1891 / 179 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Aug 1891 18:00:01 GMT) scan diff

tcs „„„„ꝑꝑQQꝑ—ꝑ——qẽqõèõèèèèVUUgBelrageen attttiütüültt Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 1. August 1891.

Ein- Zoll⸗ Tara Tara satz. in % des Brutto⸗ in % des Brutto⸗

heit. b gewichts.

XXI. Klasse.

Artikel gewebt oder geflochten aus exotischem Schilf, nicht mit anderen Materialien verbunden, als: Körbe, Artikel zum Ausklopfen der Möbel und Möbelstoffe und andere derartige Gegenstände, angestrichen oder nicht . . . . . . ..

Fourniere, Parquets, ohne eingelegte Arbeit in Füllungen oder Friesen, Kork, verarbeiteter und zwar: Platten, Scheiben, Sohlen und Pfropfen, einfach oder mit anderen gewöhn⸗ lichen Stoffen verbunden, nicht montirte Korkhüte und 666

Möbel, Hausgeräth, sowie andere Holzgegenstände, bemalt, gebeizt, lackirt und gefirnißt, polirt, auch in Verbindung mit gemeinen Metallen (diese jedoch weder vergoldet noch versilbert), mit gewöhnlichem Leder, Rohr, Stroh, Schilf, Glas oder Marmor, alle diese Gegenstände ohne Tapezierarbeit, nicht überzogen, ohne Schnitzarbeit, ohne eingelegte Arbeit oder Inkrustirungen, nicht vergoldet oder versilbert, Parquets mit eingelegter Arbeit; Holzstifte für JJ11111X1XA“X“

Möbel aller Art, tapeziert, mit oder ohne Ueberzug, feine Drechsler⸗ und Korbmacherwaaren, Fourniere mit eingelegter Arbeit, Möbel und alle Holzwaaren mit Schnitzwerk, mit eingelegter Arbeit oder Inkrustationen, vergoldet oder ver⸗ silbert, und überhaupt alle in den vorhergehenden drei Ar⸗ tikeln nicht bezeichneten Holzwaaren, auch in Verbindung mit anderen Materialien, mit Ausnahme von Elfenbein, Schildpatt, edlen Metallen, Edel⸗ und Halbedelsteinen.

1 XIX. Klasse. 1 Mineralische Brennstoffe und deren Erzeugnisse. Steinkohle und Goaiataku“ Braunkohle, Anthracit, Torf u. dgl.. . . . . . öö6ö6 VSVII III 5442“ Petroleum, ohne Unterschied der Qualität, rohes, u1141A166A64*“

Petroleum, raffinirtes, sogen. „Gas“, raffinirtes Schieferöl

L

Erdharze, flüssige, nicht besonders benannte..

Ozokerit (Erdwachs), Paraffin und Ceresin..

Kitte aus Erdhat

1A114“

Kerzen und andere Gegenstände aus Paraffin, Ceresin und

XX. Klasse. Mineralien, Thon⸗ und Glaswaaren.

Diamant, Saphir, Smaragd, Rubin, Perlen, Spinell, Topas, Opal, Hyazinth, Türkis, Amethist, Korallen und sonstige nicht besonders benannte Edelsteine und Gemmen . . ..

Bergkristall, Achat, Granaten, Onix, Jaspis, Turmalin, Lazur⸗ stein, Jet, Malachit und sonstige nicht besonders benannte, roh oder polirt, gravirt oder fazonnirt . ....

Marmor aller Art und Alabaster, roh oder geschnitten, jedoch IS

Grobe Arbeiten zu Bauten aus Marmor oder hartem Stein, polirt oder gemeißelt, wie Säulen und Säulentheile, Kon⸗ solen, Sockel, Ornamente, Becken für Gärten und dgl., verschiedene Gegenstände aus Marmor oder gewöhnlichen Steinen, im Gewichte von über 5 kg Brutto, polirt, ge⸗ meißelt oder fagonnirt, wie Statuen, Büsten, Grabkreuze und Grabdenkmaͤler, Gartenornamente, Mörser und dgl., nicht in Verbindung mit anderen Materialier....

Gegenstände aus gemeinem Stein aller Art, im Gewichte von weniger als 5 kg; verschiedene Gegenstände ohne Unter⸗ schied des Gewichtes, in Verbindung mit anderen Materia⸗ lien, mit Ausnahme von Bronze, anders als einfach gegossen oder abgedreht, sowie mit Ausnahme von Elfenbein, Schild⸗ patt, Perlmutter und Edelmetall; Gegenstände von Gips, 44“

Steine, ordinäre, roh oder bearbeitet, für Bauten; rohe Steine zu Mühlsteinen; Steine und Platten zum Pflastern, aus Sandstein, Porphyr oder Granit; Granit zu Einfassungen, Quaikronen und anderen derartigen Zwecken, lithographische

vle““

Schleifsteine, Probirsteine (für Gold), Filtrirsteine, Bimsstein,

Cement jeder Art und Cementplatten zum Pflaster. . .

Kreide in Stücken, Kalk, fagonnirt oder nicht, Gips, gewöhn⸗ licher bybraulischer Kalk, ee166

Schiefer für Bauten, Schiefer zum Schreiben (Platten oder Steintafeln) mit oder ohne Rahmen . . . . . . .

Sand, Kies, Kiesel, Mergel und verschiedene Thonarten

ö gebrannte Erdmaterialien, ohne Schmelz (un⸗ JISv́ 14*““

Gemeines Töxfergeschirr aus Erde oder Salzstein, glasirt oder unglasirt, sowie die Materialien des vorstehenden bbvbeebbhlaeeheht *“

Steingut aller Art, weiß oder ein⸗ oder mehrfarbig, bedruckt oder nicht, vergoldet oder nicht, versilbert oder nicht, einfach oder mit Zeichnungen oder Verzierungen in Relief .. .

Porzellan jeder Art, weiß, ein⸗ oder mehrfarbig, bedruckt oder nicht, vergoldet, versilbert oder nicht, einfach oder mit Zeichnungen oder Verzierungen in Relief . . . . ..

Phantasieartikel von Terracotta, Porzellan, Biscuit, Steingut wie Vasen, Statuetten, kleine Figuren, Schreibtischgeräth, Handleuchter, Lampen u. A. ähnliche, alle diese Gegenstände einfach oder mit Malereien, Vergoldungen, Bronze, ge⸗ drechseltem oder eingelegtem Holz verziert . . . . . .

Schmelz, Glasmasse, Glasstangen, Glasstengel in unförm⸗ Uichen 11. 8

Fensterglas und Tafelglas nicht gravirt, nicht verziert, ohne Unterschied der Größe, in seiner natürlichen Farbe, nicht geschntitte. a ananI 77626

Fensterglas und Tafelglas in Platten ohne Unterschied der Größe, gravirt, verziert, geschnitten böö

Spiegel, bei denen keine der beiden Dimensionen über 30 cm

Spiegel, bei denen beide Dimensionen oder nur eine SvOeeheh55atat e6

Ordinäre Flaschen aus gefärbtem Glas, mit oder ohne In⸗ Frisen, ür leden Seeac66

Glasgegenstände in natürlicher Farbe (grünlich, grün oder gelblich): geblasen, gegossen, gepreßt, jedoch weder matt ge⸗ schliffen, gravirt, geschnitzt, verziert, geschnitten, bemalt, ver⸗ goldet, versilbert, noch in Verbindung mit anderen 1166“]

Gegenstände aus ganz weißem oder in Masse gefärbten Glas: geblasen u. s. w., weiterer Text wie 4 7.. ..„

Gegenstände aller Art aus Glas von beliebiger Farbe, matt geschliffen, gravirt, geschnitzt, verziert, geschnitten, bemalt, vergoldet oder versilbert, mit oder ohne Verbindung mit anderen gewöhnlichen Materialien . . . . 4

Phantasiegegenstände aus jeder Art Glas

.

von

60,—

frei 0,50 frei

20,— 15,—

20,—

Keine Tara.

Für bearbeiteten Kork:

10 in Kisten u. Früfsern.

5 in Körben u. Ballen.

Für andere Umhül⸗ lungen keine Tara.

8

10 in Kisten u. Frfsern.

5 in Halbkörben und Ballen.

s in Kisten u. Fässern,

5 in Halbkörben und b1XX“

Brutto.

Brutto. Solches in Cist.⸗Wag. gebracht, erhält zum Nettogewichte einen Zuschlag von 25 %. 10 in Fässern u. Kisten.

0,60 Brutto.

240,— 0,80

s in Körben u. Halb⸗

10 in Kisten u. Fässern. ““

wirkliches Netto⸗ gewicht.

10 in Kisten u. Fäffern.

Brutto.

20 in Kisten u. Fäfsern, kisten. b

8

20 in Kisten u. Fässern, 10 in Körben u. Halb⸗ körben.

g0 in Kisten u. Fässern,

10 in Körben.

1“

Metalle und Metallwaaren.

Gold in Baaren, Bruchgold, Goldstaub.. Blattgold zur Vergoldung . ..

Gold, gewalzt und zu Draht gezogen.

Platina, rohes, in Massen, Platin in Stücken, Bruchstücke aus Platina⸗Objekten, ganze Gegenstände aus Platina, mit v jener, welche zu den Orfevrerien und Bijouterien vcc0 ““

Orfevreriewaaren aus Gold, Platina und polirtem Silber. Bijouterien aus Gold oder Platina, mit oder ohne Edelsteinen

Silber, rohes, in Stücken, und Bruchsilber Blattsilber zum Versilber.... Silber, gewalzt und zu Draht gezogen .. EGilber Mechca8* Silber⸗Bijouterien mit oder ohne Edelsteinen UII 164““

Bijouterien, imitirte, feine und Bijouterien von Aluminium Bijouterien, imitirte, gewöhnliche...

Perlen. vies. Rauschegold, Messingfäden, vergoldet, ZZ1116141414644“*“ Taschen⸗Uhren und Chronometer, goldene, Uhren aus jedem Material, mit Edelsteinen verziert . . . . . . . . . Uhren aus Silber oder anderem Material, unmontirt, weder verziert noch garnirt mit Gold; und nicht verziert mit veJ es 166*“ Pendeluhren aus Bronze, Bronze⸗Imitation oder anderen Kompositionen, vergoldet oder nicht, versilbert oder nicht, in Verbindung mit Holz, Marmor, Alabaster, Papier⸗ Maché oder Steinkarton, mit Ausnahme von Elfenbein, Schildplatt, Perlmutter, edlen Metallen, Edel⸗ oder Halb⸗ ede114X“ Pendeluhren und Musikdosen, montirt auf Holz jeder Art, von einfacher Arbeit, oder verziert mit Schnitzereien, ange⸗ strichen, vergoldet oder versilbert, aber uneingelegt, nicht inkrustirt, nicht in Verbindung mit Perlmutter, Schildplatt, Elfenbein oder edlen Metallen; Wanduhren und Musik⸗ dosen in Bilder eingesetzt mit oder ohne mechanische Be⸗ wegung; Schwarzwälder Uuhreen .. Pendeluhren aus Bronze, Bronze⸗Imitation oder anderen Kompositionen, Pendeluhren und Musikdosen auf Holz jeder Art montirt und andere Pendeluhren, eingelegte, ge⸗ schnitzte, verbunden mit Perlmutter, Schildplatt, Elfenbein, Schmelz, edlen Metallen, Edel⸗ oder Halbedelsieinen. Uhrfournituren jeder Art mit Ausnahme von Uhrgläsern und Phelten don Tburmmhreen. Kupfer, Messing und Bronze in Stücken, Barren oder Tafeln, roh ungearbeitet, Bruchstücke aus Gegenständen aus Kupfer, Messing und Bronze, Feilspäne aus denselben .. . . . Kupfer und Messing in Platten und in Drahtform, weder vereolbet wee l“

Kabel jeder Art für elektrische Leitungen .. . . . .. Gegenstände von Kupfer und Messingdraht, polirt oder nicht, verzinnt oder nicht, bemalt oder nicht, verbunden oder nicht mit anderen gewöhnlichen Materialien, weder vergoldet noch versilbert, Drahtgeflecht von Kupfer und Messing . . . Kesselschmiedwaaren aller Art u. Haushaltungs⸗Gegenstände Gefäße und Apparate für Fabriken, Schiffe und Dampf⸗ maschinen, Raffinerien, Destillerien, Färbereien und andere Industrien: Reservoire, Kufen, Kessel, Lager, Röbren u. a. Kupfer⸗, Messing⸗ und Bronze⸗Gegenstände, gegossen oder ge⸗ drechselt, Gegenstände aus Kupfer oder Messingblech all diese bemalt, polirt, lackirt oder nicht, in Verbindung oder nicht mit anderem, gewöhnlichem Material, aber nicht ciselirt, gefirnißt, vernickelt, versilbert oder vergoldet... Kupfer⸗, Messing⸗ und Bronzewaaren, eciselirt, gefirnißt, lackirt, vernickelt, auch mit Gold oder Silber polirt, in Verbindung oder nicht mit anderem gemeinen Material mit Ausnahme von Elfenbein, Schildplatt, Perlmutter, echtem Schmelz, Meerschaum und Seide, edlen Metallen, Edele obI Heedeeleel ““ Zinn, rohes in jeder Form, Zinnfeilspäne, Bruchstücke aus alten Zinngegenständen, Legirungen von Zinn mit Antimon in Stuͤcken; reines und gemischtes Zinn, geschlagen oder gewalzt; Blattzinn (Staniol)h“ Gegenstände von Zinn, rein oder in Verbindung mit Blei, Zink, und Gegenstände von Zinn, legirt mit Antimon, von jeder Qualität, aber weder vergoldet noch versilbert

Antimon IV5h ““ Drucklettern, Clichés, Platten, Stempel und überhaupt alle henrcrächen Drucktyppen aus Metall, für den Buchdruck estimUiiat“ G“

Nickel, roh, in Stücken, geschlagen oder in Draht gezogen . Packfong, roh, in Klumpen, geschlagen, gewalzt, in Draht gezogen, unvergoldet, unversilbert ““ Gegenstände von Packfong oder anderen weißen Legirungen, weder vergoldet noch versilbert, in Verbindung oder nicht mit anderem ordinärem Material ... ..

111616161A1616AX“ ac 111161141424A42“ 1114X21X“ Blei, rohes in jeder Form, Bleifeilspäne, Bruchstücke von Bleigegenständen, gewalztes Blei . . ... Platten, Cylinder, (Röhren) grobe, nur gegossene Gegen⸗ stände, Kugeln, Schrot, überhaupt alle einfach gegossenen Gegenstände aus Blei, ohne weitere Bearbeitung, nicht bemalt, nicht gefirnißt, nicht polirt . . . . . .. Bleigegenstände jeder Qualität, bemalt oder nicht, lackirt oder nicht, gefirnißt oder nicht, weder vergoldet noch versilbert, noch in Verbindung mit anderen Materialien, welche einem höheren als dem hier angeführten Zoll untermorfen sind

Zink, rohes in jeder Form, Zinkfeilspäne, Bruchstücke, von Zinkgegenständen, Zink in Platten, Zink gewalzt. .. Gegenstände von Zink in jeder Qualität, bemalt oder nicht, gefirnißt oder nicht, selbst verziert mit Reliefs oder in

anderer Forc. in Verbindung oder nicht mit ordinärem Material, aber weder vergoldet noch versilbert . . . .

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

eelles Gewicht. Die zur Verpackung die⸗ nenden Karton⸗oder Papierblätter wer⸗ den mitgewogen.

Reelles Gewicht. Die Kassetten u. Futte⸗ rale werden bes. taxirt und je nach ihrer Eigenart be⸗

handelt.

Reelles Gewicht, wie 423.

Reelles Gewicht, wie 425, 426.

Reages Gewicht. Die Schachteln und Kartons sowie die Kartonblätter und Pappen, welche zur d Verpackung dienen, werden mitgewogen.

10 in Kisten u. Fässern.

Schachteln u. Futte⸗ rale werden je nach

ihrer Eigenart be⸗ handelt.

10 in Kisten u. Fässern, 5 in Körben. Brutto

10 in Kisten u. Fässern, 5 in Körben.

58 in Kisten u. Fässern, 5 in Körben.

119 in Kisten u. Fässern, 5 in Körben.

floi Kisten u. Fässern, 5 in Körben.

8 Brutto.

10 in Kisten u. Fässern, 5 in Fena. S

1““

10 in Kisten u. Fässern, 5 in Körben.

d

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Tara in % des Brutto⸗ gewichts.

Gußeisen, rohes, Schmiedeeisen, rohes, in Stücken oder Stäben, in runden oder Quadrat⸗Stangen, Schmiedeeisen, türkisches altes Eisen (Bruchstücke von Guß⸗ oder Schmiedeeisen ö14“

Stahl, 88 Cement⸗ oder Gußstahl, in jeder Form, nicht fagonnirt, für den direkten Verbrauch . . . . . .

LEEE“ aus Eisen und Stahl in jeder Form und EE1415141ö5ö55

Schmiedeeisen in Bändern für Räder, zum Faßbinden oder öe5

Eisen in Platten gewalzt. . . . . .

Eisenzeug, auf besondere Weise 1A“

Weiß⸗ und Eisenblech, angestrichen, verkupfert, verzinkt oder verbleit, oder bloß politrt . .

Stahlblech und Stahlplatten, polirt oder nicht . . . . .

Draht aus Stabhl oder schwarzem Eisen, polirt, verzinnt, verkupfert, verzinkt oder verbleit . . . . . . . . .

Eisen⸗Drahtgewebe, schwarz, angestrichen, getheert u. andere

Rohe Gußgegenstände, nur gegossen, gefeilt, getheert, mit Mennig⸗Anstrich oder nicht . . . . . . . . . . .

Gußgegenstände, polirt, emaillirt, ornamentirt in der Gießerei bbö1ö1

Gegenstände aus Gubßeisen, ciselirt, polirt, gefirnißt, bronzirt, vernickelt, versilbert oder vergoldet in Verbindung mit anderem gemeinen Material oder nicht . . . . . . .

Grobe Eisenwaaren 1114“ Nägel und Stifte aus schwarzem Eisen, Drahtstifte jeder Größe, Schindelnägel, Stifte, Hufnägel, Nieten . Schrauben sowie Muttern aus Eisen oder Stahl, von jeder Zapfen und Achsen für Wagen und Waggons, eiserne Röhren und Rinnen, Anker und Ketten jeder Dicke.. . . . . . Gitter, eiserne, für jedweden Gebrauch, Eisenmöbel für Gärten, weder vergoldet noch versilbertt. . . Gegenstände, gewöhnliche aus schwarzem Eisenblech, nicht polirt, nicht emaillirt, nicht angestrichen, nicht glasirt, mit oder ohne Verbindung mit Gußeisen . .

Kassen und Kassetten aus Eisen und Stahl . . . . . . Bettstellen, eiserne, einfache, nur angestrichen, ohne alle Orna⸗ mente als modellirtes Gußeisen, unvergoldet, unversilbert Bettstellen, eiserne, mit Ornamenten, kolorirt, gefirnißt, mit Malereien oder bronzirt; Zimmermöbel, tapezirt oder nicht, jedoch nicht vergoldet oder versilbert . . . . . . . . Gegenstände von Eisen oder Stahl, einfach, nicht verziert, nicht emaillirt, nicht polirt, nicht angestrichen oder gefeilt Gegenstände von Eisen und Stahl, verziert, emaillirt, ge⸗ firnißt, angestrichen aber nicht polirt. . . . . . Gegenstände aus Weißblech und Eisenblech, verzinnt, verzinkt (galvanisirt) oder verkupfert, weder gefärbt noch gefirnißt, in Verbindung oder nicht mit Holz . . . . .. Gegenstände von Weißblech und Eisenblech, angestrichen, ge⸗ firnißt oder lackirt, verziert mit Zeichnungen oder auch mit Vergoldung oder Versilberung in Verbindung oder nicht mit anderem Material, außer Elfenbein, Perlmutter, Schildpatt und edlen Metallen .. . .. . Glasirte Gegenstände aus Eisenblech. ... . . Gegenstände von Eisen und Stahl, polirt, lackirt, vernickelt, bronzirt, in Verbindung oder nicht mit anderem Material, meltallische Schreibfedern, außer solchen von Gold, Silber oder Platina; Bijouterien von Stahll .. Gegenstände aus Draht und Drahtgeflecht von Eisen oder einfachem Stahl, emaillirt, angestrichen, polirt oder nicht, in Verbindung oder nicht mit anderem ordinären Material, aber weder vergoldet noch versilbret Ackerbau⸗-Werkzeuge mit oder ohne Griff . . . . . . . Alle anderen Werkzeuge und Instrumente aus Eisen oder Stahl, mit oder ohne Holzgrift . . Messerwaaren aus Eisen, polfrt oder unpolirt, desgl. aus unpolirtem Stahl, montirt auf gew. Holz oder überzogen mit Leder, Eisen, Messing, Knochen oder Buckeln.. . Messerwaaren aus polirtem Eisen oder Stahl, montirt auf Material irgend welcher Art mit Ausnahme von Gold öder Slle 0a0a0bv 11166424* Waffen diverse, und zwar: Säbel, Degen, Bajonette, Florets und andere, außer Schießwaffen und denjenigen, welche mit Materialien montirt oder verziert sind, die einem höheren Zoll, als hier angegeben, unterliegen .. . . Schießwaffen, aller Art, sowie Schießwaffentheile und Zu⸗ behör mit Ausnahme von Kriegswaffen und deren Zubehör

Kriegswaffen und Zubehr.. b 1

Maschinen, Bestandtheile und Zubehörstücke aus Guß ... Maschinen, Theile und Zubehörstücke aus Eisen und Stahl mit Ausnahme der im Art. 504 vorgesehenen . . . . . Maschinen aller Art für Dampf, Elektrizität oder Gas, landwirthichaftliche und industrielle Maschinen auch Bestand⸗ theile solcher Maschinen, selbst wenn sie allein importirt werden Maschinen und Apparate aus anderen Metallen als Guß, Eisen oder Stahl oder in deren Konstruktion andere ordinäre Metalle als Guß, Eisen oder Stahl über⸗ wiegen, Theile und Zubehörstücke solcher Maschinen... Gold⸗ und Silbermünzen, mit gesetzlichem Cours in aeeeͤ111A1A4A21A“*“] Gold⸗ und Silbermünzen, ohne gesetzlichen Cours in 11141164146464* Rumänische Bronzemünzen

Rumänische Bronzemünzen, welche keinen gesetzlichen Cours in Rumänien haben wie 49u9 . . 18“ Mineralien (Erze) aus jedw. Metall. . . . . .

XXII. Klasse.

Wagnerarbeiten. Personenwagen 1. und 2. Klasse, tapezirte, Postwagen . . . Personenwagen 3. Klasse, gemischte Post⸗ und Gepäckwagen, Gepäckwagen, Stallwagen, gedeckte Lastwagen, Viehwagen, Wagen für Holztransporte, Plattformen . . . . . . . ““ Alle anderen Fuhrwerke, welche auf Schienen laufen, wie kleine Wagen (Hunten), Dressinen und andere ähnliche . . . Luxuswagen, Landauer, Clarences, Coupés oder Charetten, Phaetons und Droschken, zwei⸗ oder viersitzig, Reisewagen, mit oder ohne Koffer, Leichenwagen, Post⸗ und Diligence⸗

8 . . . . . .

. . .

. . . . 8 . 1 .* . . . .*

.“

[10 in Kisten u. Fässern, 15 in Körben.

[10 in Kisten u. Fässern, 15 in Körben. Brutto. B8

10 in Kisten u. Fässern, 5 in Körben.

11114“

10 in Kisten u. Fässern, 5 in Körben.

Wagen, enthaltend 8 oder mehr Sitze, alle diese gedeckt oder nicht, überzogen oder nicht.. ..

Benennung des Gegenstandes.

Tara in % des Brutto⸗ gewichts.

Leichte Luxuswagen, nicht gedeckte, wie Cabriolets, Cabs, Dog⸗Carts und andere, überzogen oder nicht, Schlitten überzogen oder nicht, ordinäre Wagen auf Federn, gedeckt oder nicht, überzogen oder nicht, wie: Britschken sogenannte Kronstädter, Neutitscheiner Wagen, Post⸗Cariolwagen mit oder ohne Vordercoupé, Fourgons mit Conducteursitz, ge⸗ deckt oder nicht, Omnibus weniger als S8sitzig . . . . .

Bestandtheile zu den in den beiden vorhergehenden Artikeln benanaten 1 1 *

Wagen, ohne Federn, nicht gedeckt, nicht überzogen, wie: Neutitscheiner, Radauzer, verbunden mit Eisen, angestrichen oder nicht, und andere ähnliche; Lastwagen mit Eisen be⸗ b angestrichen oder nicht, diverse Wagen für Ambu⸗ ö111XA1X“

Bestandtheile zu den im vorigen Artikel benannten . . . .

Bauernwagen und andere ähnliche, Faßwagen und andere nur aus Holz, nicht angestrichen, nicht verbunden mit Eisen (außer Radeisen), Bauernschlitten, nur aus Holz . . ..

Velocipede oder Bicycles und Tricyeles, Rollstühle und andere Apparate für Kranke, überhaupt jede Gattung kleiner Wagen mit Hand⸗ oder Fußbetrieb, außer jenen für Kinder

Diverse Apparate auf Rädern für Kanalräumung und Straßenreinigung.. . 1““

XXIII. Klasse. Wasserfahrzeuge. Dampfschiffe, ausgerüstete, jeder Art.. . . .. Segelschiffe, ausgerüstete, jeder Art. .. a11111414242“ Barken, ordinäre, aus einem Holz . . . . .... Holzbarken bis 10 Tonnen Gehalt einschließlich . . . .. Kaiks, Schlepper und Leichterschiffe, aus Tannenholz, montirt, von mehr als 10 Tonnen Gehat .... . Kaiks, Schlepper und Leichterschiffe, aus Eichenholz, von mehr 1141442424*ʒ Luxusschiffe aus Holz, Metall oder Holz in Verbindung mit

. * 8 . .

XXIV. Klasse. Kunstgegenstände und Merkwürdigkeiten. Gegenstände der Naturgeschichte, wie: seltene Thiere, lebend oder ausgestopft oder auf irgend eine Weise konservirt; aus⸗ geleerte Muscheln, ausgeleerte Eier, seltene Pflanzen oder exotisch lebende, getrocknete Pflanzen für Herbarien; aus⸗ erlesene Mineralien (mit Ausnahme der geschnittenen Steine), Versteinerungen, fossile Knochen und Muscheln und dgl., alte Rüstungen und Waffen, Manuskripte aller Art; kostbare alterthümliche Möbel von künstlerischem Werthe; Mumien und andere Raritäten und Antiquitäten; Kunstgegenstände aus Marmor oder Stein wie: Statuen, Statuetten, Büsten, Basreliefs und andere antike Bild⸗ hauerarbeiten, Kunstgegenstände aus Bronze und Holz, wie antike Bildhauerarbeiten aller Art, antike Gefäße und Töpferwaaren (mit Ausnahme der Imitationen, welche im Handel vorkommen); alte Mosaiken, alte Email⸗ und Glaswaaren; Gemälde, Miniaturen, Zeichnungen und andere Malereien ohne Rahmen; numismatische Gegen⸗ stände wie Münzen, Medaillen, Cameen und antike ge⸗ bb—

XXV. Klasse. 1 Verschiedene Erzeugnisse, Zusammensetzungen und Fabrikate, welche nicht in den andern Klassen inbegriffen sind. Ungenießbare Gelatine, gewöhnlicher Tischlerleim, Schuster⸗ c be Mundleim und verschiedene flüssige Leime in Glasflaschen, mit oder ohne Metallkapsel oder Pinsel. . . . . . .

Fischleim.

Schwamm, roh oder zubereitet

1I1“X“

Harz zubereitetes zum Flaschenverschluß.

Siegelwachs von jeder Farbe und Qualität

Weintrester und Weinhefe . ....

Hefe von Bier, flüssig oder getrocknet ..

Rückstände aus Brennereien und Oelfabriken

Dünger, thierischer, verschiedener... .

Lumpen und kleine Stücke. .

Druckmakulatur und Papier⸗Fetzen . . ..

Iriswurzel, bearbeitet, sowie Körner, Knopfformen, Rosen⸗ 1141414141414212

Fischbein, zugeschnittenes und zugefertigtes für Regen⸗ und Sonnenschirme, Corsets u. s. w.. ... .

Menschenhaare und daraus verfertigte Arbeiten .

11A1AA4“ Meerschaum, roher (nicht bearbeitet) . . . . . . . Muscheln mit Perlmutter, roh oder schalenfrei ... Perlmutter geschitte... . Bernstein nicht bearbeitet.. Bernstein⸗Gegenstände, in Verbindung oder nicht mit anderen Materialien, auch mit Edelmetallen, Edel⸗oder Halbedelsteinen Sonnen⸗ und Regenschirme aus reiner Seide oder aus irgend welchem mit Seide gemischtem oder gefüttertem Stoffe, sowie Sonnenschirme ganz aus Spitzen oder mit solchen nur verziert, mit Griffen aus Holz, Rohr, gemeinem Metall öbder B́́́́ 1 Sonnen⸗ und Regenschirme aus irgend welchem nichtge⸗ mischten Stoff, nicht gefüttert, nicht in Verbindung mit Seide oder Spitzen, mit Griff aus Holz, Rohr, ordinärem Bein oder gemeinen Metallen . . . . . . . . ..

Modeartikel, künstliche Blumen und Schmuckfedern . . . .

Spielzeug aus Holz, Papier, Carton, Leder, Kautschuck, Glas, Steingut, Porzellan, ordinärem Metall, und jedes andere Spielzeug, einschließlich der mechanischen, außer jenen, in welchen Elfenbein, Schildpatt, Perlmutter, edle Metalle, Meerschaum, echter Schmelz oder Bernstein enthalten sind

Gegenstände aus Schildpatt, Perlmutter, Elfenbein, echtem

chmelz, Meerschaum, einfach gearbeitet oder verziert mit Stichen, Gravuren oder Inkrustationen, mit oder ohne Ver⸗ bindung mit anderen Materialien, einschließlich der edlen Metalle, der Edel⸗ und Halbedelsteine 88

1”

10 in Kisten

10 in Kisten.

v““

6

.

15 in Kisten u. Fässern 5 in Körben.

15 in Kisten u. Fässern,

5 in Körben u. Ballen,

10 in Kisten u. Fässern, ander. Verpackungen wie oben.

Brutto.

[15 in Kisten u. Fässern

1,5 in Körben.

V 2 in Säcken.

Brutto.

Brutto. 15 in Kisten. 20 in Kisten u. Fässern, 10 in Körben, 5 in Ballen, 2 in Säcken. 20 in Kisten u. Fässern, si in Körben,

5 in Ballen. Brutto. 8

Brutto.

20 in Kisten u. Fässern, 10 in Körben.

20 in Kisten u. F 10 in Körben, - 5 in Ballen.

10 in Kisten u. Fässern, 5 in Körben.

20 in Kisten u. Fässern. [5 in Körben