1891 / 180 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Aug 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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großen Theil seiner Ritter, darunter auch den geliebten eigenen Bruder, wandte sich dann nach Genna, das ihn freudig aufnahm, aber der Todesort der Kaiserin wurde, nach dem treuen Pisa und endlich nach Rom, trotzdem des Pabstes Vikar, die Maske abwerfend, ihm Einzug Der Weg aufs Kapitol wurde mit den Waffen gebahnt, die Krönung wenigstens im Lateran vollzogen, darauf, schwerlich dem Gebote des offen feindseligen Pabstes zu Liebe, eher wohl in schließlicher Erkenntniß, daß in der That die Demüthi⸗ gung von Florenz die Bedingung dauernden Erfolges war, der Zug dahin angetreten. Aber gegenüber der reichen und durch vielfachen Zuzug gestärkten Stadt erwiesen sich des Kaisers Mannschaften als unzureichend und ohnmächtig; abermals sah er sich genöthigt, in Pisa Vermochte er den Strafurtheilen, die hier gegen Florenz und gegen König Robert ergehen ließ, keinen Nachdruck zu verschaffen, so gelang ihm doch, an Deutschen und Italienern viertausend Ritter zu sammeln und ein Geschwader von siebzig genuesischen und zwanzig pisanischen Galeeren unter seinen Befehl zu bringen, wozu der verbündete König Friedrich von Sizilien 50 der Seinen stoßen ließ, dergestalt daß die Unternehmung gegen Aber am 24. des Monats erlag Heinrich in Buonconvento unweit Siena einer Krank⸗ heit, deren Anfänge er schon vierzehn Tage zuvor beim Aufbruche aus

und Krönung verwehren wollte.

sein Quartier aufzuschlagen. er von

Neapel im August 1313 guten Erfolg versprach.

Pisa verspürt hatte.

Wir wissen nicht von wo aus Dante diesen Wechselfällen gefolgt ist, wo ihn die Nachricht vom Tode des Kaisers getroffen haben mag, dessen Kommen er zuvor mit so frohem Hoffen begrüßt hatte. Mit ungeduldigerer Spannung kann Niemand den Zügen der Kaiserlichen Schaar gefolgt, tiefer Keiner durch den endlichen Ausgang gebeugt worden sein, als er, für den am Erfolge von Heinrich's Bemühungen in die zornig geliebte Heimath und die mit dem er in die Wir haben von ihm keinen besonderen Klage⸗ gesang, den er etwa dem Abgerufenen gewidmet hätte, doch hat er in einer trauernden Liebe einen Ausdruck gegeben, der schon damals auch politische Gegner tief ergriffen haben muß und heute noch in seiner schlichten Wahrhaftigkeit jedes Herz bewegt. Im hatte. obersten der Himmel, durch die ihn Beatrice geleitet, erscheint ihm, ähnlich einem runden See, darin sich die umgebenden Blumenhügel spiegeln, eine weit sich breitende Fluth goldigen Lichtes, umschlossen von den im Kreise ansteigenden Sitzen der Seligen, die wunderbare bimmlische Rose, in deren strahlende Mitte, Bienen ähnlich, vom Throne Gottes lobsingende Engel niedersteigen, und die zu ihren Blättern jene in der Runde sich erhebenden Stühle mit ihren weiß⸗ gewandeten Insassen hat. Nar wenig Sitze sieht der Dichter noch K haftet fragend sein

große Stuhl, daran dein drauf des Trägers entboten, Die auf, höchstem Rang bestimmt dort nieden, Des großen Heinrich, zu Italiens Rettung Gewillt, bevor es selbst dazu bereit ist. Die blinde Selbstsucht, die euch so verblendet, Sie hat dem Säug⸗ ling ähnlich euch gemacht, der durstgequält doch von sich stößt die Und Haupt der Kirche wird dann einer sein, Der insgeheim wie vor der Menschen Augen Nicht gleichen Weg wie jener wandeln wird. Doch kurze Zeit nur wird der Herr den dulden Im heil'gen Amt; dann stößt er ihn hinunter, Wo Simon Magus seinen Frevel büßt.“ Nicht mit diesen Worten allein hat Dante sich seinem kodten Gleichwie er in unerschütterlichem Vertrauen auf den Sieg des Guten und Wahren von der Hoffnung nicht ließ, die Heimathstadt, die ihm so schweres Unrecht angethan, und der er so schonungslos ihre Sünden vorgehalten hatte, werde ihm nicht allein ihre Thore wieder öffnen, nein sie werde auch, an der um seines großen Gedichtes willen den Lorbeerkranz aufs Haupt drücken, eine Hoffnung, die freilich erst an dem Dahingegangenen und nicht buchstäblich sich erfüllt hat, so ließ er auch nicht von der Richtung seines bürgerlichen Strebens, in dem er

die Rückkehr lung des heißen Sehnens hing, seines Volkes blickte.

der Commedia

leer; an einem, darauf eine Krone liegt, Blick, und Beatrice spricht: „Der Auge hängt, Weil eine Krone Nimmt, eh noch du zu

Seel'

diesem Fest

Amme.

Kaiser treu und dankbar erwiesen.

Stätte seiner Taufe, ihm

licht ist. beschieden wünschte?

die Achseln im Gefühl einer Ueb vermuthlich auch für Dante nicht

Erfül⸗ Zukunft

Ohne Zweifel hat ihm für ein neu zu errichtendes vor dessen Kultur dessen Gründer Volkes anzusehen

sich geschichtlich als ausführbar, Lande, erwiesen hat?

wartet,

Landesfürsten vorbehalten bliebe.

sich mit Heinrich eins gewußt hatte. War Italien nicht bereit ge⸗ wesen, sich von dem hohen Heinrich aufrichten zu lassen, so galt es, um so rastloser dahin zu arbeiten, daß, wenn abermals der rechte Mann erschien, ein besseres Verständniß, eine allgemeinere Einsicht in das, was noth that, ihm entgegenkam. So hat denn die zusammenfassende Lehre vom Einheitsstaat, die sicher nicht eine Gelegenheitsschrift ist, aller Wahrscheinlichkeit nach erst nach 1313 ihre Ausarbeitung ge⸗ funden, und durch die Gesänge des Paradieses hin treffen wir auf jene zahlreichen Stellen, wo das, was in der Monarchie in schul⸗ mäßiger Vortragsweise verfochten ist, mit der Gluth eines flammenden Herzens gepriesen oder als himmlisches Gesicht sinnbildlich verwirk⸗

Aber war denn auch erstrebenswerth, was Dante der Menschheit Heinrich gilt heut zu Tage als ein armer Schwärmer, Romantiker, und was der Namen mehr sind, die man nachträglich für die im politischen Kampfe Erlegenen zur Verfügung hat; in der That hat sich ja sein Vermögen als unzulänglich erwiesen, um durchzuführen, was er sich zur Aufgabe gemacht hatte, und ob Dauerndes zu schaffen ihm vergönnt gewesen wäre, hätte nicht der Tod ihn abgerufen, kann fraglich scheinen. Hausmacht, die Dante den Habsburgern so schwer anrechnet, hatte unter allen Umständen etwas doch für sich; auch der Dichter würde gegen sie kaum etwas eingewandt haben, hätte er diese Sorge einem höheren Bestreben untergeordnet gesehen. erlegenheit, auf die nach sechshundert Jahren man sich nicht eben viel zu Gute zu thun braucht, so hat man ht viel Anderes übrig gewisse Behutsamkeit sich empfehlen. Monarchie nur ganz im Allgemeinen uns vorstellen können, daß er mit seinen Forderungen über einen oder zwei Hauptsätze nicht hinaus⸗ gegangen ist, daß wir also gleich viel Recht haben, seinen Rahmen mit höchster Weisheit wie mit arger Thorheit auszufüllen, werden Gönner und Abgeneigte im Auge zu behalten wohlthun; daß er ihn nicht selbst ausgefüllt hat, wird man ihm nicht verdenken, wenn man erwägt, wie schweren Stand er schon mit wenigen Hauptaufstellungen das alte römische Reich als Vorbild der Seele gestanden, das alte Reich, damals zu neuem Leben zu erstehen begann, als und innersten Kern er die Ahnen seines eigenen

ein gewisses Recht hatte, dessen Gesetzgebung in weitem Umfange noch immer in Kraft war. Aber ist es denn so thöricht, wenn beim Spähen nach befriedigenderen Formen für die bürgerliche Gemeinschaft, darin man steht, lebenskräftig, noch dazu im eigenen d Ist es etwa besser auf eingebildete Natur⸗ zustände zurückzugehen oder wenn es überhaupt möglich wäre bloß aus gewissen vermeinten Axiomen eine von allem Geschichtlichen abgelöste neue Ordnung abzuleiten? alte Reich nicht mit Haut und Haar auferstand; schon durch Dante selbst, der ja ausdrücklich die nationalen Staaten aufrecht erhalten wollte, die Verschiedenheit der Lebensbedingungen verschiedener Völker ausdrücklich anerkannte, in ihr die Verschiedenheit der für sie geeig⸗ neten Gesetze begründet sah und nur gewisse allgemeinere Regeln dem Reichshaupte vorbehalten wollte, Und, wenn denn wirklich nur dem Siegreichen Anerkennung gebühren sollte, wenn in großen Dingen einen selbstlosen Willen bethätigt zu haben kein Verdienst mehr sein sollte, wenn es lediglich darauf ankommt, ob das Angestrebte inner⸗ halb einer kürzeren oder längeren Frist das Bestehende wird, so hat auch der Politiker Dante nicht umsonst gelebt. er es sich dachte, nie mehr wirklich geworden, so hat doch auch die Zersplitterung Italiens und der übrigen abendländischen Völker nicht Bestand gehabt; zwischen der Richtung nach der zum Einheitsstaat verbundenen Christenheit und der nach minimen lokalen Gemeinwesen hat die Weltgeschichte (nach dem Gesetze vom Parallelogramm der räfte, möchte man sagen) zu großen Volksstaaten geführt, ja darüber

für günstigere

Die Sorge für eine ansehnliche

Zuckt man über Heinrich

Doch wird eine Daß wir Dante's Universal⸗

Doch auch Wissenschaft

man sich unter dem umsieht, was

Dafür war gesorgt, daß das

deren nationale Anwendung den und Freiheit.

Ist das Reich, wie

chors „Die

Hatte die hohe

um ihrer selbst sinnung kann mächtiger werden, kann allmählich die dem Erkennen des Weltzusammenhangs sich widmende Arbeit von ihren Zielen ab- drängen wollen; die Ungeduld, die das thätige Leben der Gegenwart so oder so umzugestalten strebt, kann versuchen wollen, die Arbeit auch der Universitäten in ihren Dienst zu nehmen; der krankhafte Eifer ein immer größeres Theil der Volkskräfte dem zuzuwenden, was den Staat nach außen sichert, oder dem Gefüge seines inneren Balken⸗ werks Festigkeit mehrt, kann ein Zuströmen frischen Saftes in die Adern der Universitätsorganismen unterbinden. steigernde Studentenzahl ist leider kein untrügliches Zeichen wachsender Antheilnahme des Volkes an der Arbeit der Wissenschaft und geht nicht immer Hand in Hand mit einer Wahrung des Bemühens um Wahrheit oder mit zunehmender Wirksamkeit der Lehrer. wenn je den Universitäten von den angedeuteten Seiten her Gefahr drohen sollte, im dankbaren Hinblick auf den Stifter der unsrigen, in den erleuchteten Gedanken, die ihr das Daseiu gegeben haben, die Kraft liegen, den gefährlichen Andrang zu überwinden, der Geist des unvergeßlichen Fürsten und derer, die bei dem großen Werke ihm zur Seite standen, mächtig sich erweisen in den Verfechtern von Wahrheit

hinaus zu vpölkerrechtlichen Vereinbarungen, zu Handelsverträgen, zu Schiedsgerichten, zu friedensichernden Bündnissen; und wenn Dante die heutige Verfassung Europas zu betrachten gegönnt wäre, wenn er sein Vaterland in der gegenwärtigen Gestalt wiedersehen dürfte, so fände er manchen seiner sehnlichsten Wünsche übertroffen, und wir würden ihm sagen können, nicht ohne sein eigenes Verdienst.

Wir aber lassen am heutigen Tage, da die Universität ihres edlen Stifters gedenkt, mit besonderem Wohlgefallen den Blick auf dem dankbaren und treuen Manne ruhen, der, da des sterbenden Kaisers Hand die Fahne entsank und ihr S Ferne gerückt schien, in standhaftem Sinn sie hochhtelt, damit sie den Verfechtern der als gut erkannten Sache ein Vereinigungspunkt Zeiten bleiben möchte, und dessen Herz bis zum letzten Schlage in inniger Verehrung an dem hochgesinnten Todten hing. Meinung vom Kaiserlichen Amte, das großartiger, als durch ihn geschehn, nicht aufgefaßt werden konnte. ihn nicht gehindert in einer Sache, die außerhalb jenes Amtes lag, einem Kaiser entgegen zu treten; hatte er, wo er der Völker Heil durch sträfliche Pflicht⸗ versäumniß gefährdet sah, den Muth züchtigender Rede gefunden, so setzte er seine ganze Kraft an der Seife des Kaisers ein, den er ge⸗ willt fand, vor Allem seiner größten Aufgabe zu leben, nach Dantes eigenem Ausdruck ein dominus omnium respectu vice dadurch zu werden, daß er minister omnium respectu termini, in Königlich preußischer Uebersetzung „der erste Diener des Staates“ war. Als Heinrich in Ober⸗Italien erschien, sein Angesicht zu sehen und seine Füße zu umfassen, und er hatte den Kaiser voll Huld und Güte gefunden; nachher scheint er sich nicht wieder an ihn gedrängt zu haben; dafür hat er sich nach seinem Tode dankbar zu ihm bekannt und seine unterlegene Sache nicht verlassen. Von uns verlangt die dankbare Verehrung, mit der wir des Grün⸗ ders dieser Universität uns heute erinnern und jederzeit zu erinnern C vI Schöpfung des edlen Königs hat zu keiner Zeit aufgehört zu seinen segensreichsten Thaten gezählt zu werden und sich T Für⸗ sorge seiner Nachfolger zu erfreuen. ihr können

ieg wiederum in weit

Gefahren drohen; eine der Pflege der willen sich entfremdende Ge⸗

An die Festrede schloß sich die Verkündigung der Urtheile über die Bewerbungsschriften, welche zur Lösung der im ab⸗ gelaufenen Studienjahr aufgestellten Preisaufgaben eingereicht worden waren. mitgetheilt und danach die Feier mit dem Gesang des Dom⸗

Himmel rühmen des b 1 ½ Uhr geschlossen.

Alsdann wurden die neuen Preisaufgaben

Ewigen Ehre“ gegen

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1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

DOeffentlicher Anzeiger.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

.Erwerbe⸗ und Wirthschafts⸗Genofsenschaf . Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. . Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[27095] Offenes Strafvollstreckungsersuchen.

Der Bäcker Aaron Schmul Kalischer, zuletzt in Waldenburg aufhaltsam, geboren den 24. Oktober 1868 zu Kobylagora, Kreis Schildberg, ist durch vollstreckbares Urtheil der Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgericht hierselbst vom 7. Juli 1891 wegen Verletzung der Wehrpflicht zu einer Geldstrafe von 160 ℳ, im Unvermögensfalle zu 32 Tagen Ge⸗ fängniß, verurtheilt worden.

Die Polizeibehörden werden im Betretungsfalle um Mittheilung des Aufenthaltsortes des Ver⸗ urtheilten, die Gerichte und Staatsanwaltschaften aber ersucht, die Strafe an ihm zu vollstrecken und hiervon zu den Akten M. II. 13/91 Mittheilung zu machen.

Waldenburg i./Schl., den 29. Juli 1891

Der Staatsanwalt.

[27213] 1) Der Musketier (Maurer) Peter Johann Ja⸗ cob Maaß, 2) der Ersatz⸗Reservist (Knecht) Hans Studt, 3) der Ersatz⸗Reservist (Bäcker) Peter Nicolaus Friedrich Bardowicks, 4) der Matrose (Seemann) Heinrich August Henze, 1 5) der Ober⸗Matrose (Seemann) Heinrich Nico⸗ laus Joachim Wulf, 6) der Matrose (Schutzmann) Hinrich Lorenz Friedrich Andresen, Nr. 1, 3 und 6 zuletzt in Glückstadt, Nr. 2 und 5 zuletzt in Herzhorn, Nr. 4 zuletzt in Kollmar wohn⸗ haft, werden beschuldigt:

ad 1, 4, 5 und 6 als Wehrmänner und ad 2 und 3 als Ersatz Reservisten ohne Erlaubniß ausgewan⸗ dert zu sein, bezw. nach Ablauf des Urlaubs weder zurückgekehrt noch Nachurlaub beantragt zu haben.

Uebertretung des §. 360, 3 des Reichs⸗Strafgesetz⸗ buchs. Dieselben werden auf Anordnung des Amts⸗ gerichts auf Freitag, den 18. September 1891, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Sefenoericht zu Glückstadt zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando zu Rends⸗ burg ausgestellten Erklärung vom 14. Juli 1891 verurtheilt werden.

Glückstadt, den 28. Juli 1891.

1t Kegel, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[27207] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 56 Nr. 2937 auf den Namen der verehelichten Schriftsetzer Krause, Elise, geb. Grunwald, zu Berlin eingetragene, in der Bernauerstraße Nr. 32 belegene Grundstück am 13. Oktober 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erd⸗ geschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 5150 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D, Zimmer Nr. 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, ins⸗ besondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab⸗ gabe von Geboten anzumelden und, falls der be⸗ treibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte laubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei

eststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurüuͤck⸗ treten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Ein⸗ stellung des Verfahrens Herteizufhühren, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ schlags wird am 15. Oktober 1891, Nach⸗ mittags 1 Uhr, an obenbezeichneter Gerichts⸗ stelle verkündet werden.

Berlin, den 24. Juli 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.

[27252²] -

In dem bei dem Kaiserlichen Amtsgerichte zu Forbach i./L. anhängigen Verfahren über die Theilung der Gütergemeinschaft, welche zwischen dem Caspar Huwig und seiner zu Schönecken verlebten Ehefrau Marie Heitz bestanden hat, sowie des Nachlasses dieser Marie Heitz hat der beauftragte Notar Cul⸗ mann in Forbach

a. zur Erklärung über die bisherigen Verhand⸗ lungen und die aufzustellenden Versteigerungs⸗ bedingungen auf Dienstag, den 17. No⸗ vember 1891, Vormittags 9 Uhr, in seinem Amtslokale,

b. zur Versteigerung der Mobiliargegenstände auf [27123]

Dienstag, den 8. Dezember 1891, Nach⸗ mittags 1 Uhr, zu Schönecken in der Wohnung des Caspar Huwig, zur Versteigerung der Immobilien auf Dienstag, den S8. Dezember 1891, Nach⸗ mittags 2 Uhr, zu Schönecken bei dem Wirthe Seraphin König dortselbst, zur Liquidation und Auseinandersetzung auf Freitag, den 11. Dezember 1891, Vor⸗ mittags 9 Uhr, zu Forbach in seinem Amtslokale Termin bestimmt, wozu er die sämmtlichen Be⸗ theiligten unter der gesetzlichen Verwarnung ladet, daß gegen die Ausbleibenden angenommen wird, sie seien mit allem bisherigen, sowie mit den von ihm zu entwerfenden Versteigerungsbedingungen, der vor⸗ zunehmenden Versteigerungen und der Theilung und Auseinandersetzung einverstanden. Dies wird zum Zwecke der Zustellung an den Betheiligten Nikolaus Huwig, dessen Aufenthalt unbekannt ist, bekannt ge⸗

macht. Petri, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts Forbach. [27246]

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des dem Viehhändler W. Lützow junr. zu Waren gehörigen, an dem Falkenhagener Wege daselbst unter Nr. 797 II. belegenen Wohnhauses mit Zubehör Termine:

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗

lirung der Verkaufsbedingungen am Mitt⸗

Vor⸗

2) zum Ueberbot am Sonnabend, den 7. No⸗ vember 1891, Vormittags 11 Uhr, im Schöffengerichtssaale des hiesigen Amtsgerichts⸗ gebäudes statt.

Waren, den 25. Juli 1891.

Großherzogliches Amtsgericht.

woch, den 14. Oktober 1891,

mittags 11 Uhr,

[27112] 1

In Sachen des Gastwirths Heinrich Pahl zu Wolfshagen wider die Wittwe des Waldarbeiters Karl Bauerochse, Karoline, geb. Bauerochse, da⸗ selbst, wird der auf den 7. August cr., Nach⸗ mittags 2 ½ Uhr, in der Giesecke'schen Gast⸗ wirthschaft anberaumte Termin zur Zwangsver⸗ steigerung des der Beklagten gehörigen ideellen Dritttheils von 45 Rth. = 9 a 38 qm Land in der V. Wiese „in den Aeckern“ von Nr. 26 gehoben.

Lutter a./ Bbge., den 23. Juli 1891.

Herzogliches Amtsgericht. (gez.) Lutterloh.

(L. S.) Beglaubigt: Gerhard, Gerichtsschreiber.

Aufgebot.

Auf den Antrag des Kirchenvorstandes zu Tolks⸗ dorf per Hogendorf wird der Inhaber des angeblich gestohlenen Ostpreußischen Pfandbriefs Nr. 3 über 200 Thaler, eingetragen auf dem im Oletzkoer Kreise belegenen Grundstück Gonsken Nr. 3, aus⸗ gefertigt zu Angerburg am 30. September 1850, aufgefordert, seine Rechte auf diesen Pfandbrief spätestens im Aufgebotstermine den 29. Februar 1892, Vormittags 10 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte anzumelden und den Pfandbrief vorzulegen, andernfalls die Kraftloserklärung des⸗ selben erfolgen wird.

Marggrabowa, den 18. Juli 1891.

Königliches Amtsgericht. I. [20783] Aufgebot.

Der Kaufmann Bartholomäus Ackermann zu Zwei⸗ brücken hat das Aufgebot der beiden vierprozentigen Antheilscheine des Frankfurter Hvypotheken⸗Credit⸗ Vereins Ser. XX. Litt. M. Nr. 0006 und Ser. XXI. Litt. M. Nr. 6732 über je 100 ℳ, der Gerber Philipp Thomann zu Worms dasjenige der beiden vierundeinhalbprozentigen Antbeilscheine des gen. Vereins Ser. XII. Litt, H. Nr. 548/9 eben wohl über je 100 beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. 8

Frankfurt a./ M., den 23. Juni 1891. Königliches Amtsgericht. IV.

[20778] Aufgebot.

Die nachstehend bezeichneten, von der Leben , Pensions⸗ und Leibrenten⸗Versicherungsgesellschaft „Iduna“ zu Halle a,/S. ausgefertigten Urkunden sind angeblich verloren gegangen:

I. Der Depositalschein Nr. 20437 d. d. Halle a /S., den 24. Juli 1889, inhalts dessen der Schuh⸗ machermeister Johann Heinrich Prehn zu Berlin die auf sein Leben über 150 Versicherungssumme nach Tabelle XI. B. ausgefertigte Police Nr. 21659 d. d. Halle a./S., den 16. August 1860 für ein ihm von der Lebens⸗, Pensions⸗ und Leibrenten⸗Versiche⸗ rungsgesellschaft „Iduna“ zu Halle a/S. laut Schuldschein vom 1. Juli 1889 gewährtes Darlehn von 60 verpfändet hat.

II. Der Devpositalschein Nr. 9937 d. d. Halle g./S., den 27. April 1880, inhalts dessen der Bäcker Heinrich Christian Walkhoff zu Hornhausen die auf sein Leben über 900 Versicherungssumme nach Tabelle I. ausgefertigte Police Nr. 63348 d. d. 9. Februar 1865 als Unterpfand für ein ihm laut Schuldschein vom 22. April 1880 von der Iduna Mhahetes Darlehn von 190 bei der Iduna hinter⸗ egt hat.

III. Der Depositalschein Nr. 13288 d. d. Halle a./S, am 28. Dezember 1882, inhalts dessen der

da hatte es Dante getrieben,

noch standhafte Festigkeit; die

Möge dem jederzeit so bleiben!

Eine unablässig sich

Möge,

Webermeister Johann Gottlob Müller in Mylau

8 auf das Leben desselben über 300 Thlr. aus⸗

gefertigte Police Nr. 103413 d d. den 20. Dezember 1870 als Unterpfand für ein ihm von der Iduna gegebenes Darlehn von 90 hinterlegt bat.

8 Versicherungsschein Nr. 7 8 Pensions⸗ und Leibrenten⸗Versicherungs⸗Gesellschaft „Iduna“ zu Halle a./S. allgemeine Sterbekasse Tab. A. für Berlin d. d. Halle a./S., den 20. April 1877, ausgefertigt für die Frau Johanne Louise Zieme, geborene Gerke, zu Deutsch⸗Wilmers⸗ dorf und lautend 8 159 ℳ, zahlbar nach dem Tode der genannten Berechtigten.

V. Der Depositalschein Nr. 10 378 d. d. Halle a. S., den 4. September 1880, inhalts dessen der Kaufmann Karl Rudolph Wohlgemuth zu Tilsit die auf sein Leben über 3000 Versicherungssumme nach Tabelle 1a. von der Lebens⸗, Pensions⸗ und Leibrenten⸗Versicherungs⸗Gesellschaft „Iduna“ aus⸗ gefertigte Police Nr. 117 297 d. d. 16. Juni 1875 als Unterpfand für ein ihm laut Schuldschein vom 27. August 1880 von der vorgenannten Gesellschaft gewährtes Peser achtzig 80 Mark bei

selben deponirt hat. der elbeg de Heposstalfchein Nr. 21.949 d, d Halle a./S., den 24. Februar 1891, inbalts dessen der Fleischer Gottfried Milewsky zu Neidenburg die auf sein Leben über 900 Versicherungssumme nach Tabelle Ia. ausgefertigte Police Nr. 112 035 vom 30. Juni 1873 als Unterpfand für ein ihm laut Schuldschein vom 20. Februar 1891 von der Iduna gewährtes Darlehn von 300 bei der Iduna hinterlegt hat. 2

VII. Der Depositalschein Nr. 9372 d. d. Halle, den 10. Rovember 1879, inhalts dessen die ver⸗ storbene Ehefrau des Arbeiters Pflug, Auguste Wilhelmine, geb. Boßling, in Berlin die anf ihr Leben über 300 Versicherungssumme nach Tabelle XI. B. ausgefertigte Police Nr. 42 747 d. d. Halle a./S., den 4. April 1862, für ein ihr von der Lebens⸗ Pensions⸗ und Leibrenten⸗Versicherungsgesell⸗ schaft Iduna zu Halle a./S. laut Schuldschein vom 4. November 1879 gewährtes Darlehn von 40 verpfändet hat.

Auf Antrag: .

Zu I.: des Schuhmachermeisters Johann Heinrich Prehn zu Berlin, t

Z“ II.:; der Erben des am 15. Juli 1890 zu Oschersleben verstorbenen Altsitzers, früheren Bäcker⸗ meisters Heinrich Christian Walkhoff als:

1) dessen Wittwe Charlotte Dorothee, geb. Salomon, zu Oschersleben,

2) dessen drei Kinder aus dieser Ehe,

als:

a. der Fte Heinrich Christian Walkhoff daselbst,

b. ne Ebefrau des Schmiedemeisters August Giesecke, Dorothee Friederike, geb. Walkhoff, zu Peseckendorf,

c. der Bahnassistent Wilhelm Christian August Walkhoff zu Braunschweig.

Zu III.; des Rechtsanwalts Friedrich Ulrich I. zu Reichenbach i /V., als Konkursverwalter der Konkurs⸗ masse des Kohblenhändlers und Webermeisters Johann Gottlieb Müller zu Myvlau,

Zu IV.: des Büdners Heinrich Eichelkraut zu Wilmersdorf,

Zu V.: des Kaufmanns Karl Rudolph Wohl⸗ gemuth zu Tilsit,

Zu VI.: des Fleischermeisters G. Milewsky zu Neidenburg,

Zu VII.: des Arbeiters Johann Karl August Friedrich Pflug zu Motzenmühle b./Zossen,

werden die Inhaber der obenbezeichneten Urkunden aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. Februar 1892, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte kleine Steinstraße Nr. 8, Zimmer Nr. 31 anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.

Halle a./S., den 23. Juni 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.

[27105] Aufgebot. 8

Auf Antrag des Schuhmachermeisters Johann Heinrich Christoph Terbin zu Wittingen wird der Inhaber der Police Nr. 10 777 der Hannoverschen Lebensversicherungsanstalt in Hannover, durch welche das Leben des Antragstellers auf Höhe von 500 Thalern versichert ist, aufagefordert, spätestens in dem Aufgebotstermine am 23. Februar 1892, Vormittags 11 Uhr, Zimmer 95, seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hannover, 10. Juli 1891.

Königliches Amtsgericht. VF.

[26918] Aufgebot. 18

Das Sparkassenbuch Nr. 6771 der Kreis⸗Sparkasse zu Gumbinnen über 290 ℳ, ausgefertigt am 19. Oktober 1888 für den Müllergesellen Christoph Mickoleit in Gumbinnen ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Eigenthümers zum Zwecke der neuen Ausfertigung aufgeboten werden.

Es wird daher der unbekannte Besitzer des ge⸗ nannten Buches und ein Jeder, der irgend ein Anrecht an demselben zu haben vermeint, spätestens in dem auf den 14. März 1892, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 6, anberaumten Ter⸗ mine seine Rechte anzumelden und das Sparkassen⸗ buch vorzulegen aufgefordert, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird

umbinnen, den 27. Juni 1891 Königliches Amtsgericht.

[27122] Aufgebot.

Auf Antrag des Stadtgutsbesitzers August Schob in Weißenfels, vertreten durch den Rechtsanwalt Braun daselbst, wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Wechsels, d. d. Droßdorf, 29. Oktober 1889, über 1500 ℳ, zahlbar am 15. November 1889 bei Herrn A. Löblich in Zeitz, ausgestellt von Max Stehfest an die Ordre seiner Mutter, Wittwe Alwine Stehfest in Droßdorf, aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gericht auf 30. April 1892, Vorm. 11 Uhr, Zimmer Nr. 5, anberaumten Termine anzumelden und den Weckhsel vorzulegen, widrigenfalls herselbe für kraft⸗ los erklärt werden wird.

Zeitz, den 24. Juli 1891.

Königliches Amtsgericht.

[27214] Aufgebot.

Dem Bankhause Gottlieb Ott Sohn in Ebingen ist ein ihm angeblich von dem Aussteller R. Wil⸗ hermsdoerfer am 22. Oktober 1890 übersandter, rom Bezogenen R. Hertinger dahier angenommener und bei der Firma Hirschmann & Kitzinger daselbst zahl⸗ barer Primawechsel, d. d. Ansbach, den 18. Sep⸗ tember 1890, über 300 ℳ, welcher Wechsel Ende Januar 1891 fällig und mit Blancogiro seitens des R. Wilhermsdoerfer versehen war, zu Verlust ge⸗ gangen.

Rechtsanwalt H. Beckh dahier hat deshalb Namens der Firma Gottlieb Ott Sohn in Ebingen als letzte Wechselinhaberin Einleitung des Aufgebotsverfahrens zum Zwecke der Kraftloserklärung des Wechsels beantragt.

Es wird daher Aufgebotstermin auf Donnerstag, den 25. April 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale Nr. 4 bestimmt und der Inhaber des bezeichneten Wechsels aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine seine Rechte bei dem Gerichte an⸗ zumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls der Wechsel für kraftlos erklärt würde.

Nürnberg, den 15. Juli 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V. (1. 8) Retz. Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit der Urschrift.

Nürnberg, den 24. Juli 1891.

Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichttz. (I. S) acker, Kgl. Sekretär

[27127] Gelegentlich bieselbst auf dem Bürgersteig an der Ecke des Marktes und der Bahlenseecstraße vor dem Roering'schen Hause vorgenommener Erdarbeiten sind am 27. Juli d. J. etwa einen halben Fuß unter den Dammsteinen 78 Goldmünzen (Friedrichsd'or) aus den Jahren 1756 bis 1790 gefunden worden, die anscheinend daselbst vergraben worden sind. 3 Es werden hiemit Alle, die etwaige berechtigte Ansprüche auf die Auslieferung der genannten Münzen geltend machen zu können glauben, aufge⸗ fordert, diese Ansprüche spätestens in dem auf den 10. November d. J., Vormittags 11 Uhr, auf hiesiger Rathsstube vor uns anberaumten Ter⸗ mine hinreichend begründet geltend zu machen, widrigen⸗ falls nach den gesetzlichen Bestimmungen, betreffend die Findung eines Schatzes, verfahren wird. Fürstenberg i. Meckl., den 29. Juli 1891. Bürgermeister und Rath.

[7351] Aufgebot.

Der Kleinköther Wilhelm Schütte zu Scharfolden⸗ dorf hat das Aufgebot der Obligation vom 5. Juni 1835 über 100 Thaler nebst 4 % Zinsen, welche zu Gunsten des Müllermeisters Georg Dempewolf zu Scharfoldendorf auf dem daselbst sub No. ass. 11 belegenen Kleinkothhofe des ꝛc Schütte hypothekarisch eingetragen sind, beantragt, auch den Verlust der fr. Urkunde, sowie die vor dem 1. Oktober 1878 ge⸗ schehene Tilgung der Forderung glaubhaft gemacht.

Der unbekannte Inhaber der qu. Urkunde, sowie Alle, welche auf die Hypothek Anspruch machen, werden daher aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 25. November c., Morgens 10 Uhr, anberaumten Termine anzumelden, resp. die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls letztere für kraftlos erklärt, die Hypothek aber gelöscht wird. 8

Eschershausen, den 22. April 1891.

Herzogliches Amtsgerich H. Huch.

[27129] Aufgebot.

Auf zulässigen Antrag des Häuslers Fritz Bröcker zu Sülten, welcher das Fol. 6 des Grund⸗ und Hypothekenbuchs seiner Häuslerei Nr. 7 zu Sülten für Carl Lücke eingetragene Kapital von 600 in Folge voraufgegangener Kündigung gerichtlich hinter⸗ legt hat, da der gegenwärtig zu diesem Kapital Be⸗ rechtigte beim Verlust des Hypothekenscheins nicht zu ermitteln ist, werden alle Diejenigen, welche der

Tilgung des gedachten Postens widersprechen zu

können vermeinen, aufgefordert, ihre desfallsigen Widerspruchsrechte in dem auf Montag, den 8. Fe⸗ bruar 1892, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und gehörig nach⸗ zuweisen, unter dem Nachtheile, daß die fragliche Hypothek für erloschen erklärt und im Grund- und Hypothekenbuche getilgt werden wird. Stavenhagen, 30. Juli 1891. Großherzogliches Amtsgericht.

[27107] Aufgebot. Das im Grundbuch von Niesen Bd. II. Fol. 32

1 auf den Namen des Carl Kleine zu Niesen eingetra⸗

gene Grundstück Flur 4 Nr. 32 der Gemeinde Niesen soll für den Stellmacher Theodor Behler zu Niesen eingetragen werden. Auf den Antrag des Letzteren, vertreten durch den Rechtsanwalt Evers zu Warburg, werden deshalb

1) alle ihrer Existenz nach unbekannten Eigen⸗ thumsprätendenten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das vorbezeichnete Grundstück spätestens im Aufgebotstermine den 5. November 1891, Vormittags 9 ¼ Uhr, bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Zimmer Nr. 10, anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren etwaigen Realansprüchen auf das Grund⸗ stück werden ausgeschlossen und ihnen deshalb ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird,

2) die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Eigen⸗ thumsprätendenten, nämlich die Agathe Helene Borgmann, Tochter des verstorbenen Schichtmeisters Heinrich Borgmann und seiner Ehefrau Dina, geb. Tegethoff, zu Bochum, sowie die soeben genannte Dina Tegethoff, wieder verehelichte Fabrikarbeiter Friedrich Elsing aufgefordert, spätestens in dem vorbezeichneten Termine und bei dem vor⸗ bezeichneten Gericht ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück anzumelden und ihr etwaiges Wider⸗ spruchsrecht gegen die beabsichtigte Besitztitelberich⸗ tigung zu bescheinigen, widrigenfalls die Eintragung des Eigenthums für den Stellmacher Theodor Behler zu Niesen erfolgen wird und ihnen nur über⸗ lassen bleibt, ihre Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu verfolgen. 1

Warburg, den 26. Juli 1891.

Königliches Amtsgericht.

[26115] Oeffentliche Ladung. 8 In dem Grundsteuerflurbuch der Gemeinde Gim

migen ist als Eigenthümer der unter Artikel 121

eingetragenen Grundstücke Nr. 1089/223 in Flur 4

und 1200/672 in Flur 5 verzeichnet: Hoß, Anna Eva zu Gimmigen.

Als gegenwärtiger Eigenthümer der fraglichen Parzellen hat sich zur Grundakte Nr. 56 von Gim⸗ migen der Kaufmann Johann Sonntag zu Eitorf legitimirt. Die nach §. 58 Abs. 1 des Gesetzes über das Grundbuchwesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltunasbereiche des Rheinischen Rechts vom 12. April 1888 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 52) zur Eintragung des p. Sonn⸗ tag als Eigenthümer in das Grundbuch erforderliche Einwilligung der Anna Eva Hoß konnte bisber nicht erlangt werden, da dieselbe angeblich verstorben ist und ihre Rechtsnachfolger der Person und dem Aufenthaltsorte nach nicht bekannt sind.

Es ist nach Maßgabe des § 58 Abs. 2 des an⸗

gezogenen Gesetzes Termin bestimmt auf Freitag, den 18. September 1891, Vormittags 11 Uhr, in dem Geschäftslokale des hiesigen Amtsgerichts Abtheilung für Grundbuchsachen, Niederstraße Nr. 23 I. Etage, Zimmer Nr. 3. Zu diesem Termin werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts die genannte Anna Eva Hoß und falls dieselbe thatsächlich verstorben sein sollte, deren Rechtsnachfolger Zwecks Erklärung über die Eigenthumsansprüche des p. Sonntag hiermit öffentlich geladen, mit dem Bemerken, daß, wenn in diesem Termin ein Anspruch an die gedachten Par⸗ zellen hier nicht angemeldet wird, die Eintragung des p. Sonntag als Eigenthümer in das Grundbuch ohne Einwilligung der Geladenen erfolgen wird.

Ahrweiler, den 20. Juli 1891.

Petersen, Aktuar, als Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung II.

[27116] Aufgebot.

Auf Antrag des F. Herweg zu Meinersen bei Hannover, als Vormund des abwesenden Schneiders Johann Justus Conrad Lotzgesell, eines Sohnes des verstorbenen Tuchmachermeisters Johann Justus Lotzgesell und seiner auch verstorbenen Ehefrau Gertrud, geb. Grebe, von Kassel, geboren am 915. November 1820, welcher hinreichend glaubhaft gemacht hat, daß der genannte Lotzgesell seit langen Jahren verschollen ist, wird der Lotzgesell hierdurch öffentlich aufgefordert, spätestens im Termine am Freitag, den 6. November 1891, Vormittags 11 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht zu er⸗ scheinen und seine Rechte auf das hier verwaltete Vermögen von etwa 1300 geltend zu machen, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.

assel, den 18. Juli 1891. 1 Königliches Amtsgericht. Abtheilung 2. gez. Knatz Wird veröffentlicht: . Der Gerichtsschreiber: Luckhardt, Aktuar, i. V.

[27121] Aufgebot.

Auf Antrag des Nachlaßpflegers Emil Paulwitz zu Jordanken werden die unbekannten Erben der am 13. August 1889 zu Jordanken verstorbenen un⸗ verehelichten Elisabeth Steckel aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 25. Juni 1892, Mittags 12 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den etwa 40 betragenden Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls die⸗ selben mit ihren Ansprüchen anf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß den sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung desselben aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, von dem⸗ selben weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtigt ist, sich vielmehr mit 11““ des noch Vorhandenen begnügen muß.

Stuhm, den 7. Juli 1891.

Königliches Amtsgericht. I.

[27133] Durch Beschluß des K. Landgerichts Landau i. d. Pfalz vom 17. Juli 1891 wurde Georg Philipp Back, früher Ackerer, in Knittelsheim wohnhaft, für abwesend erklärt, der Zeitpunkt seines Ver⸗ schwindens auf das Jahr 1878 festagesett und Anna, geborene Back, Ehefrau von Sebastian Fuchs, Ackerer, beisammen in Knittelsheim wohnhaft, in den provisorischen Besitz des Vermögens des ge⸗ nannten Abwesenden unter der Auflage vorgängiger ““ und Sicherheitsleistung einge⸗ wiesen. Landau i. d. Pfalz, den 30. Juli 1891. Der K. Erste Staatsanwalt: Boecking.

[262311 Bekanntmachung 8

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom heutigen Tage ist das Hypotheken⸗ dokument über die auf den Grundstücken Jamund Nr. 59 und Köslin Ackerplan Nr. 225 in Abthei⸗ lung III Nr. 1 und 1 für den nachmaligen Rechnungs⸗Rath Wilhelm Schröder zu Köslin ein⸗ getragenen Post von 100 Thalern für kraftlos erklärt.

Köslin, 3. Juli 1891.

KdoDobnigliches Amtsgericht.

26514] Oeffentliche Zustellung.

Theresia Stolz, geb. Leins, in Eßlingen, vertreten durch Rechtanwalt Köstlin in Heilbronn, klagt gegen ihren Ehemann, den Eisenbahnarbeiter Johann Ludwig Stolz aus Neunkirchen, mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen böslicher Verlassung Seitens des Beklagten, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien am 11. August 1872 zu Hechingen geschlossenen Ehe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Civilkammer des K. Landgerichts Heilbronn auf Dienstag, den 1. Dezember 1891, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Heilbronn, den 13. Juli 1891. Gerichtsschreiber des Königl. Württemb. Landgerichts.

Müller. 1

[27106] Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann Benjamin Joseph in Ingen⸗ heim hat am 27. Juli 1891 durch seinen Bevoll⸗ mächtigten Friedrich Kiehl, Geschäftsagent in Billig⸗ heim, gegen Jakob Fels von Oberbaufen, zur Zeit ohne bekannten Stand und Aufenthaltsort, zum Kgl.

hausen.

hausen.

im Ganzen

streits Termin

zu erklären.

[27117]

richter in Ziegenhals,

klären,

mann mittags 10 ½ Uhr. gemacht.

[27244]

schaft wegen,

wohnend,

burg, Kläger,

Gaß in Willgottbeim,

Fink allda,

zustellungstage an, manne Anton Fink,

tage an;

des Rechtsstreits

das Urtheil eventuell vorläufig vollstreckbar

Kaiserlichen

Klage bekannt gemacht

bestimmt

Zustellung wird dieser

Landgerichts auf den 29. Oktober 1891, 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten Ludwig Gall wird dieser Auszug d

II. des Karl Hechler in Barbelroth 1 III. des Johann Georg Rapp in Ober⸗

und für fünfjährige Zinsen aus diesen 3 Beträgen.

Unter Bewilligung der öffentlichen Z obgenannten Jakob Fels, hat das Kgl. Amtsgericht Bergzabern zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ auf Montag, den 26. Oktober 1891, Vormittags 9 Uhr, in seinem Sitzungssaale, und ladet Kläger den Be⸗ klagten zu diesem Termine mit dem Antrage: den Beklagten zu verurtheilen, an Kläger besagte 114 63 mit Zinsen vom Tage der Klage an zu be⸗ zahlen, demselben ferner die Prozeßkosten zur Last zu legen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar

Oeffentliche Zustellung. Der Beigeordnete und

Rittmeister

Amtsgerichte Bergzabern Klage erhoben, unter der Aufstellung, er bespreche an ihn, Beklagten, für Wirthszechen als Rechtsinhaber: I. der Eheleute Johannes Hartmeyer in Ober⸗

. 12.10, 3.50.

76.24

22.79.

. 114.63. ustellung an

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an Jakob Fels wird der Auszug dieser Klage veröffentlicht.

Bergzabern, den 30. Juli 1891. Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amts

eib Kgl. Amtsgerichts. Christ, K. Sekretär.

Paul Hof⸗

vertreten durch den Rechts⸗

Ringe,

anwalt Fränkel hier, klagt gegen den Königlichen Zolleinnehmer I. Kl. Warmer zuletzt hier, unbekannten Aufenthalts wegen Rückzahlung eine Darlehns mit dem Antrage: I. den Beklagten kostenpflichtig za verurtheilen, 150 in Worten: Einhundert fünfzig Mark

an den Kläger zu zahlen,

II. das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht, Abtheilung II., zu Ziegenhals in das Kauf⸗ Rinke'sche Haus am zimmer, auf den 23. September 1891, Vo

Zum Zwecke der öffentlichen

Schöffen⸗

Auszug der Klage bekannt

Ziegenhals, den 24. Juli 1891. K Gerichtsschreiber des

ühnel,

Königlichen Amtsgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

1) Theresia Weiß, Wittwe von Georg Ludwi Matern, ohne Gewerbe,

2) Eugenie Matern, ledig, ohne Gewerbe,

3) Julie Matern, ledig, ohne Gewerbe,

4) Emil Matern, ledig, ohne Gewerbe,

5) Julius Matern, ledig, ohne Gewerbe,

6) Pauline Matern, Ehefrau von Josef Wein und Letzteren selbst der ehelichen Gütergemein

nämlich:

zu je einem

ad 1—5 zu Willgottheim und ad 6 zu Pfettishei

Wittwe Matern handelnd wegen der zwischen ih und ihrem verlebten Ehemanne bestandenen Güter⸗ gemeinschaft und die Kinder Matern als einzig Erben ihres verlebten Vaters Georg Ludwig Matern, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Petri zu Straß

klagen gegen die Erben der verlebten Eheleute Anton Gall, bei Lebzeiten Maurer, und Magdalen

1) Ludwig Gall, Schuhmacher, zuletzt zu Paris⸗ jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort.

2) Andreas Gall, Maurer in Wasselnheim,

3) Jakob Gall, Maurer in Willgottheim,

4) Catharina Gall, Ehefrau des Ackerers Anton

5) genannten Anton Fink zu Willgottheim der ehelichen Gütergemeinschaft wegen, 1 wegen Forderung, mit dem Antrage: Kaiserliches Landgericht wolle die Beklagten ver⸗ urtheilen, an Kläger zu bezahlen, und zwar 1) die Beklagten Ludwig und Jacob Gall je die Hälfte der Schulden des väterlichen Nachlasses mit 453,62 nebst 5 % Zinsen hieraus vom Klage⸗

2) die Beklagten Ludwig, Andreas, Jakob und Katharina Gall, letztere solidarisch mit ihrem Ehe⸗ Viertheil Schulden des mütterlichen Nachlasses mit 25,88 nebst 5 % Zinsen hieraus seit dem Klagezustellungs⸗

ferner wolle das Gericht den Beklagten die Kosten einschließlich der Kosten eines Arrestbefehls des Kaiserlichen Amtsgerichts Truchters⸗ heim vom 12. Dezember 1890 zur Last legen und

jetzt

ling

der

gegen Sicherheitsleistung für

erklären,

Keine.

(L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Krümmel.

i. 4 E. 8 Vormittags

[27217]

mann'schen Hotel

6

zu Gransee

4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

Breunholz⸗Verkauf. Zu dem am Montag, den 17. August cr., von Vormittags 10 Uhr ab, im früher Klage⸗

anberaumten

Handelsholztermin kommen aus der Königlichen Oberförsterei Zehdenick, welche im Osten und Norden

und laden die Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des zu Straßburg

8