1891 / 178 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Jul 1891 18:00:01 GMT) scan diff

[26911]

In Sachen, betreffend die Anmeldung von An⸗ sprüchen an das Tuchmacher Theodor Zingel⸗ mann'sche, an der Neuen Straße hieselbst be⸗ legene Grundstück wird der Anmeldetermin vom

25. August d. Js. auf Dounerstag, den 24. Sep⸗ hiedurch

tember 1891, Morgens 10 Uhr, verlegt. 8 Feldberg, den 28. Juli 1891. Großherzogliches Amtsgericht Runge.

Auf Antrag des gerichtlich bestellten Vormundes wird die am 14. Januar 1817 zu Scharnhagen, Kreis Eckernförde, geborene, unbekannt abwesende Margaretha Elisabeth Lütje (oder Lüthje) auf⸗ gefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin den 23. Dezember 1891, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigen⸗ falls ihre Todeserklärung erfolgen wird.

Zugleich werden hiemit Alle, welche Erbrecht oder sonstige Ansprüche auf das hier für die p. Lütje ver⸗ waltete Vermögen zu erheben haben, angewiesen, solche spätestens in dem gedachten Termin an⸗ zumelden bei Vermeidung des Ausschlusses von der

Gettorf, den 25. Juli 1891.

Königliches Amtsgericht.

[26902] Aufgebot. 8

Nachdem der Leinweber Johann Georg Aubel in Wichte die Todeserklärung des am 10. Dezember 1810 zu Wichte geborenen, seit 40 Jahren ver⸗ schollenen Johann Christian Aubel, als Verwandter desselben beantragt hat, wird Johann Christian Aubel aufgefordert, spätestens in dem auf 22. De⸗ zember 1891, Vormittags 9 Uhr, dahier an⸗ beraumten Aufgebotstermine zu erscheinen, oder sich in diesem Termine durch einen Bevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen, widrigenfalls derselbe wird für todt erklärt werden. F. 2/91.

Spangenberg, am 29. Juli 1891.

Königliches Amtsgericht. [26745] Aufgebot.

Auf Antrag der nachstehenden Erben der ver storbenen Eheleute Detlef Christopher Struve und Margaretha Dorothea, geb. Brix, zu Gr. Brebel:

I. Kinder des Heinrich Struve in Trögelsby:

1) Landmann Johannes Struve in Petersdorf,

2) Helene Bock, geb. Struve, in Groß Brütz, Ehefrau des Gutsbesitzer H. J. Bock daselbst,

3) Ida Schulz, geb. Struve, in Wendthof, Ehe⸗ frau des Landmanns Heinrich Schulz daselbst,

4) Käthe Westphal, geb. Struve, in Wismar,

5) Heinrich Struve in San Salvador;

II. Kind des Ludwig Struve in Adelbylund:

1) Oskar Theodor Struve daselbst;

III. Kinder der Margaretha Brix, geb. Struve, in Nottfeld:

1) Bürgermeister a. D. Detlef Eduard Brix in Glücksburg,

2) Parzellist Heinrich Christopher Brix in Nott⸗ eld; IV. Kinder der Anna Charlotte Bock, geb. Struve, in Schleswig:

1) Landmann Johannes Wilhelm Bock in Meels⸗ aard,

B 2) Landmann Hans Christian Bock in Scheldehof,

3) Käthe Veers, geb. Bock, Ehefrau des Anton Chr. Veers in Hamburg,

4) Amanda Bohn, verwittwete Thumann, geb. Bock, Ehefrau des Viehkommissionairs Bohn in Ham⸗ burg; 1 V. Kinder von Hans Brix in Nottfeld:

1) derselbe wie zu III. Nr. 1,

2) 8 2

3) Christine Margaretha Magdalena Claudine Jensen, geb. Brix, Ehefrau des Rechnungs⸗Raths Jensen in Neumünster,

4) Dorothea Maria Nicoline Jaeger, geb. Brix, Ehefrau des Landmanns Jaeger in Eckernförde,

VI. Kinder der Anna Christ. Schmidt, geb. Brix, in Kins:

1) Maria Christina Holländer, geb. Schmidt, Ehefrau des Peter Holländer in Schleswig,

2) Johannes H. E. Schmidt, Hufner in Kins, werden

1) alle Diejenigen, welche nähere oder gleich nahe Erben zu sein vermeinen, oder Erbansprüche an die Nachlaßmasse außer den Vorgenannten haben, auf⸗ gefordert bis zum 1. November 1891, Vor⸗ mittags 10 Uhr, ihre Ansprüche beim hiesigen Amtsgericht anzumelden, widrigenfalls die Erb⸗ bescheinigung ausgestellt und den vorgenannten Erben die Masse ausgeliefert werden wird,

2) werden alle Diejenigen, welche eine Forderung oder sonst einen Anspruch an den Nachlaß zu haben glauben, mit Ausnahme der im Grundbuche ein⸗ getragenen Gläubiger aufgefordert, binnen 3 Monaten nach der Bekanntmachung dieses Auf⸗ gebots im Amtsblatte ihre Forderungen bei diesem Gerichte anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen sind, 1

3) werden alle Diejenigen, welche der Masse etwas schulden, soweit sie nicht bereits von diesem Gerichte benachrichtigt sind, oder eine zum Nachlaß gehörige Sache im Besitze haben, aufgefordert, dies bei diesem Gerichte mitzutheilen. 18

Kappeln, den 21. Juli 1891.

Königliches Amtsgericht. I. Wiarda.

[26916] Oeffentliche Ladung. Alle, welchen Erb⸗ oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 19. Mai 1891 zu Frankfurt a/Main verstorbenen ledigen gewerblosen Doris Boll zu⸗ stehen, haben solche vor dem 29. August 1891 bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig an⸗ zumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nach⸗ laß an die theilweise auswärts wohnenden Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde. 8 Frankfurt a. M., den 23. Juli 1891. Königliches Amtsgericht. Abth. II. 1.

6743] Aufgebot. 1 Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Rechts⸗ anwalt Max Bülowius in Königsberg, werden die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer der am 31. Oktober 1888 zu Königsberg verstorbenen Maurergesellenwittwe Amalie Dey, geb.

machen können,

Essert, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den Uhr,

bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 62) anzumelden; widrigenfalls sie gegen die Benefizial⸗ erben ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend als der Nachlaß, mit Ausschluß aller seit dem Tode der Erblasserin aufgekommenen Nutzungen, durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. 1“ Königsberg, den 22. Juli 1891. Königliches Amtsgericht. VIII.

[26323] Bekanntmachung. Der am 13. August 1890 verstorbene Rentier Karl Gottfried Schmidt und dessen Ehefrau Jo⸗ hanne Rosina Schmidt, geborene Müller, haben in ihrem am 15. Juni 1888 errichteten und am 8. No⸗ vember 1890 publizirten wechselseitigen Testamente ihre beiderseitigen Geschwister, unter diesen einen dem Vornamen nach nicht bekannten Kutscher Müller, zuletzt in Berlin wohnhaft, nach dem Tode des letztlebenden Ehegatten zu Erben eingesetzt. Da der Aufentbalt des Letzteren unbekannt ist, wird demselben diese Nachricht hiermit eröffnet. Potsdam, den 23. Juli 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

[26533] Beschluß. Der frühere Portepeefähnrich Erich Foth, geboren am 6. April 1870 zu Ueckermünde wird wegen Ver⸗ schwendung entmündigt. Ueckermünde, 26. Juli 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[26522] Ausschlußurtheil. Durch Urtheil des hiesigen Amtsgerichts vom 24. Juli 1891 ist der Häusler Eduard Winkler aus Woißelsdorf, geboren am 12. Juni 1842 daselbst, für todt erklärt. Grottkau, den 24. Juli 1891.

Königliches Amtsgericht.

Urtheil. Verkündet am 13. Juli 1891. Stüerz, als Gerichtsschreiber. In der Gekinskyschen Aufgebotssache IX. F. 13/90 erkennt das Königliche Amtsgericht IX. zu Königs⸗ berg durch den Amtsgerichtsrath Heyn für Recht: I. der Müllergeselle Ludwig Gekinsky aus Fuchs⸗ berg wird für todt erklärt, 8 II. die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus dem Nachlasse 6 entnehmen.

[26744]

[267372 Bekanntmachung.

Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger des am 2. Mai 1890 zu Branitz verstorbenen Restaurateurs Albert Schmidt und seiner daselbst am 4. August 1890 verstorbenen Tochter Marie Louise Schmidt, ist beendet. Kottbus, den 21. Juli 1891.

Königliches Amtsgericht. [26899) Bekanntmachung. Das unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 11. Juli 1891 nach⸗ stehendes Ausschlußurtheil erlassen: I. die Urkunde vom 18. August 1871 über die Post Abth. III. Nr. 11 Grundbuchs von Fürstenau Vol. XIII. Fol 851 wird für kraftlos erklärt; II. die unbekannten Berechtigten der in Abth III. Nr. 1c und 2 Grundbuchs von Vörden Vol. I. Fol. 60 eingetragenen Posten werden mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen; IIIa. die unbekannten Berechtigten des in Abth. III. Nr. 1 des Grundbuchs von Fürstenau Bd. 8 Fol. 414 eingetragenen Postens werden mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen; b. die Urkunde über die daselbst unter Nr. 5 ein⸗ getragene Post vom 7. August 1843; 1 c. die Urkunde 1e daselbst unter Nr. 21 ein⸗ Januar

getragene Post vom 11. April 1862, d. die Urkunde über die daselbst unter Nr. 22 eingetragene Post vom 16. September 1851, werden für kraftlos erklärt. IV. Die Kosten des Aufgebots fallen den Antrag⸗ stellern zur Last. Höxter, den 23. Juli 1891. *

Königliches Amtsgericht

[26523] Bekanntmachung. b Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Amtsgerichts vom 10. Juli 1891 ist nachstehendes Hypotheken⸗ dokument: 1 1 Die Schuldurkunde vom 13. Februar 1837 sowie der Hypothekenschein vom 20. Februar 1837 als Urkunde über die im Grundbuche Blatt Nr. 61 Koppitz Abtheilung III. Nr. 1 und conjunctim im Grundbuche Blatt Nr. 55 Koppitz Abtheilung III. Nr. 111 für den Grafen Friedrich Wilhelm v. Francken⸗Sierstorpff eingetragenen 49 Thaler, für kraftlos erklärt.

Grottkan, den 24. Juli 1891.

8 Koönigliches Amtsgericht [26512]

Der preußische Hypothekenbrief über die im Grund⸗ buche von Hechingen Bd. XXI Bl. 193 Art. 1132 in Abtlh. III Nr. 2 zu Gunsten des Stadtschreibers und Hofmusikus a. D. Josef Kohler in Hechingen aus der Schuld⸗ und Pfandverschreibung des Schreiners Leopold Hetzel vom 26. November 1878 ene Hypothek von 970 wird für kraftlos erklärt. 1.“

Hechingen. Königliches Amtsgericht.

[26723] In der Christoph Heintzendorff'schen Aufgebots⸗ sache III. F. 20/90 erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Tilsit durch den Amtsgerichtsrath Mendrzyk für Recht: 1) Die Hypotrekenurkunde über die im Grund⸗ buche Neu⸗Dekinten Nr. 26 Abth. III. Nr. 4 ein⸗ getragene Post: a. von 40 Thalern der Friedricke, b. noch 26 Thalern 8 Sgr. (früher 40 Thaler) des Friedrich, e. und 40 Thalern der Henriette, Geschwister Heintzendorff, eingetragene Schuldurkunde (Erbrezeß) vom 9.

und der April und

8 Königliches Amtsgericht. Dubiel.

11. Juli zufolge Verfügung vom 25. August 1859 wird zum Zwecke der Löschung für kraftlos erklärt.

[26407] Ausschlußurtheil.

Im Namen des Königs! Auf den Antrag der Häuslerfrau Hedwig Mutz, geborenen Kroll, zu Oschiek, im Beistande ihres Ehe⸗ mannes Josef Mntz, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Groß⸗Strehlitz durch den Amtsrichter Dubiel für Recht: Die Hypothekenurkunde über noch 16 Tbhaler mütterliches Erbtheil, eingetragen aus dem Josefa Kroll'schen Erbrezeß vom 14. Dezember 1853 für die 4 Geschwister Ignatz, Franziska, Marianna und Valentin Kroll auf dem Grundstück Nr. 3 Se 8 Abtheilung III. Nr. 1 wird für kraft⸗ los erklärt.

[26503] Auf den Antrag der Wittwe Friedrich Hollinde, Karoline, geb. Kampmann, füher zu Dorstfeld, jetzt zu Störum bei Mülheim a. d. R., vertreten durch Rechtsanwalt Kohn hierselbst, ist die Hvypotheken⸗ urkunde vom 23. September 1867, welche über die im Grundbuche von Dorstfeld Band II. Blatt 112 in Abth. III. unter Nummer 2 für die Geschwister Heiermann, nämlich: Heinrich, geb. 30. Juli 1849, Wilhelm, geb. 26. Septbr. 1852, Henriette Auguste, geb. 30. Septbr. 1860, eingetragene Schuldentilgungskaution von 70 Thalern und Abfindung von je 152 Thlr. 8 Sgr. 3 Pf. ge⸗ bildet ist, durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt. Dortmund, 10. Juli 1891. 8 Königliches Amtsgericht.

[265000 Im Namen des Königs! In Aufgebotssachen F. 24, F. 33, F. 34, F. 39, F. 43 pro 1890 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Heydekrug durch den Amtsrichter Liedtke für Recht: I. Folgende Hypothekenurkunden: 1 a. über 40 Thaler mit 4 % vom 3. Juni 1868 verzinslicher Kaufgelderrest, eingetragen auf Grund des Vertrages vom 3. Juni 1868 für Jacob Kur⸗ preugsch im Grundbuch des der Wirtbswittwe Ca⸗ tharina Kurpreugsch gehörigen Grundstücks Wietuller Nr. 25 Abtbeilung III. Nr. 5, b. über 600 Kaufgeld, eingetragen auf Grund N2. Maut der Verträge vom 27 Januar 1888 für die Lehrer

August und Lina, geb. Freutel⸗Beckmann'schen Ehe⸗ leute in Wirkieten im Grundbuch des den Wirth Michel und More, geb. Waschkeit⸗Jogmin'schen Ehe⸗ leuten gehörigen Grundstücks Petrellen Nr. 60, Ab⸗ theilung III. Nr. 2, c. über 300 Darlehn, eingetragen auf Grund der Schuldurkunde vom 5. März 1889 für den Lehrer August Beckmann in Wirkieten im Grund⸗ buch des dem Besitzer Gottfried Falk gehörigen Grundstücks Szagatpurwen 8 Abtheilung III. Nr. 2, d. über 2001 53 Darlehns⸗ und Honorar⸗ forderung, eingetragen nebst 5 % Zinsen vom 1. No⸗ vember 1875 für den Kaufmann Wolff Adam in Gumbinnen auf Grund der Schuldurkunde vom 1. November 1875 im Grundbuch des den Besitzer Christoph und Grita, geb. Meyruhn⸗Septinus'schen Ebeleuten in Metterqueten, den Wirth Heinrich und Else, geb. Meyruhn⸗Spingies'’schen Eheleuten in Augskicken, dem Wirth Christoph Meyruhn in Neu Kawohlen, dem früheren Wirth Erdmann Meyruhn in Barsduhnen, dem Wirth George Meyruhn in Plaschken gehörigen Grundstücks Ingnathen 64 Ab⸗ theilung III. Nr. 4 und 7, gebildet aus drei Hypo⸗ thekenbriefen über die ursprünglich verhafteten Grund⸗ stücke Kissim⸗Tautrim 5, 6 und 68 nebst angehefteter Schuldurkunde vom 1. November 1875, e. über noch 51 Thaler 19 Sgr. 3 mütterliche Erbgelder des Jons Jonuszat, eingetragen im Grundbuch der dem Besitzer Wilhelm Jonuszies gehörigen Grundstücke Metterqueten 5 und Mussaten 10 Abthtilung III. Nr. 4 und bezw. 2, gebildet aus einem Nebenexemplar des Erbrezesses vom 26 April 1844 nebst Eintragungsvermerk und angehefteten Hypothekenbuchsauszügen über die ver⸗ hafteten Grundstücke, werden für kraftlos erklärt. II. Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag⸗ stellern auferlegt. Heydekrug, den 13. Juli 1891. 1 Liedtke.

8

Im Namen des Königs!

Verkündet am 13. Juli 1891. Thurmann, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Böttchermeisters Gustav Göring in Lonzig, des Maurers Albin Pfau in Würchwitz, der Wittwe Wilbelmine Dathe, geb. Zauph, und des Fabrikaufsehbers Hermann Pfingst in Klein⸗Osida, des Grubenarbeiters Franz Müller in Döbitzschen, des Gerbers Guido Hertzsch in Zeitz, des Gastwirths Albin Schönfeld in Wittgendorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Reiling in Zeitz, des Maurers Adolf Junghans in Goßra und des Arbeiters Gustav Ehrhardt in Rehmsdorf, vertreten durch den Justizrath Ehrhardt in Zeitz, sowie des Kaufmanns Oscar Lehmann in Zipsendorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Aly in Zeitz, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Zeitz durch den Amts⸗ richter Studemund für Recht: ¹

1) die Cessionsurkunde vom 8. November 1796 nebst Ingrossationsnote über die im Grundbuche von Strecau Band I. Blatt 21 in Abtheilung III. sub 1 eingetragenen 25 Meißener Gulden, welche Johann Gottfried Göhring nebst 4 % Zinsen unter solidarischer Mitverbürgung seiner Frau Christiane,

eb. Penkwitz, dem Aerar der Kirche zu Theissen chuldet,

2) die Ausfertigung des rechtskräftigen Mandats vom 6. November 1851 und 10. Juli 1852 nebst Ingrossationsnote vom 26. September 1852 und des Hypothekenscheins vom 26. August 1852 über 19 59 rückständige Gefälle, die im Grund⸗ buche von Droyssig Band II. Blatt 68 in Ab⸗ theilung III. sub Nr. 5 für den Fürsten von Schön⸗ burg⸗Waldenburg eingetragen stehen,

3) die Ausfertigung der Schuldurkunde vom 1. September 1862 nebst Ingrossationsnote vom 12. September 1862, sowie der Hypothekenbuchs⸗ auszug vom 7. September 1890 über ein im Grund⸗

buch von in Abtheilung III.

[26314]

sub 1 für den

Würchwitz⸗Podebuls Band I. Blatt 26 Hausbesitzer

8 5 ö

4) die Ausfertigung des Hypothekenscheins vom 20. Mai 1832 nebst dem Kaufvertrag vom 21. Fe⸗ bruar und 20. Mai 1824 mit Ingrossationsnote vom 20. Mai 1824 über 43 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. Erbegelder, die im Grundbuche von Zipfendorf Band III. Blatt 108 in Abtheilung III. sub Nr. 1

5) der Kaufvertrag vom 2. und 3. September 1829 nebst Hypothekenschein und Ingrossationsnot über 48 Thlr. 19 Sgr. 2 Pf. Conventionsgeld Erbegelder des Johann Friedrich Dathe, die in dem Grundbuche von Klein⸗Osida Band 1. Blatt 21, und Band I. Blatt 8 in Abtbeilung III. sub Nr. 1 eingetragen stehen, 6) die Ausfertigung des Erbrezesses vom 15. April 1855 nebst Hypothekenbuchsauszug über 300 mütterliche Erbegelder, die, mit 4 % verzinlich, vom 20. Lebensjahre ab im Grundbuche von Döbitzschen Band 1. Blatt 28 in Abtheilung III. sub Nr. 1 für Gustav Raimund, Johann Karl Eduard, Franz Julius, Henriette, Emma Emilie, Pauline Friederike Geschwister Scheffel in Döbitzschen eingetragen stehen sowie die Ausfertigung des Erbvergleichs vom 15. Juli 1865 nebst Hypothekenbuchsauszug über 180 mütterliche Erbegelder, die für Emma Emilie Kühling, geb. Scheffel, und die unverehelichte Pau⸗ line Friederike Scheffel im Grundbuch von Döbitzschen Band I. Blatt 28 in Abtheilung III. snb Nr. 2 eingetragen stehen, 8 7) die Ausfertigung der Schuldurkunde von 21. Januar 1869 und des annektirten Hypotheken scheins vom 4. Februar 1869 nebst Ingrossations note vom 18. Februar 1809 über die in theilung III. sub 1 des Grundbuchs von Rehms⸗ dorf Band III. Blatt 105 für den Gutsbesitze Gustav Böhme in Rehmsdorf eingetragene Post von 125 Thaler Darlehn nebst Zinsen, 8) die Ausfertigung der Schuldurkunde vom 25. Juli 1850 nebst Hypothekenschein vom 4. Sep tember 1850 und Ingrossationsnote über 300 Darlehn, eingetragen im Grundbuch von Zeitz Band XVII. Blatt 715 in Abtheilung III. sub?: für den Oberamtmann Karl August Rohland irn Zeitz, sowie die Ausfertigung der Schuldurkund bezw. Cession vom 16. und 19. Mai 1849 und des Hypotbekenscheins vom 16. Oktober 1849 nebf Ingrossationsnote über 2100 Darlehn, eingetragen im Grundbuch von Zeitz Band XVII. Blatt 715 in Abtheilung III. sub 1 für den Lohgerbermeiste Karl Louis Purrucker in Zeitz, welche Post durch Cession auf den Oberamtmann Karl August Rohlan übergegangen ist, 1 9) die Ausferligung des Kaufvertrags vom 7. Ma 1837 nebst annektirtem Hypothekenschein von 13. Februar 1840 und Ingrossationsnote von dem selben Tage über die in Abtheilung III. Nr. 2 des Hypothekenbuchs von! Wittgendorf Band I. Blatt 48 eingetragenen 30 Thaler rückständige Kaufgelder, welche Karl Sträßner laut Kaufs vom 5. Mai 183 dem Louis Golde zur Erlernung eines Handwerks oder bei dessen Verheirathung oder Volljährigkeit zu gewähren und nach erlangtem 16. Lebensjahre des’⸗ selben mit 3 % zu verzinsen hat,

werden für kraftlos erklärt. Die unbekannten Inhaber der in Abtheilung III unter Nr. 4 des Grundbuchs von Würchwitz⸗Pode⸗ buls Band I. Blatt 38 eingetragenen 450 neb⸗ Zinsen, bezw. deren Rechtsnachfolger werden mi ihren Ansprüchen an diese Post ausgeschlossen. Die Kosten jeden Aufgebots sind von dem be⸗ treffenden Antragsteller unter gleichmäßiger Ver⸗ theilung der Insertionskosten zu tragen. 8 Studemund.

88 8

267 7lder Antrag des Klempnermeisters Heinri Kentzler zu Dortmund werden bezüglich der im Grundbuche von Dortmund Band 9 Blatt 292 in Abtheilung III Nr. 18 für den Kaufmann Carl Caesar zu Witten laut Akts vom 10. Juni 1865 eingetragenen Post von 148 Thalern 23 Sgr. 2 Pfg. der genannte Gläubiger Kaufmann Carl Caesar zu Witten oder dessen Rechtsnachfolger, mit Ausnahme des Richard Noeckel zu Hagen⸗Eilpe, Selbeckerstr. 35, mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die angegebene Post abgewiesen und wird die Löschung derselben im Grundbuche erfolgen; nur dem genannten Richar 8 Noeckel werden die angemeldeten Rechte und An sprüche vorbehalten, auch die erwähnten Hypotheken Instrumente für kraftlos erklärt. Dortmund, 17. Juli 1891.

Königliches Amtsgericht

Amtsgericht Weener, 23 Juli 1891. Gegenwärtig: Amtsgerichts⸗Rath Grüneklee, als Richter, 8 Referendar Dr. Huising, als Gerichtsschreiber. In Sachen, betreffend Aufgebot der über die im Grundbuch von Ditzum Bd. III. Blatt Nr. 172 auf dem Grundbesitz der Wittwe Jantje van Bergen, geb. Hogelücht zu Ditzum eingetragenen 50 Pistolen gebildeten Hypothekenurkunde erschien ꝛc. Gerichts⸗ seitig ist folgendes Urtheil verkündet: Nachdem in dem durch Aufgebot vom 6. April 1891 auf den 9. Juli 1891 anberaumten Termine der Aufgebotstermin auf den 23. Juli d. J. verlegt ist, bis zu diesem Termine aber Niemand Rechte an der aufgebotenen, angeblich verloren gegangenen, über die im Grundbuch von Ditzum Bd. III. Bl. Nr. 112 auf dem Grundbesitz der Wittwe Jantje van Bergen, geb. Hogelücht zu Ditzum eingetragenen 50 Pistolen gebildeten Hypothekenurkunde angemeldet und diese Urkunde vorgelegt hat, wird dieselbe auf Antrag der Wittwe van Bergen für kraftlos erklärt. Zur Beglaubigung: Grüneklee. (L. S.) Huising.

[26515] Im Namen des Königs! 8

Auf den Antrag des Auktionators Peter Struif zu Warstein erkennt das Königliche Amtsgericht zu Hamm für Recht: 4

Das Hypothekendokument nebst Schuldurkunde vom 3. Oktober 1873 über die im Grundbuch von Hamm Band 136 Art. 179 Abth. III. Nr. 1 ein⸗ getragene Post wird für kraftlos erklärt.

Verkündet Hamm, am 23. Ju i 1891.

Königliches Amtsgericht.

3. November 1891, X. ihre Ansprüche und Rechte auf den

-9v 12

Kachlaß derselben

Tilsit, den 14. Juli 1891. 8 Ksönigliches Amtsgericht. II.

von 900

Christian Ziegler zu Spora eingetragenes Darlehn

für Christiane Hertzsch, geb. Mähler, eingetrager stehen,

lehn, verzinslich mit 4 vom Hundert, zahlbar nach

[26903) Im Namen des Königs! In der Schenk’'schen Aufgebotssache, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Heydekrug durch den Amtsrichter Liedtke für Recht: I. Die nachstehend bezeichneten eigenen Wechsel: 1) derjenige, d. d. Friedrichshof, den 18. Oktober 1888, über 75 ℳ, fällig am 18. Oktober 1889, zahlbar an die Ordre des Käthners Ferdinand Schenk in Friedrichsbof, ausgestellt von dem Käthner August Zellien daselbst, 2) derjenige, d d Friedrichshof, den 29. Sep⸗ tember 1888, über 85 ℳ, fällig am 29. September 1889, zahlbar an die Ordre des Käthners Ferdinand Schenk in Friedrichshof, ausgestellt von dem Wirth Endrus Margies in Paszieszen, 3) derjenige, d. d. Friedrichshof, den 1. Januar 1890, über 90 ℳ, fällig am 1 Januar 1891, zahl⸗ bar an die Ordre des Käthners Ferdinand Schenk in Friedrichshof, ausgestellt von dem Käthner August Borm daselbst, 8 werden für kraftlos erklärt. II. Die Kosten des Verfahrens werden dem Käthner Ferdinand Schenk in Friedrichshof auferlegt. Heydekrug, den 13. Juli 1891. Koönigliches Amtsgericht.

[267181.

Auf Antrag der Eheleute Inspektor R. Leube zu Hörde, vertreten durch Rechtsanwalt Schrop daselbst, werden die unbekannten Inhaber und Berechtigten der Hypothekenurkunde vom 4. Januar 1860 über die im Grundbuch von Kirchhörde Band II Blatt 49 in Abtheilung III sub Nr. 1 für den Fahrhauer Ernst Heinrich Reiser auf der Wellinghofer Haide aus der Urkunde vom 11. November 1859 eingetra⸗ gene Darlehnspost von 300 Thalern dreihundert EEö -9 Zinsen mit ihren Ansprüchen

ieser Urkunde abgewiesen und diese gedach

Urkunde für kraftlos erklärt.

Dortmund, den 17. Juli 1891. 8

Königliches Amtsgericht.

[26526] Auszug. scdurch, 196 88 8 88 L verkündete Aus⸗ ußurtheil hat das Königliche Amtsgericht Neiden⸗ I erkannt: 8 e Diejenigen, welche auf nachbezeichnete vo;⸗ thekenposten: che guf zeichnete Hypo 1) den Antheil von 48 Thlr. 10 Sgr. der Alt⸗ sitzerwittwe Catharina Bebba, geb. Kacz⸗ marczik aus Baranowen an den im Grund⸗ buche von Roggen Nr. 29 Abth. III. Nr. 3 eingetragenen 145 Thlr. unverzinsliche Kauf⸗ gelder, auf Roggen Nr. 186 Abth. III. Nr. 1 zur Mithaft übertragen; die für die Kürschnerfrau Dorothea Malonnek in Neidenburg auf Neidenburg Haus Nr. 218 Abth. III. Nr. 7 eingetragenen und auf Nr. 24 III. Nr. 4 zur ithaft übertragenen 5 Thlr. Forderung und 16 Sgr. Kosten; die für die Töpferwittwe Dorothea Jablo⸗ nowski, geb. Salewski, in Neidenburg auf Neidenburg Fiugaikenacker Nr. 24 Abth. III. Nr. 5 eingetragenen 15 Thlr. Forderung und 1 Thlr. Kosten, Rechte und Ansprüche haben, werden mit denselben ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgebots haben die Antragsteller zu tragen. Aktenz. F. 34/90. 8 Neidenburg, den 22. Juli 1891. 8 „Bergmann, 1 als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[26722] „Bekauntmachung.

In der Birkhahn'schen Aufgebotssache F. 2/91 hat

das unterzeichnete Gericht in der öffentlichen Sitzung vom 24. Juli 1891 für Recht erkannt: „Die Hypothekenurkunden über 200 Thaler mütter⸗ liche Erbgelder, eingetragen aus dem Rezeß vom 17. September 1845 für die Geschwister Gertrude und Anton Birkhahn in Abtheilung III. Nr 1 und über 42 Thaler 23 Sgr. 8 Pf. väterliche Erbgel⸗ der, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 20. Oktober 1840 für die Geschwister Ollesch, Matthes und Casimir in Abtbeilung III. Nr. 3 des Grundbuchs des der unverehelichten Rosa Birkhahn gehörigen Grundstücks Kekitten Nr. 6 werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin Rosa Birkhahn zu tragen.

Bischofstein, den 25. Juli 1891.

Koönigliches Amtsgericht.

In der Marie Binger'schen Aufgebotssache III. F. 14/90 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Tilsit durch den Amtsgerichtsrath Mendrzyk für Recht:

1) Die unbekannten Berechtigten der Theilpost Tilsit Nr. 160 Abth III. Nr. 11* von 142 18 ₰, eingetragen für Auguste Müller, geb. Wawries, aus dem Testamente vom 18. Februar 1864 werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen.

2) Der Wittwe Auguste Müller, geb. Wawries, zu Lasdehnen und dem Bureaudiener Carl Kühn zu Erfurt werden ihre Rechte auf die Post Tilsit Nr. 160 Abth. III. Nr. 114 von 157 82 vorbehalten.

4) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der ä Fräulein Marie Binger hierselbst auf⸗ erlegt. 8

Tilsit, den 14. Juli 1891.

Königliches Amtsgericht. II. [26732] 8

Durch Urtheil des unterzeichneten chts vom 13. Juli 1891 ist für Recht erkannt:

Der Obersiedemeister Carl Lincke zu Halle a /S. sowie dessen unbekannte Rechtsnachfolger werden mit shüern Ansprüchen auf die im Grundbuche von Fe 488 ede; III. unter

—.1—3 eingetragenen Hypotheken: 4 8* 100 Thlr. (Einhundert Thaler), verzinslich zu 2 F Hundert und zahlbar nach dreimonatlicher di JEebng ursprünglich waren 300 Thaler für 12 8 rbin des Nudelfabrikanten Christian Siegmund Se 7 zu Glaucha: Frau Helene Henriette

chartow, geb. Walther, in Magdeburg, und zwar I p-ne 84 Ls don. 99. Mai 1801, 21. April

22. Mär -

sind 1819 gelsscht 18 eingetragen, 200 Thaler

b. 25 Thaler fünfundzwanzig Thaler Dar⸗

F. 27/90,

einvierteljährlicher Kündiguag ein 8 invierteljährlicher Kündigua getragen war de Hof in Pehnlich für den Kaufmann Friedrich ũück e a./S. auf Grund d . schreibung vom 12. Januar 1819 —, —c., 375 Thaler Dreihundertfünfundsiebenzig Thaler Darlehn, verzinslich mit 4 vom Hundert, eehans Jahren 8r. S nach einvierteljähr⸗ digung aus der Obl. de 1. 22. September 1820

Oer Feschlossen Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat die An⸗ tragstellerin, Wittwe Leopold, Pauli w EE1’ Pauline, geb. Tretrop, Halle a./S., den 20. Juli 1891. Koͤnigliches Amtsgericht. Abtheilung VII.

[26529] 88 Bekanntmachung. In der Strietzke'schen Aufgebotssache F. 11/90 hat das zu Forst am 8. Juli 1891 durch den Amtsgerichts⸗L

acsms gerichts⸗Rath Münch für Recht ) Die unbekannten Erben des am 17. Dezembe 1889 zu Forst verstorbenen 1“ Strietzke werden mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß desselben nach Maßgabe der §§. 494 bis 499, I. 9. Allgemeinen Landrechts ausgeschlossen. 2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus

dem Nachlaß vorweg zu entnehmen. Königliches Amtsgericht.

[26720] Oeffentliche Zustellung. Die Masdalene Latz, geb. ““ zu Gaisburg, vertreten durch Rechtsanwalt Weil in Stuttgart, klagt gegen ihren mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Ehemann Gottlob Lutz früher Weingärtner in Gaisburg, mit dem Antrage auf Scheidung der zwischen den Parteien am 28. November 1878 zu Gaisburg geschlossenen Ehe wegen böslicher Verlassung Seitens des Beklagten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Koͤniglichen Landgerichts zu Stuttgart auf Mittwoch, den 4. November 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Stuttgart, den 29. Juli 1891. . Sekretär Stellrecht, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[26703] Oeffentliche Zustellung nnd Ladung.

In Sachen der Anna Marie, verehelichten Stürs, geb. Hertel, zu Burkersdorf, Klägerin, wider den Kaufmann Ernst Hermann Stürs, früher zu Burkersdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagten wegen Ehescheidung, ist die Klägerin mit ihrer auf Trennung der Ehe vom Bande gerichteten Klage durch Urtheil der dritten Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Chemnitz vom 22. Ok⸗ tober 1889 abgewiesen und die mit dem Antrage, „die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu scheiden“ von dem Vertreter der Klägerin eingelegte Berufung durch das Urtheil des fünften Civilsenats des Königlich Sächsischen Ober⸗ Landesgerichts zu Dresden vom 4. Juni 1891 wiederum zurückgewiesen worden. Gegen dieses Urtheil hat der Anwalt der Klä⸗ gerin bei dem sechsten Civilsenat des Reichsgerichts Revision eingelegt und den Antrag angekündigt, das gedachte Urtheil anfheben und nach dem diesseits in der Berufungsinstanz gestellten Antrage erkennen, oder die Sache zu anderweiter Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückver⸗ weisen zu wollen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung über die Revision zu dem vor dem sechsten Civilsenat des Reichsgerichts in Leipziz, Sitzungssaal III., Brühl Nr. 80, auf 8 den 19. November 1891, Vormittags 9 ½ Uhr, anberaumten Termine mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichtshofe zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. „Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten (§§. 186 ff. Civilprozeßordnung) wird dieser Auszug hierdurch bekannt gemacht. Leipzig, den 27. Juli 1891.

Der Gerichtsschreiber des Sechsten Civilsenats des Reichsgerichts. In Vertretung: Glaesemer.

[26724] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Julianna Preuß, geborene Kryn, zu Troop, Kreis Stuhm, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Schulze zu Elbing, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den ehemaligen Besitzer Carl Preuß, früher zu Stuhm, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus §. 677 Thl. II. Tit. 1 Allg. L.⸗R., wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe und Erklärung des Beklagten für den schuldigen Theil und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Erste Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Elbing auf den 15. Dezember 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. I. R 9/91. I. 4507. Elbing, den 25 Juli 1891.

1“ Naleszinski, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[26738] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Karoline Zessin zu Birkow, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Fritze zu Stolp, klagt gegen ihren Ehemann Fritz Zessin, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stolp auf den 22. Dezember 1891, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht. b

Stolp, den 24. Juli .

81

[26706] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau des Steinsetzers Fauvergenne oder Fauversin, Pauline, geb Lehmann in Guben, hat gegen ihren Ehemann, den Steinsetzer Julius Ednard Fauvergenne oder Fauversin aus Guben, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Klage wegen böslicher C“ mit dem Antrage:

ie Ehe zu trennen und den Beklagten für

Gühen scecgen zu erklären. W1ö“

egen das hierauf ergangene, am 24. N 1890 verkündete Urtbeil der I. Königlichen Landgerichts zu Guben, durch welches auf einen Eid für die Klägerin erkannt ist, nach dessen Leistung dem Klageantrage gemäß erkannt werden soll, hat die Klägerin, vertreten durch den Rechteanwalt Leopold Apolant hier, die Berufung eingelegt und beantragt: unter Abänderung des I. Urtheils den der Klägerin auferlegten Eid wie h schwöre ꝛc., es ist wahr, daß mein Ehe⸗ mann, nachdem ich mich vor länger als fanf getrennt hatte, mich dann vor länger als drei Jahren verlassen hat, daß ich seitdem keine Nachricht erhalten jedoch mit der Einschränkung, daß ich den Beklagten, als er vagabondirend durch Guben gekommen war, auf kurze Zeit gesprochen habe und daß ich endlich nicht weiß wo er sich aufhält. So wahr ꝛc

Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung über die Berufung auf den 27. No⸗ vember 1891, Vorm. 11 ¾ Uhr, vor den III. Civilsenat des Königlichen Kammergerichts Lindenstraße 14, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu seiner Ver⸗ tretung zu bestellen

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Berufungsschrift hiermit bekannt gemacht.

Berlin, den 10. Juli 1891.

Boldt, Gerichtsschreiber des Königlichen Kammergerichts, III. Civilsenats.

in darin folgt zu

Oeffentliche Zustellung. 8 Die Frau Emma Ida Marie Cubin, geborene Büttner, zu Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Georg Oppenheimer II. zu Berlin, klagt gegen ihren Ebemann, den Vergolder Alfred Hermann Albert Cubin, zuletzt zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen unüberwindlicher Abneigung, Versagung des Unterhalts, böslicher Verlassung und groben Verbrechens, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung: die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären und demselben die Prozeßkosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 18. De⸗ zember 1891, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 24. Juli 1891.

. Handke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer XIII., i. V.

[26741]

[26915] Oeffentliche Zustellung.

„Die Frau Auguste Kellput, geborene Schulzki, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Morris hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Kellput, zuletzt in Berlin, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthalts, wegen Ehescheidung auf Grund des §. 711 Th. II. Tit. I. A. L. R. mit dem Antrage: 1) das Band der zwischen den Parteien bestehenden Ehe zu trennen, 2) den Beklagten für den allein schul⸗ digen Theil zu erklären, 3) dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 27. November 1891, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zuaelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1“ Berlin, den 29 Juli 1891. 8

DHandtke, Gerichtsschreiber 8

des Königl. Landgerichts I., Civilkammer 13., i. V.

[26913] 8 Bekauntmachung. Der Restaurateur Bernhard Grieshammer in Hof hat Klage gestellt gegen Konrad Roscher, früher Holzwaarenfabrikant ö wegen verschie⸗ dener Forderungen aus einem Miethverhältnisse und beantragt, den Beklagten durch vorläufig vollstreck⸗ bares Urtheil zur Zahlung von 185 95 kostenpflichtig zu verurtheilen. Zugleich ladet Kläger den Beklagten zu dem vom Kgl Amtsgerichte Hof behufs Verhandlung des Rechtsstreits auf Mon⸗ tag, den 23. November 1891, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale anberaumten Termine. Gegenwärtige Bekanntmachung erfolgt zum Zwecke öffentlicher Zustellung an den 3 Zt. unbekannt wo sich aufhaltenden Beklagten Konrad Roscher. Hof, den 28. Juli 1891.

Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts.

Millitzer, K. Sekretär.

[265131 SDeffeutliche Zustellung.

Inhaltlich eines mit der Vollstreckungsklausel ver⸗ sehenen Kaufvertrags, aufgenommen vor dem K. Notar Machwirth zu Frankenthal am 17. Oktober 1882, ist Elisabetha Burre, Wittwe von Bierbrauer Georg Schuler, früher in Maxdorf wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, für Kaufpreis von Plan⸗Nr. 7010 ½, 2 a 50 qm Fläche mit Wohnhaus, Ställchen, Hof und Gärtchen, Flan⸗Nr. 7010 ⅛, 2 a 60 qm Bauplatz und Plan⸗ Nr. 7010 ⅛6, 3 a 80 qm Acker, diese Immobilien zu Mardorf hinterm Dorf, dann Plan⸗Nr. 6063, 14 a 70 qm Acker in den Zweiunddreisigstücken, alle Item in der Steuergemeinde Lambsheim gelegen, an Jakob Fiihinger Messinggießer in Frankenthal, und dessen verstorbene erste Ehefrau Amalia Götzler, als Verkäufer, die Summe von 650 schuldig ge⸗ worden und hat sich dieselbe nach sofort geleisteter Theilzahlung zur Zahlung des Restkaufpreises von

8 Kal Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

hauf Martini 1883—87 unter Anderen unter der Be⸗

450 nebst Zinsen und Verzugszinsen in 5 Terminen

dingung verpflichtet, daß bei aus leibender püaktlicher Zahlung der Kaufvertrag aufgelört ist und die Ver⸗ käufer nach fruchtloser Zahlungscufforderung von 2 Wochen zur Versteigerung der Paufobjekte mit Umgebung aller gerichtlichen Zwangs veräußerungs⸗ förmlichkeiten befugt sind. Letzterer Bestimmung gemäß hat nun Verkäufer Filzinger eignen Namens und als offenkundiger Rechtsnachfolger sein er besagt verlebten ersten Ehefrau mittelst Schriftfatzen seines bevollmächtigten Geschäftsagenten K. W. Kog⸗ von Frankenthal vom 28. Juni 1891 Koch versehen mit Vollmacht vom nämlichen Tage die Schurd⸗ nerin Wittwe Schuler zur Zahlung des Restkauf⸗ preises von 450 mit Zinsen von Martint 1889, Verzugszinsen und Kosten mit der Androhung auf⸗ fordern lassen, daß er nach fruchtlosem Ablauf von 2 Wochen von der gedachten ihm zustehenden Be⸗ fugniß Gebrauch machen werde.

Zwecks der bewilligten öffentlichen Zustellung an benannte Wittwe Schuler wird gegenwärtiger Aus⸗ zug bekannt gegeben.

Frankenthal, 27. Juli 1891. 8

Der Gerichtsschreiber K. Amtsgerichts: eis mann, K. Sekretaͤr.

[26707] Oeffentliche Zustellung.

Die Handlung Moritz Lipsky jun. d Osterode, vertreten durch den Rechtsanwalt Auerbach daselbst, klagt gegen den Ober⸗Inspektor Gauda, früher zu Reichenau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen des Kaufpreises für am 27. April und 30 Mai 1889 gekaufter und übergeben erhaltener Waaren mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an die Klägerin 18 nebst sechs Prozent Zinsen seit Zustellung der Klage zu zahlen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Osterode Ostpreußen auf den 17. September 1891, Vorm. 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

LI Malzo, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[26731] Oeffentliche Zustellung.

Die verwittwete Gastwirth Emilie Gehrke zu Grünau, vertreten durch den Rechtsanwalt von Werthern in Schubin, klagt gegen den Viehhändler Johann Hernet aus Jezewo Hauland, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen 79,75 verauslagte Stempelkosten ꝛc. aus dem Kaufvertrage vom 9. Mai 1890, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver⸗ urtheilung, an die Klägerin 79,75 nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen, sowie auf rvorläufige Vollstreckbarkeit des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Labischin auf den 27. Oktober 1891, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht. 1—

1 Remankewicz,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[26505] Oeffentliche Zustellung. Der Graveur und Zinkograph C. O. Hessel hier, Brüderstraße 39, vertreten durch Rechtsanwalt

Gustav Hofmann hier, klagt gegen den Zeichenlehrer Gustav Walther, früher in Schladen a. Harz, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus käuflicher Lieferung von Arbeiten, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 48 65 nebst 5 % Zinsen seit 26. Februar d. J. und Vollstreck⸗ barkeitserklärung des Urtheils und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streites vor das Königliche Amtsgericht zu Leipzig auf den 27. Oktober 1891, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Triems, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[267100 SOeffentliche Zustellung.

Weinhändler Fritz Bibel in Mannheim, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Jordan hier, klagt gegen Friedrich Melter, z. Zt. an unbekannten Orten, aus Kauf, mit dem Antrage, auf kostenfällige und vorläufig vollstreckbare Verurtheilung zur Zahlung von 41 15 nebst 5 % Zins vom Klage⸗ zustellungstage an, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Gr. Amtsgericht IV. zu Mannheim zu dem auf Donnerstag, den 24. September 1891, Vor⸗ mittags 10 Uhr, bestimmten Termine. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Mannheim, den 16 Juli 1891.

talf, Gerichtsschreiber Großherzoglichen Amtsgerichts.

[26730] Oeffentliche Zustellung.

Der Gärtner A. Grabowski zu Elbing, vertreten durch den Rechtsanwalt Stadthagen zu Elbing, klagt gegen den Hauseigenthümer und Gerbergesellen August Teuchert, früher in Elbing, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus dem Wechsel d. d. Elbing, den 3. April 1891 über 450, fällig den 3. Juli 1891 im Urkunden⸗ und Wechselprozesse mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklaaten zur Zabhlung von 450 nebst 6 % Zinsen seit dem 3. Juli 1891 und Auferlegung der Kosten des Rechts⸗ streits einschließlich der des voraufgegangenen Arrest⸗ verfahrens, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer ss Handelssachen des Königlichen Landgerichts zu Elbeng auf den 7. Oktober 1891, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dern gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bastenlen. Zum Zwecke, der öffentlichen Zustellung wind dieser Auszug der, Klage bekonnt gemacht. I. P. 57/91.

Elbing, den 25. Juli 1891.

- Naleszinski,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.