5 88 b 3
Sozialdemokraten gewählten Delegirten beträgt nach der Liste 20; ferner wurden von einzelnen Gewerkschaften 3 Ver⸗ treter gewählt.
Aus Fürth wird dem „Vorwärts“ berichtet, daß über die Fabrik von Max Offenbacher der Verband der deutschen Glas⸗ arbeiter die Sperre verhängt hat.
Ueber den Ausstand auf den Anhaltischen Kohlen⸗ werken in Frose wird der „Mgdb. Ztg.“ berichtet, daß die Berg⸗ leute am Dienstag Nachmittag die Arbeit ohne vorherige Kündigung niedergelegt haben. Als Grund wird angegeben, daß die Verwaltung eine geforderte Lohnerhöhung nicht bewilligt hat. Die bisher gezahlten Löhne stehen nach dem Bericht der „Mgdb. Ztg.“ denen anderer Gruben nicht nach.
Aus Witten schreibt man der „Rh.⸗W. Ztg.“ unter dem
6. d. M.: Von sozialdemokratischer Seite waren auf gestern
Abend die Ruhrwehr⸗Arbeiter zu einer Versammlung ein⸗ berufen, welche für die Einberufer einen unerwarteten Verlauf nahm. Die Arbeiter nämlich erklärten, für ihren guten Tagelohn ruhig weiter arbeiten zu wollen; damit war der Zweck der Versammlung vollständig vereitelt. Ueberhaupt darf hervorgehoben werden, daß das Interesse an den sozialdemokratischen Versammlungen hier sehr merk⸗ lich abgenommen hat.
In Mainz fand, wie wir dem „Vorwärts“ entnehmen, am letzten Sonntag eine Versammlung der Lithographen, Stein⸗ drucker und Berufsgenossen statt, die sich dahin aussprach, daß auch die Berufsgenossen in Mainz bei der Ende dieses Jahres bevor⸗ stehenden Tarifbewegung der Buchdrucker für die Erringung der erstrebten Arbeitszeit⸗Verkürzung eintreten würden.
In Leipzig beschloß das Gewerkschaftskartell am Mitt⸗ woch, der Gründung von Centralvereinen für die einzelnen Berufe mit Zahlstellen beizustimmen, ferner an den sächsischen Landtag eine Petition Behufs Aenderung des sächsischen Vereinsgesetzes dahin zu richten, daß auch die sächsischen Arbeiter der Centralisation sich an⸗ schließen können, und schließlich den hier ausgebrochenen Töpfer⸗ strike anzuerkennen und möglichst die Strikenden zu unterstützen. — Am Donnerstag beschloß eine Bauhandarbeiterversammlung, in dem Anschluß an den Verband der deutschen Bauhandar⸗ beiter in Hamburg einen Ersatz für die zerfallende Leipziger Orga⸗ nisation zu suchen und diesem Verbande als Einzelmitglieder beizutreten, da das sächsische Vereinsgesetz die Zweigvereinsbildung nicht gestatte. Die Versammlung bot sowohl in ihrem Verlaufe als in der Zahl ihrer Besucher — es waren nur 30 bis 40 Personen erschienen — ein sprechendes Bild des augenblicklichen Rückganges der gewerkschaftlichen Bewegung.
Hier in Berlin ist, wie der „Vorwärts“ mittheilt, der Strike in der Chemischen und Blech⸗Emballagen⸗Fabrik von H. und A. Lupszvnski zu Gunsten der Arbeiter erledigt. Sämmt⸗ e bleiben in ihrer früheren Stellung. (Vgl. Nr. 183 In Paris dauert der Ausstand der Erdarbeiter fort. Ausständige versuchen ihre strikeunlustigen Kollegen, wie „D. B. H. meldet, theils durch Ueberredung, theils mit Gewalt zur Theilnahme am Ausstande zu bewegen.
Aus Edinburg wird der „Voss. Ztg.“ unter dem 4. d. M. geschrieben: Die schon sechs Wochen andauernden Lohnstreitig⸗ keiten zwischen Arbeitgebern und Schiffsarbeitern am Clyde spinnen sich immer weiter fort. Die Ankündigung der Arbeitgeber, den Lohn um 5 % herabzusetzen, trat mit dem 1. August in Kraft gegen die Erwartung der Arbeiter, welche an die Ausführung dieser Maß⸗ nahme wegen Arbeit⸗Häufung nicht geglaubt hatten. Gestern wurde eine Massenversammlung abgehalten und der Beschluß gefaßt, die Arbeit nicht wieder aufzunehmen, bis die Lohnerniedrigung aufgehoben wäre. Die Schiffsbauarbeiter von New⸗Castle und anderen Schiffsbauwerften haben den Ausständigen finanzielle Hülfe versprochen.
Dem diesjährigen Kongreß der englischen Gewerk⸗ vereine wird, wie der „Allg. Corr“ aus London gemeldet wird, eine Abordnung deutscher Fabrikanten als Zuhörer bei⸗ wohnen. Auch Professor Brentano von Leipzig wird bei den Ver⸗ handlungen gegenwärtig sein.
ck. Die liegenschaftlichen Zwangsveräußerungen des Jahres 1889 im Großherzogthum Baden.
In den Jahren 1888 und 1889 hat sich eine Zunahme der Zwangsveräußerungen bemerkbar gemacht; denn die Zahl derselben, welche von 1454 im Jahre 1883 auf 799 gefallen war, stieg nach den „Statistischen Mittheilungen über das Großherzogthum Baden“ im Jahre 1888 auf 820, im Jahre 1889 auf 857.
Von diesen 857 Zwangsverkäufen des Jahres 1889 erfolgten 793 oder 92,5 % auf richterliche Verfügung im Mahnverfahren, 64 oder 7,5 % im Konkurswege. In 119 Fällen kamen nur Gebäude, in
277 Fällen nur Gelände. in 461 Fällen Haus und Gelände zusammen
oder ein sogenanntes landwirthschaftliches Anwesen zur Veräußerung. Unter den im Zwangsverfahren veräußerten landwirthschaftlichen An⸗ wesen waren nur 91, welche mindestens 3 ha Fläche umfaßten.
Die außer Besitz gesetzten Eigenthümer waren nach dem Berufe 412 Landwirthe, 392 Gewerbe⸗ und Handeltreibende, 53 Personen sonstigen Berufs oder ohne Beruf. Unter den Besitzern von ver⸗ kauften sog. landwirthschaftlichen Anwesen befanden sich 243 oder 53,2 % Landwirthe, 196 oder 42,7 % Gewerbe⸗ und Handeltreibende und 19 oder 4,1 % sonstige Personen.
Die Zwangsveräußerungen sind wie in den Vorjahren am Häͤufigsten durch eigene Verschuldung (in 41,8 % der Fälle) berbei⸗ geführt, hauptsächlich durch schlechte Haushaltung, Nachlässig⸗ keit, Trägheit und Trunksucht. Die freiwillige ungünstige und leichtfertige Uebernahme von Liegenschaften und Geschäften (17,3 %) und Unglück im Geschäftsgang (12,2 %), welche in der Regel auch auf eigener Schuld beruhen, sowie Krankheit, Todesfall und anderes Unglück des Besitzers oder der Familie (12,7 %) führten auch noch in erheblichem Maße zu der äußersten Zwangslage; dagegen trugen unfreiwillige Uebernahme eines überlasteten oder sonst ungünstigen Besitzes (5,9 %), schlechte Ernten und Verdienstverhält⸗ nisse, überhaupt allgemeine Natur⸗ und Zeitereignisse (7,3 %), sowie die Schuld dritter Personen, durch Uebervortheilung, Ausbeutung ꝛc. in geringerem Maße zu deren Herbeiführung bei. 1“ 18 1u1““ 8 88 8
..“
Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 26. Juli bis inkl. 1. August cr. zur Anmeldung gekommen: 202 Ehe⸗ schliekungen, 984 Lebendgeborene, 23 Todtgeborene, 741 Sterbefälle.
Kunst und Wissenschaft.
Wer ist Rembrandt? .
L. K. — Seit geraumer Zeit bereits beschäftigt sich die Tageskritik in lebhaftester, ja fast leidenschaftlicher Weise mit einem Buche Max Lautner's, welches den sensationellen Titel trägt: Wer ist Rembrandt? Der Zweck der meisten un⸗ mittelbar nach dem Erscheinen des Buches geschriebenen Be⸗ sprechungen, welche fast ausnahmslos streng mit dem Verfasser ins Gericht gingen, war zunächst der, die öffentliche Meinung nicht verwirren zu lassen durch die im Gewande der Wissen⸗ schaftlichkeit auftretenden Ausführungen Lautner's, die darin gipfelten, der von der Kunstgeschichte und dem durch diese be⸗ einflußten Publikum als Künstler und Mensch zum Götzen er⸗ hobene Rembrandt sei eine Phantasieschöpfung; der historisch nachweisbare Künstler dieses Namens sei vielmehr ein moralisch völlig verkommener Geselle und herzlich unbedeu⸗ tender Maler gewesen. Die unter seinem Namen heute von aller Welt bewunderten Bilder und Radirungen seien der Mehrzahl nach Schöpfungen seines Schülers und Kunst⸗ genossen Ferdinand Bol, der dieselben meist an unauffälliger Stelle mit seinem Namen oder Monogramm bezeichnet habe. — So seltsam diese Ergebnisse der mehr in die Breite als in die Tiefe gehenden Untersuchung L.'s auch erscheinen mochten, für die Wissenschaft giebt es nichts Unerhörtes oder a priori Unmögliches, und die wissenschaftliche Kritik darf sich der Mühe nicht entziehen, die Wege zu verfolgen, auf welchen der Verfasser zu diesem Endziel gekommen. Bei einer solchen ganz ruhigen und sachlichen Prüfung erweist sich nun allerdings L.s Kenntniß oder, besser gesagt, Erkenntniß des ganzen Materials, mit welchem er arbeitet, als durchaus unzulänglich. Es ist hier nicht der Ort, die einzelnen Ver⸗ stöße aufzuzählen, welche sich der Verfasser auf dem Gebiet der Bilder⸗ sowie der Handschriftenkunde zu schulden kommen läßt; auch seine kunsthistorische Vorbildung erscheint nach Umfang und Methode durchaus mangelhaft. Der negative Beweis, daß Rembrandt als „Mensch ohne moralisches Knochengerüst, ohne Pflicht⸗ und Rechtsgefühl“ ja „ohne hohe Geisteskräfte“ unmöglich der Autor „ethisch wirksamer Bilder“ sein könne, stützt sich auf eine unvollständige Reihe archivalischer Dokumente über seinen Vermögensverfall, seine Konflikte mit den Gerichten und auf einige philiströs beschränkte Urtheile scheelsüchtiger Zeitgenossen. Wäre dem Verfasser die Kunst⸗ geschichte — auch nur die holländische — in weiterem Umfange bekannt und seine Kenntniß in psvycho⸗ logischen Dingen eine gründlichere, so würde ihm der
—
Widerspruch im sittlichen und künstlerischen Verhalten großer
Meister nicht so unerhört erscheinen. Das peinliche Verfahren, welches er gegen unsern Künstler einleitet, mag Zeugniß für große juristische Begabung ablegen — auch die e statistischen Untersuchungen machen dem Verfasser alle Ehre —, aber für die Beurtheilung künstlerischer Verhältnisse der Ver⸗ gangenheit bedarf es durchaus anderer Vorkenntnisse. Es ist zunächst völlig verkehrt, die ethischen Vorbedingungen für das⸗ jenige, was wir aus dem Werke eines Künstlers herauszulesen glauben, in dem Charakter des Schöpfers ausschließ⸗ lich zu suchen. Eine solche wunderliche Vermischung ästhetischer und ethischer Beurtheilung muß vielmehr jedes klare geschichtliche Bild, das wir uns von dem Wirken eines Künstlers machen, nothwendigerweise trüben. Aber auch auf rein historisch⸗statistischem Gebiet müßte die Untersuchung Lautner'’s weit überlegter sein, wenn seinen Schlüssen bindende Kraft zugesprochen werden sollte. Aus statistisch bkonomischen Gründen folgert er nämlich die Un⸗ möglichkeit, daß alle Rembrandt zugeschriebenen Bilder und Radirungen von ihm herrühren; dabei läßt er völlig das Schwanken und die Unberechenbarkeit künstlerischer Markt⸗ werthe sowie die wirthschaftlichen Unregelmäßigkeiten in Rembrandt's Haushalt außer Rechnung, auf die er doch an anderer Stelle so großes Gewicht legt. Schon von anderer Seite ist auf Hobbema und Ruysdael hingewiesen worden, die trotz ihrer reichen Wirksamkeit im Armenhause endeten, und die Zahl solcher Beispiele ließe sich unschwer vermehren.
Jedenfalls wäre der Verfasser niemals dazu gekommen, dieses dem Umfange nach sehr reiche, inhaltlich aber durchaus unzulängliche negative Beweismaterial für seine Thesen zu⸗ sammenzutragen, wenn er nicht — auch hier schon geleitet von einer Art Autosuggestion — auf einer Reihe von Rembrandt zugeschriebenen Bildern die „latenten“ Namens⸗ bezeichnungen Ferdinand Bol's entdeckt hätte. Am Schlusse des Buches werden diese für das Auge des Un⸗ befangenen in der That völlig latenten Bezeich⸗ nungen in Heliogravure reproduzirt und neben ihnen der retouchirte Deutungsversuch des Verfassers. Jeder Hand⸗ schriftenkundige wird bestätigen, daß es sich bei diesen sicherlich bona fide wiedergegebenen Bolbezeichnungen, nur um bedauer⸗ liche Sinnestäuschungen L's. handeln kann. Willkürliche, durchaus zufällige Farbenrisse und Pinselschnörkel, wie sie bei einigem guten Willen und Anwendung künstlicher intensiver Beleuchtung sowie des vom Verfasser erfundenen photogra⸗ phischen Verstärkungsverfahrens auf jedem breit gemalten Bilde sich finden ließen, erregen ihm die abenteuerliche Vor⸗ stellung, als habe Ferdinand Bol auf ein und dem⸗ selben Gemälde zu wiederholten Malen bald in deutscher, bald in lateinischer Schrift, bald als Monogramm an versteckter Stelle seine Namensbezeichnung angebracht. Aus welchem Grunde, zu welchem Zwecke, da mit seiner Einwilligung die Bilder überdies noch die Bezeichnung Rembrandt's erhielten? — Dafür erfindet Lautner eine gekünstelte und auf Schritt und Tritt über Unwahrscheinlichkeiten strauchelnde Erklärung, welche ihn zu der schon oben gewürdigten Benutzung histori⸗ scher Dokumente in seinem Sinne veranlaßt. Auf solcher Grundlage baut sich das fünfhundert Seiten lange Buch, dessen Nebentitel „Grundlagen zu einem Neu⸗ bau der holländischen Kunstgeschichte“ verheißt, auf. Wir verzichten darauf, den vielen thatsächlichen Berichtigungen hervorragender Fachleute, wie Dyserink's Nachweis der Identität der Nachtwache Rembrandt's in der holländischen Zeitschrift „de Gids“, neue hinzuzufügen, da unseres Erachtens Lautner's Buch nur den einen positiven Erfolg haben kann, daß die Grenzen kunsthistorischer Forschung enger abgesteckt und gegen den Einbruch dilettantischer, wenn auch wissen⸗ schaftlich sich geberdender Sensationsschriftstellerei geschützt werden. Eine Erschütterung der Grundlagen holländischer Kunstgeschichtsschreibung und der auf diesem Gebiete mit Recht geachteten Autoritäten ist vom Verfasser wohl kaum beabsichtigt, keinesfalls aber erreicht worden. Auch die von ihm auf⸗ gerührten Prinzipienfragen kunsthistorischer Forschung werden sicherlich — so hoffen wir — im Sinne der bewährten rein historisch realistischen Methode ihre Erledigung finden.
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1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verliufe Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien n. Aktien⸗Geselsch) 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften
8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[28115] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der unterm 28. November 1888 von der Staats⸗ burg O.⸗S anwaltschaft zu Berlin I hinter dem früberen “ Lehrer, jetzigen Versicherungsagenten Friedrich Wil⸗ belm Schor — geboren am 6. November 1850 zu
Bei uneat n ec Ausbleiben des Angeklagten wird zur Hauptver
auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks⸗Kommando zu Kreuz⸗ ausgestellten Erklärung verurtheilt
Lublinitz, den 4. Juli 1891.
andlung geschritten und derselbe August Franz Brur,
tember 1887, Maron
a Franz Paul, geb. 30. Dezember 1875, b. Martha Hedwig, geb. 22. Juli 1880, 8 c. Anna Bertha, geb 26. Juni 1885,
“ d Maria Martha Elisabeth, geb. 27. Sep⸗ [28148]
Kinder des am 30. August 1887 verstorbenen wird am 16. Oktober 1891, Mittags 12 Uhr,
an Gerichtsstelle verkündet werden. Berlin, den 1. Juli 1891. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 52.
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte
Anna Brux, verebelichte Tischler Woltersdorfk, nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch
Töppendorf, Kreis Strehlen, erlassene Steckbrief — J. IVa. 691/88 — ist erledigt. J. 1376/91. Liegnitz, den 5. August 1891. Der Erste Staatsanwalt
Der gegen Wittwe des Schuhmachers Philipp Schmidt, Louise, geborene Lahr, von Oberstein, er⸗ lassene Steckbrief vom 7. Juli 1891 Nr. 161 dieses Blattes ist erledigt.
Hanau, den 4. Auaust 1891.
Der Untersuchungsrichter am Königl. Landgericht.
[28116]
Der gegen den Schmiedegesellen Eduard Schmeichel aus Groß⸗Konopat unterm 8. Juli d. Js. erlassene Steckbrief ist erledigt. 11A“
Rinteln, den 5. August 1891. 8
Königliches Amtsgericht.
8 1 [22801] Oeffentliche Ladung.
Der Tssegerfs Franz Krawezyk, geboren den 16. September 1864 zu Liebsdorf bei Lissau, zuletzt in Lissau wohnhaft, wird beschuldigt, im Monat März oder April 1890 als Ersatzreservist ohne Er⸗ laubniß ausgewandert zu sein. — Uebertretung gegen 2 360 Nr. 3 des Reichs⸗Straf⸗Gesetzbuchs. — Der⸗ elbe wird auf Anordnung des Königlichen Amts⸗ gerichts hierselbst auf den 22. September 1891, Bormittags 8 ¼ Uhr, vor das Königliche Schöffen⸗ gericht zu Lublinitz, Terminszimmer Nr. 17, zur Hauptverhandlung geladen.
Gerichtsschreiber des Königlichen Amisgerichts.
[28114] VBeschluß.
In der Untersuchungssache wider den Musketier Peter Weber II des Oldenburgischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 91, geboren zu Gundershofen, Kreis Hagenau, vor seinem Dienstantritt zuletzt in Ober⸗ bronn wohnhaft, wird zur Deckung der den Ange⸗ schuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geld⸗ strafe und der Kosten des Verfahrens das Ver⸗ mögen desselben bis zum Betrage von dreitausend zweihundert Mark auf Grund des §. 246 der Militär⸗Strafgerichts⸗Ordnung, des §. 1 Abs. 2 des Gesetzes vom 11. März 1850 und der §§. 325 und 326 der Reichs⸗Strafprozeßordnung mit Beschlag belegt und die Veröffentlichung dieses Beschlusses durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger verordnet.
Straßburg, den 15. Juli 1891. 1
Kaiserliches Landgericht, Ferien⸗Strafkammer.
Krieger. Wenz. Levi.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[28131] Zwangsversteigerunng. Das im Grundbuche von den Umgebungen Band 68 Nr. 3489 auf die Namen: 1) der vier minderjährigen Geschwister Brux,
Paul Brux, Kutscher,
Friedrich Carl Brux, Fuhrherr,
ne Brux, verehelichte Schachtmeister
eidblitz,
Emilie Brux, verehelichte Gürtler Becker,
Elise Brux, verehelichte Nutzholzhändler 1 Geisler, hierselbst als Miterben eingetragene, am Cottbuser Ufer Nr. 52 belegene Grundstück, soll auf Antrag der verehelichten Anna Woltersdorf, geb. Brux, der verehelichten Marie Seidlitz, geb. Brux, des Droschkenkutschers Paul Brux, der verehelichten Emilie Becker, geb. Brux, sämmtlich zu Berlin wohnhaft und vertreten durch den Rechtsanwalt Michaelis hier zum Zwecke der Auseinandersetzung unter den Miteigenthümern am 16. Oktober 1891, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, zwangsweise versteigert werden.
Das Grundstück ist mit 3790 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Na weisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden.
Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags
Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des dem Musikus Wohlfeil zu Alt⸗Stcelitz gehörigen Hauses Nr. 37 an der Dammstraße mit Zubehör Termine:
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufs bedingungen am Freitag, den 9. Oktober 1891, Vormittags 10 Uhr.
2) zum Ueberbot am Freitag, den 6. No⸗ vember 1891, Vormittags 10 Uhr,
statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 25. Sep⸗ tember d. J an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Herrn Lehrer Warncke zu Kröpelin, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubebör gestatten wird. c. . venga. Eö insch roßherzog ecklenburz⸗Schwerinsches
“ “ [28149] . Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen belannt gemachtem roklam finden zur Zwangsversteigerung des de uhrmann Johann Harms zu Rostock gebörige auses nebst Garten Nr. 606, 607 an der Neuen hinterstraße zu Kröpelin mit Zubehör Termine 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Re gulirung der Verkaufsbedingungen Freitag, den 9. Oktober 1891 mittags 10 ½ Uuhr,⸗
115513]
2) zum Ueberbot am Freitag, den 6. No⸗ vember 1891, Vormittags 10 ½¼ Uhr,
statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 25. Sep⸗
1 venlbes d. J. an auf der Gerichtsschreiberei und bei
dem zum Sequester bestellten Herrn Lehrer Warncke zu Kröpelin, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zu⸗ behör gestatten wird.
Kröpelin, den 1. August 1891. 1 Großherzoglich Mecklenb⸗Schwerinsches Amtsgericht.
[56586] Aufgebot. 3
Der katholische Kirchenvorstand zu Luschwitz (Kreis Fraustadt) hat das Aufgebot der beiden angeblich der katholischen Kirchengemeinde daselbst abhanden gekommenen Pfandbriefe des neuen landschaftlichen Kreditvereins für die Provinz Posen (jetzt „Posener Landschaft“*): Serie IX. Nr. 24223 und 24224 über je 300 ℳ beantragt.
Die Inhaber dieser Pfandbriefe werden daher auf⸗ gefordert, bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem auf den 17. September 1891, Vor⸗ mittags 11 ⅛½ Uhr, im hiesigen Amtsgerichtsgebäude, Wronker Platz Nr. 2, Zimmer Nr. 18, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Pfandbriefe vorzulegen, widrigenfalls Letztere für kraftlos werden erklärt werden.
Posen, den 3. Januar 1891. 1 Königliches Amtsgeri cht. Abtheilung IV. 8
[26735] Aufgebot.
Der Besitzer Johann Ma nia zu Stuhmsdorf hat das Aufgebot des angeblich verlorenen, von dem Vor⸗ schußverein zu Stuhm für ihn ausgestellten Quittungs⸗ buches Nr. 749 über 384,57 ℳ Guthaben und Dividende beantragt.
Der Inhaber dieses Quittungsbuches wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 6. April 1892, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und das Quittungsbuch vorzulegen, widrigen⸗ falls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Stuhm, den 4. Juli 1891. Königliches Amtsgericht. I.
[71785] Aufgebot. 18 Es ist das Aufgebot folgender Sparkassenbücher der hiesigen städtischen Sparkasse: 1) Nr. 116 715, ausgestellt für den Hausdiener Christian Ploetz, mit einem Guthaben von 15,20 ℳ, vom Eigenthümer August Kliem hier, 2) Nr. 331 136, ausgestellt für verehel. Metall⸗ 86 dreher Auguste Grahlmann, geb. Hoernicke, mit einem Guthaben von 25,25 ℳ, von Frau Auguste Grahlmann, geb. 8 Hoenicke hier, 3) Nr. 600 514, ausgestellt für Richard Dierke, mit einem Guthaben von 126,13 ℳ, vom Droschkenkutscher Christoph Dierke
8 ier, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 17. Ok⸗ tober 1891, Mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., part, Saal 32, anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Verlin, den 1. März 1891.
Das Königliche Amtsgericht I. Abtheilung 48.
[28144] Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Reppen Nr. 4143 über 675,25 ℳ ist angeblich gestohlen und vernichtet worden und soll auf Antrag des Eigenthümers desselben, Karl Albrecht zu Reppen, zum Zweck der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt werden.
Es werden daher die etwaigen Inhaber des
BWuches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin
am 1. April 1892, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Terminszimmer I) das Sparkassenbuch vorzulegen und ihre Rechte an⸗
zumelden, widrigenfalls das Buch für kraftlos erklärt
werden wird. Reppen, den 3. August 1891. Königliches Amtsgericht.
Beschluß. Aufgebot. Die unverehelichte Lina Abraham in Lauenburg,
[28156]
vertreten durch den Justizrath Scheunemang hier⸗
selbst, und der Aufseher Mierwald hierselbst haben das Aufgebot der verloren gegangenen Sparkassen⸗
Quittungsbücher und zwar:
1) die Abraham das auf den Namen des Albert Genz bierselbst lautende Buch der Sparkasse des Kreises Neustettin Nr. 9364 über 211,80 ℳ.
2) Mierwald das auf seinen Namen lautende Buch Nr. 37 der Stadtsparkasse hierselbst über 396 86 ℳ
beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefor⸗
dert, spätestens in dem auf den 16. Februar
1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗
zeichneten Gerichte vor dem Herrn Amtsgerichtsrath Rcoehr anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte
anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ 8 die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Neustettin, den 23. Juli 1891. 1“ Königliches Amtsgericht.
Aufgebot. 8
Auf Antrag des Amtsverbandes Hirschfelde, ver⸗
treten durch den Amtsvorsteher Baron von Pfuel
zu Wilkendorf, soll das Quittungsbuch Nr. 1936 der Sparkasse des Kreises Ober⸗Barnim zu Freien⸗
walde a./O, lautend auf das „Amt Hirschfelde“ und auf einen Bestand von 2091 ℳ 4 ₰ aufgeboten
werden, weil dasselbe seit November 1890 ver⸗
Se wird.
Demgemäß wird der unbekannte Inhaber dieses Rutttungsbuches aufgefordert, spätestens in dem auf en 6. Jannar 1892, Vormittags 10 Uhr,
anberaumten Termine seine Rechte bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte anzumelden und das Quittungs⸗
Puch vorzulegen, widri 8 desselben erfolgen ee genfalle die Kraftloserkla
Freienwalde a./O., den 2. Juni 1891. KEKFKFönigliches d1n2. Jen
[21824] Aufgebot.
Der Altsitzer Mathias Kluge zu Obudno, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Tonn zu Mogilno, hat das Aufgebot des auf seinen Namen ausgefer⸗ tigten Sparkassenbuches Nr. 3227 der Kreissparkasse zu Mogilno über 1300 ℳ Einlage⸗Kapital nebst den bis Ende 1889 aufgelaufenen Zinsen von 66 ℳ 70 ₰ beantragt. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. April 1892, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 8, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloser⸗ klärung des Sparkassenbuches erfolgen wird.
Mogilno, den 28. Juni 1891.
Khönigliches Amtsgericht. [193212121 Aufgebot. “
Das Sparkassenbuch des Vorschußvereins zu Wreschen — Eingetragene Genossenschaft — über 147 ℳ 94 ₰, ausgefertigt für Lucie Kitzmann, geb. Mittelstaedt, zu Biala bei Wovycin ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag der Eigen⸗ thümerin zum Zwecke der neuen Ausfertigung amor⸗ tisirt werden.
Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 4. November 1891, Vorm. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 7) seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe
[für kraftlos erklärt werden wird.
Wreschen, den 2 April 1891. Ksönigliches Amtsgericht.
[28139]21 Bekanntmachung.
Nach Zurücknahme des Antrages ist der auf den 18. Februar 1892 anberaumte Termin zum Auf⸗ gebot des Primawechsels über 112 ℳ 30 ₰, zahl⸗ bar om 1. November 1891, gezogen auf Fräulein Pauline Nadel in Ballenstedt und ausgestellt und girirt vom Kaufmann Wilhelm Jacoby in Berlin, wieder aufgehoben. 8
Ballenstedt, den 5. August 1891.
Herzoglich Anhaltisches Amtsgerich Zehrfeld.
[281588 K. Amtsgericht Caunstatt.
Karl Friedrich Wittig. Maurers Wittwe von Hedel⸗ fingen, hat das Aufgebot des von der Unterpfands⸗ behörde daselbst am 23. Juni 1877 für ihren Ehe⸗ mann gegen Friedrich Bleher, Bäcker in Hedelfingen, wegen eines Darlehns von 140 ℳ ausgestellten Pfondscheins, eingetragen im U.⸗B. X. Bl. 290, welcher angeblich verloren gegangen ist, beantragt und ist mit diesem Antrag zugelassen.
Der unbekannte Inhaber dieser Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 25. Februar 1892, Vormittags 9 Uhr, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen würde.
Am 1. August 1891. “
Gärtner, Gerichtsschreiber.
“
[28159] Oeffentliches Aufgebot.
Im Hypothekenbuche für Erlangen Band IV. Seite 61 findet sich auf der daselbst vorgetragenen Realität Plan⸗Nr. 1229 der Steuergemeinde Er⸗ langen folgender Eintrag:
„Den 28. August 1826. 125 Fl. Kauf⸗ schillingsrest für den hiesigen Einwohner Leon⸗ hard Frubenbacher — laut Kaufbrief vom 23. April 1773 wurde gemäß Protokoll vom 19. November 1801 mit Widersprüch des Be⸗ sitzers eingetragen.“
Nach Angabe des gegenwärtigen Besitzers dieser Realität, des Büttnermeisters Johann Stinzendörfer von Erlangen sind die Nachforschungen nach dem rechtmäßigen Inhaber dieser Forderung fruchtlos ge⸗ blieben, und ist dies durch eine Bescheinigung des Stadtmagistrats Erlangen vom 28. Juli 1891 und des protest. Pfarramts der Neustadt Erlangen vom gleichen Tage glaubhaft gemacht.
Nachdem auch seit der letzten auf diese Forderung bezüglichen Handlung mehr als 30 Jahre verstrichen sind, ergeht auf Antrag des gen. Johann Stinzen⸗ dörfer an alle Diejenigen, welche ein Recht auf diese Forderung zu haben glauben, hiedurch die Aufforde⸗ rung, dies innerhalb 6 Monaten, spätestens im Aufgebotstermine, welcher am Samstag, den 4. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr, im amts⸗ gerichtlichen Setzungssaal abgehalten werden wird, hierorts anzumelden, widrigenfalls die Forderung für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würde. (§. 82 des Hyp⸗Ges. in der Fassung des Art. 123 Ziff. 3 des A.⸗G. z. R.⸗C.⸗P.⸗O. §. 823 bis 836 R⸗C.⸗P.⸗O.)
Erlaugen, den 1. August 1891.
Königliches Amtsgericht.
(L. S.) Strohmeyer, A.⸗R. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: (L. S.) Lauk, Kgl. Sekretär.
[15810] Aufgebot. ““
Der Gastwirth Hermann Wagenführ zu Schandelab, als Eigenthümer der Hofstelle des zerschlagenen Kothofs No. ass. 16 daselbst, hat das Aufgebot der Ausfertigung des Kaufvertrags vom 31. März, corfirmirt am 20. Mai 1842, aus welchem auf dem bezeichneten Hofe für die Kinder des Kothsassen Siedentopf aus Schandelah ein glaubhafter Nach⸗ weisung zufolge bereits vor dem Jahre 1862 ge⸗ tilgter Kapitalrest von 214 ℳ nebst 3 ½ % Jahres⸗ zinsen hypothekarisch haftet, beantragt. 1
Alle, welche Ansprüche an dieses Restkapital erheben und der Inhaber der Schuldurkunde werden aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 21. Dezember 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Auguststr. 6, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, beiw. die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Urkunde dem Eigenthümer des Pfandgrundstücks gegenüber für kraftlos erklärt und die Hypothek gelöscht werden wird.
Braunschweig, den 2. Juni 1891.
Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen. Schottelin.
[28157] Aufgebot. Der am 2. Februar 1813 zu Osterlund (Norburg) geborene Seemann Laurids Klyhn ist seit mehr als 40 Jahren verschollen. Auf Antrag des General⸗ bevollmäͤchtigten des Laurids Heinrich Christian Klyhn, eines Sohnes des Laurids Klyhn, werden der
“
letztgenannte sowie alle Diejenigen, welche an den Nachlaß desselben Erb⸗ und andere Ansprüche zu haben vermeinen, jedoch mit Ausnahme des L. H. C. Klvhn, aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 25. November ecr., Morgens 11 Uhr, an Gerichtsstelle hier anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls der Laurids Klyhn wird für todt erklärt und sein Nachlaß den alsdann legiti⸗ mirten Erben ausgebhändigt werden wird. 8 Norburg, den 3. August 1891. Königliches Amtsgericht.
gez. Colpe. Veröffentlicht: Rasmussen, Gerichtsschreiber.
[28243] 1
Auf Antrag der Erben des am 24. v. M. ver⸗ storbenen Gutepächters Wilhelm Richter zu Lieb⸗ lingshof werden alle Diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an den Nachlaß desselben erheben zu können vermeinen, zur Erforschung der Kräfte des Nachlasses hiedurch aufgefordert, solche ihre Ansprüche binnen 6 Wochen bei dem Herrn Rechtsanwalt Kossel hieselbst, spätestens aber in dem auf den 25. Sep⸗ tember 1891, Vormittags 10 ¼ Uhr, vor uns angesetzten Liquidations⸗Termine bei Vorlegung der Originalurkunden genau anzumelden und zu be⸗ scheinigen, unter dem ein für alle Male angedrohten Rechtsnachtheile, daß die sich nicht Meldenden mit ihren Ansprüchen von der Nachlaßmasse unter Auf⸗ erlegung ewigen Stillschweigens werden abgewiesen und ausgeschlossen werden.
Tessin, den 6 August 1891.
Großherzogliches Amtsgericht.
[28151] Bekanntmachung.
Das Aufgebotsverfahren über die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 6. Juni 1890 zu Grätz verstorbenen Vorwerksbesitzers Ludwig von Mieczkowski ist beendigt.
Grätz, den 3. August 1891.
Königliches Amtsgericht.
[28147]
Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 28. April 1891 zu Frankfurt a. O. verstorbenen Kaufmanns Ferdinand Rothschild ist beendet.
Frankfurt a./O., den 31. Juli 1891.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung 4.
[28153] Im Namen des Königs! Verkündet am 1. August 1891. Hennis, Aktuar, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Colonen Johann Albert Twenning zu Ahlde, Kreis Lingen, vertreten durch die Rechtsanwälte J. und B. Dyckhoff zu Osna⸗ brück, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neuen⸗ haus durch den Gerichts⸗Assessor Weber für Recht:
Die Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 31. März 1870, lautend über ein Darlehn von 1000 Fl. oder 555 Rthlr. 16 Gr. 8 Pf., rerzinslich mit 4 % und rückzahlbar auf halbjährige Kündigung zu Gunsten des Antragstellers und zu Lasten der Eheleute Colon Hindrik Völkers, geb. Hessels und Geese, geb. Hane⸗ brok, aus Arkel, eingetragen im Hypothekenbuche des Amtsgerichts Neuenhaus Bez. III. Abth. I. Bd. VIII. pag. 267 Fol. 9 Nr. 1 wird für kraftlos
erklärt. Weber.
76 Dall Ausschlußurtbeil vom 2. d. M. sind fol⸗ gende Post bezw. folgende Urkunden für erloschen bezw. für kraftlos erklärt: a. die im Hausgrundbuche von Quedlinburg Band 45 Seite 145 auf dem der Ehefrau des Fuhrmanns Ferdinand Teutloff, geb. Nürnberger, zu Quedlinburg gehörigen Grund⸗ stücke „Dittenplan Nr. 1167, jetzt Kaiser⸗ straße Nr. 7“ Abtbeilung III. Nr. 1 einze⸗ tragene Protestation für die Ehefrau des Predigers Neumann, Sofie Luise, geb. Fritsch, wegen eines Darlehns von 50 Thlrn. in Golde, zu fünf Prozent Zinsen, aus der Obligation vom 5. April 1783 und dem Kaufkontrakte vom 21. Januar 1797, . das über die auf dem zu Quedlinburg, Adel⸗ bheidstraße 9, belegenen, auf den Namen des Gärtners Andreas Kettenbeil daselbst im Hausgrundbuche von Quedlinburg Band 49. Seite 529 eingetragenen Grundstücke Ab⸗ tbeilung III Nr. 9 haftende Hypothek von 282 Thlr. 15 Gr Mattererbe aus dem Erb⸗ rezesse vom 12. März 1857 für die Ge⸗ schwister Maagdalene, Gustav und Luise Ziemann daselbst gebildete Hypothekeninstrument vom 24. März 1857, der über die auf dem zu Friedrichsbrunn be⸗ legenen, auf den Namen des Steinhauers Hermann Sommer und dessen Ehefrau da⸗ selbst im Hausgrundbuche von Friedrichs⸗ brunn Band II. Seite 169 eingetragenen Grundstücke Nr. 59 Abtheilung III. Nr. 9 haftende Hypothek von 600 ℳ Darlehn aus der Schuldurkunde vom 2. August 1877 für den Stockfabrikanten Robert Pfeiffer daselbst Fönde Hypothekenbrief vom 3. September
Quedlinburg, den 11. Juli 1891. Königliches Amtsgericht.
[28154]
In Sachen, betreffend das Aufgebot des unter⸗ zeichneten Hppothekenbriefs hat das Königliche Amts⸗ gericht zu Neuwarp durch den Amtsrichter Rada⸗ jewski am 6. Juli 1891 für Recht erkannt:
Das Hvypothekendokument über die auf Blatt 130 Band VII, Blatt 72 Band IV. in Abtheilung III. Nr. 1 des Grundbuchs von Altwarp für den Seifen⸗ fabrikanten Albert Schmidt zu Berlin umgeschrie⸗ benen 315 ℳ, welche mit den auf die Blätter 271 bis 277 Band XIII. und Blatt 9 Band III. des⸗ selben Grundbuchs abgeschriebenen Parzellen zur Mithaft übertragen sind, wird für kraftlos erklärt.
Radajewski.
[281422 Im Namen des Königs! Verkündet am 4. August 1891. “ Referendar Abel, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag:
1) der verwittweten Häusler Eleonore Dorn, geb. Sündermann, zu Steinborn, vertreten
durch den Rechtsanwalt Trott zu Freystadt, und jetzt deren Besitznachfolger im Grundstück Nr. 16 Steinborn, nämlich der Häusler Herr⸗ mann und Ernestine, geb. Schimpke, Käthner'⸗ schen Ebeleute ebenda,
2) des Freihäuslers und Handelsmanns Johann August Thiel zu Ober⸗Herzogswaldau v. Dyh. Antheil,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Freystadt durch den Amtsrichter Krischke in der Sitzung vom 4. August 1891 für Recht:
1) die aus der Schuldurkunde vom 2. März 1863 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 18. März 1863 gebildete Hypothekenurkunde über 100 Thlr. = 300 ℳ, eingetragen für die verwittwete Aus⸗ gedinger Lauterbach, Johanne Rosine geb. Jung⸗ nickel, zu Hartmannsdorf, in Abtheilung III. Nr. 2 der der Antragstellerin, verwittweten Häusler Eleonore Dorn, geb. Sündermann, zu Steinborn, und jetzt deren Besitznachfolger Herrmann und Ernestine, ge Schimpke, Käthner'’schen Eheleute zu Steinborn, gehörigen Häuslerstelle Hypothekennummer 16 Stein⸗ born, Kreis Freystadt Ndr./Schl, 8
wird behufs Löschung der Post im Grund⸗ buche für kraftlos erklärt.
2) Die etwaigen Berechtigten der instrumentirte Hypothekenpost über 30 Thlr. 1 Sgr. Maternum, eingetragen für die 4 Kinder des Besitzers zweite Ehe, Namens:
a. Anna Rosina, b. Gottlieb Johann, c. Anna Marie, d Johann Gotthelf
1 — Geschwister Fechner — auf Grund des Erbrezesses vom 9. Juli 1933 e decreto vom 15. September ejusdem anni in Ab theilung III. Nr. 2 des Grundbuchblattes der dem Antragsteller, Freihäusler und Handelsmann Johan August Thiel zu Ober⸗Herzogswaldau v. D/ Antbl gebörigen Freihäuslernahrung Hypothekennummer 83 Ober⸗Herzogswaldau v. Dyh. Antheil, —
werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen.
3) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werde den Antragstellern, Wittwe Dorn und Häusler Thiel zur Last gelegt.
Von Rechts egen. [28143] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königliche Amtsgerichts vom 1. August 1891 sind die unbe kannten Rechtsnachfolger des Johann Friedrich Bienert mit ihren Ansprüchen und Rechten auf di im Grundbuch von Frauendorf eingetragene Post Abtheilung III. Nr. 4 von 71 Thlr. 14 Sgr 8 Pf, Rest von 95 Thlr. 3 Sgr. 7 ½ Pf. aus geschlossen worden.
Reppen, 4. August 1891. 1
Königliches Amtsgericht.
[28244] Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt Wilke in Weimar, als Ver treter der verehelichten Pauline Wagner, geb Grau, daselbst, klagt gegen deren Eheman Hippolyt Wagner, früher in Weimar, jetzt in un bekannter Ferne, wegen böslicher Verlassung un Ehebruchs auf Ehescheidung, mit dem Antrage, di Ehe der Streittheile dem Bande nach z trennen, und ladet den Beklagten zur mündlich Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civil kammer Großherzogl. Landgerichts zu Weimar zu dem auf Donnerstag, den 26. November 1891, Vor mittags 10 Uhr, anberaumten Verhandlungs termin, mit der Aufforderung, einen bei dem ge nannten Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zur Ver tretung zu bestellen. Zum Zwecke der verwilligten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klag bekannt gemacht. 8
Weimar, den 4. August 1891.
Limburg, Gerichtsschreiber des Großherzoglich Sächsischen Landgerichts
[28132] Oeffentliche Ladung.
In der bei dem Königlichen Landgerichte, I Civil⸗ kammer, zu Wiesbaden schwebenden Civilprozeßsache des Bremsers Franz Schickl zu Niederselters, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Romeiß zu Wiesbaden gegen seine Ehefrau Emma, geborene Schmidt, der⸗ malen unbekannt wo, wegen Ehescheidung, ist zufolge Ersuchens des genannten Kgl. Landgerichts Termin zur Vernehmung des Carl Dasbach, Hülfsbremse zu Koblenz, vor dem Könizlichen Amtsgerichte da hier, Regierungsstraße 4, Zimmer Nr. 3, vor dem Königlichen Amtsgerichtsrath Herrn Scholl auf den 28. September 1891, Vorm. 11 Uhr, anbe⸗- raumt, wozu die Beklagte auf Anordnung des Kgl. Amtsgerichts hiermit geladen wird.
Koblenz, den 5. August 1891.
Horn, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen des Handarbeiters Louis Finke zu Rudolstadt, vertreten durch den Rechtsanwalt Sommer deaselbst, gegen seine Ehefrau, Karoline Finke, verwittwet gewesene Zeuner, geb. Klette daber, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung, ladet Kläger die Beklagte zur Ableistung des ihm durch Urtheil vom 9. März 1891 zu⸗ erkannten Eides und zur weiteren mündlichen Ver⸗ handlung des⸗Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Landgerichts zu Rudolstadt auf Montag, den 26. Oktober 1891, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug des Ladungsschriftsatzes bekannt gemacht.
Rudolstadt, den 4. August 1891.
Ledermann, i. V. Gerichtsschreiber gemeinsch. Landgerichts.
[28127] Oeffentliche Zustellung. Nr. 8479 Die Katharina Schäfer in Eutingen als Vormünderin ihres unehelichen Kindes Karl August Schüler zu Eutingen, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Brombacher, klagt gegen den Johann 8 Schüler von Gelbingen, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, wegen Alimentenforderung, mit dem Antrage: „der Beklagte sei schuldig, als Vater des kläg. Kindes zur Ernaͤhrung und Erziebung des⸗ selben nachstehende Beträge zu zahlen: 1) für die Zeit vom Geburtstage des Kindes (15. I. 1890) bis zum vollendeten 7. Lebensjahre jährlich, voraus⸗ zehlbar in Vierteljahresraten, das Verfallene sofort, 200 ℳ; 2) für die Zeit vom 15. Januar 1897
[28146]