.

brillanter elektrischer Beleuchtung

Freitag: Zum

Jung⸗Deutschland

Wirk⸗ denburg a. burg Ratbenow). Verehelicht:

Großes Doppel⸗Concert. Auftreten Brillante Illumination burg i. H.).

Geboren: Eine Tochter:

Concerts 6 Uhr.

Anfang des Theaters halt 88 Wagener (Groß⸗Rosen)

Verlobt: Frl. Anna Becker mit Hrn. Berg⸗Refe rendar Albert Jordan (Berlin— Dudweiler). Frl. Käthe Kupfer mit Hrn. Hauptmann Wilhelm Cranz (Trier Spandau). Frl. Elsbet Schu⸗ mann mit Hrn. Oberst⸗Lieutenant z. D. Pirner (Frauensee bei Tiefenort, Sachsen⸗Weimar Bran⸗

H.). Frl. Anita Hockmeyer mit

Hrn. Prem.⸗Lieut. Hans von Tepper⸗Laski (Ham⸗

Hr. Hofjägermeister, von Levetzow⸗Ehlerstorff mit Mathilde Gräfin von Baudissin (Ehlerstorff bei Olden⸗

Hrn. Berginspektor Fertig (Frose i. Anhalt). Hrn. Prediger Carl

Familien⸗Nachrichten.

Tief ergriffen widmen wir Bekannten und Freunden die Traveranzeige von dem in voriger Nacht erfolgten Hinscheiden des Herrn 8 8

Franz Kolb

Generaldirektor und Mitglied nes Verwaltungsrathes der Viersener

Actien⸗Gesellschaft für Spinnerei und Weberei.

Der Verstorbene, ausgezeichnet durch edlen Sinn und hohbe Geistesgaben, hat nicht nur

die Geschäfte der Gesellschaft seit ihrer Gründung während 27 Jahren vorzüglich geleitet, er

war auch ein treuer Fürsorger für das Wohl seiner Arbeiter und begeistert für alle gemein⸗

Uns aber war er ein bewährter Freund, und mit uns werden weitere

Kreise den Verlust dieses allgemein geschätzten Mannes schmerzlich empfinden. Viersen, den 29. Juli 1891.

Der Verwaltungsrath

der Viersener Aectien⸗Gesellschaft für Spinnerei und Weberei.

Gestorben: Fr. Emilie von Mikusch⸗Buchbe geb. von Melenthin (Eberswalde). Hr. Oberst⸗ Lieut. Wilhelm Ernst Karl Emil von Gizycki (Bromberg).

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor.

Berlin: 31 Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Fünf Beilagen 8 (einschließlich Börsen⸗Beilage). 1

Rittmeister

Die Gendarmerie sah sich in

Ehrentrunk.

Posse mit Gesang in 3 Akten

won Theilen desselben rechtswirksam

Täglich Vorstellung im

.

beiden Tilgungsperioden zur Ablösung von Rentenbeträgen

Wir Wilhelm, Preußen ꝛc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:

D. 8 8 §. 1. 2 8 Die auf Rentengütern von mittlerem oder kleinerem Um⸗ fang haftenden Renten können auf Antrag der Betheiligten durch Vermittelung der Rentenbank soweit abgelöst werden, als die Ablösbarkeit derselben nicht von der Zustimmung beider Theile abhängig gemacht ist. Zur Stellung des Antrages ist befugt: deer Rentenberechtigte, soweit er die Ablösung von dem anderen Theile beanspruchen kann, der Rentenguts⸗ besitzer, soweit er zur Ablösung der Rente ohne Zu⸗ stimmung des anderen Theils berechtigt, oder die Ab⸗ Slösung von dem anderen Theil beansprucht ist.

Der Rentenberechtigte erhält als Abfindung entweder den 27 fachen Betrag der Rente in 3 ½ proz. oder den 232 fachen gs 5 WEu nach deren Nenn⸗

er, soweit dies durch so 1 sche baare ch solche nicht geschehen kann, in ie Abfindung wird durch Zahlung einer Rentenbank⸗ rente Seitens des Rentengutsbesttzers 1S und getilgt (§. 3). 8. 2 . ₰⸗

Zur erstmaligen Einrichtung eines Rentenguts der im §. 1 bezeichneten Art durch Aufführung der nothwendigen Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäude kann die Rentenbank den Rentengutsbesitzern Darlehne in 3 ½ proz. oder 4proz. Renten⸗ briefen nach dem Nennwerth oder, soweit dies durch solche nicht geschehen kann, in baarem Gelde gewähren.

Die Darlehne werden durch Zahlung einer Rentenbank⸗ rente verzinst und getilgt (§. 3).

Die Darlehne sind Seitens der Rentenbank unkündbar; letztere hat jedoch das Recht, das Darlehn beziehentlich dessen ungetilgten Rest sofort zurückzufordern, wenn der Schuldner den Auflagen zur ordnungsmäßigen Unterhaltung und Ver⸗ sicherung der Gebäude nicht nachkommt oder wenn derselbe in Konkurs geräth oder durch Zwangsvollstreckung zur Zahlung der rückständigen Rentenbankrente angehalten werden muß. Der Rentengutsbesitzer hat vom Zeitpunkte der Renten⸗ übernahme eine Rentenbankrente (§J. 1 und 2) an die Rentenbank zu entrichten. Dieselbe beträgt:

18 1) falls 3 ½ proz. Rentenbriefe als Abfindung oder als Darlehn gegeben sind, 4 Proz. des Nennwerths der Renten⸗ briefe und des zur Ergänzung gegebenen baaren Geldes, oder

2) falls 4 proz. Rentenbriefe als Abfindung oder als Darlehn gegeben sind, 41½ Proz. des Nennwerths der Renten⸗ briefe und des zur Ergänzung gegebenen baaren Geldes.

„Der Rentengutsbesitzer hat die Rentenbankrente von 4 Proz. während einer Tilgungsperiode von 60 ½ Jahren oder die Rentenbankrente von 4 ½ Proz. während einer Tilgungsperiode von 561 ⁄1 Jahren zu entrichten. 8

So l ine Rent 8 8

„So lange eine Rentenbankrente auf dem Rentengu haftet, kann die Aufhebung der wirthschaftlichen Selbständigkent und die Zertheilung des Rentenguts sowie die Abveräußerung

nur mit G

der Generalkommission erfolgen. u“]

5.

Erfolgt die Ablösung der Rente (§. 1) oder die Ge⸗ währung des Darlehns (§. 2) zugleich mit 2. Begründung des Rentenguts, so kann die Zahlung der Rentenbankrente

auf Antrag des Rentengutsbesitzers für das erste Jahr unter⸗ leiben. Der hierdurch der Rentenbank entstehende Ausfall wird dadurch gedeckt, daß das abzulösende Kapital um die ein⸗ ljährigen Zinsen der Rentenbriefe und des zur Ergänzung ge⸗ gebenen baaren Geldes erhöht und von dieser Summe die in

Gemäßheit des §. 3 berechnete Rentenbankrente während der

Tilgungsperiode von 60 ½ oder 561⁄2 Jahren gezahlt wird.

Im Ueb 88 m Uebrigen findet das Gesetz über die Errichtun 1 Rentenbanken vom 2. März 1850 Gefet Sarrich S9119) nebst den dasselbe ergänzenden gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Maßgaben sinngemäße Anwendung:

11) Die Geschäfte für die linksrheinischen Landestheile sowie für. die Hohenzollernschen Lande werden der Rentenbank in Münster übertragen.

2) Die Vorschriften, welche für die an die Stelle der

Reallasten tretenden Geldrenten gegeben sind, gelten auch für die in §§ 1 bis 3 erwähnten Renten.

b 3) Die Bestimmungen, welche eine Tilgungsperiode von 41 1 2 Jahren beziehentlich eine Herabminderung der Rente auf neun Zehntel voraussetzen, bleiben ohne Anwendung. 14) Welche Summen im Falle des §. 23 des Rentenbank⸗ esetzes vom 2. März 1850 in den verschiedenen Jahren der

erforderlich sind, ergiebt sich aus den als Anla 2 . ge I und II veigefügten Tabellen. Eine derartige Kapitalsablösung inner⸗ ist h ersten 10 Jahre nach Begründung des Rentenguts 5) Dit Ffetean ea der Generalkommission zulässig. 8. eberwe ückstände . renten ist unzuläfsig.”8 von Rückständen an Rentenguts⸗ uf Antrag der Generalkommission wird im Grund⸗ 88. dementseh da das Grundstück als Rentengut der Renten⸗ Betrag der Michtig sei. In den Eintragungsvermerk ist der aufzunehmen. enbankrente, sowie die Tilgungszeit derselben 7) Die Uebernahme der Rentenbankr 2. Januar und 1. Julk defol 88 enbankrente kann auch zum n. D betreffenden Rentenbriefe sind bie

8

den Zinsen der ausgegebenen Rentenbriefe festzustellen.

8 9) Die Ressort⸗Minister bestimmen, ob und von welchem Zeitpunkte 3 ½ oder 4 prozentige Rentenbriefe als Abfindung (8. 1) oder als Darlehn (§. 2) gegeben werden sollen. So lange der Cours der 4 prozentigen Rentenbriefe an der Berliner Börse dauernd auf dem Nennwerth oder darunter steht, dürfen 3 ½ prozentige Rentenbriefe nur mit Zustimmung des Empfängers (FS. 1, 2) ausgegeben werden.

. 7.

Die Generalkommission hat den Antrag auf Ablösung der Rente (§. 1) oder auf Gewährung eines Darlehns (§. 2) soweit zurückzuweisen:

8 1) als nicht der abzulösenden Rente oder dem Darlehn das Vorrecht vor den sonstigen privatrechtlichen Belastungen des Rentenguts zusteht,

2) als nicht für die zu übernehmende Rentenbankrente (§. 3) die gehörige Sicherheit vorhanden ist.

Die Sicherheit kann als vorhanden angenommen werden, wenn der 25fache Betrag der Rentenbankrente (§. 3) inner⸗ halb des 30fachen Betrages des bei der letzten Grundsteuer⸗ einschätzung ermittelten Katastralreinertrages mit Hinzu⸗ rechnung der Hälfte des Werthes, mit welchem die Gebäude bei einer der nach §. 19 des Rentenbankgesetzes vom 2. März 1850 bestimmten Versicherungsgesellschaften versichert sind, oder innerhalb der ersten drei Viertel des durch ritterschaftliche, landschaftliche oder besondere Taxe zu ermittelnden Werthes der Liegenschaften zu stehen kommt. 8

§. 8 Wird der Werth der Liegenschaften durch besondere Taxe

8 8

ermittelt, so kann der durch die Ecrichtung der erforderlichen

kommission unter Zuziehung zweier Kreisverordneten und, Falls es auf Abschätzung von Gebäulichkeiten ankommt, eines ausachverständigen aufgenommen und festgesetzt.

In einfachen und klaren Fällen ist die Generalkommission befugt, nach ihrem Ermessen die Taxe festzusetzen oder sich die Ueberzeugung von der Sicherheit in anderer geeigneter Weise zu verschaffen. 8

§. 10.

Auf Antrag des Rentenberechtigten kann die Uebernahme des nur mit Zustimmung beider Theile ablösbaren Theils der Rente auf die Rentenbank erfolgen, wenn diesem Renten⸗ theil das Vorrecht vor den sonstigen privatrechtlichen B lastungen des Rentenguts zusteht und der 25 fache Betrag der diesem Rententheile entsprechenden Rentenbankrente unter Hinzurechnung derjenigen Summe, welche nach §. 6 Nr. für die Ablösung der auf dem Rentengut bereits ruhende Rentenbankrente bei Stellung des Antrages noch erforderli ist, innerhalb der in §S§. 7 ff. vorgeschriebenen Sicherheit z stehen kommt.

Die Entschädigung der Rentenberechtigten erfolgt nach Maßgabe dieses Gesetzes. Die übernommenen Renten haber das Vorzugsrecht der Rentenbankrenten.

Erfolgt die Uebernahme der Rente, so tritt der Staat in alle dem Rentenberechtigten aus dem Rentengutsvertrage zu stehenden Rechte.

Auf Verlangen des Staates ist diese Rente in eine gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes zu berechnende Rentenbank rente umzuwandeln.

(Fortsetzung auf der folgenden Seite.)

Anlage I. des Gesetzes, betreffend 85

g der Erri

Für die Amortisationsperiode von 60 ½ Jahren.

Tilgung eines mit 3 ½ % verzinslichen Kapitals von 100 durch eine jährliche Rentenbank⸗ rente von 4 %

Ablösungskapital

Demnach und in Gemäzheit des Gesetzes i

für ei

treffen von der sodann

fälligen Rentenbantrente auf und bleiben

vom Kapital noch zu tilgen

Jahres

Zinsen Kapital

—,

im Laufe des

nach Jahren

8 A

100,000 00 99,500 00 98,982 50 98,446 89 97,892 53 97,318 77 96,724 93 96,110 30 95,474 16 94,815 76 94,134 31 93,429 01 92,699 03 91,943 50 91,161 52 90 352 17 89,514 50 88,647 51 87,750 17 86,821 43 85,860 18 84,865 29 83,835 58 82,769 83 81,666 77 80,525 11 79,343 49

250 00 248/75 247 46 246/ 12 244 73 243 30 241 81 240 28 238 69 237 04 235 34

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39,805 96 99 51 49/76 37,199 17 93 00 46 /50 34,501 14 86,25] 43 13

31,708 68 79 27 39 64

28,818 48 72 05] 36 /02

25,827 13 64 5732 28 22,731 08 56 831 28 41 19,526 67 48 82 24 41 16,210 10 40 53] 20 26 12,777 45 31 94] 15 97

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Nach den vier ersten Spalten diese Tabelle wird überhaupt jedes mit 3 ½ % verzinsliche Kapital durch eire, in jährlichen Terminen postnumerando zahlbare Rentenbankrente von 4 % in 60 ½ Jahren getilgt. Da die Rech⸗ nung beispielsweise 100 Kapital angenommen hat, so drücken ihre Re⸗ sultate überall Prozente des Kapitals aus. Nachdem nun 60 Jahre hin⸗ durch die Rentenbankrente gezahlt worden ist, bleiben von dem Kapitale ö1I1144“ zu tilgen, und bei der Voraussetzung, daß dies nach ½ Jahr geschehe, kommen dazu noch halb⸗ jährige Zinsen mit. 0,030 48 daher denn als dann 1,772 16 % von der Rentenbankrente zu bezahlen

Dies z5 ——092 33 sind. Dies ist = 1500 00 der jähr⸗ lichen Rentenbankrente mithin der Betrag für circa 5 ½, abgerundet 6 Monate. Zur Tilgung des Kapitals sind also 60 ½ jährliche Renten⸗ zahlungen erforderlich.

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